amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 45.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach katholische religionslehre
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Katholische Religionslehre an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre ist ein Beginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Katholische Religionslehre umfasst
27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über grundlegendes Wissen
in der Katholischen Theologie und angrenzenden Wissenschaften sowie über
fachdidaktische Fähigkeiten zur Initiierung, Durchführung und Reflexion von Lern-
und Bildungsprozessen im Fach Katholische Religionslehre und haben somit die
Basis für eine in der weiteren Ausbildung sowie im Verlauf der beruflichen Tätigkeit
sich entfaltende theologisch-religionspädagogische Kompetenz erworben. Sie
verfügen über ein solides Wissen der theologischen Grundlagen und können
die Erkenntnisse der einzelnen theologischen Disziplinen miteinander
verbinden; sie haben einen vertieften Einblick in die biblische Literatur und
einen methodisch geübten sowie hermeneutisch reflektierten Zugang zu den
geschichtlichen Traditionen des christlichen Glaubens;
verfügen über theologische Urteilskraft und sind in der Lage, Wissens-
bestände aus den einzelnen theologischen Disziplinen mit Blick auf die
Erfordernisse beruflicher Bildung auf Themenfelder des Religionsunterrichts
zu beziehen ,
sind in der Lage, theologische Sachverhalte zu prüfen und zu modifizieren,
dies nicht zuletzt in Konfrontation und Dialog mit anderen Weltanschau-
ungen und Religionen.
sind in der Lage, mit Blick auf ihre künftige Tätigkeit den eigenen Glauben
rational zu verantworten und sich mit der Wirklichkeit von Mensch und
(Arbeits-) Welt im Horizont des christlichen Glaubens auseinanderzusetzen
und verfügen über eine theologisch fundierte Urteilsfähigkeit auch im Blick
auf das eigene Lebens- und Berufskonzept
verfügen über sozialisationstheoretische und entwicklungspsychologische
Kenntnisse, die es ermöglichen, die Bedürfnislagen von Schülerinnen und
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Schülern und Auszubildenden differenziert einzuschätzen und Religions-
unterricht so zu gestalten, dass die Relevanz seiner Inhalte für heute
erkennbar wird,
können Lernprozesse analysieren und gestalten unter Einbeziehung einer
reflektierten Verwendung von Medien,
können Religion und Glaube nicht nur aus der theologischen Binnensicht,
sondern auch aus der Außenperspektive anderer Wissenschaften wahr-
nehmen und reflektieren, und sind zu fachübergreifenden und fächer-
verbindenden Kooperationen in der Lage, insbesondere mit anderen
(religiös-) wertbildenden Fächern.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst drei Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul 1
Fachdidaktik 9 LP
1. Sem. Fachdidaktik BK (Vorbereitung Praxissemester)
Fachdidaktische Analyse biblischer, systematischer
und kirchengeschichtlicher Themen im Religions-
unterricht
P
WP 90 h
180 h
Modul 2
Systematische Theologie und Theologie der Religionen 9 LP
1./3. Sem. Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie/
Christliche Sozialethik
Dogmatik/ Moraltheologie
Theologie der Religionen
WP
WP
WP
90 h
90 h
90 h
Modul 3
Biblische Theologie und fachwissenschaftliche
Schwerpunktsetzung 9 LP
3.-4. Sem. Exegese AT
Exegese NT
Schwerpunktsetzung
WP
WP
WP
90 h
90 h
90 h
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(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre umfasst gem. § 7
Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufs-
kolleg. Das Nähere wird in einer gesonderten Bestimmung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Katholische Religionslehre beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu
den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten
entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Katholische Religionslehre sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Katholische Religionslehre werden folgende Prüfungs-
leistungen als Modulabschlussprüfungen erbracht. Sie gehen in die Abschluss-
note der Masterprüfung ein und werden durch das Leistungspunktesystem
gewichtet und bewertet:
Modul Modulabschlussprüfung
Modul 1 Schriftliche Hausarbeit/ Klausur/ mdl. Prüfung*
Modul 2 Schriftliche Hausarbeit/ Klausur*
Modul 3 Mündliche Prüfung*
*Es sollen mindestens zwei unterschiedliche Erbringungsformen gewählt
werden.
-6-
(2) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
einen oder mehrere Tests, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungs-
aufgaben/ Hausaufgaben, Protokoll, Referat oder Portfolio zu erbringen. Die
Form der zu erbringenden Leistung gibt die bzw. der Lehrende zu Beginn der
Veranstaltung bekannt.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Katholische Religionslehre verfasst, so hat sie einen Umfang,
der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach
Katholische Religionslehre mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie
soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Katholische Religionslehre nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP. Diese Prüfung ist mit der mündlichen Prüfung zum
Abschluss des Moduls 3 zu kombinieren.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Katholische Religionslehre gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet
nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die
Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die
Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
-7-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach
Katholische Religionslehre treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der
Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September
2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Modul Veranstaltung Workload
(h)
LP/
Workload
gesamt
1. Sem.: M 1 Fachdidaktische Analyse 180
M 1 Fachdidaktik BK 90
M 2 Theologie der Religionen 90
12/ 360h
2. Sem.: Praxissemester
3. Sem.: M 3 Exegese AT oder NT 90
M 2
Religionsphilosophie/
Fundamentaltheologie/
Christliche Sozialethik
90
M 2 Dogmatik/ Moraltheologie 90
9/ 270h
4. Sem.: M 3 Exegese AT oder NT 90
M 3 Schwerpunktsetzung 90
6/ 180h
Modulbeschreibungen
Modul 1: Fachdidaktik
Modulnummer
M 1 Workload
270 h Credits
9
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Fachdidaktik Berufskolleg/ Vorbereitung Praxissemester
b) Fachdidaktische Analyse biblischer, systematischer,
kirchengeschichtlicher und interreligiöser Themen im
Religionsunterricht
Kontaktzeit
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden
• Solide und strukturierte Kenntnisse bezüglich fachdidaktischer Positionen und Modelle für den
Religionsunterricht an Berufskollegs und Fähigkeiten zu deren Analyse sowie kritischer Beurteilung im
Blick auf ihre Praxisrelevanz
• Kompetenz zur Analyse, Planung und Erprobung von Religionsunterricht mit Blick auf wissenschaftliche
Erkenntnisse, schulpädagogische Erfordernisse, kirchliche Vorgaben und unter den Vorzeichen einer
religiös pluralen und individualisierten Gegenwart auf der Basis religionspädagogischer Konzepte
• Fähigkeit zur Vermittlung der fachwissenschaftlich erworbenen Kenntnisse über andere Religionen im
Horizont des berufsbildenden Unterrichts
• Fähigkeit zur schulformspezifischen Auswahl und fachdidaktischen Beurteilung theologischer Themen
und religiöser Dimensionen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Reflexionskompetenz im Blick auf Praxisprozesse
• Religionspädagogische Medienkompetenz, insbesondere im Kontext ästhetischen Lernens
• Religionspädagogische Methodenkompetenz im Blick auf die Unterrichtspraxis im Rahmen beruflicher
Bildung
• Kompetenzen im Bereich des interreligiösen Dialogs
3 Inhalte
• Vorbereitung auf das Praxissemester am Berufskolleg
• fachdidaktische Auseinandersetzung mit biblischen, systematischen, kirchengeschichtlichen und
interreligiösen Themen des Religionsunterrichts
4 Lehrformen
Hauptseminar
5 Gruppengröße
Hauptseminar 30-40
6 Verwendung des Moduls
Nur für diesen Studiengang.
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Schriftliche Hausarbeit (40.000 Zeichen), Klausur (120-180 Minuten) oder mündliche Prüfung (45-60 Minuten) als
Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Jan Woppowa
Modul 2: Systematische Theologie und Theologie der Religionen
Modulnummer
M 2
Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
1./3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
1a und b jedes
Semester,1c im SS
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Religionsphilosophie/ Fundamentaltheologie/ Christliche
Sozialethik
b) Dogmatik/ Moraltheologie
c) Theologie der Religionen
Kontaktzeit
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden haben gelernt,
• Fähigkeit zur Klärung und zum eigenständigen Gebrauch theologischer Grundbegriffe
• Analyse- und Kritikfähigkeit mit Blick auf theologische Texte unterschiedlicher Gattungen
• Vertiefte Kenntnis und eigenständiger Gebrauch der Grundbegriffe des interreligiösen und interkulturellen
Dialogs
• Analyse- und Kritikfähigkeit hinsichtlich der Verortung und Perspektivik unterschiedlicher Weltbilder
• Kenntnis und Beurteilung zeitgenössischer ethischer Urteilsfindungen im Blick auf die ihnen zu Grunde
liegenden Normen und Werte
• Fähigkeit zur eigenständigen Formulierung fundamentaler Dimensionen und Perspektiven des christlichen
Glaubens und zu deren Elementarisierung im Blick auf ihre schulische Vermittlung
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Kritischer und reflektierter Umgang mit theologischen Traditionen
• Eigenständiges Urteilsvermögen im Blick auf normative Fragestellungen
3 Inhalte
• Vertiefende Bearbeitung ausgewählter Themen der Systematischen Theologie (z.B. Wirtschaftsethik)
• Vertiefung Christentum und Weltreligionen – interreligiöser Dialog – Komparative Theologie
4 Lehrformen
Vorlesung, Hauptseminar
5 Gruppengröße
Vorlesung 80-100, Hauptseminar 30-40
6 Verwendung des Moduls
Studiengang M.Ed. Lehramt Kath. Religionslehre GyGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Klausur (45-60 Minuten), mündliche Prüfung (20-30 Minuten) oder schriftliche Hausarbeit (ca. 20.000 Zeichen) als
Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Klaus von Stosch
Modul 3: Biblische Theologie und fachwissenschaftliche Schwerpunktsetzung
Modulnummer
M 3
Workload
270 h
Credits
9
Studien-
semester
3./4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Exegese AT
b) Exegese NT
c) Schwerpunktsetzung (alle Bereiche der Theologie
möglich)
Kontaktzeit
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
2 SWS/ 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
• Vertiefte Kenntnis über Inhalt, Aufbau, Entstehung sowie über theologische Aussagen ausgewählter
biblischer Schriften
• Fähigkeit zur Auslegung von thematisch und/oder formal zusammengehörigen biblischen Texten, Motiven
und Sachverhalten
• Fähigkeit zur Wahrnehmung und Beschreibung religionswissenschaftlicher Parallelen und Differenzen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Fähigkeit zum Erkennen und Benennen gegenwartsrelevanter Impulse aus biblischer Tradition und zur
Analyse von Modellen zu deren alters- und situationsgerechter Vermittlung
3 Inhalte
• Vertiefte exegetische Auseinandersetzung mit biblischen Schriften (z.B. AT: Weisheit, NT: Paulus) sowie
mit spezifischen Einzeltexten, Motiven und Sachverhalten (z.B. Biblische Anthropologie, NT: Gleichnisse)
• Erschließung von religionswissenschaftlichen Fragestellungen und Bearbeitung von
religionswissenschaftlich relevanten Paralleltexten
• Vertiefung eines weiteren ausgewählten Bereichs der Theologie
4 Lehrformen
Vorlesung, Hauptseminar (jeweils a oder b), Oberseminar (c)
5 Gruppengröße
Vorlesung 80-100, Hauptseminar 30-40, Oberseminar 10-20
6 Verwendung des Moduls
Studiengang M.Ed. Lehramt Kath. Religionslehre GyGe, BK
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Klausur (45-60 Minuten) oder mündliche Prüfung (20-30 Minuten) als Modulabschlussprüfung
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Angelika Strotmann