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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 37.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach praktische philosophie
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit
dem Unterrichtsfach Philosophie/ Praktische Philosophie an der
Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie setzt über die
in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus lateinische oder
griechische Sprachkenntnisse voraus. Diese sind durch das Latinum oder Graecum
nachzuweisen. Die Nachweise sind bei der Einschreibung vorzulegen.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie ist ein
Studienbeginn zum Sommersemester und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische Philosophie
umfasst 27 Leistungspunkte (LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie
zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches
Philosophie/Praktische Philosophie sollen die Studierenden folgende
Kompetenzen erwerben:
Aneignung von strukturiertem und vertieftem Fachwissen über die grund-
legenden Inhalte philosophischer Disziplinen und Epochen sowie die
Fähigkeit, erworbenes Fachwissen eigenständig auszubauen und sich in
neue Entwicklungen des Unterrichtsfaches selbstständig einzuarbeiten
(Verfügungswissen)
Zugang zu grundlegenden philosophischen Fragestellungen und der
Systematik des Faches mit seiner spezifischen Begriffs-, Modell- und
Theoriebildung (Orientierungswissen)
Aneignung von umfassendem Fachwissen in zentralen Themen und
Problemstellungen der Theoretischen und Praktischen Philosophie (z.B. Alte
und neue Metaphysik, Philosophie des Geistes, Diskurstheorie, Staats-
theorien)
Fähigkeit, reflektiertes Wissen über die Fächer (Metawissen) einzusetzen
und auf zentrale ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische
Konzepte zurückzugreifen
Fähigkeit zur Entwicklung fächerübergreifender Qualifikationen durch
Einblick in andere Disziplinen und die Erschließung fremden Fachwissens
Zugang zu den spezifischen Erkenntnis- und Arbeitsmethoden der
Philosophie
-4-
Fähigkeit, die erlernten Erkenntnis- und Arbeitsmethoden in den zentralen
Bereichen der Philosophie anzuwenden
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Philosophie/Praktische
Philosophie sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische
Positionen und Ansätze
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer
didaktischen Aspekte, ihrer Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in
Unterrichtsmodelle insbesondere für Gymnasien und Gesamtschulen
Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsycholo-
gischer und sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren
Fächern
Kenntnis der Grundlagen einer angemessenen fach- und anforderungs-
gerechten Leistungsbeurteilung
Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die
für den individuellen Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis
der Ausgestaltung der unterrichtlichen Lernumgebung am Lernerfolg der
Schülerinnen und Schüler
Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung
und Moderation philosophischer Bildungsprozesse
Fähigkeit zur Planung von Unterrichtskonzepten und -entwürfen auch für die
Sekundarstufe II
Fähigkeit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Philosophie
und ihren Nachbardisziplinen (z.B. Soziologie, Religionswissenschaften)
aufzuzeigen und für eine interdisziplinäre Unterrichtsgestaltung zu nutzen
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Eines davon entfällt auf die
Fachdidaktik, die anderen beiden auf die Vertiefung von Themen der
Theoretischen bzw. der Praktischen Philosophie.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Zeitpunkt Bezeichnung der Teilmodule P/WP LP/WL
Mastermodul 1: Fachdidaktik 9/270
1.-3.
Semester 1. Vertiefung Fachdidaktik der Philosophie/Praktischen
Philosophie
2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie
P
P
Mastermodul 2: Themen der Theoretischen Philosophie 9/270
1. Sem. 1. Veranstaltung zur Wissenschaftstheorie
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen
Philosophie
WP
WP
Mastermodul 3: Themen der Praktischen Philosophie 9/270
3.-4. Sem. 1. Veranstaltung zur Sozialphilosophie oder Politischen
Philosophie
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen
Philoso
p
hie
WP
WP
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie umfasst
gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem
Gymnasium oder einer Gesamtschule. Näheres ist in einer gesonderten Ordnung
geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie beteiligt sich am
Lehrveranstaltungsangebot zu dem standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profil
„Umgang mit Heterogenität“ gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die Beiträge
des Unterrichtsfaches können der semesterweisen Übersicht entnommen werden,
die einen Überblick über die Angebote aller Fächer gibt.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Philosophie/Praktische Philosophie sind
den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie werden folgende
Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen,
erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet. Modul-
abschlussprüfungen können durch Klausuren (ca. 240 Minuten Länge) oder
mündliche Prüfungen (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden. Eine der
fachwissenschaftlichen Modulabschlussprüfungen muss schriftlich, die andere
mündlich abgelegt werden. Die fachdidaktische Modulabschlussprüfung kann
schriftlich oder mündlich abgelegt werden.
(2) Der Nachweis der qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt durch
Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben,
Protokolle, Referat oder Portfolio.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Philosophie verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach
Philosophie/Praktische Philosophie mit wissenschaftlichen Methoden selb-
ständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die
Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik
verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht
überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Philosophie/Praktische Philosophie nach
Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung
angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minu-
ten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
-7-
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Philosophie/Praktische Philosophie gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen
gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen
ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die
Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Philosophie/Praktische Philosophie treten am 01. Oktober 2014
in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Exemplarischer Studienverlaufsplan:
„Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen“ (M.Ed.)
Seme-
ster Modul-
Nr. Lehrveranstaltung LP
Workload
(h)
LP
Workload
gesamt
1.
Sem.: M 1 1. Vertiefung Fachdidaktik der
Philosophie/Praktischen Philosophie 90
M 2 1. Veranstaltung zur
Wissenschaftstheorie 90
M 2 2. Veranstaltung zur Vertiefung der
Theoretischen Philosophie 180
12/360
2.
Sem.: Praxissemester
3.
Sem.: M 1 2. Integrative Didaktik der Praktischen
Philosophie 180
M 3 1. Veranstaltung zur Sozialphilosophie
oder Politischen Philosophie 90
9/270
4.
Sem.: M 3 2. Veranstaltung zur Vertiefung der
Praktischen Philosophie 180 6/180
Summe 27/810
Modulbeschreibungen:
„Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen“ (M.Ed.)
M1 Mastermodul „Fachdidaktik“
Modulnummer
Mastermodul 1 Workload
240 h Credits
9 Studiensemester
1. und 3. Semester Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Vertiefung Fachdidaktik der Praktischen Philosophie (P)
2. Integrative Didaktik der Praktischen Philosophie (P)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
180 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Erwerb von solidem und strukturiertem Fachwissen über fachdidaktische Positionen und Ansätze,
Kenntnis der verschiedenen Dimensionen der Unterrichtspraxis,
Voraussetzungen zur selbstständigen und kompetenzorientierten Planung und Moderation
philosophischer Bildungsprozess,
Kenntnis und Anwendung der Ergebnisse fachdidaktischer, lernpsychologischer und
sozialwissenschaftlicher Forschung über Lernprozesse in ihren Fächern,
Fundierte Kenntnis über die Merkmale von Schülerinnen und Schülern, die für den individuellen
Lernerfolg verantwortlich sind (Diagnose) und Kenntnis der Ausgestaltung der unterrichtlichen
Lernumgebung am Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler,
Fundierte Kenntnis über die Übertragungs- und Anwendungsmöglichkeiten fachwissenschaftlicher Inhalte
in Unterrichtsprozesse.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Mündliche Präsentation,
Konzeption von Thesenpapieren, Folien, Bildschirmpräsentationen,
Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umwelt,
Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,
Kooperationsfähigkeit und Fähigkeit zur Arbeit im Team
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer
Bildungswirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle,
Fähigkeit zur Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen der
Unterrichtspraxis.
3 Inhalte
In dem Mastermodul 1 Fachdidaktik sollen die Studierenden ihre im Bachelorstudium erworbenen
Grundlagenkenntnisse im Bereich Fachdidaktik ausbauen und vertiefen. Zentral ist dabei der Erwerb von
Kenntnissen zur selbstständigen Planung und Erarbeitung von Unterrichtskonzepten, die Fähigkeit zu einer
angemessenen Beurteilung der Leistungen von Schülerinnen und Schülern (Diagnose), die Fähigkeit zur
Übertragung fachwissenschaftlicher Inhalte in Unterrichtsprozesse sowie die Anwendung lernpsychologischer
Forschungen über den Prozess philosophischer Wissensaneignung. Dabei sollen die Studierenden auch für
sozialwissenschaftliche Aspekte ihres Unterrichtsfaches sensibilisiert und zu einem angemessenen Umgang mit
Heterogenität angeleitet werden. Dabei soll sozialwissenschaftliches, kulturreflexives und religionskundliches
Kontextwissen bei der Gestaltung von Bildungsprozessen in ethisch und religiös bzw. weltanschaulich heterogen
geprägten Lerngruppen vermittelt und gesellschaftliche Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten
philosophischer Bildung reflektiert werden.
4 Lehrformen
Die Lehrveranstaltungen des Mastermoduls 1 werden in der Regel in Form von Seminaren durchgeführt. In den
Seminaren werden exemplarische Themen der Fachdidaktik der Praktischen Philosophie anhand von Texten und
anderen Medien erarbeitet und diskutiert. Ziel ist hier die Erarbeitung und Vertiefung fachdidaktischer Kenntnisse
und ihre Anwendung auf die Praxis des Schulunterrichts.
5 Gruppengröße
Ca. 30-40 Studierende (in Veranstaltung 2 zusammen mit dem Masterstudiengang „Praktische Philosophie für das
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“).
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Praktische Philosophie für das
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen“.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine
Klausur von ca. 240 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen
des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat
oder Portfolio
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Volker Peckhaus
M2 Mastermodul „Themen der Theoretischen Philosophie“
Modulnummer
Mastermodul 2
Workload
240 h Credits
9 Studien-
semester
1. Semester
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Veranstaltung zur Wissenschaftstheorie (WP)
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Theoretischen
Philosophie (WP)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
180 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Vertiefung spezifischer Themenfelder der Theoretischen Philosophie (z.B. Logik, Erkenntnistheorie),
Kenntnis und Bewertung der wichtigsten Problemstellungen der Wissenschaftstheorie (z.B. bei Bacon,
Galilei, Popper, Kuhn) sowie der Natur- und Geisteswissenschaften im allgemeinen,
Verständnis von Sachzusammenhängen und Übergängen innerhalb der Theoretischen Philosophie,
Verständnis der Anwendung philosophischer Methoden.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit, die Grenzen wissenschaftlicher Erkenntnis zu bestimmen und Wissenschaft gegenüber
anderen Kulturbereichen abzugrenzen,
Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung komplexerer Fragestellungen der Theoretischen Philosophie,
Kritische Analyse von Argumentationen,
Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,
Fähigkeit zur selbstständigen und kritischen Anwendung philosophischer Methoden.
3 Inhalte
In dem Mastermodul 2 Themen der Theoretischen Philosophie sollen die Studierenden die im Bachelorstudiengang
„Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ erworbenen
Grundkenntnisse in Fragestellungen der Theoretischen Philosophie, insbesondere der Wissenschaftstheorie,
erweitern und vertiefen. Im Vordergrund steht dabei der Erwerb der Fähigkeit zur selbstständigen Erarbeitung und
Wiedergabe komplexer philosophischer Sachverhalte sowie die Fähigkeit, Zusammenhänge zwischen den
einzelnen philosophischen Unterdisziplinen der Theoretischen Philosophie zu erkennen.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die Veranstaltungen des Moduls
können in beliebiger Reihenfolge studiert werden.
5 Gruppengröße
Seminare: 30-50 TN.
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltung 2 findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Praktische Philosophie für das Lehramt an Haupt-,
Real- und Gesamtschulen“.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine
Klausur von ca. 240 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen
des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat
oder Portfolio
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Volker Peckhaus
M3 Mastermodul „Themen der Praktischen Philosophie“
Modulnummer
Mastermodul 3
Workload
240 h Credits
9 Studien-
semester
1. Semester
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Veranstaltung zur Sozialphilosophie oder politischen
Philosophie (WP)
2. Veranstaltung zur Vertiefung der Praktischen Philosophie
(WP)
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
180 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Vertiefung spezifischer Themenfelder der Praktischen Philosophie (z.B. Ethik, Metaethik), insbesondere
der Sozialphilosophie und politischen Philosophie,
Kenntnis verschiedener theoretischer Ansätze der Ethik und Sozialphilosophie (z.B. Platon, Aristoteles,
Hobbes, Kant, Liberalismus),
Verständnis von Sachzusammenhängen und Übergängen innerhalb der Praktischen Philosophie,
Verständnis der Anwendung philosophischer Methoden.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kritische Analyse von Argumentationen,
Beurteilung von Handlungen,
Fähigkeit, komplexe ethisch-politische und sozialphilosophische Fragestellungen selbstständig zu
erarbeiten,
Fähigkeit, Fragen z.B. der angewandten Ethik und Grundlagenfragen aufeinander zu beziehen,
Fähigkeit, Diskussionen zu leiten,
Fähigkeit zur selbstständigen und kritischen Anwendung philosophischer Methoden.
3 Inhalte
In dem Mastermodul 3 Themen der Praktischen Philosophie sollen die Studierenden die im Bachelorstudiengang
„Philosophie/Praktische Philosophie für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen“ erworbenen
Grundkenntnisse in Fragestellungen der Praktischen Philosophie, insbesondere der Sozialphilosophie und der
politischen Philosophie, erweitern und vertiefen. Im Vordergrund steht dabei der Erwerb der Fähigkeit zur
selbstständigen Erarbeitung und Wiedergabe komplexer philosophischer Sachverhalte, die Fähigkeit,
Zusammenhänge zwischen den einzelnen philosophischen Unterdisziplinen der Praktischen Philosophie zu
erkennen sowie angewandte Fragestellungen und Grundlagenfragen aufeinander zu beziehen.
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen und Seminare sowie verschiedene Formen des Selbststudiums. Die
Veranstaltungen des Moduls können in beliebiger Reihenfolge studiert werden.
5 Gruppengröße
Seminare: 30-50 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Veranstaltung 2 des Moduls findet auch Verwendung im Masterstudiengang „Praktische Philosophie für das
Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen.“
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung bezieht sich auf die Inhalte des Moduls. Die Modulabschlussprüfung kann durch eine
Klausur von ca. 240 Minuten Länge oder eine mündliche Prüfung (ca. 45 Minuten Länge) erbracht werden.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme in den Veranstaltungen
des Moduls durch Test, mündliche Präsentation (Kolloquium), Übungsaufgaben/ Hausaufgaben, Protokolle, Referat
oder Portfolio.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Volker Peckhaus