amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 34.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach pädagogik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Pädagogik an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................4
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................6
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................7
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Pädagogik ist ein Studienbeginn zum
Sommersemester und zum Wintersemester möglich. Empfohlen wird ein Studien-
beginn zum Wintersemester.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Pädagogik umfasst 27 Leistungspunkte
(LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische
Studien im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) Aufbauend auf den im Bachelor-Studiengang erworbenen Kompetenzen sollen
die Studierenden durch die fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichts-
faches Pädagogik erziehungswissenschaftlich fundiertes Wissen und Können
forschungsbezogen vertiefen und erweitern. Es sollen die Fähigkeiten erworben
werden,
wesentliche Forschungszugänge und -befunde zu einem gewählten
Forschungsgegenstand zu systematisieren und darzustellen
in einem spezifischen Forschungsbereich ein begrenztes eigenes For-
schungsvorhaben unter Zuhilfenahme geeigneter Methoden zu konzipieren,
durchzuführen und die Ergebnisse in Bezug auf relevanten Erkenntnissen
aus der Literatur zu setzen, zu interpretieren sowie den gesamten For-
schungsprozess zu reflektieren.
aktuelle wissenschaftliche Zugänge und domänenspezifische Diskurse zu
Lernen, Entwicklung und Sozialisation darzustellen, kritisch zu reflektieren
und in ihrer Bedeutung für die spätere berufliche Tätigkeit einzuschätzen.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Pädagogik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Pädagogikunterricht unter Berücksichtigung der spezifischen Lernvoraus-
setzungen von Schülerinnen und Schüler der Gymnasialen Oberstufe sowie
der Rahmenbedingungen von Gymnasium und Gesamtschule mit Unter-
stützung von Mentoren theoriegeleitet zu planen, durchzuführen und aus-
zuwerten
-4-
Möglichkeiten der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern
im Rahmen des Pädagogikunterrichts aufzuzeigen und hinsichtlich ihrer
Grenzen kritisch zu reflektieren
empirische Forschungszugänge und -befunde zum Pädagogikunterricht in
der Gymnasialen Oberstufe am Gymnasium und an Gesamtschulen zu
systematisieren und darzustellen sowie im Hinblick auf das eigene Ver-
ständnis von Pädagogikunterricht und die eigenen Unterrichtserfahrungen
zu reflektieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Zeitpunkt
(Sem.) Name des Moduls, Veranstaltungen P/WP LP
1. Sem.
Mastermodul
Fachdidaktik (MM 1)
a) Seminar: Planung von Pädagogikunterricht in der Gymnasialen
Oberstufe
b) Seminar: Vorbereitung des Praxissemesters
P
P
9
1. + 3.
Sem.
Mastermodul
Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben (MM 2)
a) Seminar: Konzeption und Design eines erziehungswiss.
Forschungsprojekts
P
9
2. Sem. Praxissemester
b) Seminar: Durchführung, Auswertung und Präsentation des
Forschungsprojekts P
3. + 4.
Sem.
Mastermodul
Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation (MM 3)
a) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Entwicklung und Lernen
b) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Sozialisation
WP
WP
9
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
-5-
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Pädagogik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder einer
Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Pädagogik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standort-
spezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
Die Beiträge des Faches können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Fach Pädagogik sind den Modul-
beschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Die Prüfungsleistungen werden im Rahmen einer Modulabschlussprüfung
erbracht. Sie werden durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet
und gehen in die Abschlussnote der Masterprüfung ein. Prüfungsleistungen
werden zu folgenden Modulen erbracht:
MM 1: Fachdidaktik
MM 2: Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben
MM 3: Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation.
-6-
(2) Prüfungsleistungen sowie die zu erbringenden Leistungen der aktiven und
qualifizierten Teilnahme können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine
Bestimmungen in folgenden Formen erbracht werden:
Aktive und qualifizierte Teilnahme (inkl. Vor- und
Nachbereitung) als:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Aktive und qualifizierte
Teilnahme
Eine der folgenden Leistungen:
Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung
(ca. 12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (ca. 20-25 S.)
Klausur (ca. 90-120 Min.)
Mündl. Prüfung (ca. 20-30 Min.)
Mündliche Projektdarstellung plus Kolloquium
(insgesamt ca. 45 Min.)
Prüfungsleistungen
(3) Im Rahmen des Forschungsmoduls MM2 wird die Prüfungsleistung in Form
einer mündlichen Projektdarstellung plus Kolloquium (45 Min.) erbracht.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder
Dauer/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Unterrichtsfach Pädagogik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Fach Pädagogik
mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse
sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der
Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen
Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Pädagogik nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
-7-
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Pädagogik gebildet. Alle Modulnoten des Faches gehen gewichtet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Pädagogik treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
EXEMPLARISCHER STUDIENVERLAUF
1 Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem.
MM 1
Fachdidaktik
(9 LP)
Seminar MM 1a)
Planung von
Pädagogikunterricht
in der Gymnasialen
Oberstufe
Seminar MM 1b)
Vorbereitung des
Praxissemesters
MM 2
Erziehungs-
wissenschaftl.
Forschungs-
vorhaben
(9 LP)
Seminar MM 2a)
Konzeption und
Design eines
erziehungswiss.
Forschungs-
projekts
Seminar MM 2b)
Durchführung,
Auswertung und
Präsentation des
Forschungsprojekts
MM 3
Vertiefung zu
Entwicklung,
Lernen und
Sozialisation
(9 LP)
Praxissemester
Seminar MM 3a)
Aktuelle Diskurse
zu Entwicklung und
Lernen
Seminar MM 3b)
Aktuelle Diskurse
zu Sozialisation
∑ 27 LP 12 LP 0 LP 9 LP 6 LP
Fachdidaktik
Mastermodul 1
MM 1 Workload
270 h Credits
9 CP Studiensem.
1. Sem Häufigkeit
Einmal jährlich
im WiSe
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
MM1a) Seminar: Planung von Pädagogikunterricht in der Gymnasialen
Oberstufe
MM1b) Seminar: Vorbereitung des Praxissemesters
Selbststudium
60 h
150
Kontaktzeit
30 h
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
Kenntnis von Richtlinien und Lehrplänen für den Pädagogikunterricht in der Gymnasialen Oberstufe und
Fähigkeit zu deren theoriegeleiteten Analyse
Fähigkeit zur kriteriengeleiteten Analyse und Bewertung von Lehr- und Arbeitsmitteln sowie von
Planungsbeispielen für den Pädagogikunterricht
Fähigkeit zur Nutzung allgemein- und fachdidaktischer Konzepte und Planungshilfen sowie
fachwissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren für die Planung eigener Unterrichtsstunden/-reihen
Kenntnis von Modellen und Kriterien der Erhebung von Lernständen und Fähigkeit, einzelne auf die Beurteilung
und Förderung fachlichen Lernens im Pädagogikunterricht zu beziehen
Kenntnis ausgewählter Forschungsansätze und empirischer Studien zum Pädagogikunterricht, Fähigkeit zu
deren Interpretation sowie Verständnis für deren Bedeutung für die Weiterentwicklung des Faches
Fähigkeit zur Formulierung forschungsorientierter Leitfragen für das Studien-, Unterrichts- bzw.
Forschungsprojekt im Praxissemester
Fähigkeit zur Entwicklung von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung des Praxissemester-
Projekts.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zur Darstellung und kritischen Reflexion eigener Unterrichtsplanungen
Fähigkeit zur Nutzung wissenschaftlicher Forschungen zur Entwicklung eigener Forschungsfragen
3 Inhalte
Das Modul dient der qualifizierten Vorbereitung des Praxissemesters sowie der systematischen Erweiterung und
Vertiefung der im Bachelor-Studium erworbenen fachdidaktischen Kompetenzen. Zu diesem Zweck sollen die
Studierenden befähigt werden, Lehrpläne, Medien und Planungsbeispiele für den Pädagogikunterricht zu analysieren
und Pädagogikunterricht theoriegeleitet zu planen. Ausgehend von aktuellen empirischen Forschungen zum
Pädagogikunterricht sollen sie darüber hinaus forschungsorientierte Fragen für das Praxissemester entwickeln
Inhalte des Moduls sind
Richtlinien und Lehrpläne
Analyse von Lernvoraussetzungen
Inhalte und Zielvorstellungen
Lernaktivitäten und Lehrerhandlungen
Medien
Sozialformen und Organisation
Lernerfolgskontrolle
Umgang mit Heterogenität, Möglichkeiten und Grenzen der Individualisierung
Kooperatives Lernen
Empirische Forschungen zum Pädagogikunterricht
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums
5 Gruppengröße
Seminar a) 20 TN, Seminar b) 25-30 TN
6 Verwendung des Moduls
Die Veranstaltung b) findet auch Verwendung im Masterstudiengang Unterrichtsfach-Pädagogik (BK)
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gemäß § 42
Modulabschlussprüfung gemäß § 42
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte
Dr. Ulrich Schwerdt – Stellvertr.: Prof. Dr. Christine Freitag
Hauptamtlich Lehrende
Dr. Schwerdt.
Erziehungswissenschaftliches Forschungsvorhaben
Mastermodul 2
MM 2 Workload
270 h Credits
9 CP Studiensem.
1. + 3. Sem Häufigkeit
Einmal jährlich.
Beginn im WiSe
Dauer
3 Semester
1 Lehrveranstaltungen
MM2a) Seminar: Konzeption und Design eines erziehungswissenschaftl.
Forschungsprojekts
MM2b) Seminar: Durchführung, Auswertung und Präsentation des
Forschungsprojekts
Selbststudium
60 h
150 h
Kontaktzeit
30 h
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
Fähigkeit, inhaltliche Schwerpunkte eines spezifischen Forschungsbereichs selbständig zu erschließen und
strukturiert aufzubereiten
Fähigkeit, wesentliche Forschungsergebnisse zu dem gewählten inhaltlichen Schwerpunkt zu systematisieren
und darzustellen
Fähigkeit, forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander abzuwägen;
Fähigkeit, ein begrenztes eigenes Forschungsvorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer
Methoden zu konzipieren und durchzuführen
Fähigkeit, das Daten- bzw. Dokumentenmaterial nachvollziehbar aufzubereiten, in Bezug zu relevanten
Erkenntnissen aus der Literatur zu setzen, zu interpretieren sowie die Reichweite der eigenen
Forschungsergebnisse zu diskutieren
Fähigkeit, die verwendeten Methoden kritisch zu reflektieren
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zur Darstellung und kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen
Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen
3 Inhalte
Im Rahmen dieses Moduls entwickeln die Studierenden unter Anleitung eine Forschungsfrage im Zusammenhang mit
zuvor absolvierten Studieneinheiten der Fachwissenschaften bzw. der Fachdidaktik.
Inhalte des Moduls – jeweils bezogen auf ein spezifisches Forschungsfeld sind:
Entwicklung von Forschungsfragen
Konzeption von Forschungsdesigns
Erhebung und Auswertung von Daten-/Dokumentenmaterial
Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung
Dokumentation und Präsentation von Forschungsergebnissen
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums. Das Selbststudium wird durch ein
veranstaltungsbegleitendes Mentorium unterstützt, das eine intensive Betreuung von Kleingruppen bzw. einzelnen
Studierenden ermöglicht.
5 Gruppengröße
25-30 TN
6 Verwendung des Moduls
Das Modul findet auch Verwendung im Masterstudiengang Unterrichtsfach Pädagogik (BK)
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gemäß § 42
Modulabschlussprüfung gemäß § 42 Abs. 3 in Form einer mündlichen Projektdarstellung plus Kolloquium (45 Min.)
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte
Dr. Ulrich Schwerdt – Stellvertr.: Prof. Dr. Christine Freitag
Hauptamtlich Lehrende
Prof. Dr. Freitag, Prof. Dr. Herzig, N.N. - W3-Prof. EW/Bildungsmanagement …, N.N. - W3-Prof. Grundschulpäd., N.N. -
W3-Prof. EW/Berufspäd., Prof. Dr. Rendtorff, Prof. Dr. Büker, Prof. Dr. Meister, Dr. Bentler, Geisler, Dr. Schwerdt.
Lehrende der Anteilsfächer Soziologie und Philosophie
Vertiefung zu Entwicklung, Lernen und Sozialisation
Mastermodul 3
MM 3 Workload
270 h Credits
9 CP Studiensem.
3.-4. Sem Häufigkeit
Einmal jährlich.
Beginn im WiSe
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
MM3a) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Entwicklung und Lernen
MM3b) Seminar: Aktuelle Diskurse zu Sozialisation
Selbststudium
60 h
150 h
Kontaktzeit
30 h
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen
Fähigkeit zur systematischen und kriteriengeleiteten Analyse und Beurteilung von entwicklungs-, lern- und
sozialisationsbezogenen Positionen
Kenntnis und Orientierungswissen über aktuelle wissenschaftliche Zugänge zum Lernen und über die
Entwicklung domänenspezifischer Lernbegriffe
Verständnis für die Zusammenhänge von lern- und entwicklungstheoretischen Erkenntnissen und
erzieherischen oder didaktischen Handlungskonzepten
Fähigkeit zur differenzierten und begründeten Analyse unterschiedlicher Bedingungen des Aufwachsens
Verständnis für die Bedeutung aktueller lern-, entwicklungs- und sozialisationsbezogener Diskurse für die
Weiterentwicklung des Unterrichtsfaches
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Fähigkeit zur kritischen Analyse fachwissenschaftlicher und bildungs- sowie gesellschaftspolitischer Diskurse
und ihrer Wechselwirkungen
Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung eigener begründeter pädagogischer Positionen
Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzung interdisziplinärer Zugänge
Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen
3 Inhalte
Im Vertiefungsmodul sollen vertiefende Erkenntnisse zu aktuellen Diskursen von Entwicklung, Lernen und Sozialisation
und ihren Auswirkungen auf den Pädagogikunterricht erworben werden. Zentrale Aufgaben sind die Erarbeitung von
Argumentationslinien, die Reflexion vor dem Hintergrund von Leitideen für Erziehung und Bildung sowie die
Einschätzung von Auswirkungen auf Ziele und Inhalte des Pädagogikunterrichts.
Themen des Moduls sind folgende aktuelle Diskurse:
Entwicklung, Lernen und Sozialisation im Generationenverhältnis
Entwicklung, Lernen und Sozialisation unter dem Einfluss von Medien
Genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Lernen und Sozialisation
Lernen als philosophischer, psychologischer und pädagogischer Begriff
Ausgewählte system-, handlungs- und gesellschaftstheoretische Aspekte der Sozialisation
Bedingungen des Aufwachsens aus der Perspektive der Kindheits- und Jugendforschung, auch in historischer
und international vergleichender Perspektive
Familiale Sozialisation unter Berücksichtigung ungleicher Lebenslagen
Sozialisation und Migration
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums
5 Gruppengröße
25 – 30 TN
6 Verwendung des Moduls
Das Modul findet auch Verwendung im Masterstudiengang Unterrichtsfach Pädagogik (BK)
7 Teilnahmevoraussetzungen
keine
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gemäß § 42
Modulabschlussprüfung gemäß § 42
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen
10 Modulbeauftragte
Dr. Ulrich Schwerdt – Stellvertr.: Prof. Dr. Christine Freitag
Hauptamtlich Lehrende
Lehrende der Anteilsfächer Psychologie und Soziologie
11 Sonstige Informationen
Im Modul MM 3 sind „Aktuelle Diskurse zu Entwicklung und Lernen” und „Aktuelle Diskurse zu Sozialisation” jeweils
einmal zu belegen. Den Studierenden steht frei, welche Veranstaltung im 3. Semester belegt wird und welche im 4.
Semester.