scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 32.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
mit dem unterrichtsfach musik
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach
Musik an der Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit ........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Musik ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Musik umfasst 18 Leistungspunkte
(LP), davon 10 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP
fachdidaktische Studien im Praxissemester.
(2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der
Studierenden im Unterrichtsfach Musik erfolgen. Wenn es im Unterrichtsfach
Musik durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf
insgesamt 24 LP.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachpraktisch-künstlerischen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen
die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Fähigkeit, die erworbene künstlerisch-musikalische Ausdrucks- und
Darstellungskompetenz für schulische Vermittlungsprozesse nutzbar zu
machen;
Fähigkeit, eigengestalterisch Musik zu improvisieren, zu komponieren oder
arrangieren und solche Produktionsprozesse künstlerisch zu initiieren;
Fähigkeit, Musik mit heterogen strukturierten Lerngruppen in der Grund-
schule produktiv zu gestalten.
(2) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben
Kenntnis wesentlicher Forschungsansätze/-ergebnisse der Unterrichts-
forschung als Basis einer kompetenzorientierten Planung und Realisation
von Musikunterricht in der Grundschule;
Fähigkeit, Theoriekonzepte schulischer Musikvermittlung kritisch zu reflek-
tieren und auf jeweilige unterrichtsrelevante Fragestellungen anzuwenden;
Kenntnis theoretischer Positionen zum interdisziplinären (Musik-) Lernen
und entsprechender Unterrichtsmodelle in der Grundschule;
-4-
Kenntnisse und praxisorientierte Fähigkeiten bzgl. ausgewählter
musikalischer Teil- bzw. Fremdkulturen und deren Vermittelbarkeit im
Unterricht der Grundschule;
Kenntnis und kritisches Verständnis der Ziele, Inhalte und Methoden
musikalischer Begabungsforschung und -förderung.
(3) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Musik sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Kenntnisse und Fähigkeiten, musikbezogene Lerninhalte für die Grund-
schule exemplarisch auszuwählen und sachadäquat zum Gegenstand
unterrichtlicher Vermittlungsprozesse zu machen;
Fähigkeit, auf der Basis fundiert unterrichtsmethodischer und musikdidak-
tischer Reflexionen eigene Unterrichtsversuche differenziert zu konzipieren,
durchzuführen und auszuwerten;
Kenntnis und kritische Beurteilungskompetenz von Arbeits- bzw. Hilfsmitteln,
digitalen Medien und Methoden für den Musikunterricht in der Grundschule;
Didaktisches Reflexionsvermögen und erstes Methodenrepertoire als
Grundlage für eigene musikbezogene Vermittlungsprozesse;
Fähigkeit, musikunterrichtliche Lernschwierigkeiten zu diagnostizieren und
mögliche Gegenmaßnahmen zu konzipieren.
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 10 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Sofern der Vertiefungsbereich
im Unterrichtsfach Musik absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6
LP auf insgesamt 24 LP und die Anzahl der zu studierenden Module auf 4.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
M1: Schulbezogene Instrumental- und Ensemblepraxis 4 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. Sem. a) Klassenmusizieren in der Grundschule P
b) Liedbegleitung/Improvisation 2 P
60
60
M2: Theorie schulischer Musikvermittlung 5 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1./3. Sem. a) Didaktische Konzeptionen/Unterrichtsforschung P 90
b) Interdisziplinäres Lernen/Interkulturalität 1 WP 60
M3: Praxis schulischer Musikvermittlung 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
3./4. Sem. P
180
a) Handlungsfelder und Methoden des
Musikunterrichts
b) Schulbezogenes Musikrepertoire WP 90
M4: Unterrichtsfach Musik (nur für Vertiefung) 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load (h)
1. Sem. a) Interdisziplinäres Lernen/Interkulturalität 2 P 90
WP b) Musikalische Begabung: Forschung und
Förderung
90
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Musik umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11
Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Näheres ist in
einer besonderen Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Musik beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Musik können den
semesterweisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die
-6-
Angebote aller Fächer geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Im Unterrichtsfach Musik wird für die Teilnahme an Prüfungsleistungen zugelassen,
wer die in § 4 und §17 Allgemeine Bestimmungen genannten Voraussetzungen
erfüllt.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Musik werden folgende Prüfungsleistungen, die in die
Abschlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Leistungs-
punktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Modulbezeichnung Prüfungsleistung /
Prüfungsform
Modul 1 Schulbezogene Instrumental- und
Ensemblepraxis
a) Klassenmusizieren in der
Grundschule (60 h)
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
(60 h)
Modulabschlussprüfung als
praktische Prüfung(15-30 Min.)
Modul 2 Theorie schulischer
Musikvermittlung
a) Didaktische
Konzeptionen/Unterrichtsforschu
ng (90 h)
b) Interdisziplinäres
Lernen/Interkulturalität 1 (60 h)
Modulabschlussprüfung entweder
als Klausur (45 Min.), schriftliche
Hausarbeit (10-15 Seiten) oder
mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Modul 3 Praxis schulischer
Musikvermittlung
a) Handlungsfelder des MU (180
h)
b) Schulbezogenes
Musikrepertoire (90 h)
Modulabschlussprüfung entweder
als Klausur (45 Min.), schriftliche
Hausarbeit (10-15 Seiten) oder
mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
Modul 4 Unterrichtsfach Musik (nur zur
Vertiefung
a) Interdisziplinäres
Lernen/Interkulturalität 2 (90 h)
b) Musikalische Begabung:
Forschung und Förderung (90 h)
Modulabschlussprüfung entweder
als Klausur (45 Min.), schriftliche
Hausarbeit (10-15 Seiten) oder
mündliche Prüfung (ca. 20 Min.)
-7-
(2) Prüfungsleistungen werden gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen
wie in der oben angegebenen Form erbracht. Mindestens eine der Prüfungen
aus dem fachwissenschaftlichen bzw. fachdidaktischen Bereich soll als
mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausarbeit absolviert werden. Die
wechselseitige Bezugnahme zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik und
künstlerischer bzw. schulbezogener Praxis, die bereits in der Modulstruktur
implementiert ist, soll nach Möglichkeit auch bei der inhaltlichen Gestaltung und
Durchführung von Modulprüfungen berücksichtigt werden.
(3) Darüber hinaus ist der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme durch
Kurzreferate, Tests, Protokolle, Projektarbeit, Portfolio, Erstellung eines
Tonsatzes/Arrangements etc. zu erbringen. Die jeweilige Erbringungsform wird
zu Beginn der Veranstaltung durch die Lehrenden festgelegt.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen hat einen
Umfang von 18 LP oder – im Falle einer mündlichen Verteidigung - von 15 LP.
Sie kann nach Wahl der bzw. des Studierenden im Unterrichtsfach Musik
verfasst werden und hat dann einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll
zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer
vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes Thema
bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Musik mit wissenschaftlichen Methoden
selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die
Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik
verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht
überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Musik nach Abschluss des
Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen,
so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung
der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die
Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
Unterrichtsfach Musik gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung
eingeht. Alle Modulnoten des Unterrichtsfaches gehen gewichtetet nach
Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für
die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der
Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Die separat auszuweisende Note für die fachpraktische Prüfung entspricht der Note
des Moduls 1.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Master-
studiengang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Musik treten
am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan Master Unterrichtsfach Musik Grundschule
Studiensemester alle 1 2 3 4
SWS LP /
WL SWS WL SWS WL SWS WL
Module
M1 Schulbezogene Instrumental- und
Ensemblepraxis 3 4 /
120 3 120
M2 Theorie schulischer Musikvermittlung
4 5 /
150 2 60 2 90
M3 Praxis schulischer Musikvermittlung
6 9 /
270 2 90 4 180
Summe
13 18 /
540
5 180
Praxissem
ester
4 180 4 180
M4
MA Vertiefungsmodul Unterrichtsfach
Musik
4 6 /
180 4 180
Summe 17 24 /
720
WL = Workload
Modulbeschreibungen
M1: Schulbezogene Instrumental- und Ensemblepraxis
Modulnummer 1 Workload
120 h Credits
4
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Klassenmusizieren in der Grundschule (60 h)
b) Liedbegleitung/Improvisation 2 (60 h)
Kontaktzeit
3 SWS / 90 h Selbststudium
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Klassenmusizieren in der Grundschule
Planen und Vorbereiten gemeinschaftlichen Musizierens im schulischen Kontext;
Auswählen geeigneter Literatur für spezifische Anforderungen;
Bearbeiten von Vorlagen und Anpassen von vorgegebenem Material an spezifische Erfordernisse;
Anleiten eines Ensembles im schulischen Kontext.
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
Fertigkeit, Lieder unterschiedlicher stilistischer und kultureller Provenienz praxisgerecht zu begleiten bzw.
zu instrumentieren;
Kenntnis alters- und schulartenspezifischer Lieder/Liedgattungen und deren musikpraktische
Gestaltungsmöglichkeiten;
Fähigkeit, auf der Grundlage harmonischer, rhythmischer und/oder melodischen Vorgaben stilistisch
angemessen zu improvisieren und eigengestalterische musikalische Ausdrucksformen zu initiieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Individuelle Artikulationsfähigkeit
3 Inhalte
a) Klassenmusizieren in der Grundschule
Bewerten und Auswählen von Instrumentalsätzen hinsichtlich der Qualität und Eignung im schulischen
Kontext;
Anfertigen schulstufenspezifischer Arrangements und Spielhilfen für heterogen strukturierte Instrumental-
/Vokalensembles;
Grundlegende Spieltechniken auf unterschiedlichen schulrelevanten Instrumenten;
Didaktisch-methodisch begründete Anleitung heterogener Instrumental- und Vokalgruppierungen in
unterschiedlichen musikalischen Stilrichtungen
b) Liedbegleitung/Improvisation 2
Erarbeitung eines stilistisch differenzierten, praxisorientierten Repertoires an Begleitmustern und -
techniken für den schulischen Musikunterricht;
Erweiterung des alters- und schulartenspezifischen Liedrepertoires;
Festigung und Erweiterung der im Bachelor-Modul 4 (Teilbereich c) erworbenen Kenntnisse und
praktischen Kompetenzen im Bereich der Improvisation.
4 Lehrformen
Einzel,- Gruppenunterricht, Seminar
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung als praktische Prüfung in Form einer Spielpraktischen Demonstration von instrumentalen
Begleitmustern/-techniken anhand alters- und schulartenspezifischer Lieder bzw. Musikstücke; Prüfungsdauer: 15-
30 Min.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Eckhard Wiemann
M2: Theorie schulischer Musikvermittlung
Modulnummer 2 Workload
180 h Credits
5
Studien-
semester
1.+3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung (90 h)
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1 (60 h)
Kontaktzeit
4 SWS / 120 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung
Kenntnis zentraler Fragestellungen, Methoden und Ergebnisse der musikbezogenen Unterrichtsforschung
im Kontext kultureller, medialer und technischer Veränderungen im Musikleben;
Kenntnis fachgeschichtlich wichtiger musikdidaktischer Konzeptionen als Grundlage eines
praxisorientierten musikdidaktischen und –methodischen Reflexionsvermögens;
Anwendung musikdidaktischer Grundsatzfragen auf eigene Unterrichtsversuche.
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1
Einsicht in funktionale, (schul-)organisatorische und lernpsychologische Aspekte des interdisziplinären
Lernens;
Grundlegendes Verständnis für die Konzeption, Realisierung und pädagogische Bewertung
fächerübergreifende Lernprojekte;
Kenntnis der Perspektiven, Chancen und Problemstellungen interkultureller (Musik-)Pädagogik;
Verständnis ausgewählter teil- bzw. fremdkultureller Systeme.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Individuelle Artikulationsfähigkeit
Umgang mit Heterogenität
3 Inhalte
a) Didaktische Konzeptionen / Unterrichtsforschung
Systematische Erschließung und interdisziplinäre Vernetzung wichtiger musikdidaktischer Konzeptionen
und Forschungsansätze;
Analyse musikbezogener Lern- und Aneignungsprozesse; Diagnose von Lernschwierigkeiten und
Konzipierung bzw. Umsetzung entsprechender Fördermaßnahmen;
Kritische Auseinandersetzung mit Methoden und Ergebnissen der Unterrichtsforschung.
b) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 1
Funktionen, Ziele und Organisationsformen interdisziplinären Lernens und Lehrens;
Themenbezogene Konkretisierungen und Seminarprojekte mit Fachdisziplinen innerhalb des Instituts
(Kunst, Textil);
Fächerübergreifender Musikunterricht: Modelle für die Unterrichtspraxis;
Interkulturelle (Musik-)Pädagogik: Aufgaben, Ziele, Inhalte;
Kennenlernen ausgewählter musikalischer Teil- und Fremdkulturen;
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung entweder als Klausur (45 Min.), als schriftliche Hausarbeit
(10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung (ca. 20 Min.).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Thomas Krettenauer M.A.
M3: Praxis schulischer Musikvermittlung
Modulnummer 3 Workload
270 h Credits
9
Studien-
semester
3.-4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts in der
Grundschule (180 h)
b) Schulbezogenes Musikrepertoire (Grundschule) (90 h)
Kontaktzeit
6 SWS / 180 h Selbststudium
90 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts in der Grundschule
Kenntnis der gängigen musikunterrichtlichen Lernfelder bzw. Umgangsweisen mit Musik und deren
Kategorisierungen;
Vertrautheit und praktische Erfahrung mit den Möglichkeiten, Lerngegenstände des MU in verschiedenen
Lern- und Handlungsfeldern miteinander zu vernetzen;
Reflexions- und Beurteilungsfähigkeit musikunterrichtlicher Arbeitsmittel und Methoden;
Praxisbasierte Kenntnis unterschiedlicher Unterrichtsformen.
b) Schulbezogenes Musikrepertoire (Grundschule)
Fähigkeit, historische und aktuelle Musik(en) unter unterrichts- und schulstufenrelevanten
Gesichtspunkten auszuwählen, didaktisch zu analysieren und zu bewerten;
Kenntnis differenzierter Einsatzmöglichkeiten von ausgewählten Musikgenres, -gattungen und -
werken für den Unterricht.
Kenntnis und kritische Einschätzung relevanter Unterrichtsmaterialien und digitaler Einsatz- bzw.
Darbietungsmöglichkeiten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Ästhetische Urteilskompetenz
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Interaktive Anwendung von Mitteln und Medien
3 Inhalte
a) Lernfelder und Methoden des Musikunterrichts in der Grundschule
Lernbereiche/Handlungsfelder des Musikunterrichts: Fachgeschichtliche Dimension und Systematik;
Musikunterrichtliche Lernbereiche im Spiegel neuerer Lehrpläne, Schulbücher und Unterrichtswerke;
Zuordnungsmöglichkeiten von Unterrichtsgegenständen zu unterschiedlichen Lernbereichen bzw.
musikbezogenen Umgangsweisen;
Methoden des Musikunterrichts im fachgeschichtlichen Diskurs;
Arbeits- und Hilfsmittel im Musikunterricht;
Unterrichtliche Aktions-, Kommunikations- und Sozialformen; Methoden musikbezogener Lern- und
Aneignungsprozesse.
b) Schulbezogenes Musikrepertoire (Grundschule)
Didaktische Analyse von Musikstücken unterschiedlicher Stilistik, Epochenzugehörigkeit und
ethnologischer Herkunft;
Aufbau eines didaktisch begründeten Musikrepertoires für unterschiedliche Themenfelder des
Musikunterrichts;
Kennenlernen und qualitative Beurteilung von traditionellen und digitalen Unterrichtsmedien.
Entwicklung werk- oder genrebezogener Unterrichtsversuche.
4 Lehrformen
Seminar, Themenprojekt
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung entweder als Klausur (45 Min.), als schriftliche Hausarbeit
(10-15 Seiten) oder als mündliche Prüfung (ca. 20 Min.).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Thomas Krettenauer M.A.
M4: Unterrichtsfach Musik (nur zur Vertiefung)
Modulnummer 1 Workload
180 h Credits
6
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
jährlich Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen (bzw. Teilmodule)
a) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 2
b) Musikalische Begabung: Forschung und Förderung
Kontaktzeit
4 SWS / 120 h Selbststudium
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 2
Kenntnis funktionaler, (schul-)organisatorischer und lernpsychologischer Aspekte des interdisziplinären
Lernens;
Fähigkeit, durch theoretische Reflexion und eigene praktische Erfahrungen fächerübergreifende
Lernprojekte initiieren, durchführen und qualitativ bewerten zu können;
Wissen und kritisches Bewusstsein bzgl. der Perspektiven, Chancen und Problemstellungen
interkultureller (Musik-)Pädagogik;
Vertieftes Verständnis ausgewählter teil- bzw. fremdkultureller Systeme und deren musikbezogenen
Traditionen und Praktiken.
b) Musikalische Begabung: Forschung und Förderung
Kritisches Verständnis bzgl. der Komplexität musikalischer Begabung und deren wissenschaftliche
Beschreibung;
Kenntnis unterschiedlicher Musikalitätstest und deren fachpädagogische Relevanz;
Kenntnis bzgl. den Bedingungen musikalischer Leistungsfähigkeit und Möglichkeiten pädagogischer
Einflussnahme;
Kenntnis und kritische Einschätzung schulmusikalischer (bzw. kooperativer) Begabungsförderung.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Selbstkompetenz
Methodenkompetenz
Individuelle Artikulationsfähigkeit
Umgang mit Heterogenität (in musikkulturellen Bezügen)
3 Inhalte
a) Interdisziplinäres Lernen / Interkulturalität 2
Schnittstellen zwischen musikspezifischen unterrichtlichen Umgangsweisen (Musiklehre/Analyse, Musik
gestalten, Musik erkunden) und anderen Schulfächern;
Themenbezogene Konkretisierungen und Seminarprojekte mit fakultätsinternen bzw. -externen
Fachdisziplinen;
Konzeption, Durchführung und Reflexion fächerübergreifender Schulprojekte;
Tiefgehende Auseinandersetzung mit ausgewählten musikalischen Teil- und Fremdkulturen;
Konzepte (außer-)schulischer Kulturerschließung und Vernetzung pädagogischer Fördermaßnahmen.
b) Musikalische Begabung: Forschung und Förderung
Begabungsbegriff, Strukturierungsmodelle, themenbezogene Forschungsansätze;
Formen musikalischer Breiten- und Hochbegabtenförderung;
Pädagogische Bedeutung musikalischer Leistungsfähigkeit;
Schulische u. außerschulische Fördermaßnahmen musikalischer Begabung.
4 Lehrformen
Seminar
5 Gruppengröße
bis 30 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
./.
7 Teilnahmevoraussetzungen
./.
8 Prüfungsformen
Aktive und qualifizierte Teilnahme gem. § 42
Modulabschlussprüfung entweder als Klausur (45 Min.), als schriftliche Hausarbeit (10-15 Seiten) oder als
mündliche Prüfung (20 Min.).
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich erbrachte Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Heiner Gembris