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[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 31.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an berufskollegs
mit dem unterrichtsfach kunst
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs
mit dem Unterrichtsfach Kunst an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................5
§ 40 Profilbildung.........................................................................................5
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 27 Leistungspunkte (LP),
davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Praxissemester.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden verfügen über sozialisationstheoretische und entwick-
lungspsychologische Kenntnisse, die es ermöglichen, die Bedürfnislagen
von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden der entsprechenden
Jahrgangsstufen der Berufsschule differenziert einzuschätzen und den
Kunstunterricht so zu gestalten, dass die Relevanz seiner Inhalte für heute
erkennbar wird.
Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und
Handeln aus der eigenen Praxis und über ein Repertoire an technisch-
medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach in-
haltlichen Maßgaben zugreifen können.
Die Studierenden sind in der Lage, ihre eigene ästhetische Praxis aus der
Kenntnis künstlerischer Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
Die Studierenden verfügen über weitreichende Kenntnisse im Bereich der
Gestaltungspraxis, die für die berufliche Ausbildung von Schülerinnen und
Schülern an der Berufsschule wichtig ist.
Die Studierenden verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse
und Fähigkeiten, sie kennen historisch gesicherte Kunstströmungen wie
auch gegenwärtige künstlerische Positionen, die in besonderer Weise unse-
re heutigen Bedingungen reflektieren.
Die Studierenden leisten eine exemplarische, an historischen Umbrüchen
und Zäsuren orientierte Auseinandersetzung mit Kunst und den von ihr auf-
-4-
geworfenen kulturellen Fragestellungen auf der Grundlage umfassender
Kenntnisse und Einsichten.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studie-
renden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden können schulformspezifisch auf die Berufsschule bezogen
fachlichen Unterricht adäquat planen und durchführen und durch die Gestal-
tung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern und
Auszubildenden unterstützen. (Förderkompetenz)
Die Studierenden verfügen über reflektierte Erfahrungen in der kompetenz-
orientierten Planung und Anwendung kunstpädagogischer und kunstdidakti-
scher Ansätze sowie in der Umsetzung von fachlichen Inhalten und Er-
kenntnissen im Praxisfeld Schule, auch im Hinblick auf altersgemäße Anfor-
derungen und mit Bezug auf den jeweiligen soziokulturellen Kontext sowie
auf das gesellschaftliche Bildungsinteresse.
Die Studierenden kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beur-
teilung im Fach. (Diagnosekompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 27 LP, davon 9 LP fachdidaktische Stu-
dien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Mastermodul I: Kunstdidaktik 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1./3. Sem. 1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemes-
ters
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterricht-
materialien. Konzepte der Kunstvermittlung
WP
WP 90
180
Mastermodul II: Kunstgeschichte und Kunstwissenschaft 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1. Sem. 1. Kunstgeschichtliche und -wissenschaftliche
Themen
2. Kunsttheoretische, bildwissenschaftliche,
medienästhetische Themen
WP
WP
90/180*
90/180*
Mastermodul III: Künstlerische Praxis 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work
load(h)
3./4. Sem. 1. Künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei)
2. Künstlerisches Projekt (Skulptur, Objekt, In-
stallation)
3. Künstlerisches Projekt (Fotografie/ Film/
Neue Medien/ Performance)
WP
WP
WP
90
90
90
* Im Mastermodul II ist eine der beiden Lehrveranstaltungen nach Wahl der Studierenden mit einem
Workload von 180 h zu absolvieren.
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Kunst umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 All-
gemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Berufskolleg. Näheres ist in
einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Fach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifi-
schen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen. Die
Beiträge des Faches Kunst können den semesterweisen Übersichten entnommen
werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer geben.
-6-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die Teil-
nahme an Prüfungsleistungen im Fach Kunst sind den Modulbeschreibungen im An-
hang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Ab-
schlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Leistungserbringung
Modul 1 Schriftliche Hausarbeit/ mdl. Prüfung/ Portfolio als Modulab-
schlussprüfung
Modul 2 Schriftliche Hausarbeit/ Klausur/ mdl. Prüfung als Modulab-
schlussprüfung
Modul 3 Fachpraktische Prüfung als Modulabschlussprüfung
(2) Modulprüfungen können durch Klausuren (90-120 Minuten), Hausarbeiten (ca.
15-20 Seiten), Portfolios (15-20 Seiten), mündliche Prüfungen (ca 45 Minuten),
fachpraktische Prüfungen oder einer Präsentation künstlerisch-praktischer Ar-
beiten in einem Prüfungsgespräch im Umfang von 10-15 Minuten erbracht wer-
den. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftlichen/ fachdi-
daktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftliche Hausar-
beit absolviert werden.
(3) Der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen
erfolgt durch einen oder mehreren Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat, Ar-
beitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-praktische
Arbeit.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dau-
er/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehren-
den bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die Prü-
fungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den Nachweis
der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
-7-
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Un-
terrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie
soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb ei-
ner vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes The-
ma bzw. Problem aus dem Fach Kunst mit wissenschaftlichen und künstleri-
schen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft
(Kunstwissenschaft oder Kunstpraxis) oder der Fachdidaktik verfasst werden.
Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation im Fach Kunst kann die
Masterarbeit auch einen kunstpraktischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die
Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text,
der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und in einen kunstwissen-
schaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext stellt, soll einen Umfang von 20-30
Seiten haben.
(2) Wird die Masterarbeit im Fach Kunst nach Abschluss des Bewertungsverfah-
rens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird gemäß § 23
Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anbe-
raumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidigung entfallen
3 LP.
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das Fach
Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung eingeht. Alle Mo-
dulnoten des Faches gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des
Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach
geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Be-
stimmungen entsprechend.
-8-
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Berufskollegs mit dem Unterrichtsfach Kunst treten am 01.
Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffent-
licht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwis-
senschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrer-
bildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan
Semester Modul Workload (h) LP
1.Semester 12 LP
M I 1. Seminar zur Vorbereitung
des Praxissemesters 90
M II
1. Kunstgeschichtliche und
wissenschaftliche Themen 90180
M II 2. Kunsttheoretische, bildwis-
senschaftliche, medienäs-
thetische Themen
90/180
2.Semester
Praxissemester
3.Semester 9 LP
M I
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne
und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermitt-
lung
180
M III 1. Künstlerisches Projekt (Gra-
fik, Malerei) 90
4.Semester 6 LP
M III
2. Künstlerisches Projekt
(Skulptur, Objekt, Installati-
on)
90
M III
3. Künstlerisches Projekt (Fo-
tografie/ Film/ Neue Medien/
Performance)
90
Summe 27 LP
Modulbeschreibungen
Mastermodul 1: Kunstdidaktik
Modulnummer
M I
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studiensemester
1. und 3. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters
b) Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermittlung
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Modul vermittelt einen weiterführenden Einblick in die schulbezogenen Theorien, Konzepte und Methoden der
Kunst- und Kulturvermittlung.
Die Studierenden sollen die schulformbezogenen curricularen Vorgaben in die Praxis umsetzen und relevante
Konzepte und Unterrichtsmethoden reflektieren können.
Die Studierenden sind hinreichend in der Lage, das ästhetische Verhalten von Kindern und Jugendlichen
einzuordnen und im Sinne einer Diagnose kritisch zu hinterfragen (Diagnosekompetenz). Darauf aufbauend
sind sie in der Lage, gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten (Förderkompetenz).
Die Studierenden sind in der Lage, historische und aktuelle kunstdidaktische Konzepte und Diskurse wissen-
schaftlich zu erarbeiten, ihre Umsetzbarkeit in schulischen Kontexten einzuschätzen und unter Aspekten aktu-
eller bildungspolitischer Fragestellungen des Faches Kunst weiterzuentwickeln.
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Forschungen unter didaktischen Fragestellungen zu
vernetzen, um sie in ihrem unterrichtspraktischen Handeln sinnvoll einzuordnen, durchzuführen, zu reflektieren
und zu evaluieren, sowie neue Unterrichtsinhalte und Fragestellungen, z.B. bezogen auf aktuelle Themen der
Medientechnologie I Medienästhetik für das Fach Kunst zu entwickeln.
Die Studierenden sind in der Lage, die ästhetischen Erfahrungsfelder von Kindern auf ihre unterrichtsprakti-
sche Relevanz hin zu erforschen und neue Unterrichtsbeispiele zu entwickeln, bzw. an der Curriculumsarbeit
mitzuwirken.
Die Studierenden sind in der Lage, ästhetische Wahrnehmungen von Jugendlichen im Spannungsfeld von
kulturellen Ordnungsmustern und individueller Ausdrucksfreiheit komplex zu fördern, in Fallstudien unter unter-
richtsrelevanten Fragestellungen zu beobachten, um die Jugendlichen in ihrem ästhetischen Verhalten im Sin-
ne von Varianz und Kreativität zu stärken und zu fördern.
Die Studierenden sind in der Lage, Theorien über die bildnerische Entwicklung und die künstlerischen und
gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen von Kindern und Jugendli-
chen darzustellen und theoretisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und eigenverantwortliche Reflexion von Sachverhalten sowie Fä-
higkeit zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen und einen Transfer zu leisten; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer
Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungs-
wirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle
Fähigkeit zur selbstständigen Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen
der Unterrichtspraxis
3 Inhalte
Die Studierenden werden auf das Praxissemester vorbereitet, indem sie sich mit für die Schulpraxis relevanten
wissenschaftlichen Fragestellungen und curricularen Bereichen auseinandersetzen. Neben weiterführenden kunst-
pädagogischen Themenfeldern werden unterschiedliche Unterrichtsmethoden und didaktische Fragestellungen
auch im Kontext der Interkulturalität und mit Blick auf schulformspezifische Besonderheiten diskutiert. Aktuelle
kunstpädagogische Diskurse und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbei-
tet.
4 Lehrformen
Seminar, Vorlesung, Projekt
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul findet auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt G, HRGe sowie GyGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine mündliche Prüfung (ca. 45 Min.), eine Hausarbeit (15-20 Seiten), ein
Portfolio (15-20 Seiten) oder eine Klausur (90-120 Min.) erbracht.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Jutta Ströter-Bender
Mastermodul 2: Kunstwissenschaft
Modulnummer
M II
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studien-
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Kunstgeschichtliche und –wissenschaftliche Themen*
2. Kunsttheoretische, bildwissenschaftliche, medienästheti-
sche Themen*
*Eine der beiden Veranstaltungen ist mit einem Workload von
180 h zu absolvieren.
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60/ 150 h*
60/ 150 h*
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden haben wichtige wissenschafts- und berufsbezogene Kompetenzen im Fach Kunst erworben und
sollen in der Lage sein
Motive, Themen und Diskurse der Kunst und Kultur historisch zu reflektieren, zu systematisieren und anzu-
wenden
Theorien der Kunstwissenschaft bzw. Kunstgeschichte und anderer relevanter Bezugswissenschaften zu er-
fassen und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen
erworbenes Fachwissen, Arbeitsweisen und Methoden der Analyse anzuwenden
die Zusammenhänge von Produktion, Rezeption und Funktion von Gegenständen der Kunst und Kultur zu
erkennen und mit einzubeziehen
selbständig mit Werken und Fragestellungen historischer und zeitgenössischer Kunst und besonders neuen
Medien umzugehen und sie zu artikulieren
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Erweiterung und Vertiefung erworbener Kompetenzen im Bereich der Kunstwissenschaft/Kunstgeschichte und
anderer relevanter Bezugswissenschaften durch epochen-, motiv- oder personengeschichtliche Themen und inter-
disziplinäre Fragestellungen oder Kontexte sowie durch Exkursionsseminare.
4 Lehrformen: Seminar, Vorlesung, Projekt, Exkursion
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100TN; Exkursion 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul findet auch Verwendung in dem Masterstudiengang „Kunst“ für das Lehramt GyGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen: keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine Klausur (90-120 min), eine Hausarbeit (15-20 Seiten) oder eine münd-
liche Prüfung (ca. 45 min) erbracht.
9 Voraussetzungen für. die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sabiene Autsch
Mastermodul 3: Künstlerische Praxis
Modulnummer
M III
Workload
270 h
Credits
9 LP
Studien-
semester
3.-4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Künstlerisches Projekt (Grafik, Malerei)
2. Künstlerisches Projekt (Skulptur, Objekt, Installation)
3. Künstlerisches Projekt (Fotografie/ Film/ Neue Medien/
Performance)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Vertiefungsmodul 3 „Künstlerische Praxis“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in kunstprakti-
sche Tätigkeiten in unterschiedlichen Verfahren und Medien. Neben der künstlerisch-gestalterischen Arbeit steht
die vertiefte Reflexion und Verortung des eigenen Tuns.
Die Studierenden sind in der Lage, eigenständig künstlerische Projekte und Strategien zu entwickeln und ihre
eigene ästhetische Praxis aus der Kenntnis künstlerischer Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der eigenen Praxis
und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach
inhaltlichen Maßgaben zugreifen können,
Die Studierenden sind in der Lage, sich in kritische Distanz zur eigenen künstlerisch-gestalterischen Praxis zu
setzen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
Medienkompetenz
Methodenkompetenz in spezifisch künstlerisch-gestalterischen Verfahren
Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Modul ermöglicht den Studierenden vertiefte Einblicke in kunstpraktische Themen und Fragestellungen zu
erlangen und eigenständig künstlerische Strategien zu entwickeln, die mit unterschiedlichen künstlerischen Mitteln
umgesetzt werden.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Kunstpraktisches Seminar: maximal 25 TN; Atelierarbeit: 25 TN; Projekte: 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul findet auch Verwendung in dem Masterstudiengang „Kunst“ für das Lehramt GyGe. Einzelne Veranstal-
tungen des Moduls finden auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt G und HRGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine künstlerisch-praktische Prüfung erbracht, in der die im Modul entstan-
denen künstlerisch-praktischen Arbeiten präsentiert und erläutert werden: Grafik/ Malerei; Skulptur/ Objekt/ Instal-
lation; Fotografie/ Film/ Neue Medien/ Performance) (Fachpraktische Prüfung) (10-15 Min.)
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sara Hornäk