amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 28.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an grundschulen
mit dem unterrichtsfach kunst
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst an der
Universität Paderborn vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschu-
len des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006
(GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember
2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................8
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das Studium des Unterrichtsfaches Kunst ist ein Beginn zum Sommersemester
und zum Wintersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
(1) Das Studienvolumen des Unterrichtsfaches Kunst umfasst 18 Leistungspunkte
(LP), davon 9 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidakti-
sche Studien im Praxissemester.
(2) Der Vertiefungsbereich für das Lehramt an Grundschulen kann nach Wahl der
Studierenden im Unterrichtsfach Kunst erfolgen. Wenn er im Unterrichtsfach
Kunst durchgeführt wird, so erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP auf ins-
gesamt 24 LP.
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Die Studienabsolventinnen und -absolventen verfügen über fachspezifische Kompe-
tenzen im künstlerisch-ästhetischen Feld (Kunstpraxis), im theoretisch-wissen-
schaftlichen Feld (Kunstgeschichte und Kunsttheorie) und im pädagogisch-didak-
tischen Feld (Kunstpädagogik und Kunstdidaktik). Die kunstdidaktische Orientierung
zielt vor allem ab auf die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, sich einerseits als
Teil einer historisch gewachsenen Kultur zu begreifen, in der die Kunst ein wesentli-
ches Ausdrucks- und Reflexionsmedium ist und sich andererseits vielfältige Experi-
mentierfelder zugunsten von Phantasie und Imaginationen zu erschließen, in denen
sie sich auf der Basis eines künstlerischen oder kunstnahen Denkens und Handelns
einem eigenständigen ästhetischen Ausdruck annähern.
-4-
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die
Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden verfügen über sozialisationstheoretische und entwick-
lungspsychologische Kenntnisse, die es ermöglichen, die Bedürfnislagen
von Schülerinnen und Schülern der Grundschule zu erkennen und daran
anzuknüpfen.
Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und
Handeln aus der eigenen Praxis und über ein Repertoire an technisch-
medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach in-
haltlichen Maßgaben zugreifen können.
Die Studierenden verfügen über weitreichende Kenntnisse im Bereich der
Gestaltungspraxis, die für die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern in
der Grundschule wichtig ist.
Die Studierenden sind in der Lage, ihre eigene ästhetische Praxis aus der
Kenntnis künstlerischer Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
Die Studierenden verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse
und Fähigkeiten, sie kennen historisch gesicherte Kunstströmungen wie
auch gegenwärtige künstlerische Positionen, die in besonderer Weise unse-
re heutigen Bedingungen reflektieren.
Die Studierenden leisten eine exemplarische, an historischen Umbrüchen
und Zäsuren orientierte Auseinandersetzung mit Kunst und den von ihr auf-
geworfenen kulturellen Fragestellungen auf der Grundlage umfassender
Kenntnisse und Einsichten.
(2) In den fachdidaktischen Studien des Unterrichtsfaches Kunst sollen die Studie-
renden folgende Kompetenzen erwerben:
Die Studierenden können schulformspezifisch auf die Grundschule bezogen
fachlichen Unterricht adäquat planen und durchführen und durch die Gestal-
tung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern unter-
stützen. (Förderkompetenz)
Die Studierenden verfügen über erste reflektierte Erfahrungen in der kompe-
tenzorientierten Planung und Anwendung kunstpädagogischer und kunstdi-
daktischer Ansätze sowie in der Umsetzung von fachlichen Inhalten und Er-
kenntnissen im Praxisfeld Schule, auch im Hinblick auf altersgemäße Anfor-
derungen und mit Bezug auf den jeweiligen soziokulturellen Kontext sowie
auf das gesellschaftliche Bildungsinteresse.
Die Studierenden kennen Grundlagen der Leistungsdiagnose und -beurtei-
lung im Fach. (Diagnosekompetenz)
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP, davon 9 LP fachdidaktische Stu-
dien, ist modularisiert und umfasst 3 Module. Sofern der Vertiefungsbereich im
Unterrichtsfach Kunst absolviert wird, erhöht sich das Studienvolumen um 6 LP
auf insgesamt 24 LP.
-5-
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Mastermodul I: Kunstdidaktik 9 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
1./3. Sem. 1. Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmateria-
lien. Konzepte der Kunstvermittlung
WP
WP 90
180
Mastermodul II: Kunstwissenschaft 3 bzw.6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
3./4. Sem.
1. Kunst- und Kulturgeschichte 1*
2. Kunst- und Kulturgeschichte 2 (Wahlbereich)*
WP
WP
90
90
Mastermodul III: Künstlerische Praxis 3 bzw. 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
3. Sem.
1. Künstlerisches-gestalterisches Projekt 1*
2. Künstlerisches-gestalterisches Projekt 2 (Wahlbe-
reich)*
WP
WP
90
90
)
Vertiefungsmodul Kunstprojekt
(nur für Studierende, die das Unterrichtsfach Kunst vertieft studieren) 6 LP
Zeitpunkt
(Sem.) P/WP Work-
load(h)
(1. Sem.) 1. Vertiefendes kunsthistorisches Projekt
2. Vertiefendes künstlerisch-gestalterisches Projekt WP
WP 90
90
* Studierende können sich alternativ für einen Schwerpunkt im Rahmen des Mastermoduls II: Kunst-
wissenschaft oder für einen Schwerpunkt im Mastermodul III: Künstlerische Praxis entscheiden. In
dem Modul, in dem der Schwerpunkt gesetzt wird, werden die Leistungspunkte von 3 LP auf 6 LP
erhöht.
-6-
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Unterrichtsfach Kunst umfasst gem. § 7 Abs. 3 und § 11 All-
gemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einer Grundschule. Näheres wird in
einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Das Unterrichtsfach Kunst beteiligt sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestim-
mungen. Die Beiträge des Unterrichtsfaches Kunst können den semesterweisen Ü-
bersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller Fächer
geben.
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Kunst sind den Modulbeschrei-
bungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im Unterrichtsfach Kunst werden folgende Prüfungsleistungen, die in die Ab-
schlussnote der Masterprüfung eingehen, erbracht, durch das Lei-
stungspunktesystem gewichtet und bewertet:
Modul Leistungserbringung
Modul 1 Schriftliche Hausarbeit/ mdl. Prüfung/ Portfolio als Modul-
abschlussprüfung
Modul 2 Schriftliche Hausarbeit/ Klausur/ mdl. Prüfung als Modul-
abschlussprüfung
Modul 3 Fachpraktische Prüfung als Modulabschlussprüfung
-7-
Für Studierende, die das Unterrichtsfach Kunst vertieft studieren:
Vertiefungsmodul Künstlerische-praktische Prüfung oder schriftliche Hausar-
beit/ Klausur/ mdl. Prüfung als Modulabschlussprüfung
(2) Modulprüfungen können durch Klausuren (60-120 Minuten), Hausarbeiten (ca.
10-20 Seiten), Portfolios (15-20 Seiten), mündliche Prüfungen (30-45 Minuten),
fachpraktische Prüfungen oder eine Präsentation künstlerisch-praktischr Arbei-
ten in einem Prüfungsgespräch im Umfang von ca. 10 bzw. 20 Minuten erbracht
werden. Mindestens eine der Prüfungen aus dem fachwissenschaftli-
chen/fachdidaktischen Bereich soll als mündliche Prüfung und eine als schriftli-
che Hausarbeit absolviert werden.
(3) Der Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme an Lehrveranstaltungen
erfolgt durch einen oder mehreren Tests, Protokoll, Seminarpapier, Referat,
Arbeitsbuch oder eine abgeschlossene und dokumentierte künstlerisch-
praktische Arbeit.
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/oder Dau-
er/Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehren-
den bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im Un-
terrichtsfach Kunst verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP entspricht. Sie
soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb ei-
ner vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld Schule relevantes The-
ma bzw. Problem aus dem Unterrichtsfach Kunst mit wissenschaftlichen und
künstlerischen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sach-
gerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft
(Kunstwissenschaft oder Kunstpraxis) oder der Fachdidaktik verfasst werden.
Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Aufgrund der spezifischen Theorie-Praxis-Relation m Fach Kunst kann die Mas-
terarbeit auch einen kunstpraktischen Schwerpunkt haben, sofern nicht die Ba-
chelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der
das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und in einen kunstwissen-
schaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext stellt, soll den Umfang von 20-30
Seiten haben.
(3) Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach Kunst nach Abschluss des Bewer-
tungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung angenommen, so wird
gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche Verteidigung der Mas-
terarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30 Minuten. Auf die Verteidi-
gung entfallen 3 LP.
-8-
§ 44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für den das
Unterrichtsfach Kunst gebildet, in die auch die Note der fachpraktischen Prüfung ein-
geht. Alle Modulnoten des Unterrichtsfaches gehen gewichtetet nach Leistungspunk-
ten in die Gesamtnote des Faches ein. Ausgenommen ist die Note für die Masterar-
beit, auch wenn sie im Fach geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt
§ 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudien-
gang Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach Kunst treten am 01.
Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffent-
licht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwis-
senschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrer-
bildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit
durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan mit dem Schwerpunkt Kunstpraxis
Semester Modul Workload (h) LP/
Workload
(h) gesamt
1.Semester 6 LP/ 12 LP
M I
1. Seminar zur Vorbereitung des
Praxissemesters 90
M II
1. Kunst- und Kulturgeschichte 1 90
VM
Für Studierende, die das Fach
Kunst vertieft studieren:
1. Vertiefendes künstlerisch-
gestalterisches Projekt
90
VM
Für Studierende, die das Fach
Kunst vertieft studieren:
2. Vertiefendes kunsthistorisches
Projekt
90
2.Semester
Praxissemester
3.Semester 6 LP
M I
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne
und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermitt-
lung
180
4.Semester 6 LP
M III
1. Künstlerisches Projekt 1 90
M III
2. Künstlerisches Projekt 2 90
Summe 18 LP
Studienverlaufsplan mit dem Schwerpunkt Kunstwissenschaft
Semester Modul Workload (h) LP/
Workload
(h) gesamt
1.Semester 6 LP/ 12 LP
M I 1. Seminar zur Vorbereitung
des Praxissemesters 90
M III 1. Künstlerisches Projekt 1 90
VM
Für Studierende, die das Fach
Kunst vertieft studieren:
1. Vertiefendes künstlerisch-
gestalterisches Projekt
90
VM
Für Studierende, die das Fach
Kunst vertieft studieren:
2. Vertiefendes kunsthistorisches
Projekt
90
2.Semester
Praxissemester
3.Semester 6 LP
M I
2. Methodenvielfalt, Lehrpläne
und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermitt-
lung
180
4.Semester 6 LP
M II
1. Kunst- und Kulturgeschichte
1 90
M II
2. Kunst- und Kulturgeschichte
2 90
Summe 18 LP
Modulbeschreibungen
Mastermodul 1: Kunstdidaktik
Modulnummer
M I Workload
270 h Credits
9 LP Studien-
semester
1./3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Seminar zur Vorbereitung des Praxissemesters
b) Methodenvielfalt, Lehrpläne und Unterrichtmaterialien.
Konzepte der Kunstvermittlung
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Modul vermittelt einen weiterführenden Einblick in schulformspezifische und praxisrelevante Theorien, Konzep-
te und Methoden der Kunst- und Kulturvermittlung.
Die Studierenden sollen die curricularen Vorgaben in die Praxis umsetzen und für die Grundschule relevante Kon-
zepte und Unterrichtsmethoden reflektieren können.
Die Studierenden sind in der Lage, das ästhetische Verhalten von Kindern und Jugendlichen einzuordnen und
im Sinne einer Diagnose kritisch hinterfragen zu können (Diagnosekompetenz). Darauf aufbauend sind sie in
der Lage, gezielte Fördermaßnahmen einzuleiten (Förderkompetenz).
Die Studierenden sind in der Lage, historische und aktuelle kunstdidaktische Konzepte und Diskurse wissen-
schaftlich zu erarbeiten und ihre Umsetzbarkeit in schulischen Kontexten einzuschätzen.
Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Forschungen unter didaktischen Fragestellungen zu
vernetzen, um sie in ihrem unterrichtspraktischen Handeln in der Primarstufe sinnvoll einzuordnen, durchzu-
führen und reflektieren zu können sowie neue Unterrichtsinhalte und Fragestellungen, z.B. bezogen auf aktuel-
le Themen der Medientechnologie I Medienästhetik für das Fach Kunst, zu entwickeln.
Die Studierenden sind in der Lage, die ästhetischen Erfahrungsfelder von Kindern auf ihre unterrichtsprakti-
sche Relevanz hin zu erforschen und neue Unterrichtsbeispiele für die Grundschule zu entwickeln, bzw. an der
Curriculumsarbeit mitzuwirken.
Die Studierenden sind in der Lage, Wahrnehmungen und Gestaltungen von Kindern zu fördern, in Fallstudien
unter unterrichtsrelevanten Fragestellungen zu beobachten, um die Kinder und Jugendlichen in ihrem ästheti-
schen Verhalten zu stärken und zu fördern.
Die Studierenden sind in der Lage, Theorien über die bildnerische Entwicklung und die künstlerischen und
gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen von Kindern und Jugendli-
chen darzustellen und theoretisch zu reflektieren.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und selbstständige Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit
zum Erkennen von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
• Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
• Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen und einen Transfer zu leisten; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer
Argumentation; Diskussionsfähigkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
• Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
• Medienkompetenz
• Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
• Fähigkeit zur Analyse fachwissenschaftlicher Inhalte hinsichtlich ihrer didaktischen Aspekte, ihrer Bildungs-
wirksamkeit und ihrer Einbindung in Unterrichtsmodelle
• Fähigkeit zur selbstständigen Reflexion fachdidaktischer Konzeptionen sowie der verschiedenen Dimensionen
der Unterrichtspraxis
3 Inhalte
Die Studierenden werden auf das Praxissemester in der Primarstufe vorbereitet, indem sie sich mit für die Schul-
praxis relevanten wissenschaftlichen Fragestellungen und den schulformspezifischen curricularen Bereichen ausei-
nandersetzen. Neben weiterführenden kunstpädagogischen Themenfeldern werden unterschiedliche Unterrichts-
methoden und didaktische Fragestellungen auch im Kontext der Interkulturalität diskutiert. Aktuelle kunstpädagogi-
sche Diskurse und Praktiken sowie verschiedene Formen der Leistungsbeurteilung werden erarbeitet.
4 Lehrformen
Seminar, Vorlesung, Projekt
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul findet auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehramt BK, HRGe sowie GyGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine mündliche Prüfung (ca. 45 Min.), eine Hausarbeit (15-20 Seiten) oder
ein Portfolio (10-15 Seiten) erbracht.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Jutta Ströter-Bender
Mastermodul 2: Kunstwissenschaft
Modulnummer
M II Workload
90 bzw. 180 h
Credits
3 bzw. 6 LP
Studien-
semester
1. und/oder
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Kunst- und Kulturgeschichte 1
2. Kunst- und Kulturgeschichte 2 (Wahlbereich) (sofern der
Schwerpunkt Kunstwissenschaft gewählt wird)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
ggf. 2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
ggf. 60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Mastermodul 2 „Kunstwissenschaft“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in die Kunst- und
Kulturgeschichte.
• Die Studierenden verfügen über grundlegende fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten; sie kennen histo-
rische Kunstströmungen wie auch gegenwärtige künstlerische Positionen.
• Die Studierenden sind in der Lage, Praxis- und Theoriefelder künstlerischer Ausdrucksformen zu erkennen und
kunstwissenschaftliche Konzepte, Diskurse und Methoden selbständig anzuwenden.
• Die Studierenden verfügen über fachspezifische Kenntnisse, die sie im Kontext ästhetischer Prozesse und
gestalterischer Ausdrucks- und Darstellungsweisen von Grundschulkindern reflektieren und anwenden.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen von Zusammenhängen,
Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
• Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
• Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen
• Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
• Medienkompetenz
• Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Mastermodul 2 „Kunstwissenschaft“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in die Kunst- und
Kulturgeschichte sowie in grundlegende Praxis- und Theoriefelder unterschiedlicher Bildverfahren. Auf dieser
Grundlage sind die Studierenden in der Lage, unterschiedliche künstlerische Zugangsweisen differenziert zu reflek-
tieren und für Projekte, Themen und Fragestellungen produktiv zu machen.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Seminar: 30-40 TN; Projekt: 25 TN; Vorlesung 70-100 TN; Exkursion 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Nein
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine mündliche Prüfung (ca. 30 Min.), Hausarbeit (10-15 Seiten) oder Klau-
sur (60-90 Min.) erbracht.
Wird der Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Kunstwissenschaft gewählt, wird die Modulprüfung durch eine
mündliche Prüfung (ca. 45 Min.), Hausarbeit 15-20 Seiten) oder Klausur (90-120 Min. ) erbracht.
9 Voraussetzungen für. die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sabiene Autsch
11 Sonstige Informationen
Falls ein kunstpraktischer Schwerpunkt im Masterstudium gewählt wird, ist in diesem Modul lediglich die Veranstal-
tung 1.) zu belegen. Falls ein kunstwissenschaftlicher Schwerpunkt gewählt wird, sind die Veranstaltungen 1.) und
2.) in diesem Modul zu belegen.
Mastermodul 3: Künstlerische Praxis
Modulnummer
M III Workload
90h bzw. 180h Credits
3 bzw.6 LP
Studiensemester
1. und/oder
4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Künstlerisches Projekt 1
2. Künstlerisches Projekt 2 (Wahlbereich) (sofern der Schwer-
punkt Kunstpraxis gewählt wird)
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
ggf. 2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
ggf. 60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Das Vertiefungsmodul 3 „Künstlerische Praxis“ vermittelt den Studierenden einen vertieften Einblick in kunstprakti-
sche Tätigkeiten in unterschiedlichen Verfahren und Medien, die schulformspezifisch ausgerichtet sind. Neben der
künstlerisch-gestalterischen Arbeit steht die vertiefte Reflexion und Verortung des eigenen Tuns.
• Die Studierenden sind in der Lage, eigenständig künstlerische Projekte und Strategien zu entwickeln und ihre
eigene ästhetische Praxis aus der Kenntnis künstlerischer Erkenntnis und Ausdrucksmodi zu verorten.
• Die Studierenden legen ein besonderes Augenmerk auf das Verständnis optischer Medien, die nicht äußerlich
zur Kunst hinzutreten oder sie ersetzen, sondern die mit ihren je eigenen sprachlichen Möglichkeiten (künstle-
rische) Darstellung erst bedingen und rahmen.
• Die Studierenden verfügen über Erfahrungen im künstlerischen Denken und Handeln aus der eigenen Praxis
und über ein Repertoire an technisch-medialen Möglichkeiten des künstlerischen Ausdrucks, auf das sie nach
inhaltlichen Maßgaben zugreifen können,
• Die Studierenden sind in der Lage, sich in kritische Distanz zur eigenen künstlerisch-gestalterischen Praxis zu
setzen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Kognitive Kompetenz: Kritische Aufnahme und Reflexion von Sachverhalten sowie Fähigkeit zum Erkennen
von Zusammenhängen, Transferfähigkeit, Problemlösefähigkeit
• Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
• Kommunikative Kompetenz: Fähigkeit, Sachverhalte und Probleme in sprachlich korrekter und inhaltlich über-
zeugender Weise darzulegen; Fähigkeit zu sprachlich korrekter und logischer Argumentation; Diskussionsfä-
higkeit; zielgruppengerichtete Kommunikation; interkulturelle Kompetenz
• Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
• Medienkompetenz
• Methodenkompetenz in spezifisch künstlerisch-gestalterischen Verfahren
• Allgemeines Basiswissen: Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das Mastermodul 3 „Künstlerische Praxis“ ermöglicht den Studierenden vertiefte Einblicke in kunstpraktische The-
men und Fragestellungen zu erlangen und eigenständig künstlerische Strategien zu entwickeln, die mit unterschied-
lichen künstlerischen Mitteln umgesetzt werden.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Kunstpraktisches Seminar: maximal 25 TN; Atelierarbeit: 25 TN; Projekte: 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Einzelne Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehr-
amt GyGe, BK und HRGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird durch eine künstlerisch-praktische Prüfung erbracht, in der die im Modul entstan-
denen künstlerisch-praktischen Arbeiten in einem Prüfungsgespräch im Umfang von ca. 10 Minuten präsentiert
werden.
Wird der Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Kunstpraxis gewählt, verlängert sich das Prüfungsgespräch der
künstlerisch-praktischen Prüfung um ca. 10 Minuten.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Sara Hornäk
11 Sonstige Informationen
Falls ein kunstwissenschaftlicher Schwerpunkt im Masterstudium gewählt wird, ist in diesem Modul lediglich die
Veranstaltung 1.) zu belegen. Falls ein kunstpraktischer Schwerpunkt gewählt wird, sind die Veranstaltungen 1.)
und 2.) in diesem Modul zu belegen, wobei die gewählten Themenbereiche sich unterscheiden sollten.
Vertiefungsmodul Kunstprojekt
(nur für Studierende, die das Fach Kunst vertieft studieren)
Modulnummer
VM
Workload
180
Credits
6 LP
Studiensemester
1. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Jedes Semester
Dauer
1 Semester
1 Lehrveranstaltungen
1. Vertiefendes künstlerisch-gestalterisches Projekt
2. Vertiefendes kunsthistorisches Projekt
Kontaktzeit
2 SWS / 30 h
2 SWS / 30 h
Selbststudium
60 h
60 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Im „Vertiefungsmodul Kunstprojekt“ erwerben die Studierenden folgende Fähikgkeiten
• Sie erwerben die Fähigkeit, eigenständig künstlerische Projekte zu entwickeln, auszubauen, zu verorten und
zu präsentieren.
• Die Studierenden sind verstärkt in der Lage, sich in kritische Distanz zur eigenen künstlerisch-gestalterischen
Praxis zu setzen.
• Sie verfügen über vertiefte fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten zu unterschiedlichen kunstwisschen-
schaftlichen Problemstellungen und kunsthistorischen Epochen.
• Die Studierenden verfügen über vertiefte fachwissenschaftliche und fachpraktische Kenntnisse, die sie in
Bezug auf bildnerische Prozesse von Grundschulkindern stellen können.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
• Soziale Kompetenz: z.B. eigenverantwortliche Team- oder Gruppenarbeit
• Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstständigkeit, Initiative, Verantwortungsbereitschaft
• Medienkompetenz
• Vertiefte Methodenkompetenz in spezifisch künstlerisch-gestalterischen Verfahren
• Beherrschen von Arbeits- und Präsentationstechniken
3 Inhalte
Das „Vertiefungsmodul Kunstprojekt“ vermittelt den Studierenden vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich
der künstlerischen Praxis und der Kunstgeschichte.
4 Lehrformen
Seminararbeit, Atelierarbeit, Museums- und Ausstellungsbesuche, sowie Besuche in KünstlerInnen-Ateliers, Übun-
gen und experimentelles Arbeiten, ästhetische Projekte.
5 Gruppengröße
Projekte: 25 TN
6 Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Einzelne Veranstaltungen des Moduls finden auch Verwendung in den Masterstudiengängen „Kunst“ für das Lehr-
amt GyGe, BK und HRGe.
7 Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8 Prüfungsformen
Die Modulabschlussprüfung wird entweder durch eine künstlerisch-praktische Prüfung erbracht, in der die im Modul
entstandenen künstlerisch-praktischen Arbeiten dokumentiert und präsentiert werden, oder sie wird durch eine
mündliche Prüfung (ca. 30 Min. ), eine Hausarbeit (10-15 Seiten) oder eine Klausur (60-90 Min. ) erbracht.
9 Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Erfolgreich bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Inga Lemke