Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Bestimmungen für den
Optionalbereich zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für
Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15951
mtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 30/13 vom 28. Mai 2013
Satzung zur Änderung der
Bestimmungen für den Optionalbereich
zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
Satzung zur Änderung der
Bestimmungen für den Optionalbereieh
zur Prüfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs
der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn
Vom 28. Mai 2013
Aufgrund des §2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW.
2006 S. 474). zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes
und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. 2012 S. 672), hat die
Univ ersität Paderborn folgende Änderungssatzung erlassen:
3
Artikel I
Die Bestimmungen für den Optionalbereich zur Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-
Bachelor-Studiengang der F7akultat für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn
vom 17. Oktober 2011 (AM.Uni.Pb Nr. 123/11) werden wie folgt geändert:
1. In Punkt 1..Studienbeschreibung" wird der letzte Satz gestrichen und wie folgt ersetzt:
..Die in den Modulen A und B des Oplionalbereichs erbrachten Prüfungsleistungen gehen
nicht in die Abschlussnote ein. werden aber im Diploma Supplement dokumentiert. Die
qualifizierte Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Modul C wird im Diploma
Supplement dokumentiert."
2. Die Modulbeschreibung des Moduls ..Studium Generale" wird wie folgt geändert:
Punkt 8erhält folgende lassung:
8 Prüfungsformen
keine
Das Studium im Modul C(Studium Generale) erfolgt ohne Modulabschlussprüfungen oder
Modulteilprüfungen; nachzuweisen ist lediglich die qualifizierte Teilnahme an den
Veranstaltungen
Diese Satzung tritt zum 01.Oktober 2013 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte
Prüfungsleistungen im Modul C des Optionalbereichs werden entsprechend der
fachspezifischen Bestimmungen für den Optionalbereich zur Prüfungsordnung für den Zwei-
1ach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität
Paderborn vom 11. November 2011 (AM.Uni.Pb Nr. 130/11) im Diploma Supplement
aufgenommen.
Diese Satzung wird in den Amtliehen Mitteilungen der Univ ersität Paderborn veröffentlicht
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 20. März 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das
Präsidium vom 24. April 2013.
Paderborn, den 28. Mai 2013 Der Präsident
Artikel II
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 •33098 Paderborn