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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der
beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik an der
Universität Paderborn und der Hochschule ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15903
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 25/13 vom 22. April 2013
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
Lehramt an Berufskoliegs
mit der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik
an der Universität Paderborn
und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Vom 22. April 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Masterstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
mit der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik
an der Universität Paderborn
und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Vom 22. April 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.
NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des
Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.
NRW. 2012 S. 672), haben die Universität Paderborn und die Hochschule
Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen:
-3-
Inhaltsübersicht
I Allgemeines
§ 34 Zugangs-und Studienvoraussetzungen..............................................4
§ 35 Studienbeginn......................................................................................4
§ 36 Studienumfang.....................................................................................4
§ 38 Module.................................................................................................5
§ 39 Praxissemester....................................................................................6
§ 40 Profilbildung.........................................................................................6
II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung..............................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung .................6
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................7
§44 Bildung der Fachnote...........................................................................7
III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-4-
/ Allgemeines
§34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§35
Studienbeginn
Studienbeginn ist das Wintersemester oder das Sommersemester. Der
Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen.
§36
Studienumfang
Das Studienvolumen der beruflichen Fachrichtung des Unterrichtsfaches Bereich mit
der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik umfasst 15 Leistungspunkte (LP),
davon 6 LP fachdidaktische Studien, sowie zusätzlich 3 LP fachdidaktische Studien
im Praxissemester.
§37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
■ vertiefte Kenntnis und Reflexion von lebensmitteltechnischen Sachverhalten
und von deren Auswirkungen auf das Berufsfeld und die Gesellschaft,
■ die Fähigkeit, in ausgewählten Fachperspektiven ein fundiertes Fachwissen
zu rezipieren, zu reflektieren und zu bewerten,
■ fundierte Fähigkeiten, sich fachlich aus verschiedenen Fachperspektiven in
(neue) Themenfelder des Lernfeldes einzuarbeiten,
■ ein Verständnis der Theorien und Methoden und die Fähigkeit, diese
Theorien und Methoden aus den wissenschaftlichen Teilbereichen der
Lebensmitteltechnik in fachlichen lernfeldbezogenen Zusammenhängen
anzuwenden.
(2) In den fachdidaktischen Studien der beruflichen Fachrichtung Lebensmittel¬
technik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
■ die Fähigkeit, berufsfeldbezogenen Unterricht Lebensmitteltechnik auf der
Basis theoretischer Konzepte zu planen, zu erproben und zu evaluieren,
■ die Fähigkeit, Inhalte für eine Lerngruppe im berufsfeldbezogenen Unterricht
Lebensmitteltechnik auszuwählen, curricular anzuordnen und ihre
Angemessenheit im Hinblick auf die kognitiven, psychomotorischen und
affektiven Voraussetzungen zu beurteilen,
■ die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und -medien für eine Lerngruppe im
berufsfeldbezogenen Unterricht Lebensmitteltechnik theoriegeleitet
auszuwählen, selbst zu gestalten und ihre Angemessenheit im Hinblick auf
-5-
ihre spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungen im Lehr-Lernprozess
zu erproben und zu beurteilen,
■ die Fähigkeit, Unterrichtsqualität anhand von Standards des Berufsfeldes
Lebensmitteltechnik zu überprüfen und zu bewerten,
■ die Fähigkeit, Lernschwierigkeiten sowie die affektiven und kognitiven
Wirkungen von (selbst durchgeführten) Unterrichtssequenzen zu diagnosti¬
zieren,
■ die Kenntnis und Beurteilung von Methoden und Instrumenten der
Evaluation und Kompetenzdiagnostik im Unterricht Lebensmitteltechnik,
■ die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren
und Kommunikationsprozesse zwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktik
und Öffentlichkeit zu analysieren.
§38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 15 LP, davon 6 LP fachdidaktische
Studien, ist modularisiert und umfasst 3 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul-Nr. 1 Lebensmitteltechnologie
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
9LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
1. Sem. Projektarbeit im Bereich Back- und
Süßwarentechnologie oder Getränketechnologie
oder Fleischtechnologie
WP 270
Modul-Nr. 2 Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik I
(Universität Paderborn*)
_
3 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
1. Sem. Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik I als
Vorbereitung auf das Praxissemester
p 90
Modul-Nr. 3 Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik II
(Universität Paderborn*)
3 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
4. Sem. Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik II
p90
*Der Veranstaltungsort kann davon abweichen.
Abkürzungen: P=Pflichtveranstaltung; LP = Leistungspunkte; Sem.= Semester
-6-
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind dem Modulhandbuch zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
§39
Praxissemester
Das Masterstudium in der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik umfasst
gem. § 7 Abs. 3 und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem
Berufskolleg. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§40
Profilbildung
Die berufliche Fachrichtung Lebensmitteltechnik beteiligt sich in der Regel nicht am
Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen
Profilen gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
// Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§41
Zulassung zur Masterprüfung
In der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik wird für die Teilnahme an
Prüfungen nur zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen
genannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt:
■ Einschreibung als Ersthörerin/Ersthörer an der Universität Paderborn sowie
Einschreibung als Zweithörerin/Zweithörer an der Hochschule Ostwestfalen-
Lippe für den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs,
■ Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Module gemäß den
Modulbeschreibungen im Anhang.
§42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) In der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik werden folgende
Prüfungsleistungen, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen,
erbracht, durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
■ Modulabschlussprüfung zu „Lebensmitteltechnologie'' als Hausarbeit (ca. 15
DIN A4-Seiten)
■ Modulabschlussprüfung zu „Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik I" als schriftliche Ausarbeitung einer Unterrichtssequenz
(max. 30 DIN A4-Seiten)
■ Modulabschlussprüfung zu „Didaktik der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik II" als mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu
-7-
erbringen. Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/
oder Dauer/ Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen
Lehrenden bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie
die Leistung konkret zu erbringen ist.
§43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in der
beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik verfasst, so hat sie einen
Umfang, der 15 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der
Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige
Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu
bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Masterarbeit kann
wahlweise in der Fachwissenschaft oder der Fachdidaktik verfasst werden. Sie
soll einen Umfang von etwa 60-80 DIN A4-Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit in der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik nach
Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung
angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30
Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
(3) Wird die Masterarbeit gemäß § 21 Allgemeine Bestimmungen in der beruflichen
Fachrichtung Lebensmitteltechnik angefertigt, so wird sie in der Regel in
Deutsch abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in einer anderen als der
deutschen Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der
Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter und Fachvertreter sind vor
der Entscheidung zu hören.
§44
Bildung der Fachnote
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die
berufliche Fachrichtung Lebensmitteltechnik gebildet. Alle Modulnoten des Faches
gehen gewichtet nach Leistungspunkten in die Gesamtnote des Faches ein.
Ausgenommen ist die Note für die Masterarbeit, auch wenn sie im Fach geschrieben
wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen
entsprechend.
-8-
/// Schlussbestimmungen
§45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik treten am 01. September 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn und der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs Life
Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 21. November 2012
und vom 20. November 2012, des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften
der Universität Paderborn vom 24. Oktober 2012 im Benehmen mit dem Ausschuss
für Lehrerbildung (AfL) der Universität Paderborn vom 22. Dezember 2011 sowie
nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule
Ostwestfalen-Lippe vom 21. Dezember 2012 und vom 07. Januar 2013 und durch
das Präsidium der Universität Paderborn vom 31. Oktober 2012.
Paderborn, den 22. April 2013 Lemgo, den 22. April 2013
Der Präsident Der Präsident
der Universität Paderbop der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Studien verlaufsplan
Master-Studiengang Lehramt an Berufskollegs
mit der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik
(Master of Education)
2 Didaktikder beruflichen
Fachrichtung
Lebensmittel -Technologie I
Pflichtmodul |2 SWS/ 3 LP)
1 Lebensmitteltechnologie
Wahlpflichtmodul
(9 LP)
Praxissemester
£
Ä
3 Didaktikder beruflichen
Fachrichtung
Lebensmitteltechnologie II
Pflichtmodul(2SWS/ 3 LP)
-10-
Lebensmitteltechnologie
Studien-
Modulnummer i Workload Credits semester
1270 h 9 LSem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1Semester
1Projektarbeit
Fleischtechnologie oder
Getränktetechnologieoder
Back- und Süßwarentechnologie
Kontaktzeit
15h
Regelmäßige
Besprechungenmit
Betreuenden
Selbststudium
255 h
2Lernergebnisse(learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Fähigkeit Lebensmittel einer kritischen Betrachtung und Bewertung zu unterziehen
•Erlemen von Methoden zur Bewertung wissenschaftlicherStudien
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit zur Erarbeitung wissenschaftlicherDarstellungen
•die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten.
3Inhalte
Kritische Reflexion neuartiger Lebensmittel unter besonderer Beachtung der ernährungsphysiologischen
Eigenschaftensowie deren Innovationspotential und Marktdurchdrinqung
4 Lehrformen
Eigenständige Projektarbeit unter Anleitung des Betreuenden
5Gruppengröße
15
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet werden Lebensmitteltechnologische und ernährungsphysiologischeFachkenntnisse.
8Prüfungsformen
Hausarbeit(ca. 15 DIN A4-Seiten) in Form eines Projektabschlussberichtes
9Voraussetzungen für die Teilnahme an Prüfungen bzw. die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Lehrende der HS-OWL aus dem StudiengangMaster of Life Science Technologies
11 Sonstige Informationen
Ausgewählteaktuelle Fachliteratur nach Empfehlung der Fachdozenten
-11 -
Didaktik der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnologie 1
Modulnummer
2
Workload
90 h
Credits
3
Studiense¬
mester
1.
Häufigkeit des An¬
gebots Dauer
Wintersemester 1Semester
1Lehrveranstaltungen
Didaktik Ials Vorbereitung auf das Praxissemester
Kontaktzeit Selbststudium
30 h60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit, das Modell der didaktischenRekonstruktion zur Planung, Analyse und Bewertung
von berufsfeldbezogenemUnterricht anzuwenden und auf seiner Grundlage eigene
Unterrichtserfahrungenzu reflektieren,
•die Fähigkeit, Inhalte für eine Lemgruppe im berufsfeldbezogenemUnterricht auszuwählen, zu
elementarisieren,curricular anzuordnen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven,
kognitiven und psychomotorischenVoraussetzungen (Schülervorverständnis)zu erproben, zu
beurteilenund zu evaluieren,
•die Fähigkeit, Unterrichtsmethodenfür eine Lerngruppe im berufsfeldbezogenenUnterricht
auszuwählen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, kognitiven und
psychomotorischenVoraussetzungen zu beurteilen,
• tiia PüKirtl/oit naQinnnlc r,;^n,or*iaiic?i itA/oHlonnnn 711orcto Ion nnH ninct^htlioh ihror
• Ulb rdiliyKcIl, ycciyilclc IVIcUlclldUbZUWdlllcl1UHU£U clbicllcll UHU1MllblCilUICIIIlUcI
spezifischen Einsatzbedingungenund Wirkungen im Lehr-Lernprozess zu beurteilen
•die Fähigkeit, exemplarischLernumgebungenzu gestalten, die Bedeutung eines Sachverhalts
für das Verständnisder Erfahrungswelt der Lernenden aufzuzeigen,für die Lernendenden
Zuwachs von Kompetenz erfahrbar zu machen,
•die Fähigkeit, einen Unterrichtsablauf unter didaktischenGesichtspunktenzu beschreiben, zu
reflektieren und zu evaluieren,
SpezifischeSchlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen,
•Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperationsbereitschaft,
•die Fähigkeit zur Präsentation,
•die Fähiakeit zum wissenschaftlichenArbeiten.
3 Inhalte
Modell der didaktischenRekonstruktion (Sachanalyse, Didaktische Analyse, Schülervorstellungen,
Lernschwierigkeiten, Differenzierung, Unterrichtsentwicklung, Wirkungs-Evaluation), Methoden und
Medien des berufsfeldbezogenenUnterrichts, Unterrichtsrelevante Methoden und Ergebnisse
fachdidaktischerForschung,
4Lehrformen
Insbesondere Vorlesungen,seminaristischerUnterricht, Projektarbeiten,Gruppenarbeiten
5Gruppengröße
Seminar 25 TN
6:Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
keine
7Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8Prüfungsformen:
Schriftliche Ausarbeitungeiner Unterrichtssequenz(max. 30 DIN A4-Seiten) als Moduiabschlussprüfung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Helmut Heseker, NN
-12-
Didaktik der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik Ii
Modulnummer Workload Credits
390 h 3
Studiense¬
mester
4.
Häufigkeit des An¬
gebots Dauer
Jedes Semester 2Semester
1Lehrveranstaltungen
Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung II
Kontaktzeit Selbststudium
30 h60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes)/Kompetenzen
FachlicheKompetenzen:
Die Studierenden:
■ erwerben die Fähigkeit, aktuelle Fragestellungender Fachdidaktikund der Fachwissenschaft im
Kontext der berufsfeldbezogenen Fachdidaktik Lebensmitteltechnikzu erkennen, zu erschließen
und diese in Lemsequenzen umzusetzen,
■ erwerben die Fähigkeit, Unterrichtsmethoden und Medien für eine Lerngruppe im
berufsfeldbezogenen Unterricht theoriegeleitet auszuwählen, selbst zu gestalten und ihre
Angemessenheit im Hinblick auf ihre spezifischen Einsatzbedingungen und Wirkungenim Lehr-
Lernprozesszu erproben und zu beurteilen,
■ erwerben die Fähigkeitzur Beurteilung von Unterrichtsqualität,zur Festlegung und Überprüfung
von Standards der berufsfeldbezogenenBildung,
■ erwerben die Fähigkeit, Kriterien für die Evaluation von gegebenem berufsfeldbezogenem
Unterricht zu entwickeln und entsprechende Methoden und Instrumente zur Evaluation des
Unterrichts zu beurteilenund weiter zu entwickeln,
■ erwerben die Fähigkeit, fachliche und fachübergreifende Themen zu kommunizieren und
Kommunikationsprozessezwischen Fachwissenschaft, Fachdidaktikund Öffentlichkeit zu analy¬
sieren.
SpezifischeSchlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit zur Reflexion eigener Erfahrungen.
•Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur Kooperation.
•die Fähigkeit zur Präsentation,
•die Fähigkeit zum wissenschaftlichenArbeiten.
3 Inhalte
Jeweils aktuelle Entwicklungen der Fachdidaktik oder Fachwissenschaft,offene oder durch das
Praxissemester neu aufkommendeForschungsfragenfür Fachwissenschaft und Fachdidaktik
Entwicklung der beruflichen Didaktik, Anwendung wissenschaftlicherErkenntnissein der Berufsfeld- und
Curriculumentwicklung, Technik und berufliche Arbeit in ausgewählten Schwerpunktender beruflichen
Fachrichtung, Präsentation eigener Begründungenund Entwürfe zur lernförderlichen und diagnostischen
Gestaltung von Arbeit, Technik und Bildung in ausgewähltenSchwerpunktender beruflichen
Fachrichtung
4 Lehrformen
cominaricticfhor I Intorrlr^ht Prmol^tarhoiton fininnonarhoiton
ocl MMIdiloLlbUlIcl UillclllUilL, rlUltrMdiUcILclt, \J\ JjJfJcl IdlUcILcil
5Gruppengröße
Seminar 25 TN;
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Keine
7Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8Prüfungsformen
Modulabschlussprüfungals mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)
9Voraussetzungen für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Moduiabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r:
Prof. Dr. Helmut Heseker, NN
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 •33098 Paderborn