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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit der
beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik an der
Universität Paderborn und der Hochschule ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15894
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM. Uni. Pb.)
Nr. 24/13 vom 22. April 2013
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
mit der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik
an der Universität Paderborn
und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Vom 22. April 2013
UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
t
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
mit der beruflichen Fachrichtung
Lebensmitteltechnik an der Universität Paderborn
und der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Vom 22. April 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.
NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Hoch¬
schulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.
NRW. 2012 S. 672), haben die Universität Paderborn und die Hochschule Ostwest¬
falen-Lippe die folgende Ordnung erlassen:
-3-
Inhaltsübersicht
I Allgemeines
§ 34 Zugangs-und Studienvoraussetzungen..............................................4
§ 35 Studienbeginn......................................................................................4
§ 36 Studienumfang.....................................................................................4
§37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................4
§ 38 Module.................................................................................................5
§ 39 Praxisphasen ......................................................................................7
§ 40 Profilbildung.........................................................................................7
II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Bacheiorprüfung...........................................................7
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung..................8
§ 43 Bachelorarbeit......................................................................................8
§ 44 Bildung der Fachnote...........................................................................9
III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................9
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-4-
/ Allgemeines
§34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Die Einschreibung zum Studium der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik
setzt über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus voraus,
dass ein 8-wöchiges Grundpraktikum in einem Betrieb der lebensmittelverarbeiten¬
den Industrie vor Beginn des Studium abgeschlossen wird. Das Lehramtsstudium an
Berufskollegs erfordert eine einschlägige fachpraktische Tätigkeit von zwölf Monaten
Dauer. Das Grundpraktikum wird darauf angerechnet. Ebenso ersetzt eine einschlä¬
gige Berufsausbildung die Durchführung des Grundpraktikums.
§35
Studienbeginn
Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden.
§36
Studienumfang
Das Studienvolumen der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik umfasst 85
Leistungspunkte (LP), davon sind 6 LP fachdidaktische Studien nachzuweisen.
§37
Erwerb von Kompetenzen
(1) In den fachwissenschaftlichen Studien der beruflichen Fachrichtung Lebensmit¬
teltechnik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
■ Kenntnisse über naturwissenschaftliche Grundlagen als Basis für lebensmit¬
teltechnische Zusammenhänge,
■ Kenntnisse über grundlegende Rohstoffe und Verarbeitungsmöglichkeiten in
der Nahrungsmittelindustrie,
■ Erwerb von theoretischem und praktischem Wissen zur Beschreibung und
Lösung eines lebensmitteltechnischen Problems,
■ Fähigkeiten, die Beziehungen zwischen verarbeitungsrelevanten und ernäh¬
rungsbedingten Fragestellungen zu erkennen.
(2) In den fachdidaktischen Studien der beruflichen Fachrichtung Lebensmittel¬
technik sollen die Studierenden folgende Kompetenzen erwerben:
■ die Fähigkeit, didaktische Prinzipien, Methoden und Medien des berufsfeld-
bezogenen Unterrichts im Bereich Lebensmitteltechnik zu erläutern und an¬
zuwenden,
■ die Fähigkeit, Voraussetzungen und Bedingungen des Lernens und Lehrens
im berufsfeldbezogenen Unterricht im Bereich Lebensmitteltechnik zu er¬
kennen, darzustellen und zu reflektieren,
■ die Fähigkeit, individuelle Lernprozesse zu ermöglichen im Hinblick auf die
heterogene Schülerschaft in der Berufsbildung,
-5-
■ die Fähigkeit, Konzepte und Methoden zum Lernen und Lehren im berufs-
feldbezogenen Unterricht im Bereich Lebensmitteltechniksowie Ergebnisse
fachdidaktischer Forschung zur Analyse und Bewertung konkreter Lern- und
Vermittlungsprozesse anzuwenden und auf ihrer Grundlage eigene Vermitt¬
lungserfahrungen zu reflektieren,
■die Fähigkeit, exemplarisch Inhalte für Lerngruppen im berufsfeldbezogenen
Unterricht im Bereich Lebensmitteltechnikauszuwählen, curricular anzuord¬
nen und ihre Angemessenheit im Hinblick auf die affektiven, psychomotori¬
schen und kognitiven Voraussetzungen (Schülervorverständnis) zu beurtei¬
len,
■ die Fähigkeit, fachspezifische Lernleistungen im Bereich Lebensmitteltech¬
nik kriteriengeleitet zu bewerten.
§38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 85 LP, davon 6 LP fachdidaktische Stu¬
dien, ist modularisiert und umfasst 10 Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflichtmodulenund einer Wahlpflichtveranstaltung.
Die Wahlpflichtveranstaltungkann aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul Nr. 1 Naturwissenschaftliche Grundlagen -
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
Mathematik 5 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
1. Sem. Differential- und Integralrechnung 5 LP P 150
Modul Nr. 2 Naturwissenschaftliche Grundlagen -
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
Physik 12 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
2. Sem. Experimentelle Physik 5 LP
Physikalische Chemie 7 LP
P
P
150
210
Modul Nr. 3 Verfahrenstechnik
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
7 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
3. Sem. Grundlagen der Verfahrenstechnik 7 LP p210
-6 -
Modul Nr. 4 Betriebliche Technik
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
8LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
3. Sem. Mess- und Regelungstechnik 4LP
Betriebstechnik 3LP
Grundlagen Apparatebau 1LP
P
P
P
240
Modul Nr. 5 Naturwissenschaftliche Grundlagen - Lebensmittelchemie
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
15 LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
3.-4. Sem. Lebensmittelchemie und Lebensmittelrecht 7LP
Lebensmittelchemisches Praktikum 4 LP
Wahlpflichtfach 4 LP mit folgenden Veranstaltun¬
gen zur Wahl:
a) Analytik der Lebensmittelzusatzstoffe
b) Europäisches Lebensmittelrecht
c Proiektarbeit LST
p
r
p
WP
210
120
120
Modul Nr. 6 Lebensmitteltechnologie - Fleisch
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
8LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
4. Sem. Technologie fermentierter Fleischerzeugnisse 8LP p240
Modul Nr. 7 Lebensmitteltechnologie - Getränke
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
8LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
4. Sem. Getränketechnologische Grundoperationen 8LP p24C
Modul Nr. 8 Lebensmitteltechnologie - Back- und Süßwaren
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
8LP
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
5. Sem. Süßwarenproduktion 8LP p240
Modul Nr. 9Qualitätsmanagement für Technologen
(Hochschule Ostwestfalen-Lippe*)
Q 1 D
8 Lr
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
load(h)
5. Sem. Qualitätsmanagement für Technologen 8LP p240
-7 -
Modul Nr. 10 Fachdidaktik 6LP
(Universität Paderborn*)
Zeitpunkt
(Sem.)
P/WP Work-
;load(h)
6. Sem Einführung in die Didaktik der beruflichen
Fachrichtung 3LP
Grundlagen der beruflichen Didaktik im Berufsfeld
Lebensmitteltechnik 3LP
P (90
P 90
*Der Veranstaltungsort kann davon abweichen.
Abkürzungen: P = Pflichtveranstaltung; WP =Wahlpflichtveranstaltung; LP = Leistungspunkte;
Sem.= Semester
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele, Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die Prü¬
fungsmodalitäten und Prüfungsformen.
§39
Praxisphasen
(1) Das Bachelorstudium im Lehramt an Berufskollegs umfasst gemäß § 7 Abs. 3
und § 11 Abs. 2 und Abs. 4 der Allgemeinen Bestimmungen ein mindestens
vierwöchiges außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum, das den
Studierenden konkretere berufliche Perspektiven innerhalb oder außerhalb des
Schuldienstes eröffnet.
(2) Das Berufsfeldpraktikum wird in der Regel in Zusammenhang mit dem berufs¬
pädagogischen Modul absolviert.
§40
Profilbildung
Die berufliche Fachrichtung Lebensmitteltechnik beteiligt sich in der Regel nicht am
Lehrveranstaltungsangebot zu den standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profi¬
len gemäß § 12 Allgemeine Bestimmungen.
// Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§41
Zulassung zur Bachelorprüfung
In der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik wird für die Teilnahme an Prü¬
fungsleistungen zugelassen, wer über die in § 17 Allgemeine Bestimmungen ge¬
nannten Vorgaben hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt:
■ Einschreibung als Ersthörerin/Ersthörer an der Hochschule Ostwestfalen-
Lippe sowie Zulassung als Zweithörerin/Zweithörer gemäß § 52 Abs. 2 HG
an der Universität Paderborn jeweils für den Bachelorstudiengang Lehramt
an Berufskollegs,
■ Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen der jeweiligen Module gemäß
den Modulbeschreibungen im Anhang .
-8-
§42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) In der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik werden folgende Prüfungs¬
leistungen, die in die Abschlussnote der Bachelorprüfung eingehen, erbracht,
durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet:
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 1 „Naturwissenschaftliche Grundla¬
gen -Mathematik" als Klausur (80 Minuten)
■ Modulteilprüfungen zu Modul-Nr. 2 „Naturwissenschaftliche Grundlagen -
Physik" 2 Teilprüfungen in Form von Klausuren (60 bzw. 120 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 3 „Verfahrenstechnik" als Klausur
(100 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 4 „Betriebliche Technik", als Klausur
(80 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul Nr. 5 „Naturwissenschaftliche Grundla¬
gen - Lebensmittelchemie" (inklusive Wahlpflichtfach) in Form einer
mündlichen Prüfung (ca. 30 Minuten):
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 6 „Lebensmitteltechnologie -
Fleisch" als mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 7 „Lebensmitteltechnologie - Ge¬
tränke" als Klausur (40 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 8 „Lebensmitteltechnologie - Back-
und Süßwaren" als mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 9 „Qualitätsmanagement für Techno¬
logen" als Klausur (120 Minuten), mündliche Prüfung (ca. 40 Minuten) oder
schriftliche Hausarbeit (ca. 20 DIN A4-Seiten)
■ Modulabschlussprüfung zu Modul-Nr. 10 „Fachdidaktik" als schriftliche
Ausarbeitung und Reflexion einer Unterrichtssequenz im Umfang von max.
30 DIN A4-Seiten
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme ent¬
sprechend den Vorgaben der jeweiligen Modulbeschreibung im Anhang zu er¬
bringen und/oder Studienleistungen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen
Modulbeschreibung im Anhang zu bestehen.
(3) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Leistungen enthalten sind, wird von den jeweiligen Lehrenden bzw.
Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die Leistung kon¬
kret zu erbringen ist.
§43
Bachelorarbeit
Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in der beruf¬
lichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik verfasst, so hat sie einen Umfang, der 12
LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin / der Kandidat in der Lage ist,
innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema
oder Problem aus der beruflichen Fachrichtung Lebensmitteltechnik mit wissen¬
schaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
9
darzustellen. Die Bachelorarbeit kann wahlweise in der Fachwissenschaft oder der
Fachdidaktik verfasst werden. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 DIN A4- Seiten
nicht überschreiten.
Gemäß § 24 Abs. 3Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für die berufli¬
che Fachrichtung Lebensmitteltechnik gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach Leis¬
tungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen ist
die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in der beruflichen Fachrichtung Lebens¬
mitteltechnik geschrieben wird. Für die Berechnung der Fachnote gilt § 24 Abs. 2
entsprechend.
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudi-
engang Lehramt an Berufskollegs mit der beruflichen Fachrichtung Lebensmit¬
teltechnik treten am 01. September 2012 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
und der Universität Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fachbereichsrates des Fachbereichs
Life Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom 21. November
2012 und vom 20. Dezember 2012, des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissen¬
schaften der Universität Paderborn vom 24. Oktober 2012 im Benehmen mit dem
Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) der Universität Paderborn vom 22. Dezember
2011 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule
Ostwestfalen-Lippe vom 21. Dezember 2011 und vom 07. Januar 2013 und durch
das Präsidium der Universität Paderborn vom 31. Oktober 2012.
Paderborn, den 22. April 2013 Lemgo, den 22. April 2013
Der Präsident Der Präsident
§44
Bildung der Fachnote
III Schlussbestimmungen
§45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
-10-
Anhang
Studienverlaufsplan
Studiengang Lehramt an Berufskollegs, Lebensmitteltechnik
chelor of Education)
(Ba-
1 Naturwissenschaftliche
Grundlagen - Mathematik
Pflichtmodul (4 SWS/ 5 LP)
2 Naturwissenschaftliche
Grundlagen - Physik
Pflichtmodul (10SWS/ 12 LP)
3 Verfahrenstechnik
Pflichtmodul (6SWS/ 7 LP)
6 Lebensmitteltechnologie
Fleisch
Pflichtmodul (6 SWS/8 LP)
4 BetrieblicheTechnik
Pflichtmodul (6 SWS/ 8 LP)
7 Lebensmitteltechnologie
Getränke
Pflichtmodul (6 SWS/ 8LP)
5 Naturwissenschaftliche
Grundlagen - Lebensmittelchemie
Pflichtmodul(10 SWS/ 11 LP)
und Wahlpflichtmodu!(4 SWS/4 LP)
8 Qualitätsmanagement für
Technologen
Pflichtmodul (6SWS/ 8 LP)
9 Lebensmitteltechnologie
Back-u. Süßwaren
Pflichtmodul(6 SWS/ 8 LP)
10 Fachdidaktik(Pb)
Pflichtmodul (4 SWS/6 LP)
-11 -
Modulbeschreibungen
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Mathematik
Modulnummer
1Workload
150 h5
Studien¬
semester
1. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1Semester
Lehrveranstaltungen
Differential- und Integralrechnung (DIR)
Kontaktzeit
60 h
Selbststudium
90 h
Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
(1) Sicherer Umgang mit den elementaren Funktionen;
(2) Kenntnis und Verständnis grundlegenderBegriffe und Lehrsätze aus der Differentialrech¬
nung in einer Veränderlichen;
(3) Beherrschung einschlägiger Definitionen und Aussagen aus dem Bereich der Integralrech¬
nung in einer Veränderlichen;
(4) Fähigkeit, die unter (1), (2) und (3) erörterten Sachverhaltezur Behandlung naturwissen¬
schaftlicher oder technischerFragestellungenheranzuziehen.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstseinder Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicherInformation in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
«Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein_
Inhalte
Höheres Rechnen in den reellen Zahlen, reelle Funktionen einer Variablen, Folgen, Grenzwert,
Stetigkeit, Differentialrechnung für Funktionen einer Variablen, NewtonschesNäherungsverfah¬
ren und Intervallschachtelung, Logarithmisch skalierte Diagramme, Integralrechnung, Differenti-
4 Lehrformen
Vorlesung (3 SWS), Übung (1 SWS)
5 Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt, Übung: max. 50
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist eine Pfiichtveranstaltung in den BachelorstudiengängenLebensmitteltechnologie,
Biotechnologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am Fachbe¬
reich Life Science Technologies der Hochschule OWL.
7!Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet werden Kenntnisse in Elementarmathematik
8Prüfungsformen
Klausur (80 Minuten) als Modulabschlussprüfung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. rer. pol. Andre Ahuja
-12-
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Physik
Modulnummer
2
Workload
360 h
LP
12
Studien¬
semester
1+2. Sem.
Häufigkeitdes
Angebots
Wintersemesterund
Sommersemester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Experimentelle Physik: Elektrodynamik (EDY)
b) Physikalische Chemie (PCH)
Kontaktzeit
60 h
90 h
<
Selbststudium
60 h
150 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a)
(1) Kenntnis der grundlegenden physikalischen Modelle;
(2) Fähigkeit zur Herleitung allgemein gültiger Zusammenhänge und entsprechender Formeln;
(3) Fähigkeit zur Anwendung der mathematischenModelle auf technischphysikalische Prob¬
lemstellungen und zur Übersetzungder Zusammenhänge in die Formelsprache;
(4) Beherrschungvon Lösungsverfahren;
(5) Fertigkeit zur Planung, Durchführung und fachspezifischenDiskussion physikalischer Mes¬
sungen
b)
(1) Kenntnisse allgemeiner Beziehungen zwischen Struktur, Eigenschaften,Zuständen,
(2) Kenntnis und Verständnis der physikalisch-chemischenMethodik;
(3 Kenntnis, Verständnis und Anwendbarkeit von Zustandsbeschreibungenein- und mehr¬
phasiger reiner Stoffe und Mischungen;
(4) Verständnis und Anwendung der physikalisch-chemischenTerminologie;
(5) Kenntnisse in der Ermittlung und Interpretation von energetischen und kinetischen Daten
chemischer Vorgänge.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
__ » Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein_
3 Inhalte
a)
Elektrische Ladung, Feld, Potential, Fluss, Kapazität, Dielektrikum, Magnetfeld, Durchflutungs-
gesetz, Induktion, Selbstinduktion, Ohmsches Gesetz, Beweglichkeit, Transformator, Impedanz,
Wellengleichung, Überlagerung von Wellen, Doppler Effekt, geometrischeOptik.
Praktikum: Durchführung und Auswertung von Versuchen zum Stoff der Vorlesung, Beurteilung
von Messergebnissen, Umgang mit Messgeräten.
b)
Vorlesung:
Verhalten stofflicher Materie, Aggregatzustände,Thermische Zustandsgieichungidealer Gase,
-13-
Phasenübergänge und Phasengleichgewichte,reine Phasen, Mischphasen, Phasengesetz,
Kolligative Eigenschaften, Lösungsgleichgewichte,Stoffsysteme mit chemischen Reaktionen,
Transportvorgänge,Kinetik chemischer und biochemischer Vorgänge
Übung:
praktischer Umgang mit physikalischen, chemischen und energetischen Größen, Übungen an
spezifischenBeispielen der Lebensmitteltechnologie, praktische Anwendung der
mathematischenMethoden.
4Lehrformen
a) Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Praktikum (1 SWS)
b) Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS)
5Gruppengröße
a) Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 50, Praktikum: max. 15
b) Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 50
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Lehrveranstaltungen sind Pfiichtveranstaltungen in den BachelorstudiengängenLebensmit¬
teltechnologie, Biotechnologie, Pharmatechniksowie Technologie der Kosmetika und Waschmit¬
tel am FachbereichLife Science Technologies der Hochschule OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet werden in a) Schulphysik, Schulmathematik und in b) die Teilnahme am Modul 1
8Prüfungsformen
In a) und b) je eine Modulteilprüfung in Form einer Klausur (zu a) 60 Minuten, zu b) 120 Minu¬
ten)
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandere Modulteilprüfungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. rer. nat. Franz Kaußen, Prof. Dr. rer. nat. habil. Karl-Heinz Schimmel
11 Sonstige Informationen
Zu b) Unterrichtsmaterial z. T. in englischerSprache
Verfahrenstechnik
Moduinummer
3
Workload
210 h
Studien-
LP Semester
73. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
Grundlagen der Verfahrenstechnik (GVT)
Kontaktzeit J
90 h
Selbststudium
120 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
(1) Kenntnisse der Definitionen von Verfahrenstechnik und der Teildisziplinen.:
(2) Kenntnisse der Bilanzierung von Prozessen und Prozessschrittenund Anwendung;
(3) erweiterte thermodynamische Grundlagenkenntnisse;
(4) Kenntnisse des Impuls-, Wärme- und Stofftransport und wichtige Anwendungen;
(5) Kenntnisse zur Partikeltechnoiogie;
(6) Kenntnisse zur Druckverlustbestimmung beim Durchströmen und Fördern;
(7) Erfolgreiches ingenieurmäßiges Anwenden der entsprechenden Kenntnisse;
(8) Erfolgreiches experimentelles Durchführen und Auswerten einfacher verfahrenstechnischer
Versuche
-.___
-14 -
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
•Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
3Inhalte
(I) Einführung mit Definition der Verfahrenstechnik, der mechanischen und thermischenOpera¬
tionen; (2) Aufbau von Prozessstrukturen;(3) Phasendiagramme, u.a. Mollier-Diagramm;(4)
Klimatechnik; (5) Bilanzen; (6) Dimensionslose Kennzahlen; (7) Transportgleichungen;(8) Fluid-
dynamischeGrundlagen; (9) Reale Fluide, Rheologie; (10) Druckverluste bei der Rohrströmung;
(II) Wärmetransport; (12) Wärmeübertragungsprozesseund -apparate; (13) Heizen und Küh¬
len; (14) Übersicht Stofftransport; (15) Partikeltechnologie; (16) Druckverlust beim Durchströmen
von Schüttungen; (17) Fördern/Übersicht zu Pumpen; (18) Berechnung einfacher verfahrens¬
technischerProbleme; (19) experimentelle Grundlagenversuche(Rheometrie; Druckverlust bei
Durchströmung einer Schüttung; Siebanalyse;Wärmedurchgang)
4Lehrformen
Vorlesung (4 SWS), Übung (1 SWS), Praktikum (1 SWS)
5Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 50, Praktikum: max. 25 (Eintragungslisten ca. 4Wochen
vor Beginn des Praktikums)
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pfiichtmodul in den BachelorstudiengängenLebensmitteltechnologie, Biotech¬
nologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am Fachbereich Life
Science Technologies der Hochschule OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird die Teilnahme an Modul 1
8Prüfungsformen
Klausur (100 Minuten)
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
i j ' * li "x
Bestandene Modulabschlussprufung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr.-Ing. Ulrich Müller
11 Sonstige Informationen
keine
-15-
I
Betriebliche Technik
Moduinummer
4
Workload
240 h
LP
8
Studien¬
semester
3. Sem.
Häufigkeit des
Angebots Dauer
Wintersemester 1Semester
1Grundlagen der betrieblichen Technik (GBT)
bestehend aus u.a. Lehrveranstaltungen:
a) Mess- und Regelungstechnik(MRT)
b) Betriebstechnik (BTT)
c) Grundlagen Apparatebau (GAP)
Kontaktzeit
30 h
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
30 h
2 Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
a)
GrundlegendeKenntnisse auf dem Gebiet der Mess- und Regelungstechnik.
b)
(1) Kenntnisse zur betrieblichen Versorgungstechnik
(2) Fähigkeiten zur Ermittlung von Investitionskosten und Betriebskosten für die betriebliche
Versorgung
c)
(1) Grundkenntnissedes Technischen Zeichnens sowie die Fähigkeit, technische Zeichnungen
iesen und auch erstellen zu können.
(2) Kenntnis wesentlicher Elemente der Maschinen und Apparate, ihrer Funktion, ihrer Merkma¬
le und der Voraussetzungenfür sicheren Betrieb.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichenGebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
»Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein_
3 Inhalte
a)
Nach einer Einführung in die Thematik werden in der Messtechnik zunächst die Grundlagen
(Begriffe, Messfehler, Maßeinheiten, Messwertverarbeitung) und anschließend ausgewählte
Messverfahren vorgestellt. Die Regelungstechnikbefasst sich zunächst mit den wesentlichen
Elementen des Regelkreises,führt wichtige Begriffe ein und es wird die grundsätzlicheVorge¬
hensweise erläutert. Weitere Themen sind stetige und unstetige Regler, das Zeitverhaltenvon
Regelkreisen,Einstellregeln, Stabilität und Regelgüte.
b)
Die betriebliche Versorgungstechnik wird unter den Aspekten Aufbau, Funktionalität, Betriebssi¬
cherheit und Kosten behandelt. Dabei wird herausgestellt,dass eine Anforderung an die betrieb-
liche Versorgungstechnik mehr als nur eine Lösung besitzen kann. Dies ermöglicht die Anwen-
-16-
dung der Kostenoptimierung. Diese Zusammenhängewerden an ausgewähltenBeispielen der
betrieblichen Versorgungstechnik studiert: Drucklufttechnik, Kältetechnik, Wärmeversorgung,
betriebliche Wasserversorgung,
c)
Die Lehrveranstaltung vermittelt zunächst Grundkenntnisse des Technischen Zeichnens als
notwendige Voraussetzungfür die Behandlung des Apparatebaus, Es werden dann wichtige
Elemente der Maschinen und Apparate behandelt, z. B. Verschraubungen,Lager und Wellen,
Wellenabdichtungen,Behälter und Rohrleitungen. In den Übungen werden von den Studieren¬
den einfache technische Zeichnungen dazu erstellt.
4 Lehrformen
a) Vorlesung (2 SWS)
b) Vorlesung (2 SWS)
c) Vorlesung (1 SWS), Übung (1 SWS)
5Gruppengröße
a) keine Beschränkungen
b) keine Beschränkungen
c) Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 50
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pflichtmodul in den BachelorstudiengängenLebensmitteltechnologie, Biotech¬
nologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am FachbereichLife
Science Technologies der Hochschule OWL,
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird die Teilnahme am Modul 1
8Prüfungsformen
Klausur (80 Minuten) über a) und b)
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
erfolgreiche Erbringung der Studienleistung in Form von technischenZeichnungen in der Veran¬
staltung c)
sowie Bestehen der Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
ProfDr.-Ing. Björn Frahm. Prof. Dipl.-Ing. Rainer Barnekow
11 Sonstige Informationen
Zu a) Unterrichtsmaterial z. T. in englischer Sprache
-17-
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Lebensmittelchemie
Modulnummer
5
Workload
330 h
LP
11
Studien¬
semester
3+4. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
Lebensmittelchemie
5.1) Lebensmittelchemie (LMC)
5.2) Lebensmittelrecht (LMR)
5.3) LebensmittelchemischesPraktikum (LCP)
Kontaktzeit
60 h
30 h
60 h
Selbststudium
80 h
40 h
60 h
Lemergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
5.1)
Kenntnis wichtiger Inhaltsstoffe von Lebensmitteln;Verständnis wichtiger Reaktionen von Le-
bensmitteiinhaltsstoffen in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen;Kenntnisse über lebens¬
mittelchemischeAnalyseverfahren,Bedeutung der Ergebnisse für die Bewertungder Qualität
von Lebensmitteln; Kenntnisse über die Veränderungvon Lebensmittelinhaltsstoffenim techno-
loaischen Einsatz.
5.2)
Kenntnisse grundlegender Strukturen des Lebensmittelrechts;Aufbau und Rechtsverständnis
der Europäischen Union, Verständnis für nationale und europäische Gesetzgebung, Kenntnis
über das Zusammenwirken von Institutionen,
5.3)
(1) Kenntnis grundlegender nasschemischer und instrumenteller Analysenverfahren zur Be¬
stimmung der wichtigsten Lebensmittelinhaltsstoffe
(2) Kenntnis der Zusammensetzung der wichtiger Lebensmittel-Warengruppen,speziell Fleisch
und Wurstwaren,Getreideprodukteund Süßwaren, Speisefette und Öle, Feinkostprodukte
sowie nichtalkoholische und alkoholische Getränke
(3) Fähigkeit, grundlegende nasschemische und instrumentelleAnalysenverfahrenzur Bestim¬
mung der wichtigsten Lebensmittelinhaltsstoffe praktisch durchzuführen,
(4) Fähigkeit, analysierte Lebensmittel hinsichtlichihres Genusswertes, ihrer Identität, ihrer
wertbestimmendenInhaltsstoffe und nachgewiesenen Zusatzstoffezu beurteilen
(5) Fähigkeit. Versuche wissenschaftlich zu protokollieren
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben;
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischemund logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicherInformation in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein_
Inhalte
5.1) LMC
Hauptnährstoffe, Mineralstoffe,Sekundäre Pflanzenstoffe; Wasser, Gehaitsangaben, Was¬
seraktivität; Lipide, wichtige Öle und Fette, Gewinnung, Verarbeitung,Verderb; Charakter-
isierung von Fetten, Antioxidantien, Emulatoren; Aminosäuren, Aufbau von Peptiden, Proteine.
-18-
Biologische Wertigkeit von tierischen und pflanzlichen Proteinen, Verwendung von Proteinen zur
Herstellung von Emulsionen und Schäumen, Gehaltsbe-'Stimmungen im Zusammenhangmit
Aminosäuren und Proteinen; Zucker, Oligo- und Polysaccharide;Rohstoffe und Gewinnung von
Zuckern und Polysacchariden;Reaktionen von Sacchariden in Lebensmitteln; Süssungsmittel,
Zuckeraustauschstoffe,Süßstoffe; Vitamine; Zusatzstoffe (Auswahl),
5.2) LMR
Einführung in die Entwicklung des Lebensmittelrechts; Aufbau der EuropäischenUnion,
Strukturen im LR: Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Vergleich des nationalen Rechts mit dem
EU-Recht, Harmonisierung; Einführung in das LFGB; Abgrenzungen wichtiger Begriffe,
Auswirkung auf angrenzende Rechtsgebiete;horizontale und vertikale Verordnungen (Auswahl);
Richtwerte, Grenzwerte,Zulassungsverfahren,Ausschüsse und Organisationen; Überwachung,
Lebensmittelrechtliche Entscheidungen.
5.3) LCP
PraktischeDurchführung von Lebensmittelanalysen anhand ausgegebener Produkte, ein¬
schließlich der Dokumentation der Versuchsergebnisseund deren Beurteilung
Allgemeine Bestimmungenin Lebensmitteln (Dichte, Wassergehalt, Trockensubstanzgehalt,
Aschegehalt;Säuregrad);
Methoden zur Bestimmung des Fettgehaltesvon Lebensmitteln; Charakterisierung von Fetten
und Ölen durch chemische Bestimmung von Kennzahlen (Verseifungszahl, Säurezahl, Jodzahl,
Peroxydzahl, unverseifbarerAnteil) und gaschromatographischerBestimmung des Fettsäures¬
pektrums; Nachweis und Bestimmung von Proteinen nach Kjeldahl; Bestimmung des Hydroxyp-
rolingehaltes; Bestimmung von Kohlenhydraten mittels chemischer Methoden (Luff-Schoori),
enzymatischerMethoden (Glucose, Fructose); Polarimetrischer Nachweis der Stärke
Bestimmung von Mineralstoffen mitteis AAS und AES;
Bestimmung von Konservierungsstcffe mittels HPLC
4Lehrformen
5.1) Vorlesung (4 SWS)
5.2) Vorlesung (2 SWS)
5.3) Übung (1 SWS), Praktikum (3 SWS)
5Gruppengröße
5.1) Vorlesung: unbegrenzt, 5.2) Vorlesung: unbegrenzt, 5.3) Übung: max. 50, Praktikum:
15 (Anmeldung erforderlich)
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Lehrveranstaltungensind Pflichtveranstaltungen im BachelorstudiengangLebensmitteltech¬
nologie am Fachbereich Life Science Technologies der Hochschule OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
Keine
8Prüfungsformen
Mündliche Prüfung als Modulabschlussprüfung(ca. 30 Minuten) über 5.1, 5.2 und 5.3 sowie ein
Wahlpflichtfach 5a, 5b oder 5c
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie Studienieistung in der Veranstaltung Lebensmittel¬
chemisches Praktikum (LCP) in Form eines Protokolls sowie eine Studienleistung in Form eines
Kolloquiums oder einer kleineren schriftlichen Ausarbeitung in einem der Wahlpflichtmodule 5a)
5b oder 5c)
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. rer. nat. Claudia Jonas. Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Zapp
11 Sonstige Informationen
Zu a) und b) Unterrichtsmaterial z. T. in englischer Sprache
Zu c) Im Praktikum ist die gültige Laborordnung einzuhalten
-19-
Eines der Modulanteile 5a bis 5c nach Wahl:
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Lebensmittelchemie
Modul¬
nummer
5a
Workload
120 h
LP
4
Studien¬
semester
4. Semester.
Häufigkeitdes
Angebots
SS
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
Analytik der Lebensmit-
telzusatz-stoffe 5-AZU
Kontaktzeit
60 h
Selbststudium
60 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Erlernen wichtiger Praktiken der Zusatzstoffanalytik; Vertiefte Kenntnisse über analytischeVer¬
fahren; Fähigkeit zur Bewertung von Analysenergebnissen;Kompetenz zur Beurteilung der Ver¬
kehrsfähigkeit von Lebensmitteln und kosmetischenMitteln
3 Inhalte
Vorstellung von Grundtechniken zur Verteilung und Adsorption; Matrixeinflüsse bei der Isolierung
zu messender Komponenten, ChromatographischeTrennsysteme :Qualitative und Quantitative
Anwendungen der Chromatographie für die Isolierung und Messung von Lebensmittelinhaltsstof¬
fen; Standards, Kalibrierungen, Validierungen von Meßverfahren; Ringversuche;Besprechung
diverser Methoden zur Bestimmung von Zusatzsstoffenim Detail.
Praktikum:
Einübung von Techniken zur Stofftrennung, Nachweis und Bestimmung von z.B.:
•Konservierungsstoffen aus diversen LM
•Antioxidantien aus Fettmischungen
• Organischen Säuren aus Feinkostsalaten
•Aminosäuren aus Säften, Fetten und Derivaten aus Umesterungund Verseifung pflanzli¬
cher Öle, SynthetischeFarbstoffe aus diversen LM
4 Lehrformen
Übung (1 SWS), Praktikum (3 SWS)
5Gruppengröße
Übung: ca. 15, Praktikum: ca. 15
6Teilnahmevoraussetzungen
keine
7Prüfungsformen
Studienieistung in Form eines Protokolls
8Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
siehe Modul 5Nr. 9
9Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Lehrveranstaltungist eine Wahlpflichtveranstaltung in den Bachelorstudiengängen Lebens¬
mitteltechnologie, Pharmatechnik, Biotechnologie sowie Technologie der Kosmetika und
Waschmittel im FachbereichLife Science Technologies der Hochschule OWL.
---_
-20-
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende
Prof. Dr. rer. nat. Claudia Jonas: Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Zapp
11 ^rtncfino Inf Armatir\non
OUM^Llyc IIIIUIlIldLIUllcll
Folien aus der Übung, Praktikumsskript
Matissek. Schnepel, Steiner: Lebensmittelanalytik, Springer Verlag, Berlin
BfR: Sammlung amtlicher Methoden nach §64 LFGB
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Lebensmittelchemie
Modul¬ Workload LP Studien¬ Häufigkeit des Dauer
nummer 120 h 4 semester Angebots J1Semester
5b 4. Sem. SS
Lehrveranstaltungen
a) Europäisches Lebens¬
mittelrecht
4-ELR
b) Amtliche Lebensmittel¬
überwachung 4-ALW
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
30 h
30 h
Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
(1) Kenntnisse hinsichtlich der Anwendung bestehender Gesetze und Verordnungen
(2) Sensibilität und Urteilsvermögen in Bezug auf Probleme der Anwendbarkeit und die Ausle¬
gung von rechtlichen Vorschriften,
(3) Kenntnisse über das Zusammenwirkennationalen und internationalen Rechts (des EU-
Rechts),
(4) Kenntnisse über die Struktur und Aufgabengebiete der amtlichen Lebensmittelüberwachung,
(5) Kenntnisse über die Struktur, Aufgaben und Vorgehensweisen der amtlichen Lebensmit¬
telkontrolle
(6) Kenntnis ausgewählteramtlicher Prüfmethoden
Inhalte
Diskutiert werden aktuelle Fälle und aktuelle Fragestellungenaus dem Europäischen Lebens¬
mittelrecht. Der Umgang mit Behörden und mit dem Europäischen Lebensmittelrechtund des¬
sen Auswirkungen auf das nationale Lebensmittelrecht werden anhand von Beispielen aus der
Praxis dargestellt.
b)
Verkehr mit Lebensmitteln, Aufbau der amtlichen Lebensmittelkontrolle (EU, Deutschland, Bun¬
desländer). Schnellwarnsystem,Betriebsüberwachung,Risikobeurteilung von Betrieben, amtli¬
che Probenahmeund -analyse, Probenarten,-zahlen, -programme, lebensmittelrechtlicheBeur¬
teilung, ausgewählteAnalysemethoden
Lehrformen
a) Vorlesung (2 SWS)
b) Vorlesung (1 SWS), Übung (1 SWS)
-21 -
5Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt, Übung: 30
6Teilnahmevoraussetzungen
keine
7Prüfungsformen
Studienleistung in Form eines Testats oder einer kleineren schriftlichen Ausarbeitung
8Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
siehe Modul 5 Nr. 9
9Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Lehrveranstaltungist eine Wahlpflichtveranstaltung in den Bachelorstudiengängen Lebens¬
mitteltechnologie sowie Biotechnologie im Fachbereich Life Science Technologies der Hoch¬
schule OWL.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende
a) Prof. Dr. H. David, Prof. Dr. U. Krell, RA Gerd Weyland, Prof. Dr. met.vet. Matthias Upmann
b) Prof. Dr. met. vet. Matthias Upmann
11 Sonstige Informationen
Literaturempfehlungen: b) Empfehlungen in der Vorlesung und s. ILIAS Lernplattform
-22-
Naturwissenschaftliche Grundlagen - Lebensmitteichemie
Modul¬
nummer
5c
Workload
120 h
LP
4
Studien¬
semester
5. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
Projektarbeit LST
Kontaktzeit
Regelmäßige
Gespräche mit
Betreuenden
Selbststudium
120 h
21 prnornphniQQP flcflrninn ftiiti*niTiPc\ / Knmnotßn7en
L-Cllibl^CiJIMooC |ICa 11111ly UUlOUIMCS^f rxuiii pcici \LC11
•Befähigung zur selbständigen Erarbeitung einer naturwissenschaftlichenFragestellung
•Befähigung zur Organisation systematischer und strukturierter Arbeitsprozesse
•Befähigung zum Verfassenfachsprachlicherund -didaktischer Ausarbeitungen
o
JInhalte
Aus den verschiedenenLehrgebietenwir:: eine Fragestellung formuliert. Die Arbeit besteht aus
Literaturstudium, experimentellen Versucnenoder einer fachdidaktischen Ausarbeitung.
4Lehrformen
Projektarbeit unter Anleitung
5Gruppengröße
begrenzt-
6Toi 1n a hmourtrai iccs^iinnan
l cmlalHlIcVUIaUoacLiUliycll
keine
7Prüfungsformen
Studienleistung in Form eines Projektabschlussberichts
8Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
siehe Modui 5 Nr. 9
9Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Die Lehrveranstaltungist eine Wahlpflichtveranstaltung in den BachelorstudiengängenLebens¬
mitteltechnologie, Biotechnologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und
Waschmittel im FachbereichLife Science Technologies der Hochschule OWL.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende
Lehrende des Fachbereiches Life Science Technologies der Hochschule OWL und der Universi¬
tät Paderborn
-23-
Lebensmitteltechnologie - Fleisch
Modulnummer Workload
6240 h
_= Studien- Häufigkeit des
Semester j Angebots Dauer
4. Sem. Sommersemester 1Semester
1Lehrveranstaltungen Kontaktzeit : Selbststudium
Technologie fermentierter Fleischerzeugnisse(TFF) 90 h150 h
Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
(1) Kenntnis der speziellenlebensmittelrechtlichen Bestimmungen;
(2) Kenntnis und Verständnis der Eignung von Zutaten und Zusatzstoffen,
(3) Kenntnis der grundlegendentechnologischenProzesse und Verständnis der mikrobiologi¬
schen, chemischen und physikalischen Zusammenhänge;
(4) Kenntnis der verschiedenen Herstellungsverfahren und Anlagen;
(5) Verständnisund Fähigkeit zur Anwendung der fleischtechnologischenZusammenhänge
beim Literaturstudium und fachspezifischenDiskussionen.
6) Kompetenz zur Planung, Durchführung und Diskussion fleischtechnologischerVersuche und
Untersuchungsmethoden
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
»Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein___
Inhalte
Vorlesung:
Lebensmittelrechtliche Bestimmungen, Rohmaterialien, Zusatzstoffe, Maschinen,
Anlagen, Raumausstattung, Hygieneanforderungen, Standardisierung,Zerkleinern,
Emulgieren, Füllen, Räuchern, Technologie der Kochwurst, Brühwurst,
Kochpökelwaren, tafelfertige Fleischerzeugnisse,Erhitzungs- und Kühlverfahren,
Optimierungsverfahren der Erhitzung, Verpacken, Verpackungsmaterialien,Lagern,
chemische, physikalische und sensorische Untersuchungsverfahren,HACCP-Konzepte
Praktikum:
Durchführung und Auswertung von Versuchen zum Stoff der Vorlesung, Beurteilung von
Messergebnissen, Umgang mit Messgeräten
Lehrformen
Vorlesung (2 SWS), Übung (1 SWS), Praktikum (3 SWS)
Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt, Übung: max. 30, Praktikum: 15 (Anmeldung zu Beginn des Semesters
notwendig)_
Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pflichtmodul im BachelorstudiengangLebensmitteltechnologie am Fachbe-
reich Life Science Technologiesder Hochschule OWL.__
-24-
7Teilnahmevoraussetzungen
keine
8Prüfungsformen
li,"L—.-1*1—l. r^i ■■.r / r\r\ t j1 i \ i i * _i i i_ i_i *-r
Mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) als Modulabschlussprufung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr.-Ing. Achim Stiebing
11 Sonstige Informationen
Unterrichtsmaterial z. T. in englischer Sprache
Lebensmitteltechnologie - Getränke
Modulnummer ■ Workload LP
7240 h 8
Studien¬
semester
4. Sem.
Häufigkeit des An¬
gebots
Sommersemester
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
GetränketechnologischeGrundoperationen(GGO)
Kontaktzeit | Selbststudium
90 h 150h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
(1) Lesen und Verstehen verfahrenstechnischerFließbilder und Erstellung einfacher Bilder
mittels MA Visio (2) Kennen der Elmente des Apparatebaus und der Grundzüge des Hygie¬
nischen Designs (2) Arten und Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Auf¬
bau und Betreiben reinigungstechnischer Anlagen (CIP/SIP) (3) Kennen und Einsatzaus¬
wahl von wichtigen Prozessmesssensoren (und Kenntnis der Symbole) (4) Kennen und Ein¬
satzauswahl. Regelungsmöglichkeiten von Pumpen einschließlich Sicherheitsaspekte, Um¬
gang mit Kennlinien, Kavitationsproblematik /NPSH und Gentie Treatment (5) Theoreti¬
sches und praktischenBeherrschen wichtiger Filtrations- und Zentrifugationstechniken (6)
Beherrschen von Wärmeübertragungsvorgängen(Arten der Wärmeübertrage,Heiz- und
Kühlmittel /-träger, Wärmebedarfsmessung(7) Praktische Kenntnisse der enzymatischen
und mikrobiologischen Fermentation (8) Kenntnis der wichtigsten getränketechnologische
relevantenschädlichenMikroorganismen (MO) und Fähigkeit die Empfindlichkeit von Ge¬
tränken gegen über den Verderb durch spez. MO einzuordnen und entsprechende thermi¬
sche Erhitzungsanforderungen abzuleiten, Aufbau und Funktion von Kurzzeiterhitzungsan¬
lagen (und UHT) (9) Fähigkeit zur Erstellung von Rezepturen(ohne alkoholische Kompo¬
nenten) aus analytischen Parametern der Zutaten, rechtliche Prüfung; Durchführung der
praktischen Ausmischung (kontinuierlich/ batch sowie gravimetrisch und volumetrisch (10)
Fähigkeit sachliche technisch-wissenschaftlicheBerichte (Protokolle) zu formulieren sowie
beherrschen moderner Kommunikationstechniken und Umgangsformen
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
•Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
-25-
3 Inhalte
Lehrveranstaltung(alles mit Bezug zu getränketechnologischenProzessen):
(1) FließbilderundZeichensymbole(Grundfließbild, Prozessfließbild, R&l, Software MS Visio);
(2) Aufbau und Funktion Prozessteschnischer Anlagen (Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen); (3)
Fest-Flüssig-Trenntechniken(Kieslgurfiltration,Schichtenfiltration, Membran-Filtration,
Crossflowfiltration, Separatoren, Dekanter;(4) thermische Verfahren (Erhitzungsprozesse, KZE,
UHT, Vollpasteurisation,Destillation, Umgang mit Dampf, Wärmebarfsermittlung) (5) Reinigungs
und Desinfektionstenik (6) Spezifisch getränketechnologischeAt-Iine, In-Iine- und off-line
Analytik, (7) Ausmischen von Getränken und Rezepturerstellung (8) Praxis der enzymatischen
und mikrobiologischen Fermentation (nur Praktikum)
4 Lehrformen
Vorlesung (1 SWS), Übung (1 SWS), Praktikum (4 SWS)
5Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt, Übung; max. 30, Praktikum: 15
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pflichtmodul im BachelorstudiengangLebensmitteltechnologie am Fachbe¬
reich Life Science Technologies der Hochschule OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
keine
8Prüfungsformen
Klausur (40 Minuten) als Modulabschlussprüfung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr.-Ing. Jan Schneider
11 Sonstige Informationen
z. T. englische Unterrichtsmaterialien, Praktikum nur mit festem Schuhwerk (evtl. Gummistiefel)
und bedecken Beinen
-26-
Lebensmitteltechnologie - Back- und Süßwaren
Studien-
Modulnummer Workload LP semester
8240 h 8 5. Sem.
Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester
Dauer
1Semester
1Lehrveranstaltungen
Süßwarenproduktion (SWP) Kontaktzeit j !
90 h
Selbststudium
150 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
(1) Kenntnisse der wesentlichenProzessabläufe der Süßwarenherstellung
(2) Praktische Erfahrungen in der Süßwarenherstellung
(3) Kenntnisse der grundlegendenFunktionen der erforderlichen Maschinen und Anlagen ein¬
schließlich der Arbeitssicherheitsaspekte
(4) Fähigkeit zur sensorischen Beurteilung der Erzeugnisse
(5) Beherrschendes Einsatzes produktionsbegleitenderMesstechnik
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierenden erwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischem und logischem Denken und das Kön¬
nen: ihr Wissen auf unterschiedlichenGebieten einzusetzen
•die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen
Zusammenhängen
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
•Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
3 Inhalte
Einführung in die Süßwarenherstellung,Schokoladenproduktion,ZuckerwarenproduktionSnack-
Food-Produktion,Speiseeisproduktion,Lebensmittelrechtliche Regelungen; Feine Backwaren
(Dauerbackwaren): Funktionelle Eigenschaften der Backzutaten und Zusatzstoffe,
Handwerkliche und industrielle Herstellungstechniken (Maschinen und Produktionsparameter)
mit Fließschemata,Rezepte und ihre Optimierung unter verschiedenerZielsetzung.
Praktikum: Herstellung und Analytik von ausgewählten Süßwaren, Herstellung verschiedener
Feiner Backwaren unter Rohstoff-, Rezept- und Herstellungsvarianten, sensorische Beurteilung
und begleitendeUntersuchungen.
4Lehrformen
Vorlesung (1 SWS). Übung (1 SWS), Praktikum (4 SWS)
5Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 30. Praktikum: 15
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pflichtmodul im BachelorstudiengangLebensmitteltechnologie am Fachbe¬
reich Life Science Technologiesder Hochschule OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
keine
8Prüfungsformen
Mündliche Prüfung (ca. 30 Minuten) als Modulabschlussprüfung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof, Dr.-Ing. Jörg Stenden Prof. Dr.-Ing. Ute Hermenau
-27-
Qualitätsmanagement für Technologen
Modulnummer
9
Studien-
Workload LP semester
240 h 8 5. Sem.
Häufigkeitdes
Angebots Dauer
Sommersemester I 1Semester
1Lehrveranstaltungen
Qualitätsmanagementfür Technologen(QMT)
Kontaktzeit Selbststudium
90 h150 h
2Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
•Kenntnis und Fähigkeit zur Evaluierung betrieblicher Prozesse unter Einhaltung gesetz¬
licher Bestimmungen
•Kenntnis der Normenwerke und ihre praktische Umsetzung im betrieblichen Ablauf
•Kenntnisse zur Erstellung von betrieblichen Qualitätshandbüchern
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
•die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischemund logischem Denken und das Kön¬
nen, ihr Wissen auf unterschiedlichenGebieten einzusetzen
■ Hip Fähinkpit FnfsrhpiHunnpn im Rpwnsstepin dpr Fnlnpn 711trpffpn
• uic i ainur\„u, i—i>ijw iciuui tyci i u11ucvvuoolociii ud i uiyci i c\j liciich
•die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicherInformation in gesellschaftlichen
7i iQAmmpnhpnnpri
LUDol III IIIQtImGl'
• Sozialkompetenz
• Teamfähigkeit
• Selbstorganisationund -reflexion
•Motivationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein
3Inhalte
Grundlagen des Qualitätsmanagements:Begriffe, Definitionen, historische Entwicklung,
allgemeine Konzepte und Normen (ISO 9000ff), lebensmittelspezifischeModelle (HACCP,
Codex Alimentarius), Qualitätstechniken;integrierte Managementsysteme(Umwelt-, Risiko-,
Prozessmanagement).
4 Lehrformen
Vorlesung (4 SWS), Übung (2 SWS)
5Gruppengröße
Vorlesung: unbegrenzt,Übung: max. 30
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
Das Modul ist ein Pflichtmodul in den BachelorstudiengängenLebensmitteltechnologie, Biotech¬
nologie, Pharmatechnik sowie Technologie der Kosmetika und Waschmittel am Fachbereich Life
Science Technologies der HS OWL.
7Teilnahmevoraussetzungen
keine
8Prüfungsformen
Klausur im Umfang von 120 Minuten oder mündliche Prüfung im Umfang von ca. 40 Minuten
oder schriftliche Hausarbeit im Umfang von ca. 20 DIN A 4-Seiten als Modulabschlussprüfung
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr.-Ing. Jörg Stender
-28-
Fachdidaktik
Studien¬
semester \
6. Sem.
Modulnummer
10
Workload LP
180 h6
Häufigkeit des
Angebots
Sommersemester
Dauer
1Semester
Lehrveranstaltungen
Einführung in die Didaktik der beruflichen Fachrich¬
tung Lebensmitteltechnik
Grundlagen der beruflichen Didaktik im Berufsfeld
Lebensmitteltechnik
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
60 h
60 h
Lernergebnisse (learning outcomes) /Kompetenzen
Fachliche Kompetenzen:
Die Studierenden:
■kennen curricuiar-didaktische Theorien und Ansätze für Lehr-Lernprozesse des Berufs- und
Arbeitsfeldes der Fachrichtung an den verschiedenen Lern- und Arbeitsorten
■kennen die Entwicklung des Berufs- und Arbeitsfeldes der Fachrichtung Lebensmitteltechnik
in den Dimensionen von Arbeit, Technik und Bildung und können sie beurteilen
■können didaktische Modelle, bildungsgangspezifischeund bildungsgangübergreifendePla¬
nungsinstrumente,Methoden und Medien auf konkrete Problemvorgaben anwenden,
■rezipieren und reflektieren die Bildungsziele und Standards des Faches, ihre Begründung
und Legitimation,
■entwickeln eine fachübergreifende Perspektive auf interkulturelle und genderorientierte
Lehr- und Lernprozesse,
■ können Inhalte exemplarisch für Lerngruppen auswählen,curricular anordnen und ihre An¬
gemessenheit im Hinblick auf die affektiven, psychomotorischen und kognitiven Voraus¬
setzungen beurteilen,
■können spezifische Methoden im Berufsfeld für die Gestaltung von Lehr- und Lernarrange¬
ments begründet einsetzen und reflektieren,
■können Medien für die Unterstützung fachlicher Lernprozesse auswählenund in ausgewähl¬
ten Einsatzkontexten sach-, fach- und situationsgerechtgerecht einsetzen und ihre Ent¬
scheidung begründen.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
Die Studierendenerwerben:
■die Fähigkeit zu konzeptionellem, analytischemund logischem Denken und das Können, ihr
Wissen auf unterschiedlichen Gebieten einzusetzen,
»die Fähigkeit, Entscheidungenim Bewusstsein der Folgen zu treffen,
■die Fähigkeit zur Kommunikation wissenschaftlicher Information in gesellschaftlichen Zu¬
sammenhängen,
■Teamfähigkeit und Sozialkompetenz.__
Inhalte
a) Theorien und Modelle der Fachdidaktik und beruflichen Didaktik, Wissenschaftliche Grund¬
lagen der Berufsfeldentwicklung, Curriculumentwicklung im Berufsfeld, Technik und berufli¬
che Arbeit in ausgewählten Schwerpunkten der beruflichen Fachrichtung, grundlegende
fachdidaktischer Kategorien; Bildungsziele, Standards und Kompetenzen des Faches, Be¬
gründung und Legitimation; adressatenbezogene Kommunikations- und Vermittlungstechni¬
ken;
b) Grundstrukturen des fachlichen Denk-, Erkenntnis- und Kommunikationsprozesses; fach-
spezifischePerspektive auf interkulturelle und genderorientierteLernprozesse;Konzepte zur
-29-
Beurteilung; Prinzipien der Unterrichtsgestaltung im berufsfeldbezogenenUnterricht; Rück¬
meldung, Beratung und Förderung, grundlegendemethodischeZugangsweisen (handiungs-
orientiertes,problemorientiertes, exemplarisches,situiertes Lernen usw.); Entwicklung von
Medien für den Einsatz im Unterricht, Analyse von Lehr-Lernsituationen, Berücksichtigung
von Schülervoraussetzungen.
4 Lehrformen
Insbesondere seminaristischerUnterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten,Planspiel im Um-
£___ A CMA(O
fang von 4 SWS
5Gruppengröfie
Seminar 25 TN;
6Verwendung des Moduls (in anderen Studiengängen)
keine
7Teilnahmevoraussetzungen
Erwartet wird die Kenntnis der Inhalte der Veranstaltungen der Module 1bis 9.
8Prüfungsformen
Schriftliche Ausarbeitung und Reflexion einer Unterrichtssequenzim Umfang von max. 30 DIN
A4-Seiten als Modulabschlussprüfung.
9Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
Bestandene Modulabschlussprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstal¬
tungen
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Heseker
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 • 33098 Paderborn