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Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang Lehramt an Berufskollegs der
Universität Paderborn und der Hochschule
Ostwestfalen-Lippe für das bildungswissenschaftliche
und ...
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15857
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.)
Nr. 20/13 vom 22. April 2013
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
der Universität Paderborn und der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
für das bildungswissenschaftliche
und berufspädagogischeStudium
an der Universität Paderborn
Vom 22. April 2013
ÜSS UNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
Besondere Bestimmungen
der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang
Lehramt an Berufskollegs
der Universität Paderborn und der
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
für das bildungswissenschaftliche und
berufspädagogische Studium
an der Universität Paderborn
Vom 22. April 2013
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des
Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.
NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des
Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.
NRW. 2012 S. 672), haben die Universität Paderborn und die Hochschule
Ostwestfalen-Lippe die folgende Ordnung erlassen:
-3-
Inhaltsübersicht
I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen..............................................4
§ 35 Studienbeginn......................................................................................4
§ 36 Studienumfang.....................................................................................4
§37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................4
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxisphasen ......................................................................................5
§40 Profilbildung.........................................................................................6
II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Bachelorprüfung...........................................................6
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung..................6
§ 43 Bachelorarbeit......................................................................................7
§ 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium..............8
III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................8
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
/ Allgemeines
§34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§35
Studienbeginn
Für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium ist ein Beginn
zum Wintersemester und zum Sommersemester möglich.
§36
Studienumfang
Das Studienvolumen des bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen
Studiums umfasst 18 Leistungspunkte (LP) inklusive eines Orientierungspraktikums
und eines Berufsfeldpraktikums.
§37
Erwerb von Kompetenzen
Durch das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium sollen sich
die Studierenden bildungswissenschaftlich und berufspädagogisch fundiertes Wissen
und Können aneignen. Die Studierenden
■ reflektieren soziale und kulturelle Lebensbedingungen von Lernenden und
setzen individuelle Fördermaßnahmen unter Nutzung adäquater
Förderinstrumente um;
■ dokumentieren Kompetenzentwicklungsprozesse, planen diese und setzen
angemessene Instrumente bei der Durchführung ein;
■ wägen Motivationsstrategien auf Basis theoretischer Zugänge ab;
■ reflektieren über berufs- und wirtschaftspädagogische Grundfragen,
■ analysieren das berufliche Bildungssystem kriterienorientiert aus historischer
und aktueller sowie aus der Perspektive sich abzeichnender Veränderungen
und bewerten damit verbundene Reformoptionen analysieren
berufsfeldspezifische Anforderungen der schulischen und betrieblichen Praxis,
die an die Schule und die Lernenden gestellt werden;
■ verfügen über Einblicke in Formen des selbstgesteuerten und
selbstorganisierten Lernens.
§38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 18 LP ist modularisiert und umfasst zwei
Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
-5-
Modul 1:
Kompetenzentwicklung 11 LP
Zeitpunkt P/WP 1Work-
(Sem.) load (h)
4.-6. Sem. a) Veranstaltung zur Kompetenzentwicklung, WP 120
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b) Orientierung sprs ktikum WP 150
c) Vorlesung: Unterricht und Allgemeine
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Modul 2:
Berufspädagogik T 1 D
7 LP
Zeitpunkt P/WP Work-
(Sem.) load (h)
6. Sem. a) Berufliche Bildung als Forschungs- und P 120
Praxisfeld
b) Berufsfeldpraktikum WP 90
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen zu
entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die Quali¬
fikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen.
§39
Praxisphasen
(1) Das Bachelorstudium im Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufs¬
pädagogik umfasst gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Allgemeine Be¬
stimmungen ein mindestens einmonatiges bildungswissenschaftlich oder
berufspädagogisch begleitetes Orientierungspraktikum. Das Berufsfeldprak¬
tikum gemäß § 7 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen kann nach
Wahl der Studierenden im Bereich der Bildungswissenschaften oder der Berufs¬
pädagogik durchgeführt werden.
(2) Das einmonatige Orientierungspraktikum ist in das Modul 1 Kompetenz¬
entwicklung eingebunden. Es wird durch die Vorlesung Unterricht und
Allgemeine Didaktik und die Veranstaltung Diagnose und Förderung, an die es
angebunden ist, eingerahmt. Im Orientierungspraktikum werden die in § 11 Abs.
3 Allgemeine Bestimmungen aufgeführten Kompetenzen erworben.
(3) Das Orientierungspraktikum kann in folgenden Formen erbracht werden:
a) Blockpraktikum: Die Studierenden absolvieren während der vorlesungs¬
freien Zeit eine einmonatige Praxisphase unter Betreuung einer Mentorin
oder eines Mentors in der Schule.
b) Semesterbegleitendes Praktikum: Während eines Semesters werden
Schulbesuche unter Betreuung einer oder eines Lehrenden der Universität
1WP =Wahlpflicht, P =Pflicht
-6-
mit entsprechenden Vor- und Nachbereitungen durchgeführt. Falls die
Schulbesuche nicht einer einmonatigen Praxisphase entsprechen, ist die
restliche Zeit durch ein ausgleichendes Blockpraktikum zu ergänzen.
(4) Das vier Wochen umfassende Berufsfeldpraktikum ist in das Modul 2 Berufs¬
pädagogik eingebunden. Das Berufsfeldpraktikum kann als schulisches
Praktikum oder als außerschulisches Praktikum durchgeführt werden. Es dient
der Erschließung der Institutionen und Organisationsformen beruflicher Bildung
als künftigem Praxisfeld und fördert die Auseinandersetzung mit den
Rahmenbedingungen professionellen Handelns in unterschiedlichen
systemischen Kontexten. Dazu gehört die Auseinandersetzung mit adäquater
organisatorischer und didaktischer Planung für unterschiedliche Zielgruppen
beruflicher Bildung, z.B. an berufsbildenden Schulen sowie dem Erleben der
besonderen curricularen Strukturen, didaktischer Jahresplanungen und der
berufsbildungsspezifischen Bildungsgangarbeit, das Erleben von
Kooperationsformen zwischen verschiedenen Organisationen und Trägern
beruflicher Bildung sowie die Teilnahme an fachlichen Diskussionen und
didaktischen Einbettungen in spezifischen Berufsfeldern.
(5) Die Studierenden führen im Rahmen der Praxisphasen ein „Portfolio Praxis¬
elemente" und fertigen jeweils einen Praktikumsbericht an, in dem sie ihre
Praxiserfahrungen reflektieren.
(6) Das Nähere zu den Praxisphasen wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§40
Profilbildung
Eine standortspezifische berufsfeldbezogene Profilbildung gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen ist für diesen Studiengang nicht vorgesehen.
// Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§41
Zulassung zur Bacheiorprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen und berufs¬
pädagogischen Studium sind den Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im bildungswissenschaftlichen und berufspädagogischen Studium werden
nachfolgend aufgeführte Prüfungsleistungen erbracht, die in die Abschlussnote
der Bachelorprüfung eingehen. Es sollen zwei unterschiedliche Prüfungsformen
gewählt werden.
-7-
Prüfungsleistungen
Modul 1: Kompetenzentwicklung
Modulteilprüfungen in der Vorlesung
„Unterricht und Allgemeine Didaktik"
und in der Veranstaltung zur Kompetenz¬
entwicklung, Diagnose und Förderung
Modul 2: Berufspädagogik Modulprüfung
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen.
(3) Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen
können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen
erbracht werden:
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Nachweis der
aktiven und
qualifizierten
Teilnahme
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.)
Klausur (90-120 Min.)
Mündliche Prüfung (20-30 Min.)
Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.)
Prüfungsleistungen
(4) Sofern in der Modulbeschreibung Rahmenvorgaben zu Form und/ oder Dauer/
Umfang von Prüfungsleistungen enthalten sind, wird vom jeweiligen Lehrenden
bzw. Modulbeauftragten zu Semesterbeginn bekannt gegeben, wie die
Prüfungsleistung konkret zu erbringen ist. Dies gilt entsprechend für den
Nachweis der aktiven und qualifizierten Teilnahme.
§43
Bachelorarbeit
(1) Wird die Bachelorarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen im
Bereich der Bildungswissenschaften und der Berufspädagogik verfasst, so hat
sie einen Umfang, der 12 LP entspricht. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin
bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für
das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus den
Bildungswissenschaften oder der Berufspädagogik mit wissenschaftlichen
Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 30-40 Seiten nicht überschreiten.
(2) Die thematische Ausrichtung der Bachelorarbeit für das Lehramt an
Berufskollegs muss einen berufsbildenden Bezug aufweisen.
§44
Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium gebildet. Sie ergibt sich
aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten.
Ausgenommen ist die Note der Bachelorarbeit, auch wenn sie in den Bildungs¬
wissenschaften oder der der Berufspädagogik geschrieben wird. Für die Berechnung
der Note für das bildungswissenschaftliche Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine
Bestimmungen entsprechend.
/// Schlussbestimmungen
§45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelor¬
studiengang Lehramt an Berufskollegs für das bildungswissenschaftliche und
berufspädagogische Studium treten am 01. September 2012 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn ver¬
öffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kultur¬
wissenschaften vom 21. Dezember 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 22. Dezember 2011 sowie des Fachbereichsrats des
Fachbereichs Life Science Technologies der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom
20. Dezember 2011 und 20. November 2012 sowie nach Prüfung der Recht¬
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 21. Dezember 2011
und nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium der Hochschule
Ostwestfalen-Lippe vom 21. Dezember 2011 und vom 07. Januar 2013.
Paderborn, den 22. April 2013
Der Präsident
der Universität Paderborn
Lemgo, den 22. April 2013
Der Präsident
der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
-9-
Anhang
Studienverlaufsplan
für das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium
im Bachelor-Studiengang Lehramt an Berufskollegs
im Rahmen des gemeinsamen Studiengangs
der Universität Paderborn und der Hochschule OWL
mit den Fächern
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft und
Lebensmitteltechnologie
Semester Modul Veranstaltung LP pro
Sem.
41. Kompetenzentwicklung a) Veranstaltung zur
Kompetenzentwicklung, Diagnose
und Förderung
b) Orientierungspraktikum
9 LP
61. Kompetenzentwicklung c) Vorlesung: Unterricht und
allgemeine Didaktik
2 LP
62. Berufspädagogik a) Berufliche Bildung als Forschungs¬
und Praxisfeld
7 LP
b) Berufsfeldpraktikum
I 18
LP
Modulbeschreibungen
Kompetenzentwicklung
Modulnummer
BK 1
Workload
330 h
Credits
11
Studiensemester
4.- 6. Sem.
Häufigkeit des Angebots
Wintersemester/Sommersemester
Dauer
max. 3
Semester
Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung Unterricht und Allgemeine Didaktik
b) Veranstaltungzu Diagnose und Förderung
inklusive c) Orientierungspraktikum
Kontaktzeit
30 h
30 h
Selbststudium
30 h
240 h
davon 80 h Kontakt mit Schule
Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele:
>Kenntnis individueller und gesellschaftlicherBedingungen für Lernen und Lehren in der Schule sowie
Fähigkeit zur Formulierung von Konsequenzen für die Unterrichtsgestaltung
>Kenntnis und Verständnis ausgewählter didaktischer Ansätze bzw. didaktischer Konzepte und Theorien
>Fähigkeit zur kritischen Analyse von Ergebnissen empirischer Bildungsforschung und Einschätzung ihrer
Bedeutungfür die Planung und Durchführung von Unterricht
>Fähigkeit zur Erkundung der Komplexität des schulischen Handlungsfeldesaus professions-,lerner- und
systemorientierterPerspektive
>Fähigkeit zur Herstellung erster Beziehungenzwischen bildungswissenschaftlichenTheorienansätzen und
konkretenpädagogischen Situationen
>Fähigkeit zur Mitgestaltung einzelner pädagogischer Situationen
>Orientierungswissenüber methodische Grundlagenpädagogisch-psychologischerDiagnostik
>Kenntnisse über ausgewählte Ansätze und Methoden der Lern- und Leistungsdiagnostik,
Entwicklungsdiagnostik sowie Diagnostik von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
>Kenntnisseüber psychologischeAnsätze zur Intervention bei Lern- und Leistungsauffälligkeiten (z. B.
Lernstörungenoder Hochbegabung)und sozial-emotional auffälligen Verhaltens (z. B. Aggression,
Schulangst oder Identitätskrisen)
>Kenntnisseüber Ansätze, Methoden und Bedingungender Leistungsbewertungund erste Fähigkeiten zur
Umsetzungder Kenntnisseim diagnostischen Handeln
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
>Fähigkeit zur kritischen kriterienbezogenenAnalyse und Bewertung wissenschaftlicherModelle und Theorien
>Anbahnungder Fähigkeit zur Einschätzungder Bedeutsamkeittheoretischer Ansätze für die Gestaltung und
Bewertung pädagogischer Praxis
>Bereitschaft und Fähigkeit zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit beobachteter und selbst
gestalteter Unterrichtspraxis
>Fähigkeit zum reflektierten Ausbau und zur Ausgestaltungvon Studium und eigener professioneller
Entwicklung
>Fähigkeit zur kritischen Bewertung und Reflexion von Diagnosemöglichkeitenund Diagnosefehlernbei der
Leistungsbewertungsowie der Diagnostik von Lern-, Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten
>Fähigkeit, subjektive Theorien und Vorstellungen über die Bedingung schulischerLern-, Leistungs- und
Entwicklungsproblemezu reflektieren und im Lichte wissenschaftlicherErklärungsansätzezu hinterfragen
und zu revidieren
>Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechnikenin Form von Sitzungsgestaltungen
Orientierungspraktikum:
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit,
>die Komplexität des schulischen Handlungsfeldsaus einer professions-, lemer- und systemorientierten
Perspektive zu erkunden,
>erste Beziehungenzwischen bildungswissenschaftlichen/berufspädagogischen Theorieansätzen und
konkreten pädagogischen Situationenherzustellen,
>einzelne pädagogische Handlungssituationen,insbesondere solche mit dem Ziel des Erwerbs beruflicher
Handlungskompetenz,mit zu gestalten und
>Aufbau und Ausgestaltungvon Studium und eigener professionellerEntwicklung reflektiert zu gestalten.
3 Inhalte
rGrundlagender Unterrichtsgestaltung
>Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
^Empirische Unterrichtsforschung
>Didaktische Theorien und Modelle
^Methoden der Lern- und Leistungsdiagnostik
>Methoden der Entwicklungs- und Laufbahndiagnostik
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4Lehrformen
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5Gruppengröße
Einführung und Seminare: 50 TN
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7Teilnahmevoraussetzungen:
keine
gPrüfungsformen
Es ist eine Prüfungsleistungin der Vorlesung und eine Prüfungsieistung in der Veranstaltungzu Diagnose und
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9Voraussetzungfür die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulteilprüfungen sowie aktive und qualifizierte Teilnahmean den Veranstaltungen.Zu Formen der
aktiven und qualifizierten Teilnahmevgl. § 42 Besondere Bestimmungen.Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer
gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltungbekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. B. Herzig
Berufspädagogik
Modulnummer
BK2
Workload
210h
Credits
7
Studiensemester
6. Sem.
Häufigkeit des Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
2Semester
1Lehrveranstaltungen
a) Berufliche Bildung als Forschungs- und Praxisfeld inkl.
Übung
b) Berufsfeldpraktikum
Kontaktzeit
45h
Selbststudium
165 h
davon 60h
Praktikumskontakt
2Lernergebnisse(learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele:
•Faktenwissen: factual knowledge
Die Studierenden kennen zentrale Fragestellungen. Analyseperspektivenund -methoden der
Berufsbildungsforschung,sie kennen die unterschiedlichenTeilbereiche des beruflichen Bildungssystems,sie
kennen die je spezifischen institutionellen und organisationalen Strukturen und die Bedingungenfür deren
Herausbildungund sie erkennen Phänomene des Wandels
•Methodenwissen:methodic competence
Die Studierenden können das System beruflicher Bildung kriterienbezogenanalysieren und sie können dabei
pädagogische von anderen Analyseperspektivenunterscheiden.
•Transferkompetenz:transfer competence
Sie sind in der Lage, die Rahmenbedingungen und Strukturen des professionellenHandlungsfeldessowie die
aktuellen und perspektivischenLebens- und Arbeitsbedingungenihrer Adressaten einzuschätzen und bei ihren
professionellen Entscheidungen zu berücksichtigen.
•Normativ-bewertendesWissen: normative competence
Sie können auf das Berufsbildungssystembezogene Reformansätze bewerten.
Spezifische Schlüsselkompetenzen:
>mehrperspektivisches und analytisches Denken konzeptionellesVerständniswissenschaftlicher
Betrachtungsweisen
>Systemisches Denken
>Denken in Regelkreisläufen
>Kooperations-und Teamfähigkeit in den Hausaufgabenteams und Projektgruppen
>Interpretation von Vorgaben
>Techniken des Informationsmanagements
Berufsfeldpraktikum:
>Vorbereitung auf den Lehrerberuf
>Erschließunganderer Berufsfelder (berufliche und betriebliche Weiterbildung, Jugendarbeit)
>Erschließungder betrieblicher Anforderungssituationen
>Erschließungbetrieblicher Umgangsformenund Organisationsstrukturen
>Erschließungwirtschaftlicher und/oder berufspädagogischer Zielsetzungen im Praxiskontext
3Inhalte
Themen des Moduls sind:
>Berufsbildungsforschung(Grundfragen, Analyseperspektivenund -methoden)
>Arbeit, Beruf, Beruflichkeit, Berufsformen
>Institutionen und Organisationendes Berufsbildungssystemaus historischerund aktueller Perspektive
- Duales System
-Schulberufssystem
-Überganssystem
-Weiterbildungssystem
>Probleme und Reformansätze
> Berufsfeldpraktikum
ZusätzlicheThemen in der wirtschaftswissenschaftlichenVariante:
^Ausbildungsordnungenund curricluare Grundlagen
>Methoden betrieblichenLehrens und Lernens
>Kooperation Schule und Betrieb
rStrategisches Bildungsmanagement
>Strukturen berufliche Erstausbildungund beruflicher Weiterbildung
>Wissenschafts- und Handlungspropädeutikals didaktische Prinzipien
Fächerverbindendes und fächerübergreifendesLernen
4Lehrformen
Das Modul umfasst eine Vorlesung sowie verschiedene Formen des Selbststudiums.
Zum Berufsfeldpraktikum vgl. § 39 Abs. 4 Besondere Bestimmungen
5Gruppengröße
Einfuhrunc uns Seminare -5 TN
6Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
7Teilnahmevoraussetzungen:
keine
8Prüfungsformen
Es ist eine Modulprüfung zu erbringen.Zu den Formen der Leistungserbringungvgl. Besondere Bestimmungender
PO, § 42.
9Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahmean den Veranstaltungen.Zu Formen der aktiven
und qualifizierten Teilnahmevgl. § 42 Besondere Bestimmungen.Näheres zu Form und Umfang bzw. Dauer gibt die
Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltungbekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Ziegler
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 • 33098 Paderborn