scieee Science in your language
[en] (orig)
amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 14.14 vom 14. märz 2014
besondere bestimmungen der prüfungsordnung
für den masterstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
für das bildungswissenschaftliche studium
an der universität paderborn
vom 14. märz 2014
herausgeber: präsidium der universität paderborn
-2-
Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
für das bildungswissenschaftliche Studium an der Universität Paderborn
vom 14. März 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die
Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31.
Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
3. Dezember 2013 (GV.NRW. S. 723), hat die Universität Paderborn folgende
Ordnung erlassen:
INHALTSÜBERSICHT
Teil I Allgemeines
§ 34 Zugangs- und Studienvoraussetzungen ..............................................3
§ 35 Studienbeginn......................................................................................3
§ 36 Studienumfang.....................................................................................3
§ 37 Erwerb von Kompetenzen....................................................................3
§ 38 Module.................................................................................................4
§ 39 Praxissemester ....................................................................................4
§ 40 Profilbildung ......................................................................................... 4
Teil II Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41 Zulassung zur Masterprüfung ..............................................................5
§ 42 Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung ................. 5
§ 43 Masterarbeit.........................................................................................5
§ 44 Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium .............. 6
Teil III Schlussbestimmungen
§ 45 Inkrafttreten und Veröffentlichung........................................................ 6
Anhang
Studienverlaufsplan
Modulbeschreibungen
-3-
Teil I
Allgemeines
§ 34
Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Über die in § 4 Allgemeine Bestimmungen genannten Vorgaben hinaus gibt es keine
weiteren.
§ 35
Studienbeginn
Für das bildungswissenschaftliche Studium ist ein Beginn zum Wintersemester und
zum Sommersemester möglich.
§ 36
Studienumfang
Das Studienvolumen der Bildungswissenschaften umfasst 23 Leistungspunkte (LP).
§ 37
Erwerb von Kompetenzen
Durch das bildungswissenschaftliche Masterstudium sollen die Studierenden ihre im
Bachelorstudium erworbenen Kompetenzen erweitern und vertiefen und folgende
schulform- und unterrichtsbezogenen Kompetenzen neu erwerben:
Identifikation pädagogischer Problem- und Aufgabenstellungen sowie
Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage lern- und
entwicklungstheoretischer Ansätze.
Entwicklung von gymnasial- und gesamtschuldidaktischen Kompetenzen
bezüglich der Planung, Analyse und Reflexion eigenen und fremden
Unterrichts vor dem Hintergrund aktueller didaktischer Entwicklungen.
Reflexion der Bedeutung sowie praktische Erprobung pädagogischen
Handelns in der Institution Gymnasium bzw. Gesamtschule vor dem
Hintergrund schultheoretischer, schulgeschichtlicher und auf die institutio-
nelle Entwicklung bezogener Kenntnisse.
Entwicklung und Anwendung forschungsmethodischer Designs für die
Schul- und Unterrichtsforschung.
Befähigung zur Analyse und Umsetzung bildungswissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in Hinblick auf Reform- und Innovationsprozesse in
Gymnasium und Gesamtschule.
-4-
§ 38
Module
(1) Das Studienangebot im Umfang von 23 LP ist modularisiert und umfasst zwei
Module.
(2) Die Module bestehen aus Pflicht- und/oder Wahlpflichtveranstaltungen. Die
Wahlpflichtveranstaltungen können aus einem Veranstaltungskatalog gewählt
werden.
(3) Die Studierenden erwerben die in § 37 genannten Kompetenzen im Rahmen
folgender Module:
Modul 1: Entwicklung und Lernen (insgesamt: 11 LP)
a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen P
b) Seminar: Vertiefung Entwicklung und Lernen WP
(als Vorbereitung auf das Praxissemester)
c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen WP
(im Zusammenhang mit dem Praxissemester)
Modul 2: Pädagogik der Schulstufen (insgesamt: 12 LP)
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung P
b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung WP
c) Forschungsseminar WP
(Projektseminar, Methodenwerkstatt etc.)
(4) Die Beschreibungen der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen im
Anhang zu entnehmen. Die Modulbeschreibungen enthalten insbesondere die
Qualifikationsziele bzw. Standards, Inhalte, Lehr- und Lernformen sowie die
Prüfungsmodalitäten und Prüfungsformen der Modulabschlussprüfungen.
(5) Vertiefungsveranstaltungen aus den Modulen 1 und 2 können – bei
entsprechender Wahl – auch für das Profil Medien und Bildung, für das Profil
Umgang mit Heterogenität oder das Profil Gute Gesunde Schule angerechnet
werden.
§ 39
Praxissemester
Das Masterstudium im Bereich der Bildungswissenschaften umfasst gem. § 7 Abs. 3
und § 11 Allgemeine Bestimmungen ein Praxissemester an einem Gymnasium oder
einer Gesamtschule. Näheres wird in einer gesonderten Ordnung geregelt.
§ 40
Profilbildung
Die Bildungswissenschaften beteiligen sich am Lehrveranstaltungsangebot zu den
standortspezifischen berufsfeldbezogenen Profilen gemäß § 12 Allgemeine
Bestimmungen. Die Beiträge der Bildungswissenschaften können den semester-
weisen Übersichten entnommen werden, die einen Überblick über die Angebote aller
Fächer geben. Vgl. § 38 Abs. 5.
-5-
Teil II
Art und Umfang der Prüfungsleistungen
§ 41
Zulassung zur Masterprüfung
Die über § 17 Allgemeine Bestimmungen hinausgehenden Vorgaben für die
Teilnahme an Prüfungsleistungen im bildungswissenschaftlichen Studium sind den
Modulbeschreibungen im Anhang zu entnehmen.
§ 42
Prüfungsleistungen und Formen der Leistungserbringung
(1) Im bildungswissenschaftlichen Studium werden in allen Modulen Abschluss-
prüfungen absolviert, die in die Abschlussnote der Masterprüfung eingehen und
durch das Leistungspunktesystem gewichtet und bewertet werden. Es sollen
zwei unterschiedliche Prüfungsformen gewählt werden.
(2) Darüber hinaus sind Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme
entsprechend den Modulbeschreibungen im Anhang zu erbringen.
(3) Nachweise der aktiven und qualifizierten Teilnahme sowie Prüfungsleistungen
können gemäß §§ 18 und 19 Allgemeine Bestimmungen in folgenden Formen
erbracht werden:
Aktive Teilnahme, inkl. Vor- und Nachbereitung
plus eine der folgenden Leistungen:
Kurzreferat
Sitzungsgestaltung
Seminarmoderation
schriftl. Tests oder Übungsaufgaben
Erkundungsaufgaben
Reflexionspapier
schriftliche Unterrichtsplanung/-reflexion
Nachweis der aktiven
und qualifizierten
Teilnahme
Referat (ca. 45 min.) mit schriftl. Ausarbeitung (12-15 S.)
Hausarbeit/Projektarbeit (20-25 S.)
Klausur (90-120 Min.)
Mündliche Prüfung (20-30 Min.)
Projektdarstellung plus Kolloquium (ca. 15 Min.)
Prüfungsleistungen
§ 43
Masterarbeit
(1) Wird die Masterarbeit gemäß §§ 17 und 21 Allgemeine Bestimmungen in den
Bildungswissenschaften verfasst, so hat sie einen Umfang, der 15 LP
entspricht.Sie soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage
ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes
Thema bzw. Problem aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen
Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht
darzustellen. Sie soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.
(2) Wird die Masterarbeit im Bereich der Bildungswissenschaften nach Abschluss
des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung
angenommen, so wird gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen eine mündliche
-6-
Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Die Verteidigung dauert ca. 30
Minuten. Auf die Verteidigung entfallen 3 LP.
§ 44
Bildung der Note für das bildungswissenschaftliche Studium
Gemäß § 24 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen wird eine Gesamtnote für das
bildungswissenschaftliche Studium gebildet. Sie ergibt sich aus dem nach
Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der Modulnoten. Ausgenommen
ist die Note der Masterarbeit, auch wenn sie in den Bildungswissenschaften
geschrieben wird. Für die Berechnung der Note für das bildungswissenschaftliche
Studium gilt § 24 Abs. 2 Allgemeine Bestimmungen entsprechend.
Teil III
Schlussbestimmungen
§ 45
Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1) Diese besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das
bildungswissenschaftliche Studium treten am 01. Oktober 2014 in Kraft.
(2) Sie werden in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn
veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für
Kulturwissenschaften vom 07. September 2011 im Benehmen mit dem Ausschuss für
Lehrerbildung (AfL) vom 08. September 2011 sowie nach Prüfung der Recht-
mäßigkeit durch das Präsidium der Universität Paderborn vom 14. September 2011.
Paderborn, den 14. März 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
Studienverlaufsplan für das bildungswissenschaftliche Master-Studium
im Lehramt Gymnasium/Gesamtschule
Semester Modul Veranstaltung LP pro Sem.
1 1. Entwicklung und Lernen
1a) Vorlesung: Entwicklung und
Lernen
1b) Seminar: Vertiefung zu
Entwicklung und Lernen
6 LP
2 1. Entwicklung und Lernen
1c) Seminar: Vertiefung zu
Entwicklung und Lernen (im
Zusammenhang des
Praxissemesters)
5 LP
3 2. Pädagogik der Schulstufen
2a) Vorlesung Schultheorie und
Schulentwicklung
2b) Seminar: Vertiefung
Schultheorie und
Schulentwicklung
6 LP
4 2. Pädagogik der Schulstufen 2c) Forschungsseminar 6 LP
23 LP
Modulbeschreibungen
Entwicklung und Lernen
Modulnummer
Modul 1 Workload
330 h Credits
11 Studiensemester
1.-2. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Wintersemester/
Sommersemester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung: Entwicklung und Lernen
b) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen
c) Seminar: Vertiefung zu Entwicklung und Lernen
(im Zusammenhang des Praxissemesters)
Kontaktzeit
30h
30h
30h
Selbststudium
60h
60h
120h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Kenntnisse zu und Verständnis von kognitiven Grundlagen des Lehrens und Lernens
Kenntnisse zu und Verständnis von motivationalen und emotionalen Voraussetzungen des Lehrens und
Lernens
Kenntnisse zu und Verständnis von sozialen und unterrichtlichen Bedingungen des Lehrens und Lernens
Kenntnisse zu und Verständnis von psychologischen Konzepten in Bezug auf die kognitive, motivationale
und sozial-emotionale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
Kenntnisse zu entwicklungsrelevanten Bedingungen des Erziehens und Unterrichtens
Fähigkeit, unterrichtliche und erzieherische Anwendungssituationen vor dem Hintergrund lern- und
entwicklungstheoretischer Erkenntnisse zu analysieren und zu interpretieren
Fähigkeit, die Nützlichkeit und Anwendbarkeit psychologischen Wissens für die Bewältigung beruflicher
Aufgaben und Herausforderungen von Lehrerinnen/Lehrern einschätzen und bewerten zu können
Orientierungswissen über empirisch-methodische Grundlagen sowie aktuelle wissenschaftliche Zugänge
zum Lernen, Lehren und zu Entwicklungsprozessen
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Fähigkeit zur differenzierten und kriteriengeleiteten Analyse und Beurteilung psychologischer Theorien und
Paradigmen
Fähigkeit zur systematisch-kritischen Analyse populärwissenschaftlicher oder öffentlicher Diskurse zu Lehren
und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen
Fähigkeit zur differenzierten und kritischen Lektüre und Analyse fachwissenschaftlicher Texte verschiedener
Textarten
Fähigkeit zur Entwicklung und Formulierung begründeter Forschungsfragen zu den Themenbereichen
Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen
Fähigkeit zur theoretischen und analytischen Vernetzung interdisziplinärer Zugänge zu den
Themenbereichen Lehren und Lernen sowie Entwicklung und Erziehen
Fähigkeit zur Reflexion naiver Konzepte zum Lernen und zur Entwicklung
Fähigkeit zur schriftlichen Darstellung komplexer pädagogisch- und entwicklungspsychologischer Inhalte in
verschiedenen akademischen Kontexten
Orientierungswissen über Ansätze zur Weiterentwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse
3 Inhalte
Im Modul sollen klassische und aktuelle psychologische Theorien und Erkenntnisse zu den Themenbereichen Lehren
und Lernen sowie Entwicklung und Erziehung behandelt und unter wissenschaftlichen sowie praxisbezogenen
Perspektiven diskutiert werden. In Zusammenhang damit sollen auch die empirisch-methodischen Grundlagen der
psychologischen Erkenntnisgewinnung vorgestellt und reflektiert werden. Die Auseinandersetzung mit den Potentialen
und Grenzen empirisch-wissenschaftlicher Forschung nimmt dabei eine wichtige Stellung ein. Außerdem soll anhand
von Anwendungs- und Fallbeispielen der praxisbezogene Gehalt psychologischer Konzepte für die Gestaltung
schulischer Lehr-/Lernprozesse sowie Entwicklungs- und Erziehungsprozesse erarbeitet und kritisch reflektiert werden.
Weitere zentrale Aufgaben sind die Erarbeitung und Reflexion naiver (eigener, öffentlicher), populärwissenschaftlicher
und wissenschaftlicher Konzepte, die Entwicklung der Fertigkeit, psychologische Texte, Inhalte und Methoden zu
verstehen sowie die Erarbeitung eines forschungswissenschaftlichen Zugangs zu den Themen.
Themen des Moduls sind:
Lernen und Lehren
Entwicklung, Sozialisation und Erziehung
Angrenzende Themen wie Motivation, Gedächtnis, soziale Interaktion
genderbezogene Aspekte von Entwicklung, Sozialisation und Lernen
Sozialpsychologische Aspekte von Entwicklung, Lehren/Lernen und Unterricht
Einsatz von Lehr-/Lernmedien im Unterricht
Lehrerprofessionalität
4 Lehrformen
Das Modul umfasst Vorlesungen, Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Vorlesungen: 150-400 TN, Seminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen.
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen
der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw.
Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Heike Buhl, Stellv. Prof. Dr. Thea Stroot
Pädagogik der Schulstufen
Modulnummer
Modul 2 Workload
360 h Credits
12 Studiensemester
3. und 4. Sem. Häufigkeit des
Angebots
Sommersemester/
Wintersemester
Dauer
2 Semester
1 Lehrveranstaltungen
a) Vorlesung Schultheorie und Schulentwicklung
b) Seminar: Vertiefung Schultheorie und Schulentwicklung
c) Forschungsseminar
Kontaktzeit
30h
30h
30h
Selbststudium
30h
90h
150h
2 Lernergebnisse (learning outcomes)/ Kompetenzen
Fachlich-inhaltliche Ziele
Grundkenntnisse historischer Schulforschung und reformpädagogischer Schulentwicklung
Grundkenntnisse über Inhalte und Methoden international vergleichender Schulforschung sowie schulischer
Universalisierungsprozesse
Einsicht in und Verständnis von Zusammenhängen zwischen Schulkritik und Schulreform
Überblick über Akteure, Prozesse und Ziele der Bildungspolitik auf lokaler, regionaler und globaler Ebene
Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit den Forderungen nach pädagogischer und institutioneller Autonomie
und deren Konsequenzen
Kenntnis verschiedener Modelle und Konzepte der Schulentwicklung und ihrer theoretischen Prämissen
Fähigkeit zur Auseinandersetzung und zum kritischen Umgang mit Evaluationsverfahren und deren
Ergebnissen im Kontext empirischer Schulbegleitforschung
Fähigkeit, inhaltliche Schwerpunkte eines Themenbereichs von Schulforschung bzw. Schulentwicklung
selbstständig zu erschließen und strukturiert aufzubereiten sowie wesentliche Forschungsergebnisse
darzustellen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, unterschiedliche forschungsmethodische Vorgehensweisen zu erläutern und gegeneinander
abzuwägen (Forschungsseminar)
Fähigkeit, ein begrenztes eigenes Vorhaben unter Zuhilfenahme empirischer bzw. hermeneutischer
Methoden zu entwickeln, durchzuführen und auszuwerten (Forschungsseminar)
Spezifische Schlüsselkompetenzen
Grundkompetenzen in Bezug auf Planungs-, Steuerungs- und Evaluationsprozesse in der Schulentwicklung
Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und Kompetenz in institutionellen Entwicklungs-,
Kommunikations- und Konfliktbearbeitungsprozessen
Bereitschaft und Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen Forschungserfahrungen (Forschungsseminar)
Fähigkeit zur Urteilsbildung über Maßstäbe pädagogischer Qualität in Auseinandersetzung mit den
Perspektiven pädagogischer Anthropologie
Fähigkeit zum Einsatz von Präsentations- und Moderationstechniken in Form von Sitzungsgestaltungen
3 Inhalte
Ausgehend von der historisch und global zu betrachtenden Existenz der modernen Schule soll in Motive, Ziele,
Prozesse und Instrumente der Schulentwicklung eingeführt werden. Unter näherer Betrachtung der Anlässe und
Akteure schulischer Reformen und Qualitätsentwicklungsprozesse sollen Strategien und Steuerungsverfahren für eine
Schulentwicklung sowohl aus Sicht der Einzelschule wie aus der Sicht der Bildungspolitik erarbeitet werden. Die
Bedeutung von Kommunikation, Kooperation und Beratung in Hinblick auf die verschiedenen Akteure wird konsequent
berücksichtigt. Durch die Einbeziehung aktueller Fallstudien und problembezogener Aufgabenstellungen wird eine
praxisbezogene Vertiefung ermöglicht.
Themen des Moduls:
Theorien und Motive der Schulentwicklung, insbesondere der höheren Bildungsgänge, aus historisch-
systematischer Perspektive
Prozesse der Schulentwicklung in international vergleichender Perspektive
Aktuelle Entwicklungen in Bildungspolitik und Bildungsplanung
Organisationsentwicklung, Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung als Säulen der Schulentwicklung
Pädagogische Schulentwicklung und Pädagogisches Qualitätsmanagement
Evaluationsformen und -verfahren: formativ und summativ, intern und extern
Konzeption von Forschungsdesigns (Forschungsseminar)
Erhebung und Auswertung von Daten/-Dokumentenmaterial (Forschungsseminar)
Qualitätsmaßstäbe empirischer und hermeneutischer Forschung (Forschungsseminar)
4 Lehrformen
Das Modul umfasst eine Vorlesung sowie Seminare und verschiedene Formen des Selbststudiums.
5 Gruppengröße
Vorlesung: 400-600 TN, Seminare: 40 TN
6 Verwendung des Moduls in anderen Studiengängen
-
7 Teilnahmevoraussetzungen
-
8 Prüfungsformen
Das Modul wird mit einer Modulabschlussprüfung abgeschlossen. Zu den Formen der Prüfungsleistung vgl. § 42
Besondere Bestimmungen
9 Voraussetzung für die Vergabe von Kreditpunkten
Bestandene Modulprüfung sowie aktive und qualifizierte Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls. Zu Formen
der aktiven und qualifizierten Teilnahme vgl. § 42 Besondere Bestimmungen; Näheres zu Form und Umfang bzw.
Dauer gibt die Lehrkraft zu Beginn der Veranstaltung bekannt.
10 Modulbeauftragte/r und hauptamtlich Lehrende/r
Prof. Dr. Birgit Eickelmann, Stellv. Prof. Dr. Frank Hellmich