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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 05.14 vom 31. januar 2014
satzung zur änderung der besonderen bestimmungen
der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang
lehramt an gymnasien und gesamtschulen
mit dem unterrichtsfach physik
an der universität paderborn
vom 31. januar 2014
herausgeber: präsidium der universit paderborn
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Satzung zur Änderung der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den
Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom 31. Januar 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW.2006 S. 474) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV.NRW.2013 S. 723) hat die
Universität Paderborn folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Lehramt an
Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Physik an der Universität Paderborn vom
28. September 2011 (AM.Uni.Pb 92/11) werden wie folgt geändert:
1. In § 38 wird im Absatz 3 die Darstellung des Moduls 7 Physik im Kontext Bachelor wie folgt
geändert:
Es sind den LP entsprechend Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Übung) zu folgenden
Themen zu wählen:
Astronomie/Astrophysik
Physik und Umwelt
Wissenschaft u. Ethik
Physik in Experimenten.
2. § 42 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Spiegelpunkte 4 und 5 wie folgt neu gefasst:
Struktur der Materie (Lehramt) (Modulabschlussprüfung in Form einer Klausur im Umfang von
3 Zeitstunden oder einer mündlichen Prüfung im Umfang von ca. 45 Minuten)“
Theoretische Physik für das Lehramt (Theoretische Mechanik, Elektrodynamik) (Modul-
abschlussprüfung in Form einer Klausur im Umfang von 3 Zeitstunden oder einer mündlichen
Prüfung im Umfang von ca. 45 Minuten)“
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
Die zweite Wiederholung einer Prüfung gemäß § 25 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen in
Klausurform wird als mündliche Ersatzprüfung abgehalten. Die Dauer beträgt bei einer Klausur
von zwei Zeitstunden ca. 30 min und bei einer Klausur von 3 Zeitstunden ca. 45 min. Für die
Ersatzprüfung gelten die Bestimmungen von § 19 entsprechend. Die Ersatzprüfung kann nur mit
den Noten „ausreichend“ (4,0) odernicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden.“
3. Im Studienverlaufsplan im Anhang wird die Darstellung des ModulsPhysik im Kontext -
Bachelor“ wie folgt geändert:
„Physik im Kontext Bachelor (WP) 9 LP
(Themenkatalog: Astronomie/Astrophysik, Physik und Umwelt, Wissenschaft u. Ethik, Physik in
Experimenten)
4. Die Modulbeschreibungen im Anhang werden wie folgt geändert:
a) im Modul 4 „Struktur der Materie (Lehramt) wird unter Punkt 8Prüfungsformen“ der Umfang der
mündlichen Prüfung geändert in „ca. 45 Minuten“.
b) im Modul 5 „Theoretische Physik für das Lehramt (Theoretische Mechanik, Elektro-dynamik) wird
unter Punkt 8 „Prüfungsformen“ der Umfang der mündlichen Prüfung geändert in „ca. 45
Minuten“.
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c) im Modul 7 Physik im Kontext - Bachelor“ wird der Punkt 3 „Inhalte“ wie folgt geändert:
Astronomie/Astrophysik
Physik und Umwelt
Wissenschaft u. Ethik
Physik in Experimenten.
Artikel II
Übergangsbestimmungen
Die Regelungen des § 42 Abs. 1 und 4 gelten rückwirkend für alle Studierenden, die ab dem WS
2011/12 erstmalig für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem
Unterrichtsfach Physik eingeschrieben worden sind und sich noch nicht erstmalig zur Prüfung im
jeweiligen Modul angemeldet haben.
Die Regelung zum Modul „Physik im Kontext - Bachelorgilt r alle Studierenden, die sich bis zum
Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens noch nicht zu dem Modul angemeldet haben.
Artikel III
Inkrafttreten und Veröffentlichung
Diese Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität
Paderborn in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Naturwissenschaften vom
15. Januar 2014 im Benehmen mit dem Ausschuss für Lehrerbildung (AfL) vom 19.Dezember 2013
sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium vom 22. Januar 2014.
Paderborn, den 31. Januar 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch