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amtliche mitteilungen
verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb
ausgabe 03.14 vom 31. Januar 2014
satzung zur änderung der fachspezifischen Bestimmungen
für das Fach romanistik Spanisch zur
prüfungsordnung für den zwei-fach-bachelorstudiengang
der fakultät für kulturwissenschaften
an der universität paderborn
vom 31. januar 2014
herausgeber: präsidium der universit paderborn
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Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen
für das Fach Romanistik Spanisch zur Prüfungsordnung
für den Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften
an der Universität Paderborn vom 31. Januar 2014
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW.2006 S. 474) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 723) hat die Universität
Paderborn folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Romanistik Spanisch zur Pfungsordnung für den
Zwei-Fach-Bachelor-Studiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn
vom 11. November 2011 (AM.Uni.Pb 131/11) werden wie folgt geändert:
Der Punkt 2Studienvoraussetzungen erhält folgende Fassung:
(1) Über die in § 6 der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für
Kulturwissenschaften genannten Vorgaben hinaus hat zum Studium des Faches Romanistik-
Spanisch Zugang, wer über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Spanischkenntnisse können
insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1
ausgewiesen ist oder durch Abiturzeugnisse aus NRW, aus denen sich ergibt, dass Spanisch
als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der Einführungsphase oder als neu
einsetzende Fremdsprache am Ende der Qualifikationsphase 2 der gymnasialen Oberstufe mit
mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs)
abgeschlossen wurde. Ferner können die Spanischkenntnisse durch das Zertifikat DELE B1
(nivel inicial) nachgewiesen werden. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre
sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der
Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
(2) Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der
Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus.
Artikel II
Diese Satzung tritt zum 01. April 2014 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität
Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Kulturwissenschaften vom
20. November 2013 sowie nach Prüfung der Rechtmäßigkeit durch das Präsidium vom 18. Dezember
2013.
Paderborn, den 31. Januar 2014 Der Präsident
der Universität Paderborn
Professor Dr. Nikolaus Risch