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Universitätsbibliothek Paderborn
Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen der
Fakultät für Maschinenbau an der Universität Paderborn
Universität Paderborn
Paderborn, 2013
urn:nbn:de:hbz:466:1-15557
Amtliche Mitteilungen
Verkündungsblatt der Universität Paderborn (AM.Uni.Pb.)
Nr. 35/13 vom 31. Mai 2013
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
der Fakultät für Maschinenbau
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
äUNIVERSITÄT PADERBORN
Die Universität der Informationsgesellschaft
Satzung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den
Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen
der Fakultät für Maschinenbau
an der Universität Paderborn
Vom 31. Mai 2013
Aufgrund des §2Abs. 4und des §64 Abs. 1des Gesetzes über die Hoehsehulcn des Landes
Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474) zuletzt
geändert durch Art. 1des Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes und des
Kunsthochschulgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV.NRW.2012 S. 672) hat die Universität
Paderborn die folgende Satzung erlassen:
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der
Universität Paderborn vom 14. September 2011 (AM.Uni.Pb 45/11) wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach Anhang 2angefügt:
..Anhang 3: Modulhandbuch"'
2. §3wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1wird wie folgt geändert:
aa) In Buchstabe a) wird das Wort ..besitzt" angefügt.
bb)Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
..und den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenicurwesen in der
Studienrichtung Maschinenbau bzw. in der Studienrichtung Elektrotechnik an
der Universität Paderborn oder einen vergleichbaren oder einschlägigen
Studiengang erfolgreich absolviert hat"
b) Abs. 4wird wie folgt geändert:
aa) Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
..die in Absatz 1genannten Voraussetzungen nicht vorliegen oder"
bb)Die bisherigen Buchstaben a) bis c) werden zu den Buchstaben b)
bisd).
3. In §4Abs. 5 S. 2 wird folgender Halbsatz angefügt:
.. .das im Anhang angefügt ist."
4. § 17 Abs. 1wird wie folgt geändert:
a) Der 1. Halbsatz erhält folgende Fassung:
„Aus veranstaltungsbezogenen Prüfungen oder Anrechnungen von Studien- oder
b) Nr. 3erhält folgende Fassung:
..I.eistungspunkte aus der gleiehen Lehrveranstaltung bzw. aus dem gleichen
Lehrveranstaltungsblock oder aus einer dafür angerechneten Studien- oder
Prüfungsleislung nicht bereits in einem anderen Modul in diesem Studiengang
oder in dem Studiengang, der Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang war.
erworben wurden. Der Prüfungsausschuss bestimmt im Zweifelsfall, welche
Lehrveranstaltungen bzw .Lehrveranstaltungsblöcke als gleich anzusehen sind."
5. Nach Anhang 2 wird als Anhang 3 das im Anhang dieser Satzung aufgenommene
Modulhandbuch angefügt:
Artikel II
Artikel INr. 1bis 3und Nr. 5dieser Satzung treten zum Ol. Oktober 2011 in Kraft. Artikel I
Nr. 4dieser Satzung tritt zum 01. Oktober 2013 in Kraft.
Diese Satzung wird in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn veröffentlicht.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Fakultätsrats der Fakultät für Maschinenbau vom
06. April 2011 und vom 13. Februar 2013. des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät
Llektrotechnik. Informatik und Mathematik vom 18. April 2011 und vom 28. Januar 2013.
des Beschlusses des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften vom 06. April
2011 und vom 06. Februar 2013 und der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Präsidium vom
22. Mai 2013.
Paderborn, den 31. Mai 2013 Der Präsident
Professor Dr. Nikolaus Risch
Anhang
A.3 Modulhandbuch
Das Modulhandbuch ist als Anhang Feil der Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung, ist
aber getrennt veröffentlicht.
Für die Studienrichtung Elektrotechnik unter AM.Uni.Pb.Nr. 36/13
Für die Studienrichtung Maschinenbau unter AM.Uni.Pb.Nr. 37/13
hrsg: Präsidium der Universität Paderborn
Warburger Str. 100 33098 Paderborn