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[de] (orig)
Gewerbliche Beleuchtung im
Wohnquartier – eine unterschätzte
nächtliche Belastung?
SCHRIFTENREIHE VERLUST DER NACHT BAND 5
Merlin Rehmann
In der Reihe „Verlust der Nacht“ werden Diskussions anregungen
und Ergebnisse der einzelnen Forschungsinitiativen des Forschungs-
verbundes veröffentlicht.
Forschungsverbund „Verlust der Nacht“
Leibniz-Institut für Gewässerökologie
und Binnenfischerei
Müggelseedamm 301, 12587 Berlin
Projektleiter PD Dr. Franz Hölker
www.verlustdernacht.de
Universitätsverlag der TU Berlin
ISBN 978-3-7983-2661-3 (Print)
ISBN 978-3-7983-2662-0 (Online)
Gefördert von:
Institut für Stadt- und
Regionalplanung
Beteiligte Institute:
VdN_Umschläge_A5_Band1-6.indd 4-6 11.12.13 17:09
Merlin Rehmann
Gewerbliche Beleuchtung im Wohnquartier –
eine unterschätzte nächtliche Belastung?
Verlust der Nacht
Hrsg. der Reihe:
PD Dr. Franz Hölker, Prof. Dr. Dietrich Henckel, Prof. Dr. Stefan Völker
Band 5
Gewerbliche Beleuchtung im Wohnquartier
Universitätsverlag der TU Berlin
Merlin Rehmann
Gewerbliche Beleuchtung im Wohnquartier –
eine unterschätzte nächtliche Belastung?
Ausschnitt aus einer Fallstudie als Diskussionsbeitrag
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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind
im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.
Der vorliegende Band wurde im Rahmen einer Diplomarbeit am Institut für
Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin erstellt. Die Herausgabe der vorlie-
genden Reihe wurde durch die freundliche Unterstützung durch das Bundesmi-
nisterium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Wissenschaftsjah-
res 2012 ermöglicht.
Hinweis: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint
die Formulierung beide Geschlechter, unabhängig von der in der Formu-
lierung verwendeten konkreten geschlechtsspezifischen Bezeichnung.
Universitätsverlag der TU Berlin 2014
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Verfasser des Bandes
Merlin Rehmann
Technische Universität Berlin (TU)
Institut für Stadt- und Regionalplanung
FG Stadt- und Regionalökonomie
www.isr.tu-berlin.de/econ
Betreuung der Diplomarbeit: Prof. Dr. Dietrich Henckel, Dipl.-Ing. Anja Besecke
Herausgeber der Reihe
Forschungsverbund Verlust der Nacht
Ursachen und Folgen künstlicher Beleuchtung für Umwelt, Natur und Mensch
Dr. Franz Hölker, Prof. Dr. Dietrich Henckel, Prof. Dr. Stephan Völker
Layout und Satz
Grundlayout Reihe und Satz Band: Robert Hänsch, [email protected]
Umschlag: unicom werbeagentur gmbh, Parkaue 36, 10367 Berlin, www.unicommunication.de
Druck
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ISBN (print) 978-3-7983-2661-3
ISBN (online) 978-3-7983-2662-0
Zugleich online veröffentlicht auf dem Digitalen Repositorium der TU Berlin:
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URN urn:nbn:de:kobv:83-opus4-44969
[http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:83-opus4-44969]
7
INHALT
1. EINLEITUNG _____________________________________________________ 9
1.1 Forschungsfragen 10
1.2 Methodische Vorgehensweise 10
2. STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE
GEWERBLICHE BELEUCHTUNG ____________________________________ 13
2.1 Formelle Regelungen zur Steuerung gewerblicher Beleuchtung 13
2.2 Regelungen zur Steuerung gewerblicher Beleuchtung ohne
Gesetzescharakter 16
3. DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET IN BERLIN (CHARLOTTEBURG-SÜD) __ 20
3.1 Stadtstruktur und Stadtgestalt 21
3.2 Straßenraum 21
3.3 Funktionen und Nutzungen 23
3.4 Demographie 24
3.5 Planungen im Gebiet 25
3.6 Grenzwerte für Beleuchtungsstärken zur Nachtzeit 26
8
4. AKTEURE UND GEWERBLICHE BELEUCHTUNG IM
UNTERSUCHUNGSGEBIET ________________________________________ 29
4.1 Überblick 29
4.2 Befragung der sechs am stärksten vertretenen Branchen 34
4.3 Bewertung der gewerblichen Beleuchtung durch die Bewohner 36
4.4 Standpunkte der Verwaltung und weiterer Akteure 40
5. FAZIT ____________________________________________________________ 43
5.1 Konfliktlinien 43
5.2 Nächtliche Beleuchtung und deren Wahrnehmung durch die Akteure 48
5.3 Ansätze zur Steuerung gewerblicher Beleuchtung 50
6. QUELLEN ________________________________________________________ 51
7. ANHANG ________________________________________________________ 53
9
Einleitung
1. EINLEITUNG
Die zunehmende Erhellung der Umgebung
und des nächtlichen Himmels durch künst-
liches Licht und ihre Auswirkungen auf
Mensch Tier und Umwelt sind das Thema
des transdisziplinären Forsch ungsverbunds
Verlust der Nacht, das die beteiligten For-
schungsinstitute aus Sicht der Ökologie,
Chronobiologie, Astronomie, Kulturge-
schichte, Lichtt echnik und auch der Stadt-
und Regional planung bearbeiten.
Der Bezug zur Stadt erschließt sich
leicht, sind doch menschliche Siedlungen
die maßgeblichen Emittenten künstlichen
Lichts. Neben der Abstrahlung in die At-
mosphäre ist die nächtliche Beleuchtung
auch vor Ort, in der Stadt sehr präsent, wo
sie es ermöglicht, sich bei Dunkelheit in
der Stadt sicher zu bewegen, zu arbeiten,
Erledigungen zu tätigen oder Freizeitbe-
schäftigungen nachzugehen. Sie macht die
Stadt und ihre Bewohner unabhängig vom
natürlichen Tages- und Nachtrhythmus
und gibt ihnen die Freiheit, nahezu jede
Tätigkeit auch während der nächtlichen
Dunkelphase auszuüben.
Neben den positiven und gesellschaft-
lich anerkannten Eigenschaften von Licht
gibt es jedoch auch unerwünschte Wirkun-
gen. Licht lässt sich für unterschiedlichste
Zwecke einsetzen. Dabei wird es von den
Menschen individuell sehr verschieden
wahr genommen. Folglich hat jeder Einzel-
ne eine eigene Definition von dem, was ad-
äquat ist und was lästig oder störend wirkt.
Was bedeutet es für das städtische Zu-
sammenleben, wenn der öffentliche Raum
nachts intensiv beleuchtet wird? Wo ent-
stehen eventuell Konflikte und wie lassen
sich diese charakterisieren? Bei der diesem
Beitrag zugrunde liegenden Diplomarbeit
stand die künstliche Beleuchtung durch
Gewerbebetriebe im Mittelpunkt, weil
diese als private Akteure im Vergleich zur
öffentlichen Straßenbeleuchtung noch
wenig untersucht wurden. Es wurden die
Motivationen und Handlungsmuster un-
terschiedlicher Beteiligter, die instituti-
onellen Rahmenbedingungen sowie der
Umgang mit Konflikten hinsichtlich der
nächtlichen Beleuchtung untersucht.
Als Untersuchungsraum diente ein Ber-
liner Quartier im Stadtteil Charlottenburg,
wo insbesondere die gewerbliche nächtli-
che Beleuchtung ab 22 Uhr betrachtet wur-
de. Dieses Stadtquartier wurde aufgrund
seiner Spezifika ausgewählt. Als Beurtei-
lungsgrundlage wurden eine telefonische
Umfrage zu Lichtbeschwerden bei den
Umweltämtern der zentralen Berliner Be-
zirke, ein nächtliches Luftbild des Instituts
für Weltraumwissenschaften der FU Berlin
sowie Gebietsbegehungen herangezogen
(Institut für Weltraumwissenschaften, FU
Berlin/C. Kyba 2010). Obwohl hier die
10 Einleitung
Wohnnutzung deutlich überwiegt, ist die
gewerbliche Beleuchtung sowohl von ih-
rer Intensität als auch von ihrer Zahl und
Auffälligkeit her im Berliner Vergleich her-
ausragend. Da insbesondere die möglichen
Konflikte untersucht werden sollten, erwies
sich das Quartier als besonders geeignet.
1.1 Forschungsfragen
Drei Forschungsfragen mit entsprechen-
den Unterfragen lagen den Untersuchun-
gen zu Grunde.
1. Wie wirkt die private gewerbliche Be-
leuchtung in einem städtischen Wohnquar-
tier in den öffentlichen Raum hinein?
Wie ist das Fallgebiet ganz allgemein
zur Nachtzeit beleuchtet?
Welche Intensität hat die nächtliche
Beleuchtung durch Gewerbe und wann
wird wie aus- bzw. eingeschaltet?
Welches Verhältnis besteht zwischen
den Öffnungszeiten der Gewerbe und
ihrer Beleuchtung?
Gibt es räumliche Konzentrationen?
2. Wer sind die in die Lichtproduktion
involvierten Akteure im Wohnquartier und
welchen Handlungsmustern folgen sie?
Welche Rolle spielen die Gewerbebe-
triebe bei der Beleuchtung? Welche Po-
tenziale hat die nächtliche Beleuchtung
für Gewerbetreibende und was erwar-
ten sie sich davon? Welchen Einfluss
hat die jeweilige Branche auf die Be-
leuchtung? Konkurrieren die Betriebe
über ihre nächtliche Beleuchtung?
Welche Bedeutung hat die gewerbliche
Beleuchtung für die Anwohner? Wel-
che Wahrnehmung haben sie, was stört
sie und welchen Nutzen ziehen sie aus
dieser Beleuchtung?
Wie bewerten die verschiedenen Ak-
teure die bestehenden Steuerungsinst-
rumente zur Regulierung der Beleuch-
tung?
3. Welche Konflikte entstehen durch die
Beleuchtung im Wohnquartier?
Was bedeutet die nächtliche Beleuch-
tung für das Wohnquartier als eher sen-
siblem Stadtraum?
Welche Lichtkonflikte gibt es, wo ent-
stehen sie und wer ist beteiligt? Was
löst die Konflikte aus, gibt es besonders
konfliktträchtige Beleuchtungsformen?
Welche Lösungsansätze für Konflikte
gibt es, wie gut funktionieren diese?
1.2 Methodische Vorgehensweise
Als Grundlage für die Fallstudie wurden
zunächst ausgewählte Gesetze sowie Pla-
nungsdokumente und Regelungen ohne
Gesetzescharakter analysiert. Dabei stan-
den die in den jeweiligen Dokumenten
festgeschriebenen Einflussmöglichkeiten
11
Einleitung
auf die gewerbliche Beleuchtung direkt
sowie auf Werbeanlagen indirekt im Fo-
kus. Neben deutschlandweit geltenden
Regelungen wurde explizit die Berliner Be-
leuchtungspraxis betrachtet.
Die Regelungen und Planwerke wur-
den daraufhin untersucht, ob sie
Angaben zu Lichtimmissionen und den
Umgang mit ihnen allgemein,
Angaben zur Zulässigkeit von Werbe-
anlagen und gewerblicher Beleuchtung
im städtischen Kontext oder
Vorgaben zur Regelung des Standorts,
der Beleuchtungsstärke, der Größe
sowie der äußeren Erscheinung und
Gestaltung von Werbeanlagen und ge-
werblicher Beleuchtung enthalten.
Zentraler Bestandteil der Arbeit ist eine
Vollerhebung der im Gebiet ansässigen Ge-
werbebetriebe mit zur Straße hin sichtba-
rem Fenster/ Ladenraum und ihrer nächt-
lichen Beleuchtung (insgesamt 1.545).
Die Erhebung fand im Winter 2011/2012
statt. Erhoben wurde bei den Gewerbe-
betrieben die Branche (Unterteilung in
insgesamt 80 Branchen, siehe Anhang)
sowie für die einzelnen Gewerbebetriebe,
aber auch Bürogebäude, Parkplätze und
Theater der Stand der Beleuchtung (ein-
oder aus) an einem Wochentag (Dienstag
und Donnerstag) zwischen 22:00 und
2:30Uhr. Wurde beleuchtet, traf der Autor
eine Einschätzung zur Beleuchtungsinten-
sität in den drei Stufen „zurückhaltend“,
„gut sichtbar“ und „auffallend. Die unten
stehende Tabelle erläutert die Kriterien für
die Bewertung der Beleuchtung.
Diese Daten wurden für die weitere
Analyse in ein Geoinformationssystem (in
diesem Fall das freie QGIS) eingegeben.
Die daraus resultierende Datenbasis er-
möglichte statistische Berechnungen und
umliche Analysen und diente als Grund-
lage für die Auswahl von Interviewpart-
nern unter den Gewerbetreibenden (Als
Auswahlmethode diente hier ein in QGIS
integrierter Zufallsgenerator). Mittels stan-
zurückhaltend gut sichtbar auffallend
Gewerbe mit Verkaufsräumen,
bei denen im Hintergrund eine
schwache Beleuchtung ange-
schaltet war, nicht jedoch eine
Beleuchtung des Schaufensters
selbst oder die Beleuchtung
eines Firmenschilds bzw. einer
Werbetafel.
Gewerbe, bei denen das
Schaufenster und / oder ein
Firmenschild und / oder weitere
Werbeanlagen konstant einge-
schaltet waren. Kleinere Beleuch-
tungen mit Farben und / oder
wechselndem Licht, die jedoch
nicht sofort ins Auge fallen.
Gewerbe, bei denen mindestens
das Schaufenster und / oder ein
Firmenschild und / oder weitere
Werbeanlagen konstant einge-
schaltet waren. Zusätzliche helle,
teils bunte und mit wechselndem
Licht ausgestattete Beleuch-
tungsanlagen an Markisen oder
an anderer Stelle jenseits des
Ladenfensters.
Tab. 1 Kriterien für die Bewertung der Beleuchtung im Fallgebiet (eigene Zusammenstellung)
12 Einleitung
dardisierter Fragebögen wurden Gewerbe-
treibende, Anwohner sowie Passanten zum
Thema gewerbliche Beleuchtung befragt.
Die Gewerbetreibenden wurden im
November und Dezember 2011 un mittel-
bar in ihren Geschäftsräumen interviewt.
Ziel war es, 20 Gewerbetreibende aus den
sieben Branchen zu befragen, die im Un-
tersuchungsgebiet am stärksten vertreten
sind. Im Ergebnis konnten Einschätzun-
gen von elf Gewerbetreibenden aus sechs
der Branchen (Gastronomie, Kleidung/
Schuhe, Friseure, Kunsthandel, Juweliere
und Schmuckhandel und Möbelhandel)
erhoben werden.
Die Passantenbefragung wurde an
zwei Wochentagen nachmittags zwischen
15und 18 Uhr in einer belebten Einkaufs-
lage (Wilmersdorfer Straße) durchgeführt.
Ziel dieser Befragung war, einen Einblick
in die Wahrnehmung der gewerblichen
Beleuchtung, insbesondere von möglichen
Lichtkonflikten, durch die Anwohner zu
gewinnen. Hier war das Ziel, möglichst
alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen,
wobei Anwohner und Passanten getrennt
betrachtet wurden um genauere Ergebnis-
se zum Fallgebiet zu erhalten. Insgesamt
konnten 28 Interviews durchgeführt wer-
den. Die Mehrzahl der Befragten (rund
60%) waren Anwohner, die anderen ka-
men von außerhalb des Untersuchungsge-
biets. Da die Stichprobe sehr klein ist, sind
die aus der Passantenbefragung gewonnen
Erkenntnisse nicht repräsentativ. Sie kön-
nen jedoch mindestens eine Idee davon
vermitteln, welchen Standpunkt Passanten
und Anwohner zum Thema haben.
Zusätzlich wurden fünf Gespräche mit
Experten aus den Bereichen Verwaltung
(Senat und Bezirk), Industrie- und Han-
delskammer und Lichtplanung durchge-
führt, um die Ergebnisse der eigenen Un-
tersuchung einordnen zu können.
13
Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
2. STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN FÜR DIE
GEWERBLICHE BELEUCHTUNG
2.1 Formelle Regelungen zur Steue-
rung gewerblicher Beleuchtung
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm-
SchG) ist in Deutschland die Grundlage
für den Immissionsschutz. Der Zweck
des Gesetzes (§ 1 BImSchG) ist es, „Men-
schen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das
Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter vor schädlichen Um-
welteinwirkungen zu schützen und dem
Entstehen schädlicher Umwelteinwir-
kungen vorzubeugen. Die Definition der
Begriffe Immissionen und Emissionen
benennt neben Luftverunreinigungen,
Geräuschen, Erschütterungen, Wärme
und Strahlen ausdrücklich auch das Licht
(§ 3 Abs. 2 und 3 BImSchG). Das Gesetz
richtet sich an die Betreiber von Anlagen,
welche im Verdacht stehen, solche Emissi-
onen zu verursachen und erlegt ihnen die
Pflicht auf, diese „so zu errichten und zu
betreiben, dass zur Gewährleistung eines
hohen Schutzniveaus für die Umwelt (…)
schädliche Umwelteinwirkungen und
sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile
und erhebliche Belästigungen für die All-
gemeinheit und die Nachbarschaft nicht
hervorgerufen werden können (…) (und,
Anm. des Autors) Vorsorge gegen schäd-
liche Umwelteinwirkungen und sonstige
Gefahren, erhebliche Nachteile und erheb-
liche Belästigungen (…) (zu treffen, Anm.
des Autors), insbesondere durch die dem
Stand der Technik entsprechenden Maß-
nahmen (…)“ (§ 5 BImSchG).
Somit enthält das BImSchG allgemeine
Anforderungen, die auch an die Verursa-
cher von Lichtemissionen gestellt werden.
Des weiteren enthält das Gesetz Regelun-
gen, die den zuständigen Behörden (im
Falle Berlins sind das die Umweltämter
der Bezirke) die Ahndung von Verstößen
ermöglichen (§§ 24 und 26 BImSchG).
Insgesamt liegt der Schwerpunkt des
BImSchG allerdings eher bei der Luftrein-
haltung und beim Lärmschutz (Schmidt-
Eichstaedt 2005, S.90f).
Die Baunutzungsverordnung (BauN-
VO) definiert typisierte Bauflächen
(Wohn baufläche, gemischte Baufläche,
gewerbliche Baufläche und Sonderbauflä-
che) und Baugebiete (zehn feiner geglie-
derte Gebietstypen, die systematisch auf
den Bauflächen aufbauen) zur Festlegung
der baulichen Nutzung in Bauleitplänen
14 Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
(§§ 1-11 BauNVO). Diese Unterteilung ist
maßgeblich für Festlegung von Grenzwer-
ten für die Beleuchtung, dazu später mehr.
Durch die Bauordnung (BauO) wer-
den allgemein die Anforderungen und
Voraussetzungen geregelt, die an bauliche
Anlagen gestellt werden. In Berlin gilt die
Bauordnung Berlin (BauO Bln). Vorrangig
befasst sich die BauO mit den Aspekten
der Gefahrenabwehr (§ 3 Abs. 1 BauO Bln)
und der baulichen Sicherheit (Schmidt-
Eichstaedt 2005, S.80). In Bezug auf ge-
werbliche Beleuchtung und Werbeanlagen
besonders relevant sind die §§ 9-10 des
dritten Teils „Bauliche Anlagen. Die Ab-
sätze 1 und 2 des § 9 „Gestaltung, enthal-
ten das Gebot, dass bauliche Anlagen nicht
verunstaltend wirken dürfen:
„Bauliche Anlagen müssen nach Form,
Maßstab, Verhältnis der Baumassen und
Bauteile zueinander, Werkstoff und Far-
be so gestaltet sein, dass sie nicht verun-
staltet wirken“ (§ 9 Abs. 1 BauO Bln).
„Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-,
Orts- oder Landschaftsbild nicht ver-
unstalten“ (§ 9 Abs. 2 BauO Bln).
Auf dieser Basis kann die Bauaufsichtsbe-
hörde im Einzelfall baulichen Anlagen kei-
ne Zulassung erteilen oder die Beseitigung
von Mängeln einfordern. Da der Begriff der
verunstaltenden Wirkung sehr allgemein
gefasst ist, hat eine solche Anordnung je-
doch in der Praxis vor Gericht nicht immer
Bestand (BA Charlottenburg-Wilmers-
dorf2011, Interview vom 28.11.2011).
Der § 10 „Anlagen der Außenwerbung,
Warenautomaten“ befasst sich konkret mit
Anlagen der Außenwerbung und somit
auch mit Lichtwerbung. Absatz 1 definiert
den Begriff der Anlage der Außenwerbung:
Anlagen der Außenwerbung (Werbe-
anlagen) sind alle ortsfesten Einrich-
tungen, die der Ankündigung oder An-
preisung oder als Hinweis auf Gewerbe
oder Beruf dienen und vom öffentlichen
Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu
zählen insbesondere Schilder, Beschrif-
tungen, Bemalungen, Lichtwerbungen,
Schaukästen sowie für Zettelanschläge
und Bogenanschläge oder Lichtwer-
bung bestimmte Säulen, Tafeln und Flä-
chen (§ 10 Abs. 1 BauO Bln).
Der Absatz 2 enthält ebenfalls das Verun-
staltungsverbot, das auch für Werbeanla-
gen gilt, die keine baulichen Anlagen sind:
Diese „dürfen weder bauliche Anlagen
noch das Straßen-, Orts- oder Landschafts-
bild verunstalten oder die Sicherheit und
Leichtigkeit des Verkehrs gefährden.
Ebenso unzulässig ist die „störende Häu-
fung“ von Werbeanlagen (beides § 10
Abs. 2 BauO Bln). Von den Regelungen
des Gesetzes ausgenommen sind:
Anschläge und Lichtwerbung an dafür
genehmigten Säulen, Tafeln und Flä-
chen“ (§ 10 Abs. 7 Nr. 1 BauO Bln),
Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche
bis zu 1 m2, an der Stätte der Leistung
bis zu 2,50 m2,
Werbeanlagen in durch Bebauungsplan
15
Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und
vergleichbaren Sondergebieten an der
Stätte der Leistung mit einer Höhe bis
zu 3 m über der Geländeoberfläche,
Werbeanlagen auf öffentlichem
Straßen l and,
Warenautomaten“ (§ 62 Abs. 1
Nr.12a-d BauO Bln).
Damit sind die häufigsten Formen der
gewerblichen Beleuchtung, wie sie auch
im Untersuchungsgebiet vorzufinden ist,
nicht genehmigungspflichtig. In der Re-
gel scheint deren Ansichtsfläche unter der
Grenze von 2,5 m2 zu bleiben, was jedoch
im Einzelfall schwer zu prüfen ist.
Das Baugesetzbuch (BauGB) enthält
selbst keine Regelungen, die sich direkt auf
Be leuch tungsanlagen, Werbeanlagen oder
die von ihnen ausgehenden Lichtemissio-
nen beziehen. Vielmehr schafft es Grund-
lagen, auf denen weitergehende Regelun-
gen aufbauen.
So ermöglicht § 9 Abs. 4 BauGB (in
Berlin: i.V. mit § 12 Abs. 1 AG BauGB) die
Übernahme von auf Landesrecht beruhen-
den Regelungen in den Bebauungsplan als
bauordnungsrechtliche Vorschriften. Da
das Berliner Bauordnungsrecht weiterge-
hende Regelungen z.B. zu Werbeanlagen
beinhaltet, können hieraus Vorschriften in
Bebauungspläne integriert werden.
Im Gebiet wurde zusätzlich von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, nach
§1 Abs. 5 BauNVO festzusetzen, dass
bestimmte allgemein oder ausnahmswei-
se zulässige Nutzungen ausgeschlossen
sind.So werden in drei in der Aufstellung
befindlichen Bebauungsplänen im Sü-
den des Untersuchungsgebiets nicht we-
sentlich störende Gewerbebetriebe von
der Zulässigkeit ausgeschlossen, um das
ungestörte Nebeneinander von Wohnen
und Gewerbe“ zu gewährleisten (Bezirk-
samt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin 2003, S.2). Damit wird zum Bei-
spiel die vom Kurfürstendamm ausge-
hende Ausbreitung von Modegeschäften
gebremst (in diesem Fall jedoch eher als
Nebeneffekt der Planung) und die Zahl
lichtintensiver Gewerbe im Geltungsbe-
reich beschränkt.
Ein weiterer Ansatz ergibt sich aus der
Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB), welche
Maßnahmen zur
„Erhaltung der städtebaulichen Eigen-
art eines Gebiets auf Grund seiner städ-
tebaulichen Gestalt,
Erhaltung der Zusammensetzung der
Wohnbevölkerung,
oder bei städtebaulichen Umstrukturie-
rungen“ (§ 172 Abs. 1 BauGB)
ermöglicht.
Eine Erhaltungssatzung führt eine geson-
derte Genehmigungspflicht für bauliche
Maßnahmen ein. Besonders die Erhaltung
der städtebaulichen Eigenart des Gebiets
auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt
bietet die Möglichkeit, Einfluss auf die ge-
werbliche Beleuchtung im Satzungsgebiet
zu nehmen.
16 Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
Als Beispiel im Untersuchungsgebiet
sei hier die Erhaltungsverordnung für das
Gebiet „Kurfürstendamm“ vom Oktober
2001 genannt. In Bezug auf Beleuchtung
ist dort unter dem Punkt: „Typische Merk-
male von Werbeanlagen“ festgehalten:
„keine bewegliche, blinkende, an- und
abschwellende Leuchtwerbung;
Wechselwerbung nur in begrenzter
Zahl von sog. Stadtinformationsanla-
gen auf öffentlichem Straßenland“ (vgl.
hierzu: Bezirksamt Charlottenburg-
Wilmersdorf von Berlin 2001, S.3).
Städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB)
sind insbesondere bei größeren Projekten
ein übliches Instrument, um verbindliche
Vorgaben unter anderem für die äußere
Gestaltung der Gebäude und ihrer An-
lagen zwischen dem Bauherrn und der
Verwaltung zu treffen. Für zwei Einkaufs-
zentren im Untersuchungsgebiet wurden
jeweils städtebauliche Verträge über deren
äußere Gestaltung mit dem Bezirk Char-
lottenburg-Wilmersdorf geschlossen.
Ein Vorteil der Nutzung städtebau-
licher Verträge für die Beleuchtung ist,
dass an dem Verfahren auch die Umwelt-
behörden beteiligt werden. Im Falle der
Werbe konzepte für die oben genannten
Einkaufszentren wurden die Betreiber zur
Einhaltung der Grenzwerte der „Hinweise
zur Messung und Beurteilung von Lichtim-
missionen des Länderausschusses für Im-
missionsschutz“ vertraglich verpflichtet
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmers-
dorf2011a, Interview vom 28.11.2011).
2.2 Regelungen zur Steuerung
gewerblicher Beleuchtung ohne
Gesetzescharakter
Mit den „Hinweisen zur Messung und Be-
urteilung von Lichtimmissionen“ existiert
eine Handreichung des Länderausschusses
für Immissionsschutz (Länderausschuss
für Immissionsschutz 2000), in dem sich
die für den Immissionsschutz zuständigen
obersten Behörden der Länder und des
Bundes zusammengetan haben. Sie soll
den Umweltschutzbehörden in den Län-
dern als einheitliche Bewertungsgrundlage
für Lichtimmissionen dienen und konkre-
tisiert die Regelungen des Bundesimmis-
sionsschutzgesetzes (BImSchG). Sie wird
auch vom für das Fallgebiet verantwort-
lichen Umweltamt Charlottenburg-Wil-
mersdorf zur Beurteilung der Beleuchtung
verwendet. Im folgenden soll genauer auf
dieses bundesweit gültige Dokument ein-
gegangen werden, da dieses für die Praxis
eine wichtige Grundlage darstellt.
Die Beurteilung der Lichtimmissionen
umfasst zwei Bereiche: die Raumaufhel-
lung und die Blendung.
17
Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
2.2.1 Raumaufhellung
Raumaufhellung ist die „Aufhellung des
Wohnbereiches, insbesondere des Schlaf-
zimmers, aber auch des Wohnzimmers,
der Terrasse oder des Balkons durch die in
der Nachbarschaft vorhandene Beleuch-
tungsanlage, die zu einer eingeschränk-
ten Nutzung dieser Wohnbereiche führt.
Die Aufhellung wird durch die mittlere
Beleuchtungsstärke EF in der Fensterebe-
ne beschrieben“ (Länderausschuss für Im-
missionsschutz 2000, S.3).
2.2.2 Blendung
Hier steht die als psychologische Blen-
dung bezeichnete Störempfindung im
Vordergrund. Ausgelöst wird sie durch
starke Lichtquellen in der Umgebung, die
nicht zwangsläufig eine starke Aufhellung
des Raums verursachen, jedoch lästig
sein können, weil sie „durch die ständige
und ungewollte Ablenkung der Blickrich-
tung zur Lichtquelle hin, die bei großem
Unterschied der Leuchtdichte der Licht-
quelle zur Umgebungsleuchtdichte eine
ständige Umadaptation des Auges auslö-
sen“ (Länderausschuss für Immissions-
schutz2000, S.3). Die Blendung wird in
Form von Zuschlägen mit der gemessen
Beleuchtungsstärke multipliziert.
Die Hinweise des LAI enthalten kon-
krete Grenzwerte für unterschiedliche
Gebietsarten (siehe Tabelle 2), die sich an
den Gebietstypen der Baunutzungsverord-
nung (BauNVO) orientieren (siehe oben).
Wird eine deutliche Überschreitung der
jeweils gültigen Grenzwerte gemessen,
so kann die Umweltbehörde einschreiten
und den Verursacher auffordern, seine An-
lage entweder zur Nachtzeit (22 bis 6Uhr)
auszuschalten oder die Lichtemissionen
entsprechend zu reduzieren, so dass es
zu keiner Überschreitung mehr kommt.
Kommt dieser der Aufforderung nicht
nach, kann (auf der Grundlage von §§ 26
und 28 BImSchG) eine gebührenpflichtige
Anordnung veranlasst werden.
Grundlage für die Hinweise zur Mes-
sung und Beurteilung von Lichtimmissi-
onen des Länderausschusses für Immis-
sionsschutz ist die Publikation „Messung
und Beurteilung von Lichtimmissionen
künstlicher Lichtquellen“ der Lichttech-
nischen Gesellschaft (LiTG), die in regel-
mäßigen Zeitabständen an den Stand der
Wissenschaft angepasst wird (Deutsche
Lichttechnische Gesellschaft e.V. 2011).
In der Folge werden auch die Hinweise des
LAI angepasst. Neue Aspekte, die es noch
zu integrieren gilt, sind Belästigungen
durch farbiges Licht und die gesonderte
Behandlung neuartiger Beleuchtungs-
anlagen und Informationstafeln auf der
Grundlage der LED-Technik.
Seit Anfang 2011 besitzt Berlin wie
viele andere Städte ein eigenes Licht-
konzept (Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung 2011c). Es ist in erster Linie
ein Handbuch für die Ausgestaltung der
18 Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
öffentlichen Straßenbeleuchtung, deren
vorrangiges Ziel die Verkehrssicherheit
ist. Neben der Verkehrssicherheit wer-
den auch die Aspekte soziale Sicherheit,
Schutz der Umwelt, der Menschen und der
Tiere vor künstlichem Licht, Energieeffizi-
enz und Wirtschaftlichkeit der Beleuch-
tung, Stadtmöblierung (durch besondere
Leuchten) und Gestaltung des Stadtraums
allgemein durch Licht erörtert.
Für ästhetischen Zwecken dienende
Lichtinstallationen durch die öffentliche
Hand gelten gemäß Lichtkonzept folgende
Grundsätze:
Abschaltung in den Kern-Nachtstun-
den (spätestens ab 24:00 Uhr),
Vermeidung von Blendwirkungen im
öffentlichen Raum und in Geuden,
Leuchten- und Lichtkegel-Positionie-
rung abseits von Baumkronen,
Vermeidung von optischen Verfrem-
dungen zu akzentuierender Objekte,
Vermeidung der Beleuchtung von Ge-
wässern und der Anstrahlung von Ge-
hölzen (Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung 2011c, S.35).
Für im Lichtkonzept festgelegte Orte be-
sonderer Lichtbedeutung wird dort emp-
fohlen, so genannte „örtliche Lichtkon-
zepte“ mit kleinerem Maßstab zu erstellen,
die den lokalen Gegebenheiten gerecht
werden sollen. Solche Orte besonderer
Lichtbedeutung finden sich auch im Unter-
suchungsgebiet. Auf gewerbliche Beleuch-
tung geht das Konzept nicht direkt ein.
Aufgrund der breiten Präsenz und der
Wirkung der Werbung auf das Stadtbild
hat der Senat 2011 zudem einen Entwurf
für ein Werbekonzept erstellt, welcher ein
Jahr lang erprobt wurde. Dieses enthält
eine Bestandsaufnahme wichtiger öffentli-
che Räume Berlins mit daran anschließen-
der Beurteilung der Sensibilität von Raum-
und Gebäudetypen gegenüber Werbung.
Daraufhin teilt es die Raum- und Gebäu-
detypen (insgesamt 20) in vier Klassen
der Sensibilität ein. Es folgt eine Analyse
der Stadtbildverträglichkeit verschiedener
Werbeträger, die in Steckbriefen resultiert
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
2011a, S.16), Fünf der dort genannten
Werbeträger sind prinzipiell beleuchtet:
City-Light-Boards
City-Light-Poster (ule)
City-Light-Poster (Vitrine)
City-Light-Poster (Wartehalle)
Video-Boards
Abhängig vom jeweiligen Raum- und Ge-
udetyp werden die Werbeträger in un-
terschiedliche Verträglichkeitsklassen ein-
geordnet. Das Werbekonzept enthält auch
für das Untersuchungsgebiet Angaben zu
besonders sensiblen Räumen, in denen
unter anderem die oben genannten For-
men der Leuchtwerbung im Rahmen des
bauordnungsrechtlichen Genehmigungs-
verfahrens durch die Bauämter der Bezirke
nicht oder nur eingeschränkt zugelassen
werden sollen. Dies greift jedoch nur, falls
die Werbeform nicht von einer Genehmi-
19
Steuerungsmöglichkeiten für die gewerbliche Beleuchtung
gung befreit ist (z.B. wenn die Ansichtsflä-
che weniger als 2,5 m2 beträgt).
Der Stadtentwicklungsplan Zentren 3
(Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
2011b), ein Steuerungsinstrument für
den Einzelhandel in Berlin, enthält unter
den Anforderungen an die städtebauliche
Integration ebenfalls Angaben zur gewerb-
lichen Beleuchtung bezogen auf Einkaufs-
zentren, Lebensmittel- und Fachmärkte.
Abhängig vom Grad der städtebaulichen
Integration des Standorts gelten unter-
schiedlich strenge Auflagen. Grundsätz-
lich sollen Werbung, Beleuchtung und
Schilder an die lokalen Gegebenheiten
angepasst werden (Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung 2011b, S.7).
Das bereits 1984 im Auftrag des Senats
erstellte Gestaltungskonzept „Lineares Re-
gelwerk Kurfürstendamm – Rahmenrege-
lungen und Empfehlungen zur Gestaltung
des Kurfürstendammes“ hat sich die Auf-
wertung des Kurfürstendammes durch die
Schaffung einer einheitlichen „linearen
Erscheinung zum Ziel gesetzt. Obwohl es
bereits Anfang der 1980er Jahre entstan-
den ist, hat es noch immer Gültigkeit (Re-
gionalmanagement CITY WEST 2012,
Internetquelle. Zugegriffen am 10. Januar
2012 sowie Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung und Umweltschutz 1984, S.111).
Insgesamt existieren auf verschiedenen
Ebenen Regelungen Konzepte und Hand-
lungsanweisungen, die Grundlagen schaf-
fen, um der Verwaltung die Einflussnahme
auf die gewerbliche Beleuchtung zu er-
möglichen, bei letzteren allerdings inner-
halb eines gewissen Ermessensspielraums.
Insbesondere bei bauordnungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren ist die Verwal-
tung grundtzlich verpflichtet, zu prüfen
ob die jeweilige bauliche Anlage oder der
Werbeträger mit den geltenden Regeln im
Einklang steht.
20 Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
3. DAS UNTERSUCHUNGSGEBIET IN BERLIN
(CHARLOTTEBURG-SÜD)
Das Untersuchungsgebiet liegt im Berli-
ner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf in
der Umgebung der „City West“. Wichtige
Anziehungspunkte in der Nähe sind das
Gebiet um den Breitscheidtplatz (mit der
Gedächtniskirche, dem Europacenter, und
bald auch dem Bikini-Haus), die Tauentzi-
entraße mit dem KaDeWe und der west-
lich beginnende Kurfürstendamm, wel-
cher den Süden des Untersuchungsgebiets
prägt, der Zoologische Garten mit dem
gleichnamigen Bahnhof, der Filmpalast,
das Theater des Westens und das Theater
und Komödie am Kurfürstendamm sowie
die geschäftige Kantstraße, die das Un-
tersuchungsgebiet mittig durchquert, die
Technische Universität westlich des Bahn-
hof Zoo und ganz im Norden die Straße
des 17. Juni, die sich vom Brandenburger
Tor bis zum Ernst-Reuter-Platz erstreckt.
Westlich des Ernst-Reuter-Platzes beginnt
die gleichfalls bedeutende Bismarckstraße,
welche die südliche Begrenzung des Un-
tersuchungsgebiets bildet.
Abb. 1 Berliner Bezirke mit Stadtteilen und Untersuchungsgebiet (Eigene Darstellung; Kartengrundlage: Karte
der Verwaltungsgliederung Berlins, TUBS / Wikipedia)
21
Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
3.1 Stadtstruktur und Stadtgestalt
Aus stadtgeschichtlicher Sicht ist das im
Süden Charlottenburgs gelegene Unter-
suchungsgebiet eine Entwicklung, die auf
die Gründerzeit im weitesten Sinne (ca.
1850-1914) zurückgeht, während derer
sich Berlin und seine umliegenden Städte
explosionsartig entwickelten. Im Berliner
Hobrecht-Plan von 1862 ist das Gebiet
schon nahezu in derselben Form vorgese-
hen, in der es sich heute darstellt, nämlich
als vorwiegend fünfgeschossige, verdichte-
te Blockstruktur mit Hinterhofbebauung
im regelmäßigen Straßenkarreé, durchsetzt
von einigen Stadtplätzen, welche die Be-
bauung gliedern und auflockern. In Teilen
erkennbar sind die heutige, west-östlich
verlaufende Kantstraße und die Nord-Süd-
Achsen Wilmersdorfer Straße (im Westen)
und Leibnizstraße (genau in der Mitte des
Untersuchungsgebiets). Die größtenteils
im späten 19. Jahrhundert errichtete Be-
bauung wurde in Form hochverdichteter
Mietskasernen ausgeführt, wie sie bis heu-
te typisch für viele Berliner Stadtteile sind.
Die Straßen und Plätze wurden großzügig
angelegt und bieten damit Platz für das
Straßenleben.
Die Grundstrukturen wie Straßenzüge
und Blockstrukturen sind bis heute fast
unverändert erhalten geblieben. Mindes-
tens drei Viertel der Bebauung sind noch
gründerzeitliche Blockrandbebauung, der
Rest ist größtenteils entkernte Blockrand-
bebauung und Lückenschluss, errichtet
nach 1945. Die Kernbereiche südlich des
Kurfürstendamms sind ein Gemisch aus
Alt und Neu mit Blockrandbebauung und
Lückenschlüssen.
3.2 Straßenraum
Die Straßenräume im Gebiet tragen die
Handschrift des 19. Jahrhunderts. Das
regelmäßige Karree der rechtwinklig zu-
einander angeordneten Straßenfluchten
wird zwar gelegentlich durch Diagonalen
und Stadtplätze aufgelockert, hat aber an-
sonsten eine große Klarheit und Strenge.
Durch geschlossene Blockrandbebauung
entstehen massive Raumkanten, die den
Straßenraum einfassen und gliedern. Die
Traufhöhe beträgt bis auf wenige Ausnah-
men 22 m. Dies entspricht etwa fünf Voll-
geschossen bei Altbauten und acht Voll-
geschossen bei Neubauten. Bei den (im
Gebiet vorherrschenden) Altbauten sind
die Erdgeschosse oft die höchsten, nach
oben hin nimmt die Geschosshöhe ab. Die
Erdgeschosse der Altbauten sind wegen
ihrer Höhe gut geeignet für gewerbliche
Nutzungen mit geringem bis mittlerem
Raumbedarf.
Die kleinsten Straßen haben ein fast
quadratisches Profil (22,5 x 22m). Damit
haben sie eine relativ hohe Verschattung
und vermitteln einen eher beengten Raum-
eindruck, der jedoch durch gegliederte
Fassaden und kleinere Straßenbäume wie-
22 Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
der aufgelockert wird. Beispiele im Gebiet
sind die Bleibtreustraße, die Goethestraße
oder die Wielandstraße. Sie haben eine
Fahrbahn mit einer Breite von 11m, die
Gehsteige sind mit je 5,75m zusammen
etwa genauso breit wie die Fahrbahn.
Einige breitere Nebenstraßen haben
ein gleich breites Profil wie die Hauptstra-
ßen (34 m), nutzen den Raum aber nicht
für eine zweite Fahrbahn, sondern für ei-
nen besonders breiten Gehsteig oder für
Parkplätze. Ein Beispiel: die Knesebeck-
straße hat eine Fahrbahn von 10 m (zwei
Fahrspuren) Breite und bis zu 12 m breite
Gehsteige, stellenweise gibt es Parkstreifen
(5 m, für Querparker), dann reduziert sich
der Gehsteig auf immer noch breite 7 m.
In der Knesebeckstraße gibt es eine relativ
hohe Gewerbedichte, was möglicherweise
auch in der günstigen Situation für Fuß-
gänger und trotzdem vorhandenen Park-
plätzen für Kunden begründet ist. Fahrrad-
fahrer müssen sich die Fahrbahn mit den
PKW teilen.
Abb. 2 Nebenstraße mit Straßenlaternen. Beispiele:
Bleibtreustraße, Wielandstraße oder Pestaloz-
zistraße (Eigene Darstellung; Mensch: Emilie
Rollandin, http://openclipart.org)
Abb. 3 Breite Nebenstraße. Beispiel: Knesebeckstra-
ße mit Parkstreifen (Eigene Darstellung;
PKW: O. Coudurier, Baum: Chrisdesign,
Mensch: E. Rollandin, http://openclipart.org)
Abb. 4 Hauptstraße. Beispiel: Kantstraße mit
Mittelstreifen (Eigene Darstellung; Baum:
Chrisdesign, Mensch: Emilie Rollandin,
http://openclipart.org)
Abb. 5 Boulevard. Beispiel Kurfürstendamm mit
Mittelstreifen (Eigene Darstellung;
PKW: O. Coudurier, Baum: Chrisdesign,
Mensch: E. Rollandin, http://openclipart.org)
23
Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
Die Hauptstraßen haben ein rechtecki-
ges Profil mit einer Breite von 34 m, wobei
bis zu vier Fahrbahnen und ein Mittel-
streifen untergebracht sind (Kantstraße).
Sie verfügen über eher schmale Gehsteige
und etwas höhere Straßenlaternen z.B. an
Peitschenmasten. Beispiel: Die Kantstraße
hat zwei Fahrbahnen zu 9 m, die je zwei
Fahrspuren und einen Standstreifen ent-
halten. Der begrünte Mittelstreifen ist 6 m
breit, die schmalen Gehsteige je 5 m. Der
Mittelstreifen und die Gehsteige sind teils
mit Stadtbäumen bepflanzt. Fahrradfahrer
müssen sich die Fahrbahn mit den PKW
teilen. Die Leibnizstraße verfügt über einen
Fahrradstreifen, dafür hat sie nur eine Fahr-
spur je Richtung für PKW und einen Stand-
streifen (Straßenmaße entnommen aus:
Automatisiertes Liegenschaftskataster des
Landes Berlin 2006, berechnet mit QGIS).
3.3 Funktionen und Nutzungen
Mit einem Anteil von ca. 83 % (vorwiegen-
de Wohnnutzung und gemischte Nutzung
mit hohem Wohnanteil) an der Gesamtflä-
che des Untersuchungsgebiets ist das Woh-
nen die vorherrschende Funktion (Se-
natsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt Berlin 2011d). Wenn man sich die
Karte der Gewerbebetriebe ansieht (siehe
Abbildung 8), dann wird jedoch deutlich,
dass es sich stets um ein Miteinander von
Wohnen, Gewerbe, Dienstleistung und
weiteren Funktionen handelt. Das Gebiet
ist eingerahmt von wichtigen Verkehrsach-
sen mit einigen Gewerbebetrieben, jedoch
befinden sich die vier wichtige Gewerbe-
standorte mit teils stadtweiter Bedeutung
eher innerhalb: Die Wilmersdorfer Straße,
die Kantstraße, der Kurfürstendamm und
in Teilen die Knesebeckstraße mit dem
Savignyplatz. Die Kantstraße stellt eine
Trennung zwischen den zwei Wohnstand-
orten im Gebiet dar, welche die Gebiets-
mitte, den Norden und den Südwesten
des Gebiets prägen. Der Nordwesten, der
Osten und der Süden sind geprägt durch
Ihre Gewerbestandorte. Die Wilmersdor-
fer Straße und die Kantstraße beherber-
gen insgesamt drei große Einkaufscenter
mit großflächigen Fassaden, während an
den anderen Standorten die kleinteiligen
Gewerbebetriebe im Stadtbild deutlich
überwiegen. Am Kurfürstendamm ziehen
sich einzelne Geschäfte in die Länge aber
gehen praktisch nie in die Höhe. In den
oberen Etagen finden sich hier häufig Bü-
ros und sonstige Geschäftsräume, was der
Kerngebietsfunktion entspricht, die für
den Abschnitt des Kurfürstendamms, der
sich im Gebiet befindet, planungsrechtlich
ausgewiesen ist. Dahingegen finden sich in
den oberen Etagen der Knesebeckstraße,
Kantstraße und der Wilmersdorfer Stra-
ße (im Süden mehr als im Norden) häufig
Wohnungen.
Die Stadtbahn als wichtigste Ost-West-
Verkehrsader des Berliner Nahverkehrs
zieht sich etwas südlich der Mitte durch
24 Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
das Gebiet. Dank ihrer Ausführung als
Hochbahn stellt sie jedoch kaum eine Bar-
riere für das Gebiet dar, da der Verkehr
durch ihre Viadukte fließen kann. Die
Stadtbahnbögen werden ebenfalls intensiv
gewerblich genutzt.
Der Flächennutzungsplan in seiner ak-
tuell verbindlichen Fassung (2009) weist
vier Flächentypen für das Gebiet aus. Dies
sind Wohnbauflächen mit der hoher Ge-
schossflächenzahl im Inneren des Gebiets,
gemischte Bauflächen mit Kerngebietscha-
rakter an den Rändern und gemischte Bau-
flächen mit Mischgebietscharakter entlang
der Lewishamstraße und der Kantstraße.
Des Weiteren sind Einzelhandelskon-
zentrationen entlang der Wilmersdorfer
Straße, Kantstraße und Kurfürstendamm
ausgewiesen.
3.4 Demographie
Im Plangebiet beträgt die Einwohnerdich-
te ca. 15.600 Einwohnern je km2 (Berliner
Durchschnitt: 3.835 EW je km2). Die meis-
ten Einwohner verteilen sich auf das Innere
des Gebiets (die Wohnstandorte) und den
Westen, also den Bereich um die Wilmers-
dorfer Straße. Der äußere östliche Teil des
Gebiets und die an den Kurfürstendamm
angrenzenden Blocks sind dünner besie-
delt. Diese Bereiche entsprechen relativ ge-
nau jenen, die derzeit als Kerngebiete ausge-
wiesen sind (Einwohnerdichte im Gebiet:
Eigene Berechnung, basierend auf: Amt für
Statistik Berlin Brandenburg2011).
Die Altersstruktur unterscheidet sich
vom Berliner Durchschnitt. Im Vergleich
sind die Altersgruppen der 27 bis 45-jäh-
Abb. 6 Standorte (Eigene Darstellung; Kartengrundlage: Openstreetmap)
25
Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
rigen, der 45 bis 55-jährigen und der 55
bis 65-jährigen größer als im Berliner
Durchschnitt, was zu Lasten der jünger als
18-jährigen geht. Der Altersdurchschnitt
ist also insgesamt höher, wobei die 27 bis
65-jährigen das Bild klar dominieren (zu-
sammen machen sie 61,4 % der Bevölke-
rung aus gegenüber 54,8 % im Berliner
Durchschnitt). Der Anteil der über 65-jäh-
rigen liegt bei 18,1 % (Amt für Statistik
Berlin Brandenburg 2011, TabelleT14).
3.5 Planungen im Gebiet
Im Untersuchungsgebiet sind derzeit ins-
gesamt fünf Bebauungspläne in Arbeit, drei
im Süden zwischen Kantstraße und Kur-
fürstendamm und zwei nördlich der Kant-
straße um den Savignyplatz. Damit wird
fast das gesamte Quartier um den Savigny-
platz bis zum Kurfürstendamm überplant.
Der Wohnanteil beträgt hier zwischen 72,8
und 86 %. Begonnen wurden die Planun-
gen bereits 2003, bis Anfang 2012 waren
sie aber noch nicht abgeschlossen (Be-
zirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin 2003, S.2f).
Bei den Planungen stehen der Erhalt der
Wohnnutzung und die Vermeidung einer
Verdrängung durch „ökonomisch stärkere
Nutzungen“ im Vordergrund. Ziel ist ein
ungestörtes Nebeneinander von Wohnen
und Gewerbe, welches durch den Aus-
schluss unverträglicher Nutzungen (insbe-
sondere solche, die nicht der Versorgung
des Gebiets dienen) erreicht werden soll.
Das bedeutet, dass im Gebiet südlich
der Goethestraße bis auf einen Abstand
von ca. 25 m (etwa die Tiefe eines Grün-
derzeitbaus) an den Kurfürstendamm her-
an und westlich der Knesebeckstraße eine
Reihe von Gewerbeformen, die teils im
Verdacht stehen, starke Lichtemittenten
zu sein (einige Läden, Hotels), in Zukunft
nicht mehr zugelassen werden. Bereits
genehmigte Nutzungen sind davon nicht
berührt, sie genießen Bestandsschutz (Be-
zirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von
Berlin 2003, S.2).
Das Ergebnis der Planungen wird auch
maßgeblich dafür sein, welche Grenzwerte
für Lichtemissionen in diesem Gebiet in
Zukunft gelten werden.
Für Baudenkmale gelten besondere
Maßstäbe bei der Gestaltung, wozu auch
die nach außen sichtbare Beleuchtung
allgemein gehört. Innerhalb des Unter-
suchungsgebiets gibt es zahlreiche Bau-
denkmale, insbesondere im südlichen und
östlichen Teil. Mindestens zehn Ensemb-
lebereiche schützen eine größere Fläche in
denkmalpflegerischer Hinsicht. Beantragt
ein Bauherr eine Genehmigung für eine
bauliche Änderung oder eine zusätzliche
Anlage, so wird am Genehmigungsver-
fahren auch die Denkmalschutzbehörde
beteiligt, die z.B. Anforderungen an die
Fassadenbeleuchtung stellen kann.
Fast der gesamte Bereich südlich der
Kantstraße ist zusätzlich durch die Erhal-
26 Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
tungsverordnung „Kurfürstendamm“ zur
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart
des Gebiets geschützt. Die Vorgaben der
Erhaltungssatzung betreffen z.B. Werbe-
anlagen, die „keine bewegliche, blinkende,
an- und abschwellende Leuchtwerbung
(siehe oben) enthalten dürfen (Bezirksamt
Charlottenburg-Wilmersdorf von Ber-
lin2001, S.4).
Das Lichtkonzept der Stadt Berlin
enthält für das Untersuchungsgebiet ver-
schiedene „Orte der Lichtbedeutung“
für die besondere Anforderungen an die
Straßenbeleuchtung, aber auch für die
Beleuchtung öffentlicher Gebäude gel-
ten (Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung2011a,S.71).
Das Werbekonzept der Stadt Berlin
mit seiner Kategorisierung der Sensibilität
von Raum- und Gebäudetypen gegenüber
Werbung definiert Anforderungen an neu
zu genehmigende Werbeanlagen. Abgese-
hen von der Einordnung der drei als sen-
sibel bezeichneten Plätze im Gebiet stim-
men die Einschätzungen mit denen des
Lichtkonzepts überein.
3.6 Grenzwerte für Beleuchtungsstär-
ken zur Nachtzeit
Für die Beurteilung der Lichtbelästigun-
gen verwendet das Umwelt- und Natur-
schutz amt in Charlottenburg-Wilmers-
dorf die „Hinweise zur Messung und
Be ur tei lung von Lichtimmissionen des
LAI“ (Länderausschuss für Immissions-
schutz 2000). Werden die dort in Lux
fest ge legten Grenzwerte überschritten,
dann kann in der Regel gemäß § 5 Abs. 1
Nr. 1 bzw. §22 Abs. 1 des BImSchG von
„er heb licher Belästigung“ ausgegangen
werden. Je nach Gebietstyp gelten unter-
schiedliche Grenzwerte jeweils für die
Zeit von 6 bis 22 Uhr („Tag“) und von 22
bis 6 Uhr („Nacht“). Je schutzbedürftiger
der Gebiets typ ist, desto niedriger ist der
Grenzwert angesetzt. Im Untersuchungs-
gebiet sind nur drei der in den Hinwei-
sen zur Messung und Beurteilung von
Lichtimmissionen genannten Gebietsty-
pen vertreten: Kerngebiete, Mischgebiete
Einwirkungsort, Gebietsart nach BauNVO Beleuchtungsstärke EF in Lux
6 bis 22 Uhr 22 bis 6 Uhr
Wohngebiete 3 lx 1 lx
Mischgebiete 5 lx 1 lx
Kerngebiete 15 lx 5 lx
Tab. 2 Grenzwerte des LAI für das Untersuchungsgebiet (Eigene Darstellung. vergl. hierzu: Länderausschuss für
Immissionsschutz 2000, S.4)
27
Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
und Wohngebiete (Länderausschuss für
Immissionsschutz2000,S.4f).
Kommt es zu einer Lichtbeschwerde, so
kann das zuständige Umweltamt eine Mes-
sung der Beleuchtungsstärke bei der be-
troffenen Person durchführen. Diese wird
üblicherweise in einer Wohnung in einem
der zu bewertenden Beleuchtungsanlage
zugewandten Raum bei geöffnetem Fenster
mit einem Luxmeter gemessen. Dafür wer-
den in der Fensterebene oder in der Ebene
der äußersten Auskragung der Fassade (z.B.
in der Ebene des Balkongeländers) fünf
Messungen jeweils mit ein- und mit aus-
geschalteter Beleuchtungsanlage gemacht
und ein Durchschnittswert ermittelt. Dann
wird die Differenz zwischen dem Wert bei
eingeschalteter und bei ausgeschalteter Be-
leuchtungsanlage gebildet, welche dann zur
Beurteilung herangezogen wird. Für beson-
ders blendende Beleuchtungsanlagen gibt
es Zuschläge auf den Messwert. So kann
dieser z.B. bei wechselndem Licht (bei
einer Schaltdauer von weniger als 5 Min.
wird von wechselndem Licht ausgegan-
gen) mit dem Faktor 2 bis 5 multipliziert
werden. Allgemein gilt, dass „besonders
auffällige“ Anlagen mit Zuschlägen belegt
werden können. In der Praxis können auch
Zuschläge für farbiges Licht gegeben wer-
den, die jedoch voraussichtlich erst Gegen-
stand der nächsten Fassung der Hinweise
zur Messung und Beurteilung von Lichtim-
missionen sein werden.
Die Gebietstypen für ein betroffenes
Gebiet werden über vorhandene Bebau-
Abb. 7 Grenzwerte der LAI auf der Basis von Bebauungsplänen (vollfarbige) und der realen Nutzung gemäß Um-
weltatlas 2010 (schraffierte) (Eigene Darstellung; Kartengrundlagen: Umweltatlas Berlin 2010; Bebauungs-
pläne des Bezirkes C-W; Openstreetmap)
28 Das Untersuchungsgebiet in Berlin (Charlotteburg-Süd)
ungspläne oder – sofern ein solcher nicht
vorliegt – über die reale Nutzung festgelegt.
Der Umweltatlas erfasst für Berlin in regel-
mäßigen Abständen die reale Nutzung für
einzelne statistische Zellen (diese haben in
der Regel die Größe eines Blocks).
Berechnet man mit dieser Methode die
Grenzwerte für das Untersuchungsgebiet,
so kommt man zu dem Ergebnis, dass für
knapp 17 % der Gesamtfläche ein Wert
von 5 lx gilt, nämlich in den als Kerngebie-
te ausgewiesenen Flächen. Im übrigen Teil
sind maximal 1 lx erlaubt, was dem Gebiet-
scharakter als Wohnstandort entspricht.
Diese Werte entsprechen den Richtwerten
für die Messungen des Umweltamts.
29
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
4. AKTEURE UND GEWERBLICHE BELEUCHTUNG
IM UNTERSUCHUNGSGEBIET
Zunächst soll an dieser Stelle auf die Er-
gebnisse der Erhebung der Beleuchtungs-
situation eingegangen werden, gefolgt von
den Umfrageergebnissen der verschiede-
nen Akteursgruppen.
4.1 Überblick
Eine zentrale Frage dieser Fallstudie war:
Wie ist das nächtliche Ausschaltverhalten
aller Gewerbebetriebe im Untersuchungs-
gebiet? Die ersten Eindrücke, die der Autor
bei Rundgängen zu später Stunde gewann,
deuteten auf einen hohen Prozentsatz an
Betrieben hin, die ihre Beleuchtung ange-
schaltet lassen. Dieser Eindruck hat sich
nach der Erhebung bestigt: Insgesamt
71 % der Gewerbetreibenden hatten die
Beleuchtung zwischen 22:00 und 2:30Uhr
eingeschaltet. Vermutlich verringert sich
diese Zahl bis morgens um 6:00 Uhr, wenn
die Nacht nach der Definition dieser Ar-
beit endet, nicht mehr wesentlich. Gut die
Hälfte (51,64 %) der Gewerbe hatten eine
Abb. 8 Gewerbebetriebe mit Außenwirkung (Eigene Darstellung; Kartengrundlage: Openstreetmap; Daten:
Eigene Erhebung 2011 / Openstreetmap)
30 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
„gut sichtbare“ Beleuchtung 10 % war „zu-
rückhaltend“ beleuchtet und 9% bekamen
die Bewertung „auffallend“. Entsprechend
hatten nur 29 % ihre Beleuchtung vollstän-
dig ausgeschaltet.
4.1.1 Gewerbebetriebe ohne nächt-
liche Beleuchtung
Bei den Gewerbebetrieben, die ihre Be-
leuchtung ab 22:00 Uhr ausgeschaltet hat-
ten (29 %) ist das Bild nicht einheitlich.
Sie häufen sich zunächst im Inneren des
Gebietes, wo sich auch die Wohnstandorte
befinden. Eine starke Häufung findet sich
dann jedoch auch im gesamten Westen des
Gebiets rund um die Wilmersdorfer Stra-
ße. Die Wilmersdorfer Straße könnte, an-
ders als die anderen Gewerbestandorte ein
ausgeprägter Tag-Standort sein, an dem
sich die Gewerbetreibenden keinen Vor-
teil davon versprechen, die Beleuchtung
nachts noch angeschaltet zu lassen. Auch
ist die Dichte an Gastronomiebetrieben
hier, anders als um den Savignyplatz, rela-
tiv niedrig. Gastronomiebetriebe haben oft
bis in die Nacht geöffnet und ziehen des-
halb mutmaßlich noch am späten Abend
Laufkundschaft an. Auch hat die Wilmers-
dorfer Straße unter den Gewerbestand-
orten die höchste Einwohnerdichte. Der
Kurfürstendamm spielt eine Sonderrolle,
da er mit seinen teuren Lagen ein Ort der
Repräsentation für die ansässigen Geschäf-
te ist. Hier ist offenbar das Bestreben groß,
möglichst durchgehend zu beleuchten.
Es gibt drei Branchen, die eine hohe
Ausschaltquote von über 60 % haben:
Massagesalons (73 %), Bedarfsartikel-
Abb. 9 Branchen nach Ausschaltquoten in Prozent der ausgeschalteten (Eigene Darstellung; Daten: Eigene
Erhebung 2011)
31
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
händler (73 %) und Kiosks (65 %). Die
meisten Branchen liegen zwischen 18 %
und 51 %.
4.1.2 Zurückhaltend beleuchtete Ge-
werbebetriebe
Die Gewerbebetriebe, deren Beleuch-
tung als „zurückhaltend“ eingestuft wurde
(10%) verteilen sich gemessen an der Ge-
werbedichte gleichmäßig über das Gebiet.
Hier waren keine besonderen Schwer-
punkte oder Tendenzen erkennbar.
Eine zurückhaltende Beleuchtung im
Sinne der Erhebung beleuchtet das betref-
fende Geschäft nur schemenhaft und un-
terscheidet sich in Bezug auf die Helligkeit
deutlich von der gut sichtbaren bzw. der
auffallenden Beleuchtung welche darauf
ausgerichtet ist, die Aufmerksamkeit von
Passanten zu erregen oder Waren zu präsen-
tieren. Die Zahl der zurückhaltend beleuch-
teten Betriebe ist deutlich kleiner als die
derer mit ausgeschalteter Beleuchtung. Die
„zurückhaltendsten“ Branchen sind Buch-
händler (19 %), Bäckereien (18%), Opti-
ker (17 %) und Blumenhändler (17%).
4.1.3 Gut sichtbar beleuchtete Gewer-
bebetriebe
Die deutliche Mehrheit der Gewerbebe-
leuchtung (52 %) wurde als „gut sichtbar
bewertet. Erwartungsgemäß ist die Dichte
der gut sichtbar beleuchteten Gewerbebe-
triebe an den Gewerbestandorten hoch.
Schwerpunkte sind die obere Wilmers-
dorfer Straße (eine verkehrsberuhigte Ein-
kaufspassage), die obere Knesebeckstraße
und der Kurfürstendamm, der seine Ma-
gnetwirkung bis weit in die ihn kreuzen-
den Seitenstraßen hinein ausübt. Neben
Banken sind Möbel- und Innenausstatter
bei den „gut sichtbaren“ stark vertreten..
Möglicherweise spielt hier die Tatsache
eine Rolle, dass diese ihre Waren in der Re-
gel nicht direkt im Schaufenster ausstellen
können und deshalb die Verkaufsräume
insgesamt heller ausleuchten.
Die gut sichtbar beleuchteten Gewer-
bebetriebe erreichen die höchsten Werte
innerhalb der Branchen, z.B. sind 86 %
der Banken gut sichtbar beleuchtet. Die
höchsten Anteile an gut sichtbarer Be-
leuchtung haben die Branchen Banken
(86 %), Möbel und Innenausstattung
(79%), Schmuck (78%) und Hotels mit
Foyer (76%). Abgesehen von den Hotels
sind das auch Branchen bei denen größere
Werte in den Ladenräumen lagen, mög-
licherweise ist die Beleuchtung also auch
eine Sicherheitsmaßnahme.
4.1.4 Auffallend beleuchtete Gewerbe-
betriebe
Nach Auffassung des Autors ist die Grup-
pe der auffallend beleuchteten Gewerbe
(Anteil: 9 %) wegen ihres vermutlichen
32 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Konfliktpotenzials die interessanteste. Zu
erwarten wäre, dass nachtaktive Gewer-
betreibende besonders häufig auffallend
beleuchten, um sich von der Umgebung
abzusetzen und Kunden anzuziehen. Tat-
sächlich teilen sich die Spitzenplätze zwei
nachtaktive Branchen, nämlich Hotels mit
Foyer (21% auffallend) und Gastronomie-
betriebe (19% auffallend). Wie stellt sich
das räumlich dar? Schwerpunkte befinden
sich offenbar nicht zwangsläufig an Gewer-
bestandorten. Die Wilmersdorfer Straße
selbst hat kaum auffallend beleuchtete
Gewerbe. Dafür gibt es Konzentrationen
in der Peripherie westlich und östlich. Die
deutlichste Häufung befindet sich nord-
westlich des Savignyplatzes mit Grolman-
straße, östlicher Pestalozzistraße und der
Schlüterstraße nördlich der Kantstraße.
Nordöstlich des Savignyplatzes befinden
sich besonders viele Gastronomiebetriebe
auf engstem Raum. Diese scheinen sich
durch ihre Beleuchtung von der Konkur-
renz absetzen zu wollen. So ließe sich der
Schwerpunkt von „auffallenden“ Beleuch-
tungen an dieser Stelle erklären.
Am Kurfürstendamm gibt es gemessen
an der Gewerbedichte eher wenig auffal-
lend beleuchtete Gewerbe. Was bewegt
die Gewerbebetriebe dort zur Zurück-
haltung? Ein Grund dafür könnten zwei
Regelwerke sein, welche Vorschriften
zur Gestaltung der Beleuchtung der Ge-
schäfte am Kurfürstendamm enthalten.
Die Erhaltungsverordnung für das Gebiet
„Kurfürstendamm“ vom Oktober 2001
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
von Berlin 2001, S.4) Listet unter „Typi-
sche Merkmale von Werbeanlagen“ unter
anderem auf:
„keine bewegliche, blinkende, an- und
abschwellende Leuchtwerbung;
Wechselwerbung nur in begrenzter
Zahl von sog. Stadtinformationsanla-
gen auf öffentlichem Straßenland“.
Das „Lineares Regelwerk Kurfürsten-
damm: Rahmenregelungen und Emp-
fehlungen zur Gestaltung des Kur-
fürstendammes“ listet unter den dort
genannten zehn Grundsätzen zu „Sonstige
Gestaltungselemente“ folgendes auf: „Der
Kurfürstendamm bedarf einer klaren,
beruhigenden Gesamtwirkung. Heraus-
fallende Gestaltungsansprüche sind zu-
rückzunehmen. Auf schrille Farbgebung,
grelle Beleuchtungseffekte und das Aufstel-
len signalhafter Repräsentationsobjekte
soll verzichtet werden (Senatsverwal-
tung für Stadtentwicklung und Umwelt-
schutz1984,S.111).
So scheint es möglich, dass an dieser
Stelle die genannten Regelwerke einen
mäßi gen den Einfluss auf die Beleuchtung
aus ge übt haben.
Der Anteil der Gruppe der auffallend
beleuchteten Gewerbebranchen ist mit 9%
zwar nicht wesentlich geringer als derjenige
der zurückhaltend beleuchteten mit 10%,
doch die Verteilung ist eine ganz andere.
Nur 15 von 72 Branchen verfügten über-
haupt über auffallend beleuchtete Gewerbe.
33
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Gastronomiebetriebe und Hotels mit Foy-
er haben die mit Abstand größten Anteile.
Beides sind nachtaktive Branchen, was sich
im Ausmaß der Beleuchtung niederschlägt.
Warum Apotheken, Bedarfsartikelhändler
oder Buchhändler auffallend beleuchten,
ist dagegen weniger nachvollziehbar. In
Bezug auf die Buchhändler ist interessant,
dass sie zu Extremen zu neigen scheinen.
Sie sind gleichzeitig die Gruppen mit dem
größten Anteil an zurückhaltend beleuch-
teten Gewerben. Möglicherweise spiegelt
das die verschiedenen Verkaufskonzepte
in der Buchhandelsbranche wieder (kleine
Spezialisten für ausgewählte Literatur und
Filialisten mit großen Flächen und hohen
Umsätzen im Bereich der Bestseller).
4.1.5 Welche Muster lassen sich bei der
Beleuchtung erkennen?
An den Gewerbestandorten dominie-
ren die gut sichtbaren Gewerbebetrie-
Beleuchtungsstärke Summe Gewerbebetriebe Prozent
ausgeschaltet 447 29
zurückhaltend 155 10
gut sichtbar 788 52
auffallend 136 9
Summe bewertet 1.526 100
Keine Bewertung vorliegend 19
Tab. 3 Übersicht der Ausschaltquoten im gesamten Gebiet (Eigene Darstellung; Daten: Eigene Erhebung 2011)
Abb. 10 Auffallend beleuchtete Gewerbebetriebe nach Branchen
in Prozent (Eigene Darstellung; Daten: Eigene Erhebung
2011)
Abb. 11 Ausschaltquoten in Prozent
(Eigene Darstellung; Daten: Eigene
Erhebung 2011 / Openstreetmap)
34 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
be, während in Randlagen und in den
Wohnstandorten mehr Kontraste herr-
schen.
Die größten Abweichungen gibt es bei
den auffallend beleuchteten Gewerbe-
betrieben, die aber auch gleichzeitig
den kleinsten Anteil haben (9 %).
Am Kurfürstendamm wird die nächt-
liche gewerbliche Beleuchtung selten
ausgeschaltet.
Gastronomiebetriebe sind am häufigs-
ten auffallend beleuchtet.
4.2 Befragung der sechs am stärksten
vertretenen Branchen
Als Grundlage für die Auswahl von Gewer-
bebetrieben für die Befragung dienten die
GIS-Daten aus der Bestandsaufnahme, aus
welchen per Zufalls-Algorithmus Gewerbe-
betriebe ausgewählt wurden. Geplant war,
mindestens fünf Vertreter der sieben zah-
lenmäßig am stärksten vertretenen Bran-
chen auf der Basis eines selbst entworfenen
kurzen Fragebogens zu befragen. Insgesamt
elf Betriebe aus sechs Branchen konnten
letztlich erfolgreich befragt werden, bei
der Branche Schönheitssalons gelang dies
nicht, weil in keinem der besuchten Betrie-
be eine für Beleuchtung verantwortliche
Person zu sprechen war. Bei der Befragung
eines Kunsthandels ließ sich der Besitzer
in ein Gespräch verwickeln, ansonsten war
es oft schwierig, die zuständigen Personen
dazu zu bewegen, den Fragebogen auszufül-
len, obwohl dieser kurz gehalten war. Häufig
wurde der Autor vertröstet.
Folgenden Themenbereiche waren Ge-
genstand der Befragung:
1. Motivation,
2. Funktionen nächtlicher Beleuchtung,
3. Probleme und Konflikte mit gewerbli-
cher Beleuchtung,
4. Institutionell-administrativer Rahmen.
Von den elf befragten Gewerbetreibenden
befanden sich ein Drittel in Hauptstraßen
und zwei Drittel in Nebenstraßen. Etwa
zwei Drittel der Gewerbe schlossen an
Wochentagen bis spätestens 20 Uhr (in der
Regel 19:00 Uhr), jeweils ein Sechstel bis
22 Uhr und ein Sechstel hatte keine fes-
ten Schließzeiten. Am Wochenende (ein-
schließlich Samstag) schlossen ein Drittel
bis 18 Uhr, ein Drittel bis 20 Uhr. Etwa
ein Viertel hatte keine festen Schließzeiten
und ein Zehntel schloss bis 22 Uhr.
4.2.1 Zur Motivation der Gewerbetrei-
benden für die Beleuchtung
Gefragt wurde nach vier Aspekten:
der Gestaltungsanspruch über den In-
nenraum hinaus
richten sich die Gewerbetreibenden bei
der Gestaltung der Beleuchtung nach
der Konkurrenz?
gibt es „Beleuchtungsstandards“
welche Priorität hat die Beleuchtung
35
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Gefragt nach dem Gestaltungsanspruch
gab ein nur Drittel der Befragen an, dass
sie/er auch die Umgebung mit seiner Be-
leuchtung mit gestalten möchte. Mit dem
zweiten Aspekt sollte ein Eindruck über
das Konkurrenzverhaltens in Bezug auf Ge-
staltung und Helligkeit gewonnen werden.
Möglicherweise waren die Fragen un-
günstig formuliert, jedenfalls bejahte nur ein
einziger Gewerbetreibender, dass er sich bei
der Gestaltung seiner Beleuchtung an der
Konkurrenz orientiere. Die Gewerbetrei-
benden konzentrieren sich demzufolge bei
der Beleuchtung auf das eigene Geschäft.
Die Fragen nach der Priorität der Be-
leuchtung der Geschäfts brachten inter-
essante Ergebnisse: So gaben die Gewer-
betreibenden an, dass die Priorität der
Beleuchtung zur Geschäftszeit mindestens
mittel (45 %) oder gar hoch (55%) sei.
Bei der nächtlichen Beleuchtung waren
die Verhältnisse deutlich anders: 55 %
der Befragten gaben an, dass die Priorität
niedrig sei, 27 % gaben mittel an und nur
18 % gaben an, dass die Priorität hoch
sei. Das spricht einerseits dafür, dass die
Beleuchtung insgesamt sehr wichtig ist,
andererseits wird ein klarer Unterschied
zwischen täglicher und nächtlicher Be-
leuchtung bzw. der Beleuchtung zu Zeiten
der Öffnung und Schließung der Betriebe
gemacht. Obwohl für die Gewerbetrei-
benden die Beleuchtung nach Geschäfts-
schluss mindestens eine mittlere, wenn
nicht eine niedrige Priorität hat, lassen
über zwei Drittel die Beleuchtung auch
dann angeschaltet.
4.2.2 Funktionen von nächtlicher Be-
leuchtung für Gewerbetreibende
Die Gewerbetreibenden wurden zu zwei
funktionalen Aspekten befragt, der Ein-
schaltdauer der Beleuchtung und dem vor-
wiegenden Einsatzzweck der Beleuchtung.
Übereinstimmend mit der Bestands-
aufnahme gaben mehr als zwei Drittel an,
ihre Beleuchtung nachts angeschaltet zu
lassen. Und das, obwohl 55 % angaben,
dass die nächtliche Beleuchtung eine nied-
rige Priorität habe. Würden die 28 %, die
ihre Beleuchtung trotz niedriger Priorität
angeschaltet lassen, sich davon überzeugen
lassen diese nachts auszuschalten? – Eine
interessante Frage.
Abb. 12 Priorität der nächtlichen Beleuchtung (nach
22h) des Geschäfts (Eigene Darstellung;
Daten: Eigene Erhebung 2011)
Abb. 13 Einschaltdauer der Beleuchtung (Eigene
Darstellung; Daten: Eigene Erhebung 2011)
36 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Bei der Frage nach dem vorwiegen-
den Einsatzzweck der Beleuchtung nach
22Uhr war zusätzlich ein offenes Antwort-
feld vorgesehen. Die Befragten gaben nur
die zwei Zwecke Aufmerksamkeit (73 %)
und Sicherheit (27 %) an.
4.2.3 Probleme und Konflikte mit ge-
werblicher Beleuchtung
In Bezug auf durch die Gewerbetreibenden
wahrgenommene Lichtkonflikte konnte die
Befragung keine neuen Ergebnisse liefern.
Keiner der Befragten gab an, den Eindruck
zu haben, dass nächtliche Beleuchtung von
Gewerbe potenziell problematisch sei. Auch
gab keiner an, eine konkrete Situation erlebt
zuhaben, bei der die nächtliche Beleuchtung
zum Problem wurde bzw. ein Konflikt z.B.
mit einem Anwohner entstand.
Bei den befragten Gewerbebetrieben
gab es also keinerlei Erfahrungen mit
Licht konflikten oder – mutmaßlich – kein
Bedürf nis dies zu thematisieren.
4.2.4 Institutionell-administrativer Rah-
men für gewerbliche Beleuchtung
Gefragt nach der Reglementierung („zu
lasch“/„genau richtig“ oder „zu viel“), re-
agierten die meisten Befragten mit Ratlo-
sigkeit, denn ihnen waren keine Regelun-
gen zur Beleuchtung bekannt. Demzufolge
hatten die Anforderungen der Bauordnung
hier überhaupt keinen Einfluss auf die Ge-
staltung der Beleuchtung. Trotzdem hatte
keiner der Befragten bisher Probleme we-
gen der Nichteinhaltung von Vorschriften.
Vom Autor über die Bauordnung aufge-
klärt stuften alle Befragten die Regelungen
als „genau richtig“ ein.
Auch bei einem Interview mit der IHK
wurde grundsätzliches Einverständnis mit
den geltenden Regeln geäußert (IHK Ber-
lin 2011, Interview vom 29.11.2011).
4.3 Bewertung der gewerblichen Be-
leuchtung durch die Bewohner
4.3.1 Überblick
Um die Eindrücke und Erfahrungen der
Bewohner zu erfassen wurde eine Pas-
santenbefragung auf der Basis eines Fra-
gebogens durchgeführt. Der Fragebogen
enthielt 21 Fragen zu den Themenberei-
chen
Einschätzungen zu Gesellschaft und
Bewusstsein/persönliche Einschätzun-
gen
Funktionen von nächtlicher Beleuch-
tung
Probleme und Konflikte mit gewerbli-
cher Beleuchtung
Einschätzung des Institutionell-admi-
nistrativen Rahmens
Lichtverschmutzung
37
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Die Themen und Fragen basierten auf den
drei Forschungsfragen dieser Arbeit. Der
Fragebogen hatte aber insbesondere das
Ziel, die möglichen Konflikte detailliert zu
erfassen, was für die Gruppe der Bewoh-
ner als mutmaßlich am stärksten Betroffe-
ne besonders interessant erschien.
Als Ort für die Befragung wurde die
Wilmersdorfer Straße gewählt, da hier eine
hohe Zahl von Passanten zu erwarten war.
Zudem ist das Gebiet auch potenziell kon-
fliktträchtig, da es bezogen auf das gesamte
Untersuchungsgebiet eine hohe Bevölke-
rungsdichte hat und gleichzeitig ein Misch-
gebiet mit einem Gewerbestandort ist.
Es wurde unterschieden zwischen im
Gebiet ansässigen Anwohnern und allen
anderen (im weiteren Verlauf als Passanten
bezeichnet).
4.3.2 Befragung der Bewohner
Bewertung der Stadtbeleuchtung
allgemein
Einführend wurde der Aspekt angespro-
chen, dass in Charlottenburg viele Ge-
schäfte nachts nach Geschäftsschluss
noch beleuchtet sind. Um zu untersuchen,
inwiefern diese den Zweck erfüllt, die
Aufmerksamkeit der Vorbeigehenden zu
erregen (für 73 % der befragten Gewerbe-
betriebe der nächtliche Einschaltgrund),
wurde gefragt, ob sich diese die Auslagen
geschlossener Geschäfte in den Schaufens-
tern ansehen. Unter den Passanten sehen
sich 55 % die Auslagen an, 45 % nicht.
Erwartungsgemäß fällt der Anteil bei den
Anwohnern geringer aus: Hier sehen sich
höchstens 37 % („ja“ und „gelegentlich“)
die Auslagen an, knappe zwei Drittel sehen
sich die Auslagen nie an. In Anbetracht der
Tatsache, dass die Anwohner ihr Quartier
besser kennen als die Passanten ist der
Anteil jedoch erstaunlich groß. Insgesamt
scheint sich die Beleuchtung aus Sicht der
Gewerbetreibenden auszuzahlen.
Die Frage, ob sie sich im allgemein per-
sönlichen Lebensumfeld durch nächtliche
Beleuchtung gestört oder beeinträchtigt
fühlen, verneinten die meisten Befragten
(67 %), wobei die Gruppe derjenigen, die
sich gestört oder beeinträchtigt fühlen, mit
dem Alter konstant zunimmt. Addiert man
„ja“ und „teilweise“, so sind die Altersgrup-
pen der 31-51-jährigen und der älter als
51-jährigen fast gleich groß, während die
jüngeren (jünger als 31 Jahre) sich sehr
selten gestört oder beeinträchtigt fühlen.
Abb. 14 Beeinträchtigung durch nächtliche Beleuch-
tung (Eigene Darstellung; Daten: Eigene
Erhebung 2011)
38 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Mehrmals hatten Passanten den Ein-
druck, sie müssten die nächtliche Beleuch-
tung gegenüber dem Autor verteidigen. Für
die ältere Generation schienen insbeson-
dere Kriegserfahrungen wie die Verdunke-
lung während der Zeit der Luftangriffe im
zweiten Weltkrieg nachzuwirken. Für diese
schien es geradezu anmaßend, die nächtli-
che Beleuchtung kritisch zu hinterfragen.
Eher war für sie eine hell erleuchtete Stadt
ein Zeichen von wiedererlangtem Wohl-
stand und insofern etwas uneingeschränkt
Positives. Punktuell erweckten moderne
Beleuchtungen aber auch negative Krieg-
sassoziationen: Zum Beispiel Skybeamer
(zwischenzeitlich an der O2-Arena in
Friedrichshain eingesetzt), erinnerten an
kreisende Flakscheinwerfer.
Bei der Mehrzahl der Befragten der
jüngeren Generation gewann der Autor
den Eindruck, dass sie an die Thematik der
nächtlichen Beleuchtung der Gewerbebe-
triebe viel mehr über die Aspekte der Um-
weltauswirkungen und Energieeffizienz
heran gehen. Es gibt hier allgemein eine
hohe Bereitschaft zur kritischen Auseinan-
dersetzung mit der Beleuchtung. Dass der
Schutz der Umwelt notwendig und wich-
tig ist, scheint in der jüngeren Generation
zunehmend selbstverständlich zu werden.
Oft wurde gesagt, dass es zwar viel nächtli-
che Beleuchtung gibt, aber man sich jedoch
nicht gestört fühle. Die Befragten sehen da-
rin eher eine Verschwendung von Energie.
Die Frage, ob sich die Befragten wün-
schen, dass die gewerbliche Beleuchtung
in Ihrem Wohnquartier gezielter einge-
setzt wird, wurde mit großer Zustimmung
bejaht, obwohl sich die Mehrheit der Be-
fragten in ihrem unmittelbaren Lebens-
umfeld nicht gestört oder beeinträchtigt
fühlt (s.o.). Die mittlere Altersgruppe
(31-51-jährige) war zu 100 % dieser Mei-
nung, während ein kleinerer Teil der Älte-
ren und Jüngeren jeweils keinen Verbesse-
rungsbedarf sah.
Der Bekanntheitsgrad des Begriffs
„Lichtverschmutzung“ bewegte sich unter
den Befragten bei relativ genau der Hälfte,
wobei es in den Altersgruppen keine gro-
ßen Differenzen gab. Lediglich bei den Älte-
ren war der Begriff etwas häufiger bekannt.
Diejenigen, denen der Begriff bekannt war,
hielten Lichtverschmutzung ausnahmslos
für ein Problem in Großstädten.
Bewertung der Beleuchtung
im Untersuchungsgebiet
Auch die Befragung der Anwohner und
Passanten lieferte in Bezug auf Proble-
me und Konflikte nur wenige konkrete
Ergebnisse. Dies war statistisch gesehen
zu erwarten gewesen, denn die Zahl der
Lichtbeschwerden beim Umwelt- und
Natur schutzamt betrug selbst zu ihrem
Höhepunkt im Jahr 2007 nur 22 im gesam-
ten Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf,
welcher deutlich größer ist als das Unter-
suchungsgebiet. Vier Anwohner konnten
bestätigen, dass sie in Ihrem Wohnquartier
bereits eine Situation erlebt hatten, bei der
39
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
die nächtliche Beleuchtung zum Problem
wurde bzw. ein Konflikt mit dem Eigentü-
mer der Lichtanlage entstand.
Diese hatten auch ein starkes Interesse
an der Thematik. Exemplarisch hierfür ist
ein Passant, der sogar aufgrund einer sol-
chen Belästigung die Wohnung wechselte,
weil er den Konflikt nicht lösen konnte.
Hier war die Ursache die Beleuchtung ei-
nes gegenüberliegenden Abstellplatzes für
Mülltonnen mit Leuchtstoffröhren, die di-
rekt in das Wohnzimmer des Betroffenen
strahlten. Der Betreiber ließ sich im direk-
ten Kontakt mit dem Anwohner nicht dazu
bewegen, seine Beleuchtung zu verändern.
Hier hätte das Umweltamt vermutlich ver-
mitteln können, jedoch kannte der Betrof-
fene diese Möglichkeit nicht.
Bei einem weiteren Fall konnte der
Autor an einer Lichtmessung des Umwelt-
amtes Charlottenburg-Wilmersdorf direkt
beim Beschwerdeführer teilnehmen. Der
Beschwerdeführer lebt im 4. Obergeschoss
eines Altbaus und blickt aus seinem Wohn-
zimmerfenster direkt auf das Treppenhaus
eines neu errichteten Hotels. Dieses Ho-
tel hat das Treppenhaus aus ästhetischen
Gründen von außen mit einem Strahler
beleuchtet, der in regelmäßigen Zeitabstän-
den die Farbe wechselt. Beklagt wurden die
Helligkeit und die wechselnden Farben
der Beleuchtung. Durch die Vermittlung
des Umweltamtes wurde erreicht, dass der
Strahler nur noch in einer Farbe leuchtet
und nach dem Geschäftsschluss der Hotel-
bar abgeschaltet wird. Die Lichtmessung
hat allerdings keine Überschreitung der
Grenzwerte ergeben, auch nicht nach Zu-
gabe des Zuschlags für farbiges Licht.
Drei der vier Konflikte wurden durch
gewerb liche Beleuchtung ausgelöst
(Leucht schrift und Werbeanlage) und in
einem Fall war eine Fassadenbeleuchtung
das Problem. Ebenfalls in drei von vier
Fällen war der Zeitraum der Einschaltung
pro ble ma tisch und in allen Fällen wurde
die Helligkeit beklagt.
Besonders auffällig beleuchtete
Gewerbeformen
Auf die Frage nach einer bestimmten Ge-
werbeform im Wohnquartier der Befrag-
ten, welche bezüglich des Lichts besonders
auffällig ist, wurden folgende Nennungen
gemacht:
Ketten / Filialgeschäfte
Bordelle
Casinos
Die letzteren Gewerbe wurden auch ge-
genüber dem Umwelt- und Naturschutz-
amt als problematisch genannt (Bezirk-
samt Charlottenburg-Wilmersdorf 2011b,
Interview vom 29.11.2011). Mutmaßlich
wird hier die Kritik der Anwohner an der
Beleuchtung durch eine grundsätzliche
Ablehnung der genannten Nutzungen
bestärkt, die in der eigenen Wohngegend
unerwünscht sind. Als Beleuchtung wird
allgemein blaues Licht als besonders stö-
rend empfunden, wofür es auch eine phy-
40 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
siologische Erklärung gibt: blaues Licht
wird tatsächlich heller wahrgenommen,
weil der menschliche Sehsinn für diesen
Bereich des Lichtspektrums während des
Nachtsehens besonders empfindlich ist.
Regelungen rund ums Licht
Auch die Bewohner und Passanten wur-
den gefragt, ob sie mit der Regulierung
der Beleuchtung allgemein zufrieden seien
oder ob sie sich strengere Anforderungen
wünschten. Dort war die Zustimmung we-
sentlich geringer als bei den Gewerbetrei-
benden. Betrachtet man das Alter, so sind
die Jüngeren (weniger als 30 Jahre) und die
Älteren (mehr als 51 Jahre) überwiegend
mit der Reglementierung zufrieden (63 %,
respektive 60 % Zustimmung). Die mittle-
re Altersgruppe (31-51-jährige) deutlich
unzufrieden, zwei Drittel (67 %) wünschen
sich eine strengere Reglementierung.
Vergleicht man die Angaben der befrag-
ten Passanten und Anwohner zu dieser Fra-
ge, so ergeben sich deutliche Unterschiede
zwischen den beiden Gruppen: Während
die befragten Passanten klar der Auffassung
sind, dass die Reglementierung ausrei-
chend ist (75 %), sehen das die Anwohner
im Gebiet anders: Eine knappe Mehrheit
(53 %) wünscht sich eine strengere Regle-
mentierung. Die Auswahl fiel nicht zuletzt
auf Charlottenburg Süd als Untersuchungs-
gebiet, weil dort intensiv beleuchtet wird.
Dass es bei der oben genannten Frage so
deutliche Unterschiede zwischen Passan-
ten und Anwohnern gibt, scheint einer-
seits zu bestätigen, dass es Unterschiede zu
den – nicht näher bekannten – Wohnorten
der Passanten und dem Untersuchungsge-
biet gibt. Andererseits deutet sich hier an,
dass in Charlottenburg Süd eine Toleranz-
schwelle erreicht zu sein scheint, bei deren
Überschreitung sich die Anwohner eine
Veränderung der Situation wünschen.
4.4 Standpunkte der Verwaltung und
weiterer Akteure
4.4.1 Senat und Bezirke
Die Senatsverwaltung für Stadtentwick-
lung und Umwelt ist zuständig für plane-
rische Angelegenheiten, die das gesamte
Land Berlin betreffen. Sie arbeitet jedoch
schon wegen der räumlichen Situation
Berlins als Stadtstaat eng mit den Bezirken
zusammen. Durch Ihre Zuständigkeit für
den Flächennutzungsplan und die Berliner
Bauordnung hat sie einen maßgeblichen
Einfluss auf die Grenzwerte für nächtli-
che Beleuchtung und die Zulässigkeit von
baulichen Anlagen/Werbeanlagen. Für
die Fallstudie sprach der Autor mit einer
für die öffentliche Straßenbeleuchtung
zuständigen Mitarbeiterin aus der Abtei-
lungX Tiefbau. Mit der gewerblichen Be-
leuchtung kommt die Abteilung nur indi-
rekt in Berührung, sie ist für die öffentliche
41
Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Straßenbeleuchtung zuständig. Probleme
und Konflikte waren aus der öffentlichen
Straßenbeleuchtung, nicht jedoch von der
gewerblichen Beleuchtung bekannt. Für
letztere ist das Umwelt- und Naturschutz-
amt des Bezirks zuständig. Allerdings übt
der Senat über die Ausgestaltung der Berli-
ner Bauordnung Einfluss auf die gewerbli-
che Beleuchtung aus.
Die Bauaufsicht ist ein Fachbereich des
Stadtentwicklungsamts im Bezirksamt und
ist zuständig für die Umsetzung der Rege-
lungen der Berliner Bauordnung und damit
auch für die Genehmigung baulicher Anla-
gen und Anlagen der Außenwerbung, also
Werbeanlagen. Neben der baurechtlichen
Zulässigkeit einer Anlage prüft die Bauauf-
sicht auch Aspekte wie die mögliche Ver-
unstaltung des Straßen-, Orts- oder Land-
schaftsbildes durch das Vorhaben. Obwohl
die Frage der Beleuchtung nicht direkt
geprüft wird kann eine geplante Beleuch-
tungsanlage im Einzelfall als verunstaltend
angesehen werden. Dies wäre beispielswei-
se der Fall, wenn durch eine Fassadenbe-
leuchtung die stadträumliche Wirkung der
Fassade optisch zurückgedrängt würde.
Werbeanlagen werden in der Regel von
Gewerbetreibenden oder von Werbefir-
men (seltener von Architekten) beantragt.
Dabei entstand seitens der Bauaufsicht
nicht der Eindruck eines Konkurrenzver-
haltens bezüglich der Beleuchtungsstärke
oder anderer Aspekte der Beleuchtung,
wie es eine Hypothese dieser Arbeit an-
nimmt.
Insgesamt habe unter den Antragstel-
lern der Aspekt der Beleuchtung eine hohe
Priorität, wobei in der Regel die Gestaltung
des eigenen Objekts im Vordergrund stehe.
Die Möglichkeiten der Regulierung
werden von der Seite der Bauaufsicht als
ausreichend eingeschätzt. Was die Frage
der Lichtemissionen angeht, gäbe es je-
doch bei den Antragstellern einen Infor-
mationsbedarf.
Das Umwelt- und Naturschutzamt ist
auf der Bezirksebene für Umwelt- und Na-
turschutz und damit auch allgemein für die
Belange des Immissionsschutzes zustän-
dig, zu dem auch Lichtimmissionen und
Licht emissionen gehören.
Im Fall einer Beschwerde aufgrund ei-
ner Beleuchtungsanlage kommt dem Um-
welt- und Naturschutzamt die Rolle des
Vermittlers zu, der zwischen dem Verursa-
cher und dem Beschwerdeführer vermittelt
und im Extremfall auch Anordnungen oder
Geldstrafen verhängen kann. In der Regel
wird jedoch ein Kompromiss zwischen den
Beteiligten gefunden. Falls nicht telefo-
nisch eine Lösung gefunden werden kann,
nimmt ein Mitarbeiter des Umwelt- und
Naturschutzamtes beim Beschwerdeführer
eine Messung der mittleren Beleuchtungs-
stärke in einem der störenden Lichtquelle
zugewandten Raum vor, um zunächst zu
prüfen, ob eine Überschreitung der Grenz-
werte vorliegt. Ist dies der Fall, so muss
der Verursacher etwas an seiner Anlage
anpassen. Doch selbst wenn keine Über-
schreitung vorliegt kann in der Regel eine
42 Akteure und gewerbliche Beleuchtung im Untersuchungsgebiet
Lösung gefunden werden, mit welcher der
Beschwerdeführer leben kann. Offenbar
gibt es ein geringes Bewusstsein für die
Belästigungen, die eine Beleuchtungsan-
lage auslösen kann. Ein typischer Satz bei
Beschwerden sei „der soll sich eben eine
Jalousie kaufen. Besonders häufig gibt es
Beschwerden bei Werbeanlagen. Insbeson-
dere die neue LED-Technik verfügt über
ein hohes Störpotential, vor allem aufgrund
von Farbigkeit und Bewegung.
Beschwerden kommen häufiger von
Bewohnern der unteren Etagen, vom EG
bis zum 2. OG. Weiter oben werden die
Beleuchtungsanlagen nicht so stark wahr-
genommen. Werden die Anlagen jedoch
hoch angebracht, so stören sie insgesamt
mehr Anwohner aus mehr Etagen.
Räumlich gesehen ist bei den Beschwer-
den keine Konzentration auf einen be-
stimmten Ort erkennbar, die Beschwerden
kommen aus dem ganzen Bezirk, wobei das
Untersuchungsgebiet deutlich betroffen ist.
Für die Beleuchtung bestimmter Nutzun-
gen wie Casinos und Bordelle haben die
Bewohner allgemein weniger Verständnis
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmers-
dorf2011b, Interview vom 29.11.2011).
4.4.2 Weitere Akteure
Bei der IHK in Berlin lagen zum Zeitpunkt
des Interviews keine Beschwerden der Ge-
werbetreibenden zur Reglementierung der
Beleuchtung vor. Es war auch kein Konkre-
ter Fall bekannt, in dem es einen Konflikt
mit Anwohnern wegen der gewerblichen
Beleuchtung gab. Grundtzlich ist auch die
IHK selbst mit der derzeitigen Regulierung
einverstanden, insbesondere die Beschwer-
demöglichkeit über das Umweltamt wird
gutgeheißen (IHK Berlin 2011, Interview
vom 29.11.2011).
Abb. 15 Anzahl der Lichtbeschwerden und Lichtmessungen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf 2003-2010
(Eigene Darstellung; Daten: Umwelt- und Naturschutzamt Charlottenburg-Wilmersdorf 2011)
43
Fazit
5. FAZIT
Der Folgende Abschnitt soll kurz zusam-
menfassen, welche Erkenntnisse die Un-
tersuchung insbesondere in Bezug auf die
Frage der durch von der gewerblichen Be-
leuchtung ausgehenden Konflikte lieferte.
Dabei ist der Standpunkt des Betrachters
durchaus maßgeblich. Deshalb soll an
dieser Stelle auch noch einmal auf die un-
terschiedliche Wahrnehmung der Akteure
eingegangen werden.
5.1 Konfliktlinien
Obwohl ein Ziel der Fallstudie war, die
Entstehung von Konflikten zu analysieren,
ist es nicht gelungen, diese Frage präzise
beantworten, teils weil (bis auf einen Fall)
keine Daten zu Konflikten mit genauen
Orten vorliegen. Hauptgrund war jedoch
die geringe Zahl der bei den Befragungen
zu Tage getretenen Lichtkonflikte.
Was die niedrige Zahl der Beschwer-
den beim Umweltamt angeht, könnte der
Grund darin liegen, dass die Betroffenen
nicht wissen, an wen sie sich wenden sol-
len. Zusätzlich könnten sie die Erfolgs-
aussichten einer Beschwerde als gering
einschätzen oder sich durch eine direkte
Konfrontation mit dem Verursacher be-
reits entmutigt fühlen. Alle drei Gründe
kamen im Rahmen der Passantenbefra-
gung zur Sprache. Dies ist insofern bedau-
erlich, als dass eine durch das Umweltamt
durchgeführte Schlichtung des Konfliktes
nach den Erkenntnissen des Autors durch-
aus erfolgversprechend zu sein scheint.
5.1.1 Lichtkonflikte: Räumliche Aspekte
Stadtstruktur
Die sehr kompakten Straßenräume im Un-
tersuchungsgebiet, wie sie in vielen grün-
derzeitlichen Stadtquartieren Deutsch-
lands vorhanden sind, weisen einige
Aspekte auf, die unter Umständen Licht-
konflikte begünstigen. Die Blockstruktu-
ren sind in der Regel geschlossen, wodurch
eine durchgängige Raumkante entsteht,
die gerade bei den kleineren Straßen mit
einem schmalen und hohen Profil einher-
geht. Die bauliche Dichte und die Ein-
wohnerdichte sind in der Regel hoch bis
sehr hoch. Typisch sind gewerbliche Erd-
geschossnutzungen, für welche die hohen
Erdgeschosse der Mietskasernen günstige
Voraussetzungen bieten. Tatsächlich sind
viele Nebenstraßen nachts sehr hell, ver-
gleichbar mit einigen Hauptstraßen. Die
Beschwerden der Anwohner kommen
44 Fazit
meist aus den Etagen unterhalb des 2. OG,
sie sind offenbar besonders betroffen.
Nutzungen
Die Verteilung und Mischung der Funkti-
onen bedingt auch das Konfliktpotenzial.
Die typische Konstellation ist das Mitein-
ander von Gewerbe und Wohnnutzung. Auf
insgesamt 160 ha (83 %) des Gebiets hat
die Wohnnutzung den bei weitem höchsten
Anteil. Gleichzeitig gibt es auf engem Raum
mindestens 1.526 gewerbliche Lichtprodu-
zenten mit Außenwirkung, von denen gut
70 % nachts ihre Beleuchtung eingeschaltet
lassen, davon wiederum 61% (924 Gewer-
be) gut sichtbar oder gar auffallend.
Hinzu kommen vier Gewerbestandorte,
davon einer innerhalb und zwei am Rand
der am dichtesten besiedelten Teile des
Gebiets (Wohnstandorte). Innerhalb der
Wohnstandorte wird häufiger ausgeschaltet,
hier gibt es gleichzeitig aber auch vereinzelte
auffallend beleuchtete Betriebe. Die Region
nordwestlich des Savignyplatzes ist kein
Gewerbeschwerpunkt, aber ein Ort an dem
sich auffallende Beleuchtungen konzentrie-
ren – bei dichter Wohnbebauung.
Die Gewerbestruktur im Gebiet bietet
insofern Konfliktstoff, als dass die zwei größ-
ten Branchen – Gastronomiebetriebe und
Bekleidungs- und Schuhgeschäfte – beson-
ders viel beleuchten. Zweitere schalten nicht
nur selten aus, sondern beleuchten auch sel-
ten zurückhaltend. Sie finden sich allerdings
eher am Rande der Wohnstandorte.
Viele der Gastronomiebetriebe sind bis
in die späten Abendstunden geöffnet. Eini-
ge Betriebe schalten zwar oft nachts ihre Be-
leuchtung aus, aber der Anteil auff allender
Beleuchtung ist mit der höchste im Bran-
chenvergleich. Diese Branche geht zudem
häufig in die Wohngebiete, insbesondere
Bars und Kneipen, die auch auf Besucher
von außerhalb setzen. Bei Häufungen von
Gastronomiebetrieben – wie etwa nord-
westlich des Savignyplatzes – konkurrieren
diese um Kundschaft, mutmaßlich auch
über die Beleuchtung. Hotels beleuchten am
häufigsten auffallend und schalten gleichzei-
tig – aus nachvollziehbaren Gründen – sehr
selten ihre Beleuchtung nachts aus.
Standorte
Im Inneren des Untersuchungsgebiets
herrscht Wohnen mit hoher Dichte vor.
Teils (beispielsweise um den Savignyplatz)
scheint sich hier das Interesse der Bewoh-
ner an einem störungsfreien Umfeld auch
planerisch niederzuschlagen. Insgesamt
fünf Be bau ungs pläne sind in Arbeit, de-
ren vorrangiges Ziel ein ungestörtes Ne-
beneinander von Wohnen und Gewerbe
und damit der Schutz der Wohnnutzung
ist. Dies soll über den Ausschluss stören-
der und nicht der Versorgung des Gebiets
dienender Gewerbe geleistet werden und
kann als Indiz dafür gewertet werden, dass
es zu Nutzungskonflikten gekommen ist
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
von Berlin 2003, S.2).
45
Fazit
Die Wilmersdorfer Straße mit ihrem
Umfeld ist einerseits ein Gewerbestand-
ort, bei dem an zwei Stellen Grenzwerte
der Beleuchtung bis 5 lx möglich sind,
andererseits ist hier die Einwohnerdichte
auch besonders hoch. Für die zwei Kern-
gebietsnutzungen, das Kant Center und
die Wilmersdorfer Arcaden hat der Bezirk
jedoch städtebauliche Verträge mit den
Eigentümern geschlossen, in denen die
Fassadenbeleuchtung geregelt wird. Insge-
samt wird hier unter den Gewerbestandor-
ten am häufigsten ausgeschaltet und es gibt
wenig auffallende Beleuchtung.
Der Kurfürstendamm ist als Kernge-
biet ausgewiesen, weshalb hier höhere
Beleuchtungs-Grenzwerte möglich sind.
Hier gibt es eine hohe Gewerbedichte
und die Gewerbe schalten besonders
selten ihre Beleuchtung aus. Jedoch gibt
es sehr wenige auffallend beleuchtete
Geschäfte, was ein Resultat einer Erhal-
tungsverordnung, eines städtebaulichen
Konzepts und in Teilen auch des Denk-
malschutzes (der besondere Anforderun-
gen an die Beleuchtung mit sich bringt)
sein könnte.
5.1.2 Gewerbebetriebe
(„Lichtproduzenten“)
Bedürfnisse und Problemwahrnehmung
der gewerblichen Lichtproduzenten
Gefragt, wie hoch sie die Priorität ihrer Be-
leuchtung vor 22 Uhr einschätzen, antwor-
Abb. 16 Standorte und Beleuchtungskonzentrationen (Eigene Darstellung; Kartengrundlage: ALK des Landes
Berlin, 2006; Daten: Eigene Erhebung 2011)
46 Fazit
teten die Gewerbetreibenden aus der Be-
fragung mindestens mit „mittel“, meist mit
„hoch. Auch von Seiten der Bauaufsichts-
behörde und vom Umweltamt wurde dies
bestätigt. Die nächtliche (nach 22 Uhr)
Beleuchtung wurde dagegen viel niedriger
priorisiert, dennoch scheint sie als nützlich
angesehen zu werden.
Ein Problembewusstsein für eventuelle
Störungen scheint dagegen nicht oder nur
in Ansätzen vorhanden zu sein. Kein Be-
fragter hatte einen Konflikt erlebt oder gab
auch nur an, dass er den „Eindruck habe,
dass nächtliche Beleuchtung von Gewerbe
potenziell problematisch sei“. Die Stich-
probe der Befragten war zwar sehr klein,
aber diese Wahrnehmung gab es auch im
Umweltamt. Allerdings beziehen sich die
Gewerbetreibenden bei ihrer eigenen Be-
leuchtung auch kaum auf die benachbarter
Geschäfte – weder in Bezug auf die Hel-
ligkeit noch in Bezug auf die Gestaltung.
Wichtig ist, dass das eigene Geschäft wahr-
genommen wird. Und tatsächlich sehen
sich 37 % der befragten Anwohner und
55% der Passanten von außerhalb des Un-
tersuchungsgebiets die Auslagen geschlos-
sener Geschäfte an.
Probleme wurden durch die Anwohner
nur punktuell wahrgenommen. Dabei wa-
ren die Auslöser des Konfliktes die Hellig-
keit, der (späte) Zeitpunkt sowie ein regel-
mäßiger Wechsel Beleuchtung.
Prioritäten und Handlungsmuster ge-
werblicher Lichtproduzenten
Mit den Vorschriften der Bauordnung
schien keiner der befragten Verantwortli-
chen in Kontakt gekommen zu sein. Offen-
bar werden die Anlagen in der Hoffnung
installiert, dass damit keine Regeln verletzt
werden. Selbst in dem Fall, dass ein Gewer-
betreibender eine Werbeanlage baurecht-
lich beantragt, prüft die Bauaufsicht nur im
Einzelfall auch die Beleuchtung. Seit im Jahr
2006 die Berliner Bauordnung überarbeitet
wurde, wird bei einer solchen Genehmi-
gung nicht mehr das Umweltamt beteiligt.
Dieses würde gern zumindest über die Pro-
blematik der Lichtkonflikte informieren.
Der Bedarf bestünde bei vielen Bauherren.
Auch ein Gewerbetreibender befürwortete
eine Information bei Genehmigung.
Vor dem Hintergrund, dass zunehmend
auch LED-Technik eingesetzt wird, die ein
spezifisches Störpotenzial hat, wäre dies zu
befürworten. Ansonsten gab es keine grund-
sätzliche Kritik an der Reglementierung von
Seiten der Gewerbe oder der IHK (IHK
Berlin 2011, Interview vom 29.11.2011).
5.1.3 Bewohner
Bedürfnisse und Problemwahrnehmung
Die Wahrnehmung der nächtlichen Be-
leuchtung durch die Anwohner ist insge-
47
Fazit
samt betrachtet eher positiv. Eine Mehrheit
der Befragten hält die Beleuchtung in ihrem
Quartier für „genau richtig. Besonders älte-
re Menschen scheinen das nächtliche Licht
eher nicht kritisch zu hinterfragen, sofern
sie nicht von einem Lichtkonflikt persön-
lich betroffen sind. Für jüngere Befragte hat
das Thema mehr Dimensionen: Sie sehen
eher die Umwelteinwirkungen und fragen
nach der Energieeffizienz der Beleuchtung.
Das Störempfinden, sofern vorhanden,
ist wiederum bei der älteren Generation
viel größer. Hier wäre es interessant, ge-
nauer zu untersuchen, welche Faktoren
dafür ausschlaggebend sind.
Beim Umweltamt Charlottenburg
betreffen viele Beschwerden Werbean-
lagen, insofern ist es richtig, auch der
gewerblichen Beleuchtung Aufmerksam-
keit zu schenken. Bei den Messungen des
Umweltamtes ergeben sich auch immer
wieder deutliche Überschreitungen der
Grenzwerte, bei denen jedoch in der Re-
gel eine einvernehmliche Lösung mit
dem Verursacher gefunden werden kann
(Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
2011b, Interview vom 29.11.2011).
Prioritäten und Handlungsmuster
Die Frage, ob die gewerbliche Beleuchtung
für die Passanten von zusätzlichem Nut-
zen ist, beantwortete rund die Hälfte der
Befragten damit, dass sie zu einer höheren
Aufenthalts qualität, einer besseren Orien-
tierung sowie einer Verbesserung des Si-
cherheitsgefühls beiträgt.
Interessanterweise beschwerte sich kei-
ner der Befragten über zu helle oder zu auf-
dringliche Gastronomiebetriebe oder über
Bekleidungs- und Schuhgeschäfte.
Generell wurde eine strengere Regle-
mentierung der Beleuchtung nicht ver-
langt. Lediglich die mittlere Altersgruppe
der 31 bis 51-jährigen (die jedoch demo-
graphisch die Mehrheit im Gebiet stellt)
sprach sich klar dafür aus.
5.1.4 Lösungswege
Strukturell
Ein wichtiger Mechanismus, der zur Ver-
meidung von Beleuchtungskonflikten –
zumindest bei genehmigungspflichtigen
Vorgängen – genutzt werden könnte, ist
das Baugenehmigungsverfahren. Bedau-
erlicherweise wurde mit dem Gesetz zur
Vereinfachung des Berliner Baurechts vom
29.9.2005 die Berliner Bauordnung dahin-
gehend geändert, dass die Bauaufsichtsbe-
hörde die Umweltbehörde im Rahmen des
bauaufsichtlichen Verfahrens nicht mehr
beteiligen muss. Bis zu diesem Zeitpunkt
hatte die Umweltbehörde die Möglichkeit
bei Bauanträgen, die Beleuchtungsanlagen
beinhalteten, zum Thema Licht gegenüber
dem Antragsteller Stellung zu nehmen, Be-
48 Fazit
denken zu äußern oder Hinweise zur um-
weltverträglichen Beleuchtung zu geben.
Generell wäre es zu befürworten, wenn
Bauherren grundsätzlich eine Information
zur Lichtthematik an die Hand bekämen.
Für die Gestaltung von Werbeanlagen
gibt es für Berlin das Werbekonzept, wel-
ches sich derzeit noch in der Erprobungs-
phase befindet. Dieses setzt jedoch nur
städtebauliche und ästhetische Aspekte als
Maßstab an. Das Konzept könnte bis zur
endgültigen Fertigstellung auch hinsicht-
lich des Störpotenzials bestimmter Anla-
gen für die Bewohner erweitert werden
und so Hinweise geben, wo besonders pro-
blematische Anlagen zu vermeiden sind.
Die Umsetzung setzt beim bauordnungs-
rechtlichen Genehmigungsverfahren der
Bezirke an, was eine Genehmigungspflicht
der betroffenen Anlage voraussetzt.
Die Stadtplanung kann über adäquate
Abwägung im Rahmen der Bauleitpla-
nung, mit Erhaltungssatzungen oder mit
Stadtentwicklungskonzepten einen mä-
ßigenden Einfluss ausüben. Nicht zuletzt
müssen genehmigungspflichtige bauliche
Anlagen auch mit solchen Planwerken
konform sein, wenn diese für das betref-
fende Gebiet vorliegen.
Wünschenswert wäre es, die Allgemein-
heit mehr für die vielfältigen Auswirkun-
gen von (gewerblicher) Beleuchtung zu
sensibilisieren. Dazu könnten weitere For-
schungen einen Betrag leisten. Eine breite-
re Diskussion würde sich letztlich auch in
politischen Lösungen niederschlagen.
Im Einzelfall
Im konkreten Fall eines Lichtkonfliktes
kann das zuständige Umweltamt eingreifen.
Oft werden Lichtkonflikte bereits über ein
Gespräch mit dem Verursacher gelöst oder
abgemildert, auch wenn die noch angesetz-
ten Grenzwerte nicht überschritten werden.
Kommt es jedoch zu einer Überschrei-
tung, hat das Umweltamt effektive Mittel
zur Hand, um den Verursacher zum Ein-
lenken zu bewegen. Jedoch sind solche
Anordnungen selten nötig.
Auch das direkte Gespräch des Be-
schwerdeführers mit dem Verursacher
kann zu einer einvernehmlichen Lösung
führen, was aber nach den Erkenntnissen
des Autors nicht immer der Fall ist.
5.2 Nächtliche Beleuchtung und deren
Wahrnehmung durch die Akteure
Die Untersuchung zeigt insbesondere bei
den Befragungen bei Passanten und Ex-
perten keine eindeutigen Positionen zur
nächtlichen Beleuchtung. Die Einstellung
der Gruppe der Experten und institutio-
nellen Akteure mit Bezug zum Untersu-
chungsgebiet und der Gewerbetreibenden
bewegte sich eher im Rahmen der Erwar-
tungen, während die durchgeführte Passan-
tenbefragung überraschende Ergebnisse
bot. Die Senatsverwaltung und der Bezirk
zeigen grundsätzlich ein reges Interesse am
49
Fazit
Thema nächtliche Beleuchtung. So hat der
Senat in den vergangenen zwei Jahren zwei
große Konzepte entwickelt, die insbeson-
dere auch das nächtliche Erscheinungsbild
Berlins zum Thema haben: Das Lichtkon-
zept und das Werbekonzept. Diese haben
jedoch einen klaren Fokus (die Straßen-
beleuchtung respektive die ästhetischen
Aspekte von Werbung). So wird der Be-
zug der Beleuchtung zu den Bewohnern
wie auch die Frage der Konfliktpotenziale,
wenn überhaupt, nur indirekt thematisiert.
Die Mitarbeiter des Bezirks (in Falle dieser
Untersuchungen Charlottenburg-Wilmers-
dorf) befinden sich direkt an einer Schnitt-
stelle, wo auch Lichtkonflikte thematisiert
werden. Grundsätzlich ist das dortige
Umwelt- und Naturschutzamt in solchen
Fällen zuständig und nimmt seine Aufgabe
auch sehr engagiert wahr. Voraussetzung
für seine Aktivität ist jedoch, dass es auch
von den Betroffenen angesprochen, bzw.
im Falle von bauordnungsrechtlichen Ge-
nehmigungen, vom Bauamt beteiligt wird.
Ist dies der Fall, so stehen ihm auch Mittel
zur Verfügung, um verantwortliche Lichte-
mittenten im äußersten Fall mit Geldstra-
fen und Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
Auf der Seite der Gewerbetreibenden
war das Meinungsbild klar. Diese äußerten
sich zufrieden mit dem Status quo, forder-
ten keine weitere Regulierung und sahen
auch überwiegend keine Konflikte.
Wider Erwarten war das Meinungsbild
bei den befragten Passanten sehr ambiva-
lent, was deutlich macht wie individuell die
Bewertung von künstlichem nächtlichem
Licht ist. Keineswegs lässt sich dort eine
allgemein ablehnende Haltung gegenüber
nächtlicher Beleuchtung konstatieren. So
bewerteten 63 % der befragten Anwohner
die Menge der Beleuchtung im Fallgebiet
nach 22:00 Uhr als „genau richtig, obwohl
diese durchaus sehr präsent und vielfältig
ist, wie die Bestandsaufnahme ergab. Im
Zuge der Passantenbefragung wurde deut-
lich, was für ein vielschichtiges Thema die
Stadtbeleuchtung ist. Allein bei den Gesprä-
chen im Rahmen der Passantenbefragung,
kamen die Dimensionen Gefühle, Umwelt,
Energieeffizienz und Geschichte zum Aus-
druck Die Wahrnehmung der nächtlichen
Beleuchtung variiert bei den Befragten auch
zwischen den Altersgruppen. Von Grund-
satz her scheint das nächtliche Licht zu
allererst „etwas Schönes“ zu sein, nur par-
tiell werden die Schattenseiten thematisiert
oder sogar nach weniger Licht gerufen.
Kommt es jedoch zu einem Konflikt,
also zu einer Störung, so fühlen sich die
Betroffenen in ihrem Alltag deutlich be-
einträchtigt. Ein größeres Bild lässt sich
jedoch aus den wenigen Einzelmeinun-
gen nicht zusammensetzen. Hierzu wären
umlich verortbare Meldungen von Licht-
konflikten in größerer Zahl hilfreich. Das
könnte Gegenstand einer umfassenderen
Studie von Lichtkonflikten, nicht nur be-
zogen auf das Fallbeispiel sein.
Sicherlich sind Fragen von Lichtkonflik-
ten im Kontext der jeweiligen räumlichen
Gegebenheiten zu sehen. An diesem Punkt
50 Fazit
setzen auch die Empfehlungen verschie-
dener thematischer Konzepte des Berliner
Senats an, wenn sie sich um die gestalteri-
schen, ästhetischen und städtebaulichen
Qualität der Stadtquartiere bemühen. Hier
geht das Werbekonzept mit seinem System
der „sensiblen Räume“ sicher am weitesten,
während das Lichtkonzept „Orte der Licht-
bedeutung“ definiert und die Schaffung
örtlicher Lichtkonzepte empfiehlt. Der
StEP Zentren 2020 macht die Gestaltung
von größeren Einzelhandelsstandorten,
auch in Bezug auf die Beleuchtung, vom
jeweiligen Umfeld abhängig („Grad der
städtebaulichen Integration“). Hier stellt
sich die Frage, ob es einen Zusammenhang
zwischen der konzeptionell gewollten städ-
tischen Qualität und der Möglichkeit von
Lichtkonflikten gibt. Wenn sich die Kon-
zepte auch auf auffallende, blendende und
unangepasste Beleuchtung beziehen, so
ließe sich die Frage bejahen.
5.3 Ansätze zur Steuerung gewerb-
licher Beleuchtung
Grundsätzlich gibt es zahlreiche Regelwer-
ke, die theoretisch effektive Ansätze zur
Einschränkung der gewerblichen Beleuch-
tung bieten. Es gibt Handlungsanweisun-
gen, die für jede Gebietstypologie (aus der
vorbereitenden Bauleitplanung) konkrete
Grenzwerte für tägliche und nächtliche
Beleuchtung festlegen. So kann die Verwal-
tung im Konfliktfall eingreifen und dafür
sorgen, dass eine Störung minimiert wird.
Auch die Berliner Bauordnung
(BauO Bln) bietet entsprechende Instru-
mente zur Regulierung, insbesondere von
Werbeanlagen. Sie könnten in Bezug auf
Lichtemissionen noch zusätzlich konkre-
tisiert werden, wenn es dafür einen poli-
tischen Willen gäbe. Im Moment gibt es
jedoch keine Pläne in dieser Richtung.
Hierzu bedarf es des Engagements der
Betroffenen und einer weiteren Themati-
sierung, auch im Rahmen größer angeleg-
ter wissenschaftlicher Studien, sowie einer
fortgeführten öffentlichen Diskussion zu
den Folgen nächtlicher Beleuchtung.
51
Quellen
6. QUELLEN
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Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509) geändert worden ist.
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) – Ver-
ordnung über die bauliche Nutzung der Grundstü-
cke vom 26. Juni 1962 in der Fassung der Bekannt-
machung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993
(BGBl. I S. 466) geändert worden ist.
BAUORDNUNG FÜR BERLIN (BauO Bln) vom 29.
September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 315, in
Kraft getreten am 10. Juli 2011)
BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ (BIm-
SchG) – Gesetz zum Schutz vor schädlichen Um-
welteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vor-
gänge vom 15. März 1974 in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I
S. 3830), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 27. Juni 2012 (BGBl. I S. 1421) geändert wor-
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52 Quellen
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(2011): Interview mit Herrn Dr. Kaden (Infrastruk-
tur und Stadtentwicklung) am 29.11.2011. Berlin.
SENATSVERWALTUNG FÜR STADTENTWICK-
LUNG BERLIN (2011e): Interview mit Frau Hoff-
schröer (Abteilung X Tiefbau) am 29.11.2011. Berlin.
53
Anhang
7. ANHANG
Liste der erhoben Gewerbebetriebe nach Wirtschaftszweigen im Untersuchungsgebiet.
Kategorie Zahl Anteil Prozent
Gastronomie 355 23,26 %
Bekleidung und Schuhe 256 16,78 %
Friseure 71 4,65 %
Kunsthandel 61 4,00 %
Schönheitssalons 53 3,47 %
Schmuckhändler 45 2,95 %
Möbel und Innenausstatter 42 2,75 %
Feinkost und Lebensmittel 35 2,29 %
Bäckereien 34 2,23 %
Antiquitäten 31 2,03 %
Hotels mit Foyer 29 1,90 %
Optiker 29 1,90 %
Bücher 26 1,70 %
Kiosks 23 1,51 %
Reisebüros 23 1,51 %
Banken 21 1,38 %
Apotheken 21 1,38 %
Blumen 18 1,18 %
Massagesalons 15 0,98 %
Bedarfsartikel 15 0,98 %
Wäschereien 14 0,92 %
Supermärkte 13 0,85 %
Elektronik 13 0,85 %
Handyhops 13 0,85 %
Copyshops 12 0,79 %
Briefpapier und Büroartikel 12 0,79 %
Casinos 11 0,72 %
Drogerien 10 0,66 %
Schneider 10 0,66 %
54 Anhang
Kategorie Zahl Anteil Prozent
Spirituosengeschäfte 9 0,59 %
Autohändler 9 0,59 %
Spielzeug 7 0,46 %
Teppiche 6 0,39 %
Computer 6 0,39 %
Musik und Instrumente 6 0,39 %
Sanitär 6 0,39 %
Telecafés 6 0,39 %
Getränke 50,33 %
Stoffe 50,33 %
Hörgeräte 50,33 %
Nachtclubs 50,33 %
Parfümerien 50,33 %
Foto 50,33 %
Sicherheit 50,33 %
Fahrräder 4 0,26 %
Kinos 4 0,26 %
Werkzeuge und Metallwaren 4 0,26 %
Zusteller 4 0,26 %
Fitnessstudios 3 0,20 %
Erotik 3 0,20 %
Beleuchtung 3 0,20 %
Matratzen 3 0,20 %
Orthopädie 3 0,20 %
Solarien 3 0,20 %
Sportartikel 3 0,20 %
Uhren 3 0,20 %
Bäder 2 0,13 %
Betten 2 0,13 %
Autovermietung 2 0,13 %
Tauchen 2 0,13 %
Tankstellen 2 0,13 %
Hi-Fi 2 0,13 %
Küchen 2 0,13 %
Souvenirs 2 0,13 %
Tabak 2 0,13 %
55
Anhang
Kategorie Zahl Anteil Prozent
Videotheken 2 0,13 %
Sportwetten 1 0,07 %
Autowaschanlagen 1 0,07 %
Haushaltswaren 1 0,07 %
Parkett 1 0,07 %
Haustiere 1 0,07 %
Stripclubs 1 0,07 %
sonstige Geschäfte 59 3,87 %
Gewerbliche Beleuchtung im
Wohnquartier – eine unterschätzte
nächtliche Belastung?
SCHRIFTENREIHE VERLUST DER NACHT BAND 5
Merlin Rehmann
In der Reihe „Verlust der Nacht“ werden Diskussions anregungen
und Ergebnisse der einzelnen Forschungsinitiativen des Forschungs-
verbundes veröffentlicht.
Forschungsverbund „Verlust der Nacht“
Leibniz-Institut für Gewässerökologie
und Binnenfischerei
Müggelseedamm 301, 12587 Berlin
Projektleiter PD Dr. Franz Hölker
www.verlustdernacht.de
Universitätsverlag der TU Berlin
ISBN 978-3-7983-2661-3 (Print)
ISBN 978-3-7983-2662-0 (Online)
Gefördert von:
Institut für Stadt- und
Regionalplanung
Beteiligte Institute:
VdN_Umschläge_A5_Band1-6.indd 4-6 11.12.13 17:09