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Frank Göttmann
Zur Bedeutung der Raumkategorie in der Regionalgeschichte1
1. Das Problem
Sollte es im Titel dieses Aufsatzes nicht besser heißen: Bedeutung für die Regional-
geschichte? Beides: für und in! Denn die Präpositionen verweisen auf die zwei Sei-
ten der Medaille. Sie bieten zwei Ansichten ein und derselben Sache, und es ist aus
heuristischen und analytischen Gründen nützlich, sie auseinanderzuhalten. Gleich-
wohl kann nur eine Betrachtung, die beide aufeinander bezieht, hoffen, das Problem
zu erfassen. Gemeint ist nämlich einerseits der Vollzug von Geschichte im regionalen
Rahmen selbst, andererseits die spätere Auseinandersetzung darüber. Es ist nämlich
begrifflich zu unterscheiden zwischen Geschichte und Historie – zwischen
Geschichte als vergangenem Geschehen und als vergangenen Strukturen einerseits
und andererseits Historie als der methodisch reflektierten, wissenschaftlichen
Beschäftigung mit der Vergangenheit. Für beide Perspektiven gilt, daß Regionalität
zum einen unbewußt bleiben kann, daß sie zum zweiten mehr oder weniger bewußt
ist, aber als Wahrnehmungskategorie und Handlungsmotiv vernachlässigt wird, daß
sie zum dritten bewußt reflektiert wird und intentional Denken und Handeln beein-
flußt. Letzteres aber zählt ganz nachdrücklich zur Aufgabe der Historie, nicht nur der
mit Raumbezeichnungen charakterisierten Disziplinen Regionalgeschichte, Landes-
geschichte, Geschichtliche Landeskunde: nämlich den bewußten und den unbe-
wußten Umgang des Zeitgenossen mit dem Raum in Analyse und Interpretation von
Geschichte mit einzubeziehen. Das bedeutet auch, im historischen Rückblick Raum-
strukturen zu rekonstruieren und aufzudecken, die sich dem Zeitgenossen aufgrund
mangelnder zeitlicher Distanz oder fehlender Information entziehen mußten.
Warum aber sollte sich die Historie um Räume kümmern? Das ist zumindest
zweifelhaft für den, der Kant folgt: Geographie ordne die Dinge nach Raum, die
1 Bei dem Beitrag handelt es sich um den erweiterten und überarbeiteten Text eines Vortrages, der
unter dem Titel „Zur Bedeutung der Raumkategorie in der Regionalgeschichte“ auf dem „Symposium
Regionalgeschichte. Bestandsaufnahme und Perspektiven. Aus Anlass des Jubiläums: 75 Jahre
Westfälisches Institut für Regionalgeschichte“ am 19. März 2004 in Münster gehalten worden ist. Da
der Autor aus beruflichen und persönlichen Gründen den Text bisher nicht hat veröffentlichen können,
hat er den Weg einer elektronischen Vorabveröffentlichung gewählt, um seine Überlegungen in die
gegenwärtig rege Diskussion über den Raum als historische Kategorie einzubringen und ihn für
Historiker, die das Manuskript bereits in ihren Arbeiten verwendet haben, zitierfähig zu machen.
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Geschichte aber nach Zeit.2 Dem setzte Droysen 50 Jahre später in seiner Historik
die Feststellung entgegen: „Geschichte vollzieht sich in Zeit und Raum.“ Das kann
nur so verstanden werden, daß die Historie neben der Zeit gleichermaßen den Raum
als Kategorie zu berücksichtigen hätte. Freilich bereitete und bereitet es immer wie-
der Schwierigkeiten, dieses Postulat einzulösen. Doch wird dieses vielleicht begreif-
lich, wenn man einmal im Gedankenexperiment Zeit und Raum als kantianische
Wahrnehmungskategorien aus der eigenen Existenzsituation des Historikers wie
auch des historischen Zeitgenossen heraus betrachtet und beurteilt. Der Mensch
begreift und erfährt sich über weite Strecken als zeitliches Wesen, von der Geburt bis
zum Tod, in der Generationenfolge etc. Im alltäglichen Lebensvollzug wird ihm seine
Zeitlichkeit, seine Historizität täglich bewußt: Morgen, Tag, Abend, Nacht, Wochen,
Monate, Jahre – bewußter als seine Räumlichkeit, seine Regionalität. Diese ist aber
stets latent da und wird ihm erst bei Gelegenheit richtig bewußt. Die Heideggersche
Unterscheidung zwischen „vorhanden“ und „zuhanden“ bringt ein solches Verhältnis
auf den Begriff.
Jene scheinbare Selbstverständlichkeit des unreflektierten Vorhandenseins
des Raumes und dessen im Vergleich zur Zeit weniger wahrnehmbarer Wandel
mögen zu seiner in der Historie beobachtbaren Vernachlässigung geführt haben, bis
zur völligen Ausblendung. Behindert schon dieses grundlegende Wahrnehmungsmu-
ster Zeitgenossen wie Historiker, Räumlichkeit jederzeit angemessen zu bedenken,
hat hierzu auch die Ausbildung des physikalischen Raumbegriffs besonders seit
Newton, der sich allerdings schon in der Renaissance angekündigt hatte, erheblich
beigetragen. Ursprüngliche anthropozentrische Raumvorstellungen gründeten sehr
konkret auf den Wechselbeziehungen des Menschen mit seiner natürlichen Umwelt.
Das äußerte sich etwa darin, daß Längen- und Flächenmaße dem menschlichen
Körper bzw. seinem Lebens- und Arbeitsrhythmus nachgebildet waren (Fuß, Elle,
Morgen, Tagwerk). Hierbei bestimmten der „Ort“ und die „Lage“ der Dinge ein-
schließlich des Menschen und die Bewegungen und Beziehungen zwischen diesen
die Gestalt des Raumes. Diese Raumauffassung – inwieweit sie reflektiert war, sei
dahingestellt – wurde zunehmend überlagert und verdrängt durch ein wissenschaft-
2 Knox, Paul L./ Marston, Sallie A.: Humangeographie. Aus dem Engl. übers. v. Bettina Metz u.a.
Heidelberg 2001, S. 13. – Freilich leugnet auch Kant nicht den Zusammenhang: Die Geographie
betreffe „Erscheinungen, die sich in Ansehung des Raumes zu gleicher Zeit ereignen.“ Und: „Die
Geschichte desjenigen, was zu verschiedenen Zeiten geschieht und welches die eigentliche Historie
ist, ist nichts anderes als eine kontinuierliche Geographie.“ Zit. nach Jäger, Helmut:
Entwicklungsprobleme europäischer Kulturlandschaften. Eine Einführung. Darmstadt 1987, S. 8.
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lich-technisches Raumkonzept, in dem der Raum eine von der Körperwelt und den
Objekten losgelöste eigene Realität und Bedeutung gewann. Einstein bezeichnete
einen solchen Raum mit der Metapher „container“, Behälter – der also je nachdem
auch leer, ein „Leerraum“ sein kann.3
Übertragen auf die Historie bedeutet eine solche Auffassung im extrem
zweierlei: Im geschichtlichen Geschehen spielt der Raum als Faktor kaum eine Rolle,
bzw. räumliche Strukturen und Prozesse scheinen, wie Läpple für die Gesellschafts-
wissenschaften feststellt, „für die gesellschaftliche Konstruktion der Wirklichkeit durch
die handelnden Subjekte keine oder keine nennenswerte Relevanz zu besitzen“ oder
sie werden meist negativ „als externe Restriktionen sozialer Prozesse“ registriert.4
Das Konzept des „Behälter-Raums“ bedeutet eine Trennung des Raumes vom
„Funktions- und Entwicklungszusammenhang seines gesellschaftlichen Inhalts.“ Das
Raumproblem wird gleichsam aus dem Erklärungszusammenhang verbannt.5 Raum
stellt bestenfalls die Bühne des „Welttheaters“ oder auch des „Theatrum europaeum“
dar oder er erscheint als „Raum per se“, als eigene Entität, die als solche irgendet-
was „bewirkt“.
Dem ist, um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, schlicht und klar
entgegenzusetzen: Raum entsteht erst dadurch, daß er durch das handelnde Sub-
jekt, Zeitgenosse oder Historiker, wahrgenommen wird, daß er beschrieben wird und
daß ihm Bedeutung für Denken, Handeln und Empfinden zugeschrieben wird. Dem
geht voran eine kognitive, emotionale und auf sein „Selbst-Konzept“ bezogene Syn-
theseleistung des Menschen, bei der einzelne getrennte, erfahrbare Orte in ein
räumliches Bezugssystem gesetzt werden. Erst auf dieser Basis kann dann aus dem
„gelebten Handlungsraum“ der menschlichen Gruppen auch ein abstrakter Raumbe-
griff entstehen. Kurz, Raum ist somit das Ergebnis von ineinandergreifenden Prozes-
sen der Konstruktion und Aneignung. Ohne solchen Vorgänge existiert noch nicht
einmal ein „reiner“ physikalischer oder apriorischer Naturraum.
Solche Folgerungen leiten sich wissenschaftshistorisch letztlich aus dem Ein-
steinschen Relativitätsprinzip ab, das die Newtonschen Begriffe der absoluten Zeit
und des absoluten Raumes obsolet hat werden lassen und an deren Stelle ein vier-
3 Vgl. hierzu und zu den folgenden Überlegungen die Anregungen bei Läpple, Dieter:
Gesellschaftszentriertes Raumkonzept. Zur Überwindung von physikalisch-mathematischen
Raumauffassungen in der Gesellschaftsanalyse. In: Wentz, Martin (Hg.), Stadt-Räume (Die Zukunft
des Städtischen; Frankfurter Beiträge 2). Frankfurt a. M. 1991, S. 35-46, hier S. 36-39.
4 Läpple, S. 40.
5 Ebd., S. 41.
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dimensionales Raum-Zeit-Kontinuum gesetzt hat. Diesen Wechsel hat Läpple als
„begriffliche Wiedervereinigung von Raum und Zeit, Materie und Raum“ überschrie-
ben. Schon Norbert Elias hatte diesen Sachverhalt auch für den Historiker faßbar
sehr anschaulich formuliert:
"Jede Veränderung im 'Raum' ist eine Veränderung in der 'Zeit', jede Verände-
rung in der 'Zeit' ist eine Veränderung im 'Raum'. Man lasse sich nicht durch die
Annahme irreführen, man könne 'im Raum' stillsitzen, wahrend 'die Zeit' ver-
geht: man selbst ist es, der dabei älter wird. Das eigene Herz schlägt, man
atmet, man verdaut; die eigenen Zellen wachsen und sterben ab. Die Verände-
rung mag langsam sein, aber man verändert sich kontinuierlich 'in Raum und
Zeit' – als ein Mensch, der älter und älter wird, als Teil einer sich verändernden
Gesellschaft, als Bewohner der sich rastlos bewegenden Erde."6
Jene Einsicht, daß Raum ein wahrnehmungs-, interessen- und
wertungsabhängiges Konstrukt wäre, diese Einsicht, ist sie denn zustimmungsfähig,
muß für Historie, Landeshistorie und Regionalhistorie Konsequenzen haben – in
Hinblick auf ihre Auffassung von Raum, damit zusammenhängend in Hinblick auf ihre
methodischen Verfahren, sodann in Hinblick auf die Frage nach den geschichts-
mächtigen Kräften und nicht zuletzt in Hinblick auf ihr eigenes Selbstverständnis als
Wissenschaftsdisziplin. Aus diesen Forderungen lassen sich folgende Leitlinien für
die historische Forschung formulieren:7
(1) Anstelle des implizit vorherrschenden Konzeptes des „Behälter-Raumes“ ist das
Konzept des „relationalen Beziehungsraumes“ zugrundezulegen. Der anthropologi-
sche bzw. gesellschaftliche Raum manifestiert sich in seiner materiell-physischen
Raumstruktur. Diese läßt sich wiederum darstellen „durch das erdräumliche Bezie-
hungsgefüge der Lagen und Standorte seiner körperlichen Objekte (also den
menschlichen Artefakten, einschließlich der gesellschaftlich angeeigneten und kultu-
rell überformten Natur, sowie den Menschen in ihrer körperlichen Leiblichkeit).“8 Die-
ses materiell-physische Substrat wiederum steht in engem, durch vielfache Instanzen
vermittelten Austausch mit der natürlichen Umwelt.
(2) Freilich wird so nur das quantitative Ergebnis, nicht die Wirkung, werden nicht die
formenden und gestaltenden Wirkkräfte dieser Manifestation erfaßt. Diese sind aber
6 Zit. nach Läpple, S. 39. Elias, Norbert: Über die Zeit. Arbeiten zur Wissenssoziologie II. Frankfurt
a.M. 1984, S. 74f.
7 In Anlehnung an Läpple, S. 41ff. – Vgl. grundsätzlich auch die Forderung von Martina Löw nach
einer Konstituierung des Raumes unter dem Vorzeichen eines relationalen, prozessualen
Raumbegriffs. Löw, Martina: Raumsoziologie. Frankfurt a.M. 2001. Ihre soziologischen Betrachtungen
konnten als Referenzen in den vorliegenden Text nicht mehr explizit eingearbeitet werden. Sie
unterstützen gleichwohl die von mir aus der Sicht des Historikers vertretenen Ansätze, Feststellungen,
Wertungen und Postulate.
8 Läpple, S. 41.
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aus dem qualitativen „gesellschaftlichen Funktions- und Ordnungszusammenhang“
heraus zu erklären, welcher dem Raumkonzept des „relationalen Ordnungsrahmens“
entspricht.9 Im einzelnen zu beachten sind also
(a) die „gesellschaftlichen Interaktions- und Handlungsstrukturen bzw. die gesell-
schaftliche Praxis der mit der Produktion, Nutzung und Aneignung des Raumsub-
strats befaßten Menschen.“10
(b) Diese gesellschaftliche Praxis wird geformt durch ein institutionalisiertes und
normatives Regulationssystem aus bestimmten Eigentumsformen, Machtbeziehun-
gen, Rechts- und Verfassungsstrukturen und sozialen Normen. Aufgrund der unter-
schiedlichen Reichweite und Verteilung der Kompetenzen zwischen lokalen und
zentralen bzw. regionalen Regulationsinstanzen können sich mehrfache unterschied-
liche Raumniveaus überlagern.
(c) Wie weiter oben ausgeführt, sind Bedeutungszuschreibung und Deutung physika-
lischer Raumgegebenheiten wesentliche Konstitutiva von Raum. Daher muß das an
ihnen haftende Zeichen-, Symbol- und Repräsentationssystem interpretiert werden.
Über Zeichen wird kognitiv die soziale Funktion ihrer Träger und werden affektiv
Identifikationsmöglichkeiten vermittelt. Sie strukturieren damit das räumliche Verhal-
ten und soziale Statuszuweisungen.
(d) Schließlich bewahrt, mentalitätsgeschichtlich gewendet, die materiell-räumliche
Struktur als Manifestation der gewordenen Geschichte das sogenannte kollektive
Gedächtnis. So wird der Raum zur Vermittlungsinstanz zur Vergangenheit und zum
Bestandteil der menschlichen Identität.
Um letztere Überlegungen zusammenzufassen: Raum konstituiert sich nach
Läpple aus dem „gesellschaftlichen Herstellungs-, Verwendungs- und Aneignungs-
zusammenhang seines materiellen Substrats.“11 Dieser Zusammenhang beruht for-
mal auf der Beziehung zwischen den skizzierten Komponenten: Interaktions- und
Handlungsstrukturen, Regulationssystem, Zeichensystem und Vermittlungsinstanz
(Medium) zur Vergangenheit. Er wird allerdings erst konkret wirksam durch den prak-
tischen Lebensvollzug und die Nutzung und Gestaltung durch die im betreffenden
Raumausschnitt lebenden oder sonstwie zu ihm in Bezug tretenden Menschen.
In allgemeiner Form eignet den genannten Komponenten nicht von vornherein
eine bestimmte Größenausdehnung. Die damit angesprochene Frage der Größe des
9 Läpple, S. 42 führt für dieses Verhältnis den Begriff des „Matrix-Raumes“ ein.
10 Ebd.
11 Ebd., S. 43.
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Raumes, eine in der Landesgeschichte seit je heftig diskutierte, ist denn auch je nach
Bezugssystem und Handlungsfeld (s.o.) unterschiedlich zu beantworten und in der
Forschungskonzeption zu berücksichtigen. Es lassen sich im wesentlichen drei
Dimensionen bzw. „Raum-Horizonte“ mit einer je eigenen Ausprägung der „Vermitt-
lungsformen zwischen räumlich-materiellen Strukturen und gesellschaftlichen Ver-
hältnissen“ unterscheiden, die einander gleichzeitig überlagern und durch jenen
räumlichen Aneignungsprozeß von Individuum und Gruppe miteinander verbunden
sind:12
(1) Der Mikro-Raum als Raum der elementaren leiblichen und sozialen Lebenserfah-
rungen des Menschen, sowohl der Nähe als auch der Distanz, vermittelt als Soziali-
sationsraum grundlegende Verhaltens- und Deutungsmuster und bestimmt maßgeb-
lich die eigene Identitätsbildung.
(2) Der Meso-Raum repräsentiert komplexe Raumstrukturen auf der Ebene regiona-
ler Lebens- und Gesellschaftszusammenhänge und vereinigt insofern Teil-Räume
(s.u.) zu einem Raumsystem, das weithin fähig ist, sich selbst zu erhalten und zu
reproduzieren. Gerade in der Meso-Ebene überschneiden und verbinden sich die
verschiedenen „Raum-Horizonte“, womit sie eine vermittelnde Funktion zur Mikro-
und zur Makro-Ebene erhält.
(3) Makro-Räume scheinen vom gestaltenden Faktor her eher eindimensional,
abstrakter und weniger komplex. Sie entsprechen je nach Fragestellung und Sicht-
weise nationalen politischen Räumen oder internationalen Wirtschaftsräumen bzw.
binden kleinere Raumeinheiten ein. Für die Landes- und Regionalhistorie sind sie
insofern von Interesse, als sich an ihnen großräumige Sachverhalte und Prozesse
fassen lassen, die in den mittleren Verdichtungsraum hineinwirken und dort „verar-
beitet“ werden müssen13 – und umgekehrt etwa bei der Frage, wie regionale Entwick-
lungen überregionale Wirkungen entfalten. Das heißt aber auch, daß sich die jewei-
lige Besonderheit des „Ortes“ und der „Region“ in Wechselwirkung zum jeweils
„höheren“ Raum gestaltet und reproduziert: „Der konkrete ´Ort` ist zwar Teil des glo-
balen ´Raumes`, geht jedoch nicht in ihm auf.“14
12 Vgl. ebd., S. 43f.
13 Läpple, S. 45 zitiert Altvater, Elmar: Sachzwang Weltmarkt. Verschuldungskrise, blockierte
Industrialisierung und ökologische Gefährdung. Der Fall Brasilien. Hamburg 1987, S. 80: ...der
regionale Arbeits- und Lebenszusammenhang wird „zugleich in die ökonomischen
Reproduktionsbedingungen des Weltmarktes einbezogen und als Teil des betreffenden Nationalstaats
seinem politischen System einverleibt.“
14 Vgl. Läpple, S. 46.
7
Kurz, Landes- und Regionalhistorie haben es vorwiegend mit der mittleren
Größenkategorie zu tun, dabei die untere eingeschlossen. Es wäre freilich zu ein-
fach, einen solchen Raum als relativ einheitliches, abgrenzbares Verbreitungsgebiet
einer bestimmten Standortkonfiguration anzunehmen, bei dem etwa ein politischer,
ein sozialer und ein ökonomischer Raum geographisch in eins zusammenfielen.
Einer solchen Sichtweise widerspricht allein schon die Tatsache, daß diesbezügliche
Funktionen und Beziehungen gewöhnlich hochgradig ausdifferenziert sind. Dies
bedeutet historisch die Ausbildung von Teilsystemen oder Teil-Räumen – letzteres
systematisch, nicht geographisch gemeint – mit einer je spezifischen räumlichen
Manifestation. Anders betrachtet rücken je nach Erkenntnisinteresse des späteren
Betrachters unterschiedliche raumprägende und raumstrukturierende Faktoren in den
Vordergrund – beispielsweise: Gesellschaft, Bevölkerung, Politik, Wirtschaft, Menta-
lität, Konfession etc. Diese repräsentieren hochkomplexe Ereignis- und Handlungs-
felder, auf denen als räumlichen, sachlichen und symbolischen Bezugssystemen die
historischen Individuen und Gruppen agieren und die für den historischen Beobach-
ter rekonstruierbar sind oder durch ihn allererst konstruiert werden. Solche als Funk-
tionsräume zu bezeichnenden Felder überlagern und verschränken sich in der histo-
rischen Entwicklung entsprechend den Wechselwirkungen zwischen ihren Elemen-
ten:
„Der gesamtgesellschaftliche Raum ergibt sich somit als eine komplexe und
widerspruchsvolle Konfiguration ökonomischer, sozialer, kultureller und politi-
scher Funktionsräume, die zwar ihre jeweils spezifische Entwicklungsdynamik
haben, zugleich jedoch in einem gegenseitigen Beziehungs- und Spannungs-
verhältnis stehen.“15
Die hier genannten Aspekte des Widerspruchs und des Spannungsverhältnis-
ses weisen auf einen Umstand hin, der gern übersehen wird, gleichwohl im konkre-
ten Fall methodisch eine wichtigen Erklärungsansatz liefern kann: Der rekonstruierte
Raum von Komponenten, die in einem Systemzusammenhang stehen, darf keines-
falls als ein stets harmonischer, sich im Gleichgewichtszustand befindlicher aufgefaßt
werden. Vielmehr ist er gleichzeitig Konfliktraum, aufgrund innerer Widersprüche
zwischen den einzelnen Strukturfeldern, die vor allem auch durch deren unterschied-
liche Entwicklungsgeschwindigkeiten hervorgerufen werden können. Im regionalen
Raum können aber auch soziale und politische Konflikte und ökonomische Krisen
auftreten, weil gleichartige Funktionselemente in ihrer Ausprägung nicht mit denen
15 Läpple, S. 44.
8
des überwölbenden „Makro-Raumes“ kompatibel sind.16
Gewiß haben sich Landes- und Regionalhistoriker bemüht, über ihr Tun nach-
zudenken und darüber, was ihr Raum sei, was unter ihrer Disziplin verstanden wer-
den könne. So gibt es bis in jüngste Zeit immer wieder eindringliche Bestandsauf-
nahmen darüber, in denen sehr viel Stoff und sehr viele Facetten möglicher Themen
und methodischer Zugriffe zusammengetragen worden sind.17 Dazu kommt eine Flut
von Einzelbeiträgen und monographischer Arbeiten, die einzelne Ansätze erproben.
Diese Forschungen sind alle zweifellos wichtig und sie dienen auch immer wieder der
notwendigen Selbstvergewisserung regional- und landeshistorischen Tuns. Aber die
Gesamtorientierung scheint etwas zu leiden, und eine schärfere Konturierung und
ein gewisser Durchbruch, wie sie die Etablierung der geschichtlichen Landeskunde
zu Beginn des 20. Jahrhunderst und auch noch die Hinwendung zu einer sozialge-
schichtlich orientierten Regionalgeschichte in den 70er Jahren gebracht hatten18,
scheint augenblicklich nicht in Sicht. Dies zu diskutieren scheint aber zu Beginn des
21. Jahrhunderts durchaus Veranlassung – angesichts der neuen gesellschaftlichen
und politischen Herausforderungen, etwa der sog. Globalisierung, auch angesichts
einer Orientierung hin zu kulturwissenschaftlichen Ansätzen, die womöglich neue
Synthesemöglichkeiten bieten. Insofern möchte sich vorliegender Text verstehen als
Beitrag zu einer längst noch nicht abgeschlossenen Diskussion.
Der historische Forscher ist nun freilich gezwungen, in vielerlei Hinsicht
pragmatisch vorzugehen, allererst die Grundlagen aus den Quellen zu erarbeiten, die
es ihm erlauben, das Wechselverhältnis zwischen Mensch und Raum und die dabei
zur Geltung kommenden Bedingungen und Faktoren zu greifen und zu bewerten.
Dem dient der folgende Versuch, die unterschiedlichen Perspektiven, Probleme,
Sachverhalte und Vorgehensweisen zu ordnen, zu klassifizieren und zu bewerten.
Das soll in zwei größeren Abschnitten geschehen:
– Der Raum als System von Teilräumen (2);
– Vorgänge und Prinzipien der Raumaneignung und der Raumkonstruktion (3).
Im übrigen will ich die für die folgenden Betrachtungen nur bedingt relevante
Begriffsdiskussion, ob und wann besser von Raum, Region, Land, Landschaft, Ter-
16 Vgl. ebd., S. 45f. nach Altvater, S. 80.
17 Noch gültig und wichtig: Hauptmeyer, Carl-Hans (Hg.): Landesgeschichte heute. Göttingen 1987;
Buchholz, Werner (Hg.): Landesgeschichte in Deutschland. Bestandsaufnahme – Analyse –
Perspektiven. Paderborn 1998; Holzfurtner, Ludwig: Landesgeschichte. In: Maurer, Michael (Hg.),
Aufriß der historischen Wissenschaften. Bd. 2: Räume. Stuttgart 2001, S. 348-414.
18 Buchholz, Werner: Vergleichende Landesgeschichte und Konzepte der Regionalgeschichte von
Karl Lamprecht bis zur Wiedervereinigung im Jahre 1990. In: Buchholz, S. 11-60, hier S. 40f. u. 50ff.
9
ritorium etc. zu sprechen sei, weithin ausklammern. Ich gebrauche das Wort Raum
als offenen Begriff, welcher aber inhaltlich eine durchaus bestimmbare räumliche
Ausdehnung impliziert.
2. Der Raum als System von Teilräumen
Je nach Betrachtungsperspektive, Erkenntnisinteresse und Wahrnehmung stellen
sich Räume einerseits dar und werden andererseits konstituiert durch unterschiedli-
che Merkmale und Faktoren. Diese bilden damit Subkategorien von Regionalität. Im
wesentlichen lassen sich hierbei die folgenden jeweils für sich hochkomplexen
Erscheinungsformen unterscheiden. Sie überschneiden sich räumlich und stehen in
Wechselwirkung zueinander:
(1) Natur und Umwelt
(2) Bevölkerung
(3) Gesellschaft
(4) Verhalten und Mentalität
(5) Wirtschaft
(6) Politik und Verfassung
Ich kann ihre Raumgebundenheit und ihre Raumrelevanz hier nur knapp skizzieren19;
dabei werde ich gegebenenfalls Bemerkungen zum jeweiligen begrifflichen, diszi-
plinären und dem entsprechenden methodischen Zugriff machen.
2.1. Natur und Umwelt
Die populäre Unterscheidung von Naturlandschaft und Kulturlandschaft ist ein
bekanntes Mißverständnis. Denn „Natur“ ist „sowohl die Gesamtheit aller vom Men-
schen unabhängigen Gegebenheiten als auch eine soziale Konstruktion.“20 Zwar
geht beim Naturraum zunächst um Morphologie, Flora, Fauna und Klima, um den
physischen Raum, doch steht der Mensch als Lebewesen in Umweltbeziehung und
ist Teil des Naturraums. Die Feststellung eines Ursachen-Wirkungs-Verhältnisses
zwischen beiden ist inzwischen trivial. Von einem einseitigen räumlichen Determi-
nismus ist längst keine Rede mehr. Bekanntlich ist die geistige, sinnliche und leibli-
19 Konkrete Beispiele in meinem Aufsatz: Über den Raum als Forschungsgegenstand und For-
schungsansatz der Geschichte – ein Problem nicht nur der Landes- und der Regionalgeschichte. In:
Grevelhörster, Ludger/ Maron, Wolfgang (Hg.), Paderborner Beiträge zur Stadtgeschichte,
westfälischen Landesgeschichte und neueren deutschen Geschichte. FS für Karl Hüser zum 65.
Geburtstag (Paderborner Hist. Forsch. 6). Vierow 1995, S. 42-63, hier S. 50-59.
20 Knox/ Marston, S. 181.
10
che Wahrnehmung der Natur dem historischen Wandel unterworfen. Raumbegriff ist
insofern die Landschaft in ihrer Schönheit, Wildheit und Gefahr.
Seit geraumer Zeit hat sich die Umweltgeschichte etabliert. Sie betrachtet die
sog. natürlichen Grundlagen einer Landschaft, aber andererseits auch die Einwir-
kungen des Menschen auf diese. Es interessiert dabei besonders die Bereitstellung
und Aufrechterhaltung der Lebensgrundlagen in ihrer Beziehung zum Raum, nämlich
um Ernährung, Gesundheit, Wohnen, Versorgung mit täglichen Bedarfsgütern, Was-
ser, Energie, Entsorgung.
2.2. Bevölkerung
Bei unserem Thema geht es grundsätzlich um Mensch und Raum und den Men-
schen im Raum – aus der Sicht der Geographen um Anthropogeographie. Eine
grundlegende Form jenes Wechselspiels beruht auf dem Besatz des Raumes mit
Menschen, womit der Raum allererst im uns interessierenden Sinne zum Raum wird.
Gemeint sind Bevölkerung und Siedlung, in ihrer transitiven Wortform durchaus auch
deren Prozeßcharakter ausdrückend: Be-völkerung und Be-siedlung.
Die Formierung eines Siedlungsraumes ist zuerst wesentlich auch ein demo-
graphisches Phänomen, konkret: der regionalen Bevölkerungsentwicklung,
-verteilung und -dichte. Alle Siedlungsvorgänge bedeuten sodann: Umgestaltung der
Landschaft zum Agrarraum, um die nötigen Ernährungsgrundlagen zu schaffen oder
deren Basis zu erweitern. Zusätzliche Rohstoff- und Energievorkommen bieten
zugleich günstige Standortvoraussetzungen für eine gewerbliche Produktionsver-
dichtung, die dann weitere Eingriffe in die Landschaft nach sich zieht.
2.3. Gesellschaft
Siedlung und demographisches Verhalten bilden wichtige Faktoren und Folgen
menschlicher Vergesellschaftung. Diese ist nur als raumgebundene und raumwirk-
same denkbar. Die gemeinschaftliche materielle und immaterielle Existenzbewälti-
gung und die dabei entwickelten gleichartigen Lebensformen und kohärenten
Lebensvollzüge, eine alle Mitglieder integrierende „Lebenswirklichkeit“ schaffen eine
nach innen und von außen identifizierbare Region. In diesem Sinne ist der Begriff
Region geprägt durch einen normativen und wirklichen bzw. praktischen Ordnungs-
zusammenhang. Dessen Schaffung und Aufrechterhaltung, nötigenfalls mit Kontrolle
und Sanktion, geschieht durch Macht und Herrschaft und/oder Übereinkunft der
11
Beteiligten. Hierzu dienen nicht zuletzt Formen des kollektiven Einverständnisses
und der Selbstverständigung in der Öffentlichkeit. ein solcher öffentlicher Raum wird
medial konstituiert durch Riten und Zeremonien, welche wiederum eigene räumlich-
topographischen Merkmale aufweisen: bestimmte Standorte und chorische Bewe-
gungen.
2.4. Verhalten und Mentalität
Zu den Regelungsmechanismen, die jenen Ordnungszusammenhang gewährleisten,
gehören bestimmte Verhaltensweisen. Aus ihrer Beobachtung läßt sich auf eine
gemeinsame Mentalität als Konstitutivum einer Region rückschließen. Mentalität wird
geprägt durch spezifische Normen und Wertvorstellungen, Kultur und Lebensum-
stände und -erfahrungen, durch Kommunikationsbeziehungen, durch Religion und
Bildung.21 Sie entscheiden darüber, ob jemand weiter blickt, als der Kirchturm seines
Heimatortes zu sehen ist, und sie entscheiden darüber, was er als Raum erfährt bzw.
welchen Raum er durch Wahrnehmung erzeugt und wie er diesen erfahrbaren, den
"gelebten Raum" bewältigen und sich darin verorten, mit ihm identifizieren kann.22
Freilich ist die durchaus plausible Annahme einer sozial vermittelten Wech-
selwirkung zwischen Mentalität und Raumauffassung bislang kaum geklärt. Zugänge
wären möglich besonders über sozial- und verhaltenspsychologische Ansätze. Hier-
bei ist weiter zu bedenken, daß die mit der Mentalität korrespondierende Lebenswelt
bzw. der Lebensraum nicht notwendig mit der geographisch, auch im oben beschrie-
benen Sinne gesellschaftlich verstandenen Region identisch ist.23
Ein weiteres methodisches Problem besteht darin, daß nur schwer zu eruieren
sein wird, inwieweit und in welchen Fällen dem historischen Akteur der von ihm
beschrittene Handlungsraum bewußt oder unbewußt war und er sein Handeln inten-
tional auf den Raum bezogen oder an räumlichen Verhältnissen orientiert hat. In den
raumbezogenen Wissenschaften ist dieses Problem schlicht dadurch wegdefiniert
worden, daß die Prämisse des rational handelnden und allseitig informierten Men-
schen zugrundegelegt wurde – etwa der homo oeconomicus in Reinform. Mochten
21 Zur gegenseitig bedingenden und gestaltenden Wechselwirkung zwischen Mentalität und
regionalspezifisch aufgefaßter Umwelt vgl. Beeck, Karl-Hermann: Leistung und Bedeutung des menta-
litätsgeschichtlichen Ansatzes in der Kirchengeschichte. In: Mentalitätsgeschichtlicher Ansatz und
regionalgeschichtliche Forschung. Hg. v. Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland. Düsseldorf
1989, S. 3-31, hier S. 4f.
22 Vgl. zum Problem des "gelebten Raumes" die knappe Skizze von Heymann, Thomas: Komplexität
und Kontextualität des Sozialraumes. Stuttgart 1989, S. 45-49.
23 Beeck , S. 5f.
12
so auch quantitativ meßbare Strukturen der Modellierung zugänglich werden24 – es
blieben letztlich erhebliche Erklärungsdefizite. So war es konsequent, daß vor weni-
gen Jahren der Geograph Jürgen Hasse "Das Vergessen der menschlichen Gefühle
in der Anthropogeographie"25 angeprangert hat und einen interdisziplinären Ansatz
entwickelt hat, das Manko zu überwinden. Dabei scheint ein wichtiger Zugang zu
jenem Problem die Leiblichkeit des Menschen, also der Fall, in dem Räumlichkeit für
den Menschen leiblich spürbar wird. Er nennt Höhenangst und Klaustrophobie. Bes-
ser, da allgemein und alltäglich, wären vielleicht: die Erfahrung von Wärme und
Kälte, Tag und Nacht, Klima und Witterung etc. oder auch körperliches Unwohlsein in
fremder, womöglich gefährlicher Umgebung.
2.5. Wirtschaft
Wirtschaft ist in ihrer Funktion der elementaren Existenzsicherung und Bedürfnisbe-
friedigung des Menschen ganz unmittelbar an den Raum gebunden und auf den
Raum bezogen. Und sie gestaltet und umgestaltet Raum wie kaum eine zweite
menschliche Aktivität direkt. Ergebnis der agrarwirtschaftlichen Nahrungserzeugung
ist die Kulturlandschaft in ursprünglichem Sinne, der Raum des Landbaus, cultus –
cultura. Indem sich die Produktion mit den „natürlichen“ Voraussetzungen auseinan-
dersetzen muß – Bodenbeschaffenheit, Vegetation, Klima, Geländeformen etc. –,
entsteht allererst ein identifizierbarer Raum. Er ist charakterisiert durch eine
bestimmte Bodennutzung, Anbausystem, Viehhaltung und Agrarverfassung, die wie-
derum korrespondieren mit einer bestimmten Siedlungsstruktur, Sozialstruktur,
Bevölkerungsstruktur und einer bestimmten politischen und Rechtsordnung.
Faßt man diesen Komplex unter dem Oberbegriff Agrarstruktur, scheint wichtig
in Hinblick auf die Ausbildung und Rekonstruktion von Regionen und von regionalen
Lebenszusammenhängen, daß agrarstrukturelle Verbreitungsmuster im historischen
Befund Territorialgrenzen häufig überschreiten. Auf der anderen Seite greift territo-
riale Politik regulierend in die Agrarstruktur ein. Diese Dinge sind bekannt. Wichtig
daran scheint mir aber, daß hier offenbar zwei Grundformen der Raumbildung auf-
einandertreffen. Auf der einen Seite eine Raumaneignung zur unmittelbaren Siche-
rung der Grundbedürfnisse, auf der anderen Seite eine herrschaftlich-politische
Raumbildung. Finden sich in ersterem Falle „offene Grenzen“, deren Ausdehnung
24 Läpple, S. 39 verweist darauf, das die neoklassischen Raumwirtschaftstheorien bis heute
theoretisch auf dem Konzept des Newtonschen „Behälter-Raumes“ basieren.
25 In: Geographische Zeitschrift 87 (1999), S. 63-83, passim.
13
den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung folgt, finden sich im zweiten Fall
feste, lineare Grenzziehungen. Noch allgemeiner: Es macht einen Unterschied, ob
sich ein Raum aufgrund sich verstärkender innerer Strukturzusammenhänge quasi
regional verdichtet oder ob er aufgrund von Einhegung gesetzt wird. Über die jewei-
lige Stabilität und über das jeweilige Raumbewußtsein der dort lebenden Menschen
müßte man diskutieren.
Eine analoge Grundproblematik läßt sich auch – gliedert man Wirtschaft nach
den klassischen Sektoren – in Hinblick auf Gewerbe- und Industrieräume sowie auf
Handelns- und Verkehrsräume ausmachen. Dazu nur noch wenige Stichwörter: Wirt-
schaftsräume zeichnen sich wesentlich durch die Dominanz von Standortfaktoren
aus und werden ganz wesentlich auch von Marktbeziehungen konstituiert. Metho-
disch werden sie erkennbar aufgrund der jeweiligen Dominanz ihres begriffsbilden-
den Faktors in Relation zu anderen. Insofern also erst der ordnende und wertende
Eingriff des historischen Forschers den Wirtschaftsraum als Einheit hervortreten läßt,
sollte hier dem Begriff der Region der Vorzug gegeben werden, haften diesem doch
Merkmale des willkürlichen Konstrukts an.
2.6. Politik und Verfassung
Der politische Raum, das Land als politische Einheit wurde in der Tradition einer auf
die politische und Verfassungsgeschichte verengten Landes- und Territorialge-
schichtsschreibung geradezu als der Prototyp der Geschichtslandschaft verstan-
den.26 Die politische Landschaft erscheint oft in ersten Überlegungen als das Primäre
und das Vorgängige und Politik entsprechend als die Kraft, die vorrangig den Raum
schafft. Doch stellt sich die Frage, ob die politische Einheit nicht erst sekundär als
Folge der bisher vorgestellten raumaneignenden und raumbildenden Prozesse anzu-
sehen ist. Jedenfalls ist unbezweifelbar, daß der Politik wesenhaft räumlicher Cha-
rakter zukommt, auch wenn diese Einsicht nicht immer expliziert wird. Insofern kon-
stituiert sich jegliche politische Landschaft aufgrund der sie tragenden Personen-
gruppen. Diese sind verbunden durch ein gemeinsames politisches Wollen, ein
gemeinsames rechtliches und soziales Bezugssystem und ein gemeinsames Werte-
26 Gollwitzer setzt historische und politische Landschaft schlicht gleich und unterlegt seiner
Betrachtung die "heutige, territoriale Bedeutung des Wortes" – eine freilich fragwürdige Charakterisie-
rung. Gollwitzer, Heinz: Die politische Landschaft in der deutschen Geschichte des 19. / 20. Jh. Eine
Skizze zum deutschen Regionalismus. In: ZBLG 27 (1964), S. 523-552, hier S. 524. – Blotevogel,
Hans Heinrich: Zentrale Orte und Raumbeziehungen in Westfalen vor der Industrialisierung (1780 -
1850). Münster 1975, S. 232 sieht eine Dominanz des territorialen Faktors für die Ausbildung der
Raumgliederung im vorindustriellen Westfalen.
14
und Normensystem. Allgemein können politische Landschaften als politisch wirk-
same, relativ stabile räumliche Strukturen und Beziehungssysteme charakterisiert
werden, die raumbezogen, raumwirksam, raumprägend und raumabgrenzend sind.
3. Vorgänge und Prinzipien der Raumaneignung und Raumkonstruktion
Wie eingangs ausgeführt, vollzieht sich der historische Erkenntnisprozeß im Span-
nungsfeld zwischen Zeitgeschehen und dessen historischer Betrachtung. Beide Pole
kommen zur Geltung, wenn man untersucht, welche Faktoren formal einen Raum zu
einem Raum machen und welche Merkmale dieser aufweist. Diese formale Perspek-
tive aber wird überformt durch die anthropologische Perspektive der Raumwirksam-
keit des Menschen und seiner Raumbezogenheit beziehungsweise Raumgebunden-
heit. Das heißt, unter beiderlei Perspektiven kommen quantitative und qualitative
Kategorien und Kategorien der Erklärung und Wertung zum Tragen. Sie beziehen
sich auf alle oben beschriebenen Teilräume und verknüpfen diese zum Wirkgefüge
des umfassenden und zugleich differenzierten Systems Raum. Im folgenden sollen
also diesbezügliche Quantitäten, Qualitäten und Deutungsmuster erläutert werden.27
3.1. Quantitäten
Alle Implikationen und Elemente von Regionalität, die topographisch zu verorten
sind, die zählbar und meßbar sind, die entsprechend in eine Größenrelation zuein-
ander zu bringen sind, die klassifiziert, geordnet und hierarchisiert werden können,
gehören in eine formale, quantitative Kategorie. Alle genannten Modi besitzen eine
zeitliche Dimension, die sich in unterschiedlichen Arten relativer Chronologie äußert.
Weil unter Region ohnedies die zeitlich stabile Vergesellschaftung gleicharti-
ger Elemente und/oder Merkmale beziehungsweise Merkmalkombinationen verstan-
den werden muß, sind bei der Bildung, bei der Existenz und beim Vergehen von
Regionen Kriterien wie Statik und Dynamik, Dauer und Wandel anzulegen, sind die
Zeiträume jener relativen Stabilität mit dem variablen und relativen Maßstab der kur-
zen, mittleren und langen Dauer zu messen. Je nach der Art der Verteilung gleichar-
tiger Elemente und Merkmale über die Fläche lassen sich unterschiedliche histori-
sche Regionen charakterisieren: einerseits als Strukturräume, die als Räume mit
27 Es handelt sich um den Versuch, die zehn Kategorien von Aristoteles und die von Kant in vier
Gruppen gefaßten zwölf Kategorien in ein operationalisierbares, für Zwecke der Erfassung und
Rekonstruktion von Räumen und des diesbezüglichen Handelns des Menschen und des Zugriffs des
Historikers pragmatisch in drei komplexen Ordnungs- und Analysegruppen zu fassen.
15
homogener oder mit inhomogener Verteilung und Intensität der Merkmalsausprä-
gungen auftreten; andererseits als Funktionalräume, innerhalb deren die Beziehun-
gen ein gleichgewichtiges Netz bilden oder auf einen Ort zentriert sind. Aus dieser
Definition lassen sich aber auch Kriterien für die Abgrenzung von Regionen vonein-
ander gewinnen: Ein anderer struktureller Raum beginnt, räumlich wie zeitlich, wenn
neue Elemente auftreten oder wesentliche Elemente wegfallen oder wenn eine
Bedeutungsverlagerung zwischen bestehenden Elementen stattfindet. Das heißt, der
Inhalt des Raumes ändert sich bei Überschreiten einer, zunächst imaginären, räumli-
chen oder zeitlichen Grenze quantitativ oder qualitativ. Ein anderer funktionaler
Raum beginnt, wenn sich die Richtung, das Wirkungsgefüge oder der zentrale
Bezugspunkt der Funktionen ändern, welche das Gebiet bestimmen. Und überhaupt
wird die Größe des Raumes durch die Reichweite der Beziehungen bestimmt.
In der historischen Realität überschneiden sich Struktur- und Funktionsräume
in der Regel, und beeinflussen sich Strukturen und Funktionen gegenseitig. Als
Regionen bzw. Landschaften lassen sich damit sozusagen Kernräume identifizieren,
die möglichst viele Merkmale und Beziehungen gemeinsam haben und sich insofern
von Nachbargebieten unterscheiden. Zwischen den Regionen verlaufen dann freilich
häufig nicht eindeutig zuweisbare Schwellenzonen und Übergangsräume. Aber mit
Hilfe der genannten Leitlinien lassen sich grundsätzlich historische Räume unter-
schiedlicher Art, Größe und Stufe feststellen und beschreiben. Die Gestalt histori-
scher Räume und ihr Erscheinungsbild hängen letztlich davon ab, welche Fragestel-
lung an sie herangetragen und welche Merkmale bzw. Merkmalsbündel zur Untersu-
chung ausgewählt werden. Für die Forschungspraxis haben geschichtliche Landes-
kunde und Regionalgeschichte, teils in Anlehnung an klassische geographische
Raummodelle und die moderne Raumanalyse, eine ganze Reihe methodischer Ver-
fahren entwickelt, die hier allerdings nicht ausgebreitet werden können. 28
3.2. Qualitäten
Wird nach den Vorgängen und Prinzipien der Raumaneignung und Raumkonstruk-
tion sowohl des Zeitgenossen als auch des historischen Betrachters gefragt, sind die
skizzierten quantitativen und formalen Aspekte und Instrumente freilich nicht von der
qualitativen Seite der Raumvorgänge zu trennen. Denn sie implizieren zum einen
bereits wertende Vorentscheidungen und zum andern stehen sie mit der qualitativen
28 Zusammenfassende Übersicht bei Göttmann, Über den Raum, S. 60ff.
16
Regionalisierung in enger Wechselwirkung. Eine solche qualitative Regionalisierung,
also die theoretische und praktische „Herstellung“ von Räumen, wobei bestimmte
Wertvorstellungen, Motive und Ziele Wirkung entfalten, dürfte im alltäglichen Lebens-
vollzug des Menschen gegenüber der quantitativen eindeutig vorherrschen. Die qua-
litative Regionalisierung geht vor allen Dingen einher mit der Bildung einer regiona-
len, genauer: raumbezogenen Identität und einem erkennbaren Regionalismus.
Raumbezogene Identität ist zu verstehen als das Ergebnis einer mehr oder minder
bewußten Selbstverständigung über die eigene Zugehörigkeit zu einem bestimmte
Raum, Regionalismus als kollektive praktische Umsetzung jener Identität, und zwar
in Form der Höherbewertung der eigenen Region und entsprechend der Abwertung
der fremden und überhaupt des Fremden (Neutrum) und allgemein in Form der
Durchsetzung der eigenen Interessen. Kurz, das unauflösliche Wechselverhältnis
zwischen Mensch und Raum, welches sich in der raumbezogenen Identität manife-
stiert, muß im Zentrum der folgenden Überlegungen über die qualitativen Aspekte
der Raumkonstruktion stehen.29
Allgemein sind hinsichtlich der räumlichen Bindungen des Menschen kogni-
tive, emotionale und auf sein „Selbst-Konzept“ bezogene Aspekte zu unterscheiden.
In Hinblick auf die Regionalisierung interessiert insbesondere, welche funktionale
Bedeutung raumbezogener Identität in lebensweltlichen Handlungssituationen
zukommt, welchen Sinn sie für die personale Einzelexistenz besitzt und welche Auf-
gaben sie für soziale Gruppen erfüllt – kurz, welcher Nutzen für die menschliche Exi-
stenz der raumbezogenen Identität zugeschrieben werden kann.30 Diese leistet
zunächst ganz allgemein als Nutzen für das Individuum einen Beitrag „zur Entwick-
lung und Aufrechterhaltung der personalen Einheit, Geschlossenheit und selbstrefe-
rentiellen Struktur“.31 Zweck und Funktion beziehen sich auf jene mentalen bezie-
hungsweise psychischen Prozesse, „in denen sich die Einheit des Individuums als
abgrenzbares und selbständig agierendes lebendes System äußert und reprodu-
ziert.“ Für die Geschlossenheit selbstreferentieller psychischer Systeme ist entschei-
dend „das Erkennen von und der Umgang mit Differenzen: Differenzen zwischen
System und Umwelt, zwischen Elementen der Umwelt, zwischen Selbstidentität und
anderen Identitäten, zwischen Aktuellem und Möglichem.“ In diesen „Differenzbil-
29 Zu dieser Thematik vgl. die grundlegende und höchst anregende, multidisziplinär angelegte Schrift
des Geographen Weichhart, Peter: Raumbezogene Identität. Bausteine zu einer Theorie räumlich-
sozialer Kognition und Identifikation (Erdkundliches Wissen 102). Stuttgart 1990.
30 Vgl. ebd., S. 30.
31 Ebd., S. 33.
17
dungsprozessen“ kämen nach Weichhart auch Bereiche vor, welche „die Struktur des
physischen Raums und seine Symbolik“ repräsentierten. Damit trügen die verschie-
denen Aspekte raumbezogener Identität zur Selbsterhaltung des Systems bei.32
Diese Funktionen der Selbsterhaltung lassen sich nun speziellen Bereichen von
Bedürfnisbefriedigung und Anforderungen seitens des Menschen zuweisen. Hierbei
sind die Ebene der „personalen Systeme“, also der Individuen (A) und die Ebene der
„sozialen Systeme“, also der Gruppen (B) zu unterscheiden; sie weisen jeweils eine
Reihe charakteristischer Merkmale auf:
A Personale bzw. individuale Systeme33
(1) Sicherheit
Sie besteht im Fehlen beziehungsweise in der Kalkulierbarkeit physischer oder kör-
perlicher Bedrohung sowie in psychischer Sicherheit (Deutungssicherheit). Wohn-
standort und dessen Nahraum vermitteln die Erfahrung von Sicherheit, Konstanz und
Überschaubarkeit. Sie wiederum sind Voraussetzung für Handlungsentwürfe und die
Entwicklung der Ich-Identität, liefern aber auch das, internalisierte, Muster für die
Wahrnehmung und Beurteilung der Außenwelt.
(2) Aktivität und Stimulation als raumbezogene systemerhaltende Funktionen
Die aktive und kreative Auseinandersetzung des Individuums mit seiner Umwelt –
insbesondere die Gestaltung des engeren Lebensbereiches – ist ein Prozeß der
Aneignung von Raum, der „dem Individuum zumindest die Illusion von Selbstbe-
stimmbarkeit, Autonomie und Kompetenz“ zu geben vermag.
(3) Soziale Interaktion und Symbolik
Der physische Raum kann als territoriale Projektionsfläche sozialer Interaktion,
sozialer Werte und Sinnkonfigurationen gelten. So erfüllt er die Funktion als
Bestandteil sozialer Kommunikation und darüber hinaus als Ausdrucksträger und
Symbol für die Inhalte des kollektiven Gedächtnisses sozialer Systeme, in das die
Individuen im Laufe des Sozialisationsprozesses einbezogen werden. Hierbei wer-
den individuelle Zugehörigkeitsgefühle durchaus konkret festgemacht an Objekten
der sog. materiellen Kultur.
32 Ebd., S. 33ff.
33 Im folgenden nach Weichhart, S. 38-42.
18
(4) Identifikation und Individuation
Alle beschriebenen Funktionen sind letztlich auf die Individuation (Selbstwerdung, in
deren Verlauf sich das Bewußtsein von der eigenen Individualität verfestigt) bezo-
gen. Sie beruht nicht zuletzt auf der Identifikation mit der sozialen und physischen
Umwelt. Die Selbstdefinition als Bewohner eines bestimmten Ortes kann das Selbst-
wertgefühl gegenüber solchen Leuten stärken, die diesem Raumausschnitt nicht
zugehören, und eine besondere Loyalität gegenüber den Mitbewohnern begründen.
Umgekehrt verweist diese Perspektive aber auch auf die negativen Ausdrucksformen
dieser Bindung: Diese bedeutet dann für das Individuum Zwang, Gefangensein, gar
Stigma.
B Soziale Systeme34
Zwischen personaler und sozialer Ebene raumbezogener Identität bestehen man-
nigfache Wechselbeziehungen. Ihre funktionalen Leistungen dienen gleichermaßen
der Systemerhaltung und der Systemstabilisierung. Die Verbindung zwischen beiden
Ebenen wird durch Kommunikation und Interaktion sowie durch soziale Rollen, Rol-
lenerwartungen und Wertestrukturen hergestellt. Raumgebundenheit unter sozialen
Vorzeichen weist folgende Aspekte auf
(1) Kontextualisierung von Kommunikation und Interaktion
Gemeint ist zum einen, daß sich alltägliche Kommunikation neben anderen auch auf
Gegenstände der physisch-räumlichen Umwelt bezieht, zum zweiten, daß soziale
Interaktion die raum-zeitliche Präsenz der Interaktionspartner voraussetzt. Ein Bei-
spiel einer solchen Kontextualisierung: Zwischen Interaktionspartnern weckt der
bloße Verweis auf Orts- oder Regionalnamen Assoziationen mit bestimmten hand-
lungsrelevanten Bedeutungszuschreibungen.
(2) Kommunikation personaler und sozialer Identität
Sie besitzt zwei Seiten: das passive „Identifiziert-Werden“ und die aktive Mitteilung
der eigenen Identität. Dazu dienen verschiedenste Medien der nonverbalen Kommu-
nikation und Formen der Übermittlung verschlüsselter Botschaften: Gerade auch
räumlichen Bezügen kann ein hoher Symbolwert anhaften: Wohnquartier (Status,
34 Vgl. ebd., S. 46-59.
19
Stigma), Stadt – Land oder geographische oder lokale Herkunft etc. Die dort her-
stammenden Personen schreiben sich bestimmte Eigenschaften oder Charakterzüge
zu, oder diese werden ihnen zugeschrieben.
(3) Soziale Kohäsion und Gemeinschaftsbindung
Raumbezogene Identität leistet für die sozialen Gruppierungen den wichtigsten Bei-
trag zu deren Formierung und Stabilisierung durch die Herstellung von Kohäsion und
Integration. Gemeinsame Informationen, Vertrautheit mit der Heimatumgebung, das
Faktum der Beheimatung in einem bestimmten Raumausschnitt, typische Sozialver-
haltensweisen und Meinungs- und Bewertungsstrukturen schaffen ein Gefühl der
Zugehörigkeit und der Solidarität.
(4) Soziale Netzwerke
Kristallisationskerne sozialer Netzwerke mit jeweils unterschiedlicher räumlicher
Ausdehnung und Reichweite können Verwandtschaft, Beruf, Religion, Nachbarschaft
etc. bilden.
(5) „Symbolische Gruppen“ und „symbolische Gemeinschaften“
Symbole bilden gemeinsame, intersubjektiv anerkannte Bezugsgrößen. Sie sind
„Ausdruck intersubjektiv verbindlicher Sinnstrukturen“, repräsentieren aber zugleich
eine Gruppenbindung nach außen.35 Raumbezogene symbolische Gemeinschaften
können sich auf eine Vielzahl von Symbolquellen berufen. Das beginnt mit dem
Namen der betreffenden Raumeinheit und setzt sich fort über die physisch-materiel-
len Gegenstände (Bauten, Wahrzeichen von besonderer historischer oder architek-
tonischer Bedeutung, Naturdenkmale, regionalspezifische Gebrauchsgüter, Speisen,
Kleidung) und die immateriellen Güter (Nahrungsgewohnheiten, historische Traditio-
nen, Mythen, Sagen) bis hin zu Verhaltensweisen (Teilnahme an traditionellen Ereig-
nissen, Festen).
3.3. Analyse und Deutungsmuster
Zuletzt wurden Raumaneignung und Raumkonstruktion unter den Aspekten der
Quantität und der Qualität behandelt. Die nun folgenden kursorischen Überlegungen
zu umfassenden Analyseansätzen und Deutungsmustern sollen helfen, die Bedeu-
35 Ebd., S. 71.
20
tung der Raumkategorie in der Geschichte und für die Historie über die quantitativen
und die qualitativen Implikate hinaus allgemeiner zu beurteilen.
Zunächst gehören hierher die schon erwähnten älteren Raumwirtschaftstheo-
rien. Sie bringen räumliche Faktoren und Merkmale in einen Systemzusammenhang
und entwerfen Raummodelle. Diese können einerseits als Instrumente zur Raum-
analyse dienen. Andererseits bieten sie als geometrische und mathematisierte Kon-
strukte eine Kontrastfolie, um in der Abweichung davon die anders geartete Wirklich-
keit zu beschreiben.
Einen ganzen Kranz räumlicher Subsysteme – Gesellschaft, Bevölkerung,
Verfassung, politische Ordnung, Mentalität, Klima, Bodenverhältnisse – bezieht das
Modell der sogenannten Tragfähigkeit mit ein. Die Subsysteme korrespondieren mit-
einander in einem kohärenten regionalen System. Bei gegebenem Versorgungs- und
Anspruchsniveau gewährt das Tragfähigkeitssystem einen nach oben begrenzten
Spielraum für das Wachstum der Bevölkerung, wobei Veränderungen in dem einen
Bereich Veränderungen in einem anderen nach sich ziehen.36 Interessant für unsere
Thematik ist die räumliche Basierung des Gesamtsystems und dessen raumbezo-
gene Veränderlichkeit, etwa durch Öffnung nach außen, durch Korrespondenz mit
Nachbarregionen oder durch räumliche Ausweitung aufgrund der Entwicklung des
Verkehrs.
Während im Falle der Tragfähigkeit die primäre Aufmerksamkeit der Versor-
gung und dem Wachstum der regionalen Bevölkerung gilt, betont die ökologische
Bevölkerungstheorie noch nachdrücklicher den Zusammenhang zwischen demogra-
phischen Prozessen und der physischen Umwelt des Menschen. Insbesondere wer-
den hierbei auch langfristige Klimaveränderungen und Einflüsse kurzfristiger Klima-
schwankungen und Witterungseinflüsse auf Nahrungsproduktion und Versorgungs-
lage mit einbezogen. 37
36 Zum Begriff vgl. Isenberg, Gerhard: Tragfähigkeit und Wirtschaftsstruktur, Bremen 1953. Eine
Fallstudie bei Göttmann, Frank: Aspekte der Tragfähigkeit in der Ostschweiz um 1700: Nahrungs-
mittelversorgung, Bevölkerung, Heimarbeit. In: Jahn, Joachim/ Hartung, Wolfgang (Hg.), Gewerbe und
Handel vor der Industrialisierung. Regionale und überregionale Verflechtungen im 17. und 18.
Jahrhundert. Sigmaringendorf 1991, S. 152-182; dort in Anm. 10 weitere Literaturverweise. Zur
Tragfähigkeit und zur theoretischen Grundlegung des Raumes als System vgl. auch Schwarzer,
Oskar: Die räumliche Ordnung der Wirtschaft in Deutschland um 1910. Ein historisch-systematischer
Ansatz zu einer Theorie wirtschaftlicher Entwicklung und strukturellen Wandels. Stuttgart 1990,
S. 36ff., 42ff. u. 73ff. Hinweise zu landschaftsökologischen System- und Modellvorstellungen bei
Jäger, Entwicklungsprobleme, S. 27f. u. 135f.
37 Vgl. die Formulierung der ökologischen Bevölkerungstheorie durch Pfister, Christian: Das Klima der
Schweiz und seine Bedeutung in der Geschichte von Bevölkerung und Landwirtschaft. 2 Bde. Bern
1984, hier Bd. 2, S. 126ff.
21
Auch wenn in den letzten Jahren die ökologische Bewegung und mit ihr auch
die Umweltgeschichte an Schwungkraft eingebüßt haben, dürfte doch kein Zweifel
daran bestehen, daß die ökologische Kategorie bei Betrachtung des Mensch-Raum-
Verhältnisses auch künftig eine zentrale Kategorie der Regionalgeschichte bleiben –
oder eigentlich erst werden muß. Dieses Postulat wird auf der anderen Seite gerade
auch dadurch unterstützt, daß die Selbstdeutung und Selbstkonstruktion des Men-
schen stets eine sozusagen ökologische gewesen ist. Hinter dem ökologischen
Ansatz verbirgt sich v.a. auch ein bisher unübersehbares Potential an Erkenntnisge-
winn durch die unabdingbare interdisziplinäre Einbeziehung der Naturwissenschaf-
ten.38
Die jüngste Einführung in die Humangeographie, die insgesamt eine ökologi-
sche Betrachtung des Verhältnisses von Mensch und Raum vertritt, subsumiert unter
dem Kapitel „Kulturgeographie“ Religion, Sprache, Nationalismus, Sexualität, Ethni-
zität, Rasse, Kulturökologie, politische Ökologie und Globalisierung. Der Kulturbegriff
bleibt dabei merkwürdig schwankend und zufällig. Eine andere Art von Kritik hat sich
die ältere Kulturraumforschung zugezogen, die an der Wiege des großen „Raum-
werks“ der „Raum Westfalen“39 stand – nämlich v.a. Kritik an der politischen Zielset-
zung und Vereinnahmung. Gleichwohl wäre zu diskutieren, inwieweit das Kultur-
raumkonzept immer noch für die historische Raumforschung theoretisch und metho-
disch relevant ist, allerdings unter der Voraussetzung, daß seine politischen Implikate
und Konnotationen weggestrichen würden. Es spricht nämlich nichts gegen die
ursprüngliche Zielsetzung, kulturwissenschaftliche und naturkundliche Disziplinen
unter einer gemeinsamen Fragestellung integrativ zusammenzuführen.40 Kurz, Kultur
sollte als Kategorie des Raumes keineswegs ad acta gelegt werden. Anregungen
aus der neueren, vornehmlich soziologischen Diskussion des Kulturbegriffs und aus
der kulturwissenschaftlichen Anthropologie, aber auch aus der historischen und
volkskundlichen Diskussion der Alltagskultur finden sich zur Genüge. Sie müßten in
38 Ein solcher Ansatz wird, primär gegenwartsbezogen und global orientiert, auf breiter Basis von der
sog. Humangeographie verfolgt. Es ist sehr aufschlußreich, wie Paul Knox und Sallie Marston, die
Autoren des jüngsten Übersichtswerkes, ihre Kapitel überschreiben: Bevölkerungsgeographie, Natur –
Gesellschaft – Technologie, Kulturgeographie, Interpretationen von Ort und Raum, Geographie
wirtschaftlicher Entwicklung, Landwirtschaft und Nahrungsmittelsektor, Geographie politischer
Territorien und Grenzen, Verstädterung, Raumsystem Stadt.
39 Der Raum Westfalen. Hg. v. Hermann Aubin u.a. 6. Bde. Berlin 1931 bis Münster 1996.
40 Küster, Thomas: Wie westfälische Geschichte publiziert wird – Die Veröffentlichungen des
Provinzialinstituts für Westfälische Landes- und Volkskunde und des Instituts für Regionalgeschichte.
In: Bußmann, Britta/ Küster Thomas (Hg.), 75 Jahre Landeskunde und Regionalgeschichte. Münster
2004, S. 1-51, hier S. 12.
22
Hinblick auf eine historische Raumdiskussion gezielter rezipiert und forschungsstra-
tegisch und -praktisch umgesetzt werden.
Kultur kann in allgemeiner Definition als „Loslösung des Menschen von den
einschränkenden Bedingungen des Naturzustandes durch Ausbildung seiner geisti-
gen und sittlichen Kräfte sowie die Erhaltung und Weitergestaltung des so Gewon-
nenen“ verstanden werden. Daher gilt sie auch als „Inbegriff der menschlichen Ein-
richtungen und Werke, besonders sofern [...] [sie] den schöpferischen Ausdruck des
Lebens in einer Region oder in einer Zeit ausmacht.“41 Die schon zitierten
Humangeographen definieren die Kulturregion schlicht als: „Raum, in dem ein
bestimmtes kulturelles System vorherrscht.“42 Kultur als raumgebundenes Phäno-
men steht in Wechselwirkung zu Raum und Ort. Auf der einen Seite wird Kultur
wesentlich durch die physische Umwelt geprägt – vielleicht sogar: evoziert! Auf der
anderen Seite beeinflußt Kultur den Umgang der Menschen mit der Umwelt. Und
dieser Umgang beruht kulturell auf einem spezifischen Bestand von Fertigkeiten
(„Kulturtechniken“), Werten, Bedeutungen und Deutungen.
Um diese Zusammenhänge an wenigen Stichwörtern zu konkretisieren und
die Anknüpfungsmöglichkeiten an bestimmte Untersuchungsbereiche aufzuzeigen:
Als wichtige Einflußgrößen kultureller Identität gelten Sprache, Religion, aber auch
Geschlecht, Alter, ethnische Zugehörigkeit. Sie beeinflussen als Zeichensysteme und
Symbolwelten die Anpassungsmöglichkeiten menschlicher Gemeinschaften an die
natürliche Umgebung. Umgekehrt wirken die dort verfügbaren Ressourcen und vor-
handenen natürlichen Gegebenheiten etwa auf Glaubenssystem und Verhaltenswei-
sen kultureller Gemeinschaften zurück.43 In ganz unmittelbarer Bedeutung sind etwa
Technik und Technologie sowohl Bestandteile von Kultur als auch Vermittlungsin-
stanzen, Medien, zur physischen Umwelt.
4. Ein Fazit
Die vorgestellten Überlegungen und Antworten auf die Ausgangsfrage nach der
Bedeutung der Raumkategorie in der Regionalgeschichte offenbaren jene Frage im
nachhinein als eine rhetorische. Der Raum bildet gleichwertig zur Zeit – um Altmei-
ster Droysen beizupflichten – eine zentrale Kategorie von Geschichte und Historie,
41 Wörterbuch der philosophischen Begriffe. Vollst. neu hg. v. Arnim Regenbogen und Uwe Meyer.
Darmstadt 1998, S. 367.
42 Knox/ Marston, S. 237.
43 Ebd., S. 271.
23
noch nicht einmal in besonderer Weise der Regionalgeschichte oder wie man eine
auf einen bestimmten Raum konzentrierte Geschichtsbetrachtung auch immer
bezeichnen mag. Der Mensch und menschliche Gruppen sind hinsichtlich ihrer
kreatürlichen Existenz, ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Existenzbedingun-
gen und Lebensvollzüge und nicht zuletzt ihrer sozialpsychologischen und mentalen
Selbstkonstruktion in jeder Weise raumgebunden – und sie gestalten in zirkulären
Vorgängen, wechselseitigen Rückkopplungen ihre Räume. Im Begriff der Ökologie
kommen derartige Prozesse auf den Punkt. Methodisch bedeutet das aber auch, daß
Räume, Regionen nicht vorgängig als feststehende Größen und genau abgrenzbare
Raumeinheiten aufgefaßt werden dürfen. Wie durch den handelnden Zeitgenossen
selbst entstehen sie allererst unter dem methodischen Zugriff des Historikers und
unterliegen dem Wandel, kurz: sind prozeßhaft. Damit wird nicht geleugnet, daß ein-
mal entstandenen Raumeinheiten per definitionem Stabilität von relativer Dauer
zukommt und sie als solche vielfältige Wirkungen zeigen.
Die prinzipielle, universale Geltung der Raumgebundenheit für den Menschen
als geschichtliches Wesen verbietet es, Regionalgeschichte, Landesgeschichte histo-
rische Landeskunde als historische Disziplin vornehmlich oder gar einzig aus ihrer
Orientierung an der Kategorie des Raumes zu begründen. Allenfalls ließe sie sich als
historische Raumwissenschaft methodisch derart rechtfertigen, daß sie sich mit
Raumeinheiten mittlerer Größe befaßt, die einen hohen Verdichtungsgrad multipler
Raumelemente aufweisen. Denn je größer der Raum, desto geringer die Zahl
gemeinsamer Merkmale. Die Größe des regionalhistorischen Raumes stünde dann in
gewisser Relation zum Grad räumlicher Verdichtung und wäre damit auch diachron
veränderlich und keineswegs feststehend. Eine derartige Sicht des historischen
Betrachters fände beim Zeitgenossen eine Entsprechung in der durchschnittlichen
Reichweite seines alltäglichen Aktionsradius und seines räumlichen Erfahrungshori-
zontes – im sog. „gelebten Raum“, zugleich der primäre Identifikationsraum.
Die sachlich-methodische Grundlegung der quantitativen und qualitativen
Raumgestalt in der Regionalgeschichte ist zu ergänzen durch die Chance und glei-
chermaßen das Erfordernis interdisziplinärer Forschung. Der überschaubare Raum
stellt das geeignete Experimentierfeld dar, für die Komplexität des menschlichen
Daseins entsprechende Erklärungsmodelle zu entwerfen und zu erproben. Daher
erscheint mir die Erforschung des Menschen und menschlicher Gruppen in ihrem
Raum ein überaus geeignetes sachliches und räumliches Feld, unterschiedliche
24
historische Disziplinen, Quellengattungen und Wissen aufeinander zu beziehen und
historische Erkenntnisfortschritte zu erzielen. Forschungspragmatik und Forschungs-
ökonomie begünstigen zudem eine regionalhistorische Herangehensweise, sollten
aber nicht dafür ausschlaggebend sein.
Schließlich verweist das zeitlos anthropologische Interesse des Menschen an
der Beherrschung seines Nahraumes, an der Vertrautheit damit und an der raumbe-
zogenen Existenzsicherheit auf die Notwendigkeit einer raumgebundenen
Geschichtsbetrachtung. Sie liefern ein zentrales Motiv, sich mit der Vergangenheit zu
beschäftigen und sich selbst des eigenen Gewordenseins und Seins zu vergewis-
sern, und legitimieren diese Bemühungen sozusagen didaktisch. Das besonders von
der Regionalgeschichte zu thematisierende Mensch-Umwelt-Verhältnis bildet hierfür
Gegenstand und Basis.