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[en] (orig)
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Public Private Partnership in der Medienbildungspolitik
Ein Dual-Kooperatives Organisationsmodell als Realisierungsansatz einer Medienakademie als
Instrument eines Bundeslandes zur Standortförderung seiner Medienwirtschaft gezeigt am
Beispiel Niedersachsen
Dissertation
zur Erlangung des akademischen Grads
des Doktors der Wirtschaftswissenschaften
(Dr. rer. pol.)
der Universität Paderborn
vorgelegt von
Marc von Osthoff, M.Sc.
Hameln, Juli 2008
Band 1
I
Inhalt
Band 1 –
0Vorbemerkungen ...............................................................................................1
0.1 Danksagung...............................................................................................1
0.2 Abstract English ...................................................................................... 2
0.3 Abstract Deutsch.....................................................................................3
0.4 Ehrenwörtliche Erklärung ........................................................................... 4
0.5 Hinweis zu den verwandten Quellen ..........................................................5
1Einleitung ........................................................................................................... 6
1.1 Zielsetzung................................................................................................. 9
1.2 Vorausgehende Überlegungen................................................................. 10
1.3 Neue Wege gehen Struktur vorliegender Arbeit....................................11
1.4 Das geplante Studienangebot.................................................................. 14
1.5 Großes Interesse......................................................................................15
1.6 Partnerschaftsstruktur der geplanten Medienhochschule.........................15
1.7 Weiterführender Ausblick der Medienhochschule .................................... 16
2Der Medienstandort Niedersachsen................................................................. 18
2.1 Zum Vergleich: Medienstandorte in Deutschland.....................................23
2.1.1 IuK-Beschäftigte in Deutschland......................................................... 26
2.2 nordmedia Die Mediengesellschaft Niedersachsen und Bremen .......... 29
2.3 Landesmedienanstalt NLM....................................................................... 32
2.4 Sender und Funkhäuser...........................................................................33
2.4.1 Der NDR und sein Landesfunkhaus Hannover...................................33
2.4.1.1 Die Telenovela „Rote Rosen“ .......................................................35
2.4.2 Weitere Landesstudios in Hannover...................................................36
2.5 Mediendienst TV Travel Shop.................................................................. 37
2.6 Film-, TV- und Musikproduktionsfirmen eine Auswahl...........................39
2.6.1 Ambient Entertainment ....................................................................... 39
2.6.2 M Group..............................................................................................40
2.6.3 Peppermint Jam Records GmbH........................................................ 41
2.6.4 TV Plus............................................................................................... 42
2.6.5 Verlagsgesellschaft Madsack VGM.................................................... 43
2.6.5.1 TVN..............................................................................................43
2.6.5.2 AZ Media AG................................................................................ 44
2.7 Bürgerrundfunk.........................................................................................45
II
3Gegenwärtige Studiengangssituation im Umfeld „Medien“ ..............................48
3.1 Kurze Historie der Medienhochschulentwicklung in Deutschland.............49
3.2 ...im Bundesland Niedersachsen..............................................................51
3.2.1 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig ................................. 52
3.2.2 IJK der Hochschule für Musik und Theater Hannover ........................53
3.2.3 FH-Hannover: Fakultät III und Fachbreich Kunst................................54
3.3 ...in der Bundesrepublik............................................................................ 55
3.3.1 Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg.................57
3.3.2 Kunsthochschule für Medien Köln ...................................................... 58
3.3.3 Hochschule für Gestaltung Karlsruhe................................................. 59
3.3.4 Filmakademie Baden-Württemberg Ludwigsburg............................... 60
3.3.5 Hochschule für Fernsehen und Film München ................................... 61
4Ad Public Private Partnership .......................................................................... 63
4.1 Wissenschaftstheoretische Positionierung von PPP ................................ 64
4.2 Definition von Public Private Partnership ................................................. 65
4.3 Herkunft und Entwicklung von Public Private Partnerships...................... 66
4.4 Public Private Partnership-Modelle für den Hochschulbereich................. 67
5Das Dual-Kooperative Organisationsmodell .................................................... 72
6Die nordmediaStiftung Aufbauorganisatorische Sicht...................................77
6.1 Abgrenzung zu „Stiftungshochschulen“.................................................... 79
6.2 Aufbauorganisation / Organigramm.......................................................... 81
6.3 Die Medienakademie nordmediaAcademy gGmbH.................................. 82
6.4 Die Vermarktungsgesellschaft nordmediaBusiness GmbH ...................... 83
6.5 Der Filmpreis und die northernStar (gGmbH)........................................... 84
6.5.1 Exkurs: „Der Große Heinz Erhard Preis“ ............................................ 85
6.6 Hinweis zu den Gesellschaftsstrukturen................................................... 86
7Zielgruppen...................................................................................................... 87
7.1 Hochschulabsolventen: Nach-und Höherqualifizierung........................... 87
7.2 Medienschaffende: Fortbildungen zu Fachthemen...................................88
7.3 Abiturienten: Erstausbildung.....................................................................88
7.4 Interessierte Laien: Workshops................................................................ 89
8Grundlegende und formale Kriterien................................................................ 90
8.1 Grundlegende Kriterien der geplanten Studiengänge .............................. 90
8.2 Akademisch formale Kriterien................................................................91
8.2.1 Master-Abschluß ................................................................................ 92
8.2.2 Der Bologna-Prozeß........................................................................... 93
III
8.2.3 Teilnahme am European Credit Point System (ECTS).......................94
8.2.4 Mögliche akademische Kooperation mit dem London Institute...........95
9Rechtliche Stellung als „nicht-rein-staatliche“ Hochschule...............................97
9.1 Definition der Aufgabenstellung einer Hochschule................................... 99
9.2 Verfassungsrechtliche Stellung der NMA als Privathochschule ............. 100
9.3 Akkreditierungsrichtlinien gemäß ZEvA.................................................. 102
10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern .................................105
10.1 Urmenge ................................................................................................105
10.2 Adreßquellen.......................................................................................... 105
10.3 Laufzeit, Anzahl der Teilnehmer und Verwertbarkeit der Antworten ...... 106
10.4 Vorgehensweise ....................................................................................106
10.5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.................................... 107
11 Resonanz aus Befragungen der Medienwirtschaft und Medieninstitute......... 112
11.1 PEPPERMINT JAM RECORDS GmbH ................................................. 112
11.2 TVN Group / AZ Media...........................................................................113
12 Das geplante Ausbildungsangebot ................................................................ 114
12.1 Der Studiengang „Master of Arts in Producing“...................................... 114
12.1.1 Das Basismodul (Modulteile A & B).................................................. 117
12.1.1.1 Mögliche Kooperationspartner................................................ 118
12.1.1.2 Lehrpersonal........................................................................... 119
12.1.1.3 Notwendige Ausstattung......................................................... 120
12.1.2 ...Studienschwerpunkt „Musikvideo“................................................. 122
12.1.2.1 Mögliche Kooperationspartner................................................ 122
12.1.2.2 Lehrpersonal........................................................................... 123
12.1.2.3 Notwendige Ausstattung......................................................... 123
12.1.3 ...Studienschwerpunkt „Werbe-und Industriefilm“ ............................124
12.1.3.1 Mögliche Kooperationspartner................................................ 124
12.1.3.2 Lehrpersonal........................................................................... 124
12.1.3.3 Notwendige Ausstattung......................................................... 125
12.1.4 ...Studienschwerpunkt „Videojournalismus“......................................126
12.1.4.1 Mögliche Kooperationspartner................................................ 126
12.1.4.2 Lehrpersonal...........................................................................127
12.1.4.3 Notwendige Ausstattung......................................................... 127
12.1.5 ...Studienschwerpunkt „Public Affairs in den Medien“....................... 129
12.1.5.1 Mögliche Kooperationspartner................................................ 129
12.1.5.2 Lehrpersonal........................................................................... 130
IV
12.1.5.3 Notwendige Ausstattung.........................................................130
12.2 Empfehlungen für weitere Bildungs-und Studienangebote ...................131
12.2.1 Computer Games .............................................................................131
12.2.2 CGI Film...........................................................................................132
12.2.3 Script & Development Lab (Drehbuch und Stoffentwicklung)...........132
12.2.4 CATC................................................................................................132
12.2.5 Profi-MEDIA......................................................................................133
12.2.6 Sommer Universität..........................................................................133
12.3 Übersicht der NMA-Ausbildungsangebote.............................................135
13 Mögliche Organisationsformen Ablauforganisatorische Sicht ..................... 137
13.1 Local-/ Studio-Based............................................................................. 137
13.2 Virtuelle Akademie................................................................................. 138
13.3 Verteilte Akademie.................................................................................138
13.4 Empfehlungen zur Organisationsform.................................................... 139
14 Wirtschaftliche Betrachtungen ....................................................................... 142
14.1 Geschätzte Investitionskosten ............................................................... 142
14.2 Geschätzte laufende Kosten.................................................................. 144
14.3 Geschätzte Einnahmen aus Gebühren des Masterstudiengangs .......... 145
14.4 Geschätztes Stiftungskapital und Ausschüttungen ................................147
14.5 Mögliche Probleme und Risiken bei der Realisierung der NMA.............148
15 Medien-und Standortpolitisches Résumé Handlungsempfehlungen..........150
15.1 Chancen für den Standort Niedersachsen............................................. 152
15.2 Abschließende Betrachtungen............................................................... 154
Band 2 –
16 Anhang...........................................................................................................156
16.1 Abkürzungsverzeichnis..........................................................................156
16.2 Abbildungsverzeichnis...........................................................................160
16.3 Tabellenverzeichnis...............................................................................162
16.4 Quellenverzeichnis.................................................................................163
16.4.1 Print..................................................................................................163
16.4.2 Internet.............................................................................................173
16.5 Adreßverzeichnis...................................................................................192
16.6 Ergänzende Dokumentation...................................................................194
16.6.1 Ad: 10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern.........194
16.6.1.1 Text des Anschreibens...........................................................194
V
16.6.1.2 Text nach Beendigung der Umfrage.......................................196
16.6.1.3 Fragenkatalog.........................................................................197
16.6.1.4 Hardcopys der Onlinebefragung:............................................202
16.6.1.5 Statistische Auswertungen......................................................211
16.6.1.5.1 Ergebnisse nach Kopfgruppen..............................................211
16.6.1.5.2 Liste der zusätzlich gewünschten Studiengänge...................212
16.6.2 Ad: 11 Resonanz aus Befragungen der Medienwirtschaft ...............217
16.6.2.1 Potentielle Befragungsteilnehmer...........................................217
16.6.2.2 Vorgehensweise.....................................................................217
16.6.2.3 Fragen ....................................................................................219
16.6.3 Ad: Technische Ausstattung.............................................................224
16.6.3.1 Stellungnahme / Angebot der Fa. videokonzept GmbH..........225
16.6.3.2 Produktinformationen Schnittsystem AVID Adrenaline...........230
1
0Vorbemerkungen
0.1 Danksagung
Zunächst erlaube ich mir einigen Menschen zu danken, ohne deren Zutun diese
Dissertation niemals zustande gekommen wäre.
Als erstes gilt mein Dank meinem Doktorvater, Herrn Prof. Dr. Ludwig Na-
stansky, der mich während meines Promotionsvorhabens immer mit großem
menschlichem Verständnis begleitet hat.
Ganz besonders möchte ich mich auch beim Niedersächsischen Ministerpräsi-
denten, Herrn Christian Wulff, und dem Ministerialdirigenten der Niedersächsi-
schen Staatskanzlei, Herrn Ernst Hüdepohl, für den initialen Kontakt zur nord-
media bedanken. Weiterhin gilt mein Dank Herrn Thomas Schäffer, Geschäfts-
führer der nordmedia GmbH und seinen Mitarbeiten für ihre große Unterstüt-
zung während des Projektes sowie Herrn Dr. Arno Brandt von der NORD/LB als
kompetenten Gesprächspartner für das Thema „Public Private Partnership“.
Für ihre Fehlersuche in Sachen Orthographie und Grammatik danke ich ganz
herzlich Frau Sigrun Hegenbarth-Eimer (Deutsch) und Frau Ramona Kuijper
(Englisch).
Vor allem aber danke ich meinen Eltern.
2
0.2 Abstract English
Media industry is increasingly discovered by German politics and their polititians
as a matter of location factor. Both German Government and Federal State Go-
vernments try to win media firms to settle in terms of regional economic policy.
An important aspect in this case is that alike all staff intensive service industries
media companies are dependent on highly skilled specialists who will be educa-
ted locally. This thesis shows an approach of realization of establishing and
operating a donation based media university in a public private partnership
(PPP) under the appreciation of current limited public budgets. This is exempla-
rily shown on the sample of the German Federal State of Lower Saxony.
Therefore a dually organized model of education will be developed which is in
the same way partly carried by the public and the participating media compa-
nies. This eduaction form is already known by the German dual education sy-
stem. Concerning that „Dual Cooperative Organizational Model“ current acade-
mic policies like the „Bologna Process“ and the „Conception for optimization of
universities in Lower Saxony“ are considerated. The present thesis is based on
a study that was also carried out by the author of this scientifical draft, between
2003 to 2004 for the Lower Saxony State Chancellery and the nordmedia
GmbH the media society of the federal states of Lower Saxony and Bremen.
This study reflects how far and under what structural conditions a media univer-
sity would be wise on the location of Lower Saxony. Next to economical issues
also legal aspects are inserted in this thesis.
3
0.3 Abstract Deutsch
Die deutsche Politik entdeckt zunehmend die Medienindustrie als Standortfak-
tor. Sowohl auf Bundes-als auch auf Landesebene wird aktiv um die Ansied-
lung von Unternehmen aus der Medienwelt im Sinne einer herkömmlichen
Standortpolitik geworben.
Ein wichtiger Aspekt hierbei, wie in allen personalintensiven Dienstleistungs-
branchen, ist die standortnahe akademische Ausbildung qualifizierter Fachkräf-
te. Vorliegende Arbeit zeigt unter Würdigung aktuell angespannter, öffentlicher
Haushalte einen Realisierungsansatz zur Gründung und zum Betrieb einer Me-
dienhochschule als Stiftungsmodell im Rahmen eines Public Private Partners-
hips exemplarisch am Beispiel des Bundeslandes Niedersachsen auf.
Hierbei wird ein duales Ausbildungsmodell, gemeinsam getragen von der Öf-
fentlichen Hand sowie den teilnehmenden Partnerunternehmen der Medienwirt-
schaft, entwickelt, wie es beispielsweise bereits von der dualen Ausbildung in
Deutschland bekannt ist. Bei diesem „Dual-kooperativen Organisationsmodell“
werden sowohl aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen wie der „Bologna-
Prozeß“ als auch das „Niedersächsische Hochschuloptimierungskonzept“
(HOK) berücksichtigt. Hierbei baut die Arbeit auf eine vom Verfasser vorliegen-
der Dissertation zuvor durchgeführte Studie für die Niedersächsische Staats-
kanzlei aus den Jahren 2003 bis 2004 auf, die im Rahmen eines von der nord-
media GmbH der Mediengesellschaft der Bundesländer Niedersachsen und
Bremen beauftragten Projektes Überlegungen anstellte, inwieweit und in
welch struktureller Form eine neu zu gründende Medienakademie am Standort
Niedersachsen sinnvoll und darstellbar ist. Neben ökonomischen Fragestellun-
gen fließen auch juristische Überlegungen in diese Arbeit mit ein.
4
0.4 Ehrenwörtliche Erklärung
Ich erkläre hiermit, daß ich die vorliegende Dissertation selbständig verfaßt und
dabei nur die in dieser Arbeit angegeben Quellen und Hilfsmittel verwendet ha-
be. Wörtlich oder inhaltlich übernommene Stellen wurden von mir als solche
gekennzeichnet.
Diese Dissertation ist keine Gemeinschaftsleistung.
Zudem versichere ich, daß ich bisher an keiner deutschen oder ausländischen
Hochschule einen Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahren gestellt ha-
be.
__________________
Marc von Osthoff
Hameln, 08. Juli 2008
5
0.5 Hinweis zu den verwandten Quellen
Das Internet, genauer gesagt das hypertextbasierte World Wide Web (WWW)
ist mittlerweile fester Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Auch gilt es
als Recherchemedium neben den klassischen Quellen wie Büchern, Veröffent-
lichungen, Befragungen oder Anfragen im wissenschaftlichen Umfeld sowie
dem Journalismus inzwischen als etabliert.
So bezieht sich auch vorliegende Arbeit neben den klassischen Recherchequel-
len auf Informationen aus dem WWW. Diese Quellen wurden zuvor mit der glei-
chen Sorgfalt recherchiert und evaluiert, wie es auch gegenüber konservativen
Quellen im Rahmen eines seriösen, wissenschaftlichen Arbeitens angezeigt ist.
Quellenangeben, denen ein @ vorangestellt ist [@Quelle], beziehen sich demzu-
folge auf Informationen, die das Internet zur Quelle haben. Diese sind zur Nach-
prüfbarkeit neben den üblichen Angaben zudem mit Screenshot sowie Recher-
chedatum im Anhang im Kapitel „16.4 Quellenverzeichnis“ unter „16.4.2 Inter-
net“ verzeichnet.
6
1Einleitung
Schon von jeher üben die Medien eine große Faszination auf die meisten Men-
schen aus. So mancher träumte schon einmal davon, ein berühmter Medienstar
zu sein, oder aber auch nur von sich sagen zu können, „etwas mit den Medien
zu tun zu haben“.
Auch die Politik entdeckt zunehmend die schillernde Welt der Medien für sich
als Mittel zur Verfolgung ihrer Interessen. Sei es, um in einer ehrlich gemeinten
Herzensangelegenheit Akzeptanz in der breiten Öffentlichkeit zu schaffen, um
Stimmungen und Reaktionen auszuloten oder auch nur aus rein karrieristischen
Beweggründen und zum Zwecke der persönlichen Profilierung. So nahm die
Selbstinszenierung der politischen Akteure in den Medien innerhalb der letzten
beiden Bundestagslegislaturperioden, beginnend im Jahre 1998, merklich zu,
was selbst für politische Laien oder politisch Uninteressierte anhand einer im-
mer größer gewordenen Präsenz von Politikern in den Medien ersichtlich ist.
Dieses Phänomen führte letztendlich dazu, daß von den Medien selbst der Be-
griff der ‚Mediendemokratie’ geprägt wurde [vgl. Balzer, S. 62 ff.]. Seinem, auf die Me-
dien und das kommunikative Wirken innerhalb selbiger hin orientierten Politikstil
verdankte der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder (1998 -2005) die von
den Medienmachern selbst verliehene Bezeichnung ‚Medienkanzler’, die laut
Kritikern aufgrund einer oftmals zu stark medial orientierten Ausrichtung zu La-
sten der inhaltlichen Botschaft nicht immer nur positiv besetzt war [vgl. Konken, S. 27
ff.].
Polit-Talkshowformate wie „Sabine Christiansen“ (1998 -2007) [vgl. @ARD], seit
September 2007 abgelöst durch das Format „Anne Will“ [vgl. @ARD], brauchen
sich um die Besetzung ihrer Sendungen mit politischer Prominenz keine Sorgen
zu machen. Selbst die seit dem 24. Oktober 2007 in der ARD, zuvor im WDR
ausgestrahlte Polit-Talkshow „Hart aber fair Wenn Politik auf Wirklichkeit
trifft“, bei der Politiker mit Fragen und Vertretern „aus dem Volk“ mehr oder we-
niger offen konfrontiert werden, braucht nicht um prominente Gäste aus den
Reihen der hochrangigen Politik zu bangen [vgl. @hart aber fair].
Aber auch die Medienpolitik, also der Teil der Politik, der sich mit den Medien
und sowie dem Medienbetrieb selbst als zu förderndes und zu regelndes Sub-
7
jekt befaßt, erfreut sich als Gestaltungsinstrument der Politik auf Bundesebene
im Allgemeinen sowie bei einzelnen Landesregierungen im Speziellen zuneh-
mender Beliebtheit. So gehört der Bundesregierung seit der 14. Legislaturperi-
ode im Jahre 1998 ein Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medi-
en", vulgo Kulturstaatsminister“, an [vgl. @Kulturstaatsminister]. Mit diesem Amt wurden
die kultur-und medienpolitischen Aktivitäten des Bundes, die zuvor auf ver-
schiedene Bundesministerien verteilt waren, in einer Regierungsbehörde ge-
bündelt und das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me-
dien (BKM) geschaffen, das unmittelbar dem Bundeskanzler beziehungsweise
der Bundeskanzlerin unterstellt ist. In die Zuständigkeit dieser obersten Bun-
desbehörde fallen unter anderem die Weiterentwicklung und Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Kunst, Kultur und Medien, der Aufbau sowie die För-
derung von gesamtstaatlich relevanten Einrichtungen der Kultur sowie der
Schutz und die Bewahrung des kulturellen Erbes der Deutschen und der Bun-
desrepublik Deutschland [vgl. @Deutscher Museumsbund].
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien selbst hat seinen
Amtssitz im Bundeskanzleramt. Er wird in seiner Arbeit von rund 190 Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeitern in Berlin und Bonn unterstützt [vgl. @Kulturstaatsminister]. Einen
wichtigen Teil seiner Aufgabe nimmt die Medienförderung in Form der Gestal-
tung von Medienpolitik ein.
Neben der Verantwortlichkeit des BKM für die nachgeordneten Behörden wie
das „Bundesarchiv“, das „Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deut-
schen im östlichen Europa“, die „Bundesbeauftragte r die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Repu-
blik“ (BStU), die „Deutsche Nationalbibliothek“ sowie die „Stiftung zur Aufarbei-
tung der SED-Diktatur“ zeichnet der BKM insbesondere auch für Vergabe von
zahlreichen Preisen und Stipendien wie dem „Deutschen Filmpreis“, dem „Deut-
schen Drehbuchpreis“, dem „Innovationspreis“ und dem Auslandsstipendium in
der „Villa Massimo“ in Rom verantwortlich [vgl. @Kulturstaatsminister].
Deutschland als das „Land der Dichter und Denker“, nach außen bekanntlich
vertreten durch die Bundesregierung, hat und dies ist letztendlich die Aussa-
ge, die hinter dem Amt des BKM steht ein großes Interesse daran, internatio-
8
nal auch durch seine Medien und durch die in Deutschland geschaffene Kunst
und Kultur wahrgenommen zu werden.
Aber nicht nur aus Liebe zu den schönen Künsten, sondern auch aus rein wirt-
schaftlichem Interesse wurde dieser Themenkomplex von der Politik für sich
entdeckt. So erwirtschaftete die Medien-und Telekommunikationsbranche al-
lein im Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) im Jahre 2001 einen Jahres-
umsatz von 51 Milliarden Euro, was zu dieser Zeit der Bedeutung etwa der Bau-
oder Kraftfahrzeugbranche in NRW entsprach [vgl. Scheuermann, S. 17].
Daher ist es nur allzu verständlich, daß auch die einzelnen Bundesländer die
Medien zunehmend als Standortfaktor für sich entdecken. Auch sind sich die
Landesregierungen, allen voran deren Ministerpräsidenten, des „Red Carpet
Image“ und des Glamour bewußt, die sich bei Veranstaltungen wie zum Bei-
spiel einer medial aufwendig inszenierten Verleihung des „Bayerischen Fern-
sehpreises“ auch ein wenig auf sie zu übertragen scheint. Dieser Staatspreis
wird seit 1989 von der Bayerischen Staatsregierung für herausragende Leistun-
gen im deutschen Fernsehen verliehen [vgl. @Bayerischer Fernsehpreis]. Das Preissym-
bol ist der Blaue Panther, eine aus Porzellan gefertigte Figur. Die Verleihung,
die anfänglich nur als Provinzveranstaltung im Bayerischen Regionalfernsehen
übertragen wurde und mittlerweile zur besten Sendezeit im Hauptprogramm zu
sehen ist, findet heutzutage nicht nur bundes-, sondern auch europaweit Auf-
merksamkeit und Anerkennung bei Publikum und Fachwelt.
Dieser Staatspreis hält sich in der öffentlichen Wahrnehmung auch sehr erfolg-
reich im Wettbewerb zu dem seit 1948 von der Hubert Burda Media gestifteten
Leserpreis „Bambi“ [vgl. @Bambi] dem ältesten deutschen Medienpreis oder
auch gegenüber der alles überragenden „Berlinale“. Letztere, als Filmfestival
der A-Kategorie auch aus Mitteln des BKM gefördert, gilt inzwischen als eines
der erfolgreichsten und bedeutendsten Ereignisse der Filmbranche weltweit [vgl.
@Berlinale].
9
1.1 Zielsetzung
Jedoch kann eine Film-und Medienlandschaft nur dort gedeihen, wo eine florie-
rende Medienindustrie vorhanden ist. Und auch für diese Industrie gilt, wie für
jeden anderen Dienstleistungszweig, daß diese sehr stark abhängig von hoch-
qualifizierten und vor allem hochmotivierten Mitarbeitern ist, den eigentlichen
Medienschaffenden. Wie in allen Dienstleistungsbranchen sind kreative Mitar-
beiter auch hier die „Ressource Nummer 1“, lassen sich doch gerade gestalteri-
sche Prozesse in ihrer schöpferischen Planungs-und Konzeptionsphase nicht
automatisieren oder durch Computer adäquat generieren. Es bedarf immer
noch des Menschen, der ein spannendes Drehbuch schreibt, eine packende
Reportage konzipiert oder eine einfühlsame Filmmusik zu komponieren imstan-
de ist.
Galt der Bereich der Medien lange Zeit als Spielwiese mehr oder minder qualifi-
zierter Quereinsteiger und exzentrischer Einzelgänger, so werden heutzutage
die Ansprüche an das Personal mit zunehmender Branchenprofessionalisierung
immer höher geschraubt [vgl. IMO-Report S. 36 ff.]. Damit einher geht ein zunehmender
Konkurrenzdruck der Medienschaffenden untereinander, der auch hier nur
durch eine hohe Qualifikation des Einzelnen die Akteure voneinander abhebt.
So bezieht sich zum Beispiel der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV)
auf eine Studie, nach der in Deutschland allein in seinem Bereich rund 48.000
hauptamtliche, professionelle Journalisten für Zeitungen, Zeitschriften, Magazi-
ne, Online-Medien, TV-und Radio-Sender arbeiten [vgl. @DFJV]. Hinzu kommt noch
eine nicht näher benannte Zahl an nebenberuflichen Journalisten.
Für die Niedersächsische Landesregierung, die mit den Landtagswahlen vom
26. Februar 2008 zum zweiten Mal in gleicher Konstellation in die 16. Legisla-
turperiode ging, gilt es unter anderem weiterhin, auch Medienpolitik im Sinne
von klassischer Wirtschafts-und Standortpolitik zu betreiben, die sich dabei an
den Interessen und Stärken der Medienwirtschaft orientiert [vgl. KOALITIONSVEREIN-
BARUNG NDS 2008, S. 39 f.]. Der Staatsvertrag zum NDR [vgl. NDR-Staatsvertrag] sowie die
bisherige Filmförderung über das Instrument der „nordmedia“ der Medienge-
sellschaft der Länder Bremen und Niedersachsen mbH als auch die Standort-
politik im Sinne einer klassischen Wirtschafts(förderungs)politik müssen ge-
währleisten, Strukturen langfristig auf-und auszubauen, um letztendlich so
10
das Ziel der Politik eine Konkurrenz und Vergleichbarkeit mit Medienstandor-
ten wie Hamburg, Köln, München oder Potsdam herzustellen. Wenn es gilt, hier
Stärken auszubauen, so sollte der Fokus, aus Sicht der Landesregierung, pri-
mär auf dem journalistisch-dokumentarischen, nonfiktionalen Bereich liegen [vgl.
KOALITIONSVEREINBARUNG NDS 2008, S. 40].
Um diese Ziele erreichen zu können, muß ein Bundesland wie Niedersachsen
da noch nicht im wünschenswerten Umfang vorhanden eine zielgerichtete
Ausbildung von Medienschaffenden und somit eine Förderung der dazu not-
wendigen Einrichtungen neben der klassischen Vergabe von Filmfördermitteln
aufbauen beziehungsweise deren Aufbau fördern.
Vorliegende Arbeit will die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Land und
Medienwirtschaft zu eben diesem Ausbau und zur Förderung des Bundeslan-
des als Medienstandort in Form einer Medienhochschule mittels dem „Dual-
Kooperativen Organisationsmodell“ aufzeigen. Dabei wollen die hier im Rah-
men der im Folgenden noch näher beschriebenen Überlegungen, welche
für die Staatskanzlei Niedersachsen sowie für die nordmedia GmbH aufgestellt
wurden, als Basis und Fallbeispiel genutzt werden. Die dort unterbreiteten Vor-
schläge der Rechtsformwahl sowie die in dieser Arbeit aufgezeigten, wirtschaft-
lichen Beispielberechnungen sind lediglich als exemplarisch zu begreifen und
sollten nicht als ausschließlich verstanden werden.
1.2 Vorausgehende Überlegungen
Für die Niedersächsische Staatskanzlei wurden in den Jahren 2003 bis 2004 im
Rahmen eines von der nordmedia beauftragten Projektes Überlegungen (vom
Verfasser vorliegender Arbeit) durchgeführt, inwieweit und in welch struktureller
Form eine neu zu gründende Medienakademie am Standort Niedersachsen
sinnvoll und darstellbar ist. Hintergrund dieser Überlegungen die als Praxis-
teilaufgabe des Verfassers in die hier vorliegende Dissertation mit eingeflossen
ist war und ist die Absicht, den Medienstandort Niedersachsen nachhaltig
durch akademische Ausbildung von Medienfachkräften mit einem hohem Pra-
xisbezug zu fördern und zu stärken. Diese Intention geht einher mit dem bereits
in ihrem ersten Koalitionsvertrag dieser Landesregierung erklärten Willen, die
11
Medienkompetenz, die Auswahl journalistischen Nachwuchses, Multimedia so-
wie die Filmwirtschaft und die Ansiedlung von Medienunternehmen in Nieder-
sachsen zu fördern und zu stärken [vgl. KOALITIONSVEREINBARUNG NDS 2003].
In einem weiteren Schritt soll dieses Bestreben öffentlichkeits-und medienwirk-
sam durch die eventuelle Vergabe eines Medienpreises unterstützt und voran-
getrieben werden.
Bei Erstellung vorliegender Arbeit wurde bewußt ein praktischer Ansatz ge-
wählt, der sich, als Arbeitshypothese dienend, an einer der nordmedia zugeord-
neten Struktur orientiert. Somit dienen auch die an einer später Stelle noch ein-
zuführenden Begrifflichkeiten und Namen wie „nordmediaStiftung“, „nordmedi-
aAcademy“, „nordmediaBusiness“ oder „northernStar“ zunächst der besseren
Orientierung und zur Verdeutlichung der angedachten Aufbau-und Ablauforga-
nisation im Sinne praktischer Fallbeispiele.
1.3 Neue Wege gehen Struktur vorliegender Arbeit
Es muß davon ausgegangen werden, daß sich ein neu zu etablierender Stand-
ort für qualifizierte Medienausbildung nur dann am Markt durchsetzen wird,
wenn hierbei auf bislang noch vom Bildungsmarkt vernachlässigte, aber den-
noch strikt auf die Zukunft ausgerichtete Nischenangebote gesetzt wird. Dabei
muß sich das Ausbildungsangebot vor allem auch an den Anforderungen der
sich ständig ändernden Marktbedingungen einer produzierenden Medienbran-
che orientieren, die sich selbst als flexibler Zulieferer verschiedenster Formate
versteht. Hierbei versteht man ein Medienprodukt dann als Format, wenn es mit
wechselndem Inhalt wiederholt wird.
Das bloße Kopieren von Studienangeboten bereits etablierter Medienhochschu-
len anderer bundesdeutscher Standorte erscheint sowohl vor dem Hintergrund
der derzeitigen Wirtschaftssituation im Allgemeinen sowie vor der des Landes
Niedersachsen im Speziellen als auch vor dem in der Regel exzellenten Ruf
der bereits bestehenden Angebote in anderen Bundesländern als wenig sinnvoll
und aussichtsreich.
12
Dazu wird zunächst in Kapitel „2 Der Medienstandort Niedersachsen“ die nie-
dersächsische Medienlandschaft betrachtet. Hierbei wird sowohl auf die derzei-
tigen Instrumente der Medienförderung als auch auf die in Niedersachsen ver-
tretenen Medienunternehmen und Sendehäuser exemplarisch eingegangen,
sofern sie von ihrer Größe und Bedeutung für den niedersächsischen Medien-
markt relevant sind. Eine bundesdeutsche Betrachtung einzelner Medienunter-
nehmen wurde an dieser Stelle bewußt nicht vorgenommen, da die Initiative zur
Überlegung und Konzeption einer Medienhochschule rein auf politischer Wil-
lensbildung beruht sowie auf dem damit einhergehenden Wunsch, dadurch im
Rahmen einer medienorientierten Wirtschaftspolitik den lokalen Mediensektor
zu stärken und zu fördern.
Anschließend betrachtet Kapitel „3 Gegenwärtige Situation im geplanten Studi-
enumfeld ‚Medien’ die niedersächsische als auch die gesamtdeutsche Land-
schaft der akademischen sowie universitären Medienausbildung. Hierbei finden
sowohl staatliche als auch private Einrichtungen ihre Berücksichtigung. Bewußt
handelt es sich auch hier nicht um eine allumfassende Auflistung aller Anbieter,
sondern fokussiert ebenfalls nur die für diese Arbeit relevanten Einrichtungen.
Die Grundmechanismen des Public Private Partnership (PPP) sowie dessen
gegenwärtige Bedeutung werden in Kapitel „4 Ad Public Private Partnership“ in
dem für die vorliegende Arbeit notwendigen Umfang. Hierbei wird insbesondere
auf PPP im Hochschulbau eingegangen.
Dem hier erstmalig eingeführten Begriff „Dual-Kooperatives Organisationsmo-
dell“ sowie dem organisatorischen Aufbau widmen sich die Kapitel „5 Das Dual-
Kooperative Organisationsmodell“ in seiner Besonderheit sowie das Kapitel „6
Die nordmediaStiftung“ in Bezug auf die innere Aufbauorganisation.
Nicht unterlassen werden darf natürlich die nähere Betrachtung und Definition
der möglichen Studentenschaft, die mit dieser neuen Hochschule angespro-
chen werden soll. Dieser Frage wird im Kapitel „7 Zielgruppen“ nachgegangen.
Ein akademischer Abschluß hat jedoch nur dann seinen Wert und findet seine
Anerkennung auch nur dann im Markt, wenn sowohl der akademische Aufbau,
das Curriculum als auch die zum qualifizierenden Abschluß führenden Prüfun-
13
gen den notwendigen nationalen sowie europäischen Normen entsprechen,
worauf in Kapitel „8 Grundlegende und formale Kriterien“ eingegangen wird.
Dieser Betrachtungswinkel muß jedoch auch die Hochschule als Ganzes mit
einschließen, was in Kapitel „9 Rechtliche Stellung als „nicht-rein-staatliche“
Hochschule“ erfolgt.
Den Ergebnissen der vorausgegangenen Projektstudie, den darin empirisch
gewonnenen Erkenntnissen aus Umfragen und Gesprächen mit potentiellen
Studienteilnehmern und Vertretern der Medienindustrie sowie auch den im Pro-
jekt eingeflossenen Vorgaben der politisch Verantwortlichen widmen sich die
Kaptitel „10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern“, „11 Reso-
nanz aus Befragung der Medienwirtschaft und Medieninstitute“ sowie „12 Das
geplante Ausbildungsangebot“.
Eine Betrachtung der Medienhochschule aus mehrheitlich ablauforganisatori-
scher Sicht, die strukturell teilweise auch aufbauorganisatorisch verstanden
werden kann, findet im Kapitel „13 Mögliche Organisationsformen“ statt.
Ein nicht unerheblicher Aspekt bei der Planung einer Medienhochschule ist na-
türlich der finanzielle Part. Kapitel „14 Wirtschaftliche Betrachtungen“ greift hier
die Frage der Investitions-als auch die der laufenden Kosten auf, stellt mögli-
che Einnahmen, Kosten und eventuelle Ausschüttungen genau so gegenüber
wie zu beachtende Probleme und Risiken. Dabei stützt sich dieses Kapitel auf
die Datenbasis der dieser Arbeit vorausgegangenen Studie der Jahre 2003 und
2004, welche für die Veranschaulichung des hier vorzustellenden Grundgedan-
kens ausreichend ist und zum Zeitpunkt einer eventuell endgültigen Umsetzung
der Medienhochschule erneut erhoben werden müßte.
Zum Ende finden sich in Kapitel „15 Abschließende Betrachtungen“ ein Résu-
mée nebst Handlungsempfehlungen, abschließend gefolgt von Kapitel „16 An-
hang“, das neben üblichen Verzeichnissen und Nachweisen sämtliche in diese
Arbeit eingeflossene statistische Daten und Modelle sowie auch die Befra-
gungsdialoge und den entsprechenden Schriftverkehr enthält.
14
1.4 Das geplante Studienangebot
So wurde anhand der folgenden, allgemeingültig aufgestellten Kriterien
1. Weitgehend inhaltliche Abgrenzung zum bisherigen, bundesweiten An-
gebot an Studiengängen.[vgl. SFNM]
2. Vermarktbarkeit der Studiengänge und deren Bedarf in der Praxis.
3. Mittelfristige Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzmitteln mittels Eigen-
finanzierung durch Studiengebühren sowie Partnerschafts-und Sponso-
ringlösungen.
4. Integration der regionalen (Medien)wirtschaft.
5. Einbeziehbarkeit regionaler Medienbildungseinrichtungen im Rahmen
von Kooperationsmodellen.
6. Nachhaltige, fördernde Wirkung auf den Medienstandort Niedersachsen.
7. Berücksichtigung neuester Digitaltechnik als gemeinsame, technische
Basis aller Ausbildungsgänge.
zunächst ein „Producer-Studiengang“ angedacht, der jeweils durch eines der
folgenden vier inhaltlichen Schwerpunktmodule ergänzt wird:
Musikvideo
Werbe-und Industriefilm
Videojournalismus
Politische PR in den Medien.
Dieses Studienangebot soll zunächst nur als einjähriger, postgradualer Master-
Studiengang (Aufbau-/ Ergänzungsstudiengang) unter Einbettung in das „Eu-
ropean Credit Transfer System“ (ECTS) [vgl. @ECTS] angeboten werden, welches
bestimmte Zugangsvoraussetzungen wie zum Beispiel einen vorhandenen Stu-
dienabschluß und / oder langjährige Praxiserfahrung erfordern wird. Das ECTS
als ein Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen wurde von
der Kommission der Europäischen Union entwickelt, um eine einheitliche Vor-
gehensweise für die sichere akademische Anerkennung von im Ausland er-
brachten Studienleistungen bereitzustellen. Es stellt eine Methode zur Verfü-
gung, Studienleistungen zu bewerten und zu vergleichen, um sie von einer In-
stitution zu einer anderen innerhalb Europas übertragen zu können [vgl. @ECTS].
15
Grundständige Studiengänge, die einen höheren Betreuungsaufwand der ein-
zelnen Studenten erfordern und somit eine längere Ressourcenbindung mit sich
bringen, sind daher im Rahmen dieser Überlegungen auch erst in einem zwei-
ten Schritt angedacht.
1.5 Großes Interesse
Zur Abschätzung der Nachfrage seitens der potentiellen Studenten hinsichtlich
des Interesses, den Erwartungen sowie der Bereitschaft zur Zahlung von Studi-
engebühren wurde in der Zeit vom 01.09.03 bis 01.10.03 eine Onlineumfrage
[vgl. 16.6 Ergänzende Dokumentation ff.] unter ca. 1.000 angeschriebenen Personen der fo-
kussierten Zielgruppe, über das gesamte Bundesgebiet gestreut, durchgeführt.
Allein die hohe Rückantwortquote von über 35 % (352 Befragungsteilnehmer:
103 Medienstudenten der Abschluß-Semester; 249 beruflich Tätige aus dem
Medienbereich) innerhalb eines Monats dokumentierte das offensichtlich große
Interesse an dieser Form der Weiterqualifizierung im Medienbereich.
So erreichten die in der Umfrage vorgeschlagenen Studiengänge hohe Zustim-
mungsraten: „Musikvideo“ 53,1%; „Werbe-& Industriefilm“ 67,9%; „Videojourna-
lismus“ 38,9% und „Politische PR“ 64,2%. Auch die grundsätzliche Bereitschaft
zur Zahlung von Studiengebühren lag im Schnitt mit 67,9% überdurchschnittlich
hoch.
1.6 Partnerschaftsstruktur der geplanten Medienhochschule
Akzeptanz seitens der Medienwirtschaft für eine solche Akademie läßt sich am
besten mit aktiver, gleichberechtigter Einbeziehung der Branchenwirtschaft er-
reichen. Einbeziehung bedeutet in diesem Fall sowohl ein stark ausgeprägtes
Mitspracherecht der Medienwirtschaft an Inhalt und Ausrichtung der Lehre hin
zu einer hohen Praxisrelevanz als auch das Beisteuern von Kapital, von
Fach-und Ausbildungspersonal sowie von technischer Ausstattung.
16
Zur Einbindung des Landes Niedersachsen, welches durch die nordmedia ver-
treten wird und mittels seiner Hochschulen neben Professoren und Ressourcen
unter anderem auch die formalen Rahmenbedingungen für die staatlich aner-
kannten Bachelor-und Master-Abschlüsse beisteuern soll, ist das Konstrukt
einer Stiftung angedacht, der entsprechende, auf dem Markt frei agierende Ge-
sellschaften zugeordnet werden. So sind beispielsweise neben der Ausbildung
auch Aktivitäten mit rein marktwirtschaftlicher Zielsetzung durch die später zu
ergänzende „nordmediaBusiness GmbH“ (NMB) angedacht.
1.7 Weiterführender Ausblick der Medienhochschule
Zu einem späteren Zeitpunkt ließe sich das Ausbildungsangebot sodann um die
ebenfalls an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichteten Bereiche „Rock- &
Popmusik“ sowie „Journalistik / Hörfunk“ ergänzen. In diesem Bereich gab es in
Niedersachsen immer wieder noch angeregt durch die SPD-geführte Vorgän-
gerregierung Überlegungen zur Gründung einer „Rock-und Pop-Akademie“ in
Niedersachsen [vgl. Fischer]. Diese Überlegungen wurden jedoch mit dem Macht-
wechsel in Niedersachsen durch den Niedersächsischen Minister für Wissen-
schaft und Kultur, Lutz Stratmann, endgültig im Jahre 2004 wegen einer Neu-
ausrichtung der Medienpolitik verworfen.
Es wird zudem empfohlen, die Wiederaufnahme und Weiterführung der seiner-
zeit von der europäischen Fachwelt sehr geschätzten und als qualitativ hoch-
wertig bewerteten Fortbildungsangebote „Script & Development Labs (SDL)“ für
Drehbuchautoren und Stoffentwicklung in die neu zu planende Akademie zu
prüfen [vgl. nordmedium S. 28 f.]. Diese Fortbildungsreihe wurde durch das Team des
SDL, welches der nordmedia organisatorisch zugeordnet war, koordiniert und
organisiert. Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen der nordmedia auf-
grund der Kürzung von Landesmitteln wurde diese Abteilung im Jahre 2004
zunächst aufgelöst. Fachlich erhielt das Konzept jedoch europaweit großen Zu-
spruch, da dem Renommée und der Qualität der Dozenten bei deren Auswahl
durch das Organisationsteam immer höchste Aufmerksamkeit geschenkt wur-
de.
17
Ebenfalls wird zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung der Fortführungsmög-
lichkeit des „Cisco Academy Training Centers“ (CATC), eines derzeit gemein-
samen Projektes des Landes Niedersachschen [vgl. @Staatskanzlei NDS / CATC] und des
Netzwerkherstellers „Cisco“ zur Qualifizierung von Netzwerkspezialisten inner-
halb dieser Akademie empfohlen. Das CATC ist die Zentrale für den pädagogi-
schen und didaktischen Bereich der Bildungsinitiative Networking [vgl. @CISCO-
CATC]. Es führt die Ausbildung der Trainer für die Regionalakademien durch und
gewährleistet die Einheitlichkeit und Qualität der Ausbildung.
Darüber hinaus sollte, wie anfangs bereits geschildert, zur weiteren Etablierung
des Medienstandortes die Auslobung eines Niedersächsischen Film-/ Medien-
preises geprüft werden. Somit könnte nach einer entsprechend aufzubauen-
den Reputation des Preises der Medienstandort auch durch eine mediale
Verbreitung einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
18
2Der Medienstandort Niedersachsen
Die Region Hannover zu der die Studie „Medienwirtschaft in Niedersachsen
2002“ des „Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V.“ (NIW)
auch die Landkreise Nienburg und Schaumburg zählt sticht innerhalb Nieder-
sachsens mit einer Häufung von ca. 40 % aller in der niedersächsischen Infor-
mations-und Medienwirtschaft (IuM) Beschäftigten als bedeutendster Standort
hervor, gefolgt von den Regionen Braunschweig, Hildesheim, Göttingen, Ol-
denburg und Osnabrück, die zusammen fast 43 % der IuM-Beschäftigten in
Niedersachsen stellen [vgl. NIW S. 59].
AN: Die laut NIW zur IuM-Wirtschaft zählenden Branchen sind auch der
Tabelle 2 „Unternehmen und Umsätze in der nieders. Informations-und
Medienwirtschaft im Jahr 2000“ zu entnehmen.
Diese statistischen Fakten decken sich zudem auch mit dem emotionalen
Selbstverständnis vieler lokaler Medienschaffender, die, wenn sie vom Medien-
standort Niedersachsen sprechen, in der Regel eigentlich Hannover meinen.
Tab. 1: Verteilung der IuM-Beschäftigten in den niedersächsischen Regionen im Jahr 2001
[Quelle: NIW S. 60]
19
Im bundesweiten Vergleich wiesen für das Jahr 2001 lediglich die Regionen
Hannover und Braunschweig einen überdurchschnittlichen Anteil der in der IuM-
Wirtschaft tätigen Beschäftigten auf. Siehe hierzu auch Tabelle 1 „Verteilung
der IuM-Beschäftigten in den niedersächsischen Regionen im Jahr 2001“.
So zeigen sich, nach den einzelnen Bereichen der Informations-und Medien-
wirtschaft differenziert, regionale Unterschiede in der Spezialisierung. In den
IuM-Dienstleistungen sind nach der Region Hannover die Regionen Göttingen
und Oldenburg sowie die Umlandkreise von Bremen die Regionen mit dem
größten Beschäftigtenanteil von IuM-Dienstleistungen [vgl. NIW S. 173 -175].
AN: Zu den IuM-Dienstleistungen zählen zum Beispiel Leistungen wie
Equipment-und Kameraverleih, Postproduktionsdienstleistungen wie
Schneiden oder Kopieren von Filmen oder auch Auftragskompositionen
für Filmmusik.
Anders hingegen sieht es bei den Beschäftigten der sogenannten Inhalte-oder
Content-Produzenten aus, bei deren räumlicher Verteilung die niedersächsi-
schen Zentren ein wenig schlechter abschneiden. Dort folgen der Region Han-
nover sogleich die angrenzenden Umlandkreise der Städte Bremen und Ham-
burg [vgl. NIW S. 173 -175]. Daraus läßt sich klar die in der Medienwelt bestehende
Erkenntnis ableiten, daß sich Film-und TV-Produktionsfirmen immer in der Nä-
he von Sendeanstalten niederlassen. So sind bleiben wir allein einmal bei den
öffentlich-rechtlichen Sendern in Hannover das Niedersächsische Landes-
funkhaus des NDR, in Hamburg das Haupthaus des NDR und in Bremen der
Sender Radio Bremen angesiedelt. Da in Deutschland, im Gegensatz zum eu-
ropäischen oder US-amerikanischen Ausland die TV- und Filmproduzenten
stärker von direkten Aufträgen der Fernsehsender abhängig sind, ist deren
Konzentration an den Senderstandorten somit ein typisch deutsches Phäno-
men.
Ein ähnliches Bild der Verteilung der IuM-Beschäftigten zeigt sich auch bei
Brandt, der für die NORD/LB eine Untersuchung des Medienstandorts Nieder-
sachsen durchführte und dabei unter anderem auch auf Datenmaterial der Bun-
desagentur für Arbeit aus dem Jahre 2007 zurückgreifen konnte. Die Abbildung
1 „Lokalisationskoeffizient der SVB im Bereich Film, Rundfunk, TV“ zeigt auf, ob
20
der relative Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (SVB) inner-
halb der Medienwirtschaft gemessen am Bundesdurchschnitt für den jeweiligen
Bereich in einem Verdichtungsraum über-oder unterrepräsentiert ist.
Def. Lokalisationskoeffizient: Beschäftigtenanteil einer Teilbranche in ei-
nem Verdichtungsraum dividiert durch den bundesdurchschnittlichen An-
teil dieser Teilbranche an der Gesamtbeschäftigung.
Das bedeutet zum Beispiel, daß im Bereich Hannover (Stadt) 1,3-mal mehr
SVB im Bereich Film, Rundfunk und TV innerhalb der IuM-Wirtschaft beschäf-
tigt sind als im Bundesdurchschnitt. Auch hier erkennt man wieder die Häufung
an den Standorten Hannover, Bremen und Hamburg, diesmal gefolgt von Lü-
neburg. Lüneburg sticht hier deshalb zusätzlich hervor, da dort seit 2006 die
Telenovela „Rote Rosen“ für die ARD produziert wird. Siehe hierzu auch Kapitel
„2.4.1.1 Die Telenovela ‚Rote Rosen’“.
Abb. 1: Lokalisationskoeffizient der SVB im Bereich Film, Rundfunk, TV [Quelle: Brandt S. 5]
21
Betrachtet man einmal den Untersuchungszeitraum von 2000 bis 2001, so war
seinerzeit in Niedersachsen ein weitaus größerer Beschäftigungsanstieg für den
Bereich der Informations-und Medienwirtschaft festzustellen als für die Ge-
samtwirtschaft. Während die allgemeine Beschäftigung insgesamt zurückging,
konnte im gleichen Zeitraum die IuM-Wirtschaft sogar noch ein Zuwachs von
rund 8 % verzeichnen [vgl. NIW S. 59].
NB: Bedauerlicherweise stammen die meisten Daten und Erhebungen
zur Informations-und Medienwirtschaft in Niedersachsen aus den Jahren
2000 bis 2002, erhoben durch das NIW oder die Norddeutsche Landes-
bank (Brandt, NORD/LB); letztere teilweise auch mit Daten aus den Jah-
ren 2005 bis 2007. Erst jetzt, mit Initiierung der „Medienklimastudie“
durch die nordmedia in Zusammenarbeit mit dem „Institut für Journalistik
und Kommunikationsforschung“ (IJK) in Hannover, soll ab Mai 2008 eine
jährlich fortlaufende Erhebung innerhalb der niedersächsischen Medien-
wirtschaft regelmäßig aktualisierte Zahlen gewährleisten [vgl. @Medienklima].
Zur Darstellung von Relationen innerhalb Niedersachsens oder zum Ver-
hältnis zur gesamten Bundesrepublik ist die hier vorliegende Datenbasis
jedoch aussagekräftig genug.
Betrachtet man in untenstehender Tabelle 2 „Unternehmen und Umsätze in der
nieders. Informations-und Medienwirtschaft im Jahr 2000“ nur einmal die origi-
när dem Film-und Fernsehgeschehen zuzurechnenden Unternehmenszweige
dazu zählen die in der Tabelle aufgelisteten Branchen A. 22.3; D. 92.11; D.
92.12; D. 92.13; D. 92.20; D. 92.32.4; D. 92.32.5 sowie D. 92.40 , so erzielten
im Jahr 2000 allein diese 1.320 Firmen aus Niedersachsen einen Jahresumsatz
von 262.412.000 €.
Wie im folgenden Kapitel 2.1 „Zum Vergleich: Der Medienstandort Deutschland“
noch zu sehen sein wird, liegt Niedersachsen sowohl mit seinen rund 100.000
SVB (2007) [vgl. Brandt S. 3] als auch von der absoluten Konzentration an Medien-
unternehmen (2002) [vgl. Brandt S. 2] im bundesdeutschen Mittelfeld. Betrachtet man
nun einmal die Topographie Niedersachsens, die gerade auch vor dem Hinter-
grund der Wahl attraktiver Filmkulissen sowohl Küstenregionen, flaches Land
als auch Berg-und Waldregionen bei relativ kurzen Distanzen vorhält, könnten
sich auch aus szenographischer Sicht noch Wachstumspotentiale für den Film-
22
und Fernsehstandort Niedersachsen entwickeln, wofür die oben genannten Un-
ternehmen auch fachlich-infrastrukturell ein gutes, wenngleich auch ausbaufä-
higes Fundament bieten.
Tab. 2: Unternehmen und Umsätze in der nieders. Informations-und Medienwirtschaft im Jahr 2000
[Quelle: NIW S. 27]
Für Niedersachsen bleibt festzuhalten, daß sich die Medienwirtschaft auf urba-
ne Zentren im Allgemeinen und auf Hannover im Besonderen konzentriert, so-
23
daß sich auch eine medienwirtschaftliche Standortstrategie auf diese Region
konzentrieren sollte. Der Medienstandort Hannover ist im nationalen Vergleich
derzeit jedoch nur „Zweite Liga“ [Brandt S. 11].
2.1 Zum Vergleich: Medienstandorte in Deutschland
Betrachtet man einmal zur besseren Einordnung der niedersächsischen Me-
dienlandschaft die Medienlandschaft in der gesamten Bundesrepublik, so wird
man feststellen, daß sich die Medienindustrie primär auf fünf große Ballungs-
räume konzentriert. Da sind zunächst einmal Hamburg im Norden, Berlin /
Potsdam im Osten, das Ruhrgebiet in Nordrhein Westfalen mit seinem Schwer-
punktstandort Köln, das Rhein-Main Gebiet in Hessen sowie im Süden Stuttgart
und München. Siehe hierzu auch Abbildung 2 Absolute Konzentration von Me-
dienunternehmen in der Bundesrepublik 2002“.
Wie zuvor bereits festgestellt, konzentriert sich in Deutschland die TV- und
Filmindustrie bevorzugt auf Standorte von TV-Sendern. Das ist historisch ge-
wachsen und darin begründet, daß sich hierzulande unmittelbar nach dem
Zweiten Weltkrieg die Kinolandschaft zunächst nur recht schwer tat mit ihrem
Wiederaufbau. Somit herrschten in den Zeiten des Wiederaufbaus auch für
Filmproduktionsfirmen wirtschaftlich schwere Zeiten. Zudem hatte seinerzeit der
Deutsche Nachkriegsfilm auf dem internationalen Weltmarkt zunächst auch kei-
nen großen Zuspruch erfahren können, was sich erst mit der Zeit des „Wirt-
schaftswunders“ sowie den frühen 1960ern änderte. Sie hierzu auch Kapitel
„3.1 Kurze Historie der Medienhochschulentwicklung in Deutschland“. Mit dem
Aufbau eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems durch die Alliierten nach
Vorbild der Britischen BBC startete am 09. / 10. Oktober 1950 die „Arbeitsge-
meinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ (ARD) [vgl. Frommhold S. 3].
Ihr vorausgegangen waren verschiedene Gründungen von Sendern in den vier
Besatzungszonen. So ging mit „Radio Hamburg“ im britischen Sektor am 04.
Mai 1945 bereits wenige Tage vor Kriegsende der erste Sender zunächst als
Radiostation auf Sendung [vgl. Frommhold S. 3]. Ihm folgten kurz darauf „Radio
München“ im amerikanischen Sektor sowie „Radio Stuttgart“, „Radio Bremen“
sowie in Berlin „Drahtfunk im amerikanischen Sektor“ (DIAS), der Vorläufer des
späteren „Radios im amerikanischen Sektor“ (RIAS) [vgl. Frommhold S. 3].
24
Abb. 2: Absolute Konzentration von Medienunternehmen in der Bundesrepublik 2002; 1 Punkt
auf der Karte entspricht 3 Unternehmen [Quelle: Brandt S. 2]
Beim Interpretieren der kleineren Punkte in Abbildung 2 muß man zudem
berücksichtigen, daß es neben den eingangs erwähnten fünf großen
25
Senderstandorten zusätzlich auch kleinere Standorte gibt, an denen Landes-
oder Regionalstudios der großen Sendehäuser sowie private Sender existieren.
Im Bewußtsein, welche Reichweiten und politische Wirkung Medien bei einem
Volk erzielen können als Negativbeispiel war den Alliierten noch der „Volks-
empfänger“ der Nazis in Erinnerung startete man bei der ARD bereits am 12.
Juli 1950 mit dem TV-Sendebetrieb, zunächst noch durch häufiges Senden ei-
nes Testbildes [vgl. Frommhold S. 3]. Den Alliierten war schon recht früh bewußt, daß
sich der Demokratisierungsprozeß Deutschlands mit Hilfe des bewegten Bildes
um einiges einfacher gestalten ließe. Dabei zielte man nicht nur auf politische
Bildung und Information, sondern auch auf Unterhaltungsfernsehen (und -radio),
um somit den Demokratisierungsprozeß auch auf einer emotionalen Ebene be-
gleiten und stabilisieren zu können.
Somit war es dann nur eine Frage der Zeit, wann sich um die Sendeanstalten
auch die entsprechende „Zulieferindustrie“ der Medienwelt ansiedelte.
Diese räumliche Orientierung der Medienwirtschaft hat sich bis in die heutige
Zeit gehalten und wurde durch das Aufkommen der privaten TV-Sender in
Deutschland, welches am 02. Januar 1984 mit Sendebeginn des Luxemburger
Privatsenders „Radio Télévision Luxembourg“ (RTL) startete, sogar noch gefe-
stigt [vgl. Frommhold S. 5]. Forciert wurde dieser Trend durch die zunehmende Mittel-
knappheit und den erhöhten Wettbewerbsdruck aller Sender, die sowohl Öffent-
lich-Rechtliche als auch Private dazu veranlaßte, nicht mehr alle Sendungen
und Produktionen im eigenen Haus zu produzieren, sondern diese nach außen
zu vergeben.
Wie in Abbildung 3 Lokalisationskoeffizient der räumlichen Spezialisierung von
Inhalte-Produzenten als Teilbranche der IuM-Wirtschaft 2006“ auch noch
einmal der Balkengraphik zu entnehmen ist, haben sich die Inhalteproduzenten
primär in den Ballungszentren von Senderstandorten angesiedelt.
AN: Unter Inhalte-oder Contentproduzenten versteht man in der
Medienwelt die Zulieferunternehmen, die im Auftrag eines Senders
komplette Beiträge, von der 30-Sekunden-Reportage über das
26
dreieinhalbminütige Feature bis hin zu ganzen Serien, Spielfilmen oder
TV-Shows produzieren und diese dann sendefertig liefern.
Inhalte-Produzenten
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
München
Hamburg
Köln-Bonn
Karlsruhe
Berlin
Leipzig
Rhein-Main
sseldorf
Stuttgart
Hannover
rnberg
Bundesgebiet
Bremen
Bielefeld
Ruhrgebiet
Rhein-Neckar
Saarbcken
Dresden
Wuppertal
Aachen
Chemnitz
Abb. 3: Lokalisationskoeffizient der räumlichen Spezialisierung von Inhalte-Produzenten als Teil-
branche der IuM-Wirtschaft 2006 [Quelle: Brandt S. 7]
2.1.1 IuK-Beschäftigte in Deutschland
Ein weiterer Faktor ist auch für die Medienwirtschaft, wie für jede Branche, die
von der Kreativität und dem Know-how ihrer Mitarbeiter lebt, natürlich die Ver-
fügbarkeit von geeignetem Personal und qualifiziertem Nachwuchs. Die Wahr-
scheinlichkeit letzteren vorzufinden steigt natürlich mit dem Vorhandensein ent-
sprechender Bildungseinrichtungen. So widmet sich Kapitel „3 Gegenwärtige
Studiengangssituation im Umfeld ‚Medien’“ daher auch noch einmal explizit der
akademischen Medienbildungslandschaft in Deutschland im Allgemeinen und
der in Niedersachsen im Speziellen. Festzuhalten bleibt an dieser Stelle aber
schon einmal, daß das Vorhandensein hochwertiger Medienbildungseinrichtun-
gen als Standortvorteil im Sinne einer medienpolitischen Standortpolitik be-
trachtet werden kann.
27
Abb. 4: IuK Beschäftigte in den Verdichtungsräumen 2006 [Quelle: Brandt S. 6]
Betrachtet man in Abbildung 4 IuK Beschäftigte in den Verdichtungsräumen
2006“ nur einmal die mit dunkelorange markierten Eintragungen für die in der
TV- und Filmwirtschaft relevanten „Inhalte-Produzenten“, so wird auffallen, daß
sich die größten Ansammlungen an Orten vorfinden, die nicht nur
Senderstandorte, sondern gleichzeitig auch Regionen mit bedeutenden Film-
und Medienbildungseinrichtungen sind. Hierzu sei aber auch noch einmal auf
das spätere Kapitel „3 Gegenwärtige Studiengangssituation im Umfeld
‚Medien’“ verwiesen.
Bei der Medienindustrie handelt es sich folglich um ein Wirtschaftszweig, der
sehr stark von guten Mitarbeitern abhängig ist, sind diese doch seine eigentli-
che Ressource. Demnach müssen sich die Unternehmen bei ihren Ansied-
lungsüberlegungen primär an folgenden zwei Fragestellungen orientieren:
1. Wo sitzen unsere Kunden (die Sender)?
2. Wo finden wir die meisten und besten Ressourcen vor (die Mitarbeiter)?
28
Laut Erhebung der NORD/LB aus dem Jahre 2007 gab die Medienwirtschaft
daher auch folgende, für sie als bedeutend angesehene Standortfaktoren (Un-
gewichtet!) für ihre Standortwahl an [vgl. Brandt S. 10]:
1. Angebot an qualifizierten Arbeitskräften.
2. Verkehrstechnische und kommunikationstechnische Infrastruktur.
3. Nähe zu anderen Unternehmen der Medienwirtschaft.
4. Sitz eines Senders (Headquarter).
5. Standortimage.
6. Kreatives Milieu.
7. Hohe Lebensqualität.
8. Kleinräumige Verbindung von Arbeiten, Wohnen und attraktiver Freizeit-
kultur.
Vor allem die Punkte 5 bis 8 sind für das besondere Mitarbeiterklientel, welches
sich in der Medienindustrie primär wiederfindet und von ihr adressiert wird, von
hoher Bedeutung: Bei Medienschaffenden handelt es sich doch oftmals um so-
genannte „Kreative“, die sich gerne in einem urban-kulturell geprägtem Milieu
niederlassen.
Zieht man nun abschließend noch einmal, wie in Abbildung 5 „IuK Beschäftigte
in den Bundesländern 2007“ dargestellt, eine gesamtdeutsche Übersicht
diesmal nach Bundesländern anstatt nach Verdichtungsräumen heran, so
erkennt man auch hier wieder, daß sich die Beschäftigten im Segment der In-
halte-Produzenten primär auf diejenigen Bundesländer verdichten, die für große
und bedeutende Senderstandorte, gepaart mit einer hohen urbanen Lebens-
qualität, bekannt sind.
29
Abb. 5: IuK Beschäftigte in den Bundesländern 2007 [Quelle: Brandt S. 3]
2.2 nordmedia Die Mediengesellschaft Niedersachsen und Bremen
Richten wir nun den Blick auf einige, exemplarisch ausgewählte Akteure der
niedersächsischen Medienlandschaft. Den Anfang macht die landeseigene Me-
diengesellschaft: Die im Dezember 2000 gegründete „nordmedia“ ist die ge-
meinsame Mediengesellschaft der beiden norddeutschen Bundesländer Nie-
dersachsen und Bremen und besteht aus zwei Gesellschaften mit unterschied-
lichen Aufgabenstellungen: der nordmedia Die Mediengesellschaft Nieder-
sachsen / Bremen mbH“ und der nordmedia Fonds GmbH“ [vgl. @nordmedia].
Ziel dieser beiden Gesellschaften ist die Stärkung der Medienstandorte Nieder-
sachsen und Bremen durch die Bündelung und Koordination bestehender Me-
dienaktivitäten sowie die Förderung und Entwicklung weiterer Potentiale der
Medienwirtschaft der beiden Bundesländer Niedersachsen und Bremen.
30
Die kulturwirtschaftliche Filmförderung, die von der nordmedia Fonds GmbH
maßgeblich verantwortet wird, ist eine der zentralen Aufgaben der nordmedia.
Die nordmedia Fonds GmbH strukturiert, organisiert und begleitet die Vergabe
von Fördermitteln und versteht sich dabei, gemäß dem Auftrag der beiden Bun-
desländer, als Dienstleister für Medienschaffende und Unterstützer der Medien-
entwicklung [vgl. @nordmedia]. Praktisch geschieht dies durch Förderung von Film-
und Fernsehproduktionen, Projekt-und Stoffentwicklung, Verleih und Vertrieb,
Qualifizierung, Festivals oder auch Förderung einzelner Kinos [vgl. @nordmedia].
Das Fördermittelaufkommen der nordmedia Fonds GmbH liegt bei rund neun
Millionen Euro jährlich [vgl. @nordmedia]. Hierzu tragen die Länder Niedersachsen
und Bremen, der NDR, Radio Bremen und das ZDF bei. Zu den Gesellschaftern
der nordmedia zählen neben den Ländern, dem NDR und Radio Bremen auch
das „Film-und Medienbüro Niedersachsen e.V.“ sowie das „Kinobüro Nieder-
sachsen und Bremen e.V.“, der „Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverleger“
und der „Unternehmerverband Niedersachsen“. Zusätzlich ist der Privatsender
„SAT1“ über eine Kooperationsvereinbarung zur Produktion von TV-Spielfilmen
als weiterer Partner eingebunden [vgl. @nordmedia].
Die nordmedia Die Mediengesellschaft Niedersachsen / Bremen mbH selbst
fungiert im Gegensatz zur nordmedia Fonds GmbH als Förder-und Dienstlei-
stungsgesellschaft für die gesamte Medienbranche. So wurde bei ihr im Auftrag
des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport zum Beispiel auch
das „Kompetenzzentrum eLearning Niedersachsen“ angesiedelt oder auch die
Unterstützung des niedersächsischen „eGovernment-Controllings“ [vgl. @nordmedia].
Das Ziel des Kompetenzzentrums eLearning Niedersachsen [vgl. @nordmedia] ist es,
den Einsatz von eLearning-Anwendungen in niedersächsischen Unternehmen
zu unterstützen, um deren Wettbewerbs-und Leistungsfähigkeit zu steigern.
Somit betreibt die nordmedia auch eine Form von Wirtschaftsförderung in Bran-
chen, die nicht den klassischen Medienbranchen zuzurechnen sind. Weiterhin
werden auch die öffentliche Verwaltung, Bildungseinrichtungen sowie Hoch-
schulen durch das Kompetenzzentrum eLearning beim Einsatz von eLearning
unterstützt [vgl. @nordmedia].
Aber auch im Bereich der Gesundheitspolitik ist die nordmedia aktiv. Beauftragt
durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ist
31
die nordmedia zudem mit der Realisierung der Initiative „eHealth.Nieder-
sachsen“ betraut [vgl. @nordmedia].
Zu den originären Aufgabenfeldern einer staatlichen Medienfördergesellschaft
gehören jedoch vielmehr Aufgaben wie das Wahrnehmen ihrer Funktion als
Kommunikationsschnittstelle, Informations-und Kontaktbörse für Medienunter-
nehmen in Niedersachsen und Bremen sowie mehr noch als Anlaufstelle für
Unternehmen außerhalb Niedersachsens, die einen neuen Standort suchen.
Die Bestandspflege sowie eine offensive Ansiedlungsstrategie der Medienwirt-
schaft sind zudem politisch gewollte Kernaufgaben.
Abschließend die Gesellschafterstrukturen der beiden GmbHs sowie das För-
dervolumen, Stand Mai 2008 [vgl. @nordmedia]:
nordmedia Die Mediengesellschaft Niedersachsen / Bremen mbH:
Land Niedersachsen (80%)
Land Bremen (20%)
Gesellschafter der nordmedia Fonds GmbH:
nordmedia Die Mediengesellschaft Nieders. / Bremen mbH (50,3%)
NDR (33,8%)
Radio Bremen (6,7%)
Verband Nordwestdeutscher Zeitungsverlage e.V. (2,3%)
Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (2,3%)
Film-und Medienbüro Niedersachsen e.V. (2,3%)
Kinobüro Niedersachsen und Bremen e.V. (2,3%)
Partner: ZDF und SAT1
Fördervolumen rund 9 Mio. Euro (Land Niedersachsen, Land Bremen,
NDR, Radio Bremen, ZDF)
32
2.3 Landesmedienanstalt NLM
Neben dem aus Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es
in Deutschland seit 1984 den werbefinanzierten, privaten Rundfunk siehe
hierzu auch das Kapitel „2.1 Zum Vergleich: Medienstandorte in Deutschland“.
Dieses Miteinander beider Systeme nennt man auch „duale Rundfunkordnung“.
Die „Niedersächsische Landesmedienanstalt“ (NLM) fungiert dabei als Auf-
sichtsbehörde der privaten Rundfunkbetreiber, indem sie für Zulassung und
Regelung sowie Aufsicht der privatrechtlichen Rundfunklandschaft zuständig
ist. Dabei bezieht sich die Zuständigkeit einer Landesmedienanstalt grundsätz-
lich immer auf die Sender, deren Sendelizenz zuvor von ihr zugelassen wurden
[vgl. @NLM]. So wurde zum Beispiel die Sendelizenz für den ersten privaten Fern-
sehsender Deutschlands, RTL, von der NLM vergeben, obwohl der Sender
selbst seinen Hauptsitz für Deutschland nebst Sendebetrieb in Köln hat.
AN: Da die Medienpolitik in Niedersachsen für die seinerzeit noch jun-
gen, privaten Medienunternehmen agiler war als die Wirtschaftsförder-
und Ansiedlungspolitik in diesem neuen Wirtschaftsfeld, hat es sich er-
geben, daß der Sender zwar seine Sendelizenz in Niedersachsen erhielt,
Nordrhein-Westfalen und die Stadt Köln diesen jedoch mit einer attrakti-
veren Subventionspolitik für sich gewinnen konnten.
Die NLM, deren Rechtsgrundlagen sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
[RStV §§ 9 ff.] sowie dem Niedersächsischen Mediengesetz (NMedienG) [NMedienG §§
38 - 53] begründen, ist eine selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz
in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover [vgl. @NLM]. Zu ihren Auf-
gaben gehören neben der Zulassung und Aufsicht des privatrechtlichen Rund-
funkgeschehens auch die Zuteilung der Kabelrangfolge, die sich mit dem Re-
geln der Einspeisungsprioritäten in das TV-Kabelnetz befaßt.
Darüber hinaus kommt der NLM auch eine standortfördernde Aufgabenstellung
zu, zu der neben einer nachhaltigen Förderung und Stärkung der Medienkom-
petenz in Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Bildungs-
einrichtungen [NMedienG § 39 (9)] auch allgemeine, technische Infrastrukturförder-
maßnahmen gehören. Hierbei kommt in Niedersachsen besonders der Förde-
33
rung digitaler Übertragungsstandards wie Digitales Radio (DAB / DRM) oder
Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) eine hohe Priorität zu [vgl. @NLM]. Ein
weiteres Aufgabenfeld der NLM ist darüber hinaus die Förderung und Beauf-
sichtigung des Bürgerrundfunks in Niedersachsen [vgl. @NLM]. Siehe hierzu auch
Kapitel „2.7 Bürgerrundfunk“.
Ihren Finanzbedarf deckt die NLM aus dem zusätzlichen Anteil an der „einheitli-
chen Rundfunkgebühr nach § 29 Absatz 1 des Rundfunkstaatsvertrages in Hö-
he von derzeit 1,5% [NMedienG § 29 (1)] [vgl. @NLM] sowie durch die Erhebung von Ver-
waltungsgebühren.
2.4 Sender und Funkhäuser
Wie bereits zuvor festgestellt, finden sich in Niedersachsen keine Zentralen
großer TV-Sendeanstalten, weder öffentlich-rechtlicher noch privatwirtschaftli-
cher Natur. Lediglich einige Landesfunkhäuser sowie Regionalstudios sind in
Hannover angesiedelt. Hinzu kommen noch einige, relativ kleine Lokalstudios
und Korrespondentenbüros des NDR [vgl. @NDR] zum Beispiel in den Städten
Braunschweig, Göttingen oder Osnabrück sowie freie Mitarbeiterteams der
Sender sogenannte „EB-Teams“ (Electronic Broadcasting Teams) , die im
Bedarfsfalle sowie bei unerwarteten Ereignissen von medialer Bedeutung
schnell vor Ort sind und von dort eine schnelle, erste Berichterstattung liefern
können.
2.4.1 Der NDR und sein Landesfunkhaus Hannover
Der „Norddeutsche Rundfunk“ (NDR) gehört als Landesrundfunkanstalt zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk und trägt somit als Mitglied der ARD mit einem
Programmanteil von derzeit 17,45 % zu dessen Gemeinschaftsfernsehpro-
gramm „Das Erste“ bei [vgl. @NDR]. Ein besonderer Schwerpunkt des NDR, der
1954 aus der Aufspaltung des „Nordwestdeutschen Rundfunks“ (NWDR) neben
dem „Westdeutschen Rundfunk“ (WDR) hervorging [vgl. Frommhold S. 4], ist die Nach-
richtenredaktion für die gesamte ARD, die in seiner alleinigen Verantwortung
34
liegt [vgl. @NDR]. Die Sendungen mit dem bundesweit höchsten Bekanntheitsgrad
aus diesem Redaktionsbereich sind die „Tagesschau“, die Tagesthemen“ so-
wie das „Nachtmagazin“, die jedoch alle drei in Hamburg produziert werden [vgl.
@NDR].
Eine Besonderheit des NDR ist, daß es sich hierbei aufgrund § 1 Absatz 1 des
NDR-Staatsvertrages um eine sogenannte „Vierländeranstalt“ handelt, ist er
doch den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nieder-
sachsen und Schleswig-Holstein zugeordnet [NDR-Staatsvertrag § 1 (1)]. Dabei stellt
Niedersachsen sowohl gemessen am Rundfunkgebührenaufkommen als auch
an der Landesfläche sowie der Einwohnerzahl den größten Länderanteil [vgl.
@ver.di], was im Jahre 2005 auch zum Streit zwischen der Niedersächsischen
Landesregierung, dem NDR und den anderen drei NDR-Staatsvertragsländern
führte. So vertrat man in der Staatskanzlei in Hannover die Ansicht, daß der
niedersächsische Programmanteil des NDR sowohl thematisch-inhaltlich als
auch produktions-und herstellungsseitig nicht im entsprechenden Verhältnis
zu seinem größten Gebührenzahleranteil steht [vgl. @ver.di]. Die Niedersächsische
Landesregierung drohte sogar mit der Aufkündigung des gemeinsamen NDR-
Staatsvertrages, was letztendlich mit der Novellierung des NDR-
Staatsvertrages im April 2005 verhindert werden konnte [vgl. @Staatskanzlei NDS / NDR].
Ergebnis dieser Novellierung war unter anderem ein Ausbau der Regionalisie-
rung von Programminhalten und Produktionsanteilen zur Stärkung der drei Flä-
chenländer im NDR-Länderverbund [vgl. @Staatskanzlei NDS / NDR]. Somit erfuhr das
NDR Landesfunkhaus Hannover mit seinem Programmanteil relativ gesehen
die größte Aufwertung. Programmatisch-inhaltlich bedeutete das einen größe-
ren „Niedersachsenanteil“ am Gesamtprogramm des Dritten Programms des
NDR-Fernsehens „N3“.
Inhaltlich-strukturell aber hebt sich das Dritte Programm des NDR nicht nen-
nenswert von den Regionalprogrammen anderer Sender innerhalb der ARD,
wie zum Beispiel dem Bayerischen Rundfunk oder dem WDR, ab. Im Allgemei-
nen sind diese Programme bundesweit stark auf eine regionale Berichterstat-
tung von teilweise nur lokaler Bedeutung sowie auf Naturreportagen, Dokumen-
tationen, Politmagazine, Kleinkunst-und Konzertmitschnitte oder aber auf die
Nachverwertung von zuvor im Ersten Programm erfolgreich gelaufenen Forma-
ten ausgerichtet [vgl. @NDR]. Nur selten sind die Dritten Programme auch Experi-
35
mentierumgebung für neue Sendeformate, denen bei regionalem Erfolg auch
ein Wechsel auf die Premiumsendeplätze des bundesweiten ARD-
Vollprogramms im Ersten gelingen kann. Ein Beispiel hierfür ist das vom NDR
produzierte, 1961 im Regionalprogramm gestartete Politmagazin „Panorama“
oder auch die seit 1979 auf N3 laufende „NDR Talk Show“, die zwar nicht im
Ersten, wohl aber auch bundesweit in den meisten anderen Dritten Program-
men ausgestrahlt wird [vgl. @NDR].
2.4.1.1 Die Telenovela „Rote Rosen“
Ein Ergebnis der harten Haltung der Niedersächsischen Landesregierung in der
Auseinandersetzung um eine höhere „Niedersachsenquote“ des NDR war der
Zuschlag für die Telenovela „Rote Rosen“, die seit dem 21. August 2006 in der
extra hierfür umgebauten ehemaligen Europazentrale der Firma „Konica Minol-
ta“ im niedersächsischen Lüneburg produziert wird [vgl. @Rote Rosen].An diesem
Standort drehen ca. 150 Mitarbeiter täglich etwa fünf Folgen der 45 Minuten
dauernden Sendungen ab, die montags bis freitags im Nachmittagsprogramm
der ARD sowie in Kooperation mit dem Schweizer Fernsehen auch im dortigen
Sender „SF 1“ ausgestrahlt wird. Mittlerweile befindet man sich in Lüneburg im
Bereich der 700sten Folge.
Die Produktion für eine Telenovela an einen Standort zu bekommen ist aus
medien-und standortpolitischer Sicht immer ein Erfolg, laufen diese Produktio-
nen doch meistens über mehrere Jahre. So befindet sich die wohl bekannteste
Telenovela Deutschlands, „Lindenstraße“, die im Jahre 1985 erstmalig in der
ARD ausgestrahlt wurde, bereits in ihrer 1173en Folge [vgl. @Lindenstraße].
AN: Unter einer „Telenovela“ versteht man ein auf eine längere oder teil-
weise auch unbestimmte Zeit angelegtes, serielles TV-Format, welches
in der Regel bis zu drei parallele Handlungsstränge besitzt. Im Gegen-
satz zur ähnlich angelegten „Soap Opera“, die ebenfalls täglich ausge-
strahlt und von mindestens einem Werbeblock unterbrochen wird, be-
müht sich die Telenovela, die ihren Ursprung in der brasilianischen und
mexikanischen Fernsehlandschaft hat, eine Folge nach Möglichkeit im-
mer mit einem „Happy End“ abzuschließen [vgl. Klindworth S. 3].
36
Solche auf eine lange Zeit angelegten Fernsehserien bauen aufgrund ihrer Se-
rialität zu einer festen Sendezeit oftmals eine sehr große Bindung zwischen ih-
ren Protagonisten und dem Zuschauer auf. Das gilt meistens auch für den Ort
der Handlung, an dem eine Serie spielt, oftmals sogar dann, wenn er ein fiktiver
oder halbfiktiver ist, wie im Beispiel der „Lindenstraße“. Bei „Rote Rosen“ finden
pro Produktionswoche auch immer zweitägige Außendrehs in der Stadt Lüne-
burg und ihrer Umgebung statt, welche dann auch namentlich in den Handlun-
gen auftaucht. Hierbei handelt es sich natürlich um ein für die Region willkom-
menes Marketingpotential, was sich auch im Tourismus sowie in der Standortat-
traktivität der Stadt bemerkbar macht.
Dennoch sah man in Hannover den Zuschlag für Lüneburg mit einem lachen-
dem und einem weinenden Auge, hätte man doch diese große TV-Produktion
lieber am Standort Hannover gewußt. Hinter vorgehaltener Hand hört man so-
wohl im medienpolitischen als auch im medienwirtschaftlichen Umfeld des Bun-
deslandes, daß der NDR mit seiner Entscheidung für den Produktionsstandort
Lüneburg und dessen unmittelbare Nähe zu Hamburg eher seine eigenen In-
teressen als die der medienpolitischen Standortförderung Niedersachsens im
Auge hatte. So finden in der Tat viele Beistellungen von Gewerken, wie bei-
spielsweise dem Kulissenbau, mit Personal aus Hamburg statt [vgl. @Rote Rosen],
was sich nicht mit der ursprünglichen Intention der Niedersachsen, Aufträge im
eigenen Land zu vergeben, auf allen Ebenen deckt. Da „Rote Rosen“ jedoch als
niedersächsische Produktion gewertet wird, blockiert sie trotz des hohen „Ham-
burganteils“ gelegentlich finanzielle Mittel für andere, am Standort Niedersach-
sen geplanten Medienproduktionen. Siehe hierzu auch Kapitel „Exkurs: „6.5.1
Der Große Heinz Erhard Preis“.
2.4.2 Weitere Landesstudios in Hannover
Der NDR spielt senderseitig ganz unbestritten die Hauptrolle in der niedersäch-
sischen Medienlandschaft. Da Hannover zugleich aber auch Landeshauptstadt
ist, unterhalten hier alle bedeutenden Fernsehsender sogenannte Landesstudi-
os. Das ZDF als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt ist hierzu sogar durch § 1
Absatz 4 des ZDF-Staatsvertrags verpflichtet [ZDF-Staatsvertrag § 4 (1)]. Deren Aufgabe
ist es primär, bei unerwarteten Geschehnissen mit hohem Nachrichtenwert
37
möglichst schnell vor Ort sein zu können. So zum Beispiel bei gesellschaftli-
chen Ereignissen, aber auch bei unerwarteten Naturkatastrophen oder politi-
schen Entwicklungen. So rücken gerade bei Landtagswahlen vor allem wenn
diese auch von bundespolitischer Bedeutung sind die Landes-und Regional-
studios der TV-Sender für einen Tag in den Mittelpunkt der Berichterstattung
der jeweiligen Senderprogramme.
Aber auch bei kulturellen oder sportlichen Großveranstaltungen bedienen sich
die Stammhäuser der Sender oftmals der Logistik und des Know-hows ihrer
Landes-und Regionalstudios. Die senderseitige, redaktionelle Betreuung von
Filmdreharbeiten vor Ort die in der Regel von privatwirtschaftlichen Produkti-
onsfirmen im Auftrag durchgeführt werden, wird teilweise auch von Mitarbeitern
der Landesstudios oder Landesfunkhäuser vorgenommen. Ihre Hauptaktivitäten
sowie Entscheidungsfindungsprozesse führen die meisten Sender abgesehen
von den sogenannten „Regionalfenstern“ der Sendeprogramme jedoch an
ihren Stammsitzstellen aus.
In Niedersachsen unterhalten einer Aufstellung der nordmedia zufolge zusätz-
lich zum NDR noch folgende TV-Sender am Standort Hannover ihre nieder-
sächsischen Landesstudios [vgl. @nordmedia]:
RTL (Für diesen Sender liegt die notwendige senderechtliche Genehmi-
gung einer Landesmedienanstalt bei der NLM. Siehe hierzu auch
Kapitel „2.3 Landesmedienanstalt NLM“.)
SAT1
ZDF
2.5 Mediendienst TV Travel Shop
Der gemeinsam von dem deutschen Reiseveranstalter TUI Group GmbH und
der britischen TV Travel Europe Ltd. gegründete Fernsehsender „TV Travel
Shop“ nahm am 1. Juni 2001 seinen Sendebetrieb von Hannover aus auf. In-
tention dieses Senders, der 24 Stunden täglich per Satellit sowie über die ana-
logen Kabelnetze zu empfangen ist, ist der Verkauf von Reisen aller Art, die
zuvor filmisch präsentiert werden. Gemeinsam mit den Reiseveranstaltern wer-
38
den fünf-bis 40-minütige Beiträge zusammengestellt, die durch eigene Auf-
nahmeteams des Senders produziert werden. Gebucht werden kann dann ent-
weder telefonisch per Callcenter oder über das Internet. Im Jahre 2006 hatte TV
Travel Shop nach eigenen Angaben eine Reichweite von ca. 15 Millionen
Haushalten in Deutschland [vgl. TUI PE].
Genau genommen handelt es sich bei diesem Verkaufssender, der im Oktober
zu 74% an die asiatische Voyages Television mit Sitz in Hongkong übergegan-
gen ist [vgl. TUI PE], nicht um einen Fernsehsender im klassischen Sinne, sondern
gemäß § 3 Absätze 5 & 6 des „Mediendienste Staatsvertrag“ (MDStV) um einen
sogenannten „Mediendienst“, da der Sendebetrieb ausschließlich dem Zwecke
der Bewerbung und dem Verkauf von Dienstleistungen gewidmet ist [MDStV § 3
(5&6)]. Dies wiederum untersagt dem Mediendienst auch jegliche Berichterstat-
tung oder das Einspielen von Beiträgen, die nicht der Bewerbung und dem Ver-
kauf von Dienstleistungen zuzuordnen ist. So wurde TV Travel Shop im Jahr
2004 die Berichterstattung eines lokalen Events in Hannover, der „MediaNight“,
seitens der NLM gerügt, da diese nicht durch die Sendeerlaubnis abgedeckt
war.
Gegenwärtig befinden sich die voll digitalisierten Sendestudios noch auf dem
ehemaligen Expo-Gelände der EXPO-Plaza in Hannover. Somit wurden an die-
sem Standort in Hannover die bundesweit ersten Erfahrungen mit dem Betrieb
von kommerziellem, teil-interaktivem Fernsehen gesammelt, die später auch
auf andere Mediendienste, wie beispielsweise den Gewinnspielsender „9Live“
übertragen werden konnten.
Es muß abschließend jedoch festgehalten werden, daß solch ein vereinzelter
Sender im Sinne einer nachhaltig orientierten Medienstandortförderung nicht
von allzu großer Bedeutung für einen Medienstandort ist, gleichwohl natürlich
auch hier eine kleine Anzahl an Arbeitsplätzen geschaffen werden konnte.
39
2.6 Film-, TV- und Musikproduktionsfirmen eine Auswahl
Von hoher Relevanz für eine langfristig angelegte, TV- und Film-orientierte Me-
dien-und Standortförderpolitik sind natürlich die Unternehmen, die sich bereits
mit der Produktion von TV-Formaten und Filmen vor Ort befassen. Nachste-
hend werden hier exemplarisch einige der größten Produktionsfirmen in Nieder-
sachsen vorgestellt, weniger mit dem Anspruch auf Vollständigkeit sondern
mehr mit der Absicht, einen Überblick im repräsentativen Querschnitt über den
derzeitigen Anbietermarkt zu geben.
2.6.1 Ambient Entertainment
Im Jahre 1995 begeisterte mit „Toy Story“ erstmalig ein vollständig computer-
animierter Kinofilm die Zuschauer. Bei diesem von der zum Disney-Konzern
gehörenden Firma „Pixar Animation Studios“ [vgl. @PIXAR] produzierten, sogenann-
ten Computer Generated Images”-Film (CGI-Film) handelt es sich um einen
ausschließlich auf Computern erstellten Film. Bei CGI-Filmen kann es sich da-
bei sowohl um Kurz-oder Werbefilme bis hin zu ganzen Spiel-und Kinofilmen
handeln. Siehe hierzu auch Kapitel „12.2.2 CGI Film“.
Neben einer entsprechenden Ausstattung an leistungsfähiger Computerhard-
ware bedarf es auch einer Reihe von Spezialisten und Programmierern, die
diese hochkomplexen Animationen realisieren. Doch nicht nur die Fähigkeit der
technischen Umsetzung ist hier von Bedeutung, sondern auch ein spezieller
Ansatz des Drehbuchschreibens sowie eine für dieses Genre adaptierten Form
der Regie. Entstehen beispielsweise Gestik und Mimik bei einem Schauspieler
aus Fleisch und Blut quasi „automatisch nebenbei“, so müssen diese bei com-
putergenerierten Protagonisten alle zuvor einzeln bedacht, arrangiert und an-
schließend programmiert werden. Dieses Filmgenre erfordert somit eine ihm
eigene Art von Erzählweise und Dramaturgieaufbau, die nicht unverändert vom
klassischen Filmemachen übertragen werden können.
Im März 2004 gelang der 1998 in Hannover gegründeten Firma „Ambient Enter-
tainment GmbH &Co. KG“ mit ihrem Fantasy-Film „Back to Gaya“, einem 3D-
40
Animiationsfilm in Spielfilmlänge nicht nur ein erster Achtungserfolg [vgl. @Ambient],
sondern dies war zugleich der erste deutsche CGI-Kinofilm überhaupt. Dieser
Film wurde dennoch sofort gemessen an den großen amerikanischen CGI-
Filmen wie eben „Toy Story“, „Shrek“ oder „Ice Age“, um nur einige zu nennen.
Im Vergleich zu den Hollywoodproduktionen sah die Filmkritik im Werk von Am-
bient noch etliche handwerkliche Fehler wie beispielsweise unlogische Schnitt-
folgen oder nicht einheitliche Farbgebung der Charaktere oder auch eine „zu
deutsche Erzählweise“. Im Jahr 2006 folgte mit „Urmel aus dem Eis“ einer
filmischen Umsetzung der Kinderbuchfigur des kleinen Drachens „Urmel“ des
Autors Max Kruse der zweite Film der Hannoveraner in Kinolänge, der sowohl
an der Kinokasse als auch bei den Filmkritikern nun größere Erfolge erzielen
konnte [vgl. @nordmedia].
Der Firma Ambient ist es als erstes deutsches Produktionsunternehmen gelun-
gen, mehrere CGI-Filme im Kinoformat zu produzieren und diese international
zu vermarkten. Da hier die Potentiale, die sich darüber hinaus auch für den Me-
dienstandort Niedersachsen ergeben können, bereits rechtzeitig auf Landes-
ebene erkannt wurden, erhielten diese beiden Produktionen auch eine Filmför-
derung durch die nordmedia [vgl. @nordmedia].
2.6.2 M Group
Die „M Group GmbH & Co. KG“ ist mit ihren Tochterfirmen neben den Berei-
chen Event und Marketing (M Plus GmbH) vor allem in der Entwicklung und
Produktion von TV Formaten (M Screen GmbH) sowie Presse und PR (M Con-
nect GmbH) tätig. Hauptsitz der Firma ist Hamburg, jedoch unterhält sie in den
Städten Hannover und Leipzig Produktionsbüros [vgl. @M Group].
Verbunden zum Medienstandort Niedersachsen ist die M Group vor allem über
die Tochterfirma M Screen GmbH, zu deren Formatportfolio Dating-Shows wie
„Land & Liebe“ für den NDR, Lifestyle-Formate wir „ALIDA Lust am Wohnen"
für Das Erste, Talkshows wie „Tacheles" für den Gemeinschaftssender Phoenix
oder auch Tiersendungen wie „Wombaz" für das ZDF in Gemeinschaftsproduk-
tion mit dem Unternehmen TVIS Hannover gehören [vgl. @M Group]. Ferner werden
auch Dokumentationen als Auftragsarbeit, unter anderem für die Programmrei-
41
he „Länder Menschen Abenteuer“ des NDR, erstellt. Gerade die Produktio-
nen für den NDR sowie für die ARD-Senderkette machen dieses Unternehmen
zu einem Teil der niedersächsischen Medienlandschaft. Darüber hinaus befaßte
sich die zur M Group gehörende Produktionsfirma M Screen mit den Überle-
gungen zu einer möglichen Realisierung eines „Niedersächsischen Staatspreis
für Medien“. Siehe hierzu auch Kapitel „6.5.1 Exkurs: ‚Der Große Heinz Erhard
Preis’“.
2.6.3 Peppermint Jam Records GmbH
Die im Jahr 1993 von Wolfgang Sick, Mustafa Gündoğdu bekannt als Pop-
Musiker „Mousse T.“ sowie Errol Rennals in Hannover gegründete „PEP-
PERMINT JAM RECORDS GmbH“ [vgl. @Peppermint] ist das Ton-und Produktions-
studio und Plattenlabel von Mousse T. PEPPERMINT JAM“, die ihre Produk-
tionen in der Regel auch selbst vermarktet, beherbergt in ihrer Firmenzentrale
auf dem hannoverschen Expo-Gelände unter anderem vier Produktionsstudios,
einen Multifunktionsraum sowie fünf Kompositionsräume [vgl. @Peppermint]. Das
Plattenlabel der Gesellschaft gehört in der so genannten „Club Music“-Szene zu
den weltweiten Marktführern. Darüber hinaus bestehen auch enge Verbindun-
gen zu bekannten Künstlern wie Tom Jones oder Bands wie „Fury in the
Slaughterhouse“, „Simply Red“ oder den „Scorpions“ [vgl. @Peppermint].
Auch wenn es sich um eine Produktionsfirma aus dem Musikgeschäft handelt,
findet sie hier dennoch Erwähnung, da sie zum einem im internationalen Musik-
geschäft innerhalb ihres Segments eine gewisse Größe darstellt. Andererseits,
und das ist für die hier anzustellende Überlegung einer Medienhochschule von
größerer Bedeutung, existieren durch sie in der Region umfangreiche Erfahrun-
gen der Musikproduktion auf internationalem Niveau. Sowohl für einen etwai-
gen, späteren Studiengang „Filmmusik“ als auch für die Arbeit mit Musik, Tönen
und Geräuschen im Film liegen hier Kompetenzen vor, die sich sinnvoll in einer
Medienhochschule integrieren ließen. Zudem hat der Geschäftsführer Wolfgang
Sick in einem ersten, kurzen Vorabgespräch positiv auf die Überlegungen der
Gründung einer Medienhochschule am Standort Hannover positiv reagiert. Sie-
he hierzu auch Kapitel „11.1 PEPPERMINT JAM RECORDS GmbH“.
42
2.6.4 TV Plus
Sich selbst bezeichnet die hannoveraner TV-Produktionsgesellschaft „TV Plus
GmbH“ auf ihrer Internetseite als „größten privaten TV Produzent in Nieder-
sachsen“ [@TV Plus]. Richtig ist diese Aussage, legt man die Betonung auf „privat“
sowie auf „in Niedersachsen“. Im Gegensatz zu den im späteren Kapitel „2.6.5
Verlagsgesellschaft Madsack VGM“ ff. noch zu behandelnden Medienunter-
nehmen „AZ Media“ und „TVN“ befindet sich TV Plus ausschließlich in privater
Hand von Einzelpersonen und gehört somit nicht einem größeren Medienkon-
zern an. Auch hat TV Plus mit den von ihr produzierten Sendungen „BINGO!
Die Umweltlotterie“, „Kriminalreport“, „Kühn & Kollegen“ oder „Ina’s Norden“ den
größten Programmanteil eines einzelnen niedersächsischen Produktionsunter-
nehmens im NDR-Fernsehen [vgl. @TV Plus] & [vgl. @NDR]. Auch wenn laut eigenen
Angaben von TV Plus Kontakte zu und Kooperationen mit Film-und TV-
Produktionen in ganz Europa bestehen, liegt der Schwerpunkt des unternehme-
rischen Handelns dennoch auf den Bereich Norddeutschland [vgl. @TV Plus]. Hier-
bei werden insbesondere die Sendeformate Gameshows, Heimatsendungen,
Talk, Kochen, Business TV, TV Movies, Serien sowie Dokumentationen inhalt-
lich abgedeckt [@TV Plus].
Die Gesellschaft beschäftigt im Stammhaus Hannover sowie in ihren Niederlas-
sungen Hamburg, Köln und Berlin zusammen ein ungefähr 20-köpfiges Redak-
tionsteam, mit dem sie um die 100 sendefähige Stunden pro Jahr für das priva-
te sowie öffentlich-rechtliche Fernsehen produziert [vgl. Simon]. Darüber bedient TV
Plus auch einige Kunden aus der Privatwirtschaft mit der Produktion von Indu-
strie-, Image-und Werbefilmen [vgl. @TV Plus]. Gegründet wurde TV Plus im Jahre
1997 von seinem derzeitigen geschäftsführenden Gesellschafter Dr. Michael
Heiks, der sich in der Medienwelt mit seiner damaligem Produktionsfirma „TV
21“ als erster Produzent der politischen Talk-Show „Sabine Christiansen“ einen
Namen gemacht hat [vgl. Simon].
43
2.6.5 Verlagsgesellschaft Madsack VGM
Zur hannoverschen Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG“ (VGM), die
im Jahre 1892 vom Verleger August Madsack in Hannover gegründet wurde,
gehören mittlerweile neben diversen Beteiligungen an Zeitungsverlagen, Anzei-
genblättern und Radiosendern vornehmlich im norddeutschen Raum auch
die im Film-und Fernsehgeschäft tätige TVN Gruppe sowie seit 2004 die AZ
Media AG [vgl. @VGM]. Somit gilt die VGM als Medienkonzern.
Mit ihren beiden großen Zeitungen „Hannoversche Allgemeine“ und „Neue
Presse“ sowie ihren vielen Beteiligungen an weiteren, niedersächsischen Ta-
geszeitungen [vgl. @VGM] schreibt man der VGM eine große Meinungsmacht in
Niedersachen zu. So sehen vor allem die konservativen Parteien in Nieder-
sachsen im 20,4%-igen Anteil der SPD-Medienholding Deutsche Druck-und
Verlagsgesellschaft“ (dd_vg) an der VGM indirekt einen Einfluß der SPD auf die
niedersächsische Meinungsbildung, was die Niedersächsische Landesregie-
rung im Jahre 2003 zu einer Änderung des Mediengesetzes veranlaßte [vgl. Kurp],
die jedoch im Jahr 2007 wieder durch den Bundesgerichtshof gekippt, wurde.
Unabhängig vondieser politischen Randnotiz ist die VGM mit ihren Tochterfir-
men jedoch eine wichtige Größe innerhalb der niedersächsischen Medienland-
schaft, die bei einer eventuellen Gründung einer Medienhochschule unterstüt-
zend mitwirken könnte.
2.6.5.1 TVN
Die Fernsehproduktion ist das Hauptgeschäftsfeld bei TVN [vgl. @TVN]. Von tägli-
chen News und Stories über komplette Dokumentationen und Nachrichtensen-
dungen bis hin zu aufwendigen Shows und Magazinsendungen stellt TVN quali-
fiziertes Personal und umfangreiches technisches Equipment für die vielfältigen
Anforderungen von Fernsehsendern und privaten Produktionsfirmen zur Verfü-
gung. Technisch gut ausgestattete Kamerateams mit reichhaltigem Zusatz-
equipment zählen ebenso zum Angebot wie lineare und digitale Postproduktion
und ein eigener Studio-Betrieb. Darüber hinaus existieren die Geschäftsfelder
44
„Mobile Produktion (EBS)“, „Business Communicationsund „Grafik / Neue Me-
dien“. Im Jahre 2006 übernahm die TVN Group die Produktionsfirma AZ Media
[vgl. @AZ Media].
hrend auf dem europäischen Markt ist TVN vor allem als Dienstleister für
„Mobile Production“, der mobilen TV-Regie und Übertragung von Großereignis-
sen [vgl. @AZ Media]. So kommt das mobile, volldigitalisierte TV-Senderegiestudio,
welches in einem Container auf einem LKW montiert ist, beispielsweise euro-
paweit bei allen Übertragungen des „Grand Prix Eurovision Song Contest“
oder auch bei sportlichen Großereignissen wie der Fußball-WM 2006 zum Ein-
satz [vgl. @AZ Media].
In einer ersten Vorstellung des Vorabkonzeptes zu den Überlegungen einer
Medienhochschule in Niedersachsen reagierte der Geschäftsführer von TVN
recht positiv. Siehe hierzu auch Kapitel „11.2 TVN Group / AZ Media“.
2.6.5.2 AZ Media AG
Die AZ Media AG wurde 1985 von Albert Zalbertus in Köln gegründet. Die bei-
den Schwerpunkte der AZ Media AG befassen sich mit dem TV-Bereich. Der
erste Schwerpunkt ist das Produzieren von TV-Inhalten [vgl. @AZ Media]. Die selbst-
entwickelten Formate werden von der AZ Media AG produziert und anschlie-
ßend an die Sender vermarktet. Bei diesen Formaten handelt es sich in der Re-
gel um Dokumentationen, Doku-Soaps, Magazine oder Reportagen. Den zwei-
ten Schwerpunkt stellt die TV-Technik dar. Dieser umfaßt sowohl den Bereich
des klassisches Broadcasting-Equipments als auch den der modernen TV-
Computertechnologie [vgl. @AZ Media]. Die AZ Media AG vermietet zudem Schnitt-
und Kameratechnik samt Personal sowohl an öffentlich-rechtliche als auch an
private Sender in Deutschland. Sie stellt zudem als technischer Dienstleister
das „Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages“ bereit [vgl. @AZ Media].
Derzeit beschäftigt das Unternehmen, das mittlerweile im Besitz der VGM / TVN
ist, in seinen vier Niederlassungen Hannover, Berlin, Hamburg und Köln ca. 104
Mitarbeiter [vgl. @AZ Media]. In der Fachwelt einen Namen gemacht hat sich AZ Me-
dia mit der Einführung sowie der Durchführung erster Ausbildungsgänge des
45
Berufsbildes „Videojournalist“. Siehe hierzu auch das Kapitel 12.1.4
...Studienschwerpunkt ‚Videojournalismus’“.
2.7 Bürgerrundfunk
Die Förderung von Bürgerrundfunk gehört wie bereits in Kapitel „2.3 Landes-
medienanstalt NLM“ kurz angedeutet mit zu den Zielen niedersächsischer
Medienpolitik, worüber die NLM als Aufsichtsbehörde wacht [vgl. @NLM].
Abb. 6: Informationen über den Bürgerrundfunk in Niedersachsen 2008 [Quelle: @NLM]
Derzeit strahlen 15 lokale Bürgersender ihre Programme in Niedersachsen aus,
die zusammen an über 30 Standorten fast in ganz Niedersachsen vertreten
46
sind. Die Hauptsenderstandorte sowie deren Sendergattung sind auch oben in
Abbildung 6 Informationen über den Bürgerrundfunk in Niedersachsen 2008
verzeichnet. Ein Großteil dieser Sender ist bereits seit über 10 Jahren auf Sen-
dung, womit sich der von Laien gemachte Sendebetrieb mittlerweile zu einer
festen Größe in der niedersächsischen Rundfunklandschaft entwickelt hat [vgl.
@NLM].Laut einer Reichweitenuntersuchung der NLM durchgeführt im Herbst
2006 schalteten im Jahr rund 700.000 Niedersachsen regelmäßig ihr lokales
Bürgerradio oder ihr Bürgerfernsehen ein [vgl. @NLM].
Um sowohl dem kommerziellen als auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk
keinen Wettbewerb zu bieten, darf Bürgerrundfunk nur auf einer nichtkommer-
ziellen Ebene stattfinden. Dazu bedienen sich die Sender in der Regel soge-
nannter Trägervereine als Rechtskonstrukt, zu deren Mitgliedern meistens r-
ger sowie Vertreter des „öffentlichen Lebens“ einer betreffenden Region zählen.
Zur Aufrechterhaltung ihres Sendebetriebes tragen neben einer Finanzierung
durch Zuweisung öffentlicher Gelder [vgl. @NLM] auch Sachleistungen und Spen-
den der lokalen Wirtschaft sowie oftmals auch redaktionelle Unterstützung der
jeweiligen Redaktionen örtlicher Tageszeitungen bei.
Auch wenn Bürgersender offiziell nicht als Konkurrenz zu etablierten Sendern
gesehen werden dürfen, sind je nach Qualität des rgersenders ihre lokale
Berichterstattung und publizistischen Beiträge zuweilen durchaus eine ernstzu-
nehmende Alternative für die Bürger bei ihrer Versorgung mit Informationen und
Nachrichten. Vor allem dann, wenn Regionalnachrichten um die Aufschaltung
auf Nachrichtensendungen etablierter Sender ergänzt werden, wie es im Bei-
spiel „Radio Aktiv“ aus Hameln der Fall ist, das hierfür mit dem „Deutschland-
funk“ kooperiert [vgl. @Radio Aktiv].
Aber auch die Vermittlung von Medienkompetenz ist ein wichtiger Bestandteil
des gesetzlichen Aufgabenkatalogs für den Bürgerrundfunk [vgl. @Radio Aktiv], was
sowohl in passiver als auch aktiver Hinsicht zu verstehen ist. Neben dem bil-
dungspolitischen Aspekt, Menschen dazu zu bringen, sich zu informieren, sol-
len auch der aktive Umgang mit und die Gestaltung von Medien vermittelt wer-
den. So bietet zum Beispiel der Hamelner Sender Radio Aktiv in Zusammenar-
beit mit der örtlichen Kreisvolkshochschule unter anderem einen mehrstufigen
Ausbildungsgang zum „Radiomoderator für Bürgerfunker“ an, der durchaus als
47
Grundlage für eine spätere, professionelle Radiolaufbahn gesehen werden
kann und bereits von einigen professionellen Radiostationen in Niedersachsen
anerkannt wird [vgl. @Radio Aktiv].
48
3Gegenwärtige Studiengangssituation im Umfeld „Medien“
Führte man Mitte August 2003 im Internetportal „medienstudienfuehrer.de“ [vgl.
@medienstudienfuehrer] eine Recherche zum Studiengang „Medienwirtschaft“ durch,
erhielt man 54 Treffer, in der Studiengruppe „Multimedia / Medieninformatik“
gar 82 Angebote, allein für Deutschland. Die gleiche Suche durchgeführt im
März 2008 förderte für „Medienwirtschaft“ 75 Treffer und für die Studiengruppe
„Multimedia / Medieninformatik“ 117 Einträge zu Tage. An dieser nur einmal
punktuell durchgeführten Stichprobe wird schnell klar, daß selbst für die neue-
sten Schwerpunkte innerhalb der Gattung Medienberufe bereits ein sehr großes
Angebot an akademischer Ausbildung in Deutschland existiert. Das Vorhaben
einer neu zu gründenden Medienakademie muß demzufolge zwingend vom
Willen geprägt sein, thematisches Neuland erschließen oder zumindest Nischen
der Medienausbildung besetzen zu wollen, will man sich am Markt behaupten
und vom Wettbewerb absetzen können. So zählte Massow bereits im Jahre
2000 allein über 200 Studiengänge im Bereich der neuen Medien. [vgl. Massow, In-
haltsübersicht]
Wird mit dieser Neugründung zudem noch ein medienpolitischer Zweck wie die
Stärkung eines Medienstandortes hier dem des Bundeslandes Niedersachsen
verknüpft, so gilt es, auch die gegenwärtige Medienhochschullandschaft des
Standortes in die Planungsüberlegungen mit einzubeziehen.
Ganz allgemein wird und diese Tendenz ist in Form des regelmäßig, für viele
Branchen Deutschlands beklagten Fachkräftemangels erkennbar die Nach-
frage nach akademischen Fachkräften in den nächsten Jahren weiter anstei-
gen. So kam das „Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung“ (IAB) in seiner
seit 1970 jährlich aufgelegten „Studie zur Arbeitslandschaft 2010“ schon im Jah-
re 1999 zu dem Ergebnis, daß zukünftig mit einem starken Nachfrageanstieg
nach Arbeitskräften mit hohen Qualifikationsanforderungen zu rechnen ist [vgl. IAB
S. 6 ff.]. Auch wenn diese Studie bereits auf das Jahr 1999 zurückdatiert, soll die-
se Tatsache an dieser Stelle verdeutlichen, daß es sich hier um einen sich ste-
tig verfestigenden Trend zu handeln scheint. Vor allem für eine rohstoffarme
Nation wie die Bundesrepublik Deutschland ist das eine grundsätzliche Entwick-
lung, die es nicht aus den Augen zu verlieren gilt.
49
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der akade-
mischen Medienausbildung in Deutschland. Hierzu werden die derzeit bedeu-
tenden Medienhochschulen kurz vorgestellt. Dabei beschränkt sich der Blick
bewußt und ausschließlich auf die etablierten, staatlichen Hochschulen, da die
in vorliegender Arbeit angedachte Hochschule genau zu eben diesen Einrich-
tungen in einen Wettbewerb treten würde. Somit sind konsequenterweise in
Kapitel „3.3 ..in der Bundesrepublik“ sowohl private Medienhochschulen als
auch Medienfakultäten und -institute, die neben anderen, nicht-
medienbezogenen Einrichtungen zu regulären Hochschulen gehören, nicht Ge-
genstand dieser Betrachtung. Lediglich in dem diesen vorangestellten Kapitel
„3.2 ..im Bundesland Niedersachsen“ wird teilweise auch auf einige Institute
und Fakultäten eingegangen, da diese, anders als in den anderen Bundeslän-
dern, die akademische Medienausbildung in Niedersachsen charakteristisch
prägen.
Zuvor jedoch folgt ein kurzer, historischer Abriß über die Entwicklung der Medi-
enhochschullandschaft in Deutschland.
3.1 Kurze Historie der Medienhochschulentwicklung in Deutschland
Eine sich zunehmend ausdifferenzierende Filmwirtschaft nach Ende des Ersten
Weltkrieges ließ eine Systematisierung der filmwirtschaftlichen Nachwuchsför-
derung zunehmend notwendig erscheinen. Somit entstanden innerhalb der er-
sten kulturpolitischen Initiativen nach Kriegsende Überlegungen zur Schaffung
von Filmakademien und -hochschulen in Deutschland [vgl. Lerch-Stumpf S. 200].
Als große und „wichtige“ Filmakademie Deutschland wurde die Filmakademie
Babelsberg (bei Potsdam) die als erste „hochschulähnliche Institution“ ihrer
Art in Deutschland gilt [Lerch-Stumpf S. 200] am 4. März 1938 gegründet und bis
zum Ende des Zweiten Weltkrieges von den Nationalsozialisten instrumentali-
siert, indem auch hier die Ausbildung der Filmschaffenden ganz im Sinne einer
totalitär-propagandistischen Filmpolitik durchgeführt wurde [vgl. Lerch-Stumpf S. 200].
Da sich die Filmakademie Babelsberg im Osten Deutschlands und somit nach
Kriegsende auf dem Territorium der späteren DDR befand, mußten in der Bun-
desrepublik neue, eigene Wege gegangen werden.
50
Für den einen oder anderen Leser mag es an dieser Stelle eine interessante
Randnotiz sein, daß die Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-
Babelsberg „Konrad Wolf“, so ihr heutiger Name, ihre offiziellen Chronik auf der
Hochschulhomepage erst im Jahre 1954 beginnen läßt [vgl. @HFF Potsdam].
In Westdeutschland hingegen war 1945 die filmische Tradition weitgehend zer-
stört, oder genauer gesagt, unterbrochen. Erst gegen Ende der 1950er und zu
Beginn der 1960er Jahre begann sich die Filmwirtschaft wieder zu erholen und
erreichte in dieser Zeit des „Wirtschaftswunders“ sogar große wirtschaftliche
Erfolge mit ihren Kinoproduktionen. Jedoch standen hier mehr profitable und
vom künstlerischen Anspruch her eher seichte Produktionen im Mittelpunkt frü-
hen westdeutschen Filmschaffens. Mit Aufkommen des Fernsehens und seiner
zunehmenden Verbreitung jedoch funktionierten viele dieser Filmproduktionen
aus inhaltlich-künstlerischer Sicht nicht mehr beziehungsweise ließ sich die im
Kino etablierte Erzählweise nicht unverändert für das Fernsehen übertragen.
Die Folge war, daß nach der inhaltlichen nun auch die ökonomische Krise der
westdeutschen Filmwirtschaft eintrat [vgl. Lerch-Stumpf S. 201 f.].
Vor diesem Hintergrund wurde zunächst an der Universität München die stu-
dentische „Arbeitsgemeinschaft Film“ ins Leben gerufen, die sich zum Ziel ge-
setzt hat, aus dem Mainstream-Kino“ der Fünfziger Jahre wieder Impulse für
ein Filmschaffen mit ‚künstlerischem Anspruch’ zu etablieren [vgl. Universitas S. 798 f.].
Hieraus entstand zunächst das „Institut für Filmwesen“ in München aus dem
dann in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Kultusministerium und dem
Bundesministerium des Inneren das „Deutsche Institut für Film und Fernsehen“
(DIFF) hervorging [vgl. Universitas S. 798 f.].
NB: Fragestellungen, ab wann Filme nun als ‚künstlerisch anspruchsvoll’
einzustufen sind oder ab wann sie dem Mainstream zuzurechnen sind,
kann und will vorliegende Arbeit nicht erörtern, sondern lediglich die hi-
storischen, zum damaligen Zeitpunkt verwandten Begrifflichkeiten wie-
dergeben.
Mitte der 1960er Jahre entstanden dann in der Bundesrepublik Deutschland,
getragen vom neuen Selbstverständnis des „Jungen deutschen Films“ mit
51
Namen wie Volker Schlöndorff, Alexander Kluge oder Peter Schamoni die
drei folgenden universitären Einrichtungen:
Die Filmabteilung der Hochschule für Gestaltung in Ulm [Lerch-Stumpf S. 201],
die als gGmbH der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin
organisierte „Deutsche Film-und Fernsehakademie Berlin“ (dffb) [Lerch-
Stumpf S. 201]
sowie die „Hochschule für Fernsehen und Film“ (HFF) in München als
erste akademische Einrichtung für Film-und Fernsehberufe mit eigenem
Hochschulstatus [Lerch-Stumpf S. 201].
Von diesem Zeitpunkt an gewann auch in der Bundesrepublik die diversifizierte,
akademische Film-und Fernsehausbildung an Fahrt, auf der die heutige Medi-
enausbildung aufbaut.
3.2 ...im Bundesland Niedersachsen
Laut dem vom Niedersächsischen Kultusministerium sowie dem Niedersächsi-
schen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gemeinsam herausgegebenen
Verzeichnis „Studieren in Niedersachsen“ [vgl. MinKult / MinWiss] werden seit dem
Jahr 2006 fünf medienrelevante Studiengänge (Kunst-& Medienwissenschaf-
ten, Medien-& Kommunikationsdesign, Medienmanagement sowie 2 x Medi-
enwissenschaften) an den Hochschulen TU Braunschweig, HBK Braunschweig,
Uni Göttingen und Uni Oldenburg in Niedersachsen angeboten. Hinzu kommen
vier medienbezogene Studiengänge (Kommunikationsmanagement, Mediende-
sign, Medienwirtschaft & Journalismus sowie PR / Öffentlichkeitsarbeit) an den
Fachhochschulen Braunschweig, Hannover, FH-Oldenburg / Ostfriesland / Wil-
helmshaven und Osnabrück. Der Fachbereich Kommunikationsdesign der FH-
Hannover bildete bis zum Jahre 2004 praktisch an der Filmkamera aus [vgl. MinKult
/ MinWiss].
Nicht unerwähnt bleiben darf in diesem Zusammenhang das im Jahre 2003 von
der Niedersächsischen Landesregierung verabschiedete Hochschuloptimie-
rungskonzept (HOK). Aufgrund stetig zunehmender Belastung der öffentlichen
Haushalte mußten demnach ab 2004 auch die niedersächsischen Hochschulen
52
ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch Umstrukturierung und Optimie-
rung des Hochschulsystems leisten [vgl. HOK]. Damit einher gingen neben einer
sukzessiven Umstellung der Studiengänge auf das international übliche „Bache-
lor-/ Mastersystem“ sowie die flächendeckende Einführung des „ECTS“ vor
allem auch dedizierte Umstrukturierungsvorgaben für einzelne Hochschul-
standorte. Siehe auch die Kapitel „8.2.2 Der Bologna-Prozeß“ und „8.2.3 Teil-
nahme am European Credit Point System (ECTS)“. Dabei werden im HOK
zuweilen neben Hochschulen auch einzelne Fachbereiche benannt, die inner-
halb eines vorgegebenen Zeitraums entweder mit anderen zu fusionieren, an
andere Hochschulen umzusiedeln oder gar ganz zu schließen sind [vgl. HOK].
Zwar wird auf das HOK an anderer Stelle noch näher eingegangen. Die hier im
folgenden aufgelisteten Medienhochschulen und -fakultäten sind daher welche,
die zum einen auch nach Umsetzung des HOK bestehen bleiben werden oder
aber basierend auf den Beschlüssen des HOK in die hier diskutierte neue Me-
dienhochschule mit eingehen könnten.
3.2.1 Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Die „Hochschule für Bildende Künste Braunschweig“ (HBK) ist die einzige
Kunsthochschule des Landes Niedersachsen. Gegründet im Jahre 1963 zählt
sie eher zu den jüngeren Kunsthochschulen Deutschlands. Ihre Geschichte
geht zurück auf das vom Braunschweiger Gewerbeverein 1841 gegründete
„Zeichen-Instituth“ [vgl. @HBK]. Einst wurden an diesem Standort Zeichner für Be-
rufe der angewandten Kunst ausgebildet. Sie ist laut eigenem Statement „eine
junge Hochschule mit eindrucksvoller Tradition“ [vgl. @HBK].
Heute bietet die Hochschule für Bildende Künste Braunschweig als bundesweit
zweitgrößte Einrichtung neben der Universität der Künste Berlin alle Besonder-
heiten einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule. Freie Kunst, Kommu-
nikationsdesign und Industrial Design sowie Kunstwissenschaft und Medienwis-
senschaften markieren die drei Kernbereiche, auf die sich die Hochschule nach
eigenen Angaben gegenwärtig konzentriert [vgl. @HBK].
Interdisziplinarität und Praxisbezug sind laut eigenem Bekunden der HBK maß-
geblich für Studieren und Forschen im gesellschaftlichen Kontext mit Blick auf
53
die späteren Berufsfelder von Künstlern, Designern, Kunst- und Medienwissen-
schaftlern [vgl. @HBK].
Das an der HBK betriebene „Institut für Medienforschung“ (IMF) ist laut Plank
ein „Think Tank“ an der Schnittstelle von Kunst, Design und Medienwissen-
schaft [vgl. Plank S. 215]. Sogenannte „zeitbasierte Medien“ wie Fernsehen / Film und
Multimedia sowie deren Konvergenz im Computer bilden den zentralen For-
schungsschwerpunkt des IMF. Gegenstand hier sind vor allem auch die Einbe-
ziehung und „Durchdringung des Wohn-, Transport- und Arbeitsumfeldes mit
elektronischen Geräten und deren medial vermittelte Steuerung“ [Plank S. 215] im
Hinblick auf Architektur, Produktdesign und Objektkunst.
Die Vermittlung von „klassischem Film-und Fernsehhandwerk“ steht jedoch
nicht im Vordergrund der Lehre an der HBK. Ihre Ausrichtung ist daher primär in
einem Kontext der freien Kunst zu sehen.
3.2.2 IJK der Hochschule für Musik und Theater Hannover
Als Institut der „Hochschule für Musik und Theater“ (HMT) in Hannover vereint
das „Institut für Journalismus und Kommunikation“ (IJK) [vgl. @IJK] in Kooperation
Studiengänge aus dem Fachbereichen Design und Journalistik der Fachhoch-
schule Hannover, das „World Wide Learning Lab Lower Saxony“ sowie die kul-
turellen Angebote der Hochschule für Musik und Theater Hannover wie Schau-
spiel oder Jazz / Rock / Pop. Angeboten werden zur Zeit die Studiengänge „BA
/ MA Medienmanagement“, „MA Multimediale Kommunikation sowie „Medien-
wissenschaften“ als Nebenfachangebot.
Der Grundstein für die Entstehung des IJK wurde 1985 mit der Errichtung des
Studiengangs „Journalistik“ an der HMT gelegt. Es folgte die Gründung des
Studiengangs „Medienmanagement / Angewandte Kommunikationsforschung“
im Jahr 1990. Die HMT ist eine der wenigen künstlerisch-wissenschaftlichen
Hochschulen in Deutschland, zu deren Besonderheiten auch eine breite Fun-
dierung in den wissenschaftlichen Fächern gehört [vgl. Hanisch S. 220]. Das besonde-
re an diesem Hochschulkonzept ist somit, daß auf diese Weise künstlerische
Ausbildung, Schauspiel, Musiklehrerausbildung mit Medien-und Musikwissen-
54
schaft in einem Miteinander von Kunst und Wissenschaft verknüpft werden.
Nach Ansicht des IJK ist genau diese Verknüpfung von Lehre und Kunst ein
elementarer Grundstein für den späteren, beruflichen Erfolg der Studenten [vgl.
@IJK].
Studienbegleitende Projekte sollen den IJK-Studenten das Sammeln praxisna-
her Berufserfahrung sowie das Anwenden des theoretisch Erlernten in der Pra-
xis ermöglichen. Beispiele dieser Arbeit sind unter anderem von der Hochschu-
le herausgegebene, professionell durch Studenten erstellte Zeitschriften oder
die Moderation des Klinikradios der „Medizinischen Hochschule Hannover“
(MHH) [vgl. Hanisch S. 220].
Das IJK befindet sich, von der HMT ausgegliedert, in den ehemaligen Räumen
der Weltausstellung EXPO2000 auf der sogenannten EXPO-Plaza in Hannover.
Derzeit gehören dem Institut vier Professoren sowie ca. 10 wissenschaftliche
Mitarbeiter an [vgl. @IJK].
3.2.3 FH-Hannover: Fakultät III und Fachbreich Kunst
Die „Fachhochschule (FH) Hannover“ (FHH) bietet ein ziemlich breit gefächer-
tes Portfolio an Studiengängen, von der Architektur bis hin zur Sozialarbeit. Die
Themen Film und Medien waren an der FHH bis 2004 auf zwei Bereiche ver-
teilt, zum einen auf die „Fakultät III Medien, Information und Design“ und zum
anderen auf den „Fachbereich Bildende Kunst“.
Durch ihre personelle sowie technische Ausstattung im Bereich der AV-Medien
(Audiovisuellen Medien), besonders in den BA-Studiengängen „PR und Journa-
listik“ sowie „Kommunikationsdesign“ mit verschiedensten Studienrichtungen
sieht sich die FHH auch in diesem Segment gut innerhalb des Deutschen
Hochschulmarktes positioniert [vgl. FHH FAK III S. 4 f.].
Hierbei hat sich die FHH bereits im Vorfeld namhafte Partner für eine praxisge-
rechte Ausbildung ins Boot geholt. So wurden bereits in der konzeptionellen
Planungsphase dieses Studienbereiches Branchengespräche mit Produktions-
firmen und Sendern wie AZ Media, NDR, RTL, SAT.1 sowie mit dem Deutschen
55
Programm des Rumänischen Fernsehens in Bukarest geführt. Damit einher
gehen auch Vereinbarungen zwischen der FHH und den Unternehmen, die den
Studenten sichere Praktikumsplätze garantieren [vgl. FHH FAK III S. 3]. Darüber hin-
aus besteht auch eine „Academic Partnership“-Abkommen mit der Firma AVID.
AVID gilt als Standard im Bereich des analogen als auch des digitalen Film-
schnitts sowie der Nachbearbeitung des Filmmaterials, der sogenannten
„Postproduction“. Hierbei handelt es sich um eine Qualifikation, die sowohl im
TV- als auch im Kinogeschäft international gefordert wird. Vergleichbar wäre
das mit dem Voraussetzen von Kenntnissen von „Microsoft Windows“ beim Ar-
beiten in der IT-Welt.
Hat man in der Fakultät III doch eher das digitale Medien-und TV-Geschäft so-
wie den Bildjournalismus im Blick, widmete man sich im Fachbereich Bildende
Kunst mit seiner „Kameraklasse“ eher dem klassischen Filmgenre. Dieser wur-
de jedoch im Rahmen des HOK im Jahre 2004 an die Universität Hildesheim
übertragen, wo er letztendlich jedoch nicht mehr als eigenständiger Studien-
gang zu finden [vgl. MinKult / MinWiss], sondern im dortigen „Fachbereich II Kulturwis-
senschaften und Ästhetische Kommunikation“ untergegangen ist. Man könnte
auch sagen, daß er „dem HOK zum Opfer“ geworden ist.
3.3 ...in der Bundesrepublik
Die klassischen Domänen der Film-und Medienstudien findet man an den dafür
bekannten Hochschulen wie etwa der Filmakademie in Ludwigsburg, der HFF
Potsdam (Konrad Wolff), der HFF München oder der KHM Köln, um nur ein
paar wenige Beispiele zu nennen. Die hier wahllos aufgeführten Hochschulen
haben sich alle mit ihrem Ausbildungsprogramm am Medienmarkt etabliert und
besitzen größtenteils sogar weltweites Ansehen. Wenngleich ein hierzu ver-
gleichbares Studienangebot innerhalb Niedersachsens zwar nicht vorhanden
ist, erscheint dieser Markt zudem bereits als aufgeteilt.
Neue Wege bestreitet derzeit die privat betriebene „Hamburg Media School“ [vgl.
@Hamburg Media School],die in Zusammenarbeit mit der US-Amerikanischen „Miami
Ad School“ [vgl. @Miami Ad School] ein zweijähriges Studium zum Werbefilmer anbie-
tet. Die Kosten hierfür belaufen sich derzeit auf 2.000,-pro Quartal [vgl. @Miami
56
Ad School]. Auch recht erfolgreich abseits bekannter Pfade wandelt die ebenfalls
privat betriebene „German Film School“ in Elstal bei Berlin [vgl. @Film School]. In ei-
nem sechs semestrigen Vollzeitstudium kann man dort das staatlich anerkannte
Diplom zum „Digital Artist“ erlangen. Ein digitaler Künstler bildet Kunst für ein
digitales Klima, wie CD-ROMs, Videospiele, „Netzaufstellungsorte“ oder Digital-
schallplatten [@3sat]. Gegen eine Studiengebühr von 44.940,-erlernt man dort
alles rund um das Themenfeld CGI-Film [vgl. @Film School]. Die hohen Zugangsan-
forderungen an die Studenten und die große Unterstützung der Hochschule
seitens der etablierten Anbieter von Hard-und Software zeigen, daß Medien-
schul-Konzepte auch dann umgesetzt werden können, wenn sie inhaltlich neue
Wege gehen und von den Studenten sehr hohe Studiengebühren abverlangen.
Unter Zugrundelegung der derzeitigen, lokalen Gegebenheiten der niedersäch-
sischen Medienlandschaft, die weder über wirklich große Sendeanstalten noch
über bedeutende Filmproduktionsgesellschaften verfügt sowie unter Würdigung
der oben gemachten Feststellungen zur derzeitigen Lage des bundesdeutschen
Medienbildungsangebots wurde für die hier geplante Medienakademie zunächst
ein Producer-Studiengang“ angedacht, der jeweils durch eines der folgenden
vier inhaltlichen Schwerpunktmodule ergänzt wird:
Musikvideo
Werbe-und Industriefilm
Videojournalismus
Politische PR in den Medien
Die Studiengänge „Musikvideo“, „Videojournalismus“ sowie „Politische PR in
den Medien“ werden derzeit als eigenständige, akademische Studiengänge in
Deutschland nicht angeboten [vgl. @medienstudienfuehrer]. Es sei zu erwähnen, daß die
nordmedia in Kooperation mit der Firma AZ-Media AG und des Instituts für
Journalistik und Kommunikationsforschung (IJK) der Hochschule für Musik und
Theater Hannover (HMT) bereits im Januar 2004 ein Trainee Programm zum
„Videojournalisten“ gestartet hat und somit bereits eine Kompetenz im Hause
nordmedia vorhanden ist.
Vereinzelte Inhalte des Studiengangs „Werbe-und Industriefilm“ werden zwar
bereits an der Filmakademie in Ludwigsburg angeboten [vgl. @Filmakademie], aller-
57
dings sind diese Lehrinhalte über die in sich jeweils abgeschlossen, eigenstän-
digen Studiengänge „Werbefilm“ sowie „Wirtschafts-und Wissenschaftsfilm“
verteilt.
Die für die NMS zunächst vorgesehene Form der reinen Aufbaustudiengänge
zur Spezialisierung und Weiterqualifizierung von Medienprofis wird in Deutsch-
land derzeit ebenfalls nicht angeboten [vgl. @medienstudienfuehrer] und würde somit ein
Alleinstellungsmerkmal darstellen.
Zusätzlich zu den hier genannten Studienangeboten sind noch weitere, nicht
mit einem Mastergrad abschließende Weiterbildungsangebote angedacht. Er-
läuterungen hierzu siehe auch im Kapitel „12.2 Empfehlungen für weitere Bil-
dungs-und Studienangebote“.
3.3.1 Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-Babelsberg
Bezüglich der Historie der „Hochschule für Film und Fernsehen Potsdam-
Babelsberg“ (HFF) sei zunächst einmal auf das vorherige Kapitel „3.1 Kurze
Historie der Medienhochschulentwicklung in Deutschland“ verwiesen.
Die 1954 aus der „Filmakademie Babelsberg“ hervorgegangene HFF, die seit
1985 nach dem DEFA-Regisseur Konrad Wolf er ist der Bruder des ehemali-
gen Leiters des DDR-Geheimdienstes Markus „Mischa“ Wolf benannt ist,
sieht sich als eine künstlerische Medienhochschule mit Ausbildungsschwer-
punkten in Film und Fernsehen. Dabei sieht man dort das Zusammenspiel von
neuen Medientechnologien und konventionellem Filmhandwerk als einen zen-
tralen Bestandteil der Ausbildung [vgl. @HFF Potsdam]. Folgt man den Ausführungen
des Internetauftritts der Hochschule, geschieht dies „in einem Spannungsfeld
von Tradition und Moderne, von individueller Begabtenförderung und Entwick-
lung von Teamfähigkeiten, von klassischem Filmmaterial und digitaler Bild- /
Tonerzeugung, von Studien-/ Ausbildungsangeboten für Filmberufe und sol-
chen für technologisch-kreative Tätigkeiten in IT-Bereichen“ [@HFF Potsdam]. Dem-
nach sieht man sich an der HFF „Konrad Wolf“ sehr breit aufgestellt. Das be-
sondere Anliegen der Hochschule liegt somit in der Verbindung von künstleri-
schen und wissenschaftlichen Studiengängen mit einem theoriegeleiteten pra-
58
xisbezogenen Studium. Dies kann jedoch zugegebenermaßen nicht als Allein-
stellungsmerkmal der Potsdamer Hochschule betrachtet werden, verknüpfen
doch heutzutage alle grundständigen Medienhochschulen die Kunst mit der
Theorie, wollen sie auch weiterhin ihre Berechtigung in den Augen der Medien-
industrie behalten. Verwiesen sei hier beispielsweise nur einmal auf die HFF
München im Kapitel „3.3.5 Hochschule für Fernsehen und Film München“.
Was jedoch in der Tat als kleine Besonderheit dieser Hochschule gesehen wer-
den kann, ist das Bekenntnis, daß sie mit ihren Weiterbildungsangeboten und
kulturellen Veranstaltungen auch „ein Ort der kulturellen, sozialen und politi-
schen Auseinandersetzung“ sein will [@HFF Potsdam]. So nennt Mikos in einem Auf-
satz über den dortigen Studiengang „AV-Medienwissenschaft“ unter anderem
„Film und Fernsehen in der DDR“ oder „Shoah im Film“ als Beispiele auch für
einen politischen Schwerpunkt der Lehr-und Forschungsarbeit an der Hoch-
schule für Film und Fernsehen in Potsdam-Babelsberg [ vgl. Mikos S. 244].
Wie auch bei dem für die in dieser Arbeit diskutierten Medienhochschule für
Niedersachsen sehr wichtigen Aspekt der lokalen Standortförderung bekennt
sich auch die brandenburgische Hochschule ganz klar dazu, daß sie „mit ihrer
künstlerischen Entwicklung und Produktion, ihrer wissenschaftlichen Forschung
und ihrer Ausbildung zur Stärkung des Medienstandortes Potsdam“ beiträgt
[@HFF Potsdam].
3.3.2 Kunsthochschule für Medien Köln
Die Kunsthochschule für Medien in Köln (KHM) nahm im Oktober 1990 als erste
Kunsthochschule, die sich als „Hochschule für alle audiovisuellen Medien in
Deutschland“ versteht, ihren Lehrbetrieb auf [vgl. Trogemann S. 227]. Zunächst nur mit
einem viersemestrigen Zusatz-und Weiterbildungsangebot gestartet, wurde
das Portfolio im Wintersemester 1994 / 1995 um einen 8-semestrigen, grund-
ständischen Diplomstudiengang erweitert.
Schon der Name dieser Hochschule soll symbolisieren, daß sie sich im weiten
Spannungsfeld zwischen Lehre und Forschung einerseits und zwischen Kunst
„im Zeitalter ihrer technischen (Re)-Produzierbarkeit“ [Trogemann S. 227] andererseits
59
sieht. Der selbst gewählte Anspruch zwischen künstlerischer Phantasie, theore-
tisch-historischer Wissensvermittlung und medientechnischem Anwenden inter-
disziplinär zu agieren, steht im Mittelpunkt des Hochschulhandelns [vgl. Trogemann S.
227].
Die Qualifikationen, die sowohl während des achtsemestrigen Vollstudiengangs
als auch während der Zusatz-und Weiterbildungsstudien vermittelt werden sol-
len, setzen sich im wesentlichen aus den drei Komponenten akademische Wis-
sensvermittlung, Anwendung künstlerischer Praxis sowie medienwirtschaftli-
ches Fachwissen zusammen [vgl. @KHM].
Primär angeboten wird ein Studiengang „Audiovisuelle Medien“, der sich wie-
derum in die vier Fächergruppen „Fernsehen / Film“, „Mediengestaltung“, „Me-
dienkunst“ sowie „Kunst und Medienwissenschaften“ unterteilt.
Dabei hat sich die KHM zum Ziel gesetzt Qualifikationen zu vermitteln, die auf
spezielle Tätigkeitsfelder von Regisseuren, Autoren, Redakteuren oder Produ-
cern fokussieren [vgl. Trogemann S. 228].
3.3.3 Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
In ihrem Selbstverständnis begreift sich die „Hochschule für Gestaltung Karls-
ruhe“ (HFG) nicht als Medienhochschule, sondern als eine „Hochschule für
Gestaltung mit dem Schwerpunkt Medien“ [Beller S. 225]. Aus diesem Ansatz her-
aus wäre im eigentlichen Sinne von reiner Medienausbildung nur die Abteilung
„Film“ innerhalb des Fachbereichs „Medienkunst“ von Bedeutung [vgl. @HFG].
Gleichwohl muß man diese, 1992 gemeinsam mit dem „Zentrum für Kunst und
Medientechnologie“ (ZKM) in Karlsruhe gegründete Hochschule zu den mei-
nungsbildenden Medienhochschulen Deutschlands zählen. Seit 2001 ist Prof.
Dr. Peter Sloterdijk Rektor der HFG. Sloterdijk, als Philosoph und Ko-Moderator
unter anderem auch durch die ZDF Fernsehsendung „Das philosophische
Quartett“ einem größeren Publikum bekannt, gilt als einer der prägenden, aber
auch umstrittensten Philosophen der Gegenwart [vgl. @Philosophische Quartett ZDF].
60
Somit hat sich die HFG innerhalb der Fachwelt als philosophischer Impulsgeber
etabliert. Die Bibliothek und das Archiv befinden sich im mittlerweile von der
HFG angegliederten ZKM. Dadurch soll ein „Laborgedanke“ entstehen, der die
gesamte Ausbildung der HFG durchziehen soll, da man sich an der HFG als
„elektronisches Bauhaus“ verstehe [Beller S. 226].
An der HfG werden fünf Studiengänge angeboten, darunter die vier mit Diplom
abschließenden Praxisstudiengänge „Ausstellungsdesign und Szenografie“,
Kommunikationsdesign“, Medienkunst“ und Produkt-Design“ sowie der in die
beiden Richtungen „Kunstwissenschaft und Medientheorie“ beziehungsweise
Philosophie und Ästhetikunterteilte Magister-Theoriestudiengang [vgl. @HFG].
Innerhalb der Praxisstudiengänge werden vertiefend die Fächer „3D-Labor“,
„Architektur“, „Digitale Medien“, „Film“, „Fotografie“, „Kuratorische Praxis“ sowie
„Sound“ unterrichtet [vgl. @HFG]. Gerade diese Vertiefungsstudien zeigen, daß
auch die HFG die „Zeichen der Zeit“ erkannt hat und sich neben den traditionel-
len auch den zukünftigen Strömungen der Medienlandschaft öffnet.
3.3.4 Filmakademie Baden-Württemberg Ludwigsburg
Die 1991 gegründete „Filmakademie Baden-Württemberg“ gehört inzwischen zu
den international anerkannten Filmhochschulen. Betrachtet man die dort ange-
botenen Studiengänge, darunter Fächer wie „Regie“, „Bildgestaltung / Kamera“,
.., „Filmgestaltung“, .., „Serienformate“, „Interaktive Medien“, .., „Animation & Vfx
Producing“, wird schnell klar, daß man sich in Ludwigsburg primär dem klassi-
schen Film-und Fernsehhandwerk verpflichtet fühlt, dennoch aber auch aktuel-
le Entwicklungen nicht ignoriert [vgl. @Filmakademie].
Die internationale Ausrichtung der Filmakademie wird mit Hilfe von Austausch-
programmen mit Partnerschulen in Frankreich Kanada, Polen und Kuba stark
vorangetrieben [vgl. @Filmakademie]. Zudem unterhält die Filmakademie als einzige
Medienhochschule ein eigenes Verbindungsbüro in Berlin, welchem man mit
politischem Augenzwinkern die Bezeichnung „Ständige Vertretung“ gegeben
hat [vgl. @Filmakademie].
61
Die Rechtsform der Filmakademie Baden-Württemberg ist auch hier die einer
gemeinnützigen GmbH. Sie wird seit 1997 aus dem Haushalt des Landes Ba-
den-Württemberg finanziert. „Gegenstand des Unternehmens ist die projektbe-
zogene Ausbildung, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Filmgestal-
tung und Film-und Medienproduktion“ [@Filmakademie].
Die Akademie gehört dem tertiären Bildungsbereich an, was bedeutet, daß
nach einer vom Baden-Württembergischen Landtag beschlossenen Änderung
des Filmakademiegesetzes im Jahre 2003 eine erfolgreich abgeschlossene,
vierjährige Ausbildung an der Filmakademie mit berufsbefähigenden Abschlüs-
sen an staatlichen Kunsthochschulen gleichgestellt und somit staatlich aner-
kannt ist [vgl. @Filmakademie].
Darüber hinaus wird von der Filmakademie Ludwigsburg auch eine sogenannte
„Masterclass“ angeboten. Diese richtet sich an Absolventen von Filmhochschu-
len oder Universitäten sowie an Mitarbeiter der Filmindustrie und ist ein einjäh-
riges Weiterbildungsprogramm für Produktion, Stoffentwicklung, Finanzierung
und Verleih für den europäischen Filmmarkt. Dieses Programm wird von der
Filmakademie Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Filmhochschule
„La fémis“ in Paris organisiert und durchgeführt [vgl. @Filmakademie].
3.3.5 Hochschule für Fernsehen und Film München
Als eine „Hohe Schule ‚sui generis’“ eine hohe Schule ‚eigener Art’ bezeich-
net sich die „Hochschule für Fernsehen und Film München“ (HFF) ganz selbst-
bewußt [Lerch-Stumpf S. 237]. Die HFF ist eine staatliche Hochschule in Trägerschaft
des Freistaats Bayern und zudem eine der bekanntesten und renommiertesten
deutschen Filmhochschulen. Sie nahm ihren Lehrbetrieb im Wintersemester
1967 / 1968 auf und feierte im November 2007 ihr 40-jähriges Bestehen.
Zu den Besonderheiten der HFF gehört die Fächerstruktur, die in sogenannte
„Abteilungen“ untergliedert ist. Allen Studenten gemein ist die Pflicht, zunächst
die Abteilungen I „Kommunikationswissenschaftsowie II „Technik“ zu durchlau-
fen. Auf diese Weise soll allen Studenten ein gemeinsames theoretisches sowie
praktisches Wissensfundament vermittelt werden. Die Hochschulleitung und
62
das gesamte Hochschulkollegium legen daher großen Wert auf ein Studium
„generale et integrale“ [Lerch-Stumpf S. 237].
Einen Eindruck von dieser Studienstruktur konnte sich der Verfasser vorliegen-
der Arbeit bereits selbst in der Zeit von 2000 bis 2002 als Lehrbeauftragter für
„Neue Medien und Politik“ der Abteilung I verschaffen.
Die eigentlichen Spezifizierungen der Studien finden sodann entweder in der
Abteilung III „Film-und Fernsehspiel“ mit den Ausrichtungen „Kamera“ und
„Drehbuch“ oder in der Abteilung IV Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik“,
ebenfalls mit den beiden Ausrichtungen „Kamera“ und „Drehbuch“, statt. Zu-
sätzliche Wahlfächer bieten abteilungs-und studiengangsübergreifende Lehr-
angebote wie „Angewandte Ästhetik“, „Bildgestaltung und Kameratechnik“,
„Creative Writing“, „Fernsehjournalismus“ oder „Werbe-, PR- und Imagefilm“.
Darüber hinaus werden noch die beiden Aufbaustudiengänge „Film-und Fern-
seh-Szenenbild“ und „Theater-, Film-und Fernsehkritik“ angeboten.
Pro Abteilung stehen jeweils nur 5 bis 10 Studienplätze jedes Jahr für Neuauf-
nahmen zur Verfügung. Überhaupt gehört die Hochschule mit ihren ca. 350
Studenten zu den eher kleineren Medienhochschulen Deutschlands. Auch hier
schreibt Lerch-Stumpf, Mitarbeiterin der HFF, recht selbstbewußt: „Es ist ein
Privileg, als eine/r von jeweils wenigen Jahrgangs-‚Auserwählten’ an der Hoch-
schule für Fernsehen und Film in München studieren zu können.“ [Lerch-Stumpf S.
237].
Hinzu kommt das Prinzip, möglichst jeweils „Big Names“ der Medienwelt als
Professoren, Honorarprofessoren oder Lehrbeauftragte zu verpflichten. Zu nen-
nen wären hier beispielsweise Doris Dörrie (Regie & Drehbuch), Michael Ball-
haus (Kamera), Fritz Pleitgen (Fernsehjournalismus), Wim Wenders (Regie &
Drehbuch) sowie Dieter Kronzucker und Gerd Ruge (beide Fernsehjournalis-
mus) [vgl. @HFF München].
Aber auch die Alumni-Liste der HFF ist nicht minder eindrucksvoll. Hier ein klei-
ner Auszug: Doris Dörrie, Bernd Eichinger, Roland Emmerich, Katja von Gar-
nier, Florian Henckel von Donnersmarck, Michael Schanze, Wim Wenders oder
auch Sönke Wortmann.
63
4Ad Public Private Partnership
Bevor wir uns dem „Public Private Partnership“ (PPP) im Zusammenhang mit
dem Hochschulbau widmen, zunächst einmal ein kleiner Exkurs in die Welt des
„klassische“ PPP.
In Anbetracht der angespannten finanziellen Haushaltslagen auf Bundes-, Lan-
des-und Kommunalebene das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) schätzte
1999 den kommunalen Investitionsbedarf für den Zeitraum von 2000 bis 2009
auf 686 Mrd. [vgl. IMMOBILIEN ZEITUNG S. 9 f.] sind die finanziellen Engagements
privater Investoren im Rahmen von Public Private Partnerships eine willkom-
mene Erleichterung für die öffentlichen Kassen [vgl. Leigland / Thomas S. 1].
In einem Factsheet zu PPP stellte die Wirtschaftprüfungsgesellschaft „Price
Waterhouse Coopers“ (PwC) allein für die deutschen Kommunen einen finanzi-
ellen Bedarf von über 100 Mrd. für den Zeitraum 2003 / 2004 fest [vgl. PWC].Der
Investitionsbedarf am Beispiel der Straßenverkehrsinfrastruktur macht die an-
gespannte Lage auf anschauliche Weise deutlich: Durch die Vereinigung
Deutschlands, den wachsenden EU-Binnenmarkt sowie die EU-Osterweiterung
geht die Verkehrswegebedarfsplanung bis zum Jahre 2015 von einer Zunahme
des Personenverkehrs um 20 % und des Güterverkehrs um 63 % aus [vgl. GföW S.
103]. Allein für den Zeitraum von 2001 bis 2015 antizipiert laut der „Gesellschaft
für öffentliche Wirtschaft“ (GföW) allein der Bundesverkehrswegeplan Investi-
tionen für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße von 150
Mrd. €, wovon rund 83 Mrd. oder 55 % auf die Erhaltung der Bestandsnetze
entfällt [vgl. GföW S. 103].
Trotz des hohen Bedarfs an Investitionen können die öffentlichen Haushalte
aufgrund stagnierenden Wirtschaftswachstums bedingt durch sinkende Steu-
ereinnahmen und steigende Sozialausgaben ihren Verpflichtungen nicht in
ausreichender Art und Weise nachkommen. Eine Neuverschuldung in alter Ma-
nier wird zudem durch die bestehende Verschuldung in Verbindung mit den zur
Einhaltung verpflichtenden Maastrichtkriterien verhindert, was die Situation
nicht einfacher macht. Der bis dato angehäufte Investitionsstau, der laut Schät-
zungen von Bund und Ländern alleine im Fernstraßenbau eine Investitionslücke
von 2,5 Mrd. pro Jahr bedeutet, und der damit verbundene Maßnahmenstau
64
lassen sich durch PPPs und die ihnen innewohnenden Einspar-und Rationali-
sierungspotentiale verringern [vgl. ERNST & YOUNG S. 1]. Die Zusammenarbeit öffentli-
cher Institutionen und privater Investoren erfreut sich daher in der Praxis immer
größer werdender Beliebtheit.
4.1 Wissenschaftstheoretische Positionierung von PPP
Das Thema „Public Private Partnerships“ erhält in der deutschsprachigen Lite-
ratur mit Etablierung von Initiativen wie der „PPP Initiative Nordrhein Westfa-
len“, den Kompetenzzentren in Niedersachsen beziehungsweise Brandenburg
oder dem „PPP-Kompetenzzentrum der Bundesregierung“, zunehmend einen
immer wichtigeren Stellenwert [vgl. Ummen]. Die Gründung des PPP-Zentrums der
Bundesregierung war im übrigen ein wichtiger Schritt in der Entwicklung der
deutschen PPP-Landschaft [vgl. Ummen]. Zur PPP-Taskforce gehören unter ande-
rem das Bundesfinanzministerium, das Bundeswirtschaftsministerium, der
Hochbauausschuß der Bauministerkonferenz, der Unterausschuß Kommunale
Wirtschaft und Finanzen der Innenministerkonferenz der Länder, Verbände der
Bau-und Kreditwirtschaft, kommunale Spitzenverbände, die IG Bau und die
Bundesarchitektenkammer [vgl. IHK Berlin].
Dieser Umstand wird durch die Tatsache begründet, daß sich die deutschen
Kommunen an positiven Beispielen wie der Umsetzung von PPP-Initiativen in
Großbritannien orientieren und von denselben Effizienzeffekten profitieren wol-
len. Um auf eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit stoßen zu können, er-
scheint es nämlich als sinnvoll, den Gedanken der Zusammenarbeit zwischen
öffentlicher Hand und privaten Unternehmen zu etablieren und zu fördern. Dar-
über hinaus wird der Rückstand, den Deutschland auf dem Themengebiet PPP
hat, durch verstärkte Aktivitäten in der jüngeren Vergangenheit zumindest teil-
weise reduziert beziehungsweise behoben. Dabei jedoch ist immer noch viel
Pionierarbeit zu leisten, um einen Wissensstand, wie ihn zum Beispiel die engli-
schen PPP-Beteiligten besitzen, zu erreichen. Während das Thema PPP in
Deutschland erst seit wenigen Jahren verstärkt Beachtung findet, wurde zum
Beispiel in Großbritannien schon im Jahre 1992 durch das sogenannte „Herbst-
statement“ des damaligen Finanzministers Kenneth Clarke der Weg für den
erweiterten Einsatz von privatem Kapital für die Bereitstellung von Produkten
65
und Dienstleistungen des öffentlichen Lebens geebnet [vgl. Jacob / Kochendörfer S. 33].
4.2 Definition von Public Private Partnership
In der Literatur existieren diverse Definitionen zum Begriff „Public Private Part-
nership“. Zum einen werden PPPs als „enge Zusammenarbeit von öffentlicher
Hand und privaten Unternehmen bei Stadtentwicklung und Wirtschaftsförde-
rung“ [Schulte / Bone-Winkel S. 38] benannt, oder auch als eine Form von „frei ausge-
handelten und durch privatrechtliche Vereinbarungen vertraglich fixierte Zu-
sammenarbeit zwischen Kommune und Investor [beziehungsweise Projektent-
wickler] [÷] zum Zwecke gemeinsamer Projektentwicklung“ [Schulte / Bone-Winkel S. 61
f.] dargestellt. Neben diesen Konstituenten eines PPP spielt vor allem auch der
langfristige Charakter der vertraglichen Übereinkunft eine bedeutende Rolle.
Der langfristige Charakter von PPPs kommt im Rahmen der Beiträge zur öffent-
lichen Wirtschaft durch die Würdigung der langfristigen Perspektive und der
mehrjährigen Vertragsdauer zum Tragen [vgl. GföW S. 8 & S. 32]. Da sich die Projekt-
verträge nicht selten über Zeiträume von 20 bis 25 Jahren erstrecken, muß im
Vorfeld der Vertragsunterzeichnung ein genaues Augenmerk auf die Vertrags-
inhalte gelegt werden [vgl. ERNST & YOUNG S. 3].
Generell muß bei einer Zusammenarbeit wie einem PPP geklärt werden, wel-
che Pflichten die jeweiligen Vertragspartner haben sowie welche Rechte sie
wahrnehmen sollen. In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Ausge-
staltungsformen von PPP-Projekten, von der Planung über den Bau und der
Finanzierung eines Projektes bis hin zu den Aufgaben, die zur Unterhaltung des
Objektes notwendig sind um dessen laufenden Betrieb gewährleisten zu n-
nen [vgl. DÜSSELDORFER.. S. 24].
Das Besondere an PPPs ist, daß die öffentliche Hand die öffentliche Infrastruk-
tur nicht mehr unmittelbar selbst bereitstellt, sondern als Nachfrager vertraglich
definierter Leistungen gegenüber dem privaten Partner auftritt.
66
4.3 Herkunft und Entwicklung von Public Private Partnerships
Um ein tiefergehendes Verständnis für die Intentionen zu erlangen, die hinter
der Initiierung und Durchführung von PPPs stehen, muß kurz auf die geschicht-
liche Entwicklung dieser Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und
privatem Sektor eingegangen werden. Nachdem der Staat seit dem ausgehen-
den 19. Jahrhundert seine Verantwortlichkeiten permanent ausweitete und so-
mit neben seiner Ordnungsfunktion auch Leistungsaufgaben übernahm, haben
sich in der heutigen Zeit neue, systemimmanente Probleme ergeben, die zu-
sammen mit Phänomenen wie Massenarbeitslosigkeit und Globalisierung ge-
gebenenfalls krisenartige Zustände mit sich bringen können. Zu diesen Um-
ständen läßt sich auch der in Kapitel „4 Ad Public Private Partnership“ erwähnte
Maßnahmenstau zählen. Diese krisenartigen Umstände bilden zusammen mit
weiteren Konstituenten, wie einem neuen rechtlichen Gestaltungsumfeld, Re-
formen von Staat und Verwaltung etc. die Erklärungsgrößen der wachsenden
Bedeutung von PPPs. Hierdurch bedingt ergibt sich ein Umdenken im Funkti-
ons-und Rollenverständnis der öffentlichen Hand. Meeder spricht hier in An-
lehnung an Kruzewicz von einem „kooperativen Interaktionsstaat“ [Meeder S. 4] an-
stelle eines „Interventions-und Steuerungsstaates“ [vgl. Kruzewicz S. 11-13].
Dieses Umdenken fand seinerzeit auch in den Köpfen führender US-
amerikanischer Politiker statt, was letztendlich dazu führte, daß der Begriff
„Public Private Partnership“ durch den US-amerikanischen Präsidenten Jimmy
Carter in seiner Regierungserklärung vom 28. März 1978 geprägt wurde, der
damit ein Konzept marktwirtschaftlich gesteuerter Stadtentwicklungspolitik ver-
folgte [vgl. Kirsch S. 15 sowie Barkenov / Boyle / Rich S. 69]. Im Vordergrund der Bemühungen
Carters stand die fundierte Lösung kommunaler Standortprobleme, die durch
die Einbeziehung des privaten Sektors und unter der Regie der Zentralregie-
rung erreicht werden sollte [vgl. Barkenov /Boyle / Rich S. 69].
Dem Beispiel der USA folgten im späteren Verlauf weitere Länder, darunter
auch Großbritannien, wobei im Gegensatz zu dem dezentralistischen Streben
der USA unter der Regierung Thatcher in Großbritannien versucht wurde, durch
die so genannten „Urban Development Corporations“ (UDCs) die Stadtentwick-
lungspolitik zu zentralisieren [vgl. Kirsch S. 17]. Bei den Erfolgen, die PPPs in n-
dern wie den USA oder dem Vereinigten Königreich verzeichnen im Vergleich
67
zu den anderen europäischen Ländern wurden im Vereinigten Königreich schon
die meisten PPPs in fast allen dafür in Frage kommenden Sektoren durchge-
führt [vgl. Howcroft S. 21 ff.], ist es verwunderlich, wieso der endgültige „Durchbruch“
der PPPs in Deutschland noch nicht gelungen ist hierbei muß man jedoch
berücksichtigen, daß die Vergabe von (Bau-)Leistungen in Deutschland oftmals
strengeren Vorschriften unterliegt als in anderen Ländern. Die öffentliche Hand
darf Leistungen nämlich nur dann an Private vergeben, wenn diese die Leistung
nachweislich kostengünstiger erbringen können. Ist dies nicht der Fall, so muß
die öffentliche Hand gemäß dem kommunalverfassungsrechtlichen Grundsatz
das Projekt in Eigenregie durchführen. Nicht auszuschließen ist jedoch, daß
sich auch diese Rechtspraxis aufgrund von neuen EU-Bestimmungen einmal
ändern kann.
Im Fall „Oderwitz“ führte diese Regelung gar zu einer Klage der betroffenen
Kommune gegen den Landkreis als zuständige Kommunalaufsichtbehörde vor
dem Bundesgerichtshof. Die Kommune konnte einen Anspruch auf Schadens-
ersatz, resultierend aus der Amtshaftung des Landkreises, geltend machen.
Seine Amtspflicht verletzend, hatte der Landkreis nämlich den Bau einer Sport-
halle genehmigt, wobei das zugrundeliegende Vertragswerk bei einer genaue-
ren Prüfung eigentlich als unwirtschaftlich hätte identifiziert werden müssen.
Das zugrundeliegende Leasingmodell bescherte der Kommune am Ende eine
doppelt so hohe Belastung wie unter Eigenregiebedingungen [DÜSSELDORFER.. S.
27]. Hieraus wird ersichtlich, welchen Hürden sich Projektbeteiligte bei PPPs
stellen müssen für eine ausführlichere Darstellung des Sachverhaltes siehe
[DÜSSELDORFER.. S. 27].
4.4 Public Private Partnership-Modelle für den Hochschulbereich
Public Private Partnership im Hochschulbereich kann nach Vogel / Stratmann
mittels Zuordnung in zwei Dimensionen charakterisiert werden: in den Grad der
Formalisierung sowie in die Kooperationstiefe [vgl. Vogel / Stratmann S. 94 ff.] & [vgl. Hannappel
S. 27 ff.].
Die erste Dimension „Formalisierungsgrad“ bestimmt, ob die Zusammenarbeit
zwischen Hochschule und Wirtschaft formeller oder informeller Natur ist, wobei
68
mit zunehmender Formalisierung auch die Verbindlichkeit des PPP zwischen
beiden Akteuren zunimmt.
Die Dimension der „Kooperationstiefe“ hingegen zeigt an, ob es im Rahmen des
PPP zwischen Hochschule und Wirtschaft lediglich auf der Ebene des Informa-
tions-und Wissensaustausches bleibt oder ob sogar gemeinsam an der Erar-
beitung neuen Wissens gearbeitet wird. Bewegt man sich innerhalb dieser bei-
den Dimensionen, so entsteht folgende Matrix:
Kontakt-
basierte
Kooperation
Kooperations-
tiefe For-
mularisier-
ungsaufwand
Informations-
austausch
Handlungs-
orientierung
Langfristige
Ressourcen-
poolung
Informelle
Kooperation
Informelles
Netzwerk Rahmen-
vertrag
Projekt-
programm
Gemischt-
wirtschaftliche
Einrichtung
Verein
Un-
selbständige
Einrichtung
Selbständige
Einrichtung
Abb. 7: PPP-Idealtypen [Quelle: Hannappel S. 28]
Somit ergeben sich nach diesem Modell folgende PPP-Organisationstypen [vgl.
Hannappel S. 28 ff.]:
69
Das Informelle Netzwerk:
Beispiele hierfür sind Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreise, Runde Tische
oder Netzwerke. Ihnen liegen in der Regel keine rechtlich bindenden Gesamt-
vereinbarungen zugrunde; gleichwohl können aber punktuelle Einzelverträge
und Absichtserklärungen geschlossen werden. Bei diesen Konstellationen han-
delt es sich um den niedrigsten Grad der formalisierten Institutionalisierung [vgl.
Hannappel S. 28 ff.].
Der Rahmenvertrag:
Bei diesem Kooperationstypus handelt es sich um einen mittel-bis längerfristig
projektierten Austausch, dem ein allgemein gehaltener Vertrag zu Grunde liegt.
Damit einher geht eine Absichtserklärung, die dem Transfer von Wissen und
Personalressourcen eine gewisse Kontinuität und Verbindlichkeit geben soll.
Auch können hierbei zusätzlich im Rahmen von Einzelverträgen
projektbezogene Regelungen getroffen werden [vgl. Hannappel S. 28 ff.].
Der Verein:
Eine Kooperation, die auf Informationsaustausch basiert, kann mit Hilfe der or-
ganisatorischen Form „Vereinin eine rechtsfähige Form überführt werden. Da-
durch kann den Austauschbeziehungen eine vergleichsweise verbindliche und
zeitlich konstante Struktur verliehen werden, die dennoch den einzelnen Betei-
ligten keine unmittelbar starken Verpflichtungen auferlegt [vgl. Hannappel S. 28 ff.].
Die Projektkooperation:
Sie stellt eine Form der Zusammenarbeit dar, bei der die privatrechtlichen und
öffentlichen Partner in gemeinsamen Projekten kooperieren, jeder von ihnen
Ressourcen einbringt und von den dort generierten Ergebnissen profitiert. Das
juristische Fundament einer Projektkooperation ist der Kooperationsvertrag, der
außer dem Ursächlichen, dem Kooperationszweck, auch die Art der jeweils
einzubringenden Ressourcen und deren Nutzungsweise sowie die
Ergebnisverwertung in rechtlicher und praktischer Hinsicht regelt. Bei diesem
partnerschaftlichen Modell der Zusammenarbeit handelt es sich nicht um ein
Auftraggeber-Auftragnehmerverhältnis, sondern um eine Zusammenarbeit
zweier gleichwertiger und gleichberechtigter Partner [vgl. Hannappel S. 28 ff.].
70
Die unselbständige Einheit:
Hierbei handelt es sich um ein Konstrukt ohne eigenständige Rechtsform, das
zwar von beiden Partnern gemeinsam initiiert und gegründet wird, bei dem
Ressourcen wie Ausstattung oder Personal jedoch formal-rechtlich strikt
getrennt bleiben. Wie bei einer Projektkooperation bildet auch hier ein
Kooperationsvertrag die gemeinsame Grundlage, der ebenfalls Ressourcen-
einbringung und Ergebnisverwertung regelt, jedoch zusätzlich eine räumliche
und organisatorische Zusammenlegung zu einer Einheit festlegt [vgl. Hannappel S. 28
ff.].
Die selbständige Einheit:
Die gesellschaftsrechtlichen Formen für das organisatorische Konstrukt einer
selbständigen Einheit können die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder auch die Aktiengesell-
schaft (AG) sein. Hierbei sind die öffentlichen sowie privaten Gesellschafter so-
wohl an Grund-und Stammkapital sowie auch an eventuellen Erträgen entspre-
chend ihres Anteils an der Organisation beteiligt. Die einzelnen Projekte, die
sowohl von innen aus dem Kreise der Gesellschafter als auch von externen
Auftraggebern initiiert werden können, werden in der Regel einzelvertraglich
geregelt und auch finanziert [vgl. Hannappel S. 28 ff.].
Ergänzend hierzu läßt sich auch die Stiftung als mögliches Rechtskonstrukt für
ein PPP nennen; siehe hierzu auch die Annotation unter AN:im Kapitel „6 Die
nordmediaStiftung úAufbauorganisatorische Sicht“.
Betrachtet man die sechs einzelnen Organisationsformen, die hinter diesem
Modell stehen, so wird schnell deutlich, daß dieses Modell primär die forschen-
de Hochschule fokussiert und weniger (bis vielleicht gar nicht) die lehrende
Hochschule. Auch bieten sich die beiden in Formalisierung und Kooperations-
tiefe hochgradigsten Organisationstypen, die unselbständige und die selbstän-
dige Einheit, primär für das Einwerben und Umsetzen von forschungsorientier-
ten Drittmittelprojekten an.
So stellt auch Hannappel in seinen Betrachtungen fest, daß sich „die sechsstu-
fige Typologie auf PPP mehr auf die Forschung als die Lehre beschränkt“ [Han-
nappel S. 30]. Gleichwohl räumt er auch ein, daß sich mittels „Phantasie“ und „Krea-
71
tivleistung“ auch andere Formen der Kooperation zwischen Hochschule und
Wirtschaft vorstellen lassen, will man dieses zweidimensionale Modell zugrunde
legen.
In der Tat ist dieses zweidimensionale Modell eine gute Grundlage, auf der sich
aufbauend das hier im folgenden einzuführende „Dual-Kooperative Organisati-
onsmodell“ (DKO) ideal verorten und positionieren läßt. Siehe hierzu Abbildung
8 DKO in der Einordnung der PPP-Idealtypen“ im nächstfolgenden Kapitel „5
Das Dual-Kooperative Organisationsmodell“.
72
5Das Dual-Kooperative Organisationsmodell
Das Dual-Kooperative Organisationsmodell (DKO), im Englischen ließe es sich
wohl am treffendsten mit „DCO“ abkürzen, welches mit vorliegender Arbeit vor
allem im Kontext zu Medienhochschulen eingeführt werden soll, läßt sich am
besten wie folgt definieren:
Gemeinsames Anbieten und Erbringen von Leistungen durch Wirtschaft
und öffentliche Hand aus einer Schnittmenge von einerseits öffentlichem
Interesse und hoheitlichen Aufgaben sowie andererseits privatwirtschaft-
lichem Interesse unter Berücksichtigung / Zugrundelegung öffentlich-
rechtlicher / staatlicher Normen sowie Regeln privatwirtschaftlichen Han-
delns. Im Gegensatz zum reinen PPP fokussiert eine DKO zum einen auf
die ablauforganisatorische sowie die Human Ressources-Ebene, zum
anderen aber wird úim Gegensatz zum PPP úneben dem reinen Ge-
winnerzielungsinteresse ein weiteres Interesse der Wirtschaft bedient,
das zugleich auch im öffentlichen Interesse liegt (hier die Ausbildung
qualifizierten Nachwuchses). Hierbei ist ein Konstrukt gemäß DKO ein
auf unbestimmte Zeit angelegtes Projekt zur gemeinsamen Erbringung
von Dienstleistungen bei rechtlich und organisatorisch weitmöglichster
Eigenständigkeit der Partner.
Dabei können die beiden namensgebenden Teilbegriffe am besten wie folgt
verstanden werden:
Kooperativ:
Der Begriff „Kooperation“ leitet sich etymologisch aus dem Lateinischen „coope-
ratio“ ab, was für "Zusammenarbeit, Mitwirkung" steht. Darunter versteht man
das Zusammenwirken von Handlungen zweier oder mehrerer Lebewesen, Per-
sonen oder Systeme. Auch läßt sich darunter die „Erfüllung gemeinsamer Inter-
essen“ verstehen [vgl. Tröndle S. 13].
Anschauungsbeispiel kann hier das Modell der Berufsakademien (BA) sein, bei
dem eine akademisch-nahe Ausbildung mit sehr hohem Praxisanteil angesie-
delt im tertiären Bildungsbereich kooperativ von der Wirtschaft auf der einen
73
und dem „Schulträger“, der als Institution Berufsakademie auftritt, auf der ande-
ren Seite getragen und durchgeführt wird. In der Regel handelt es sich bei die-
sen Schulträgern um Trägervereine, die ihrerseits wiederum von der lokalen
Wirtschaft sowie den jeweiligen Kommunen und Landkreisen getragen werden.
Ein Beispiel hierfür ist die seit 1990 agierende „Berufsakademie Weserberg-
land“ (BAW) in Hameln, der die Gründung eines „Trägervereins Berufsakade-
mie Weserbergland e. V.“ durch 31 Unternehmen der heimischen Wirtschaft,
den Landkreis Hameln-Pyrmont sowie die Stadt Hameln im Jahre 1989 voraus-
ging [vgl. @BAW].
Allen voran ist das deutsche Duale Ausbildungssystem im Bereich der Lehrbe-
rufe weltweit be- und anerkannt für seine Kooperation zwischen Wirtschaft und
staatlicher Berufsschule. So schrieb zum Beispiel der damalige Präsident des
„Deutschen Lehrerverbandes“ (DL): „..Dabei ist das Berufsbildungssystem in
Deutschland integraler und bewährter Bestandteil der sozioökonomischen
Grundlagen unseres Rechts-und Sozialstaates. Es leistet gerade als dual-
kooperatives System im Miteinander zweier Lernorte den entscheidenden Bei-
trag zur beruflichen Qualifizierung sowie zur Sozialisation und gesellschaftli-
chen Integration der nachwachsenden Generation in das Gemeinwesen.“ [Kraus]
Dieser hohen „Kooperationsdichte“ mit der Wirtschaft bedienen sich auch die
Berufsakademien. Auch klassische Hochschulen streben zunehmend eine In-
tensivierung von Praxiskomponenten im Studium, oftmals auch im Rahmen so-
genannter „Technologie Transfers“, an.
Dual:
Besonders aber im kreativen Bereich darf sich eine Ausbildung, insbesondere
auch die akademische Ausbildung, nicht nur an der Theorie orientieren, son-
dern muß vielleicht sogar weit mehr als in allen anderen Studienbereichen
ein weites Spektrum an praktischer Ausbildung, Wissensvermittlung und Erfah-
rungsgewinnung bieten.
Dual dieser Begriff leitet sich etymologisch mit „dualis“ ebenfalls aus dem La-
teinischen ab und bedeutet „zwei enthaltend" wird daher im Rahmen einer
DKO-organisierten Medienhochschule auch die Vermittlung eines großen Teils
des Praxiswissens durchgeführt. Dies kann hier beispielsweise vor Ort bei den
74
teilnehmenden Medienunternehmen, in deren Produktionsstudios, an deren
Schnittcomputern oder auch bei Außendrehs geschehen.
Kontakt-
basierte
Kooperation
Kooperations-
tiefe For-
mularisier-
ungsaufwand
Informations-
austausch
Handlungs-
orientierung
Langfristige
Ressourcen-
poolung
Informelle
Kooperation
Informelles
Netzwerk Rahmen-
vertrag
Gemischt-
wirtschaftliche
Einrichtung
Verein
(NMA Akad.)
Teil-
selbständige
Einrichtung
(NMS Stiftg.)
Selbständige
Einrichtung
Projekt-
programm
+
DKO
Abb. 8: DKO in der Einordnung der PPP-Idealtypen [aufbauend auf: Hannappel S. 28]
Praktisches Umsetzen lernen erfolgt in realen Szenarios ähnlich wie es auch
jeder Auszubildende oder BA-Student durchlebt in der Praxis., hier unter den
Eindrücken des alltäglichen Stresses beispielsweise einer TV-Produktion oder
der Realisierung eines Werbespots, theoretisch abgerundet und akademisch
begleitet von der Hochschule.
Demzufolge wäre die DKO in ihrer Gesamtheit vermutlich mit Gemischtselb-
ständige Einheit“ am treffendsten eingeordnet, ist sie doch an dieser Stelle
schon einmal unserem Beispiel im Vorgriff auf die späteren Kapitel „6 Die
nordmediaStiftung úAufbauorganisatorische Sicht“ ff. folgend ein organisato-
risches Konstrukt aus der Schnittmenge von Stiftung (als „Selbständige Einrich-
75
tung“ bestehend aus den teilnehmenden Medienunternehmen + Öffentliche
Hand) einerseits und der ihr zu 100% gehörenden Akademie / Hochschule (als
„Teilselbständige Einrichtung“ zur Wissensvermittlung) andererseits. Davon ab-
gesehen, ob die Hochschule ein eigenständiges Konstrukt mit eigenem Gebäu-
de, oder aber eine zusammengesetzte organisatorische Einheit aus einem oder
mehreren Fachbereichen bereits bestehender Hochschulen ist, kann als DKO
nur die Gesamtheit, nur das Zusammenspielen von theorie-und praxisvermit-
telnden Akteuren (NMA + Praxisunternehmen) zuzüglich der technik-und infra-
strukturstellenden Einheit (Stiftung) verstanden werden. Somit muß die DKO,
zieht man noch einmal das Schaubild zur „Einordnung der PPP-Idealtypen“ [vgl.
Hannappel S. 28 ff.] nach Hannappel heran, in der Kooperationstiefe zwischen „Hand-
lungsorientierung“ und „Langfristiger Ressourcenplanung“ und im Formalisie-
rungsaufwand bei „Gemischtwirtschaftlicher Einrichtung“ eingeordnet werden.
Siehe hierzu auch die rot eingekreisten Einheiten in Abbildung 8 „DKO in der
Einordnung der PPP-Idealtypen“.
AN: Noch einmal zur Veranschaulichung: Die Stiftung (NMS) wäre für
sich genommen von den Ausprägungen „Kooperationstiefe“ und „For-
mularisierungsaufwand“ her mit der nach Hannappel verzeichneten
„Selbständigen Einrichtung“ identisch. Wird hier doch, wie später noch
erläutert, durch das gemeinsame Gründen einer Stiftung durch Öffentli-
che Hand und Privatwirtschaft eine auf einer langfristigen Ressourcen-
planung aufbauende, gemischtwirtschaftliche Einheit entstehen. Dieser
Stiftung als Besitzgesellschaft wäre sodann ein Tochterunternehmen
(NMA) zugeordnet, dem als eigentliche Akademie / Hochschule die Aus-
bildung und Koordinierung der Studierenden obliegt. Ihre dort vollzogene
Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Öffentlicher Hand läßt sie be-
treffend die „Kooperationstiefe“ als „handlungsorientiert“ einordnen. Bei
ihrer Einstufung gemäß „Formularisierungsaufwand“ muß man berück-
sichtigen, daß sie einerseits eine 100%-Tochter der NMA wäre, zugleich
aber aufgrund der von ihr ausgelagerten, bei den Medienunternehmen
durchzuführenden Praxiselemente des Studiums auch von diesen auf ei-
ner anderen Beziehungsebene abhängig wäre. Aufgrund dessen ließe
sich die NMA wohl am treffendsten mit dem Begriff „Teilselbständige Ein-
richtung“ beschreiben und einordnen. Diese beiden Konstrukte bilden,
wie auch die rote Einkreisung darstellen soll, gemeinsam die DKO.
76
In der Literatur tauchte der Begriff bislang recht selten auf, dann auch nur im
Bezug auf „Lernortkooperationen im Bereich der Ausbildungsberufe“ [vgl. Bau /
Meerten]. Hier wird er, unter anderem im Rahmen der Dokumentation eines vom
„Bundesinstitut für Berufsbildung“ (BiBB) geförderten Modellversuchs, zur Stei-
gerung der nichtakademischen Ausbildungsqualität durch engere Verzahnung
von Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben verwandt [vgl. @BiBB]. Auch tauchte
das Konstrukt der DKO / DCO, wie es in vorliegender Arbeit definiert und oben
beschriebenen wurde, bislang nicht in der Literatur auf. Ebenfalls im Zusam-
menhang mit akademischer oder künstlerisch-kreativer Ausbildung oder gar im
Zusammenhang mit akademisch-künstlerisch-kreativer Wissensvermittlung hat
dieser Begriff bislang noch keinen Einzug in die Literatur gehalten.
77
6Die nordmediaStiftung Aufbauorganisatorische Sicht
Kommen wir nun zur Konzeption der Medienhochschule und ihrer Zugliederung
zu den bereits bestehenden Strukturen in der niedersächsischen Medienland-
schaft. Dabei orientieren wir uns an der in Kapitel „1.2 Vorausgehende Überle-
gungen“ bereits erwähnten Konzeption für die Niedersächsische Staatskanzlei,
die sich damit befaßte, inwieweit und in welch struktureller Form eine neu zu
gründende Medienakademie am Standort Niedersachsen sinnvoll und darstell-
bar ist. Diese Konzeption wurde ebenfalls und ausschließlich vom Verfasser
vorliegender Arbeit erstellt und diente zugleich auch als praxisbezogene Vorar-
beit für vorliegende Dissertation.
Die aufbauorganisatorische Struktur der zu schaffenden Medienakademie glie-
dert sich auf in die Stiftung „nordmediaStiftung“ (NMS) die als Holding fungiert,
sowie die ihr zugeordneten, operativ agierenden Tochtergesellschaften „nord-
mediaAcademy gGmbH“ (NMA), „nordmediaBusiness GmbH“ (NMB) und
„northernStar (gGmbH)“. Letztere wäre auch als in der NMS angesiedelte Fach-
abteilung anstatt als eigenständiges Unternehmen denkbar. Zur grafischen Ve-
ranschaulichung siehe auch Abbildung 9 Aufbauorganisation / Organigramm“.
Die NMS Stiftung dient dem Zwecke der Förderung und Festigung des Medien-
standorts Niedersachsen. Hierfür bietet sie mit Hilfe der ihr zu 100% gehören-
den NMA ein am Markt absetzbares und auf die Zukunft der Medienpraxis aus-
gerichtetes akademisches Aus-und Weiterbildungsprogramm für geeignete und
entsprechend vorqualifizierte Personen der Medienbranche an. Den regionalen
Gegebenheiten der in Niedersachsen bereits ansässigen Unternehmen der
Medienwirtschaft und deren spezifische Nachfrage nach speziellen Fachkräften
ist bei Planung und Umsetzung des Stiftungszwecks stets oberste Priorität ein-
zuräumen. Des Weiteren muß die NMS zu einem späteren Zeitpunkt die Her-
beiführung der Auslobung eines Niedersächsischen Medienpreises sicherstel-
len können. Die Auslobung selbst soll jedoch durch die eigens zu gründende
northernStar gGmbH erfolgen oder aber, wie bereits oben erwähnt, gegebe-
nenfalls auch „nur“ als Fachabteilung der NMA. Die Planung und Realisierung
der NMS Stiftung hat nach Grundlage des Niedersächsischen Stiftungsgeset-
zes (NdsStiftG) zu erfolgen [vgl. Koss / Mehrl S. 1059].Die NMS sollte gemäß Kapitel
78
„14.4 Geschätztes Stiftungskapital und Ausschüttungen“ mit einem Stiftungska-
pital von 4.900.000,- ausgestattet sein.
Als selbständige Stiftung öffentlichen Rechts mit gemeinnütziger Zwecksetzung
[vgl. Hof S. 947 ff.] ist die NMS steuerbegünstigt und unterliegt zur Wahrung und Si-
cherstellung ihres Stiftungszwecks sowie ihrer Gemeinnützigkeit der öffentli-
chen Aufsicht. Kapitalisiert durch ihre Stifter, die sich im Idealfall zu 50% aus
dem öffentlichen, und zu 50% aus dem privatwirtschaftlichen Sektor rekrutieren,
übernimmt die NMS Stiftung die Funktion einer Besitzgesellschaft. Diese ist
Besitzerin der zum Teil recht hochwertigen technischen Ausstattung, die von
den Betriebsgesellschaften, allen voran der NMA zu monatlichen Selbstkosten,
oder aber gegebenenfalls kostenfrei genutzt werden. Siehe hierzu auch Kapitel
„6.2 Aufbauorganisation / Organigramm“. Diese Konstruktion ermöglicht die
Einbindung von Stiftern, ohne daß diese wirtschaftlich in das operative Geschäft
und die Eigenständigkeit der NMA eingreifen können. Inhaltliche Mitsprache-
rechte zur Ausbildung selbst sind davon jedoch unberührt; sie sind sogar expli-
zit erwünscht, um ausreichend Praxisnähe in der Ausbildung zu gewährleisten.
AN: In einem Gespräch mit Herrn Dr. Arno Brandt am Rande eines von
der nordmedia am 14. Mai 2008 in Hannover veranstalteten Symposiums
zum Thema „Medienklima Niedersachsen Fakten und Faktoren“ wurde
dem Verfasser dieser Arbeit die Machbarkeit der angedachten Stiftungs-
konstruktion aus PPP-theoretischer Sicht bestätigt. Dr. Arno Brandt ist
Bankdirektor der Norddeutschen Landesbank und dort als Leiter der
NORD/LB Regionalwirtschaft unter anderem auch betraut mit der Beglei-
tung und Beratung von PPP-Projekten in den Bereichen Wirtschaftsför-
derung und Clusterpolitik.
Ferner sind bei Erfolglosigkeit der Tochtergesellschaften das Eigentum und die
technische Ausstattung vor Totalverlust geschützt von vorsätzlich kriminellem
Handeln einmal abgesehen. Im Falle der Zustiftung von Sachmitteln kann so
den Stiftern die Rückgabe ihrer hochwertigen Ausstattung leichter zugesichert
werden. Als gemeinnützige Stiftung ist es der NMS zudem verboten, mit Unter-
nehmen der Medienwirtschaft oder auch mit Einzelpersonen in einen wirtschaft-
lichen Wettbewerb und Leistungsaustausch zu treten [vgl. Koss / Mehrl S. 1057 ff.]. Somit
79
ist auch hier eine Aufteilung in eine Stiftung einerseits und in die operativ han-
delnden Tochtergesellschaften andererseits begründet.
Genaueste Auswirkungen dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion, gerade
auch im Hinblick auf Steuern, Abgaben sowie zu Haftungsfragen sind vor einer
eventuell Umsetzung von Juristen sowie Steuer-und Finanzspezialisten zu
überprüfen. Diesbezüglich können hier nur Handlungsvorschläge gemacht wer-
den.
6.1 Abgrenzung zu „Stiftungshochschulen“
Bei dem in der vorliegenden Arbeit vorgestellten Modell einer Stiftung handelt
es sich nicht um die derzeit vieldiskutierten „Hochschulen in Trägerschaft von
rechtsfähigen Stiftungen des öffentlichen Rechts“, die sogenannten „Stiftungs-
hochschulen“.
Beim Modell der im § 55 ff. NHG beschriebenen Stiftungshochschule kann eine
bereits bestehende, staatliche Hochschule „..auf ihren Antrag durch Verordnung
der Landesregierung in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffent-
lichen Rechts überführt werden. 2Den Antrag beschließt der Senat mit einer
Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. 3Die Verordnung nach Satz 1 muss
den Zweck, den Namen, die Vertretung und den Sitz der Stiftung, die Zusam-
mensetzung, Verwendung und Verwaltung ihres Vermögens sowie die Weiter-
geltung von Vereinbarungen über die Beschäftigungssicherung übernommener
Beschäftigter und die Finanzierung der Beamtenversorgung regeln.“ [NHG § 55 (1)]
Somit geht bei diesem Modell der Stiftungshochschule nach Satz 3 auch die
Verantwortlichkeit für die Beamtenversorgung in die neu zu gründende Stif-
tungshochschule über, wohin gegen in unserem Modell der NMS / NMA gege-
benenfalls vorhandene Professoren existierender, staatlicher Hochschulen im
Rahmen der Beisteuerung des Landes Niedersachsen lediglich von ihren
Hochschulen an die NMA abgeordnet werden, jedoch dienstrechtlich ihrer alten
Hochschule zugehörig bleiben. Sollte die NMA ergänzend noch eigenes Lehr-
personal einstellen, so ist dieses im privatrechtlichen Verhältnis zu geschehen,
80
wobei sich bei der Vergütung an der für den akademischen Bereich zugeordne-
ten „W-Besoldung“ orientiert werden sollte [vgl. dbb].
Ein weiteres Unterscheidungs-und Abgrenzungskriterium zwischen NMA und
Stiftungshochschule wird bei einem Blick in § 55 Absatz 1 NHG deutlich: „..4In
der Verordnung sind insbesondere die für den Betrieb der Hochschule benötig-
ten Grundstücke im Eigentum des Landes sowie die für den Betrieb der Hoch-
schule benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter mit ihrer grund-
buchmäßigen Bezeichnung im Sinne des § 28 der Grundbuchordnung aufzu-
führen. 5Mit der Errichtung der Stiftung gehen das Eigentum an den in der Ver-
ordnung aufgeführten Grundstücken und die in der Verordnung aufgeführten
dinglichen Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über. 6Durch die Verordnung
wird eine Stiftungssatzung erlassen. 7Änderungen der Stiftungssatzung bedür-
fen der Genehmigung der Landesregierung.“ [NHG § 55 (1)] Hierbei geht also das
gesamte Grundvermögen der bisherigen Hochschule in die neue Stiftungs-
hochschule ein, wohingegen sich die NMA sowohl organisatorisch als auch ei-
gentumsrechtlich zu Beginn möglichst „schlank halten“ und sich statt dessen so
weit wie möglich der (technischen) Infrastruktur ihrer Partner aus der Medien-
wirtschaft bedienen soll.
Für den Themenkomplex der Überführung bestehender staatlicher Hochschulen
in Stiftungshochschulen sieht das NHG mit seinem vierten Kapitel einen kom-
pletten eigen Abschnitt vor, der die §§ 55 - 63 umfaßt und darunter namentlich
auch die Universität Göttingen nennt [vgl. NHG § 55 ff.].
Auch wenn es sich bei dem in vorliegender Arbeit vorgestellten und diskutierten
Modell der nordmediaStiftung nebst NMA explizit nicht um eine Stiftungshoch-
schule im Sinne des NHG handelt, wurde letztere dennoch bewußt zur Verdeut-
lichung der Abgrenzung an dieser Stelle kurz angesprochen.
81
6.2 Aufbauorganisation / Organigramm
Abb. 9: Aufbauorganisation / Organigramm
82
6.3 Die Medienakademie nordmediaAcademy gGmbH
Hier befinden wir uns nun auf der Ebene der „eigentlichen Hochschule“, die in
Anlehnung an die in nordmedia“ und das seinerzeit erstellte Konzept zunächst
einmal „nordmediaAcademy“ (NMA) genannt werden soll. Käme man zu dem
Entschluß, die Hochschule direkt am Standort Hannover anzusiedeln was
aufgrund der in Kapitel „2 Der Medienstandort Niedersachsen“ festgestellten
Konzentrationsdichte der niedersächsischen Medienindustrie an diesem Stand-
ort durchaus sinnvoll erschiene wäre sicher auch, in Analogie zu den anderen
deutschen Film-und Medienhochschulen die Namensgebung „Hochschule für
Fernsehen und Film Hannover“ (HFFH) zu überlegen.
Als gemeinnützige GmbH führt die NMA für die NMS die eigentliche, operative
Aus-und Weiterbildung der Studierenden durch. Ausgestattet mit einem
Stammkapital, das wie bei einer nicht-gemeinnützigen GmbH mindestens
25.000 betragen muß, ist sie eine hundertprozentige Tochter der NMS. Auf-
grund ihrer Gemeinnützigkeit ist sie gemäß §§ 52 - 59 Abgabenordnung (AO)
steuerbegünstigt und diesbezüglich weitgehend mit Vereinen gleichgestellt [vgl.
@Holt].
Die NMA erhält von der Stiftung die notwendige technische Ausstattung gegen
eine Verwaltungsgebühr, oder sofern es die finanzielle Situation zuläßt, gege-
benenfalls sogar kostenlos, jedoch stets nur leihweise(!) zur Verfügung gestellt.
Die NMA steht ferner als Vertragspartner von Studenten, Lehrenden, Dienstlei-
stern, Lieferanten etc. ein. Sollte sie, was anfangs jedoch nicht zu erwarten ist,
Gewinne erwirtschaften, so wären dann Ausschüttungen an ebenfalls steuerbe-
günstigte Gesellschafter hier die NMS Stiftung zulässig [vgl. @Holt]. Geschäfts-
führer könnte ein Mitarbeiter der NMS Stiftung sein.
Denkbar wäre auch, die NMA direkt als Stiftung zu führen. Eine organisatori-
sche Eingliederung von Tochterunternehmen mit eigenständiger, wirtschaftli-
cher Unabhängigkeit würde sich dann jedoch schwieriger gestalten. Will man
sich von Vornherein ausschließlich auf die Lehre beschränken, wäre ein „Nur-
83
Stiftungsmodell“ in Form einer klassischen Stiftungshochschule denkbar [vgl.
@Stiftungshochschule].
Neben der notwendigen Administration der Schule zur Selbstverwaltung sowie
zur Verwaltung der Studenten besteht die NMA aus dem Fachbereich „Film &
Medien“, dem der eigentliche Lehrkörper zugeordnet ist und der die im folgen-
den noch näher beschriebenen Studiengänge ausbildet. Der Fachbereich bildet
zudem bei Kooperationen mit anderen Hochschulen die fachliche Schnittstelle.
Grundsätzlich ist auch vorstellbar, der NMA weitere Fachbereiche wie zum Bei-
spiel „Rock & Popmusik oder „Hörfunk / Journalismus“ anzugliedern. Siehe
hierzu auch das Organigramm in Abbildung 9 „Aufbauorganisation / Organi-
gramm“ des Kapitels „6.2 Aufbauorganisation / Organigramm“.
6.4 Die Vermarktungsgesellschaft nordmediaBusiness GmbH
Eine frei auf dem Markt agierende Gesellschaft ist in diesem Modell die „nord-
mediaBusiness GmbH“ (NMB), die demnach ebenfalls eine einhundertprozenti-
ge Tochter der NMS ist. Ihre Aufgabe besteht darin, der Stiftung Geldzuflüsse
zu generieren. Als GmbH kann sie, im Gegensatz zur Stiftung, unabhängig am
Markt agieren. Schwerpunkte ihrer ausschließlich kommerziellen Tätigkeiten
sind unter anderem die Vermarktung von Abschlußarbeiten der NMA-
Studenten, die Akquise von Auftragsarbeiten für NMA Studenten, das Anwer-
ben neuer Studenten sowie deren anschließende Vermittlung in den Arbeits-
markt. Wird später der Filmpreis northernStar vergeben, fallen zudem dessen
Vermarktung einschließlich des Merchandisings, der Rechteverwertung oder
das Ticketing für die Galaveranstaltung in den Aufgabenbereich der NMB.
Es bleibt durch Steuerexperten und Fachanwälte zu prüfen, unter welchen
steuerrechtlichen Voraussetzungen die NMB ihre Überschüsse und Ausschüt-
tungen an die Mutter NMS abführen kann, damit diese die so gewonnenen Fi-
nanzmittel wiederum der NMA zweckgebunden zukommen lassen kann.
Da die NMB frei am Markt agieren soll, sei hier eine eigenständige und am Er-
folg zu messende Geschäftsführung vorzusehen. Es ist zu prüfen, inwieweit
84
hier die derzeit ruhende, von der nordmedia gehaltene „nordmedia Agentur
GmbH“ eingebracht werden kann.
6.5 Der Filmpreis und die northernStar (gGmbH)
Komplettiert wird das Gesamtkonzept NMS Stiftung durch die Verleihung eines
norddeutschen Filmpreises, dem „northernStar“ (NS). Er soll sowohl für heraus-
ragende Leistungen norddeutscher Medienschaffender als auch für Nord-
deutschland berührende Leistungen der Medienwelt verliehen werden. Detail-
lierte Anforderungen an diesen Medienpreis und an dessen organisatorische
Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Auswahl eines Kuratoriums, Definition
der Zielgruppe etc. sind gesondert zu erarbeiten und nicht Gegenstand des
vorliegenden Konzeptes.
Durchgeführt und organisiert werden sollen die Preisverleihungen durch die
northernStar gGmbH. Aufgrund des rein kulturpolitischen Aspektes solch eines
Preises, insbesondere auch für das Land Niedersachsen, sei die Rechtsform-
wahl der gemeinnützigen GmbH in Betracht zu ziehen.
Genaue Überlegungen bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung
der northernStar gGmbH können jedoch erst dann sinnvoll vorgenommen wer-
den, wenn die Anforderungen und Kriterien des Preises selbst weitgehend fest-
gelegt worden sind. Somit wäre es auch denkbar, den Filmpreis nicht über ein
eigenständiges Unternehmen in Form der northernStar gGmbH auszuloben,
sondern direkt von der Niedersächsischen Staatskanzlei in Form eines „Nieder-
sächsischen Staats-oder Medienpreises“ vergeben zu lassen. Bei diesem Mo-
dell wäre es sodann auch vorstellbar, den northernStar als Fachabteilung /
Fachbereich organisatorisch direkt in der nordmediaStiftung anzusiedeln, wel-
che die Vergabe des Preises vollständig im Auftrag der Landesregierung orga-
nisiert. Hierbei stehen zum Beispiel Fragen, ob es zum Verleihen eines Staats-
preises eines Kabinettsbeschlusses bedarf, was wiederum Auswirkung darauf
hat, ob und an wen dann die Planung und Durchführung der Verleihung eines
solchen übertragen werden darf, im Mittelpunkt. Damit einher ginge dann auch
die Fragestellung, ob, und wenn ja aus wessen Budget, Preisgelder gestiftet
werden sollen und dürfen.
85
6.5.1 Exkurs: „Der Große Heinz Erhard Preis“
Angeregt von den soeben beschriebenen, dieser Arbeit vorausgegangenen
Vorüberlegungen siehe hierzu auch Kapitel 1.2 „Vorausgehende Überlegun-
gen“ , die bereits einen Medienpreis erwähnten, regte die nordmedia im Jahre
2004 nun die Aufnahme intensiverer Planungen zur Durchführung und Vergabe
eines Medien(staats)preises für Niedersachsen an. Kurz darauf nahm sich die
in Hannover ansässige Produktionsgesellschaft „M Screen GmbH“ dieses The-
mas an und begann noch im gleichen Jahr mit den ersten Entwürfen für ein
Verleihungs-und Showkonzept. Unter beratender Mitwirkung des Verfassers
vorliegender Arbeit wurde, in memoriam an den großen deutschen Entertainer
Heinz Erhardt dessen Laufbahn in Hannover begann und der zugleich Na-
menspatron des Medienpreises sein sollte das Konzept für den „Großen
Heinz Erhardt Preis der Niedersächsische Staatspreis für Comedy“ den Gre-
mien von NDR, dem nordmedia-Vergabeausschuß sowie der Staatskanzlei in
Hannover vorgelegt [vgl. Wachholz / Osthoff].
Allen voran hat natürlich die Landespolitik immer ein Interesse an „schönen Bil-
dern“, die sowohl sie selbst sowie auch ihr Bundesland nach Möglichkeit bun-
desweit vor einer großen TV-Öffentlichkeit ins rechte Licht setzen sollen. Die
Faszination, die vom „Red Carpet Image“ und dem damit verbundenen Glamour
gerade auch auf politische Akteure ausgeht, wurde ja bereits eingangs in Kapi-
tel „1 Einleitung“ kurz beleuchtet. Diese Erkenntnis als Grundlage sowie einher-
gehend mit der Intention, den Medienstandort Niedersachsen zu fördern, sah
das Konzept eine einmal im Jahr auszustrahlende, 90-minütige TV-Gala im Sti-
le einer sogenannten „Retro Revue“ der 1950er und 1960er Jahre vor [vgl. Wachholz
/ Osthoff]. Diese sollte, ähnlich wie seinerzeit der Bayerische Fernsehpreis, zu-
nächst im Regionalfernsehen N3 (NDR) starten, um dann nach einer hoffentlich
recht kurzen Zeit des sich Etablierens alsbald zur besten Sendezeit um 20:15 in
das bundesweit ausgestrahlte Vollprogramm der ARD zu wechseln. Somit bau-
te das Konzept bewußt auf der TV-Show als zentralem Element der Preisverlei-
hung auf, um hiermit ein medienwirksames Podium zu schaffen. Eingebettet in
eine Show, die zur Abgrenzung gegenüber heutigen Sendeformaten bewußt im
Stile der Wirtschaftwunderzeit als „große Samstagabendshow mit Showtreppe
wie früher“ angelegt war, sollten Preise in verschiedenen Kategorien vergeben
86
werden, mit dem durch den Ministerpräsidenten zu verleihenden Staats-oder
Ehrenpreis als Höhepunkt [vgl. Wachholz / Osthoff].
Sowohl in der Fachwelt als auch in der Politik stieß das Konzept auf ein über-
wiegend positives Echo, wies es doch sowohl von der Ausrichtung, der geplan-
ten Umsetzung sowie des Sendelooks (der optischen Aufmachung einer Fern-
sehsendung) gleich mehrere Alleinstellungsmerkmale auf, die auf eine positive
Zuschauerresonanz hoffen ließen. Mit der Begründung seitens des NDR, auf-
grund der derzeitig am niedersächsischen Standort Lüneburg in Produktion be-
findlichen Telenovela „Rote Rosen“ siehe hierzu auch Kapitel „2.4.1.1 Die Te-
lenovela ‚Rote Rosen’“ an finanzielle Belastungsgrenzen gelangt zu sein, wur-
de im Jahre 2006 die weitere Planung zunächst „bis auf Weiteres“ zurückge-
stellt. Politische Beobachter wollten darin auch eine Revanche des Senders in
Richtung Landesregierung erkannt haben, wäre doch gerade letztere die größte
Profiteurin einer medienwirksamen Staatspreisverleihung.
6.6 Hinweis zu den Gesellschaftsstrukturen
Bei den drei Gesellschaften northernStar, nordmediaBusiness sowie nordmedi-
aAcademy handelt es sich, wie bereits erwähnt, um 100%ige Töchter der NMS
Stiftung. Daraus folgt naturgemäß, daß die Gesellschafterversammlung aller
drei Tochtergesellschaften identisch ist, was einer besseren Koordination sowie
gegebenenfalls auch einer vereinfachten Organisation der Gesellschafterver-
sammlungen zugute käme.
87
7Zielgruppen
Die NMA muß sich als qualitativ hochwertiger Dienstleister und Anbieter von
praxisrelevanter Medienaus-und Fortbildung positionieren. Damit einher geht
ein hoher Anspruch an die künstlerisch-fachliche Eignung und Motivation der
Studenten dieser Akademie, verbunden mit deren Bereitschaft, sich neben ei-
nem intensiven zeitlichen Engagement auch in Form von Studiengebühren fi-
nanziell an ihrer exzellenten Ausbildung beteiligen zu wollen.
7.1 Hochschulabsolventen: Nach-und Höherqualifizierung
Beginnen soll das Ausbildungsangebot der NMA zunächst ausschließlich mit
einem Aufbaustudiengang, der mit einem Masterabschluß „MA“ (Master of Arts)
abschließt. Masterstudiengänge setzen meist ein abgeschlossenes Vorstudium
wie Bachelor, Magister oder Diplom voraus und dauern im Vollzeitstudium ein
bis drei Jahre [vgl. Bologna]. Je nach Ausrichtung des Studiengangs können sie der
wissenschaftlichen Vertiefung des Vorstudiums dienen oder ein neues Wis-
sensgebiet erschließen. Aus dieser Tatsache ergeben sich für die Bewerber
bereits formale, selektierende Zugangsvoraussetzungen wie zum Beispiel ein
abgeschlossenes Studium. Hinzu kommen, je nach Studienschwerpunkt, ent-
sprechende praktische Erfahrungen, was insbesondere in einem kreativen Um-
feld wie der Medienwirtschaft von besonderer Bedeutung ist. Diese Erfahrungen
können im Idealfall in einer bisherigen beruflichen Karriere erworben oder aber
im Rahmen von nachzuweisenden Praktika gesammelt worden sein. Die detail-
lierten Eingangsvoraussetzungen müssen zu einem späteren Zeitpunkt bei der
endgültigen curricularen Planung der einzelnen Studiengänge durch die ent-
sprechenden Fachgremien festgelegt werden.
Diese Eingangsvoraussetzungen stellen einen an allen seriösen Medienhoch-
schulen üblichen Selektionsmechanismus dar, der einen raschen und auf
gleich hohem Niveau aller Studenten aufsetzenden Studienablauf garantieren
soll. Die Möglichkeit einer Studienaufnahme für künstlerisch talentierte Bewer-
ber ohne abgeschlossenen Studienabschluß sollte jedoch im Einzelfall im
Rahmen einer Begabtensonderprüfung gegeben sein. Für bereits etablierte
„Stars“ und anerkannte Profis der Medienwelt kann dies ein Weg sein, zu einem
88
akademisch anerkannten Abschluß zu gelangen, wenn diese sich ihre Fähigkei-
ten bislang als Autodidakten angeeignet haben oder wenn beispielsweise im
Anschluß eine weitergehende Promotion angestrebt wird.
7.2 Medienschaffende: Fortbildungen zu Fachthemen
Nach einer erfolgreichen Anlaufphase der NMA können ergänzend auch fach-
spezifische Fortbildungen für die Medienbranche wie zum Beispiel Schulun-
gen zu neuen Versionen von Schnittsoftware etc. angeboten werden, sofern
es die Kapazitäten der Akademie zu diesem Zeitpunkt zulassen. Vorstellbar
wären hier rein kommerziell geprägte Angebote für Medienunternehmen und
deren Mitarbeiter oder auch Inhouseschulungen bei den Unternehmen vor Ort.
Diese Fortbildungsangebote eignen sich ideal zu weiteren Kooperationen mit
Medienunternehmen oder Herstellerfirmen. Die NMA kann hier mit Unterstüt-
zung der NMB selbst als Auftragnehmer der Medienindustrie tätig werden und
erhält so eine zusätzliche Möglichkeit, Finanzmittel zu erwirtschaften. Dabei
muß natürlich sichergestellt sein, daß die NMA hier nicht zum Wettbewerber
privatwirtschaftlicher Dienstleister wird, wenn diese Dienstleistungsunterneh-
men zugleich zu den NMS-Partnerunternehmen gehören.
7.3 Abiturienten: Erstausbildung
Aufgrund des hohen Betreuungsaufwands der Studenten sind erst in einem
letzten Schritt auch grundständige, mit einem Bachelorabschluß „BA“ (Bachelor
of Arts) abschließende Studienangebote an der NMA vorstellbar. Mit Bachelor
(engl. für Junggeselle beziehungsweise Geselle) wird im angloamerikanischen
Sprachraum, und zunehmend auch in Kontinentaleuropa, der erste akademi-
sche Abschluß eines meist praxisbezogenen Studiums bezeichnet. In vielen
europäischen Ländern werden zur Zeit im Rahmen des Bologna-Prozesses die
traditionellen vier- bis fünfjährigen Studiengänge durch Bachelor-/ Masterstudi-
engänge abgelöst [vgl. @HRK] & [vgl. Bologna], wobei der Bachelorstudiengang zwi-
schen sechs Semestern (drei Jahre) und acht Semestern (vier Jahre) dauert,
woran sich ein vertiefender Master-Studiengang oder in Einzelfällen bereits eine
89
Promotion (beziehungsweise Doktorstudium) anschließen können [vgl. @HRK] & [vgl.
Bologna]. Eingangsvoraussetzungen sind hier in der Regel die Hochschulreife und
ein Nachweis der, je nach Studiengang erforderlichen, künstlerischen Eignung.
Die Zugangsmöglichkeit für künstlerisch talentierte Bewerber ohne reguläre
Hochschulzugangsvoraussetzung sollte, analog zum Masterabschluß, im Ein-
zelfall auch hier im Rahmen einer Begabtensonderprüfung gegeben sein.
7.4 Interessierte Laien: Workshops
Im Rahmen sogenannter „Sommer Universitäten“ wenden sich Universitäten
und Akademien in den (Semester)Ferien korrekterweise spricht man von „vor-
lesungsfreier Zeit“ verstärkt auch dem nicht-akademisch interessierten Lai-
en zu. Auf diese Weise wird es den Hochschulen und Akademien ermöglicht,
Interesse für die Arbeit der Akademie bei der standortnahen Bevölkerung zu
wecken, Kontakte aufzubauen und so gegebenenfalls auch für den eigenen
akademischen Nachwuchs zu werben.
Das Niveau dieser Veranstaltungen kann dabei vom interessierten Laien bis hin
zum semi-professionellen Teilnehmer variieren. Siehe hierzu auch die erläu-
ternden Ausführungen in Kapitel „12.2.6 Sommer Universität“.
90
8Grundlegende und formale Kriterien
Neben der inhaltlichen Schwerpunktsetzung des geplanten Studienangebots
sind vor allem auch grundlegende und formale Kriterien bei der Planung zu be-
rücksichtigen. Kriterien, die sowohl einen reibungslosen, innerorganisatorischen
Ablauf des Lehrbetriebs an der NMA gewährleisten helfen sollen als auch dem
Studium als solchem mit seinem zu verleihenden Abschlußdiplom Geltung, An-
erkennung und Einbettung in das bestehende europäische Studiensystem ver-
schaffen sollen.
8.1 Grundlegende Kriterien der geplanten Studiengänge
Bei Planung der Studiengänge werden zunächst allgemeingültige Kriterien
zugrunde gelegt, die sowohl die zuvor geforderte Einzigartigkeit und Abgrenz-
barkeit der NMA zu bereits bestehenden Medienhochschulen und deren Ange-
boten sicherstellen und gleichzeitig die regionalen, medienwirtschaftlichen so-
wie standortpolitischen Interessen des Landes Niedersachsen im Sinne der
Nachhaltigkeit berücksichtigen und garantieren.
Bei diesen Kriterien handelt es sich im Einzelnen um:
1. Weitgehend inhaltliche Abgrenzung zum bisherigen, bundesweiten An-
gebot [vgl. @medienstudienfuehrer] sowie [vgl. Jäger] an Studiengängen.
2. Vermarktbarkeit der Studiengänge und deren Bedarf in der Praxis sowie
der Fachwelt.
3. Mittelfristige Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzmitteln mittels Eigen-
finanzierung durch Studiengebühren und Sponsoring-/ Partnerschaftslö-
sungen.
4. Integration der regionalen (Medien)wirtschaft.
5. Einbeziehbarkeit regionaler Medienbildungseinrichtungen im Rahmen
von Kooperationsmodellen.
91
6. Nachhaltige, fördernde Wirkung auf den Medienstandort Niedersachsen.
7. Berücksichtigung neuester Digitaltechnik als gemeinsame, technische
Basis.
8.2 Akademisch formale Kriterien
Um den Studiengängen der NMA auch Geltung über die Fachwelt hinaus zu
verschaffen sowie deren Absolventen eine internationale Anerkennung zu er-
möglichen, sind aus akademisch / formaler Sicht sowohl die Vergabe eines Ma-
ster-Abschlusses als auch die Akkreditierung der NMA gemäß „European Credit
Transfer [and Accumulation] System“ (Europäisches System zur Anrechnung
von Studienleistungen ECTS) unabdingbar [vgl. @ECTS]. Das ECTS wurde von
der Kommission der Europäischen Union entwickelt, um eine einheitliche Vor-
gehensweise für die sichere akademische Anerkennung von im europäischen
Ausland erbrachten Studienleistungen bereitzustellen. Es stellt eine Methode
zur Verfügung, Studienleistungen zu messen sowie zu vergleichen und sie von
einer Institution zu einer anderen übertragen zu können [vgl. @ECTS]. Dieses Sy-
stem wurde seit 1989 im Rahmen eines EU-Projektes erprobt, bevor es an-
schließend auf Grundlage des sogenannten „Bologna Prozesses“ sukzessive
innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten eingeführt wurde. Siehe hierzu auch Kapitel
„8.2.2 Der Bologna-Prozeß“.
Es wird empfohlen, bei der Umsetzung dieses Konzepts von Beginn an mit der
„Zentralen Evaluations-und Akkreditierungsagentur“ des Landes Niedersach-
sen (ZEvA) [vgl. @ZEvA], angesiedelt an der Universität Hannover, zusammenzu-
arbeiten und die zu dem dann aktuellen Zeitpunkt gültigen Voraussetzungen
gemeinsam in der Planungsphase der NMA zu berücksichtigen und die daraus
gewonnenen Erkenntnisse einfließen zu lassen. Ergänzend sei hier auch auf
Kapitel „9.3 Akkreditierungsrichtlinien gemäß ZEvA“ verwiesen.
92
8.2.1 Master-Abschluß
Zur Profilierung der NMA und ihres Angebots, gerade auch in Anbetracht der
Wettbewerbssituation zu bereits existierenden Medien-und Film(hoch)schulen
scheint die Vergabe eines akademisch anerkannten Abschlusses als conditio
sine qua non, als unabdingbar.
So stimmten zudem in einer eigens für dieses Konzept durchgeführten Online-
befragung unter 1.000 potentiellen Studienteilnehmern aus der Medienbranche
54,89% für die Verleihung eines Masterzertifikates am Ende eines erfolgreich
absolvierten Studiums und demzufolge nur 45,11% für die Vergabe eines Di-
ploms herkömmlicher Prägung. Weitere Informationen zur Methodik dieser On-
linebefragung und den dort gewonnenen Ergebnissen siehe im Kapitel „10
Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern“ sowie im Kapitel „16.5.1
Ad: 10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern“.
Basierend auf der im Niedersächsischen Hochschuloptimierungskonzept (HOK)
angestrebten Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen in einer sich
zunehmend internationalisierenden Wettbewerbssituation erfolgt eine vollstän-
dige Umstellung der Studienstruktur auf Bachelor-und Masterstudiengänge (BA
/ MA) [HOK; S. 1, S. 3; Vorbemerkung]. Hierbei handelt es sich um eine bereits im anglo-
amerikanischen Raum seit langem übliche gestufte Studienstruktur. Diese er-
möglicht es den Studierenden, schon nach drei bis vier Jahren mit einem ersten
berufsqualifizierenden Anschluß, dem „Bachelor", die Hochschule verlassen zu
können. Im Anschluß daran können die Studierenden in einem ein-bis zweijäh-
rigen Masterstudiengang das erste Studium vertiefen, interdisziplinär erweitern
oder aber sich spezialisieren. Formale Zugangsvoraussetzungen für Studenten
der NMA sind demzufolge, neben fachlichen-oder künstlerischen Aspekten,
mindestens ein erfolgreich absolviertes Studium mit den Abschlüssen Bachelor
oder Diplom (FH).
93
8.2.2 Der Bologna-Prozeß
Am 16. und 17. September 2003 kamen 40 europäische Bildungsminister in
Berlin zusammen, um Bilanz über die Fortschritte beim sogenannten Bologna-
Prozeß zu ziehen und die Schwerpunkte für den Zeitraum bis zu den nächsten
Ministerkonferenzen, die im Jahr 2005 in Berlin sowie 2007 im norwegischen
Bergen stattfanden, festzulegen [vgl. Bologna]. Vier Jahre zuvor hatten sich die Bil-
dungsminister von 29 dieser Staaten in Bologna getroffen und sich in einer ge-
meinsamen Erklärung, der Erklärung von Bologna“, verpflichtet, bis zum Jahr
2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen [vgl. Bologna].
Mit der Umstellung vom deutschen Diplom zum Bachelor-und Masterabschluß
erfolgt die Adaption des deutschen Hochschulwesens als Reaktion auf eine
immer stärker werdende Internationalisierung. Eingebettet in den sogenannten
europaweiten Bologna-Prozeß [vgl. Bologna] sind die neuen gestuften Studiengänge
eines der zentralen Anliegen bei der Schaffung eines gemeinsamen europäi-
schen Hochschulraumes.
Die Verleihung dieser akademischen Grade kann grundsätzlich nur durch zuge-
lassene Hochschulen oder Kunsthochschulen erfolgen [vgl. NHG § 6 (2)]. Die NMA
müßte demzufolge das entsprechende Verleihungsrecht qua entsprechender
Akkreditierung erlangen. Dies ist durch Gründung der Medienakademie als
„Hochschule in nichtstaatlicher Verantwortung“ [NHG § 64 ff.] grundsätzlich möglich.
Damit einher gehen Anforderungen wie zum Beispiel das Vorhandensein eines
hauptamtlichen Lehrpersonals [vgl. NHG § 64 (1)] oder die finanzielle Bestandsiche-
rung der Hochschule für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren [vgl. NHG § 64
(1)]. Als Variante käme, einmal abgesehen von einer eigenständig agierenden
Hochschule, fakultativ auch eine Konstruktion in Betracht, bei der die jeweiligen
Fachbereiche der NMA als An-Institut mit einer deutschen Hochschule ver-
knüpft sind, sofern die betreffende Partner-Hochschule „Handlungsführer“ blie-
be. Alternativ kann die Vergabe auch im Rahmen einer Partnerschaft durch De-
pendancen ausländischer Hochschulen in Deutschland erfolgen: „Niederlas-
sungen von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen aus Mitglieds-
staaten der Europäischen Union gelten als staatlich anerkannt.“ [NHG § 64 (2)]. Auf
diese Möglichkeit wird auch noch einmal in Kapitel „8.2.4 Mögliche akademi-
sche Kooperation mit dem London Institute“ eingegangen.
94
8.2.3 Teilnahme am European Credit Point System (ECTS)
Mit Verabschiedung des HOK führt auch Niedersachsen das „European Credit
Point System“ (ECTS) zur internationalen Studenten- und Dozentenmobilität [vgl
.@ECTS] ein. Siehe hierzu auch NHG [vgl. NHG § 7 (2)]. Ziel des ECTS ist es, die er-
brachten Studienleistungen auf Gleichwertigkeit mit verwandten Studiengängen
derselben oder anderer Hochschulen hin überprüfen zu können. Komparative
und ausweisbare Standards der Studiengänge zur Vergleichbarkeit der dort zu
erlangenden Abschlüsse sind inzwischen Essentialia vieler Werke, die sich mit
der Reformierung der deutschen Bildungslandschaft befassen[vgl. Daxner].
Innerhalb des ECTS werden Leistungspunkte für erfolgreich erbrachte Leistun-
gen, sogenannte „Credits“, vergeben. Es sei hierbei angemerkt, daß diese Cre-
dits keine Aussage über die Qualität der erbrachten Leistung geben, sprich eine
Benotung wiedergeben können. Es kann lediglich ersehen werden, ob eine ge-
forderte Leistung grundsätzlich erbracht wurde. Das ECTS-System ist ferner
Bestandteil des europaweit diskutierten und zuvor bereits behandelten Bologna-
Prozesses [vgl. Bologna] zur Harmonisierung des europäischen Bildungssystems.
Ein Studienjahr entspricht im Sinne des ECTS bei einem zweijährigen Vollzeit-
studium 60 Leistungspunkten, bei einem einjährigen Intensivstudium entspre-
chend 120 Credits. Dahinter verbirgt sich ein für diesen Zeitraum angenomme-
ner Gesamtarbeitsaufwand von 1.500-1.800 Stunden (45 Wochen à 40 Stun-
den). Ein ECTS-Punkt steht somit für 25-30 Arbeitsstunden [vgl. @HRK]. Diese Ar-
beitszeiten schließen sowohl Präsenzzeiten an der Hochschule als auch die
benötigten Zeiten für Eigenleistungen, Ausarbeitungen oder Praxiswerke au-
ßerhalb der Hochschule ein.
Bei den im hier vorliegenden Konzept angedachten Studiengängen handelt es
sich um einjährige Intensivstudiengänge, die nur mit entsprechenden Zugangs-
voraussetzungen wie abgeschlossenem Studium, ausreichender und nachzu-
weisender Fachpraxis sowie entsprechender künstlerisch-fachlicher Eignung
begonnen werden können. Demzufolge sind innerhalb des Studienjahres an der
NMA 60 ECTS-Punkte zu erbringen.
95
Eine detaillierte Zuteilung der Leistungspunkte kann jedoch erst beim endgülti-
gen Entwickeln der curricularen Elemente der einzelnen Studiengänge sowie
bei deren Akkreditierung in Absprache mit der Zentralen Evaluations-und Ak-
kreditierungsagentur des Landes Niedersachsen erfolgen [vgl. @ZEvA]. Siehe hier-
zu auch Kapitel „9.3 Akkreditierungsrichtlinien gemäß ZEvA“.
8.2.4 Mögliche akademische Kooperation mit dem London Institute
Seitens der nordmedia bestehen bereits seit einigen Jahren Kontakte zum
„London College of Printing / The London Institute“ (LCP), mittlerweile „Universi-
ty of the Arts London“. Sofern dies politisch gewollt wäre, könnte in der Start-
phase der NMA der Masterabschluß auch im Rahmen einer akademischen Ko-
operation durch das LCP vergeben werden. Auf diese Weise erhielte die NMA
mit einem geringen finanziellen Aufwand eine breitere internationale Basis. Das
Aufsetzen auf eine bereits vorhandene, langjährige Erfahrung in der Vergabe
von medienbezogenen Masterabschlüssen kann zudem die Startphase der
NMA verkürzen. Es muß jedoch auch deutlich gemacht werden, daß bei diesem
Wege der Umsetzung die Gefahr besteht, daß das rein niedersächsische Profil
der NMA in den Hintergrund gedrängt werden kann, da bei dieser Variante ein
britischer Masterabschluß vergeben wird.
Ergänzend noch einige Informationen zum London Institute / London College of
Printing in Stichworten, übernommen aus der dieser Dissertation vorausgegan-
genen Ursprungsstudie des Autors:
1. Interessantes und umfangreiches Fächerangebot: “film and TV, digital
imaging, advertising, graphic design, retailing and e-commerce, photo-
graphy, publishing” [vgl. @LCP].
2. Aufgrund Erfüllung aller entsprechender, britischer Universitätskriterien
Umwandlung des London Institute in „University of the Arts London“
im Jahre 2004 [vgl. @LCP].
3. Das London Institute wurde bereits 2002 durch die Education, Audiovis-
ual and Culture Executive Agency“ der EU (EACEA) im ERASMUS-
96
Programm 2002 unter dem Referenz-Code 28061-IC-1-2002-1-UK-
ERASMUS-EUC-1 aufgenommen. Dieser Code ist mittlerweile an die
University of the Arts London übergegangen [vgl. @EACEA].
4. Das London Institute vereint laut eigenen Angaben fünf der prestige-
trächtigsten Colleges für Kunst und Design der Welt: ”The London Insti-
tute brings together in a single federated structure five of the world's
most prestigious Colleges for art and design and related activities.“
[@LCP]
5. Besitzt eine umfangreiche und interessante Alumni wie zum Beispiel
Pierce Brosnan, Stella McCartney... [vgl. @LCP]. Diese könnte bei einer Zu-
sammenarbeit medienwirksam für die Interessen der Kooperation mit der
NMA genutzt werden.
97
9Rechtliche Stellung als „nicht-rein-staatliche“ Hochschule
Vorweg gilt es zunächst einmal, den Begriff „Hochschule“ beziehungsweise die
Einrichtungen, die unter diesem Sammelbegriff zu verstehen sind, zu benen-
nen. Hierzu führt § 1 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) auf:
1Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes sind die Universitäten, die Pädagogi-
schen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die son-
stigen Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche
Hochschulen sind. 2Dieses Gesetz betrifft, soweit dies in § 70 bestimmt ist, auch
die staatlich anerkannten Hochschulen.“ [HRG § 1]
Eine Medienhochschule, wie sie in vorliegender Arbeit Diskussionsgegenstand
ist, wäre demnach sowohl als Fachhochschule als auch als Kunsthochschule
darstellbar, sofern sie gemäß Landesrecht, in vorliegendem Falle also gemäß
niedersächsischem Landesrecht, konform und zulassungsfähig ist.
Zur genaueren Ausgestaltung der Hochschulformen und -arten verweist das
HRG daher in seinem § 2 Absatz 9 konsequenterweise auch auf die entspre-
chenden Landesgesetze:
„(9) 1Die unterschiedliche Aufgabenstellung der Hochschularten nach § 1 Satz 1
und die Aufgaben der einzelnen Hochschulen werden durch das Land be-
stimmt. 2Andere als die in diesem Gesetz genannten Aufgaben dürfen den
Hochschulen nur übertragen werden, wenn sie mit den in Absatz 1 genannten
Aufgaben zusammenhängen.“ [HRG § 2 (9)]
Jedoch differiert bereits in den einzelnen Landesverfassungen und Landes-
hochschulgesetzen der Begriff „Hochschule“. So ließe sich beispielsweise aus §
138 Absatz 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung (BayVerf): „(1) 1Die Errichtung
und Verwaltung der Hochschulen ist Sache des Staates. 2Eine Ausnahme bil-
den die kirchlichen Hochschulen (Artikel 150 Absatz 1). 3Weitere Ausnahmen
bedürfen staatlicher Genehmigung.“ [BayVerf § 138 (1) 1] die Aussage ableiten, daß
alle akademischen Lehranstalten, die landläufig als Hochschule bezeichnet
werden, ausschließlich staatlich sind, abgesehen von den erwähnten Ausnah-
men kirchlicher Hochschulen, und demnach ein staatliches Monopol im Sinne
98
einer „Nichtzulässigkeit privatwissenschaftlicher Bildungseinrichtungen ange-
nommen werden könnte.“ [Steinkemper S. 47]. Interpretiert man diese Gesetzespas-
sage jedoch anders, so kann man zu der Erkenntnis gelangen, daß lediglich die
Bezeichnung „Hochschule“ staatlichen Einrichtungen vorbehalten bliebe,
grundsätzlich aber auch private Einrichtungen, sofern sie ansonsten die gesetz-
lichen Normen sowie die inhaltlichen Voraussetzungen wie zum Beispiel eine
Akkreditierung gemäß den Richtlinien der ZEvA [vgl. @ZEvA] erfüllen, möglich wä-
ren. Daß letztere Interpretation zutreffend ist, zeigen allein schon die zehn ge-
nannten „Nichtstaatlichen Fachhochschulen und Universitäten“, die auf der offi-
ziellen Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, For-
schung und Kunst aufgeführt sind [vgl. @BayWissMin].
Somit scheint der Begriff „Hochschule“ wohl doch mehrheitlich umgangssprach-
lich geprägt. Denn blickt man nun einmal in das HRG, als eine Norm mit bun-
desweiten Geltungsanspruch, so findet sich unter § 70 Absatz 1 ff. Anerken-
nung von Einrichtungen folgender Hinweis: „(1) Einrichtungen des Bildungs-
wesens, die nach Landesrecht nicht staatliche Hochschulen sind, können nach
näherer Bestimmung des Landesrechts die Eigenschaft einer staatlich aner-
kannten Hochschule erhalten, wenn gewährleistet ist..“ [HRG § 70 (1 ff.)] Die Intenti-
on des HRGs dabei ist die Einbeziehung privater, akademischer Bildungsein-
richtungen in das öffentliche Hochschulsystem, wobei es aber die Definition von
Hochschule als Begrifflichkeit bewußt den landesrechtlichen Regelungen über-
läßt [vgl. Steinkemper S. 47].
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in seiner neuesten Fassung
von 2007 hingegen widmet sich sogar eigens mit den §§ 64 bis 67a den Hoch-
schulen in nichtstaatlicher Verantwortung“. So bezieht sich § 64 Absatz 1 auf
die Anerkennung von Hochschulen in nichtstaatlicher Verantwortung: „(1)
1Einrichtungen des Bildungswesens, die keine Hochschulen in staatlicher Ver-
antwortung sind, bedürfen der staatlichen Anerkennung als Hochschule, um
eine entsprechende Bezeichnung führen, Hochschulprüfungen abnehmen und
Hochschulgrade oder vergleichbare Bezeichnungen verleihen zu können. 2Die
Anerkennung kann auf Antrag der Einrichtung vom Fachministerium erteilt wer-
den, wenn die Einrichtung einschließlich ihres Studienangebots auf ihren Antrag
von einer vom Fachministerium bestimmten Stelle akkreditiert worden ist..“ [NHG
§ 64 (1)] Somit wären die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Gründung
99
einer privaten oder auch einer Hochschule in einer gemischten privat-
öffentlichen Trägerschaft in dem für die vorliegende Arbeit relevanten Bundes-
land Niedersachsen gegeben.
9.1 Definition der Aufgabenstellung einer Hochschule
Gemäß § 2 Absatz 1 dienen Hochschulen „(1) 1...entsprechend ihrer Aufgaben-
stellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste
durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaat. 2Sie bereiten auf berufliche Tätigkei-
ten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaft-
licher Methoden oder die Fähigkeit zu künstlerischer Gestaltung erfordern.“ [HRG
§ 2 (1)]
Somit sind zwei wesentliche Kernaufgaben, welche Hochschulen in Deutsch-
land zu erfüllen haben, bereits definiert: die Lehre und die Forschung. Das Ziel
eines Studiums an einer deutschen Hochschule soll gemäß § 7 „..die Studie-
renden auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten und ihnen die dafür erfor-
derlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden dem jeweiligen
Studiengang entsprechend so vermitteln, daß sie zu wissenschaftlicher oder
künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt werden.“ [HRG § 7] Dieser Pa-
ragraph ist demzufolge auch so zu verstehen, daß eine hauptsächliche Tätigkeit
in einem ausschließlich wissenschaftlichen Bereich nicht ein ausschließliches
Ziel ist.
Stattdessen verweist das HRG im zweiten Absatz des Paragraphen 2 explizit
auch auf die Förderung von künstlerischem Nachwuchs: (2) Die Hochschulen
fördern entsprechend ihrer Aufgabenstellung den wissenschaftlichen und künst-
lerischen Nachwuchs.“ [HRG § 2 (2)]
Zudem findet die Weiterbildung als eine der „Kernaufgaben der Hochschulen“ in
§ 2 Absatz 1 Satz 1 wörtlich Erwähnung [HRG § 2 (1)]. Somit ist auch die Option
von Weiterbildungsangeboten für Medienschaffende im Rahmen der in vorlie-
100
gender Arbeit angedachten Medienhochschule durch das HRG in soweit abge-
sichert.
Sich am HRG orientierend hält auch das NHG als landesrechtliche Norm mit §
3 Absätze 1 bis 10 Definitionen für die Aufgaben von Hochschulen bereit. Über
das HRG hinausgehend finden sich im NHG auch soziale Verpflichtungen für
die im Land aktiven Hochschulen. So werden zum Beispiel behinderte Studie-
rende erwähnt „..wobei die Hochschulen dafür Sorge tragen, dass behinderte
Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der
Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können..“ [NHG § 3
(1) 7.] oder auch der Themenkomplex zur Gleichstellung von Mann und Frau mit
der Aufforderung nach hochschulseitiger Förderung der Frauen und Ge-
schlechterforschung“ [NHG § 3 (3)] explizit benannt.
Auch diese Vorgaben, die sich aus § 3 Absätze 1 bis 10 des NHGs für eine
Hochschule ergeben, würden natürlich vollumfänglich für die NMA gelten, unter-
läge sie als Hochschule in Niedersachsen sowohl den Bestimmungen des HRG
als auch denen des NHG.
9.2 Verfassungsrechtliche Stellung der NMA als Privathochschule
Das Handeln des Staates muß sich immer an den Grundrechten im Allgemei-
nen und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) im Spezi-
ellen messen lassen. So auch dann, wenn der Staat im Rahmen seiner Erfül-
lungsverantwortung (Daseinsvorsorge) eigene Hochschulen unterhält und be-
treibt oder auch wenn er im Rahmen seiner Gewährleistungsverantwortung die
Bedingungen und Normen für Privathochschulen setzt. Obwohl Privathochschu-
len nicht explizit im Grundgesetz genannt und somit garantiert werden, läßt sich
dennoch aus Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG („(3) Kunst und Wissenschaft, For-
schung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue
zur Verfassung.“ [GG Art. 5 (1) 1]) das Grundrecht auch für Privathochschulen als
conditio sine qua non ableiten. Insbesondere dann, wenn man von dem
Rechtsverständnis ausgeht, daß unter Kunst-und Wissenschaftsfreiheit auch
eine Form der „Lernfreiheit“ verstanden werden kann [vgl. Bethge S. 697 f.]. Diese
Schlußfolgerung wäre sodann auch analog zu der im Artikel 12 Absatz 1 GG
101
verbrieften Garantie der freien Wahl der Stätte der Berufsausbildung zu sehen:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte
frei zu hlen.“ [GG Art. 12 (1) 1]
Jedoch muß die im Grundgesetz genannte Kunst-und Wissenschaftsfreiheit
nicht nur als ermöglichender, sondern im selben Umfang auch als limitierender
oder selektierender Faktor verstanden werden. Nämlich immer dann, wenn sich
Hochschulen primär als berufsbildend verstehen und dabei den wissenschaftli-
chen oder künstlerischen Aspekt in ihrem Handeln hinten anstellen oder diesen
oftmals auch gar nicht berücksichtigen. Ohne Berücksichtigung auch nur eines
dieser Aspekte handelt es sich zwar in der Regel immer um eine berufsbildende
Einrichtung, die sich sowohl auf die im Grundgesetz verbriefte Berufsfreiheit [GG
Art. 12 (1)] als auch auf die allgemeine Handlungsfreiheit Artikel 2 Absatz 1 GG
(„(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit
er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.[GG Art. 2 (1)]) berufen kann, jedoch nicht
um eine Hochschule. Dies gilt grundsätzlich auch für alle Berufsakademien so-
wie konsequenterweise oftmals auch für einige private (Fach-)Hochschulen, die
sich zwar zuweilen fälschlicherweise so nennen, jedoch aufgrund ihrer reinen
Ausrichtung nur auf die Berufsbildung hin formal nicht zu den Hochschulen zu
zählen sind.
Sowohl staatliche als auch private Hochschulen erfüllen demnach bei ausrei-
chender, nachweislicher „künstlerischer oder wissenschaftlicher“ Ausrichtung
ihres Handelns die Anforderungen, die an Forschung und Lehre gestellt wer-
den, gleichermaßen. Dies begründet somit auch die Stellung der wissenschaft-
lichen Privathochschule innerhalb des bundesdeutschen Hochschulsystems [vgl.
Steinkemper S. 153]. Daraus ist abzuleiten, daß die öffentlichen Hochschulen nicht
über den privaten, sondern beide gleichberechtigt nebeneinander stehen, wes-
wegen Steinkemper hier ebenfalls von einem „dualen Hochschulsystem“ [vgl.
Steinkemper S. 153] spricht, hier jedoch in einem juristischen Zusammenhang und
nicht, wie in vorliegender Arbeit sonst behandelt und unter Kapitel „5 Das Dual-
Kooperative Organisationsmodell“ erläutert, in einem organisationsbezogenen
Kontext.
102
Diese starke, oder genauer gesagt, gleichberechtigte Stellung der Privathoch-
schulen gleichauf mit den öffentlichen entspricht somit auch ihrer verfassungs-
rechtlichen Wertung [vgl. Steinkemper S. 153]. Somit hat der Staat sowohl eine Erfül-
lungsverantwortung, der er durch das Errichten und Betreiben eigener, öffentli-
cher Hochschulen nachkommt, als auch eine Gewährleistungsverantwortung,
der er „in seinen gesetzlichen Regelungen (..) [durch] die grundrechtliche Ver-
ankerung der Errichtung und des Betriebs einer Privathochschule“ [Steinkemper S.
153] gemäß Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 GG beachten und gewährleisten muß.
Gleichzeitig aber werden durch diesen Artikel die mit Kunst, Wissenschaft, For-
schung und Lehre befaßten Rechtssubjekte, im vorliegenden Falle also die
Hochschulen, jedoch auch zur Treue an die Verfassung gebunden „(3) ..Die
Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ [GG Art. 5 (1) 1],
ganz gleich, ob es sich dabei um eine private oder um eine öffentliche Hoch-
schule handelt.
9.3 Akkreditierungsrichtlinien gemäß ZEvA
Wie § 64 Absatz 1 des NHG vorschreibt, kann „(1) [..] 2Die Anerkennung [..] auf
Antrag der Einrichtung vom Fachministerium erteilt werden, wenn die Einrich-
tung [..] von einer vom Fachministerium bestimmten Stelle akkreditiert worden“
[NHG § 64 (1)] ist. Die dafür bestimmte Stelle ist in Niedersachsen die „Zentrale Eva-
luations-und Akkreditierungsagentur“ des Landes Niedersachsen (ZEvA), die
an der Universität Hannover angesiedelt ist [vgl. @ZEvA]. Die im Jahre 1995 von
der Landeshochschulkonferenz (LHK) Niedersachsen als gemeinsame Instituti-
on der niedersächsischen Hochschulen eingerichtete ZEvA [vgl. @ZEvA] wurde zur
„Qualitätssicherung und -verbesserung von Lehre und Studium an den Hoch-
schulen des Landes“ gegründet [@ZEvA].
Darüber hinaus verfügt die ZEvA über eine sogenannte „Akkreditierungsabtei-
lung“, deren Aufgabe es ist, fachliche und inhaltliche Mindeststandards anhand
Beurteilung der von den einzelnen Hochschulen vorgelegten Konzepten für Ba-
chelor-, Master-und Weiterbildungsstudiengänge festzustellen und zu überprü-
fen sowie die Ausbildungsfunktion und Studierbarkeit von Hochschulen und de-
ren Studiengängen, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeiten des Ar-
beitsmarktes, verbindlich zu bewerten [vgl. @ZEvA]. Dabei ist oberstes Ziel, die
103
Qualität der Bachelor-und Masterstudiengänge nachhaltig zu sichern sowie
Transparenz über das differenzierte Studienangebot der Hochschulen herzu-
stellen um somit eine nationale sowie internationale Anerkennung der einzelnen
Abschlüsse zu gewährleisten [vgl. @ZEvA]. Dabei hat die Akkreditierungsabteilung
der ZEvA die Maßstäbe und Richtlinien gemäß den Bologna-Kriterien [vgl. Bologna]
anzulegen sowie die Gewährleistung und Einhaltung des ECTS-Systems [vgl.
@ECTS] zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Begutach-
tungsverfahren für die einzelnen Studiengänge nach den Vorgaben der Kultus-
ministerkonferenz sowie des Bonner Akkreditierungsrates durchgeführt [vgl.
@ZEvA].
Die ZEvA hat im Laufe der Zeit mehrere Richtlinien und Leitfäden erstellt, die
Grundlage der verschiedenen Prüfverfahren sind [vgl. @ZEvA]. Dabei werden ne-
ben den einzelnen Studiengängen auch die Hochschulen selbst in ihrer Organi-
sation evaluiert. Neben inhaltlichen Aspekten, wie zum Beispiel den einzelnen
Curricula, den zeitlichen Umfängen oder der Zuordnung einzelner Studienlei-
stungen zum ECTS-Punkteschema fallen beispielsweise auch die Qualifikati-
onsanforderungen an den (geplanten) Lehrkörper ins Gewicht. Doch auch tech-
nische Standards oder räumliche Mindestgrößen des Hochschulgebäudes fin-
den Eingang in das Akkreditierungsverfahren. Dabei werden zusätzlich auch die
sich aus den verschiedensten Gesetzen, Verordnungen und Rechtsnormen er-
gebenden Auflagen berücksichtigt, vom Hochschul-über das Sozial-bis hin
zum Personal-oder Baurecht [vgl. @ZEvA]. Inhaltlich soll auf die mehrere hundert
Seiten umfassenden Akkreditierungsbestimmungen an dieser Stelle nicht ein-
gegangen werden, da es im Kontext dieser Arbeit zu keinem verwertbaren Er-
kenntnisgewinn führen würde. Ohnehin wäre die genaue Berücksichtigung die-
ser Vorgaben erst zum Zeitpunkt einer endgültigen Umsetzungsplanung rele-
vant, um auf der dann gültigen Gesetzes-und Richtlinienlage planen zu kön-
nen.
Zusammenfassend kann jedoch festgestellt werden, daß sich die Realisierung
einer Medienhochschule in PPP-Trägerschaft an allgemeinen, durch von Ge-
setzesrahmen vorgegebenen Bedingungen sowie durch Privathochschulen be-
treffende Regelungen im Speziellen orientieren muß. Gleichzeitig ist der ange-
sprochene Gesetzesrahmen jedoch auch im Sinne der zuvor beschriebenen,
104
sich aus dem GG ableitenden Gewährleistungsverantwortung des Staates als
grundgesetzlich herleitbares Recht zur Hochschulgründung zu verstehen.
105
10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern
Neben den Formalkriterien sind gleichberechtigt auch jene Kriterien zu berück-
sichtigen, die aus der Praxis heraus an solch ein neu zu planendes Ausbil-
dungsangebot gestellt sowie dazu auch vom Markt gefordert werden. Dafür
wurde zunächst unter der in diesem Konzept fokussierten Zielgruppe eine Onli-
nebefragung durchgeführt. Ergänzende Informationen zu dieser Onlinebefra-
gung samt ausführlichen Ergebnislisten siehe unter Kapitel „16.6.1 Ad: 10
Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern“.
10.1 Urmenge
Studenten im Hauptstudium von Film-und Kunsthochschulen.
Studenten im Hauptstudium der Medien-und Medienwissenschaftlichen
Studiengänge.
Studenten im Hauptstudium der Geisteswissenschaften.
Mitarbeiter und Führungskräfte von Medienunternehmen (TV-Sender,
Produktionsgesellschaften etc.).
Kreative / Praktiker aus der Film-und Medienwelt (Kameraleute, Schau-
spieler, Drehbuchautoren etc.).
Befragungsteilnehmer über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
10.2 Adreßquellen
nordmedia Datenbanken.
Hinweis und Link zur Onlinebefragung auf der nordmedia Homepage.
Internetrecherche von relevanten Hochschulen und Firmen. Stichpro-
benhaft über das gesamte Bundesgebiet verteilt.
Ca. 1.000 Personen, direkt als auch indirekt über Verteiler der nordmedia
angeschrieben.
106
10.3 Laufzeit, Anzahl der Teilnehmer und Verwertbarkeit der Antworten
Laufzeit der Umfrage : 01.09.2003 01.10.2003
Teilnehmer gesamt : 352
davon Studenten : 103
davon Berufstätige : 249
AN: Alle Antworten waren inhaltlich und sachlich qualifiziert und verwend-
bar! Zudem erfolgte eine Kontrolle anhand der jeweils mitprotokollierten,
für den Fragebogen benötigten Ausfüllzeit, aus der abzuleiten war, ob sich
ein Befragungsteilnehmer auch hinreichend Zeit für ein sorgfältiges Aus-
füllen genommen hat.
10.4 Vorgehensweise
1. Anschreiben oben genannter Zielgruppe mittels eMail. Gegebenenfalls
über Verteileradressen (Uni-Fachbereiche etc.) mit Verweis auf Internet-
link.
2. Fragebogen lag auf einem externem Server, wurde dort gehostet und
dort auch online ausgefüllt.
3. Fragebogenroutine / Tool generiert SPSS-Datei. SPSS (Statistical Pak-
kage for the Social Sciences) ist ein speziell für die Sozialwissenschaf-
ten entwickeltes Statistikprogramm[vgl. @SPSS].
107
10.5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
Im Anschluß an die üblichen statistische Befragungen zu Alter, Geschlecht etc.
waren zunächst unten stehende Studiengänge / -schwerpunkte benannt, die
nach ihrer Interessantheit beurteilt werden sollten. Die hier, jedoch nicht in der
Umfrage, mit * gekennzeichneten Angaben dienten zur Verbreiterung der Be-
fragungsbasis und sollten als „Nebelkerzen“ bewußt von den zunächst ange-
dachten Vorschlägen ablenken. Hierbei handelte es sich in der Regel um An-
gebote, die an anderen Medienhochschulen bereits angeboten werden.
interessant nicht inter. Fehlend
Videojournalist 38,9 57,4 3,7
* CGI-Filme 39,2 58,2 2,6
* Klassische Animation 43,2 53,7 3,1
* Digitale Animation 47,2 50,9 1,9
* Digital Producing 49,1 48,6 2,3
Musikvideo 53,1 44,9 2,0
* Media Design 54,3 43,5 2,2
Politische PR in den Neuen Medien 64,2 33,0 2,8
Werbe-& Industriefilm 67,9 30,4 1,7
* Regie 70,2 27,8 2,0
* Produktion 73,0 23,6 3,4
SDL & Vermarktung 74,1 24,4 1,5
Tab. 3: Umfrageergebnisse zur Interessantheit möglicher Studienangebote
Dabei fielen die in diesem Konzept gemachten Vorschläge betreffend der ein-
zelnen Studiengänge / -schwerpunkte auf weitgehend positive Resonanz. Bei
dieser Vorauswahl wurde bereits darauf geachtet, daß diese Studienangebote
noch nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang bereits von anderen Medi-
enschulen angeboten werden. Auch wurde geschaut, daß gezielt ein Studien-
angebot abgefragt wurde, das sich mit den zu erwartenden Interessen und
Schwerpunkten der in Niedersachsen ansässigen Medienindustrie deckt.
108
Abb. 10: Euklidisches Distanzmodell der Studieninteressen
109
Die in Abbildung 10 „Euklidisches Distanzmodell der Studieninteressen“ darge-
stellte Grafik zeigt ergänzend die statistische Nähe der jeweiligen Interessen-
schwerpunkte auf. Das bedeutet zum Beispiel, daß sich ein Teilnehmer, der
sich für den Studiengang „Musikvideo“ interessiert, sich statistisch mit einer grö-
ßeren Wahrscheinlichkeit auch für den Studienschwerpunkt „CGI-Film“ begei-
stern kann als zum Beispiel für das Thema „Politische PR“.
Zudem zeigt auch noch einmal die unten stehende Grafik in Abbildung 11 „Un-
gewichtete Häufigkeit der Studieninteressen“ deutlich die Interessenverteilung
der Befragungsteilnehmer nach ihrer ungewichteten Häufigkeit auf.
38,9 57,4 3,7
39,2 58,2 2,6
43,2 53,7 3,1
47,2 50,9 1,9
49,1 48,6 2,3
53,1 44,9 2,0
54,3 43,5 2,2
64,2 33,0 2,8
67,9 30,4 1,7
70,2 27,8 2,0
73,0 23,6 3,4
74,1 24,4 1,5
0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 90,0 100,0
Videojournalist
* CGI-Filme
* Klassische Animation
* Digitale Animation
* Digital Producing
Musikvideo
* Media Design
Politische PR i. d. Neuen Medien
Werbe- & Industriefilm
* Regie
* Produktion
SDL & Vermarktung
interessant
nicht inter.
fehlend
Abb. 11: Ungewichtete Häufigkeit der Studieninteressen
110
Erfreulich ist neben der grundsätzlichen Zustimmung für ein ergänzendes me-
dienbezogenes Aufbau-/ Zusatzstudiums mit 54 %
Würden Sie grundsätzlich ein medienbezogenes Aufbau-
/ Zusatzstudium absolvieren
wollen?
Häufigkeit
Prozent
Ja
190
54,0
Nein
162
46,0
auch die in der Summe mit 67,9% doch recht hohe Akzeptanz für ein kosten-
pflichtiges Aufbaustudium,
Wären Sie bereit, für ein fachlich gutes Aufbaustudium zu bezahlen?
Häufigkeit Prozent
Grundsätzlich Ja. 144 40,9
Grundsätzlich Nein. 113 32,1
Ja aber nur, wenn bekannte / anerkannten Persönlichkeiten unterrichten 95 27,0
wenngleich jedoch 27% nur dann dazu bereit sind, wenn in der jeweiligen Bran-
che anerkannte und bekannte Dozenten lehren.
Fächert man diese Ergebnisse noch einmal genauer nach der Höhe der Gebüh-
ren auf, welche die Befragten bereit wären, für solch ein Studium zu bezahlen,
so hat man in Summe mit 11,36% sogar eine immer noch recht hohe Zustim-
mungsquote zu einer Gebühr von bis zu 10.000,-und mehr.
Wieviel Studiengebühren wären Sie für das gesamte Studium bereit zu zahlen?
Häufigkeit Prozent
0 114 32,39
bis 1.000 50 14,20
bis 3.000 96 27,27
bis 5.000 52 14,77
bis 10.000 20 5,68
mehr als 10000 20 5,68
Besonders wichtig war auch die Erhebung der potentiellen Bereitschaft der Stu-
denten, nicht zwingend an einem der bekannten und renommierten Medien-
111
standorten wie zum Beispiel Berlin, Hamburg, Köln oder München studieren zu
wollen.
Wie wichtig ist der Standort einer Akademie für Sie?
Häufigkeit Prozent
Standort zweitrangig 242 68,8
Nur etablierte Medienstadt 109 31,0
So legten nur 31,0% der befragten Teilnehmer Wert auf einen als etabliert be-
kannten Medienstandort. Beabsichtigt man, mit Niedersachsen einen neuen
Standort für qualifizierte Medienausbildung etablieren zu wollen, kann dieses
Ergebnis nur beruhigen und ermuntern.
Auf eine vollständige statistische Analyse, Interpretation sowie grafische Aufbe-
reitung wird an dieser Stelle bewußt zugunsten der Verständlichkeit verzichtet.
Die gesammelten Ergebnisse sind jedoch in die Handlungsabläufe und Ent-
scheidungsprozesse im Rahmen dieser Konzeption vollständig eingeflossen.
Zudem liegen die gesamten Ergebnisdaten dieser Umfrage als Aufstellung nach
Kopfgruppen unter Kapitel „16.6.1.5.1 Ergebnisse nach Kopfgruppen“ im An-
hang vor sowie sind als SPSS-Datei im ungefilterten Rohformat zur weiteren
Verwendung Bestandteil dieser Arbeit.
112
11 Resonanz aus Befragungen der Medienwirtschaft und Medieninstitute
Ebenfalls Eingang in die konzeptionellen Vorüberlegungen, sowohl zur grund-
sätzlichen Idee der NMA als auch zur Auswahl der einzelnen Studienangebote,
fand die Resonanz aus der regionalen Medienwirtschaft und den Medieninstitu-
ten. Hierfür wurden für den Medienstandort Niedersachsen exemplarisch aus-
gewählte Vertreter von Medienunternehmen und Instituten in Einzelgesprächen
befragt.
Trotz der damaligen (als auch derzeitigen) wirtschaftlichen Gesamtsituation traf
die Idee der Gründung einer niedersächsischen Medienakademie insgesamt
auf ein positives Echo; teilweise wurde bereits die Bereitschaft zur aktiven Be-
teiligung an der NMS / NMA in Aussicht gestellt.
Im Folgenden die aufgrund der den Unternehmen zugesicherten Vertraulich-
keit bewußt nur grob zusammengefaßten Inhalte und Aussagen von zwei e-
xemplarisch ausgewählten Gesprächen und die darin erhaltenen Resonanzen
zur Konzeptidee der NMA:
11.1 PEPPERMINT JAM RECORDS GmbH
Der Vorschlag stieß bei Wolfgang Sick, CEO der PEPPERMINT JAM RE-
CORDS GmbH, auf positive Resonanz. Gleichzeitig wurde grundsätzliches In-
teresse an einer Zusammenarbeit mit einer neu zu gründenden Medienakade-
mie am Standort Hannover bekundet. Ganz generell seien Maßnahmen, die
Hannover an sich als auch den Medienstandort Niedersachsen im Ganzen und
seine Entwicklung aktiv durch Qualifizierung von Medienfachkräften fördern, zu
begrüßen.
113
11.2 TVN Group / AZ Media
Die dem Geschäftsführer von TVN, Frank Hähnel, vorgestellte Konzeptidee der
Gründung einer Medienakademie stieß auf ein überaus positives Echo. Sowohl
die im Ausbildungskonzept vorgesehene Theoriebasis in Verbindung mit pra-
xisgerechter Umsetzung als auch das Eingehen auf standortrelevante Nischen
wurde begrüßt.
Eine aktive Beteiligung von TVN an der NMA wurde auf mehreren Ebenen in
Aussicht gestellt. Neben Geldmitteln wurden sowohl Personal für Lehrtätigkei-
ten als auch das Zurverfügungstellen von „Ausbildungsplätzen“ im Sinne des
Kooperationsmodells in Aussicht gestellt.
Zudem wurde seitens TVN um Aufrechterhaltung des Kontakts in dieser Ange-
legenheit gebeten.
114
12 Das geplante Ausbildungsangebot
Vor dem Hintergrund der vielen gegenwärtigen, sich primär mit den wirtschaftli-
chen und haushaltspolitischen Aspekten der aktuellen Bildungslandschaft be-
fassenden Diskussionen und den damit einhergehenden Forderungen nach
Kostenreduzierung wird deutlich, daß sich Bildungsangebote zunehmend am
realen Bedarf der Berufspraxis orientieren müssen. Plant man vor diesem Hin-
tergrund die Gründung einer neuen Medienakademie, ist ein in sich stimmiger
Angebots-und Fächerkanon, der effizient ineinander verzahnt und aufeinander
aufbauend ein homogenes Profil der Akademie nach außen abgibt, notwendiger
denn je. Nur wenn hierauf ein Augenmerk gelegt wird, kann eine branchenori-
entierte Akademie ihre volle Wirkungskraft zur Unterstützung der regionalen
Wirtschaft entfalten [vgl. rner S. 2 ff.].
12.1 Der Studiengang „Master of Arts in Producing“
Flexibilität ist insbesondere bei Medienschaffenden eines der bedeutendsten
Qualitäts-und Unterscheidungskriterien. Vor allem dann, wenn die Akteure für
die verschiedensten Auftraggeber, von Fernsehsendern bis hin zu Produktions-
firmen, tätig sind und in die Entstehung der unterschiedlichsten Formate, von
Dokumentationen bis Spielfilmen, von non-fiktional bis fiktional, involviert oder
auch nur aufgrund der Marktlage gezwungen sind, flexibel sein zu müssen. Der
ständige Kostendruck, der auf den derzeitigen Produktionen lastet, zwingt alle
Beteiligten zum kosten-und ressourcenschonenden Produzieren. Konzeptionell
durchdachtes Arbeiten ist gefragter denn je. Dafür notwendig ist die Kombinati-
on von Praxiswissen, gepaart mit einem ausgeprägten Verständnis für wirt-
schaftliches Handeln und Denken in effizienten, produktionstechnischen Abläu-
fen.
Hier setzt das modulare Konzept des Master-Studiengangs „Master of Arts in
Producing“ an. Grundlage dessen sind die Tätigkeitsbilder des „Producers“ so-
wie des „Executive Producers“. Der Producer organisiert primär die Entwicklung
einer Idee bis zum Drehbuch, gegebenenfalls dessen Umarbeitung hin zum
drehreifen Script (Drehbuch). Ferner ist es seine Aufgabe, alle Schlüsselperso-
nen für eine Produktion zusammenzubringen sowie dem Regisseur bei dessen
115
Arbeit den Rücken frei zu halten [vgl. Manthey S. 46].Die Rolle des Executive Produ-
cers hingegen, auch Herstellungsleiter genannt, ist mehr die eines Geschäfts-
mannes mit einem ausgeprägtem Instinkt für Projekte, die am Markt Erfolg ver-
sprechen [vgl. Manthey S. 48]. Seine aktivste Phase ist zu Beginn einer Produktion. Er
entwickelt ein Konzept, sorgt für eine attraktive und eingängige Handlungsidee
und versucht anschließend, ein Studio für dieses Projekt zu begeistern [vgl.
Manthey S. 48].
Mit einer oben beschriebenen Basis, ergänzt um die jeweiligen fachlichen Ver-
tiefungsschwerpunkte, werden so flexible, branchenspezialisierte Producer aus-
gebildet, die in der Lage sind, Kreativität und Wirtschaftlichkeit in einer Produk-
tion miteinander zu vereinen. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen nieder-
sächsischen Medienlandschaft, die eher durch kleine „Zulieferunternehmen“ für
die Medienwirtschaft als von klassischen Medienstrukturen mit großen Sendern
oder Filmstudios geprägt ist, erscheinen die Inhalte dieser Ausbildung als ge-
eignet, qualifizierte Fachkräfte für standortspezifische Nachfragen heranzuzie-
hen. Dies wiederum stärkt den Standort, wenn das so entstandene Fachkräfte-
potential neue Medienunternehmen nach Niedersachsen zu holen vermag.
Auf der folgenden Seite sieht man in Abbildung 12 „Modularer Studienaufbau“
schematisch die Modularisierung des Studienaufbaus im Überblick sowie die
Zuordnung zu den jeweils zu erreichenden ECTS-Punkten dargestellt.
116
Abb. 12: Modularer Studienaufbau
117
12.1.1Das Basismodul (Modulteile A & B)
Dieses für alle Studenten zwingend vorgeschriebene viermonatige Basismodul
splittet sich in die beiden Modulteile A und B auf. Der Modulteil A vermittelt all-
gemeines, theoretisches Grundlagenwissen. Hierunter ist jedoch ausdrücklich
nicht die Vermittlung von Grundlagenwissen für Berufsanfänger und Neulinge
zu verstehen, sondern eine dem hohem Niveau der Zugangsvoraussetzungen
angepaßte gemeinsame Arbeitsgrundlage aller Studenten. Dieses Modul kann
auch als theoretische Vertiefung und Aktualisierung von bislang erworbener
Praxiserfahrung verstanden werden.
Inhalte und Themen dieses auf zwei Monate ausgelegten Modulteils A können
sein:
Allgemeine medienpolitische Landschaft
BWL: Fachbezogene Betriebswirtschaft; insbesondere auch Funktions-
weisen von Medien- und Filmfonds
Fragen des medienspezifischen Personalwesens; zum Beispiel Künst-
lerpensionskasse
(Medien) Recht
Medienwissenschaft und Kommunikationsforschung
Selbstmarketing
Übersicht über Märkte und Branchen
Verhandeln mit Banken und Förderern
Innerhalb dieses Modulteils müssen 30 Credits erlangt werden.
Die letzten beiden Monate stehen dem Modulteil B zur Verfügung. Hier werden
die notwendige Fachtheorie sowie praktische Basisfähigkeiten im Umgang mit
aktueller Technik für den vom Studenten gewählten Studienschwerpunkt vermit-
telt. Auch ist hier ausdrücklich nicht die Vermittlung von Grundlagenwissen für
Berufsanfänger und Neulinge gemeint. Inhalte und Themen des Modulteiles B,
in dem ebenfalls 30 Credits erreicht werden müssen, können demnach sein:
Branchenspezifische Abläufe und Eigenheiten
BWL: Schwerpunktbezogene Betriebswirtschaft und Kalkulationsmodelle
118
Funktionsweisen des jeweiligen, branchenspezifischen Marktes
Übersicht über die in diesem Bereich eingesetzten technischen Produkte
und deren Hersteller
Vermittlung praktischer Grundlagenfähigkeiten und schwerpunktspezifi-
scher Besonderheiten im Umgang mit der aktuellen Equipment-und
Technikgeneration
Zielgruppenanalyse
...
Zum Ende des Basismoduls erfolgen Klausuren und Prüfungen über beide Mo-
dulteile gemäß den Bestimmungen und Vorgaben der ZEvA [vgl. @ZEvA].
12.1.1.1 Mögliche Kooperationspartner
Für Modulteil A:
Fachhochschule Hannover
Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK):
Hier wird die Mitnutzung der IJK-Bibliothek gegen eine Gebühr von € 35,-
/ Nutzer und Monat vorgeschlagen. Ausgegangen wird von 80 Nutzern
(72 Studenten und 8 Lehrkräften.) Diese Lösung sichert einerseits dem
IJK zusätzliche Einnahmen von 2.800,-pro Monat. Gleichzeitig werden
auf diesem Wege die Investitionskosten sowie laufenden Betriebskosten
der NMA, aufgrund Umgehung einer sonst eigens einzurichtenden Fach-
bibliothek, niedrig gehalten.
Für Modulteil B:
AZ Media AG
Fachhochschule Hannover
Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
TVN Television Programm und Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG
(Dieser potentielle Kooperationspartner hat in einem unverbindlichen Vo-
rabgespräch bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Koopera-
tion signalisiert. Näheres hierzu siehe auch in Kapitel „11.2 TVN Group /
AZ Media“.)
119
Bei der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge sollte auch die Möglichkeit
geprüft werden, ob und inwieweit auch weitere, von den Studenten selbst ver-
mittelte Unternehmen als „Ausbildungspartner“ berücksichtigt werden können
und welche Voraussetzungen für diese gelten würden.
12.1.1.2 Lehrpersonal
Für Modulteil A:
2 Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stituts für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Medienrechtler / -anwälte im Lehrauftrag
Angesehene und erfahrene Medienpraktiker
Für Modulteil B:
2 Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stituts für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Mitarbeiter der unter Kapitel „12.1.1.1 Mögliche Kooperationspartner“
genannten Kooperationspartner
Sonstige Lehrbeauftragte
NB: Um die laufenden Kosten der NMA so gering wie möglich zu halten, sollte
als Anreiz zu einer unentgeltlichen oder nur gering vergüteten Lehrtätigkeit bei
externen Dozenten auch über das Verleihen von Honorar-Professuren nachge-
dacht werden, sofern es die dann gültigen gesetzlichen Bestimmungen zulas-
sen.
120
12.1.1.3 Notwendige Ausstattung
Für Modulteile A & B:
Alle Preisangaben in Euro und zzgl. MWSt. Rabatte für Forschung und Lehre
wurden bereits einkalkuliert.
Pos. Anz. Bezeichnung Einzel-
preis
Gesamt-
preis
1 7 Schnittsystem Avid Mediacomposer Adrenaline
AN: Ein Arbeitsplatz kann von bis zu vier Studenten benutzt
werden [vgl. Schlüter]
. (7 Arbeitsplätze: 6 x 4 = 24 Studenten
sowie 1 Dozentenarbeitsplatz). Detaillierte Informationen
und Beschreibungen der einzelnen Komponenten siehe im
Anhang unter Kapitel „16.6.3 Ad: Technische Ausstattung“
.
Ein Arbeitsplatz besteht aus:
21) Avid Adrenaline System
2) Avid PC Kabel Kit
3) HP XW 8000 Workstation
4) Video Raid System mit 1.4 TB Speicher
5) Avid Adrenaline HD Option
6) 24“ TFT HD Monitor
7) Lautsprecher Genelec 1029APM
8) NEC 1860NX TFT Display (Preis f. 2 Stk. / Arbeitsplatz)
9) Adobe After Effects 6.0 und Adobe Photoshop CS
10) Installation und Aufbau
20.560,
-
170,
-
4.000,
-
5.750,
-
15.000,
-
10.000,
-
1.000,
-
1.200,
-
2.350,
-
500,
-
143.920,
-
1.190,
-
28.000,
-
40.250,
-
105.000,
-
70.000,
-
7.000,
-
8.400,
-
16.450,
-
3.500,
-
423.710,
-
3 30 Multimedia PC Arbeitsplätze (inkl. Scanner, Farbdrucker) 2.500,
-
75.000,
-
4 1 PC-Netzwerk für Studentenrechner inkl. Server 10.000,
-
10.000,
-
5 2 Sony HDCAM (HD-taugliche Digitalkamera)
Detaillierte Informationen und Beschreibungen der einzel-
nen Komponenten siehe im Anhang unter Kapitel „16.6.3
Ad: Technische Ausstattung“.
1) Sony HDW-750P (High-Definition Camcorder)
2) Fujinon HA10 10X5,2 (HDTV Objektiv)
3) Sony AC-550CE Netzgerät für Camcorder
4) Sony VCT-14 (Stativadapter-Platte)
75.000,
-
32.400,
-
1145,
-
229,
-
150.000,
-
64.800,
-
2290,
-
458,
-
121
5) Sony HKDW-702/1 (Down Converter für SDI-Ausgang)
6) Sony BCL-120 (Ladegerät für HDW-750P)
7) Sony BP-L90 (Lithium-Ionen Akku) 4 Stück notwendig(!)
8) Sachtler 2034PG (Stativsystem)
3.750,
-
1.147,
-
644,
-
6.390,
-
7.500,
-
2.294,
-
2.576,
-
12.780,
-
242.698,
-
Summe der spezifisch notwendigen Technikausstattung 751.408,
-
Tab. 4: Investitionskosten für technische Ausstattung für Basismodul
122
12.1.2...Studienschwerpunkt „Musikvideo“
Musikvideos haben sich neben den herkömmlichen Single-Auskopplungen von
Musikalben zu einem der Hauptabsatzkanäle der Verbreitung von Musik ent-
wickelt. Sie entspringen dem Gedanken, neben dem Radio ein weiteres Medi-
um zu etablieren, welches Musik verbreiten kann. Um aber im Fernsehen (ab-
gesehen von Live-Auftritten in Musiksendungen) Musik dem Medium entspre-
chend übertragen zu können, muß diese visuell ansprechend aufbereitet wer-
den. Bei der Produktion von Musikvideo bewegt man sich jedoch in einem sen-
siblen Dreieck zwischen Plattenfirma, Künstler sowie Musik-TV-Sender. Sensi-
bel deshalb, da der Verbreitungskanal „Musik-TV-Sender“ wie zum Beispiel
MTV oder VIVA ebenfalls, neben der zunehmenden (teilweise illegalen)
Verbreitung via Internet, zunehmend an Bedeutung gewinnt. Der Produktion
von Musikvideos kommt somit eine große wirtschaftliche Bedeutung im Rah-
men der gesamten Produktionskette zu. Mit diesem Instrument werden zuneh-
mend Trends und Stile im Markt eruiert und gesetzt.
12.1.2.1 Mögliche Kooperationspartner
PEPPERMINT JAM RECORDS GmbH
(DieserpotentielleKooperationspartner hatineinemunverbindlichen Vor-
abgespräch bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zu einer Koopera-
tion signalisiert. Näheres hierzu sie auch Kapitel „11.1 PEPPERMINT
JAM RECORDS GmbH.)
SPV GmbH
Fachhochschule Hannover, Fachbereiche „Design & Medien“ sowie „Bil-
dende Kunst“
Bei der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge sollte in Zusammenarbeit
mit der ZEvA [vgl. @ZEvA] auch die Möglichkeit geprüft werden, ob und inwieweit
auch weitere, von den Studenten selbst angefragte Unternehmen als „Ausbil-
123
dungspartner“ berücksichtigt werden können und welche Voraussetzungen für
diese gelten rden.
12.1.2.2 Lehrpersonal
Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stituts für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Mitarbeiter der möglichen Kooperationspartnerfirmen
Sonstige Lehrbeauftragte
NB: Um die laufenden Kosten der NMA so gering wie möglich zu halten,
sollte als Anreiz zu einer unentgeltlichen oder nur gering vergüteten Lehrtä-
tigkeit bei externen Dozenten auch hier wiederum über das Verleihen von
Honorar-Professuren nachgedacht werden, sofern es die zu dem Zeitpunkt
gültigen hochschulrechtlichen Bestimmungen zulassen.
12.1.2.3 Notwendige Ausstattung
Zur notwendigen Ausstattung zählen die unter Kapitel „12.1.1.3 Notwendige
Ausstattung“ beschriebenen technischen Anlagen und Einrichtungen der teil-
nehmenden Kooperationspartner aus der Medienwirtschaft.
124
12.1.3...Studienschwerpunkt „Werbe-und Industriefilm“
Das Vermitteln von werblichen Botschaften als auch das Dokumentieren oder
Verdeutlichen von technischen oder wissenschaftlichen Vorgängen stehen bei
diesem Studienschwerpunkt im Vordergrund. Hier soll gelehrt werden, wie trotz
restriktiver Vorgaben des Inhalts, enger wirtschaftlicher Korsette sowie der
Wünsche des Kunden eine größtmögliche Kreativität im Sinne des Gesamter-
gebnisses erzielt werden kann; beziehungsweise wie in Zeiten medialer Reiz-
überflutungen sich aus der Masse hervorhebende Produktionen realisiert wer-
den können. Dabei sollen sowohl die klassischen Medien wie Kino und TV als
auch die neuen Medien wie Internet und Business-TV berücksichtigt werden.
12.1.3.1 Mögliche Kooperationspartner
AZ-Media AG [vgl. @AZ Media]
Deutsche Messe AG
Bei der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge sollte in Zusammenarbeit
mit der ZEvA [vgl. @ZEvA] auch die Möglichkeit geprüft werden, ob und inwieweit
auch weitere, von den Studenten selbst rekrutierte Unternehmen als „Ausbil-
dungspartner“ berücksichtigt werden können und welche Voraussetzungen für
diese gelten rden.
12.1.3.2 Lehrpersonal
Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stituts für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Mitarbeiter der möglichen Kooperationspartnerfirmen
Sonstige Lehrbeauftragte
125
NB: Um die laufenden Kosten der NMA so gering wie möglich zu halten,
sollte bei Konzeption dieses Studienschwerpunkt als Anreiz zu einer unent-
geltlichen oder nur gering vergüteten Lehrtätigkeit bei externen Dozenten
auch über das Verleihen von Honorar-Professuren nachgedacht werden,
sofern es die dann gültigen hochschulrechtlichen Bestimmungen zulassen.
12.1.3.3 Notwendige Ausstattung
Zur notwendigen Ausstattung zählen die unter Kapitel „12.1.1.3 Notwendige
Ausstattung“ beschriebenen technischen Anlagen und Einrichtungen der teil-
nehmenden Kooperationspartner aus der Medienwirtschaft.
126
12.1.4...Studienschwerpunkt „Videojournalismus“
Videojournalisten (VJs), gelegentlich auch „TV-Reporter von morgen" genannt,
tragen ihre kleine DV-Kameras ständig bei sich und benutzen sie vor Ort wie
ein traditioneller Journalist Fotokamera, Notizblock und Bleistift. Da auch TV-
Sender zunehmend unter Kostendruck geraten, sind sie bestrebt, immer n-
stiger produzieren zu können. Im Gegensatz zu konventionellen Fernseh-oder
EB-Teams (Electronic Broadcasting Teams), die in der Regel aus drei Mitarbei-
tern bestehen, arbeitet der Videojournalist allein: Er ist zugleich Redakteur,
Kameramann und Cutter in Personalunion [vgl. Zalbertus / Rosenblum S. 3 ff.]. Über das
bereits von der nordmedia in Kooperation mit der AZ-Media AG angebotene
Traineeprogramm „Videojournalist“ [vgl. @nordmedia] hinausgehend soll dieser Stu-
dienschwerpunkt neben den praktischen Fähigkeiten auch einen vertieften
theoretischen Hintergrund zu Themen wie zum Beispiel Formatgestaltung, Ar-
beiten mit sensiblen Themen oder wirtschaftliche Betrachtungsweisen vermit-
teln.
12.1.4.1 Mögliche Kooperationspartner
AZ-Media AG
nordmedia
TVN
Lokale TV-Sender mit Studios in Niedersachsen:
oNDR
oZDF
oSAT1
oRTL
Bei der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge sollte in Zusammenarbeit
mit der ZEvA [vgl. @ZEvA] auch hier wieder die Möglichkeit geprüft werden, ob und
inwieweit auch weitere, von den Studenten selbst angesprochene Unternehmen
127
als „Ausbildungspartner“ berücksichtigt werden können und welche Vorausset-
zungen für diese gelten rden.
12.1.4.2 Lehrpersonal
Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stituts für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Mitarbeiter der möglichen Kooperationspartnerfirmen
Sonstige Lehrbeauftragte sowie Mitarbeiter der nordmedia
NB: Um die laufenden Kosten der NMA so gering wie möglich zu halten,
sollte als Anreiz zu einer unentgeltlichen oder nur gering vergüteten Lehrtä-
tigkeit auch im Falle des Studienschwerpunktes Videojournalismus bei ex-
ternen Dozenten über das Verleihen von Honorar-Professuren nachgedacht
werden, sofern es die zu dem Zeitpunkt gültigen, hochschulrechtlichen Be-
stimmungen zulassen.
12.1.4.3 Notwendige Ausstattung
Zur notwendigen Ausstattung zählen die unter Kapitel „12.1.1.3 Notwendige
Ausstattung“ beschriebenen technischen Anlagen und Einrichtungen der teil-
nehmenden Kooperationspartner aus der Medienwirtschaft.
Bei der Auswahl der oben genannten Ausstattung [vgl. Schlüter] wurde unter ande-
rem auch darauf geachtet, daß diese kompatibel zur der im Folgenden aufgeli-
steten Videojournalisten-Ausrüstung ist, die durch die nordmedia aus dem be-
reits existierenden Traineeprogramm „Videojournalist“ eingebracht wird. Alle
Preisangaben in Euro (zzgl. MWSt.):
128
Anz. Bezeichnung Einzelko-
sten
Gesamtko-
sten
1 1 EDV Arbeitsplätze und Schnittsysteme für 15 Teil-
nehmer sowie zwei Reserve-Arbeitsplätze gemäß
der Konzeption zum „Traineeprogramm Videojour-
nalist“ der nordmedia.
35.000,-35.000,
-
2 1 AV Ausrüstung (DV-Kameras, Videorecorder etc.)
für 15 Teilnehmer sowie zwei Ersatzausrüstungen
gemäß der Konzeption zum „Traineeprogramm
Videojournalist“ der nordmedia.
120.000,-120.000,
-
Gegenwert Investitionskosten 155.000,
-
Tab. 5: Investitionskosten für technische Einrichtung Studiengang Videojournalismus
129
12.1.5...Studienschwerpunkt „Public Affairs in den Medien“
Politikberatung und Politikmanagement im Bereich der politischen PR sind in
Deutschland immer noch weitgehend unbekannte Berufsfelder. Die öffentliche
Wahrnehmung von Politikberatung reduziert sich dabei oft auf primär mediale
Wahlkampfberatung oder auf überwiegend akademische Beratungsleistungen
durch öffentlich finanzierte Einrichtungen; Politikberatung in Deutschland ist eng
mit Parteien, Verbänden und Stiftungen verflochten und daher stark institutiona-
lisiert. Der hohe Anspruch der Politikberatung, nachhaltig zwischen Medien-
landschaft und der kurzatmigen politischen Praxis vermitteln zu wollen, wird nur
selten erfüllt. Mittel-oder langfristige Strategiekonzepte finden erst langsam
Einzug in die Branche. Dieser Studiengang beabsichtigt, ideologisch neutral
das notwendige theoretische Basiswissen als auch das fachliche Handwerks-
zeug zu vermitteln.
12.1.5.1 Mögliche Kooperationspartner
AZ Media AG
Fachhochschule Hannover Fachbereich „Design & Medien“
Institut für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
TVN Television Programm und Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG
Abteilungen für Öffentlichkeitsarbeit der Landesministerien
Verbände
PR-Agenturen
Parteien (Sofern von den Studenten selbst organisiert.)
Bei der Akkreditierung der einzelnen Studiengänge sollte in Zusammenarbeit
mit der ZEvA [vgl. @ZEvA] auch hier wiederum die Möglichkeit geprüft werden, ob
und inwieweit auch weitere, von den Studenten selbst ausgewählte Unterneh-
men als „Ausbildungspartner“ berücksichtigt werden können und welche Vor-
aussetzungen für diese gelten würden.
130
12.1.5.2 Lehrpersonal
Professoren der NMA
Professoren und Dozenten der Fachhochschule Hannover sowie des In-
stitut für Journalistik und Kommunikationsforschung Hannover (IJK)
Mitarbeiter der unter Kooperationspartnerfirmen
Sonstige Lehrbeauftragte
NB: Um die laufenden Kosten der NMA so gering wie möglich zu halten,
sollte als Anreiz zu einer unentgeltlichen oder nur gering vergüteten Lehrtä-
tigkeit bei externen Dozenten auch über das Verleihen von Honorar-
Professuren nachgedacht werden, sofern es die dann gültigen, hochschul-
rechtlichen Bestimmungen zulassen.
12.1.5.3 Notwendige Ausstattung
Zur notwendigen Ausstattung zählen hier ebenfalls die unter Kapitel „12.1.1.3
Notwendige Ausstattung“ bereits beschriebenen technischen Anlagen und Ein-
richtungen der teilnehmenden Kooperationspartner aus der Medienwirtschaft.
131
12.2 Empfehlungen für weitere Bildungs-und Studienangebote
Aufbauend auf den bereits sehr umfangreichen und durchweg positiven Erfah-
rungen der nordmedia [vgl. @nordmedia] mit ihrem von der zum Teil auch internatio-
nalen Fachwelt anerkannten und hoch geschätzten Lehr-und Fortbildungsbe-
reich „Academy“, der unter anderem auch für die hochrenommierte Fortbil-
dungsreihe „Profi Media“ [vgl. @nordmedia] verantwortlich zeichnet, seien hier ergän-
zend folgende Vorschläge zur Abrundung des Ausbildungsangebotes der NMA
zu nennen, indem hier jeweils eine lediglich kurze Beschreibung des Themen-
kreises erfolgt.:
12.2.1Computer Games
Ein boomender Markt im Bereich der neuen Medien ist inzwischen der Markt für
Computerspiele „Computer Games“ [vgl. @nordmedia]. In den USA gibt es inzwi-
schen eine ganze Reihe von Gruppierungen, in denen sich mehrere Spieles-
softwareentwickler zusammengeschlossen haben [vgl. @Northstar Developers]. Getreu
dem amerikanischen Vorbild existiert eine ähnliche Kooperation von Entwickler-
teams unter dem Namen "Northstar Developers" nun auch in Deutschland [vgl.
@Northstar Developers].Der so firmierende Zusammenschluß der niedersächsischen
Computerspielhersteller böte ein ideales fachliches Potential für einen weiteren
möglichen Studienschwerpunkt „Computer Games“ [vgl. @nordmedia]. Niedersach-
sen ist bereits Standort einiger am Markt etablierter Computerspiel-
Softwarefirmen. Dieser Branchenbereich ist, im Gegensatz zur klassischen Me-
dienindustrie, nicht auf eine besonders aufwendige oder platz-beanspruchende
Infrastruktur angewiesen. Ein paar Büroräume reichen hier in der Regel aus.
Seitens der nordmedia existieren intensive Kontakte zu der Vereinigung North-
star Developers, mit denen sie bereits einige gemeinsame Veranstaltungen und
Seminare, zum Teil auch am Rande der Computermesse CeBIT, im Sinne der
niedersächsischen Standortförderung durchgeführt hat [vgl. @nordmedia] & [vgl.
@Northstar Developers].
132
12.2.2CGI Film
Wie bereits zuvor ausführlich im Kapitel „2.6.1 Ambient Entertainment“ vorge-
stellt, ließe sich in Zusammenarbeit mit der Hannoveraner Produktionsgesell-
schaft „Ambient Entertainment“ und angeregt durch deren bisherige, in den Ki-
nos gelaufenen computergenerierten Filme „Back to Gaya“ und „Urmel aus dem
Eis“ [vgl. @Ambient] über einen Studienschwerpunkt „CGI Film“ (Computer Graphics
Images) nachdenken. Wie für den Bereich „Computer Games“ gelten auch hier
minimale Anforderungen an eine bauliche oder räumliche Infrastruktur. Durch
das große Medienecho, welches von der oben genannter CGI-Produktion aus-
gegangen ist, könnte sich Niedersachsen mit den richtigen Entscheidungen so-
wie einer glücklichen Hand zu Deutschlands Top-Adresse in Sachen Computer-
film entwickeln.
12.2.3Script & Development Lab (Drehbuch und Stoffentwicklung)
Es wird empfohlen, die Übernahme und Weiterführung der von der Fachwelt
sehr geschätzten und qualitativ hochwertigen Fortbildungsangebote für Dreh-
buchautoren und Stoffentwicklung des Script & Development Labs (SDL) [vgl.
@nordmedia] der nordmedia in diese Akademie zu prüfen. Beim SDL handelt es
sich um eine sog. Drehbuchwerkstatt, in der Drehbuchautoren die Bedürfnisse
und Gegebenheiten des Marktes unter größtmöglicher Realitätsnähe mit Hilfe
von international renommierten Dozenten vermittelt wird [vgl. @nordmedia]. Dieses in
seiner Form europaweit einzigartige Qualifizierungsangebot kann somit unmit-
telbar zur Stärkung des deutschen Films im internationalen Wettbewerb beitra-
gen.
12.2.4CATC
Ebenfalls wäre die Fortführung des Cisco Academy Training Centers (CATC)
[vgl. @CISCO-CATC], eines gemeinsamen Projektes des Landes Niedersachsen und
des Netzwerkherstellers Cisco im Rahmen seiner bundesweit angelegten „Bil-
dungsinitiative Networking“ zur Qualifizierung von Netzwerkspezialisten inner-
133
halb dieser Akademie zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen. Aufgabe des
CATC ist es, den Mangel an Fachkräften im Bereich der Netzwerktechnik in
Deutschland zu beheben. Bis zum Jahr 2004 war das für Niedersachsen rele-
vante CATAC bei der nordmedia angesiedelt. Auch wenn man sich bei CATC
inhaltlich ein wenig von der klassischen Medienausbildung wegbewegen würde,
könnte dieser Bereich dennoch einen technischen Kompetenzgewinn für die
NMA darstellen. Diese Erkenntnis ist insbesondere der Entwicklung geschuldet,
daß die Netzwerktechnik aufgrund zunehmender Digitalisierung des Workflows
von Filmproduktionen, von der Akquise (dem „eigentlichen Filmen“ mit der Ka-
mera) über Schnitt, Nachbearbeitung und Ausbelichtung des fertigen Films
(Kopieren) einen immer höheren Stellenwert in der Filmindustrie erhält.
12.2.5Profi-MEDIA
Die Seminarreihe Profi-MEDIA [vgl. @nordmedia] der nordmedia dient zur kontinuier-
lichen Weiterbildung von Medienschaffenden. Hier finden regelmäßig Veranstal-
tungen zu den Themenkreisen Marketing, Medienrecht oder Medienwirtschaft
statt, die beim Fachpublikum stets auf großes Interesse stoßen. Derzeit widmet
man sich hier verstärkt dem Thema High Definition-TV (HDTV) und -Film. So
findet der mittlerweile international anerkannte, einwöchige Workshop „Hands
on HD“ für digitale Produktion und Distribution 2008 bereits zum vierten Male in
Hannover statt [vgl. @HandsOnHD].
Aufgrund der sehr spezifischen Zielgruppe entsteht hier eine zusätzliche Gele-
genheit für die NMA, hochpreisige Weiterbildungs-und Qualifizierungsangebote
anbieten zu können und sich so eine weitere Einnahmequelle zu erschließen.
12.2.6Sommer Universität
Im anglo-amerikanischen Sprachraum sind die so genannten „Summer Univer-
sities“ bereits seit einigen Jahren beliebtes Bindeglied zwischen der Universität
und ihrem nicht-akademischen Umfeld. Die dort angebotenen Kurse, Seminare
und Workshops richten sich nicht immer nur an den Akademiker, sondern häu-
134
fig auch an den interessierten Laien, der oftmals bereits als semi-professionell
eingestuft werden kann.
Vorstellbar sind zum Beispiel Vorträge und Seminare zu unterschiedlichsten
Themengebieten wie zum Beispiel Arbeiten mit der Videokamera“, „Wie funk-
tioniert Werbung?“ usw. In der Regel müssen die Teilnehmer hier ihre Ausrü-
stung, wie zum Beispiel Videokamera, selbst stellen. Lediglich die Räumlichkei-
ten und das Personal werden von der NMA beigesteuert. Neben der Möglichkeit
einer zusätzlichen Einnahmequelle kann die Angebotsreihe „Sommer Universi-
tät“ somit auch zur besseren Verankerung der NMA in der Bevölkerung beitra-
gen und eine breitere Basis der Akzeptanz schaffen. Auch ließen sich hier eini-
ge Seminare durch Studenten als Dozenten abdecken.
135
12.3 Übersicht der NMA-Ausbildungsangebote
Fiktional Non-Fiktional IT Medienwirtschaft
&. -management
Studiengänge
„Master of Arts in...
Producing“
(Nur mit entspr. Zu-
gangsvoraussetzun-
gen!)
Musikvideo
Werbe- &
Industriefilm
Poltische PR in
den Medien
Videojournalis-
mus
Poltische PR in
den Medien
Werbe-& Indu-
striefilm
(Teilweise) zertifizierte
Seminarangebote
über längere Zeiträu-
me für Branchenpro-
fis
(*: Angebote existie
ren
bereits bei nordmedi
a.)
SDL*:
Script & Deve-
lopment Lab
(Drehbuch &
Stoffentwicklung)
VJ*:
Videojournalist -
Traineeprogramm
Cisco -
Netzwerktechnik:
CATC*: Cisco
Academy Train-
ing Center
Regional Trai-
ning Center
Hannover
Profi-MEDIA*:
Seminarreihe zur
kontinuierlichen
Weiterbildung von
Medienschaffen-
den.
Frei belegbare
Angebote
„Sommer Universität“: Einsteigerseminare und Workshops mit
einer Dauer von wenigen Tagen für interessierte Laien und Fach-
leute.
Abb. 13: Übersicht der NMA-Ausbildungsangebote
Dieses Schaubild verdeutlicht noch einmal die unterschiedlichen, angedachten
Ausbildungsangebote sowie deren Zuordnung zu den unterschiedlichsten Ni-
veaustufen. Wie zuvor bereits angemerkt, kann zu einem späteren Zeitpunkt
nordmediaAc
a
demy
Vielfalt der Medienausbildung
unter e
i
nem Dach...
136
ebenfalls darüber nachgedacht werden, die hier dargestellten Ausbildungsan-
gebote durch grundständige Bachelorstudiengänge zu ergänzen. Da diese je-
doch einen höheren und intensiveren Betreuungsaufwand der einzelnen Stu-
denten mit sich bringen, ist es ratsam, hierüber erst nach einem erfolgreichen
Anlauf der NMA, sowohl in ausbildungstechnischer als auch in wirtschaftlicher
Hinsicht, nachzudenken. Somit erhielte die NMA dann abschlußseitig ein aka-
demisches Vollprogramm (im Sinne einer Medienhochschule).
137
13 Mögliche Organisationsformen Ablauforganisatorische Sicht
Wird eine Medienakademie geplant, bei der die Medienwirtschaft als bedeuten-
der Partner mit im Boot sitzen soll, ist eine offene Organisationsform zu wählen,
die eine einfache Integrierbarkeit externer Unternehmen und Einrichtungen er-
möglicht. Hierbei gilt es, der Medienwirtschaft ein möglichst komfortables Ein-
bringen von Know-how und Ressourcen zu ermöglichen, gleichzeitig aber die
Akademie als ganze, nach außen einheitlich erkennbare Institution zu konzipie-
ren.
Um sich zunächst über die verschiedenen Organisationsformen einen Überblick
zu verschaffen, werden die drei für eine Medienakademie relevanten erschei-
nenden Formen der Organisation im folgenden kurz vorgestellt und gegebenen-
falls neue Organisationsbezeichnungen eingeführt :
13.1 Local-/ Studio-Based
Dieses ist die klassische, räumliche Organisationsform einer Hochschule. Hier
findet die gesamte Ausbildung und Stoffvermittlung sowie Abnahme von Prü-
fungen von Begin bis Ende des Studiums in den Räumlichkeiten der Hochschu-
le statt. Ausgenommen sind natürlich externe Praktika. Hierfür hält die Medien-
hochschule neben den regulären Unterrichts-, Verwaltungs-und Sozialräumen
auch alle für die Ausbildung notwendigen Studios und technischen Labore
selbst im Hause bereit.
+ Vorteile -Nachteile .
+ Weitgehende Unabhängigkeit von -Höhere Investitionskosten
externen Partnern -Höhere laufende Kosten
+ „Leuchtturmfunktion“ durch eigenes Gebäude -Bindung von technischen Ressourcen
+ Räumliche Flexibilität bei Durchführung von
Sonderveranstaltungen (Screenings etc.)
+ Leichterer Aufbau eines gemeinsamen
„Wir-Gefühls“
138
13.2 Virtuelle Akademie
Bei dieser räumlichen Organisationsform findet die Vermittlung des Theorieun-
terrichts über das Internet sowie eLearningplattformen [vgl. @Kerres] statt. Das
heißt, daß die Studenten in der Regel von zu Hause aus in Form eines elektro-
nisch gestützten Fernunterrichts selbständig und unter weitgehendst freier Zeit-
einteilung am Unterricht teilnehmen. Doch auch bei dieser Unterrichtform finden
flankierend Präsenzphasen statt, um die Kommunikation und den Austausch
zwischen Studenten und Lehrkräften zu fördern, Raum für Fragen zu schaffen
sowie um dadurch das Studium auch auf eine verbindliche Basis zu stellen. Die
Prüfungen werden jedoch weiterhin unter Aufsicht am Standort der Hochschule
durchgeführt, die aus diesem Grunde nur eine geringere Anzahl an Unterrichts-
räumen vorhalten muß.
Bei dieser Form kann die notwendige Studiotechnik sowohl in den Räumlichkei-
ten der Hochschule als auch durch Partnerunternehmen in deren Räumlichkei-
ten zur Verfügung gestellt werden.
+ Vorteile -Nachteile .
+ Schneller zu gründen -Hoher Programmier-und Entwick-
+ Bessere Integrierbarkeit berufstätiger lungsaufwand der Lernsoftware
Studenten und Lehrkräfte -Schwererer Aufbau eines gemeinsa-
+ Geringere Kostenstruktur men „Wir-Gefühls“
+ Schnellere Etablierung neuer Studiengänge -Kommunikation der Studenten unter-
einander kann leiden
-Lernform nicht für jeden Studenten
geeignet
-Keine „Leuchtturmfunktion“
13.3 Verteilte Akademie
Hier ist die Hochschule auf verschiedene Standorte im ganzen Land verteilt. So
können, je nach entsprechendem Fachthema und der dafür notwendigen Kom-
petenz der Lehrenden, die einzelnen Lehrangebote von mehreren kooperieren-
den Partnerhochschulen und Unternehmen in deren jeweiligen Räumlichkeiten
angeboten werden. Für die Studenten bedeutet das allerdings, sich während
139
des Studiums auf verschiedene Örtlichkeiten, unter Umständen im gesamten
Bundesland, einstellen zu müssen. Die Hochschule wiederum braucht bei die-
ser Variante nur eine geringe Anzahl von Räumlichkeiten für einige, wenige
Präsenzveranstaltungen und Prüfungen sowie für die eigene Administration
vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen.
+ Vorteile -Nachteile
+ Geringere Kostenstruktur -Erschwerter Aufbau eines gemeinsa-
+ Schnellere Etablierung neuer Studiengänge men „Wir-Gefühls“
möglich - Große Abhängigkeit von externen
+ Bessere Integrierbarkeit von externen Fachleuten Partnern
als Dozenten -Studenten müssen an wechselnden
Orten untergebracht werden
-Lernform nicht für jeden Studenten
geeignet
13.4 Empfehlungen zur Organisationsform
Will man externe Partner aus der Medienwirtschaft für eine aktive Beteiligung
an der Akademie gewinnen, so muß ihnen die Gelegenheit gegeben werden,
sich ohne großen räumlichen und / oder finanziellen Aufwand in den Lehrbe-
trieb einbringen zu können. Ihnen muß ein Weg aufgezeigt werden, wie sie sich
mit den bereits in ihren Unternehmen vorhandenen technischen Ausrüstungen,
Studios und gegebenenfalls auch mit ihren Mitarbeitern an der NMA beteiligen
können, ohne dafür nach Möglichkeit eigens für diesen Zweck zu finanzierende
Sachmittel einbringen zu müssen. Positiver Nebeneffekt: Die Studenten
verbringen auf diese Weise den größten Praxisanteil des Studiums in den Un-
ternehmen vor Ort und werden, akademisch von den Lehrkräften der NMA be-
gleitet, durch die Mitarbeiter der teilnehmenden Partnerfirmen betreut und ange-
leitet. Diese Lösung bietet gegenüber einer reinen Laborsituation in einem
schuleigenen Studio neben dem Investitions-und Anschaffungsvorteil auch die
größtmögliche Praxisnähe.
Gleichzeitig ist es aber auch notwendig, die NMA als einheitliche und somit ein-
deutig identifizierbare Medienschule nach außen zu gestalten. Erinnert sei hier
auch an den aus politischer Sicht so häufig gewünschten „Leuchtturmeffekt“ für
140
eine Region oder ein Bundesland, der am einfachsten mit einem sichtbar ver-
knüpften Standort zu erzielen ist. Nur so läßt sich am Markt ein eigenes und
trennscharfes Profil generieren sowie gleichzeitig bei allen Beteiligten das not-
wendige Wir-Gefühl erzeugen. Neben den administrativen Aufgaben sollten
daher auch die gesamte Theorievermittlung, das Abnehmen von Prüfungen so-
wie auch die Vermittlung von Grundlagenpraxis in den Räumlichkeiten und Stu-
dios der NMA erfolgen.
Daher wird zunächst eine „Local-Based“-orientierte, strukturelle Form der
Akademie-Organisation empfohlen, die, abgesehen von den administrativen
Räumlichkeiten, neben Klassenräumen auch über ein eigenes Studio mit Ka-
meras und AV-Schnittplätzen zur Vermittlung von grundlegender Fachpraxis
verfügen sollte. Als Standort wird die EXPO-Plaza auf dem Gelände der
ehemaligen Weltausstellung EXPO2000 in Hannover-Laatzen vorgeschla-
gen. Wenngleich einige der im HOK [vgl. HOK] gefaßten Beschlüsse eine Abwan-
derung von künstlerischer und akademischer Medienausbildungskapazität zur
Folge haben, spricht für diesen Standort immer noch die verbleibende Konzen-
tration von Medienausbildungseinrichtungen sowie deren räumlichen Nähe zu
den ebenfalls vor Ort angesiedelten Unternehmen der Medienwelt. Ergänzend
bieten die vorhandene Infrastruktur sowie die verfügbaren Raum-und Platzre-
serven an diesem Standort ideale physische Rahmenbedingungen zur Ansied-
lung weiterer Unternehmen der Medienindustrie nebst weiteren Kapazitäten zur
räumlichen Expansion. Zudem würde durch eine Ansiedlung der NMA auf der
EXPO-Plaza dem Bestreben zum Aufbau eines ganzheitlichen Nachnutzungs-
profils dieses Standortes Rechnung getragen [vgl. NIW].
Ergänzt wird diese Akademie um die „ausgelagerten Räumlichkeiten“ bei den
beteiligten Partnerunternehmen und -einrichtungen der Medienwelt. So ent-
stünde demnach eine Mischform aus einer „Local-Based“-orientierten Organisa-
tionsform, ergänzt um die Komponente einer „Verteilten Akademie“. Diese kom-
binierte Organisationsform trägt nach derzeitiger Einschätzung den Anforderun-
gen nach Wirtschaftlichkeit, Homogenität und Flexibilität unter Wahrung einer
größtmöglichen Qualität der Lehre am ehesten Rechnung.
Die Form der „Virtuellen Akademie“ findet aufgrund der im Kapitel „13.2 Virtuel-
le Akademie“ beschriebenen Negativpunkte bei der grundlegenden Akademie-
141
konzeption keine Anwendung. Sie kann jedoch fallweise bei Zusatz-und Er-
gänzungsseminaren und -kursen umgesetzt werden.
142
14 Wirtschaftliche Betrachtungen
Die wirtschaftlichen Betrachtungen zielen zunächst ausschließlich auf einen
ersten Betrieb der NMA ab, der anfangs lediglich auf Basis der Master-
Studiengänge erfolgen wird. Die im Kapitel „12.2 Empfehlungen für weitere Bil-
dungs-und Studienangebote“ aufgezeigten Angebote wurden bei der Betrach-
tung daher noch nicht berücksichtigt. Auch wird an dieser Stelle zum gegenwär-
tigen Zeitpunkt nicht auf die Initiierungs-oder Betriebskosten der Stiftung selbst
sowie der anderen Betriebsgesellschaften eingegangen.
Grundsätzlich handelt es sich hier um geschätzte und vorläufige Zahlen. Kon-
krete Angaben über die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen können
erst nach Abschluß einer genauen Feinplanung gemacht werden. Sinn des vor-
liegenden Zahlenwerkes ist vielmehr, eine erste Einschätzung über die Mach-
barkeit einer eventuellen Akademiegründung zu geben.
14.1 Geschätzte Investitionskosten
Alle Preisangaben in Euro (zzgl. MWSt.). Rabatte für Forschung und Lehre sind
bereits einkalkuliert.
Pos. Anz. Bezeichnung Einzelko-
sten
Gesamtko-
sten
1 1 Ausbildungsspezifische, notwendige Technikaus-
stattung gemäß Kapitel „12.1.1.3 Notwendige Aus-
stattung“ (Basismodule).
751.408,-751.408,-
2 1 Ausbildungsspezifische, notwendige Technikaus-
stattung gemäß Kapitel „12.1.4.3 Notwendige Aus-
stattung“ (Videojournalismus). AN: Diese Ausrü-
stung würde durch die nordmedia als Sachleistung
eingebracht!
155.000,-155.000,-
3 8 Multimedia-PC-Arbeitsplätze
(inkl. Scanner, Arbeitsplatzdrucker etc.)
2.500,-20.000,-
4 1 PC-Netzwerk für Personalrechner (inkl. Server) 5.000,-5.000,-
5 1 Büroausstattung, Konferenztechnik, Haustechnik,
Beleuchtung Studio, Geräuschdämmung etc. (Die-
se Berechnung erfolgte auf Basis des Flächenäqui-
860.000,-860.000,-
143
valenz für Kunst-und Musikhochschulen in Nieder-
sachsen sowie auf Durchrittsangaben über investi-
ve Administrationskosten [vgl. Fischer S. 15 16 sowie S. 21].
Wert aufgerundet.)
6 4 Akkreditierungsgebühren ZEvA [vgl. @ZEvA] (zwischen
10.000,-bis 13.000,-)
13.000,-52.000,-
Gesamte Investitionskosten (1.843.408,-) ge-
rundet
1.900.000,-
Tab. 6: Geschätzte Investitionskosten der NMA
NB: Es wird die Mitnutzung der Bibliothek des Instituts für Journalistik
und Kommunikation auf der EXPO-Plaza in Hannover (IJK) gegen eine
noch zu verhandelnde, kostendeckende Mitbenutzungsgebühr vorge-
schlagen. Diese Lösung sichert einerseits dem IJK zusätzliche Einnah-
men. Gleichzeitig werden auf diesem Wege die Investitionskosten sowie
die laufenden Betriebskosten der NMA niedrig gehalten.
144
14.2 Geschätzte laufende Kosten
Alle Angaben pro Jahr in Euro (zzgl. MWSt.). Rabatte für Forschung und Lehre
sind auch hier bereits einkalkuliert.
Pos. Anz. Bezeichnung Einzel-
kosten
Gesamt-
kosten
1 1 Personalkosten (Kosten basierend auf Durchschnitts-
werten von 2001 [vgl. Fischer] angepaßt um Lohnanpassun-
gen für den öffentl. Dienst (2002: +2,2%; 2003: +2,4%
[dbb]):
1. Akademieleiter (entspr. Professor C4)
2. Fachbereichsleiter (entspr. Professor C32)
3. Kaufmännischer Leiter und Öffentlichkeitsarbeit
4. Sachbearbeiter Studentenverwaltung
5. 2 Techniker und Systemadministratoren
6. 10 Lehrbeauftragte x 30 Termin à 300,-= 90.000,-
7. 4 Honorarprofessoren (750,-Verwaltungskosten und
Auslagen / Monat / Person)
8. 1,5 Sekretärinnen
127.962,-
110.982,-
93.183,-
52.350,-
47.115,-
9.000,-
9.000,-
31.410,-
127.962,-
110.982,-
93.183,-
52.350,-
94.230,-
90.000,-
36.000,-
47.115,-
651.822,-
2 1 Raum-und Mietkosten für Administration (12,-/ qm /
Monat):
1. Büroräume für 8 Personen 200qm
2. Besprechungsraum 35qm
3. Sozialraum (Teeküche) 15qm
4. Allgemeinflächen 50qm
Gesamtfläche Administration 300qm
2.400,-
420,-
180,-
600,-
3.600,-
28.800,-
5.040,-
2.160,-
7.200,-
43.200,-
3 1 Raum-und Mietkosten für Unterricht
(10,-/ qm / Monat):
1. Unterrichtsräume 30 x 11,7qm
(Richtwert Studienplatz pro
Student an Kunsthochschulen
in NDS [vgl. Fischer].) Nur zu 50%
wg. hohen Laboranteils [vgl. Fischer]
180qm
2. Labor (30 x 6qm) [Fischer] 180qm
3. Studio -& Veranstaltungssaal 450qm
Gesamtfl. Unterrichtsräume 810qm
1.800,-
1.800,-
4.500,-
8.100,-
21.600,-
21.600,-
42.000,-
97.200,-
145
4 1 Kommunikationskosten (Telefon, Internet etc.) 2.100,-25.200,-
5 80 Gebühren Bibliotheksnutzung gem. Kap. „12.1.1.1 Mög-
liche Kooperationspartner“
2.800,-33.600,-
6 75 Sachkosten (Datenträger, Videobänder, Kopierkosten..) 7.500,-90.000,-
7 7 Avid Assurance Adrenaline (Wartungsvertrag für gem.
Kapitel „12.1.1.3 Notwendige Ausstattung“ beschriebe-
nen Avid Hardware.)
2.100,-14.700,-
8 7 Jährlicher Check Up der gemäß Kapitel „12.1.1.3 Not-
wendige Ausstattung“ beschriebenen Software.
400,-2.800,-
9 1 Energiekosten [vgl. Fischer] 1.250,-15.000,-
10 1 Etat für Werbe-, Marketing-und Öffentlichkeitsarbeit 8.000,-96.000,-
11 1 Liquiditätsreserve 5.000,-60.000,-
Laufende Kosten p. a. (1.119.522,-); aufgerundet 1.200.000,-
Tab. 7: Geschätzte laufende Kosten für NMA-Betrieb pro Jahr
14.3 Geschätzte Einnahmen aus Gebühren des Masterstudiengangs
Nach Beendigung der vier Monate dauernden Basis-Studienmodule A und B,
die in den Räumlichkeiten der NMA durchgeführt werden, wechseln die Studen-
ten in die Kooperations-und Partnerfirmen, und eine neue Klasse kann aufge-
nommen werden. Demzufolge kann die NMA drei Klassen pro Jahr betreuen.
Bei einer Klassenstärke von zunächst 24 Studenten das ergibt sich wiederum
aus der Anzahl an Studenten, die maximal an den vorhandenen Schnitt-
Arbeitsplätzen arbeiten können [vgl. Schlüter] wären das 72 Studenten pro Jahr.
Legt man marktgerechte Studiengebühren in Höhe von 20.000,-pro Student
und Studium zugrunde, so ergibt das pro Jahr Einnahmen aus Studiengebühren
von:
3 (Klassen) * 24 (Studenten) * 20.000 (Euro Studiengebühr) = 1.440.000,-p. a.
Vergleicht man die hier angedachten Studiengebühren mit denen anderer Pri-
vathochschulen, läge die NMA europaweit noch im unteren Mittelfeld. So zahlt
man zum Beispiel für das zweijährige Werbestudium an der Hamburg Media
School [vgl. @Hamburg Media School] derzeit 16.000,-(wobei nicht einmal ein Diplom-
oder Masterabschluß vergeben wird), für das sechssemestrige BA-Studium an
der European Business School in Oestrich-Winkel [vgl. @ebs] zum Beispiel
4.950,-/ Semester (29.700,-/ gesamtes Studium) oder bei der German Film
146
School [vgl. @Film School] für das dreijährige Diplom-Studium zum „Digital Artist“ so-
gar Studiengebühren in Höhe von 44.940,-. Hinzu kommt bei all den hier ge-
nannten Studienangeboten eine längere Studienzeit, was mit höheren Lebens-
haltungskosten sowie längerer Abwesenheit aus dem Berufsleben für die Stu-
denten einhergeht.
Es wird angeregt, seitens der NMA, vielleicht in Zusammenarbeit mit nieder-
sächsischen Kreditinstituten oder der Landesbank NORD/LB, günstige Darle-
hensmodelle für die Studierenden anzubieten. Ferner sollte angestrebt werden,
die NMA gemäß BAföG-Bedingungen anerkennen zu lassen.
Diese hier nur grob geschätzten Einnahmen beinhalten ausschließlich die ge-
schätzten Gebühren aus dem Studiengang „Master of Arts in Producing. Da es
sich bei den unter Kapitel 12.2 „Empfehlungen für weitere Bildungs-und Studi-
enangebote“ aufgelisteten Bildungsangeboten nur um weitergehende Empfeh-
lungen handelt, können zum derzeitigen Zeitpunkt keine seriösen Angaben über
die zu erwartenden Einnahmen in diesen Bereichen gemacht werden. Gleiches
gilt für Einnahmen aus Auftragsarbeiten oder aus Geltendmachung etwaiger
späterer Lizenzrechte der NMA an noch entstehenden Werken.
Somit stünden jährlich zunächst, grob überschlagen(!), 1.440.000,- Ein-
nahmen aus Studiengebûhren laufende Ausgaben in Höhe von
1.200.000,-gegenûber. Etwaige Zins-und Tilgungsdienste für getätigte Investi-
tionen, die nicht aus Stiftungskapital stammen und somit von der NMS / NMA
am Kapitalmarkt aufgenommen werden müßten, konnten hier aufgrund der der-
zeitigen Unkenntnis über das zu erwartende Stifterverhalten nicht berücksichtigt
werden.
147
14.4 Geschätztes Stiftungskapital und Ausschüttungen
Alle Angaben pro Jahr in Euro (brutto). Rabatte für Forschung und Lehre sind in
Position 1 bereits berücksichtigt worden.
Pos. Anz. Bezeichnung Gesamtkosten
1 1 Betrag gemäß Kapitel „14.1 Geschätzte Investitionsko-
sten“.
1.900.000,-
2 1 50% der in Kapitel „14.2 Geschätzte laufende Kosten“ er-
mittelten Jahreskosten über einen Zeitraum von fünf Jah-
ren. Es wird davon ausgegangen, daß hiermit die von der
ZEvA [vgl. @ZEvA] sowie vom Niedersächsischen Hochschul-
gesetz [NHG § 64 (1) 7] geforderte Mindestabsicherung der
Betriebszeit von fünf Jahren erfüllt wird.
3.000.000,-
Gesamt 4.900.000,-
Tab. 8: Geschätzte Anlaufkosten
Anteilig kann das Stiftungskapital auch in Form äquivalenter Sachleistungen
eingebracht werden; so zum Beispiel durch die nordmedia mittels der unter Ka-
pitel „12.1.4.3 Notwendige Ausstattung“ (Videojournalismus) beschriebenen
Technikausstattung sowie weiterer, durch die nordmedia zu erbringenden Sach-
und Dienstleistungen. Eine monetäre Bewertung dieser Sach-und Dienstlei-
stungen kann, ebenso wie die Bewertung der einzubringenden Sach-und
Dienstleistungen der kooperierenden Ausbildungsbetriebe, erst zu einem späte-
ren Zeitpunkt, gegebenenfalls im Rahmen von Verhandlungen und mit Hilfe von
Sachverständigen erfolgen.
Die Stiftung erhält, abgesehen von Zustiftungen, Zu- und Rückflüsse ihrer Toch-
tergesellschaften gemäß Kapitel „2 Die nordmediaStiftung úAufbauorganisato-
rische Sicht“ ff., sofern die Tochtergesellschaften Überschüsse erwirtschaften.
Eine Ausschüttung an die Stifter ist nicht vorgesehen. Eventuell mögliche Aus-
schüttungen sind ausschließlich dem Stiftungszweck zuzuführen und dienen
somit der Sicherung der NMS.
148
14.5 Mögliche Probleme und Risiken bei der Realisierung der NMA
Im folgenden sind Probleme und Risiken benannt, die, nach derzeitigem Wis-
sensstand, aus den zum Zeitpunkt der Vorrecherchen für dieses Konzept er-
langten, abgeleiteten Erkenntnissen bei der Realisierung und dem Betrieb einer
Medienhochschule nach dem hier vorgestellten Konzept der „NMA“ auftauchen
können. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Die Studiengänge müssen mindestens zu 83,3% belegt sein, das heißt,
jede Klasse muß mit mindesten 20 von 24 Studenten besetzt sein, um
die geschätzten laufenden Kosten zu erwirtschaften. Bei einer ge-
wünschten Mindestauslastung der Studiengänge von 75%, was 18 Stu-
denten pro Studiengang entspräche, müßten dann die Studiengebühren
entsprechend auf ca. 23.000,-angehoben werden.
Es können nicht immer ausreichend Kooperationspartner gefunden wer-
den, die Praxis-Studienplätze zur Verfügung stellen. Es ist daher zu prü-
fen, inwieweit von den Studenten selbst angesprochene Kooperations-
partner zur Teilnahme am Studienbetrieb zugelassen werden können.
Auch müßten in diesem Falle gegebenenfalls die Initiierung eigener,
durch die NMA durchzuführende Praxiselemente mit in die Überlegun-
gen einbezogen werden, sofern Finanz-und Personaldecke sowie die
vorhandene technische Ausstattung der NMA dies zulassen.
Wenngleich die hier diskutierte Variante der engen Kooperation mit ex-
ternen Unternehmen als duales Ausbildungssystem sowohl die Investiti-
ons-als auch die Betriebskosten gering hält, besteht jedoch eine große
Abhängigkeit der NMA gegenüber ihren Kooperationspartnern. Hier soll-
ten entsprechende Kooperationsverträge, abgesehen vom Stiftervertrag
auf Ebene der NMS, ein größtmögliches Maß an Planungssicherheit
vorsehen. Bei einer späteren, evtl. besser ausgestatteten Kapitalsituati-
on von NMS und NMA sollte über weitere, eigene Investitionen in ent-
sprechende Ausstattung und Personal nachgedacht werden, um mehr
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit für die NMA zu erlangen.
149
Eine zu große Ausrichtung auf die Belange der niedersächsischen Me-
dienlandschaft kann die NMA auf Bundesebene gegebenenfalls unat-
traktiver machen. Daher sollten neben dem niedersächsischen auch
immer der bundesweite, wenn nicht sogar auch der europäische Medi-
en(bildungs)markt sowohl hinsichtlich des Zeitpunkts der endgültigen
Umsetzung als auch später bei den dann immer wieder durchzuführen-
den Zwischenevaluationen im Blick behalten werden.
150
15 Medien-und Standortpolitisches Résumé Handlungsempfehlungen
Somit führte die in Kapitel „1.2 Vorausgehende Überlegungen“ beschriebene
Studie des Verfassers, die vorliegender Arbeit vorgeschaltet war, seinerzeit zu
folgenden Ergebnissen:
Die Gründung einer Medienakademie am Standort Niedersachsen kann als
sinnvoll angesehen werden, sofern von vornherein der Versuch unterlassen
wird, bereits bestehende Konzepte anderer Medienakademien 1 zu 1 kopieren
zu wollen. Nur durch das Herausbilden eines eigenständigen, inhaltlichen Pro-
fils der NMA, welches auf die in Niedersachsen ansässige Medienindustrie und
deren Kernkompetenzen ausgerichtet ist, kann der gewünschte Fördereffekt
seine Wirkung nachhaltig entfalten.
Aufgrund der sowohl zum Zeitpunkt der Vorkonzeption vorherrschenden als
auch anläßlich der gegenwärtigen wirtschaftlichen Gesamtsituation, sowohl im
öffentlichen als auch im privaten Sektor, kann es gegebenenfalls ratsam sein,
die Gründung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Demnach wurden
zu Beginn des Jahres 2004 folgende Handlungsempfehlungen für die nordme-
dia sowie für die Niedersächsische Staatskanzlei erarbeitet:
1. Die nordmedia schlägt der Niedersächsischen Staatskanzlei die Grün-
dung der NMS samt ihrer Tochtergesellschaften NMA, NMB und
northernStar gGmbH vor.
2. Die Niedersächsische Staatskanzlei prüft die Realisierbarkeit der Grün-
dung der NMS. Da es sich hierbei um ein Modell des Public Private Part-
nerships handelt, wird jedoch dringend empfohlen, zunächst die wirt-
schaftliche Entwicklung, insbesondere die der Medienwirtschaft, bis min-
destens zum dritten Quartal 2004 zu beobachten.
3. In Abstimmung mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur sowie
der nordmedia führt die Staatskanzlei sodann mit potentiellen Kooperati-
onspartnern und Mit-Stiftern aus der Wirtschaft erste Sondierungsge-
spräche und nimmt Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für
151
Wissenschaft und Kultur zur Klärung und Prüfung der Beistellung / Ab-
ordnung von Professoren an die NMA gemäß HOK auf.
4. Es wird ein Gründungsgremium initiiert, dem zwei externe Mitglieder
eines für die fachliche sowie eines für die kaufmännische Leitung so-
wie ein internes Mitglied für administrative Aufgaben, letzteres gestellt
von der nordmedia, angehören.
5. Erarbeiten der endgültigen Konzeption der Curricula sowie Ausarbeitung
und Festlegung der betriebswirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbe-
dingungen durch das Gründungsgremium unter Hinzuziehung der poten-
tiellen Kooperationspartnern und Mit-Stiftern sowie externen Fachleuten.
6. Die nordmedia hält als Vertreter des Landes Niedersachsen 50% des
Stiftungsanteils mit entsprechendem Stimmanteil. Im Gegenzug bringt
die nordmedia die technische Ausstattung sowie Sach-und Personallei-
stungen aus ihrem „Academy-Bereich“ in das Stiftungsvermögen ein.
Über Art, Höhe und Umfang dieser Leistungen erteilt die Geschäftsfüh-
rung der nordmedia zu gegebener Zeit detaillierte Auskunft.
7. Unterrichten der Öffentlichkeit nach Verabschiedung und Genehmigung
der Stiftungssatzung. Parallel erstes Anwerben von Studenten.
NB: Soweit in der vorliegenden Arbeit wirtschaftliche Zahlen, Größenord-
nungen, Erwartungen oder Handlungsempfehlungen genannt wurden, die
sich direkt auf die Gründung und den Betrieb einer oder aller im Kapitel „6
Die nordmediaStiftung úAufbauorganisatorische Sicht“ ff. genannten Stif-
tung oder deren Betriebsgesellschaften beziehen, muß zur Kenntnis ge-
nommen werden, daß sich das in Kapitel „1.2 Vorausgehende Überlegun-
gen“ beschriebene und zu dieser Dissertation als Praxiselement gehörende
Konzept, welches der Ausarbeitung vorliegender Arbeit zugrunde lag, nach
bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde und ausschließlich Empfehlun-
gen und Handlungsvorschläge abgibt. Es garantiert ausdrücklich kein be-
stimmtes wirtschaftliches Ergebnis oder das Eintreten bestimmter oder ge-
wünschter Situationen. Die hier abgegebenen Stellungnahmen und Empfeh-
lungen beziehen sich lediglich auf das vom Verfasser zuvor im Rahmen die-
152
ser Dissertation erstellte Konzept und bereiten lediglich die selbständig zu
treffenden (unternehmerischen und politischen) Entscheidungen der Ent-
scheidungsträger und sonstiger an diesem Prozeß beteiligten Personen vor,
können diese jedoch in keinem Fall ersetzen!
15.1 Chancen für den Standort Niedersachsen
Über die zuvor benannten, direkten Handlungsempfehlungen hinaus, die sich
aus der dieser Arbeit zugrundeliegenden Studie für die niedersächsische Lan-
despolitik aus dem Jahre 2004 abgeleitet haben, hat vorliegende Arbeit folgen-
de Erkenntnisse generieren nnen:
Die NMA bietet inhaltlich und fachlich genügend attraktives Potential, um
Medienschaffende aus dem gesamten Bundesgebiet aufgrund der Teil-
nahme am ECTS-System [vgl. @ECTS] sogar aus dem europäischen Aus-
land an den Medienstandort Niedersachsen zu holen und gegebenen-
falls auch an diesen zu binden.
Das speziell auf die derzeitige niedersächsische Medienwirtschaft ausge-
richtete Studienangebot bietet ein enormes Potential zur branchenspezi-
fischen Standortförderung und Standortsicherung durch Qualifizierung
von Fachkräften.
Hochschulen, insbesondere aus den Bereichen Technik und Medien,
ziehen oftmals innovative Neugründungen von Unternehmen am Hoch-
schulstandort nach sich.
Erfolgreiche Absolventen der NMA können bei entsprechend geschickt
angewandter Marketingstrategie zu weltweiten Aushängeschildern für die
Leistungsfähigkeit des Medienstandortes Niedersachsen werden.
Durch die Konzeption der NMA als Medienschule der dualen Ausbildung,
welche in Form der Zusammenarbeit von NMA und der Medienwirtschaft
umgesetzt wird, sowie durch die Integration der NMA in die nordmedia-
153
Stiftung samt der dazugehörenden Vermarktungsgesellschaft ent-
steht ein deutschlandweit einzigartiges Schulprofil. Somit wird ein bislang
einmaliges Maß an Praxisnähe und -tauglichkeit in Verbindung mit einem
soliden akademischen Fundament geboten.
Für die Dauer des Studiums leben die Studenten am Standort der NMA.
So entsteht durch Studenten, die nicht aus Niedersachsen stammen, zu-
sätzliche Kaufkraft für das Bundesland Niedersachsen.
Die NMA kann sich zu einem bedeutsamen Instrument zur profilierten
Abgrenzung des Medienlandes Niedersachsen im föderalen Wettbe-
werbsumfeld entwickeln.
154
15.2 Abschließende Betrachtungen
Aus genereller Sicht konnte vorliegende Arbeit über die im vorhergehenden Ka-
pitel „15.1 Chancen für den Standort Niedersachsen“ genannten Ergebnisse
folgende drei Erkenntnisfelder herausarbeiten, die sich als Grundkonstrukt auch
auf andere, ähnlich gelagerte Anwendungsumgebungen portieren lassen:
1. Das Dual-Kooperative Organisationsmodell als Form der Hoch-
schulausbildung:
Angelehnt und inspiriert durch das duale Ausbildungssystem in Deutsch-
land sowie das System der Berufsakademien konnte hier mit dem in die-
ser Arbeit eingeführten Kooperationsmodell „DKO“ aufgezeigt werden,
daß gemeinsam, getragen durch Partner der öffentlichen Hand sowie der
freien Wirtschaft, eine Form der akademischen-kreativen Ausbildung un-
ter Berücksichtung öffentlicher Belange sowie privatwirtschaftlicher Inter-
essen realisiert werden kann. Siehe hierzu im Besonderen Kapitel „5 Das
Dual-Kooperative Organisationsmodell“.
2. Das auf einem Stiftungskonstrukt basierende PPP-Modell:
Durch das Konstrukt der Trennung in eine Stiftung im Rahmen eines
gemeinsamen PPP von öffentlicher Hand und der Privatwirtschaft als
„Besitzgesellschaft“ und der eigentlichen Hochschule als „Betriebsgesell-
schaft“ wurde hier ein Weg aufgezeigt, der es den Stiftern nahezu risiko-
los ermöglicht, wertvolles technisches Equipment und hohe Sachwerte in
ein gemeinsames, der Ausbildung gewidmetes PPP zur Nutzung einzu-
bringen. Vorsätzlich und kriminelles Handeln der Stifter einmal ausge-
schlossen, ist die zuvor eingebrachte Sachausstattung im Falle eines
wirtschaftlichen Scheiterns der Hochschule NMA als reine Betriebsge-
sellschaft vor Verlust geschützt. Auf diese Weise kann auch die Bereit-
schaft der Privatwirtschaft, sich an einem PPP zur Nachwuchskräfteaus-
bildung zu beteiligen, erhöht werden. Siehe hierzu im Besonderen Kapi-
tel „6 Die nordmediaStiftung úAufbauorganisatorische Sicht“.
155
3. Die gemeinsame Kombination der Punkte 1 und 2:
Die Kombination aus DKO und Stiftungs-PPP ermöglicht die Bedienung
gleichrangiger Interessen zweier Seiten, die der (medien-und) standort-
politischen Zielverfolgung eines Bundeslandes (in vorliegender Arbeit
exemplarisch aufgezeigt am Bundesland Niedersachsen) einerseits so-
wie die der Wirtschaft (in vorliegender Arbeit exemplarisch gezeigt an-
hand der niedersächsischen Medienwirtschaft) zur Sicherung, Erhalt und
Ausbau ihres Standortes durch das Generieren qualifizierten Berufs-
nachwuchses andererseits. Siehe hierzu im Besonderen ebenfalls Kapi-
tel „5 Das Dual-Kooperative Organisationsmodell“.
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
Public Private Partnership in der Medienbildungspolitik
Ein Dual-Kooperatives Organisationsmodell als Realisierungsansatz einer Medienakademie als
Instrument eines Bundeslandes zur Standortförderung seiner Medienwirtschaft gezeigt am Beispiel
Niedersachsen
Dissertation
zur Erlangung des akademischen Grads
des Doktors der Wirtschaftswissenschaften
(Dr. rer. pol.)
der Universität Paderborn
vorgelegt von
Marc von Osthoff, M.Sc.
Hameln, Juli 2008
Band 2
(Anhang)
156
16 Anhang
16.1 Abkürzungsverzeichnis
AAG = Aktiengesellschaft
AN = Annotation
AO = Abgabenordnung
ARD = Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-
anstalten der Bundesrepublik Deutschland (Das Erste)
AV = audiovisuell
BBA = „Bachelor of Arts“ oder auch „Berufsakademie“
BAW = Berufsakademie Weserbergland Hameln
BayVerf = Bayerische Verfassung
BiBB = Bundesinstitut für Berufsbildung
BKM = Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien,
BStU = Bundesbeauftragte(r) für die Unterlagen des Staatssicher-
heitsdienstes der ehem. DDR
CCATC = Cisco Academy Training Center
CEO = Chief Executive Officer (alleiniger Geschäftsführer)
CGI = Computer Graphics Images
CGI-Film = Computer generierter Film
DDAB = Digital Audio Broadcasting
DCO = siehe DKO
dd_vg = Deutsche Druck-und Verlagsgesellschaft
Def. = Definition
DEFA = Deutsche Film AG Potsdam-Babelsberg, das ‚volkseigene
Filmstudio’ der ehem. DDR
dffb = Deutsche Film-und Fernsehakademie Berlin
DFJV = Deutscher Fachjournalisten-Verband
DIAS = Drahtfunk im amerikanischen Sektor
DIFF = Deutsches Institut für Film und Fernsehen
Difu = Deutsches Institut für Urbanistik
157
DKO = Dual-Kooperatives Organisationsmodell
DL = Deutscher Lehrerverband
DRM = Digital Radio Mondiale
DVB-T = Digital Video Broadcasting Terrestrial
EEACEA = Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
EB-Team = Electronic Broadcasting Team
ECTS = European Credit Transfer [and Accumulation] System
FFH = Fachhochschule
FHH = Fachhochschule Hannover
GGbR = Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GföW = Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft
GG = Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
gGmbH = gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HHBK = Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
HDTV = High Definition Television
HFF = Hochschule für Fernsehen und Film München
HFFH = Hochschule für Fernsehen und Film Hannover
HFG = Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
HMT = Hochschule für Musik und Theater Hannover
HOK = Hochschuloptimierungskonzept des Landes Niedersach-
sen
HRG = Hochschulrahmengesetz
IIAB = Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung
IHK = Industrie-und Handelskammer
IJK = Institut für Journalistik und Kommunikation (der HMT)
IMF = Institut für Medienforschung (der HBK)
IT = Informationstechnologie
IuM = Information(s)-und Medien(wirtschaft)
IuK = Information(s)-und Kommunikation(swirtschaft)
158
KKHM = Kunsthochschule für Medien Köln
LLCP = London College of Printing / The London Institute
LHK = Landeshochschulkonferenz
MMA = Master of Arts
MDStV = Mediendienste Staatsvertrag
MHH = Medizinische Hochschule Hannover
NNB = nota bene
NDR = Norddeutscher Rundfunk
NDS = Bundesland Niedersachsen
NdsStiftG = Niedersächsischen Stiftungsgesetz
NHG = Niedersächsisches Hochschulgesetz
NLM = Niedersächsische Landesmedienanstalt
NMA = nordmediaAcademy
NMB = nordmediaBusiness
NMedienG = Niedersächsisches Mediengesetz
NMS = nordmediaStiftung
NORD/LB = Norddeutsche Landesbank
NRW = Bundesland Nordrhein-Westfalen
NS = northernStar (Film-/ Medienpreis)
NWDR = Nordwestdeutscher Rundfunk
Pp. a. = per annum
PPP = Public Private Partnership
PwC = Price Waterhouse Coopers (internat. Wirtschaftprüfungs-
gesellschaft)
RRIAS = Radio im amerikanischen Sektor
RStV = Rundfunkstaatsvertrag
RTL = Radio Télévision Luxembourg
SSDL = Script & Development Lab
SF = Schweizer Fernsehen
SPSS = Statistical Package for the Social Sciences
159
SVB = sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
UUDCs = Urban Development Corporations
VVGM = Verlagsgesellschaft Madsack Hannover
VJ = Videojournalist
WWDR = Westdeutscher Rundfunk
WWW = World Wide Web
ZZDF = Zweites Deutsches Fernsehen
ZEvA = Zentrale Evaluations-und Akkreditierungsagentur des
Landes Niedersachsen
ZKM = Zentrum für Kunst und Medientechnologie Karlsruhe
160
16.2 Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: „Lokalisationskoeffizient der SVB im Bereich Film, Rundfunk, TV“
(Kapitel „2 Der Medienstandort Niedersachsen“)
Abb. 2: „Absolute Konzentration von Medienunternehmen in der Bundesrepu-
blik 2002“
(Kapitel „2.1 Zum Vergleich: Medienstandorte in Deutschland“)
Abb. 3: „Lokalisationskoeffizient der räumlichen Spezialisierung von Inhalte-
Produzenten als Teilbranche der IuM-Wirtschaft 2006“
(Kapitel 2.1 Zum Vergleich: Medienstandorte in Deutschland“)
Abb. 4: „IuK Beschäftigte in den Verdichtungsräumen 2006“
(Kapitel „2.1.1 IuK-Beschäftigte in Deutschland“)
Abb. 5: „IuK Beschäftigte in den Bundesländern 2007“
(Kapitel „2.1.1 IuK-Beschäftigte in Deutschland“)
Abb. 6: „Informationen über den Bürgerrundfunk in Niedersachsen 2008“
(Kapitel „2.7 Bürgerrundfunk“)
Abb. 7: „PPP-Idealtypen“
(Kapitel „4.4 Public Private Partnership-Modelle für den Hochschulbe-
reich“)
Abb. 8: „DKO in der Einordnung der PPP-Idealtypen“
(Kapitel „5 Das Dual-Kooperative Organisationsmodell“)
Abb. 9: „Aufbauorganisation / Organigramm“
(Kapitel „6.2 Aufbauorganisation / Organigramm“)
Abb. 10: „Euklidisches Distanzmodell der Studieninteressen“
(Kapitel“10.5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse“)
161
Abb. 11: „Ungewichtete Häufigkeit der Studieninteressen“
(Kapitel „10.5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse“)
Abb. 12: „Modularer Studienaufbau“
(Kapitel „12.1 Der Studiengang ‚Master of Arts in Producing’“)
Abb. 13: „Übersicht der NMA-Ausbildungsangebote“
(Kapitel „12.3 Übersicht der NMA-Ausbildungsangebote“)
162
16.3 Tabellenverzeichnis
Tab. 1: „Verteilung der IuM-Beschäftigten in den niedersächsischen Regionen
im Jahr 2001“
(Kapitel „2 Der Medienstandort Niedersachsen“)
Tab. 2: „Unternehmen und Umsätze in der nieders. Informations-und Medien-
wirtschaft im Jahr 2000“
(Kapitel „2 Der Medienstandort Niedersachsen“)
Tab. 3: „Umfrageergebnisse zur Interessantheit möglicher Studienangebote“
(Kapitel „10.5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse“)
Tab. 4: „Investitionskosten für technische Ausstattung für Basismodul“
(Kapitel „12.1.1.3 Notwendige Ausstattung“)
Tab. 5: „Investitionskosten für technische Einrichtung Studiengang Videojourna-
lismus“
(Kapitel „12.1.4.3 Notwendige Ausstattung“)
Tab. 6: „Geschätzte Investitionskosten der NMA“
(Kapitel „14.1 Geschätzte Investitionskosten“)
Tab. 7: „Geschätzte laufende Kosten für NMA-Betrieb pro Jahr“
(Kapitel „14.2 Geschätzte laufende Kosten“)
Tab. 8: „Geschätzte Anlaufkosten“
(Kapitel „14.4 Geschätztes Stiftungskapital und Ausschüttungen“)
163
16.4 Quellenverzeichnis
16.4.1Print
[Balzer]
Balzer, Axel (Hrsg.): Politik als Marke Politikvermittlung zwischen Kommuni-
kation und Inszenierung, (Lit-Verlag) Münster 2005.
[Barkenov / Boyle / Rich]
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digkeit getan, in: Der Ausbau der Hochschulen oder der Turmbau zu Babel,
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Angestellte des Bundes und der Länder, Berlin 2001-2004 und ff.
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„Privatisierung öffentlicher Aufgaben in Deutschland“, Tagungsberichte, Düs-
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Publikation der „Fakultät III: Medien, Information und Design“ der Fachhoch-
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Fischer, Florian: Konzept Rock-und Popakademie Hannover, Hannover 2002
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3138), Bonn / Berlin 1999 / 2002
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Niedersächsischen Landtages 2003 bis 2008, Hannover 2008
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Rundfunkänderungsstaatsvertrages v. 19.6.2002 und Art. 8 des 8. Rundfunk-
änderungsstaatsvertrages vom 25.02.2005, in Kraft bis 1.03.2007
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Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG) in der Fassung vom 1. Novem-
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PWC: Factsheet „Public Private Partnership“, o. V., o. O., 2003
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Scheuermann, Reimund (Min. Dir., BMBF): Grußwort in: Medienhochschulen
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Schulte, Karl-Werner; Bone-Winkel, Stephan: Handbuch Immobilien Projekt-
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Jäger, Martina; Jäger, Wolfgang: Studienführer neue Medien Karriere zwischen
Bytes and Bytes im Infozeitalter, Frankfurter Allgemeine Zeitung 2002
[Simon]
Simon, Ulrike: „Kauft Odeon Christiansens Firma TV 21?“ in DIE WELT v.
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[Steinkemper]
Steinkemper, Ursula: Die Verfassungsrechtliche Stellung der Privathochschule
und ihre Staatliche Förderung; Freiburg 2002
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Tröndle, Dirk: Kooperationsmanagement Steuerung interaktioneller Prozesse
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[Trogemann]
Trogemann, Georg: „Kunsthochschule für Medien Köln“ in: Medienhochschulen
und Wissenschaft aus der Reihe „kommunikation audiovisuell“, Reimes / Meh-
ling (Hg.), München 2001
[TUI PE]
Presseerklärung der TUI AG zum Teilverkauf des Reisesenders TV Travel
Shop v. 2. Oktober 2006, Hannover 2006
[Ummen]
Ummen, Robert: „PPP-Kompetenzzentrum geht an den Start“ in DIE WELT,
Berlin 2003
[Universitas]
Universitas: Zeitschrift für Wissenschaft, Kunst und Literatur, seit 1946 monat-
lich erscheinende Zeitschrift, Stuttgart 1954
[Vogel / Stratmann]
Vogel, Bernd; Stratmann, Bernhard: Public Private Partnership in der For-
schung, neue Formen der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft,
Hannover 2000
[Wachholz / Osthoff]
Wachholz, Eiko; von Osthoff, Marc: „Der Gosse Heinz Erhardt Preis Der Nie-
dersächsische Medien Staatspreis für Comedy“ Konzeption der M Screen
GmbH zur Vorlage bei der Nieders. Staatskanzlei, der nordmedia GmbH sowie
dem NDR Landesfunkhaus Hannover, Hannover 2005
[Zalbertus / Rosenblum]
Zalbertus, Andre; Rosenblum, Michael: Videojournalismus · Die digitale Revolu-
tion, Berlin 2003
172
[ZDF-Staatsvertrag]
ZDF-Staatsvertrag v. 31. August 1991, i. d. Fassung d. Neunten Staatsvertra-
ges z. Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunter Rundfunkände-
rungsstaatsvertrag) in Kraft seit 1. März 2007, 2007
173
16.4.2Internet
Den hier aufgelisteten Quellenangaben ist im Text jeweils ein @ vorangestellt
[@Quelle]. Diese Quellen beziehen sich auf Informationen aus dem Internet und
sind zur Nachprüfbarkeit nebst üblichen Angaben mit URL, Screenshot sowie
Recherchedatum verzeichnet.
[@3sat]
(www.3sat.de/3sat.php?http://www.3s
at.de/neues/sendungen/magazin/104
246/index.html)
Homepage des Fernsehsenders 3sat
zu einer Dokumentation über die
„German Film School“ in Elstal bei
Berlin und die dortige „Digital Artist
Akademie“.
Mainz 2008
(Screenshot Stand: 08.02.2007)
[@Ambient]
(www.ambient-entertainment.de)
Homepage der Ambient Entertain-
ment GmbH & Co. KG.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
174
[@ARD]
(www.ard.de)
Homepage der Arbeitsgemeinschaft
der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-
anstalten der Bundesrepublik
Deutschland ARD.
Stuttgart / Mainz 2008
(Screenshot Stand: 31.05.2008)
[@AZ Media]
(www.azmedia.de)
Homepage der AZ Media TV GmbH.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 28.05.2008)
[@Bambi]
(www.bambi.de/)
Offizielle Homepage des BAMBI Me-
dienpreises der Hubert Burda Media.
Offenburg / München 2008
(Screenshot Stand: 05.03.2008)
175
[@BAW]
(www.baw-hameln.de)
Homepage der Berufsakademie We-
serbergland Hameln.
Hameln 2008
(Screenshot Stand: 13.05.2007)
[@Bayerischer Fernsehpreis]
(www.bayern.de/Wirtschaftsstan-
dort/Medienstandort/Medienpreise/ba
yer_fernsehpreis.html)
Offizielle Homepage des Bayerischen
Fernsehpreises auf den Seiten der
Landesregierung Bayerns.
München 2008
(Screenschot Stand: 02.03.2008)
[@BayWissMin]
(www.stmwfk.bayern.de/hochschule/f
h/index.asp?fh=6)
Übersicht über staatliche und nicht-
staatliche Hochschulen in Bayern des
Bayer. Staatministeriums für Wissen-
schaft, Forschung und Kunst.
München 2008
(Screenschot Stand: 20.05.2008)
176
[@Berlinale]
(www.berlinale.de/de/das_festival/fest
ivalprfil/profil_der_berlinale/index.html
)
Offizielle Homepage der Berlinale.
Berlin 2008
(Screenshot Stand: 02.03.2008)
[@BiBB]
(http://www.bibb.de/de/16815.htm)
Homepage des Bundesinstituts für
Berufsbildung.
Bonn 2008
(Screenshot Stand: 13.05.2008)
[@CISCO-CATC]
(www.bildungsinitiative-
networ-
king.de/akademieabc_home.shtml)
Homepage der „Bildungsinitiative
Networking“, der deutschen Version
des Cisco Networking Academy Pro-
gram.
Hallbergmoos 2008
(Screenshot Stand: 18.05.2008)
177
[@Deutscher Museumsbund]
(www.museumsbund.de/cms/index.p
hp?id=175)
Homepage des Deutschen Muse-
umsbunds e.V..
Berlin 2008
(Screenshot Stand: 27.02.2008)
[@DFJV]
(www.dfjv.de/infopool/journalis-
mus/berufsbild.html)
Informationen des Deutschen Fach-
journalisten-Verbandes zum Berufs-
bild des Journalisten.
Berlin 2008
(Screenshot Stand: 12.03.2008)
[@EACEA]
(eacea.ec.europa.eu/static/Bots/doc-
bots/ERASMUS/ERASMUS/Awarded_
EUC_2003_2007.xls)
Offizielle Homepage der Education,
Audiovisual and Culture Executive
Agency der EU.
Brüssel 2008
(Screenshot Stand: 16.05.2008)
178
[@ebs]
(www.ebs.de)
Homepage der European Business
School Schloß Reichartshausen Oe-
strich-Winkel.
Oestrich-Winkel 2008
(Screenshot Stand: 19.05.2008)
[@ECTS]
(www.hrk.de/de/service_fuer_hochsch
ulmitglieder/154.php)
Homepage zum ECTS der Deutschen
Hochschulrektorenkonferenz.
Bonn 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
[@Film School]
(www.filmschool.de)
Homepage der „German Film School“
in Elstal bei Berlin nebst ihrer dortigen
„Digital Artist Akademie“.
Elstal 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
179
[@Filmakademie]
(www.filmakademie.de)
Homepage Filmakademie Baden-
Württemberg.
Ludwigsburg 2008
(Screenshot Stand: 07.05.2008)
[@Hamburg Media School]
(www.hamburgmediaschool.com)
Homepage der Hamburg Media
School.
Hamburg 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
[@HandsOnHD]
(www.handsonhd.de)
Homepage des jährlichen Workshops
„Hands on HD“ der nordmedia für
digitale Produktion und Distribution.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 18.05.2008)
180
[@hart aber fair]
(www.wdr.de/tv/hartaberfair/sendung/i
ndex.php5)
Sendung „hart aber fair Wenn Poli-
tik auf Wirklichkeit trifft“ der ARD /
WDR.
Köln / Berlin 2007
(Screenshot Stand: 27.02.2008)
[@HBK]
(www.hbk-bs.de)
Homepage der Hochschule für Bil-
dende Künste Braunschweig.
Braunschweig 2008
(Screenshot Stand: 03.05.2008)
[@HFF München]
(www.hff-muc.de)
Homepage der Hochschule für Fern-
sehen und Film München.
München 2008
(Screenshot Stand: 05.05.2008)
181
[@HFF Potsdam]
(www.hffpotsdam.de/_deutsch/ hoch-
schule/geschichte.html)
Homepage der Hochschule für Film
und Fernsehen „Konrad Wolf“ mit
Hochschulchronik.
Potsdam-Babelsberg 2008
(Screenshot Stand: 26.04.2008)
[@HFG]
(www.hfg-karlsruhe.de)
Homepage der Hochschule für Ge-
staltung Karlsruhe.
Karlsruhe 2008
(Screenshot Stand: 30.04.2008)
[@Holt]
(www.vonholt.de/Sachgebiet/gemeinn
uetzigeGmbH/Grundlagen.htm)
Homepage des Rechtsanwalts Tho-
mas von Holt zu Rahmenbedingun-
gen der gemeinnützigen GmbH.
Bonn 2008
(Screenshot Stand: 25.01.2008)
182
[@HRK]
(www.hrk-bologna.de)
Homepage des sogenannten „Bolo-
gna-Zentrums“ der Deutschen Hoch-
schulrektorenkonferenz.
Bonn 2008
(Screenshot Stand: 12.03.2008)
[@IJK]
(www.ijk.hmt-hannover.de)
Homepage des Instituts für Journali-
stik und Kommunikationsforschung
(IJK) der Hochschule für Musik und
Theater (HMT) in Hannover.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 30.04.2008)
[@Kerres]
(www.computerbase.de/lexikon/E-
Learning)
Kerres, Michael: Def. E-Learning im
lexikalischen Teil des onlinebasierten
Informationsdienstes
www.computerbase.de“.
Berlin 2008
(Screenshot Stand: 04.03.2008)
183
[@KHM]
(www.khm.de)
Homepage der Kunsthochschule für
Medien Köln
Köln 2008
(Screenshot Stand: 02.05.2008)
[@Kulturstaatsminister]
(www.kulturstaatsminister.de)
Beauftragter für Kultur und Medien
der Bundesregierung der Bundesre-
publik Deutschland.
Bonn / Berlin 2008
(Screenshot Stand: 12.03.2008)
[@LCP]
(www.linst.ac.uk)
Homepage der University of the Arts
London / London College of Printing.
London 2008
(Screenshot Stand: 16.05.2008)
184
[@Lindenstraße]
(www.lindenstrasse.de)
Offizielle Homepage der TV-Serie
„Lindenstraße“ des WDR.
Köln 2008
(Screenshot Stand: 28.05.2008)
[@M Group]
(www.mgroupgmbh.de)
Homepage der Film-und TV-
Produktionsgesellschaft M Group
GmbH mit ihren Tochterunternehmen.
Hamburg / Hannover 2008
(Screenshot Stand: 12.03.2008)
[@Medienklima]
(www.medienklima.de)
Homepage der 2008 gestarteten, von
der nordmedia in Zusammenarbeit
mit dem IJK Hannover nun jährlich
durchzuführenden Medienklimastudie
für Niedersachsen.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 24.05.2008)
185
[@medienstudienfuehrer]
(www.medienstudienfuehrer.de)
Internetportal zur Suche von Studien-
gängen im Bereich der Medien.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 11.03.2008)
[@Miami Ad School]
(www.miamiadschool.com)
Homepage der Miami Ad School
Gruppe, die unter anderem auch eine
Niederlassung in Hamburg betreibt.
Hamburg 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
[@NDR]
(www1.ndr.de/unternehmen/organisat
ion/studios/niedersachsen/ndrde80.ht
ml)
Homepage der Niedersächsischen
Landesfunkhaus des NDR in Hanno-
ver.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 26.05.2008)
186
[@NLM]
(www.nlm.de)
Homepage der Niedersächsischen
Landesmedienanstalt.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 26.05.2008)
[@nordmedia]
(www.nordmedia.de)
Offizielle Homepage der nordmedia
Die Mediengesellschaft der Länder
Niedersachsen / Bremen mbH.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 20.04.2008)
[@Northstar Developers]
(www.n-dev.org)
Offizielle Homepage der Organisation
Norddeutscher Entwickler von Unter-
haltungssoftware „Northstar Develo-
pers“.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 20.12.2006)
187
[@Peppermint]
(www.peppermint-jam.com)
Homepage des Musiclabels und Pro-
duktionsfirma „Peppermint Jam“.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 14.03.2008)
[@Philosophische Quartett ZDF]
(www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,
1021838,00.html)
Homepage der ZDF-Sendung „Das
philosophische Quartett“
Mainz 2008
(Screenshot Stand: 30.04.2008)
[@PIXAR]
(www.pixar.com)
Homepage der CGI-Produktionsfirma
Pixar Animation Studios.
Emeryville 2008
(Screenshot Stand: 28.05.2008)
188
[@Radio Aktiv]
(www.radio-aktiv.de)
Homepage des lokalen Bürgerradios
Radio Aktiv in Hameln.
Hameln 2008
(Screenshot Stand: 29.05.2008)
[@Rote Rosen]
(www.rote-rosen.tv)
Homepage der Studio Hamburg
Traumfabrik Niedersachsen GmbH zu
ihrer Produktion „Rote Rosen“.
Lüneburg 2008
(Screenshot Stand: 27.05.2008)
[@SPSS]
(www.spss.com/de/)
Homepage des Statistiksoftwarean-
bieters SPSS Inc..
Chicago 2008
(Screenshot Stand: 13.03.2008)
189
[@Staatskanzlei NDS / CATC]
(www.stk.niedersachsen.de/master/C
1748176_N14677_L20_D0_I484_h1.
html)
Presseinfo der Nieders. Staatskanzlei
zur Bildungskooperation zwischen
CISCO Systems Deutschland und
dem Land Niedersachsen.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 02.04.2008)
[@Staatskanzlei NDS / NDR]
(http://www.stk.niedersachsen.de/ma
ster/C9865606_L20_D0_I484.html)
Presseinfo der Nieders. Staatskanzlei
zur Einigung im Streit um die Novel-
lierung des NDR-Staatsvertrages
2005.
Hannover 2005
(Screenshot Stand: 27.05.2008)
[@Stiftungshochschule]
(www.mwk.niedersachsen.de/master/
C627194_L20_D0_I731_h1.html)
Offizielle Informationen und Verord-
nungen zum niedersächsischen Mo-
dell der Stiftungshochschule des Nie-
dersächsischen Ministeriums für Wis-
senschaft und Kultur.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 12.03.2008)
190
[@TV Plus]
(www.tv-plus.de)
Homepage der TV-Produktionsfirma
TV Plus GmbH Hannover.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 29.05.2008)
[@TVN]
(www.tvn.de)
Homepage der TVN Group, Dienstlei-
ster und Produktionsfirma.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 14.03.2008)
[@ver.di]
(http://mmm.verdi.de/archiv/2005/03/r
undfunk/staatsfern_bleiben)
Archivbeitrag der Dienstleistungsge-
werkschaft ver.di als Mitglied des
NDR-Rundfunkrates zum Streit zwi-
schen dem Land Niedersachsen und
dem NDR im Jahre 2005.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 27.05.2008)
191
[@VGM]
(www.madsack.de)
Homepage der Verlagsgruppe Mad-
sack GmbH & Co. KG Hannover.
Hannover 2008
(Screenshot Stand: 28.05.2008)
[@ZEvA]
(www.zeva.org)
Homepage der Zentralen Evaluati-
ons-und Akkreditierungsagentur des
Landes Niedersachsen in Hannover.
Hannover
(Screenshot Stand: 21.05.2008)
192
16.5 Adreßverzeichnis
Sortiert nach Unternehmen / Institution. Aus datenschutzrechtlichen Gründen
wurden persönliche Durchwahlnummern und eMail-Adressen der Ansprech-
partner anonymisiert oder entfernt.
A
AZ MEDIA AG
Aachener Straße 1051
D-50858 Köln URL: www.azmedia.de
Tel: +49 (0) 221 -888 12 - 100 Fax: +49 (0) 221 -888 12 - 20
F
Fachhochschule Hannover
Studiengänge Journalistik und PR
/ Öffentlichkeitsarbeit
EXPO-Plaza 12
30539 Hannover URL: www.jpr.fh-hannover.de
Tel: +49 (0) 511 -92 96 - 26 01 Fax: +49 (0) 511 -92 96 - 26 03
I
Institut für Journalistik und
Kommunikationsforschung
EXPO-Plaza 12 eMail: [email protected]-hannover.de
30539 Hannover URL: www.ijk.hmt-hannover.de
Tel: +49 (0) 511 -31 00 - 497 Fax: +49 (0) 511 -31 00 - 400
L
London Institute / London College of Printing
Elephant & Castle Head of College
London Dr. Will Bridge
SE1 6SB eMail: [email protected]inst.ac.uk
United Kingdom URL: www.lcp.linst.ac.uk
Tel: + 44 (0) 20 - 75 14 - xxx Fax: + 44 (0) 20 - 75 14 - xxx
193
N
nordmedia Fonds GmbH Geschäftsführer
EXPO-Plaza 1Thomas Schäffer
D-30539 Hannover URL: www.nordmedia.de/
Tel: +49 (0) 511 -12 34 56 - 0 Fax: +49 (0) 511 -12 34 56 - 99
P
PEPPERMINT JAM RECORDS GmbH Geschäftsführer
Boulevard der EU 8Wolfgang Sick
D-30539 Hannover URL: www.peppermint-jam.com/
Tel: +49 (0) 511 -76 86 0 - 0 Fax: +49 (0) 511 -76 86 0 - 55
S
SPV GmbH
Schallplatten, Produktion und Vertrieb
Brüsseler Straße 14 URL: www.spv.de
30539 Hannover Tel: +49 (0) 511 -87 09 - 0
Deutschland Fax: +49 (0) 511 -87 09 - 181
T
TVN - Television Programm und Geschäftsführer
Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG Frank Hähnel
Goseriede 9 URL: http://www.tvn.de/
D-30159 Hannover
Tel: +49 (0) 511 -1212 -3700
194
16.6 Ergänzende Dokumentation
16.6.1Ad: 10 Nachfrageanalyse bei potentiellen Studienteilnehmern
16.6.1.1 Text des Anschreibens
„Sehr geehrte Damen und Herren! (Im Anschreiben)
ODER
Sehr geehrte Besucher dieser Online-Befragung!
Im Rahmen meines Dissertationsprojektes befasse ich mich mit dem Thema
„Medienförderpolitik als Instrument einer wirtschaftsorientierten Standortpolitik
auf Länderebene.“ Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Aus-und Weiter-
bildung in der Filmwirtschaft.
Hierbei handelt es sich um ein Projekt der nordmedia, der Mediengesellschaft
der Länder Niedersachsen und Bremen, welches von mir als externer Dokto-
rand der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der Universität Paderborn
durchgeführt wird.
Wenn Sie einer der folgenden Gruppen angehören:
Studenten im Hauptstudium von Film-und Kunsthochschulen
Studenten im Hauptstudium der medienbezogenen Studiengänge
Studenten im Hauptstudium der Geisteswissenschaften
oder
Mitarbeiter und Führungskräfte von Medienunternehmen (TV-Sender,
Produktionsgesellschaften etc.)
Kreative/Praktiker aus der Film-und Medienwelt (Kameraleute, Schau-
spieler, Drehbuchautoren etc.)
195
würde ich mich freuen, wenn Sie an meiner kurzen Umfrage teilnehmen.
Die Studie dient sowohl wissenschaftlichen Zwecken als auch der nordmedia
zum Zwecke der Auswertung und ggfs. der Veröffentlichung durch die nordme-
dia. Alle Angaben werden selbstverständlich anonym, vertraulich und entspre-
chend der Datenschutzbestimmungen behandelt und ausgewertet. Namen und
Adressen werden nicht abgefragt.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Mitarbeit und wünsche Ihnen nun viel
Spaß beim Ausfüllen des Fragebogens. Klicken Sie dazu einfach unten auf
"Umfrage beginnen".
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Marc Osthoff M.Sc.“
196
16.6.1.2 Text nach Beendigung der Umfrage
„Sehr geehrte Besucher dieser Online-Befragung!
Die Online-Befragung zur Medienqualifikation ist beendet.
Für die große Resonanz darf ich mich, auch im Namen der nordmedia, der Me-
diengesellschaft der Länder Niedersachsen und Bremen, recht herzlich bei al-
len bedanken, die an dieser Umfrage mit großem Engagement teil genommen
haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr
Marc Osthoff M.Sc.“
197
16.6.1.3 Fragenkatalog
Auf Grundlage dieses Fragenkataloges wurde die Onlinebefragung program-
miert:
1. Geschlecht
a. M
b. W
2. Altersgruppe
a. bis 25
b. 26-35
c. 36-45
d. 46-55
e. 56 und älter
3. Sie sind überwiegend
a. Student?
i. Überwiegend kreativ ausgerichteter Studiengang (zum Beispiel
Kameramann, Schauspieler,...)
ii. Überwiegend kaufmännisch ausgerichteter Medienstudien-
gang (zum Beispiel Produzent, Medienmanagement,...)
iii. Geistswissenschaftlicher Studiengang
b. Beruflich in den Medien tig?
i. Überwiegend kreativ in den Medien tätig? (Kameramann,
Schauspieler,...)
ii. Überwiegend kaufmännisch in den Medien tätig? (Produzent,
Inhaber,...)
iii. Nein, ich arbeite in einem anderen Bereich
198
4. In welchem PLZ-Gebiet leben Sie während der Arbeit/des Studiums?
a. 0b. 1c. 2d. 3e. 4f. 5g. 6h. 7i. 8j. 9
5. Würden Sie grundsätzlich (noch) ein medienbezogenes Aufbau-/ Zusatz-
studium absolvieren wollen?
a. J
b. N
ANMERKUNG: Fragen 1. bis 5. Pflichtfragen!
6. Wäre ihnen unabhängig, ob Sie selbst noch einmal ein Aufbaustudium
besuchen wollten grundsätzlich ein anerkannter Abschluss wie Diplom
oder Master wichtig oder würde Ihnen auch ein „Hausdi-
plom“/akademieeigenes Zertifikat genügen?
a. Ja, es sollte ein anerkanntes Diplom oder Master-Abschluss verge-
ben werden. -> FILTER ZU FRAGE 7
b. Wenn die Akademie und ihr Abschluss einen anerkannten Ruf in der
Fachwelt besitzen, reicht mir auch ein akademieeigenes Zertifikat.
7. Sollte es sich bei einem anerkannten Abschluß dann eher um einen
a. Master-Abschluß handeln?
b. Diplom-Abschluß handeln?
8. Wie wichtig sind für Sie namhafte Dozenten?
a. Weniger wichtig.
b. Wichtig.
9. Wären Sie bereit, für ein fachlich gutes Aufbaustudium zu bezahlen?
a. Grundsätzlich Ja. -> FILTER ZU FRAGE 10
199
b. Ja, aber nur, wenn bekannte Persönlichkeiten aus der Medienpraxis
unterrichten. -> FILTER ZU FRAGE 10
c. Grundsätzlich Nein.
10. Wieviel Studiengebühren wären Sie für das gesamte Studium bereit zu zah-
len?
a. bis 1.000,-
b. bis 3.000,-
c. bis 5.000,-
d. bis 10.000,-
e. bei einer wirklich besonderen Ausbildung auch mehr als 10.000,-
11. Würden Sie bei anfallenden Studiengebühren das Angebot von durch die
Akademie vermittelten oder bereit gestellte, günstige Kredite begrüßen?
a. J
b. N
c. Ist mir egal
12. Ein Aufbaustudium dauert in der Regel ein Jahr (Vollzeit) oder kann als sog.
Teilzeitstudium in zwei Jahren berufsbegleitend absolviert werden. Was wä-
re Ihnen lieber?
a. Vollzeit
b. Teilzeit
13. Wie würden Sie es bewerten, wenn sich ein Aufbaustudium beim Equip-
ment nur neuester digitaler Technik (wie zum Beispiel HD-Technik, volldigi-
tale Kopierstation etc.) bedient, sich aber thematisch/inhaltlich auf krea-
tive und contentbezogene Fragen beschränkt?
a. Das fände ich gut, so lernt man gleich automatisch auch das Arbeiten
mit zukunftsweisender Technik kennen.
200
b. Fände ich nicht so gut, da mich die Umstellung auf die neue Technik
zu sehr vom eigentlichen Thema ablenken würde.
14. Wie würden Sie folgende, beispielhafte Studienangebote bewerten?
Interessant Nicht interessant
a. Musikvideo
b. Werbe-und Industriefilm
c. Videojournalist
d. Drehbuchentwicklung & Vermarktung
(Script & Development)
e. Politische PR in den Medien / Public Affairs
f. Digitale Animation
g. CGI-Filme (Computer Generated Images)
h. Regie
i. Animation
j. Digital Producing
k. Media Design
l. Produktion
15. Was für Aufbaustudien würden Sie sich noch aus dem Bereich Film und
Medien wünschen, die in dieser Form bislang noch nicht in Deutschland an-
geboten werden? (Bitte max. drei.)
1. _____________________ 2. _____________________
3. _____________________
16. Wie wichtig ist der Standort einer Akademie für Sie?
a. Wenn die Qualität der Ausbildung gut oder das Studienangebot ein-
malig ist, dann ist der Standort zweitrangig.
b. Ich würde nur an einer Akademie Studieren, die sich in einer etablier-
ten Medienstadt befindet.
17. Wären Sie auch bereit, Teile des Studiums anstatt in einem Akademiege-
bäude in Räumlichkeiten von Partner-/Kooperationsfirmen durchzuführen?
201
a. J
b. N
18. Könnten Sie sich auch vorstellen, Theorieteile des Studiums in einem mo-
derierten Fernstudium über das Internet von zu Hause/vom Arbeitsplatz aus
zu absolvieren und nur für die Praxisausbildung und die Prüfungen an den
Akademieort anzureisen?
a. J
b. N
19. Wären Sie auch bereit, das Studium an verschiedenen Orten (beteiligten
Partnerhochschulen) innerhalb eines Bundeslandes durchzuführen, sofern
dadurch die Qualität des Studiums gesteigert werden kann (zum Beispiel
wenn verschiedene Hochschulen ihre jeweiligen Schwerpunkte mit einbrin-
gen)?
a. J
b. N
Ende der Fragen
202
16.6.1.4 Hardcopys der Onlinebefragung:
203
204
205
206
207
208
209
Hinweisfenster unmittelbar nach Beendigung der Umfrage:
210
Online-Counter zur schnellen Überwachung der Teilnehmerentwicklung:
211
16.6.1.5 Statistische Auswertungen
16.6.1.5.1 Ergebnisse nach Kopfgruppen
NB: Aufgrund ihrer Größe handelt es sich bei nachfolgender Tabelle um
eine DIN A 3 große, ursprüngliche Excel-Datei, die zum besseren Hand-
ling und Übersichtlichkeit in eine PDF-Datei umgewandelt wurde. Durch
Doppelklick kann diese beim Betrachten vorliegender Arbeit unter MS-
Word einfach geöffnet werden.
Datei: Ad Diss Marc von Osthoff -Ergebnisse nach Kopfgruppen.pdf
212
16.6.1.5.2 Liste der zusätzlich gewünschten Studiengänge
Im Folgenden die Liste der zusätzlich genannten Studiengänge, die von den
Befragungsteilnehmern gewünscht wurden. Jedem Befragungsteilnehmer wur-
den drei Textfelder zur Verfügung gestellt, in denen er seine Wünsche oder An-
regungen frei formuliert einstellen konnte. Diese Liste wurde bewußt nicht über-
arbeitet oder kommentiert um die Rückmeldungen möglichst ungefiltert wieder-
geben zu können. Eventuelle Mehrfachnennungen bedeuten entsprechende
Häufigkeit.
1Akquise
2Akquisition und Kundenbetreuung
3Analyse des phantastischen Films
4Anthropologische Inhalte
5Autorenfilm
6Berufsbild; Firmenlandschaft
7Business Development
8CGI Producer
9Comic
10 Computer Game Design
11 Creative Producer
12 Creative Producing
13 Creative Producing
14 Creative Writing
15 Crossmedia Content Creation
16 Crossmedia Management
17 Crossmedia Production
18 Die Selbstvermarktung als Freischaffende
19 Digitale 3D Animation
20 digitale Tonbearbeitung
21 Doku-Drama
22 Dokumentarfilm
23 Dokumentarfilm
24 Dokumentarisches Arbeiten fürs Fernsehen
25 Dokumentation
26 Dramaturgie
27 Dramaturgie
28 Dramaturgische Schulung
29 Drehbuchaufstellungen
30 Drehbuchentwicklung
31 Drehbuchschreiben und -bewerten
213
32 Effektive Medienproduktion für übergreif
33 Einführung ins neue Urheberrecht
34 Enterpreneurship
35 es wird doch genügend angeboten
36 Existenzgründung Filmproduktion
37
Fachspezifisches Marketing (zum Beispiel Marketing-Öffentliche Verwaltung;
Marketing-Soziale Organisation)
38 Fernsehserie
39 Fiction Schnitt
40 Film Produktion (nicht das deutsche TV/Kino)
41 Film Regie: also fürs Kino! Nicht TV!!
42 Filmdramaturg
43 Film-Dramaturgie
44 Filmförderwesen
45 Filmgeschäftsführung
46 Filmgeschichte
47 Filmgeschichte
48 Filmmarketing
49 Filmmarketing/Marktforschung nicht über das Drehbuch hinaus
50 Filmmusik
51 Filmverleiharbeit, Verkauf an internat.
52 Filmvermarktung
53 Filmvermarktung
54 Format(e) Entwicklung
55 Fundraising
56 Gamedesign
57 Geschichte des Mediums / Ästhetik
58 Globale Mediennutzungsformen
59 Heldenfilm
60 Internationale Filmförderung
61 Internationale Filmwirtschaft
62 Internationale Koproduktionen
63 Internationale Medienwirtschaft
64 Internationales Filmmarketing
65 Juristisches Aufbaustudium
66 Kamera
67 Kamera (gibt es aber schon)
68 Kamera/DOP
69 kenne das Angebot nicht
70 Kinder-/Jugendfilm
71 Kinderfernsehen
72 Kinderfilm
73 Kinofilme
214
74 Klassische Makeup FX (keine Digitalen)
75 Komplexe Audiomischungen
76 Kontinuierliche Entwicklung
77 Konzeption von Corporate Identity und Design
78 Kreatives Produzieren (Mischung aus Drehbuchentwicklung & Produzent)
79 Kreatives Schreiben
80 Künstlerischer Dokumentarfilm
81 Kurzfilm
82 Lichtgestaltung
83 Lizenzrecht
84 Markenidentität
85 Markenstrategie
86 Markt-/Medienforschung
87 Media Consulting
88 Multimedia ethics and media politics
89 Media Business MBA
90 Medien und Consulting
91 Medien-Agent
92 Mediencontrolling
93 Medienkultur
94 Medienmanagement mit Einblick in kreative Bereiche wie Fotografie, Mediengestaltung
95 Medienökonomie
96 Medienpädagogik
97 Medienpolitik
98 Medienpolitik und Konvergenz
99 Medienpsychologie
100 Medienrecht & Musikrecht
101 Medienrecht (Media Law)
102 Medientheorie/Bildwissenschaft
103 Medienwirtschaft des digitalen Rundfunks
104 mehr gestalterisches
105 Moderation
106 Musikproduzent
107 Orga im Praxiseinsatz incl. Aquieren von Geldern/Investoren/Partnern/allg. Kontakten
108 Postproduktionskoordination
109 PR in gemeinnützigem Rahmen
110 PR & Kaufmännisches
111 Praxisbezogene Sendetechnik
112 Producer
113 Producing Europ. u. internationaler Markt
114 Production Design
115 Produktion
116 Produktions BWL
215
117 Produktionsmanagement
118 Projektmanagement speziell im Audiobereich
119 Rechteverwertung
120 Redaktionsmanagement
121 Regie
122 Regie mit Schwerpunkt Schauspielerführung
123 Regie unter künstlerischen Aspekten
124 Research Specialist
125 Rußland
126 Schauspielführung
127 Schauspielführung (Regie für Spielfilm)
128 Schnitt, Kamera
129 Schreiben für Digitale Medien
130 Schreiben für interaktive Medien
131 Script & Filmcoaching
132 Script Consulting / Script Editing
133 Script Development (amerik. Markt)
134 Serielles Erzählen
135 Serienentwicklung
136 Sozialwissenschaftl. (zum Beispiel Rezeptionsverhalten)
137 Spezial Effekt
138 Sponsoring
139 Sponsoring / Financing
140 Studienaustausch
141 Studium und Realität
142 Studium zu Netztwerken in der Produktion
143 Studium zur Leitung einer kreativen Gruppe
144 Synchronregie
145 Synchronsprecher
146 Technical Servicing
147 Theater-"Management "
148 Thema Synchron, Sprechregie etc.
149 TV-Producing
150 TV-Redakteur
151 Unit Publicist
152 Unternehmensführung
153 Urheberrechtsspezialisierung für Nicht-Juristen
154 Vergleiche BRD-international
155 Visualisierung
156 Werbeclip / Musikclip
157 Werbefinanzierung
158 Werbetexte erstellen
159 Werbung
216
160 Wissenschaftsjournalismus
161 Zeichentrick
162 Zielgruppenmarketing im Pay TV
217
16.6.2Ad: 11 Resonanz aus Befragungen der Medienwirtschaft ...
Hier die ursprüngliche Konzeption der Befragung sowie der dafür ausgearbeite-
ten Fragen. In den tatsächlichen, unter Kapitel „11 Resonanz aus Befragungen
der Medienwirtschaft und Medieninstitute“ ff. geschilderten Befragungen wurde
jedoch situativ von der strikten Vorgehensweise abgewichen.
16.6.2.1 Potentielle Befragungsteilnehmer
Professoren, Entscheider oder Personalchefs von Medienhochschulen,
Medienunternehmen, TV-Sendern oder Hardwarelieferanten.
Exemplarisch eine Person pro geplanter Studienrichtung sowie aus der
technischen Medienindustrie (Hersteller).
16.6.2.2 Vorgehensweise
1. Anfrage zur Interviewbereitschaft mit Zusicherung, Daten auf Wunsch
anonym zu behandeln.
2. Interview von ca. 30 Minuten nach folgendem Ablauf:
a. Vorstellen der Konzeptidee.
b. Abfragen des Fragenkatalogs:
I. Statistischer Teil
II. Fragenkomplex „Inhaltlichen Fragen und Bedarf“
218
III. Fragenkomplex „Eventuelle Beteiligung an der NMS“
c. Offener Teil für weitere Anregungen.
3. Manuelle Auswertung / Interpretation
(Siehe hierzu Kapitel „11 Resonanz aus Befragungen der Medienwirt-
schaft und Medieninstitute“ ff..)
219
16.6.2.3 Fragen
I. STATISTISCHER TEIL
1. Anschrift des Unternehmens und Funktion des Interviewpartners:
2. Wenn Firmensitz nicht NDS oder Bremen: Gibt es Niederlassungen in
Niedersachsen oder Bremen?
3. Unternehmensart? (Z. B. Produktionsgesellschaft, TV-Sender (privat /
öffentlich-rechtlich), Hersteller, Hochschule..)
4. Womit befaßt sich das Unernehmen überwiegend (Branche)?
5. Anzahl der Mitarbeiter (bei Hochschulen der Studenten):
II. STUDIENINHALT UND BEDARF
6. Welche Studiengänge würden Sie aus Unternehmenssicht begrüßen,
und sehen Sie einen konkreten Bedarf?
a. Musikvideo
b. Werbe-und Industriefilm
c. Videojournalismus
d. Politische PR und Public Affairs in den Medien
7. Welche Aufbaustudien würden Sie sich aus Unternehmenssicht noch
aus dem Bereich Film und Medien a noch wünschen, die in dieser Form
bislang noch nicht in Deutschland angeboten werden? Wo sehen Sie
noch Bedarf?
220
8. Was für eine Art von Abschluß sollte, wiederum aus Unternehmenssicht
betrachtet, am Ende solch eines Aufbaustudiums für Medienprofis ver-
geben werden? (EINKRINGELN)
a. Master-Abschluß
b. Diplom-Abschluß
c. Wenn die Akademie und ihr Abschluß einen anerkannten Ruf in der
Fachwelt besitzen, würde uns auch ein akademieeigenes Zertifikat
genügen.
9. Welchen Wert legt man in Ihrem Hause darauf, daß von Ihnen einge-
stellte Absolventen von namhaften Dozenten unterrichtet wurden ab-
gesehen von der inhaltlichen Qualität der Lehre? (EINKRINGELN)
a. Großen Wert
b. Weniger Wert
c. Kann ich nicht abschätzen.
10. Das Konzept sieht vor, bei der technischen Ausstattung der Schule aus-
schließlich auf Digital-und HD-Technik zu setzen. Wie beurteilen Sie
diesen Ansatz?
III. Eventuelle Beteiligung an der NMA/NMS
11. Wäre Ihr Haus ganz grundsätzlich und unverbindlich(!) bereit, eine
Partnerschaft für solch einen einzelnen Studenten zu übernehmen?
a. Grundsätzlich Ja FILTERFRAGE ZU 12
b. Ja aber nur, wenn wir einen konkreten Bedarf haben und sich die-
se Person verpflichtet, anschließend für uns zu arbeiten. FIL-
TERFRAGE ZU 12
c. Grundsätzlich Nein FILTERFRAGE ZU 14
d. Kann ich nicht abschätzen. FILTERFRAGE ZU 14)
221
12. Wie könnte diese Partnerschaft aussehen? (MEHRFACHAUSWAHL /
EINKRINGELN)
a. Übernahme oder Teilübernahme seiner Studiengebühren (Stipen-
dium) FILTERFRAGE ZU 13
b. Gewährung von günstigen Krediten FILTERFRAGE ZU 14
c. Stellen von Volontariatsplätzen FILTERFRAGE ZU 14
d. Sonstiges:____________________________________________
13. Wieviel Studiengebühren wäre Ihr Haus vermutlich bereit, für „Ihren
Partnerstudenten“ bei entsprechender Qualität der Ausbildung für das
gesamte Studium zu übernehmen? (EINKRINGELN)
a. bis 1.000,-
b. bis 3.000,-
c. bis 5.000,-
d. bis 10.000,-
e. bei einer wirklich besonderen Ausbildung auch mehr als
10.000,-
f. Sonstiges:____________________________________________
14. Wäre Ihr Haus ganz grundsätzlich und unverbindlich(!) auch bereit,
sich an solch einer neu zu gründenden „Akademie“ mit einzubringen,
wenn es sich hierbei um eine Stiftung handeln würde?
a. Grundsätzlich Ja FILTERFRAGE ZU 15
b. Grundsätzlich Nein FILTERFRAGE ZU „ENDE DER VORGE
GEBENEN FRAGEN“ „OFFENER TEIL“
222
15. Wie und in welcher Form wäre solch eine Beteiligung seitens Ihres Hau-
ses denkbar? (MEHRFACHAUSWAHL / EINKRINGELN)
a. Bereitstellen von Geldleistungen
b. Bereitstellen von Sachleistungen (technisches Equipment)
c. Bereitstellen von Räumlichkeiten
d. Bereitstellen von Fach-und Ausbildungspersonal
e. Kommentar___________________________________________
16. Wie sähen Sie (aus Unternehmenssicht) die gleichberechtigte Beteili-
gung der öffentlichen Hand (Land oder Regionen) an solch einer mögli-
chen Stiftung? (EINKRINGELN)
a. Grundsätzlich positiv.
b. Grundsätzlich negativ.
c. An einer Beteiligung der öffentlichen ist dem Grunde nach nichts
auszusetzen, nur sollte diese gegenüber der Wirtschaft in einem
möglichen Stiftungsrat nur eine Stimmen-Minorität besitzen.
d. Sonstiges:____________________________________________
17. Wäre die Bereitschaft Ihres Unternehmens/Hochschule zum Engage-
ment an solch einer Akademie-Stiftung an einen bestimmten Standort
gekoppelt? (MIT HINBLICK AUF NDS FRAGEN! / EINKRINGELN)
a. Wenn die Qualität der Ausbildung gut oder das Studienangebot
einmalig ist, dann ist der Standort zweitrangig.
b. Wir würden uns nur bei einer Akademie engagieren, die sich in ei-
ner bereits etablierten Medienstadt befindet.
c. Kommentar___________________________________________
18. Würde Ihr Unternehmen sofern es sich vom heutigen Standpunkt
überhaupt abschätzen läßt sich hier für ein einmaliges oder für ein
dauerhaftes Engagement an solch einer Stiftung bereit erklären wollen?
(EINKRINGELN)
a. Einmalig
223
b. Dauerhaft
c. Kommentar___________________________________________
ENDE DER VORGEGEBENEN FRAGEN
III. OFFENER TEIL, ANREGUNGEN DES INTERVIEWPARTNERS
224
16.6.3Ad: Technische Ausstattung
Die nun folgenden Informationen wurden von der in Hannover ansässigen
Fachfirma für die Ausrüstung professioneller TV-Studios, „videokonzept GmbH“
erstellt und betreffen die technische Ausrüstung und befassen sich im Speziel-
len mit dem „Avid Media Composer“, einem digitalen Filmschnittsystem.
225
16.6.3.1 Stellungnahme / Angebot der Fa. videokonzept GmbH
226
227
228
229
230
16.6.3.2 Produktinformationen Schnittsystem AVID Adrenaline
231
232
233