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[en] (orig)
Interdisziplinäre Notfallaufnahme -
Fallzahlen der deutschen Krankenhauslandschaft im Verhältnis
zu den internen Pflegestufen. Eine Evaluierung des Bestandes
und eine Implikation für die Zukunft.
vorgelegt von
Dipl.-Ing. Architekt
Dimitri Haidas
aus
Mainz
von der Fakultät VI – Planen Bauen Umwelt
der Technischen Universität Berlin
zur Erlangung des akademischen Grades
Doktor Ingenieur
- Dr.-Ing. -
genehmigte Dissertation
Promotionsausschuss:
Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Schäfer, Technische Universität Berlin
Berichterin: Univ.-Prof. Christine Nickl-Weller, Technische Universität Berlin
Berichter: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Dick, Joh. Gutenberg Universität Mainz
Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 25.02.2009
Berlin, 2009
D 83
II
"Jede Form ist das erstarrte Momentbild eines Prozesses. Also ist das Werk
Haltestelle des Werdens und nicht erstarrtes Ziel."
El Lissitzky, 1923
In Dankbarkeit an Alle, die an mich geglaubt und mir zugesprochen haben.
III
Kurzdarstellung
Diese Arbeit liefert einen Beitrag zur Fallzahlenstruktur von Krankenhäusern un-
ter dem Gesichtspunkt des Einweisungsgrundes. Bei der Untersuchung von
Krankenhäusern unterschiedlicher Spezialisierung stellte sich heraus, dass die
Zahlen der so genannten Selbsteinweiser konstant steigen. Dies trifft insbeson-
dere auf Notfallaufnahmen zu. Dementsprechend hat die Evaluierung der Fall-
zahlen von verschiedenen Notfallaufnahmen die steigende Bedeutung dieser
Abteilung für die jeweiligen Häuser aufgezeigt.
Da das Gesundheitswesen zukünftig vor vielfältigen Herausforderungen steht,
soll diese wissenschaftliche Untersuchung Erkenntnisse von grundlegender Be-
deutung für Organisation und Raumprogramm zukünftiger Notfallversorgung zu-
sammentragen. Dabei fließen neben architektonischen Gesichtspunkten auch
aktuelle politische, medizinische und volkswirtschaftliche Diskussionen in die
Überlegungen ein.
Das Ziel sind bessere Effizienz und Qualität in den Arbeitsabläufen und in der
Personalstruktur. Sie sind unabdingbare Voraussetzung dafür, dass die Notfall-
aufnahme als selbstständige Organisationseinheit zur Versorgung aller Notfall-
patienten aufgebaut werden kann, ohne vom Restbetrieb Krankenhaus abhän-
gig zu sein. Des Weiteren sollte die Personalstruktur ein zügiges „Entlassen“ ei-
nes zufriedenen Patienten ermöglichen, d.h. entscheidungsberechtigte Fach-
arztpräsenz und qualitative Pflege ist notwendig und muss unabhängig von an-
deren Stationen vorhanden sein.
Ziel dieser Arbeit war auch, diese Thesen zur Notfallaufnahme im Krankenhaus
zu diskutieren und durch eine Fragebogenaktion in einem empirisch-
statistischen Teil zu dokumentieren und zu untersuchen. Dabei wurde auch
festgestellt, dass gerade bei dem Thema der strukturellen Ausstattung einer
Notfallaufnahme ein großer Konsens zwischen Planern und Nutzern besteht.
Abschließend versucht die Arbeit, die Idee eines Idealtypischen Modells unter
dem Gesichtspunkt der äußeren wie auch inneren Krankenhausstruktur zu do-
kumentieren. Dazu wurden die Erkenntnisse der Fragebogenaktion und der Fall-
beispieluntersuchungen herangezogen, um das Ergebnis der Arbeit zu unter-
mauern: Eine zentrale, interdisziplinäre Notfallaufnahme stellt den Idealtyp für
die Aufnahme von Notfallpatienten und für den reibungsfreien Ablauf eines
Krankenhausbetriebes dar.
IV
Abstract
The present paper deals with the case structure of hospitals taking account of
the reason for referral of patients. The investigation of hospitals specializing in
different fields resulted in the fact that the number of so-called self–referrers is
steadily increasing. This particularly applies to emergency units. Accordingly, the
evaluation of the cases from various emergency units has revealed the growing
importance of this unit for the respective hospitals.
Given that the health system will face a diversity of challenges in the future, the
present scientific study is meant to collect knowledge that is of fundamental im-
portance with respect to both the organization and the room/space planning of
future emergency units. Besides architectural aspects, current political, medici-
nal and economic discussions shall be reflected in the author’s considerations.
The objective to be achieved is increased efficiency and better quality of the
workflow and of the staff structure. These are indispensable prerequisites for the
emergency unit to be designed as an autonomous organizational unit allowing
care for all emergency patients without depending on the hospital as such. Fur-
thermore, the staff structure of the emergency unit should enable timely release
of a satisfied patient, which means that the presence of a specialist physician
who is authorized to make decisions and high-quality care must be provided for
independently from other wards.
Furthermore, the present paper discusses the above theses about emergency
admission to the hospital and provides a documentation and analysis of such
theses by means of a questionnaire-based survey in its empirical-statistical part.
This analysis revealed that particularly with regard to the issue of the structural
conditions of an emergency unit, there is a high consensus between the plan-
ners and the users.
Finally, this paper is an attempt at documenting the conception of an ideal-
typical model with a view to the external and the internal structure of the hospi-
tal. To underpin the conclusion of the paper, the findings from the questionnaire-
based survey and the case analyses have been referred to: A centralized, inter-
disciplinary emergency unit is the ideal type for the admission of emergency pa-
tients and for a smooth workflow in the hospital.
V
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis IX
Verzeichnis im Text verwendeter Tabellen XII
Verzeichnis im Text verwendeter Abbildungen XIII
1 Einleitung 2
1.1 Historische Einführung 4
1.1.1 Vom Asklepion bis zum Hospital 4
1.1.2 Vom Hospital bis zum Krankenhaus der Maximalversorgung 6
1.2 Problemdarstellung und Zielsetzung 9
1.2.1 Problemdarstellung 9
1.2.2 Ziel der Arbeit 12
1.2.3 Methodik und Aufbau der Arbeit 13
2 Theoretische Grundlagen 16
2.1 Soziodemographische Entwicklung 16
2.2 Gesundheitsbegriff 20
2.3 Kostenfaktor: Gesundheitswesen oder Krankheit 21
2.4 Krankenhausplanungen 26
2.4.1 Hill-Burton-Formel 27
2.4.2 Vertiefende Gutachten 28
2.5 Entwicklung der Krankenhauszahlen in Deutschland 29
2.6 Strukturen der Krankenhaustypen – am Beispiel RLP 32
2.6.1 Regel- und Grundversorgung 33
2.6.2 Schwerpunkt- und Maximalversorgung 33
2.6.3 Fachkrankenhäuser 34
2.6.4 Versorgungs- und Gesundheitszentren 34
2.6.5 Tendenzen im Bezug zum Krankenhausbau 38
2.7 Definition der Patientenfälle nach deren Pflegestufen 40
2.7.1 Intensivpflege 40
2.7.2 Intermediate Care 42
2.7.3 Normalpflege 44
2.7.4 Low Care – Minimalpflege / Leichtpflege 46
2.7.5 Ambulanzen 48
2.7.6 Triagesystem 49
2.8 Raum- und Bauanforderungen aus den vorh. Strukturen 53
2.8.1 Notfallaufnahme 53
2.8.2 Notfallaufnahmestation 60
2.8.3 Intensivbettenzimmer 63
2.8.4 Intermediate Care Zimmer 67
2.8.5 Normalpflege / Normal Care 70
2.8.6 Low Care – Patientenhotel / Klinikhotel 77
2.8.7 Ambulanzen 80
2.9 Aufnahme von Fallzahlen und Registrierungsmethoden 81
VI
2.9.1 Art der vorhandenen Erfassung 81
2.9.2 Strukturierter Qualitätsbericht 82
2.9.3 Krankenhausstatistik / KHStatV 84
3 Evaluation durch Expertenbefragung 88
3.1 Ziel der Beurteilung 88
3.2 Vorgehensweise zur Evaluation 88
3.2.1 Definition des Untersuchungskollektivs 89
3.2.2 Teilnehmer und Nichtteilnehmer 89
3.3 Der Fragebogen 90
3.3.1 Generierung der Fragen: Teil I „Notfallaufnahme“ 91
3.3.2 Generierung der Fragen: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 91
3.3.3 Pretest und Validierung: Teil I „Notfallaufnahme“ 91
3.3.4 Pretest und Validierung: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 92
3.3.5 Endgültiger Fragebogen 92
3.4 Dokumentation und Statistische Auswertung 93
3.4.1 Auswertung: Teil I „Notfallaufnahme“ 95
3.4.2 Auswertung: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 102
3.4.3 Statistische Abweichung der Teilnehmergruppen 107
3.4.3.1 Schwerpunkt Mediziner 107
3.4.3.2 Schwerpunkt Planer 109
3.5 Zusammenfassung 111
4 Fallzahlenermittlung von Notfallaufnahmen im In- u. Ausland 114
4.1 Einführung 114
4.1.1 Voruntersuchung 114
4.1.2 Ergebnisse der Voruntersuchung 114
4.2 Deutschland 116
4.2.1 Maximalversorger Uniklinik Aachen versus Uniklinik Mainz 116
4.2.1.1 Einleitung Standort / Geschichte Uniklinik Mainz 116
4.2.1.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahmen 118
4.2.1.2.1 Die Notfallaufnahme der Inneren, Geb. 207 119
4.2.1.2.2 Die Notfallaufnahme der Chirurgie, Geb. 505 120
4.2.1.2.3 Der Neubau 605 der Inneren Notfallaufnahme 121
4.2.1.2.4 Aussichten zur Notfallversorgung, Masterplan 2030 123
4.2.1.3 Fallzahlenbeschreibung Uniklinik Mainz 123
4.2.1.3.1 Beschreibung der inneren Notfälle 123
4.2.1.3.2 Beschreibung der chirurgischen Notfälle 124
4.2.1.3.3 Beschreibung der Ambulanten Notfälle 125
4.2.1.4 Einleitung Standort / Geschichte Uniklinik Aachen 126
4.2.1.5 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 127
4.2.1.6 Fallzahlenbeschreibung Uniklinik Aachen 129
4.2.1.7 Vergleichsbeschreibung 131
4.2.2 Spezialversorgung Bsp. Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn 132
4.2.2.1 Einleitung Standort / Geschichte UKB 132
4.2.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 134
VII
4.2.2.3 Fallzahlenbeschreibung ukb 137
4.2.3 Regel- und Grundvers. am Bsp. Heilig-Geist-Hospital Bingen 138
4.2.3.1 Einleitung Standort / Geschichte Heilig-Geist-Hospital 138
4.2.3.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 139
4.2.3.3 Fallzahlenbeschreibung Heilig-Geist-Hospital 140
4.3 Niederlande 142
4.3.1 Die Gesundheitspolitik in den Niederlanden 142
4.3.2 Das Beispiel Uniklinik AZ Maastricht 145
4.3.3.1 Einleitung Standort / Geschichte AZ Maastricht 145
4.3.3.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 146
4.3.3.3 Fallzahlenbeschreibung AZ Maastricht 148
4.4 Österreich 150
4.4.1 Die Gesundheitspolitik in Österreich 150
4.4.2 Beispiele für Österreich 154
4.4.2.1 Einleitung Standort / Geschichte AKH Wien 155
4.4.2.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 155
4.4.2.3 Fallzahlenbeschreibung AKH Wien 158
4.4.2.4 Einleitung Standort / Geschichte LKH Graz-West 159
4.4.2.5 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 160
4.4.2.6 Fallzahlenbeschreibung LKH Graz-West 162
4.5 Schweiz 163
4.5.1 Die Gesundheitspolitik in der Schweiz 163
4.5.2 Das Beispiel Stadtspital Triemli 167
4.5.2.1 Einleitung Standort / Geschichte Stadtspital Triemli 167
4.5.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 169
4.5.2.3 Fallzahlenbeschreibung Stadtspital Triemli 173
4.6 Fallzahlenvergleich 174
5 Diskussion und Schlussfolgerung 178
5.1 Idealtypisches Modell 178
5.2 Mögliche Implikationen und weiterführende Betrachtungen 186
5.2.1 Implikationen für Planer von Notfallaufnahmen 188
5.2.2 Implikationen für zukünftige Forschungen - Ausblick 189
6 Danksagung 191
7 Literaturverzeichnis 193
8 Anhang 207
8.1 Liste WHO Gesundheitsziele 207
8.2 Notfallaufnahme, Standardraumprog. Schleswig-Holstein 208
8.3 Raumprogramm Notfallversorgung LKH Niederösterreich 209
8.4 Flächenwerte der Funktionsgruppen (Pflegeeinheiten und
Pflegegruppen in Zweibett-Tiefe) 211
8.5 Allgemeinpflege, Standardraumprogramm Schleswig-Holstein 212
VIII
8.6 Klassifizierungskriterien für Deutsche Hotels 213
8.7 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 207 215
8.8 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 505 216
8.9 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 605 217
8.10 Raumprogramm Notfallaufnahme UK Aachen 219
8.11 Raumprogramm Notfallaufnahme Unfallkrankenhaus Berlin 221
8.12 Raumprogramm Notfallaufnahme Heilig-Geist-Hospital-Bingen 224
8.13 Raumprogramm Notfallaufnahme AZ Maastricht 226
8.14 Raumprogramm Notfallaufnahme AK Wien 228
8.15 Raumprogramm Notfallaufnahme LKH Graz-West 230
8.16 Raumprogramm Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, Ist-Stand 232
8.17 Raumprogramm Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, geplant 234
8.18 Fragebogen Expertengespräch 2006 236
IX
Abkürzungsverzeichnis:
ABAG Arzneimittelbudget-Ablösegesetz
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
ADAC Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
AHC Academic Health Center
AIP Arzt im Praktikum
AKH Allgemein Krankenhaus
ANA American Nurses Association
AOK Allgemeine Ortskrankenkasse
Az. Anzahl
AZM academisch ziekenhuis Maastricht
BeitrEntlG Beitragsentlastungsgesetz
BG Berufsgenossenschaft
BGBl Bundesgesetzblatt
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
BstatG Bundesstatistikgesetz
bzw. beziehungsweise
CBS Centraal Bureau voor de Statistiek
Ch Schweiz
CT Computertomograph
DBfK Deutscher Bundesverband für Pflegeberufe
DDR Deutsche Demokratische Republik
DEHOGA Deutscher Hotel- und Gaststättenverband
DFG Deutsche Forschungsgesellschaft
DGAI Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin
DGCH Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
DGIM Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin
DGINA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfallaufnahmen
DIN Deutsche Industrie-Norm
DIVI Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensivmedizin
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft
DRG Diagnosis Related Groups
e.V. Eingetragener Verein
EBA Erstuntersuchung, Beobachtung, Aufnahme
EDV Elektronische Datenverarbeitung
etc. et cetera
EU Europäische Union
FAZ Frankfurter Allgemeinen Zeitung
FPG Fallpauschalengesetz
Geb. Gebäude
Gebera Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung
ggf. gegebenenfalls
GKV Gesetzliche Krankenversicherung
X
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GMG Gesundheitsmodernisierungsgesetz
GRG Gesundheits-Reformgesetz
GSbG Gesellschaft für Systemberatung im Gesundheitswesen
GSF Gesundheits-System-Forschung
GSG Gesundheitsstrukturgesetz
HNF Hauptnutzfläche
HNO Hals – Nasen – Ohren
Hrsg. Herausgeber
ICN International Council of Nurses
IHS Institut für Höhere Studien
IMC Intermediate Care
IPS Intensivpflegestation
IST Intensivstation
IT Informationstechnologie
ITS Intensivstation
Kap. Kapitel
KBV Kassenärztliche Bundesvereinigung
KHBV Krankenhaus - Buchführungsverordnung
KHG Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHR Krankenhausrichtlinie
KHStatV Krankenhausstatistik - Verordnung
KHsVO Krankenhaus-Verordnung
km Kilometer
KrBauR Richtlinie über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern
Krh. Krankenhaus
KrPflG Krankenpflegegesetz
KVEG Krankenversicherungsergänzungsgesetz
KVKG Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz
LKG Landeskrankenhausgesetzt
LKH Landeskrankenhaus
m Meter
m² / qm Quadratmeter
m³ / cbm Kubikmeter
masfg Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen
Mio. Millionen
mjsfg Ministerium für Jugend, Soziales, Familie und Gesundheit
Mrd. Milliarden
MRT Magnetresonanztomograph
MVZ Medizinisches Versorgungszentrum
n. Chr. nach Christus Geburt
NFA Notfallaufnahme
NIV Nichtinvasive Beatmung
Nl Niederlanden
NNF Nebennutzfläche
NOG Neuordnungsgesetz
Nr. Nummer
XI
o.ä. oder ähnlich
OECD Organization for Economic Cooperation and Development
OP Operationssaal
PKV Private Krankenversicherung
PPR Pflege-Personalregelung
PPR Pflegepresonalregelung
PPV Pflege-Personalverordnung
RKI Robert-Koch-Institut
rlp Rheinland-Pfalz
RWI Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung
RWTH Rhein Westfälische Technische Hochschule
S. Seite
SAP Systeme, Anwendungen und Produkte
SGB Sozialgesetzbuch
SGI Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin
S-H Schleswig – Holstein
SHE Spoedeisende Hulp
SolG Solidaritätsstärkungsgesetz
SPSS Statistical Product and Service Solutions
StBA Statistisches Bundesamt
Stk. Stück
SVR Sachverständigenrat
Tab. Tabelle
TU Technische Universität
U/B Untersuchung / Behandlung
UK Universitätsklinikum
UKB Unfallkrankenhaus Berlin
UKE Universitätsklinikum Eppendorf
UN United Nation
USA United States of America
vgl. vergleiche
VHitG Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswe-
sen
WHO World Health Organisation
www World Wide Web
z. B. zum Beispiel
z. Zt. zur Zeit
ZMK Zahn – Mund – Kiefer
ZNA Zentrale Notfallaufnahme
ZSA Zentrale Aufnahmestation
Zzgl. zuzüglich
XII
Verzeichnis im Text verwendeter Tabellen
Tab. 2.1.1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland 18
Tab. 2.4.1: Auslastungsgrade abhängig von Verweildauer in RLP 27
Tab. 2.5.1: Einrichtungen und Patientenbewegungen 30
Tab. 2.6.1: Versorgungsstufen in Rheinland-Pfalz 33
Tab. 4.2.1.7: Vergleich Fallzahlen 2005 Unikliniken Aachen / Mainz 131
Tab. 4.4.1: Struktur der Krankenanstalten in Österreich 2005 153
XIII
Verzeichnis im Text verwendeter Abbildungen
Abb. 3.4: Datenkollektiv 94
Abb. 4.2.1.1: Lageplan Uniklinik Mainz, Stand Juli 2007 118
Abb. 4.2.1.2.1: Grundriss Notfallaufnahme UK Mainz Geb. 207 119
Abb. 4.2.1.2.2: Grundriss Notfallaufnahme UK Mainz Geb. 505 120
Abb. 4.2.1.2.3: Grundriss Notfallaufnahme UK Mainz Geb. 605 122
Abb. 4.2.1.3.1: Fallzahlen Inneren Medizin, Mainz 2005 124
Abb. 4.2.1.3.2: Fallzahlen Chirurgie, Mainz 2005 125
Abb. 4.2.1.5.1: Übersichtsplan Uniklinik Aachen 127
Abb. 4.2.1.5.2: Grundriss Notfallaufnahme Uniklinik Aachen 127
Abb. 4.2.1.6: Fallzahlen UK Aachen 2005 130
Abb. 4.2.2.2.1: Übersichtsplan UK-Berlin 134
Abb. 4.2.2.2.2: Grundriss Notfallaufnahme UK-Berlin 136
Abb. 4.2.2.3: Fallzahlen UKB 2005 137
Abb. 4.2.3.2.1: Übersichtsplan Krh. Bingen 139
Abb. 4.2.3.2.2: Grundriss Notfallaufnahme Krh. Bingen 139
Abb. 4.2.3.3: Fallzahlen Krh. Bingen 2005 141
Abb. 4.3.3.1.1: Entwurfsskizze Zielplanung AZM 145
Abb. 4.3.3.2.1: Übersichtsplan AZM 147
Abb. 4.3.3.2.2: Grundriss Notfallaufnahme AZ Maastricht 148
Abb. 4.3.3.3: Fallzahlen AZ Maastricht 2005 149
Abb. 4.4.2.2.1: Übersichtsplan AKH Wien 155
Abb. 4.4.2.2.2: Grundriss Notfallaufnahme AKH Wien 156
Abb. 4.4.2.3: Fallzahlen AKH Wien 2004 158
Abb. 4.4.2.5.1: Übersicht Erdgeschoss LKH Graz-West 160
Abb. 4.4.2.5.2: Grundriss Notfallaufnahmeambulanz 161
Abb. 4.4.2.6.1: Fallzahlen LKH Graz-West 2005 162
Abb. 4.4.2.6.2: Fallzahlen wie vor, incl. amb. Hausbesuche 162
Abb. 4.5.1.1: Typologie der Schweizer Krankenhäuser 164
Abb. 4.5.1.2: Diagramm Behandlungseinstufung 166
Abb. 4.5.2.2.1: Grundriss Stadtspital Triemli, Bestand 169
Abb. 4.5.2.2.2: Grundriss Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, Bestand 170
Abb. 4.5.2.2.3: Grundriss Stadtspital Triemli, Geplant 171
Abb. 4.5.2.2.4: Grundriss Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, Geplant 172
Abb. 4.5.2.3: Fallzahlen Stadtspital Triemli 2005 173
Abb. 4.6.1: Prozentuale Verteilung der Fallzahlen 174
Abb. 4.6.2: Flächen-Fallzahl-Faktor der Notfallaufnahmen 175
Abb. 5.1.1: Klinikstruktur ohne zentrale Notfallaufnahme 179
Abb. 5.1.2: Klinikstruktur mit zentraler Notfallaufnahme 180
Abb. 5.1.3: Netzwerkstruktur mit zentralem Notfallaufnahmezentrum 181
Abb. 5.1.4: Patientenankunft 182
Abb. 5.1.5: Aufbaudiagramm: Notfallaufnahme 184
Abb. 5.1.6: Raumstruktur: Idealtypische Notfallaufnahme 185
Kapitel 1
1 Einleitung 2
1.1 Historische Einführung 4
1.1.1 Vom Asklepion bis zum Hospital 4
1.1.2 Vom Hospital bis zum Krankenhaus der Maximalversorgung 6
1.2 Problemdarstellung und Zielsetzung 9
1.2.1 Problemdarstellung 9
1.2.2 Ziel der Arbeit 12
1.2.3 Methodik und Aufbau der Arbeit 13
2
1. Einleitung
Viele Architekten glauben, dass das Ambiente eines Hauses das Haupt-
motiv von Patienten ist, sich für ein bestimmtes Krankenhaus zu entschei-
den; tatsächlich aber sind einer Untersuchung zufolge andere Faktoren
ausschlaggebend. Dazu zählen externe Überweisungen, die Arbeitsweise
der Rettungsleitstellen, Fachgebiete und Reputation sowie andere Einflüs-
se außerhalb des Hauses.
Es stellte sich aber auch heraus, dass die Zahl der so genannten Selbst-
einweiser, gerade unter dem Gesichtspunkt der Notfallversorgung, kon-
stant steigt. Da das Gesundheitswesen zukünftig vor vielfältigen Heraus-
forderungen steht – und dies betrifft vor allem die bislang eher vernachläs-
sigte Versorgungsforschung auf interdisziplinärer Basis – trägt diese wis-
senschaftliche Untersuchung Erkenntnisse zusammen, die von grundle-
gender Bedeutung für Organisation und Raumprogramm zukünftiger Not-
fallversorgung sind. Dabei wurden neben architektonischen Gesichtspunk-
ten in die Betrachtung auch die aktuellen politischen, medizinischen und
volkswirtschaftlichen Diskussionen einbezogen.
Der organisatorische Dienstleistungsprozess der Notfallversorgung wird
somit produktionstechnischen Überlegungen und neuen architektonischen
Implikationen zugänglich. So können notwendige bauliche Veränderungen
in all ihren Facetten zukünftig ex ante analysiert werden. Die hierfür not-
wendigen Informationen und Fallzahlen sind in Deutschland bisher nur be-
dingt wissenschaftlich erhoben und begleitet worden; so galt es zu über-
prüfen, ob ausländische Studien zu dem Thema vorhanden waren und
übertragbar sind.
Einige Fakten/Daten:
2005 gab es in Deutschland nach Angaben der Deutschen Krankenhaus-
gesellschaft (DKG):
- 2139 Krankenhäuser mit rund 524.000 Betten
- insgesamt wurden rund 16.874 Millionen Fälle behandelt
- die durchschnittliche Verweildauer lag bei 8,6 Tagen
- betreut wurden diese Patienten von 138.049 Ärzten, 393.186 Pfle-
gekräften und 328.474 sonstigem, nichtärztlichen Personal, das
heißt in der Summe von 859.709 Beschäftigten1
- Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttosozialprodukt betrug
10,7% 2
- Die Zahl der Notfalleinsätze in Deutschland lag bei rund
4,5 Millionen pro Jahr3
1 vgl. Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) (Hrsg.): Zahlen Daten Fakten 2007; Deutsche Krankenhaus
Verlagsgesellschaft, Düsseldorf, 2007, S. 14f
2 vgl. DKG et al, eben da S. 65
3 Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen; Finanzierung, Nutzerorientierung und
Qualität; Gutachten 2003; Kurzfassung; S. 96 unter: http://www.svr-
gesundheit.de/Gutachten/Gutacht03/kurzf-de03.pdf, Zugriff September 2007
3
- Der Anteil der 65-Jährigen und Älteren (2005: 19%) steigt bis 2050
auf 30 bis 36% (6 bis 10 Millionen), nach Vorausberechnung des
Statistischen Bundesamtes.4
Eine Ernst & Young-Studie zum deutschen Gesundheitsmarkt löste eine
gewaltige Diskussion zum Thema „Zukunft der Krankenhäuser“ aus. Denn
dort heißt es, dass die deutsche Krankenhauslandschaft vor schwerwie-
genden Einschnitten stünde. Etwa 25 Prozent der Krankenhäuser würden
bis zum Jahr 2020 geschlossen.
Von den etwa 2000 Krankenhäusern würden nur circa 1.500 Einrichtungen
überleben - die übrigen Häuser müssten ihren Betrieb entweder aufgeben
oder sich zu größeren, konkurrenzfähigen Netzwerken zusammenschlie-
ßen.
Weiterhin heißt es in dieser Studie, dass Dank des technologischen und
medizinischen Fortschritts und aufgrund zunehmender Effizienz die durch-
schnittliche Verweildauer der Patienten im Krankenhaus von 11,9 Tagen
auf 6,2 Tage im Jahr 2020 sinken würde.5
Gleichzeitig werde aber der Druck auf die Krankenhäuser durch die knap-
pen öffentlichen Kassen erhöht: Eine anhaltende Subventionierung der
Krankenhäuser durch die öffentliche Hand sei damit unmöglich. Dement-
sprechend besonders hart würde es primär die öffentlich-rechtlichen Ein-
richtungen treffen und als Fazit müssten zwei von drei Häusern schließen
oder in private Träger übergehen.6
Entsprechend der Forderung des Vorstandvorsitzenden des AOK-Bundes-
verbandes Ahrens:
„…sollten sich die Länder auf die Sicherstellung der Notfallversorgung zu-
rückziehen und die gute Versorgung der Patienten durch wettbewerbliche
Rahmensetzung an die Kassen geben.“7
„Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesund-
heitswesen übergab Schmidt sein rund 1.000-seitiges Gutachten 2007.
Darin sprachen sich die sieben Experten dafür aus, sukzessive die Investi-
tionskosten für die Krankenhäuser von den Krankenkassen finanzieren zu
lassen. Im Gegenzug sollen die Kassen an anderer Stelle entlastet wer-
den.“8
4 Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerungsentwicklung Deutschlands bis zum Jahr 2050 – Ergebnisse
der 11. koordinierten Bevölkerungs-Vorausberechnung; Wiesbaden, 2006, S.17
5 Die Verweildauer von 11,9 Tagen beruht auf einer 2005 geschätzten Größe, tatsächlich betrug die Verweil-
dauer statistisch 8,6 Tage im Jahr 2005.
6 vgl. Bericht über die Ernst & Young-Studie: „Konzentriert. Marktorientiert. Saniert. Gesundheitsversorgung
2020“ unter: http://www.ey.com/Global/content.nsf/Germany/Presse_-_Pressemitteilungen_2005_-
_Deutscher_Gesundheitsmarkt , Zugriff September 2007
7 „AOK fordert mehr Wettbewerb im Krankenhaus“, ami, Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 21.05.07,
S.13
8„Länder-Rückzug aus Klinikfinanzierung angeregt“, ap-Meldung in net tribune, http://www.net-
tribune.de/article/030707-284.php, Zugriff September 2007
4
1.1 Historische Einführung
Wie viele zivilisatorische Errungenschaften entstammen auch die ersten
Institutionen für Kranke militärischen Entwicklungen. Die Institution
„Krankenhaus” wurde vor 2.000 Jahren entwickelt, als eine Berufsarmee
im römischen Reich entstand. Die opferreichen Bürgerkriege waren zu
Ende und friedliche Zeiten angebrochen.
„Augustus musste mit der Gesundheit und dem Leben seiner Soldaten
schonend umgehen, um die Lasten der Rekrutierung für die Streitkräfte,
die nunmehr aus Berufssoldaten bestanden, gering zu halten. Die Lösung
des Problems war grundlegend und konsequent: Da die Truppen
größtenteils fern von Städten stationiert waren, mussten die erforderlichen
Ärzte dauerhaft in die Truppe integriert werden, und weil die Versorgung
der Kranken angesichts der äußerst beengten Wohnverhältnisse in den
Mannschaftsunterkünften in einem eigens dazu errichteten Gebäude
erfolgreicher war, erfand man das Krankenhaus (lateinisch:
valetudinarium), das es während der Kaiserzeit in beinahe jedem größeren
Truppenlager gab.”9
Seitdem durchlief das Krankenhaus sozusagen in all seinen sprachlichen
und somit auch baulichen Entwicklungen die verschiedensten
Veränderungen, dementsprechend ist neben dem “Valetudinarium” das
Wort “Hospitium“, “Hospitale” zu sehen, welches nach Jetter in der
französischen Sprache über “Hôpital” sich vielleicht bis um “Hôtel-Dieu
(Hospital des Bischofs an der Kathedrale) und Hôtel Royal des Invalides
(Königliches Invalidenhaus) in vielen Varianten zu finden” ist.10
Um die Bedeutung der jetzigen Situation des Prozesses der
Notfallaufnahme zu verstehen, soll ein kurzer Überblick über die
historische Entwicklung des Angebots eines Krankenhauses gegeben
werden.
1.1.1 Vom Asklepion bis zum Hospital
Die Krankenhausgeschichte reicht weit in unsere Zeitrechnung zurück.
Das so genannte ‚Asklepion’ hat in der griechischen Antike seit der
Verbreitung des Asklepioskults im gesamten Mittelmeerraum ca. 900 Jahre
für eine entsprechende Versorgung von Hilfsbedürftigen gesorgt. Dabei
waren in Bauwerken der antiken Heiligtümer neben Bädern auch
Behandlungsräume vorhanden. Dies waren nach Craemer Krankenhäuser,
„mit Betten zu beiden Seiten eines Ganges, die ‘klinoi’ genannt wurden.
Die Kranken waren die ‘Klinikoi’, daher die deutsche Bezeichnung
9 Wilmanns, J.C.: Die ersten Krankenhäuser der Welt, in: Deutsches Ärzteblatt, Jhg. 10, Heft 40, 2003, S. A
2593
10 Jetter, D.: Das europäische Hospital, Du Mont Bucherlag, Köln, 1986, S. 10
5
Kliniken.” 11
Im frühchristlichen Orient wurden im Zuge der Anerkennung der
Christlichen Lehre auch Anstalten für Hilfsbedürftige, Fremde und
Reisende aller Art gegründet. So beschreibt Curschmann, dass mit der
Anerkennung des Christentums zu Beginn des 4. Jahrhunderts ein reger
Reiseverkehr zwischen den einzelnen Gemeinden und auch zu den
Gedenk- und Wallfahrtsstätten ausgelöst worden sei und auf dem 1.
Reichskonzil von Nicäa im Jahre 325 Kaiser Konstantin die Bischöfe
verpflichtet habe, in ihren Diözesen Fremdenherbergen an den
Pilgerwegen zu errichten, um Pilgerreisende zu beherbergen, aber auch
Hilfsbedürftige und Gebrechliche sowie Witwen und Weisen eine
Zufluchtsstätte und Erste Hilfe zu bieten.12
Dementsprechend früh zwischen 400 und 600 n. Chr. baute die Kirche an
Pilgerorten und an den Verkehrswegen wie auch Höfen die ersten
abendländischen Hospitäler.13 Nach den Lazaretten der Römerzeit, die
den Soldaten folgten, entstanden nun Bauwerke, die zum Zwecke der
Krankenpflege eigens errichtet wurden.
“Das 820 entworfene Klosterprojekt von St. Gallen zeigte bereits einen
nach Funktionen gegliederten durchdachten Bautyp des
Benediktinerhospitals. Die Klosterhospitäler waren streng geteilt für Arme
und Reiche, für Pilger und Mönche. Anders die mildtätigen
Hospitalgründungen der Kreuzziehenden Ritterorden gegen Ende des
Mittelalters, wie das noch erhaltene 1440-1490 gebaute Johanniterhospital
auf Rhodos. Hier stand, im Grundriss von vornherein berücksichtigt,
Krankenpflege im Mittelpunkt.”14
Demgegenüber erklärt Haas am Beispiel des Hospital am Koberg in
Lübeck (um 1286): “Hier ist die im ersten Beispiel dargestellte Tendenz zur
Zusammenfassung der Kranken in engem Kontakt zur Kirche noch stärker
ausgeprägt. Die Kranken liegen im Kirchenschiff und damit im
Gottesdienstraum. Es ist ein sehr klarer, im Mittelalter weit verbreiteter
Typus entstanden, der im Vergleich zu St. Gallen jedoch eine einseitiger
orientierte Ausrichtung der Krankenpflege zeigt; die geistig-religiöse
Betreuung ist offensichtlich das beherrschende Anliegen.”15
Erweiternd schreibt Leistikow zum Hospitalbau, dass - obwohl auch
Kranke aufgenommen wurden - das Hospital dennoch kein Krankenhaus
im heutigen Sinne gewesen sei, denn die Krankenpflege ist stets eine
Aufgabe der Familie geblieben und war nicht Gegenstand öffentlicher
Fürsorge.16
11 Craemer, U.; Das Hospital als Bautyp des Mittelalters, Kohlhammer Verlag, Köln, 1963, S. 9
12 vgl. Curschmann, H.; Nicolas-Benduski, A.: Historische Entwicklung der Krankenhäuser, in: Krankenhäu-
ser für Berlin, Hrsg. Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr, Berlin; Bericht 36, 1996; S. 23
13 vgl Jetter eben da, S. 33
14 Sommer, I.: Häuser für Kranke; in: Deutsche Bauzeitung (db), Konradin Medien-Verlag, Leinfelden-
Echterdingen, Nr. 5, 1992, S. 57
15 Haas, A.: Krankenhäuser; Koch-Verlag, Stuttgart, 1965, S.11
16 vgl. Leistikow, D.; Hospitalbauten in Europa aus zehn Jahrhunderten; Boehringer Sohn Verlag; Ingel-
heim/Rhein, 1967, S. 9
6
1.1.2 Vom Hospital bis zum Krankenhaus der Maximalversorgung
Das Hospital war zunächst auch Sterbehaus und Asyl für Behinderte mit
jeder Form von Gebrechen. Häufig ist es auch die Endstation für die
Betroffenen. Das Prinzip der Aufnahme zum Zweck der Heilung, gefolgt
von entsprechender Behandlung und späterer Entlassung aus dem
Hospital, entwickelte sich erst später. Für Sahmland “waren die Hospitäler
an der Schwelle der früheren Neuzeit als Sozialasyle wichtige
Versorgungsinstanzen mit einem breit gefächerten Aufgabenspektrum,
wobei sich der ursprüngliche Impetus der christlichen Karitas in den
Städten mit einer sozialpolitischen Verantwortung der Kommunen
verbunden hatte.”17
Jetter erklärt weiterführend, dass sich um die Zeit 1800 zum ersten Mal
Krankenhäuser im heutigen Sinne nachweisen lassen, denn unter dem
Einfluss des aufgeklärten Absolutismus verwandelte sich in Frankreich das
alte Hospital der Armen und Hilfsbedürftigen in eine Stätte, die heilbaren
Kranken vorbehalten gewesen sei.18
Karger-Deicher beschreibt, dass bis weit ins 19. Jahrhundert die
Hauskrankenpflege die Hauptrolle in der Krankenbetreuung
widerspiegelte, denn ins Hospital oder Krankenhaus wurden nur solche
Patienten aufgenommen die gänzlich mittellos waren oder deren Leiden
zugleich Lehrzwecken dienten.19
Dies bedeutet, dass bis dato im Privatbereich gepflegt und behandelt
wurde, es kam der Arzt sozusagen zum Patienten, wenn dieser sich eine
Behandlung leisten konnte und die Armen und sonstigen Pflegebedürftigen
suchten ihr Glück im Christlichen Heilsgedanken.
So sieht Klapper mit der Entwicklung der naturwissenschaftlichen Medizin
folgende Entwicklung: „Waren die Ärzte vormals außerhalb der Hospitäler
tätig, so benötigte die sich zunehmend verwissenschaftlichende Medizin
immer mehr ein klinisches Feld. Die ersten großen medizinischen Erfolge
bestärkten und beschleunigten die Umwandlung der Heilsanstalten in
Heilanstalten” und „Festzuhalten ist, dass sich in der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts die Umwandlung der Hospitäler mit der Hauptaufgabe
‚Armenfürsorge’ in Krankenhäuser, die Gesundheitsleistungen erbringen,
vollzogen hatte.”20
Sefrin erläutert hierzu in seiner Arbeit zur Notfallversorgung, dass es
historisch gesehen etwa seit dem 18. Jahrhundert die Kategorie der akuten
Erkrankung und lebensbedrohlichen Verunglückung gäbe und in diesem
Verständnis auch das Adjektiv ‘akut’ verwendet worden wäre, um die
funktionale Neuartigkeit von Kliniken gegenüber den traditionellen
17 Sahmland, I.; Beginn landesherrlicher Fürsorge; in: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 102, Heft 14, 2005, S. A 962
18 vgl. Jetter, D.; Grundzüge der Krankenhausgeschichte (1800 - 1900), Wissenschaftliche Buchgesellschaft,
Darmstadt, 1977, S. 1
19 vgl. Karger-Decker; B.; Die Geschichte der Medizin; Albatros Verlag; Düsseldorf; 2001; S. 326
20 vgl. Klapper, B.: Die Aufnahme im Krankenhaus; Huber Verlag; Bern, 2003, S. 16-17
7
Hospitälern zu bezeichnen.21
Ergänzend beschreibt Murken zusammenfassend die Entwicklung des
Krankenhausbaus vom 3. Jahrhundert bis heute in seinem Vorwort 1994
wie folgt: “Was als Mildtätigkeit weitsichtiger Fürsten und Mäzene im 18
Jahrhundert begonnen hatte, wurde mit dem Beginn des 20 Jahrhunderts
öffentliche Aufgabe und Verpflichtung. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam
es zu einer weiteren Blüte des Krankenhauses, nach dem die Fortschritte
der klinischen Medizin die Diagnose und die Therapiemöglichkeiten in
wenigen Jahrzehnten in ungewöhnlichem Maße erweitert und den Boden
für bisher unglaubliche Heilerfolge bereitet haben.”22
Oder wie Sommer hierzu ausführt: “Die Einflüsse von Florence
Nightingale, Rudolf Virchow und Robert Koch auf die
Krankenhauskonzepte waren sicher größer als der Gestaltungswille der
Architektenschaft. Wieder war es kein Architekt, sondern der
Verwaltungsleiter der Charité, der aus ‚Zweckmäßigkeitserwägungen’
wegen der weitläufigen Pavillongrundrisse und der unökonomischen
Bewirtschaftung den Anstoß für die neuen dezentralen
Blockkrankenhäuser gab.”23
Dementsprechend kritisch beschreibt Lack, dass die Entwicklung zum
modernen Großkrankenhaus des 20. Jahrhunderts, in einem räumlichen
Neben- und Übereinander zu einer komplexen Versorgungsmaschinerie
geraten sei.24 Architektonisch, patienten- und personalfreundlich sowie
medizinisch sinnvoll zu bauen und zu planen bedeutet für alle am Projekt
beteiligten, dass bei allen Schwierigkeiten, neben dem Design auch
Zweckmäßigkeit zu berücksichtigen, Beziehungen zwischen den
verschiedenen Funktionen und Erschließungen zu beachten und auch
einen besonderen Augenmerk entsprechend auf die Notfallaufnahme zu
legen ist.
Idealtypisch, losgelöst von vorhandenen Einflüssen und bestehenden
Gebäuden konnte in den letzten Jahrzehnten an den wenigsten Orten
geplant und gebaut werden, da vorhandene Gebäudesubstanzen
übernommen bzw. integriert werden mussten und es deshalb die Aufgabe
des Architekten sein sollte, sich mit Themen wie dieser Arbeit zu
beschäftigen, da ihnen ansonsten weiterführende Entmachtung drohen
könnte und sie zum planerischen Umsetzer von Raumprogrammen bzw.
medizinischen Ideen degradiert werden könnten und wieder neue
Überlegungen aus anderen Fakultäten zukunftbestimmend sind.
Dabei unterliegen auch Krankenhäuser dem Zwang, sich anzupassen: “Die
21 vgl. Sefrin, P.: Zentrale Notaufnahme - als Bindeglied in der Rettungskette; unter:
http://bieson.ub.uni-bielefeld.de/volltexte/2003/119/pdf/1Einleitung.pdf ; S. 15-16, Zugriff
September 2007
22 Murken, A. H.; Vom Armenhospital zum Großklinikum, Du Mont Verlag Köln, 1995, S.8
23 Sommer, I.; Häuser für Kranke; in: Deutsche Bauzeitung (db), Konradin Medien-Verlag, Leinfelden-
Echterdingen, Nr. 5, 1992, S. 59
24 vgl. Lack, P.: Krankenhausbau - Das Schöne ist mehr als das Nützliche in: Mesecke, A; Scheer, T. (Hrsg.);
Josef Paul Kleihues; Birkhäuser Verlag 1996, S. 149
8
Rolle des Krankenhauses und seiner verschiedenen Subtypen wird sich
daher auch in Zukunft den jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnissen
anpassen. Deshalb bleibt es ein Spiegel nicht nur der Medizin, sondern
auch der Kulturgeschichte”.25
Diese notwendige Anpassung schließt laut Schadewaldt den vor allem
Betroffenen von der Mitbestimmung dennoch aus: “Bedauerlich ist dabei,
dass in der Regel derjenige, den das Krankenhaus in erster Linie tangiert,
der Patient nämlich, nicht gefragt wird, und so beginnt sich in letzter Zeit
eine neue Bewegung bemerkbar zu machen, die verlangt, das
Krankenhaus unserer Tage wieder menschlicher und den Kontakt
zwischen Arzt, Schwester, technischem Personal und Kranken wieder
persönlicher zu gestalten.”26
25 Prüll, C.-R.; Paternalismus, Herrschaftswissen, Teamarbeit-Wandlungen der Krankenhaus- und Klinikstruk-
tur seit 1900; in: Deutsche Medizinische Wochenschrift 125; 2000; S. 373
26 Schadewaldt, H.: “Die Entwicklung des deutschen Krankenhauses der letzten 150 Jahre”; 2002, S. 8 unter:
http://www.uni-koeln.de/med-fak/merheim/hist.html, Zugriff Oktober 2005
9
1.2 Problemdarstellung und Zielsetzung
1.2.1 Problemdarstellung
Grundlagenforschung im Bereich der Krankenhausplanung ist die Basis
der Versorgungsforschung zukünftiger Krankenhausentwicklungen
unabhängig von einzelnen Forschungsprojekten im Gesundheitswesen
und Public Health Forschung. Im Jahre 2004 stellte der AOK-
Bundesverband noch fest, dass die Versorgungsforschung in Deutschland
einen international blamablen Zustand aufweisen würde.27
Es ist wohl unbestritten, dass das Gesundheitswesen nach wie vor und
somit auch zukünftig vor vielfältigen Hausforderungen steht. So heißt es im
“Memorandum zur Versorgungsforschung in Deutschland” des “Deutschen
Kongress für Versorgungsforschung” schon in der Präambel, dass das Ziel
der Kommissionstätigkeit sei:
- Zusammenführung von Wissenschaft, Ökonomie und
Gesundheitspolitik zur Lösung von Problemen der Gesundheits- und
Krankenversorgung,
- Entwicklung von Konzepten zur Aktivierung der
Versorgungsforschung in Deutschland,
- Unterstützung des Transfers versorgungswissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in die Versorgungspraxis.”28
Somit könnten wissenschaftliche Untersuchungen und Hinweise auch aus
der Architektur im Zusammenspiel mit politischer, medizinischer und
volkswirtschaftlicher Diskussion von hohem Erkenntniswert und somit von
grundlegender Bedeutung sein. Die entsprechende Forschungswirklichkeit
sehe aber anders aus, da effiziente und international anerkannte
Versorgungsforschung in Deutschland nur punktuell praktiziert würden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erklärt zur
Grundlagenforschung, dass die Gesundheitsforschung in Deutschland im
Wesentlichen in den Hochschulen stattfände. Diese trügen gemeinsam mit
den 36 Hochschulkliniken eine große Verantwortung für Forschung, Lehre
und Krankenversorgung, die zum Verantwortungsbereich der Länder
gehöre und somit die Grundfinanzierung der Hochschulen der
Länderebene obliege.29
Es heißt hier aber auch, dass die Gesundheitsforschung in Deutschland
durch strukturelle Erneuerungsprozesse in ihrer Leistungsfähigkeit gestärkt
27 vgl. Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) (Hrsg.); DRG-Falldaten des Jahres 2003, Mitteilung vom
20.01.2005 unter: http://www.aok-
gesundheitspartner.de/bundesverband/krankenhaus/drg_system/drg_falldaten/2003er, Zugriff September 2007
28 Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS) (Hrsg.); Memo-
randum zur Versorgungsforschung in Deutschland; vom 28.09.2003 unter:
http://www.gmds.de/publikationen/publikation_einzeln.php?we_objectID=483, Zugriff Oktober 2006
29 vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, Gesundheitsforschung: Forschung für den Menschen,
Programm der Bundesregierung, 2001, S. 6
10
werden müsse und in ihrer Qualität weiter gesteigert werden solle, um
international die ihr zukommende Stellung einnehmen und halten zu
können. Dies soll durch gezielte Anstöße erreicht werden, sodass die
patientenorientierte Forschung verbessert würde.30
Auch für die Lehre der Architektur in Kombination mit der Medizin und
unter dem Gesichtspunkt der Patientenorientierung sind Grundlagen-
forschungen wünschenswert und sollten stärker in die Architekten-
ausbildung eingebunden und gefördert werden.
Passend hierzu heißt es im Abschlussbericht des DFG-Projektes
“Planungs- und Entwurfsmethoden in der Architektur“ der TU Dresden:
“Die Problematik, dass Absolventen und Architekten Defizite in der
Kenntnis und in der Anwendung wissenschaftlich fundierter Planungs- und
Entwurfsmethoden durch Lücken im Curriculum und in den Lehrinhalten
besitzen, führt zu einer Verringerung der Effektivität der architektonischen
Lösung und der Effizienz der Vorgehensweise beim Planen und Entwerfen.
Eine Literaturanalyse ergab darüber hinaus, dass im deutschsprachigen
Raum keine aktuellen Veröffentlichungen existieren, die den gesamten
Problemlösungsprozess betrachten und so das mangelhafte
Methodenwissen durch individuelle Fortbildung erweitert werden könnte.”31
Daraus folgt auch die Zieldefinition dieser Untersuchung bezogen auf den
Krankenhausbau: “dem praktischen Architekten, der nach planungs- und
entwurfsmethodischer Unterstützung sucht, eine theoretisch
weiterentwickelte und praktisch anwendbare Planungs- und
Entwurfsmethode für komplexe Aufgabenstellungen anzubieten, um so
den gefährdeten Architektenberuf zu sichern und zu festigen.”32
Wegen der fachbezogenen und somit begrenzenden Blickweise der
Architekten sollte eine Beteiligung an der Versorgungsforschung als
Grundlagenforschung unabdingbar sein, denn wesentliche interdisziplinäre
Schritte dieses wissenschaftlichen Evaluationsprozesses würden heute
unter dem Begriff der “Versorgungsforschung” zusammengefasst und
gewinnen in der öffentlichen und in der privat finanzierten
Forschungsförderung zunehmend an Bedeutung.33
Nach Fischer wird schwerpunktmäßig in der Medizin - nicht aber in der
Architektur - eine Verbesserung von Prozessen und Funktionsabläufen im
Sinne einer definierten Grundlagenforschung gefordert. So seien
entscheidende Prozesse, die neben rationalen medizinischen Strategien
zum Ergebnis beitrügen, in der Forschung zu wenig berücksichtigt.34
30 vgl. Bundesministerium für Bildung und Forschung, et al, eben da, Seite 9
31 Schill-Fendl, M., Schmieg, H.: Planungs- und Entwurfsmethoden in der Architektur. Analyse und Weiter-
entwicklung, dargestellt am Beispiel aus dem Bereich Bauten des Sozial- und Gesundheitswesens.”, unter:
http://hsss.slub-dresden.de/deds-access/hsss.urlmapping.MappingServlet?id=1083400017937-7858 , S. 5,
Zugriff September 2007
32 Schill-Fendl, M.: et al, eben da, S. 6
33 siehe dazu Belz, W.: Kompetenz des Architekten, in: Der Architekt, Jg. 1991, Heft 10, S 487-488
34 vgl. Fischer, G.; Niederstadt, C.; Grundlagenforschung in der Medizin: Das Konzept ist erweiterungsbedürf-
tig, Deutsches Ärzteblatt 96, Ausgabe 18 vom 07.05.1999, S. A-1192/B-992/C-928 unter:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikeldruck.asp?id=17025, Zugriff September 2007
11
Bereits im Oktober 1998 auf dem 16. Internationalen
Krankenhaussymposium hat Clausdorff in seiner Ausführung zu neuen
Strategien für die Krankenhausbauplanung gefordert:
“Architekten müssen sich als Generalisten aktiv an dem Prozess der
Weiterentwicklung von Krankenhäusern beteiligen”35
In der Zusammenfassung des ersten „Architektur, Innenarchitektur, Tech-
nischer Ausbau (AIT) – Forum: Raum als Therapie – Design & Health“
heißt es zu diesem Thema unter dem Absatz „Forschung und interdiszipli-
näre Zusammenarbeit tut Not“: „Monz stellte fest, dass Architekten und In-
nenarchitekten mit dem Organismus oft überfordert sind, weil sie über das
entsprechende Fachwissen überhaupt nicht verfügen. (…) Die Grundvor-
aussetzung für eine erfolgreiche Planung sah Monz deshalb in der inter-
disziplinären Denkweise und Zusammenarbeit. Dazu gehöre es, andere
Fachdisziplinen zuzulassen und diese als adäquate Partner zu akzeptie-
ren. Nur durch diesen Konsens könnten neue Lösungen gefunden wer-
den.“36
Die fehlende interdisziplinäre Denkweise schlägt sich auch deutlich sicht-
bar in der Reaktion auf die Arbeit der Architekten nieder, wie dieses Zitat
aus dem Prüfbericht über das Landeskrankenhaus Bregenz belegt: „Des
weiteren wurde von der (...) Betriebsgesellschaft festgehalten, dass im Hin-
blick auf die fehlende Sach- und Fachkenntnis des Architekten bezüglich
Krankenhaus und Krankenhausbau ganz klare Vorgaben vorhanden sein
müssen und auch an den Architekten zu richten sind.“ Weil ihm die Fach-
kenntnis über notwendige Abläufe nicht zugetraut wird, schränkt der Auf-
traggeber seinerseits die Arbeit des Architekten stark ein.37
35 Clausdorff, L.: Neue Strategien für die Krankenhausbauplanung – Sanierung und Neubau; unter:
http://www.heclinet.tu-berlin.de/IKS/beitraege/forum11.htm, Zugriff Juli 2005
36 Forschung lohnt sich; in: Architektur, Innenarchitektur, Technischer Ausbau (AIT) 11 – 2001; Verlagsan-
stalt A. Koch, Leinfelden- Echterdingen, S.126 – 129
37 Landes-Rechnungshof Vorarlberg (Hrsg.): Prüfbericht über das Landeskrankenhaus Bregenz; Juni 2000, un-
ter: http://www.lrh-v.at/downl/prueflkhb.pdf, Seite 21, Zugriff September 2007
12
1.2.2 Ziel der Arbeit
Grimm schreibt im Editorial “Die Architektur - Partnerin der Medizin” zum
Thema Krankenhausarchitektur: “Zwar kann die Architektur zur Genesung
direkt nichts beitragen - dafür steht die Medizin und ihre Möglichkeiten -,
die Gestaltung der Umgebung ist jedoch wesentlich für einen erfolgreichen
Genesungsprozess, bei dem die Wahrnehmung der nächsten Umgebung
eine herausgehobene Bedeutung hat.“38
Doch es geht nicht nur um das freundlich und zugleich praktisch
eingerichtete Patientenzimmer, die Umgebung, Flure und
Funktionsbereiche. Vieles ist die Visitenkarte des Hauses, nicht immer nur
die repräsentative Eingangshalle, oder die großzügige gestaltete
Magistrale. Wer als Notfall in einem Krankenwagen eingeliefert wird,
bekommt davon ohnedies meistens nichts zu sehen.
Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt daher auf der Notfallaufnahme,
und somit der Untersuchung interdisziplinärer Notfallaufnahmen. In den
USA besitzen diese “emergency rooms” einen wesentlichen größeren
Stellenwert als in vergleichbaren deutschen Häusern. Allerdings finden
sich entsprechende Beispiele auch in den angrenzenden Nachbarländern
und es bedarf somit nicht des Blicks über den Atlantik, um entsprechende
Beispiele zu erhalten.
Warum aber überhaupt dieser Fokussierung auf die Notfallaufnahme? In
der Bevölkerung ist hierfür nicht nur durch die Beliebtheit entsprechender
Fernsehsendungen - seit nun mehr 10 Jahren z.B.: “emergency room”, etc.
– welche sich als wahre Quotenrenner entwickelten, eine gewisse
Aufmerksamkeit entstanden.
Ein wichtiges Argument dafür ist auch, dass in ländlichen Gebieten zur Zeit
ein Ausdünnen der Hausärztlichen Versorgung statt findet, so dass im
Notfall eben nur die Fahrt in das nächste Krankenhaus bleibt und
dementsprechend die Notfallaufnahme erster Anlaufpunkt für einen neuen
Patienten ist.
Diese Arbeit untersucht daher vor allem den Einfluss der steigenden Zahl
von Selbsteinweisern auf die Fallzahlen der Notfallaufnahmen in
Deutschland, die Auswirkungen, welche sich hieraus für den Raumbedarf
und Aufbau einer Notfallaufnahme ergeben und betrachtet dabei auch die
Auswirkungen auf andere Abteilungen der Krankenhäuser, welche die
Patienten nach der ersten Notfallbehandlung übernehmen, wie z.B.
Intensivpflegestationen, Normalpflegestationen etc.. Des Weiteren soll der
Aufbau eines idealtypischen Modells entsprechend der Analyseergebnisse
ermittelt werden, um der Architektenschaft eine Grundlage für zukünftige
Bauten der Notfallaufnahmen zu liefern.
38 Grimm, F.: Die Architektur - Partnerin der Medizin; in: Architektur + Wettbewerb, 184, 2000, S. 1
13
1.2.3 Methodik und Aufbau der Arbeit
Ausgehend von der Überlegung, dass die Notfallaufnahme neben den
klassisch stationär überwiesenen Fällen und den kalkulierbar eingeplanten
Patienten der Ambulanz, das dritte große Aufnahmetor des Hauses ist, soll
über eine entsprechende Evaluierung an ausgewählten Häusern ein
entsprechender Grundtypus einer Notfallaufnahme beschrieben werden,
welcher als Implikation für zukünftige Überlegungen Verwendung finden
bzw. als Diskussionsgrundlage dienen soll.
Neben der Einleitung im ersten Kapitel werden im zweiten Kapitel die
Theoretischen Grundlagen für diese Überlegungen zusammengestellt.
Dabei geht es nicht um die Überlegung, was ist und was passiert in einer
Notfallaufnahme, sondern vielmehr um die Grundüberlegungen welchen
Typen von Krankenhäusern gibt es, welche grundlegenden Pflegestufen
bezogen auf die architektonische Ausrichtung und welche Raumstrukturen
werden in einem Krankenhaus vorgefunden. Dies ist deshalb notwendig,
weil eine Verteilfunktion der Notfallaufnahme einen entsprechenden
Einfluss auf eben diese Bereiche haben kann.
Im dritten Kapitel wird eine Fragebogenaktion zum Thema Notfallaufnahme
und deren Aufbau dokumentiert, um dann im vierten Kapitel diverse
Beispiele im In- und Ausland sowie die hier ermittelten Fallzahlen
darzustellen.
Hier wurde bewusst eine Auswahl vorgenommen, da diese Arbeit nicht den
Anspruch erhebt ein Nachschlagewerk aller Notfallaufnahmen z.B. in
Deutschland zu sein, sondern versuchen will, aus den Ergebnissen des
dritten Kapitels und den Beispielen des vierten Kapitel ein idealtypisches
Beispiel im fünften Kapitel zu formulieren. Dieses Beispiel soll dann
entsprechend als Gesprächsbasis vorgestellt werden und auch zur
Verwendung von weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen dienen.
14
15
Kapitel 2
2 Theoretische Grundlagen 16
2.1 Soziodemographische Entwicklung 16
2.2 Gesundheitsbegriff 20
2.3 Kostenfaktor: Gesundheitswesen oder Krankheit 21
2.4 Krankenhausplanungen 26
2.4.1 Hill-Burton-Formel 27
2.4.2 Vertiefende Gutachten 28
2.5 Entwicklung der Krankenhauszahlen in Deutschland 29
2.6 Strukturen der Krankenhaustypen – am Beispiel RLP 32
2.6.1 Regel- und Grundversorgung 33
2.6.2 Schwerpunkt- und Maximalversorgung 33
2.6.3 Fachkrankenhäuser 34
2.6.4 Versorgungs- und Gesundheitszentren 34
2.6.5 Tendenzen im Bezug zum Krankenhausbau 38
2.7 Definition der Patientenfälle nach deren Pflegestufen 40
2.7.1 Intensivpflege 40
2.7.2 Intermediate Care 42
2.7.3 Normalpflege 44
2.7.4 Low Care – Minimalpflege / Leichtpflege 46
2.7.5 Ambulanzen 48
2.7.6 Triagesystem 49
2.8 Raum- und Bauanforderungen aus den vorh. Strukturen 53
2.8.1 Notfallaufnahme 53
2.8.2 Notfallaufnahmestation 60
2.8.3 Intensivbettenzimmer 63
2.8.4 Intermediate Care Zimmer 67
2.8.5 Normalpflege / Normal Care 70
2.8.6 Low Care – Patientenhotel / Klinikhotel 77
2.8.7 Ambulanzen 80
2.9 Aufnahme von Fallzahlen und Registrierungsmethoden 81
2.9.1 Art der vorhandenen Erfassung 81
2.9.2 Strukturierter Qualitätsbericht 82
2.9.3 Krankenhausstatistik / KHStatV 84
16
2. Theoretische Grundlagen
Dieses Kapitel soll sich mit den theoretische Grundlagen, dem Grundwis-
sen und einleitenden Gedanken zum Thema Krankenhaus, Fallzahlen, in-
ternen Pflegestufen, Notfallversorgung und Notfallaufnahme auseinander
setzen und dem Leser Ansätze der Definitionen liefern. Das Thema Not-
fallversorgung in der Krankenhausplanung ist einerseits geprägt von haus-
internen Systemen, wie die der Pflege, unterschieden in diverse Stufen,
aber auch von Globalentwicklungen, wie z.B. demographische Entwicklun-
gen, Kosten im Gesundheitswesen, Politik der Krankenhausplanung ver-
bunden mit der Entwicklung von Krankenhauszahlen.
2.1 Soziodemographische Entwicklung
Ein Einflussfaktor für das Patientenwesen im Krankenhaus ist die
demographische Entwicklung, welche als das “Altern der Bevölkerung” in
der Öffentlichkeit so häufig diskutiert wird.
Diese Veränderung hat nicht erst in den letzten 30 Jahren begonnen.
“Dieser Prozess begann in Europa in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts - dauert also bereits 150 Jahre an - und wird im Verlauf des
21. Jahrhunderts alle Länder dieser Welt in unterschiedlichem Ausmaß
betreffen”39
Grundaufgabe der Demographie ist es, die Zusammensetzung von
Gesellschaften in punkto Alter, Geschlecht und Ethnien, sowie der
Beeinflussfaktoren zu beschreiben und fest zu stellen, welche Bedeutung
der demographische Wandel für die Gesellschaft hat. In jedem Jahrzehnt
seit der vorletzten Jahrhundertwende ist die Lebenserwartung um zwei bis
drei Jahre gestiegen und die Säuglings- und Kleinkindsterblichkeit parallel
dazu gesunken.
„Die geringfügig erhöhte Lebenserwartung von Menschen über 70 Jahren
hatte in der Vergangenheit - im Unterschied zur gegenwärtigen Tendenz in
entwickelten Staaten - so gut wie keine Auswirkung auf die gesamte
Lebenserwartung.”40
Dies bedeutete, dass bei gleich bleibender Geburtenrate mehr Kinder
überlebten und ältere Menschen länger lebten. Seit den siebziger Jahren
des vergangenen Jahrhunderts hat sich das gravierend verändert:
Inzwischen steht die ständige Verlängerung der Lebenserwartung einer
sinkenden Geburtenrate gegenüber.
“Am Ende des 20. Jahrhunderts betrug die Zahl der Lebendgeborenen pro
Frau in Deutschland bei den Einwohnern mit deutscher
Staatsangehörigkeit 1,2 und bei jenen mit ausländischer 1,9, wobei die aus
europäischen Ländern Zugewanderten eine ähnlich niedrige oder eine
39 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) (Hrsg.): Bevölkerung, Sonderheft, 2004, S. 9
40 Hajen, L.; Paetow, H.: Schumacher, H; Gesundheitsökonomie; Verlag W. Holhammer, Stuttgart 2. Auflage,
2004, S. 30
17
noch niedrigere Geburtenrate hatten wie die Deutschen. Vor allem bei den
aus der Türkei und aus anderen Entwicklungsländern Zugewanderten liegt
die Kinderzahl pro Frau über zwei, so dass sich für alle Ausländer bzw. für
alle Zugewanderten ein Durchschnitt von 1,9 ergibt und für die deutsche
und ausländische Bevölkerung zusammen 1,4.”41
Um eine konstante Bevölkerungszahl zu halten, geht die Demographie von
folgender Formel aus: Auf 100 erwachsene Frauen kommen 106
erwachsene Männer, dementsprechend müssen 101 Mädchen geboren
werden, zuzüglich 107 geborene Knaben ergibt insgesamt 208 benötigte
Kinder pro 100 Frauen. Dies entspricht einer Fertilitätsrate von 2,08, das
heißt: bei einer Geburtenrate von 2,1 Kindern pro Frau bleibt die
Bevölkerungszahl nahezu konstant.42 Diese Schwelle der Geburtenrate
wurde in den meisten Industrieländern bereits seit den siebziger Jahren
des vergangenen Jahrhunderts unterschritten und liegt derzeit ungefähr
bei 1,4 – einzige Ausnahme bei den Industrieländern bilden die USA mit
2,1 Kindern pro Frau.43 Letztendlich bedeutet dies, dass die
nachwachsende Basis für die früher normale Alterspyramide nicht nur fehlt
sondern parallel zur wachsenden Überalterung der Gesellschaft auftritt.44
Denn: “Mit der zunehmenden Lebenserwartung wird die Zahl der 80-
Jährigen und älteren erheblich ansteigen. Heute leben 3,2 Millionen
Personen dieses Alters in Deutschland, das entspricht knapp 4% der
Bevölkerung; 2050 werden es nach der mittleren Variante der 10.
koordinierten Bevölkerungsvorausberechung etwa 9,1 Millionen oder 12 %
der Bevölkerung sein. Steigt die Lebenserwartung noch stärker an, erhöht
sich diese Zahl auf 9,9 Millionen bzw. auf 13%. Entsprechend wird sich
auch das mittlere Alter verschieben, das die Bevölkerung in zwei
zahlenmäßige gleiche Teile gliedert: Im Jahr 2001 lag es bei 40,6 Jahren,
2050 werden dagegen 50% der Bevölkerung älter als 48 sein.”45
41 Birg, H.: Die demographische Entwicklung in Deutschland und Europa: Konturen eines Jahrhundertprob-
lems, Vortrag auf der Pressekonferenz am 16.8.2001 in Berlin im Deutschen Städtetag aus Anlass der Grün-
dung d. Deutschen Gesellschaft für Demographie, S. 1
42 vgl. Adrian, H.: Demographie in Deutschland; unter: http://www.uni-
mainz.de/FB/Physik/AG_Adrian/adrian/cd/3-Bev-
Vortrag.ppt#588,7,Demografie:%20Einige%20elementare%20Fakten, Zugriff September 2007
43 vgl. http://fertilitaet.know-library.net/, Zugriff September 2007
44 vgl. Bähr, J.: Bevölkerungsgeographie, 3. Auflage, Ulmer Verlag, Stuttgart, 1997, S. 250
45 Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands bis 2050; 10. koordinierte Bevölkerungsberechnung,
Presseexemplar, Wiesbaden 2003, S. 31
18
Davon im Alter von … bis … Jahren
60 und älter
insgesamt
am Jahres-
ende unter 20 20-59 insgesamt 80 und älter
Millionen in %
1950 69,3 30,4 55,0 14,6 1,0
1970 78,1 30,0 50,1 19,9 2,0
1990 79,8 21,7 57,9 20,4 3,8
2001 82,4 20,9 55,0 24,1 3,9
2010 83,1 18,7 55,7 25,6 5,0
2030 81,2 17,1 48,5 34,4 7,3
2050 75,1 16,1 47,2 36,7 12,1
Tab. 2.1.1: Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland (Ab 2010 geschätzt)46
In der Gesundheitsökonomie heißt es entsprechend - und dies ist ein
entscheidender Punkt für die Zukunft der Notfallaufnahme der
Krankenhäuser - dass die wahrscheinlich größte Herausforderung für die
Krankenhäuser die durch die demographische Entwicklung bedingte
Änderung in der Morbiditätsstruktur darstelle. Denn altersbedingt verändert
sich die Morbiditätsstruktur.
Die Krankenhäuser müssen sich auf die häufigere Behandlung von
chronisch-degenerativen Erkrankungen und von multimorbiden Patienten
einstellen.47
Die zuvor vom Statistischen Bundesamt aufgezeigten Veränderungen des
Altersdurchschnittes erwarten Wissenschaftler weltweit. Nach den UN-
Berechnungen würden 2050 etwa drei Mal so viele alte Menschen auf der
Erde leben wie Anfang dieses Jahrhunderts. Heute seien 673 Millionen
Menschen älter als 60 Jahre, 2050 könnten es 2 Milliarden werden, dass
bedeutet 33 Prozent der Weltbevölkerung und hieße auf jedes Kind kämen
dann mehr als zwei über 60-Jährige.48
Die Patienten werden zukünftig in fast allen medizinischen Fachgebieten
und somit in allen Gesundheitswirtschaftlichen Bereichen ein höheres Alter
aufweisen. Ergänzend sei aber auch erwähnt, dass dies neben dem
Krankenhauswesen auch eine Aufgabe für die Patienten darstellt.
Naegele beschreibt dies wie folgt: „Neben den chronischen Krankheiten
und ihrem “Karrierecharakter” kennzeichnen typische Alterskrankheiten die
Morbiditätsstruktur älterer Menschen und sind für die alterstypische
Multimorbidität mit verantwortlich.
Dazu muss ebenso festgehalten werden, dass in der Vergangenheit vor
allem Infektionskrankheiten die Morbiditätsrate bestimmte und in der
46 Quelle: Statistisches Bundesamt, eben da, S. 31
47 vgl. Hajen, L., Paetow, H., Schumacher, H: Gesundheitsökonomie; Verlag W. Holhammer, Stuttgart 2. Auf-
lage, 2004, S. 183
48 vgl. http://portal.gmx.net/de/themen/nachrichten/deutschland/soziales/3752810-UN-2050-leben-Milliarden-
Menschen-auf-der-Erde.html, Zugriff September 2007
19
Todesursachenliste die vorderen Plätze einnahmen. Heute jedoch sind es
dagegen vor allem die chronisch-degenerativen Krankheiten, die die
Hauptplätze übernommen haben.
Herzkreislauferkrankungen waren 2005 die häufigste Todesursache. In der
Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes wurde
festgehalten, dass in Deutschland 830.227 Personen starben (388.554
Männer und 441.673 Frauen). Mit 152.274 Männer und 215.087 Frauen
starben also 367.361 Menschen durch eine Erkrankung des
Kreislaufssystems, das heißt nahezu jeder zweite Todesfall fällt in diese
Kategorie.
So schreibt das Statistische Bundesamt in seinem Erläuterungsbericht zu
den Todesursachen in Deutschland, dass infolge von Kreislaufer-
krankungen insbesondere ältere Menschen starben und über 90% der
Verstorbenen älter als 65 Jahre waren.
Die wichtigste spezifische Todesursachengruppe waren dabei die der
ischämischen Herzkrankheiten (148.641 Sterbefälle), darunter
insbesondere der Infarkte mit insgesamt 66.179 Gestorbenen und an
bösartigen Neubildungen (Krebs), welche die bedeutendste Todesursache
in den mittleren Jahren war (hieran verstarben 2005 211.396 Personen). 49
Das nachfolgende Zitat spiegelt am Besten die soziodemographische
Entwicklung und die damit verbundenen Folgen wieder:
”Berlin wird Hauptstadt der Senioren - Berlin wird sich in den nächsten
zehn bis 15 Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung deutlich
verändern. Laut Zukunftsforschern droht der Verfall von Siedlungen - und
das ist nicht das einzige Problem. So wird der Anteil der Erwerbsfähigen
im Alter zwischen 45 und 65 Jahren bis 2020 um 4,9 Prozent steigen. In
selben Zeitraum wird der Anteil der jüngeren im Alter zwischen 25 und 45
um 9,7 Prozent sinken."50
„Die Demographie-Expertin Kristin von Kistowski vom Max-Planck-Institut
in Rostock verdeutlicht die Dramatik der Entwicklung. So wird im Jahr 2030
die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen bei über 90 Jahren
liegen. Auf einen Rentner kommen nur noch zwei Erwerbstätige, bisher
sind es drei. “Das wird Auswirkungen auf die sozialen Sicherungssysteme
haben”, sagt von Kistowski. Im Jahr 2050 wird dann die Hälfte aller
Menschen über 50 Jahre alt sein. Bis dahin wird sich die Zahl der
Hilfsbedürftigen über 80-Jährigen verdreifacht haben. “Das wird eine
Herausforderung für die Pflege”, sagte die Forscherin. Besonders betroffen
seinen allein stehende Menschen, deren Zahl immer mehr steige und
denen eben nicht durch Familienangehörige geholfen werden kann.51
49 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Todesursachen in Deutschland, Fachserie 12 Reihe 4, Wiesbaden
2005, S.6
50 http://www.welt.de/print-welt/article712122/Berlin_wird_Hauptstadt_der_Senioren.html, Zugriff Septem-
ber 2007
51 Gilbert Schomaker, Berlin wird Hauptstadt der Senioren, in „Welt online“, http://www.welt.de/print-
welt/article712122/Berlin_wird_Hauptstadt_der_Senioren.html, , Zugriff September 2007
20
Ein entsprechendes Ansteigen der Fallzahlen bei älteren Patienten in der
Notfallaufnahme ist nach Aussage von diversen Notfallaufnahmeleitern
schon heute erkennbar und wird sich in den nächsten Jahren vermutlich
auch noch weiter fortsetzen.
2.2 Gesundheitsbegriff
Unabhängig von der Demographischen Entwicklung, der Definition von
Krankenhausplanung, der Frage nach Fallzahlen und Bettenberechnung
ist für die meisten Menschen die Motivation eines Krankenhausaufsuchens
das Verlangen nach Gesundheit. Daraus ergibt sich aber auch die Frage
nach der Begriffsdefinition von Gesundheit und Gesundheit als höchstes
Gut. Wie sagt der Volksmund “Lieber reich und gesund, als arm und
krank”, denn neben Frieden und Wohlstand ist die Gesundheit bei allem
abstrakten Bekenntnissen von hoher Bedeutung.
Eine unstreitige Definition wird es war zum Begriff Gesundheit nie geben,
trotzdem soll versucht werden hier eine kurze Übersicht zu geben,
unabhängig von der Differenzierung, ob es sich hierbei nach Waller um ein
Laien- oder wissenschaftliches Konzept handelt.52
“Gesundheit (Sanitas), derjenige Zustand eines Lebewesens, in dem alle
Organe ihre normale Leistungsfähigkeit besitzen. In dem Sinne kommt
Gesundheit nicht allein Menschen und Tieren, sondern auch den Pflanzen
zu.
Der Begriff Gesundheit ist ein relativer; wollte man nur diejenigen
Menschen als gesund bezeichnen, bei den sich alle Organe im besten
Zustand der Ernährung und der Leistungsfähigkeit befinden, so würden der
Ungesunden mehr werden als der Gesunden. Jedoch werden wir
jemanden, der schadhafte Zähne oder eine Verkrümmung seiner Zehen
hat, nicht als krank bezeichnen, viel mehr ist das persönliche Befinden zur
Begriffsbestimmung der Gesundheit unentbehrlich...”53
Wurde 1908 somit schwerpunktmäßig über den organischen Zustand noch
Gesundheit definiert, erweitert sich der Begriff nunmehr: “Gesundheit, das
»normale« (bzw. nicht »krankhafte«) Befinden, Aussehen und Verhalten
sowie das Fehlen von der Norm abweichender ärztlicher Befunde.”54
Dagegen heißt es im Standartwerk der Klinischen Begriffsdefinitionen
Pschyrembel zum Thema Gesundheit: “1. i w. S. nach der Definition der
WHO der Zustand völligen körperl., geistigen, seel. u. sozialen
Wohlbefindens; 2. i. e. S. das subjektive Empfinden des Fehlens körperl.,
geistiger u. seel. Störungen od. Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem
52 vgl. Waller, H.: Gesundheitswissenschaft, Eine Einführung in Grundlagen und Praxis, Kohlhammer Verlag,
Stuttgart Berlin Köln, 1995, S. 12ff
53 Meyers Großes Konversationslexikon, Sechste Auflage, Siebter Band, Bibliographisches Institut, Leipzig
und Wien, 1908, S. 751
54 Der Brockhaus in 15 Bänden, Zweite Auflage, 5. Band, F. A. Brockhaus, Leipzig und Mannheim, 2001,
S. 257
21
Erkr. u. pathol. Veränderungen nicht nachgewiesen werden können”.55
Die zuvor angesprochene WHO hat in ihrer Präambel von 1948, welche
bis dato nicht geändert wurde, die Definition von Gesundheit wie folgt
definiert: “Gesundheit ist ein Zustand des völligen körperlichen,
psychischen und sozialen Wohlfindens und nicht nur das Freisein von
Krankheit oder Gebrechen”56
Mit ihrer Ottawa-Charta von 1988 wurde neben dem Thema Gesundheit
erstmalig ein internationales Übereinkommen zur Gesundheitsförderung
getroffen “Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen
ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu
ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen.
Um ein umfassendes körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden
zu erlangen, ist es notwendig, dass sowohl Einzelne als auch Gruppen ihre
Bedürfnisse befriedigen, ihre Wünsche und Hoffnungen wahrnehmen und
verwirklichen sowie ihre Umwelt meistern beziehungsweise verändern
können”.57
Des Weiteren wird die Verantwortung für die Gesundheitsförderung den
Gesundheitsdiensten, das heißt von Einzelpersonen bis hin zu den
kompletten Gesundheitseinrichtungen und dem Staat aufgetragen.
Nach drei weiteren Gesundheitsförderungskonferenzen fand im Juli 2000
in Mexiko City die 5. Internationale Konferenz statt, um Leitlinien der
Gesundheitsförderung des 21. Jahrhunderts zu beschließen. Hieraus
wurde ein Programm vom WHO-Regionalbüro Kopenhagen entwickelt,
welches im Rahmenkonzept “Gesundheit für alle - Gesundheit 21” die
Vorgaben für die Gestaltung der Gesundheitspolitik aller Europäischen
Länder bilden soll. Definiert wurde dies über 21 Ziele.58 Für diese Arbeit
wird die Definition der WHO zugrunde gelegt.
2.3 Kostenfaktor: Gesundheitswesen oder Krankheit
Beim Thema Kosten für das Gesundheitswesen fallen in der Regel als
erstes Schlagwörter wie Kostenexplosion, Angebotskürzungen,
Unterversorgung, Staatsbürokratie sowie Zweiklassengesellschaft. Kaum
ein Ereignis wie die Gesundheitsreform der großen Koalition im Jahre
2006 hat eine solche Diskussion mit allen Für und Wider ausgelöst und für
Schlagwörter wie vom “großen Wurf” bis hin zu “Gesundheitskrampf”
geführt.
Zusammengefasst bedeutet die Gesundheitsreform, dass das
Gesundheitswesen zukünftig mit Steuermitteln mitsubventioniert wird und
55 Psychrembel Klinisches Wörterbuch, Ltg: Hildebrandt, Helmut: de Gruyter Verlag, 1998, 258 Auflage,
S 571
56 http://www.euro.who.int/AboutWHO/20021122_3?language=German, Zugriff Juli 2006
57 http://www.euro.who.int/AboutWHO/Policy/20010827_2?language=German, Zugriff Juli 2006
58 Siehe Liste im Anhang, Gesundheit 21: Eine Einführung zum Rahmenkonzept “Gesundheit für alle” für die
Europäischen Region der WHO, Schriftreihe Nr. 5, unter: http://www.euro.who.int/document/EHFA5-G.pdf,
Zugriff September 2007
22
die Chance zur tief greifenden Strukturreform nach Aussagen von
Ärzteverbänden, Krankenkassen, Gesundheitspolitikern und Gesundheits-
ökonomen verpasst wurde.
Das spiegelt sich auch in den Medien wieder:
“01.08.2006: Gesundheitsreform: Sparziel verfehlt? / Das Gesund-
heitswesen wird zukünftig mit Steuermitteln subventioniert
Kaum war die Gesundheitsreform beschlossen, regte sich heftiger
Widerstand von allen Seiten. Ärzteverbände, Krankenkassen,
Gesundheitspolitiker und Gesundheitsökonomen warfen der
Bundesregierung vor, die Chance zur tief greifenden Strukturreform
verpasst zu haben, die angestrebte Kostendämpfung nicht erreichen zu
können und die Bürokratie im Gesundheitswesen durch neue Regelungen
aufzublähen.”59
“Gesundheitsreform geändert - Sparpotential geschrumpft, 11. Januar
2007:
Die Einsparungen durch die Reform des Gesundheitswesens werden
mehrere hundert Millionen Euro kleiner ausfallen als bislang im
Gesetzentwurf vorgesehen.”60
“Das dicke Ende kommt zum Schluss. Gesundheit, egal ob staatlich oder
privat organisiert, wird künftig spürbar teuerer.”61
Dabei war diese Gesundheitsreform nicht der erste Versuch die Kosten zu
dämpfen. In keinem anderen Politikbereich gibt es eine solche konstante
Diskussion über Reformen wie in der Gesundheitspolitik.
Hierzu erläutert Lauterbach, dass bis zum Ende der 80iger Jahre zu gelten
schien, dass der Fortschritt in der Medizin zumindest in der
industrialisierten Ländern ausschließlich durch die Geschwindigkeit
wissenschaftlicher Entwicklungen bestimmen würde62 und die
Rahmenbedingungen trotz oder gerade wegen aller Steuerungsmodelle in
der Politik als ausreichend bzw. gesellschaftspolitisch funktionierend
anzusehen waren.
Denn schon im Jahre 1972 wurden mit der Verabschiedung des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes die Weichen für eine Änderung der
Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen gestellt. Hierfür wurde zum
Beispiel auch im Jahre 1969 das Thema der Lohnfortzahlung in den ersten
6 Wochen im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber geregelt.63
Die Gesundheitspolitik wird dann in den darauf folgenden Jahren durch
diverse Kostendämpfungsgesetze und Krankenhausneuordnungsgesetze
59 http//www.Medizin.de/gesundheit/deutsch/2748.htm, Zugriff September 2007
60http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E288D64/Doc~EA673B0446FD64493954A0
D2808DF7DDE~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Zugriff September 2007
61 http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheitspolitik/refrom_nid_43950.html, Zugriff September
2007
62 vgl. Lauterbach, K.W., Utilitarismus und Kant, In: Schrappe, M; Lauterbach K.W. (Hrsg.) Gesundheitsöko-
nomie, 2004, Schattauer Verlag, Stuttgart, S. 3
63 vgl. Bundes Gesetz Blatt (BGBl), Lohnfortzahlungsgesetz, 1969, S. 946
23
“von der Bedarfsdeckung zur ‘Kostendämpfung’” geprägt.64
Der Druck auf das Gesundheitswesen steigerte sich aber in folgenden
Jahren noch weiter und geht „vor allem von vier Bereichen der
Krankenhausumwelt aus:
- den krankenhauspolitischen Interventionen zur Neuregelung der
Krankenhausfinanzierung durch den Bund,
- einer restriktiveren Haltung der Krankenkassen in den
Budgetverhandlungen,
- einer wachsenden Bereitschaft der Länder zur Streichung von
Planbetten und
- einem zunehmenden Rückzug öffentlicher Krankenhausträger aus
der wirtschaftlichen Verantwortung für ihre Krankenhäuser.”65
Dies fand seine Steigerung im so genannten Selbstkostendeckungsprinzip
mit der Einführung des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahre 1993, der
Einführung des Wettbewerbs unter den Krankenkassen im Jahre 1998 und
als konsequentem Höhepunkt die Einführung der DRG’s (Diagnosis
Related Groups).
Dies führte nach Hajen schließlich zu einer verbindlichen
Gesetzesregelung mit der Gesundheitsreform 2000, welche ab 2007 die
flächendeckende Finanzierung der Krankenhäuser durch
Diagnoseorientierte Fallpauschalen verbindlich machen sollte.66
Die letzten 30 Jahre zusammenfassend handelte laut Schulenberg die
Regierung mit einer Serie regulativer Eingriffe:
„1977 Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG)
1982 Krankenversicherungsergänzungsgesetz (KVEG)
1989 Gesundheits-Reformgesetz (GRG)
1993 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
1996 Beitragsentlastungsgesetz (BeitrEntlG)
1997 1. und 2. GKV-Neuordnungsgesetz (1. NOG, 2. NOG)
1998 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKV-SolG)
2000 GKV-Gesundheitsreformgesetz (GKV-GRG)
2001 Arzneimittelbudget-Ablösegesetz (ABAG)
2002 Fallpauschalengesetz (FPG)
2004 Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG)“
Ergänzend gab es jährlich eine Vielzahl von Gesetzen, die Einzelaspekte
64 Simon, M.: Krankenhauspolitik in d. BRD; Westdeutscher Verlag; Opladen / Wiesbaden, 2000, S.89
65 Kühn, H.; Simon, M.: Anpassungsprozesse der Krankenhäuser an die prospektive Finanzierung (Budgets,
Fallpauschalen) und ihre Auswirkungen auf die Patientenorientierung; Forschungsabschlussbericht, Mai 2001,
S. 13 unter: http://www.wz-berlin.de/ars/ph/download/kh-projekt_abschlussbericht_dlr_2.pdf, Zugriff Sep-
tember 2007
66 vgl. Hajen, L.; Paetow, H.; Schumacher, H: Gesundheitsökonomie, Verlag W. Holhammer, Stuttgart 2. Auf-
lage, 2004, S. 267
24
betrafen sowie eine große Zahl an diversen Verordnungen.67
Der Autor beschreibt die Gesamtentwicklung der Kostensteigerung im
Gesundheitswesen wie folgt: “Die Symptome der Krise im
Gesundheitswesen sind leicht aufgezählt: hohe und steigende Kosten,
schlechte Versorgungsqualität, Über-, Fehl- und Unterversorgung und
verkrustete Strukturen. Bei den Ursachen scheiden sich dann schon die
Geister: Neben bekannten Fakten - wie der Alterung der Bevölkerung und
dem teueren medizintechnischen Fortschritt - werden vor allem Schuldige
gesucht.”68
Die allumfassend Schuldigen sind bisher noch nicht ausgedeutet – zu
ihnen gehören aber unter anderem (siehe unten) ineffiziente
Verwaltungen. Die Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch deutlich, dass
die Reformgesetze ihr Ziel – die Krankenkassen zu entlasten – nicht
erreicht haben.
Im Gegenteil schildert Simon die Verlagerung von Kosten mit der
genannten Gesetzesserie: “Die Analyse der verschiedenen
‘Kostendämpfungsgesetze’ im Krankenhausbereich offenbart, dass die
Interventionen des Bundes entgegen anders lautender ‘Etikettierungen’ in
der Regel nicht auf die Entlastung der Krankenkassen gerichtet werden,
sondern im Gegenteil ihnen mehrfach zusätzliche Kostenanteile
übertragen, die zuvor aus öffentlichen Haushalten finanziert worden
waren”.69 Unter Verweis auf den Krankenhausreport wird auch die
ineffiziente Verwaltung von Krankenhäusern zum Kostenverursacher
erklärt: “Die Verwaltungen der hiesigen Krankenhäuser sind vielfach
uneffizient. Nach Berechnungen des wissenschaftlichen Instituts der AOK
(Wido) könnten allein in diesem Bereich jährlich 3,7 Milliarden Euro
eingespart werden. Vor allem in Berliner Krankenhäusern versickert viel
Geld, schreiben die Experten im Krankenhausreport 2006.”70
Und weiterhin: “Der Kliniksektor bildet innerhalb der gesetzlichen
Krankenversicherung den größten Ausgabenblock. Rund ein Drittel der
Gesamtausgaben entfallen auf die Klinikbehandlung. Und trotz der
zahlreichen Spargesetze in der Vergangenheit ist die Ausgabendynamik in
den Krankenhäusern weiterhin ungebrochen. So stiegen die Ausgaben
zwischen 1999 und 2004 von 50,1 auf 56,3 Milliarden Euro an, obwohl
gleichzeitig die Zahl der Häuser und Betten, die Verweildauer und auch die
Anzahl der behandelten Patienten zurückgingen. Die Kosten pro
Behandlungsfall schnellten allein 2004 um 4,1 Prozent in die Höhe. Beim
Personal gibt es ein zweigeteiltes Bild: Die Zahl der Ärzte nahm zwischen
1999 und 2004 um fast 10.000 zu, während gleichzeitig die Anzahl der
67 vgl. Graf von der Schulenberg, J.-M.: Leuchttürme einer rationalen Gesundheitspolitik, S. 7 unter:
http://www.ivbl.uni-hannover.de/~ivbl/forschung/material/Leuchttuerme2.pdf, Zugriff Januar 2006
68 Graf von der Schulenberg, J.-M.: eben da, S. 1
69 Simon, M.: Krankenhauspolitik in d. BRD; Westdeutscher Verlag; Opladen / Wiesbaden, 2000, S. 89
70 am 27.11.06 in der Zeitung ‚Die Welt’:
http://www.welt.de/politik/article86420/Kliniken_verschwenden_Milliarden.html, Zugriff September 2007
25
Pflegekräfte um 25.000 zurückging.”71
Doch wie und wo entstehen die zuvor genannten Kosten wirklich? Das
Statistische Bundesamt veröffentlicht hierzu in seiner Fachserie 12 Reihe
6.3 “Kostennachweis der Krankenhäuser” jährlich seine Zahlen.
So heißt es in der Pressemitteilung vom 16.08.2006:
“Im Jahr 2004 wurden in Deutschland insgesamt 234,0 Milliarden Euro für
Gesundheit ausgegeben, das heißt 0,2 % mehr als im Jahr 2003
(2002/2003: + 2,5 %). Das waren 10,6 % des Bruttoinlandsprodukts. Seit
dem Jahr 1995 sind die Gesundheitsausgaben bis 2004 um 47,5 Milliarden
Euro angestiegen (+ 25,5 %). Dies entspricht einer durchschnittlichen
jährlichen Steigerung von 2,6 %.72
Zur Kostenaufteilung ist festgehalten: „Gut 56 % der
Gesundheitsausgaben des Jahres 2004 hat die gesetzliche
Krankenversicherung getragen, nämlich 131,6 Milliarden Euro. An zweiter
Stelle standen die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck mit 32,1 Milliarden Euro oder knapp 14 % der Ausgaben. 9
% der Ausgaben oder 21,1 Milliarden Euro entfielen auf die private
Krankenversicherung.“73
Und die immer wieder geführte Diskussion über Krankenhauskosten wird
wie folgt dargestellt: „85,4 Milliarden Euro wurden für Leistungen der (teil-)
stationären Einrichtungen aufgewendet. Dazu zählen unter anderem
Krankenhäuser (60,4 Milliarden Euro) und Einrichtungen der (teil-)
stationären Pflege (17,7 Milliarden Euro).”74
Doch wo liegen diese Kosten im internationalen Vergleich?
Die Gesundheitsausgaben gemessen am Bruttosozialprodukt lagen 2004
in Deutschland bei 10,9 %, in den USA bei 15,3 % und in der Schweiz bei
11,6 %; dagegen in Dänemark bei 8,9 %, dies entspricht dem OECD-
Durchschnitt, Niederlanden bei 9,2 %, Frankreich bei 10,5 %, in
Großbritannien bei 8,3 % und in Österreich bei 9,6 %.75
Symptomatisch reagiert die Presse auf die Zahlen des Statistischen
Bundesamtes. So hieß es am 23.3.2006 im ‚Stern’: “Melkkuh
Kassenpatient. Gesundheitskosten. Private Haushalte werden gemolken.”
bzw. “Das Statistische Bundesamt hat am Mittwoch nachgerechnet: Die
Finanzierung des Gesundheitswesens hat sich in den letzten Jahren
immer weiter zur Lasten der Privathaushalte verschoben. Davon profitiert
haben nur Arbeitgeber und die öffentliche Hand. Neben den Beiträgen
belasten unter anderem Zuzahlungen und Praxisgebühren sowie nicht von
den Kassen erstattete Medikamente die Privathaushalte.” 76
71 http://www.welt.de/politik/article86420/Kliniken_verschwenden_Milliarden.html, Zugriff September 2007
72 Pressemitteilung vom 16.08.2006 unter:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2006/08/PD06__327__236,te
mplateId=renderPrint.psml, Zugriff September 2007
73 Pressemitteilung vom 16.08.2006, eben da
74 Pressemitteilung vom 16.08.2006, eben da
75 vgl. http//www.oecd.org/dataoecd/55/6/37006838.pdf, Zugriff September 2007
76 http://www.stern.de/wirtschaft/finanzen-versicherung/finanzen/567835.html?nv=cb , Zugriff Juli 2007
26
Fazit: Die Kosten steigen weiterhin - die Reformen der letzten Jahre haben
nicht zum gewünschten Ziel geführt und die Kosten gesenkt. Das bedeutet,
dass sich der Krankenhausbau auch in Zukunft mit Sparmaßnahmen
auseinandersetzen muss.
2.4 Krankenhausplanung
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Krankenhausplanung und die
damit verbundene Kontrolle der Investitionsentscheidungen im Bereich der
Länder angesiedelt. Geregelt wird dies im Krankenhausfinanzierungsge-
setz (KHG): §6 (Abs.1): “Die Länder stellen zur Verwirklichung der in § 1
genannten Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme auf; Fol-
gekosten, insbesondere die Auswirkungen auf die Pflegesätze sind zu be-
rücksichtigen.”77
Zwar arbeiten Länder, Krankenhäuser und Krankenkassen hier eng zu-
sammen und bemühen sich somit um eine einvernehmliche Regelung.
Letztendlich bemängeln aber gerade Krankenkassen und oftmals auch die
Krankenhausträger zu wenig in den Prozess eingebunden zu sein oder wie
Bruckenberger vom Niedersächsischen Sozialministerium hierzu zitiert
wurde “16 Länder, 16 Philosophien”.78
Allgemein betrachtet werden jedem Krankenhaus entsprechend im Kran-
kenhausplan der Länder die Planbettenanzahlen festgelegt. So heißt es im
Landes-Krankenhausplan von Rheinland-Pfalz unter Punkt 1.2.1 “Gegen-
stand der Krankenhausplanung sind die Krankenhäuser und ihr Angebot”79
sowie unter Punkt 1.5, dass die Krankenhausplanung Kapazitätsplanung
sei.80
“Der Bedarf als Grundlage der Krankenhausplanung ist somit eine gege-
bene Größe, die ermittelt werden muss” denn gemäß Punkt 1.7 ist: ”Eine
Leistungsplanung, die die Zahl der zu erbringenden stationären Leistungen
durch das Land vorgibt, (ist) nicht zulässig”.81
Des Weiteren heißt es unter Punkt 2.1 ergänzend, dass der „Landeskran-
kenhausplan Grundlage für die im Einzelfall umzusetzenden Maßnahmen
der Krankenhausplanungen wäre“82 und “Der Feststellungsbescheid
(Planbettenbescheid) entfaltet Rechtswirkung nach außen. Er beschreibt
den Versorgungsauftrag, mit dem ein Krankenhaus in den Landeskran-
kenhausplan aufgenommen ist.”
77 Vollmer, R.; Krankenhausrecht des Bundes; AOK-Verlag; Remagen; 1993; S. 7
78 vgl. Krankenhaus Umschau 12/2003, S. 1167
79 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz (masfg.rlp), (Hrsg.)
Landeskrankenhausplan 2003, (veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 22.12.2003), unter:
http://www.masfg.rlp.de/Gesundheit/Dokumente/Krankenhaeuser/Landeskrankenhausplan2003.pdf., S. 11,
Zugriff September 2007
80 vgl. masfg.rlp, eben da, S. 13
81 masfg.rlp, eben da, S. 19
82 vgl. masfg.rlp, eben da, Seite 34
27
2.4.1 Hill – Burton – Formel
Basis der Krankenhausplanungen und damit verbundenen Bettenzahlen ist
die Hill-Burton-Formel, eine analytische Bettenbedarfsformel. (BB).
Obwohl zum Beispiel Clade die Ansicht vertritt, die Formel sei nicht mehr
zeitgemäß, wird sie weiterhin angewendet. Dabei wäre die Krankenhaus-
bedarfsplanung seiner Meinung nach auf Länderebene nur bedarfsgerecht,
wenn „sie differenziert ist und sich an den Leistungen der Plankranken-
häuser orientiert.” 83 Wegen weiterer Verwendung in vielen Bundesländern
als Berechnungsbasis soll sie trotzdem kurz erläutert werden:
E * KH * VD
BB =
1000 * BN * 356
E = Einwohnerzahl
KH = Krankenhaushäufigkeit
VD = durchschnittliche Verweildauer
BN = erwünschter Bettennutzungsgrad
Der erwünschte Bettennutzungsgrad ist als eine normierte Größe anzuse-
hen und wird mit einem Wert von durchschnittlich 85% angenommen, dies
erlaubt saisonale Schwankungen, Notfallsituation etc. abzufangen.84
Die Krankenhaushäufigkeit wird geregelt und erfasst durch die Anzahl der
vollstationären Patienten auf 1000 Einwohner einer jeweiligen Gebietsein-
heit, ebenso die Einwohnerzahl, welche basierend auf den Daten des Sta-
tistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz ermittelt werden.85
In Rheinland Pfalz hat das das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie
und Gesundheit nach der Erörterung des Themas im Ausschuss für Kran-
kenhausplanung für den Landeskrankenhausplan 2003 die folgenden Soll-
Nutzungsgrade gem. Tab. 2.4.1 festgelegt:
Verweildauer
Soll-
Nutzungsgrad
< 6 Tage 70%
6 bis 7 Tage 80%
> 7 Tage 85%
Gynäkologie/Geburtshilfe 80%
Kinderheilkunde 75%
ab 6 Tage Verweildauer im Ø
Tab. 2.4.1: Auslastungsgrade in Abhängigkeit zur Verweildauer in Rheinland-Pfalz 86
83 Clade, H.; Kaum brauchbar für die Praxis, in: Deutsches Ärzteblatt, Jg 98, Heft 45, 9.11.2001, S. 2918
84 vgl.: Hajen, L.; Paetow, H.; Schumacher, H: Gesundheitsökonomie; Verlag W. Holhammer, Stuttgart 2.
Auflage, 2004, S. 180
85 vgl. Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung mbH (GEBERA), Vorbereitendes Gutachten zur Er-
arbeitung des Landeskrankenhausplanes bis 2007 für das MJSFG des Landes Rheinland-Pfalz, S. 15
86 Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen, Rheinland-Pfalz (masfg.rlp),
(Hrsg.) Landeskrankenhausplan 2003, (veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 22.12.2003),
unter: http://www.masfg.rlp.de/Gesundheit/Dokumente/Krankenhaeuser/Landeskrankenhausplan2003.pdf , S.
66, Zugriff September 2007
28
2.4.2 Vertiefende Gutachten zur Krankenhausplanung
Für Rheinland-Pfalz gibt es zwar Gutachten, die dem Landeskranken-
hausplan zu Grunde liegen. Das untersuchende Institut (Gebera) hat aller-
dings keine Erhebungen zum konkreten Versorgungsauftrag einzelner
Krankenhäuser vorgenommen. Der Auftrag von Gebera umfasste stattdes-
sen nur die Gesamtbedarfsentwicklung für das Land. Daher lassen sich
auf Basis der Daten dieses Gutachtens nur begrenzt Entwicklungstenden-
zen einzelner Krankenhäuser aufzeigen.87
Zu diesem Thema gibt es in Deutschland sehr viele verschiedene Gutach-
ten.88 Für diese Arbeit ist das Gutachten von Professor Dr. Fritz Beske
vom Institut für Gesundheits-System-Forschung (GSF) von besonderer
Bedeutung.
Beske entwickelte mit Hilfe der Krankenhausdiagnosestatistik eine Prog-
nose der Krankenhaushäufigkeit. „Unter der Annahme, dass die Morbidität
nach Alter und Geschlecht gleich bleibt, geht die zuvor ermittelte Bevölke-
rungsvorausschätzung in das Prognosemodell mit ein. (...) Die Ermittlung
des Bedarfs erfolgt standortbezogen, neben dem Faktor Morbidität bezieht
Beske (...) die Wirtschaftlichkeit in die Gutachtenmethodik mit ein.“89
Demgegenüber wird unter dem Aspekt der Benchmark-Ermittlung (Definiti-
on von Maßstäben für den Betriebsvergleich) auf das Rüschmann-
Gutachten der Gesellschaft für Systemberatung im Gesundheitswesen,
hingewiesen.
Hierzu schreibt Nielsen vom Marburger Bund: “Mit der Darstellung der Ist-
Situation und der analytischen Bewertung zum Bedarf stationärer Betten
wurde ein Gutachter, Prof. Rüschmann mit seiner Gesellschaft für Sys-
temberatung im Gesundheitswesen (GSbG), beauftragt. Ihm wurden die
Diagnose- und Verweildauerdaten gem. SGB § 301 der in den Kranken-
häusern Schleswig-Holstein behandelten Patienten des Jahres 1998 ü-
bermittelt. Die für eine Bedarfsplanung einer Krankenhausbehandlung
wichtigen Merkmale, Schwierigkeitsgrad, Mehrfacherkrankung, Komplikati-
on oder Notfalleinweisung wurden nicht erfragt”.90
Alle genannten Gutachten liefern für die Fragestellung dieser Arbeit nicht
die notwendigen Daten, sind aber die Basis für die Ermittlung der Betten-
zahlen der einzelnen Krankenhäuser. Weil die Gutachten aber nicht ge-
nauer auf die Notfallaufnahme eingehen, wurden eigene Fallzahlen für
diese Arbeit ermittelt.
87 vgl Landeskrankenhausplan 2003, eben da, S. 65, Zugriff September 2007
88 vgl. Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG)(Hrsg.); Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und
Investitionsfinanzierung in den Bundesländern, Stand: Jan 2006, Rundschreiben, 025/06, Seite 8,
http://www.dkgev.de/ , Zugriff September 2007
89 DKG et al, eben da, S. 9
90 Nielsen, H.; Ein Gutachten mit vielen Haken und Ösen!, http://www.marburger-
bund.de/site/schleswighostein/landesverbamdaktuell/texte/kkgutachten.htm#dr.%20Hauke%20J.%Nielsen,
Zugriff September 2007
29
2.5 Entwicklung der Krankenhauszahlen in Deutschland
“Kliniken in Not” wurde 2006 als Slogan der Deutschen
Krankenhausgesellschaft formuliert und sollte auf das GKV-
Wettbewerbsstärkungsgesetz, die allgemeine Erhöhung, Projektkürzungen
und die Folgen der neuen Tarifverträge verweisen. Wenn das Thema
Krankenhauszahlen in Deutschland angesprochen wird, fallen
Schlagwörter wie Überversorgung, Kostenfalle und Kliniksterben. Selbst
eine Internetseite ”Kliniksterben.de” existiert seit 2001 im World Wide Web
in welcher es heißt: “Wir trauern im stillen Gedenken um die
wegfusionierten, aufgekauften, geschlossenen und insolventen
Bestandteile der deutschen Krankenhauslandschaft. Mögen sie und die
daran hängenden Arbeitsplätze hier in angemessenem Rahmen ihre letzte
Ruhestätte finden.”91
Erschreckend hierbei ist die Tatsache, dass die Seite anscheinend ganz
unproblematisch Tag für Tag mit neuen Medienberichten gefüllt werden
kann. Wie bereits erwähnt, veröffentlichte die Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft Ernst & Young am 23.02.2005 ihre Studie Gesund-
heitsversorgung 2020 zum deutschen Gesundheitsmarkt und schockierte
die ganze Krankenhauslandschaft mit den Aussagen, dass die deutsche
Krankenhauslandschaft vor schwer wiegenden Einschnitten stünde und die
durchschnittliche Verweildauer sich rapide nach unten senken würde.
Des Weiteren wurde aber auch erläutert, welcher Zukunftsmarkt im
deutschen Gesundheitswesen stecke. Die Ausgaben für die
gesundheitliche Versorgung ohne die Berücksichtigung der Ausgaben für
Fitness, Wellness und Wohlbehagen würden bis zum Jahr 2020 von heute
234,2 Mrd. Euro auf ca. 500 Milliarden Euro wachsen und die
demographische Entwicklung und die steigende Lebenserwartung würde
für ein ‚kontinuierliches Wachstum des Bedarfs’ sorgen.92
Wenn man sich nun hierzu die Daten des Statistischen Bundesamtes
ansieht, lässt sich die Entwicklung auf einen einfachen Nenner reduzieren.
Es werden immer mehr Patienten immer kürzer in immer weniger
Krankenhäusern behandelt. In der nachfolgenden Tabelle 2.5.1 des
Statistischen Bundesamtes wird dies sehr deutlich:
91 http://www.kliniksterben.de, Zugriff September 2007
92 vgl. Bericht über die Ernst & Young-Studie: „Konzentriert. Marktorientiert. Saniert. Gesundheitsversorgung
2020“ unter: http://www.ey.com/Global/content.nsf/Germany/Presse_-_Pressemitteilungen_2005_-
_Deutscher_Gesundheitsmarkt , Zugriff September 2007
30
Abb.: 2.5.1. Einrichtungen Betten und Patientenbewegung93
In der entsprechenden Pressemitteilung vom 05. Sept. 2006 hieß es
hierzu, dass im Vergleich zum Vorjahr die Zahl der Krankenhäuser um 1,3
% auf 2137 zurückgegangen sei und entsprechend auch die Zahl der
aufgestellten Betten um 1,5 % auf 523 600 gesunken wäre. Die Zahl der
Patienten aber gegenüber 2004 um 0,3 % auf 16 845 000 gestiegen sei.
Die durchschnittliche Verweildauer lag mit 8,6 Tagen um 1,1 % unter der
des Vorjahres und die Bettenauslastung war mit 75,6 % um 0,1 % höher
als 2004.94
Ein Blick in die tägliche Presselandschaft macht dem Leser klar, dass das
Thema noch lange nicht ausgestanden ist und weitere Studien folgen
werden, da immer wieder Einsparmöglichkeiten in Milliardenhöhe bei den
deutschen Krankenhäusern gesehen werden.
Dies zeigt auch der Bericht “Jeder fünften deutschen Klinik droht die
Insolvenz” der Zeitung “Die Welt” vom 20.01.07, in dem es hieß: “Dabei
könnte gerade ein Krankenhaussterben für die Branche heilsam sein. Eine
noch unveröffentlichte Studie des Essener Rheinisch-Westfälischen
Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und der Unternehmensberatung
Admed, der “Krankenhaus Rating Report 2007”, zeigt: Deutsche Kliniken
93 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2006, Fachserie 12 / Reihe 6.1.1 unter: https://www-
ec.destatis.de/csp/shop/sfg/bpm.html.cms.cBroker.cls?cmspath=struktur,vollanzeige.csp&ID=1019677,
Zugriff September 2007
94 vgl. Pressemiteilung vom Statistischen Bundesamt vom 05.09.2006 unter:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2006/09/PD06__360__231,te
mplateId=renderPrint.psml, Zugriff September 2007
31
leiden unter hohen Überkapazitäten (...) Es gibt zu viele Betten, obwohl
immer mehr Operationen ambulant ausgeführt werden können und die
Patienten immer kürzer bleiben müssen. Gleichzeitig steigt der
Kostendruck: höhere Gehälter für Ärzte und Pfleger, steigende
Energiepreise, ein leistungsorientiertes Abrechnungssystem - und die
Gesundheitsreform.”95
Und zum Thema Einsparpotential wird vertiefend dargelegt:
“Für die Krankenhausträger geht es um beträchtliche Summen. So rechnet
die Studie vor, dass die Träger mehr als zwei Milliarden Euro einsparen
könnten, wenn sie die unrentabelsten Kliniken schnell schlössen. Bereits
heute arbeiten 19 Prozent der Kliniken so unwirtschaftlich, dass sie
Insolvenz gefährdet sind. 2020 könnten es sogar 44 Prozent sein. Gibt es
keine staatlichen Rettungsaktionen, so Krolop, dürfte bis dahin tatsächlich
jedes fünfte Krankenhaus insolvent sein. Von den derzeit 1827 deutschen
Allgemeinkrankenhäusern blieben dann nur noch 1425 übrig.”96
95vgl.
http://www.welt.de/wirtschaft/article710344/Jeder_fuenften_deutschen_Klinik_droht_die_insolvenz.html,
Zugriff September 2007
96 vgl.
http://www.welt.de/wirtschaft/article710344/Jeder_fuenften_deutschen_Klinik_droht_die_insolvenz.html,
Zugriff September 2007
32
2.6 Struktur der Krankenhäuser
- am Beispiel Rheinland-Pfalz
Im folgenden Abschnitt wird die Krankenhausstruktur im Bundesland
Rheinland-Pfalz dargestellt. Wie bereits erläutert, wurde 1972 das
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) verabschiedet, um eine
bundeseinheitliche Bestimmung zur Regulierung des Krankenhaussektors
zu erreichen, dabei wurden die Grundprinzipien des dualen
Finanzierungssystems, die Selbstkostendeckung sowie die staatliche
Krankenhausplanung fest gelegt.
Im § 6 heißt es dementsprechend, dass die Länder zur Verwirklichung der
Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen haben.
Dito sind im Gesetz auch die Mitwirkungen der Beteiligten im § 7 geregelt.
§ 2 definiert das Krankenhaus. Dies sind “Einrichtungen, in denen durch
ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Krankheiten, Leiden oder
Körperschäden festgestellt, geheilt oder gelindert werden sollen oder
Geburtshilfe geleistet wird und in denen die zu versorgenden Personen
untergebracht und verpflegt werden können.”97
Im Land Rheinland-Pfalz werden gemäß aktuellem Landes-
krankenhausplan 2003 und auf Basis “§ 6 Landeskrankenhausgesetz
(LKG) (...) die gegenwärtigen und zukünftige Aufgabenstellung der
einzelnen Krankenhäuser sowie deren Kapazitäten” geregelt.98
Die Krankenhäuser werden hier in 5 Versorgungsstufen eingeordnet. Die
Einordnung in den Versorgungsstufen ist prinzipiell abhängig von den
Hauptfachabteilungen und der Anzahl der Planbetten, allerdings könne
abweichend von der Planbettenzahl ein Krankenhaus in eine andere
Versorgungsstufe eingeordnet werden, wenn seine Aufgabenstellung der
anderen Versorgungsstufe entspräche. Wichtig auch unter dem
Gesichtspunkt des im vorherigen Kapitel angesprochenen Bettenabbaus
ist, dass die Absenkung der Planbettenzahl nicht zu einer Veränderung der
Versorgungsstufe führe, wenn dies nach der Entwicklung der
Leistungszahl und der Struktur der Leistungen des Krankenhauses nicht
gerechtfertigt sei.99
Da die Anzahl und die Bezeichnung der einzelnen Versorgungsstufen von
Bundesland zu Bundesland verschieden sind, teilweise sogar abschafft
wurden, oder zurzeit werden, soll im nachfolgenden nur auf die Situation in
Rheinland-Pfalz näher eingegangen werden.100
97 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), unter: http://www.gesetze-im-internet.de/khg/__2.html, Zugriff
September 2007
98 vgl. Landeskrankenhausplan 2003, S. 12, Zugriff September 2007
99 vgl. masfg.rlp et al, eben da, S. 49
100 vgl. Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern, Stand
Jan 2006, Dezernat II, Rundschreiben 025/06 Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz
33
Krankenhäuser der Allgemeinversorgung
Grundversorgung bis 250 Planbetten
Regelversorgung 251 bis 500 Planbetten
Schwerpunktkrankenhäuser 501 bis 800 Planbetten
Maximalversorger über 800 Planbetten
Fachkrankenhäuser
Tab. 2.6.1: Versorgungsstufen in Rheinland-Pfalz
Neben dieser Eingruppierung hat das Land Rheinland-Pfalz im
Landeskrankenhausplan auch fünf Versorgungsgebiete definiert.101
Die Versorgungsgebiete lauten der Vollständigkeit halber: Mittelrhein-
Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz und Westpfalz.
2.6.1 Grund- und Regelversorgung
“Krankenhäuser der Grundversorgung sind Krankenhäuser mit bis zu 250
Planbetten, die mindestens über eine Hauptfach- oder Belegabteilung für
Innere Medizin sowie eine weitere Abteilung eines anderen Fachgebietes
verfügen.“102
Diese niedrigste Versorgungsstufe hält optional mitunter noch eine
Abteilung für Chirurgie und/oder für Frauenheilkunde mit oder ohne
Geburtshilfe vor. Das Versorgungsangebot kann durch andere
Fachgebiete ergänzt werden und ist meist wohnortnah.
„Krankenhäuser der Grundversorgung sichern insbesondere die
wohnortnahe stationäre Akutversorgung in den Fachgebieten, für die der
Gesamtbedarf ein flächendeckendes Versorgungsnetz rechtfertigt, in
dessen Rahmen die einzelnen Häuser wirtschaftlich arbeiten können“,
heißt es weiter im Landeskrankenhausplan.
Als Krankenhäuser der Regelversorgung gelten Einrichtungen mit
Hauptfach- oder Belegabteilungen für Innere Medizin und Chirurgie sowie
mindestens einer weiteren Hauptfach-Abteilung.
2.6.2 Schwerpunkt- und Maximalversorgung
Schwerpunktkrankenhäuser haben einen Bettenbestand von 501 bis 800
Planbetten, erfüllen in Diagnose und Therapie auch überörtliche Aufgaben
und verfügen dementsprechend neben den Hauptfachabteilungen der
Inneren Medizin und der Chirurgie mindestens 6 weitere
Hauptfachabteilungen.
“Krankenhäuser der Maximalversorgung sind Krankenhäuser mit mehr als
101 vgl. Landeskrankenhausplan 2003, S. 41, Zugriff September 2007
102 vgl. Landeskrankenhausplan 2003, S. 48, Zugriff September 2007
34
800 Planbetten, die über Hauptfachabteilungen für Innere Medizin und
Chirurgie sowie über mindestens zehn weitere Hauptfachabteilungen
verfügen und denen besondere Aufgaben der Hochleistungsmedizin
zugewiesen sind.103
Verschiedene Universitätskrankenhäuser, wie zum Beispiel die
medizinische Hochschule Hannover und auch das Universitätsklinikum
Aachen und Mainz definieren sich ergänzend in die Versorgungsstufe der
Supramaximalversorgung. Diese Bezeichnung existiert aber in keinem
Krankenhausbedarfsplan der Bundesländer und kann als werbetechnische
Wortfindung betrachtet werden.
2.6.3 Fachkrankenhäuser
Hierzu zählen Krankenhäuser, die Patienten bestimmter Krankheitsarten
oder Altersstufen behandeln. Einer Versorgungsstufe werden diese Häuser
nicht zugerechnet.
2.6.4 Versorgungszentren / Gesundheitszentren
Integrierte Versorgungs- oder so genannte Gesundheitszentren im Sinne
einer speziellen Diagnosekliniken oder eines ambulanten
Versorgungszentrums sieht der klassische Landeskrankenhausplan nicht
vor.104 Im Kapitel 7 des Landeskrankenhausplanes heißt es aber auch,
dass die Veränderung der Krankenhausstruktur sich fortschreiben wird und
dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit
beabsichtige, weitere Krankenhausverbände auszuweisen, um die
Regelungsdichte in der Krankenhausplanung gegenüber den
Krankenhausträgern weiter zu reduzieren und Handlungsspielräume zu
erweitern zu können.105
Zentrenbildungen ergeben sich aber nur auf der Basis einer speziellen
Diagnose, so wird z.B. der Bekämpfung des Brustkrebses ein besonderes
Augenmerk gegeben. Hierzu sollen spezielle Brustzentren mit jeweils
zentralen Standorten angegliedert mit dezentralen Häusern gebildet
werden. Weitere Diagnosefälle wie z.B. Demenzkranke etc. sollen mit
ähnlichen Zentren abgedeckt werden und außerdem würde die
Kooperation zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und
Krankenhäusern grundsätzlich begrüßt.106
Wie bereits erwähnt ist das Thema Versorgungszentrum nicht Bestandteil
des Landeskrankenhausplanes Rheinland-Pfalz. Dies gilt sowohl für den
Begriff “Ambulantes Versorgungszentrum” wie auch für das Thema
103 vgl. masfg.rlp et al, eben da, S. 49
104 vgl.: Wischer, R.; Rau, H.: Das Friesen-Konzept für das Krankenhaus und für das Gesundheitswesen von
morgen; Krämer Verlag, Stuttgart, 1988, S. 39
105 vgl. masfg.rlp et al, eben da, S. 66
106 vgl. masfg.rlp et al, eben da, S. 51
35
“Medizinische Versorgungszentrum”. Es ergibt sich somit aber auch die
Grundsatzfrage der einzelnen Definitionen, bzw. die Frage nach den
Unterschieden. Ein Beispiel für die “Ambulanten Versorgungszentren”
mögen die 2004 in der Charité neu eingerichteten Zentren sein, welche
“eng mit den niedergelassenen Ärzten zusammenarbeiten” sollen. „So wird
beispielsweise dem Arzt schon vorab mitgeteilt, welche Befunde der
Patient ins Krankenhaus mitbringen soll. Nach dem Ende des stationären
Aufenthalts erhält der betreuende Arzt in der Niederlassung die
Information, wann eine neuerliche Kontrolle im Krankenhaus erforderlich
ist. Die Bezahlung der kooperierenden niedergelassenen Ärzte erfolgt aus
der Pauschale, die das Krankenhaus für die Leistung erhält.107
Dieses Beispiel ist vergleichbar mit einer Entwicklung der amerikanischen
Hochschulmedizin, denn dort werden von den Academic Health Center
(AHC) verstärkt.
“Arztpraxen aufgekauft oder ambulante Versorgungszentren aufgebaut. So
können die medizinischen Prozesse vor und nach stationärer Behandlung
weiter im eigenen Versorgungssystem erbracht werden. Diese Entwicklung
kann neben dem finanziellen Vorteil für den AHC, auch eine qualitativen
Vorteil für die Patientenversorgung haben. Durch die Integration der
ambulanten Versorgung können die medizinischen Schritte optimiert
werden. Selbstverständlich soll das neue ambulante Zentrum auch die
allgemeine primär-ärztliche Versorgung bei der Bevölkerung
durchführen.”108
In Deutschland dagegen heißt das neue Schlagwort “medizinisches
Versorgungszentrum” (MVZ) wobei hierzu in der Presse gerne darauf
verwiesen wird, dass dies nicht eine neue Erfindung sei, sondern eine
Wiedergeburt:
“Klassische DDR-Polikliniken erleben Renaissance
Finanznot gibt einstigem Auslaufmodell eine neue Chance …
‘Poliklinisches Gesundheitszentrum’ steht neben dem Rot-Kreuz-Symbol
an der Fassade im Plattenbauviertel Weimar-West. Die DRK-Poliklinik
Weimar hat als eine der ganz wenigen klassischen DDR-Polikliniken in
Ostdeutschland die Wiedervereinigung überlebt. Neuerdings gelten die
jahrelang totgesagten Einrichtungen wieder als Vorbild: Angesichts von
Finanznöten im deutschen Gesundheitssystem wurde das einstige
Auslaufmodell mit der jüngsten Gesundheitsreform neu erfunden - unter
dem Namen ’Medizinisches Versorgungszentrum’.”109
Zur geschichtlichen Situation heißt es weiter, dass es in der DDR nahezu
in jeder größeren Stadt eine Poliklinik mit Ärzten verschiedener
107 http://root.aerztezeitung-
oesterreich.at/riscompany/artikel_detail.asp?onr=133481&imenuonr=28565&cnr=106, Zugriff September
2007
108 Tacke, J.; Lauterbach, K.W.; Managed Care verändert die Hochschulmedizin in den USA, unter:
http://www.presse.uni-erlangen.de/Aktuelles/Lauterbach.html, Zugriff September 2007
109 http://www.mz-web.de/artikel?id=1075588289051, Zugriff September 2007
36
Fachrichtungen gegeben habe, die gemäß Einigungsvertrag eigentlich
verschwinden sollten, aber seit 1992 Bestandsschutz für bis dahin noch
nicht aufgelöste Häuser gelte.110
Noch weiter geschichtlich zurück, lautet folgende Aussage:
“Die Idee Medizinischer Versorgungszentren ist sehr alt. Sie geht auf den
Arzt Christoph Wilhelm Hufeland im 17. Jahrhundert zurück. In den 20er
Jahren des vergangen Jahrhunderts gründeten die gesetzlichen
Krankenkassen während eines Ärztestreiks in Deutschland Ambulatorien
und Polikliniken. Die Polikliniken bzw. Gesundheitszentren gaben bei der
Vorbereitung der Gesundheitsreform letztlich den notwendigen Anstoß
dazu, diese Versorgungsform auch in Westdeutschland zu fördern. Sie
haben nämlich einige Vorteile und eröffnen Chancen, die ganz im Sinne
der Gesundheitsreform liegen: Gebündelter medizinischen Sachverstand
unter einem Dach spart Zeit, Wege und Kosten und bringt mehr Qualität in
der Behandlung.”111
Doch wie wird nun ein Medizinisches Versorgungszentrum genau
definiert? Dies erläutert das Bundesministerium für Gesundheit, denn auf
Basis der Gesundheitsreform von 2004 gilt nunmehr: „Neben
Vertragsärzten und ermächtigten Ärzten können auch Medizinische
Versorgungszentren (MVZ) an der ambulanten Versorgung der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. MVZ sind
Einrichtungen für eine ambulante und fachübergreifende Zusammenarbeit
von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen. Ausschlaggebend für ein
MVZ ist, dass ein gemeinsamer Träger die Einrichtung verwaltet, eine
ärztliche Leitung die Führung der Mediziner übernimmt, das MVZ unter
einer Adresse firmiert. Die ärztliche Versorgung muss durch mindestens
zwei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtungen oder unterschiedlicher
Versorgungsformen gewährleistet sein.“112
Somit soll Ziel und Zweck eines MVZ sein, die enge Zusammenarbeit aller
an der Behandlung Beteiligten zu erreichen und eine gemeinsame
Verständigung über Krankheitsverlauf, Behandlungsziel und Therapie zu
erlangen. Ein MVZ könne auch von Klinikbetreibern, Heilmittelerbringern
und Apothekern gegründet werden.113
Dabei werden folgende Vorteile gesehen:
“- Bündelung der medizinischen Kompetenz unter einem Dach
- Zeitersparnis für die Patienten durch kurze Wege zwischen den
einzelnen Fach-Ärzten und weiteren Leistungserbringern
- Strukturierte Behandlung durch engere Zusammenarbeit der Ärzte
- Vermeidung von Doppeluntersuchungen und Vermeidung von
überhöhten Behandlungskosten
110 vgl. http://www.mz-web.de/artikel?id=1075588289051, Zugriff September 2007
111 http://www.gesundheitswirtschaft.info/content/view/806/416, Zugriff September 2007
112 Bundesministerium für Gesundheit, unter: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/ zu-
kunft_entwickeln/medizinische_versorgungszentren/grundlagen/index.html, Zugriff September 2007
113 vgl. bmg, et al, eben da
37
- Entlastung des medizinischen Personals von Verwaltungsaufgaben
- Gemeinschaftliche Nutzung der Medizintechnik”114
Die gesetzliche Grundlage für ein MVZ ist seit 2004 geregelt, denn “seit
dem 1. Januar 2004 können neben Vertragsärzten und ermächtigten
Ärzten auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) an der ambulanten
Versorgung innerhalb des gesetzlichen Systems teilnehmen (§ 95 SGB V).
Diese können von allen zugelassenen Leistungserbringern gegründet
werden. Mit der Neuregelung wollte der Gesetzgeber die Möglichkeit
schaffen, eine Versorgung ‘aus einer Hand’ anzubieten.”115
Vorbehalte und Schwierigkeiten scheint es aber auf der Seite der
Ärzteschaft zu geben. So heißt es im gleichen Artikel:
“Neben einigen rechtlichen Unklarheiten erweist es sich als Hemmnis,
dass die MVZ in die Systematik der vertragsärztlichen Versorgung
eingebunden sind. Somit gilt der Vorbehalt der Zulassung durch den
Zulassungsausschuss, also die gesetzliche Bedarfsplanung. Um in
‘gesperrten’ Gebieten ein MVZ zu gründen, müssen die Kranken-
hausträger demnach Vertragsärzte für die Teilnahme gewinnen - oder
ihnen den Vertragsarztsitz abkaufen. Die meisten Ärzte zieren sich jedoch,
Freiheiten aufzugeben und als Partner oder Angestellter in einem MVZ
tätig zu werden. Sie misstrauen den wohl klingenden Versprechungen der
Krankenhausmanager, weil sie keine guten Erinnerungen an ihre Zeit im
Krankenhaus haben.”116
Flintrop vertritt die Ansicht, dass sich die Vertragsärzte damit keinen
Gefallen tun, da die ambulanten Versorgungszentren in der Zukunft eine
große Rolle spielen würden. „Im eigenen Interesse sollten sich die
Vertragsärzte deshalb aktiv an der Neugestaltung der Versorgungs-
landschaft beteiligen.”117
Und das haben auch schon einige getan, denn die kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) zählt in Deutschland bereits 809 Medizinische
Versorgungszentren (Stand 2. Quartal 2007) – mit einer Anzahl von 3.263
tätigen Ärzten zuzüglich 2.191 angestellten Ärzten, das heißt die
durchschnittliche MVZ-Größe beträgt 4 Ärzte. Allerdings befindet sich
Rheinland-Pfalz nicht unter den Top-Regionen. Dies sind Bayern, Berlin
und Niedersachsen.118
114 vgl. bmg, et al, eben da
115 Flintrop, J.; Medizinische Versorgungszentren: Lockende Investoren, misstrauische Ärzte; Deutsches Ärz-
teblatt 102, Ausgabe 22 vom 03.06.2005, Seite A-1562/B-1313/C-1238 unter:
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikeldruck.asp?id=47059 ,
Zugriff September 2007
116 Flintrop, J.; eben da
117 Flintrop, J.; eben da
118 vgl. Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV); unter: http://www.kbv.de//koop/9173.html,
Zugriff September 2007
38
2.6.5 Tendenzen im Bezug zum Krankenhausbau
Auch der Krankenhausbau und damit die Definition von Krankenhaustypen
unterliegt einem stetigen Wandel. So entstehen Entwicklungen, welche bis
dato noch in keinem Krankenhausplan abgebildet bzw. in einen
Gesetzentwurf eingearbeitet wurden. Diese Entwicklungen finden im
eigenen Land und selbstverständlich auch im Ausland statt und prägen die
hiesige Krankenhausarchitektur gleichzeitig durch neue Begrifflichkeiten;
z.B. das Core-Krankenhaus.
So berichtet de Folter vom Wettbewerb ‚Future hospital, competition and
healing’ von 2004 aus den Niederlanden, in welchem die Suche nach
einem patientenfreundlichen Krankenhaus der Zukunft als Aufgabe gestellt
wurde.
Gewinner waren die Architekten Ton Venhoeven (Niederlanden) und
Thomas Guthknecht (Schweiz) mit einem so genannten Kernkrankenhaus,
das Core-Hospital. „Es handelt sich dabei um ein kompaktes Krankenhaus,
das in einer Netzwerkstruktur mit Satelliten in Verbindung steht.“119
Des Weiteren wurde von de Folter erläutert, dass das Konzept des Core-
Hospitals von einem ganz neuen Ansatz beim Bau eines Krankenhauses
ausgehe, da nicht länger alle Funktionen in einem großen Monolithen
untergebracht würden, sondern ein Netzwerk aufgebaut werden solle.120
Clausdorff erläutert ein ergänzendes Beispiel für Deutschland durch
folgende Entwicklung am Beispiel der Rhön-Kliniken, da hier
“Portalkliniken” mit teilstationärer Diagnostik, aber ohne stationäre
Versorgung und hohen operativen Aufwand errichtet wurden.121
Einen weiteren Gesichtspunkt einer Portalklinik zur flächendeckenden
Notfallversorgung schwerpunktmäßig im ländlichen Raum beschreibt die
Gesellschaft für Systemberatung im Gesundheitswesen (GSbG): Eine
fachübergreifende Aufnahmestation mit etwa 15 - 25 Betten und einem
interdisziplinärem Team würde ein Portal innerhalb des Krankenhauses
bilden, so dass sowohl Notfälle als auch eingewiesene Patienten
interdisziplinär erstversorgt werden können. Aber auch, dass das gesamte
Krankenhaus als Portal für Schwerpunktkrankenhäuser, Spezialkliniken
und Häuser der Zentralversorgung diene.
Als Quintessenz:
“Damit wird in Zukunft die Antwort auf die Wünsche der Bevölkerung nach
wohnortnaher Gesundheitsversorgung in Portalkliniken (…) mit ihren
fachübergreifenden Aufnahmestationen und Indikationsbezogenen
Kooperationen liegen, angereichert um spezialisierte, fachklinische
119 de Folter, R.: Das marktorientierte Denken im Bereich des Krankenhauses, Vortrag aus: Health Care der
Zukunft, Nickl-Weller, C. (Hrsg.): Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin, 2007, S. 156
120 de Folter, R.; eben da; S. 157
121 vgl. Clausdorff, L.; Interview in der Architekten-Information Hörmann, Portel 07, 2006, S. 9
39
Behandlungsangebote unter einem Dach.”122
Und wie beschreibt eine solche Portalklinik das Konzept selbst?
Als Beispiel hierzu ein Textauszug aus einer Werbungsbroschüre des
Pius-Hospital Ochtrup:
“Welche Grundgedanken verbergen sich hinter diesem Portalklinik-
Konzept? - Es ermöglicht allen Patienten, in Wohnortnähe aufgenommen
zu werden. Jeder Kranke erhält weder das Maximale noch das Minimale,
sondern das jeweils Optimale an Behandlung. Die Optimierungsaufgabe
lautet: Wie viel Krankenhaus braucht der Patient?
Optimal bedeutet auch, dass die Behandlung zur richtigen Zeit am
richtigen Ort erfolgt und man nicht an jedem Patienten alles tun kann (und
soll). Deshalb müssen wir an vielen Stellen und bei vielen Spezialisten
vorhandene Wissen und deren Fähigkeiten wieder interdisziplinär
zusammenführen. Das Portalklinik-Konzept ist der kompetente Eingang zu
diesem Behandlungskonzept.”123
Dabei wird auf die Kompetenz verwiesen, die normalerweise nur bei
Großkliniken vorhanden sei und somit in die Wohnortnähe der Patienten
geholt würde. Damit sei auch der Name ‘Portal’ erläutert als Tor zur
Großklinik, die jetzt nicht mehr 100 km, sondern vielleicht nur 15 km
entfernt sei und rund um die Uhr auf das optimale fachliche Wissen und
Können sowie auf die nötige Technik zugreifen könne, damit der Patient
jederzeit wie im Großkrankenhaus optimal betreut werden könne. Die
Portalklinik sei somit Anlaufkrankenhaus für alle Patienten zu verstehen.124
Inwieweit das Konzept in der Realität funktioniert, ist nicht belegt und wäre
gesondert zu überprüfen.
Nicht ganz so optimistisch, jedoch in einer ähnlichen Notwendigkeit
beurteilt die Entwicklung Kösters in einem Interview von 2006:
“Die wirtschaftliche Sicherung kleinerer Landkrankenhäuser macht vielfach
eine intensivierte Kooperation mit einem größeren Krankenhaus in der
Nachbarschaft notwendig, zum Beispiel in den Leistungsbereichen
Anästhesie, Röntgen und Labor. Ob sich das Konzept der Portalklinik
bewähren wird, steht noch aus. Weil wir keine Lücken in der
flächendeckenden medizinischen Versorgung akzeptieren wollen, müssen
sich die Krankenhäuser im ländlichen Bereich neuer Instrumente
bedienen, zu Beispiel eines Medizinischen Versorgungszentrums und/oder
anderer Kooperationen und Vernetzungen.”125
122 Roth, A; Rotering, C; Rüschmann H.-H.: Portalklinik: für eine qualitative und preisbewusste Flächenver-
sorgung; in f&w, Nr. 6, 20. Jahrgang, S. 530 - 537
123 Pius-Hospital Ochtrup, unter: http://www.piushospital.com/ , Zugriff September 2007
124 Pius-Hospital Ochtrup, eben da
125 Interview mit: Kösters, R; Krankenhäuser zwischen Wettbewerb und Existenzsicherung; in: das Kranken-
haus, Nr. 2, 2006, S. 97 -102
40
2.7 Definition der Pflegestufen
Um eine Patientenklassifizierung der Notfallpatienten vornehmen zu
können, sollte vorweg eine Erläuterung der Versorgungsintensität der
Patienten erfolgen. Da es sich bei dieser Arbeit nicht um eine Analyse in
der Medizinwissenschaft handelt und der Verfasser auch nicht eine
detaillierte Pflegestufenanalyse vornehmen möchte, wird eine in der
Krankenhausbauarchitektur häufig verwendete Grobeinteilung benutzt.
Das bedeutet, dass es nicht um eine Einteilung nach der Pflege-
Personalregelung, eine Standardisierung sämtlicher Pflegeleistungen
gehen wird, da diese Einteilung der Allgemein- und Speziellen Pflege
aufgeteilt in Grund-, Erweiterte- und Besondere Leistungen einen viel zu
hohen Detailierungsgrad mit sich bringen würde.126
Doch primär bleibt die Frage: Was ist Pflege? Auf der Suche nach einer
zufrieden stellenden Erläuterung wurde in der Literatur immer wieder die
Definition des International Council of Nurses (ICN) zitiert - hier
übernommen vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):
“Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein
oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller
Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von
Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen
Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der
Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und
Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere
Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und
Bedürfnisse (Advocacy), Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung,
Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management
des Gesundheitswesens und in der Bildung.”127
2.7.1 Intensivpflege
Soll nun auf der Basis der zuvor definierten Pflege eine Grobgliederung
vorgenommen und erläutert werden, liegt die höchste Stufe bei der
Intensivpflege. Hierzu heißt es bei Wischer, dass diese konzentrierte
Pflegeform der Versorgung schwerkranker internistischer und chirurgischer
Patienten diene und einer ständigen Beobachtung durch Fachpersonal
sowie des eventuellen Einsatzes von Notbehandlungs- und
Spezialüberwachungsgeräten bedürfe.128 Gleichsam ausgedrückt lautet es
in einer Pflegeanleitung für den Intensivbereich:
„Aufgabe der Intensivpflege ist die Ausführung der Grund- und
126 vgl. Schöning, B.; Luithlen, E.; Pflege-Personalregelung: Kommentar mit Anwendungsbeispielen für die
Praxis; 2.Auflage, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, Berlin, Köln, 1995, S. 2ff
127 http://www.dbfk.de/verband/pflege-definition-icn.html , Zugriff Oktober 2007
128 vgl. Wischer, R; Rau, M: Das Friesenkonzept, Für das Krankenhaus von Morgen; Karl Krämer Verlag,
Stuttgart 1988, S. 45
41
Spezialpflege in quantitativ und qualitativ höherem Ausmaß als auf
Normalstationen, da es sich um Patienten mit gestörten Vitalfunktionen
handelt. Die Intensivpflege kann nur nach einer besonderen Weiterbildung
von qualifiziertem Fachpersonal optimal durchgeführt werden, da sie
spezielle technische, theoretische (z.B. atmungsphysiologische) und
moderne krankenhaushygienische Kenntnisse voraussetzt“.129
Bezüglich der quantitativen Höhe des Aufwandes im Vergleich zum
Intensivpflegestufenmodell wird erwähnt, dass die Pflegezeit pro Patient
auf Intensivstation ein 24 Stundentag sei. Dazu ist entsprechen geschultes
Personal notwendig. In der “Schweizerischen Interessengemeinschaft für
Intensivpflege” heißt es
- zum Berufsbild: “die dipl. Pflegefachfrau, Intensivpflege, ist eine für ihre
Aufgaben auf Intensivstationen speziell weitergebildete diplomierte
Pflegefachfrau. Sie arbeitet in einem interdisziplinären Team und ist fähig,
schwerstkranke Patienten mit bedrohten oder gestörten Vitalfunktionen
fachgerecht, umfassend und mit menschlichem Verständnis zu pflegen.”130
- zur pflegerischen Aufgabe: dass die Intensivpflege die physische,
psychische und soziale Situation des Patienten erfassen müsse und die
Bedürfnisse erkennen solle, sie setze selbstständig die Pflegeziele und
plane die Pflege, führte sie aus und bewerte diese und wirke bei der
Verbesserung der Pflegequalität und bei Pflegestudien mit.131
Darüber hinaus hat die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und
Funktionsdienste neun so genannte Strukturstandards definiert, um eine
qualitativ hoch stehende Pflege zu sichern und eine Grundlage für eine
entsprechende Beurteilung zu schaffen.
Die Standards lauten auszugsweise wie folgt:
„Standard 1:
Geplante Intensivpflege und Pflege in der Anästhesie beinhaltet eine
Gesundheitsunterstützende Lebenshilfe unter Aktivierung der physischen,
psychischen, spirituellen und sozialen Ressourcen sowie der lindernden
Pflege und Sterbebegleitung. (...)
Standard 2:
Präventive und begleitende Gesundheitsberatung. (...)
Standard 3:
Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der
Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit
Instrumenten, Geräten, Pflegeprodukten, Hilfsmitten und Arzneimitteln
soweit dies zum Aufgabenbereich der Kranken-/Kinderkrankenpflege in der
Intensivpflege und der Pflege in der Anästhesie gehört. (...)
129 Nolte, H; Anleitung für Pflegekräfte im Intensivbereich; 3. Auflage, 1992, Fresenius Verlag, S. 16
130 Schweizerischen Interessengemeinschaft für Intensivpflege, unter:
http://www.bildungszentrum.usz.ch/NR/rdonlyres/D1749CAF-C88C-45CB-820C-
7486B324182B/0/ipBerufsbild.pdf, Zugriff Oktober 2007
131 Schweizerischen Interessengemeinschaft für Intensivpflege, eben da
42
Standard 4:
Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der
künstlichen Beatmung sowie Einleitung erforderlicher Sofortmaßnahmen.
(...)
Standard 5:
Planung und Überwachung der Organisation des Krankenpflegedienstes
und der Arbeitsabläufe in Intensiv- und Anästhesiepflegeabteilungen. (...)
Standard 6:
Unterstützung des Arztes bei der Durchführung und Überwachung
fachspezifischer und diagnostischer Maßnahmen wenn hierdurch die
pflegerische Versorgung der Patienten nicht beeinträchtigt wird. (...)
Standard 7:
Die sach- und fachkundige Beratung und Anleitung von Pflegekräften in
jeweiligen Arbeitsbereich. (...)
Standard 8:
Förderung der beruflichen Identität und Kennen der damit verbundenen
Rechte und Pflichten sowie der Grenzen der Verantwortlichkeit. (...)
Standard 9:
Das berufliche Selbstverständnis wird bewusst gemacht, konkretisiert und
reflektiert.”132
Neben den eigentlichen Aufgaben der Intensivpflege fehlt hier aber
weitgehend der Aspekt der Angehörigeneinbindung, welche im Artikel von
Köberich dargestellt wird. So behauptet er, dass in den letzten zehn bis
fünfzehn Jahren die Pflege im intensivmedizinischen Kontext einen
Wandel vollzog, da die Intensivpflege sich von einem Körperorientierten
System hin zu einem Konzept entwickelt habe, welches die Bedürfnisse
des Patienten ernst nimmt und versucht, auch die Angehörigen mit in die
Pflege einzubeziehen. Nach Köberich ergibt dies auch Sinn, da die Theorie
der sozialen Unterstützung darauf hinweise, dass die soziale Beziehung
eine schützende Komponente im Krankheitsverlauf darstelle.133
2.7.2 Intermediate Care
Intermediate Care ist ein ‚Schlagwort’ und beschreibt eine Station
zwischen Intensiv- und Normalpflege, schwer zu definieren und oft in ihrer
Sinnhaftigkeit angezweifelt. Ist diese Stufe quasi eine Intensiv-light-Pflege,
oder eine Normalpflege mit speziellem Überwachungsaufwand? Also eine
132 Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste eV., unter: http://www.dgf-
online.de/pubstruktur.htm, Zugriff September 2007
133 vgl. Köberich, S.: Anwesenheit von Angehörigen während einer kardiopulmonalen Reanimation, in der: in-
tensiv, Fachzeitschrift für Intensivpflege und Anästhesie, Georg Thieme Verlag, 2005; 13: 215-220
43
Überwachung, aber nicht so technisch komplex, da nur Herz und Kreislauf
überwacht werden? Vielleicht erklärt die nachfolgende Zusammenfassung
am besten die Definition:
“Intermediate-Care-Einheiten (IMC) sind mit dem Ziel aufgebaut worden,
die Patientenversorgung besser der Schwere der Erkrankung anpassen zu
können und ein Behandlungsniveau zwischen der Intensivstation (IST) und
der Normalstation zu schaffen. Historisch benötigte die Mehrzahl der
Patienten lediglich eine Überwachung oder intensive Analgesie
(Aufhebung der Schmerzempfindung z.B. durch Medikamente). In den
letzten Jahren sind die nichtinvasive Beatmung (NIV) und die
Respiratorentwöhnung als aktive Therapieverfahren der IMC
hinzugekommen. Die Mehrzahl der Studien zeigte, dass die Einrichtung
einer IMC die Qualität der Patientenversorgung verbessern kann bei
gleichzeitiger Einsparung von Ressourcen, wenngleich kontrollierte
Studien noch fehlen.”134
Dass diese “Zwischenstation” nicht nur Fürsprecher hat, zeigt die folgende
Stellungnahme von Kersting in einem Interview:
“Die Intermediate-Care-Stationen sind zum großen Teil Ausdruck dessen,
dass nach altem Recht der Bundespflegesatzverordnung nur bestimmte
Stationen besonders hohe, intensivmedizinische Pflegesätze abrechnen
konnten.”135
Und ergänzend erklärte er hierzu, dass die jetzige Situation aber komplett
verändert sei, da sowohl auf den Intensivstationen, als auch in den
Normalpflegeeinheiten der Patient genau so lange verbleiben sollte, wie es
aus klar nachvollziehbaren medizinischen Gründen erforderlich wäre und
somit die ganze Diskussion auf die Kernthese zu reduzieren wäre, dass
wenn Patienten wirklich intensivpflichtig sind, diese dann auch auf eine
Intensivstation und nicht auf irgendein Hybridgebilde gehören würden.136
In den häufig zitierten Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) bzw. dem Berufsverband
Deutscher Anästhesisten heißt es zur Entwicklung medizinischer
Versorgungsintensität:
“In einem Krankenhaus sollte sich die medizinische Versorgung
idealerweise an den Verlauf der Erkrankung anpassen lassen und
dementsprechend müsste sich die Versorgungsqualität und -Intensität
flexibel steigern bzw. absenken lassen. Diesem Ziel einer flexiblen
Anpassung der Personaldichte an die Behandlungsintensität sind wir bis
heute nicht näher gekommen (…) Bisher wird versucht diesem Anspruch
mit einer zweistufigen Graduierung in Form von Intensivtherapie und
Normalstation gerecht zu werden. (...) Mit dem ständig steigenden Druck
134 Becker, H.; Schönhofer, B.; Vogelmeier, C.: Intermediate-Care-Units und nichtinvasive Beatmung; in:
Medizinische Klinik, Urban Vogel Verlag, Nr. 4, April 2006, S. 334-339
135 Interview mit Kersting, T.: Dramatische Veränderung der Sichtweise, in: Krankenhaus Umschau, 8/2004,
S. 693 f
136 vgl. Interview mit Kersting, T.; eben da
44
auf die Intensivbetten und der sich weiter etablierenden nichtinvasiven
Beatmung ist es Zeit zu überlegen, ob die heutigen Organisationsformen
und die Bereitstellung von Intensivbetten und Betten auf der Normalstation
den aktuellen Bedürfnissen der Medizin gerecht werden.”137
Anders als bei Kersting wird daraus der konsequente Schluss gezogen,
dass mit der Zwischenlösung von Intermediate-Care-Betten die Normal-
stationen entlastet werden können und die inadäquaten Möglichkeiten der
vorhandenen Intensivstationen dafür verbessert werden könnten.138 Die
Pflege wird hier schwerpunktmäßig über den unterschiedlichen
Personalschlüssel im Verhältnis zur “normalen Intensivstation” definiert.
Denn anstatt eines Pflegeschlüssels von 1:3 einer Intensivstation gelte hier
ein “Pflegeschlüssel von 1:4 bis 1:6, das heißt eine Schwester versorgt 4
bis 6 Patienten pro Schicht.“139
2.7.3 Normalpflege
Nach Wischer umfasst diese Pflegekategorie die Mehrzahl der stationären
Patienten eines Krankenhauses. Dazu wird ergänzt, dass die
Untersuchungs- und Behandlungspatienten und Kranke mit
Komplikationsgefahr ebenfalls zu dieser Personengruppe gehören.140
Das Nachschlagewerk Pschyrembel definiert die Krankenpflege so:
“im Sinne der ganzheitlichen Pflege die pflegerische Betreuung von
Kranken durch ausgebildetes Krankenpflegepersonal mit den Zielen 1.
einer umfassenden (phys., psych. u. soziale Faktoren berücksichtigenden)
Förderung des Gesundungsprozesses; 2. der Prophylaxe von Krankheiten
u. Komplikationen; 3. der Linderung von Schmerzen u. Leiden. Die K.
erfordert die Erstellung einer Pflegeanamnese u. einer Pflegeplanung
sowie die Dokumentation über die Durchführung der geplanten
Pflegemaßnahmen u. deren Erfolg bzw. Misserfolg. Sie umfasst die
Durchführung u. Überwachung ärztl. Verordnungen u. Hilfeleistung bei
diagn. U. therap. Maßnahmen.”141
Als weitere Erläuterung soll die Definition des Lexikons der Medizin
dienen:
“Pflege: nach der amerikanischen Pflegeforscherin Virginia Henderson die
Hilfeleistung für den einzelnen Kranken oder Gesunden, die in der
Durchführung von Handreichungen besteht, die zur Gesundheit oder
Genesung beitragen (oder zu einem friedvollen Tod) welche der Kranke
selbst ohne Unterstützung vornehmen würde, wenn er über die nötige
137 Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) (Hrsg.), unter:
http://www.dgai.de/06pdf/03 233-intensivmed-Versorg.pdf, Zugriff September 2007
138 DGAI et al, eben da
139 DGAI et al, eben da
140 vgl. Wischer, R.; Rau, H.: Das Friesen-Konzept für das Krankenhaus und für das Gesundheitswesen von
morgen; Stuttgart, Krämer Verlag 1988, S. 46
141 Pschyrembel - Klinisches Wörterbuch; Hildebrandt, H. (Ltg.): 258 Auflage; Walter de Gruyter Verlag;
Berlin; 1998; S. 866
45
Kraft, den Willen und das Wissen verfügte. Diese Hilfeleistung hat in der
Weise zu geschehen, dass der Kranke so rasch wie möglich seine
Unabhängigkeit wiedererlangt.
Diese Definition ist vom ICN (International Concil Nurses) übernommen
worden. Für den deutschsprachigen Raum hat die Schweizer
Pflegeforscherin Sylvia Käppeli die folgende Beschreibung von Pflege
abgegeben: „Die direkte Pflege befasst sich mit allen menschlichen
Erfahrungen und Bedürfnissen und. mit Lebensbereichen, welche mit
Gesundheit, Krisensituationen, Krankheit, Behinderung und Sterben zu tun
haben, und nicht nur mit erkrankten Organen. Sie hilft Individuen und
Gruppen mit Krankheit, Krisen und Behinderung und mit deren Therapie
und Pflege umzugehen und sie zu bewältigen. Pflege bemüht sich,
Gesundheit zu fördern, zu erhalten und wiederherzustellen. Sie versucht
Krankheiten und Behinderungen vorzubeugen und zu deren Heilung
beizutragen.“ Der amerikanische Pflegeverband ANA (American Nurses
Association) beschreibt Pflege als die Diagnose und Behandlung
menschlicher Reaktionen auf aktuelle und potentielle
Gesundheitsprobleme.142
Zur zuvor angesprochenen Ausbildung der Krankenpflege schreibt Albert
in seinem Resümee zur geschichtlichen Betrachtung, dass die
Krankenpflege nur in Ansätzen eine eigenständige Berufsentwicklung hat
einschlagen können, da sie über Jahrhunderte hinweg der Medizin
hierarchisch untergeordnet war und aufgrund dieses
Abhängigkeitsverhältnisses den Professionalisierungsbestrebungen
Grenzen gesetzt waren.143
Unabhängig der bis dato erbrachten Definitionen regelt in Deutschland die
Pflegebedingungen bzw. Pflegeleistungen die Sozialgesetzgebung,
speziell die Sozialgesetzbücher (SGB) V + XI.
Das Sozialgesetzbuch V unterscheidet ebenso zwischen der
Krankenhauspflege und der häuslichen Krankenpflege; wobei letztere hier
nicht vertieft werden soll.
Nach Herbst wird der Begriff Krankenpflege durch das SGB V nicht
genauer präzisiert, es wurde aber im Zusammenhang mit dem
Gesundheitsstrukturgesetz 1993 wie bereits zuvor erwähnt für die
pflegerische Versorgung in Krankenhäusern eine Pflegepersonalregelung
(PPR) getroffen. Die darin erhaltene Beschreibung des Pflegebegriffs
erläutert unter § 1, Abs. (3), PPR:
„Ziel diese Regelung ist, eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche sowie an einem ganzheitlichen Pflegekonzept orientierte
Pflege der stationär oder teilstationär zu behandelnden Patienten zu
gewährleisten, die einer Krankenhausbehandlung im Sinne § 39 Abs. (1),
142 Zetkin, M.; Schaldach, H. (Hrsg.): Lexikon der Medizin, 16. Auflage, Ullstein Medical Verlag, Wiesbaden,
1999, S. 1543
143 vgl. Albert, M.: Krankenpflege auf dem Weg zur Professionalisierung, Dissertation, S. 71, unter:
http://opus.bsz-bw.de/phfr/volltexte/2007/12/pdf/93_1.pdf, Zugriff September 2007
46
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bedürfen.144
Bezüglich der beruflichen Ausbildung Krankenpflege soll noch einmal
Pschyrembel zitiert werden: “gesetzt. geregelte Ausbildungsberufe (u.
damit geschützte Berufsbezeichnungen) in der Krankenpflege;
Krankenschwester bzw. Krankenpfleger, Kinderkrankenschwester bzw.
Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer/in; Ausbildung u. Prüfung sind
geregelt im ‘Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege’
(Krankenpflegegesetz, Abk. KrPflG) in der Fassung vom 4.6.1985 (BGBl. I
S. 893) und in der „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufe in
der Krankenpflege“ vom 16.10.1985 (BGBl. I S. 1973), beide zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 27.4.1993 (BGBl. I S. 512).”145
2.7.4 Low Care – Minimalpflege / Leichtpflege
Pflege-, Patientenhotel oder Hotelklinik sind hierzu oft die Stichwörter, die
darauf hinweisen, dass das Bett und somit die pflegerische Betreuung des
Patienten auf einer Normalpflegestation zu teuer ist. Die Diskussionen
einer weiteren Pflegestufe gibt es schon lange, so hieß es bei Wischer und
Rau 1988 noch, dass es vernünftig sei, einen Patienten seinem
Gesundheitsfortschritt entsprechend von der Intensivpflegeeinheit in eine
Normalpfegeeinheit zu verlegen, es sich aber als äußerst ungünstig
erwiesen hätte, ‘leichte Normalpflegefälle’ einer Minimalpflegeeinheit
zuzuordnen, da ein ständiges Verlegen hier genannt ‘Umsortierung’ der
Patienten im Krankenhaus gemäß des fortschreitenden
Gesundungsprozesses sich als unwirtschaftlich erweisen würde und
sowohl für das Pflegepersonal wie für den Patienten lästig wäre.146
1980 wurde nach Dirichlet, die Pflege gesunder Wöchnerinnen nach
komplikationslosen Geburten aufgrund der Intensität des Pflegebedarfs zur
Leichtpflege erklärt.147 Aber auch von der “Leichtpflege Infektionskranker”
wird hier gesprochen.148
Frau Müller von der Deutschen Patientenhotel GmbH beschreibt dies
dagegen “als eine ganz neue, zusätzliche Versorgungsstufe, wie wir sie in
Deutschland bislang nicht kennen. Es ist ein Art Low-Care-Bereich mit
hohem Gastfokus, in dem aber dennoch ein volles klinisches Backup durch
den Verlegungskatalog sichergestellt ist. Eine ideale Lösung also für die
Patienten, die zwar noch nicht entlassen, sondern in der Zuständigkeit
ihres Klinikarztes und in ihrem Behandlungsschema verbleiben sollen,
144 vgl. Herbst, U.: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. un-
ter:http://www.gesundheitberlin.de/index.php4?request=themen&topic=1189&type=infotext&display=1,
Zugriff Oktober 2007
145 Pschyrembel; Klinisches Wörterbuch; Hildebrandt, H. (Ltg.): 258 Auflage; Walter de Gruyter Verlag; Ber-
lin; 1998; S. 866
146 vgl. Wischer, R.; Rau, M.: Das Friesen-Konzept für das Krankenhaus und für das Gesundheitswesen von
morgen; Karl Krämer Verlag, Stuttgart 1988, S. 46
147 vgl. Dirichlet, G.; Labryga, F.; Poelzig, P.; Schlenzig, G.: Krankenhausbau; Koch Verlag, Stuttgart, 1980,
Seite 363
148 vgl. Dirichlet, G.; et al; eben da, S. 226
47
aber für den Rest ihrer Verweildauer nicht mehr die vollen Ressourcen
eines Akutbettes benötigen.”149
Des Weitern wird auf der Internetseite der zuvor genannten “Deutschen
Patientenhotel GmbH” weiterhin erklärt, dass die Low-Care-Pflegestufe
neue Handlungsoptionen schaffe, wobei immer wieder erklärt wird, dass
die Rationalisierung in den Kosten durch ein separates Patientenhotel nur
zu erreichen wäre, denn nur so würde ein Patient die medizinische
Kompetenz eines Krankenhauses erhalten, gleichzeitig aber auch die
Behaglichkeit eines Hotels spüren150
Patientenhotels sollen Hotelleistungen von hoher Servicequalität mit einer
sicheren medizinischen Überwachung bei geringen Kosten verbinden. So
hat zum Beispiel die Universitätsklinik Schleswig-Holstein die Planung und
den Betrieb eines solchen Patientenhotels zum 22.06.2006
ausgeschrieben und legte in der Ausschreibungsanzeige folgende
Grundlagen fest:
“Das Patientenhotel soll sog. Low-Care-Patienten aufnehmen, die in der
Lage sind, sich auf dem Campus zwischen Behandlungs- und
Untersuchungsbereich und Low-Care-Bettenhaus (Patientenhotel)
selbständig zu bewegen. Das Patientenhotel bietet diesen Patienten und
ggf. ihren Begleitpersonen Unterkunft mit hotelgleichem Standard (3
Sterne Plus) und ggf. ergänzende Angebote. Separate Räume für
Untersuchungen und einfache Behandlungen werden im Gebäude
vorgehalten, qualifizierte Pflegekräfte sind im Haus auf Abruf präsent.
Durch die Lage unmittelbar auf dem Campus sind im Notfall medizinische
Kapazitäten der höchsten Versorgungsstufe unverzüglich verfügbar.151
Und das Ergebnis des Wettbewerbs ist dann in einer Pressemitteilung der
Maritim-Hotelgesellschaft zu lesen:
“Maritim nun mit Patientenhotel
Bad Salzuflen/Lübeck - 15. Februar 2007. Die Maritim Hotelgesellschaft
beschreitet neue Wege. Als eine der ersten Hotelketten in Deutschland
engagiert sich das Unternehmen für eine innovative Produktlinie: das
Patientenhotel. Partner bei dem Projekt ist das Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UK-S-H). Auf dem Campus Lübeck des UK S-H
entsteht in den nächsten zweieinhalb Jahren mit einem
Investitionsvolumen von 19,5 Millionen Euro ein Hotel der Drei-Sterne-
Plus-Kategorie. Das Haus wird von Maritim geplant und nach Eröffnung im
Sommer 2009 auch geführt. Die entsprechenden Verträge wurden am 15.
Februar in Lübeck unterzeichnet.
149
http://www.mathysmedical.com/fileadmin/user_upload/pdf_download/newsletter_move/94607_11_MOVE22
D.pdf, Zugriff September 2007
150 vgl. Deutschen Patientenhotel GmbH, unter: http://www.deutsche-patientenhotel.de/, Zugriff September
2007
151 http://www.competitionline.de/site/20012003162947/20012003162947.php?wettbewerb_id=5238, Zugriff
Januar 2007
48
Dr. Monika Gommolla, Aufsichtsratsvorsitzende der Maritim Hotel-
gesellschaft, möchte mit ihrem Engagement zusätzliche Zielgruppen
erschließen: ‘Das Patientenhotel in Lübeck ist für uns ein Pilotprojekt, mit
dem wir neue Wege gehen. Die zukünftigen Gäste können auf unser fast
40-jähriges Know-how in der Führung von Hotels vertrauen. Wir freuen
uns, mit dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein einen starken
Partner gefunden zu haben.”152
Auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf soll ein Patientenhotel
bekommen und hier soll die Hotelkette Ramada ein Vier-Sterne-Haus
betreiben. Das UKE läge mit seinen Plänen voll im Trend. Peterson, der
Sprecher der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft erläutert in einem
Interview, dass in Skandinavien und den USA es schon länger
Patientenhotels gäbe und dass ein Bett auf einer Krankenhausstation nach
Berechnung der Deutschen Patientenhotel GmbH im Schnitt rund 180
Euro kosten würde, im Hotel es aber rund 100 Euro weniger wären, wozu
vor allem die geringeren Personalkosten im Hotel beitragen würden. 153
Also wie soll nun die Pflegestufe definiert werden? Meinke-Carstanjen gibt
hierzu die Antwort: “...Patientenhotels bieten eine Rund-um-die-Uhr-Pflege
an. Die Betreuung gefolgt durch ein Team ausgebildeter Pflegekräfte und
Ärzte.” – gleichzeitig wird auch der Aspekt von Service und Wellness als
wichtigen Wert hervorgehoben.154
2.7.5 Ambulanzen
Die Ambulanz als Behandlungs- und Untersuchungseinheit eines
Krankenhauses ist per Definition primär dadurch geprägt, dass für den
Patienten mit der Behandlung kein “Übernacht-Aufenthalt” verbunden ist.
Dies ist gleichbedeutend mit der Poliklinik und dem in letzter Zeit häufig
verwendeten Begriff des “Medizinischem Versorgungszentrums”, auch
wenn hier die Rechtsform eine etwas andere Ausrichtung hat.
Die Ambulanz ist somit quasi die Arztpraxis der Klinik, welche die prä - und
poststationäre Betreuung sowie die ambulante Betreuung in Form deiner
Spezialsprechstunde übernimmt. Damit ist Sie aber auch die Schnittstelle
zwischen dem stationären und ambulanten Bereich einer Klinik. Nach
Pawlik haben Kritiker des bisherigen Gesundheitssystems die relativ starke
Trennung von ambulantem und stationärem Bereich bemängelt und
wiederholt auf erfolgreichere internationale Modelle hingewiesen. So
würden einige skandinavische Länder wie auch die Niederlande seit langer
Zeit erfolgreich ein durchlässiges Krankenhaussystem vom ambulanten
zum stationären Bereich praktizieren.155
152 Maritim Hotelgesellschaft unter:
http://www.presse-service.de/data.cfm/static/657491.html, Zugriff Juli 2007
153 vgl. unter: http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID3572048,00.html, Zugriff September 2007
154 Meinke-Carstanjen, A.; Wie viel Krankheit verträgt ein Hotel?, KMA 10 - 2004, S. 49
155 vgl. http://www.bda-akg.de/cms/database/prints/20061118pawlik.pdf, Zugriff Juli 2007
49
Einen weiteren Vorteil einer engeren Zusammenarbeit sieht Pawlik darin,
dass die in den Krankenhäusern vorhandene technisch hochwertige
Medizingeräteausstattung auch für die ambulanten Untersuchungen zur
Verfügung gestellt werden könne und somit effektiver nutzbar wäre.156
Damit folgt er schwerpunktmäßig der beschriebenen Entwicklung im
Kapitel 2.6.4., oder wie Wischer es 1988 schon ausdrückte, dass das
Problem der Versorgungskontinuität durch die fachliche Isolierung des
niedergelassenen Arztes von den Zentren medizinischer Aktivität, gemeint
sind die Krankenhäuser, verschärft würde.157
Die Pflege oder besser gesagt die Betreuung des Patienten erfolgt somit
eben auch an einer Arztpraxis orientiert, das heißt wir haben neben der
Pflegekraft auch das Berufsbild der Arzthelferin. Dabei ist dieser Beruf
nach Faude auch als Managerinnen definiert, da die Arzthelferin nicht nur
ihre Funktion nach außen, also mit Blick auf die Bedürfnisse der Patienten
wahrnehmen müsse, sondern auch dafür sorgen soll, dass innerbetrieb-
lich, gerade in großen Betriebseinheiten Reibungsverluste vermieden
werden, das heißt sie muss EDV-technisch geschult und kommunikations-
trainiert sowie in der Lage sein, die Flut der gesetzlichen Bestimmungen im
Praxisalltag umzusetzen, denn es gälte die Verwaltungstätigkeiten in den
Praxisorganisationseinheiten zu beherrschen und ein hohes Maß an
medizinischer Fachkenntnis zu besitzen.158
Das Arbeitsamt definiert die Tätigkeit kurz und prägnant wie folgt:
“Arztfachhelfer/innen unterstützen Ärzte/Ärztinnen durch Übernehmen
qualifizierter nichtärztlicher Tätigkeiten in einer Arztpraxis. Arztfachhelfer /
innen arbeiten im Bereich des Gesundheitswesens in Arztpraxen
sämtlicher Fachgebiete, aber auch in Krankenhäusern oder
betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen. Sie arbeiten dort im
Büro, am Empfang, in Behandlungsräumen oder im Labor.”159
2.7.6 Triagesystem
Unabhängig der unter 2.7.1 bis 2.7.5 beschriebenen Einstufungen ist im
Zuge der Erstbegutachtung – auch Ersteinschätzung genannt – eines
ankommenden Patienten und somit auch der Notfallpatienten häufig von
der Triage die Rede.
Unter dem Gesichtspunkt einer effizienten Ausnutzung äußert sich
Forthmann wie folgt:
“Die Lösung heißt Triage. Dieses Verfahren stellt sicher, dass jeder Patient
je nach Schwere der Erkrankung die für ihn notwendige Behandlung erhält.
Drei Viertel (75 %) der Krankenhäuser nutzen bereits die Triage für die
156 http://www.bda-akg.de/cms/database/prints/20061118pawlik.pdf, Zugriff Juli 2007
157 vgl. Wischer, R; Rau, M; Das Friesenkonzept, Für das Krankenhaus von Morgen; Karl Krämer Verlag,
Stuttgart 1988, S. 44
158 vgl. http://www.aerztekammer-trier.de/ak_aktuelles_det.php?lfd=181&archiv=1, Zugriff Oktober 2007
159 Arbeitsamt, BERUFEnet: Arzthelferin in http://berufenet.arbeitsamt.de
50
Festlegung der Behandlungsreihenfolge. Der Trend zur Triage ist sowohl
in Kliniken der Maximalversorgung als auch in Häusern mit Grund- und
Regelversorgung zu finden. Nur etwa 15 % der Krankenhäuser greifen auf
die Nummernsystematik zurück und behandeln die Patienten in der
Reihenfolge ihres Erscheinens in der Notfallambulanz.”160
Der Begriff Triage161 hat seinen Ursprung in der Kriegsmedizin und wird
vor allem in Katastrophenfällen verwendet. Inzwischen haben sich die
Rettungsdienste auf den Begriff der „Sichtung“ verständigt.
Das im Zuge der Notfallaufnahme verwendete System wird in der
Fachliteratur weitgehend als Manchester-Triage-System bezeichnet. Hier
werde entgegen der zuvor beschriebenen Triage davon ausgegangen,
dass alle eintreffenden Patienten innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit
tatsächlich behandelt werden können, die Gruppe ‚Sterbende’ – die nicht
mehr behandelt werden – sei demnach nicht vorgesehen, bzw. wird
dementsprechend nicht vorsortiert.
“Das Manchester-Triage-System wurde von der Manchester Triage Group
(MTG) entwickelt. Diese wurde im Jahre 1994 mit dem Ziel gegründet,
einen Konsens zwischen Notfallmedizinern und Pflegekräften bezüglich zu
vereinbarender Standards in der Ersteinschätzung zu erreichen.” 162
Der wichtigste Punkt ist aber die Erläuterung der Abgrenzung zur
klassischen Triage:
“Triage und Ersteinschätzung sind dasselbe und doch nicht dasselbe: Im
präklinischen Bereich, das heißt in einem Katastrophengebiet oder bei
einem Massenanfall von Verletzten gilt es, die wenigen Ressourcen
möglichst ergiebig einzusetzen. Zum Beispiel werden - je nach Triage-
Philosophie - die Leichtverletzten und Gehfähigen zunächst nicht versorgt,
ebenso die dem Tode geweihten. Beide Gruppen würden Kräfte binden,
ohne einen ausreichenden Effekt zu erzielen. Im Rahmen der Triage
werden also ganz gezielt Patienten auf “ungewiss spätere Zeit”
verschoben. In der Notaufnahme gilt es, aus einer großen Zahl
eintreffender Patienten möglichst schnell und sicher diejenigen
herauszufinden, die zuerst behandelt werden müssen.”163
Aus den genannten Überlegungen haben sich Modelle der Dringlichkeit
entwickelt, von denen eines hier vorgestellt wird:
Stufe 1: Sofort - rot d.h. Wartezeit 0 Minuten
Stufe 2: Sehr dringend - orange 10 Minuten
160 Forthmann, J.: Krankenhäuser trimmen ihre Notfallaufnahme auf Effizienz, 06.12.2005 unter:
http://www.innovations-report.de/html/berichte/studien/bericht-52609.html, Zugriff September 2007
161 Definition nach Wikipedia: “Die Triage (französisch vom Verb “trier” = sortieren, deutsch auch Sichtung,
Einteilung) ist ein aus der Militärmedizin herrührender Begriff für die - ethisch schwierige - Aufgabe, bei ei-
nem Massenanfall von Verletzten/Kranken darüber zu entscheiden, wie die knappen Mittel (personelle und
materielle Ressourcen) auf sie aufzuteilen seien.” (unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Triage, Zugriff Septem-
ber 2007)
162 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Manchester-Triage-System, Zugriff September 2007
163 http://de.wikipedia.org/wiki/Manchester-Triage-System
51
Stufe 3: dringend - gelb 30 Minuten
Stufe 4: normal - grün 90 Minuten
Stufe 5: nicht dringend - blau 120 Minuten
Hierfür gibt es natürlich auch in den verschiedenen Häusern verschiedene
eigene Entwicklungen und nicht jedes Haus wagt sich die zuvor
angenommene definierte Zeitspanne der Wartezeit kund zu tun. Im
Klinikum Aachen wird die Dringlichkeit des Notfalls in Form einer
Dringlichkeitseinstufung nach dem Ampelsystem in drei Farben
vorgenommen: Rot, Gelb, Grün. Dies bedeutet dementsprechend:
“ROT:
Es sind die schwersten Fälle mit unmittelbarer Gefahr. Wir stoppen die
laufenden Tätigkeiten und konzentrieren uns auf die Notfallversorgung des
Patienten unter Einsatz aller uns zur Verfügung stehenden Mittel.
GELB:
Die Beeinträchtigung oder Verletzung erfordert schnelle Versorgung. Wir
bemühen uns die Wartezeit auf ein Minimum zu reduzieren.
GRÜN:
Die Behandlung ist aufschiebbar, es besteht Behandlungsbedarf, aber
keine akute Gefahr. Eine Versorgung erfolgt nach den dringlicheren Fällen.
Daraus ergeben sich für Sie Wartezeiten. Wir sind bemüht, diese so kurz
wie möglich zu halten.”164
Wer und wie, bzw. von wem, diese Triage, oder eben Ersteinschätzung
vorgenommen wird ist sehr unterschiedlich. So berichtet Boekels zum
französischen System am Beispiel von Mulhouse, Hospital Emil Müller,
dass dort in der interdisziplinären Notaufnahme die Tätigkeit einer
Patiententriage, er definiert diese in Anamnese, Vitalfunktionskontrolle und
Zuordnung zum Behandlungspfad Traumatologie oder Innere Medizin,
durch eine speziell ausgebildeten ‚Orientierungsschwester’ erfolge.165
Wildner beschreibt seine Erfahrung aus dem Städtischen Krankenhaus in
Italien in der Stadt Reggio nell’ Emilia zum Thema Triage und der damit
getroffenen Festlegung wie folgt: “Die Notfallbeurteilung ist von der
medizinischen Untersuchung des Patienten und der Diagnose zu
unterscheiden, insofern sie ausschließlich die Dringlichkeit einer
ausgiebigen medizinischen Untersuchung festlegt.
Der von der Pflegekraft zugeteilte Farbcode der Notfallbeurteilung basiert
auf der Objektivität der Untersuchung und der vom Patienten geschilderten
Symptome. Weiterführende Fragen der Pflegeperson bezüglich des
164 Patienteninfo der Notfallaufnahme des Universitätsklinikum Aachen unter:
http://www.ukaachen.de/content/page/4472752, Zugriff September 2007
165 vgl. Schlechtriemen, T.; Dirks, B.; Lackner, C.; Moecke, H.; Stratmann, D.; Altemeyer, K.: Die Interdiszi-
plinäre Notaufnahme im Zentrum zukünftiger Notfallmedizin, in: Notfall + Rettungsmedizin, 2005,8; Springer
Verlag Berlin, 2005, Seite 506
52
zeitlichen Auftretens der Symptome, der Art und Weise des Auftretens und
der zurückliegenden Erkrankungen führen zur Zuteilung des Farbcodes.”166
Dagegen berichtet Laggner für die Notfallaufnahme an der
Universitätsklinik Wien, dass die Erstuntersuchung und Triage im
Gegensatz zum französischen System durch einen Arzt erfolge und somit
die Erstdiagnostik und -Therapie komplett im Bereich der
Notaufnahmestation ausgeführt würde.167
166 Wildner, I; Notfallbeurteilung in der Aufnahme Patienteneinstufung nach Farbcodes, unter:
http//www.pflegen-online.de/download/notfallbeurteilung.pdf, Zugriff Juli 2007
167 Schlechtriemen, T.; Dirks, B.; Lackner, C.; Moecke, H.; Stratmann, D.; Altemeyer, K.: Die Interdisziplinä-
re Notaufnahme im Zentrum zukünftiger Notfallmedizin, in: Notfall + Rettungsmedizin, 2005,8; Springer
Verlag Berlin, 2005, S. 506
53
2.8. Raum- und Bauanforderungen aus den vorhandenen Strukturen
Diese Arbeit kann und soll nicht die Geschichte des Patientenzimmers
geschweige denn die des Krankenhausbaus von Hospital bis zum heutigen
modernen Hotelcharakter eines Low-Care-Zimmers nebst High-Tech-
Funktionseinheiten beschreiben und analysieren, da dies den Rahmen
sprengen und mehrere weitere Forschungsthemen darstellen würde.
Gleichzeitig ist somit ein Auflisten sämtlicher Bauvarianten der
themenrelevanten Bereiche nicht gewollt und auch nicht sinnvoll. Diese
Arbeit erhebt auch nicht den Anspruch einen Idealtypus eines kompletten
Krankenhauses entwickeln zu wollen.
Es sollen allerdings Richtwerte und somit grobe Inhaltspunkte zum
Krankenhausbau aufgezeigt und zusammengestellt werden, um dem Leser
einen Einblick zu gewähren in den Zusammenhang von Architektur und
Notfallmedizin, Notfallaufnahme, Rettungswesen und damit verbundene
Einbindung des Patienten in die Intensiv-, Intermediate-, oder
Normalpflege auch unter dem Gesichtspunkt der ambulanten Behandlung,
denn dies sind die Anlaufstellen des Patienten nach einer erfolgreichen
Weiterleitung aus der Notfallaufnahme.
2.8.1 Notfallaufnahme
“Wozu braucht man überhaupt Krankenhäuser?” So beginnt Scriba seinen
Artikel “Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur” und berichtet über
den Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
(SVR) und dessen fünf Bemerkungen und Empfehlungen zur Zukunft der
Krankenhausstruktur. Als einen Teilaspekt sieht der SVR eine notwendige
Öffnung der Häuser, denn die „Notfallversorgung in organisatorischer
Abstimmung mit der rettungsdienstlichen Versorgung” sei eine der
„Grundfunktionen des Krankenhauses” und dementsprechend folgt, dass:
„Vor allem den Krankenhäusern der ‘Grund- und Regelversorgung’ böte
eine vermehrte Einbindung von niedergelassenen Ärzten Möglichkeiten zur
Weiterentwicklung ihres Leistungsprofils.”168
Notfallversorgung als Grundversorgung, Anlaufpunkt für Hilfesuchende,
Sammelstelle für Rettungsdienste und Dienstleistung rund um die Uhr. Die
Patienten der Rettungsdienste egal ob per Luft oder Boden werden in der
Regel durch die entsprechenden Rettungsleitstellen angekündigt und
angemeldet; sind also wenn die Alarmierungskette funktioniert
entsprechend in ihren Abläufen planbar. Jedoch erläutert Seekamp hierzu,
dass die überwiegende Anzahl von Patienten, die in der Notfallaufnahme
vorstellig werden zuvor nicht notärztlich behandelt worden seien und dass
168Scriba, P.C.: Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur; in : Dtsch.Med.Wochenschr., 128, Thieme Ver-
lag Stuttgart, N.Y., 2003, S. 1181 - 1182
54
die gesundheitliche Störung bei Eintreffen in der Notaufnahme noch unklar
wäre und der zuerst kontaktierte Arzt hierüber zunächst Klarheit gewinnen
müsse. Dementsprechend stelle eine Notfallaufnahme eine
‚multidisziplinäre Herausforderung’ dar und müsse diesem Umstand
entsprechend Rechnung tragen.169
Lohfert ergänzt hierzu die Unterscheidung der Notfallmediziner in
„Notfallpatienten (…) und Personen, die sich infolge einer Erkrankung,
Verletzung, Vergiftung oder aus sonstigen Gründen in unmittelbarer
Lebensgefahr befinden und bei denen eine wesentliche Einschränkung der
Vitalfunktionen festzustellen oder zu erwarten ist, wenn keine
notfallmedizinische Betreuung erfolgt und/oder weiterführende
therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden. (…) Ambulante
Notfallpatienten (…) sind Personen mit leichten Erkrankungen,
Verletzungen oder sonstigen Symptomen ohne wesentliche
Einschränkungen der Vitalfunktionen, bei denen eine unmittelbare
Lebensgefahr nicht besteht und auch nicht zu erwarten ist.170
Lohfert erläutert die funktionale Konzeption der Notfallaufnahme
dahingehend, dass es unabdingbar sei, dass alle für die Primärdiagnostik
und Erstbehandlung notwendigen Einrichtungen, Funktionen und Geräte in
der Notfallaufnahme unmittelbar zugriffsfähig wären, dazu gehören die
Reanimation, bzw. Schockbehandlung, das Skelettröntgen, der CT, bzw.
MRT, der Gipsraum, sowie diverse Eingriffsräume und eine Anordnung
von Warteflächen. Notfallräume und Umlagerungsflächen für Patienten
seien bei der Akutversorgung, insbesondere von ‚multitraumatisierten
Patienten’ ebenso zu beachten. Die Anbindung der Notfallaufnahme an
einen Notfall-OP sei notwendig, wobei „dieser Notfall-OP aus Gründen der
Auslastung im Gesamtverbund des Zentral-OP-Bereiches liegen sollte.”171
Wobei auch er ein besonderes Augenmerk auf die Verkehrstechnischen
Anbindungen gelegt hat und die Anordnung der Notfallaufnahme in
Relation zum externen Verkehrsnetz und zum Hubschrauberlandeplatz als
‚essentiell’ bezeichnet. Die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge sei vom
öffentlichen Verkehr auszugliedern und die Anfahrt für Publikumsverkehr
deutlich auszuschildern. Des Weiteren seien Abstellflächen für Autos von
Notfallpatienten und Angehörigen vorzusehen.172
Insgesamt zieht er somit das Fazit zur Entwicklung von Notfallaufnahmen:
„Seit vielen Jahren haben sich im Krankenhausbetrieb interdisziplinär
genutzte zentrale Einrichtungen für die Notfallbehandlung durchgesetzt.
Dort, wo sie sich aus baulich-funktionellen Gründen nicht einrichten lassen
- z.B. bei Krankenhäusern, die nach dem Pavillonsystem konzipiert wurden
- nimmt man hohe Folgekosten, zusätzliche Patientenwege und eine
169 vgl. Seekamp, A.; Pohlemann, T.: Konzepte der zentralen Notaufnahme in Operationszentren und Gesamt-
klinika, in das “Krankenhaus der Zukunft”, Hrsg. Thiede, A.; Gassel, H-J., Kaden Verlag Heidelberg 2006, S.
507 - 520
170 Lohfert, P.: Methodik der Krankenhausplanung; Lohfert & Lohfert AG, Kopenhagen, 2005, S. 188
171 Lohfert, P.: eben da, S. 188
172 vgl. Lohfert, P.: eben da, S. 189
55
unbefriedigende Qualität der Patientenbetreuung in der Aufnahmephase
akuter Patienten in Kauf.”173
Zum Thema Kosten bzw. Einnahmen durch Notfälle heißt es im
Geschäftsbericht der Uniklinik Mainz: „Der zwischen
Krankenhausgesellschaft, Kassenverbänden sowie der Kassenärztlichen
Vereinigung Rheinland-Pfalz zum 01. Juli 1997 geschlossene Vertrag
regelt die Abrechnung der Notfallbehandlungen für Primär- und
Ersatzkassenpatienten.
Beide Kassenarten werden pauschaliert mit der Kassenärztlichen
Vereinigung Rheinhessen zu folgenden Vergütungsätzen abgerechnet:
Primärkassen = 20,08 EUR plus 1,79 EUR für Sprechstundenbedarf
Ersatzkassen = 17,90 EUR plus 1,79 EUR für Sprechstundenbedarf“174
Das Thema Anbindung beschreibt die Gebäudekonzeption des Neubaues
des Universitätsklinikum Jena sehr anschaulich, denn dort führt der Lift
vom Hubschrauberlandeplatz nicht nur direkt in den Operationstrakt,
sondern auch in die darunter gelegene Intensivstation sowie, noch einmal
zwei Stockwerke tiefer, in die Notfallaufnahme und Röntgenabteilung, das
heißt dass die gerade für die Notfalltherapie wichtigsten Abteilungen sich
somit in einer einzigen Gebäudevertikale befinden würden.175
Wesentlich pragmatischer ist die Beschreibung der Notfallaufnahme im
Architekten Standardwerk Neufert:
„Die Notfallversorgung muss von Unfallpatienten (liegend) über die
Krankenwagenhalle (Durchfahrtshöhe = mind. 3,50 m) und von gehfähigen
Patienten über den Haupteingang schnell erreicht werden.
Günstig ist die Lage dieser Abteilung auf der gegenüberliegenden Seite
des Haupteingangs. Die Abteilung besteht aus einer Reihe kleiner
Untersuchungs- und Behandlungsräume (16-21 m²) ausgestattet mit einer
Liege, kleiner OP-Leuchte, Schrankanlage mit Spüle, evtl.
Patientenkabinen. Weiterhin müssen ein Gipsraum mit Gipsbankanlage
und ein Erste-Hilfe-Schockraum vorhanden sein. Zusätzlich sind
Eingriffsräume (OP-ähnlich) vorzuhalten. Die Nähe zur Röntgendiagnostik
ist notwendig.
Die Klinischen Arztdienste, Chirurgie und Anästhesie sollten in der Nähe
gruppiert werden.
An der Krankenwagenhalle sind Abstellplätze für mind. zwei Tragen und
Rollstühle vorzusehen.”176
Martl erläutert in ihrem Bericht zum Konzept einer zentralen
173 Lohfert, P.: eben da, S. 187
174 Geschäftsbericht der Uniklinik Mainz, 2005, S. 27
175 vgl. Elleringmann, S.: Medizin: Operation, High Tech; in: Geo Kompakt 3 06/05, Das Abenteuer Technik;
http://www.geo.de/, Zugriff Januar 2007
176 Neufert, E.: Bauentwurfslehre; 38. Auflage; Vieweg + Sohn Verlagsgesellschaft mbH; 2005; S. 300
56
Notfallaufnahme (ZNA), dass die Qualität der Notfallversorgung in einem
Krankenhaus der Akutversorgung, unabhängig der Größenordnung,
angehoben werden kann, wenn „in einem Organisations-
entwicklungsprozess unter Einbeziehung der dort tätigen Fachkliniken
bzw. -abteilungen und somit den verantwortlichen Leistungsträgern aus
Medizin, das dort durchzuführende Leistungsspektrum (wie z.B.
Notfallendoskopie, Sonographie, Ultraschall, Notfalllabor und Röntgen)“
festgelegt würde.177
Die räumliche Ausstattung wird bei ihr „unter dem Aspekt einer rationalen
und Patientenorientierten Prozessorganisation” aufgelistet: Leitstelle,
Untersuchungsbereich, Notfall-OP, Schockraum, Gipsraum, Liegend-
anfahrt, Ausnüchterungsräume, Überwachungsbetten sowie Warte-
bereich.178
Ganz anders und mit einem regelrechten Raumprogramm ist das
„Standardprogramm für Krankenhäuser in Schleswig-Holstein“ zu sehen,
denn in seiner neusten Fassung vom 14.02.2007 wird im Vorwort hierzu
erläutert:
„Das Standardprogramm für ein Regelkrankenhaus in Schleswig-Holstein
wurde ab 1973 durch Ärzte und Architekten aus dem Sozial- und
Finanzministerium unter Einbeziehung externer Sachverständiger
entwickelt und bereits 1975 in vorläufigen Exemplaren verteilt. Es existiert
offiziell als Richtlinie in Schleswig-Holstein seit 1981, wurde Intervallweise
fortgeschrieben und den medizinischen und baulichen Entwicklungen
angepasst. Die letzte Aktualisierung erfolgte 1999.179
Es wird aber auch erklärt, dass das vorliegende neue Standardprogramm
eine - auf einer kontinuierlichen Diskussionsbasis mit Krankenhaus-
architekten und -trägern erarbeitete verlässliche Planungsgrundlage und
Leitlinie für die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz zu fördernden
Krankenhäuser in Schleswig-Holstein darstellen soll. Es gelte für Um- und
Erweiterungsbaumaßnahmen gleichermaßen wie für Neubauten. Dazu
wird “die Etablierung von interdisziplinären und integrierten
Versorgungsangeboten in den Bereichen der Notfallversorgung, der
regulären stationären Versorgung und der Funktionsdiagnostik.”
gefordert.180 Insgesamt werden hier konkret 302 m² für die Aufnahme und
Notfallversorgung eines 222-253 Bettenhauses angegeben. Geteilt in eine
Aufnahmestation mit 6 - 12 Betten und eine Notfallversorgung, wobei 151
m² für die Notfallversorgung aufgelistet sind (siehe Anlage Nr. 8.2).
Alle weiteren nötigen Flächen und Funktionen fehlen, bzw. sind in anderen
Abteilungen/Bereichen mit zu verwenden.
177 Martl, I.; Martl, R.: Zentrale Notaufnahme - Folgen für Patienten, Personal Ökonomie; in das “Kranken-
haus der Zukunft”, Hrsg. Thiede, A; Gossel, H-J., Kaden Verlag Heidelberg 2006, S. 521 - 529
178 vgl. Martl, et al, ebenda, S. 523
179 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
(Hrsg.): Standardprogramm für Krankenhäuser in Schleswig – Holstein, Feb. 2007, unter:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm, Zugriff September 2007
180 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
(Hrsg.): ebenda
57
Wesentlich ausführlicher und detaillierter ist das Standardraumprogramm
für Landeskrankenhäuser (250 Betten) des Bundeslandes Niederösterreich
(siehe Anlage Nr. 8.3) für eine ‚Interdisziplinäre Notfallversorgung mit
Aufnahmestation’ (10 Betten) welches immerhin mit 652 m² abschließt;
wobei in seiner Komplexität hier durchaus von einer eigenständigen
Einheit ausgegangen werden kann, unabhängig von einer notwendigen
Anbindung an Bereiche wie z.B. Radiologie, Labor,
Intensivüberwachung.181
Im Zuge der Suche nach weiteren Standardraumprogrammen und der
Überprüfungen der Krankenhausrichtlinien und -verordnungen der Länder
ist die Krankenhaus-Verordnung (KHsVO) des Landes Berlin
herausstechend gewesen, da diese im § 3 die Aufnahme und
Notfallversorgung wie folgt regelt:
„(1) Der Haupteingang der Gebäude, die Liegendkrankenanfahrt und
Ausgang zu den Freiflächen sind behindertengerecht auszuführen.
(2) Die Aufnahme und die Notfallversorgung sollen im engen
Funktionsverbund eingerichtet werden.
(3) Die Aufnahme gliedert sich in den medizinischen und den
administrativen Bereich und muss folgende Räume aufweisen:
1. Raum zur administrativen Aufnahme mit Einzelbefragungsmöglichkeit,
2. Untersuchungs- und Behandlungsraum,
3. Personalaufenthaltsraum,
4. Putz-, Versorgungs- und Entsorgungsräume, die entsprechend § 15
anzuordnen sind.
Die in den Nummern 2,3 und 4 genannten Räume können gemeinsam mit
der Notfallversorgung nach Absatz 4 genutzt werden.
(4) Die Notfallversorgung muss über folgende Räume oder Flächen
verfügen:
1. Anmeldung, Steuerungsstelle und Dienstplatz für Pflegekräfte,
2. Untersuchungs- und Behandlungsraum,
3. Raum für kleinere invasive Eingriffe entsprechend § 6,
4. Raum für Schocktherapie,
5. Raum zur Unterbringung und Überwachung hilfloser Personen,
6. Raum für die Patientenreinigung sowie die Behandlung von
Vergiftungen,
7. Arztdienstraum,
8. Arbeitsraum unrein,
181 vgl. Griessner, R.; Schättle, R.: Raumprogramm der Notfallversorgung”, unter: http://www.lknoe.at/ ,
Zugriff August 2005
58
9. Lagerflächen für reine Güter und Geräte.
(5) Die Liegendkrankenanfahrt ist gegen Witterungseinflüsse geschützt
auszuführen.
(6) Es sind angemessene Wartebereiche, getrennte für liegende und
gehfähige Patientinnen und Patienten, mit Toiletten sowie Stellflächen für
Fahrttragen und Betten vorzusehen.
(7) In Krankenhäusern mit Abteilungen für Kinderheilkunde sind für
infektionsverdächtige Patientinnen und Patienten gesonderte Warte- und
Untersuchungsräume und Toiletten einzurichten.”182
Wobei entsprechend Abs (4).3 § 6 angefügt werden muss:
„Kleinere invasive Eingriffe
(1) Zu einer Einheit für kleinere invasive Eingriffe gehören:
- Eingriffsraum,
2. Vorzone für das Umkleiden des Personals, das Reinigen und
Desinfizieren der Hände sowie das Entsorgen.
(2) Falls eine Mitnutzung in anderen Funktionsstellen nicht möglich ist, sind
zusätzlich erforderlich:
1. Lagerfläche für Sterilgut und reine Geräte,
2. Geräte-, Instrumentenaufbereitungs- und Sterilisierraum mit reinem und
unrei-nem Arbeitsbereich,
3. Ruheraum für Patientinnen und Patienten,
4. Umkleidemöglichkeiten für Patientinnen und Patienten,
5. Patiententoilette,
6. Putz- und Entsorgungsräume, die entsprechend § 15 anzuordnen
sind.”183
Hier fehlen zwar konkrete Flächenangaben, aber kaum eine andere
Krankenhausverordnung eines anderen Bundeslandes hat so ausführlich
den Raumbedarf einer Notfallversorgungseinheit festgelegt.
Entsprechend hält die Robert-Koch-Institut-Richtlinie aus hygienischer
Sicht die Räume Warteraum/räume für Kranke und Angehörige,
Reanimations-, Eingriffsraum, ggf. Raum für Patientenreinigung,
Untersuchungs- und Behandlungsräume, Patiententoilette, ggf. reiner
Lagerraum, Entsorgungsraum sowie ggf. Umkleide- und Waschraum und
ggf. Bereitschaftsraum für notwendig.
Ebenso erläutert die Richtlinie die bauliche Anforderungen dahin gehend,
dass die Fußböden und Wandflächen fugendicht, abwaschbar und mit
Desinfektionsmitteln und -verfahren desinfizierbar sein müssen und die
182 Senatsverwaltung für Justiz, (Hrsg.): Berliner Rechtsvorschriften, Amtliche Sammlung, Kulturbuch-
Verlag, Berlin, 2006, Nr. 2128-5-5, S. 4-5
183 Senatsverordnung für Justiz, ebenda, S. 7
59
Oberflächen der Einrichtungsgegenstände und technischen Geräte
müssten leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein, aber auch dass
installierte Leitungen unter Putz gelegt oder in geschlossenen Kanälen
geführt werden sollen und dass deren Außenfläche nass desinfiziert
werden können sollen. Heizkörper und Luftdurchlässe müssten leicht zu
reinigen und nass zu desinfizieren sein, Waschbecken sollen ohne
Überlauf sein, der Wasserstrahl soll nicht direkt in die Abflussöffnung
gerichtet sein, das heißt es sollen keine hygienischen Gefahren vorhanden
sein. Detaillierte Auskünfte zu den Räumen selbst fehlen jedoch
teilweise.184
In der Zusammenfassung der 10. Leinsweiler Gespräche im Juli 2005 mit
dem Thema “Die Interdisziplinäre Notaufnahme im Zentrum zukünftiger
Notfallmedizin” heißt es unter Absatz 4 zur baulichen Struktur:
“Mindestvoraussetzung an die baulichen Strukturen wären eine zentrale
Anordnung der Interdisziplinären Notaufnahme mit Minimierung der
Patientenwege zu den notwendigen Diagnostikeinrichtungen und damit
kurzen Transportzeiten für Vitalbedrohte Patienten sowie eine gute externe
Erschließung sowohl für den Rettungsdienst als auch für Notfallpatienten,
die sich selbst einweisen. Eine räumliche Trennung in Ambulanzbereich,
Schockraum und Notfallstation mit getrennter Zugänglichkeit (Trennung
der Patientenpfade von Vitalgefährdeten und nicht lebensbedrohlich
beeinträchtigten Patienten) ist anzustreben.185
Ergänzend soll im weitern Sinne zum Thema Lingenfelder mit einer These
über die kommenden Strukturumbrüche im Krankenhaus zitiert werden:
„Nur wenn es einem Krankenhaus gelingt, die enormen Reibungs- und
Qualitätsverluste an den Schnittstellen zur prä- und poststationären
Versorgung nachhaltig zu reduzieren, kann es seine Wettbewerbsfähigkeit
dauerhaft sichern.”186
Dementsprechend abschließend Seekamp’s Fazit, dass die Planung einer
Notfallaufnahme der Zukunft sich in der Dimensionierung an den
überregionalen Erfordernissen der Patientenversorgung zu orientieren
habe und als interdisziplinäres Notfallmedizinisches Kompetenzzentrum
geführt werden sollte und die technische Ausstattung modular zu halten
sei, um auf Neuentwicklungen flexibel reagieren zu können.187
Leider wird dieses Fazit nicht von allen Seiten gleich gesehen. So
veröffentlichten die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und die
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) im November 2006 eine
184 vgl. Robert-Koch-Institut (Hrsg.); Richtlinien für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention; Lose-
blattsammlung, 4.3.4, Elsevier, Urban & Fischer Verlag, München, 2003
185 Schlechtriemen; T.; Dirks, B.; Lackner, C.-K.; Moecke, H.; Stratmann, D.; Altemeyer, K.: Die Interdiszi-
plinäre Notaufnahme im Zentrum zukünftiger Notfallmedizin; in: Notfall & Rettungsmedizin, Springer Verlag
Berlin / Heidelberg, Volume 8, Nummer 7, Nov. 2005, S. 510
186 Lingenfelder, M.: Überleben im Wettbewerb; in: Klinik Management Aktuell (KMA), 08/2003, 2003; S.
35
187 vgl. Seekamp, A.; Pohlemann, T.: “Konzepte der zentralen Notaufnahme in Operationszentren und Ge-
samtklinika”, in das “Krankenhaus der Zukunft” Hrsg. Thiede, A.; Gassel, H-J., Kaden Verlag Heidelberg
2006, S. 519
60
entsprechende Stellungnahme:
“Einsparmaßnahmen und neue Arbeitszeitregelungen führten allerdings
vielerorts zu Überlegungen, Notaufnahmen zusammenzulegen, möglichst
ohne das Qualitätsniveau und die Akzeptanz der Patienten zu mindern
oder neue Kosten zu produzieren. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie
und die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin haben zur Umsetzung
dieser Ziele ein gemeinsames Konzept für die verschiedenen stationären
Versorgungsstufen vorgeschlagen. ‘Dabei wird bewusst auf die
kostenträchtige Zwischenschaltung einer zusätzlichen und in Deutschland
nicht erforderlichen Abteilungsstruktur für ’Emergency Care’ Medizin
verzichtet, heißt es in der Stellungsnahme. Es sei weder medizinisch noch
ökonomisch sinnvoll, eine derartige weitere Subspezialisierung zu
etablieren.”188
2.8.2 Notfallaufnahmestation / Zentrale Aufnahmestation
Immer wieder wird im Zuge der Diskussion über die zentrale
Notfallaufnahme, unabhängig ob interdisziplinär geführt oder nicht, auch
über eine Notfallaufnahme-Station, bzw. Zentralen Aufnahmestation (ZAS)
gesprochen.
Huntemann beschreibt die Problematik der Planung großer
interdisziplinärer Notaufnahmen. Dabei stünde man immer wieder vor der
Frage, wie viele Behandlungsräume errichtet werden sollen. Die
Durchschnittszahlen über Notfallaufnahmen bringen keine
Planungssicherheit angesichts der hohen Varianz dieser Fallzahlen.
Notfallaufnahmen würden deshalb oft zu groß dimensioniert gebaut, um
eine effektive Notfallversorgung im Extremfall gewährleisten zu können,
obgleich diese Belegungsspitzen nur selten auftreten würden.189
Er vergleicht das Verhältnis von ZNA und ZAS mit dem Prinzip der
‚kommunizierenden Röhren’, dementsprechend wird auch eine besondere
Ausstattung benötigt. Somit seien die Zimmer der ZAS multifunktionell
konzipiert und dienten nachts als Aufnahme- und tagsüber als
Behandlungszimmer. Er erläutert aber auch, dass diese Funktionalität in
der Praxis nur gewährleistet werden kann, wenn eine klare Regelung des
Bettenzu- und -abflusses in Form von allgemeinverbindlichen
Belegungsleitlinien vorhanden sei.190
Größe und Arbeitszeit erläutert er für das Klinikum Lüdenscheid mit 979
Betten bei 102.077 ambulanten und 38.391 stationären Fallzahlen191 wie
188 Soleimanian, A.: DGCH fordert Zusammenlegung zentraler Notaufnahmen in Krankenhäusern;
09.11.2006; unter: http://www.bncev.de/aktuell_06/november06/20001_061109_b.htm, Zugriff Dezember
2006
189 vgl. Interview mit Huntemann, M.; ZNA und ZAS nach dem „Ausgleichsprinzip kommunizierender Röh-
ren“ ausrichten, unter: http://www.maerkische-kliniken.de/Presse/Aufnahmestation.pdf, Zugriff Juli 2007
190 vgl. Huntemann, M.: eben da
191 vgl. Qualitätsbericht Klinikum Lüdenscheid unter:
http://www.klinikbewertungen.de/qualitaetsberichte/260590969-00/2004/krankenhaus-luedenscheid.pdf
61
folgt: “Bisher gab es eine Aufnahmestation mit 6 Betten nur für die Notfälle
des Internistischen Zentrums. Die ZAS wird 18 Betten für die Versorgung
der Notfallpatienten aller Fachdisziplinen anbieten. Bis 18 Uhr werden die
Notfälle direkt auf die jeweiligen Stationen der Fachkliniken aufgenommen.
Ab 18 Uhr werden dann die Notfälle auf die ZAS aufgenommen.
Ausnahmen bilden die Notfälle, die operativ versorgt wurden, eindeutig
gynäkologische Notfälle, psychiatrische Notfälle sowie Kinder, die jünger
als 14 Jahre alt sind.192
Der große Vorteil dieses Verfahrens sei nach Baldussi somit die
Versorgung aller unklaren Patienten bis zur Festlegung einer
Behandlungsstrategie, bzw. eines klinischen Pfades und das Entfallen der
Verlegung am Abend oder in der Nacht auf eine unterbesetzte
Normalpflegestationen.193
Klapper schreibt bzgl. der Aufnahme, dass sich hinsichtlich der Gestaltung
der organisatorischen Abläufe der Aufnahme in deutschen
Krankenhäusern eine Favorisierung von Zentralen Aufnahmeeinheiten
abzeichne und dass diese für Mediziner das geeignete Modell für eine
effiziente Notfallversorgung darstellen würden.194
Dementsprechend beschreibt Koeniger am Beispiel des Klinikums
München-Bogenhausen, das mit einer Neukonzeption der Notfallaufnahme
eine effektive Behandlungssteuerung an den Schnittstellen zwischen
Rettungsdienst und Krankenhausversorgung und zwischen ambulanter
und stationärer Behandlung erreicht würde.195
Zur Quantität der Aufnahmestation heißt es entsprechend: “eine zehn
Plätze umfassende Aufnahmestation auf Intermediate-Care-Niveau sowie
eine sechs Plätze umfassende Akutaufnahmestation mit der technischen
Ausstattung einer Intensivstation einschließlich Beatmungsmöglichkeit” sei
hierfür von Nöten.196 Aber auch zur Entwicklung der Gesamteinheit
Notfallmedizin im Auftrag der Notfallaufnahme erläutert Koeniger wie folgt:
“In der Notfallmedizin vollzieht sich ein Wandel hin zur Akut- und
Intensivmedizin, der zukünftig eine strikte Trennung zwischen
Notfallversorgung am Notfallort und in der Klinik nicht mehr sinnvoll
erscheinen lässt. Bislang der stationären Versorgung vorbehaltene
Therapieempfehlungen oder die hohe Relevanz des Zeitfaktors haben in
der Notfallmedizin schon frühzeitig zu Systemüberschreitenden Konzepten
geführt.197
192 vgl. Interview mit Huntemann, M.; ZNA und ZAS nach dem „Ausgleichsprinzip kommunizierender Röh-
ren“ ausrichten, unter:
http://www.maerkische-kliniken.de/Presse/Aufnahmestation.pdf, Zugriff Juli 2007
193 vgl. Baldussi, A.; Neue Aufgaben für die Aufnahmestation; Vortrag in der Akademie der Architekten- und
Stadtplanerkammer Hessen im Seminar “Neue Entwicklungen im Krankenhausbau” im Nov. 2004
194 vgl. Klapper, B.; Die Aufnahme im Krankenhaus, Hans Huber Verlag; Bern, 2003, Seite 41
195 Koeniger, R.; Räwer, H.; Widmer, R.; Schepp, W.: Präklinik mit integrierter Aufnahmestation: Zukunfts-
weisendes Konzept, Deutsches Ärzteblatt 103, Ausgabe 42 vom 20.10.2006, Seite A-2770/B-2407/C-2316,
Themen der Zeit unter: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=53141, Zugriff September 2007
196 Koeniger, R.; et al, eben da
197 Koeniger, R.; et al, eben da
62
Zu der Größe und Ausstattung einer Aufnahmestation erläutert Seekamp:
“Je nach fachlicher Disziplin bedürfen etwa 10 % der in einer
Notfallaufnahme behandelten Patienten einer unmittelbaren stationären
Aufnahme, zur weiteren Diagnostik und ggf. auch Notfalltherapie inklusive
sich anschließender Überwachung.
Die Aufnahmestation ist ebenso wie die Notaufnahme selbst eine zentrale
und interdisziplinäre Einheit, sollte in unmittelbarer räumlicher Nähe zur
Notaufnahme liegen und etwa eine Kapazität von insgesamt 10-20 Betten
umfassen. Hinsichtlich der apparativen Ausstattung sollte die
Aufnahmestation mit einer Intermediate-Care-Station vergleichbar sein.
Die Station muss dazu geeignet sein, Patienten mit dem entsprechenden
Monitoring zu überwachen und falls erforderlich, z.B. auch mit einer
Sauerstoffmaske zu versorgen. Des Weiteren muss die Station darauf
eingerichtet sein, Patienten aller Disziplinen aufnehmen zu können. Es
sollte vereinbart werden, dass die hier aufgenommenen Patienten nach
spätestens 24 Std. der definitiv behandelnden Abteilung zugeteilt und
zuverlegt werden oder entlassen werden.”198
In dem schon unter Kapitel 2.8.1 erwähnten Standardprogramm für
Krankenhäuser in Schleswig-Holstein sind 151 m² Fläche für eine
Aufnahmestation Interdisziplinäre Einheit mit einem maximalen 24-
stündigen Aufenthalt 6-12 Betten für ein 222-253 Bettenhaus vorgesehen.
Dementsprechend aufgeführt sind aber nur 120 m² für 1- oder 2-
Bettzimmer, 12 m² für WC-Anlagen 9 m² für Zentraldusche sowie 10 m² für
ein Zentralbad. Auch hier fehlen sämtliche Restflächen bzw. sind in andere
Bereiche mit zu verwenden.199
Das ebenso in Kapitel 2.8.1 bereits aufgeführte Standardraumprogramm
Niederösterreichs verfügt über eine entsprechend Ausführung bzgl. einer
10- Betten Aufnahmepflege, welche hier nicht wiederholt werden soll.
Als Fazit zu einer Interdisziplinären Aufnahmestation sei Muehlenberg
erwähnt, für den die interdisziplinäre Aufnahmestation ein effektives,
zukunftsweisendes Instrument zur Behandlungssteuerung darstellt, da sie
den Veränderungen der Krankenhauslandschaft durch Fallpauschalen,
Verzahnung ambulanter und stationärer Leistungen und Fehlbelegungs-
diskussionen gerecht werde und sie den Erwartungen der Patienten nach
rascher, kompetenter und komfortabler Notfallbehandlung entspräche.200
198 Seekamp, A.; Pohlemann, T, “Konzepte der zentralen Notaufnahme in Operationszentren und Gesamtkli-
nika”, in das “Krankenhaus der Zukunft” Hrsg. Thiede, A.; Gassel, H-J., Kaden Verlag Heidelberg 2006, S.
511
199 vgl. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
(Hrsg.); Standartprogramm für Krankenhäuser in Schleswig – Holstein, Feb. 2007, unter: http://www.umwelt-
online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm, Zugriff September 2007
200 vgl. Muehlenberg, K.; Wiedmann, .K.; Rey, G.: Interdisziplinäre Aufnahmestation: Effektives Instrument
zur Behandlungssteuerung, Deutsches Ärzteblatt 99, Ausgabe 51-52 vom 23.12.2002, Seite A-3452/B-
2908/C-2708, Themen der Zeit unter: http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=heft&id=34954,
Zugriff September 2007
63
2.8.3 Intensivbettenzimmer
Im Gegensatz zur Geschichte der Pflege und der Pflegestationen ist der
Werdegang der Intensivmedizin eine relativ junge Entwicklung. So
errichtete 1930 Sauerbruch an der Charité bereits eine Wachstation für
Frischoperierte und dem entsprechend beschreibt Opderbecke in seinem
Beitrag “Intensivmedizin gestern”, dass vor rund 50 Jahren auch in
Deutschland die moderne Narkosetechnik in die chirurgischen
Operationssäle Eingang fand und damit nicht nur eine Professionalisierung
des Betäubungsverfahrens verbunden, gewesen sei, sondern auch die bis
dahin vernachlässigte Überwachung und Aufrechthaltung der vitalen
Funktionen nun zum Aufgabengebiet des Anästhesisten gehörte, der so
den Operateur von dieser Verantwortung entlastet habe.201
Hieraus entwickelt sich nach Opderbecke die Idee, die Betreuung auf einer
sogenannten ‚Wachstation’ zu zentralisieren und so wurde neben der
Operationsabteilung im Jahre 1956 erstmals in Deutschland im Allg.
städtischen Krankenhaus Nürnberg eine mit 13 Betten große chirurgische
Wachstation aufgebaut.202
Diese Entwicklung fand in den 60iger Jahren an vielen Häusern in
Deutschland statt. Im Jahre 1964 hatte der Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Anästhesie, Wiemers “bereits konkrete Vorstellungen über
Gliederung und Aufgabenstellung von Aufwachraum, Wachstation und
Intensivbehandlungseinheit entwickelt, die er in die laufenden
Verhandlungen mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie einbrachte,
und die schließlich auch in die mit den Chirurgen 1965 vereinbarten
‘Richtlinien für die Stellung des leitenden Anästhesisten’ Eingang
fanden”203 Des Weiteren wurde 1968 gemeinsam mit dem Deutschen
Krankenhausinstitut Düsseldorf und dem Institut für Krankenhausbau der
Technischen Universität Berlin in Nürnberg ein Symposium über “Planung,
Organisation und Einrichtung von Intensivbehandlungseinheiten am
Krankenhaus” abgehalten.204
Hier befassten sich nun auch Architekten mit dem Thema: So schreibt
Bause zu dem Thema, dass Mitte der 50er Jahre ein Aufwachraum unter
Leitung von Lehmann am Krankenhaus Rechts der Isar in München
entstand, welcher sich später (1967) zur Intensivbehandlungseinheit
entwickelt habe und die ‚Keimzelle’ für die späteren Intensivstationen
darstellte.205
Dementsprechend wird Poulsen von 1965 wie folgt zitiert: “Größe der
Station: Bodenfläche je Bett - in Mehrbettenzimmern ist ein Minimum von
201 vgl. Opderbecke, H. W.; Intensivmedizin gestern; in: Anästhesiol Intensivmed Notfallmed Schmerzther
2003; 38; Georg Thieme Verlag Stuttgart; 2003; S. 261-263
202 vgl. Opderbecke, H. W.; eben da; S. 261
203 Opderbecke, H. W.; eben da; S. 262
204 vgl. Opderbecke, H. W.; eben da; S. 262
205 vgl. Bause, H; Lawin, P.: Die bauliche Entwicklung von Intensivbehandlungsstationen; in: Anaesthesist
1999; 48; Springer-Verlag Berlin; 1999, S. 642 - 653
64
2,5 x 3,5 m Fußbodenplatz als etwa 9 m² zu berechnen, für
Isolationsbetten muss dieses Areal sogar noch größer sein. Da der Bedarf
an Nebenraum in einer Intensivstation relativ groß ist, muß das Areal dafür
ungefähr die gleiche Größe haben wie das von den Betten
eingenommene, für jeden Patienten muss also eine Gesamtfläche von 16 -
20 m² berechnet werden.”206
Zur Baulichen Gestaltung heißt es bei Bause weiter:
“Der Wandel der baulichen Konzeptionen von Intensivbehandlungs-
stationen spiegelt die Erkenntnisse und die in Folge der nosokomialen
Infektionen zum Teil bitteren Erfahrungen wider, die im laufe der letzten 40
Jahre gewonnen wurden. So entwickelten sich nach und nach drei
Stationsformen:
1. Die Anlage nach dem offenen Plan,
2. Die Anlagen nach dem modifizierten offenen Plan
3. Die Anlage nach dem geschlossenen Plan.” 207
Die weitere Entwicklung erklärt sich nach Bause dahingehend, dass die
bitteren Erfahrungen der Vergangenheit, hier das hygienische Dilemma,
starken Einfluss auf den Wandel der baulichen Konzeption gewonnen
habe und in den frühen 70er Jahren zur Favorisierung des geschlossenen
Systems führte. Die Forderungen der Hygienekommission des
Bundesgesundheitsamts waren für die Bundesrepublik Deutschland als
verbindlich anzusehen und führten dazu, dass die Patienten in für sich
autarken Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht wurden. Die jeweilige
Krankenzone sollte einen Vorraum haben, der als Arbeitsaufsichtsplatz,
aber auch als Vorschleuse diente. Autarke individuelle Krankenzonen mit
direkter Überwachungsmöglichkeit, sowie Stressreduktion und der
Möglichkeit der Isolation bei bakteriellen Infektionen wurden als
Hauptvorteile gesehen. Höhere Investitions- und Betriebskosten, sowie
größerer Personalbedarf galten dagegen als Hauptnachteil.208
Dementsprechend verweißt er zur heutigen Sicht, dass die Bedeutung
einer konstanten Temperatur für Intensivtherapiestationen erst erkannt
wurde, als man entsprechende Erfahrungen in Verbrennungszentren
gesammelt hatte.209
Als Schlussbemerkung zur Technischen Entwicklung einer Intensivstation
bemängelte Bause, dass die typischen Intensivstationen sich mehr an der
Entwicklung neuer Technologien orientiert als an den Bedürfnissen der
schwerkranken Patienten und der Angehörigen habe und als Resultat
deshalb festzustellen sei, dass die wenigsten Intensivtherapiestationen
nutzerfreundlich seien.210
206 Bause, H; et al; eben da, S. 644-645
207 Bause, H; et al; eben da, S. 645
208 vgl. Bause, H; et al; eben da, S. 648
209 vgl. Bause, H; et al; eben da, S. 649
210 vgl. Bause, H; et al; eben da, S. 650
65
Im Jahre 1977 wurde in Frankfurt die “Deutsche Interdisziplinäre
Vereinigung für Intensivmedizin” (DIVI) nach langem Hin und Her zwischen
den einzelnen Fachvertretern gegründet, welche die Merkpunkte für eine
heutige Intensivstation aufgestellt hat. Dementsprechend lautet die
Einleitung zur Empfehlung der DIVI zur baulichen Gestaltung und
Einrichtung von Intensivbehandlungseinheiten:
“Zweck der Einrichtung von Intensivbehandlungseinheiten ist der
bestmögliche Einsatz speziell ausgebildeten Personals sowie der
vorhandenen therapeutischen Mittel in einer dafür baulich und apparativ
speziell eingerichteten Einheit. Größe und bauliche Gestaltung dieser
Einheit sind an die jeweiligen Anforderungen an intensivmedizinischer
Versorgung und an die Aufgabenbereiche und damit an die
Versorgungsstufe und an die Gesamtstruktur des Krankenhauses
anzupassen.”211
Zur Größe einer Station lautet die Empfehlung entsprechend, dass die
einzelne Einheit über ein Minimum von 6 Betten verfügen sollen und nicht
größer als 16 Betten sein sollten212, gebaut in geschlossener Bauweise
bestehend aus: “Ein- bzw. Zweibett-Zimmer (ggf. mit flexibler Verbindung)
zur Intensivbehandlung kritisch kranker und zur Isolation septischer,
infektiöser und Immundeprimierter Patienten.”213 Neben einem
kontrollierten Stationszugang sollten:
“Mindestens 25 qm Bettenzone bei Einzelbetträumen, 20qm bei
Mehrbetträumen (insbesondere ausreichend große Stellflächen für
Beatmungsgerät u. dgl., sowie Zugangsmöglichkeit zum Bett von allen
Seiten), Trennwände mit geeigneter Glasverkleidung für den Durchblick zu
anderen Betten und Blendschutzvorrichtungen (äußerer Sonnenschutz)“
vorhanden sein.
Des Weiteren wird auf einen fugenlosen Fußboden, abwaschbare Wände,
ausreichende Türbreiten, Klimatisierung, Geräteausstattung sowie
Medienausstattungen, aber auch auf die Beleuchtung verwiesen.
Neben den Arbeitsbereichen für Personal müssen Bereiche für die Ver-
und Entsorgung, Räume für die Pflege und Instandhaltung von
Medizingeräten sowie Geräte- und Bettenlagerräume vorhanden sein.
Die Raumstruktur ist in der Empfehlung eingeteilt in einen
Behandlungsraum für Noteingriffe, mindesten 35 qm, eine
Stationszentrale, ein Notfalllabor, ein Raum für Reinigungs- und
Putzgeräte, ein Aufenthaltsraum für Reinigungspersonal, ein Raum für
Leitende Stationsschwester/-pfleger, ein Sozialraum für Mitarbeiter, eine
Teeküche, Toiletten, einen Arztraum, diverse Dienstzimmer für Oberärzte,
zuzüglich Sekretariat, einem Zimmer für Gespräche mit Angehörigen sowie
Besprechungsraum und einem definiertem Eingangsbereich.214
211 Empfehlungen der DIVI: Zur Baulichen Gestaltung und Einrichtung von Intensivbehandlungseinheiten; in:
Intensivmed 41; Springer Verlag, Berlin, 2004; S. 366-371
212 vgl. Empfehlungen der DIVI, eben da, S. 366
213 Empfehlungen der DIVI, eben da, S. 367
214 vgl. Empfehlungen der DIVI, eben da, S. 368 - 370
66
Aber auch Themen des Kommunikationssystems mit anderen Stationen,
Sicherheit und Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen wir hier bedacht.
Das Architektenstandardwerk Neufert schreibt zur Intensivpflegestation:
“Die Intensivpflege muss räumlich vom allgemeinen Pflegebereich getrennt
sein und durch Schleusensysteme erreichbar sein (Hygiene).
Der Mittelpunkt jeder Intensivstation ist ein offener Dienstplatz mit
Einsichtmöglichkeit in jeden Raum.
Die Zahl der Patienten je ITS-Einheit ist abhängig von der Gesamtgröße
des Krankenhauses (von 6-36). Je Einheit sind ein Dienstplatz, ein reiner
Arbeitsplatz (Medikamenten- und Infusionszubereitung), ein Material- und
ein Geräteraum einzuplanen.
Die Betten können in offner, geschlossener und kombinierter Anordnung
aufgestellt werden. Bei der offenen Anordnung ist eine großräumige
Grundfläche erforderlich.
Vom zentral angeordneten Dienstplatz sind alle Bettenplätze leicht
überschaubar, eine optische Trennung der Patienten erfolgt durch
halbhohe Zwischenwände mit verglasten Fensterelementen. Bei der
geschlossenen Anordnung sind die Patienten räumlich voneinander
getrennt.
Folgende weitere Räume sind einzuplanen:
Anästhesiearbeitsraum, reiner Materialraum, unreiner Arbeitsraum,
Putzraum, Warteraum für Angehörige, Arztbereitschaftsraum,
Dokumentationsraum, evtl. Besprechungsraum.
An jedem Bettenplatz sind Anschlüsse für Sauerstoff, Druckluft und
Vakuum einzurichten.215
In den Richtlinien “für die Anerkennung von Intensivpflegestationen (IPS)
durch die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI)” vom 13.
Mai 2004 in Interlaken heißt zum Thema Flächenbedarf und Größe der
Stationen unter den Punkten 2.3 + 2.4 wie folgt:
2.3 Bettenzahl
2.3.1. Die Bettenzahl soll in der Regel 3-6% der Akut-Bettenzahl des
zugehörigen Krankenhauses oder des Einzugsgebietes betragen.
2.3.2. Aus Gründen der Pflegequalität, Kontinuität und Wirtschaftlichkeit
liegt die optimale Bettenzahl der IPS zwischen 6 und 12 Betten. Zur
Anerkennung ist eine Mindestzahl von 6 Betten notwendig.
2.3.3. Bei einer Bettenzahl über 12 wird die Unterteilung der IPS in
funktionelle Untereinheiten empfohlen.
2.4. Flächen
2.4.1. Die Nettofläche pro Bett beträgt mindestens 16 m². Diese Fläche
215 Neufert, E.: Bauentwurfslehre; 38. Auflage; Vieweg + Sohn Verlagsgesellschaft mbH; 2005; S. 310
67
umfasst das Bett und seine unmittelbare Umgebung.
2.4.2. Die Bruttofläche pro Bett beträgt mindestens 40 m². Diese Fläche
entspricht der Gesamtfläche der IPS (inkl. Gänge, Nebenräume), geteilt
durch die Bettenzahl
2.4.3. Für ein IPS-Einzelzimmer beträgt die Minimalfläche 20 m², eine
eventuelle Schleuse nicht mitgerechnet.”216
Abschließen möchte ich das Kapitel mit einem Zitat von Poelzig von 1968
zum Thema “Bau und Einrichtungen von Pflegeeinheiten der
Intensivbehandlung”:
“Wir müssen uns anstrengen, dass wir nicht am Bedarf, und - was noch
schwerer ist - am künftigen Bedarf vorbei planen. Der Architekt wird dabei
immer im Zerreißpunkt zwischen medizinischen Wünschen und
ökonomischen Möglichkeiten stehen. Er muss in jedem Fall versuchen,
außer der funktionsgerechten Erfüllung der Planungsaufgabe die zumeist
kalt wirkende Umgebung unserer Intensivabteilungen in eine freundlichere
Atmosphäre zu verwandeln und durch Gestaltung das Bestmögliche für
Patienten, Ärzte und Schwestern zu erreichen.”217
Diese Aussage ist bis heute gültig und sollte von allen Beteiligten am
Krankenhausbau stets bedacht werden.
2.8.4 Intermediate Care Zimmer
Wie bereits in Kapitel 2.7.2 erläutert ist die Intermediate Care Pflege
seitens der Pflege als eine Zwischenstation von Intensiv- und
Normalpflege zu betrachten. Dementsprechend ist auch ihre räumliche
Situation oftmals zu sehen. Nach Rauh wird in den meisten Fällen keine
eigenständige Intermediate Care Station eingerichtet, sondern es werden
einige Zimmer der Allgemeinpflegestation entsprechend genutzt.218 Dieser
Ansatz wird von vielen als überholt gewertet.
Wir verstehen die Intermediate Care Station als Überwachungsstation mit
dem Ziel, die Primärfunktionen des Patienten, wie Herzrhythmus und –
Frequenz, per Elektrokardiographie zu überwachen. Dazu ist die gleiche
Zimmergröße wie bei einem normalen Krankenhauszimmer notwendig.
Darüber hinaus bedarf es eines Monitorings.
Bause beschreibt in seinem Artikel “Intermediate Care” das Thema wie
folgt:
“Letztlich gehören alle Patienten, die einer unmittelbaren therapeutischen
Maßnahme bedürfen, auf eine Intensivtherapiestation. Ein Patient, der nur
216 Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) unter:
http://www.swiss-icu.ch/USI_IPS_2004.pdf, Zugriff September 2007
217 Opderbecke, H. W. (Hrsg.); Planung, Organisation und Einrichtung von Intensivbehandlungseinheiten am
Krankenhaus; Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York, 1969, S. 109
218 vgl. Rauh, W.: Das Krankenzimmer im Spannungsfeld zwischen Intensivmedizin und Hotelstandart, Skript
zum Vortrag vom Nov. 2000 in der Akademie der Architektenkammer Hessen, Wiesbaden, S.4
68
einer kontinuierlichen Überwachung bedarf, ist ausreichend sicher auf
einer Intermediate-Care-Station versorgt.”219
Gleichzeitig beschreibt er als weiteren Vorteil, „dass zahlreiche Patienten
nicht zwingend die besondere personelle und apparative Ausstattung einer
Intensivtherapiestation benötigen, da ein kontinuierliches Monitoring der
Vitalfunktionen alleine schon ausreichend wäre. Frühere Untersuchungen
legten nahe, dass IMC-Einheiten eine schnellere und frühere Entlassung
aus der Intensivmedizin ermöglichten, die “Patienten-Triage” erleichterte,
Kosten absenkten, den Nutzungsgrad der Intensivstation verbesserten,
Wiederaufnahmen auf einer Intensivstation verhinderten und letztlich die
Mortalitätsrate auf Normalstationen senken würden“ 220
Zum eigentlichen Thema der Größe einer solchen Station sei festgestellt,
dass es verschiedene Wege gäbe den Bedarf zu ermitteln, allerdings sei
keine dieser Methoden “präzise und validiert”, jedoch hätten zahlreiche
vergleichende und analysierende Erhebungen ergeben, dass ca. 23 - 33 %
der Intensivstationen Patienten eigentlich in einer Intermediate Care
Station gehören würden und somit zu einer erheblichen Kosteneinsparung
führen würde und somit wird dies “in aller Regel bedeuten, dass für das
größte Krankenhaus das integrierte Modell bzw. das Parallelmodell das
Lösungsmodell der ersten Wahl sein wird. Als sinnvolle Betriebsgröße
werden IMC-Stationen mit 8 - 20 Betten angesehen.”221
Integrationsmodell bedeutet in diesem Fall, dass die Intermediate-Care-
Betten in einer bestehenden Intensivstation integriert und somit als
Entlastung auch unter pflegerischer Sicht für das Personal zu sehen ist.
Neben der Flexibilität ist hier der Vorteil der hohen Personalkompetenz zu
sehen. Im Gegensatz zu dem Integrationsmodell der Intermediate-Care-
Betten in einer Normalpflegestation was oftmals zur Überforderung des
Personals führen kann. Das Parallelmodel bedeutet, dass die
Intermediate-Care-Station räumlich unmittelbar angrenzend an die
Intensivstation angesiedelt würde, es jedoch bei Verlegungen zu einem
erhöhten Kommunikationsaufwand kommen könnte.222
Ein weiteres Modell ist dementsprechend die unabhängige Intermediate-
Care-Station, wie sie z.B. in der BG-Klinik Berlin Marzahn betrieben wird
(siehe auch Kap 4.2.2.) Diese eigenständige 8-Bettenstation in
unmittelbarer Nähe zur Brandverletztenstation ist im baulichen Sinne
eigentlich somit eine Parallelstation, wird aber im weiteren Sinne als
selbständige Station verwendet und schafft somit eine Entlastung für alle
drei Intensivstationen des Hauses. Ein von Bause aufgeführtes, weiteres
Modell der Nutzung des Aufwachraumes soll, da dies nur “als
Erstmaßnahme geeignet”, auch nur der Vollständigkeit kurz erläutert
werden. Unter dem Gesichtspunkt einer Aufwacheinheit kann
219 Bause, H. (Hrsg.), Intermediate Care: Entwicklung, Definition, Ausstattung, Organisation und mögliche
Lösungen: in: Anästhesiologie & Intensivmedizin 2002, Nr. 43, DIOmed-Verlag GmbH, S. 537
220 Bause, H.: et al, eben da; S. 538
221 Bause, H.: et al, eben da; S 538-540
222 vgl. Bause, H.: et al, eben da; S. 539
69
dementsprechend auch eine Orientierung an deren räumlichen Gestaltung
erfolgen. Hierzu schreibt Opderbecke:
“Die räumliche Gestaltung der Aufwacheinheit wird durch die zeitlich
begrenzte Aufenthaltsdauer der Patienten und durch die Erfordernisse der
Intensivüberwachung sowie ggf. -therapie bestimmt. Dabei ist von einer
Nutzfläche von 12 m² je Stellplatz auszugehen. Hinzu kommt der
Flächenbedarf für Dienstplatz, reine und unreine Arbeiten, Vorrats- und
Lagerhaltung.
Wünschenswert ist eine Großraumlösung mit der Möglichkeit des
Sichtschutzes zwischen den einzelnen Stellplätzen. Eine Trennung nach
Geschlechtern ist nicht erforderlich; dagegen ist eine
Separierungsmöglichkeit zumindest innerhalb des Großraumes für
isolationsbedürftige Patienten anzustreben. Für den erforderlichen
unreinen Arbeitsraum ist eine Abtrennung notwendig.”223
Sowie zur bautechnischen Ausstattung:
“Sauerstoff-, Druckluft- und Vakuumversorgung sind erforderlich; einer
zentralen Narkosegasversorgung bedarf es dagegen in der Regel nicht.
Die Nachrichtenmittel sind unter Berücksichtigung der funktionell-
räumlichen Gegebenheiten vorzusehen.”224
Zur wünschenswerten Entlastung der Intensivstation gibt Burchardi sehr
bezeichnend zu bedenken, dass die Entscheidung, wann der Patient von
der Intensivstation auf die nächst-untergeordnete Abteilung verlegt wird,
gut überlegt sein sollte und keinesfalls auf betriebswirtschaftlichen Druck
erfolgen soll, denn eine Rücküberweisung wird in der Literatur mit einer
Letalitätsrate von bis zu 28 Prozent angegeben. Das ist viermal höher als
die ‚normale’ Sterblichkeit auf einer Intensivstation und wird oft mit dem
Drehtüreffekt verglichen.225
Dementsprechend schreibt Putensen zur Problematik der
intensivtherapeutischen Situation der Intermediate-Care-Station, dass auf
einer Intermediate-Care-Station keine ständige Arztanwesenheit, sondern
lediglich die unmittelbare Verfügbarkeit eines intensivmedizinisch
erfahrenen Arztes notwendig sei, da auch so ein überwachungspflichtiger
Patient bei einer vital bedrohlicher Komplikation jederzeit fachkompetent
intensivmedizinisch versorgt werden könne. Der wesentliche Unterschied
zu einer Intensivstation bestünde in einer unterschiedlichen Geräte-
ausstattung sowie in einer Reduktion des verfügbaren Pflegepersonals.226
Bezüglich des Raumbedarfs ist anzumerken, dass gerade das unter
Kapitel 2.8.1 erwähnte „Standardprogramm für Krankenhäuser in
Schleswig-Holstein“ für ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit 222
223 Opderbecke, H. W.; Weißauer, W.; Empfehlung zur Organisation und Einrichtung von Aufwacheinheiten,
in: Anästh. Intensivmed. 38, 1997, S.216-218
224 Opderbecke, H. W.: et al; wie vor; S. 218
225 vgl. Burchardi, H.: “Alles operabel, Die Intensivstation, Nabel der Krankenhauswelt” in: Krankenhaus
Umschau, Nr. 11, 2005, S. 913
226 vgl. Putensen, C.: Vertrauensvolle interdisziplinäre Zusammenarbeit - Optimierung der Intensivmedizin
bringt Vorteile für alle; in: der Klinikarzt, 34, 2005, S. 286 - 290
70
– 253 Betten quasi richtungweisend eine Intermediate Care Einheit (IMC)
in möglicher Zuordnung zur Intensivstation mit 6-10 Betten vorgesehen
hat. Hier wird ein Stellplatzschlüssel von 11m² je Bett vorgesehen. Die
Gesamtfläche beträgt gem. Aufstellung 215 m².227
2.8.5 Normalpflege/Normal Care
Über die Geschichte der Entwicklung der Normalpflegestation bis zum
Pflegezimmer im Hotelcharakter soll hier der Vollständigkeit halber
eingegangen werden, denn das Thema stellt ein eigenes abgeschlossenes
Forschungsgebiet dar. Es soll anhand von einigen Literaturverweisen
zumindest der grobe Werdegang der letzten 80 Jahre aufgezeigt werden,
da dies die heutigen Diskussionen zum Thema Patientenzimmer und
Pflegestation vielleicht etwas verständlicher macht.
Bezeichnenderweise ist das Thema der Notfallaufnahme in dieser
Entwicklung fast komplett ausgeklammert, weil quasi nicht vorhanden. Der
Notfallpatient war eben Bestandteil der normalen Patientengruppe.
Schachner schrieb 1935 in seinem Standardwerk Krankenhausbau zur
Pflegeeinheit (Krankenstation), dass dies eine unter der Pflegeobhut einer
Schwester (“Stationsschwester”) und der ihr unterstellten Kräfte stehende,
betrieblich und baulich geschlossene Gruppe von Krankenzimmern mit den
zugehörenden Betriebsräumen wäre und als Normalgröße heute 20 bis 30
Betten vorzusehen seien und kleinere Pflegeeinheiten baulich und
betrieblich unwirtschaftlicher, größere pflegerisch ungünstiger zu
bewältigen wären und nur bei Leichtkranken Pflegeeinheiten bis zu 50
Betten möglich seien. Des Weiteren erläutert er, dass auf Grund der
Sonnenlage im Sommer, wie auch im Winter eine Süd- bis Südostlage der
Patientenzimmer zu bevorzugen sei. Zum Patientenzimmer selbst wird die
Entwicklung vom 40-Betten-Saal zum Vier-, Zwei- und Einbettzimmer
erläutert.228
Ansonsten wurden Bettzimmer zu dieser Zeit schwerpunktmäßig über den
Rauminhalt per Vorschrift definiert. Dementsprechend erläutert
Schmieden, dass auf Basis der Festlegungen von 1914 die neue
“Preußischen Vorschriften über Anlage, Bau und Einrichtungen von
Krankenanstalten vom 30. März 1920 „die äußersten Möglichkeiten
räumlicher Einschränkungen, die mit 20 cbm Luftraum je Bett gestattet
werden, wohl kaum je ohne Schaden für die Sache ausgenutzt worden.“
sei. Des Weiteren: „von wesentlicher Bedeutung ist selbstverständlich der
Luftraum eines Krankenzimmers für die Frage des notwendigen
Luftwechsels und der Form der Lüftung überhaupt. Ein Krankenzimmer
von weniger als 3,50 Meter Höhe galt vor dem Kriege für ständig
227 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
(Hrsg.): Standardprogramm für Krankenhäuser in Schleswig – Holstein, Feb. 2007, S.30f unter:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm,
Zugriff September 2007
228 vgl. Schachner, B.; Krankenhausbau in Stichworten und Skizzen; Verlag Callwey, München, 1935, S. 12
71
Bettlägerige längst nicht als vollwertig. Trotzdem gehen manche
Sachverständige mit dem Höhenanspruch an Krankenräume bis 3,20
Meter herab.”229
In der Nachkriegszeit des zweiten Weltkrieges schreibt Ritter 1954
zukunftsweisend zum Thema Pflegestation, dass sie die kleinste organisa-
torische Einheit im Krankenhaus sei und mehrere Stationen
zusammengefasst ergeben eine Abteilung ergäben.
Die Station setze sich zusammen aus einer Zahl von Bettenzimmern,
Räumen für Arzt und Schwestern, Räume für Versorgung wie Beköstigung
und Wäsche, einem Sterbezimmer, den Bädern, WC-Anlagen mit
Fäkalienspüler, einem Tagesraum ggf. einer Liegeterrasse und einem
Anteil an der Verkehrszentrale.
Weiterhin berichtet Ritter, dass die zweckmäßige Anzahl von
Krankenbetten einer Station lange umstritten war und zwischen 20 und 50
Betten schwankte und bei Infektionshäusern sich auf 3 Betten reduzierte,
aber bei Leichtkrankenhäusern bis zu 70 – 80 Betten betragen konnte. Er
dagegen erachte bei normalen Verhältnissen 25 - 30 Betten für
zweckmäßig.230
Dagegen vertrat Köhler im gleichen Jahr die Meinung, dass die Zahl der
Krankenbetten in Deutschland mit 30 bis 35 als günstig angesehen würde
und die durchschnittliche Belegung mit 85 Prozent, entsprechend 26 von
30 Patienten, und eine durchschnittliche Verweildauer von etwa 20 Tagen
anzunehmen sei.231
Zum Thema Flächenbedarf bzw. Ausführung: „Sie sollte bei wirtschaftlicher
Gestaltung eine Brutto-Grundfläche (ohne Festpunkt und Nebentreppe)
von 650 qm nicht übersteigen. Die lichte Höhe der Krankenzimmer ist mit 3
m ausreichend. Möglich ist die Anlage von 1-, 2-, 3-, 4-, 5- und 6-Bett-
Zimmern.
Zwei 2-Bett-Zimmer und zwei 1-Bett-Zimmer sollten immer vorhanden
sein.
Meist wird aus pflegetechnischen und psychologischen Gründen
mindestens auch ein 6-Bett-Zimmer gewünscht.”232
„Die notwendigen Nebenräume der Normal-Pflegeeinheit sind wie folgt
gelistet:
1 Stationsdienstzimmer 3,0 x 4,0 m
1 Teeküche (o. Aufzüge) 3,0 x 4,0 m
1 Schmutzraum 3,0 x 4,0 m
1 Behandlungsraum 3,5 x 4,0 m
1 Abstellraum 3,0 x 4,0 m
229 Schmieden, H.: Krankenhausbau in neuer Zeit, Brücke-Verlag K. Schmersow, Kirchhain, 1930, S.6
230 vgl. Ritter, H.: Der Krankenhausbau der Gegenwart, Julius Hoffmann Verlag Stuttgart, 1954, S. 73
231 vgl. Köhler, G.: Die Pflegeeinheit; in: Deutsche Bau Zeitschrift, Gütersloh, Sept. 1954, S. 584
232 Köhler, G.; eben da; S. 584
72
2-3 Patientenaborte -
1 Personalabort -
1 Bad 3,0 x 4,0 m
evtl. 1 Lüftungsbalkon -
Tagesraum 0,75 qm pro Bett233
Nagel schreibt dagegen im gleichen Heft zur Krankenstation, dass die
Bettenzahl bei der chirurgischen und medizinischen Abteilung in der Regel
zwischen 20 - 35 Betten läge und bei Sonderstationen - z.B.
Infektionsstation - wesentlich kleiner sein könnte. Eine Station sei
Zweckmäßigerweise zweibündig angelegt, und zwar so, dass an einem
2,20 bis 2,50 Meter breiten Mittelgang an der günstigsten Seite zur Sonne
die Krankenräume, an der anderen Seite die Betriebs- und Nebenräume
liegen würde.234
Krankenhausgeschichtlich gesehen gerade zu revolutionär war der “Neue
Ansatz” des Krankenhausbaus in Le Corbusiers Projekt „Krankenhaus für
Venedig“ 1965. Das Prinzip von Le Corbusier, den Mensch als Maß der
Dinge zu nehmen, sollte hier ebenfalls angewendet werden. Der Bau
wurde jedoch nie realisiert.
Denn zur Pflegeeinheit sei zu erläutern:
“Die ‘Unité Lit’ ist das von Le Corbusier auf bauende Grundelement, aus
der die Pflegegruppe mit 28 Patienten entstanden ist, die als eine
unabhängige Einheit funktioniert und eine ausbalancierte Anzahl der
Pflegegruppen erlaubt”235
Nickl formuliert: „Prägendes Merkmal des Pflegebereiches ist neben den
räumlichen Angeboten, in deren Mittelpunkt der einzelne Patient in den
verschiedenen Phasen eines Krankenhausaufenthaltes steht, die
räumliche Gruppierung der Pflegegruppen.”236
Daraus entwickelte sich laut Wischer das Krankenzimmer mit
Kommunikationsangebot, das heißt die Suche des Sichtkontakts zum Flur
und zum Schwesternstützpunkt bzw. zum Nachbarpatienten vom
Patientenbett aus.237
„In Krankenhaus Neu - und Ersatzbauten ist das Vier-Bett-Zimmer als
Grundausstattung (Regelleistung der Unterbringung) einzurichten.
Daneben ist ein angemessener Anteil an der Gesamtbettenzahl in Zwei-
und ggf. Ein-Bett-Zimmern vorzusehen.”238
233 vgl. Köhler, G.: eben da; S. 584
234 vgl. Nagel, S.; Krankenhausbau in Stichworten, in: Deutsche Bau Zeitschrift, Gütersloh, Sept. 1954, S. 577
235 Fuchs, W.; Wischer, R. (Hrsg.): H VEN LC. „Le Corbusiers Krankenhausprojekt für Venedig”; Dietrich
Reimer Verlag Berlin, 1983, S. 66
236 Nickl, H.: Auf dem Weg zum Gesundheitssupermarkt - War Le Corbusier Vordenker; Vortrag in der Ar-
chitektenkammer Hessen 02.11.05; S. 10
237 vgl. Wischer, R.; Rau, H.: Ein- oder Mehrbettzimmer im Akutkrankenhaus; Karl Krämer Verlag; Stuttgart
1984; S.. 63
238 Brandecker, K.; Wilhelmy, H.-J.; Willner, G.: Die Innere Struktur des Krankenhauses, Georg Thieme Ver-
lag Stuttgart, 1973, S. 39
73
Eine Aufteilungsgrundlage, welche noch heute Basis für die Abrechnung
von Wahlentgelt bei Patientenzimmern ist.
Wie und wohin sollte die Entwicklung der Patientenzimmer bzw. der
Normalpflegestation gehen. Ergibt sich aus dieser Entwicklung der
allgemein gültige Ideal- bzw. Standardtyp?
Im Forschungsbericht des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung
von September 1981 mit dem Titel „Untersuchungen zur Einführung von
Standards für die Bauprogrammplanung Allgemeiner Krankenhäuser” heißt
es in der Zusammenfassung des Abschlussberichtes wie folgt: „Lösungen,
die zu so genannten Standardkrankenhäusern führen, kamen nicht in
Betracht, da derartige Simplifizierungen, die letztlich aus dem Wunsch
nach Vereinfachung unter Vermeidung sachkundigen Detailarbeit
entspringen, den vielfältigen und unterschiedlichen betrieblichen Belangen
des Krankenhauses nicht genügend Rechnung tragen.”
Des Weiteren heißt es zu den Bemessungsdaten, dass es für die
Normalpflege keine Kapazitätsberechung sondern „einen durch den
Bettenbedarfsplan festgelegten Kapazitätsbedarf” gäbe. “Unterschiede im
Raum- bzw. Ausstattungsbedarf ergeben sich aus dem Pflegesystem, der
Tiefe der Patientenzimmer und dem Ausstattungsstandard.”239
Nichts desto trotz werden eben da bei der Berechung der Anzahl von
Pflegeeinheiten bzw. Pflegegruppen, welche mit je 18 Betten pro Einheit
angesetzt werden, ganz konkrete Flächenwerte der Funktionsgruppen im
Zweibettzimmer festgelegt (siehe Anlage Nr. 7.4).
Die Funktionsgruppen werden hier wie folgt aufgeteilt.
- Betriebsräume: Untersuchungs- und Behandlungsräume und
Patientenzimmer
- Erschließungsräume: Diensträume, Schreibräume, Versorgungs-
und Entsorgungsstützpunkte, Putzräume, Besucher-WC
- Nebenräume: administrative Stützpunkte, Pflegearbeitsräume rein,
Pflegearbeitsräume unrein, Patientenbäder,
Patientenaufenthaltsräume, Verteilerküchen, Geräteräume,
Lagerräume, Patienten-WC
- Personalräume: Diensträume, Personalaufenthaltsräume,
Teeküchen, Personal-WC
Neben Ablaufprinzipien der Betriebsstellen, welche in Organigrammen
zusammengefasst wurden sind für die einzelnen Patientenzimmer
nachfolgende Flächenangaben aufgelistet worden:
- Einbettzimmer + Nasszelle: 12 + 4 m²
- Zweibettzimmer + Nasszelle: 19 + 4 m²
- Vierbettzimmer + 2 Nasszellen: 32 + 4 m²
Diese Aufstellung wurde dementsprechend für alle weiteren Räume
vorgenommen und aufgelistet, so dass entsprechend der Anzahl der
239 Labryga, J.: et al; eben da; S.99
74
Funktionseinheiten und Fachgebietsaufteilung eine Gesamtflächen-
aufteilung vorgenommen werden konnte.240
Diese Aufteilung wurde nunmehr um eine so genannte Ausstattungsliste
aller notwendigen Elemente und Einrichtungsgegenstände ergänzt.241
Abschließend berechnen sich ca. 332 m² Nutz-Fläche für eine 18/20
Bettenstation, wobei auch hier eine gesonderte Betrachtung von
Notfallaufnahmenstationen nicht erfolgte.
Auf der Basis der Einbettzimmer-Krankenhäuser hat sich in den Siebziger
Jahren die Planung des Rheinischen Landeskrankenhauses Bonn als
wegweisend erwiesen, denn die Möglichkeit, eine 20-Betten-Station weiter
zu unterteilen in die kleinste Einheit als unabhängige Einbettzimmer,
entspräche einem abgestuftem Öffentlichkeitsgrad.242
Hierzu erläutert Wischer, dass 20-Betten-Gruppen weitgehend gleichartig
ausgebildet seien, wobei innerhalb der Stationen eine Differenzierung der
Räume stattfinden würde und eine solche Gruppe die kleinste pflegerische
Therapie-Einheit bilden würde und die Raumaufteilung die Möglichkeit der
maximaler Privatheit und Wohnlichkeit bieten würde.243
Und die Entwicklung der letzten Jahre und Heute? Scriba erläutert hierzu,
dass bei der Entwicklung des Patientenzimmers drei Hauptgedanken zu
beobachten seien. Aus wirtschaftlich pflegerischen Gründen sei die
Entfernung Patient zu Personal zu reduzieren. Viel-Bett-Zimmer und
Sichtfenster fänden keine Akzeptanz. Zweiter Punkt sei die Privatsphäre
des Patienten. Ein diagonal orientierter Grundriss böte eine
Weiterentwicklung bekannter flacher Patientenzimmer mit ‚En-face-
Situation’. Der dritte Aspekt sei die wohnliche Atmosphäre, das heißt
flexible Bettenaufstellung und flexible Möblierung, welche Umzüge und
Verlegungen erleichtern.244
Kamermans erläutert auf die Frage “Brauchen wir noch Normalpflege”,
dass diese mit einer “Interdisziplinären Belegung” dem “Patienten, die eine
hohe qualitative und quantitative pflegerische Versorgung benötigen” in
einer solchen Pflegeeinheit zur Verfügung gestellt werden müsse.245
Ungeachtet der zuvor aufgestellten Ideen zur Größe bzw. Berechnung von
Pflegestationseinheiten noch die Aussage des Standardwerkes Neufert:
„Die Pflegebereiche werden in sich geschlossen angelegt. (…) Die
normale Stationsgröße liegt bei 30 bis 36 Betten. (…) Bei anderen
Organisationsformen der medizinischen Pflege können wirtschaftlichere
240 Labryga, J.; et al; eben da; S. 114 - 116
241 Labryga, J.; et al; eben da; S. 120 - 132
242 vgl. Lagally, R.: Zur Planung des Rheinischen Landeskrankenhaus Bonn, in: Bauwelt 45, 1973, S. 1942
243 vgl. Wischer, R.; Rau, H.: Ein- oder Mehrbettzimmer im Akutkrankenhaus; Karl Krämer Verlag; Stuttgart
1984;
S. 61 f
244 vgl. Scriba, U.; Ein Haus als Ort, nicht als Maschine, Kreiskrankenhaus Agatharied; in: BBbauBl Heft
4/99, S. 74 f
245 Kamermans, D.: Brauchen wir noch Normalpflege in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen? Vortrag
AK Hessen vom 03.11.2005
75
Stationsgrößen bis zu 48 Betten erreicht werden.“246
Zum Thema Patientenzimmer verweißt Neufert zusätzlich auf die
Notwendigkeit einer Nasszelle für jedes Bettenzimmer und deren
Notwendigkeit nach Behindertengerechtigkeit. Ferner folgt der Hinweis auf
die 3-seitige Umgehbarkeit der Betten. Zum Thema Größe heißt es: “Die
Mindestgröße für 1-Bettzimmer betragen 16 m², für 2- und 3- Bettzimmer
8 m² je Bett (Krankenhausbauverordnung). Die Raumbreiten müssen so
gewählt werden, dass die hinteren Betten ohne Verschieben des ersten
Bettes aus dem Raum geschoben werden können (Mindestbreite 3,45 m
bei einer Achsbreite von 3,60m)”. 247
Demgegenüber heißt es in der Hessischen-Krankenhaus-Richtlinie-KHR
von 1996 lediglich unter Absatz 3.17 Bettenzimmer in Pflegebereichen:
“3.17.1 Bettenzimmer mit einer Raumtiefe von mehr als 5,50m
müssen eine lichte Höhe von mindestens 3 m haben.
3.17.2 Bettenzimmer müssen mit Rufanlagen ausgestattet sein. Die
Rufanlage muss von jedem Bett aus betätigt werden können.”248
Nach weiteren Aussagen über Raumgrößen bzw. Stationsflächen sucht
man hier vergebens.
Dementsprechend heißt es z.B. in der “Richtlinie über den Bau und Betrieb
von Krankenhäusern (KrBauR) des Bundesland Sachsen-Anhalt unter
Absatz 26 Bettenzimmer im Pflegebereich:
“26.1. Bettenzimmer müssen mindestens folgende Grundfläche je Bett
haben:
a) Einbettzimmer 10 m² und
b) Mehrbettzimmer 8 m²
Dem Bettenzimmer zugeordnete Schleusen, Wasch- und Toilettenräume
oder eingebaute Wandschränke sind bei der Berechnung der Grundfläche
nicht mit zurechnen.
26.2. Bettenzimmer müssen eine lichte Höhe von mindestens 3 m haben.
Bei Tennenzimmer, die bis zu 5,50 m tief sind, genügt eine lichte Höhe von
2,70 m.”249
Demgegenüber steht die Ausführlichkeit der Berliner
Krankenhausverordnung. Hier wird der Stationsaufbau unter §§ 8 - 10
geregelt. Dabei wird in § 9 auch eine detaillierte Auflistung aller
Funktionsräume, welche vorzusehen sind vorgegeben.250
246 Neufert, E.: Bauentwurfslehre, 38. Auflage, 2005; S. 306
247 Neufert, E.: eben da, S. 307
248 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Richtlinie über Anlage, Bau, Be-
trieb und Einrichtung von Krankenhäusern, vom 25.01.1996 (StAnz. Nr. 9 vom 26. Feb. 1996, S. 704) Vor-
druckverlag Weise Wiesbaden
249 KrBauR unter: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm,
Zugriff September 2007
250 Senatsverwaltung für Justiz, (Hrsg.): Berliner Rechtsvorschriften, Amtliche Sammlung, Kulturbuch-
Verlag, Berlin, 2006, Nr. 2128-5-5, S. 8-9
76
Zusammenführend und dementsprechend resignierend lautet die
Zusammenfassung von Schmieg:
“In den Krankenhausrichtlinien der Länder (auf der Grundlage der Muster-
Krankenhausbauverordnung, Fassung Dezember 1976) finden sich mehr
Aussagen zum Brandschutz und zu Stellplätzen als zum elementaren
Baustein Patientenzimmer. Die geforderte Mindestgrundfläche je Bett und
die -raumhöhe alleine, sowie die Anzahl der geforderten Toiletten und
Duschen stellen sicherlich noch keinen geeigneten Parameter zur
Definition der eigentlich benötigten Raumqualität dar.251
Trotz alledem sollte nunmehr erneut auf das “Standardprogramm für
Krankenhäuser in Schleswig-Holstein” verwiesen werden, denn auch hier
wird von einer Interdisziplinären Pflegestation mit 36-38 Betten
ausgegangen. Rückgerechnet, da hier eine Pauschalberechung mit 5
Stationen vorgenommen wurde. Die genaue Aufteilung befindet sich
tabellarisch in der Anlage 7.5.
Abschließend und auch im bewussten Gegensatz zu den zuvor genannten
Zitaten der Krankenhausrichtlinien eine Aussage von Wörner zum
innovativen Bau von Pflegestationen und dem Trend zur Idee, dass bei der
Gestaltung der Pflegebereiche und Patientenzimmer, trotz finanzieller
Standardbedingungen aufgrund von Farben und Materialien
Hotelcharakter erhalten werden solle. Ebenso gedenkt sie den
Bewegungsradius der Patienten durch Loggien oder Terrassen zu
erhöhen.252
Denn nach Leydecker wählen Patienten „heute zu 60 Prozent das
Krankenhaus für ihren Aufenthalt selber aus und werden dabei immer
anspruchsvoller. So können Informationen, die das Zimmer betreffen, bei
der Entscheidung für oder gegen ein Krankenhaus ausschlaggebend
sein“253 und „Umfragen ergeben immer wieder, dass der Wunsch nach
Komfort bei bestimmten Patientengruppen eine entscheidende Rolle spielt;
auf eine komfortable Zimmer- und Badausstattung im Krankenhaus ihrer
Wahl wollen immer weniger Menschen verzichten.”254
251 Schmieg, P.: Das nutzerorientierte Patientenzimmer; in: Deutsche Bauzeitschrift (DBZ 2 - 2001, Bertels-
mann Verlag; Gütersloh, s. 104 - 108
252 vgl. Wörner, H.: Innovativer Krankenhausbau; in: Deutsche Bau Zeitschrift, Feb. 2001, S. 40f
253 Leydecker, S.: Das Privatpatientenzimmer der Zukunft - ein beispielhafter Modellentwurf; in: Das Kran-
kenhaus, Verlag Kohlhammer 7/2006, S. 605
254 Leydecker, S.: eben da, S. 606
77
2.8.6 Low Care – Patientenhotel / Klinikhotel
Raumbedarf einer Symbiose zwischen Hotel und Klinik - dies ist sicherlich
schwierig und entsprechend unterschiedlich zu beschreiben. In der
Wettbewerbsveröffentlichung des Patientenhotels der Universitätsklinik
Schleswig-Holstein (siehe auch Kapitel 2.7.4) hieß es hierzu, dass von
einem 3 Sterne Plus Hotel die Rede sei und die Maritim Hotelgesellschaft
sprach von einem Patientenhotel mit 120 Zimmern und Rezeption, Bar,
Tagungsräume, etc. mit gleichzeitiger Anbindung an medizinischen
Fachabteilungen.
Also reden wir von Hotelzimmern, von Hotelstandards der Sterne Klasse 1
bis 5 und den damit verbundenen baulichen Strukturen, nebst
branchenfremden Zusatzleistungen aus dem Gesundheitswesen, oder von
einem Krankenhaus mit Zusatzleistung aus der Hotellerie, die da wären:
“Fitness, Massage, Sauna mit Blick in den Garten, Dampfbad, Whirlpool,
Ruheräume,... hier findet der Patientengast kompakt das ganze Wellness-
Programm. Alle Räume sind von Tageslicht durchflutet. Für Hotelgäste ist
die Nutzung der Einrichtungen selbstverständlich kostenlos. Externe
Mitglieder und Personal, z. B. aus dem Klinikum sind willkommen.”255
In diesem Prospekt der “Visavis” Hotels heißt es aber auch immer wieder
“der Patient als Gast”, der sich wohl fühlt und schnell gesund wird.
Bezüglich Räumlichkeiten ist somit das Schlagwort die “Wohlfühl-
Garantie”.
“Der Patientengast kommt an und fühlt sich wohl. Der Empfang der Gäste
erfolgt sitzend an Rezeptionstischen. Die Lobby ist hell, luftig und
ansprechend gestaltet. Der Blick von dort fällt auf die windgeschützte
Terrasse und in den individuell angelegten Garten mit Wasserflächen und
Parkbänken. Angeschlossen ist ein gemütlicher Loungebereich bzw. ein
Kaminzimmer. Überall warme Farben und geschmackvolle Kunstwerke.
Ergonomische Sitzmöbel – auch im Café und Restaurant – vermitteln
Behaglichkeit und Wohnlichkeit.”256
Dementsprechend ist die Zimmerbeschreibung:
“Modernes Wohnen – Alle Räumlichkeiten entsprechen dem Drei- bis Vier-
Sterne-Standard nach DEHOGA. Die Zimmer und öffentlichen Bereiche
sind barrierefrei.
- ausschließlich Nichtraucherzimmer
- schallisoliert, voll verdunkelbar, Energiespar-Einrichtungen
- große, einstiegsfreundliche Betteneinheiten
- Telefon, Notruf-System und weitere von der Klinik benötigte
Anschsse
- Minibar, Heißwasserzubereiter und zusätzlich eine Kitchenette in
255 Visavis Hotel, unter: http://www.visavis-hotels.de/br/broschuere_visavis.pdf, Zugriff September 2007
256 Visavis Hotel, eben da
78
den meisten Executive-Zimmern und Suiten
- schallschluckende, Schmutzabweisende Bodenbeläge (für Allergiker
besonders geeignet)
- modernste Sicherheits-/Brandschutz-Einrichtungen
- Arbeitstisch mit allen üblichen und modernsten Kommunikations-
Features sowie schwenkbarem TV-Flachbildschirm
- Luxus-Bad für Privat-Wellness
- direkter Tageslichteinfall, großer Spiegel
- separates WC vom Badraum durch Schiebetür getrennt
- schwellenfreie, große Walk-In-Dusche mit Sitz, Duschpanel und
Sicherheitsglas
- Badewanne und Bidet
- Fußboden- und Handtuchheizung257
Wie im Text angesprochen erfolgt eine Zimmereinordnung bzw.
Hotelbeschreibung nach Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und
Gaststättenverbandes (DEHOGA)
Dazu heißt es auf der entsprechenden Internetseite, dass der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) nach diversen
Vorläufermodellen einzelner Landesverbände seit Herbst 1996 mit dem
Markenprodukt ‚Deutsche Hotelklassifizierung’ ein bundesweit einheitliches
Klassifizierungssystem anböte. Weiterhin heißt es aber auch, dass
ausschließlich objektive Kriterien wie Zimmerausstattung und
Dienstleistungsangebot bewertet würden und subjektive Eindrücke
grundsätzlich nicht berücksichtigt würden.258
Ebenso erläutert wird, dass Bereiche wie Gebäude/Raumangebot,
Einrichtung/Ausstattung, Service, Freizeit-, Angebotsgestaltung und
hauseigener Tagungsbereich zur Bewertung herangezogen werden.
Dementsprechend gibt es die bekannten fünf Sternekategorien:
* Tourist
** Standard
*** Komfort
**** First Class
***** Luxus259
Die Bewertungskriterien sind dementsprechend für alle 5
Bewertungsklassen in einer Tabelle aufgeführt, welche sich in der Anlage
8.6 befindet.
257 Visavis Hotel, eben da
258 Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, unter: http://www.hotelsterne.de/, Zugriff September 2007
259 vgl. http://www.hotelsterne.de/, Zugriff September 2007
79
Mit der Überschrift “Im Wandel” bezeichnet Hofrichter das Thema Kranken-
hausbau und Patientenzimmer sehr prägnant. Einer der Kernsätze lautet:
“In Bezug auf die Qualität von Sonnenarchitektur hat das
Gesundheitswesen einen großen Nachholbedarf. Eine Empfangstheke wie
im Hotel hilft dem Patienten beispielsweise, die natürliche Schwellenangst
leichter zu überwinden. Das Patientenzimmer muss geprägt sein von
Wohnlichkeit, und auch im Mehrbettzimmer muss der Patient sein
Territorium haben.260
Weiterführend erläuternd ist die Aussage von Meinke-Carstanjen:
“Privat und Zusatzversicherte, sowie gesetzlich Versicherte, die mehr
Komfort wünschen, können sich hier unabhängig von der medizinischen
Leistung auf Hotel-Niveau versorgen lassen. Ob das nun Essen à la carte,
die Bereitstellung von Bademantel und Hygieneartikel, oder Fernsehen mit
“Premiere”, Radio, Zeitungen, Internet oder CD-Player ist. Quasi jeder
Wunsch wird erfüllt, solange der so genannte Wahlleistungspatient seine
Extras finanzieren kann. Die Unterbringung im 2- oder 1- Bettenzimmer ist
dabei selbstverständlich. Reiner Schicklung, Helios Regional-
geschäftsführer Süd, legt Wert darauf, dass es sich hierbei nicht um
Privatstationen im herkömmlichen Sinne handelt, sondern um Stationen
mit luxuriösem Hotelkomfort für entsprechende Kunden. (...) In jedem Fall
müssen zukünftig stationäre, aber auch ambulante Pflegeeinrichtungen ihr
Leistungsangebot weiter ausbauen und sich auf einen verstärkten
Wettbewerb einstellen, unabhängig davon, dass sich der Pflegebedarf in
den nächsten 20 Jahren um ein vielfaches vergrößern wird.”261
Eine gewisse “Steigerung” der Low Care im Krankenhausbereich stellt eine
Entwicklung der ausgegründeten Privatkliniken mit Luxusambiente dar:
“Premium heißt Einzelzimmer mit Balkon, Internet per Flachbildschirm und
einen Pflegeschlüssel, von dem man gegenüber im UKE
(Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf) nur träumen kann: elf Pflege-
und Servicekräfte umsorgen maximal 16 Patienten. Purer Luxus.”262
Aber auch, dass es sich hierbei um riskante Investitionen handeln würde,
da Privatkliniken mit Umsatzrenditen von 25 % versprechen würden und
‚ausgegründete Privatkliniken’ lukrative Geschäfte darstellten, doch die
PKV (Verband der privaten Krankenversicherungen) sich noch weigere die
hohen Kosten der Luxuskliniken zu übernehmen und somit bliebe die
‚Ausgründung’ ein entsprechendes Risiko.263
Dieser Exkurs sollte ausreichend für diese Arbeit sein, da eine
entsprechende Vertiefung eine eigene Bearbeitung des Themas
beanspruchen darf. Zum Abschluss noch ein Zitat aus einem Artikel aus
260 Hofrichter, L.: “Im Wandel”; in Architektur, Innenarchitektur, Technischer Ausbau (AIT); 11-2006 Ver-
lagsanstalt A. Koch, Leinfelden-Echterdingen, S. 144-146
261 Meinke-Carstanjen, A.: “Der Patient als Kunde und Gast”; in: Klinik Management Aktuell (KMA)
10/2004;
S. 46-49
262 Braun, T.: Krankenhaus de Luxe; in: Financial Times Deutschland, 01. Febr. 2007, S. 29
263 Braun, T.; eben da
80
der ‚Zeit’ zur schwedischen Provinzklinik von Sunderby:
“Im neuen Sjukhus soll so weinig wie möglich an ein Krankenhaus
erinnern. Früher baute man Kliniken als Anstalten, in den siebziger Jahren
als Gesundheitsfabriken. Heute erinnern sie an Shopping-Malls oder
Hotels.
Das beginnt in Sunderby an der Rezeption. Zwei adrette Damen - weder
bekittelt noch hinter Glas - warten an einem Tresen schräg gegenüber dem
Wasserfall und weisen den Weg: Geradeaus geht es zum Klinikhotel.”264
2.8.7 Ambulanzen
Nur der Vollständigkeit halber seien hier kurz auch die Ambulanzen
erwähnt, da in diesem Bereich ggf. bei entsprechender hausinterner
Strukturierung eine entsprechende ambulante Nachbehandlung der
Notfallpatienten stattfinden wird. Hierzu definiert Neufert, dass die Räume
für ambulante Behandlungen von gehfähigen Patienten tagsüber einmalig
oder nach festgelegtem Terminplan mehrmalig konsultiert würden und von
besonderer Wichtigkeit die Zuordnung der Ambulanzräume mit einer
Trennung der Wegeführung zwischen ambulanter Patienten und
stationärer Personen sei sowie dass bei einer großen Anzahl von
ambulanten Patienten ein eigener Bereich geschaffen werden könne.265
Weitere differenzierte Aussagen zur Ambulanz ergeben sich individuell aus
den jeweiligen Gesamtkonzepten der einzelnen Häuser. Problematisch bei
dieser gesamten Überlegung ist vielmehr, dass gemäß Aussage des
Wissenschaftsrates in der ‚Stellungnahme zu Leistungsfähigkeit,
Ressourcen und Größe universitätsmedizinischer Einrichtungen’ vom
11.11.2005 zur Ambulanten Versorgung an Universitätskliniken, der
rechtliche Zugang der Universitätsklinika zur ambulanten Behandlung sich
in ihrer gesetzlichen Formulierung als Kann-Bestimmung nicht bewährt
habe, da die Kostenträger des Gesundheitssystems keine Notwendigkeit
für entsprechende vertragliche Vereinbarungen und damit einer
leistungsgerechten Vergütung der ambulanten Versorgung sehen
würden.266
264 http://zeus.zeit.de/text/archiv/2000/36/200036_schweden.xml, Zugriff September 2007
265 vgl. Neufert, E.: Bauentwurfslehre, 38. Auflage; Vieweg + Sohn Verlagsgesellschaft mbH; 2005, S. 298
266 Wissenschaftsrat: unter: http://www.wissenschaftsrat.de/texte/6913-05.pdf , Seite 71, Zugriff September
2007
81
2.9 Bestandsaufnahme von Fallzahlen und Registrierungsmethoden
Bei einer Fragebogenaktion in Form einer Vorabstudie wurden 33
Universitätskliniken in Deutschland im Sept. 2005 angeschrieben um auch
unter anderen einen Überblick zur Fallzahlenerfassung der Häuser zu
erhalten. Die Rücklaufquote lag mit 17 Häusern bei etwa 51,51 %, wobei
nach Abzug von zwei Absagen die eigentliche Ausschöpfungsquote bei 15
Antworten (etwa 45,45 %) lag und somit ein durchaus anwendbares
Ergebnis liefern konnte.
Unter dem Gesichtspunkt der Schwerpunktvertiefung dieser Arbeit wurde
auch die Fallzahlenerfassung im Notfallbereich abgefragt, wobei sechs von
15 Häusern angaben, dass sie die Fallzahlen aufnehmen würden, jedoch
sieben Häuser, dies entspricht ca. 47 % verneinten die Fallzahlen-
erfassung und zwei Häuser machten keine Angabe. Nur zwei Häuser
erklärten sich bereit, die Zahlen auch für eine Auswertung zur Verfügung
zu stellen.
Bezüglich der Fallzahlenerfassung nach Krankenhausstatistik-Verordnung
(siehe auch Kap. 2.9.3) bestätigten immerhin 14 von 15 Häusern die
Fallzahlenerfassung gem. Verordnung, wobei sechs von 15 Häusern, das
heißt ca. 40 %, ergänzend zur jährlichen Erhebung eine quartalsmäßige
Erfassung und vier von 15 Häusern, ca. 27 %, eine monatliche Erfassung
vornehmen. Hierzu gaben immerhin sieben von 15 Häusern an, dies
entspricht 47 %, dass eine Datenübergabe möglich wäre.
2.9.1 Art der vorhanden Erfassung
Welche Daten gemäß Krankenhausstatistik-Verordnung erfasst werden
müssen und entsprechend gemeldet, bzw. in den zweijährigen
Quartalsbericht einfließen, soll in dem nachfolgenden Kapitel näher
erläutert werden, vorab als Einstieg aber die Frage nach zusätzlichen
hausinternen Erhebungen, denn immerhin gaben in der zuvor erwähnten
Befragung 14 von 15 Häusern an, dass sie zusätzliche interne Erhebungen
vornähmen, wie z.B. Strukturzahlen der Ambulanzen und Notfallauf-
nahmen, wobei z.B. bei nur 12 von den zuvor genannten 14 Häusern auch
die Besuchszahlen pro Patient erfasst wurden.
Zur Frage Fallzahlen der Notaufnahmen gaben neun von 15 Häusern an,
dass sie die Fallzahlen der Notaufnahme neben der allgemeinen
Datenerhebung zur Patientenakte, um die Auskunft der so genannten
Tagesentlassung, d. h. innerhalb von 24 Stunden wieder entlassen, ohne
stationäre Aufnahme, erweitern. Zehn von 15 unterscheiden die Fallzahlen
nach Fachabteilungen bei reinen Notfallpatienten und alle erfassenden
Häuser (n = 14) unterscheiden bei der stationären Aufnahme durch die
Notaufnahme nach den Fachabteilungen.
Insgesamt 13 von 15 Häusern erfassen die Weiterleitung in die Pflegestufe
der Intensiv Care (86,7 Prozent). Zwölf von 15 in die Normal Care (80,0
82
Prozent) und sieben von 15 in die Intermediate Care (46,7 Prozent), wobei
diese Reduzierung bedingt durch das Fehlen entsprechender Betten zu
erklären wäre.
Insgesamt waren von den zuvor genannten sieben Häusern, welche eine
Unterscheidung nach allen drei Pflegestufen vornehmen nur ganze drei
Häuser zur Datenübergabe bereit.
Zum Thema „Art und Weise der Datenerfassung“ wurden alle Methoden
von Papierform nebst Handeintrag über Excellisten bis hin zur SAP-
(Walldorf / Deutschland) und i.s.h.-med- Erfassung (i.s.h.-med ist ein
integriertes klinisches Arbeitsplatzsystem auf SAP-Basis) angegeben.
Eine Datenerfassung ist, wie auch immer notwendig schon allein für den
von Gesetzgeber vorgeschriebenen Jahresabschluss nach §4 KHBV
(Krankenhaus-Buchführungsverordnung), in dem es schwerpunktmäßig
um die wirtschaftliche Bilanz des Krankenhauses geht.
Aufschlussreich ist hierzu auch eine Aussage von Heberer, aus der
Forschungsabteilung Departement Chirurgie zu Kennzahlen für Schweizer
Krankenhäuser: Kennzahlen, von den Controlling-Fachleuten der Spitäler,
würden Unbehagen auslösen, denn es würden digitale und graphische
Informationen in Papierform und über das Intranet verschickt, aber an
Auswahl und Vollständigkeit, Richtigkeit und Relevanz sowie Verteilern
und Konsequenzen bestünden begründete Zweifel.267
2.9.2 Strukturierter Qualitätsbericht
Als eine weitere Datenerfassung auch zum Thema Fallzahlen im
Krankenhaus, wurde im Jahr 2003 eine “Vereinbarung gem. § 137 Abs. 1
Satz 3 Nr. 6, im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) über Inhalt und Umfang
eines strukturierten Qualitätsberichtes für nach § 108 SGB V zugelassene
Krankenhäuser” zwischen den Krankenkassenverbänden und der
Deutschen Krankenhausgesellschaft beschlossen. In § 1 sind als Ziele des
Qualitätsberichtes folgende drei Punkte festgehalten:
“1. Information und Entscheidungshilfe für Versicherte und Patienten im
Vorfeld einer Krankenhausbehandlung,
2. eine Orientierungshilfe bei der Einwesung und Weiterbetreuung der
Patienten insbesondere für Vertragsärzte und Krankenkassen,
3. die Möglichkeit für die Krankenhäuser, ihre Leistungen nach Art,
Anzahl und Qualität nach außen transparent und sichtbar
darzustellen.”268
Der Bericht - erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 veröffentlicht - soll
im Abstand von zwei Jahren regelmäßig wiederholt werden.
Auf der zuvor genannten Internetseite „qualitätsbericht.de“ heißt es, der
267 vgl. Heberer, M.: Welche Kennzahlen braucht die Spitalführung?; in: Schweizerischen Ärztezeitung; 2002,
83;Nr. 9; Seite 425
268 http://www.qualitätsbericht.de, Zugriff September 2007
83
Qualitätsbericht gäbe einen systematischen Überblick über das
Qualitätsmanagement eines Krankenhauses und dieser Überblick zähle
Leistungen nach Art, Anzahl u. Qualifikation einer Klinik auf. Er würde sich
an die interessierte Öffentlichkeit richten um eine Entscheidungshilfe im
Vorfeld einer Krankenhausbehandlung zu sein.
Weiterhin wird auf die Pflicht der Krankenhäuser zur Veröffentlichung
verwiesen.269
Zum Thema Inhalt des Qualitätsberichts ist festzustellen, dass dieser sich
in einen Basis- und Systemteil aufteilt, wobei der Basisteil einen
systematischen Überblick über die Struktur- und Leistungsdaten gibt und
der Systemteil allgemeine Informationen über das Qualitätsmanagement
aufzeigt.
In den Abschnitten A und B des Basisteils sind die Struktur- und
Leistungsdaten des Krankenhauses dargestellt, schwerpunktmäßig die
Betten-, Personal- und Fallzahlen sowie die apparative und therapeutische
Ausstattung. In Abschnitt C wird die externe Qualitätssicherung aufgezeigt.
Abschnitt D ist der Bereich der Qualitätspolitik und der Qualitätsphilosophie
des Hauses. Gefolgt von Abschnitt E bzgl. Aussagen zum
Qualitätsmanagement und dessen Bewertung, in Abschnitt F folgen
Aussagen zu Qualitätsmanagementprojekten, wobei in Abschnitt G
Verweise auf andere Informationsquellen zu finden sind.270
Folglich lautete es in der Pressemitteilung Nr. 202 des Bundesministeriums
für Gesundheit und Soziale Sicherung am 10.09.2005:
“Alle 2.144 Krankenhäuser in Deutschland sind in diesem Jahr gesetzlich
verpflichtet, einen Qualitätsbericht zu erstellen. Mit dem heutigen Tage
sind 1.908 Berichte im Internet veröffentlicht. Das sind 98 Prozent aller
Krankenhäuser. Dies zeigt, dass die Krankenhäuser ihrer gesetzlichen
Aufgabe umfassend nachgekommen sind.”271
269 vgl. http://www.qualitätsbericht.de, Zugriff September 2007
270 vgl. https://www.g-qb.de/(S(3izc5c55y3aaumecctgxrp45))/gesetzliche.Grundlagen.aspx, Zugriff Oktober
2007
271 Pressemitteilung Nr. 202 vom Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.); unter:
www.bmg.bund.de, Zugriff November 2005
84
2.9.3 Krankenhausstatistik (KHStatV)
Neben den zuvor erwähnten Struktur- und Grunddaten (§3 Nr. 16,17
KHStatV) eines jeden nach § 107 SGB V zugelassenem Krankenhauses
werden außerdem die Daten in Form einer Diagnosestatistik (§ 3 Nr. 14
KHStatV) unter dem Gesichtspunkt der Inanspruchnahme stationärer
Kapazitäten fachabteilungsbezogen abgefragt. Dies erfolgt anhand der
Fallzahlen der zehn häufigsten Diagnosen und wird dementsprechend
jährlich seitens der Statistischen Landesämter ausgearbeitet. Ziel und
Rechtsgrundlage wird vom Statistischen Landesamt Berlin wie folgt
definiert:
“Ziel der Krankenhausstatistik ist es, wichtige Informationen über die
organisatorischen Einheiten der Krankenhäuser, die personelle und
sachliche Ausstattung sowie die Struktur der stationären Versorgung
bereitzustellen. Die Ergebnisse schaffen die statistische Basis für
gesundheitspolitische Betrachtungen des Bundes und der Länder und
dienen den an der Krankenhausplanung und -finanzierung beteiligten
Institutionen als Grundlage. Weiterhin werden die Ergebnisse von der
Wissenschaft und Forschung genutzt und sie dienen zur Information der
Öffentlichkeit.“ 272
Zu den Grunddaten bzw. sog. Erhebungsmerkmale nach § 3 KHStatV des
Teil 1 gehören u.a.:
- Art des Krankenhauses
- Zulassung nach § 108 SGBV
- die Anzahl der Planbetten sowie der aufgestellten Betten
- die Bettenauslastung
- die Einrichtungen der Intensivmedizin, Dialyse und Teilstationäre
Behandlung
aber auch Anzahl des ärztlichen und nichtärztlichen Personals.
Neben diesen Strukturdaten über das Haus und deren einzelnen
Einrichtungen werden auch die Daten über die in der Einrichtung
behandelten Patienten erhoben. Dementsprechend heißt es in § 3 Abs. 14
- 17 KHStatV wie folgt:
“14. aus dem Krankenhaus oder der Vorsorge- oder
Rehabilitationseinrichtung mit mehr als 100 Betten entlassene vollstationär
behandelte Patienten und Sterbefälle, gegliedert nach Geschlecht,
Geburtsmonat und -Jahr, Wohngemeinde, in den Stadtstaaten Stadtteil,
272 http://www.statistik-berlin.de/statistiken/gesundheit/definition.htm, Zugriff September 2007 // Rechts-
grundlage: Verordnung über die Bundesstatistik für Krankenhäuser (Krankenhausstatistik-Verordnung -
KHStatV) vom 10. April 1990 (BGBI.I S.730) in Verbindung mit § 28 Abs. 2 des Gesetzes zur wirtschaftli-
chen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzie-
rungsgesetz - KHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBI. I S. 886), das zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBI.I S 2626), geändert worden ist, in Ver-
bindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar
1987 (BGBI.I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. August 2000 (BGBI. I S.
1253).
85
Zu- und Abgangsdatum, ferner nach im Zeitpunkt der Entlassung
bekannter Hauptdiagnose und nach Fachabteilung mit der längsten
Verweildauer, bei Krankenhäusern zusätzlich der Angabe, ob im
Zusammenhang mit der Hauptdiagnose operiert worden ist.
15. vorstationär, nachstationär und teilstationär behandelte Patienten und
teilstationäre Berechnungstage, gegliedert nach Fachabteilung,
Einrichtungen der Geriatrie und organisatorisch abgrenzbaren
Einrichtungen zur Behandlung von Querschnittlähmung, Schwerst-
Schädel-Hirn-Verletzungen, Schwerbrandverletzungen, AIDS,
Mukoviszidose, Onkologiepatientinnen und -patienten, Transplan-
tationspatientinnen und -patienten, Dialysepatientinnen und -patienten
oder zur neonautologischen Intensivbehandlung; Zahl ambulanter
Operationen und der Angabe, ob ambulante Operationen im Rahmen einer
Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
erbracht wurden.
16. Entbindungen und Geburten nach Art und Zahl sowie Zahl der wegen
Fehlgeburt und Komplikationen im Zusammenhang mit der Entbindung
behandelten Frauen,
17. Berechnungs- und Belegungstage sowie Patientenzugang und -
abgang einschließlich der Einrichtung, in die entlassen wird, jeweils
gegliedert nach Art und Zahl sowie nach Fachabteilung”.273
Diese Daten werden nun mehr seit 1991 den Statistischen Landesämtern
übermittelt. Zum Thema Eindeutigkeit und Datenaustausch erläutert die
Deutsche Krankenhausgesellschaft 2004 in ihrem Geschäftsbericht, dass
mit dem Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das
Gesundheitswesen e.V. (VHitG) ein Modul entwickelt wurde um auf einer
Datenschnittstelle vorhandene Daten übertragen zu können, damit die
maschinenlesbare Übermittlung der Erhebungsbögen zur
Krankenhausstatistik-Verordnung möglich sei, da die in der Vergangenheit
benutzte Methode der Datenlieferung auf Papierformularen wegen zu
hoher Fehlerquote aufgegeben werden sollte.274
Zum Thema Krankenhausplanung der Länder ist speziell § 7 Abs. 3
KHSatV zu beachten, denn dort heißt es: “Den obersten Landesbehörden
können mit Zustimmung der Krankenhäuser für Zwecke der
Krankenhausplanung Tabellen nach Absatz 1 Satz 1 mit
Diagnosebezogenen Daten nach § 3 Nr. 14 für einzelne Krankenhäuser
übermittelt werden, wenn nicht mehr als folgende Daten verbunden
werden:
1. bei Diagnosestatistiken die Hauptdiagnose, gegliedert nach
Altersgruppen, in Verbindung mit Patientenzahl, Verweildauer und
der Angabe, ob operiert worden ist,
273 http://www.gesetze-im-internet.de/khstatv/BJNR007300990.html, Zugriff September 2007
274 vgl. Geschäftsbericht 2004 der Deutsche Krankenhausgesellschaft (Hrsg.) unter:
http://dkg.digramm.com/pdf/796.pdf, Zugriff September 2007
86
2. bei Einzugsgebietsstatistiken die Wohngemeinde, in Stadtstaaten
Stadteile, in Verbindung mit Fachabteilung, Hauptdiagnose und
Patientenzahl.”275
Dementsprechend waren nach Ziegelmayer Auswertungen, die durch die
oberste Landesbehörde zum Zwecke der Krankenhausplanung
durchgeführt werden sollten auf Daten der Krankenhäuser angewiesen
und entsprechend abhängig.
Nunmehr sollen die planenden Landesbehörden eine solche Auswertung
ohne die Zustimmung des Krankenhauses durchführen zu können, was
ebenso die Transparenz im Krankenhausbereich erhöhe und den
Planungsbehörden ein besseres Instrumentarium geben würde, um die
vorhandenen Überkapazitäten abzubauen bzw. Unterversorgungen
auszugleichen.276
275 http://www.gesetze-im-internet.de/khstatv/BJNR007300990.html,
Zugriff September 2007
276 vgl. Ziegelmayer, U.; § 301 SGB V sektorale oder sektorenübergreifende Transparenz im Gesundheitswe-
sen?; Dissertation von 2000 unter
http://deposit.ddb.de/cgi-bin/dokserv?idn=971970955&dok_var=d1&dok_ext=pdf&filename=971970955.pdf,
Zugriff September 2007
87
Kapitel 3
3 Evaluation durch Expertenbefragung 88
3.1 Ziel der Beurteilung 88
3.2 Vorgehensweise zur Evaluation 88
3.2.1 Definition des Untersuchungskollektivs 89
3.2.2 Teilnehmer und Nichtteilnehmer 89
3.3 Der Fragebogen 90
3.3.1 Generierung der Fragen: Teil I „Notfallaufnahme“ 91
3.3.2 Generierung der Fragen: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 91
3.3.3 Pretest und Validierung: Teil I „Notfallaufnahme“ 91
3.3.4 Pretest und Validierung: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 92
3.3.5 Endgültiger Fragebogen 92
3.4 Dokumentation und Statistische Auswertung 93
3.4.1 Auswertung: Teil I „Notfallaufnahme“ 95
3.4.2 Auswertung: Teil II „Strukturelle Ausrichtung“ 102
3.4.3 Statistische Abweichung der Teilnehmergruppen 107
3.4.3.1 Schwerpunkt Mediziner 107
3.4.3.2 Schwerpunkt Planer 109
3.5 Zusammenfassung 111
88
3. Evaluation durch Expertenbefragung
Auf Basis der zuvor ermittelten theoretischen Grundlagen sowie der
diversen Fachgespräche schien als Vertiefung und Vorbereitung zur
Analyse von bestehenden Notfallaufnahmen zwecks Ermittlung einer
idealtypischen Anlage eine Evaluation durch Expertenbefragung
unabdingbar. Die Untersuchung und ihre Ergebnisse sollen im
nachfolgenden Kapitel näher beschrieben werden.
3.1. Ziel der Beurteilung
Die Untersuchung versuchte umfassende Daten über die Sinnhaftigkeit
einer zentralen interdisziplinären Notfallaufnahme mit angegliederter
Notfallaufnahmestation zu sammeln. Dementsprechend werden neben der
Datenauswertung auch der Aufbau der Untersuchung und die Entwicklung
des Fragebogens nebst Gestaltungsprozess dargestellt.
Des Weiteren sollen neben der Untersuchung des Gesamtkollektivs auch
Unterschiede zwischen Planer und Nutzern herausgearbeitet werden. Die
Untersuchung soll auch zeigen, welche raumspezifischen Grundgedanken
in zukünftige Aufstellungen von Raumprogrammen Eingang finden sollen.
3.2. Vorgehensweise zur Evaluation
Anfangsproblem einer jeden empirischen Studie ist die Wahl der richtigen
Forschungsmethodik, dem entsprechend bedarf es einer Erläuterung unter
welchen gewählten Bedingungen die Arbeit durch den Leser betrachtet
werden kann.
Als Untersuchungsinstrument wurde die schriftliche Befragung mit einem
hierfür entwickeltem Fragebogen gewählt. Diese Methode kann bei
großem Umfang und breit gewählter Streuung der Stichprobe als geeignet
angesehen werden, bedarf aber auch der kritischen Betrachtung, da sich
eine unkontrollierbare Erhebungssituation verbunden mit einer möglichen
geringen Rücklaufquote nachteilig auswirken kann.277
Ebenso besteht die Kritik, dass durch standardisierte Fragebogen das
Beobachtungsschemata in seiner Vielfalt eingeschränkt und nur sehr
Ausschnittsweise erfasst würde und komplexe Strukturen zu sehr
vereinfacht und zu reduziert dargestellt werden könnten.278
277 vgl. Schnell, R; Hill, PP.; Esser, P.: Methoden der empirischen Sozialforschung, 6. Auflage, Oldenburg
Verlag, München, 1999, S. 217
278 vgl. Lamnek, S.; Qualitative Sozialforschung, Band 1, Methodologie, 3. Korrigierte Auflage, Beltz Psycho-
logie Verlagsunion, Blatt 2 , Weinheim, 1995, S. 4
89
3.2.1 Definition des Untersuchungskollektivs
Zur Erlangung von gebrauchsfähigen Aussagen wurde im Rahmen der
geplanten Expertenbefragung zum Thema Aufbau und Notwendigkeit einer
interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme und deren notwendigen
Ausstattung sowie Fragen zum notwendigen Raumgefüge die
Notwendigkeit der Festlegung der Experten erarbeitet. Da es nicht möglich
und sinnvoll erschien alle ca. 2200 Krankenhäuser nebst Nutzer und
Planer in Deutschland zu erfassen, wurde zur Vergleichbarkeit und
Verifikation der Aussagen drei Referenzgruppen ausgewählt, die sich
berufsbedingt mit dem Thema beschäftigen, bzw. beschäftigen sollten:
- Gruppe der Mediziner in Gestalt von Leitern von Notfallaufnahmen, bzw.
Ärzten, die schwerpunktmäßig hier arbeiten, sowie Mediziner der
Notfallmedizin und ggf. ärztliche Direktoren, wenn diese zur Notfallmedizin
eine berufsbedingte Aussage tätigen konnten, bzw. wollten.
- Gruppe der Pflegekräfte die ebenso wie die Gruppe der Mediziner
Schwerpunktmäßig in der Notfallaufnahme arbeiten bzw. für die Arbeiten
der Pflege in der Notfallaufnahme sich zuständig zeichnen.
- Gruppe der Planer und Genehmigungsbehörden bestehend aus
Entscheidungsträgern im Bereich Gesundheitswesen und
Krankenhausbau sowie des Rettungsdienstes. Medizinplaner und Berater
konzeptioneller Planungsleistungen im Krankenhausbau und Architekten
der Fachgruppe “Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen
im Bund Deutscher Architekten e.V.”.
3.2.2 Teilnehmer und Nichtteilnehmer
Die große Anzahl von bundesdeutschen Krankenhäusern und die gewollte
Begrenzung der Studie machte wie zuvor beschrieben eine Fokussierung
der Fragebogenaktion nötig. Des Weiteren war eine kontrollierte Auswahl
der vorhandenen Datenquellen notwendig, da viele Kliniken nur über
unpersonifiziertes Material verfügen, welches in vielen Fällen nicht selektiv
abrufbar vorlag.
Nach Überprüfung der Ein- bzw. Ausschlusskriterien wurden im Zeitraum
März bis Mai 2006 insgesamt 298 Fragebogen per Mail verschickt. Die
Adressaten der Studie, wurden entsprechend der zuvor genannten drei
definierten Referenzgruppen ausgewählt und durch personalisierte
Adressierung angesprochen.
Mit einem entsprechenden Begleitschreiben wurde ebenso versucht die
Bedeutung der Umfrage herauszuheben um eine niedrige Rücklaufquote
zu verhindern. Als weiteren Anreiz wurde den Teilnehmern eine
Kurzauswertung mit einer kompakten Zusammenfassung angeboten. Dem
Standard der empirischen Sozialforschung entsprechend (dieser wurde
mangels eines Standards in der Forschung für Medizinarchitektur
90
angewendet), wurden die Testpersonen des Pretests und der
Überarbeitung des Pretests von der Befragung ausgeschlossen.279
3.3 Der Fragebogen
Das Thema interdisziplinäre Notfallaufnahme und deren strukturellen
Ausrichtung ist in der Fachliteratur bisher nur bruchstückhaft bzw. unter
anderen Gesichtspunkten behandelt worden. Zur Identifikation der
verschiedenen relevanten Aspekte des Aufbaues und der Funktion einer
solchen Notfallaufnahme wurde des Weiteren eine computerbasierte
Literaturrecherche in folgenden Datenbanken durchgeführt.
www.pubmed.gov - National Library of Medicine
www.dimdi.de - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und
Information
www.dkgev.de - Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
www.kma-online.de - Das Magazin für die Gesundheitswirtschaft
www.medknowledge.de - Suchkatalog für Medizin
www.medinfoweb.de - Das Portal für das Gesundheitswesen
www.google.de - Allgemeines Suchportal
Aus der so entstandenen Sammlung von Einzelaspekten wurde eigens ein
spezieller, standardisierter Fragebogen entwickelt.
Der erste Teil des Fragebogens fokussiert auf die Evaluation der Funktion
von zentraler interdisziplinärer Notfallaufnahme und besteht aus 18
Fragen, welche zur differenzierten Angabe der Zustimmung eine
fünfstufige Skala zur Verfügung hatten. Weiterhin gab es fünf Ja-Nein-
Fragen welche teilweise als fragebogeninterner Retest über Wiederholung
von Thesen bzw. Aussagen funktionieren sollten, wie z.B. Frage 1.4.5.
“Brandverletztenbehandlungen sollten in Spezialkliniken anstatt
interdisziplinärer Notaufnahmen erfasst werden” und die Ja-Nein-Frage
1.5.5 “Die Patienten der (...) Kliniken stellen einen Sonderstatus dar und
sind unabhängig zu betrachten. (...) Ebenso Patienten der
Brandverletztenstationen.”
Der zweite Teil des Fragebogens beschäftigt sich mit der strukturellen
Ausrichtung von zentralen Notfallaufnahmen. Hierzu werden 16 Fragen
gestellt, welche ebenso die zuvor genannte Differenzierung über eine
fünfstufige Skala ermöglichte. Weitere Fragen ließen persönliche
Schätzungen zu bzw. waren mit vier / fünf vorgegebenen
Antwortmöglichkeiten zu beantworten. Ergänzende Fragen nach
vorhandenen Daten sowie die Möglichkeit der Zurverfügungstellung sollten
eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit dem Interviewpartner erfragen.
279 vgl. Bortz, J.; Döring, N.; Forschungsmethoden und Evaluation für Human- und Sozialwissenschaftler,
3.Auflage, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, 2002, S. 253
91
3.3.1 Generierung der Fragen: Teil I “Notfallaufnahme”
Für die Generierung der Fragen zur interdisziplinären zentralen
Notfallaufnahme wurde von der Hypothese ausgegangen, dass es sich bei
der Sinnhaftigkeit einer solchen Notfallaufnahme um ein facettenreiches,
mehrdimensionales Konstrukt handelt. Demnach sollte die Globalfrage
„Welche Vorteile sehen Sie bei einer solchen zentralen Notfallaufnahme?”
durch Erfragen mehrerer Teilaspekte erarbeitet werden. Aus dem
erarbeiteten Fragenpool wurden folgende Aspekte als besonders relevant
erachtet:
- Bessere Orientierung
- Bessere Behandlung / Zufriedenheit des Patienten
- Spezielle Berufsausbildung / Personalstrukturen
- Weiterleitungen der stationären Aufnahmen.
Die Fragen wurden auf jeweils zwei Seiten zusammengefasst. Bei der
Formulierung der Fragen wurde darauf geachtet, dass es Fragen mit Ja /
Nein bzw. “Keine Angaben” - Antworten oder aber mit Bewertungsangaben
gab, wobei hier für eine mehrstufige Bewertungsskala mit den Polen “trifft
voll und ganz zu” bis “trifft nicht zu” gewählt wurde.
3.3.2 Generierung der Fragen: Teil II “Strukturelle Ausrichtung”
Zur Evaluation des Kriteriums der strukturellen Ausrichtung von Zentralen
Notfallaufnahmen wurde nach entsprechender Recherche von Raum- und
Funktionsprogrammen Thesen zur Funktionsanbindungen und zur
Erweiterung von Notfallaufnahmenstationen entwickelt. Dementsprechend
wurden Raumbedarf, Bettengrößen sowie potentielle Eigenständigkeiten,
z.B. einer Stroke-Unit abgefragt.
Ergänzungen zu vorhandenen Daten kombiniert mit der Abfrage des
Berufsstatus des Interviewpartners sollten die Möglichkeit einer Vertiefung
abfragen.
3.3.3 Pretest und Validierung: Teil I “Notfallaufnahme”
Der Pretest als Miniaturausgabe einer beliebigen Datenerhebung sollte
zeigen ob eine empirische Untersuchung in Form eines postalisch
versandten Fragebogens möglich ist.
“Entscheidender Nachteil schriftlicher Befragungen ist die unkontrollierte
Erhebungssituation”280 dementsprechend wurde bereits mit Hilfe des
Pretest ermittelt, ob die geplanten Fragen bei den Expertengruppen des
280 Bortz, J.; Döring, N.: Forschungsmethoden und Evaluation für Human- und Sozialwissenschaftler,
3.Auflage, Springer Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, 2002, S. 253
92
Fragebogens in der vorliegenden Form akzeptiert werden, die Fragen
verständlich formuliert sind und der Fragebogen geeignet ist, die
Angeschriebenen zur Teilnahme zu motivieren. Nur durch diese vorab
geführte Befragung konnte ein Ergebnis erzielt werden, in wie fern die
Fragen verstanden wurden, ob inhaltliche Fehler bestanden und ob der
Fragebogenteil Konstruktionsfehler aufweisen würde. Des Weiteren konnte
im Zuge der direkten Überprüfung des Fragebogens mit einzelnen
Experten ein zeitlicher Bedarfsrahmen ermittelt werden.
Die Hauptaufgabe des Testes galt der Fehlerminimierung und
Verständnisprüfung der einzelnen Fragen.
3.3.4 Pretest und Validierung: Teil II “Strukturelle Ausrichtung”
Die im Vorläufigen Fragebogen enthaltenen Fragen zur strukturellen
Ausrichtung von Notfallaufnahmen wurden im Pretest mit zwei Experten-
Testgruppen getrennt bearbeitet. Die erste Testgruppe bestand aus 6
Architekten, bzw. Medizinplanern in Architekturbüros welche sich
schwerpunktmäßig mit Krankenhausarchitektur beschäftigen.
Die zweite Testgruppe bestand aus vier Medizinern welche neben der
Arbeit in Notfallaufnahmen Erfahrungen als Baubeauftragte von
Krankenhausbauten hatten und somit die Fragen unter dem
Gesichtspunkt der nicht zu spezifischen Architekturbetrachtung beurteilen
konnten. Dementsprechend hatte die erste Gruppe ebenso die Möglichkeit,
die Fragen von zu medizinischem Kontext, also dem terminus technicus,
zu befreien. In der Pretestphase und der damit verbundenen
überarbeiteten Variante konnte des Weiteren überprüft werden, ob die
ursprünglich ausgefüllten Fragen auch nach kurzer Zeit von einigen Tagen
gleich ausgefüllt werden würden. Diese Überprüfung der Test-Retest-
Reliabilität zeigte keine signifikanten Unterschiede der ausgefüllten
Fragen. Der für die Befragung konstruierte Fragebogen erfüllte demnach
das Kriterium der Test-Retest-Reliabilität.
3.3.5 Endgültiger Fragebogen
Der Fragebogen erwies sich als geeignetes empirisches Datenerhebungs-
instrument für den Typ einer schriftlichen Befragung. In der Pretestphase
zeigte sich, dass das Studiendesign von dem Expertenkollektiv als
weitgehend verständlich angesehen wurde und eine Bearbeitung in 5 - 10
Minuten möglich war.
Des Weiteren wurde durch die im Pretest gewonnene Reaktionen eine
Reduktion der Fragen zum Thema Präklinik und Facharztweiterbildung auf
die Globalfragen “Die Notwendigkeit einer eindeutigen Diagnose der
Präklinik entfällt” und “Eine entsprechende Facharztweiterbildung für
Intensiv- und Notfallmedizin ist notwendig” im Teil 1 “Notfallaufnahmen”
möglich.
93
Im Teil 2 “Strukturelle Ausrichtung” wurde der Fragenkatalog von 24 auf 16
Fragen reduziert, da sich einige Fragen als zu spezifisch erwiesen. Als
Ergänzung zum vorläufigen Fragebogen wurden die angebotenen
Antwortalternativen um die Antwortmöglichkeit, “Keine Angabe” erweitert.
Zusätzlich wurde in Teil 2 die Frage der “Möglichkeit der Endoskopien” als
Globalfrage mit aufgenommen.
Ergänzt wurde der Fragebogen durch einen dritten Teil, um eine
zusätzliche Abfrage der allgemeinen Daten des Expertenkollektives, auch
unter dem Gesichtspunkt, die Antworten Gruppenbezogen auswerten zu
können. Der überarbeitete Fragebogen (siehe Anhang) wurde erneut
einem Pretest unterzogen um die Qualität der Überarbeitung zu
überprüfen.
Durch diese intensive konzeptionelle und inhaltliche Vorprüfung mit
mehreren Experten der einzelnen Gruppe des Expertenkollektives sollte
eine ausreichende thematische Absicherung in Bezug auf die
Inhaltssicherheit vorhanden sein.
Abschließend wurde der Fragebogen Teil III + IV überarbeitet und ergänzt.
Teil III beinhaltet nunmehr die persönliche Berufszugehörigkeit mit
Vertiefungs- und Detaillierungsangaben zur Zugehörigkeit eines
Krankenhauses in Verbindung mit der Abfrage der Bettenanzahl und
Versorgungsstufen des Hauses. Weiterhin wurde vertiefend abgefragt, wie
der Ist-Zustand der Notfallaufnahme gestaltet ist.
Die Ergänzung von Teil 4 umfasste neben den Daten des Interviewers
bestehend aus Name, Berufsdaten, Anschrift, postalischem und
elektronischem Schriftverkehr sowie telefonisch auch die Möglichkeit der
Bestellung einer Kurzauswertung als Anreizsystem für den Befragten.
3.4 Dokumentation und Statistische Auswertung
Die Datenanalyse erfolgte mit dem Statistikprogramm “SPSS (Statistical
Product and Service Solutions) 14 für Windows”, bzw. mit “Microsoft Excel
2000 für Windows”.
Als Anfangsarbeit wurde eine deskriptive, univariate Auswertung
vorgenommen. Die Dateneingaben erfolgten per doppelter Kontrolle nach
dem Vier-Augen-Prinzip, um mögliche Zuordnungsfehler bei der
Dateneingabe und Auswertung zu minimieren. Hierfür wurden als
Vorleistung alle eingehenden Fragebögen nach Eingangsdatum sortiert,
nummeriert und zuzüglich der jeweiligen Referenzgruppe zugeordnet (vgl.
Kapitel 3.2.1), des Weiteren auf ihre Auswertbarkeit hinsichtlich
Vollständigkeit der Bewertung überprüft und archiviert.
Im zweiten Analyseschritt erfolgte eine Betrachtung der Ergebnisse,
aufgeteilt nach Zugehörigkeit der einzelnen Referenzgruppe und eine
primäre Analyse, ob zwischen den einzelnen Gesichtspunkten zum
gleichen Thema eine unterschiedliche Gewichtung vorhanden sei.
94
In der Zusammenstellung der Gesamtauswertungen der beiden
Fragebereichen beweisen sich einige Fragen als besonders repräsentativ
und werden dementsprechend ausgewählt und im Kapitel 3.5 besonders
erläutert.
Wie bereits in Kapitel 3.2.2 dargestellt, wurden insgesamt 298 Personen (n
= 298) angeschrieben. Es wurde für die Untersuchung eine
Ausschöpfungsquote von 20 Prozent anvisiert.
In den Monaten Juni und Juli 2006 gab es eine Nachfassaktion. Hiermit lag
die Rücklaufquote bei 120 Antworten, das entspricht 40,27 %. Nach Abzug
von 34 Absagen reduziert sich die Ausschöpfungsquote auf 86 Antworten.
Somit lag die Teilnehmerrate bei 28,86 % (86/298).
Datenkollektiv (n=298)
0
50
100
150
200
Ohne Rücklauf 42 46 90
Abgesagt 81016
Abgegeben 32 16 38
82 72 144
Mediziner Pflege / Verw. Planer / Min.
Abb. 3.4: Datenkollektiv
95
3.4.1 Auswertung: Teil I “Notfallaufnahme”
Die Grundsatzfrage zur Zukunft der Notfallaufnahme stellt den
notwendigen ersten Schritt der gesamten Befragung dar. Somit wurde
auch gleich mit der Frage der Sinnhaftigkeit einer zentralen
interdisziplinären Notaufnahme in den Fragenkomplex eingestiegen. Diese
erste Frage, 1.1. konnte vom Interviewpartner mit Ja oder Nein
beantwortet werden, bzw. ließ eine Nicht-Beantwortung über die Antwort:
“Keine Angabe” zu, wovon eine Person gebraucht machte. Somit
beantworteten diese Frage 85 Personen, hiervon 77 die Frage mit Ja
(90,59%) und 8 Personen (9,41 %) wählten Nein. Diese Gruppe hatte die
Möglichkeit der Angabe zu Alternativformen der Notfallaufnahme (Frage
1.2.) in Form von Gruppierung einzelner Fakultäten, wobei hierbei
6 von 8 für die Inneren/Konservativen Fächer,
5 von 8 für die Chirurgischen Fächer,
2 von 8 für die Fächer der so genannten Kopfambulanzen,
6 von 8 für die Psychiatrischen Fächer sowie
6 von 8 für die Fächer der Kinderklinischen Behandlung stimmten.
Auf die Vertiefungsfrage (1.3), ob anstatt einer zentralen Notfallaufnahme
eine fachspezifische Einzelaufnahme bevorzugt würde, antworteten die
zuvor genannten 8 zuzüglich der Nichtantwort der Frage 1.1(n - 9) 3
Interviewpartner mit Ja (=33,33%) und 6 mit Nein (= 66,67%).
Bei der Frage 1.4 bezüglich Zustimmung von 18 Thesen zu einer
interdisziplinären Notaufnahme konnte der Interviewpartner seine
Zustimmung oder Ablehnung in einer fünfstufigen Skala von Eins (= trifft
voll und ganz zu”), Zwei (= “trifft zu”), Drei (= “trifft bedingt zu”) über Vier (=
“trifft kaum zu”) bis Fünf (= “trifft nicht zu”) angeben. Zusätzlich gab es die
Möglichkeit der Nicht-Antwort in Form von Null (“keine Angaben”), diese
wurde gesondert gezählt, aber in der prozentualen Verteilung nicht
berücksichtigt, da diese ausschließlich auf die thesenbezogenen
Antworten verteilt wurde. Auf die Auswertung eines Punktwertscore wurde
zwar nicht verzichtet, wird aber in der Einzeldarstellung nicht weiter
erläutert, da die Direktverteilung der Einzelskalierung unabhängig der
Zusammenfassung (in der Anlage) vertieft betrachtet werden soll. Der
Punktwertscore dient vielmehr der vergleichenden Analyse unter Kapitel
3.4.3.
Diese aufwendige Betrachtung erscheint nötig, da neben Fragen zum
Wohle der Patienten auf grundlegende Fragen zur Inneren Struktur der
Notfallaufnahme und zur Personalstrategie neben der Berufsstruktur
gestellt wurden.
96
Die erste These (1.4.1) “Eine Interdisziplinäre zentrale Notaufnahme löst
die Schnittstellen- bzw. Übergabeproblematik in Bezug auf Erreichbarkeit
zwischen Rettungsdienst und Kliniken” wurde von 85 Personen (keine
Angabe = 1 Person) beantwortet.
47 Personen (55,29%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
29 Personen (34,12%) entschieden sich für “trifft zu”,
5 Personen (5,88%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
3 Personen (3,53%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,18%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Dementsprechend vertiefend ist die These (1.4.2) zu betrachten: “Anlauf-
schwierigkeiten bezüglich der eingewiesenen Personen entfallen.“
Beantwortung von 85 Personen (keine Angabe = 1 Person).
33 Personen (38,82%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
35 Personen (41,18%) entschieden sich für “trifft zu”,
13 Personen (15,29%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
3 Personen (3,53%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,18%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Die grundsätzliche Frage bzgl. Personalstruktur ist mit der These (1.4.3)
gestellt: „Eigenes Notaufnahmestammpersonal anstatt klinikweite Perso-
nalrotation führt zur Qualitätssteigerung.“ Beantwortung von 84 Personen
(keine Angabe = 2 Personen).
42 Personen (50,00%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
29 Personen (34,52%) entschieden sich für “trifft zu”,
11 Personen (13,10%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
1 Person (1,19%) entschied sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,19%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Die folgenden drei Thesen (1.4.4 + 1.4.5 + 1.4.6) beschäftigen sich mit den
Belangen des Patienten vor und mit dem Behandlungspfade:
Auch unter dem Gesichtspunkt der Diskussion bzw. als Gegenargument
inwieweit der Notarzt eine gewisse Vorauswahl treffen müsse, wie z.B. der
These:„Notärzte müssen vermehrt und verstärkt die niedergelassene Ärz-
teschaft einbeziehen“281 ist die nachfolgende Antwortvorgabe zu verste-
hen: „Die Notwendigkeit einer eindeutigen Diagnose der Präklinik entfällt.“
Beantwortung von 80 Personen (keine Angabe = 6 Personen).
281 Harloff, M.: Nadelöhr Krankenhauseinweisung, in: Der Notarzt 8 (1992), S. 165-166
97
13 Personen (16,25%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
20 Personen (25,00%) entschieden sich für “trifft zu”,
18 Personen (22,50%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
19 Person (23,75%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
10 Person (12,50%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
„Brandverletztenbehandlung sollten in Spezialkliniken anstatt in einer In-
terdisziplinären Notaufnahme erfasst werden.“
Beantwortung von 80 Personen (keine Angabe = 6 Personen).
55 Personen (68,75%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
15 Personen (18,75%) entschieden sich für “trifft zu”,
6 Personen (7,50%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
2 Personen (2,50%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
2 Personen (2,50%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
„Zeitaufwendige Einordnung des Patienten in den richtigen Behandlungs-
pfad entfällt.“
Beantwortung von 84 Personen (keine Angabe = 2 Personen).
22 Personen (26,19%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
30 Personen (35,71%) entschieden sich für “trifft zu”,
17 Personen (20,24%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
10 Personen (11,90%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
5 Personen (5,95%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Die These „Öfteres Umlagern des Patienten würde sich reduzieren“ (1.4.7)
bedingt eine entsprechende Struktur der zentralen Notfallaufnahme, wel-
che im zweiten Teil des Fragebogens vertieft werden soll. Beantwortung
von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
37 Personen (45,12%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
33 Personen (40,24%) entschieden sich für “trifft zu”,
7 Personen (8,54%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
4 Personen (4,88%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,22%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Weiterhin betrachten zwei Thesen (1.4.8 + 1.4.9) die Facharztnotwendig-
keit in der Notfallaufnahme vor Ort:
„Tagesentlassungen werden wegen ständiger Präsenz eines verantwortli-
98
chen Facharztes schneller möglich.“
Beantwortung von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
32 Personen (39,02%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
24 Personen (29,27%) entschieden sich für “trifft zu”,
17 Personen (20,73%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
5 Personen (6,10%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
4 Personen (4,88%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
„Durch die Präsenz eines Facharztes wird sich das Patientenbezogene
Verhalten verstärken.“
Beantwortung von 79 Personen (keine Angabe = 7 Personen).
30 Personen (37,97%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
22 Personen (27,85%) entschieden sich für “trifft zu”,
19 Personen (24,05%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
4 Personen (5,06%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
4 Personen (5,06%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Die These „Eine entsprechend angeordnete Notaufnahmestation mit Ü-
berwachungsmöglichkeit ist unabdingbar“ (1.4.10) ist als Ergänzung zur
Grundsatzdiskussion Zentrale Notfallaufnahme zu verstehen.
Beantwortung von 83 Personen (keine Angabe = 3 Personen).
33 Personen (39,76%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
24 Personen (28,92%) entschieden sich für “trifft zu”,
16 Personen (19,28%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
6 Personen (7,23%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
4 Personen (4,82%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Das Grundproblem einer zentralen Notfallaufnahme wird in ihrer örtlichen
Begrenzung gesehen.
Im Artikel zum Neubau des Westküstenklinikums heißt es erweiternd hier-
zu: „Die Liegendanfahrt gilt als Nadelöhr eines Krankenhauses. Hier trifft
eine große Zahl von Patienten, Mitarbeitern des Rettungsdienstes und Kli-
nikmitarbeitern zusammen.“282
Deshalb hierzu die These „Die so genannte Nadelöhrproblematik der Not-
aufnahme kann zu erheblichen Zeitverzögerungen für den Patienten füh-
ren.“ (1.4.11).
Beantwortung von 80 Personen (keine Angabe = 6 Personen).
282 http://www.wkk-online.de/aktuelles/presse65.html, Zugriff Dezember 2005
99
21 Personen (26,25%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
15 Personen (18,75%) entschieden sich für “trifft zu”,
26 Personen (32,50%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
9 Personen (11,25%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
9 Personen (11,25%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Die These „Der Patient sähe sich eher in einem, seinem Fall entsprechen-
den Kompetenzbereich.“ (1.4.12) ist als Ergänzungs- und Erweiterungsfra-
ge zur These 1.4.9 zu sehen.
Beantwortung von 77 Personen (keine Angabe = 9 Personen).
14 Personen (18,18%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
22 Personen (28,57%) entschieden sich für “trifft zu”,
23 Personen (29,87%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
15 Personen (19,48%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,90%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
„Kurze Behandlungszeiten in den Notfallaufnahmen führen zur Behand-
lungsoptimierung.“(1.4.13). Beantwortung von 83 Personen (keine Angabe
= 3 Pers.).
26 Personen (31,33%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
36 Personen (43,37%) entschieden sich für “trifft zu”,
16 Personen (19,28%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
2 Personen (2,41%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,61%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Eine weitere Ergänzungs- und Erweiterungsfrage zur These 1.4.10 lautet:
„Es ist von Vorteil für den Patienten und für die Mitarbeiter, wenn eine Wei-
terleitung der Patienten erst nach 24 bis 36 Stunden und entsprechender
Voruntersuchung fachspezifisch erfolgt.“(1.4.14).
Beantwortung von 78 Personen (keine Angabe = 8 Personen).
20 Personen (25,64%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
23 Personen (29,49%) entschieden sich für “trifft zu”,
17 Personen (21,79%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
10 Personen (12,82%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
8 Personen (10,26%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Entsprechend der angedachten Fallzahlenermittlung wurde die These auf-
gestellt, dass: „Eine Weiterleitung der Patienten getrennt nach Intensiv-, In-
termediate- sowie Normal-Care-Betten ist absolut sinnvoll.“ (1.4.15) wäre.
100
Beantwortung von 84 Personen (keine Angabe = 2 Personen).
54 Personen (64,29%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
27 Personen (32,14%) entschieden sich für “trifft zu”,
2 Personen (2,38%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,19%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Dem entsprechend die ergänzende Abfrage der Annahme: „Die Intermedi-
ate Care-Betten sollten als unabhängige Station zwischen einer Intensiv-
und Normalstation geführt werden.“ (1.4.16)
Beantwortung von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
38 Personen (46,34%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
17 Personen (20,73%) entschieden sich für “trifft zu”,
12 Personen (14,63%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
9 Personen (10,98%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
6 Personen (7,32%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Das Zitat:„…dass, insbesondere große Krankenhäuser in zahlreiche fach-
spezifische Funktionseinheiten gegliedert sind, wobei die Verantwortlich-
keit für den Notfallbereich entweder nicht definiert ist oder als Anhängsel
einer Abteilung ein von Improvisationen geprägtes Schattendasein führt283
führt zur These: „Eine fachübergreifende selbständige Notaufnahme sollte
auch unter eigener Leitung geführt werden.“ (1.4.17)
Beantwortung von 83 Personen (keine Angabe = 3 Personen).
47 Personen (56,63%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
23 Personen (27,71%) entschieden sich für “trifft zu”,
4 Personen (4,82%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
7 Personen (8,43%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
2 Personen (2,41%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Eine Grundforderung der Deutschen Gesellschaft für Interdisziplinäre Not-
fallaufnahme ist die entsprechende Facharztweiterbildung, auf der ent-
sprechenden Internetseite heißt es: „Der Vorstand der DGINA e.V. hat ak-
tuell eine erste Revision zum Facharzt für Notfallmedizin veröffentlicht.
Hintergrund dieser Revision ist die weiterführende Abstimmung mit den ak-
tuellen EU-Weiterbildungsrichtlinien zum Facharzt für Notfallmedizin.
Kernpunkt dieser Überarbeitung sind Änderungen der Bezeichnung, Aus-
bildungszeiten sowie Inhalte.“284
283 Dölp, R.: Die Not der Notaufnahmen, in: Notfallmedizin 15 (1989), S. 843-850
284 http://www.zentrale-notaufnahme.de/notaufnahme/index.html, Zugriff Januar 2007
101
Deshalb abschließend die Abfrage der These „Eine entsprechende Fach-
arztweiterbildung für Intensiv- und Notfallmedizin ist notwendig.“ (1.4.18)
Beantwortung von 85 Personen (keine Angabe = 1 Person).
43 Personen (50,59%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
23 Personen (27,06%) entschieden sich für “trifft zu”,
13 Personen (15,29%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
5 Personen (5,88%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,18%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
102
3.4.2 Auswertung: Teil II „Strukturelle Ausrichtung
Wie bereits erläutert, wurden im zweiten Teil des Fragebogens grundsätz-
liche Dinge zur Struktur einer solchen interdisziplinären Notfallaufnahme
abgefragt. Diese Abhängigkeiten von Räumen sowie Strukturen soll die
Basis für die Notwendigkeit der einzelnen Teile einer idealtypischen Lö-
sung darstellen.
Dementsprechend wurde bzgl. einer Anbindung an die Radiologie mit der
These „Eine direkte räumliche Anbindung zur Radiologie mit CT ist not-
wendig.“(2.1.1) der zweite Teil gestartet.
Beantwortung von 84 Personen (keine Angabe = 2 Personen).
60 Personen (71,43%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
22 Personen (26,19%) entschieden sich für “trifft zu”,
1 Person (1,19%) entschied sich für “trifft bedingt zu”,
1 Person (1,19%) entschied sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Erweiternde These hierzu lautete: „Ebenso zum MRT.“(2.1.2).
Beantwortung von 84 Personen (keine Angabe = 2 Personen).
29 Personen (34,52%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
28 Personen (33,33%) entschieden sich für “trifft zu”,
20 Personen (23,81%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
3 Personen (3,57%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
4 Personen (4,76%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Unter dem Gesichtspunkt der in vielen Häusern vorhandenen Entwicklung
zu so genannten Chest-Pain-Units folgte die Frage: „Ebenso ist eine direk-
te räumliche Anbindung zur Kardiologie notwendig.“(2.1.3).
Beantwortung von 84 Personen (keine Angabe = 2 Personen).
26 Personen (30,95%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
30 Personen (35,71%) entschieden sich für “trifft zu”,
21 Personen (25,00%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
4 Personen (4,76%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,57%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Da bei diversen Fachgesprächen immer wieder auf die Störung des nor-
malen OP-Plans durch Notfall-OP’s verwiesen wurde, andererseits aber
auch auf den häufigen Leerstand eines Notfall-OP’s aufmerksam gemacht
wurde, sollte die Frage „Neben Schockraum müssen separate Erstversor-
103
gungs-OP’s vorhanden sein.“(2.1.4) zu einer Stellungnahme führen.
Beantwortung von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
38 Personen (46,34%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
21 Personen (25,61%) entschieden sich für “trifft zu”,
10 Personen (12,20%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
6 Personen (7,32%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
7 Personen (8,54%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Die These „Zusätzlich werden mehrere direkt angebundene allgemeine
Untersuchungsräume benötigt.“(2.1.5) ist als entsprechende Erweiterung
zu verstehen.
Beantwortung von 85 Personen (keine Angabe = 1 Person).
59 Personen (69,41%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
19 Personen (22,35%) entschieden sich für “trifft zu”,
6 Personen (7,06%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,18%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Nach der Verkehrsanbindung auch durch die Luft wurde mit: „Eine direkte
Anbindung zum Hubschrauberlandeplatz (z.B. Aufzug) ist notwen-
dig“(2.1.6) gefragt.
Beantwortung von 85 Personen (keine Angabe = 1 Person).
52 Personen (61,18%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
22 Personen (25,88%) entschieden sich für “trifft zu”,
11 Personen (12,94%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Da in vielen Häusern auch das Problem von exotischen Krankheitsbildern
nicht auszuschließen war, wurde die These „Ein Isolierbereich bis Stufe S3
sollte vorgehalten bzw. abtrennbar sein.“(2.1.7) ebenso abgefragt.
Beantwortung von 76 Personen (keine Angabe = 10 Personen).
19 Personen (25,00%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
25 Personen (32,89%) entschieden sich für “trifft zu”,
20 Personen (26,32%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
9 Personen (11,84%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,95%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
104
Die These „Isolierpatienten der Fallgruppe S4 sollten in entsprechende
Kompetenzzentren verlegt werden.“(2.1.8) ist als entsprechende Erweite-
rung unter dem Gesichtspunkt von Spezialhäusern zu sehen, wohl wis-
send, dass es sich hierbei um einen sehr speziellen und kostenintensiven
Bereich handelt, welchen sich ein normales Krankenhaus, z.B. der Regel-
versorgung kaum leisten kann und will.
Beantwortung von 79 Personen (keine Angabe = 7 Personen).
60 Personen (75,95%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
15 Personen (18,99%) entschieden sich für “trifft zu”,
4 Personen (5,06%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Zum Thema Blutwerte, etc. erfolgte die Abfrage der These „Eine direkte
Laboranbindung ist notwendig.“(2.1.9).
Beantwortung von 83 Personen (keine Angabe = 3 Personen).
28 Personen (33,73%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
20 Personen (24,10%) entschieden sich für “trifft zu”,
25 Personen (30,12%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
7 Personen (8,43%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,61%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Dementsprechend ist die These „Alternativ ist eine moderne Rohrpost-
bzw. Kleinförderungsanlage ausreichend.“(2.1.10) zu verstehen.
Beantwortung von 80 Personen (keine Angabe = 6 Personen).
35 Personen (43,75%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
25 Personen (31,25%) entschieden sich für “trifft zu”,
13 Personen (16,25%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
4 Personen (5,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
3 Personen (3,75%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
105
Interdisziplinär bedeutet auch, an für eine Notfallaufnahme eventuell unty-
pische Fachrichtungen zu denken, weshalb die These „Für die Augenheil-
kunde muss die Möglichkeit der Sofortmaßnahme gegeben sein, eine Wei-
terleitung ist ausreichend“(2.1.11) ebenso gestellt wurde.
Beantwortung von 75 Personen (keine Angabe = 11 Personen).
27 Personen (36,00%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
41 Personen (54,67%) entschieden sich für “trifft zu”,
4 Personen (5,33%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
3 Personen (4,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Dito die These „Gleiches gilt für die Behandlungspfade der HNO.“(2.1.12).
Beantwortung von 76 Personen (keine Angabe = 10 Personen).
27 Personen (35,53%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
39 Personen (51,32%) entschieden sich für “trifft zu”,
6 Personen (7,89%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
3 Personen (3,95%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,32%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Und zum Bereich der Inneren Medizin die These: „Die Möglichkeit der En-
doskopien aller Arten sollte gewährleistet sein.“(2.1.13).
Beantwortung von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
27 Personen (32,93%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
31 Personen (37,80%) entschieden sich für “trifft zu”,
18 Personen (21,95%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
6 Personen (7,32%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
Als eine Basis für weitere Fragen zur geplanten Falluntersuchung in der
Notfallaufnahme ist die These „Eine Unterscheidung in der Notaufnahme
zur Weiterleitung nach Intensiv-, Intermediate- und Normal- Care- Betten
ist sinnvoll.“(2.1.14) zu verstehen.
Beantwortung von 81 Personen (keine Angabe = 5 Personen).
51 Personen (62,96%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
23 Personen (28,40%) entschieden sich für “trifft zu”,
4 Personen (4,94%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
2 Personen (2,47%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,23%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
106
Die These „Eine unmittelbare Anbindung / Weiterleitung an Polikliniken /
Ambulanzen ist nötig.“(2.1.15) sollte den Gesichtspunkt der ambulanten
Fälle abdecken.
Beantwortung von 83 Personen (keine Angabe = 3 Personen).
23 Personen (27,71%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
26 Personen (31,33%) entschieden sich für “trifft zu”,
23 Personen (27,71%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
10 Personen (12,05%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
1 Person (1,20%) entschied sich für “trifft nicht zu”.
Die These „Eine gute Anbindung bzgl. Transportwesens (Liegendvorfahrt,
Taxi- und Besucheranbindung) ist dringend notwendig.“(2.1.16) ist als Er-
gänzungsfrage zu der Frage 2.1.6 und bezüglich der gewünschten Er-
reichbarkeit zu verstehen.
Beantwortung von 82 Personen (keine Angabe = 4 Personen).
67 Personen (81,71%) entschieden sich für “trifft voll und ganz zu”,
13 Personen (15,85%) entschieden sich für “trifft zu”,
2 Personen (2,44%) entschieden sich für “trifft bedingt zu”,
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft kaum zu” und
0 Personen (0,00%) entschieden sich für “trifft nicht zu”.
107
3.4.3 Statistische Abweichung der Teilnehmergruppen
Wie bereits erläutert, bestand die Gruppe des Untersuchungskollektivs aus
drei Hauptgruppen:
- Mediziner, die in irgendeiner Form mit Notfallaufnahmen zu tun
haben
- Pflegekräfte, die ebenso wie die Gruppe der Mediziner schwer-
punktmäßig mit der Notfallaufnahme zu tun haben sowie
- Planer und Genehmigungsbehörden mit dem Schwerpunkt
Gesundheitswesen und Krankenhausbaus,
weshalb eine weitere detaillierte Betrachtung der vorliegenden Antworten
angestrebt wird.
3.4.3.1 Schwerpunkt Mediziner
Um nun festzustellen, ob die medizinischen ‚Nutzer’ einer Notfallaufnahme
stark abweichende Haltungen zu den Fragen des ersten Teils des Systems
der interdisziplinären Notfallaufnahme sowie zur strukturellen Ausrichtung
einer solchen haben, wurden die zuvor aufgezeigten Ergebnisse zusätzlich
mit einem Punktewertscore ausgewertet. Das gleiche Auswerteverfahren
wurde für das Gesamtergebnis vorgenommen. Zur näheren Erläuterung
sei erwähnt, dass der Wert 1,0 die volle 100-%ige Zustimmung aller Teil-
nehmer bedeuten würde. Aus diesem Verfahren ergaben sich für den ers-
ten Teil bei der Gesamtauswertung folgende fünf höchstbewerteten The-
sen, bei der Möglichkeit von Platz 1 - 18:
1. These (1.4.15): Eine Weiterleitung der Patienten getrennt nach
Intensiv-, Intermediate- sowie Normal-Care-Betten ist absolut sinnvoll.
Gewertet mit 1,417.
2. These (1.4.5): Brandverletztenbehandlung sollten in Spezial-
kliniken anstatt Interdisziplinärer Notaufnahmen erfasst werden.
Gewertet mit 1,513.
3. These (1.4.1): Eine Interdisziplinäre zentrale Notaufnahme löst
die Schnittstellen- bzw. Übergabeproblematik in Bezug auf Erreichbarkeit
zwischen Rettungsdienst und Kliniken.
Gewertet mit 1,612.
4. These (1.4.3): Eigenes Notaufnahmestammpersonal anstatt
klinikweite Personalrotation führt zur Qualitätssteigerung.
Gewertet mit 1,690.
5. These (1.4.17): Eine fachübergreifende selbständige Notauf-
nahme sollte auch unter eigener Leitung geführt werden.
Gewertet mit 1,723.
108
Gleiche Bewertung bei der Gruppe der Mediziner ergab nun folgende ab-
weichende Aufstellung:
1. These (1.4.15): gleiche Wertung, gewertet mit 1,469.
2. These (1.4.5): Platz 6, gewertet mit 1,781.
3. These (1.4.1): Platz 2, gewertet mit 1,531.
4. These (1.4.3): Platz 7, gewertet mit 1.844.
5. These (1.4.17): Platz 3, gewertet mit 1,688.
Dagegen lagen bei den Medizinern die Thesen (1.4.2): Anlaufschwierigkei-
ten bezüglich der eingewiesenen Personen entfallen, mit 1,750 auf Platz 4
sowie die These (1.4.7): Öfteres Umlagern des Patienten würde sich redu-
zieren, mit 1,774 auf Platz 5.
Ergänzend soll erwähnt werden, dass die These (1.4.4): Die Notwendigkeit
einer eindeutigen Diagnose der Präklinik entfällt, mit einer Wertung von
2,913 bei der Gesamtbetrachtung den höchsten Wert erzielt hat, gleiches
Ranking lag auch bei den Medizinern vor mit einem Wert von 3,281.
Das gleiche Verfahren wurde für den zweiten Teil bezüglich des strukturel-
len Aufbaus einer Notfallaufnahme bei der Gesamtauswertung angewen-
det und ergab folgende fünf bestplatzierten Antworten, diesmal bei der
Möglichkeit von Platz 1 - 16:
1. These (2.1.16): Eine gute Anbindung bzgl. Transportwesens
(Liegendvorfahrt, Taxi- und Besucheranbindung) ist dringend notwendig.
Gewertet mit 1,207.
2. These (2.1.8): Isolierpatienten der Fallgruppe S4 sollten in ent-
sprechende Kompetenzzentren verlegt werden.
Gewertet mit 1,291.
3. These (2.1.1): Eine direkte räumliche Anbindung zur Radiolo-
gie mit CT ist notwendig.
Gewertet mit 1,321.
4. These (2.1.5): Zusätzlich werden mehrere direkt angebundene
allgemeine Untersuchungsräume benötigt.
Gewertet mit 1,412.
5. These (2.1.14): Eine Unterscheidung in der Notaufnahme zur
Weiterleitung nach Intensiv-, Intermediate- und Normal- Care- Betten ist
sinnvoll.
Gewertet mit 1,506.
109
Gleiche Bewertung bei der Gruppe der Mediziner ergab nun folgende ab-
weichende Aufstellung:
1. These (2.1.16): gleiche Wertung, gewertet mit 1,172.
2. These (2.1.8): gleiche Wertung, gewertet mit 1,226.
3. These (2.1.1): gleiche Wertung, gewertet mit 1,250.
4. These (2.1.5): gleiche Wertung, gewertet mit 1.313.
5. These (2.1.14): Platz 6, gewertet mit 1,516.
Dagegen lag bei den Medizinern die These (2.1. 6): Eine direkte Anbin-
dung zum Hubschrauberlandeplatz (z.B. Aufzug) ist notwendig, mit 1,438
auf Platz 5, welche in der Gesamtbewertung auf Platz 6 mit 1,518 gelegen
hat.
Ergänzend soll hier erwähnt werden, dass die These (2.1.7): Ein Isolierbe-
reich bis Stufe S3 sollte vorgehalten bzw. abtrennbar sein, mit einer Wer-
tung von 2,368 bei der Gesamtbetrachtung den höchsten Wert erzielt hat,
ein anderes Ranking lag hierfür bei den Medizinern mit Platz 12 vor mit ei-
nem Wert von 2.100, dagegen lag bei den Medizinern die These (2.1.15):
Eine unmittelbare Anbindung / Weiterleitung an Polikliniken / Ambulanzen
ist nötig, mit einem Wert von 2,290 auf dem letzten Platz.
3.4.3.2 Schwerpunkt Planer
Die zuvor bereits genannten folgenden fünf bestplatzierten Antworten der
Gesamtauswertung für den ersten Teil des Fragebogens waren:
1. These (1.4.15): Eine Weiterleitung der Patienten getrennt nach
Intensiv-, Intermediate- sowie Normal-Care-Betten ist absolut sinnvoll.
Gewertet mit 1,417.
2. These (1.4.5): Brandverletztenbehandlung sollten in Spezial-
kliniken anstatt Interdisziplinärer Notaufnahmen erfasst werden.
Gewertet mit 1,513.
3. These (1.4.1): Eine Interdisziplinäre zentrale Notaufnahme löst
die Schnittstellen- bzw. Übergabeproblematik in Bezug auf Erreichbarkeit
zwischen Rettungsdienst und Kliniken.
Gewertet mit 1,612.
4. These (1.4.3): Eigenes Notaufnahmestammpersonal anstatt
klinikweite Personalrotation führt zur Qualitätssteigerung.
Gewertet mit 1,690.
5. These (1.4.17): Eine fachübergreifende selbständige Notauf-
nahme sollte auch unter eigener Leitung geführt werden.
Gewertet mit 1,723.
110
Gleiche Bewertung bei der Gruppe der Planer ergab nun folgende abwei-
chende Aufstellung:
1. These (1.4.15): Platz 2, gewertet mit 1,353.
2. These (1.4.5): Platz 1, gewertet mit 1,313.
3. These (1.4.1): ebenso Platz 3, gewertet mit 1,500.
4. These (1.4.3): Platz 6, gewertet mit 1.647.
5. These (1.4.17): Platz 4, gewertet mit 1,545.
Dagegen lagen bei Planern die These (1.4.18): Eine entsprechende Fach-
arztweiterbildung für Intensiv- und Notfallmedizin ist notwendig, mit 1,618
auf Platz 5.
Ergänzend soll erwähnt werden, dass die These (1.4.4): Die Notwendigkeit
einer eindeutigen Diagnose der Präklinik entfällt, mit einer Wertung von
2,913 bei der Gesamtbetrachtung den höchsten Wert erzielt hat, fast glei-
ches Ranking, mit dem vorletzten Platz lag auch bei den Planern vor, al-
lerdings mit einem Wert von 2,633.
Auch hier sollen die zuvor bereits genannten Top Five der Gesamtauswer-
tung für den zweiten Teil des Fragebogens noch einmal kurz aufgezeigt
werden:
1. These (2.1.16): Eine gute Anbindung bzgl. Transportwesens
(Liegendvorfahrt, Taxi- und Besucheranbindung) ist dringend notwendig.
Gewertet mit 1,207.
2. These (2.1.8): Isolierpatienten der Fallgruppe S4 sollten in ent-
sprechende Kompetenzzentren verlegt werden.
Gewertet mit 1,291.
3. These (2.1.1): Eine direkte räumliche Anbindung zur Radiolo-
gie mit CT ist notwendig.
Gewertet mit 1,321.
4. These (2.1.5): Zusätzlich werden mehrere direkt angebundene
allgemeine Untersuchungsräume benötigt.
Gewertet mit 1,412.
5. These (2.1.14): Eine Unterscheidung in der Notaufnahme zur
Weiterleitung nach Intensiv-, Intermediate- und Normal- Care- Betten ist
sinnvoll.
Gewertet mit 1,506.
111
Wieder gleiche Bewertung bei der Gruppe der Planer ergab nun folgende
abweichende Aufstellung:
1. These (2.1.16): gleiche Wertung, gewertet mit 1,200.
2. These (2.1.8): Platz 3, gewertet mit 1,355.
3. These (2.1.1): Platz 2, gewertet mit 1,286.
4. These (2.1.5): gleiche Wertung, gewertet mit 1.400.
5. These (2.1.14): gleiche Wertung, gewertet mit 1,424.
Ergänzend soll auch hier erwähnt werden, dass die These (2.1.7): Ein Iso-
lierbereich bis Stufe S3 sollte vorgehalten bzw. abtrennbar sein, welche mit
einer Wertung von 2,368 bei der Gesamtbetrachtung den höchsten Wert
erzielt hatte, bei den Planern mit einem Wert von 2.586 den vorletzten
Platz belegte. Dagegen lag bei den Planern die These (2.1.9): Eine direkte
Laboranbindung ist notwendig, mit einem Wert von 2,844 auf dem letzten
Platz, bei den Medizinern lag diese These mit einer Wertung von 1,781 auf
Platz 10 und stellte insgesamt die größte Abweichung zwischen den bei-
den Gruppen dar.
3.5 Zusammenfassung
Die zuvor dargestellte Auswertung hat gezeigt, dass gerade im Teil 2 des
Fragebogens zum Thema der strukturellen Ausstattung einer Notfallauf-
nahme ein großer Konsens zwischen Planern und Nutzern besteht. Eine
Ausnahme bildete lediglich die Beurteilung der notwendigen Laboranbin-
dung, wobei die Höherwertigkeit der Nutzer in die weiteren Überlegungen
einfließen soll.
Nur geringfügig größer waren die Abweichungen im ersten Teil des Frage-
bogens, wenn auch nicht so gravierend wie zuvor auf Basis der Pretests
erwartet; so zeigen sie doch lediglich eine geringfügige unterschiedliche
Wertung der Personalstruktur und deren notwendige Ausbildung bei den
Nutzern, welche Berufsbedingt zu erklären ist.
Alles in allem, zeigte die vergleichende Betrachtung aber auch, dass die
Gesamtauswertung eine für das ganze Untersuchungskollektiv passende
Verteilung darstellte und bis auf die zuvor genannte Laboranbindung keine
weiteren großen Abweichungen mit sich brachte und dementsprechend die
Einzelaspekte bei dem Versuch der Darstellung eines idealtypischen Mo-
dells berücksichtigt werden sollten.
112
Kapitel 4
4 Fallzahlenermittlung von Notfallaufnahmen im In- u. Ausland 114
4.1 Einführung 114
4.1.1 Voruntersuchung 114
4.1.2 Ergebnisse der Voruntersuchung 114
4.2 Deutschland 116
4.2.1 Maximalversorger Uniklinik Aachen versus Uniklinik Mainz 116
4.2.1.1 Einleitung Standort / Geschichte Uniklinik Mainz 116
4.2.1.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahmen 118
4.2.1.2.1 Die Notfallaufnahme der Inneren, Geb. 207 119
4.2.1.2.2 Die Notfallaufnahme der Chirurgie, Geb. 505 120
4.2.1.2.3 Der Neubau 605 der Inneren Notfallaufnahme 121
4.2.1.2.4 Aussichten zur Notfallversorgung, Masterplan 2030 123
4.2.1.3 Fallzahlenbeschreibung Uniklinik Mainz 123
4.2.1.3.1 Beschreibung der inneren Notfälle 123
4.2.1.3.2 Beschreibung der chirurgischen Notfälle 124
4.2.1.3.3 Beschreibung der Ambulanten Notfälle 125
4.2.1.4 Einleitung Standort / Geschichte Uniklinik Aachen 126
4.2.1.5 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 127
4.2.1.6 Fallzahlenbeschreibung Uniklinik Aachen 129
4.2.1.7 Vergleichsbeschreibung 131
4.2.2 Spezialversorgung Bsp. Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn 132
4.2.2.1 Einleitung Standort / Geschichte UKB 132
4.2.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 134
4.2.2.3 Fallzahlenbeschreibung ukb 137
4.2.3 Regel- und Grundvers. am Bsp. Heilig-Geist-Hospital Bingen 138
4.2.3.1 Einleitung Standort / Geschichte Heilig-Geist-Hospital 138
4.2.3.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 139
4.2.3.3 Fallzahlenbeschreibung Heilig-Geist-Hospital 140
4.3 Niederlande 142
4.3.1 Die Gesundheitspolitik in den Niederlanden 142
4.3.2 Das Beispiel Uniklinik AZ Maastricht 145
4.3.3.1 Einleitung Standort / Geschichte AZ Maastricht 145
4.3.3.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 146
4.3.3.3 Fallzahlenbeschreibung AZ Maastricht 148
4.4 Österreich 150
4.4.1 Die Gesundheitspolitik in Österreich 150
4.4.2 Beispiele für Österreich 154
4.4.2.1 Einleitung Standort / Geschichte AKH Wien 155
4.4.2.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 155
4.4.2.3 Fallzahlenbeschreibung AKH Wien 158
4.4.2.4 Einleitung Standort / Geschichte LKH Graz-West 159
4.4.2.5 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme 160
4.4.2.6 Fallzahlenbeschreibung LKH Graz-West 162
113
4.5 Schweiz 163
4.5.1 Die Gesundheitspolitik in der Schweiz 163
4.5.2 Das Beispiel Stadtspital Triemli 167
4.5.2.1 Einleitung Standort / Geschichte Stadtspital Triemli 167
4.5.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme 169
4.5.2.3 Fallzahlenbeschreibung Stadtspital Triemli 173
4.6 Fallzahlenvergleich 174
114
4. Fallzahlenermittlung am Beispiel vorhandener
Notfallaufnahmen im In- und Ausland
4.1 Einführung
Die nachfolgenden Beispiele und deren Fallzahlenermittlungen beziehen
sich auf das Jahr 2005. Ausschlaggebend hierfür war die Entstehung der
Arbeit im Jahre 2007, da zu diesem Zeitpunkt viele Häuser ihre Geschäfts-
berichte 2006 und die damit verbunden Fallzahlenermittlungen noch nicht
abgeschlossen hatten und des weiteren die Klinik- und Ärztestreiks des
Jahres 2006 zu einer Fallzahlenverschiebung führte, welche als nicht all-
gemeingültig gewertet werden kann. So schrieb Schmidt, Verwaltungsdi-
rektor und Geschäftsführer des Klinikum Offenbach GmbH noch im Mai
2006 “Bei den Krankenhäusern, die sich direkt in der Auseinandersetzung
befanden, kommen für 2006 noch massive Erlöseinbußen aufgrund des
Streiks hinzu. Im Klinikum Offenbach beträgt allein das sich hieraus erge-
bende Ergebnisrisiko für das Jahr 2006 weitere 1,6 Millionen Euro.”285 Der
Ärztliche Direktor der Uniklinik Mainz, Galle sagte hierzu: “Er gehe davon
aus, dass rund 2000 Patienten nicht aufgenommen werden konnten. Dies
entspreche einem Erlösausfall von etwa 8 Mio. Euro.”286
Ergänzend soll hierzu erwähnt werden, dass die Analyse von Zusammen-
hängen zwischen Pflegestufen und der Struktur von Zentralen Notfallauf-
nahmen im Krankenhausbau eine Auseinandersetzung mit dem Status
Quo erfordert. Es soll versucht werden, gerade mit den nachfolgenden
Beispielen gezielt ausgesuchte Notfallaufnahmen, bzw. Notfallaufnahmesi-
tuationen darzustellen, welche erweiterndes Datenmaterial für eine ent-
sprechende Implikation liefern könnten.
4.1.1 Voruntersuchung
Da wie bereits mehrfach erwähnt die Daten von einer entsprechenden
Datenerhebung fehlen, bzw. nicht zentral erfasst wurden, war es
notwendig, selbst Daten zu erheben. Dementsprechend wurde eine
Voruntersuchung im Zuge einer Benchmarkstudie im August 2005 bis
Ende September 2005 unter den Universitätskliniken in Deutschland
gestartet.287
4.1.2 Ergebnisse der Voruntersuchung
Im Rahmen der Voruntersuchung worden u.a. neben Baustruktur,
Bettenzahlen, Anzahl der Intensivbetten aber auch Nutzflächen abgefragt.
285 f & w, führen und wirtschaften im Krankenhaus, Nr. 5/2006, S. 484-488
286 FAZ, 17.06.2006
287 vgl. Kapitel 2.9
115
Für die Arbeit interessant sollte sich die Frage nach der Zahl der Betten
und Intensivbetten erweisen. Der Mittelwert aller Häuser (n = 15) bei der
Bettenzahl bezogen auf das Jahr 2004 lag bei 1282 (Standartabweichung
von 220). Die Range (Spannweite) lag zwischen 778 und 1510 Betten, mit
einem Median von 1362 Betten.
Der Mittelwert der Intensivbetten aller Häuser (n - 15) auf Intensivstationen
lag bei 107 Betten (Standartabweichung von 25). Die Range lag zwischen
65 und 153 Betten, der Median bei 106 Intensivbetten. Dies entspricht
einem prozentualen Verhältnis der Intensivbetten zu Normalbetten von
7,79 Prozent im Mittelwert mit einer Standardabweichung von 1,81. Das
heißt, die Range lag hier bei 5,68 Prozent bis 11,86 Prozent bei einem
Median von 7,78 Prozent.
Weiterhin wurden im Rahmen der Voruntersuchung allgemeine Strukturen
in Bezug auf das Vorhandensein von einer zentralen Notfallaufnahme,
Notfallaufnahmestation, Ambulanzen und Patientenaufnahmen abgefragt.
Immerhin teilten acht Häuser (n = 15) mit, dies entspricht 50,0 % der
Häuser, dass sie eine zentrale Notfallaufnahme haben. Die restlichen acht
Häuser haben durchschnittlich 11,1 Aufnahmen mit einer
Standardabweichung von 7,2 bei einem Median von 11,0.
Im Zuge der Befragung nach der Aufnahme wurde ergänzend die Frage
nach dem Vorhandensein einer Notfallaufnahmestation und der
entsprechenden Bettenzahl gestellt. Hierbei gaben 11 von 16 Häusern an,
dass eine Notaufnahmestation vorhanden sei. Durchschnittlich sind 10,1
Betten mit einer Standardabweichung von 5,5 vorhanden. Die Range
beträgt hierfür 3 bis 26, mit einem Median von 10,0 Betten; wobei hier zu
überprüfen wäre, inwieweit es sich bei den Min- und Max-Werten um
Ausreißer handelt, da die restlichen Werte (n - 9) sich in einer Range von 6
bis 11 Betten befinden.
Bezüglich der Fallzahlenerfassung in der Notfallaufnahme gaben 9 von 15
Häusern an, dass sie die Zahlen der Notfallaufnahme neben der
allgemeinen Datenerhebung zur Patientenakte um die Auskunft der so
genannten Tagesentlassung, d. h. innerhalb von 24 Stunden wieder
entlassen, ohne stationäre Aufnahme, aufnehmen. Zehn von 15, also 67
Prozent unterscheiden die Fallzahlen nach Fachabteilungen bei reinen
Notfallpatienten und alle erfassenden Häuser (n = 14) unterscheiden bei
der stationären Aufnahme durch die Notaufnahme nach den
Fachabteilungen.
Insgesamt 13 von 15 Häusern erfassen die Weiterleitung in die Pflegestufe
der Intensive Care (86,7 Prozent), zwölf von 15 in die Normal Care (80,0
Prozent) und 7 von 15 in die Intermediate Care (46,7 Prozent), wobei diese
Reduzierung bedingt durch das Fehlen entsprechender Betten zu erklären
wäre.
Insgesamt waren von den zuvor genannten sieben Häusern, welche eine
Unterscheidung nach allen drei Pflegestufen vornehmen nur ganze drei
Häuser zur Datenübergabe bereit, wobei wiederum nur zwei Häuser die
Daten wirklich zur Verfügung stellten.
116
4.2 Deutschland
4.2.1 Maximalversorger Uniklinik Aachen versus Uniklinik Mainz
Der Vergleich zweier Maximalversorger scheint im Ansatz einerseits leicht,
da im Prinzip ähnliche Krankenhäuser, andererseits könnten zwei Häuser
aus architektonischer Sicht nicht verschiedener sein. Die Uniklinik
Aachen, ein Zentralgebäude, geplant und gebaut an einem Stück, da-
gegen die Uniklinik Mainz, eine Anlage in Campusstruktur aus dem Anfang
des zwanzigsten Jahrhundert, im zweiten Weltkrieg teilweise zerstört,
welche danach in 60 Jahren bis heute fast sämtliche bauliche Entwick-
lungen des deutschen Krankenhausbaues in Ansätzen mit erlebt hat.
4.2.1.1 Einleitungen Standort/Geschichte Uniklinik Mainz
Mainz, Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz, am Randgebiet des Rhein-
Main-Gebietes, hat 198.501 Einwohner (Stand Dez. 2006) mit einem
Ausländeranteil von 15,7 %. Der größte Teil der Bevölkerung liegt auch
hier wie in Gesamtdeutschland im mittleren Alter (35 - 55 Jahre) und auch
hier ist die Zahl der Jüngeren rückläufig.288
Neben der Universitätsklinik mit 1498 Betten auf 173.658 m²
Hauptnutzfläche, findet die Krankenversorgung in Mainz durch Sankt
Vinzenz, Elisabeth und Sankt Hildegardis Krankenhaus als Verbund
katholisches Klinikum mit insgesamt 687 Betten und durch das Deutsche
Rote Kreuz Krankenhaus, 100 Betten als Schmerzentrum Mainz, sowie in
drei Privatkliniken statt. Somit stehen 10.000 Einwohnern 134
Krankenhausbetten zur Verfügung; bei einem Bundesdurchschnitt von 51
Betten.289
Die Universitätsklinik Mainz, vom Städtischen Krankenhaus zum Maximal-
versorger, derzeit noch als Teil der Johannes Gutenberg Universität Mainz,
blickt in einer nunmehr über 60igjährigen Geschichte auf eine lange
Entwicklung zurück.
Im Jahre 1477 wurde in Mainz die Universität gegründet, “wenn auch die
Medizinische Fakultät gegenüber den humanistisch-philologischen
Fächern und der besonders gepflegten Jurisprudenz eher am Rande
gestanden hat;”290 erreichte sie seit 1784 unter Thomas Sommerring
(1755-1830) über die Landesgrenzen hinaus erstmals großen Ruhm291 um
dann am 31.08.1822 mit einem letzten Zusammentreten der Medizinischen
288 vgl. http://www.stadt-
mainz.de/C1256D6E003D3E93/vwLookupImagesforLoad/tab1_02.pdf/$FILE/tab1_02.pdf, Zugriff Mai 2007
289 vgl. http://www.meinestadt.de/mainz/statistik?Bereich=Menschen%2C+Stadt+%26+Umwelt, Zugriff Mai
2007
290 Dumont, F. (Hrsg.), Fischer, K.-D., Kutzer, M., Lilienthal, G., Sander, S., Thomann, K.-D.: Moguntia Me-
dica - das medizinische Mainz: vom Mittelalter bis in 20. Jhr.: Wylicil Verlag, Wiesbaden, 2002, S. 121
291 vgl. Dumont, F. et al, ebenda : S. 147
117
Fakultät aufgelöst und abgeschafft zu werden.292
Die Krankenhausgeschichte in Mainz legte nunmehr im 19. Jahrhundert
ihren Schwerpunkt auf großzügige Garnisonslazarette und ließ das
Stadtkrankenhaus in einem überalterten und beengten Rochusspital. Mit
Michael Reizinger wurde erst ein Neubau des Städtischen Krankenhaus
(1911-1914) initiiert. Die Hamburg-Eppendorfer Pavillonbauweise sollte für
Mainz aus hygienischen Gründen zum Vorbild werden, aber auch weil sie
sich gut mit der hier geplanten Gartenstadt vertragen würde.293
Trotz mehrerer Versuche der Klinikdirektion scheitert letztmals 1930 Hürth
an dem Versuch eine erneute Universitätsklinik bzw. eine Medizinische
Akademie in Mainz zu gründen.294
In den Jahren 1944 und 1945 wurde das Klinikum zum Teil schwer
beschädigt und entging beim Einmarsch der Amerikaner am 22.03.1945
nur aufgrund einer kampflosen Übergabe durch die Direktion weiterem
Artilleriebeschuss.295
Diese Vorgeschichte ist deshalb für die heutige Uniklinik relevant, da das
Vorhandensein eines, wenn auch teilweise stark zerstörten
Stadtkrankenhauses am 15.11.1946 zur Folge hatte, dass dies von der
Stadt Mainz der Medizinischen Fakultät der Johannes-Gutenberg-
Universität Mainz zur ‘Mitbenutzung für Forschung und Lehre’ zur
Verfügung gestellt werden konnte.296 Damit verbunden waren ein
kontinuierlicher Wiederaufbau und eine Weiterentwicklung auf der Basis
des städtebaulichen Grundrisses von 1914 in einzelnen Fakultäts-
gebäuden. Zwar gab es 1970 auch eine umfassende gutachtliche
Untersuchung zur Zentralisierung aller klinischen Disziplinen und
Einrichtungen in einem Großbau unter einem Dach. Hierzu wurde überlegt
den kompletten Kernbereich nach einem etappenweisen Abriss der
vorhandenen Bebauung für ein Großklinikum nach Vorbild des Allgemeine
Krankenhauses Wien und des Großklinikum Aachen zu verwenden.297
Da von diesen Gesamtentwicklungsplänen die entsprechenden Entschei-
dungsträger, auch unter der inzwischen immer wieder auftretenden Kritik
an der “Großmaschine” Krankenhaus abkehrten, wurde in den letzten 35
Jahren lediglich mit einer “Zielplanung 2001” aus dem Staatsbauamt
Rheinland-Pfalz eine immer wieder sich ändernde punktuelle Sanierung
bzw. Neubebauung vorgenommen.298
Im Jahre 2005 wurde erstmals seit den Achtzigern entsprechend mit der
Planung eines Masterplan 2030 begonnen, welcher sich zur Zeit noch in
der Ausarbeitungsphase befindet.
292 vgl. Dumont, F.; et al, ebenda : S. 189
293 vgl. Rörig, R.; Dumont, F. (Hrsg.): 50 Jahre Universitätsklinikum Mainz 1946-1996, Verlag Kirchheim,
Mainz 1996, S. 22
294 vgl. Mann, G.: Dumont, F. (Hrsg.): Medizin in Mainz; Verlag Kirchheim, Mainz, 1986, S. 52
295 Vgl. Rörig, R.: Die Mainzer Spitäler und Krankenhäuser, Verlag des Bischöflichen Stuhles, Mainz 1989, S.
137 ff
296 vgl. Rörig, R.: et al, 50 Jahre Universitätsklinikum, eben da, S. 48
297 vgl. Rörig, R.: et al., eben da, S. 139
298 vgl. Rörig, R. et al, eben da, S. 140 - 161
118
Abb. 4.2.1.1: Lageplan Uniklinik Mainz, Stand Juli 2007; Quelle: Uniklinik Mainz, Stabsstelle
Planung – Eigene Darstellung
4.2.1.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahmen
Eine zentrale Notfallaufnahme findet nicht statt. Patienten werden durch
das Wegeleitsystem zum einen in die Notfallaufnahme der Inneren und
zum anderen in die Notfallaufnahme der Chirurgie geleitet. Des Weiteren
verfügt die Klinik für Zahn-Mund-Kiefer sowie die Kliniken der
Kinderheilkunde, Augenheilkunde und weiter Kliniken über eigene
Notfallaufnahmen ohne spezielle Beschilderung. Die Notfallaufnahme der
Inneren, Gebäude 207, befindet sich in einem Gebäude, welches noch aus
der Zeit der Erstbebauung von 1914 stammt und mit seinem zum Teil
denkmalgeschützten Flur auch noch die Originalgestaltung dem Patienten
zeigt.
Zweiter offizieller Anlaufpunkt ist die Notfallaufnahme der Chirurgie, ein
Gebäude aus dem Jahre 1969, welches nach einer Brandkatastrophe am
31.03.1988 komplett saniert und erweitert wurde und am 20.05.1996
offiziell wieder in Betrieb des Klinikums übernommen wurde. Dieser
Umbau bzw. Wiederaufbau nebst Erweiterung wurde von dem
Ludwigshafener Büro Klump, Sander und Hofrichter ausgeführt und durch
119
das Staatsbauamt Mainz betreut.
Des weiteren soll hier der Neubau für die Innere Medizin von Tönies,
Schröter und Jansen aus Lübeck betrachtet und analysiert werden, da
dieses Gebäude als Nachfolgegebäude für das zuvor genannte Gebäude
207 die Notfallversorgung der Inneren übernehmen wird.
4.2.1.2.1 Die Notfallaufnahme der Inneren im Gebäude 207
Abb. 4.2.1.2.1: Grundriss Notfallaufnahme Mainz, Geb. 207; Quelle: Uniklinik Mainz,
Stabsstelle Planung – Eigene Darstellung
Das Raumprogramm lässt sich wie folgt gruppieren, wobei die gewählte
Aufteilung der Gruppierung für alle Beispiele dieser Arbeit gleich sein soll,
was bei dem einen oder anderen Beispiel vielleicht etwas überstrukturiert
scheinen kann.
1. Aufnahmeraum, mit Vorgelagertem Windfanfang ohne Liegendvorfahrt-
halle o.ä. mit entsprechender administrativer Aufnahme und Erst-
begutachtung und einer Wartezone. Die Fläche hierfür beträgt, ohne
Nebenflächen für Sanitärräume 73,3 m².
2. Ein 12 m² großer Notfallraum, ein weiterer Schockraum o.ä. ist nicht
vorhanden.
3. Ein Untersuchungsraum mit 16,0 m²
4. Ein internes Wartezimmer mit 13,7 m²
5. Zur vorstationären Aufnahme bzw. Patientenüberwachung stehen 13
Betten zur Verfügung, verteilt auf vier Zimmer mit entsprechendem
Nassbereich in angrenzenden, bzw. gegenüberliegenden Räumen. Bei
120
den Zimmern handelt es sich um ein 3-Bett-Zimmer mit 24,2 m², ein 2-Bett-
Zimmer mit 18,9 m², ein 3-Bett-Zimmer mit 22,5 m² sowie einem 5-Bett-
Zimmer mit 43,5 m² und 17,6 m² für die Nassbereiche. Hieraus ergibt sich
für diesen Bereich eine Gesamtfläche von 126,6 m².
6. Weiterhin sind 160,3 m² Fläche für Archive, Aufenthaltsräume,
Bereitschaftsraum und Nebenräume der Ver- und Entsorgung sowie der
Personalumkleiden der Notfallaufnahme zugeordnet, so dass alles in allem
eine Gesamtnutzfläche von 411,3 m² anzusetzen ist.
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.7 in der Anlage.
4.2.1.2.2 Die Notfallaufnahme der Chirurgie im Gebäude 505
Die chirurgische Notfallaufnahme befindet sich im Erdgeschoss des
Gebäudes 505, in einem dem Hochhaus vorgelagerten
Behandlungsgebäude im Süd-Westen des Klinikums mit angegliederter
Liegendvorfahrt für vier Rettungswagenstellplätze.
Abb. 4.2.1.2.2: Grundriss Notfallaufnahme Mainz, Geb. 505; Quelle: Uniklinik Mainz,
Stabsstelle Planung – Eigene Darstellung
Das Raumprogramm in diesem Gebäude bzgl. Notfallaufnahme ist wie
folgt gegliedert:
1. Anmeldung/Aufnahmeraum mit vorgelagertem Windfang, welcher nur
durch die Halle der Liegendvorfahrt (vier Rettungswagenstellplätze) zu
erreichen ist für eine entsprechende administrative Aufnahme. Die Fläche
beträgt ohne Verkehrsflächen 16,3 m².
2. Anschließend aus einem Schockraum mit 84,4 m²
121
3. Einem Untersuchungs- und Behandlungsbereich mit vier
Behandlungsräumen mit je 16,9 m² einem Eingriffsraum (43,3 m²), einem
Gipsraum mit 33,0 m² sowie dem entsprechenden Vorbereitungsraum
(12,0 m²) und einem dazugehörigen Waschraum von 8,7 m², das heißt in
der Summe verfügt dieser Bereich über 164,4 m².
4. Der interne Patientenbereich besteht aus einer 45,0 m² großen
Wartezone mit entsprechender WC-Anlage (8,0 m²)
5. Zur vorstationären Aufnahme verfügt die Notfallaufnahme über einen
16,9 m² großen Ruheraum.
6. Weiterhin sind 176,2 m² Fläche für Lagerräume, Aufenthaltsraum
Arztdiensträume und Nebenräume der Ver- und Entsorgung der
Notfallaufnahme zugeordnet. Dies ergibt somit alles in allem eine
Gesamtnutzfläche von 511,3 m²
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.8 in der Anlage.
Der Vollständigkeitshalbe soll hier erwähnt werden, dass das
Raumprogramm ursprünglich für die Notfallaufnahme einen eigenen, der
Notaufnahme zugeordneten Notfall-OP mit 42,0 m² vorgesehen hatte.
Dieser OP-Bereich hatte mit allen Nebenräumen eine Gesamtfläche von
165,0 m², wird aber heute komplett für das OP-Routineprogramm
verwendet und steht der Notfallversorgung nur noch bedingt zur
Verfügung.
Ähnliche Wandlung fand mit der Aufnahmestation ‚Spätpatienten’ (6
Betten) mit 99,6 m² statt, welche heute nach der Bettenschließung als
Bürofläche verwendet wird.
4.2.1.2.3 Die neue Notfallaufnahme der Inneren im Neubau 605
Die Fächer der Inneren, auch konservative Fächer genannt, waren im
Jahre 2006 noch auf 18 Häuser im Gelände der Uniklinik Mainz verteilt.
Jahrzehnte wurden über einen Neubau der Inneren Medizin nachgedacht
und heftig diskutiert. Letztendlich führte der Brand von 1988 in der
Chirurgie wieder zu einer Verschiebung.
Im Jahre 1999 sollte dann aber endlich mit den Vorplanungsarbeiten
begonnen werden, nach entsprechender Zustimmung im Aufsichtsrat und
in den Ministerien der Landesregierung startete im August 2000 der
Planungsbeginn, April 2003 folgte die Grundsteinlegung und im Juli 2007
konnte das Gebäude mit 19.968 m² Hauptnutzfläche dem Klinikum
übergeben werden.
122
Abb. 4.2.1.2.3: Grundriss Notfallaufnahme Mainz, Geb. 605; Quelle: Uniklinik Mainz,
Stabsstelle Planung – Eigene Darstellung
Ein wichtiger Bestandteil des Neubaus ist aufgrund der zuvor
beschriebenen Situation der Aufbau einer neuen konservativen
Notfallaufnahme, welche im Gebäude durch die Anbindung einer Chest-
Pain-Unit sowie durch die Integration einer Stroke-Unit der Neurologie
ergänzt wurde. Vertieft soll hier primär das Raumprogramm der
Notfallaufnahme im Erdgeschoß im Süd-Westen des Gebäudes:
1. Die Aufnahme bestehend aus einem Auffangbereich, welcher direkt
durch die Halle der Liegendvorfahrt (drei Rettungswagenstellplätze)
erreicht wird, mit angeschossener Leitstelle zur administrativen Aufnahme
mit insgesamt 65,4 m²
2. Schockraum mit Schleuse (gesamt 40,1 m²) zur Erstversorgung
3. Drei Untersuchungsräume, wovon zwei mit einer Schleuse versehen
sind und jeweils 43,3 m² haben; der dritte Raum hat eine Fläche von 25,6
m²; ergibt eine Gesamtbehandlungsfläche von 112,2 m²
4. Wartezimmer mit WC-Anlage (22,1 m²) welches für den Inneren Bereich
der Notfallaufnahme genauso wie für die Aufnahmepatienten zu sehen ist.
Diese Doppelfunktion der Aufnahme und innerer Koordination übernimmt
die Leitstelle.
5. Aufnahmebettenzimmer und Überwachungsplätze, hierfür stehen zwei
Räume mit jeweils vier Beobachtungsplätze (31,8 m² + 29,8 m²) zur
Verfügung, zuzüglich drei Ein-Bettzimmer und sechs Zwei-Bettzimmer mit
entsprechenden Nasszellen und einer Gesamtfläche von 280,9 m².
6. Ebenso stehen für die Dienst- und Sozialräume sowie für die Ver- und
Entsorgungsräume weitere 159,1 m² zur Verfügung, so dass die
Gesamtnutzfläche mit 679,8 m² für die neue Notfallversorgung der Inneren
123
Medizin anzusetzen ist. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter
Punkt 8.9 in der Anlage.
4.2.1.2.4 Aussichten zur Notfallversorgung- Masterplan 2030
Die weiteren Perspektiven sind zunächst durch die vorhandene und zurzeit
noch von diversen Klinikleitern gewünschte Trennung der chirurgischen
und konservativen Fächer geprägt. So ist es dem Klinikvorstand nicht
gelungen bereits im Neubau 605 eine interdisziplinäre zentrale
Notfallaufnahme, wenn auch nur Zeitweise in der Nacht, oder am
Wochenende zu etablieren.
Weiterhin ist die Entwicklung geprägt durch einen Neubau Namens „708
Hubschrauberlandeplatz“ in unmittelbarer Nähe und mit direkter Anbindung
an das Gebäude der Chirurgischen Fächern 505. Zum Thema Rettungs-
hubschrauber sei anzumerken, dass z. Zeit der ADAC-Hubschrauber
Christoph 77 auf dem Gelände mit einem Bodenlandeplatz stationiert ist
und der Neubau einen Dachlandeplatz incl. eines Hangars ausgeführt wird.
Nicht desto Weniger ist das Klinikum Mainz sich der zukünftigen
Entwicklung zur interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme bewusst und
hat entsprechend in seinem Masterplan einen Erweiterungsbau zwischen
den Gebäuden der Inneren- und Chirurgischen Medizin mit direkter
Anbindung an beide Gebäuden sowie einer direkten Anbindung an den
Neubau Hubschrauberlandeplatz und der Zusammenführung der
Liegendvorfahrten quasi als Bindeglied aller aufgenommen. Mit einer
Realisierung ist aber nach jetzigem Stand nicht vor 2018 zu rechnen.
4.2.1.3 Fallzahlenbeschreibung der Uniklinik Mainz
Die Fallzahlen sollen aus den zuvor beschriebenen Situationen erst einmal
getrennt nach den beiden Notfallaufnahmen beschrieben werden, um sie
dann im Gefüge der Gesamtzahlen darzustellen.
4.2.1.3.1 Beschreibung der inneren Notfälle
In Zusammenarbeit mit der Leitung der Notfallaufnahme wurden die
Fallzahlen 2005 ermittelt und mit den Gesamtzahlen der Inneren Fächer
auf Basis des Jahresberichtes der Patientenverwaltung analysiert. 2005
wurden insgesamt 8.569 Fälle, das entspricht einem Tagesschnitt von 23
Patienten, in der Notfallaufnahme behandelt. Von den 35.864 ambulanten
Fällen der Inneren Fächer wurden 3.880 Fälle in der Notfallaufnahme der
Inneren ambulant behandelt und versorgt, dies entspricht 10,82 % der
ambulanten Fälle. Von den 17.219 Stationären Fällen wurden 4.689 Fälle
stationär über die Notfallaufnahme aufgenommen, dies entspricht somit
27,23 % der gesamten entsprechenden stationären Fälle. Von den
stationären Aufnahmen (4.689=100%) wurden 163 Fälle (=3,48 %) auf
124
Intensiv - und 761 Fälle (=16,23 %) auf die Intermediate-Care-Station
weitergeleitet, das heißt ebenso dass 3.765 Fälle (80,29 %) auf die
Stationen der Normalpflege verteilt bzw. weiter versorgt wurden.
3880
13339
4689
31175
0
20000
40000
60000
UK Mainz - Innere
Rest Ambulant
Ambulant NFA
Rest Stationär
Stationär NFA
Abb. 4.2.1.3.1: Fallzahlen Innere, Mainz 2005
Von den zuvor genannten Fallzahlen (Gesamt=8.569) und der reinen
Untersuchungsfläche des Raumprogramms ausgehend (= 28,0 m²) ergibt
sich ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 306,04 Stk./m².
(Anm.: Fallzahlen (Stk.) dividiert durch Untersuchungsfläche (m²) =
Flächen-Fallzahl-Faktor (Stk./m²))
Der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Häusern wurde bewusst nur
die Fläche der reinen Untersuchungs- und Behandlungseinheiten
angesetzt, denn wie die diversen Beispiele dieser Arbeit zeigen werden
und auch andere Häuser, welche hier nicht aufgeführt werden, zeigten,
besteht gerade im Bereich der Nebenräume eine gravierende Differenz,
die sich primär über eine vorhandene Zuordnung, oder einer allgemeinen
Mitnutzung erklären lässt.
4.2.1.3.2 Beschreibung der chirurgischen Notfälle
Ebenso wurden die Fälle der zweiten Notfallaufnahme, hier die der
chirurgischen Notfälle, ermittelt. Dabei kamen folgende Fallzahlen
zusammen: Im Jahre 2005 wurden insgesamt 7.482 Fälle, das entspricht
einem Tagesschnitt von ca. 21 Patienten in der Notfallaufnahme
behandelt. Von den 27.625 ambulanten Fällen der Chirurgischen Fächer
wurden 5.608 Fälle in der Notfallaufnahme ambulant behandelt und
versorgt. Dies entspricht 20,30 % der ambulanten Fälle. Von den 13.114
stationären Fällen wurden 1.874 Fälle über die Notfallaufnahme
aufgenommen. Dies entspricht somit 14,29 % der gesamten chirurgischen
stationären Fälle.
125
1874
11240
5608
22017
0
15000
30000
45000
UK Mainz - Chirurgie
Rest Ambulant
Ambulant NFA
Rest Stationär
Stationär NFA
Abb. 4.2.1.3.2: Fallzahlen Chirurgie, Mainz 2005
Von den zuvor genannten Fallzahlen (gesamt=7.482) und der reinen
Untersuchungsfläche des Raumprogramms ausgehend (= 248,8 m²) ergibt
sich ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 30,07 Stk./m², was einem Zehntel bei
den Fallzahlen der Inneren entspricht und die schlechten
Raumverhältnisse des Bestandes noch einmal belegt.
4.2.1.3.3 Beschreibung der Ambulanten Notfälle
Zum Thema Notfälle sei noch ergänzend ein Aspekt der Uniklinik Mainz
aufgezeigt, der aber für alle Häuser, ohne zentrale interdisziplinäre
Notfallaufnahmen stehen kann: Das Klinikum weist in seinem
Wirtschaftsplan 2006 exakt 32.008 Notfälle für das Jahr 2005 aus, wobei
allerdings nur 16.051 Fälle von den beiden zuvor beschriebenen
Notfallaufnahmen erfasst wurden, d. h. im Umkehrschluss 15.957 Fälle
erscheinen in den entsprechenden Kliniken wie z.B. Zahn-, Mund-,
Kieferklinik, HNO-Klinik, Hautklinik, etc. einfach und unkontrolliert in der
Aufnahme, bzw. Poliklinik, oder einer entsprechenden Sprechstunde und
machen jegliche Planung und Steuerung zunichte.
126
4.2.1.4 Einleitung Standort/Geschichte Uniklinik Aachen
Das Universitätsklinikum Aachen als Teil der Rhein Westfälischen
Technischen Hochschule (RWTH) wurde 1984 fertig gestellt, feierlich
eingeweiht am 21.März 1985, erbaut von den Architekten Weber, Porand
und Partner, aus Aachen. Planungsbeginn 1969, Baubeginn 1972. Das
Gebäude hat die Masse von ca. 257 x 134 m (Breite x Länge) und mit ca.
6.600 Räumen eine Bausumme von 2,06 Milliarden DM benötigt.299
Am besten beschreibt Davis dieses Mammutwerk der High-Tech-
Architektur in seinem gleichnamigen Buch:
“Das Gebäude, oder besser die Megastruktur, enthält Hörsäle, Labors und
weitere Räumlichkeiten für Forschung und Lehre, Caféterias und
Sozialräume sowie Krankenzimmer, Diagnose - und Behandlungsräume.
24 Türme mit einer Höhe von 54 m, die in vier parallelen Reihen zu jeweils
sechs Türmen angeordnet sind, bestimmen den gesamten Komplex”.300
Zum Thema Gestaltung des Hauses in der Form der Darstellung von
Technik erläuterte Kunz 1990, dass das Ergebnis der Gestaltungsabsicht
des Architekten die Bedeutungsübertragung des Innern mit den Inhalte
korrelieren zu lassen, sich nicht vollständig decken würde und man
vermutlich noch einige Jahrzehnte warten müsse, um festzustellen ob
nach dem Zeitbedingten Verblassen des Technikimages der verbleibende
ästhetische Gehalt ausreicht, um der Architektur des Gebäudes Bestand
zu verleihen.301
Inwieweit dies ausgereicht hat, oder nicht, lässt sich vielleicht am Besten
an der Diskussion zwischen Denkmalpflege und Klinikum erläutern; so
erklärte gemäß Bericht des Westdeutschen Rundfunks der nordrhein-
westfälische Baumeister Wittke, dass er das Verfahren zur
Unterschutzstellung 2006 abschließen möchte. Ebenso hieß es in dem
Artikel, dass das Rheinische Amt für Denkmalpflege aufgrund eines
Gutachtens bereits am 20. September 1999 den Denkmalwert des
Universitätsklinikums festgestellt habe.302
Die Klinik ist Maximalversorger mit 1491 Betten (2005) auf 143.781 m²
Hauptnutzfläche in einem einzigen Zentralgebäude.
Aachen, ist eine Stadt mit fast 258.000 (2005) Einwohnern303 und einer
Altersstruktur ähnlich geprägt wie das gesamte Bundesgebiet, denn den
17% 0-20 jährigen stehen 21,2% 60jährige und ältere gegenüber. Trotz
299 vgl.
http://www.ukaachen.de/go/show?ID=1208832&DV=0&COMP=page&ALTNAVID=1240508&ALTNAVD
V=0
300 Davis, C.; High-Tech-Architektur; Hatje-Verlag, Stuttgart, 1988, S. 132
301 vgl. Kunz, J.: Darum Sichtinstallation, in: Detail 1990, Nr. 6, Verlag: Institut für internationale Architek-
tur-Dokumentation, München, S. 583
302 vgl. Nitschmann, J.; Denkmalschutz fürs Aachener Uniklinikum, Stand 14.03.2006, unter:
http://www.wdr.de/themen/politik/nrw02/klinikum_aachen/index.jhtml, Zugriff Mai 2007
303 vgl.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/einwohnerzahl_2006.html,
Zugriff Mai 2007
127
alle dem ist die Bevölkerungsstruktur ebenso durch 36.600 Studenten
(2003) geprägt.304
Bekannt ist die Stadt Aachen, welche erstmals als “Aquis Villa” schriftlich
765 n. Chr. erwähnt wurde, aber auch schon im 1. Jhr. als römischer
Bade- und Militärort genutzt wurde, vielmehr durch den Aachener Dom, mit
seinen karolingischen Mittelstück (Oktogon) und den Carolus Thermen des
Bad Aachens.305
Geographisch geprägt ist die Stadt Aachen auch durch die “westliche
Randlage” in Deutschland, denn bis zur Bundesgrenze zu den
Niederlanden sind es nur 21,8 km und bis zur Bundesgrenze zu Belgien
ebenso nur 23,8 km, das heißt die Stadt Maastricht (siehe auch Kap. 4.3)
liegt mit 39 km Abstand 35 km näher an Aachen als zum Beispiel mit 74
km Köln.306
Dementsprechend verständlich klingt die Vision, dass die Unikliniken
Aachen und Maastricht zu einer so genannten Europaklinik
zusammenwachsen könnten, denn immerhin seit 2004 besteht ein
Kooperationsvertrag mit dem Academisch Ziekenhuis Maastricht.307
Bezüglich der Bettenstruktur und Krankenhausversorgung in Aachen lässt
sich festhalten, das im Jahre 2003 insgesamt 5 Akut-Krankenanstalten mit
ca. 2400 Betten hatte, wovon allein ca. 63 % auf das Klinikum Aachen fie-
len.308
4.2.1.5 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme
Das Klinikum Aachen ist in seiner Versorgungsstruktur, Größe, Fallzahlen
und Bettenstruktur ein gleichwertiges Vergleichshaus zur Uniklinik Mainz,
kann aber durch die kompakte Zentralstruktur des Gebäudes und der dazu
auch noch vorhandenen kompakten Einheit einer interdisziplinären
zentralen Notfallaufnahme die grundlegenden Ideen zum Vorteil ebenen
und diesen auch anhand von Zahlen und Flächen-Nutzungs-Faktoren
belegen. Dies soll in diesem und dem folgenden Kapitel an Hand von
entsprechendem Zahlenmaterial aus dem Jahre 2005 verdeutlicht und
aufgezeigt werden.
304 Vgl. http://www.aachen.de/DE/tourismus_stadtinfo/pdf/statistik/zahlendatenfakten2004.pdf, Zugriff Mai
2007
305 vgl. http://www.aachen.de/De/tourismus_stadtinfo/pdf/pressetexte/Aachen_historische_Daten.pdf,
Zugriff Mai 2007
306 vgl. http://www.marketing-aachen.de/de/druckansicht.php?c=8, Zugriff Mai 2007
307 vgl. Döpp, S.; Aachen und Maastricht planen eine gemeinsame Uniklinik, Eins und Eins macht drei; Be-
richt von 10.04.2007 unter: http://www.wdr.de/themen/wissen/forschung/europaklinik/index.jhtml, Zugriff
Mai 2007
308 vgl. Abteilung Statistik der Stadt Aachen (Hrsg.); Aachener Daten & Diagramme, Aachen, 2004, S. 39
128
Abb. 4.2.1.5.1: Übersichtsplan Uniklinik Aachen; Quelle: Wischer, R.; Riethmüller, H.-U.: Zu-
kunftsoffenes Krankenhaus, Springer Verlag, Wien, New York, 2007
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
Abb. 4.2.1.5.2: Grundriss Notfallaufnahme Uniklinik Aachen; Quelle: Uniklinik Aachen,
Technische Abteilung – Eigene Darstellung
Die Zentrale Notfallaufnahme in Aachen befindet sich zwei Ebenen unter
dem Eingangsbereich ist aber durch eine entsprechende Freilegung des
Gebäudes im Bereich der Zufahrt so strukturiert, dass ihre Fläche an der
Außenfassade des Gebäudes liegt. Ihre unmittelbare Eingangssituation ist
geprägt von der Vorgelagerten Liegenkrankenvorfahrt, welche sich quasi
129
direkt unter dem Haupteingang des Gebäudes befindet, sodass zumindest
Teilbereiche direkt mit Tageslicht und natürlicher Belüftung versorgt
werden. Das Raumprogramm lässt sich wie folgt gruppieren:
1. Aufnahme; bestehend aus entsprechenden Anmeldeboxen mit
rückwärtigem Arbeitsbereich und dazugehörigem Warteraum. Die Fläche
hierfür beträgt ohne Verkehrs- und Nebenflächen für Sanitärräume 64,7
m².
2. Zwei Schockräume mit je 44,1 m² + 21,6 m², hier ist durchaus eine
Verstärkung eines internistischen und neurologischen Schwerpunktes zu
sehen, da ein weiterer multifunktionaler Einriffsraum, mit entsprechendem
Röntgenarbeitsplatz und direkter MRT-Anbindung in unmittelbarer
Nachbarschaft zur zentralen Notfallaufnahme sich befindet, welcher aber
aufgrund der räumlichen Anordnung der radiologischen Abteilung zur
entsprechenden Verwendung zugeordnet ist.
3. 14 Untersuchungsräume von 11,9 m² bis 27,0 m² bestehend aus 8
interdisziplinär genutzten Einheiten sowie 4 schwerpunktmäßig chirurgisch
genutzten Räumen und 2 Räumen der Kinderversorgung eingeplanten
Räumen. Die Untersuchung bzw. Versorgung von Augen-; HNO- und
Frauenheilkundenotfällen findet in den Interdisziplinären Einheiten ebenso
statt wie psychiatrische Notfallbehandlung. Insgesamt stehen somit 208,7
m² an Untersuchungsräumen zur Verfügung.
4. Die Schaltzentrale und interne Verteilerfunktion übernimmt der zentrale
Stützpunkt mit 21,2 m², dies ist quasi eine Rezeption mit angegliedertem
Personalaufenthaltsraum von 27,3 m², zuzüglich ca. 22 m² Wartezone,
abgeteilt von der Verkehrsfläche als Vorzone zu den Untersuchungs- und
Behandlungsräumen.
5. Zur Vorstationären Aufnahme bzw. Patientenüberwachung stehen 14
Betten der Aufnahmepflege zur Verfügung verteilt auf 5 Zimmer mit jeweils
einer Nasszelle, wobei es sich hierbei um 4-Bett-, bzw. 1-Bettzimmer
handelt; zuzüglich eines Spezialzimmers mit einer Nasszelle für
entsprechende Separierung von Patienten. Hieraus ergibt sich somit für
diesen Bereich eine Gesamtfläche von 192,9 m².
6. Weiterhin sind 176,4 m² Fläche für Büro, Arztdienst, Bereitschafts- und
Nebenräume der Ver- und Entsorgung der Notfallaufnahme zugeordnet, so
dass die Gesamtnutzfläche mit 785,8 m² anzusetzen ist.
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.10 in der Anlage.
4.2.1.6 Fallzahlenbeschreibung Uniklinik Aachen
In Zusammenarbeit mit dem medizinischen Leiter der Notfallaufnahme
wurden die Fallzahlen des Jahres 2005 ermittelt und im Zusammenhang
mit den Gesamtzahlen des Hauses analysiert.
Von den 110.265 ambulanten Fällen des Klinikum wurden 23.507 Fälle in
der Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies entspricht somit 18,79 %
aller ambulanten Fälle. Von den 43.050 Stationären Fällen wurden 14.131
130
Fälle stationär über die Notfallaufnahme aufgenommen, dies entspricht
32,82 % der gesamten stationären Fälle des Hauses. Von den stationären
Aufnahmen (14.131 = 100 %) wurden 254 Fälle (= 1,8 %) auf Intensiv-
(120 Betten) und 320 Fälle (=2,26 %) auf die Intermediate-Care-Station (48
Betten) weiter geleitet, das heißt im Umkehrschluss, dass 54,38 % bzw.
7.685 Fälle wurden auf die Stationen der Normalpflege (1.400 Betten) der
Klinik verteilt bzw. 5.872 Fälle = 41,55 % wurden über die Aufnahmestation
der Notfallaufnahme versorgt.
14131
28919
25507
110265
0
25000
50000
75000
100000
125000
150000
175000
200000
UK Aachen
Rest Ambulant
Ambulant ZNA
Rest Stationär
Stationär ZNA
Abb. 4.2.1.6. Fallzahlen Aachen 2005
Aufbauend auf der Basis dieser Fallzahlen (gesamt 39.638) und der reinen
Fläche der Behandlungseinheiten bzw. Schockräumen (274,3 m²) ergibt
sich eine Flächen-Fallzahl-Faktor von 144,49 Stk./m² berechnet auf der
gleichen Basis wie beim Uniklinikum Mainz.
Ausgehend von einer Gesamtfallzahl von 39.638 und einer Anzahl von 16
Untersuchungs- und Behandlungsräumen bzw. Schockräumen ergibt sich
somit ein Tagesdurchschnitt von 6,79 Fällen pro Untersuchungseinheit. Bei
einem Spitzenzeitfaktor von 14 Fällen und einem durchschnittlichen
Zeitfenster von 30 Minuten pro Fall entspricht dies 7 Interdisziplinären U/B-
Räumen zuzüglich der fachspezifischen Einheiten.
131
4.2.1.7 Vergleichsbeschreibung
Uniklinik Uniklinik
Aachen Mainz
Stationäre Fälle ges.: 43.050 57.222
Notfallaufnahme* 14.131 6.563
32,82% 11,47%
Ambulante Fälle ges.: 135.772 161.890
Notfallaufnahme* 25.507 9.488
18,79% 5,86%
* = Aachen: Zentrale Notfallaufnahme
= Mainz: Nur Innere und Chirurgie
Tab. 4.2.1.7: Vergleichszahlen Fallzahlen 2005 Unikliniken Aachen / Mainz
Die Uniklinik Aachen hatte 2005 insgesamt:
43.050 Stationäre Fälle, mit einem 14.131 fallstarken
Notfallaufnahmeanteil somit werden 32,82 % der stationären
Falleinnahmen des gesamten Hauses hier aufgenommen und
135.772 Ambulante Fälle, mit einem 25.507 fallstarken
Notfallaufnahmeanteil, dies entspricht 18,79 % aller ambulanter Fälle des
Hauses, das heißt aber auch, dass 22,17% der Gesamtleistung des
Hauses über die Notfallaufnahme erfolgt, bezogen auf die
Gesamtbettenzahl (1.568) ergibt sich hier ein Fallzahl-Bettenfaktor von
347,63 (f=1.568 / 100 * 22,17).
Dagegen hat die Uniklinik Mainz insgesamt 57.222 stationäre Fälle, mit
einem 6.563 Fallstarken Anteil der beiden Notfallaufnahmen (dies
entspricht somit 11,47%) und 161.890 ambulante Fälle, mit einem 9.488
Fallstarken Notfallaufnahmeanteil der beiden zuvor beschriebenen
Notfallaufnahmen, dies entspricht 5,86% der ambulanter Fälle, unter
Berücksichtigung der weiteren, auf mehrere Häuser verteilten Notfälle von
insgesamt 15.957 Notfällen, dies entspricht zuzüglich 7,28% der Fälle, das
heißt aber auch 14,61% der Gesamtleistung des Hauses erfolgt über die
Notfallaufnahmen, bezogen auf die Gesamtbettenzahl (1.498) ergibt sich
hier ein Fallzahl-Bettenfaktor von nur 218,86.
Hierzu sei aber auch eine Anmerkung der Patientenverwaltung des
Klinikums zitiert, welche die Zählung der Notfälle außerhalb der beiden
Notfallaufnahmen als unzureichend erachtet und deshalb die Vermutung
geäußert hat, dass das Zahlenmaterial nur einen Teil der wirklichen
Notfälle widerspiegelt, da hier oftmals Notfälle als normale
Tageseinweisung aufgenommen werden, sodass der wirkliche Anteil der
Notfälle als wesentlich höher anzusehen sei. Eine Aussage, welche auch
durch eine ausführliche Recherche vor Ort in einigen Kliniken weder
bestätigt noch widerlegt werden konnte.
132
4.2.2 Spezialversorgung am Beispiel Unfallkrankenhaus Berlin-
Marzahn
In dem nachfolgenden Kapitel soll nunmehr ein Allgemeinkrankenhaus der
Schwerpunktversorgung vorgestellt werden, welches besonders durch
seine anfängliche Doppelfinanzierung durch das Land Berlin und
beteiligten Berufsgenossenschaften eine besondere Stellung erhielt, denn
das Haus muss einerseits ein Versorgungsangebot für Unfallverletzte über
das Land Berlin hinaus gewährleisten, ist aber mit seinen 538 Betten im
Krankenhausplan des Landes Berlin aufgenommen,309 wobei nach einem
zwischenzeitlichen Ausstieg des Landes Berlin der Verein für
Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Berlin e.V. alleiniger
Krankenhausträger ist.310
4.2.2.1 Einleitung Standort/Geschichte Unfallkrankenhaus Berlin-
Marzahn
Das Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn wurde auf dem Gelände des
Fachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie “Wilhelm Griesinger” im
Jahre 1994-97, Architekt Karl Schmucker und Partner, Mannheim,
errichtet. Der Neubau entstand im Kontext eines Hauses in Pavillonstruktur
mit einer großzügigen Parkanlage, welche zwischen 1890 und 1893 vom
damaligen Stadtbaurat Blankenstein geplant wurde und 1987 unter
Denkmalschutz gestellt wurde.311
Zander erläutert ergänzend, dass unmittelbar östlich der Haupthalle der
alten Anlage der Magistrat von Berlin 1987 mit dem Bau eines
Stadtbezirkskrankenhauses für rund 600 Betten begonnen hatte und dass
bis zum Baustopp 1989 die ersten drei Geschosse für die Polikliniken
sowie der Aufzugsturm von über 12 Geschosse, nebst Techniktrakte als
Großplattenrohbau bereits fertig gestellt waren.312
Da eine Übernahme dieses Rohbaubestandes funktional, städtebaulich
wie auch bauphysikalisch 1991 als nicht wünschenswert erschien, hat der
Senat von Berlin in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften die Einrichtung und den Betrieb
des neu zu erbauenden Krankenhauses Marzahn beschlossen, hierfür sei
der Hauptgrund die akute Unterversorgung des Bezirkes Marzahn und
Hellersdorf gewesen.313
309 vgl. Architekten- und Ingenieur-Verein zu Berlin (Hrsg.) Berlin und seine Bauten, Teil VII, Band A Kran-
kenhäuser, Verlag Ernst & Sohn, Berlin 1997, S. 134 f
310 vgl. Qualitätsbericht 2004, Seite 4, unter: http://www.bg-kliniken.de/files/vbgk_klinik-
pdf/Unfallkrankenhaus_Berlin_261101754_01_2004_pdf.pdf, Zugriff Mai 2007
311 Vgl. Senatverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (Hrsg.), Krankenhäuser für Berlin, Projekte der
90er Jahre, Städtebau und Architektur, Bericht 36, 1996, S. 140 ff
312 vgl. Architekten- und Ingenieur Verein zu Berlin (Hrsg.) Berlin und seine Bauten, Teil VII, Band A Kran-
kenhäuser, Verlag Ernst & Sohn, Berlin 1997, S. 135
313 vgl. Senatsverwaltung für Bauer, Wohnen und Verkehr (Hrsg.), eben da, S. 140
133
Das Haus beschreibt sich wie folgt selbst: “Das ukb ist akademisches
Lehrkrankenhaus und hat einen Allgemeinen Versorgungsauftrag: Alle 538
Betten sind im Landeskrankenhausplan berücksichtigt.
Das ukb hat einen besonderen unfallmedizinischen überregionalen
Schwerpunkt. Dieser liegt in der sehr engen Zusammenarbeit der Klinik für
Unfall- und Wiederherstellungschirurgie, unter der Leitung von Prof. Dr.
med. Axel Ekkernkamp und der Abteilung für Hand- und Mikrochirurgie, die
Kliniken für Neurochirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie
Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie. Ärzte und
Pflegekräfte des ukb sind auf Großschadensereignisse und
Katastrophensituationen in der Hauptstadt und im Umland jederzeit
vorbereitet. Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Zentrum für
Schwerbrandverletzte mit Plastischer Chirurgie sowie das Zentrum für
Rückenmarksverletzte. Beide Einrichtungen haben einen überregionalen
Versorgungsauftrag.
Für die Versorgung von Notfallpatienten runden außerdem die Klinik für
Innere Medizin mit zwei hochmodernen Herzkatheterlaboren, die Kliniken
für Neurologie, Urologie, Chirurgie sowie für Hals-, Nasen- und
Ohrenheilkunde das Leistungsspektrum des ukb ab. Schwerstverletzte und
andere Notfallpatienten können über zwei Hubschrauberlandeplätze auf
dem Dach des Unfallkrankenhauses in kürzester Zeit in das ukb gebracht
werden.”314
Es handelt sich also um ein Allgemeinkrankenhaus der
Schwerpunktversorgung mit 538 Betten und 39.280 m² Hauptnutzfläche,
welches gerade in der Notfallversorgung, auch unter dem Gesichtspunkt
der geplanten, weiteren Rettungshubschrauberstationierung auf dem Dach
mit vorhandenen Nachtflugerlaubnis, für die Stadt Berlin eine wichtige
Stelle einnimmt, da das Krankenhaus im östlichen Stadtbezirk Marzahn-
Hellersdorf liegt und das gesamte östliche Stadtgebiet abdecken soll.
Dagegen sind es bis zum Bezirk Spandau ca. 30 km Entfernung.
Statistisch gesehen hat Berlin eine Stadtgebietsfläche von 89.185 ha und
es lebten 2004: 3,395 Mio. Menschen in Berlin.315
Zur Krankenhausbehandlung in Berlin heißt es bei der Senatverwaltung für
Gesundheit Berlin hierzu, dass die Zahl der Behandlungen, leicht
rückläufig wären, da in Berlin im Zeitraum von 2000 bis 2004 jährlich etwa
604.000 Behandlungsfälle aus Berlin in den Berliner Krankenhäusern
registriert wurden, sowie die Zahl der zu behandelnden Frauen sich auf
etwa 341.000 per anno belaufen würden.
Weiterhin heißt es bezogen auf die Morbiditätsrate, dass je 100.000
Einwohner diese der Berlinerinnen im Zeitraum 2000 bis 2004 um 6 %
zurück ging und mit 15.750 Fällen je 100.000 Frauen ihren niedrigsten
314 Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (Hrsg.): 365 Retten und Heilen mit höchster Kompetenz,
Jahresbericht 2005, S. 56, unter:
http://www.bg-kliniken.de/files/vbgk_klinik-pdf/VBGK%20Jahresbericht-2005.pdf, Zugriff Mai 2007
315 vgl. Statistisches Landesamt Berlin (Hrsg.): Die kleine Berlin-Statistik 2006, Nr. 103, Berlin, S. 08.2
134
Stand seit 1996 erreichte. Die Rate der Männer ging um 4 % zurück und
war mit 15.375 Fällen je 100.000 die seit 1997 niedrigste Rate.316 Das
Versorgungsangebot stellt sich wie folgt dar: “Zum Stichtag 31.12.2005
wurden im Land Berlin 85 Krankenhäuser (bzw. Einrichtungen) mit
insgesamt 22.147 Betten betrieben (...). Das entspricht einem
Versorgungsangebot von 6,54 Betten je 1.000 Einwohner.”317
Zum Thema Rettungshubschrauber sei anzumerken, dass z. Zeit nur der
ADAC-Hubschrauber Christoph 31, stationiert an der Charité-
Universitätsmedizin Berlin, Campus Benjamin Franklin in Berlin offiziell
stationiert ist, aber ebenso die Planung zur Erweiterung des
Dachlandeplatzes mit Errichtung eines Hangars in Marzahn geplant ist.
Des Weiteren wurde zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg ein
Staatsvertrag zur grenzüberschreitenden Notfallrettung am 28.07.2004
geschlossen, mit dem Ziel, die Versorgung von Notfallpatienten im
Grenzbereich der Länder zu verbessern.318
4.2.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme
Abb. 4.2.2.2.1: Übersichtsplan UKB; Quelle: Technische Abteilung UKB
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
316 vgl. Senatverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Hrsg.): Statistische Kurzinformati-
on, 2006-1, Berlin, S. 3
317 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Hrsg): Gesundheitsberichterstattung
Berlin, Basisbericht 2005, Berlin, S. 348
318 vgl. Senatsverwaltung f. Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Hrsg.), in Basisbericht 2005, eben
da S. 347 und 373
135
Das Gebäude wurde als Kompaktanlage mit T-förmigen, 5 geschössigen
Behandlungstrakten an einer großzügigen Magistrale mit eigenem
Freibereich konzipiert. Auf der gegenüberliegenden Längsseite der
Magistrale befinden sich die Funktionsbereiche, welchen vorgelagert die
Liegendvorfahrt (3 Stellplätze) mit angegliederter Notfallaufnahme
vorgeschaltet wurde. Darüber liegend befindet sich im ersten Stock eine
separate Notfallaufnahmestation mit 8 Betten, welche zur vorstationären
Aufnahme verwendet wird. Insgesamt teilen sich die 538 Betten des
Hauses in 46 Intensiv-Betten, 12 Intermediate-Care Betten und 480 Betten
der Normalpflege (incl. 62 Betten für Querschnittgelähmte) auf. In den 46
Intensivbetten sind 8 Betten für Brandverletzte und 18 septische Betten
erhalten.319
Entscheidend ist die separate Zuwegung der gehfähigen Notfallpatienten
über die Magistrale am Pförtner vorbeigeführt direkt in den
Behandlungsbereich, wogegen die liegend Patienten über die
Liegendvorfahrt direkt in den Schockraum, oder aber auch in den
gegenüberliegenden Notfall OP geleitet werden können, dieser Notfall-OP
wurde in einer eigenständigen Ambulanten-OP-Einheit integriert, so dass
hier eine Doppelnutzung möglich ist.
Das Raumprogramm lässt sich für die Notfallaufnahme wie folgt gruppiert
darstellen und zeigt schon in seiner vergleichbaren Großzügigkeit, bzw. in
seinem Verhältnis zum restlichen Haus den Schwerpunkt in der
Notfallversorgung:
1. Aufnahme; bestehend aus einem entsprechenden Anmeldestützpunkt
mit separaten Wartebereichen und Sanitärflächen. Die Fläche beträgt ohne
Verkehrs- und Nebenflächen für Sanitärräume 94,6 m².
2. Neben dem Schockraum mit 92,0 m² sind ein Notfall-OP-Saal mit 39,1
m² sowie den dazugehörigen Nebenräumen (Einleitung, Ausleitung,
Geräteraum, Händedesinfektion, Gipsraum) mit insgesamt 82,2 m², somit
in einer Teilsumme von 213,3 m² vorhanden.
2. Neben dem Schockraum mit 92,0 m² sind ein Notfall-OP-Saal mit 39,1
m² sowie den dazugehörigen Nebenräumen (Einleitung, Ausleitung,
Geräteraum, Händedesinfektion, Gipsraum) mit insgesamt 82,2 m², somit
in einer Teilsumme von 213,3 m² vorhanden.
3. 6 Untersuchungsräume von 17,8 m² bis 25,5 m² sowie Septischer und
Aseptischer Eingriffsraum mit angegliedertem Gipsraum, Ein- und
Ausleitungs- und Wäscheräumen. Insgesamt stehen somit 268,0 m² an
Untersuchungsräumen zur Verfügung.
5. Zur Vorstationären Aufnahme steht im 1. Stockwerk über der
Notfallaufnahme eine Aufnahmestation mit 12 Betten in Form von 6
Zweibettzimmern mit dazugehörigen Nasszellen sowie alle Räume einer
eigenständigen Station zur Verfügung. Diese Station verfügt über
insgesamt 395,1 m².
319 vgl. Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz (Hrsg.) Fortschreibung 2006 des
Berliner Krankenhausplans, Berlin, S. 153
136
Abb. 4.2.2.2.2: Grundriss Notfallaufnahme UKB; Quelle: Technische Abteilung UKB – Eigene
Darstellung
6. Weiterhin sind 290,4 Fläche für Büros, Arztdienst-, Aufenthalts- und
Nebenräume der Ver- und Entsorgungs- sowie Geräteräume der
Notfallaufnahme zugeordnet.
7. Eine Besonderheit stellt die Integrierung des CT’s und des
Aufnahmeraums der Radiologie incl. aller Nebenräume mit insgesamt
179,6 m² in die Notfallaufnahme dar. Die Anordnung ermöglicht aber auch
die Nutzung der Räume unabhängig der Notfallaufnahme eigenständig
durch die Radiologie weshalb die Fläche nur optional der Notfallaufnahme
zugeschlagen werden kann. Somit ergibt sich incl. Röntgenbereich und
137
Notfallaufnahmestation eine Gesamtfläche von 1.822,8 m², bzw. abzüglich
dem Ambulanten OP-Bereich von 352,4 m² und abzüglich der
Radiologiefläche von 179,6 nach wie vor eine Restfläche von 1.290,8 m².
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.11 in der Anlage.
4.2.2.3 Fallzahlenbeschreibung Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn
In Zusammenarbeit mit der Notfallaufnahme wurden die Fallzahlen des
Jahres 2004 ermittelt bzw. teilweise geschätzt bearbeitet; dies war
teilweise nur möglich, da die Klinikleitung trotz mehrfacher Anfrage nicht
bereit war die Zahlen für 2005 mitzuteilen und auf die absoluten Fallzahlen
des Jahres 2004 verwies.
Von den 49.428 ambulanten Fällen des Krankenhauses wurden 31.650
Fälle in der Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies entspricht somit
64,03% aller ambulanten Fälle des Hauses. Von den 18.299 Stationären
Fällen wurden ca. 11.350 Fälle stationär über die Notfallaufnahme
aufgenommen, dies entspricht ca. 62,0 % der gesamten Stationären Fälle.
Von den stationären Aufnahmen (11.350 = 100 %) wurden laut Schätzung
der Notfallaufnahme (eine detaillierte Fallzahlung über das
Patientenmanagement konnte nicht vorgelegt werden, da nicht vorhanden,
allerdings konnten Grobzahlenermittung seitens der Notfallaufnahme den
Fragen bzw. Berechnungen zu Grunde gelegt werden) ca. 550 Fälle (4,85
%) auf die Intensivstationen und ca. 240 Fälle (2,11 %) auf die
Intermediate-Care-Station weitergeleitet. Das heißt im Umkehrschluss,
dass ca. 70,0 % bzw. 7.940 Fälle auf die Stationen der Normalpflege des
Hauses verteilt bzw. 2.609 Fälle, das sind ca. 23,0 Prozent, über die
Aufnahmestation der Notfallaufnahme aufgenommen und versorgt, aber
als Tagesentlassungen geführt wurden.
11350
6949
31650
17778
0
25000
50000
75000
UKrhs Berlin
Rest Ambulant
Ambulant ZNA
Rest Stationär
Stationär ZNA
Abb. 4.2.2.3: Fallzahlen Berlin 2004
Aufbauend auf diesen Fallzahlen (Gesamt 43.000) und der reinen Fläche
der Behandlungseinheiten bzw. Notfall-OP und Schockraum (481,3 m²)
ergibt sich in diesem Fall ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 89,34 Stk/m².
138
4.2.3. Regel- und Grundversorgung am Beispiel des Heilig-Geist-
Hospital Bingen
Als Ergänzung zu den zuvor beschriebenen Maximal- und Schwerpunkt-
versorgern soll in diesem Kapitel ein Haus der Grundversorgung mit einem
190 Betten-Haus vorgestellt werden. Dieses Haus ist aus einem weiteren
Punkt interessant, da das Haus 1954 durch die Landesregierung die
Bestätigung als Stiftung des bürgerlichen Rechtes erhalten hat und somit
hier seit nunmehr über 50 Jahren quasi eine Privatwirtschaftlichkeit
gewährleistet wurde.320
4.2.3.1 Einleitung Standort/Geschichte Heilig-Geist-Hospital
Das Heilig-Geist-Hospital Bingen liegt zentral in der Innenstadt von Bingen
und blickt auf eine über 800-jährige Geschichte zurück. Geprägt ist das
Haus durch ein 1958 gebautes und 1991-2006 generalsaniertes
Bettenhaus, Architekt Faust Consult, Wiesbaden, welches 1994 um einen
elfstöckigen Funktionsbau erweitert wurde. Angegliedert wurden in den
Jahren 2000 - 2002 ein Ärztehaus mit Praxen und Dachcafé sowie ein neu
vorgelagertes Eingangsfoyer. Das Haus ist ein Regel- und Grundversorger
mit 190 Betten auf 12.307 m² Hauptnutzfläche und das einzige
Krankenhaus der Stadt Bingen.321
Die Stadt Bingen ist eine Kleinstadt am Mündungsbereich der Nahe in den
Rhein mit 26.093 Einwohner aus dem Kreis Mainz-Bingen in dem 200.486
Einwohner gemeldet sind.322
Sie liegt am südlichen Ende des Mittelrheintals, ca. 36 km von der
Landeshauptstadt Mainz entfernt und ist seit 1992 Sitz des Notarztdienstes
für die Stadt Bingen und ihre Umgebung.323
320 vgl. http://www.heilig-geist-hospital.de/home.html, Zugriff Juli 2007
321 vgl. Nickl-Weller, C; Nickl, H. (Hrsg.): Krankenhausarchitektur für die Zukunft; Verlagshaus Braun, Ber-
lin, 2007, S. 296 ff
322 vgl. http://www.meinestadt.de/kreis-mainz-bingen/statistik?Bereich=Statistik-Lexikon, Zugriff Juli 2007
323 vgl. Heilig-Geist-Hospital (Hrsg.), Information für Patienten und Besucher, Bingen, 2005, S. 43
139
4.2.3.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme
Abb. 4.2.3.2.1: Übersichtsplan Bingen; Quelle: Faust Consult, Wiesbaden
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
Abb. 4.2.3.2.2: Grundriss Notfallaufnahme Bingen; Quelle: Faust Consult, Wiesbaden –
Eigene Darstellung
140
Die zentrale Notfallaufnahme des Hauses befindet sich im ersten
Untergeschoss, hat aber wegen der Hanglage des Hauses einen
ebenerdigen Zugang von der Hospitalstraße aus und entsprechend eine
direkt angebundene Liegendvorfahrt, in der drei Fahrzeuge aufgestellt
werden können. Das Raumprogramm lässt sich wie folgt gruppieren:
1. Aufnahme; bestehend aus einer Anmeldebox mit dazugehörendem
Warteraum. Die Fläche beträgt ohne Verkehrs- und Nebenflächen für
Sanitärräume 41,0 m².
2. Einen Reanimationsraum von 18,2 m² und zwei Eingriffsräume mit je
30,7 m² und 24,3 m², bzgl. Röntgenuntersuchungen muss der Patient in
die benachbarte Röntgenabteilung gebracht werden, da diese
Untersuchungen in den Eingriffsräumen nicht durchgeführt werden
können.
3. Drei Internistische Untersuchungsräume mit vorgeschalteter Schleuse
und Umkleidekabine jeweils mit 21,1 m² zgl. 4,5 m² sowie einen
Interdisziplinären Untersuchungsraum mit 14,8 m² und einen Gipsraum mit
17,8 m², so dass insgesamt 109,4 m² an Untersuchungsräumen und
Eingriffsräumen zur Verfügung stehen.
4. Die Schaltzentrale und interne Verteilerfunktion übernimmt der zentrale
Aufnahme-Stützpunkt mit ganze 7,0 m² mit einem angegliederten
Personalaufenthaltsraum (9,3 m²), welcher aber ebenso für administrative
Arbeiten genutzt wird.
5. Eine vorstationäre Aufnahmestation, bzw. Aufnahmeeinheit gibt es nicht.
Hierzu findet in der Regel ein direktes Verbringen auf die Intensiv- bzw.
Normalstation statt, was sich dementsprechend in den Fallzahlen wieder
spiegelt. (Siehe hierzu auch Kap. 4.2.3.3)
6. Weiterhin sind 76,4 m² Fläche für Büro, Arztdienst, Bereitschafts- und
Nebenräume der Ver- und Entsorgung der Notfallaufnahme zugeordnet, so
dass die Gesamtnutzfläche der Notfallaufnahme mit 343,6 m² anzusetzen
ist.
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.12 in der Anlage.
4.2.3.3 Fallzahlenbeschreibung Notfallaufnahme Heilig-Geist-
Hospital-Bingen
In Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Direktor und dem Leiter der
Notfallaufnahme konnten die Fallzahlen des Jahres 2005 ermittelt und
dementsprechend in Zusammenhang mit den Gesamtfallzahlen des
Hauses gesetzt werden.
Von den 22.000 ambulanten Fällen des Krankenhauses wurden 5.960
Fälle in der Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies sind
dementsprechend 27,09 % aller ambulanten Fälle. Von den 6.430
stationären Fällen wurden 3.156 Fälle stationär über die Notfallaufnahme
aufgenommen, dies entspricht somit ganze 49,08 % sämtlicher stationären
141
Fälle des Hauses. Von den stationären Aufnahmen (3.156 = 100 %)
wurden 1.164 Fälle (= 36,88 %) auf die Intensivstation mit 6 Betten und
1.992 Fälle (= 63,12 %) auf die Normalpflege-Stationen (mit insgesamt 184
Betten) verteilt. Eine andere Weiterleitung auf eine Intermediate-Care-
oder Aufnahmestation ist nicht vorhanden.
3156
3274
5960
16040
0
15000
30000
Krhs Bingen
Rest Ambulant
Ambulant ZNA
Rest Stationär
Stationär ZNA
Abb. 4.2.3.3: Fallzahlen Bingen 2005
Auf der Basis dieser Fallzahlen (Gesamt = 9.116) und der reinen Fläche
der Behandlungseinheiten bzw. Erstversorgungsräumen (190,8 m²) ergibt
sich ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 47,78 Stk./m².
142
4.3 Niederlande
4.3.1 Die Gesundheitspolitik in den Niederlanden
Wenn in Deutschland um Kosten im Gesundheitswesen, oder allgemein
von Kosten im Krankenhausbau gesprochen wird, verfängt sich fast jede
Diskussion in einem Vergleich mit den Niederlanden. Auf einem Vortrag
des 8. Internationalen Krankenhaussymposiums 1976 wurde bereits der
Vergleich zwischen der Bundesrepublik und den Niederlanden angeführt.
Für die Niederlande wurde entsprechend berichtet, dass die Anzahl der
Betten bewusst niedrig gehalten werde, damit der Patient so wenig und so
kurz wie möglich in der ‚unangenehmen und gefährlichen Umgebung der
Klinik’ verbleiben würde.
Die angefügten Vergleichszahlen von 1973 zeigten, dass die durchschnitt-
liche Verweildauer in den Niederlanden 16 anstatt damals in d. BRD 17,5
Tagen betrügen und die Dichte der Krankenhausbetten lediglich 5,6 Betten
pro 1000 Einwohner anstatt wie bei uns 7,75 Betten pro Einwohner
gelegen habe.324
Diese Vergleichende Diskussion wird bis heute fortgesetzt.
Die aktuelle Gesundheitspolitik in den Niederlanden ist wie in vielen
Westeuropäischen Ländern derzeit durch ihre Gesundheitsreformen
geprägt. Seit 01.01.2006 ist in den Niederlanden ein neues
Krankenversicherungssystem eingeführt worden, welches quasi den
Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
aufgehoben hat. Es ist eine Mischung aus Bürgerversicherung und
Kopfpauschale entstanden, da sich alle Niederländer bei einer
Krankenkasse ihrer Wahl versichern müssen. In einer Broschüre des
“Ministerie von Volksgezondheid, Welzign en Sport” (Ministerium für
Gesundheit, Gemeinwohl und Sport) heißt es dementsprechend:
“Kernelemente des neuen Gesetzes sind:
- eine neue Basisversicherung für alle
- die Versicherten haben das Recht, den Versicherer jährlich zu wechseln
- Versicherer konkurrieren um die Gunst der Versicherten
- Kunden und Versicherer halten Anbieter zu einer besseren Qualität an
- niedrige Einkommensgruppen erhalten einen Ausgleich”325
Des Weiteren heißt es aber auch, dass das Gesetz umschreibe, für welche
Arten der medizinischen Leistungen die Krankenversicherung gelte. Die
Versicherer seien gehalten, jeden Versicherten für das Basispaket
anzunehmen und dadurch dem Aspekt der Solidarität im System gerecht
324 vgl. Borck, F.; König, J.: Planungsprobleme der Gesundheitsversorgung, in: Bauwelt 46, Bertelsmann Ver-
lag Berlin, 1976, S. 1427
325 Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport (Hrsg.); Das neue Gesundheitssystem in den Nieder-
landen, 2007, S. 7 unter: http://www.minvws.nl/images/boekje-zorgstelsel-duits_tcm20-107940.pdf, Zugriff
Juni 2007
143
zu werden, deshalb müsse der Krankenversicherer jedem einzelnen
Versicherten, ungeachtet persönlicher Voraussetzungen, zu gleichen
Bedingungen eine Krankenversicherung anbieten.326
Demgegenüber schreibt Friedrich noch im Nov. 2005, dass das neue
Reformgesetz heftig umstritten sei, da der Leistungsumfang vom
Gesetzgeber festgelegt würde und so müssten alle Eingriffe, die aus
medizinischer Sicht nicht unbedingt notwendig seien, von den Patienten
selbst bezahlt oder über Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Die so
genannte Basisprämie solle durch einen einkommensabhängigen Beitrag
ergänzt und einen Teil vom Arbeitgeber mitgetragen werden.327
Fast ein halbes Jahr später schieb Stabenow zur Erläuterung und weiteren
Beobachtung, dass zwar viele Niederländer über steigende Kosten und die
Schwierigkeit, sich im Dickicht der Angebote der Krankenversicherungen
zu orientieren murren würden, aber die Klagen sich in Grenzen halten
würden, zumal der Kreis der Großanbieter überschaubarer geworden
wäre, denn vor Jahresfrist hätten noch fast zehn Anbieter existiert und jetzt
würde ein regelrechtes Fusionsfieber unter den Anbietern grassieren.328
Und bezüglich des Erfolges der Reform heißt es weiter, dass auch der
Anreiz für Bürger, die keinerlei oder kaum Leistungen der Krankenkasse
beanspruchen würden, sich zu lohnen scheint, da bis zu 255 Euro an
Beiträgen im Jahr zurückerstattet würden. Für das Jahr 2006 dürften es
insgesamt zwei Milliarden Euro sein.329
In Anbetracht der Tatsache, dass in den Niederlanden so konsequent die
Gesundheitsreform durchgeführt wurde, stellt sich die Frage der vorausge-
gangenen Entwicklung: Gemäß Bericht des niederländischen Amt für
Statistik lagen die Ausgaben für das Gesundheitswesen 1998 noch bei
2.343 € pro Kopf, 2003 bereits bei 3.546 € und 2005 sogar bei 3.844 €,
das heißt dementsprechend stieg der Anteil am Bruttosozialprodukt von
10,2 Prozent im Jahre 1998, auf 12,1 % im Jahre 2003 und auf 12,4 % im
Jahre 2005.330 Als Begründung für die Steigerung schreibt Friedrich, dass
eine Halbierung der Anzahl Neugeborener im Vergleich zu den 50er
Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgte und der CBS-
Demographie-Experte (Centraal Bureau voor de Statistiek) und
Hochschullehrer Latten schlage dahingehend Alarm, dass die Niederländer
mit einem zunehmenden Finanzierungsfiasko bei den Sozialsystemen
326 vgl. Ministerium für Gesundheit, Gemeinwohl und Sport, ebenda, S. 10
327 vgl. Friedrich, T.: In den Niederlanden wird das soziale Netz zunehmend löchriger, in: Ärzte Zeitung,
09.11.2005 unter:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/11/09/201a0801.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_and , Zugriff Ju-
ni 2007
328 vgl. Stabenow, M.: Vom überteuerten Modell zu einem dynamischen Markt, in FAZ.Net vom 27.06.2006
unter:
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~EEF30857C7DAA45CBAB88E7B7
19EABE50~ATpl~Ecommon~Scontent.html,
Zugriff Juni 2007
329 vgl. Stabenow, M.; ebenda
330 vgl. Centraal Bureau voor de Statistiek (Hrsg.: Working paper Zorgrekeningen 1998 - 2005, Voorburg,
2006, S. 5
144
konfrontiert würden;331 eine vergleichbare demographische Entwicklung
wie in vielen europäischen Ländern. Die durchschnittlichen Lebenserwar-
tung betrug bei Männern 2005 76,4 Jahre und bei Frauen 81,1 Jahre.332
Nichts desto Weniger haben die Niederländer mit 5.025 Krankenhaus-
betten pro Tausend Einwohner (2003) eine der niedrigsten Rate in
Westeuropa und im Vergleich zu den 8.744 Betten pro Tausend Einwohner
in Deutschland ca. ein Drittel weniger.333 Ebenso heißt es in der
Zusammenfassung der durchschnittlichen Verweildauer im Bericht der
europäischen Kommission, dass die Daten der Niederlande eine
besondere Situation wieder spiegeln würden, da die Verweildauer hier
länger als in allen anderen Ländern sei, jedoch würden die Daten der
unterschiedlichen Quellen voneinander abweichen.334
So sind die durchschnittlichen Aufenthaltstage für die Niederlande 1980
mit 34,7 Tage (EU-Durchschnitt 17,4, Deutschland 19,0), für 1990 mit 34,1
Tagen (EU-Durchschnitt 14,6; Deutschland 17,2), für 1995 mit 32,8 Tage
(EU-Durchschnitt 11,8; Deutschland 14,2) und für 2000 mit ganzen 33,4
Tagen (EU-Durchschnitt k. A., Deutschland 11,9) in der Gesundheits-
statistik der Europäischen Union angegeben.335
Nichts desto weniger beschreibt Jung in seinem Artikel, dass wir von
unseren Nachbarn lernen könnten, nämlich von einem vorbildlichen
Vorsorgeprogramm und einem niederländischen Gesundheitswunder, und
dass Deutschland auf unsere Nachbarn wie in Beton gegossen wirke, da
bei ihnen die Reformen immer präsent seien.336
Zum Thema Krankenhausbau abschießend dagegen ein Hinweis auf eine
Vergleichsstudie eines deutsch-niederländischen Klinikneubaus von
Olbricht: Dort wird festgestellt, dass in den Niederlanden Kliniken
tendenziell billiger gebaut würden als in Deutschland, aber mit teilweise
anderen Materialien, Standards und anderen Fertigungsmethoden und
deshalb interessant sei, dass der deutsche Standard und die deutsche
Ausführungsart in den Niederlanden nicht zum gleichen Preis realisiert
werde könnte, sondern zu höheren Kosten als in Deutschland führen
würde.337
331 vgl. Friedrich, T.: In den Niederlanden wird das soziale Netz zunehmend löchriger, in: Ärzte Zeitung,
09.11.2005 unter:
http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/11/09/201a0801.asp?cat=/politik/gesundheitssystem_and , Zugriff Ju-
ni 2007
332 vgl. Centraal Bureau vor de Statistik (Hrsg.): Statistisch Jaarboek 2007, Voorburg, 2007, S. 81
333 vgl. The European Commission; Eurostat Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner; in: Stationäre Leis-
tungen in der Europäischen Union; unter:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page?_pageid=1996,39140985&_dad=portal&_schema=PORTAL&scr
een=detailref&language=de&product=Yearlies_new_population&root=Yearlies_new_population/C/C2/C25/c
bb31504 , Zugriff Juni 2007
334 vgl. The European Commission (Hrsg.): Stationäre Leistungen in der Europäischen Union; unter:
http://www.europa.nl/health/ph_information/dissemination/hsis/hsis_11_de.print.htm, Zugriff Juni 2007
335 vgl. European Commission (Hrsg.): Health statistics, key data on health 2002, Luxemburg, 2003, S. 356 f.
336 vgl. Jung, M.: Streng und gut, 23,04.2004, unter:
http://www.stern.de/politik/ausland/512375.html?eid=512425&nv=cb, Zugriff Januar 2006
337 vgl. Olbricht, H.: Deutschland- / Holland-Vergleich anhand eines Klinikneubaus in Baden-Württemberg,
im: Hochschul-Informations-System (HIS) B1/99, Hannover 1999, S. 43
145
4.3.2 Das Beispiel Uniklinik AZ Maastricht
4.3.3.1 Einleitung Standort / Geschichte AZ Maastricht
Das „academisch ziekenhuis Maastricht" (AZM) ist ein
Forschungsklinikum, das mit der Universität von Maastricht
zusammenarbeitet. In der Stadt an der Maas – benannt von den Römern
als Maas-Brücke (Mosae Trajectum) – leben heute rund 120.000
Menschen. 17 Prozent der Bevölkerung sind über 65 Jahre.
Rund 25 internationale Organisationen haben sich hier niedergelassen –
zwei EU-Gipfelkonferenzen fanden hier statt. Bekannt wurde die Stadt
1991 durch den dort abgeschlossenen „Maastrichter Vertrag“.
Das von den Architekten Swinkels Passchier architecten & ingenieurs
entworfene AZM liegt im Stadtteil Randwijck, der in den achtziger Jahren
erschlossen wurde. Direkt daneben wächst Maastricht auf dem Grundstück
der Société Céramique weiter, eine zentrale Fabrik der Maastrichter
Industriegeschichte. Zu Fuß erreichen Besucher die Einrichtung über den
zentralen Haupteingang. Von den nebenan gelegenen Parkflächen ist ein
separater Eingang im 1. Stock eingerichtet. Hubschrauber landen auf dem
Niveau der Liegendanfahrt.
Vorgänger des AZM war in den sechziger Jahren ein rein regionales
Krankenhaus. Erst ab 1974 kamen Medizinstudenten zur Ausbildung
dorthin. Zum Academisch Ziekenhuis Maastricht wurde die Einrichtung
1986. Etwa fünf Fahrminuten vom historischen Ortskern entfernt entstand
ein neues Gebäude des AZM 1991. Seit 2007 sind weitere Neubauten
geplant, welche die Versorgungseinheiten leichter erkennbar machen
sollen für Patienten. Mit dem Projekt sind die Architekten von aan de Maas
aus Maastricht beauftragt.
Abb. 4.3.3.1.1: Entwurfsskizze Zielplanung AZM338
Die AZM-Dependancen in der Stadt sollen in Randwijck zusammengelegt
werden, um Patienten zentral in einem Gebäudekomplex zu versorgen. Bis
2012 sollen 21.000 Quadratmeter neu entstehen – die Kosten schätzt das
338 http://www.heritage.azm.nl/nieuwbouw
146
AZM auf 45 Millionen €. Weitere 15 Millionen Euro sollen bis zum
Abschluss der Arbeiten am Bettenhaus anfallen.
Das AZM versucht seine strategische Lage in den Niederlanden nahe der
Grenze zu nutzen und unterhält Kontakte nach Deutschland und
Belgien.339 Es profitiert dabei von der Euregio Maas-Rhein, in der die
Städte Aachen, Lüttich, Maastricht und Hasselt die Zentren sind.
2004 wurde eine Kooperation mit dem Uniklinikum Aachen vereinbart und
die Zusammenarbeit intensiviert. Zwischen beiden Kliniken findet auch ein
Patientenaustausch statt – allerdings verstärkt aus den Niederlanden nach
Aachen. Das AZM hat 2006 nur knapp 100 Deutsche behandelt,
umgekehrt kamen rund 5000 Niederländer nach Aachen. Das führt die
Klinik in Aachen auf Kapazitätsprobleme im AZM zurück. 340
4.3.3.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme
Die Notfallaufnahme, im Holländischen Spoedeisende Hulp (SEH)
genannt, befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes, seitlich
vorgelagert von der Hauptstrasse und dem Haupteingang direkt zugänglich
mit einer angegliederter Liegendvorfahrt für drei Rettungswagenstellplätze.
Das Raumprogramm ist in Bezug auf die Notfallaufnahme wie folgt
gegliedert:
1. Anmeldung, als zentrale Anlaufstelle für den geschlossenen wie auch
offenen Bereich mit zwei Aufnahmeboxen und einer Aufnahmeschleuse,
dem vorgelagert eine Wartezone mit Windfang. Die separate
Liegendvorfahrt ist seitlich zur Notfallaufnahme angeordnet und führt über
einen seitlichen Eingang in den inneren Bereich und ermöglicht somit
entsprechend die administrative Aufnahme in der Anmeldung. Die Fläche
beträgt ohne Verkehrsflächen 47,8 m² zuzüglich einer Wartefläche von
82,2 m².
2. Anschließend an die Aufnahmeschleuse befinden sich der interne
Verteilungsflur mit einem Schockraum und vier Erstversorgungsräumen mit
insgesamt 112,7 m².
3. Dazu kommen ein Untersuchungs- und Behandlungsbereich mit fünf
Behandlungsräumen mit je 11,6 m², einem geschleusten
Untersuchungsraum (17,6 m²), einem Gipsraum mit 26,2 m² sowie einem
dazugehörigen Stützpunkt von 5,3 m², d.h. in der Summe verfügt dieser
Bereich über 126,3 m².
4. Zur vorstationären Aufnahme verfügt die Notfallaufnahme über drei
Einbettkabinen und einer überwachten 6-Bettraum nebst Nasszelle mit
einer Gesamtfläche von 126,5 m².
339 Siehe dazu Informationsbroschüre des AZM „University Hospital Maastricht azM“ (noch unveröffentlich-
tes Manuskript).
340 WDR-Bericht in Presseschau des UK Aachen unter
http://ukaachen.de/go/show?ID=5229173&ALTNAVID=5111120&DV=0&COMP=page&ALTNAVDV=0
147
Abb. 4.3.3.2.1: Übersichtsplan AZM, Quelle: Architekten aan de Maas, Maastricht,
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
5. Weiterhin sind 119,7 m² Fläche für Lagerräume, Aufenthaltsraum
Arztdiensträume und Nebenräume der Ver- und Entsorgung der
Notfallaufnahme zugeordnet.
6. Ergänzend befinden sich in der Notfallaufnahme zwei eigenständige
Röntgenräume mit insgesamt 80,8 m². Somit ergibt sich alles in allem eine
Gesamtnutzfläche von 711,1 m² für die gesamte Notfallaufnahme.
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.13 in der Anlage.
148
Abb. 4.3.3.2.2: Grundriss Notfallaufnahme AZM, Quelle: Architekten aan de Maas, Maastricht
– Eigene Darstellung
4.3.3.3 Fallzahlenbeschreibung
In Zusammenarbeit mit dem pflegerischen Leiter der Notfallaufnahme
konnten die Fallzahlen des Jahres 2005 ermittelt werden und
dementsprechend in Zusammenhang mit den Gesamtfallzahlen des
Hauses gesetzt werden.
Das AZM hat insgesamt 715 Betten und beschäftigt 4.730 Mitarbeiter. Von
den 387.997 ambulanten Fällen des Krankenhauses wurden 25.798 Fälle
in der Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies sind
dementsprechend 6,65 % aller ambulanten Fälle. Diese geringe Zahl ist
damit zu erklären, dass ein großer Teil der Notfälle primär vom Hausarzt
betreut und dann gezielt als ambulanter Fall in die Kliniken überwiesen
wird.
149
Von den 24.362 stationären Fällen wurden 4.167 Fälle stationär über die
Notfallaufnahme aufgenommen, dies entspricht somit 17,10 % sämtlicher
stationären Fälle des Hauses. Von den stationären Aufnahmen (4.167 =
100 %) wurden 1.527 Fälle (= 36,65 %) auf die Intensivstationen mit 80
Betten und 2.640 Fälle (= 63,35 %) auf die Normalpflege-Stationen (mit
insgesamt 635 Betten) verteilt. Eine separate Weiterleitung auf eine
Intermediate-Care- oder Aufnahmestation existiert nicht.
Aufbauend auf diesen Fallzahlen (gesamt = 32.965) und der Fläche der
Behandlungs- und Erstversorgungsräumen (239,0 m²) ergibt sich hier ein
Flächen-Fallzahlen-Faktor von 137,93 Stk/m².
7167
17195 25798
362199
0
100000
200000
300000
400000
AZ Maastricht
Rest Ambulant
Ambulant SEH
Rest Stationär
Stationär SEH
Abb. 4.3.3.3: Fallzahlen AZM 2005
150
4.4. Österreich
4.4.1 Die Gesundheitspolitik in Österreich
Am 04.07.2006 schrieb Seiser in der Netzzeitung der FAZ, dass die
Österreicher viel häufiger als andere in Krankenhäuser gehen würden und
eine überdurchschnittlich gute Ausstattung benutzen würden. Zudem hieß
es, dass sich Österreich eines der besten und aufwendigsten
Gesundheitssysteme in Europa leisten würde und mit Ausgaben von 9,6
Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) im Jahr 2004 Österreich nach
Berechnung der Statistik Austria deutlich über den meisten europäischen
Ländern und des Durchschnitts des OECD-Raums läge.341
Die Ausgabensituation ist im Gegensatz zu Deutschland nach
Einschätzung des Wiener Instituts für Höhere Studien (IHS) nur zur Hälfte
beitragsfinanziert, da rund ein Viertel über Steuern aufgebracht wird.342
Wie auch in Deutschland seien die Kostentreiber die Krankenhäuser,
wobei im Jahre 2007 insgesamt ein Fehlbetrag von 275 Millionen Euro und
2008 ein Fehlbetrag von 336 Millionen Euro erwartet werde, bei einem
Gesamtanteil von mehr als einem Drittel eben für diese, da es in
Österreich ein Überangebot in der stationären Medizin gäbe.343 Eine
Situation, die von der allgemeinen Terminologie bekannt scheint, so dass
auch hier ein näheres Hinsehen notwendig sein kann.
In der Broschüre ‚Das Gesundheitswesen in Österreich’ vom
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (bmgf) vom Dez. 2005
schrieb die Bundesministerin Rauch-Kallat im Vorwort, dass das
Bundesministerium mit der Gesundheitsreform 2005 als erstes die
Rahmenbedingungen für eine Vorsorgemedizin getroffen habe und das
Thema der Finanzierung bearbeitet werde, da demographische Studien
zeigten, dass die Bevölkerung in Österreich immer älter werde und parallel
dazu die Zahl der jungen Menschen im erwerbsfähigen Alter im Abnehmen
begriffen sei.
Das qualitativ hochwertige Gesundheitswesen in Österreich gehöre zu den
besten der Welt und das solle auch in Zukunft so bleiben, deshalb seien
mit der Gesundheitsreform entsprechende Schritte in die Wege geleitet,
um den zukünftigen Anforderungen bestmöglich gewachsen zu sein.344
Dieser soziodemographische Überblick wird folgendermaßen beschrieben:
Österreich umfasse rund 84.000 Quadratkilometer und sei damit etwa
zweimal so groß wie die Schweiz bzw. erreiche etwa ein Viertel der
Ausdehnung der Bundesrepublik Deutschland. Wie in allen EU-Ländern
341 vgl. Seiser, M.: Österreich Zwei-Klassen-Medizin bei flächendeckender Versorgung, 04.07.2006 unter:
http://www.faz.net/s/Rub6B15D93102534C72B5CF6E7956148562/Doc~E79CE02D8B84748529C9870EAD
62FE525~ATpl~Ecommon~Scontent.html, Zugriff September 2007
342 vgl. Seiser, M.: ebenda
343 vgl. Seiser, M.; ebenda
344 vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (bmgf), (Hrsg.): Das Gesundheitswesen in Österreich;
4. Aktualisierte Auflage; Wien 2005; S. 5
151
habe sich auch in Österreich die Lebenserwartung deutlich gebessert,
denn im Jahr 2004 betrug sie für Männer 76,4 und für Frauen 82,1 Jahre
und soll bis zum Jahr 2030 auf 80,2 Jahre für Männer bzw. auf 85,6 Jahre
für Frauen ansteigen. Interessanterweise befindet sich demnach ebenso
das Land in einer Phase eines starken Bevölkerungswachstums, welches
mit einer relativ hohen Zuwanderung erklärt wird.345
Hierzu schreibt die Bundesanstalt Statistik Österreich in seinem Jahrbuch
der Statistik, dass zwischen 2003 und 2004 die Einwohnerzahl in
Österreich um 56.979 Personen (Jahresdurchschnittsbevölkerung) anstieg
und dass die demographische Entwicklung eine zunehmende Alterung der
österreichischen Bevölkerung aufzeige. Einerseits zähle die
Gesamtfertilitätsrate Österreichs von 1,4 Kindern pro Frau weltweit zu den
Ländern mit einem sehr niedrigen Fertilitätsniveau, andererseits sei die
Lebenserwartung durch eine kontinuierliche Abnahme der Sterblichkeit
stetig gestiegen. Derzeit betrüge der Anteil der älterer Menschen (60 +
Jahre) 21,9%, Tendenz steigend.346
Zum Thema Gesundheitsausgaben in Prozent des Bruttoinlandsproduktes
ist dem Jahresbericht zu entnehmen, dass die Ausgaben 1960 bei 4,3 %,
1970 bei 5,1 % und 1980 bei 7,4 % lagen. 1990 wurde eine Reduzierung
auf 7,0 % erreicht, dagegen 1995 eine Steigerung auf 8,0 % um dann 1998
- 2003 eine Rate von 7,6 % (+- 0,1 %) zu haben.347
Hierzu soll ebenso kurz erläutert werden dass die Finanzierung des
Gesundheitswesens in Österreich primär durch
Krankenversicherungsbeiträge der Österreichischen Sozialversicherung
und durch Selbstzuzahlungen ähnlich dem deutschen System geregelt ist.
Ebenso erhalten Krankenanstalten im Bereich der Investivkosten
Zuschüsse vom Bund, Ländern und Gemeinden. Ca. ein Drittel der
österreichischen Bevölkerung sei privat kranken (Zusatz-) versichert, bei
einer Höchstbeitraggrundlage von 3.630 Euro brutto pro Monat, bzw. bei
Selbstständigen von 4.235 Euro / Monat, allerdings bei einem Beitragsatz
von 9,1 %. (Stand 2004).348
Zum Thema Gesundheitsreform 2005 heißt es beim bmgf, dass eines der
Ziele die engere Verschränkung des stationären (Spitäler) und des
ambulanten Bereiches (Spitalambulanzen, niedergelassene Ärzte) sei.349
Zum Thema Krankenhäuser wird angegeben, dass die stationäre
medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung von 275
Krankenhäusern sichergestellt werde, von denen 272 Häuser mit
insgesamt rund 67.700 tatsächlich aufgestellten Betten im Jahr 2003 ihre
Daten zur Verfügung gestellt haben (Stand Ende 2003). Daraus
berechnend ergab sich, dass die Bevölkerung auf eine Bettendichte von
345 vgl. bmgf, ebenda, S. 13
346 vgl. Statistik Austria (Hrsg.); Jahrbuch der Gesundheitsstatistik 2004, Verlag Österreich, Wien, 2005, S. 15
347 vgl. Statistik Austria, ebenda S. 435
348 vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, bmgf, (Hrsg.); Das Gesundheitswesen in Österreich; 4.
Aktualisierte Auflage; Wien 2005, S. 103ff
349 vgl. bmgf, ebenda, S. 16
152
8,4 Betten je 1000 Einwohner zurückgreifen konnte und die
Krankenhäuser im Jahre 2003 rund 2,5 Millionen stationäre Patienten
versorgten.
Mehr als zwei Drittel der österreichischen Spitalsbetten (70,3 Prozent)
wurden in 133 öffentlichen Krankenanstalten vorgehalten, zusätzlich gab
es weitere 27 private Spitäler, mit 7,8 Prozent der Betten und ebenfalls
gemeinnützige, das heißt nicht Gewinnorientierte 160.350
Die österreichische Krankenhauslandschaft wird selbst vom bmfg als
“vielfältig und komplex” beschrieben. Die Häuser werden gemäß
nachfolgender Auflistung nach Versorgungssektoren,
Versorgungsbereichen und Krankenanstaltentypen unterschieden.
Versorgungssektor: Akutversorger sind alle Krankenanstalten, die eine
durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 18 Tagen oder weniger aufweisen.
Nicht-Akutversorger sind demnach alle restlichen Krankenanstalten.
Versorgungsbereich: Allgemeinversorger umfasst alle Krankenanstalten,
die ein breites Leistungsspektrum aufweisen, zumindest aber Leistungen
im Bereich der Inneren Medizin und der Allgemeinchirurgie erbringen.
Allgemeinversorgung wird nur im Akutversorgungssektor von den
Krankenanstaltentypen der allgemeine Krankenanstalten und Sanatorien
erbracht. Spezialversorger umfasst Krankenhäuser, die nur Personen mit
bestimmten Krankheiten (z.B. psychiatrische Krankenhäuser,
Rehabilitationszentren) oder Personen bestimmter Altersstufen (z.B.
Kinderkrankenhäuser) versorgen oder für bestimmte Zwecke eingerichtet
sind (z.B. Heeresspitäler).
Krankenanstaltentypen sind erstens die allgemeinen Krankenanstalten,
welche Personen versorgen, ohne Unterschied des Geschlechts, des
Alters oder der Art der ärztlichen Betreuung. Diesem Krankenanstaltentyp
werden die gemeinnützigen Krankenanstalten, die Allgemeinversorgung
leisten, zugeordnet. Zweitens die Sonderkrankenanstalten, welche
Personen versorgen mit bestimmten Krankheiten, oder Personen
bestimmter Altersstufen oder für bestimmte Zwecke sowie
Rehabilitationszentren. Sonderkrankenanstalten gibt es im Akutsektor
ebenso wie im Nicht-Akutsektor. Drittens Sanatorien, diese entsprechen
durch ihre besondere Ausstattung höheren Ansprüchen hinsichtlich
Verpflegung und Unterbringung und leisten entweder Allgemeinversorgung
im Akutsektor, oder Spezialversorgung. Viertens die Pflegeanstalten.351
350 vgl. bmfg, ebenda, S. 53
351 vgl. Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, (bmfg), (Hrsg.): Krankenanstalten in Österreich, 6.
Auflage, Wien 2006, S. 8
153
Kranken-
anstalten Betten
Kranken-
anstalten Betten
Anzahl absolut in % von insgesamt
Insgesamt 264 63.248 100,0 100,0
Versorgungssektor
Akutversorgung 188 53.098 71,2 84,0
Nicht-Akutversorgung 76 10.150 28,8 16,0
Versorgungsbereich
Allgemeinversorgung 133 44.071 50,4 69,7
Spezialversorgung 131 19.177 49,6 30,3
Krankenanstaltentypen
Allgemeine Krankenanstalten 106 41.531 40,2 65,7
Sonderkrankenanstalten 102 15.785 38,6 25,0
Sanatorien 44 4.002 16,7 6,2
Pflegeanstalten f. chro. Kranke 12 1.930 4,5 3,1
Grösse
weniger als 100 Betten 72 3.522 27,3 5,6
100 bis 199 Betten 96 14.213 36,4 22,5
200 bis 499 Betten 66 18.983 25,0 30,0
500 bis 999 Betten 21 14.718 8,0 23,3
1000 und mehr Betten 9 11.812 3,3 18,6
Tab. 4.4.1: Struktur der Krankenanstalten in Österreich 2005; Quelle: bmgf, Krankenanstalten
in Österreich, S. 11
Zum Thema Bettendichte in Österreich sei ergänzend festgestellt, dass im
Jahre 1991 die Anzahl der Betten auf 1000 Einwohner bei 9,89 Betten lag
und bis 2003 kontinuierlich auf 8,34 Betten abnahm. 2004 gab es eine
sprunghafte Reduzierung auf 7,73 Betten welche nahezu vollständig auf
die Herausnahme von Krankenbetten in Pflegeheimen aus der Statistik
zurück zu führen sei.352
Demgegenüber steht der Anstieg der Entwicklung der stationären
Aufenthalte in Österreich bezogen auf jeweils 100 Einwohner: Hier ist vom
Jahre 1991 mit 23,9 Prozent ein stetiger Anstieg auf nunmehr 31,8
Prozent. Gleichwohl ist auch in Österreich die Entwicklung der
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern konstant
abnehmend. Lag sie 1995 noch bei durchschnittlich 7,2 Tagen, reduzierte
sie sich bis 2005 auf nunmehr durchschnittlich 5,8 Tagen.353
Abschließend ein Zitat aus einer Veröffentlichung vom April 2006 der
Wirtschaftskammer Österreich zum Thema Reformen bzw. Reformbedarf
im Gesundheitswesen, welches sich durchaus für die Bundesrepublik
Deutschland gleichfalls verwenden ließe: „Das österreichische Gesund-
heitswesen ist bereits seit längerem als spitallastig zu bezeichnen. Laut
352 vgl. bmgf, ebenda, S. 12
353 vgl. bmgf, ebenda, S. 13
154
Rechnungshof könnten durch eine Angleichung der Bettendichte an den
europäischen Durchschnitt 16.900 Akutbetten bzw. 2,9 Mrd. Euro
eingespart werden. (...) Wenn das System der sozialen
Krankenversicherung nicht umfangreich und nachhaltig reformiert wird,
werden die Beiträge in den kommenden Jahren kräftig erhöht werden
müssen. Steigende Beitragssätze führen aber nicht nur zu einem Anstieg
der Lohnnebenkosten, was die Beschäftigungschancen negativ beeinflusst
und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Österreich
weiter beeinträchtigt, sondern bedeuten auch eine höhere Belastbarkeit
der Arbeitseinkommen und hemmen die Leistungsbereitschaft der
Arbeitnehmer.”354
4.4.2 Beispiele für Österreich
Als Beispiele für Österreich sollen das Allgemeine Krankenhaus Wien und
das Landeskrankenhaus Graz-West vorgestellt werden. Wien verfügt über
eine zentrale Notfallaufnahme mit angegliederten Notfallüber-
wachungsbetten, welche zwar primär Internistisch strukturiert ist, aber
ebenso über eine enge Anbindung an die Chirurgische Ambulanz verfügt
und mit ihrer Chirurgischen Erstversorgungseinheit den Status einer
Interdisziplinären Notfallaufnahme erfüllt.
354 Kauffmann, D.; Reformbedarf im Gesundheitswesen, Wirtschaftskammer Österreich, (WKO), (Hrsg.): Ap-
ril 2006, unter: http://portal.wko.at/wk/dok_detail_file.wk?AngID=1&DocID=593749&StID=285553, Zugriff
Juli 2007
155
4.4.2.1 Einleitung Standort/Geschichte AKH Wien
Das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien kann auf eine 300-jährige
Geschichte zurückblicken, geprägt ist es aber für unsere heutiger Sicht
durch den Neubau des Haupthauses aus dem Jahre 1972, welcher im
Jahre1991 sukzessive bis zur feierlichen Eröffnung am 07.06.1994
bezogen wurde.355 Auf einem ca. 240.000 m² Innenstädtischen Grundstück
befindet sich ein elfgeschossiger Flachbau mit zwei 14-geschossigen
Bettenhäusern mit insgesamt 2.206 Betten und einer Nutzfläche von
345.000 m².
Aus den gewählten Preisträgern des Architektenwettbewerbes wurde eine
Arbeitsgemeinschaft gebildet, der folgende Architekten angehörten:
Bauer, Lintl, Nobis, Köhler, Kässens, Lippert, Mayr, Marchart und Moebius.
Statistisch gesehen verfügt die Stadt Wien über 1.664.146 Einwohner
(2006) und hat 41 Krankenanstalten mit 13.505 aufgestellten Betten
(2004), das heißt somit entfallen 16,33 % aller Betten auf das AKH
Wien.356
4.4.2.2 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme
Abb. 4.4.2.2.1: Grundriss AKH Wien; Quelle: www.akhwien.at/documents/dasakh/Grundriss-
AKH.gif, Zugriff Dezember 2006
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
Die Notfallaufnahme befindet sich in der Ebene 6 des
Sockelgeschossgebäudes, welche sich als der 1. Stock über dem Gelände
darstellt und über eine entsprechende Rampe der vorgelagerten
Liegendvorfahrt zu erreichen ist. Diese Liegendvorfahrt verfügt über 24
Stellplätze für Rettungsfahrzeuge zuzüglich der Aufstellfläche für Be- und
Entladungen und ist durch den Eingangflur der Notfallaufnahme
angegliedert.
355 vgl. Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien (Hrsg.); Geschäftsbericht 2005, Wien, 2005, S. 4 f
356 vgl. http://www.wien.gv.at/statistik/daten/index.html#men, Zugriff Juli 2007
156
Abb. 4.4.2.2.2: Grundriss NFA Wien; Quelle: AKH Wien, Abteilung Bauunterhaltung – Eigene
Darstellung
157
Das Raumprogramm lässt sich wie folgt zusammenfassen:
1. Aufnahme, bestehend aus einer Leitstelle, an der die Anmeldung erfolgt,
mit dazugehörender Wartezone sowie einen 8,9 m² großen Triageplatz für
die so genannten Selbsteinweiser. Die Fläche hierfür ohne
Verkehrsflächen bzw. Nebenfläche beträgt insgesamt 81,8 m².
2. Für die Versorgung steht ein Akutwiederbelegungsraum mit 61,0 m²
sowie Akutbehandlungsräume mit je 45,9 m² + 66,0 m² zur Verfügung. In
der Summe also 172,9 m² für alle 3 Räume.
3. Zehn Untersuchungsräume unterschiedlicher Größe von 15,8 m² bis
20,9 m² zuzüglich eines röntgentauglichen Untersuchungsraums, mit
direkter CT-Anbindung (33,4 m²). Des Weiteren dem Bereich anschließend
folgt ein Notfall-OP mit 49,6 m². Insgesamt stehen somit diesem Bereich
ganze 484,3 m² zur Verfügung.
4. Eine interne Schaltzentrale bzw. weitere Wartezonen gibt es nicht.
Diese Funktion muss durch die Leitstelle aufgefangen werden.
5. Zur Vorstationären Aufnahme steht eine Notfallstation bestehend aus
drei Vier-Bett-Zimmern und einem Zwei-Bett-Zimmer, also 14 Plätze zur
Verfügung. Den Räumen angegliedert ist ein Patientenbad und eine
Patienten WC-Anlage, so dass sich hieraus eine Gesamtfläche von 149,8
m² ergibt.
6. Weiterhin stehen der Notfallaufnahme für Dienst-, Aufenthaltsräume,
weitere Arbeitsräume sowie Nebenräume der Ver- und Entsorgung ganze
425,9 m² zur Verfügung. Das ergibt für die Notfall-Gesamtnutzfläche eine
von 1.314,7 m².
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.14 in der Anlage.
158
4.4.2.3 Fallzahlenbeschreibung Notfallaufnahme AKH Wien
In Zusammenarbeit mit der Notfallaufnahme wurden die Fallzahlen des
Jahres 2004 zusammengestellt. Diese seien weitgehend mit 2005
identisch und müssen verwendet werden, da für 2005 keine konkreten
Daten übergeben werden konnten.
Von den 493.385 ambulanten Fällen des AKH wurden 66.823 Fälle in der
Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies entspricht somit 13,54 %
aller ambulanten Fälle. Von den 94.065 stationären Fällen wurden 7.527
Fälle stationär über die Notfallaufnahme aufgenommen, dies entspricht
8,00 % der gesamten Fälle des Hauses. Von der Stationären Aufnahme
(7.527 = 100 %) wurden 307 Fälle (= 4,08 %) auf Intensiv- bzw.
Intermediate-Care-Station (165 + 55 Betten) weitergeleitet. Weitere 3.479
Fälle (= 46,22 %) wurden auf die Stationen der Normalpflege (1.986
Betten) der Kliniken verteilt, 3.741 Fälle (= 49,70 %) wurden über die
Aufnahmebetten der Notfallaufnahme primär versorgt, hiervon sind 150
Fälle verstorben sowie 298 Fälle in andere Häuser weitergeleitet worden
und ganze 997 Fälle wieder direkt entlassen worden. Aufbauend auf der
Basis dieser Fallzahlen (gesamt = 74.350) und der Fläche des
Behandlungs- und Erstversorgungsraum (657,2 m²) ergibt sich hier ein
Flächen-Fallzahlen-Faktor von 113,13 Stk/m².
86538
66823
7527
426562
0
100000
200000
300000
400000
500000
600000
AKH Wien
Rest Ambulant
Ambulant ZNA
Rest Stationär
Stationär ZNA
Abb. 4.4.2.3: Fallzahlen AKH Wien 2004
159
4.4.2.4 Einleitung Standort/Geschichte LKH Graz-West
Als zweites Beispiel für Österreich soll im Vergleich zur zuvor
beschriebenen Universitätsklinik ein Landeskrankenhaus (LKH), hier in
Graz-West beschrieben werden. Dieses LKH ist in seiner Art deshalb
interessant, da es als eine Art der Auslagerung von Leistungen im
Verhältnis zu einer bestehenden Universitätsklinik in Graz zu sehen ist.
Hierzu heißt es beim Klinikum: “Das Landeskrankenhaus-Universitäts-
klinikum Graz ist seit November 2002 ein reines Universitätsklinikum.
Einige Abteilungen wurden in das neu errichtete LKH Graz-West
übersiedelt. Zum Zeitpunkt der Gründung der Steiermärkischen
Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. Anfang des Jahres 1986 zeigte sich,
dass der Trend der Medizin zu mehr diagnostischen und therapeutischen
Methoden eine Erweiterung der Räumlichkeiten notwendig machte.
Mit dem Projekt LKH 2000 wurde das Ansinnen verwirklicht, weniger
Betten, dafür einen höheren Qualitätsstandard für den Patienten zu
schaffen. Der Neubau des Krankenhauses in Graz-West mit 280 Betten
wurde in Angriff genommen. Somit kam es erstmals in der Geschichte des
Landeskrankenhauses Graz zur Trennung der landschaftlichen Bereiche
vom Universitätsklinikum.”357
Das Landeskrankenhaus Graz-West ist dementsprechend ein junges,
neues Haus; teilinbetrieb genommen im Mai 2000, nach einem Baubeginn
im Nov. 1998; die Gesamtinbetriebnahme erfolgte im Dezember 2002. Das
Gebäude verfügt incl. Tiefgarage über 17.800 m² Nutzfläche bei einer
Gesamtinvestitionssumme von 80,0 Mio. und 280 aufgestellte Betten.358
Architekten des Hauses waren die Partnerschaft Domenig Eisenköck und
Gruber aus Graz. Statistisch gesehen verfügt die Stadt Graz über 248.278
Einwohner (Stand 2006) und ist die zweitgrößte Stadt Österreichs.359
Sie ist die Landeshauptstadt der Steiermark, 127,56 km² groß, die älteste
urkundliche Erwähnung von Graz stammt aus dem Jahr 1128, und sie
bezeichnet sich selbst als “vitaler Wirtschaftstandort, als Zentrum von
Wissenschaft und Forschung” und “dynamische Murmetropole” und war
die Kulturhauptstadt 2003.360 Der Stadt selbst stehen für die
Patientenversorgung 7 Krankenanstalten mit insgesamt 3.585 Betten zur
Verfügung, wobei die Steiermark selbst über nur 19 Anstalten mit 5.538
Betten und einer Einwohnerzahl von 1.199,489 (Stand 2005) verfügt.361
Neben der LKH-Universitätsklinikum Graz mit 1.556 Betten ist die Landes-
nervenklinik Sigmund Freud Graz mit 880 Betten das zweitgrößte Haus.
Platz 3 belegt das LKH Graz-West.362
357 http://www.klinikum-graz.at/cms/beitrag/10034119/2096185/, Zugriff Januar 2007
358 vgl. http://www.kages.at/cms/beitrag/10016785/815555/, Zugriff Januar 2007
359 vgl. http://www.graz.at/cms/beitrag/10022937/415557/, Zugriff Januar 2007
360 vgl. http://www.graz.at/, Zugriff Januar 2007
361 vgl. http://www.statistik.at/web_de/services/stat_jahrbuch/index.html, Zugriff Januar 2007
362 Vgl. http://www.lsf-graz.at/, Zugriff Januar 2007
160
4.4.2.5 Situationsbeschreibung der Notfallaufnahme
Die Notfallaufnahme (EBA = Erstuntersuchung, Beobachtung, Aufnahme)
befindet sich in zwei Bereichen im Erdgeschoss des kreuzförmigen
Hauptgebäudes. Die Schockraumzone liegt seitlich vorgelagert von der
Hauptstrasse und neben dem Haupteingang direkt über einen separaten
Abb. 4.4.2.5.1: Übersicht Grundriss EG; Quelle: aus: Nickl-Weller, C.; Nickl, H.:
Krankenhausarchitektur für die Zukunft, Seite 141 – Eigene Darstellung
Eingang zugänglich mit einer vorgelagerten, offenen Liegendvorfahrt für
bis zu acht Rettungsfahrzeuge. Der zweite Teil der Notfallaufnahme ist
integriert in der Ambulanz- und Funktionsdiagnostikzone des
Erdgeschosses und ist für eine möglichst flexible Nutzung ausgelegt, dh.
Räume der Notfallaufnahme können bei bedarf durchaus für die
Funktionsdiagnostik der einzelnen Kliniken (z.B. Innere oder Chirurgie)
161
verwendet werden, aber auch umgekehrt. Weiterhin ermöglicht diese
Anordnung eine Doppelnutzung diverser Räume. Über dem Flügel der
Ambulanz- und Funktionsdiagnostikzone ist im 1. Obergeschoss zusätzlich
eine Aufnahmestation angeordnet.
Abb. 4.4.2.5.2: Notfallaufnahme; Quelle: LKH Graz-West, Abteilung Bauunterhaltung – Eigene
Darstellung
Das Raumprogramm in diesem Gebäude bzgl. Notfallaufnahme ist wie
folgt gegliedert:
1. Schockraum mit vorgelagertem Windfang, welcher separat von der
Liegendvorfahrt zu erreichen ist, mit eigener administrativer Aufnahme für
die Schockraumfälle. Die Fläche beträgt ohne Verkehrsflächen 16,3 m²
zzgl. einer Wartefläche von 14,2 m².
2. Anschließend aus einem Schockraum mit einem vorgelagertem
Einleitungs- und Untersuchungsraum, zusammen mit 61,8 m².
2.1. zuzüglich schockraumbezogene Nebenräume von 10,7 m².
3. Einem Untersuchungs- und Behandlungsbereich mit zwei
Eingriffsräumen und 6 Behandlungsräumen mit Flächen von 19,9 m² bis
60,1 m², d.h. in der Summe verfügt dieser Bereich über 260,9 m².
4. Zur vorstationären Aufnahme verfügt die Notfallaufnahme über eine
eigenständige Aufnahmestation im ersten Obergeschoss mit 23 Betten
zuzüglich 5 Kurzzeitliegeplätze in Form eines 67,2 m² großen
Ruheraumes. Insgesamt verfügt diese Aufnahmestation über eine
Gesamtnutzfläche von 605,6 m².
5. Weiterhin sind 54,9 m² Fläche für Lagerräume, Aufenthaltsraum
Arztdiensträume und Nebenräume der Ver- und Entsorgung der
Notfallaufnahme zugeordnet. Dies ergibt somit alles in allem eine
Gesamtnutzfläche von 1039,1 m².
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.15 in der Anlage.
162
4.4.2.6 Fallzahlenbeschreibung der Notfallaufnahme LKH Graz-West
In Zusammenarbeit mit der Direktion des Hauses konnten die Fallzahlen
des Jahres 2005 zusammengestellt werden und dementsprechend in
Zusammenhang mit den Gesamtfallzahlen des Hauses gesetzt werden.
Von den 82.664 ambulanten Fällen, hiervon sind 36.337 Fälle so genannte
ambulante Hausbesuche, eine hausinterne Definition von Ambulanzfällen,
welche ursprünglich eigentlich nicht über ein Krankenhaus, sondern über
den Hausärztlichen Dienst versorgt werden sollten, aber trotzdem im
Hause ankamen, wurden 15.076 Fälle in bzw. über die EBA
(Erstuntersuchung, Beobachtung, Aufnahme) ambulant versogt und
behandelt, dies entspricht einer Quote von 18,24 % aller Fälle.
Würde zu den ambulanten Fällen der EBA dementsprechend auch die
restlichen 21.261 Fälle der ambulanten Hausbesuche, welche über die
EBA versorgt werden, hinzugezählt werden, erhöhe sich die
Gesamtsumme eben auf 36.337 Fälle, bzw. die Quote erhöhe sich dann
auf 43,96 %. Von den 11.000 stationären Fällen des Hauses wurden 5.959
Fälle stationär über die Notfallaufnahme / EBA aufgenommen, dies
entspricht somit 54,17 % sämtlicher stationären Fälle des Hauses.
Von diesen stationären Aufnahmen (5.959 = 100%) wurden 500 Fälle (=
8,39 %) auf die Intensivstation mit 16 Betten und 5.459 Fälle (91,61 %) auf
die Normalpflege-Stationen (mit insgesamt 245 Betten) verlegt. Eine
Weiterleitung auf eine Intermediate-Care oder Aufnahmestation ist wegen
nicht Vorhandensein nicht möglich.
Abb. 4.4.2.6.1 Fallzahlen LKH Graz-West 2005 Abb. 4.4.2.6.2 Fallzahlen LKH Graz-West
2005, incl. ambulante Hausbesuche
Auf Basis dieser Fallzahlen (Gesamt = 42.250) und der reinen
Behandlungseinheiten bzw. Erstversorgungsräumen (61,8 + 260,9 = 322,7
m²) ergibt sich ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 130,93 Stk/m².
5959
5041
36337
46327
0
25000
50000
75000
100000
LKH Graz-West
Rest Ambulant
Ambulant EBA
Rest Stationär
Stationär EBA
5959
5041 15076
67588
0
25000
50000
75000
100000
LKH Graz-West
Rest Ambulant
Ambulant EBA
Rest Stationär
Stationär EBA
163
4.5 Schweiz
4.5 Die Gesundheitspolitik in der Schweiz
Im Geleitwort zum Gesundheitswesen in der Schweiz beschreibt
Couchepin, Mitglied des Bundesrat, die Situation des Schweizer
Gesundheitswesens dahingehend, dass die Schweizer immer länger leben
würden und dies bei immer besserer Gesundheit, sie aber nicht von
Krankheiten verschont blieben und diese Tendenz in Zukunft zu erheblich
Kosten für die Krankenversicherung mit sich bringen würde.363 Eine
Aussage, welche sicherlich genauso in Deutschland von manch einem
Bundestagsabgeordneten stammen könnte. Dementsprechend soll auch
dieses südliche Nachbarland betrachtet werden. Kocher ergänzt weiterhin,
dass der föderalistische Kleinstaat Schweiz bestehend aus 26 Kantonen
sowie aus 2815 Gemeinden sich vorläufig noch ein Gesundheitssystem mit
vielen unklaren „Kompetenzverteilungen, Doppelspurigkeiten und anderen
nur noch historisch oder realpolitisch erklärbaren Unzweckmäßigkeiten“
leisten würde.364
Im Jahre 2006 lebten 7.508.739 Menschen in der Schweiz365 - Demografie,
und Bettenabbau prägen die Krankenhäuser in der Schweiz, wie in
Deutschland auch.
In der Pressemitteilung des Schweizerischen Bundesamt für Statistik vom
03.07.2006 zur Auswertung der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser
(2004) heißt es einleitend, dass im Jahr 2004 in den Schweizer Spitälern
1,2 Mio. Fälle stationär behandelt wurden und dabei ein Spitalaufenthalt im
Schnitt 11,4 Tage dauerte. Ab den 60 Lebensjahren würde die
durchschnittliche Aufenthaltsdauer kontinuierlich zunehmen und sie
betrüge bei den über 75-Jährigen 15,7 Tage.366, „Patientinnen über 75
Jahre sind im Schnitt 16,7 Tage im Spital, die gleichaltrigen Männer 14,3
Tage. Die kürzere durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Männer dieser
Altersgruppe zeigt sich bei allen häufigen Hospitalisierungsursachen.”367
Auch hieraus ergibt sich natürlich die Frage nach der Gesamtstruktur des
schweizerischen Gesundheitswesens, welches dieses Kapitel grob
umreißen möchte.
Angefangen werden soll mit der Krankenhaustypisierung, welche im
Gegenteil zum deutschen Föderalismussystem nicht über die
363 vgl. Kocher, G.; Oggier, N. (Hrsg.): Gesundheitswesen Schweiz 2004 - 2006, Huber Verlag Bern, 2004,
S.7
364 Kocher, G., et al, eben da, S. 104
365 vgl. Bundesamt für Statistik unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/01/02/blank/dos/result.Document.20561.xls, Zugriff Au-
gust 2007
366 vgl. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Ergebnisse aus der medizinischen Statistik der Krankenhäuser (2004);
Pressemitteilung Nr. 0350-0607-30 unter
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/14/22/press.Document.78863.pdf, Zugriff August 2007
367 Bundesamt für Statistik, ebenda
164
Landeskrankenhauspläne geregelt ist, sondern seit 1999 durch die
Inkraftsetzung des Bundesstatistikgesetzes (BstatG) durch das Bundesamt
für Statistik geregelt wird. Somit werden die Spitäler nach ihrer
Leistungsfähigkeit und nach versorgungspolitischen Gesichtspunkten
gruppiert. Grundsätzlich gibt es zwei Haupttypen: Die ‚Allgemeinen
Krankenhäuser’. Sie werden weiter nach Spitälern der
‚Zentrumsversorgung’ und Spitälern der ‚Grundversorgung’ unterteilt sowie
die ‚Spezialkliniken’. Diese werden weiter nach psychiatrischen Kliniken,
Rehabilitationskliniken und anderen Spezialkliniken aufgegliedert.368
Die weitere Unterteilung der Typologie der Krankenhäuser ist am
übersichtlichsten der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen:
K1 Allg. Krankenhäu-
ser K11 Zentrumsversorgung K111 Versorgungsniveau 1
K112 Versorgungsniveau 2
K12 Grundversorgung K121 Versorgungsniveau 3
K122 Versorgungsniveau 4
K123 Versorgungsniveau 5
K2 Spezialkliniken K21 Psychiatrische Klini-
ken K211 Versorgungsniveau 1
K212 Versorgungsniveau 2
K22 Rehabilitionskliniken K221 Rehabilitionskliniken
K23 Andere Spezialklini-
ken K231 Chirurgie
K232 Gynäkolo-
gie/Neantologie
K233 Pädiatrie
K234 Geriatrie
K235 Diverse Spezialklini-
ken
Abb. 4.5.1.1: Typologie der Schweizer Krankenhäuser369
Erläuternd soll erwähnt werden, dass die Unterteilung grundsätzlich auf
Basis der Anzahl von „Leistungsstellen“ und der ausgewiesenen
Pflegetagen pro Leistungsstelle erfolgt.370 Die hieraus entstehenden
368 vgl. Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Krankenhaustypologie, Neuchâtel 2001, S. 3f unter
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/blank/blank/kh/02.Document.866
53.pdf, Zugriff August 2007
369 Quelle: Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Krankenhausstatistik – Deskriptoren und Indikatoren der Spitäler,
Detailkonzept, Neuenburg 2005, Seite 17
370 Bundesamt für Statistik, eben da, S. 5
165
Versorgungsniveaus sind wie folgt zu betrachten:
K 111 Umfasst ausschließlich die 5 Universitätsspitäler (Anzahl der
stationären Fälle per anno > 30.000)
K 112 Versorgungsniveau 2: 9.000 - 30.000 Fälle
K 121 Versorgungsniveau 3: 6.000 - 9.000 Fälle
K 122 Versorgungsniveau 4. 3.000 - 6.000 Fälle
K 123 Versorgungsniveau 5: 0 - 3.000 Fälle
Bei den Spezialkliniken wird ausschließlich bei den Psychiatrischen
Kliniken eine Unterteilung auf Basis der vorhandenen Pflegetagen
vorgenommen:
K 211 Versorgungsniveau 1:> 50.000 Pflegetage
K 212 Versorgungsniveau 2:< 50.000 Pflegetage
Das Bundesamt für Statistik erhob seit 1998 legitimiert durch
entsprechendes Bundesstatistikgesetz von 1999 von den zuvor genannten
Krankenhäusern die Daten zum Thema Gruppierung nach Bevölkerung,
Patienten, Leistungen, Ressourcen und Wirkungen.371
Da auch hier die Begriffe der stationären teilstationären und ambulanten
Behandlung manchmal Gegenstand divergierender Interpretationen seien
und die Mehrdeutigkeit dieser Definition sich bei der Datenverwendung als
problematisch erweisen könne, hat es die verschiedenen Behandlungen
wie folgt definiert:372
“Stationäre Behandlung: als stationäre Behandlung nach Art. 49 Absatz 1
des Gesetzes gelten Aufenthalte im Spital von mindestens 24 Stunden zu
Untersuchung, Behandlung und Pflege. Aufenthalte im Spital von weniger
als 24 Stunden, bei denen während einer Nacht ein Bett belegt wird, sowie
Aufenthalte im Spital bei Überweisung in ein anderes Spital und bei
Todesfällen gelten ebenfalls als stationäre Behandlung.
-Teilstationäre Behandlung: als teilstationäre Behandlung nach Artikel 49
Absatz 5 des Gesetzes gelten geplante Aufenthalte zur Untersuchung,
Behandlung und Pflege, die eine an die Behandlung unmittelbar
anschließende Überwachung oder Pflege sowie die Benutzung eines
Bettes erfordern. Wiederholte Aufenthalte in Tages- oder Nachtkliniken
gelten ebenfalls als teilstationäre Behandlungen.
- Ambulante Behandlung: Als ambulante Behandlung nach Artikel 49
Absatz 5 des Gesetztes gelten alle Behandlungen, die weder als stationäre
371 vgl. Bundesamt für Statistik (Hrsg): Deskriptoren und Indikatoren der Spitäler, Grobkonzept, Neuchâtel,
2005, S. 8, unter:
http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/infothek/erhebungen__quellen/blank/blank/kh/02.Document.907
65.pdf, Zugriff August 2007
372 vgl. Bundesamt für Statistik, ebenda S. 11
166
noch als teilstationäre angesehen werden.373
Dies wurde entsprechend dem nachfolgenden Schaubild als
Ablaufdiagram definiert:
Abb. 4.5.1.2: Diagramm Behandlungseinstufung374
Zum Thema Notfalldienst heißt es unter Infrastruktur und betriebliche
Daten nur ganz allgemein, dass ein Ziel der Spitalplanung darin bestünde,
einen für die Bevölkerung der jeweiligen Kantone ausreichenden
Notfalldienst sicherzustellen.
373 Bundesamt für Statistik, ebenda, S. 11
374 Quelle: Bundesamt für Statistik (Hrsg.): Krankenhausstatistik – Deskriptoren und Indikatoren der Spitäler,
Detailkonzept, Neuenburg 2005, Seite 14
167
So seien gewisse Spitäler verpflichtet, rund um die Uhr und an 7 Tagen
pro Woche während des ganzen Jahres einen Notfalldienst zur Verfügung
zu stellen.375
Die Kennzahlen der Schweizer Spitäler lassen sich für das Jahr 2004 wie
folgt zusammenfassen: Erfasst worden sind 345 Spitäler, davon 132
Private Spitäler. 1.195.711 Stationäre Fälle, 275.026 Teilstationäre Fälle
bei einem Bettenaufkommen von 41.897 Betten (zum Vergleich 44.547
Betten im Jahre 2000) betreut von 123.385 rechnerischen Vollzeitstellen.
Die Bettenzahl teilte sich 2004 in 26.231 Betten der Allgemeinspitäler und
15.667 Betten der Spezialkliniken auf. Die durchschnittliche Spitalpflege
lag bei knapp über 11 Tagen bei einer durchschnittlichen Bettenbelegung
von ganzen 88 %.376
Und wie beschreibt der ‚Architekt’ die Entwicklung des Spitalbaus in der
Schweiz: “Auch in der Schweiz zeigt die Geschichte des Spitalbaus, dass
einmal entwickelte Spitalsysteme schnell überholt waren und durch neue,
zeitlich ebenso begrenzt gültige Spitaltypen, abgelöst wurden. Neubau
folgte auf Neubau. Städtebaulich betrachtet hatte das zur Folge, dass einst
großzügig geplante Areale sukzessive verdichtet oder pragmatisch
aufgefüllt wurden.“377
4.5.2 Das Beispiel Stadtspital Triemli in Zürich
Als ein Beispiel für die Schweiz soll das Stadtspital Triemli der Stadt Zürich
hier vorgestellt werden. Gewählt wurde das Haus, da hier bereits eine
zentrale Notfallaufnahme mit entsprechender Notfallaufnahmestation
vorhanden ist und im Zuge einer Erweiterung des Hauses eine
Erweiterung bzw. Umplanung geplant wird und somit ein Vergleich
Bestand und Planung ermöglicht wird.
4.5.2.1 Einleitung Standort/Geschichte Stadtspital Triemli
Das Stadtspital Triemli in Zürich wurde in den Jahren 1963 - 1970 quasi
als 500 Bettenhaus von den Architekten Schindler, Hässig, Müller, Rauber
und Rohn378 auf die “grüne Wiese” gestellt. Ein mehrgeschossiges
Sockelgebäude (3 + 2) mit einem 18-geschosseigen Bettenhochhaus.
1994 wurde eine Generalsanierung beschlossen und 2000 in einer ersten
Bauphase der Behandlungstrakt im Sockelgeschoss durch einen Anbau
375 vgl. Bundesamt für Statistik, ebenda, S. 22
376 vgl. Bundesamt für Gesundheit, Sektion Statistik und Mathematik, Kennzahlen der Schweizer Spitäler
2004, Bundespublikationen, Bern, 2006, S. 6
377 Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt (Hrsg.): Bauen für die Gesundheit; C. Merian Verlag, Basel, 2004,
S.45
378 vgl. http://www.tec21.ch/pdf/tec21_0820063205.pdf, Zugriff August 2007
168
erweitert, um dann im Jahre 2003 mit der Altbausanierung beginnen zu
können. Für die Planungen verantwortlich zeichnet sich die Architekten-
gemeinschaft Metron Architektur AG, aus Brugg und das Büro Baumann +
Frey, aus Zürich sowie Jlschlmann, Prêtre, Hasler Architekten, aus Zürich /
Baden. Bis zum Jahre 2018 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.379
Im Jahresbericht 2005 des Stadtspital heißt es weiterhin zu dem weiteren
Bauablauf, das im Herbst 2007, wenn der alte Behandlungstrakt umgebaut
sei, die Stimmberechtigten der Stadt Zürich über den Ausführungskredit
zum Bau des neuen Bettenhauses abstimmen würden, da der Baubeginn
für 2008 vorgesehen sei und 2012 das neue Bettenhaus seinen Betrieb
aufnehmen soll. Bis 2016 soll dann die Erneuerung des alten
Bettenhochhauses und der anschließende Abbruch der Personalhäuser
erfolgen, mit dem Ziel 2018 die Arbeiten abgeschlossen zu haben.380
Nach Zusammenlegung mit der Frauenklinik Maternité verfügt das Spital
zurzeit über 550 Betten und unter dem Gesichtspunkt der
Notfallversorgung über eine rund um die Uhr besetzte Notfallversorgung in
einem Baubestand von 23.537 m² Hauptnutzfläche. Das Einzugsgebiet
umfasst 172.000 Personen im weiteren Umkreis.381
Die Stadt Zuerich hatte im Jahre 2006 selbst 370.062 Einwohner382
Insgesamt standen den Einwohnern 5.279 Betten verteilt auf 26 Städtische
und private Krankenhäuser zur Verfügung, wobei nur das Universitätsspital
Zürich mit 812 Betten größer als das Stadtspital ist.383
379 vgl. http://www.metron.ch/topic5236/story12020.html, Zugriff August 2007
380 Lendenmann, U. in Stadtspital Triemli Zürich, (Hrsg.): Jahresbericht 2005, S. 19 unter: http://www.stadt-
zuerich.ch/internet/triemli/home.html, Zugriff August 2007
381 vgl. http://www.stadt-
zuerich.ch/internet/triemli/home/rubriken/unternehmen_triemli/kurzprofil.html#0001, Zugriff August 2007
382 vgl. http://www.stadt-zuerich.ch/internet/stat/home/publikationen/jahrbuch
/Jahrbuch_2008.ParagraphContainerList.ParagraphContainer0.ParagraphList.0002.File.pdf/T_JB_2008_01.04
.00.pdf, Zugriff August 2007
383 vgl. http://www.stadt-zuerich.ch/internet/stat/home/themen
/sozialfuersorge_und.ParagraphContainerList.ParagraphContainer0.ParagraphList.0007.File.pdf/JB_2007_kap
itel_14.pdf, Zugriff August 2007
169
4.5.2.2 Situationsbeschreibung der Zentralen Notfallaufnahme
Abb. 4.5.2.2.1: Grundriss Stadtspital Triemli, Bestand; Quelle: Technische Abteilung
Stadtspital Triemli
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
Die Notfallaufnahme befindet sich im Erdgeschoss des Gebäudes direkt
seitlich vom Haupteingang mit einer geschwungenen Liegendvorfahrt und
einer separaten, gänzlich transparent gehaltenen Notfallaufnahme. Das
bestehende Raumprogramm gliedert sich wie folgt, wobei darauf geachtet
werden sollte das teilweise die landestypischen Raumbezeichnungen
gewählt wurden:
1. Aufnahme, bestehend aus einer Notfallpforte mit Leitzentrale und einem
Notfallaufnahmeraum sowie einem dazugehörenden Warteraum. Die
Fläche beträgt ohne Verkehrs- und Nebenfläche für Sanitärräume und
Telefonzellen 148 m².
2. Einen Schockraum mit 41 m² und zwei Wundversorgungsräume mit je
33,0 m² + 34 m² zuzüglich einem Gipsraum von 44,0 m² und den
zugeordneten Nebenräumen. Für Röntgenuntersuchungen steht ein
Notfallröntgengerät incl. Wartzone zur Verfügung, die Fläche von 72,0 m²
ist allerdings der Röntgenabteilung zugeschlagen worden.
3. Im Untersuchungsbereich stehen insgesamt 7 Räume mit einer
Gesamtfläche von 126,0 m² zur Verfügung.
170
Abb. 4.5.2.2.2: Grundriss Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, Bestand; Quelle: Technische
Abteilung Stadtspital Triemli – Eigene Darstellung
4. Die Schaltzentrale und interne Verteilerfunktion übernimmt ein
Anmeldungssekretariat mit 43,0 m² Fläche. Ebenso steht ein separater
Wartebereich mit 11,0 m² zur Verfügung.
5. Zur vorstationären Aufnahme steht eine Aufnahmestation mit insgesamt
26 Plätzen zur Verfügung, wobei hier zwischen Einlieferungsplätze für
Liegen und Untersuchungssessel sowie Bettenzimmer unterschieden
werden muss. Reine Bettenplätze stehen nur 15 Stück zur Verfügung.
Dieser Bereich verfügt incl. Nebenräume über 479,0 m² Nutzfläche.
6. Des weiteren stehen für Lager, Büros, Arztdienst-, Aufenthalts- und
Nebenräume der Ver- und Entsorgung 277,0 m² zur Verfügung. Somit
ergibt sich eine Gesamtfläche der Notfallaufnahme von 1.289,0 m²
Eine detaillierte Aufstellung befindet sich unter Punkt 8.16 in der Anlage.
171
Abb. 4.5.2.2.3: Grundriss Stadtspital Triemli, Geplant; Quelle: Jlschlmann, Prêtre, Hasler
Architekten, Zürich / Baden
( 1 = Bereich Notfallaufnahme)
172
Abb. 4.5.2.2.4: Grundriss Notfallaufnahme Stadtspital Triemli, Geplant; Quelle: Technische
Abteilung Stadtspital Triemli – Eigene Darstellung
Wie bereits eingangs erwähnt wird mit dem Neubau des Bettenhauses
auch eine Notfallstation geplant. Das hierfür vorliegende Raumprogramm
sieht keine klassischen Untersuchungs- und Behandlungsräume, sondern
nur Erstversorgungsräume vor, erweitert dafür aber die
Patientenliegeplätze auf 24 um hier mehr direkt am Patienten arbeiten zu
173
können. Ebenso wird der radiologische Bereich (114 m²) eindeutig der
Notfallaufnahme zugeordnet, so dass das gesamte Rauprogramm sich auf
1.352,0 m² erhöht, bzw. ohne radiologischer Fläche sich auf 1.238 m² um
50 m² reduzieren würde.
Die detaillierte Aufstellung befindet sich ebenfalls unter Punkt 8.17 in der
Anlage.
4.5.2.3 Fallzahlen der Notfallaufnahme des Stadtspital Triemli
In Zusammenarbeit mit dem Patientenmanagement des Hauses konnten
die Fallzahlen des Jahres 2005 ermittelt werden und dementsprechend im
Zusammenhang mit den Gesamtfallzahlen des Hauses bearbeitet werden.
Von den 118.000 ambulanten Fällen des Stadtspitals wurden 28.174 Fälle
in der Notfallaufnahme behandelt und versorgt, dies sind somit 23,88 %
aller ambulanten Fälle. Von den 17.730 stationären Fällen wurden 7.901
Fälle stationär über die Notfallaufnahme aufgenommen, dies entspricht
44,56 % aller stationären Fälle des Hauses. Von der stationären Aufnahme
(7.901 = 100 %) wurden 395 Fälle (= 5,00 %) auf die Intensivstation mit 12
Betten und 7.506 Fälle (= 95,0 %) auf die Normalpflege-Stationen (mit
insgesamt 538 Betten) weitergeleitet. Eine Weiterleitung in eine
Intermediate-Care-Station findet nicht statt, allerdings ist eine
Aufnahmestation mit 26 Betten vorhanden, die mit 9.192 Belegungstagen
eine 96,86 %-ige Auslastung aufweisen kann.
28174
7901 3099
89826
0
25000
50000
75000
100000
125000
150000
Triemli
Rest Ambulant
Ambulant ZNA
Rest Stationär
Stationär ZNA
Abb. 4.5.2.3 Fallzahlen Triemli
Ausgehend von diesen Fallzahlen der Notfallaufnahme (Gesamt = 36.098)
und der reinen Behandlungsflächen (326,0 m²) ergibt sich somit für das
Stadtspital ein Flächen-Fallzahl-Faktor von 110,73 Stk./m².
174
4.6 Fallzahlenvergleiche
Ausgehend von den angeführten Beispielen ist auffällig, wie unterschied-
lich die Weiterleitungsquoten der einzelnen Notfallaufnahmen, z.B. auf die
Intensivstationen, die Intermediate Care Station der Einfachheit halber
einmal hinzugerechnet, sich darstellen. Immerhin liegen hier Zahlen zwi-
schen 3,48% und 36,88% vor. Ebenso zeigen die Zahlen aber auch, dass
die Häuser mit einer Notfallaufnahmestation einen sehr großen Anteil der
Stationären Fälle (bis zu 49,70%) hierüber auffangen können.
So zeigen die Fallzahlen aber auch, dass in den Notfallaufnahmen ein sehr
hoher Anteil an ambulanten Fällen bearbeitet wird und dies durchschnitt-
lich ca. 60% der Leistung einer solchen ausmacht. Wobei sich das Ver-
hältnis zu den gesamten Fällen eines Hauses als sehr schwankend dar-
stellte und hier immer wieder die Einzelfallbetrachtung nötig scheint, da
hier auch gravierende, Landesbedingte Unterschiede zu beobachten sind,
wie z.B. der hohe ambulante Fallzahlenanteil der Häuser aus der Schweiz
und den Niederlanden.
0,00
20,00
40,00
60,00
80,00
100,00
Rest Ambulant 56,42 54,04 58,73 26,25 49,46 69,63 61,66 87,84 72,61
Ambulant NFA 20,96 13,77 8,83 46,73 38,80 21,84 14,26 6,26 11,38
Rest Stationär 11,52 27,59 25,13 10,26 5,38 2,40 16,17 4,17 14,73
Stationär NFA 11,10 4,60 7,31 16,76 6,36 6,12 7,90 1,74 1,28
Krhs
Bingen Unikl Mainz
Chirurgie Unikl Mainz
Innere UK Berlin
Marzahn LKH Graz
West Spital
Triemli AZ
Maastricht Unikl
Aachen AKH Wien
Abb. 4.6.1: Prozentuale Verteilung der Fallzahlen der Notfallaufnahmen im Klinikvergleich
Ein anderer Gesichtspunkt zeigt die Abbildung 4.6.2, welche den reinen
Flächenbedarf der Untersuchungs- und Behandlungsflächen einer Notfall-
aufnahme bezogen auf die ermittelten Fallzahlen darstellt. Wie bereits er-
läutert wird hierbei bewusst nicht die Gesamtfläche zum Ansatz verwendet,
da diese durch Flächen von teilweise vorhandenen Röntgenräume, oder
Überwachungseinheiten massiv beeinflusst und im Berechnungsschlüssel
zu nicht vergleichbaren Ergebnissen führen würde. Des Weiteren fallen
somit Flächen von Nebenfunktionen wie z.B. Umkleiden, welche in man-
chen Häusern der Notfallaufnahme zugeordnet sind und in anderen Häu-
sern wiederum als allgemeine Flächen von mehreren Abteilungen verwen-
det werden nicht ins Gewicht. Der statistische Mittelwert aller aufgeführten
Notfallaufnahmen beträgt hier 123,38 Stk./m², berechnend ohne den Ma-
ximalwert Innere Notfallaufnahme Uniklinik Mainz sowie ohne den Mini-
malwert Chirurgie Notfallaufnahme Uniklinik Mainz ergibt sich ein Mittel-
wert von 110,61 Stk./m².
175
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
Flächen-Fallzahl-Faktor 47,78 30,07 306,04 89,34 130,93 110,73 137,93 144,49 113,13
Krhs
Bingen Unikl Mainz
Chirurgie Unikl Mainz
Innere UK Berlin
Marzahn LKH Graz
West Spital
Triemli AZ
Maastricht Unikl.
Aachen AKH Wien
Abb. 4.6.2: Flächen-Fallzahl-Faktor (Stk./m²) der Notfallaufnahmen im Klinikvergleich
176
177
Kapitel 5
5 Diskussion und Schlussfolgerung 178
5.1 Idealtypisches Modell 178
5.2 Mögliche Implikationen und weiterführende Betrachtungen 186
5.2.1 Implikationen für Planer von Notfallaufnahmen 188
5.2.2 Implikationen für zukünftige Forschungen - Ausblick 189
178
5. Diskussion und Schlussfolgerung
In den ersten beiden Kapiteln wurden die grundlegenden Begriffe der
Arbeit definiert und dem Leser erläutert. Im dritten Kapitel wurde eine
Fragebogenaktion vorgestellt, welche Notwendigkeiten in Abläufen,
Raumstrukturen und Raumfunktionen aus Sicht der Interviewpartner
aufzeigte. Im vorherigen Kapitel konnte anhand von konkreten Beispielen
die Flächenschlüssel von vorhandenen Notfallaufnahmen und deren
Fallzahlen auch unter dem Gesichtspunkt der Weiterleitung in
weiterbehandelnde Stationen bzw. Abteilungen der Häuser dargestellt
werden. Hierbei zeigte sich die Schlüsselfunktion, bzw. Verteilerfunktion
der Notfallaufnahme sehr eindeutig; allerdings zeigten die Beispiele auch,
dass die vorgestellten Notfallaufnahmen eine Differenz zwischen einem
idealen Diagnosepfad und der gegebenen Raumstruktur aufweisen, da
allzu häufig die Räume nicht entsprechend einem ‚idealem Patientenlauf’
angeordnet, sondern eher zufällig zusammengefügt wirken. Aus diesen
und weiteren Bestandsaufnahmen sowie Gesprächen mit Personal und
Patienten vor Ort ist nun dieses Diskussionspapier entwickelt worden und
soll vertiefend in diesem Kapitel dargestellt werden.
5.1 Idealtypisches Modell einer Notfallaufnahme
Die größte Gefahr eines idealtypischen Modells besteht in dem Versuch
dieses über alles und über jedes Haus, bzw. über jede Aufgabe zu stülpen
und eben als allgemeingültig zu bezeichnen, ein Fehler, der hier ganz
bewusst versucht wird, zu vermeiden. Unabhängig von Größe des Hauses,
Anzahl der Patienten, Struktur der Räumlichkeiten vor Ort kann keine
Aussage über eine ideale interdisziplinäre Notfallaufnahme unter dem
Gesichtspunkt der Größe, Lage und Strukturierung gemacht werden. Sehr
wohl kann die Aussage getroffen werden, dass die meisten Befragten der
Meinung waren, dass eine solche interdisziplinäre Notfallaufnahme für den
Patienten und für das Personal eine Verbesserung darstelle, da damit eine
Minimierung der Patientenwege und eine Optimierung der Behandlung
erreicht würde. Unter diesem Gesichtspunkt sind nachfolgende Positionen
einer Notfallaufnahme in einem Krankenhaus zu beachten:
Die Notfallaufnahme ist die primäre Anlaufstelle des ungeplanten, d.h.
nicht von einem Arzt, oder einem anderen Haus überwiesenen Patienten.
Und zwar unabhängig, ob er über die Rettungsleitstelle – mit einer nur
relativ kurzen Vorlaufzeit - oder als Selbsteinweiser ins Krankenhaus
kommt. Fast alle befragten Häuser haben angegeben, dass die Anzahl der
Selbsteinweiser konstant steigend sei. Dies heißt aber auch, dass im
Umkehrschluss, wie in Abbildung 5.1.1 dargestellt, ein Haus ohne zentrale
Notfallaufnahme konstant in seinen geplanten Abläufen, sei es ambulant,
oder stationär durch den Notfall ‚gestört’ wird.
179
Abb. 5.1.1: Klinikstruktur ohne zentrale Notfallaufnahme
In einem Gebäude mit zentraler Notfallaufnahme beginnt dort die
Patientenaufnahme und ist dort der Startpunkt der hausinternen
Diagnosetätigkeit. Dementsprechend ist im Gebäude, beziehungsweise in
der Anordnung im Gelände, dieser Primärfunktion Rechnung zu tragen.
Die Notfallaufnahme übernimmt des Weiteren die Aufgabe einer
Verteilfunktion und kann mit einer zwischengeschalteten
Notfallaufnahmestation zudem den ungeplanten Patienten für alle weiteren
Abteilungen zum geplanten, in den Arbeitsablauf eingeordneten Patienten
werden lassen.
Dies setzt aber unter anderem voraus, dass hier eine entsprechende
Primärdiagnostik und Erstbehandlung vollzogen werden kann. Dieser
Gedanke geht letztendlich soweit, dass neben den entsprechenden
Untersuchungs- und Behandlungsräumen auch ein Notfall-OP zwecks
Vermeidung von OP-Planstörungen vorhanden sein sollte.
Diese Meinung teilten jedoch einige der besuchten Häuser nicht, da die
Notfall-OP-Zahlen so gering seien, dass für diesen OP keine
wirtschaftliche Frequenz, bzw. Auslastung erreicht würde. Ebenso muss in
einer solchen zentralen Notfallaufnahme gewährleistet sein, dass die für
die Primärdiagnostik notwendigen Anbindungen wie z.B. an die Radiologie,
oder entsprechender Labormedizin sowie das entsprechende personelle
180
Wissen vorhanden sind, da aus Sicht der Notarztsituation die Brisanz der
Notfallfallaufnahme und der dort vorgehaltenen medizinischen Qualität
durch Dick wie folgt gesehen wird:
“ Hinzu kommt ein weiteres - seit langem - bekanntes Phänomen.
Gewöhnlich endet die Tätigkeit des Notarztes an der Tür der
Notaufnahme. Dort nehmen nicht selten notfallmedizinisch besonders
unerfahrene Teams (AIP) das Heft in die Hand. Was das Notfallteam vor
Ort erreicht hat, wird oft genug in der Notaufnahme wieder zunichte
gemacht. Daraus ergibt sich die weitere Frage, ob nicht ein System aus
einem Guss - prä- und innerklinische Notfallmedizin aus einer Hand - die
ideale und optimale Konfiguration darstellt (Leuvener Modell)”.384
Diese Aufnahme- und Pufferfunktion und ‚Entstörung’ des Klinikbetriebes
wird entsprechend in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abb. 5.1.2: Klinikstruktur mit zentraler Notfallaufnahme
384 Dick, W.: Brauchen wir noch einen Notarzt oder brauchen wir einen anderen Notarzt?, in: Notfall + Ret-
tungsmedizin 2002/5, Springer-Verlag 2002, S. 138-141
181
Erlaubt sei die Anmerkung, dass bei einer bloßen Verteilerfunktion bzw.
Aufnahmefunktion durch eine Notfallaufnahme, ohne entsprechende
Diagnose und Erstbehandlung keine positive Entlastung der einzelnen
Abteilungen zu spüren sein wird, da somit der ungeplante Fall lediglich
weitergeleitet würde. Nur so kann der Aspekt des Abfangens von
Störungen durch eine zentrale Notfallaufnahme gewährleistet sein.
Entsprechend ist auch für die Entstörung der Patientenstationen,
besonders in der Nacht eine Notfallaufnahmestation unabdingbar.
Lassen Sie uns auch noch einmal den Gedanken des
Netzwerkkrankenhauses aufnehmen (vgl. Kapitel 2.6.5), eine Entwicklung,
die zwar noch in den Anfängen sein mag, aber auch beachtet werden
sollte. Der Aspekt also einer Interdisziplinären Notfallaufnahme inklusive
Aufnahmestation, etc. quasi als Notfallzentrum in Form einer Portalklinik
für eine qualifizierte Erstversorgung um gegebenenfalls eine Aufnahme in
einem sogenannten Kernkrankenhaus zu vermeiden, beziehungsweise nur
bei weiterem Bedarf vorzunehmen. Ein Ansatz der zukünftig vertieft
werden könnte, besonders unter dem Gesichtspunkt von weiteren
Krankenhausschließungen und dem Druck, dass die größeren Kliniken
immer wirtschaftlicher und stringenter, also ohne ‚Störungen’ von Außen
arbeiten sollen. So könnte, wie in Abbildung 5.1.3 dargestellt ein Netzwerk
auf einem gemeinsamen Grundstücksareal, aber auch in einem größeren
Gebiet entstehen.
Abb. 5.1.3: Netzwerkstruktur mit zentralem Notfallaufnahmezentrum
182
Unabhängig von dieser vorhandenen Vernetzung, oder der Einbindung
einer zentralen Notfallaufnahme in ein vorhandenes Krankenhaus sind
weitere Überlegungen in punkto des “internen Patientenlaufweges” in einer
solchen Notfallaufnahme von Nöten und lassen sich am besten an der
nachfolgenden Abbildung “Patientenankunft” darstellen:
Abb. 5.1.4: Patientenankunft
183
Auf dieser Basis und den Ergebnissen der Fragebogenaktion sowie der
Analyse der vorgestellten Notfallaufnahmen ergibt sich das Ergebnis, dass
folgende Aspekte bzgl. der baulichen Gestaltung und Organisation einer
Notfallaufnahme zu beachten sind:
- Trennung von Liegend und gehfähigen Patienten
- Eindeutigkeit der Anlaufstellen (Dachlandeplatz, ausreichend große
Liegendvorfahrt, Beschilderung, etc.)
- Zentrale Leitstelle mit entsprechender Übersicht
- Triagesystem, welches auch verständlich ist (eventuell
Ampelsystem)
- Gestaltete Wartezonen
- Schockräume mit entsprechender Anbindung, bzw. Einbindung der
Radiologie
- Anbindung an einen Notfall-OP- Bereich incl. aller Nebenräume
- Ausreichend Untersuchungs- und Behandlungsräume
(Fachspezifisch und interdisziplinär) ggf. Modulsystem und
kombinierbar
- Sonderräume (z.B. Isolierung, Ausnüchterung, etc.)
- Nebenräume wie z.B. Schreib- und Diktierräume, Aufenthaltsräume,
Sozialräume, Unreine + Reine Arbeitsräume, Lagerräume, Ver- und
Entsorgungsräume etc.)
- Verabschiedungsraum
Übergeordnet:
- Sicherheitsaspekt und Überwachbarkeit
Angliederung / Weiterleitung:
- Pufferzonen bzw. Notfallaufnahmestation (6-12 Betten gem.
Fallzahlenschlüssel, max. 24 Stunden)
- Stationen / Intensivstation / ggf. Intermediate Care, oder Chest-
Pain-Unit
Versucht man nun die Synthese von Patientenablaufdiagramm und den
zuvor gestellten Aspekten einer Notfallaufnahme herzustellen, ergibt sich
das nachfolgende Aufbaudiagramm:
184
Abb. 5.1.5: Aufbaudiagramm: Notfallaufnahme
Das Ergebnis der Arbeit ist somit auch, dass eine zentrale, interdisziplinäre
Notfallaufnahme den Idealtyp für die Patientenaufnahme von Notfällen und
für den reibungsfreien Ablauf eines Krankenhausbetriebes darstellt. Dem
entsprechend soll nun der Entwurf einer Raumstruktur einer idealtypischen
Notfallaufnahme unternommen werden, wobei bewusst hier nicht auf
Flächen und Raumanzahl eingegangen wird, da die in Kapitel 4
aufgezeigten Beispiele durchaus ein Hilfsmittel zur Ermittlung von
185
Raumbedürfnisse auch unter dem Gesichtspunkt des vorgestellten
Flächen-Fallzahl-Faktors von 105 bzw. 120 Fallzahlen pro Quadratmeter
Behandlungsfläche an Hand von vorliegenden Fallzahlen für das jeweilige
Haus sind. Doch unabhängig hiervon ist die Notfallaufnahme auf die
individuelle Struktur des Hauses abzustimmen, da ansonsten der Vorteil
der Zentrierung durch eventuelle Doppelvorhaltungen wieder ad absurdum
geführt würde.
Das nachfolgende Beispiel stellt eine solche Raumstruktur eines
eventuellen freistehenden Neubaus dar, unabhängig von jeglicher
städtebaulicher Situation und einer nötigen Rücksichtnahme auf
vorhandenen Strukturen. Ebenso ist selbstverständlich eine weitere
Überarbeitung bei einer Planung eines Ein-Flur-Systems bzw. bei einer
Unterbringung in einem Bestandsgebäude nötig; wofür aber das zuvor
Abb. 5.1.6: Raumstruktur: Idealtypische Notfallaufnahme
186
dargestellte Aufbaudiagramm eine entsprechende Diskussionsgrundlage
darstellen sollte. In dem Beispiel nicht, bzw. nur bedingt enthalten ist die
Situation der Außenanlagen sowie angrenzenden Gebäudefunktionen. So
sind sicherlich der Aspekt des Hubschrauberlandeplatzes möglichst auf
dem Dach des Gebäudes, mit Aufzugverbindung in unmittelbarer Nähe
zum Schockraum wie auch die Vorfahrtmöglichkeit von Privatfahrzeugen
und die entsprechende Möglichkeit der Stellplätze zu bedenken. Des
Weiteren bedarf die Notfallstation des vollen Raumprogramms einer
entsprechenden Pflegestation, wobei hier der häufige Patientenwechsel
und ggf. das nur temporäre Öffnen der Station zu beachten ist.
Zum Thema Röntgen stellt sich ebenso die Frage, ob eine Anbindung an
eine vorhandene Röntgenstation nicht sinnvoller ist, um eine
Doppelvorhaltung von teurer Gerätestrukturen und Personalkapazitäten zu
verhindern.
Auch müssen bzgl. des Notfall-OP-Bereiches Bedarfsanalysen
hausbezogen vorgenommen werden, damit hieraus nicht ein künstlicher
Leerstand erzeugt wird, ggf. ist dieser OP mit einer Art ambulanten OP-
Zentrum kombinierbar, oder doch in die bestehende OP-Abteilung zu
integrieren, bzw. anzubinden, wobei hieraus jede Notfall-OP zu einer
Störung des bestehenden OP-Plans automatisch führen wird und somit
eine entsprechende Flexibilität im OP-Management voraussetzt.
Dass es sich hierbei nur um eine Diskussionsgrundlage handelt und
handeln soll und jedes Haus, bei jeder Planung eine individuelle Vertiefung
vornehmen muss, ist selbst verständlich.
5.2. Mögliche Implikationen und weiterführende Betrachtungen
Wie bereits erwähnt wächst und reift der Gedanke der interdisziplinären
Notfallaufnahme ähnlich dem angelsächsischen Sprachraum auch hier in
Deutschland. Hierfür wären diverse Beispiele zu nennen, u.a. die bereits
zitierten 10. Leinsweiler Gespräche, Arbeitsgemeinschaft Südwest-
deutscher Notärzte e.V. vom 01 - 02. Juli 2005 mit dem Thema “Die
Interdisziplinäre Notaufnahme im Zentrum zukünftiger Notfallmedizin”
welche in ihrer Zusammenfassung auch die “Etablierung einer eigenen
Facharztqualifikation” fordern.385
Aber auch die Steria Mummert-Studie aus dem Jahre 2005, welche in
einer Befragung an 53 Krankenhäusern in Deutschland (36 Prozent
Häuser der Maximalversorgung, 57 Prozent Häuser der Grund- und
Regelversorgung und 7 Prozent Sonstige) zum Thema Notfallaufnahme
festgestellt hat, dass fast 90 Prozent aller befragten Häuser ihrer
Notfallaufnahme eine hohe bis sehr hohe Bedeutung zu messen.386
385 vgl. Schlechtriemen, T., et al: Die “Interdisziplinäre Notaufnahme” im Zentrum zukünftiger Notfallmedi-
zin; Notfall + Rettungsmedizin, 2005, 8, Springer Medizin Verlag 2005, S. 502 - 511, S. 510
386 vgl. Steria mummert consulting; Die Notaufnahme als strategischer Erfolgsfaktor eines Klinikums; Direkt-
veröffentlichung Hamburg, 2005, S. 11)
187
Das “Anliegen die Etablierung interdisziplinärer Notaufnahmen und die
Professionalisierung der klinischen Notfallmedizin auch in Deutschland,
besser vertreten zu können” nahmen mehrere Leiter deutscher
Notfallaufnahmen zum Anlass im Jahre 2005 die “Deutsche Gesellschaft
Interdisziplinärer Notfallaufnahme DGINA e.V.” zu gründen.387
So definierte die DGINA e.V. mit ihrer Gründung 6 Grundsatzthesen zur
ihrer zukünftigen Arbeit:
„- Etablierung interdisziplinärer Notfallaufnahmen mit eigenständiger
ärztlicher sowie pflegerischer Leitung und Projektverantwortung
- Sicherstellung eines kompetenten Notfallmanagement durch Etablierung
von Struktur- (Räumlichkeiten, Personal) und Ergebnis-Qualitäts-
sicherungskonzepten
- Sicherstellung einer zügigen Notfallversorgung durch Prozessoptimierung
vorrangig in den nachfolgenden Bereichen:
- der Organisation von Patientenströmen durch enge Zusammenarbeit mit
Fachkliniken, Niedergelassenen Ärzten und Rettungsdiensten
- Triageorganisation (Definition der Behandlungsdringlichkeit, Minimierung
der Wartezeit bis zum 1. Arztkontakt)
- Etablierung standardisierter Notfallversorgungen (Definition von Notfall-
Patientenpfaden).”388
Diese Haltung teilen nicht alle medizinischen Berufsverbände, so heißt es
in einer gemeinsamen Stellungnahme, der Deutschen Gesellschaft für
Chirurgie (DGCH) und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin
(DGIM), dass es sich bisher in Deutschland medizinisch bewährt habe,
dass die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser verschiedener
Versorgungsstufen in chirurgische und internistischen Notfallaufnahmen
unterteilt seien und im Regeldienst sowie Bereitschaftsdienst von Ärzten
dieser beiden Fachgebiete auf Facharztniveau versorgt würden.
Für Häuser der Maximalversorgung mit hohem Patientenaufkommen
empfehle es sich daher diese Struktur nach wie vor zu behalten. Bezüglich
einer Facharztqualifikation, wie von der DGINA gefordert, wird der Stand-
punkt vertreten, dass die Notfallaufnahme von den ärztlichen Fachdis-
ziplinen geleitet werden sollte, in deren Fachkompetenz die überwiegende
Zahl der dort Behandlung suchenden Patienten fallen würden und das
wären in Deutschland die Fachgebiete Innere Medizin und Chirurgie.389
Man kann also feststellen, dass im Bereich der medizinischen Berufspolitik
eine groß angelegte Diskussion zu dem Thema bereits begonnen hat,
welche aber bei den Planern und Architekten noch in den Kinderschuhen
steckt.
387 Walter, B.; Fleischmann, T.: Interdisziplinäre Notaufnahme; in: das Krankenhaus 7/2007, Kohlhammer
Verlag, Stuttgart, 2007, S. 657 ff
388 http://www.zentrale-notaufnahme.de/notaufnahme/nachricht/main.htm, Zugriff September 2007
389 vgl. http://www.dgch.de/downloads/dgch/Aktuelles/ZentrNotaufnahme_DGCH-DGIM_Vs_17_10_06.pdf,
Zugriff Januar 2007
188
5.2.1 Implikationen für Planer von Notfallaufnahmen
Telefonische Rückfragen und persönliche Gespräche im Nachgang zur
Untersuchung vor Ort legen den Schluss nahe, dass die positive
Grundstimmung zur interdisziplinären Notfallaufnahme schwerpunktmäßig
in den Häusern vorzufinden ist, in denen bereits eine solche, oder ähnliche
Strukturen vorhanden bzw. aus medizinischer Sicht gewollt sind. Im
Umkehrschluss wird der Planer entsprechende Vorgaben seitens des
Nutzers erhalten und nur in eine geringe Diskussion einsteigen müssen.
Schwieriger dagegen verhält es sich in Häusern, die auch aufgrund ihrer
Größe eine Mehrfachvorhaltung einer Notfallaufnahme, getrennt nach
Disziplinen für sinnvoll halten. Hier bedarf es gerade seitens der Planung
einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Bestand, um die Vorteile
einer neuen, gemeinsamen strukturellen Ausrichtung zu erläutern.
Aufbauend auf der Idee eines idealtypischen Modells und einer
Optimierung des Bestandes sind die nachfolgenden Aussagen besonders
bedeutsam und für die Planung beachtenswert:
1. Eine interdisziplinäre Notfallaufnahme ist für die Eindeutigkeit der
Einweisung für den Patienten unabdingbar, unabhängig hiervon ist eine
Trennung von Liegendvorfahrt / Schwerstverletzten etc. zu den ambulant
zu versorgenden Patienten notwendig.
2. Neben ausreichenden Schock-, Untersuchungs- und
Behandlungsräumen sowie der Möglichkeit von schnellen Ersteingriffen ist
der Zugriff zur radiologischen Diagnostik, möglichst mit CT,
wünschenswert gar mit MRT, notwendig.
3. Entsprechende Spezialuntersuchungen wie z.B. HNO; oder Augen und
ZMK müssen vor Ort vorgenommen werden können, das heißt eine
entsprechende interdisziplinäre Ausstattung der Abteilung sollte
vorgehalten werden.
4. Übergeordnet ist eine Optimierung der Patientenwege innerhalb der
Notfallaufnahme, wie auch in Anbindung zu den notwendigen
Folgestationen, wie z.B. OP-Abteilung, Intensiv-, Intermediate-, Normal-
und Hotelpflegestation zu suchen.
5. Um größere Verlegeaktionen außerhalb der normalen Betriebszeiten
einer Pflegestation zu verhindern, da diese zu empfindlichen Störungen
vor Ort führen können, sollte als ‚Auffangstation’ eine
Notfallaufnahmestation geführt werden, welche ebenso eine mehrstündige
Überwachung von Patienten, z.B. mit Herzinfarktverdacht aufnehmen
kann.
6. Der Patient sollte durch Personal und Ambiente das Gefühl haben, dass
er hier angenehm aufgenommen und behandelt wird, dass man sich um
ihn kümmert und dass er nicht als ein lästiger Fall irgendwo abgestellt wird.
Unabhängig vom gewählten Schwerpunkt “Notfallaufnahme” scheinen die
Erkenntnisse dieser Arbeit auch auf andere Sektoren eines
Krankenhauses übertragbar zu sein, weshalb aus wissenschaftlicher Sicht
189
vergleichbare Analysen von Ablaufen und Fallzahlen in anderen
Patientenbereichen sicherlich lohnend wären.
5.2.2 Implikation für zukünftige Forschungen - Ausblick
Ziel dieser Untersuchung war, die unterschiedlichen Aspekte einer inter-
disziplinären Notfallaufnahme und deren Notwendigkeit unter dem
Gesichtspunkt der Patientenzufriedenheit aufzuzeigen und mit
Zahlenbeispielen den Wirtschaftsfaktor für ein Krankenhaus zu belegen.
Aufgrund der teilweise geringfügigen Zusammenarbeit einzelner Häuser ist
hier eine weiterführende Vertiefung, gerade unter dem Gesichtspunkt einer
flächendeckenden Aufstellung der Notfallaufnahmen in Deutschland
denkbar.
Erstrebenswert erscheint in diesem Zusammenhang auch bei
nachfolgenden Untersuchungen, die auf den Erkenntnissen der
vorliegenden Arbeit aufbauen, weitere Flächen-Fallzahlen-Faktoren zu
ermitteln, um dem Angedachten Idealtypischen Modell eine größere
Genauigkeit in Punkto Fallzahlenverhältnis geben zu können. Eine weitere
Vertiefung könnten Fragen nach der Patientenzufriedenheit sein und in
eine entsprechenden Arbeit des Bereiches Medizin, oder Public Health
sowie der Soziologie einfließen.
Darüber hinaus bietet es sich an, die Gedanken zum Thema Fallzahlen im
Fall der Wiederholung und Weiterführung der Studie detaillierter zu fassen,
als dies in einer breit angelegten Erstbefragung möglich war.
Insbesondere die eingeschränkte Haltung gegenüber einer
Notfallaufnahmestation bei manchen Nutzern bedarf einer vertiefenden
Analyse, um der von der wissenschaftlichen Seite gewünschten
Modellvorstellung eine praxisorientierte Analyse gegenüberzustellen.
Eine weitere Vertiefung stellt das Thema Patientenpfade unter dem
Gesichtspunkt der Patientensymptome dar, welche bis dato in den
Notfallaufnahmen nur sporadisch vorhanden und geklärt sind.
Des Weiteren sollte in fortführenden Gesprächen die ablehnende Haltung
der Architektenschaft an solchen Grundlagenermittlungen teilzunehmen
aus berufspolitischer Sicht analysiert werden, um für zukünftige Studien
ein größeres Teilnehmerpotential zu erhalten.
Abschließend sollte das Thema noch aus Sicht der Betriebswirtschaftsleh-
re betrachtet werden, denn eine interne Kosten-Leistungsberechnung ist
von entscheidender Wichtigkeit, da die Fallpauschalen, welche in der Re-
gel über die letzten Krankenhausstation abgerechnet werden, der ‚Patien-
tenverteilerfunktion’ einer interdisziplinären Notfallaufnahme nicht gerecht
werden können.
190
191
6. Danksagung
Das Thema der vorliegenden Arbeit wurde im Sommer 2005 als Dissertati-
on am Fachgebiet Entwerfen von Krankenhäusern und Bauten des Ge-
sundheitswesens an der Technischen Universität Berlin angenommen. Be-
sonderer Dank gebührt Frau Univ.-Prof. Christine Nickl-Weller, die mein In-
teresse für Interdisziplinäre Notfallaufnahmen und deren Fallzahlen ge-
weckt und entscheidende Hinweise und Ratschläge gegeben hat. Mit Ih-
rem Blick für das Wesentliche und Machbare trug Univ.-Prof. Nickl-Weller
maßgeblich zum Gesamterfolg dieser Arbeit bei.
Aufrichtiger Dank gebührt auch Herrn Univ.-Prof. Dr. med. Wolfgang Dick,
der Johannes Gutenberg Universität Mainz, der das Zweitgutachten für die
Arbeit übernahm und meinem Vorgehen immer wohlwollend gegenüber
stand und mir in zahlreichen Diskussionen viele wichtige Anregungen und
Impulse gab und die Dissertation mit zahlreichen Hilfestellungen und gro-
ßem Interesse verfolgte.
Herrn Univ.-Prof. Dr. Rudolf Schäfer gilt meinem Dank für die Übernahme
des Vorsitzes im Promotionsausschuss.
Redaktionelle Hilfestellungen erhielt ich von Frau Dr. med. Ana Barreiros,
Uniklinik Mainz. Für die zahlreichen Diskussionen mit Ihr bin ich sehr
dankbar.
Für die zahlreichen Diskussionen und Anregungen mit den Assistenten
vom Fachgebiet Entwerfen von Krankenhäusern und Bauten des Gesund-
heitswesens Dipl.-Ing. Virginia Fernández de Santos und Dipl.-Ing. Benja-
min Rämmler gilt ebenfalls mein Dank.
Besonderer Dank gebührt meiner Familie. Meiner Frau Marina, die zu-
gunsten der Dissertation an zahllosen Abenden und Wochenenden auf ein
Privatleben verzichtete, gilt mein herzlichster Dank! Sie bot mir jederzeit
einen Rückhalt für neue Motivation, wenn die Dissertation an meinen Ner-
ven zehrte. Meinen Eltern und meinen Freunden danke ich an dieser Stelle
für ihr fortwährendes Vertrauen in das gute Gelingen dieser Arbeit.
Mainz, im Sept. 2008
192
193
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206
207
8 Anhang
8.1 Liste WHO Gesundheitsziele
1. Solidarität für die Gesundheit in der Europäischen Region
2. Gesundheitliche Chancengleichheit
3. ein gesunder Lebensanfang
4. Gesundheit junger Menschen
5. Altern in Gesundheit
6. Verbesserung der psychischen Gesundheit
7. Verringerung übertragbarer Krankheiten
8. Verringerung nicht übertragbarer Krankheiten (z.B. Herz-Keislauf-
Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Asthma)
9. Verringerung von auf Gewalteinwirkung und Unfälle
zurückzuführende Verletzungen
10. eine gesunde und sichere natürliche Umwelt
11. gesünder Leben
12. Verringerung der durch Alkohol, Drogen und Tabak verursachten
Schäden
13. Settings zur Förderung der Gesundheit (zu Hause, Schule,
Arbeitsplatz, Gemeinde, Stadt)
14. multisektorale Verantwortung für die Gesundheit
15. ein integrierter Gesundheitssektor
16. Qualitätsbewusstes Management der Versorgung
17. Finanzierung des Gesundheitswesens und Ressourcenzuweisung
18. Qualifizierung von Fachkräften für gesundheitliche Aufgaben
19. Forschung und Wissen zur Förderung der Gesundheit
20. Mobilisierung von Partnern für gesundheitliche Belange
21. Planung nationaler Konzepte und Strategien zur ‚Gesundheit für
alle’
208
8.2 Notfallaufnahme, Standardraumprogr. Schleswig-Holstein 390
Schl.-Nr.
DIN 13 080 Bereich / Raumbezeichnung Anzahl
Räume
Raum-
g
röße
m² NF
Gesamt-
fläche
m² NF
1.01 Aufnahme und Notfallversorgung 302
1.01.01 Medizinische Aufnahme 151
interdisziplinäre Aufnahmestation mit 6-12 Betten
interdisziplinärer stationärer Aufnahmebereich
(nahe Radiologische Diagnostik, Patientenaufenthalt max. 24
Stunden)
1.01.01.01 1- oder 2-Bettenzimmer nach Bedarf 6 20 120
1.01.01.02 Toilette für jedes Zimmer (ohne Duscheinrichtung) 6 2 12
1.01.01.03 Zentraldusche befahrbar (ca. 2,50m x 3,50 m) 1 9 9
1.01.01.04 Zentralbad befahrbar mit Badewanne und Dusche 1 10 10
1.01.02 Notfallversorgung 151
1.01.02.01 Überdachte Vorfahrt für Krankenwagen (VF) 0
1.01.02.02 Chirurgischer Eingriffsraum 1 30 30
1.01.02.03 Vorzone mit Ärztewaschbereich 1 6 6
1.01.02.04 Ver- und Entsorgung 1 12 12
1.01.02.05 Reanimation 1 30 30
1.01.02.06 Untersuchungs- und Behandlungsraum für Unfallerstversor-
gung 2 20 40
1.01.02.07 Wartebereich für Patienten und Angehörige (VF) 0
1.01.02.08 Geräteraum 1 12 12
1.01.02.09 Pflegearbeitsplatz 1 9 9
1.01.02.10 Toiletten für Patienten und Angehörige (D+H getrennt) 2 3 6
1.01.02.11 Toiletten für Personal (D+H getrennt) 2 3 6
390 unter: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm,
Zugriff September 2007
209
8.3 Raumprogramm Notfallversorgung LKH Niederösterreich391
Bereich / Raumbezeichnung a axm² Anmerkungen
Raumzone Untersuchung / Behandlung
Auffangraum 1 36 36
Stauraum Transportbehelfe, Gehilfen 0 0 Verkehrsfläche, Bedarf ca. 24m²
U / B Raum 3 18 54 allgemein, Entgiftung, Koma
Schockraum 14242
Schockraum 1 30 30 Erfordernis jeweils zu überprüfen
Not-OP 1 42 42 Erfordernis jeweils zu überprüfen
Vorbereitung 11212
Waschraum 11212
Summe Untersuchung / Behandlung 228
Raumzone Aufnahmepflege für 10 Betten
Krankenzimmer 3 Betten 2 28 56
Krankenzimmer 2 Betten 2 20 40
Sanitäreinheit Damen 2 6 12 DU / WC
Sanitäreinheit Herren 2 6 12 DU / WC
Bettenrüstraum 1 16 16 entfällt bei zentraler Aufrüstung
Summe Aufnahmepflege 136
Raumzone Patientenbereich
Wartezone für Angehörige 1 16 16
WC 2 4 8 behindertengerecht
Summe Patientenbereich 24
Raumzone Dienst- und Sozialräume
Aufenthaltsraum Personal 1 18 18 inklusive Teeküche
Leitstelle 1 18 18 zentral organisiert
Büro Leitende Schwester 1 16 16
Ärztebüro 1 28 28
4 Arbeitsplätze - bei interdis. Nut-
zung !
391 unter: http://www.lknoe.at/, Zugriff August 2005
210
Bereitschaft Patiententransport 1 16 16 inklusiv Santitärzelle
WC Personal 2 3 6
WC Pissoir 1 2 2
Nachtdienstzimmer 2 16 32
Arzt, OP-Schwester oder OP-
Gehilfe
Leitende Anästhesie-Pflegekraft 1 16 16
Summe Dienst- und Sozialräume 152
Raumzone Ver- und Entsorgung
Versorgung Wäsche 1 8 8
Entsorgung Wäsche 1 8 8
Entsorgung Müll 1 8 8
Handarchiv 1 6 6 mit Leitstelle kombinieren
Lager Medikamente 1 6 6
Lager Geräte 1 24 24
Reinigungsstützpunkt 1 6 6
Handlabor 1 6 6
Spüle 1 8 8
Exitus 188
Anästhesiegeräte Prüfraum 1 24 24
Summe Ver- und Entsorgung 112
SUMME NOTFALLVERSORGUNG 652
211
8.4 Flächenwerte der Funktionsgruppen (Pflegeeinheiten und Pfle-
gegruppen in Zweibett-Tiefe)392
Betriebsräume Erschließungsr. Nebenräume Personalräume Gesamtfläche
m² m²
Anzahl de
r
Pflgeeinh.
A
nza
hl
d
e
r
Pflegegr.
NF NF NF NF NF BGF
1 232 6 72 23 333 460
1 2 448 9 112 39 608 839
3 680 14 184 62 940 1297
2 4 896 24 224 78 1222 1686
5 1128 33 296 101 1558 2150
3 6 1344 38 336 117 1835 2532
7 1576 42 408 140 2166 2989
4 8 1792 42 448 156 2438 3364
9 2024 52 520 179 2775 3830
5 10 2240 57 560 195 3052 4212
6 12 2688 60 672 234 3654 5043
7 14 3136 74 784 273 4267 5888
8 16 3584 83 869 312 4875 6728
9 18 4032 91 1008 351 5482 7565
10 20 4480 103 1120 390 6093 8408
11 22 4928 111 1232 429 6700 9246
12 24 5376 125 1344 468 7313 10092
13 26 5824 133 1456 507 7920 10930
14 28 6272 148 1568 546 8534 11777
15 30 6720 148 1680 585 9133 12604
16 32 7168 162 1792 624 9746 13449
17 34 7616 166 1904 663 10349 14282
18 36 8064 172 2016 702 10954 15117
19 38 8512 182 2128 741 11563 15957
20 40 8960 196 2240 780 12176 16803
21 42 9408 196 2352 819 12775 17630
22 44 9856 215 2464 858 13393 18482
23 46 10304 215 2576 897 13992 19309
392 Quelle: Labryga, J.: et al; eben da, S. 104
212
8.5 Allgemeinpflege, Standardraumprogr. Schleswig-Holstein393
Schl.-Nr.
DIN 13 080 Bereich / Raumbezeichnung Anzahl
Räume
Raum-
g
röße
m² NF
Gesamt-
fläche
m² NF
2.01 Allgemeinpflege
2.01.01 interdisziplinär - 36 - 38 Betten 622
für kurzzeitstationäre Patienten und Kurzlieger empfehlen
sich
3-Bettzimmer, für Langlieger 2- und 1-Bettzimmer
2.01.01.01 1-Bettzimmer 4 22 88
2.01.01.03 2-Bettzimmer 9 22 198
2.01.01.04 3-Bettzimmer 2 33 66
2.01.01.05 Toiletten mit Duscheinrichtung (1 behindertengerecht) 2 6 12
2.01.01.06 Toiletten mit Duscheinrichtung (für je 2 Betten) 19 3 57
2.01.01.07 Tagesraum 1 36 36
2.01.01.08 Dienstplatz r Stationsschwester mit Übersicht zum Flur 1 12 12
2.01.01.09 Teeküche 1 8 8
2.01.01.10 Personalaufenthaltsraum / Stationsübergabe 1 16 16
2.01.01.11 Pflegearbeitsplatz (rein) 1 12 12
2.01.01.12 Pflegearbeitsplatz (unrein) 1 6 6
2.01.01.13 Arztdienstraum 2 12 24
2.01.01.14 Arztdienstraum inklusive Bereitschaft 1 12 12
2.01.01.15 Untersuchungs- und Behandlungsraum 1 12 12
2.01.01.16 Stationsbad / Behinderten-WC 0,5 18 9
2.01.01.17 Geräteraum 1 12 12
2.01.01.18 Abstellraum 1 12 12
2.01.01.19 Versorgungsraum 1 9 9
2.01.01.20 Entsorgungsraum 1 9 9
2.01.01.21 Raum für Reinigungsgerät und Putzmittel 1 6 6
2.01.01.22 Toiletten für Personal (D+H getrennt) 2 3 6
393 unter: http://www.umwelt-online.de/regelwerk/bau/laender/sh/khb_ges.htm,
Zugriff September 2007
213
8.6 Klassifizierungskriterien für Deutsche Hotels394
1 Stern • Einzelzimmer 8 m2, Doppelzimmer 12 m2
(Tourist) • Alle Zimmer mit Dusche/WC oder Bad/WC
• Alle Zimmer mit Farb-TV samt Fernbedienung
• Tägliche Zimmerreinigung
• Empfangsdienst
• Telefax am Empfang
• Dem Hotelgast zugängliches Telefon
• Restaurant
• Erweitertes Frühstücksangebot
• Ausgewiesener Nichtraucherbereich im Frühstücksraum
• Getränkeangebot im Betrieb
• Depotmöglichkeit
2 Sterne • Einzelzimmer 12 m2, Doppelzimmer 16 m2
(Standard) • Frühstücksbuffet
• Sitzgelegenheit pro Bett
• Nachttischlampe oder Leselicht am Bett
• Badetücher
• Wäschefächer
• Angebot von Hygieneartikeln (Zahnbürste, Zahncreme, Einmal-Rasierer etc.)
• Kartenzahlung möglich
3 Sterne • Einzelzimmer 14 m2, Doppelzimmer 18 m2
(Komfort) • 10% Nichtraucherzimmer
• 14 Stunden besetzte separate Rezeption, 24 Stunden erreichbar
• Zweisprachige Mitarbeiter, Sitzgruppe am Empfang, Gepäckservice
• Getränkeangebot auf dem Zimmer
• Telefon auf dem Zimmer, Internetzugang
• Heizmöglichkeit im Bad, Haartrockner, Papiergesichtstücher
• Ankleidespiegel, Kofferablage, Safe
• Nähzeug, Schuhputzutensilien, Waschen und Bügeln der Gästewäsche
• Zusatzkissen und -decke auf Wunsch
• Systematischer Umgang mit Gästebeschwerden
4 Sterne • Einzelzimmer 16 m2, Doppelzimmer 22 m2
(First
Class) • 18 Stunden besetzte separate Rezeption, 24 Stunden erreichbar
• Lobby mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice, Hotelbar
• Frühstücksbuffet mit Roomservice
• Minibar oder 24 Stunden Getränke im Roomservice
• Sessel/ Couch mit Beistelltisch
• Bademantel, Hausschuhe auf Wunsch
• Kosmetikartikel (z.B. Duschhaube, Nagelfeile, Wattestäbchen), Kosmetikspiegel,
großzügige Ablagefläche im Bad
• Internet-PC / Internet-Terminal
• À la carte-Restaurant
394 Quelle: http://www.hotelsterne.de, Zugriff September 2007
214
5 Sterne • Einzelzimmer 18 m2, Doppelzimmer 26 m2, Suiten
(Luxus) • 24 Stunden besetzte Rezeption mit Concierge, mehrsprachige Mitarbeiter
• Doorman- oder Wagenmeisterservice
• Empfangshalle mit Sitzgelegenheiten und Getränkeservice
• Personalisierte Begrüßung mit frischen Blumen oder Präsent auf dem Zimmer
• Minibar und 24 Stunden Speisen und Getränke im Roomservice
• Körperpflegeartikel in Einzelflacons
Internet-PC auf dem Zimmer und qualifizierter IT-Supportservice
• Kopfkissenauswahl, zentrale Bedienbarkeit der Zimmerbeleuchtung vom Bett,
Safe im Zimmer
• Bügelservice (innerhalb einer Stunde), Schuhputzservice
Abendlicher Turndownservice
Mystery Men Checks
215
8.7 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 207
Notfallversorgung Uniklinik Mainz 207 Stand: 2007
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Rezeption 1 53,6 53,6
2 Wartezone 1 19,7 19,7
3 Du / WC Damen 1 4,7 4,7
4 Du / WC Herren 1 4,7 4,7
Summen: 73,3 9,4
Gesamt (HNF+NNF): 82,7
5 Erstversorgung Notfallraum 1 12,0 12,0
Summen: 12,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 12,0
6 Untersuchung / Beh. U/B- R. Interdisziplinär 1 16,0 16,0
Summen: 16,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 16,0
7 Patientenbereich Wartezimmer 1 13,7 13,7
Summen: 13,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 13,7
8 Aufnahmepflege Patientenbeobachtung 1 24,2 24,2
9 für 13 Betten Patientenbeobachtung 1 18,9 18,9
10 Patientenbeobachtung 1 22,5 22,5
11 Patientenbeobachtung 1 43,5 43,5
12 Naßbereich 1 17,6 17,6
Summen: 109,0 17,6
Gesamt (HNF+NNF): 126,6
13 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 16,6 16,6
14 räume Stationsküche 1 16,5 16,5
15 Übernachtung Personal 1 10,7 10,7
16 Lager rein 1 11,4 11,4
17 (Ebene -1) Archiv 1 37,1 37,1
18 (Ebene -1) Personalumkleide 2 12,0 24,0
19 (Ebene -1) Lager 1 9,9 9,9
20 (Ebene -1) WC Personal 2 2,7 5,4
21 Ver- u. Entsorgungs- Abstellraum 2 2,2 4,4
22 räume Reinigungsraum Ents. 1 24,3 24,3
Summen: 154,9 5,4
Gesamt (HNF+NNF): 160,3
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 411,3 m²
216
8.8 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 505
Notfallversorgung Chirurgie, 505, Stand: 2007
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme/ Anm. / Aufnahmeraum 1 16,3 16,3
2 Patientenbereich Wartezone 1 45,0 45,0
3 WC 2 4,0 8,0
Summen: 61,3 8,0
Gesamt (HNF+NNF): 69,3
4 Erstversorgung Schockraum 1 84,4 84,4
Summen: 84,4 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 84,4
5 Untersuchung / U/B- Raum 4 16,9 67,5
6 Behandlung Eingriffsraum 1 43,3 43,3
7 Gipsraum 1 33,0 33,0
8 Vorbereitung 1 12,0 12,0
9 Waschraum 1 8,7 8,7
Summen: 164,4 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 164,4
10 Aufnahmepflege Ruheraum 1 16,9 16,9
Summen: 16,9 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 16,9
12 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 28,0 28,0
13 räume Ärztebüro 2 22,2 44,4
14 WC Personal 2 4,0 8,0
15 Ver- u. Entsorgungs- Entsorgung 1 13,9 13,9
16 räume Lager Gipsraum 1 12,0 12,0
17 Lager Geräte 1 31,6 31,6
18 Stellfläche Tragen 1 38,4 38,4
Summen: 129,9 46,4
Gesamt (HNF+NNF): 176,3
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 511,3
217
8.9 Raumprogramm Notfallaufnahme, UK Mainz Geb. 605
Notfallversorgung Konservative Med. 605, Stand: 2007
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Auffangraum 1 48,2 48,2
2 Leitstelle 1 17,2 17,2
Summen: 65,4 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 65,4
3 Erstversorgung Schockraum m. Schleuse 1 40,1 40,1
Summen: 40,1 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 40,1
4 Untersuchung / U/B- Raum m.Schleuse 2 43,3 86,6
5 Behandlung U/B- Raum 1 25,6 25,6
Summen: 112,2 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 112,2
6 Patientenbereich Wartezimmer 1 17,3 17,3
7 WC 2 2,4 4,8
Summen: 17,3 4,8
Gesamt (HNF+NNF): 22,1
8 Aufnahmepflege 1 - Bettzimmer 3 21,1 63,3
9 für 15 Betten 2 - Bettzimmer 6 21,5 129,0
10 zzgl. 8 Überwachungs- Naßzelle 4 3,5 14,0
11 plätze Beobachtung 1 31,8 31,8
12 Beobachtung 1 29,8 29,8
13 Du / WC Damen 1 6,5 6,5
14 Du / WC Herren 1 6,5 6,5
Summen: 253,9 27,0
Gesamt (HNF+NNF): 280,9
15 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 13,1 13,1
16 räume Bereichsküche 1 8,3 8,3
17 Bereitschaft 1 20,3 20,3
18 Umkleide Damen 1 11,5 11,5
19 Umkleide Herren 1 11,5 11,5
20 WC Personal 2 2,2 4,4
21 Ver- u. Entsorgungs- Arbeiten rein 1 13,0 13,0
22 räume Arbeiten unrein 1 17,1 17,1
23 Bettenaufbereitung 1 19,7 19,7
24 Putzraum 1 3,7 3,7
25 Reinigungsstützpunkt 1 8,0 8,0
26 Handarchiv 1 8,8 8,8
27 Lager 1 8,3 8,3
28 Lager Geräte 1 11,6 11,6
218
Summen: 154,7 4,4
Gesamt (HNF+NNF): 159,1
Gesamtfche aller Bereiche (HNF+NNF): 679,8
219
8.10 Raumprogramm Notfallaufnahme UK Aachen
Notfallversorgung Uniklinik Aachen Stand: 2005
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Rezeption 1 44,6 44,6
2 Warten 1 19,7 19,7
3 Du / WC Damen 1 4,5 4,5
4 Du / WC Herren 1 4,5 4,5
Summen: 64,3 9,0
Gesamt (HNF+NNF): 73,3
5 Erstversorgung OP-Schockraum 1 44,1 44,1
6 OP-Schockraum 1 21,6 21,6
Summen: 65,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 65,7
7 Untersuchung / U/B- R. Interdisziplinär 4 11,9 47,6
8 Behandlung U/B- R. Interdisziplinär 1 15,2 15,2
9 U/B- R. Interdisziplinär 2 16,0 32,1
10 U/B- Raum Kinder 1 16,0 16,0
11 U/B- Raum Kinder 1 23,1 23,1
12 U/B- Raum Chirurgisch 4 11,9 47,6
13 U/B- Raum 1 27,0 27,0
Summen: 208,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 208,7
14 Interne Aufnahme / Anmeldung 1 21,2 21,2
15 Stützpunkt Büro / Aufenthaltsraum 1 27,3 27,3
16 Patientenbereich Wartezone 20,4 20,4
Summen: 68,9 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 68,9
17 Aufnahmepflege Patientenbeobachtung 2 48,0 96,0
18 für 14 Betten Patientenbeobachtung 1 32,8 32,8
19 Patientenbeobachtung 3 16,0 48,1
20 Naßzelle 5 3,2 16,0
Summen: 176,9 16,0
Gesamt (HNF+NNF): 192,9
220
21 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 23,0 23,0
22 räume Fotobearbeitung 1 8,6 8,6
23 (Ebene -1) Übernachtung Personal 1 8,5 8,5
24 Büro Leiter d. NA 1 19,9 19,9
25 Sekretariat 1 10,9 10,9
26 Büro 1 41,6 41,6
27 (Ebene -1) Büro 1 22,1 22,1
28 WC Personal 2 4,5 9,0
29 Ver- u. Entsorgungs- Abstellraum 1 16,0 16,0
30 räume Reinigungsraum Ents. 1 4,9 4,9
31 Reinigungsraum Ents. 1 11,9 11,9
Summen: 167,4 9,0
Gesamt (HNF+NNF): 176,4
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 785,8
221
8.11 Raumprogramm Notfallaufnahme Unfallkrankenhaus Berlin
Notfallversorgung Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn Stand: 2006
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Schwesternstützpunkt 1 9,6 9,6
2 Wartezone Erwachsene 1 50,0 50,0
3 Wartezone Erwachsene 1 35,0 35,0
4 Patienten Bad 1 6,0 6,0
5 Beh.- WC 1 3,8 3,8
Summen: 94,6 9,8
Gesamt (HNF+NNF): 104,4
6 Erstversorgung Schockraum 1 92,0 92,0
7 Gipsraum 1 37,2 37,2
8 OP-Erste Hilfe 1 39,1 39,1
9 Handdesinf. 1 7,4 7,4
10 Einleitung 1 12,2 12,2
11 Ausleitung 1 14,2 14,2
12 Sterilgut Geräte 1 11,2 11,2
Summen: 213,3 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 213,3
13 Untersuchung / U/B - Internist 1 23,0 23,0
14 Behandlung Aufnahme Untersuchung 1 25,5 25,5
15 Aufnahme Untersuchung 1 20,7 20,7
16 Aufnahme Untersuchung 1 17,8 17,8
17 U/B - Sept 1 17,8 17,8
18 U/B 1 17,6 17,6
19 Einleitung/Ausleitung 1 16,5 16,5
20 Waschraum 1 11,0 11,0
21 asept. Eingriffraum 1 43,6 43,6
22 Waschraum 1 8,6 8,6
23 sept. Eingriffsraum 1 34,6 34,6
24 Gipsraum 1 31,3 31,3
Summen: 268,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 268,0
25 Amb. OP-Bereich Anmeldung 1 8,7 8,7
26 Umbetten 1 46,0 46,0
27 Aufwachen 1 35,0 35,0
28 Handdesinf. 1 6,7 6,7
29 Einleitung 1 11,6 11,6
222
30 Ambulantes OP 1 42,1 42,1
31 Wartezone Erwachsene 1 34,5 34,5
32 Umkleide Patienten D 1 24,7 24,7
33 WC Patienten D 1 4,4 4,4
34 Umkleide Patienten H 1 23,8 23,8
35 WC Patienten H 1 4,8 4,8
36 Patienten Ankleide 1 5,4 5,4
37 Garderobe 1 6,0 6,0
38 WC Patienten 2 2,5 5,0
39 Aufenthaltsraum Pers. 1 25,2 25,2
40 Dienstzimmer Ärzte 1 13,4 13,4
41 Dienstzimmer Ärzte 1 15,4 15,4
42 Dienstzimmer Schw. 1 7,7 7,7
43 Putzraum 1 2,4 2,4
44 Versorgung 1 4,0 4,0
45 Entsorgung 1 4,0 4,0
46 Sterilgut Geräte 1 7,4 7,4
47 Geräteaufbereitung 1 11,7 11,7
48 Unreiner Arbeitsraum 1 2,5 2,5
Summen: 338,2 14,2
Gesamt (HNF+NNF): 352,4
49 Aufnahmepflege 2 - Bettzimmer 4 25,2 100,8
50 für 12 Betten incl. Du / WC 4 4,4 17,6
51 2 - Bettzimmer 1 25,8 25,8
52 incl. Du / WC 1 4,4 4,4
53 2 - Bettzimmer 1 29,0 29,0
54 incl. Du / WC 1 4,4 4,4
55 Schwesternstützpunkt 1 9,2 9,2
56 Reiner Pflegearbeitsr 1 7,2 7,2
57 Aufenthalt Personal 1 16,8 16,8
58 WC Patienten H 1 4,0 4,0
59 WC Patienten H 1 4,0 4,0
60 Umkleide Personal - D 1 11,0 11,0
61 WC Personal - D 1 4,2 4,2
62 Putzraum 1 6,6 6,6
63 Arzt f. Aufnahmestation 1 15,0 15,0
64 Ltd. Schwester 1 16,8 16,8
65 Teeküche 1 4,4 4,4
66 Archiv 1 36,9 36,9
67 Entsorgung 1 14,5 14,5
68 Versorgung 1 16,7 16,7
69 Geräte 1 17,4 17,4
70 Unreiner Arbeitsraum 1 9,7 9,7
71 Patientenbad 1 18,7 18,7
Summen: 337,8 57,3
Gesamt (HNF+NNF): 395,1
223
72 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 22,0 22,0
73 räume Aufenthaltsraum Pers. 1 13,0 13,0
74 Umkleide Personal - H 1 16,1 16,1
75 WC Personal - H 1 11,3 11,3
76 Umkleide Personal - D 1 29,2 29,2
77 WC Personal - D 1 11,1 11,1
78 Schliessfächer Pers - D 1 9,6 9,6
79 Schliessfächer Pers - H 1 13,8 13,8
80 Verwaltung Leitungszimmer Obera. 1 13,8 13,8
81 Dienstzimmer Ärzte 1 13,2 13,2
82 Dienstzimmer Schw. 1 11,2 11,2
83 Ver- u. Entsorgungs- Patienten Schliessf. 1 9,3 9,3
84 räume Unreiner Arbeitsraum 1 5,4 5,4
85 Unreiner Arbeitsraum 1 5,4 5,4
86 Entsorgung 1 14,3 14,3
87 Versorgung 1 12,0 12,0
88 Geräte 1 12,0 12,0
89 Gerätereinigung 1 17,2 17,2
90 Sterilgut 1 26,1 26,1
91 R. f. Totenaufnahme 1 10,3 10,3
92 Abstellplatz 1 14,1 14,1
Summen: 268,0 22,4
Gesamt (HNF+NNF): 290,4
93 Röntgen CT 1 41,2 41,2
94 Umkleide CT 1 2,1 2,1
95 WC-CT 1 3,2 3,2
96 Anmeldung/Schaltraum 1 21,5 21,5
97 Befundung 1 9,8 9,8
98 Aufnahmeraum/Notfall 1 35,4 35,4
99 PCR 1 8,4 8,4
100 Geräte 1 11,0 11,0
101 Patientenwarte 1 47,0 47,0
Summen: 176,4 3,2
Gesamt (HNF+NNF): 179,6
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 1.803,2
224
8.12 Raumprogramm Notfallaufnahme Heilig-Geist-Hospital-Bingen
Notfallversorgung Heilig-Geist-Hospital Bingen Stand: 2006
Lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Pforte 1 21,3 21,3
2 Warten 1 13,5 19,7
3 Beh.-WC 1 4,2 4,2
4 WC Damen 1 3,2 3,2
5 WC Herren 1 3,6 3,6
Summen: 41,0 11,0
Gesamt (HNF+NNF): 52,0
5 Erstversorgung Reanimation 1 18,2 18,2
6 Eingriffsraum 1 1 30,7 30,7
7 zuzüglich Waschr./ Steril-
gutl. 1 5,8 5,8
8 Eingriffsraum 2 1 24,3 24,3
9 Tragen 1 2,4 2,4
Summen: 81,5 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 81,5
10 Untersuchung / U/B- R. UKG / EKG / EEG 3 21,1 63,3
11 Behandlung zuzüglich Schleuse / Um-
kleide 3 4,5 13,5
12 U/B- Raum 1 14,8 14,8
13 Gipsraum 1 17,8 17,8
Summen: 109,4 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 109,4
14 Interne Aufnahme / Anmeldung 1 7,0 7,0
15 Stützpunkt Büro / Aufenthaltsraum 1 9,3 9,3
16 Patientenbereich Pat. WC 1 3,3 3,3
17 Wartezone 1 8,2 8,2
Summen: 24,5 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 24,5
18 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Notarzt 1 9,1 9,1
19 räume WC / Du 1 5,3 5,3
20 Waschen Fahrer 1 1,4 1,4
21 Dusche / Pat.-Reinigung 1 5,8 5,8
22 Büro / Handarchiv 1 18,9 18,9
225
23 Sachbedarf 1 22,8 22,8
24 Ver- u. Entsorgungs- Putzraum 1 3,3 3,3
25 räume Entsorgung 1 5,5 5,5
26 Versorgung 1 4,2 4,2
Summen: 63,9 12,5
Gesamt (HNF+NNF): 76,4
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 343,6 m²
226
8.13 Raumprogramm Notfallaufnahme AZ Maastricht
Notfallversorgung AZ Maastricht Stand: 2005
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Rezeption Administration 1 23,1 23,1
2 Aufnahmebox Admin. 2 6,5 13,0
3 Aufnahmeschleuse 1 18,2 18,2
4 Warten 1 82,2 82,2
5 WC Warten 1 3,8 3,8
6 Beh.- WC 1 4,8 4,8
Summen: 136,5 8,6
Gesamt (HNF+NNF): 145,1
7 Erstversorgung Schockraum 1 34,5 34,5
8 Waschen / Schleuse 1 4,2 4,2
9 Erstversorgungsraum T.
1 2 16,0 32,0
10 Erstversorgungsraum T.
2 2 21,0 42,0
Summen: 112,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 112,7
11 Untersuchung / U/B- R. Interdisziplinär 5 11,6 58,0
12 Behandlung U/B- R. incl. Schleuse 1 17,6 17,6
13 U/B- Raum Zweierbox 1 19,2 19,2
14 Gipsraum 1 26,2 26,2
15 Interne Verteilung Stützpunkt 1 5,3 5,3
Summen: 126,3 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 126,3
16 Aufnahmepflege Einbettzimmer 2 11,5 23,0
17 r 9 Betten Einbettzimmer 1 12,2 12,2
18 Stützpunkt 1 6,3 6,3
19 Patienten WC 1 3,4 3,4
20 Patientenbeob. (6 Bet-
ten) 1 60,6 60,6
21 Naßzelle 5 4,2 21,0
Summen: 102,1 24,4
Gesamt (HNF+NNF): 126,5
22 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 34,9 34,9
23 räume Arztzimmer 2 12,2 24,4
227
24 Schreibzimmer 1 28,5 28,5
25 Ver- u. Entsorgungs- Abstellraum 1 4,8 4,8
26 ume Unreiner Arbeitsr. / Ents. 1 8,5 8,5
27 Putzraum 1 4,0 4,0
28 Verstorbenen 1 14,6 14,6
Summen: 119,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 119,7
29 Röntgen Röntgen 1 1 34,0 34,0
30 Schalten 1 6,6 6,6
31 Röntgen 2 1 29,1 29,1
32 Schalten 1 4,1 4,1
33 Rechner 1 7,0 7,0
Summen: 80,8 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 80,8
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 711,1 m²
228
8.14 Raumprogramm Notfallaufnahme AK Wien
Notfallversorgung
Uniklinik AKH
Wien Stand: 2006
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Leitstelle 1 26,4 26,4
2 Warten 1 1 21,9 21,9
3 Warten 2 1 24,6 24,6
4 Triageplatz 1 8,9 8,94
Summen: 81,8 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 81,8
5 Erstversorgung Akutwiederbelebung 1 61,0 61,0
6 Akutbehandlung 1 1 45,9 45,9
7 Akutbehandlung 2 1 66,0 66,0
Summen: 172,9 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 172,9
8 Untersuchung / U/B- Raum 3 13,8 41,3
9 Behandlung U/B- Raum 3 15,6 46,8
10 U/B- Raum 2 19,1 38,2
11 U/B- Raum 1 20,9 20,9
12 Journal-Arzt, U/B-R. 1 13,8 13,8
13 Traumalogischer
Schockr. 1 118,6 118,6
14 Notfall- CT 1 33,4 33,4
15 Schalten / Befunden 1 43,4 43,4
16 Spez. Untersuchung 1 26,3 26,3
17 Einltg. / Ausltg. 1 26,3 26,3
18 Waschraum 1 10,7 10,7
19 OP 1 49,6 49,6
20 Sekundärumkleide 1 15,0 15,0
Summen: 473,6 10,7
Gesamt (HNF+NNF): 484,3
21 Aufnahmepflege 4- Bettzimmer 3 36,9 110,7
22 für 14 Betten 2- Bettzimmer 1 18,7 18,7
23 Patientenbad 1 13,8 13,8
24 WC Patient 2 3,3 6,6
Summen: 129,4 20,4
Gesamt (HNF+NNF): 149,8
229
25 Dienst- u. Sozial- Schwesternzimmer 1 15,6 15,6
26 räume Aufenthaltsraum 1 1 12,3 12,3
27 Aufenthaltsraum 2 1 15,5 15,5
28 Dienstraum 5 12,3 61,5
29 Dienstraum 2 11,3 22,6
30 Dienstraum 1 24,1 24,1
31 Labor 1 20,9 20,9
32 WC Personal 2 6,9 13,8
33 Ver- u. Entsorgungs- Lager 1 8,3 8,3
34 räume Spülraum 1 3,3 3,3
35 Reine Betten 1 1 10,3 10,3
36 Reine Betten 2 1 29,6 29,6
37 Anästhesiegeräte 1 10,3 10,3
38 Geräte 1 1 15,6 15,6
39 Geräte 2 1 10,3 10,3
40 Lager 1 24,3 24,3
41 Abstellraum 1 1,6 1,6
42 Unreiner Arbeitsraum 1 10,3 10,3
43 Teeküche 1 8,5 8,5
44 Reiner Arbeitsraum 1 10,3 10,3
45 Reinigungsstützpunkt 2 10,3 20,6
46 Gerätereinigung 1 66,1 66,1
47 Exitusraum 1 10,3 10,3
Summen: 412,1 13,8
Gesamt (HNF+NNF): 425,9
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 1.314,7 m²
230
8.15 Raumprogramm Notfallaufnahme LKH Graz-West
Notfallversorgung LKH Graz-West Stand: 2005
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Schockr. Administration 1 14,2 14,2
Summen: 14,2 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 14,2
2 Erstversorgung Schockraum (incl.
Röntg.) 1 40,1 40,1
3 Einltg. / Voruntersuchung 1 21,7 21,7
Summen: 61,8 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 61,8
4 Erstversorgung Schaltraum 1 6,6 6,6
5 Entsorgung 1 4,1 4,1
Summen: 10,7 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 10,7
6 Untersuchung / Eingriffsraum 1 1 24,8 24,8
7 Behandlung Eingriffsraum 2 1 32,1 32,1
8 Vorbereitung 1 12,6 12,6
9 U/B- Raum Chirurgisch 1 29,0 29,0
10 U/B- Raum Chirurgisch 1 31,9 31,9
11 U/B- Raum Interdiszipli-
när 1 24,1 24,1
12 U/B- Raum Innere (3 Pl.) 1 60,1 60,1
13 U/B- Raum Innere 1 26,4 26,4
14 U/B- Raum Innere 1 19,9 19,9
Summen: 260,9 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 260,9
15 Patientenbereich Warten Patienten 1 13,4 13,4
16 Warten Liegend 1 17,6 17,6
Summen: 31,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 31,0
17 Aufnahmestation 1 - Bettzimmer 3 18,9 56,7
18 r 23 Betten zzgl. Du / WC 4 3,7 14,8
19 und 5 Kurzzeitliege- 2 - Bettzimmer 2 18,9 37,8
20 plätze zzgl. Du / WC 2 4,2 8,4
231
21 (1. Obergeschoss) 4 - Bettzimmer 4 29,0 116,0
22 zzgl. Du / WB 4 3,3 13,2
23 WC Patienten 4 1,3 5,2
24 Kurzzeitlieger (5 Plätze) 1 67,2 67,2
25 WC Patienten 2 2,8 5,6
26 Beh.- WC Patienten 1 3,5 3,5
27 Tagesraum Patienten 1 55,3 55,3
28 Schwesternstützpunkt 1 30,5 30,5
29 Überwachungsraum 1 22,5 22,5
30 Reiner Pflegearbeitsraum 1 16,2 16,2
31 Untersuchungsraum 1 19,8 19,8
32 Arzt f. Aufnahmestation 1 13,1 13,1
33 zzgl. Du / WC 1 3,0 3,0
34 Geräte 1 23,2 23,2
35 Ltd. Schwester 1 11,5 11,5
36 Teeküche 1 15,5 15,5
37 Aufenthalt Personal 1 7,8 7,8
38 Unreiner Arbeitsraum 1 6,2 6,2
39 Versorgung 1 21,0 21,0
40 Sozialarbeiter 1 11,9 11,9
41 Patientenbad 1 19,7 19,7
Summen: 532,2 73,4
Gesamt (HNF+NNF): 605,6
42 Dienst- u. Sozialr. Dienstraum 1 15,0 15,0
43 (Mehrfachbenutzung) Sozialraum 1 20,1
44 (Mehrfachbenutzung) Besprechung 1 26,7
45 (Mehrfachbenutzung) WC Personal 2 3,3
46 Ver- u. Entsorgungs- Geräte 1 1 12,5 12,5
47 ume Geräte 2 1 9,0 9,0
48 Versorgungsraum 1 9,3 9,3
49 Entsorgungsraum 1 9,1 9,1
Summen: 54,9 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 54,9
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 1.039,1 m²
8.16 Raumprogramm Notfallversorgung Stadtspital Triemli, Ist-
232
Stand
Notfallversorgung Triemli Stand: 2005
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Notfallpforte Leitzentrale 1 42,0 42,0
2 Notfallaufnahme 1 41,0 41,0
3 Warten 1 65,0 65,0
4 WC Pers. 1 2,0 2,0
5 WC Pat. 1 3,0 3,0
Summen: 148,0 5,0
Gesamt (HNF+NNF): 153,0
6 Erstversorgung Schockraum 1 41,0 41,0
7 Wundversorgung 1 1 34,0 34,0
8 Wundversorgung 2 1 33,0 33,0
9 Sterilgutversorgung 1 34,0 34,0
10 Gipsraum 1 44,0 44,0
11 Lager Schienen 1 16,0 16,0
Summen: 202,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 202,0
13 Untersuchung / U/B- Raum 1 15,0 15,0
14 Behandlung U/B- Raum 1 19,0 19,0
15 U/B- Raum 2 16,0 32,0
16 U/B- Raum 1 18,0 18,0
17 Arbeitsraum 1 22,0 22,0
18 Ultraschall 1 18,0 18,0
Summen: 124,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 124,0
19 Interne Aufnahme Anmeldungssekretariat 1 43,0 43,0
20 Patientenbereich Wartezone 1 11,0 11,0
Summen: 54,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 54,0
21 Aufnahmepflege Patientenbeoba. (3 Pl.) 2 45,0 90,0
22 für 26 Plätze Patientenbeoba. (5 Pl.) 1 22,0 22,0
23 Patientenbeoba. (4 Pl.) 2 57,0 114,0
24 Patientenbeoba. (5 Pl.) 1 81,0 81,0
25 Patientenbeoba. (1 Pl.) 1 22,0 22,0
26 Patientenbeoba. (1 Isol.) 1 22,0 22,0
233
27 Apothekenraum 1 8,0 8,0
28 Pflegestützpunkt 1 46,0 46,0
29 Assistentenzimmer 2 19,0 38,0
30 Unreiner Arbeitsraum 1 12,0 12,0
31 WC / Du. Pat. 1 18,0 18,0
32 Pat.- WC 2 3,0 6,0
Summen: 455,0 24,0
Gesamt (HNF+NNF): 479,0
33 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 33,0 33,0
34 räume Mehrzweckraum 1 22,0 22,0
35 Gard. Damen 1 26,0 26,0
36 Gard. Herren 1 18,0 18,0
37 Büro 3 22,0 66,0
38 WC Personal 2 9,0 18,0
39 Ver- u. Entsorgungs- Geräte 1 10,0 10,0
40 räume Geräte 1 23,0 23,0
41 Ver-/ Entsorgungsraum 1 14,0 14,0
42 Ausguss 1 11,0 11,0
43 Putzraum 1 9,0 9,0
44 Lager Sanitäter 1 6,0 6,0
45 Bettenwarte 1 21,0 21,0
Summen: 259,0 18,0
Gesamt (HNF+NNF): 277,0
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 1.289,0 m²
234
8.17 Raumprogramm Notfallversorgung Stadtspital Triemli, geplant
Notfallstation Stadtspital Triemli Zürich 530 Betten Geplant
lfd. Einzel- Flächen:
Nr. Funktionsber.: Raumbezeichnung: Az. raum HNF NNF
1 Aufnahme Notfallzentrale 1 45,0 45,0
2 Aufnahmebüro / Info 1 14,0 14,0
3 Arbeitsplatz / Triage 1 10,0 10,0
4 Notfallaufnahme 1 50,0 50,0
Summen: 119,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 119,0
5 Erstversorgung Schockraum 1 45,0 45,0
6 Gipsraum 2 24,0 48,0
7 Wundversorgung 2 30,0 60,0
8 Röntgen Universalröntgen 2 35,0 70,0
9 Schaltraum / Befundung 1 18,0 18,0
10 CT 1 35,0 35,0
11 Schaltraum CT 1 10,0 10,0
12 Ultraschall 1 16,0 16,0
Summen: 302,0 0,0
Gesamt (HNF+NNF): 302,0
13 Aufnahmepflege Patientenliegeplätze 24 11,0 264,0
14 für 30 Betten 6 - Bettzimmer 1 35,0 35,0
15 zuzüglich Du / WC 2 10,0 20,0
16 Patientenüberwachung 1 45,0 45,0
17 Isolierzimmer / Schleuse 1 32,0 32,0
Summen: 376,0 20,0
Gesamt (HNF+NNF): 396,0
18 Patientenbereich Wartezone Aufnahme 1 50,0 50,0
19 Wartezone Röntgen 1 15,0 15,0
20 WC Patienten 2 4,0 8,0
21 WC / Du Patient 2 4,5 9,0
Summen: 65,0 17,0
Gesamt (HNF+NNF): 82,0
22 Dienst- u. Sozial- Aufenthaltsraum Pers. 1 30,0 30,0
23 räume Personalumkl. / WC D. 1 16,0 16,0
24 Personalumkl. / WC H. 1 18,0 18,0
235
25 Schwesternarbeitsplatz 1 14,0 14,0
26 WC Notfallzentrale 1 2,0 2,0
27 Arbeiten Rein 1 10,0 10,0
28 Besprechung 1 20,0 20,0
29 Besprechung 1 12,0 12,0
30 Büro Stationsleitung 2 16,0 32,0
31 Büro Stationsleitung 1 20,0 20,0
32 Arztbüro / Bereitschaft 6 16,0 96,0
33 Arztbüro / Bereitschaft 2 24,0 48,0
34 Entlassung 1 10,0 10,0
35 Ver- u. Entsorgungs- Materiallager Geräte 1 15,0 15,0
36 räume Lager Reservebetten 1 24,0 24,0
37 Ausguss 1 12,0 12,0
38 Ausguss 1 7,0 7,0
39 Versorgung 2 16,0 32,0
40 Versorgung / Material 1 8,0 8,0
41 Lager Rollstühle 1 14,0 14,0
42 Putzraum 1 8,0 8,0
43 Putzraum 1 5,0 5,0
Summen: 451,0 2,0
Gesamt (HNF+NNF): 453,0
Gesamtfläche aller Bereiche (HNF+NNF): 1.352,0
236
8.18 Fragebogen Expertengespräch 2006
Lfd. Nr.: _______
Teil I – Fragen zur Notaufnahme
1.1 Halten Sie eine zentrale interdisziplinäre Notaufnahme für sinnvoll?
ja nein keine Angaben
(Wenn ja, weiter mit Frage 1.4)
1.2 Würden Sie bei den Notaufnahmen eher eine Gruppierung bevorzugen?
ja nein keine Angaben
Wenn ja, welche:
Innere / konservative Fächer
Chirurgische Fächer
Kopfambulanzen (Mund-, Kiefer-, HNO- und Augenkliniken etc.)
Psychiatrische Fächer
Kinderkliniken
Sonstige (Bitte benennen)
1.3 Würden Sie bei der Notaufnahme eher eine Fachspezifische
(= Fachklinikbezogene ) Einzelaufnahme bevorzugen?
ja nein keine Angaben
1.4 Bei einer interdisziplinären Notaufnahme sind die folgenden Punkte
zutreffend.
(Bewerten Sie bitte anhand einer Skala von
1 = „trifft voll und ganz zu“ bis
5 = „trifft nicht zu“ bzw.
0 = „keine Angabe“, falls Sie eine Frage nicht beantworten möchten.)
Eine interdisziplinäre zentrale Notaufnahme löst die Schnittstellen-
bzw. Übergabeproblematik in Bezug auf Erreichbarkeit zwischen Rettungsdienst
und Kliniken.
1 2 3 4 5 0
Anlaufschwierigkeiten bezüglich der eingewiesenen Personen entfallen.
1 2 3 4 5 0
Eigenes Notaufnahmestammpersonal anstatt klinikweite Personalrotation führt
zur Qualitätssteigerung.
1 2 3 4 5 0
Die Notwendigkeit einer eindeutigen Diagnose der Präklinik entfällt.
1 2 3 4 5 0
Brandverletztenbehandlung sollten in Spezialkliniken anstatt
Interdisziplinärer Notaufnahmen erfasst werden.
1 2 3 4 5 0
Zeitaufwendige Einordnung des Patienten in dem richtigen Behandlungspfad
entfällt.
1 2 3 4 5 0
Öfteres Verschicken und Umlagern des Patienten würde sich reduzieren.
1 2 3 4 5 0
Tagesentlassungen werden wegen ständiger Präsenz eines verantwortlichen
Facharztes schneller möglich.
1 2 3 4 5 0
Durch die Präsenz eines Facharztes wird sich das patientenbezogene Verhalten
verstärken.
1 2 3 4 5 0
Eine entsprechende angeordnete Notaufnahmestation mit Überwachungsmög-
lichkeit
ist unabdingbar.
1 2 3 4 5 0
237
Die so genannte Nadelöhrproblematik der Notaufnahme kann zu erheblichen Zeit-
verzögerungen für den Patienten führen.
1 2 3 4 5 0
Der Patient sähe sich eher in einem, seinem Fall entsprechenden Kompetenzbe-
reich.
1 2 3 4 5 0
Kurze Behandlungszeiten in den Notfallaufnahmen führen zur Behandlungsopti-
mierung.
1 2 3 4 5 0
Bei einer ausreichend ausgestatteten und personell qualifiziert besetzten Notauf-
nahme lässt sich die innerklinische Schnittstellenproblematik mit modernem
Kommunikationsmittel auffangen. Es ist von Vorteil für den Patienten und für die
Mitarbeiter, wenn eine Weiterleitung der Patienten erst nach 24 bis 36 Stunden
und entsprechender Voruntersuchungen fachspezifisch erfolgt.
1 2 3 4 5 0
Eine Weiterleitung der Patienten getrennt nach Intensiv-, Intermediate- sowie
Normal- Care- Betten ist absolut sinnvoll.
1 2 3 4 5 0
Die Intermediate Care- Betten sollten als unabhängige Station zwischen einer In-
tensiv- und Normalstation geführt werden.
1 2 3 4 5 0
Eine fachübergreifende selbständige Notaufnahme sollte auch unter eigener Lei-
tung
geführt werden.
1 2 3 4 5 0
Eine entsprechende Facharztausbildung für Intensiv- und Notfallmedizin ist not-
wendig.
1 2 3 4 5 0
1.5 Bitte geben Sie an, inwieweit die folgenden Aussagen zutreffend sind.
(Bitte ankreuzen)
Die Patientenaufnahme sollte durch die Patientenverwaltung direkt in der Auf-
nahme erfolgen.
ja nein keine Angaben
Die Patientenweiterleitung auf eine adäquate Station sollte durch ein klinikfachu-
nabhängiges Patientenmanagement erfolgen.
ja nein keine Angaben
Die Patienten der Psychiatrischen Kliniken stellen einen Sonderstatus dar und
sind
unabhängig zu betrachten.
ja nein keine Angaben
Ebenso die Patienten der Kinderklinik und Geburtshilfe.
ja nein keine Angaben
Ebenso Patienten der Brandverletztenstationen.
ja nein keine Angaben
1.6 Wie viel Prozent der Notfälle sind bei einer interdisziplinären Notaufnahme
Ihrer Meinung nach Tagesentlassungen?
ca. %
1.6.1 Gibt es hierzu Auswertungen / Fallzahlen in Ihrem Haus?
ja nein keine Angaben
1.6.2 Könnten diese Daten zur Verfügung gestellt werden?
ja nein keine Angaben
238
Teil II – Fragen zur Notaufnahmestruktur
2.1 Bei einer zentralen Notaufnahme sind die folgenden Aussagen bezüglich
der Struktur zutreffend.
(Bewerten Sie bitte anhand einer Skala von
1 = „trifft voll und ganz zu“ bis
5 = „trifft nicht zu“ bzw.
0 = „keine Angabe“, falls Sie eine Frage nicht beantworten möchten.)
Eine direkte räumliche Anbindung zur Radiologie mit CT ist notwendig.
1 2 3 4 5 0
Ebenso zum MRT.
1 2 3 4 5 0
Ebenso ist eine direkte räumliche Anbindung zur Kardiologie notwendig.
1 2 3 4 5 0
Neben Schockraum müssen separate Erstversorgungs-OP’s vorhanden sein.
1 2 3 4 5 0
Zusätzlich werden mehrere direkt angebundene allgemeine Untersuchungsräume
benötigt.
1 2 3 4 5 0
Eine direkte Anbindung zum Hubschrauberlandeplatz (z.B. Aufzug) ist notwendig
1 2 3 4 5 0
Ein Isolierbereich bis Stufe S3 sollte vorgehalten bzw. abtrennbar sein.
1 2 3 4 5 0
Isolierpatienten der Fallgruppe S4 sollten in entsprechende Kompetenzzentren
verlegt werden.
1 2 3 4 5 0
Eine direkte Laboranbindung ist notwendig.
1 2 3 4 5 0
Alternativ ist eine moderne Rohrpost- bzw. Kleinförderungsanlage ausreichend.
1 2 3 4 5 0
Für die Augenheilkunde muss die Möglichkeit der Sofortmaßnahme gegeben
sein,
eine Weiterleitung ist ausreichend.
1 2 3 4 5 0
Gleiches gilt für die Behandlungspfade der HNO.
1 2 3 4 5 0
Die Möglichkeit der Endoskopien aller Arten sollte gewährleistet sein.
1 2 3 4 5 0
Eine Unterscheidung in der Notaufnahme zur Weiterleitung nach Intensiv-, Inter-
mediate- und Normal- Care- Betten ist sinnvoll.
1 2 3 4 5 0
Eine unmittelbare Anbindung / Weiterleitung an Polikliniken / Ambulanzen ist nö-
tig.
1 2 3 4 5 0
Eine gute Anbindung bzgl. Transportwesens (Liegendvorfahrt, Taxi- und Besu-
cheranbindung) ist dringend notwendig.
1 2 3 4 5 0
2.1.1 Der optimale Flächenbedarf einer Notaufnahme (ohne Notaufnahmestation)
inkl. aller Nebenräume beträgt?
bis 100 m²
100 - 250 m²
250 - 500 m²
mehr als 500 m²
239
2.2 Bei einer Notaufnahmestation sollten wie viel Prozent der Betten des Hau-
ses vorgehalten werden?
ca. %
Wie viel Prozent der zuvor genannten Betten sollten Ihrer Meinung nach mit Moni-
toring ausgestattet sein?
ca. %
2.3 Die Idealgröße einer solchen Station wäre:
bis 5 Betten
5 - 10 Betten
10 - 15 Betten
15 - 20 Betten
mehr als 20 Betten
2.3.1 Sollten separate Betten für kardiologische Patienten (Chest-Pain-Unit) vor-
gehalten werden?
ja nein, Weiterleitung in die Kardiologie bevorzugt keine Angaben
Wenn ja, welche Anzahl:
bis 5 Betten
5 - 10 Betten
10 - 15 Betten
mehr als 15 Betten
2.3.2 Sollten separate Betten für neurologische Patienten (Stroke-Unit) vorgehal-
ten werden?
ja nein, Weiterleitung in die Neurologie bevorzugt keine Angaben
Wenn ja, welche Anzahl:
bis 5 Betten
5 - 10 Betten
10 - 15 Betten
mehr als 15 Betten
2.4 Sollten neben der Entlassung, Weiterleitung auf Normal- und Intensivstation
eine Weiterleitung auf eine Intermediate Care Station möglich sein?
ja nein keine Angaben
2.4.1 Wie wäre die Idealgröße einer solchen Intermediate Care Station?
bis 5 Betten
5 - 10 Betten
10 - 15 Betten
15 - 20 Betten
mehr als 20 Betten
2.4.2 Wie hoch schätzen Sie den prozentualen Anteil der Patienten der Notauf-
nahme, der vorteilhafter auf eine Intermediate Care Station verlegt werden
sollte, anstatt auf eine Normalstation, bzw. der eigentlich nicht mehr in eine
Intensivstation verlegt werden müsste?
ca. %
2.5 Gibt es hierzu Auswertungen / Fallzahlen in Ihrem Haus?
ja nein keine Angaben
2.5.1 Könnten diese Daten zur Verfügung gestellt werden?
ja nein keine Angaben
2.6 Welche Aspekte erscheinen Ihnen im Hinblick auf diese Befragung noch er-
wähnenswert, die nach Ihrer Ansicht im Fragebogen nicht, oder nicht aus-
reichend berücksichtigt wurden? Wo sehen Sie Chancen oder Probleme?
240
Teil III – Allgemeine Daten
3.1 Angaben zu Ihrem Berufszweig
Behörde Welche Funktion:
Berater Welcher Beruf:
Krankenhaus Welche Funktion:
Mediziner Welche Fakultät:
Planer Welches Aufgabengebiet:
Sonstiges Definition:
3.2 Wenn Sie zu einem Krankenhaus gehören, wie viel Betten hat Ihr Haus?
bis 100 Betten
100 - 250 Betten
250 - 500 Betten
500 - 750 Betten
750 - 1000 Betten
1000 - 1250 Betten
1250 - 1500 Betten
mehr als 1500 Betten
3.3 Zu welcher Kategorie gehört Ihr Haus?
(Mehrfach Nennung möglich)
Grundversorgung
Regelversorgung
Spezialversorgung,
Welche:
Maximalversorgung
Universitätsklinik
Privatklinik
Sonstiges,
Definition:
3.4 Wie ist / sind die Notaufnahme (n) in Ihrem Haus geregelt?
Interdisziplinäre Zentrale Notaufnahme
ohne:
Kinderkliniken
Psychiatrische Kliniken
Sonstiges
Kombinierte Notaufnahme
mit Chirurgischer Notaufnahme
Konservative / Innerer Med. Notaufnahme
Kopfambulanzen
Sonstiges
Fachklinik bezogene Einzelaufnahme
Sonstiges
241
Teil IV – Anforderungsblatt
Name des Unternehmens:
Name des Beantworters:
Position im Unternehmen:
Anschrift des Unternehmens:
Telefon:
Telefax:
E-Mail Anschrift:
Ja, ich habe an einer Kurzauswertung des Fragebogens Interesse. Bitte um Zu-
sendung eines Exemplars nach Abschluss der Auswertung.
Für Rückfragen kann Herr Haidas mit mir gerne telefonisch Kontakt aufnehmen.
Die Befragung wird selbstverständlich unter Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen
durchgeführt.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 01.05.2006 zurück an:
oder
oder
Dimitri Haidas, Kaiser-Wilhelm-Ring 85
55118 Mainz
oder
Dimitri Haidas Universitätsklinik Mainz
Leiter der Stabsstelle Planung
Langenbeckstraße 1
55131 Mainz
Telefon: 06131 / 177026
Telefax: 06131 / 176635
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit Ihren Aussagen haben Sie einen wesentlichen Beitrag für den empirischen Teil meiner
Arbeit geleistet.
Nur so können theoretische Überlegungen gegenüber gestellt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
Geschäftlich: 06131 / 177026, oder
Privat: 06131 / 675070, bzw.
0170 / 8113500
Mit freundlichem Grusse
Dimitri Haidas