ISR Impulse Online
Institut für Stadt- und Regionalplanung
Marlene Lieback
Die Schöneberger Terrassen
Ein Beitrag zum Denkmalwert der Nachkriegsmoderne der
70er Jahre und des sozialen Wohnungsbaus in Berlin
Marlene Lieback
Die Schöneberger Terrassen
Ein Beitrag zum Denkmalwert der Nachkriegsmoderne der
70er Jahre und des sozialen Wohnungsbaus in Berlin
ISR Impulse Online
Hrsg.: Technische Universität Berlin, Fakultät VI: Planen, Bauen, Umwelt
Institut für Stadt- und Regionalplanung
ISR Impulse Online | 65
Marlene Lieback
Die Schöneberger Terrassen
Ein Beitrag zum Denkmalwert der Nachkriegsmoderne der
70er Jahre und des sozialen Wohnungsbaus in Berlin
Universitätsverlag der TU Berlin
Bibliografi sche Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der
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im Internet über http://dnb.dnb.de/ abrufbar.
Die Beiträge dieser Schriftenreihe dienen der Publikation von Arbeiten im Internet,
die aktuelle wissenschaftlich oder planungsbezogen relevante Themen aufgreifen
und sich mit unterschiedlichen Positionen im Bereich der Stadt- und Regionalplanung,
Stadtgeschichte und Stadtentwicklung, des Wohnungswesens und des
Planungs- und Baurechts auseinandersetzen. In dieser Reihe fi nden Sie u. a.
Abschlussarbeiten, Tagungs- und Veranstaltungsdokumentationen oder Forschungsberichte.
Vorgänger der Schriftenreihe ISR Impulse Online ist die ISR Graue Reihe.
Universitätsverlag der TU Berlin, 2018
http://verlag.tu-berlin.de
Fasanenstr. 88, 10623 Berlin
Tel.: +49 (0)30 314 76131 / Fax: -76133
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Teilw. zugl.: Berlin, Techn. Univ., Bachelorarbeit, 2015
Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt.
Layout & Satz
Marlene Lieback
Koordination & Umschlaggestaltung
Mario Timm
Publikationsstelle
Institut für Stadt- und Regionalplanung
E-Mail: publikationen@isr.tu-berlin.de
Titelbild
Terrassierte Mittelspange von unten, Petra Mainka, 5. September 2017
ISSN 2199-8728 (online)
ISBN 978-3-7983-2970-6 (online)
Online veröffentlicht auf dem institutionellen Repositorium
der Technischen Universität Berlin:
DOI 10.14279/depositonce-6589
http://dx.doi.org/10.14279/depositonce-6589
DANKSAGUNG
Bei einem noch so jungen und unbekannten Untersuchungsobjekt wie den „Schöneberger
Terrassen“ bedarf es einiger Unterstützung, um den Zugang zu wichtigen Informationen zu
erhalten und um so viel Material wie möglich zu sammeln und wissenschaftlich aufzube-
reiten.
Danken möchte ich in erster Linie Frau Prof. Dr. Dolff Bonekämper, die mich zunächst auf
die „Schöneberger Terrassen“ aufmerksam gemacht hat und mich unterstützt hat. Dane-
ben richtet sich mein Dank insbesondere an diejenigen, die mir den nötigen Zugang zu
Archiven im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und der GSW ermöglicht haben.
Ferner gilt mein Dank Natalja Poreike und meinen Interviewpartnern Herrn Achtnich und
Herrn Duvigneau sowie allen, die emotional unterstützend meine Arbeit begleitet haben,
insbesondere meine Familie und Nicolai.
In Erinnerung an den Architekten Waldemar Poreike
geboren am 10.10.1927 in Charkow
gestorben am 29.01.2014 in Berlin
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Ausst. Kat. ..................................... Ausstellungskatalog
Bezirksamt TS ................................ Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
BWA ............................................... Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
CIAM .............................................. Congrès Internationaux d’Architecture Moderne
DeGeWo ........................................ Deutsche Gesellschaft zur Förderung des
Wohnungsbaues
DSchG Bln ..................................... Denkmalschutzgesetz Berlin
Gewobag ....................................... Gemeinnützige Wohnungs u.
Siedlungsbaugesellschaft mbH
GFZ ............................................... Geschossflächenzahl
GSW .............................................. Gemeinnützige Siedlungs u.
Wohnungsbaugesellschaft mbH
IBA ................................................. Internationale Bauausstellung
IBB ................................................. Investitionsbank Berlin
ICC ................................................ Internationales Congress Centrum
insg. . ............................................. Insgesamt
k. A. ............................................... keine Angabe
o. J. ................................................ ohne Jahr
o. T. ................................................ ohne Titel
o. V. ................................................ ohne Verfasser
OVG Berlin ..................................... Oberverwaltungsgericht Berlin
QM .................................................Quartiersmanagement
Stapla ............................................ Stadtplanungsamt
TU Berlin ........................................ Technische Universität Berlin
WBK .............................................. Wohnunsgbaukreditanstalt
WE ................................................. Wohnungseinheit
WFG .............................................. Wohnungsbaufürsorgegesellschaft
WoBindG ....................................... Wohnungsbindungsgesetz
WoFG ............................................. Wohnungsraumförderungsgesetz
I. und II. WoBauG .......................... Erstes und Zweites Wohnungsbaugesetz
INHALT
Chronologie des Planungs- und Bauprozesses der Schöneberger Terrassen 14
1 Einleitung 17
2 Geschichtlicher und architektonischer Hintergrund 21
2.1 „Nachkriegsmoderne Deutschland“ 22
2.2 50er–70er Jahre – Zeit des Umbruchs in West-Berlin 22
2.3 Wohnungsbaupolitik in West-Berlin 24
2.3.1 Ausgangslage 24
2.3.2 Wohnungspolitische Situation der 1970er Jahre 25
2.3.3 Sozialer Wohnungsbau und seine Finanzierung 27
2.3.4 Planungsparadigmen der Nachkriegszeit 30
2.3.5 70er-Jahre Architektur und ihre Strömungen 33
3 Entstehungs- und Baugeschichte der Schöneberger Terrassen
37
3.1 Der Bauherr GSW 38
3.2 Der Architekt 40
3.3 Das Konzept 41
3.4 Bauausführung und Bauprozess 44
3.5 Baubeschreibung 49
3.5.1 Die Anlage und ihre öffentlichen Räume 49
3.5.2 Die Außenarchitektur und Gestaltung 54
3.5.3 Die Baukonstruktion 57
3.6 Bewertung der Architektur unter Berücksichtigung des Konzepts 65
4 Die Schöneberger Terrassen im Wandel der Zeit 69
4.1 Sozialer Entwicklungsprozess 70
4.2 Quartierskonzept und Maßnahmen im Jahre 2001 71
4.3 Aktuelle Situation Bestandsaufnahme 74
4.3.1 Zustand der Außenanlagen 74
4.3.2 Nutzung der Außenanlagen 77
4.3.3 Zustand der Wohnungen und der innen liegenden Gebäudeteile 82
4.4 Vom Konzept zur Gegenwart 82
5 Denkmalwert der Nachkriegsmoderne 85
5.1 Die Nachkriegsmoderne und ihre Akzeptanzprobleme 85
5.2 Der Denkmalbegriff im Berliner Denkmalschutzgesetz 88
5.3 Untersuchung der Denkmalfähigkeit 89
5.3.1 Geschichtliche Bedeutung 90
5.3.2 Künstlerische Bedeutung 92
5.3.3 Wissenschaftliche Bedeutung 96
5.3.4 Städtebauliche Bedeutung 98
5.4 Bewertung der Denkmalfähigkeit der Schöneberger Terrassen 99
6 Ausblick und Fazit 106
Literaturverzeichnis 109
CHRONOLOGIE
des Planungs- und Bauprozesses der Schöneberger Terrassen anhand der Bauakten des Ar-
chives vom Bezirksamt Tempelhof Schöneberg
05.12.1973 Berliner Kindl-Brauerei AG unterrichtete Bau und Wohnungsaufsicht-
samt (BWA) von Rationalisierungsplänen: Sie plant im Zuge der Rati-
onalisierung des Unternehmens die Erweiterung der Brauereistätte in
Neukölln um 50 % sowie eine Zusammenarbeit mit dem Sanierungs-
träger „Stadt und Land“ im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen
Wohnungsbaus.
07.12.1973 Erste Beschreibung des Bauvorhabens des von der Berliner Kindl–Brau-
erei engagierten Architekten Waldemar Poreike: Der Architekt sieht eine
vollständige dichte Blockrandbebauung mit im Inneren sich kreuzen-
den, zum Teil gestaffelten Bauriegeln vor. Einige der Bauteile werden
zum Innenhof als Terrassenbauten ausgebildet.
05.07.1974
31.08.1974
Grundstückkaufvertrag zwischen Kindl-Brauerei und der GSW, die als
neue Bauherrin das Projekt als Bauträger sowie den Architekten W. Po-
reike und seinen Entwurf übernimmt,
Zustimmung zur notwendigen Bebauungsplanänderung mit der Be-
dingung, dass das Projekt sowohl Altenwohnungen, Wohnungen für
Menschen mit schweren Behinderungen, Räume für handwerkliche
Kleinbetriebe, eine Kindertagesstätte als auch eine Polizeiunterkunft be-
rücksichtigt.
02.12.1974 Entwurf Poreikes kann aufgrund fehlender Einbindung einer Schule,
einer Kindertagesstätte und einem Spielplatz, welcher der erheblichen
Unterversorgung der Bevölkerung entgegenkommt, nicht zugestimmt
werden (Max. Wohneinheiten: 600).
11.12.1974 Genehmigung der öffentlichen Abräumung der Grundstücke Feurigstr.
4254 (Abriss der Altbauten Dominicusstraße/Ecke Feurigstraße)
05.03.1975 Stadtplanungsamt (Stapla) fordert die vollständige Einbeziehung der
Altbausubstanz in der Straßenfront der Prinz-Georg-Str./Ebersstr., Kritik
am gestaffelten Baukörper im Blockinneren: „er wirke unruhig“
23.06.1975 Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung für 639 Wohnungen
27.06.1975 Antrag auf Räumung des ehemaligen Geländes der Berliner-Kindl-Brau-
erei AG
14
18.02.1976
–24.01.1978
Antrag auf Erteilung der Teilbaugenehmigung für die Errichtung der
Bauteile A bis H
25.03.1976 Stapla: Bedenken gegen einseitige Ausrichtung der Wohnungen zur
Hauptverkehrsstraße Dominicusstr. sowie zum Blockinneren zeigende
(überwiegend nach Nordosten) ausgerichtete Wohnungen
03.05.1976 Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen: Vorhaben verstößt ge-
gen baurechtliche Vorschriften, Befreiung wird befürwortet unter Berück-
sichtigung einer reduzierten GFZ und weniger einseitig ausgerichteten
Wohnungsgrundrissen
August 1976 Baugenehmigung des Entwurfs von Waldemar Poreike und des mehr-
fach abgeänderten Konzepts
09.03.1978 Richtfest
24.07.1981 Baugenehmigung: Erteilung der Modernisierungserlaubnis für die Alt-
bauten an der Prinz-Georg-Straße/Ecke Ebersstr.
12.05.2000 Antrag auf Baugenehmigung zur Neugestaltung des Eingangsbereichs
im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Transparenz u. Sicherheit
17.04.2001 Antrag auf Baugenehmigung: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen,
Schaffung einer zentralen Eingangshalle mit Conciergeloge, Schließung
von offenen Durchgangsbereichen und Ausbau für soziale Nutzungen
Begründung: GSW berichtet von hohem Leerstand, einseitiger Sozial-
struktur der Mieterschaft, Vandalismus, Drogentreffpunkt (Schließung
aller Zugänge zum Blockinneren)
15
EINLEITUNG
1
18
„Der erste und wichtigste Schritt zur Bewahrung und Instandsetzung der Nachkriegsbau-
ten ist ihre Inwertsetzung“1. So lautet die vierte der acht Thesen zum Denkmalschutz der
Nachkriegsmoderne von Adrian von Buttlar. Buttlar betont, dass die Inwertsetzung eines
Denkmals nicht nur Aufgabe der Denkmalbehörden und bürgerlichen Engagements, „son-
dern auch der Forschung und Lehre an den Hochschulen ist.“2 Diese Arbeit soll daher
im Sinne der Denkmalforschung einen Beitrag zur Inwertsetzung von Nachkriegsbauten
leisten. Besondere Berücksichtigung findet dabei das den „Schöneberger Terrassen“ zu-
grunde liegende Konzept eines sozial orientierten Wohnungsbaus, der sich durch gemein-
schaftsfördernde und an den Bedürfnissen der Bewohner angelehnte Ansätze auszeichnet.
Erstmalig wird versucht, sich diesem bislang noch nicht erforschten Objekt zu nähern, es
detailliert zu betrachten und abschließend auf seine Denkmalwürdigkeit hin zu untersu-
chen. Eine Herausforderung stellte dabei nicht nur der unzureichende Wissensstand dar.
Die junge Architekturepoche der Nachkriegsmoderne leidet noch heute unter Akzeptanz-
problemen, was womöglich eine der Hauptursachen für den geringen Bekanntheitsgrad
des Bauwerks ist und die Annäherung an die „Schöneberger Terrassen“ erschwerte. Aus-
schlaggebend dürfte ferner der parallel zu den sich verschärfenden sozialen Problemen
zunehmende Imageverlust sein, dem auch andere typische Großsiedlungen des sozialen
Wohnungsbaus ausgesetzt sind.
Die „Schöneberger Terrassen“ sind genau genommen nicht mit einer Großsiedlung ver-
gleichbar, auch wenn ihnen als ein Wohnprojekt der Gemeinnützigen Siedlungs- und Woh-
nungsbaugesellschaft (GSW) ähnlich rationelle Entscheidungskriterien wie bei denen der
West-Berliner Plattenbausiedlungen zu Grunde lagen. Aufgrund ähnlicher sozialer Belas-
tungen werden sie oftmals „stigmatisiert“ und mit diesen gleichgesetzt. Die „Schöneberger
Terrassen“ besitzen neben ihrer zentralen Lage an der Dominicusstraße im Bezirk Tem-
pelhof - Schöneberg mit hervorragender Anbindung an das Zentrum Berlins weitere he-
rausragende Vorteile. Sie sind das Resultat eines beispielhaft auf die unterschiedlichen
Bewohnerbedürfnisse zugeschnittenen innerstädtischen Wohnkonzeptes, das auch nach
heutigen Maßstäben nicht an Qualität verliert. Die entwickelten Ansätze finden Ausdruck
in einer höchst komplexen Architektur und sind in Verbindung mit den baukünstlerischen
Besonderheiten ebenfalls Gegenstand der denkmalpflegerischen Untersuchung.
Neben der Förderung des Bekanntheitsgrades des Wohnkomplexes allgemein ist daher
das Konzept „Schöneberger Terrassen“ als einem Berliner Projekt des sozialen Wohnungs-
baus der 70er Jahre, einer denkmalpflegerischen Bewertung zu unterziehen. Als einem
Sonderprojekt des sozialen Wohnungsbaus der GSW steht dabei nicht nur seine architek-
tonische Gestaltung zur Diskussion. Auch das dem Wohnkomplex zugrunde liegende Kon-
1 Buttlar, in: Meier/ Scheuermann, 2010, S. 126.
2 Ebd. S. 127.
EINLEITUNG
1
1 EINLEITUNG
19
zept, das über die zunächst staatliche Förderung innerhalb des sozialen Wohnungsbaus
hinaus gemeinschaftsbildende räumliche Potenziale bei zugleich individuellen Wohnungen
aufweist, ist Thema dieser Arbeit und findet Eingang in die denkmalpflegerische Betrach-
tung.
Zunächst werden die Hintergründe der Planung sowie die äußerst heterogene Architektu-
repoche der Nachkriegsmoderne historisch erforscht und erläutert. Die folgenden Kapitel
widmen sich einer Betrachtung der Eigentümer, des Architekten, des Planungs- und des
Bauprozesses, des heutigen Erscheinungsbilds sowie der sozialen Probleme vor Ort und
deren mögliche Ursachen. Der geringe Bekanntheitsgrad der „Schöneberger Terrassen“
erforderte, neben der Auseinandersetzung mit relevanter Sekundärliteratur, die Sichtung
von Primärquellen, die in Form von Bauakten des Bauarchivs des Bezirksamts Tempel-
hof-Schöneberg sowie des Archivs der GSW vorlagen. Die lückenhaften Informationsquel-
len wurden durch zwei Interviews mit Mitarbeitern bzw. ehemaligen Mitarbeitern der GSW
ergänzt. Daneben wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme zwei Vor-Ort-Beobachtun-
gen zum aktuellen Zustand der Anlage sowie ihrer Nutzung durchgeführt. Die Aufzeich-
nungen bzw. Beobachtungsprotokolle befinden sich im Anhang.
Es folgt eine Kurzdarstellung der aktuellen Debatte um die noch umstrittene Bedeutung
der Werke der Nachkriegsmoderne sowie eine Einführung in die denkmalrechtlichen Be-
stimmungen. Sie dienen als Leitfaden für die sich anschließende Beurteilung der Denkmal-
fähigkeit der „Schöneberger Terrassen“. Denkmalschutzrelevante Charakteristika werden
unter Zusammenführung der historischen, städtebaulichen- und architekturgeschichtlichen
Hintergründe mit den recherchierten und aufbereiteten Informationen zum Wohnkomplex
der „Schöneberger Terrassen“ ermittelt.
Zur nachvollziehbaren Bewertung sind folgende Aspekte/Fragen zu berücksichtigen:
• Ist die Bausubstanz bzw. die Architektur der „Schöneberger Terrassen“ denkmal-
fähig?
• Wenn ja, ist darüber hinaus auch das ihnen zugrunde liegende Konzept schüt-
zenswert?
• Wenn ja, ist das Konzept der „Schöneberger Terrassen“ auch dann schutzwürdig,
wenn die Idee eines sozial orientierten und gemeinschaftsfördernden Wohnungs-
baus selbst nicht in jedweder Hinsicht Erfolg hatte?
• Könnte dies beispielsweise darin begründet sein, dass die Ansätze des sozialen
Wohnungsbaus der 60er und 70er Jahre jenseits der rein finanziellen Unterstüt-
zung hier so umgesetzt worden sind, dass sie auch heute noch ein besonderes
Beispiel für sozial gemischtes und gemeinschaftsbewusstes Wohnen sind?
2
GESCHICHTLICHER UND
ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
22
2.1 „Nachkriegsmoderne Deutschland“3
Die „Schöneberger Terrassen“ sind der Architekturepoche der Nachkriegsmoderne zu-
zuordnen. Obgleich noch keine eindeutige Definition dieses Begriffes in der Literatur zu
finden ist, herrscht mittlerweile Einigkeit über die zeitliche Einordnung von den 50er bis
zu den 70er Jahren sowie über die Heterogenität der in diesen Jahrzehnten vorzufinden-
den Architekturstile4. Der „durch die [bis heute anhaltende] Moderne-Kritik der 1960er bis
1980er ausgelöste Paradigmenwechsel“5 erweckt im Rückblick den Eindruck, dass die
Epoche der Nachkriegsmoderne als „abgeschlossene Epoche“ betrachtet werden kann6.
Der erst im Nachhinein kreierte Begriff der Nachkriegsmoderne dient vor allem dazu, „Bild-
und Bauwerke aus diesem bedeutsamen historischen Zeitraum zu charakterisieren und
sie von der sogenannten klassischen Moderne der 1920er und frühen 1930er Jahre des
20. Jahrhunderts und dem weitläufigeren Begriff des „internationalen Stils“ abzugrenzen.“7
Erst mit der allmählichen Annäherung der Experten an die Architektur der 50er und alsbald
auch der 60er und 70er Jahre entwickelte sich der Epochenbegriff in den 1990er Jahren
und findet nun zunehmend Gebrauch für die unterschiedlichsten Architekturströmungen.8
Viele dieser folgend noch näher beleuchteten Architekturrichtungen sind dabei von philo-
sophischen und gesellschaftlichen Konzepten und Idealen motiviert.9 „Bau- und Stadtbau-
kunst als Sozialutopie war das Leitmotiv“10, das ein neues Selbstbewusstsein unter den
Architekten hervorrief. So äußerste Walter Gropius 1919: „Architekt: das heißt: Führer der
Kunst“ zu sein, der „universelle Schöpfermensch und mächtige Meister aller künstlerischen
Disziplinen“.11 Die Architektur der Nachkriegsmoderne beschränkte sich jedoch nicht nur
auf die reine Ästhetik einer neuen Baukunst, sondern verstand diese vielmehr als Mittel zum
Zweck. Die neue Baukunst war immer auch Ausdruck eines gesellschaftlichen Ideals. Ihre
Ästhetik sollte sich allein durch die Funktionalität eines Gebäudes heraus entwickeln und
ein Spiegelbild einer besseren Gesellschaft sein, denn das was gut ist, ist auch schön. Die
Architektur der Spätmoderne übernahm somit auch eine erzieherische Funktion und ihre
Architekten begriffen sich als Überbringer einer guten und gerechten Gesellschaftsform.
2.2 50er–70er Jahre – Zeit des Umbruchs in West-Berlin
Politisch, kulturell wie auch städtebaulich durchschritt Deutschland und insbesondere Ber-
lin als Dreh- und Angelpunkt der internationalen Auseinandersetzungen im Kalten Krieg,
3 Braum/Welzbacher, 2009.
4 Buttlar/Wittman-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, Einführung XXIV und Braum/Welzbacher 2009, S. 13.
5 Buttlar, in: Meier/ Scheuermann, 2010, S. 124.
6 Ebd. und Hesse, in: Scheer/Kleihus/Kahlfeldt, 2000, S. 319.
7 Buttlar/Wittman-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, Einführung XXIV.
8 Ebd.
9 Buttlar/Wittman-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, Einführung XXIV und Braum/Welzbacher 2009, S. 13.
10 Braum/Welzbacher 2009, S. 13.
11 Walter Gropius 1919, zitiert nach Schädlich/Probst, 1988, S. 65.
GESCHICHTLICHER UND
ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
2
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
23
eine Zeit der Umwälzungen. Politische Reformen wie auch architektonische Konzeptionen,
die Veränderung bedeuteten, wurden durch die außergewöhnliche Situation nach dem
Ende des Zweiten Weltkrieges begünstigt. Dabei orientierte sich Ost-Deutschland nach der
Spaltung am Vorbild der Sowjetunion, während sich West-Deutschland am Vorbild der USA
ausrichtete. Berlin wurde zum Schaufenster der Besatzungsmächte und war daher einem
ständigen Behauptungsanspruch dieser unterschiedlichen Haltungen ausgesetzt. In woh-
nungspolitischer Hinsicht sahen sich beide Teile Deutschlands mit einer akuten Wohnungs-
not konfrontiert, deren Lösung in Ost-Berlin im „zentralstaatlichen Dirigismus“12 bestand.
West-Berlin versuchte diese durch massive staatliche Subventionen zu bewältigen, mit Hilfe
der bereits in den zwanziger und dreißiger Jahren gegründeten öffentlichen Wohnungsbau-
unternehmen13. Die gestalterischen Prinzipien lehnten sich noch stark an die Grundsätze
der zwanziger und dreißiger Jahre an14 bzw. erhielten durch die starken Kriegszerstörun-
gen und die neuen technischen Möglichkeiten erstmals Gelegenheit zu einer großflächigen
Umsetzung15. Die Planungen der 50er Jahre, die unter dem Motto „Die gegliederte und auf-
gelockerte Stadt“16 ohne Rücksicht auf die historischen Stadtgrundrisse eine radikale Mo-
dernisierung der Mietskasernenquartiere mit geringerer Dichte, autogerechter Infrastruktur
und funktionaler Trennung von Wohn- und Arbeitsbereichen vorsahen17, wurden bereits im
folgenden Jahrzehnt durch unterschiedliche und zum Teil umstritten städtebauliche Leitbil-
der abgelöst. Sie spiegelten sowohl politische, wirtschaftliche wie auch gesellschaftliche
Umbrüche in vielerlei Hinsicht wider.
Als Anfang der 60er Jahre die Planungen auf Grund erhöhter Verkehrsbelastung und der
Verödung der Neubauviertel Kritik hervorriefen, kam es zu einem Kurswechsel.18 Das neue
Leitbild „Urbanität durch Dichte“ sollte wieder für mehr Verflechtung und Verdichtung der
Wohn- und Versorgungsmöglichkeiten sorgen. Kennzeichnend für das wirtschaftliche
Wachstum unter Ludwig Erhard (ab 1963), Kurt Georg Kiesinger (ab 1966)19 und Willy
Brandt (regierender Bürgermeister ab 1957) wurden die Groß-Siedlungen des sozialen
Wohnungsbaus an der Peripherie, deren Dimensionen die Zeilenbauten der 50er Jahre
weit übertrafen.20 Parallel zu der Entwicklung am Stadtrand wurde in innerstädtischen Ge-
bieten weiterhin der „flächendeckende Abriss“ sanierungsbedürftiger Altbauten für Neu-
bauvorhaben sowie - ganz im Sinne des Vorbilds der USA – die Realisierung des Stadtau-
tobahnringes vorangetrieben.21 Erst Anfang der 70er Jahre fand eine Rückbesinnung auf
die Qualitäten innerstädtischer Altbauquartiere statt. In dieser Zeit des gesellschaftlichen
Umbruchs und der 68er-Studentenbewegung kam es erstmals zu lautstarken Forderungen
für ein Mitspracherecht der Bevölkerung, welche die Umsetzungen der Planungstheorien
umfassender zentraler Steuerung zunächst dem „allwissenden Planer“ überlassen hatte.22
Zeitgleich wurden im Zuge der Wirtschaftskrise 1973 und der durch den vierten arabisch-
12 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 222.
13 Duvigneau, in: Juckel, 1999, S. 9.
14 Paul, in: Bofinger,1981, S. 14 f.
15 Bodenschatz, 2010, S. 60 f.
16 Göderitz/Rainer/Hoffmann, 1957.
17 Ebd.
18 Albers/Wékel, 2008 S. 32.
19 Müller, 2003, S. 372 ff.
20 Harlander, in: Flagge, 2007, S. 346.
21 Bodenschatz, 2010, S. 61.
22 Paul, in: Bofinger,1981, S. 13.
24
israelischen Krieg hervorgerufenen Ölkrise die Grenzen des Wachstums bewusst.23 Neben
den Ölpreisen stiegen nun die durch den Bauboom der 60er Jahre bereits steigenden
Baupreise weiter in die Höhe. Überdies wurde der radikale Abriss innerstädtischer Quar-
tiere in Frage gestellt. Ein klarer Wendepunkt im Wohnungsbau wurde jedoch erst mit der
Internationalen Bauausstellung 84/87 und der Abkehr vom modernen Städtebau erreicht.24
Mit der Maxime der „behutsamen Stadterneuerung“ wandte sich der Städtebau wieder der
historisch gewachsenen Stadt und ihren urbanen Qualitäten zu.
2.3 Wohnungsbaupolitik in West-Berlin
2.3.1 Ausgangslage
Angesichts der aufeinanderfolgenden, zum Teil gegenläufigen Entwicklungen, bestand ein
primäres Ziel der Politik darin, den Wiederaufbau mit Hilfe von städtebaulichen Leitbildern
und Planungsstrategien zu optimieren. Die Beseitigung des massenhaften Wohnraumman-
gels benötigte ein „planerisches“ und für die Gesellschaft richtungsweisendes Vorgehen.
Stadtplanung rückte damit in den Fokus der politischen Aufgabenfelder und beeinflusste
darüber hinaus zahlreiche Bereiche der Gesellschaft.25 Die atypische Entwicklung Berlins
mit seinem traditionell hohen Mietwohnungsbestand verlangte nach einer staatlichen Steu-
erung über den gemeinnützigen Sektor.26 In den 60er Jahren hatte die politische „Kon-
senskultur“27 hinsichtlich des sozialen Ausbaus der Berliner Wohnlandschaft weitgehend
Bestand. Angesichts der unzureichenden Wohnraumversorgung der Berliner Bevölkerung
und des stetigen Zuzugs angeworbener Arbeitskräfte aus West-Deutschland und ausländi-
scher Gastarbeiter hatte die quantitative Wohnraumversorgung lange Zeit Priorität, sodass
große Summen an öffentlichen Förderleistungen dafür mobilisiert wurden.28 Mit dem 1963
vom regierenden Bürgermeister Willy Brandt verkündeten „ersten Stadterneuerungspro-
gramm“ einigte sich das Abgeordnetenhaus auf einen umfangreichen Sanierungsplan er-
neuerungsbedürftiger innerstädtischer Altbauquartiere sowie auf das gewaltige Großbau-
vorhaben am nördlichen Stadtrand West-Berlins, das Märkische Viertel. Dieses gehörte
mit den Großsiedlungen der Gropiusstadt und dem Falkenhagener Feld zu den drei wich-
tigsten städtebaulichen Schwerpunkten der Stadterweiterung.29 Es bestand Einvernehmen
über die überwiegend als Sozialwohnungen unter der Trägerschaft städtisch - gemeinnüt-
ziger Wohnungsbaugesellschaften geplanten Neubauvorhaben. Die hohe Kontinuität der
West-Berliner Wohnungsbaupolitik äußerte sich auch in personeller Beständigkeit.30 Poli-
tischer Dissens hinsichtlich der Dominanz des gemeinnützigen Mietwohnungsbaus und
des geeigneten Zeitpunkts für den Übergang vom öffentlich finanzierten Wohnungsbau
zur bevorzugten Wohneigentumsbildung äußerte sich erst Anfang der 70er Jahre, unter
anderem durch das Abtreten (1972) des seit den 50er Jahren amtierenden Senators für
Bau- und Wohnungswesen Rolf Schwedler.31 Hinzu kamen die schwerwiegenden Folgen
der ersten wirtschaftlichen Rezession seit 1945. Dem erhofften kontinuierlichen Wachs-
23 Lampugnani, 2010, S. 719.
24 Bodenschatz, 2010, S. 70.
25 Albers/Wékel, 2008, S. 28.
26 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 116.
27 Ebd., S. 116.
28 Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 104.
29 Harlander, in: Flagge, 2007, S. 346.
30 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 116.
31 Ebd.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
25
tum standen nun die verheerenden Auswirkungen der „Boomjahre“ und ihr gedankenlo-
ser Umgang mit Ressourcen gegenüber. Die anstehende Ressourcenknappheit und die
wachsenden Umweltgefährdungen (Berichte des Club of Rome, 1972)32 wurden durch die
Ölkrise 1973/1974 nicht nur verschärft, sondern drangen auch zunehmend ins öffentliche
Bewusstsein.33 Im Zuge der 68er Studentenbewegungen geriet auch die kompromisslose
Umsetzung der großen Wohnungsneubauvorhaben in die Kritik, womit die städtebauliche
Moderne politischen, ökonomischen wie auch kulturellen Spannungen ausgesetzt war.34
2.3.2 Wohnungspolitische Situation der 1970er Jahre
Zu Beginn der 70er Jahre löste sich die Konsenskultur des vorangegangenen Jahrzehnts
allmählich auf und die West-Berliner Wohnungspolitik geriet in eine Phase der Ungewissheit
und Unentschlossenheit. Die Leitbilder der vergangenen Jahre hatten sich als langfristig
nicht haltbar herausgestellt. Die Handlungsspielräume waren im Zuge der angespannten
wirtschaftlichen und politischen Lage geschrumpft. Die wohnungspolitische Ausnahme-
bedingung der geteilten Stadthälften beeinträchtigte überdies die politische Einigung zum
weiteren Vorgehen. Begrenzte Baulandreserven, explodierende Baupreise und Zinssätze
sowie die unvorhersehbare Bevölkerungsentwicklung kamen in West-Berlin zu der wach-
senden Arbeitslosigkeit und den sinkenden Wachstumsraten erschwerend hinzu und ver-
hinderten wesentliche private Investitionen in den Wohnungsneubau.35 Private Eigentums-
bildung erfolgte seit Kriegsende nur in geringem Maße, „bedingt durch politische Krisen
wie die Berlinblockade und den Mauerbau oder durch Abwanderung der Interessenten
sowie durch die weiterhin bestehende Wohnungszwangswirtschaft“36. Bis in die 70er Jahre
hinein wurde der West-Berliner Wohnungsbau daher hauptsächlich über die staatliche Fi-
nanzpolitik gesteuert. Sie bestimmte zunächst in Form von „öffentlichen Subventionen mit
öffentlich festgesetzten Standards“37 den Wohnungsneubau in West-Berlin und belastete
den Haushalt zunehmend. Mit dem Eintritt der Wirtschaftskrise wurde über Maßnahmen
zur Wohneigentumsbildung diskutiert, doch waren die im Abgeordnetenhaus vertretenen
Parteien aufgrund der außergewöhnlichen Lage West-Berlins von den Vorteilen marktregu-
lierender Eingriffe, insbesondere der Mietpreisbindung (ab 1988 durch das Vergleichsmie-
tensystem abgelöst) weiterhin überzeugt. Bereits beschlossene Fristen für Übergangsrege-
lungen zur Eigentumsbildung wurden mehrfach hinausgeschoben.38
West-Berlin nahm auch weiterhin gegenüber der östlichen Hälfte Berlins, aber auch in Be-
zug auf Westdeutschland, eine Sonderstellung ein. Sprach man Anfang der 70er Jahre
infolge der erstmalig seit Kriegsende zu verzeichnenden Leerstände in West-Deutschland -
das 1973 mit 714.000 fertiggestellten Wohnungen den Höhepunkt an Wohnungszugängen
erreicht hatte39 - schon von „Wohnungshalden“40, war in West-Berlin eher ein Rückgang
32 Lampugnani, 2000, S. 718.
33 Harlander, in: Flagge, 1999, S. 331.
34 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 228 f.
35 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 119.
36 Ebd., S. 118: Aus Gründen der Wohnungsnot nach dem zweiten Weltkrieg wurde mit der Wohnungs-
zwangswirtschaft den Behörden Belegungsrechte von Altbauwohnungen eingeräumt und deren Eigentümer
per Gesetz an gesetzliche Beschränkungen wie dem Mieterschutz und dem Mietpreisrecht gebunden.
37 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 224.
38 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 117.
39 Harlander, in: Flagge, 1999, S. 332.
40 Eb d.
26
der Wohnungsbautätigkeit festzustellen. Das „Ende der Aufbauphase“41 wurde in den 70er
Jahren durch eine „Phase der Konsolidierung“42 abgelöst, in der die Bauleistung nicht im
selben Maße vorangetrieben werden konnte. Darüber hinaus war das Wohnungsproblem
in West-Berlin nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives. Ein Großteil der
West-Berliner Wohneinheiten, die noch nicht den Stadterneuerungsprogrammen zum Op-
fer gefallen waren, entstand vor 1918 und verfügte neben der oft sanierungsbedürftigen
Altbausubstanz über erhebliche Ausstattungsmängel.43 Auch in Bezug auf den Wohnungs-
typus war die Situation in Berlin ungewöhnlich. Trotz des traditionell hohen Kleinwohnungs-
bestands und einer überproportionalen Förderung an 12 ½ Zimmer-Wohnungen bestand
in den 70er Jahren immer noch ein Defizit an Kleinwohnungen.44
Eine richtungsweisende Neuorientierung der West-Berliner Wohnungspolitik erfolgte erst
Mitte der 70er Jahre. Sie brachte nach Jahren des intensiv betriebenen Stadtaufbaus und
Wohnungsneubaus eine vorübergehende Entspannung des Wohnungsmarktes mit sich.45
Die letzten Bauabschnitte der großen Wohnungsbauprojekte der 60er Jahre standen kurz
vor der Fertigstellung.46 Damit waren jedoch die Baulandreserven am Stadtrand weitge-
hend erschöpft. Mit einer Reihe radikaler Entwürfe zu Überbauungsvorhaben versuchten
Planer der Ressourcenknappheit entgegenzuwirken. Einige davon, wie die Autobahnüber-
bauung an der Schlangenbader Straße oder die Straßenüberbauung in Schöneberg (der
sogenannte „Sozialpalast“) wurden realisiert.47 Langfristig konnte ein Ausgleich für den zu-
rückgehenden Wohnungsneubau nur in dem bis dahin vernachlässigten Altbaubestand
innerstädtischer Quartiere gefunden werden. Hatte Ende der 60er Jahre den „zahlreichen
verwahrlosten Mietskasernen, denen man die Lieblosigkeit ansieht, mit der sie einst er-
richtete wurden“48 noch das Feindbild der „Mietskasernenstadt“ angehaftet, deutete sich
nun schrittweise eine Neubewertung an. Der finanziell zunehmend eingeschränkte Hand-
lungsspielraum und die fortbestehende Nachfrage nach billigem Wohnraum forderten ein
Umdenken von der radikalen Stadterneuerung hin zur „behutsamen Stadterneuerung“. Der
Modernisierung und Instandsetzung der Altbausubstanz wurde im Verhältnis zum Neu-
bau neue Bedeutung beigemessen. Beispielhafte Modellprojekte wie der „Block 118“ im
Sanierungsgebiet Charlottenburg/Klausener Platz, „der das Netz der historischen Straßen
respektierte und eine Blockrandbebauung – eine Mischung von sanierten Altbauten und
Neubauten - vorsah“49, blieben zunächst allerdings Ausnahmen, ungeachtet des Städteb-
auförderungsgesetzes von 1971, des impulsgebenden Städtetag-Mottos von 1971 „Rettet
unsere Städte jetzt!“ 50 und des Europäischen Denkmalschutzjahrs 1975.
Neben den durch die wirtschaftliche Situation bedingten Wohnungsmarktentwicklungen
nahmen auch soziale Aspekte, wie die sozialräumliche Differenzierung der Wohnquartiere,
41 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 120.
42 Ebd., S. 121.
43 Kühne-Büning/Plumpe/Hesse, in: Flagge, 1999, S. 168.
44 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 118.
45 Ebd., S. 117.
46 Ebd., S. 120 f.
47 Ebd., S. 122.
48 Rolf Schwedler, Abgeordnetenhaus am 08.05.1965, zitiert in Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 119.
49 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 229.
50 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (2006): http://www.staedtebaufoerderung.
info/nn_486442/StBauF/DE/SanierungsUndEntwicklungsmassnahmen/Programm/Geschichte/geschichte__
node.html?__nnn=true (05.10.2013).
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
27
erheblichen Einfluss auf die Wohnungspolitik. Soziale Aspekte sollten unter anderem die
Richtigkeit der Kahlschlagsanierung „beweisen“, welche aktiv die problematische Ballung
des Milieus von „Alter, Armut und Unbildung“ in den sanierungsbedürftigen Altbauquartie-
ren angeht.51 Angesichts der gut ausgestatteten Wohnungen mit Bad, Küche und Zentral-
heizung und der Verdopplung der Wohnraumgrößen im sozialen Wohnungsbau von 14 m²
(1948) auf 24 m² (1968)52, bedeutete der Umzug in eine staatlich geförderte Neubauwoh-
nung für viele Menschen zunächst eine erhebliche Verbesserung der Wohn- und Lebens-
qualität. Das subventionierte niedrige Mietniveau und die an die Subventionen gebundene
Belegungspolitik führte indessen wiederum beizeiten zu einer Akkumulation sozial benach-
teiligter Bewohner. Die periphere Lage und die teils mangelnde Verkehrsanbindung teilte
die Siedlungen zusätzlich von gemischteren zentrumsnahen Quartieren und verschärfte
das bis heute bestehende hohe Konfliktpotenzial.53 In Anbetracht dieser Entwicklung ließ
sich die Verdichtung der Vorstädte der 60er Jahre auch in sozialer Hinsicht nicht langfristig
rechtfertigen.
2.3.3 Sozialer Wohnungsbau und seine Finanzierung
Das finanzielle Konzept des sozialen Wohnungsbaus stand in der Wiederaufbauphase da-
gegen unter einem weitaus geringeren Rechtfertigungsdruck. Da infolge des kriegsbeding-
ten Nachfrageüberhangs an Wohnraum eine höchst ungerechte Verteilung der knappen
Ressourcen zu erwarten war, sah sich der Staat in der Verantwortung dieser bevorstehen-
den sozial ungerechten Wohnungsmarktentwicklung mit Hilfe regulatorischer Instrumente
vorzubeugen.54 Durch die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, deren Inanspruchnahme
zugleich an bestimmte Auflagen gekoppelt war, sollte zum einen der Wohnungsbau ange-
regt und zum anderen eine sozial verträgliche Unterbringung der Bevölkerung sicherge-
stellt werden55.
Im Gegensatz zum staatlichen Wohnungsbau in der DDR, bei dem die öffentliche Hand
Grundstücke und Wohnungen selbst erwarb, um sie anschließend kostengünstig ihrer Be-
völkerung zur Verfügung zu stellen, war die WestBerliner Förderpolitik charakterisiert durch
die Anregung des privaten Wohnungsbaus, dessen Mieten mittels öffentlicher Gelder künst-
lich niedrig gehalten wurden.56 Um etwaige Härten in den 50er Jahren vorerst auszuschlie-
ßen, bediente sich die Politik des bereits vor Kriegsbeginn bestehenden regulatorischen
Instrumentes der Wohnungszwangswirtschaft. Diese sah neben rechtlichen Regulierungen
des Mietrechts (Kündigungsschutz etc.) eine durch die öffentliche Hand organisierte Zuwei-
sung des vorhandenen Wohnraums vor.57 Aufgrund der für die Wohnungsmarktentwicklung
hinderlichen drastischen staatlichen Interventionen wurden die „zwangswirtschaftlichen
Bindungen im Bereich der Altbauwohnungen“58 schon 1960 wieder abgeschafft. Parallel
hierzu leitete der Staat die zunächst sehr erfolgreiche Subventionspolitik ein, welche die
beachtlichen Bauleistungen der 50er und 60er Jahre in erheblichem Maße begünstigte.59
51 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 228.
52 Kühne-Büning/Plumpe/Hesse, in: Flagge, 1999, S. 166.
53 Bodenschatz, 2010, S. 66.
54 Kühne-Büning/Plumpe/Hesse, in: Flagge, 1999, S. 156 f.
55 Ebd.
56 Eekhoff, 2002, S. 207 und S. 169 f.
57 Ebd. S. 160.
58 Egner u. a., 2004, S. 24.
59 Ebd., S. 163.
28
Die Förderung wurde über zwei Instrumente umgesetzt: Die „direkte Förderung“ schloss
die Bezuschussung des Neubaus von Mietwohnungen und ab den 70er Jahren auch de-
ren Modernisierung (Objektförderung) sowie deren subventionierte Nutzung in Form von
Wohngeld (Subjektförderung) ein. Die „indirekte Förderung“ zielte durch Steuervergünsti-
gungen insbesondere auf die Eigentumsförderung ab.60 Zuständige Institution für die Ver-
teilung und Überwachung der öffentlichen Mittel war die WBK (Wohnungsbaukreditanstalt),
die bereits seit ihrer Gründung 1924 als „Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin mbH“ für
die Finanzierung des Berliner Wohnungsbaus zuständig war.61
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, seit 1956 im II. WoBauG verankert62, erfolgte
auf direktem Förderungsweg, dem sogenannten „1. Förderungsweg“, zunächst über die
Kapitalsubventionierung (dauerhafte öffentliche Baudarlehen) und später, im Zuge der Sub-
ventionskürzungen Anfang der 70er Jahre, über eine Ertragssubventionierung (Aufwen-
dungszuschüsse, Zinszuschüsse, Annuitätshilfen und Steuervergünstigungen), die über
einen Zeitraum von 1530 Jahren angesetzt wurde.63 Mit der Inanspruchnahme der Förder-
mittel für den sozialen Wohnungsbau ging bzw. geht zum Teil immer noch eine Miet- und
Belegungsbindung einher.64 Dabei muss sich die Miete an der sogenannten Kostenmiete
orientieren, die nur so hoch angesetzt werden darf, wie sie zur Deckung der laufenden
Aufwendungen erforderlich ist.65 Zusätzlich verlangt die Belegungsbindung, dass sozial
schwächere Bevölkerungsgruppen einen Anspruch auf den günstigen Wohnraum haben
sollen. Die Belegungs- und Mietbindungsverpflichtungen bleiben dabei solange aufrecht
erhalten, bis die Fördermittel getilgt sind.66 Nach Ablauf der Förderfristen mussten sich
die „sozialpolitischen Zielsetzungen den Marktgesetzmäßigkeiten“67 wieder unterordnen.
Allerdings nahmen vor allem die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften, die sich
überwiegend in staatlicher Hand befanden, die Fördergelder in Anspruch. Sie zeichneten
sich durch eine Wirtschaftsweise aus, die nicht durch Profitinteresse geleitet war, sondern
sich in den Dienst des Gemeinwohls stellte. Ihre wirtschaftlichen Kalkulationen blieben den-
noch den Konditionen des freien Kapitalmarkts ausgeliefert. Die sich dabei einstellende
wachsende Differenz zwischen der Sozialmiete und der Kostenmiete musste mit öffentlichen
Mitteln ausgeglichen werden. Im Hinblick auf die Wirtschaftskrise, die Mittelkürzungen im
Haushalt, die parallel steigenden Baukosten und die zunehmende Wohnraumvergrößerung
im sozialen Wohnungsbau, wundert es nicht, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seine
teils mit hohen Baukosten errichteten Neubauwohnungen nicht mehr zu angemessenen
Mieten zur Verfügung stellen konnte und wirtschaftlich als sozialpolitisches Instrument nicht
mehr zu rechtfertigen war.68 Damit ging ein Bedeutungsverlust des sozialen Wohnungs-
baus einher. Dieser wurde zunehmend vom privaten Neubau abgelöst und zog sich auf die
Verwaltung und Vermietung seiner Wohnungsbestände zurück.69
60 Beyme, in: Flagge, 1999, S. 97.
61 Duvigneau, in: Juckel, 1999, S. 40 f.
62 Eekhoff, 2002, S. 169.
63 Albers, 1982, S. 506.
64 Kühne-Bünung/Plumpe/Hesse, in: Flagge, 1999, S. 186.
65 Grüber, 1981, S. 54 f.
66 Ebd., S. 57.
67 Ebd. S. 56.
68 Kühne-Bünung/Plumpe/Hesse, in: Flagge, 1999, S. 191.
69 Ebd.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
29
Tabelle 1: Phasen der Entwicklung der deutschen Wohnungspolitik von 1945-1989
1945–1949 Sicherung einer Mindestversorgung durch zwangswirtschaftliche Maß-
nahmen
1950–1959 Erhöhung des Wohnungsangebotes durch Wohnungsbauförderung
1960–1970 Hinwendung zur „sozialen Marktwirtschaft“ in der Wohnraumversorgung
1971–1975 Ausbau des Mieterschutzes
1976–1979 Stärkung der Eigentumsförderung und der Bestandsverbesserung
1980–1989 Hinwendung zur Marktwirtschaft
[Quelle: nach Egner u. a., 2004, S.39]
Die verschiedenen Lösungsansätze, die Ende der 60er Jahre die drohende Finanzierungs-
krise vorerst abwendeten, bewirkten nur eine vorübergehende Entlastung des Haushaltes.
Das immer komplexer werdende Fördersystem entzog sich spätestens Ende der 70er Jah-
re der sozialpolitischen Steuerung:
Die Umstellung des Fördersystems von der Kapital- zur Ertragssubventionierung ab 1969
bewirkte nur vorübergehend eine finanzielle Entlastung. Damit wurde der soziale Woh-
nungsbau von der Funktionsfähigkeit des „Geld- und Kapitalmarktes“70 abhängig. Mit dem
Wegfall der Baudarlehen mussten sich die Bauträger des sozialen Wohnungsbaus einen
Großteil der Mittel durch eine Kreditaufnahme am Kapitalmarkt selbst beschaffen, dessen
Zinsniveau beständig stieg.71 Öffentliche Annuitätshilfen (ab 1969) und Aufwendungsdarle-
hen- und -zuschüsse (ab 1972) (Aufwendungshilfen ab 1977) sollten die durch die erhöhten
Baupreise erheblich gestiegene Kostenmiete auf eine sozial verträgliches Maß senken und
gleichzeitig den West-Berliner Haushalt durch die Streckung der Zahlungen entlasten.72
Wie sich später herausstellte, reichten die über einen Förderungszeitraum von 15 Jahren
angesetzten Aufwendungsdarlehen nicht aus, um das Mietniveau nachhaltig zu sichern.
Weitere Anschlussförderungen waren erforderlich, die in zunehmend untragbaren Belas-
tungen des öffentlichen Haushaltes mündeten.73
Obwohl sich diese Förderpolitik um soziale Gerechtigkeit bemühte, unterstütze sie im End-
effekt soziale Ungleichheiten und machte, wie Mitscherlich in seinem Werk über „Die Un-
wirtlichkeit unserer Städte“ darlegte, sie „asozial“74. Oftmals ließ sich nur mit am Stadtrand
gelegenen günstigem Bauland eine tragbare Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus
erreichen, was eine einseitige soziale und bauliche Struktur der neuen Wohngebiete zur
Folge hatte, die durch eine zumeist unzureichende infrastrukturelle Anbindung verstärkt
ins Abseits gerieten. Auch die Bezuschussung des Berliner Wohnungsbaus führte zu einer
ungerechten Behandlung. Jeder Mieter hatte die gleich niedrige Miete pro Quadratmeter zu
zahlen, unabhängig davon, ob er mehr oder weniger verdiente oder noch eine Familie zu
versorgen hatte.75 Die als Ausgleich dafür festgelegten Zugangsvoraussetzungen (insbe-
sondere die Einkommensgrenzen) für die Inanspruchnahme einer Sozialwohnung wurden
zum einen durch hohe Fehlbelegungsquoten außer Kraft gesetzt; zum anderen riefen sie
70 Mitteilung des Präsidenten des Abgeordnetenhaus von Berlin in: Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 121.
71 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 128.
72 Ebd.
73 Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 110.
74 Mitscherlich, 1965, S. 39.
75 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 128.
30
die für Berlin durchaus ungewöhnlichen Monostrukturen innerhalb der Bewohnerschaft her-
vor, mit deren sozialen Konfliktpotenzialen die Wohnungsbaugesellschaften noch heute zu
kämpfen haben.76 Eine grundlegende Neuorientierung der Förderpolitik, weg von der Ob-
jektförderung (Subventionierung des Bauvorhabens) hin zur Subjektförderung oder auch
Individualsubventionierung (finanzielle Unterstützung des einzelnen Mieters), sollte soziale
Steuerbarkeit garantieren. Dabei erhielten die Mieter abhängig vom Einkommen, der Fami-
liengröße und der Wohnraumgröße unterstützendes „Wohngeld“ vom Staat (WBK).77
Tabelle 2: Berliner Wohnungsbauproduktion im Ersten Förderungsweg des öffentlich geför-
derten sozialen Wohnungsbaus (Die Förderungen der „Schöneberger Terrassen“ sind blau
hinterlegt)
Förderungsart DM Fertiggestellte
Miet-
wohnungen
% von
Wonungs-
produktion
insgesamt
Förderung
pro
Wohnung
in DM
1962-
1968
Kapitalsubventionierung
Öffentliche Baudarlehen +
Aufwendungszuschüsse
5,5 Mrd. 112.142 85,1 49.045
Ertragssubventionierung
(Aufwandssubventionierung)
k. A.
1969-
1971
Annuitätshilfen für 30 Jahre: 1/3
Darlehen; 2/3 Zuschuss (Ziel: gleiche
Mietverbilli-gung wie durch Baudar-
lehen!)
3,1 Mrd. 28.310 k. A. 109.502
1972-
1976
Aufwendungsdarlehen: Grundförde-
rung und Anschlussförderung jeweils
15 Jahre
5,8 Mrd. 46.131 k. A. 125.729
1977-
1981
Aufwendungshilfen (bis 1997) 5,4 Mrd. 26.301 k. A. 205.315
[Quelle: Eigene Berechnung]78
2.3.4 Planungsparadigmen der Nachkriegszeit
In städtebaulicher Hinsicht vollzogen sich seit Beginn der 20er Jahre ebenso gegenläufige
Entwicklungen wie sie in den Leitbildern der Nachkriegsjahre abzulesen sind. Der durch
den Rationalismus geprägte „soziale“ Zeilenbau, der sich als Reaktion auf die Blockrand-
bebauung mit ihren beengten Hinterhöfen mit schlechten Lebensbedingungen für Einkom-
mensschwache entwickelte, wurde nach dem Krieg wieder aufgegriffen.79 In den Trümmern
der Kriegszerstörungen entstanden die Visionen der großen Architekten der Neuen Sach-
lichkeit, die ganz nach den Prinzipien der 20er und 30er Jahre mit Ausrichtung zur Luft und
Sonne auf großen, die alten Stadtgrundrisse negierenden grünen Wiesen standen.80 Der
sich schon bald einstellenden Monotonie der gleichförmigen Zeilenbauten versuchten die
76 Rastembarski (CDU), Plenarprotokolle 7. WP, 1978, S. 4153, in: Kühne, In: Juckel, 1999, S. 128.
77 Beyme, in: Flagge, 1999, S. 97 und Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 110 f.
78 Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 108111 und Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 139.
79 Flecken, 1999, S. 41 ff.
80 Joedicke, 1990, S. 20 f.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
31
Architekten durch Versetzung und aufgelockerte, lose Gruppierungen der Zeilen vorzubeu-
gen.81 Das dahinterstehende Konzept der Funktionstrennung und einer stark reduzierten
Wohndichte verhinderte jedoch die erhoffte Wiederbelebung der innerstädtischen Neubau-
quartiere.
Die wahren Qualitäten einer urbanen Stadtstruktur blieben auch in den 60er Jahren ver-
kannt. Es wurde zwar verstärkt auf eine erhöhte Dichte gesetzt, die angestrebte Belebung
der Neubauquartiere durch Verflechtung städtischer Funktionen wollte sich allerdings nicht
einstellen. Die weiterhin an den Zeilenbau angelehnte Architektur in industrieller Bauweise
mit bis dahin ungewohnt hohen Punkthochhäusern erweckte den Anschein eines „ödem
Bauwirtschaftsfunktionalismus“82. Die „durchaus differenzierte Gestaltung“ 83 großformati-
ger Megastrukturen mit einer vertikalen Akzentuierung (erhöhte „Mitte“) fügten sich nur
aus der Luft zu einer erkennbaren Einheit. Von unten verschwammen die architektonischen
Gebilde zu einer die „sozialen Unterschiede nivellierenden Massenwohnung“84, der schon
bald seine anfängliche Attraktivität verlor. Vorrangiges Ziel dieser später als „Trabantenstäd-
te“ bezeichneten peripheren Großsiedlungen war es, den durch die verringerte Dichte im
Zentrum entstandenen Wohnraummangel auszugleichen und damit eine neue Gliederung
der Stadt durch städtebauliche Schwerpunkte (die Trabantenstädte) zu erreichen.85 Dieser
seit den 50er bis in die 70er Jahre betriebene, von Denkmalpflegern als „geschichtsver-
gessener und denkmalfeindlicher […] Stadtumbau“86 umschrieben artikulierte sich unter
anderem in Alexander Mitscherlichs Buch ‚Die Unwirtlichkeit unserer Städte‘ (1965), in Bür-
gerprotesten, insbesondere in Form von Hausbesetzungen und nicht zu vergessen, im
Denkmalschutzjahr 1975, das die Rückbesinnung und „Wiederentdeckung von Qualitäten
überkommener Stadtgefüge“87 förderte.88
Wie bereits in Kapitel 1.2.2 dargestellt, können die 70er Jahre im Gegensatz zu den vo-
rangegangenen Jahrzehnten des Wiederaufbaus nicht exemplarisch für ein bestimmtes
städtebauliches Leitbild herangezogen werden. Sie spiegeln die wechselvolle Geschichte
einer „im Werden“ begriffenen Großstadt wider. Nach Jahren des Experimentierens hatte
West-Berlin aus bauwirtschaftlicher Sicht zunächst einen Höhepunkt erreicht, war aber ge-
sellschaftlich, kulturell und ökologisch in einer tiefen Krise, aus der West-Berlin städtebau-
lich vielleicht weniger euphorisch, dafür umso überzeugender wieder heraustrat. Zu Beginn
der 70er Jahre wurde zunächst von den Leitbildern der 60er Jahre nicht abgerückt. Es galt
die geplanten Großbauvorhaben am Stadtrand abzuschließen, wofür weiterhin im großen
Stil die industrielle Tafelbauweise gefördert wurde.89 Frühzeitig auftretende bauliche Män-
gel, eine ungenügende Verkehrsanbindung und unzureichende Infrastruktur (Schulen und
Kindertagesstätten), wie sie im Märkischen Viertel zu verzeichnen waren, trugen jedoch
nachhaltig zum schlechten Image und damit zum negativen ästhetischen Empfinden in der
Bevölkerung bei.90
81 Flecken, 1999, S. 38 ff.
82 Heinrich Klotz, zitiert in: Conradi, in: DNK, 2007, S. 11.
83 Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 105.
84 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 229.
85 Hanauske, in: Juckel, 1999, S. 104.
86 Conradi, in: DNK, 2007, S. 11.
87 Albers/ Wékel, 2008, S. 36.
88 Harlander, in: Flagge, 2007, S. 346.
89 Kuhn, in: Juckel, 1999, S. 120.
90 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 226.
32
Zeitgleich mit der Fertigstellung der Großsiedlungen vollzog sich sukzessive eine Hinwen-
dung zu innerstädtischen Quartieren. Diese verfügten einerseits über stark modernisie-
rungsbedürftige Altbauten, wiesen andererseits aber noch Nachverdichtungspotentiale
auf, die nach dem Prinzip der Innen- vor Außenwicklung Priorität besaßen.91 Im Zuge der
drohenden Ressourcenknappheit traten zudem Bemühungen um einen umweltschonen-
den (insbesondere weniger flächenverbrauchenden) ökologischen Städtebau in den Vor-
dergrund92. Er manifestierte sich in dem Prinzip „Innen- vor Außenentwicklung“93 und führte
vermehrt zur Überplanung der verbliebenden Kriegsbrachen sowie von frei gewordenen
Industrie- und Infrastrukturflächen. Parallel zu den Bemühungen um ein geschlossenes
Stadtbild erforderten die eingeschränkten finanziellen Mittel eine stetige Reduzierung der
Förderanteile. Etwa die Hälfte der zumeist noch vom Ende der 60er, Anfang der 70er Jah-
re stammenden Planungen für Großbauvorhaben im öffentlich geförderten Wohnungsbau
mussten daher zurückgestellt oder ganz aufgegeben werden. Weitere Großbauprojekte,
die zunächst als vorrangig eingestuft waren, konnten erst ab 1977 umgesetzt werden. Ein
Jahr zuvor war eine Umverteilung der Fördermittel zugunsten erforderlicher Sanierungs-
maßnahmen mittlerer und kleiner Vorhaben sowie der Fertigstellung von bereits begonne-
nen Großprojekten vorgenommen worden. Darunter befanden sich auch die „Schöneber-
ger Terrassen“.94
Großbauvorhaben im sozialen Sektor waren in Anbetracht der problematischen Entwicklun-
gen in den Großsiedlungen der 60er Jahre nicht nur in finanzieller Hinsicht schwerer durch-
zusetzen. Um dem erhöhten Legitimationsbedarf entgegenzukommen, bedienten sich die
gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften immer öfter akzeptanzfördernder Planungs-
instrumente, insbesondere des städtebaulichen Wettbewerbs.95 Diese Vorgehensweise
entsprach dem Wunsch der Bevölkerung nach mehr Transparenz und Demokratie in Pla-
nungsprozessen. Insbesondere das Städtebauförderungsgesetz von 1971 erkannte die
wichtigen sozial-räumlichen Qualitäten gewachsener Nachbarschaften an und schaffte die
Rechtsgrundlage für eine neue Planungskultur der Teilhabe.96
In den Quartieren mit bestehender Blockrandbebauung waren die Forderungen von Bür-
gerinitiativen und Betroffenen nach einem Mitspracherecht bereits unüberhörbar. Es wurde
verstärkt auf Erhalt gesetzt. Zunächst kam es zu einer Rehabilitierung des Blockrandes,
wobei zumeist eine vollständige Entkernung des Blockinneren vorgenommen wurde.97 Als
letzter Schritt der Erkenntnis wahrer städtischer Lebensqualität „der historischen Stadt, de-
ren „irrationaler“ geschichtlicher Formungsprozess als ein organischer, lebendiger und na-
türlicher empfunden wird“98, fand schließlich die Rehabilitierung des Hinterhofes statt99, die
eine endgültige Abkehr der „Funktionstrennung“ einläutete. Neue Konzepte beruhten auf
einer verstärkten „möglichst kleinteiligen“100 „Nutzungsmischung auf allen räumlichen Maß-
91 Kuhn in: Juckel, 1999, S. 123.
92 Joedicke, 1990, S. 134 und Flecken, 1999, S. 68.
93 Flecken, 1999, S. 68.
94 Ebd, S. 123.
95 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 230 f.
96 Albers/ Wékel, 2008, S. 28.
97 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 230.
98 Paul, in: Bofinger, 1981, S. 14.
99 Bodenschatz, in: Juckel, 1999, S. 229.
100 Flecken, 1999, S. 70.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
33
stabsebenen“101, die sich ebenso in der Bebauung ausdrückte. Städtebauliche Entwürfe
bewegten sich somit wieder hin zu einer „relativ hohen, [dennoch] gleichzeitig verträglichen
baulichen Dichte“, bei deren Planungen auch wieder „vorhandene morphologische Struk-
turen“ sowie eine „aus menschlichen Bedürfnissen abgeleitete Anforderung an den Außen-
raum“102 Berücksichtigung fand. Dabei wurden auch die Bedürfnisse nach Orientierung,
Identifizierung und der Rückzug in private Sphären stärker einbezogen. Damit einher ging
die Umsetzung weiterer städtebaulicher Ansätze, die teilweise gänzlich gegensätzlich zu
den 60er Jahre-„Entwurfsregeln“ waren. So rückte wieder die innerstädtische „polyzentrale
Ordnung auf der Basis von Quartieren“103 in den Vordergrund. Neben dem Abrücken vom
Prinzip der „Funktionstrennung“ wurde die Dominanz des motorisierten Individualverkehrs
kritisiert, die „zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und des öffentlichen Personennahver-
kehrs“ stärker eingeschränkt werden sollte. Dies bedeutete noch keine Abkehr vom Ide-
albild einer modernen und funtionalistischen Stadt, das sich im Laufe der Jahre und unter
dem Einfluss öffentlicher Kritik an der fehlenden Identifizierung und der damit einherge-
henden Entpersönlichung der Städte gewandelt hatte. Größere Neubauvorhaben auf noch
vorhanden innerstädtischen Arealen wurden weiterhin ganz im Sinne der fortschrittlichen
„Moderne“ aus technisch-rationellen Überlegungen heraus umgesetzt, die sich jedoch von
dem „farblosen“104 Massenwohnungsbau der 60er Jahre abhoben. Die betonte Gliederung
und Verschachtelung der Wohneinheiten verlieh den einzelnen Wohnungen und damit dem
gesamten Gebäude eine erhöhte Individualität. Die zahlreichen Strömungen und deren an-
gestrebte Vielfalt, die eher dem Verständnis eines „gewachsenen“ modernen Stadtgefüges
entsprachen, werden folgend näher erläutert.
2.3.5 70er-Jahre Architektur und ihre Strömungen
Ein ganzheitliches Verständnis für die auch in der Architektur wechselhafte Zeit der 70er
Jahre bedingt eine Berücksichtigung der seit Beginn des 20. Jahrhunderts deutschland-
weiten spezifischen Bauausstellungen. Im Gegensatz zu den Nachbarländern, in denen
deutsche Architekten wenig zu sagen hatten, öffnete sich die Bundesrepublik internationa-
len Architekturströmungen und ihren Vertretern und lud diese regelmäßig im Rahmen Inter-
nationaler Bauausstellungen ein.105 Zwei dieser zunächst in künstlerischer und dann auch
in gesellschaftlicher Hinsicht Impuls setzenden Laboratorien, die Interbau (Berlin) von 1957
und die IBA Berlin (1987), prägten die 70er Jahre-Architektur West-Berlins in erheblichem
Maße und gaben dieser zugleich einen Rahmen. So orientierte sich der „leicht-luftige In-
ternational Style der Nachkriegszeit“106 unter der Maxime der „Aufgelockerten Stadt“ noch
an den Prinzipien der Internationalen Bauausstellung von 1927 in Stuttgart. Ab Mitte der
60er Jahre drückte sich dagegen die wieder mehr auf Verdichtung setzende Gegenströ-
mung der europäischen Stadt unter dem Motto der „Urbanität durch Dichte“ aus. Die 70er
Jahre bildeten anschließend die Zeit des Übergangs in der die politischen, gesellschaftli-
chen und planerischen Grundlagen für die behutsame Stadterneuerung und die kritische
Rekonstruktion gelegt wurden. Architektur der 70er Jahre aus. Spätere Neubauvorhaben
standen dagegen wieder unter dem Legitimationsdruck der Rückbesinnung auf historisch
101 Ebd.
102 Ebd., S. 95.
103 Ebd., S. 66.
104 Harlander, in: Flagge, 1999, S. 330.
105 Vgl. Klotz, in: Bofinger, 1981, S. 29.
106 Dörries/Stimpel, 2013, S. 27.
34
gewachsene Strukturen, wie sie die IBA 1987 forderte. Der mit den gesellschaftskritischen
Auseinandersetzungen um 1900 einhergehende Ansatz des kostengünstigen Massenwoh-
nungsbaus für die breite „Arbeiterklasse“, ein ab den 20er Jahren immer wiederkehrendes
Thema internationaler Bauausstellungen, wurde stetig fortentwickelt, bis er Anfang der 70er
Jahre seinen Höhepunkt und zugleich seine Niederlage mit dem Bedeutungsverlust des
sozialen Wohnungsbaus erfuhr. Die IBA (1977) 1987 mit den Schwerpunkten „Behutsame
Stadterneuerung“ und „Kritische Rekonstruktion“, die sich auch in der Verabschiedung von
Landesdenkmalschutzgesetzen und dem Städtebauförderungsgesetz manifestierten107,
beschrieb eine einschneidende Wende in der traditionsreichen Architekturgeschichte der
Moderne.
Ab den 70er Jahren löste sich auch die durch Bauausstellungen und die CIAM (Congrès
Internationaux d’Architecture Moderne, 1928-1959)108 verkörperte Internationalität der Ar-
chitekturauffassung allmählich auf und wurde zunehmend durch regionale Gegebenheiten
bestimmt. Im West-Berliner Wohnungsneubau fanden zunächst mit dem Abrücken von den
städtebaulichen Leitbildern der 50er und 60er Jahre Architekturströmungen unterschied-
lichster Herkunft Eingang. Eine Vielzahl baulicher Lösungsansätze sollte wieder „Für eine
lebendige Baukunst“109 sorgen. „Architektur sollte sich erneut ihres Kunstanspruchs“110,
aber auch des Geschichtsbezuges versichern. Die 70er Jahre zeichneten sich infolgedes-
sen durch eine experimentierfreudige Architektur aus, bei der die einzelnen Strömungen
zeitlich nicht mehr abzugrenzen sind. Es kam zu teilweise konkurrierenden Strömungen
wie dem Ende der 50er Jahre in England aufkommenden, sich anfangs einer Ethik der
Wahrhaftigkeit und der „Material- und Konstruktionsgerechtigkeit“111 verschriebenen „New
Brutalism“, bei dem die Betonung der Herstellungsart zum wichtigen Ausdrucksmittel der
Überwindung der unterkühlten Architektur Mies van der Rohes wurde. Dieser verselbst-
ständigte sich jedoch zunehmend und wurde zu einem „Opfer […] modischer Abnutzungs-
erscheinungen“, bei dem der bewusst zur Schau gestellte rohe und unverputzte Beton
oder auch „béton brut“ (Le Corbusier)112 oftmals handwerklich nachbearbeitet wurde, um
die Rauheit als Ausdruck von Schwere und „lastender Körperlichkeit“ zu verstärken. Un-
verändert blieb dagegen das mit „Konstruktionsgerechtigkeit“ umschriebene Ziel der äs-
thetischen Betonung der Funktionselemente wie Treppenhäuser und auch der einzelnen
Wohneinheiten. Die formgebenden Aspekte des Brutalismus ähnelten damit dem städte-
baulichen Prinzip, das sich aus kleinen Einheiten zu einem großen Ganzen zusammensetzt,
bei dem die einzelnen Funktionen eines Bauelements formgebend sind.113
Eine weitere Entwicklung vornehmlich jüngerer Architekten verlieh mit ihren utopischen
Visionen dem Unmut über die gegenwärtige Architektur mit ihren Regeln und Gesetzen
Ausdruck und spornte die damalige hitzige Architekturdebatte noch an. Zu ihren prominen-
testen Vertretern wurden neben Alison und Peter Smithson mit ihrem Projekt „Hauptstadt
107 Harlander, in: Flagge, 1999, S. 337.
108 Joedicke, 1990, S. 13 ff.
109 Ebd., 1965.
110 Scheer/Kleihus/Kahlfeldt, 2000, S. 319.
111 Joedicke, 1990, S. 83.
112 Banham, 1966, S. 16.
113 Joedicke, 1990, S. 84 ff.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
2 GESCHICHTLICHER UND ARCHITEKTONISCHER HINTERGRUND
35
Berlin“ von 1957114, zum einen die junge japanische Architektengruppe die „Metabolisten“
gezählt, deren gesamtstädtischen Entwürfen eine Theorie der Wandelbarkeit und Flexibili-
tät zu Grunde liegt.115 Ähnlich dem ständigen Entwicklungsprozess der Gesellschaft, muss
auch die Architektur prozesshaft begriffen werden und innerhalb eines vorgegebenen Rah-
mens flexible Nutzungen und die Austauschbarkeit von überholten Bauteilen ermöglichen.
In Abhängigkeit von ihrer Nutzungsdauer werden den rahmensetzenden Strukturen mit
ihren zum Teil monumental brutalistischen Zügen und den kurzlebigen, austauschbaren
Elementen unterschiedliche Bedeutungen zugewiesen. Die an vergleichbare Konzepte
angelehnten Entwürfe der Gruppe „Archigram“ entsprachen demgegenüber mehr einer
Science-Fiction ähnlichen technologisierten „Computerstadt“, die auf diagonale Strukturen
setzte, innerhalb derer die austauschbaren Elemente durch Kräne ersetzt werden (Plug-in/
Clip-on Cities). Sowohl Archigram als auch die Metabolisten versuchten, die erwarteten
Bevölkerungsmassen mit „gigantischen Superstrukturen“116 zu organisieren, wobei das na-
türliche Bedürfnis nach Identifikation und Individualität eine untergeordnete Rolle zu spielen
schien.
Megastrukturen setzten sich im Wohnungsbau, insbesondere im sozialen Wohnungsbau
wie den großen Siedlungsvorhaben oder der Autobahnüberbauung an der Schlangenbader
Straße, durch. Auch andere Bauten wie das Internationale Congress Centrum Berlin (ICC),
das wie ein Raumschiff anmutet, spiegelten die Technikeuphorie und den Fortschrittsglau-
ben der 60er Jahre wider. Zeitlich versetzt dazu riefen Befürworter der seit den 70er Jahren
aufkommenden Partizipationsinteressen zu verstärktem bewohnernahen Bauen auf, das
sich nicht mehr den erzieherischen Grundsätzen eines visionären gesellschaftlichen Zu-
sammenlebens verschrieb, sondern an den Erwartungen der Bewohner orientierte. Das
erforderte insbesondere eine kleinteiligere Architektur „kleine, überschaubare menschlich
erlebbare Einheiten.“117 Zahlreiche Neubauten der 70er Jahre, die vermehrt im Stadtzent-
rum lagen, entsprachen diesen kleinteiligen Strukturen insbesondere durch ihre Anlehnung
an historische Räume.118 Größere Wohnkomplexe dagegen symbolisierten oftmals noch die
„theoretischen Auseinandersetzungen der Generation mit Megastrukturen“119, minderten
jedoch ihre Dominanz im städtischen Gefüge durch gestaffelte Einheiten, Auskragungen
und geschichtete Balkone, begrünte Innenhöfe und Gliederung der Fassade durch farbige
Gestaltung von Treppenhäusern und Fugen zwischen den sonst massiv wirkenden Fertig-
betonplatten.
Die in den späten 60er Jahren auftauchende Strömung des Strukturalismus vereinte die
Bestrebungen, sich wieder vermehrt der Vergangenheit und den einzelnen menschlichen
Bedürfnissen zuzuwenden, ohne dabei die konzeptionellen Ansätze der vorangegangen
Strömungen, des Brutalismus und der Utopisten ganz aufzugeben. Ähnlich wie den Me-
tabolisten ging es den Strukturalisten um eine flexible Wohnform, die sich neuen mensch-
lichen Verhaltensweisen anpassen ließ.120 Das Grundprinzip dieser Architektur lehnte sich
114 Lampugnani, 2010, S. 756 ff.: Der visionäre Entwurf der Engländer Alison und Peter Simthson gilt
mit seinem übergeordneten Fußgängerwegenetz unter gleichzeitiger Berücksichtigung des historischen
Straßennetzes einer beispielhaften „true megastructure“ (Banham, 1967, S. 44).
115 Ebd. S. 764.
116 Joedicke, 1990, S. 116.
117 Ebd., S. 142.
118 Scheer/Kleihus/Kahlfeldt, 2000, S. 325.
119 Scheibe: http://www.koelnarchitektur.de/pages/de/home/aktuell/2356.htm (22.10.2013).
120 Joedicke, 1990, S. 141.
36
dabei an Konzeptionen des Brutalismus an, der ebenfalls davon ausging, dass „Menschen
[…] nur in kleinen überschaubaren Gruppen sie selbst sein“121 können. „Wir müssen daher
lernen, ungegliederte Strukturen vorzustellen, innerhalb derer eine Vielzahl kleiner Einheiten
ihren Platz behaupten kann.“122 Hierin lassen sich wiederum Parallelen zu der Erscheinung
des Formalismus erkennen. Dieser setzt weniger auf den Inhalt, sondern auf die Form,
im Sinne von „form evokes function“ (Louis Sullivan)123. Demnach entsprechen zahlreiche
Bauten des Strukturalismus weniger den kubischen Ausmaßen der herkömmlichen Archi-
tektur, sondern allein die flexible Gliederung einzelner Wohneinheiten gibt die „Struktur“
des Komplexes vor.
Im sozialen Wohnungsneubau spielte vor allem aus Kostengründen weiterhin die günstige
industrialisierte Herstellung von Fertigteilen eine bedeutete Rolle. Um der Bevölkerung in
Berlin adäquate Unterkünfte zu garantieren, war die Bauindustrie weiterhin auf die Opti-
mierung der Produktionstechniken und Planungsabläufe angewiesen, die neuen Heran-
gehensweisen bedurften. Darüber hinaus rückten Kriterien wie Baukostenreduktion und
Bauzeitverkürzungen stärker in den Vordergrund. Architekten fühlten sich mehr und mehr
„technisch-konstruktiven Aufgaben [verpflichtet] als den ästhetischen“124, auch wenn deren
„konsequent durchgehaltene rationalistische Setzung“125 ihnen oftmals eine eigene (Fertig-
teil-) Ästhetik oder auch „Informationsästhetik“126 verlieh. Das Bauen mit Fertigteilen wur-
de zu einer eigenen Wissenschaft. Bewertungs- und Messmethoden zur Ermittlung der
Funktionserfüllung und der wirtschaftlichen Nutzung eines Bauwerks dienten nicht nur als
bauliche Grundlage, sondern zugleich der Rechtfertigung der zumeist überdimensionierten
Vorhaben. Die von unterschiedlichen Firmen in Zusammenarbeit mit Architekten und Bau-
herren entwickelten Systeme rentierten sich nur ab einer gewissen Stückzahl.127 Die „Mas-
se“, die oftmals zum ausschlaggebenden Kriterium für die Kritik an den 70er Jahre-Bauten
wurde, war daher eine bauliche Voraussetzung und ein wichtiges Charakteristikum dieser
Zeit.128
Die Anwendung technischer Errungenschaften der Bauindustrie führte im sozialen Woh-
nungsbau der 70er Jahre nicht nur zu einer Verkümmerung der diskutierten Architektur-
theorien, sondern ermöglichte andererseits erst deren kostengünstige und für die breite
Masse erschwingliche Umsetzung (z. B. die Schottenbauweise, die durch ihre Konstrukti-
onsart flexible und beliebig veränderbare Grundrisse erlaubte). Sie versuchte auch, durch
Förderung des Kunstbewusstseins129 den ästhetischen Ansprüchen der Bewohner wieder
gerecht zu werden und Orte der Identifikation zu schaffen. Aus den unterschiedlichen Strö-
mungen wird immer wieder erkennbar, wie die technischen Möglichkeiten auch die archi-
tektonischen Entwürfe beeinflusst haben. „Mittel und Ziele stehen in der Architektur in einer
engen Relation.“130
121 E. F. Schumacher (britischer Ökonom), zitiert in: Pehnt, 2005, S. 377.
122 Pehnt, 2005, S. 379.
123 Joedicke, 1990, S. 96.
124 Langenberg, http://www.tu-cottbus.de/wolkenkuckucksheim/inhalt/de/heft/ausgaben/108/Langen-
berg/langenberg.php (28.10.2013).
125 Ebd.
126 Kiemle, 1967, S. 11.
127 Hillmann, in: Buttlar/Heuter, 2007, S. 80.
128 Bohleber, 1990, S. 84 f.
129 Experteninterview II, Anhang I, S. LXVIII.
130 Joedicke, 1990, S. 139.
2.3 Wohnungspolitik in West-Berlin
3
ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE
DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
38
3.1 Der Bauherr GSW
Der sozialreformerische Ansatz des sozialen Wohnungsbaus unter der Trägerschaft ge-
meinnütziger Wohnungsbaugesellschaften, wie er bis in die 70er Jahre von herausragen-
der Bedeutung für die West-Berliner Wohnungsbaupolitik blieb, entwickelte sich bereits
Ende des 19. Jahrhunderts. Verstärkte staatliche Zuwendung erhielt er jedoch erst nach
dem Ende des Ersten Weltkrieges. Dabei stützten sich die innovativen und kostengünsti-
gen Baustrategien in Form des Kleinsiedlungsbaus für die Arbeiterklasse zunächst auf das
Prinzip der solidarischen Selbsthilfe.131 In den 20er Jahren, nach dem Ersten Weltkrieg und
der anschließenden Inflation sowie nach 1945, erfuhren gemeinnützige Bauträger im Zuge
der Wohnungsnöte, der damit einhergehenden erhöhten öffentlicher Aufmerksamkeit und
finanziellen Zuwendung, einen rasanten Aufschwung, der erst in den 70er Jahren wieder
abebbte.132
Berlin förderte aufgrund der Wohnungsnot nach 1918 nicht nur kommunale Wohnungs-
baugesellschaften und gewerkschaftliche Baugenossenschaften, sondern auch Instituti-
onen zur Mittelverteilung wie die Wohnungsbaufürsorgegesellschaft (WFG), die 1924 als
städtische Institution zur Mittelvergabe aus der „Hauszinssteuer“133 eingerichtet wurde.
Aus ihr ging 1937 die „Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin
mbH“ (GSW) im Zuge der Gleichschaltung und „Vereinheitlichung des baugenossenschaft-
lichen Verbandswesens“134 hervor. Waren der WFG als „Baufondsverwaltungsstelle“ eigene
Bautätigkeiten nicht gestattet, bestand die neue Führung auf der Übernahme neuer Auf-
gabenfelder, wie der Durchführung eigener Bauvorhaben.135 Da die WFG bei der Mittelver-
gabe Gläubiger und Schuldner zugleich war, erhielt sie im Rahmen einer Reorganisierung
selbst den Status einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft, übernahm acht städti-
sche Wohnungsbaugesellschaften und wurde mit 50.000 Wohnungen (1940)136 die größte
Berlins.137 Die öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Mittelverteilung und Verwaltung wurden
ausgegliedert und der neu gegründeten „Wohnungsbaukreditanstalt“ (WBK, heute IBB)
übertragen.138
131 Knorr-Siedow, in: Eick/Sambale, 2005, S. 33.
132 Hanauske, S. 88 ff.; Kuhn, S. 116 ff., in: Juckel, 1999.
133 WFG-Geschäftsführer Schallenberger, in: GVfK, Berliner Wohnungspolitik, S. 11, zitiert in: Bernhardt,
in: Juckel, 1999, S. 61: Die Hauszinssteuer diente vornehmlich der Förderung des Reformwohnungsbaus und
galt als Ausgleich für die „Entlastung des Althaus-Besitzes von Zinsverpflichtungen aus den in der Vorkriegs-
zeit aufgenommenen Hypotheken durch die Inflation“.
134 Lethaus, in: Duvigneau, 1999, S. 19.
135 Ebd, S. 13.
136 Duvigneau, in: ders., 1999, S. 10.
137 Ebd, S. 21 ff.
138 Ebd, S. 21.
ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER
SCHÖNEBERGER TERRASSEN
3
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
39
Nach den schweren Verlusten im Zweiten Weltkrieg (25 % des Wohnungsbestandes)139 und
durch die Teilung Berlins (nochmals ungefähr die Hälfte des verbliebenden Wohnungsbe-
standes)140, sollte sich die GSW gleichwohl zu „einem äußerst erfolgreichen gemeinnützi-
gen Wohnungsbauunternehmen in Berlin [West]“141 entwickeln.
Ganz im Sinne der im Wandel der Zeit modifizierten städtebaulichen Leitbilder, errichte-
te das zu 100 Prozent unter städtischer Kontrolle befindliche Wohnungsbauunternehmen
zunächst aufgelockerte 50er Jahre-Siedlungen in Zeilenbauweise, unter anderem Scha-
rouns überaus komplexe „Wohngehöfte“ (Charlottenburg Nord). In den 60er Jahren folgte
die große gemeinnützige Kapitalgesellschaft dem verlockenden Trend gewinnbringender,
stark rationalisierter und verdichteter Siedlungsformen am Stadtrand (Thermometer-Sied-
lung Lichterfelde, Groß-Siedlung Falkenhagener Feld in Spandau)142 und beteiligte sich da-
mit sowohl zunächst an der „Kahlschlagsanierung“ „zugunsten spekulativer Neubauten“143
als auch, unter dem Druck zunehmender Kritik ab den 80er Jahren, an der „behutsamen
Stadterneuerung“ mit großen Sanierungsvorhaben im Bezirk Kreuzberg.144
Die verstärkte Hinwendung zu innerstädtischen Quartieren Mitte der 70er Jahre und die pa-
rallele Verminderung der öffentlichen Wohnungsbauförderung beeinträchtigte die Bautätig-
keit der GSW, die 1977 ihren „Nachkriegsrekord“ erreichte, zunächst nicht, auch wenn die
Gesellschaft weitaus geringere Jahresüberschüsse zu verzeichnen hatte als in den Jahren
des Wirtschaftswunders.145 Ungeachtet der regen Bautätigkeit (der Baubestand wuchs von
32.423 Wohnungen 1961 auf 49.410 Wohnungen 1979) beteiligte sich die GSW (bis auf die
Mitwirkung am Falkenhagener Feld in Spandau) jedoch weniger an überdimensionierten
Großsiedlungsprojekten. Sie widmete sich eher kleineren Bauvorhaben mit dafür umso pro-
minenteren Architekten, wie Joseph Paul Kleihus, Hans Scharoun oder Jan und Rolf Rave
(Rollberg-Siedlung in Reinickendorf, Block 88 in Kreuzberg).146 Das verdeutlicht die wach-
sende Bedeutung des erneuerten Anspruchs sowohl an die architektonische Gestaltung
als auch an die Wohnungsqualität. Die Jahre der wirtschaftlichen Stabilität äußerten sich
nun in bis dahin ungewöhnlichen Wohn- und Ausstattungsstandards des sozialen Woh-
nungsbaus.147 Um die größtenteils im öffentlich geförderten Wohnungsbau errichteten Miet-
wohnungen auch kostengünstig zur Verfügung stellen zu können, wurde die ab 1963 von
der GSW zum ersten Mal angewandte Großtafel-Bauweise verwendet. Ein Kostenvergleich
bewies jedoch bereits 1970, dass „die Fertigbauweise die gleichen Kosten erfordert[e] wie
die konventionelle Bauweise“148. Allein die beschleunigte Planung und Fertigstellung ließen
auf eine Kostenreduzierung hoffen.
Ende der 70er Jahre deutete die beschriebene Umstellung des Förderungssystems von der
Ertrags- auf die Lastensubventionierung und die einhergehende Reduzierung öffentlicher
Mittel für den Wohnungsbau auf eine allmähliche Entspannung des Wohnungsmarktes hin.
139 Duvigneau, in: ders., 1999, S. 10.
140 Lethaus, in: Duvigneau, 1999, S. 50.
141 Ebd.
142 Schulte u. a., in: Duvigneau, 1999, S. 231 ff.
143 Ebd., S. 261.
144 Hanauske, in: Duvigneau, 1999, S. 71 ff.
145 Ebd., S. 65.
146 Ebd. S. 68.
147 Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 265.
148 GSW: Protokoll der 89. AR-Sitzung am 26.1.1970, S. 4, in: Hanauske, in: Duvigneau, 1999, S. 67.
40
Die Wohnungsbaugesellschaften reagierten darauf mit der Rationalisierung ihrer Verwal-
tungs- und Bauabteilungen. Hatte die GSW seit Mitte der 50er Jahre bereits umfangreiche
Baubetreuungsaufgaben anderer gemeinnütziger Bauherren übernommen, darunter auch
für die ehemalige Tochtergesellschaft „Stadt und Land“, begann 1972 eine direkte Ko-
operation mit der Gewobag, deren Zusammenarbeit bis 1983 Bestand hatte.149 Trotz der
zusätzlichen Gewinne durch die Übernahme von Betreuungsaufgaben, bemühte sich die
GSW ihre im Vergleich zu anderen Wohnungsunternehmen hohen Bewirtschaftungskosten
durch interne Rationalisierungsmaßnahmen zu reduzieren, sodass ihr Stammkapital entge-
gen der finanziellen Schwierigkeiten weiterhin wuchs.
Wie bereits angedeutet, war der dominierende Einfluss der Wohnungsbauunternehmen
bis in die späten 70er Jahre eine West-Berliner Besonderheit, die trotz der finanziellen Be-
lastung für die Stadt jahrzehntelang als wohnungspolitisches Instrument verteidigt wurde.
Insbesondere die GSW, die neben der DeGeWo die einzige gemeinnützige Wohnungsbau-
gesellschaft war, die sich zu 100 % in der Kontrolle des Landes Berlin befand150, verkör-
perte den Einfluss und den Willen der West-Berliner Wohnungspolitik. Die gemeinnützigen
Großunternehmen wurden gezielt bevorzugt, da die Stadt als Anteilsinhaber erheblichen
Einfluss auf diese ausüben konnte und sie sich durch die Planungsautonomie der großen
Wohnungsbaugesellschaften bei den zuweilen schwierigen Grundstücksverhältnissen er-
leichterte Einigungen und damit weniger Verwaltungsaufwand und Kosten versprach.151
Oftmals wurden vom Land Berlin schon im Voraus Grundstücke erworben, Erschließungs-
maßnahmen und baurechtliche Festsetzungen durchgeführt und diese anschließend an
ihre anteilseigenen Gesellschaften für Wohnungsbauvorhaben vergeben, deren Dimensi-
onen die finanziellen und verwaltungstechnischen Kapazitäten privater Bauherren bei wei-
tem überstiegen.152
3.2 Der Architekt
So umfassend dokumentiert die Verhältnisse des Bauherrn der „Schöneberger Terrassen“,
um die es hier insbesondere gehen soll, sind, so weniger bekannt ist dagegen das Werk
des Architekten Waldemar Poreike und die Umstände, unter denen er (der weder davor
noch danach wieder ein Projekt mit der GSW verwirklichte) und die GSW zu einer Zu-
sammenarbeit gefunden haben. Die Bauakten und die Aussagen von GSW-Mitarbeitern
im Interview deuten auf unterschiedliche Erklärungsansätze hin. Nach Aussagen eines
der Interviewpartner, Herrn Duvigneau, ehemaliger technischer Geschäftsführer der GSW
(1983–2001) und Herausgeber des Ausstellungskataloges „Wohnhäuser und Wohnviertel
in Berlin – Die GSW im Dienste Berlins und ihrer Mieter“, wurde Waldemar Poreike nicht
zu den Architekten gezählt, die im engen Kontakt zu dem damaligen Senatsbaudirektor
H. C. Müller standen153 und entsprechend leichteren Zugang zu städtischen Bauvorhaben
hatten.
Die Bauakten verweisen darauf, dass das Projekt „Schöneberger Terrassen“ zunächst
durch den ehemaligen Besitzer des Grundstücks, die Berliner Kindl-Brauerei, veranlasst
149 Ebd.
150 Bohleber, 1990, siehe Tabelle S. 203.
151 Bohleber, 1990, S. 213 ff.
152 Ebd. und Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 83.
153 Experteninterview II, Anhang I, S. LXVIII.
3.2 Der Architekt
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
41
wurde. Es ist daher davon auszugehen, dass Poreike den Entwurf nicht für die GSW anfer-
tigte, wie es die Akten vermuten lassen, sondern für die Kindl-Brauerei. Erste vorhandene
Dokumente sind bereits von Waldemar Poreike selbst unterzeichnet, der ungeachtet seiner
geringen Zusammenarbeit mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften einen gewissen
Bekanntheitsgrad in Berlin erlangt haben musste. Nach dem Interviewpartner Herrn Acht-
nich, ehemaliger technischer Eigentümervertreter der GSW, entsprach Waldemar Poreike
einer „lokalen Größe“, dessen Name zumindest von seinen Bauprojekten im Märkischen
Viertel profitiert hatte.
Abgesehen von dem bereits erwähnten Legitimationsdruck sozialer Wohnungsneubauvor-
haben Mitte der 70er Jahre, wurden architektonische Wettbewerbe insbesondere dann
bevorzugt, wenn ein Bauvorhaben auf Grund seiner Dimension oder auch seiner im städ-
tebaulichen Gefüge außergewöhnlich guten Lage, von herausragender Bedeutung für die
Stadt waren. Das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ an einer der Hauptachsen Ber-
lins gelegen, mit direktem Zugang zur Ringbahn und dem benachbarten Schöneberger
Rathaus in innerstädtischer Lage, besaß eine solche Substanz. Zahlreiche Dokumente des
Bezirksarchivs deuten auf behördliche Schwierigkeiten im Planungsprozess hin: Fehler
mussten bei diesem Projekt unter allen Umständen vermieden werden. Ungeachtet der
offensichtlichen Bedeutung dieses Vorhabens finden sich jedoch keinerlei Unterlagen,
die auf einen Wettbewerb hinweisen, weder in der GSW noch im Bezirksamt. Nach eige-
ner Recherchearbeit, im Rahmen derer auch Kontakt zu der Familie Poreikes hergestellt
wurde, wurde Waldemar Poreike 1927 in Charkow in der Ukraine geboren. 1943 kam er
nach Deutschland, wo er zunächst eine Maurerlehre absolvierte und anschließend auf der
Staatsbauschule in Niendorf Architektur studierte. Poreike arbeitete erst als angestellter Ar-
chitekt in Lüneburg, machte sich früh selbstständig und zog aufgrund des großen Baupro-
jekts „Märkisches Viertel“ nach Berlin. Zu seinen Projekten im Märkischen Viertel zählt das
Haupteinkaufszentrum nebst Nachbarschaftszentren in Reinickendorf mit zahlreichen Um-
und Anbauten sowie späteren Neubauten, das Sportzentrum und das Otto-Warenhaus.
Daneben erhielt er Aufträge für das Verwaltungsgebäude der Cornelsen Verlagsgruppe in
Wilmersdorf, für den Umbau des Titania-Palasts in Steglitz und für den Neubau des Tem-
podrom, bei dem er als Bauleiter tätig war. Waldemar Poreike verstarb am 29. Januar 2014.
3.3 Das Konzept
Die baldige Übernahme des Projekts durch die GSW und der folgende langfristige Pla-
nungsprozess machen deutlich, dass alle Beteiligten motiviert waren, ein überzeugendes
Wohnkonzept für verschiedene Milieus unter Berücksichtigung gemeinwohlorientierter In-
teressen aufzustellen. Dafür wurden auch größere Umplanungen nicht gescheut. Zudem
blieben Grundstücke solchen Ausmaßes in Zentrumsnähe eine Seltenheit, welche sich die
GSW sicherlich nicht entgehen lassen wollte. Ihre Planung war mit erhöhter öffentlicher
Aufmerksamkeit verbunden und musste mit einem zukunftsweisenden „Vorzeigeprojekt“
befriedigt werden. Die „Schöneberger Terrassen“ und ihr „soziales Konzept“ repräsentie-
ren insofern auf anschauliche Weise die damals „fortschrittlichsten“ Ansätze des sozia-
len Wohnungsbaus für optimales innerstädtisches Wohnen. Ihre großzügige Ausstattung
hatte mit dem Wohnungsbau für das Existenzminimum nichts mehr gemein. Das soziale
Konzept lehnte sich zwar an die 20er Jahre-Reformsiedlungen an, bot nunmehr jedoch
einen bis dahin unbekannten Luxus, den sich im Zuge des wirtschaftlichen Wachstums im-
mer mehr Menschen leisten konnten. Die gute Ausstattung, insbesondere die großzügigen
42
Wohnungsgrundrisse, die auch damals schon eine Gefährdung des sozialen Wohnungs-
baus darstellten, können einerseits in öffentlichem „Druck“ begründet sein, andererseits
ist zu berücksichtigen, dass Poreike das Konzept anfänglich für die Kindl-Brauerei ent-
warf. Diese zog zwar eine Zusammenarbeit mit einem Sanierungsträger im Rahmen des
öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in Betracht, war aber höchstwahrscheinlich
zunächst nur an einem den Senat überzeugenden innerstädtischen Wohnkonzept interes-
siert, um eigene Interessen durchzusetzen. Dennoch wies bereits der erste Entwurf die für
den sozialen Wohnungsbau typischen Ausstattungen auf. Insbesondere der nach Kriegs-
ende von Walter Gropius weiterentwickelte Gedanke der Gemeinschaft, aus der einzig und
allein „das Leben wieder politische Gestalt gewinnen“ kann und deren „ Gemeinschafts-
bildung […] das Bauwesen in allererster Linien dienen“ 154muss, fand auch Jahre später
noch Eingang in Vorhaben des sozialen Wohnungsbaus. Dieses Konzept entsprach ganz
den wohnungspolitischen Vorstellungen, „Planen und Bauen als Fundament einer neuen
Gesellschaft zu verstehen“155. Neben der medizinischen Voraussetzung von ausreichend
„Licht, Luft und Sonne“ für gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse, die insbesondere die
Ansätze der 20er Jahre prägten, wurde nun vermehrt Wert auf darüber hinausgehende
soziale und gesellschaftliche Bedürfnisse wie Gemeinschaftsanlagen gelegt, „die erstmals
Raum gewähren, gemeinsames Leben zu ermöglichen“156.
Schlichte Zeilenbauten mit Südausrichtung waren hier nicht die Lösung. Innerstädtisches
Wohnen verlangt andere Maßstäbe. Das Grundstück befand sich inmitten eines Altbau-
quartiers, dessen historische Bebauung im Zuge der immer zahlreicher werdenden kriti-
schen Stimmen nicht ohne weiteres negiert werden konnte. Eine halbwegs geschlossene
Blockrandbebauung unter Berücksichtigung der Berliner Traufhöhe war dementsprechend
ein Muss. Die dabei entwickelten und heute noch schwer zu vermittelnden „Nordwohnun-
gen“ sollten durch großzügige Loggien kompensiert werden. Ferner besaß das zentrums-
nahe Grundstück eine wesentlich höhere Bebauungsdichte als die am Stadtrand gelege-
nen. Eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungstypen mit zum Teil über 30 m² großen, zu
begrünten Innenhöfen zeigenden Terrassen, sollten die sonst massive Blockrandbebauung
auflockern und der politischen Zielsetzung „optimales innerstädtisches Wohnen“ gerecht
werden.157 Die zur „Gemeinschaftsbildung“ beitragenden Gemeinschaftseinrichtungen,
wie etwa eine Vielzahl an Spiel- und Gemeinschaftsräumen, mehrere Waschküchen und
Fitnessräume und ein eigenes Schwimmbad, übertrafen alle bis dahin realisierten sozi-
alen Wohnungsbauten.158 Kleinere Nahversorgungseinrichtungen, eine Mehrfachnutzung
des Grundstücks durch Kindertagesstätten, begrünte Innenhöfe mit Spielplätzen und ei-
ner künstlerischen Arbeit, gastronomische Betriebe und die bis heute sehr geschätzten
Pkw-Parkplätze im Erdgeschoss des Wohnkomplexes rundeten das „optimale“ Konzept
ab.159
Damit lehnen sich die „Schöneberger Terrassen“ an neue internationale Planungsansätze
der 60er und 70er Jahre an. Denn auch wenn solche gemeinschaftsfördernden Konzep-
154 R. Hilbrecht: Gespräch mit Gropius, in Baurundschau 1948, Heft 9/10, S. 70, in: Bohleber, 1990, S. 56.
155 Bohleber, 1990, S. 58.
156 R. Hilbrecht: Gespräch mit Gropius, in Baurundschau 1948, Heft 9/10, S. 70, in: Bohleber, 1990, S. 49.
157 Bauarchiv TS HA I/35-44, Antrag auf Vorbescheid vom 07.12.1973, Anhang 4.) b,c: Grundrisse
i. M. 1:500, Blatt Nr. 222, 225.
158 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXV.
159 Bauarchiv TS HA I/35-44, Antrag auf Vorbescheid vom 07.12.1973.
3.3 Das Konzept
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
43
tionen aus den Überlegungen des sozialen Wohnungsbaus stammten, fanden diese bald
Eingang in privatwirtschaftlichen Unternehmungen. So auch in die „Wohnlandschaften mit
begrünten Hügeln“160, die dem ambitionierten Versuch entsprachen, „Freiraumqualitäten
des Einfamilienhauses auf den Geschosswohnungsbau zu übertragen, das heißt, hohe
Wohnqualität mit hoher Dichte zu verbinden“161. Bekannte Beispiele dafür lassen sich be-
reits ab den 50er Jahren in der Schweiz (Siedlung Halen in Bern, das Referenzbeispiel
für Terrassenhäuser schlechthin) sowie in Amerika und Großbritannien finden, wo diese
mit dem Prinzip „low risehigh density“ bekannt wurden. Als ein repräsentatives Beispiel
dafür steht das preisgekrönte Design der Lillington Gardens in Westminster, London.162 Die
Besonderheit dieses genannten Projekts und deren „außergewöhnlich hohe – durchaus
den sozialen Status der Bewohner widerspiegelnde – Zahl […] bis heute gut genutzter
Gemeinschaftseinrichtungen“163, besteht in der Idee der Selbstverwaltung der Anlage, die
durch den Erwerb eines Miteigentums an den gemeinschaftlichen Einrichtungen sicher-
gestellt wird. Dieser Anreiz, das zu erhalten, was einem zu einem bestimmten Anteil selbst
gehört, ist in gemeinnützigen Wohnungsbauten im Gegensatz zum genossenschaftlichem
Wohnungsbau nicht gegeben und wohl eine der Hauptursachen für den nicht langfristigen
Erfolg der „Schöneberger Terrassen“.
Solche Überlegungen in Anlehnung an innovative internationale Wohnungsbaukonzepte,
überzeugten den Senat nicht. Neben der geplanten hohen Bebauungsdichte, geringen
Abstandsflächen und der zunächst nicht geplanten vollständigen Einbeziehung verbliebe-
ner Altbausubstanz, waren seine Forderungen nach einer Vielzahl an weiteren öffentlichen
Einrichtungen, die der Wohnkomplex beherbergen musste, um die infrastrukturelle Unter-
ausstattungen des Gebiets zu kompensieren, ständiger Diskussionspunkt.164 Die darauf
eingehenden Planungsänderungen sahen neben der Berücksichtigung der vorhandenen
Altbauten, der Spielflächen und einer Kindertagesstätte aber auch ein auf die Bewohner
zugeschnittenes Einzelhandelskonzept vor. Damit stellen die „Schöneberger Terrassen“
anders als die beispielgebenden „Wohnhügel“, die Peter Faller rückblickend „unvereinbar
mit der Suche nach verlorengegangener Urbanität und mit der Wiederentdeckung des
städtischen öffentlichen Raumes“165 erschienen, das Gegenteil unter Beweis. Sie verbinden
nicht nur die Vorzüge von Terrassenbauten, sondern erhalten unter Ausnutzung der Lage
innerhalb eines belebten innerstädtischen Quartiers auch die Urbanität aufrechtDa der
gesamte Wohnkomplex als sozialer Wohnungsbau im 1. Förderweg finanziert wurde, griff
die GSW zur kostengünstigen Realisierung der aufwendigen Konzeption auf rationalisierte
Baumethoden zurück (vgl. 2.5.3). Ob die verwendeten Baumethoden eine nachweisba-
re Kostenreduktion herbeigeführt haben, ist unbekannt. Es ist jedoch davon auszugehen,
dass der Architekt Waldemar Poreike nach seinen Projekten im Märkischen Viertel, deren
Nachbarschafts- und Einkaufszentren ebenfalls mit industriell hergestellten Fertigteilen er-
baut wurden, mit den neuen Planungsanforderungen, die die industriellen Bautechniken
erforderten, vertraut war.
160 Harlander, 1999, S. 325.
161 Faller, 1996, S. 163.
162 Westminster City Council 2012, http://transact.westminster.gov.uk/docstores/publications_store/ad-
opted%20conservation%20area%20audit.pdf (10.01.2014).
163 Harlander, 1999, S. 328.
164 Bauarchiv TS, HA I/85, Vermerk zur Besprechung vom 31.07.1974 und HA I/109 Ergebnisniederschrift
über die Besprechung vom 05.03.1975.
165 Faller, 1996, S. 168.
44
An diesem Punkt lassen sich erste Widersprüche im Konzept identifizieren. Die „Schö-
neberger Terrassen“ erwecken den Anschein eines letzten großartigen Versuches, dem
sozialen Wohnungsbau unter Berücksichtigung seiner Fehlentwicklungen und seiner ste-
tigen Optimierung doch noch seine Berechtigung unter Beweis zu stellen. Alle folgenden
Projekte der GSW, Um- und Anbauten an 60er Jahre-Projekte ausgenommen, lassen eine
klare Weichenstellung erkennen, die bereits an den Erkenntnissen der IBA ‘84 ansetzten.
Eine und wahrscheinlich die wichtigste dieser Erkenntnisse offenbart sich in der neuen
Planungskultur, die nicht mehr durch die herrschaftliche Kontrolle der öffentlichen Träger
geprägt ist, sondern von partizipativen Strukturen durchzogen wird. Angesichts der bereit-
gestellten Gemeinschaftseinrichtungen und deren Gestaltung, der zentralen Waschküchen
und in dafür vorgesehen Räumen eingerichteten Einbauküchen166, könnte man meinen,
dass hier kein Zweifel an dem damaligen noch hohen Interessendurchsetzungspotenzial
der Wohnungsbaugesellschaften besteht, die zugleich „passive Anpassung erzwangen“167
und die sich in der „Allmacht des Betons“168 noch zu manifestieren schien. Die dazu im
Vergleich großzügigen Wohneinheiten mit Luxusterrassen weisen dagegen wieder auf die
Tatsache hin, dass die anfänglichen Planungen für einen privaten Bauherrn und dement-
sprechend für Interessenten einkommensstärkerer Schichten und nicht in Zusammenar-
beit mit einem gemeinnützigen Sanierungsträger entwickelt wurden. Obwohl gerade die
großzügigen Wohnungsgrundrisse und Gemeinschaftsräume die Finanzierung im sozialen
Wohnungsbau gefährdet hätten, blieben diese im Planungsprozess unangetastet.
3.4 Bauausführung und Bauprozess
Auch wenn ein chronologisch lückenloser Bericht zur Baugeschichte der „Schöneberger
Terrassen“ aus den aufgefundenen Unterlagen nicht möglich ist, offenbaren die Bauakten
eine Vielzahl interessanter Einblicke in die Planungskultur Anfang der 70er Jahre und ge-
ben aufschlussreiche Informationen über das einstige Architekturkonzept. Dieses vereint
charakteristische Architekturströmungen der 60er und 70er Jahre wie folgend noch näher
166 Bauarchiv TS, HA VII/3, Beschreibung des Bauvorhabens vom 30.09.1976.
167 Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 273.
168 Ebd. S. 272.
Abb . 1
Postkarte mit Ansichten von der Schlossbrauerei Schöneberg um
ca. 1898 [©Landesarchiv Berlin, F Rep. 290, Nr. 10497 / LAB.]
Abb . 2
Die Schlossbrauerei um 1955 [©Landesarchiv Berlin, F Rep.
290 (03), Nr. 0281878 / Fotograf: k. A.]
3.4 Bauausführung und Bauprozess
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
45
erläutert wird. Diverse Umplanungen und deren wohnungspolitische Hintergründe führen
dazu, dass auch der „Planungsprozess“ eine wichtige Rolle bei der abschließenden denk-
malpflegerischen Betrachtung des Bauwerks spielt.
Als im Winter 1970 die Wiederherstellung der Straßenfront des Hauses Feurigstraße 42 in
Kieselkratzputz veranlasst wird169, ahnte noch keiner der Bewohner, dass schon fünf Jah-
re später ein Antrag zum Abriss des Gebäudes vom Wohnungsaufsichtsamt des Bezirks
Schöneberg genehmigt werden sollte.170 Damit fielen die letzten der ehemals prachtvol-
len Altbauten entlang der Dominicusstraße/Feurigstraße des Baublocks (Dominicusstraße,
Feurigstraße, Prinz-Georg-Straße, Ebersstraße) den umfangreichen West-Berliner Sanie-
rungsmaßnahmen zum Opfer. Allein die Altbauten an der Ecke Prinz-Georg-Straße/Ebers-
straße, blieben durch den engagierten Einsatz der Bewohner verschont.171 Die teilweise
prächtigen Altbauten an der Dominicusstraße, die den Krieg unbeschadet überstanden
haben, wurden bereits in den 1960er Jahren im Zuge einer Straßenverbreiterung abgeris-
sen und durch Neubauten ersetzt. Sie dienten der sich hinter den ehemaligen Altbauten
befindlichen Schlossbrauerei Schöneberg, als Büro und Lagerhalle.172 Seit 1954 wurde die
dort seit 1871 ansässige Brauerei als eine Tochtergesellschaft der Berliner Kindl-Braue-
rei AG (seit 1959 als „Berliner Bärenbier Brauerei“) geführt.173 Neben ihrem Hauptsitz in
Neukölln (auf dem Rollberg in Rixdorf) verfügte die Kindl-Brauerei damit über zwei Brau-
ereistandorte innerhalb Berlins. Den Standort in Schöneberg musste sie jedoch 1973 im
Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen aufgeben. Parallel dazu wurde eine Erweiterung
der Produktionsstätte in Neukölln um 50 % anvisiert, deren Genehmigung bei den Be-
zirksämtern in Neukölln und Schöneberg unter Vorlage eines umfassenden Konzepts für ei-
nen Wohnungs-und Geschäftskomplex des Architekten Waldemar Poreike erteilt wurde.174
Das Projekt erweckte beim Senat umso mehr Interesse, da die Brauerei eine Zusammen-
arbeit mit einem vor Ort tätigen Sanierungsträger, der „Stadt und Land“, im Rahmen des
öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus in Erwägung zog175. Die zentrale und gut an-
geschlossene innerstädtische Lage des Gebietes, die große Fläche des Grundstücks, frei
für eine uneingeschränkte Neubebauung im Rahmen des öffentlich geförderten sozialen
Wohnungsbaus zu einer Zeit als die gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften noch
maßgebliche Träger des Wohnungsbaus in West-Berlin waren176, passte hervorragend in
das wohnungspolitische Programm der sozialliberalen West-Berliner Politik. Letzten Endes
wurde eine Projektübergabe an die GSW und nicht an die „Stadt und Land“ vereinbart. Zu
den Ursachen liegen keinerlei Informationen vor.
169 Vgl. Bauarchiv TS, HA I/1, Auftragserteilung, vom 05.11.1970
170 Vgl. ebd. HA I/16, Rote Akte, Genehmigung zur Abräumung der Grundstücke Feurigstraße 42-45 vom
11.12.1974
171 Vgl. Beobachtungsprotokoll II, Anhang II, S. LXXXI
172 Vgl. ebd. HA I/25, Rote Akte, Anerkennung einer städtebaulichen Maßnahme, Anhang 1: „Plan im
Maßstab 1:1000 der die Grenzen des Vorhabens und die Eigentumsgrenzen, die Bebauung und das Erschlie-
ßungssystem in seinem jetzigen Bestand zeigt“ vom 04.12.1974
173 Vgl. ebd. HA III/54-56, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978 um 15.00 Uhr, eingegangen am 14.03.1978
174 Ebd. HA I/32, Neubau einer Wohn-und Geschäftsgruppe in Berlin-Schöneberg, Begründung und geplan-
te Absichten vom 05.12.1973.
175 Ebd.
176 Experteninterview I, Anhang I, S. LXI.
46
Die Übernahme des Projektes durch das große unter städtischer Kontrolle befindliche
Wohnungsunternehmen, das einen Betreuungsvertrag mit ihrer ehemaligen Tochtergesell-
schaft „Stadt und Land“ hatte, der erst 1985 auslief177, ist nachvollziehbar.178 Interessant
bleiben die Motive der GSW, ein Wohnkonzept, das mit den bisherigen Zeilenbauten der
GSW nichts gemein hat und dessen Architekt, zu übernehmen.179 Nach Aussagen ehema-
liger Mitarbeiter verlief die Zusammenarbeit reibungslos.180 Es könnte das überzeugende
Konzept gewesen sein, das der damaligen politischen Zielsetzung des Senats entsprach,
„optimales Wohnen im innerstädtischen Bereich“181 zu schaffen. Wie erläutert, bedarf es im
innerstädtischen Bereich anderer Wohnkonzeptionen als an den städtischen Randgebie-
ten. Auch Waldemar Poreike verweist auf den Umstand der dichteren Bebauung als Grund
dafür, „den Einwohnern innerhalb ihrer Wohnungen einen größeren individuellen Spielraum
177 Hanauske, 1999, S. 67.
178 Bauarchiv TS, HA I/85, Vermerk zur Besprechung vom 31.07.1974 und HA I/87, Mitteilung über Kaufver-
trag mit Kindl-Brauerei am 05.07.1974 vom 02.09.1974.
179 Ebd.
180 Experteninterview II, Anhang I, S. LXIV.
181 Ebd. HA III/54-56, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978, eingegangen am 14.03.1978.
Abb. 3, rechts
Prachtbauten an der
Dominicusstraße, Ecke Feurigstraße,
1960 [©Landesarchiv Berlin, F Rep.
290 (01) Nr. 0068791 / Fotograf: Bert
Sass.]
Abb. 4, links
Straßenbauarbeiten an
der Dominicusstraße, 1960
[©Landesarchiv Berlin, F Rep. 290
(01) Nr. 0068789 / Fotograf: Bert
Sass. ]
Abb. 5
Prachtbauten an der
Dominicusstraße, Ecke Feurigstraße,
1960 [©Landesarchiv Berlin, F Rep.
290 (01) Nr. 0068791 / Fotograf: Bert
Sass.]
3.4 Bauausführung und Bauprozess
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
47
und vor allem erweiterte Freiluft- und kleinere Grünzonen zu bieten“182, die ihn letztendlich
zu der „partielle[n] Terrassenbebauung“183 angeregt hat.
Obwohl eine „grundsätzliche Bereitschaft“184 bestand, das Projekt zu realisieren, war der
Senat von der Konzeption lange Zeit nicht überzeugt. Zahlreiche Beanstandungen und
Forderungen weisen auf das starke Interesse der Politik an diesem Projekt hin, mit dem die
Bezirksämter zugleich infrastrukturelle Defizite ausgleichen wollten. Zunächst stimmt der
Senat der Projektübernahme nur unter der Bedingung zu, dass die GSW und der Architekt
„bei der Gesamtplanung die Konzeptionen und Auffassung der Bezirksverordneten und
sonstigen Gremien“ insoweit berücksichtigen, als „das handwerkliche Kleinbetriebe für den
örtlichen Bedarf eine Unterkunft erhalten sollen, eine Kindertagesstätte miteinzuplanen ist,
Altenwohnungen, Wohnungen für Schwerbeschädigte und eine Polizeiunterkunft unterge-
bracht werden sollen.“185 In einer weiteren Besprechung vom 02.12.1974 wurde zusätzlich
die Einbindung einer dreizügigen Grundschule für 525 Schüler, einer Kindertagesstätte mit
180 Plätzen und Spielplätzen verlangt. Im Frühjahr 1975, zwei Jahre nach Planungsbeginn,
setzte sich die Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen zum ersten Mal für den
Erhalt der Altbausubstanz Ecke Prinz-Georg-Straße und Ebersstraße ein, verweist aber auf
die mögliche Entfernung der Seiten- und Gartenhäuser bei ungünstigen „Belichtungs- und
Besonnungsverhältnissen“186. „Das Bebauungskonzept entlang der Prinz-Georg-Straße
und an der Blockecke zur Feurigstraße soll in einer geschlossenen Form dem Charakter
des Blockrands, wie er durch die Altbebauung gebildet wird, angepasst werden. Der Bau-
riegel in der Blockmitte ist ohne negative Beeinflussung an die Altbebauung anzuschlie-
ßen.“187 Letzten Endes wird Einigung über die Unterbringung barrierefreier Wohnungen für
Menschen mit schwerer Behinderung und älterer Bewohner sowie einer Kindertagesstätte
an der Ebersstraße, den Erhalt der Straßenfront (nicht der Hinterhöfe) an der Prinz-Ge-
org-Straße, Ecke Ebersstraße und die Deckung der für die Umgebung erforderlichen Spiel-
182 Ebd. HA I/38, Neubau einer Wohn-und Geschäftsgruppe in Berlin-Schöneberg, Allgemeines vom
06.12.1973.
183 Ebd.
184 Ebd. HA III/54-56, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978, eingegangen am 14.03.1978.
185 Ebd. HA I/85, Vermerk zur Besprechung am 31.07.1973.
186 Ebd. HA I/105, Ergebnisniederschrift über die Besprechung am 05.03.1975.
187 Ebd.
Abb. 6
Berliner Bärenbier Brauerei, 1965 [©Landesarchiv Berlin, F Rep.
290 (03) Nr. 0267177 / Fotograf: k. A.]
Abb. 7
Berliner Bärenbier Brauerei, 1965 [©Landesarchiv Berlin, F Rep.
290 (03) Nr. 0267177 / Fotograf: k. A.]
48
platzflächen erzielt.188 Die ursprünglich geplante „arena-ähnliche Bebauung“189, bei der alle
Terrassen dem ruhigen Innenbereich zugekehrt sind, mit einem sich von „Südwesten nach
Nordosten durch die Blockmitte erstreckenden Baukörper“190 sowie einen diesen Baukör-
per kreuzenden Bauriegel mit Höhenstaffelung, wurde durch die mehrfachen Änderungen
in ihrem Charakter erheblich beeinträchtigt und besaß damit nicht mehr die einstige ge-
schlossene Präsenz. Die Wohnungszahl musste von rund 600 auf 563 Wohnungen redu-
ziert werden. Die anfängliche Idee einer kostengünstigen Unterbringung von Pkw-Stellplät-
zen in den breiten Basen des Gebäudekomplexes wurde zunächst skeptisch betrachtet,
im Nachhinein aber positiv und auch heute noch als ein großer Pluspunkt bewertet. Das
abschließende Konzept wurde im August 1976 genehmigt191, was den geplanten Baube-
ginn um ein halbes Jahr verschob. Öffentlich finanziert wurde das Projekt im Rahmen des
Wohnungsbau-Programms 1977 (öffentlich geförderter sozialer Wohnungsbau) mit Mitteln
der Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin mit rund 40 Mio. DM, bestehend aus Aufwendungs-
darlehen (ein Drittel) und Aufwendungszuschüssen (zwei Dritteln).192
188 Ebd.
189 Ebd. HA III/54-56, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978, eingegangen am 14.03.1978.
190 Bauarchiv TS, HA I/105, Ergebnisniederschrift über die Besprechung am 05.03.1975.
191 Ebd. HA III/54-56, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978, eingegangen am 14.03.1978.
192 Unterlagen der Abteilung Vertragsmanagement/ Mietentwicklung, GSW Immobilien AG ,Bewilligungs-
bescheid vom 27.06.1978.
Abb. 8
Luftaufnahme des Brauereigeländes von 1969 [©Landesarchiv Berlin, F Rep. 290 (02) Nr. 0005312_C / Fotograf: Ludwig Ehlers.]
3.4 Bauausführung und Bauprozess
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
49
Öffentliche Diskussionen wurden im Planungsprozess der „Schöneberger Terrassen“ wie
auch bei allen anderen sozialen Wohnungsbauprojekten der 60er und 70er Jahre nicht in
Erwägung gezogen sie waren wahrscheinlich sogar unerwünscht. Wenn auch die Heran-
gehensweise der Sanierungsträger in Altbauquartieren nicht gutgeheißen wurde und nach
Aussagen eines Erstbewohners der „Schöneberger Terrassen“ auch vereinzeltes Engage-
ment zum Erhalt der Altbauten und der historischen Brauerei hervorrief, blieb der Wider-
stand relativ gering.
3.5 Baubeschreibung
3.5.1 Die Anlage und ihre öffentlichen Räume
Innerhalb des Stadtgefüges im Bezirk Schöneberg nimmt das Baugrundstück der „Schö-
neberger Terrassen“ eine zentrale Lage ein. Das Grundstück umfasst ca. 30.387 m² und
wird gerahmt von der Feurigstraße, der Prinz-Georg-Straße, der Ebersstraße und der Do-
minicusstraße, eine Ein- und Ausfallstraße, die als wichtige Verbindung von der westlichen
Innenstadt in die Schöneberger Randbezirke und mit dem Übergang in den Sachsendamm
als Anschlussstelle an den Stadtring und an die Westtangente fungiert. In der unmittel-
baren Umgebung des Baublocks befindet sich das seit 1949 als West-Berliner Regie-
rungssitz dienende Rathaus Schöneberg, das während der Teilung das politische Zentrum
West-Berlins war. Die Nähe des Baugrundstücks zum Rathaus mag vielleicht ein Grund für
das große Interesse des Senats an diesem Projekt gewesen sein. Aus der Vogelperspek-
tive lehnen sich die auf einem trapezförmigen Grund liegenden „Schöneberger Terrassen“
an die unmittelbar angrenzende, zum großen Teil geschlossene Blockrandbebauung an,
wahrt dabei jedoch eine eigene, in einem Zuge geplante einheitliche städtebauliche Figur.
Diese entsprach zunächst einer arena-ähnlichen Bebauung, deren Öffnungen zu den In-
nenhofbereichen sowie dem Straßenland außerhalb des Geländes eine engere Beziehung
oder auch Einbindung des vorhandenen Kiezlebens ermöglichen sollte, zumal die in den
Abb. 9
Modell des ersten Entwurfs von W. Poreike von 1975 [Bauarchiv TS, HA I]
50
Innenhöfen liegenden Spielflächen auch als Ausgleich für fehlende Spielplätze in der Um-
gebung gedacht waren. Die städtebauliche Dominante, in Form einer leicht hügelähnlichen
Staffelung des von Südwesten nach Nordosten durch die Mitte verlaufenden Bauriegels
und des dazu kreuzenden von Südost nach Nordwest verlaufenden Baukörpers (soge-
nannte „Mittelspange“)193 mit bis zu elf Geschossen an den Schnittpunkten, gewährte die
nötige Dichte zur Unterbringung der erwünschten mind. 600 Wohnungen. Sie ist jedoch nur
im Blockinneren und aus der Luft zu erkennen und bildet kein die umgebende historische
Bebauung störendes Element (siehe Abbildung 12). Im Zuge des Bauprozesses wurde die
Mittelspange in ihrer Silhouette stark verändert und verkürzt, sodass diese nur noch den
hinteren Innenhof zerschneidet (siehe Abbildung 14). Wie im überarbeiteten Entwurf von
1980 (siehe Abbildung 14) angegeben, wurde der Wohnkomplex, der sich in fünf Gebäu-
deteile gliedert, in Bauabschnitten genehmigt und umgesetzt. Bauabschnitt A und B sowie
der Querriegel C, D und E sind am Verlauf der Dominicusstraße ausgerichtet, während
der Baukörper F parallel zur Ebersstraße verläuft. Der abschließende Baukörper I wurde
zu Gunsten der Altbaufronten und einer Kindertagesstätte nicht umgesetzt. Um den damit
wegfallenden an der Ebersstraße liegenden Durchbruch auch an der Feurigstraße auszu-
gleichen, wurde auf einen durch das gesamte Gebäude verlaufenden Durchbruch verzichtet
und lediglich eine Toreinfahrt im Erdgeschoss eingerichtet. Die Seiten- und Gartengebäude
der Altbauten an der Prinz-Georg-Straße, Ecke Ebersstraße wurden bis auf einen Seiten-
flügel an der Ebersstraß 18, der einen zufriedenstellenden Abschluss bzw. Übergang zu
dem dazu gespiegelten Kindergartengebäudes ermöglichte, entfernt. Sechs Zugänge zum
Blockinneren, ein mittig an der Dominicusstraße gelegener überbauter „Haupteingang“,
jeweils zwei gegenüberliegende offene Seiteneingänge an der Feurigstraße und der Ebers-
straße sowie die Toreinfahrt an der Feurigstraß 48 öffnen den Baukörper und die sozialen
Inrfrastrukturen zu den baulichen und sozialen Strukturen des Quartiers. Die detaillierte Ge-
staltung der Innenhöfe mit aufwendiger Bepflanzung, Bolzplätzen, Ballspielwänden, Spiel-,
Turn- und Sportgeräten, Wasserflächen und Liegewiesen, Sandkästen, Malwänden und
einem Puppentheater, Tischtennisplatten, Rollschuhbahnen und anderen multifunktionalen
Spielflächen wurde mit einer eigens für die „Schöneberger Terrassen“ geschaffenen Brun-
nenskulptur gekrönt („Terrassenbrunnen“, 1987 von Paul Brandenburg). Ihre Gestaltung
und Modellierung spiegelt die Eigenart der „Schöneberger Terrassen“ wider. Alle Innenhöfe
sind durch breite Durchgänge in den Bauköpern E und F miteinander verbunden.
193 Bauarchiv TS, HA I/114, Aktenvermerk zur Besprechung am 30.04.1975.
3.5 Baubeschreibung
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
51
Abb. 10
Erster Entwurf von W. Poreike von 1975 [Bauarchiv TS, HA I]
Abb. 11
Übersichtsplan des Erdgeschosses [Bauarchiv TS, HA I]
52
Abb. 12
Überarbeiteter Entwurf mit Altbauten (Prinz-Georg-Straße, Ecke Ebersstraße) und deren entkerntem Blockinneren von 1980
[Bauarchiv TS, HA V/2 vom 29.04.1980]
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
53
Tabelle 3: Baudaten im Überblick (Stand von 1978 zum Richtfest am 09.03.1978):
Grundstücksgröße Ca. 30.387 m²
Anzahl der Neubauwohnungen
Zahl der Altbauwohnungen
563 WE (14 Zimmerwohnungen)
Davon:
56 WE Altenwohnungen
45 WE „Alte Menschen“
11 WE Wohnungen für „Schwerbe-
hinderte“
13 WE Rollstuhlbenutzer
65 WE
Davon Besetzungsrecht Land Berlin 385 WE
Fördermittel/-programm WBK insg. ca. 77,103 Mio. DM,
1/3 Aufwendungsdarlehen
2/3 Aufwendungszuschuss
(Förderung pro Wohnung: 137,000 DM)
Wohnungsbau-Programm 1977
(Öffentlich geförderter sozialer Wohnungs-
bau)
Wohnfläche Ca. 36.851,14 m²
Gewerberäume Insg. 12 gewerbliche Räume:
1 Lebensmittelladen,
1 Gaststätte,
1 Friseur,
1 Optiker,
Arztpraxen
Gewerbeflächen Ca. 3.016,15 m²
Stellplätze 330
Umbauter Raum Ca. 228.000 m²
Geschossflächenzahl (ohne Garagen) 1,98
Baukosten gesamt 96 Mio. DM, davon Gebäudekosten:
62,5 Mio DM (zuzgl. 3 Mio. DM für die
Modernisierung der Altbaufronten)
Kaltmiete je m²
Wohnfläche
Gewerbefläche
4,50 DM (alle Wohnungen werden im sozi-
alen Wohnungsbau errichtet und öffentlich
gefördert)
18,80 DM
Geschosszahl 6–11
Baubeginn Herbst 1976
Gesamtfertigstellung Ende 1979 (mit Modernisierungsmaß-
nahmen erst 1981)
[Quelle: eigene Darstellung, zusammengetragen an Hand von HA III/54 –56, Erläuterungen für das
Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am 09.03.1978 vom 14.03.1978, in: Bauakten TS,
Dokumenten des Archivs der GSW und Unterlagen der Abteilung Vertragsmanagement/ Mietentwicklung der
GSW Immoblien AG.]
54
3.5.2 Die Außenarchitektur und Gestaltung
Nach eingehender Analyse des Wohnkomplexes und der vielfältigen Architekturströmun-
gen zum Ende der 60er Jahre üben die zunächst idyllisch anmutenden „Schöneberger
Terrassen“ eine gewisse Faszination aus. Bei näherer Betrachtung ihres Baukörpers in sei-
nen gesamten Ausmaßen gleichen sie einem gigantischen (Raum-) Schiff. So vermitteln
die Baukörper A und B mit ihren an den Ecken stark abgeflachten Kanten den Bug, der
sich der Länge nach bis zur Prinz-Georg-Straße hin verjüngt (Heck) und dem sich in der
Mitte aus einzelnen Wohneinheiten auftürmenden Baukörper (Brücke), das naheliegende
Bild eines Schiffes, das sich unter Berücksichtigung des vorgegebenen Blockgrundrisses
und der angrenzenden Bebauung (dennoch) aus dieser „richtungsweisend“ erhebt (sie-
he Abbildung 11). Sowohl in seinen baulichen Ausmaßen als auch in seiner Materialität
und den dafür angewandten Techniken verweisen die „Schöneberger Terrassen“ auf den
Fortschrittglauben in der Architektur wie auch in der Gesellschaft, obgleich sich die große
Zeit der Megastrukturen („Megayear“, 1964)194 bereits dem Ende näherte. Das Projekt ent-
spricht demnach weniger dem allgemeinen ästhetischen Bedürfnis nach den schlichten,
klaren Formen des Funktionalismus der 20er/30er Jahre oder nach der leichten Eleganz
der Bauten der 50er Jahre, sondern gründet vielmehr auf dem damaligen Verlangen nach
Fortschritt und Rationalität. Damit gliedert es sich wiederum exemplarisch in die rationellen
Überlegungen des sozialen Wohnungsbaus ein, auch wenn die „Schöneberger Terrassen“
keinen typischen sozialen Wohnungsbau der 70er Jahre repräsentieren. Neben der erkenn-
194 Banham, 1976, S. 70.
Abb. 13
Luftaufnahme von 1991
[Ausst. Kat. der GSW,
Fotograf: Wilhelmi,
Mechthild, 1999, S. 282]
3.5 Baubeschreibung
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
55
baren Anlehnung an die Konzeptionen der Megastrukturen, unter denen „Terrassenhäuser“
eine wichtige Rolle einnahmen195, verweist die interessante Staffelung der Wohneinheiten,
„einer Mischung aus Hügel- und Terrassenhaus“196, auf die Auseinandersetzung mit struktu-
ralistischen und funktionalistischen Ansätzen. Einerseits bieten die großzügigen Wohnungs-
und Terrassengrundrisse, die insbesondere bei den Dachwohnungen recht flexibel sind,
überschaubare Wohn- und Lebenseinheiten, die in Kombination mit den begrünten und ru-
higen Innenhöfen „optimales innerstädtisches Wohnen“ ermöglichen. Andererseits scheint
hier auch eben dieses über allem stehende politische Ziel, das zugleich zu erschwing-
lichen Preisen umgesetzt werden musste, formgebende Wirkung zu entfalten. So ließen
sich zum Beispiel die großen Terrassen am geschicktesten und ohne Einbußen hinsichtlich
der Belichtungsverhältnisse durch eine Staffelung der Wohneinheiten erzielen, deren Indi-
vidualität mit Hilfe des „Modulwesens“197 erreicht wurden, so wie es auch die Vertreter der
Megastrukturen und die Strukturalisten vormachten. Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel
wurde auf eine Unterkellerung für Tiefgaragenplätze verzichtet. Die Staffelung bot auch hier
gewisse Vorteile, da sich die breite Basis der Terrassengebäudeteile hervorragend für die
kostengünstige Unterbringung von Parkplätzen eignete, die ebenerdig von der Straße aus
zugänglich sind. Somit wurde auf der einen Seite nach einheitlichen, höheren Konzepten
gestrebt, auf der anderen Seite musste der Wohnungsbau in einem erfassbaren und zu-
gleich finanzierbaren Rahmen bleiben. Erfassbar oder erlebbar wurde der Wohnkomplex
nicht nur durch seine geschichteten Terrassenwohnungen – von denen sich je nach Lage
und Ausrichtung der Terrasse immer wieder neue und interessante Blicke boten und Schat-
tenwürfe entwickelten, die die Komplexität der „kleinen Makrostruktur“198 erst erkennen
lässt. Die Bemühungen um Übersichtlichkeit und Überschaubarkeit werden auch aus den
Gliederungselementen, wie farbigen Treppenhaustürmen und zurückspringenden Gebäu-
195 Ebd., S. 134 ff.
196 Buttlar/Wittmann-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, S. 335.
197 Buttlar/Heuter, 2007, S. 59.
198 Buttlar/Wittmann-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, S. 335.
Abb. 14
Eckbetonter Blockabschluss (Dominicusstraße, Ecke Feurigstraße), 1988 [GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
56
deteilen199, Loggien, flexibel nutzbaren und gestaltbaren Innenhöfen und unterschiedlichen
Geschosshöhen der einzelnen Baukörper deutlich. Ebenso wurde bei der Fassadengestal-
tung, die einerseits die massiven plastischen Betonfertigbauteile betont und andererseits
mit kräftigen Grün-Rot-, und Blautönen auf eine gewisse Dynamik abzielte, besonderer
Wert auf Variation gelegt. Mit sich abwechselnden „hellgrauen Kieselwaschbetonflächen
und plastischen Sichtbeton-Fertigteilen“200 sowie einem ansprechendem Farbkonzept201
strebten Architekt und Bauherr eine verstärkte Orientierung aber auch Identifizierung der
Bewohner mit ihrer Wohnumgebung an. Neben einzelnen einfarbig gestalteten Gebäude-
teilen, (Fensterrahmen und Balkonbrüstungen) sah es ein mit „farbigen Ornamenten ver-
sehenes Band“202 (siehe Abbildung 42) an den Terrassen- und Loggieninnenwänden und
entlang der Außenbänder der Garagen und in den Fluren vor. Ähnlich dem Farbkonzept,
mit dem sowohl Individualität (unterschiedliche Farbtöne zur Verzierung der Balkonwangen)
als auch Einheitlichkeit (durch ein den Block umgebendes Band aus Ornamenten) zum
Ausdruck kommen, erfolgte auch eine Modulierung der den Block eingrenzenden Außen-
fassade. In ihrer schlichten bis zur „Berliner Traufhöhe“ reichenden Fassadengestaltung
trat sie weder in Konkurrenz mit der gegenüberliegenden Bebauung noch nahm sie eine
dominierende Stellung zu den angrenzende Altbauten in der Prinz-Georg-Straße ein. Ge-
schickt wurden der zurückgesetzte und so weniger hervorstechende Neubau an die davor
gelagerten Altbauten herangeführt und die dafür vorspringende Ecke als Loggien ausge-
baut. Auch wenn der Kontrast hart erscheinen mag, bleiben Neu und Alt ihren speziellen
historischen und künstlerischen Eigenarten treu (siehe Abbildung 47). Auch die Eckgestal-
tung des Neubaus nimmt Bezug auf die abgeschrägte, bei den benachbarten Altbauten
wiederzufindende „Berliner Ecke“: Die an dem Schnittpunkt Prinz-Georg-Straße/Ebersstra-
ße weniger stark ausgeprägte Ecke wird am Schnittpunkt Feurigstraße/Prinz-Georg-Straße
gespiegelt, während sich die an der Dominicusstraße/Feurigstraße stärkere Abschrägung
an die diagonal gegenüberliegenden Bebauung anlehnt, deren „Piazetta-ähnliche bauliche
199 Bauarchiv TS, HA I/242, Farbgestaltung der Fassaden, Besprechung vom 26.04.1977.
200 Ebd., HA I/59, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978.
201 Ebd., HA II/242, Farbgestaltung der Fassaden, Besprechung vom 26.04.1977.
202 Ebd., HA II/243.
Abb. 15
Fassadengestaltung im Erdgeschossbereich [Fotograf: Petra Mainka, 2017]
3.5 Baubeschreibung
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
57
Straßenerweiterung“203 für gastronomische Betriebe geeignet schien204 (siehe Abbildung
22). So entstanden neben dem Haupteingang an der Dominicusstraße zwei weitere sich zu
Straßenkreuzungen hin öffnende Eingänge, denen durch Vor- und Rücksprünge der seitlich
angrenzenden Wohnungen und dem sich mittig auftürmenden Treppenhaus eine starke
Gewichtung im Straßenraum zufällt. Ihre Dominanz wird aber durch die zurückgesetzte
Außenfassade gemindert. Durch Auskragungen im 1. OG ließen sich auch entlang der
Dominicusstraße große Loggien umsetzten, deren Vorteile auf Grund der Ausrichtung zur
Hauptverkehrsstraße jedoch ungenutzt bleiben. Die auskragende Balustrade der Loggien,
die sich wie ein breites Band über die gesamte Fassadenlänge des Blocks erstreckt, dien-
te den an der Dominicusstraße gelegenen Dienstleistungseinrichtungen zugleich als eine
galerieähnlichen Überdachung. Das massive Band aus Fertigbetonplatten ist nur über dem
Haupteingang unterbrochen, während die zurückgesetzten Treppenhaustürme ebenfalls
von den Loggienwänden eingefasst sind.
3.5.3 Die Baukonstruktion
Die Faszination für terrassenförmige Megastrukturen, wie sie auch in den Entwürfen der
Metabolisten wiederzufinden sind, waren gerade nach dem Jahrzehnt der ersten Mondlan-
dung Ausdruck der „typischen Überschätzung zukünftiger Techniken“205. In Verbindung mit
der einem Science-Fiction Strip gleichenden (Raum-) Schiffform des Wohnkomplexes, kon-
struiert aus industriell gefertigten Bauelementen, spiegeln die Schönberger Terrassen eine
Technikfaszination wider. Zur gleichen Zeit wurde allerdings auch an auf terrassenförmigen
Wohnbauten aufbauenden Konzepten gearbeitet, die ganz andere Ziele verfolgten: „Von
unten her“ entwickelt, sollte das Terrassenhaus, wie bereits erwähnt, eine „Synthese zwi-
schen dem Wohnen im Einfamilienhaus und dem Wohnen im Geschosswohnungsbau bei
möglichst ökonomischer Nutzung des verfügbaren Baulands“206 bilden. Die an Wohn- und
Schlafräumen angrenzenden Terrassen bieten ein hohes Maß an Privatheit und Ungestört-
heit. Sie vereinen so Überlegungen zum gesellschaftlichen Zusammenleben in Megastruk-
turen und zugleich deren individuelle Lebensgestaltung innerhalb privater Rückzugsorte.
Das Konstrukt der Terrassenhäuser baut dabei auf den Überlegungen des bereits um 1928
von Walter Gropius entworfenem „Wohnberg“207 (siehe Abbildung 48) oder auch der be-
kannteren „Wohnhügelvisionen“ von Erich Schneider-Wessling208 (1965) auf (siehe Abbil-
dung 49). Ein interessantes Beispiel hierzu lässt sich in Berlin Charlottenburg finden. Die
Terrassenwohnanlage gewährt unter Ausnutzung einer steilen Uferböschung am Rupen-
horn und der „ineinander geschachtelten Einzelbaukörper“209 von jeder Wohnung einen
freien Blick auf die Havel unter Wahrung der Privatsphäre auf den Terrassen.
Ähnlich den Wohnhügeln bieten auch die Terrassenhäuser den Vorteil der gleichmäßig
guten Belichtung aller meist nach Südosten und Südwesten ausgerichteten Wohnungen. Ihr
innerer Kern bleibt jedoch zum Wohnen ungenutzt. In den „Schöneberger Terrassen“, wie
203 Ebd., HA I/37, Neubau einer Wohn-und Geschäftsgruppe in Berlin-Schöneberg, Allgemeines vom
06.12.1973.
204 Ebd.
205 Harlander, S. 327.
206 Faller u. a., 1973, S. 39.
207 Banham, 1976, S. 203.
208 Buttlar, 2007, S. 60 f.
209 Buttlar/Wittmann-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013, S. 328.
58
auch in anderen typischen Terrassenhäusern, wurden die schlecht belichteten Hohlräume
dagegen als Vorteil verstanden und mit Mietkellern, Gemeinschafts-, Spiel- und Fitnessräu-
men, einem eigenen Schwimmbad (das allerdings nie als solches genutzt wurde) und meh-
reren Waschküchen bestückt. In der verbreiterten Basis dagegen wurden neben Räumen
für die Haustechnik Fahrrad- und Kinderwagenräume, Müllräume sowie Pkw -Stellplätze
geschaffen, deren Stellplatzbreite in der Gebäude- und Grundrissplanung die Stellung der
tragenden Pfeiler vorgab. Eine aufwendige und teure Unterkellerung des Gebäudes zur
Unterbringung von Mietkellern und Tiefgaragenplätzen konnte damit vermieden werden.
Einzig die schmalen und ungenügend beleuchteten innen liegenden Flure zur Erschließung
der Terrassenwohnungen werden häufig als unangenehm empfunden (siehe Abbildung
16). Die Terrassenhäuser sind allerdings nicht mit Straßenüberbauungen wie der Autobahn-
überbauung an der Schlangenbader Straße zu verwechseln, die auf einem sogenannten
„A-frame“ basieren, das als „shelving System“ (Regalsystem) für die Terrassenwohnungen
dient und über Transportwege gespannt wurde210 (siehe Abbildung 50).
Als Baumaterial in den „Schöneberger Terrassen“ wurden vorgefertigte Stahlbetonteile ver-
wendet, die in Stahlbeton-Schottenbauweise in Großflächenschalung oder in Montagebau-
weise von der Firma Imbau verbaut wurden, die seit den 60er Jahren zahlreiche Monta-
ge-Skelettbausysteme entwickelte.211 Die „Schöneberger Terrassen“ mit ihren dynamischen
210 Bahnham, 1976, S. 49.
211 Bauarchiv TS, HA I/59, Erläuterungen für das Bauvorhaben „Schöneberger Terrassen“ zum Richtfest am
09.03.1978.
Abb. 16
Montage der vorgefertigten Plattenelementen (Gebäudeteil G) um 1977/78 [Ausst. Kat. der GSW, Fotograf: H. G.Esch, Köln, S. 283]
3.5 Baubeschreibung
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
59
Fassadengestaltungen aus „hellgrauen Kieselwaschbetonflächen und plastischen Sichtbe-
ton-Fertigteilen“212, die die Montagebauweise zusätzlich betonen, können als Beispiel einer
„seriellen Ästhetik“ herangezogen werden. Die Gestaltung ist hier insbesondere der konse-
quenten Anwendung von Fertigteilen, deren Fügung sowie deren angestrebter „künstleri-
scher Durchbildung des Baukörpers“213 geschuldet, die den klaren Einfluss brutalistischer
Strömung erkennen lässt. Dabei sind Bautechnik und Konstruktion an der Fassade gut
ablesbar, wie auch die Organisation und die Größe der einzelnen Wohnungen. Das an den
Brüstungselementen zu erkennende Montagesystem entfaltet eine eigene Ornamentik. Es
belebt die Fassade, zusammen mit den gestaffelten Terrassen im Innern des Komplexes,
vor- und zurückspringenden Gebäudeelementen (Loggien, Treppenhaustürme etc.), sich
wiederholenden aber doch abwechslungsreichen Fenstergrößen und ihrer Gliederung in
unterschiedlichen Abständen sowie dem Farbkonzept aus klaren intensiven Farbtönen. Ab-
gesehen von Fenstern, die den Terrassen und Loggien zugewandt sind, dienen die Fenster
als ein weiteres Gliederungselement, deren Pfosten selbst ein Teil der Fassade sind und
deren Rahmen aus Sichtbeton sich optisch vom Waschbeton abheben.
Als typisches Element der Moderne galt zudem das Flachdach214, an dem sich „Wand und
Dach […] übergangslos an der Dachkante“215 treffen. Die an den kubischen Formen des
Mittelmeerraums angelehnten gestaffelten Terrassenwohnungen mit Flachdach, die ab den
20er und 30er Jahren wieder aufgegriffen wurden, werden hier ganz im Sinne des popu-
lären Licht- und Luftkonzeptes als Sonnenterrasse genutzt. Neben der Staffelung und den
sich daraus ergebenden Vor- und Rücksprüngen, trägt auch die letzte Geschossfläche als
Dachterrasse erheblich zu der interessanten Silhouette der Baukörper bei. Diese Wohnun-
gen besitzen im Vergleich zu den darunterlegenden Geschossen gänzlich unterschiedliche
Grundrisse. Eine weitere Besonderheit ist der Übergang von Alt- zu Neubausubstanz in der
Prinz-Georg-Straße. Er gelingt durch einen sogenannten „Gelenkbau“, der die Altbauten
mit dem Neubaukomplex verbindet, indem er an die leicht gewinkelten Terrassenhäuser
der Gebäudeteile F und G ansetzt und diese im rechten Winkel an die Straße und gerade
an die angrenzende Bebauung heranführt. Der zurückgesetzte Neubau und der vorge-
lagerte Altbau werden so in dieselbe Flucht gebracht und die Divergenzen durch in un-
terschiedlichen Winkeln und Tiefen aufeinandertreffende Baukuben werden ausgeglichen.
Ohne weitere Betonung des Gelenkbaus durch anderweitige Nutzungen oder Materialien
schließt der Neubau an die Altbauten an, die auch in ihren unterschiedlichen Geschosshö-
hen keine Angleichung erfahren.
Im Gebäudeinneren einigten sich Architekt und Bauherr auf die Verwendung von Rigips-
wänden216 (doppelschaligen Gipskartonplatten) als Trennwände, die mit asbesthaltigem
Dämmmaterial verfüllt wurden. Die daraus resultierenden aufwendigen Sanierungsmaß-
nahmen werden im Folgenden noch näher beleuchtet. Die zur Hauptverkehrsstraße gerich-
teten Wohnungen erhielten gegen den Verkehrslärm schalldämmende Fenster.
212 Ebd.
213 Ebd., S. 80.
214 Faller u. a., 1973, S. 18: „Materialien und Methoden, die bei horizontaler Dachausbildung ausreichen-
den Feuchtigkeitsschutz und Wärmedämmung – auch wirtschaftlich – ermöglichten, gab es bis vor 1900
praktisch nicht“.
215 Heene, 1983, S. 41.
216 Bauarchiv TS, HA V/2 f., Beschreibung des Bauvorhabens vom 10.02.1976.
60
Abb. 17
Querschnitt von Bauteil D mit Fassadengliederung, 1977 [Bauarchiv TS, HA VIII vom 05.01.1977]
62
Abb. 18
Grundriss vom 3. Obergeschoss des Bauteils E mit großzügigen Terrassen,
Mietkellern und Gemeinschaftsräumen [Bauarchiv TS, HA IX vom 05.01.1977]
64
3.6 Bewertung der Architektur unter Berücksichtigung des Konzepts
Die Berliner Wohnungsbauunternehmen des sozialen Wohnungsbaus der 60er und 70er
Jahre werden bis heute mit der Annahme konfrontiert, dass sich soziale Missstände „vor-
rangig aus bestimmten Bau- und Siedlungsformen“217 ergäben. Wie allerdings H. Adrian in
„Wohnen in Berlin“ richtigstellte: „Hochhäuser und Beton machen weder arm noch anonym
noch kriminell.“218
Auch die Schönberger Terrassen können beispielgebend als Bestätigung dafür herange-
zogen werden. Sie werden zwar als einer der wenigen West-Berliner Plattenbauten ähnlich
problematisch eingestuft wie die großen Plattensiedlungen219 (z. B. die Gropiusstadt und
Märkisches Viertel), allerdings nehmen sie als Vorzeigeprojekt der 70er Jahre, mit dem
gezeigt werden sollte, dass „Aus Fehlern gelernt […]“220 wurde, gegenüber diesen eine
Sonderstellung ein. Einige ihrer herausragenden Qualitäten decken sich mit den Vorzügen
des Siedlungsbaus der 20er und 30er Jahre, in deren Dimensionen Dissoziierungsvorgän-
ge eher im Rahmen zu halten sind als in den unüberschaubaren Großsiedlungen, die zu-
dem unzureichend an das Zentrum angebunden waren und deren Lage daher eine gesell-
schaftliche Isolation und absehbare soziale Segregation förderte. Demgegenüber sind die
„Schöneberger Terrassen“ in einem intakten zentrumsnahen Quartier angesiedelt, inmitten
eines funktionierenden Systems an Beziehungen und Nachbarschaften, deren infrastruk-
turelles und kommunikationsförderndes Angebot an Cafés, Restaurants sowie öffentlichen
Einrichtungen sozialer Segregation vorbeugt. Darüber hinaus bieten das historische Stra-
ßennetz und seine Bebauungsstrukturen eine Orientierung im Raum und wichtige Identifi-
kationspunkte. Auch die gesamte Anlage kann mit ihrer dominierenden Mittelspange, die
den Komplex sowohl optisch als auch baulich zu einer Einheit verknüpft als Symbol für
die Stärkung der Gemeinschaft verstanden werden. Andererseits gewährleistet die unter-
schiedliche Ausrichtung der Wohnungen, die Stellung der einzelnen Gebäudeteile sowie
die verschiedenen Grundrisstypen trotz der einschränkenden Schottenbauweise flexible
Wohn- und Lebensformen. Die großen Terrassen bieten den Platz für eine „starke Familien-
orientierung im alltäglich privatisierten Leben“221, das durch die freizeitfreundliche Gestal-
tung der Innenhöfe auf einer nachbarschaftsorientierten Ebene erweitert wird und darüber
hinaus die Einbeziehung von „Licht und Freiraum in die Wohnung“222 ermöglicht. Jedes
Zimmer (ausgenommen Küche und Bad) öffnet sich dabei zur Terrasse oder hat zumin-
dest ein Fenster mit Blick auf den Innenhof. Ein Wegenetz durchzieht die Gebäude auch in
den Erdgeschossen und erschließt den gesamten Block. Nachteilig wirkt sich dagegen die
auf die Bebauungsdichte bezogen zu klein bemessene Grünfläche aus, die nicht nur den
Familien der „Schöneberger Terrassen“ dienen sollte. Sie war auch als Ausgleich für die
Unterausstattung von Spielplätzen in der Umgebung geplant.
217 Adrian, in: Juckel, 1999, S. 267.
218 Ebd.
219 Dies geht aus mehreren Unterlagen der GSW hervor: Laut der Bestandaufnahmen unterschiedli-
cher Siedlungs- und Mieterkennzahlen besitzen die „Schöneberger Terrassen“ im Vergleich mit anderen
GSW-Großsiedlungen ähnliche Probleme. Auch fallen die „Schöneberger Terrassen“ als West-Berliner sozia-
ler Wohnungsbau bei Bekanntmachungen bezüglich der Änderung von Förderbestimmungen in die Katego-
rie der Großsiedlung.
220 Bauarchiv TS, HA III/21, Berliner Morgenpost vom 12.02.1978 und auch o. V., 1978: „Wo früher Bier
gebraut wurde. Die ersten Wohnungen der Schöneberger Terrassen werden bezogen“
221 Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 270
222 Faller u. a., 1973, S. 26
3.6 Bewertung der Architektur unter Berücksichtigung des Konzepts
3 ENTSTEHUNGS- UND BAUGESCHICHTE DER SCHÖNEBERGER TERRASSEN
65
Für das Grundstück wurde begleitend zur Planung Baurecht in Form eines Bebauungs-
plans geschaffen. Die zunächst festgelegte GFZ von 1,5 sollte auf über das Doppelte ange-
hoben werden. Erst in langwierigen Diskussionen einigten sich der Bauherr und der Senat
auf eine GFZ von 1,98. Unabhängig von der Größe der Anlage sind die Bemühungen um
Geborgenheit und deren gestalterische Vielfalt nicht zu verkennen. Sie beweisen, dass die
Rückkehr zur Blockrandbebauung nicht zwangsläufig eine Einschränkung der Wohn- und
Lebensqualität mit sich bringen muss, auch wenn die Forderung nach mehr Licht und Luft
nicht für alle Wohnungen in gleichem Maße eingehalten werden konnte. Die in vielerlei Hin-
sicht „durchgestaltete“ Anlage in einer dicht bebauten Umgebung engt den für Jugendliche
bedeutsamen Freiraum für eigene Nutzungsaneignungen und den kreativen Umgang mit
der Umgebung ein.223 Selbst die zur freien Gestaltung gedachten „Malwände“ setzen einen
eingeschränkten, vorgegebenen Rahmen, in dem die Kreativität stattfinden soll bzw. darf.
Gestalterisch setzen die Architektur und deren Farbkonzept zur Fassadengliederung iden-
titäts- und orientierungsfördende Akzente, die sich vom monotonen funktionalistischen Zei-
lenbau abheben und „emotionale Besetzung[en]“ 224 zulassen. Das farbige mit Ornamenten
versehene Band, das sich um den gesamten Block zieht und ähnlich wie die Mittelspange
die Anlage zusammenhält, soll die Identifikation fördern und damit eine gewisse Verbun-
denheit mit dem Wohnort. Auch im Inneren der Gebäude bietet der charakteristische Auf-
bau der gestaffelten Bauteile genügend Platz für gemeinschaftsfördernde, den hausinter-
nen Kommunikationsprozess intensivierende und den Alltag erleichternde Einrichtungen,
die über die großstädtische Dichte hinwegtäuschen. Konzeptionen dieser Art lassen sich
bereits 1923 in dem Entwurf des „Grand- Hotel Babylon“ von Adolf Loos für Paris wieder-
finden, bei dem ebenfalls Gemeinschaftsräume im Hohlraum des Körpers untergebracht
sind.225 Ein weitaus bekannteres Projekt mit ähnlich hohen Ansprüchen an Wohnbauten
innerhalb des sozialen Wohnungsbaus repräsentiert der Wohnpark Alt Erlaa in Wien von
Harry Glück. Der von Glück bevorzugte Wohnbautypus, das städtische Terrassenhaus,
verfügt ebenfalls über zahlreiche Freizeit- und Gemeinschaftseinrichtungen, unter ande-
rem einem Dachschwimmbad.226 Zu berücksichtigen ist, dass die „fortschrittliche, innova-
tive“ Idee eines Terrassenhauses ein höchst unausgewogenes Verhältnis von überbautem
223 Vgl. Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 271 f.
224 Ebd., S. 271
225 Faller u.a., 1973, S. 26.
226 Seiss, 2014, S. 7-8.
Abb. 19
Vorderer Innenhof mit Terrassenbrunnen, 1988
[GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
Abb. 20
Terrassierte Mittelspange von oben, 1988
[GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
66
Volumen und nutzbarer Wohnfläche zur Konsequenz hat, die sich mit der Unterbringung
großzügiger Gemeinschaftseinrichtungen und Pkw-Stellplätzen in innerstädtischer Lage
günstig begründen lässt. Sie verliert jedoch an Überzeugungskraft, wenn diese Bauteile
ihren Zweck nicht erfüllen bzw. ungenutzt bleiben. Hierzu zählen auch die in den durch
Mittelgänge erschlossenen Terrassenhäusern innen liegenden und dadurch unzureichend
belichteten Flure, die nur wenig Aufenthaltsqualität bieten und als wertvoller Raum zur
Knüpfung nachbarschaftlicher Beziehungen unbrauchbar sind.
Ein weiterer, seit dem Reformwohnungsbau unentbehrlicher Vorsatz ist die ausreichende
Besonnung und Belüftung aller Wohnungen. Die historisch bedingte Blockrandbebauung
und das Wohnkonzept, das kleinere Wohneinheiten an der Hauptstraße, größere Familien-
wohnungen dagegen in den zu den ruhigen Innenhofbereichen gewandten Wohnungen
vorsah, verhinderte jedoch eine vollständige Durchsetzung dieses Prinzips. Abbildung 29
zeigt im Hintergrund die Lage der weniger vorteilhaften Nordwohnungen. Ebenso nachtei-
lig wirken sich die dunklen Ecksituationen für die Wohnungen aus, welche überall da ent-
stehen, wo zwei Gebäude eine Ecke oder eine T-Verbindung bilden. Die dagegen für die
innerstädtische Lage vorteilhaften ruhigen Innenhofbereiche sind das Resultat einer strin-
genten Schließung der für die 70er Jahre eher typischen offenen Ecken. So wird nur das an
der Dominicusstraße gelegene Vorderhaus mit Verkehrslärm und Straßenschmutz belastet.
Der umfassende „gemeinschaftsfördernde Ansatz“, der auch heute noch richtungsweisend
für zahlreiche beispielgebende, qualitätvolle Wohnbauprojekte innerhalb des sozialen Woh-
nungsbaus steht, vermittelt tatsächlich den Eindruck eines Projektes, bei dem aus Fehlern
der Vergangenheit gelernt wurde und kann daher als Vorzeigeprojekt dienen. Mit all ihren
Vorzügen vermitteln die Schöneberger Terrassen weniger den Eindruck eines Sozialbaus
als vielmehr eines privilegierten Wohnkomplexes, deren qualitativ hochwertige Wohnungen
auch einkommensschwächeren Bewohnerschichten aufgrund der bezahlbaren Mieten of-
fen stehen. Die sich dabei im Inneren des Komplexes verbergende Makrostruktur ist einer-
seits das Resultat einer aus einem Guss entwickelten städtebaulichen Figur, andererseits
ist sie in einer Fassadengestaltung begründet, die sich eher aus funktionalen Überlegun-
gen ableitet als aus ästhetischen Gesichtspunkten. Dies wird besonders in der Staffelung
der Geschosse deutlich, mit der die Terrassenflächen gewonnen wurden.
Abb. 21
Terrassierte Mittelspange, 1988
[GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
Abb. 22
Arena-ähnliche Umbauung des hinteren Innenhofbereiches,
1988 [GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
3.6 Bewertung der Architektur unter Berücksichtigung des Konzepts
4
DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN
IM WANDEL DER ZEIT
70
DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN
IM WANDEL DER ZEIT
4
Einige der genannten Nachteile der Anlage wirkten und wirken sich immer noch negativ auf
das soziale Umfeld, aber auch auf den Erhalt der Anlage aus. Wie bei vielen sozialen Woh-
nungsbauten fehlte es auch bei den „Schöneberger Terrassen“ an einem „preisdämpfen-
den Mechanismus“227, der rechtzeitig rentierliche Ausstattungsniveaus und Wohnungsgrö-
ßen gefördert hätte. Die Größe der Anlage, die aufwendige Hofgestaltung, die Staffelung
mit Dachterrassen und das unausgewogene Verhältnis von Bauvolumen und tatsächlich
nutzbarer Wohnfläche, das nach Ansicht des Interviewpartners Herrn Achtnich einer
Sondergenehmigung bedurft hätte228, sind mit hohen Wartungskosten verbunden. Der seit
dem Auslauf der 1993 (–2006) bewilligten Anschlussförderung erhöhte Finanzierungsdruck
erschwert die Instandhaltung der Anlage, die überdies mit anstehenden Sanierungs- und
besonders mit durch Vandalismus bedingten Reparaturmaßnahmen belastet wird.229 Die
Besetzungsrechte des Landes Berlin (bzw. des Bezirksamtes), die in den „Schöneberger
Terrassen“ noch bis zum Jahre 2000 bestanden, verkomplizierten eine kostenentlastende
Mieterzusammensetzung.230 So sind einige der Vorzüge des Baus, die bis heute nicht zum
Tragen kamen, nicht allein der Anlage zuzuschreiben, sondern im hohen Maße der gesell-
schaftlichen und wohnungspolitischen Entwicklung geschuldet.
4.1 Sozialer Entwicklungsprozess
Waren die Anfänge des sozialreformerischen Wohnungsbaus der 20er und 30er Jahre
insbesondere für die finanziell schwächere Bevölkerung gedacht, so sollte mit dem sozial-
staatlichen Instrument des sozialen Wohnungsbaus gerade „kein sozial stigmatisiertes Ele-
ment der Wohnungsversorgung“ gefördert werden, sondern die „breiten Schichten des Vol-
kes“231. Daher wundert es nicht, dass selbst die Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau
über denen nicht modernisierter Altbaubestände lagen. Die für ein im sozialen Wohnungs-
bau gefördertes Projekt luxuriösen „Schöneberger Terrassen“ sind ebenfalls ein Produkt
des Glaubens an das unbegrenzte wirtschaftliche Wachstum und damit einhergehend zah-
lungskräftige Mieter. Die folgende Entwicklung, von dem zahlreiche soziale Wohnungsbau-
ten betroffen waren, führte nicht nur zu „Überforderten Nachbarschaften“232, sondern auch
zu überforderten Wohnungsbaugesellschaften, die unter vom heutigen Zustand gänzlich
abweichenden Voraussetzungen und Vorstellungen die Bewirtschaftung antraten .233
227 Häußermann/Siebel, 2000, S. 156.
228 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXV.
229 Unterlagen der Abteilung Vertragsmanagement/ Mietentwicklung.
230 Ebd.
231 Häußermann/Siebel, 2000, S. 155.
232 Krings-Heckemeier u. a., 1998.
233 Ebd., S. 144.
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
71
Bestanden die damaligen Erstmieter zum großen Teil aus Sanierungsbetroffenen, „die …
[es] eigentlich ganz gut [fanden], dass sie Zentralheizung hatten und Aufzug und Schule
und Kita“234(„… die da wohnten waren hochgradig zufrieden …“235) hat sich die Zusam-
mensetzung der Mieter Ende der 90er Jahre stark verändert. Die Fluktuationsrate stieg
stetig (1996: 10,7 %; 1998: 25,7 %)236 und auch langjährige Mieter zogen aus237. Der in den
60er Jahren verstärkt auftretende „Prozess der Entfunktionalisierung der Nachbarschaf-
ten“238, deren Bedeutung in der „Bewältigung des alltäglichen Lebens“239 abnahm, wird
durch den steigenden Mieterwechsel und die damit einhergehende wachsende Anonymi-
tät noch beschleunigt. Im Bericht zum „Quartiersmanagement Schöneberger Terrassen“
vom 03.11.1999 heißt es:
„Die neuen Nachbarn sind fremd und auch kulturelle Unterschiede zu den ausländischen
Mitbewohnern machen sich bemerkbar. Fazit sind Vorurteile auf beiden Seiten. Hinzu
kommt der Zuzug von Haushalten mit geringerem Einkommen. Den aus Vermietersicht
„idealen Normalverdienerhaushalt“ gibt es als Wohnungsinteressenten nur noch selten für
diese Anlage. Zunehmend mehr Sozialhilfeempfänger sind auf die Wohnungen des so-
zialen Wohnungsbaus angewiesen.“240 Ein weiterer Kritikpunkt der Bewohner ist die hohe
Lärmbelastung durch die intensive Nutzung der Spielplätze. Ihre zum öffentlichen Raum
hin geöffneten Höfe locken (wie beabsichtig) auch Kinder aus der Umgebung an und tra-
gen somit Probleme von außen in die Anlage herein. Eine zunehmende Verwahrlosung und
Verschmutzung der Innenhofbereiche war die Folge der vielen unbeaufsichtigten Kinder
und Jugendlichen.
234 Experteninterview I, Anhang I, S. LXIV.
235 Ebd.
236 Archiv GSW, Daten zum Quartier Schöneberger Terrassen vom 24.06.1999.
237 Ebd., Quartiersmanagement Schöneberger Terrassen: Maßnahmen des sozialen Bestandsmanagements
vom 03.11.1999.
238 Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 269.
239 Ebd.
240 Alle Neubauwohnungen sind Belegungsgebunden, für 348 WE verfügt das Land Berlin über Beset-
zungsrechte, weitere 58 WE sind für „Alte Menschen“ und 11 WE für Rollstuhlnutzer zweckgebunden
(Archiv GSW, Daten zum Quartier Schöneberger Terrassen vom 24.06.1999).
Abb. 23
Verbindungsgang zwischen den beiden Innenhofbereichen,
Zustand 1988 [GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
Abb. 24
Treppenhaus, Zustand 1988
[GSW Fotoarchiv, Fotograf: k. A., 1988]
72
Abb. 25
Sanierungsplan von 2001 [Bauarchiv TS, HA XIV/1/12, Antrag auf Baugenehmigung vom 22.05.2001]
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
73
4.2 Quartierskonzept und Maßnahmen im Jahre 2001
Um einer befürchteten zunehmenden Konzentration sozialer Probleme vorzubeugen bzw.
entgegenzusteuern, führte die GSW ab 1998 eine umfangreiche Datenerhebung zur Pro-
blem- bzw. Maßnahmenentwicklung durch, die auch eine stärkere Mieterbeteiligung mit
Mieterbefragungen, „intensiven Mietergesprächen“241 und der Bildung eines Mieterbeirates
beinhaltete. Die folgenden Maßnahmen schlossen nicht nur bauliche Veränderungen ein,
sondern auch eine gezielte Aktivierung nachbarschaftlicher Kontakte sowie eine intensive-
re Kinder- und Jugendbetreuung in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und Vereinen.
Als das über allen wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stehende Ziel wird im QM242
die Zufriedenheit der Gesellschafter und Mitarbeiter aufgeführt, die indirekt über die Sen-
kung der Verwaltungskosten erreicht werden sollte. Zweitens galt es, die Mieterzufrieden-
heit zu verbessern, die insbesondere unter der Verwahrlosung und der unzureichenden
Sicherheit der Anlage litt. Mit baulichen Verbesserungen an der Außenanlage und an den
241 Archiv GSW.
242 Ebd., Quartiersmanagement Schöneberger Terrassen: Maßnahmen des sozialen Bestandsmanagements
vom 03.11.1999.
Abb. 26
Verglaster Haupteingang mit Concierge Loge, 2013
[Eigene Aufnahme]
Abb. 27
Neue Eingangsgestaltung, 2013 [Eigene Aufnahme]
Abb. 28
Neue Eingangsgestaltung, 2013 [Eigene Aufnahme]
Abb. 29
Neue Toranlage, 2013 [Eigene Aufnahme]
74
Gebäuden, der Beseitigung unübersichtlicher Flächen, der Umgestaltung der Eingangs-
bereiche (siehe Abbildung 31) und einem Farbkonzept für die außenseitige Farbgestaltung
sowie der Eingang- und Flurbereiche, sollte der Verschmutzung entgegengewirkt werden.
Im Rahmen eines sogenannten „Grünflächenpflegewerkes“ wurde zudem eine Umgestal-
tung der Innenhöfe angestrebt, um „die Höfe wieder nutzbar zu machen – für junge wie
ältere Mieter.“243 Zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit innerhalb der Anlage wurde
eine von der GSW vorgeschlagene Schließung der Anlage mit integrierter Videoüberwa-
chung von der Mehrzahl der Bewohner befürwortet. Um dem von vielen Bewohnern als
lästig empfundenen Vandalismus Einhalt zu gebieten, wurde, neben der Schließung der
Eingangsbereiche eine kontinuierliche Beseitigung von Graffiti und Verschmutzungen in
Hauseigängen, Treppenhäusern, in Aufzügen und Innenhofbereichen angestrebt. Ein Quar-
tiersmanagement sollte störendes Verhalten verhüten. Mittels Kinder- und Jugendarbeit (z.
B. Streetworkereinsatz: „Gangway“), Integrationskursen für Ausländer (z. B. von der GSW
organsierte Sprachkursangebote: „Deutsch für Ausländer“) und sogar einer Reaktivierung
der Schwimmhalle sowie der Einrichtung einer Fahrrad- und Holzwerkstatt erhoffte sich
die GSW eine verstärkte Integration und Beschäftigung des überdurchschnittlich jungen
und oftmals arbeitslosen Mieteranteils (Anteil der 18-27-jährigen: Schöneberger Terrassen
12,2 %, Bezirk Schöneberg 10,0 %)244. 245
4.3 Aktuelle Situation – Bestandsaufnahme
Hat sich die Anlage in ihrer äußerlichen und inneren Gestaltung bis heute nicht maßgeb-
lich verändert, lassen sich doch die zahlreichen kleinteiligen baulichen Veränderungen, die
im Zuge der Quartiersaufwertung 1998-2001 umgesetzt wurden, eindeutig erkennen. Der
in den folgenden Absätzen beschriebene aktuelle Zustand der Anlage beruht auf einer
subjektiven Einschätzung/ Wahrnehmung, die bei mehreren Vor-Ort-Besuchen sowie einer
243 Ingo Malter (damaliger Abteilungsleiter der GSW für Grünflächenplanung), zitiert in: Der Hausmeister,
der zuhört, Archiv GSW, Beitrag für Wohnen in Berlin/Brandenburg 1999.
244 Archiv GSW, Daten zum Quartier Schöneberger Terrassen vom 24.06.1999.
245 Archiv GSW, Quartierskonzept Schöneberger Terrassen (o. D.).
Abb. 30
Terrassenbrunnen, 2013 [Eigene Aufnahme]
Abb. 31
Hofgestaltung des hinteren Hofbereichs [Eigene Aufnahme]
4.3 Aktuelle Situation– Bestandsaufnahme
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
75
Vor-Ort-Baubesprechung der GSW gewonnen wurden und deren Protokolle im Anhang IV
zu finden sind. Dabei bot sich die Gelegenheit, unterschiedliche Wohnungen zu begutach-
ten und einen Eindruck vom Zustand asbestsanierungsbetroffener Wohnungen zu erhalten.
4.3.1 Zustand der Außenanlagen
Die von außen zunächst bedrückend und wenig einladend wirkende Anlage wird von der
Dominicusstraße über den Haupteingang betreten, dessen ehemaliger breiter offener Zu-
gang durch eine Stahlglasfassade geschlossen wurde. Der überbaute Raum der Fehl-
geschosse beherbergt eine Concierge Loge und ist mit Kameras gut überwacht (siehe
Abbildung 32). Im Inneren der Anlage überrascht die freundliche Atmosphäre des be-
grünten Innenhofes mit breiter alleeähnlicher Bepflanzung, die die zentral gelegene terras-
sierte Brunnenplastik säumt (siehe Abbildung 36). Mehrere Sitzgelegenheiten entlang der
Hauptachse und an den Spielplätzen laden zum Verweilen ein. Das Buschwerk wirkt etwas
ungepflegt. Die Gestaltung der Innenhöfe wurde teilweise durch praxistauglichere Elemen-
te, insbesondere neue Spielgeräte und unterhaltungstauglichere Bepflanzung ersetzt, blieb
aber größtenteils erhalten. Im Gegensatz zu den gut belichteten, pyramidenähnlich ge-
staffelten Terrassenwohnungen, die in der Mitte des Komplexes beeindruckend vor dem
Betrachter aufragen, wirken die Nordwohnungen an der Rückseite der Dominicusstraße
und die in den Zwickeln gelegenen Eckwohnungen bedrückend dunkel. Unübersichtlich
erscheint der Weg entlang der rückseitig liegenden Räume im Erdgeschoss, der zusätzlich
vom dichten Buschwerk überwuchert ist. Der dahinterliegende Hof wird durch einen brei-
Abb. 32
Hofgestaltung des vorderen Hofbereichs [Eigene Aufnahme]
76
Abb. 35
Blick von einer Terrasse, 2013 [Eigene Aufnahme]
Abb. 36
Detailansicht der Fenster, 2013 [Eigene Aufnahme]
Abb. 37
Grafitti-Workshop [Eigene Aufnahme]
Abb. 38
Weg entlang des Bauteils F, Zustand 2013
[Eigene Aufnahme]
Abb. 33
Brüstungsfelder des Gebäudeteils F, 2013
[Eigene Aufnahme]
Abb. 34
Hinterer Hofbereich, 2013 [Eigene Aufnahme]
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
77
Abb. 39
Einer der wenigen Treppentürme
mit noch grünen schon verblassten
Eternitplatten, Zustand 2013
[Eigene Aufnahme]
Abb. 40
Hellgrau verputzter Treppenhausturm Dominicusstraße/ Ecke
Feurigstraße, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
ten, aber niedrigen Durchgang erreicht, der wie alle anderen innenliegenden Durchgänge
eine als unangenehm empfundene Angstzone bildet, an der auch die „fröhlichen“ Graffiti
wenig ändern. Die weniger dichte Bepflanzung ermöglicht in diesem zweiten Innenhof eine
ausreichende Belichtung aller Wohnungen. Alle Zufahrten sind mit Toren gesichert und
mit Videoüberwachung ausgestattet. „Die Hauseingangsbereiche wurden neu gegliedert,
wozu die Eingänge aus den Gebäuderücksprüngen nach vorne verlegt wurden. Den Bau-
körpern sind neue Eingangshallen als Stahlkonstruktion vorgelagert.“246, 247 „Die Glasfassa-
den bieten ein Maximum an Transparenz und Belichtung.“248 Zugänge zu den Müllräumen
wurden vergittert. Der unterhalb der Mittelspange entlangführende, zur Kindertagesstätte
hin geöffnete Weg wurde in einer GSW-Aktion mit bunten Graffiti bemalt. Die abplatzende
Farbe, Feuchtigkeitsflecken und das den Weg überwuchernde Buschwerk vermitteln ein
beklemmendes Gefühl. Die darüber liegenden Wohnungen besitzen große Loggien, die
mit Satellitenschüsseln bestückt sind. An der Farbgestaltung wurde bis auf die Graffitiakti-
onen wenig geändert. Das farbige, den gesamten Block einfassende Band wurde erneuert,
platzt jedoch an einigen Stellen schon wieder ab. Die Treppenhaustürme wurden im Zuge
des „produktspezifischen Alterungsprozesses“249 und einer DIN-Normnovellierung mit ei-
nem neuen Fassadendämmsystem ausgestattet, die grün gefärbten Eternitplatten entfernt
und stattdessen hellgrau verputzt. Es sind kaum Spuren von Vandalismus zu erkennen.
4.3.2 Nutzung der Außenanlagen
Die folgende Beschreibung der Eindrücke, die zu zwei unterschiedlichen Tages- und Wo-
chentagszeiten gewonnen wurden, ist ebenfalls rein subjektiver Natur und wurde im Rah-
246 Archiv GSW, Quartieskonzept Schöneberger Terrassen (o. D.).
247 Eingriffe in die Innenhofgestaltung und der Eingangsgestaltung wurden durch den Architekten Wilfried
Hülsmann vorgenommen.
248 Ebd.
249 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXIII.
78
men einer teilnehmenden Beobachtung protokolliert. Die Beobachterin nahm dabei als
„Spaziergänger“ indirekt am Geschehen teil.
Die erste teilnehmende Beobachtung erfolgte im September 2013 an einem Wochentag.
Bis auf einige wenige Bewohner, die die Anlage verließen oder gerade betraten, blieben
die Innenhöfe ungenutzt. Überraschend war dagegen der Umstand, dass alle Tore in den
Zufahrten offen standen. Dies war auch bei der darauffolgenden teilnehmenden Beobach-
tung der Fall, die an einem Samstagnachmittag bei gutem Wetter durchgeführt wurde. Der
vordere an der Dominicusstraße gelegene Hof wurde nicht genutzt. Zahlreiche, zum Teil
betreute Kinder spielten dagegen auf dem hinteren Hof. Auch von den Sitzgelegenheiten
wurde Gebrauch gemacht. Mehrere Hundehalter waren unterwegs. Mit einem von ihnen
konnte ein Gespräch eingeleitet werden. Als einer der wenigen noch verbliebenden Erst-
mieter war er mit der aktuellen Lage vertraut. Er berichtete von der schwierigen Kommuni-
kation mit neuen Mietern, deren Verhalten und deren Umgang mit der Anlage, die auf wenig
Verständnis beim Wohnungsunternehmen, aber auch bei anderen, zumeist Langzeitmie-
tern stoßen. Auch die nun ganztägig offen stehenden Tore, an denen die Sicherungstechnik
mehrfach beschädigt wurde, seien diesem Verhalten geschuldet. Die Nutzungsintensität
der Gemeinschaftsräume sei gering. Wenn sie für Feierlichkeiten verwendet wurden, kam
es meist zu Beschwerden aufgrund der Lärmbelästigung.
4.3 Aktuelle Situation– Bestandsaufnahme4.3 Aktuelle Situation– Bestandsaufnahme
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
79
Beobachtungsprotokoll I vom 30.07.2013
Indirekt teilnehmende Beobachtung als Spaziergang durch und um die Anlage
Schon wenige Schritte, bevor ich den S-Bahnhof Schöneberg verlasse, erblicke ich die
zunächst massiv, aber dennoch eher unscheinbar wirkende graue Fassade der „Schö-
neberger Terrassen“. Bei näherer Betrachtung entfaltet diese durch markante Vor- und
Rücksprünge zunehmende Wirkung. Die vier an der Dominicusstraße liegenden hoch auf-
ragenden hellgrauen Treppentürme gliedern die Fassade in drei Abschnitte und lassen sie
wie eine Festung erscheinen. Das rege Treiben vor den rot umrahmten Schaufenstern der
Geschäfte im Erdgeschoss mindert diesen Eindruck, insbesondere der an der Ecke gele-
gene Bäcker ist stark frequentiert. Beim Vorrübergehen wirken einige der Geschäfte und
Lokale leicht unübersichtlich. Vor der Sportbar sitzen ein paar ältere Herren und rauchen.
Der sich an der Dominicusstraße befindende Haupteingang ist etwas zurückgesetzt und
zunächst nicht einzusehen. Umso mehr überrascht er dann mit seiner transparenten, glat-
ten und leicht wirkenden Verglasung, die im starken Kontrast zu der eher groben Beton-
fassade steht. Im Haupteingangsbereich befindet sich eine Concierge Loge umgeben von
Palmengewächsen. Ich werde freundlich vom Concierge begrüßt.
Beim Betreten des zur Dominicusstraße zeigenden Innenhofes umgibt mich dichtes Busch-
werk und einer alleeähnlichen Baumbepflanzung. Es ist plötzlich erstaunlich ruhig. Eine
Brunnenskulptur belebt den Innenhof und lenkt den Blick weiter auf die sich dahinter auf-
ragende pyramidenähnliche Staffelung einzelner kubisch geformter Wohneinheiten. Im
Gegensatz zu den rückseitig zur Dominicusstraße gelegenen Wohnungen mit verhältnis-
mäßig großen Loggien werden die gestaffelten Wohneinheiten mit ihren großzügigen Ter-
rassen von der Sonne beschienen. Sie wirken trotz der massigen Gebäudestruktur hell und
freundlich. Soweit einsehbar, sind fast alle der Terrassen und Loggien mit Pflanzenkübeln
und Balkonkästen bestückt. Es scheint sich hier um größere, privilegierte Wohnungen zu
handeln. Der Innenhof selbst ist zwar einigermaßen gepflegt, das dichte überwuchernde
Buschwerk lässt jedoch den Bolzplatz sowie die beiden großen runden Sandkästen dunkel
erscheinen. Ein junger Mann kommt mir aus dem seitlichen zur Feurigstraße führenden
Eingang entgegen und verlässt die Anlage auf der gegenüberliegenden Seite. Ich verlasse
den Innenhof und gehe auf den dahinter befindlichen Innenhof zu. Trotz seiner Breite wirkt
der Durchgang ziemlich erdrückend, woran auch die farbigen fröhlichen Motive auf den
Wänden nichts ändern. Er ist weitaus größer, aber ebenso grün wie der erste Innenhof,
dennoch heller und zum Spielen einladender. Auch hier wurden Aufwertungsmaßnahmen
für die Spielplätze vorgenommen. Sie werden von mehreren Bänken gesäumt, die zum
Verweilen einladen. Ich bewundere die großen, hellen Terrassen auf dem zur Feurigstraße
und zur Prinz-Georg-Straße zeigenden Gebäude, die den Innenhof wie in einer Arena in
gestaffelten Reihen umgeben. Aus den gegenüberliegenden Wohnungen, deren Loggien
ebenfalls auf den Innenhof zeigen, höre ich eine Frau rufen. Mehrere Kinderstimmen ant-
worten. Ein paar Handwerker überqueren den Innenhof und steuern auf einen der herum-
stehenden Container zu. Beim Durchqueren des Hofes begegnet mir noch eine Frau mit
Einkaufstüten, die sich zu einem der Hauseingänge begibt sowie ein älterer Herr, der mit
seinem Hund heimkehrt und ebenfalls in einem Hauseingang verschwindet. Ähnlich dem
Haupteingang scheinen auch die Hauseingänge einer Sanierungsmaßnahme unterzogen
worden zu sein, bei der eine verglaste Schließung erfolgte. Ich verlasse auch den zweiten
80
Innenhof zur Feurigstraße durch ein mit einem schweren Tor versehenen Eingang. Es steht
offen und ich umrunde den Komplex an der Prinz-Georg-Straße. Die graue Betonfassade
ist entlang der Straßen im Erdgeschoss mit einem farbigen Band aus bunten Ornamenten
versehen, das stellenweise abblättert und mit Graffiti besprüht wurde. Vor den Hausein-
gängen sind meist alle der vier oder fünf neu verankerten Fahrradständer in Gebrauch.
Von der Garage im Erdgeschoss ist von außen nichts zu erkennen. Nur die automatischen
Garagentore deuten auf die Stellplätze hin.
Die graue Betonfassade endet jäh an der Prinz-Georg-Straße/Ecke Ebersstraße. Die vor-
springenden Loggien bringen sie in eine Flucht mit den angrenzenden Altbauten, die in
hellen Farben strahlen und einen starken Kontrast zu dem 70er Jahre-Komplex bilden. Der
in der Ebersstraße benachbarte Bau aus Waschbeton und gelblichem Backstein beher-
bergt einen Kindergarten. Entsprechend laut geht es hier zu. Ich gehe am Kindergarten
vorbei und betrete wieder den Wohnkomplex. Vor mir ragt der mittige Bauriegel auf, dessen
Fassade durch die Loggien gegliedert wird. Ihre breiten Brüstungselemente ziehen sich
wie ein Band über die gesamte Fassade. Daneben wird das Bild von einer Vielzahl von
Satellitenschüsseln und auch vereinzelt begrünten Balkonkästen geprägt. Ich bewege mich
nun entlang dieses Riegels auf die Rückseite der Altbauten zu. Zwei Wege stehen zur Aus-
wahl: Ein breiter heller, von Buschwerk begrenzter Weg, der wohl einmal eine Rasenfläche
darstellte. Durch häufige Nutzung als Weg weist sie starke Abnutzungserscheinungen auf.
Der zweite gepflasterte Weg führt zwischen dichtem Buschwerk und an der Hauswand
entlang und ist von dem Band aus Loggien im ersten Obergeschoss überdacht. Im Anblick
des dunklen Weges, dessen Wände Feuchtigkeitsschäden aufweisen und dessen bunte
Graffiti von nicht genehmigten Graffiti übersprüht wurden und sich stellenweise von der
Wand lösen, wähle auch ich lieber die Wiese. Einer älteren Dame mit Rollator bleibt diese
Wahl nicht. Sie muss den ebenen Weg unterhalb der Loggien nehmen. Auf dem Rückweg
blicke ich auf eine höchst interessante Struktur. Hier treffen die mittig im Block gelegenen
horizontalen und vertikalen Gebäuderiegel aufeinander. Am Tor angelangt, betrete ich
wieder den vorderen Innenhof und bewundere, bevor ich die Anlage verlasse, noch einmal
die von der Sonne beschienene in der Mitte erhöhte Gebäudestaffelung. Ihre interessante
terrassierte Fassade sowie die Dachterrassen in den obersten Vollgeschossen sind ganz
unterschiedlich angeordnet und ausgeprägt.
Beobachtungsprotokoll II vom 28.09.2013
Indirekt teilnehmende Beobachtung als Spaziergang und auf einer Bank sitzend
Als ich an diesem sonnigen Herbsttag den ersten Innenhof der „Schöneberger Terrassen“
betrete, bin ich wieder von der Ansicht des sich vor mir auftürmenden Terrassenhauses
überwältigt und ich kann mir lebhaft vorstellen, welche Qualitäten so eine Dachterrasse
von 30m² in einer stark verdichteten innerstädtischen Lage besitzt. Tatsächlich scheinen
die Bewohner ihre privaten Freiräume den öffentlichen Innenhofbereichen vorzuziehen.
Zumindest im vorderen Innenhof kann ich nur zwei Jugendliche auf dem Bolzplatz beim
Fußballspielen beobachten. Sowohl die Sandkästen als auch die Tischtennisplatten sind
ungenutzt. Nur gelegentlich durchqueren Bewohner den vorderen Teil des Wohnkomple-
xes auf dem Weg zu ihren Wohnungen oder von diesen weg. Ich halte mich deshalb dort
nur wenige Minuten auf und begebe mich zum hinteren Innenhof. Der Durchgang unter-
halb der Mittelspange wirkt bei dem schönen Wetter und aufgrund des belebten hinteren
4.3 Aktuelle Situation– Bestandsaufnahme
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
81
Innenhofes weitaus weniger beängstigend. Schon im Durchgang bin ich von der Lautstärke
in diesem Hofbereich überrascht. Während drei Jungen vor einem der neuen verglasten
Eingangsbereiche mit einem Ball spielen (neben einem Schild mit der Aufschrift „Das Ball-
spielen außerhalb der Bolzplätze ist verboten“), nutzt ein weiterer allein spielender Junge
die Hausfassade. Das verursacht einen ziemlichen Lärm, der bis in die oberen Stockwer-
ke schallen muss. Nicht weniger unangenehm laut spielen zwei Mädchen und ein kleiner
Junge auf dem neu gestalteten Spielplatz. Sie werden allerdings von einem Mann betreut,
der den schreienden Kindern ab und zu Einhalt gebietet. Ich setze mich auf eine der den
Spielplatz begrenzenden Bänke. Auf der links von mir benachbarten Bank sitzt ein älterer
Herr, der ungeachtet des lauten Kinderspiels in Ruhe Zeitung liest. Von den Loggien hinter
mir höre ich ab und zu ein paar Frauen- und Kinderstimmen. Mehrere Hundehalter kommen
mit ihren Hunden in die Innenhöfe oder verlassen diese gerade. Ein älterer Herr kommt mit
einem der Hundehalter ins Gespräch. Zwei Frauen, eine Jüngere und eine Ältere mit einem
Einkaufstrolley grüßen sich im Vorbeigehen und wechselen ebenfalls ein paar Worte. Ich
genieße die lebhafte Atmosphäre, auch wenn es etwas laut ist und schaue dem Treiben
eine Weile zu, bevor ich in Richtung Feurigstraße den Hof verlassen will, um noch ein paar
Fotos zu machen. Ein Hundebesitzer sieht, wie ich die Kamera heraushole, woraus sich ein
ungezwungenes Gespräch entwickelt.
Notizen zum Gespräch mit einem seit 1978 in den Schöneberger Terrassen lebenden Be-
wohner
(ehem. engagierter Bewohner einer Altbauwohnung in der Prinz-Georg-Straße, der sich
mit einer Gruppe von Mitstreitern für den Erhalt der Altbauwohnungen beim Bezirksamt
eingesetzt hat)
Sanierungen: Insgesamt hoher Sanierungsbedarf (Deckenverkleidung (dünne
Platten) löst sich häufig aufgrund spröde gewordener Silikonfu-
gen), Sanierungsmaßnahmen sind seit Verkauf der GSW fast zum
Stillstand gekommen, hoher Leerstand bedingt durch Sanierungen
(ca. 100 Wohnungen leerstehend)
Soziales Umfeld: Problematische Entwicklung, zunehmend Familien mit Migrations-
hintergrund, wenig Bewusstsein für Instandhaltung des Gemein-
gutes (Blumenkübel werden vom Balkon aus auf die Innen-
höfe geleert, Türen eingetreten und beschmiert, Müllsortierung
bleibt unbeachtet), Familien nehmen lieber ein undichtes Dach in
Kauf, um dafür günstigere Mieten zu erhalten, als die GSW unter
Druck zu setzen, die Instandhaltung durchzuführen
Nutzung der Höfe: Früher problematischer (Drogentreffpunkt, Spritzen im Sandkasten),
heute durch teilweise Abschottung der Anlage und Sicherheits-
maßnahmen ab 2001 verbessert, Spielplätze und Geräte zum Teil
durch neue ersetzt oder ausgebessert, intensive Nutzung
insbesondere durch kinderreiche ausländische Familien
82
Nutzung der Gemeinschaftsräume: wenig bis gar nicht mehr, weder durch Deutsche
noch durch Familien mit Migrationshintergrund –
wenn überhaupt, dann für Feiern oder Partys, die
aufgrund der Lautstärke allerdings kaum möglich
sind
Sicherheitsmaßnahmen 2001: Installation von Kameras und Toren, deren Schlie-
ßungssystem so kompliziert war, dass Bewohner
Maßnahmen sabotierten. Tore sind nun wieder ganz-
tägig geöffnet
Was schätzt der Befragte an den
„Schöneberger Terrassen“: innerstädtische, zentrale Lage mit allen nötigen Ein-
richtungen (Post, Polizei, Lebensmittelgeschäfte,
schnelle Anbindung zum öffentlichen Nahverkehr
etc.), schöne Wohnungen (Bewohner verfügt über
eine Dachterrasse), eigener günstiger Stellplatz
(31 Euro im Monat), günstige Mieten für zentrale
Lage, z. T. nette Bewohner
4.3 Aktuelle Situation - Bestandsaufnahme
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
83
4.3.3 Zustand der Wohnungen und der innen liegenden Gebäudeteile
Die wahren Qualitäten der „Schöneberger Terrassen“ liegen - abgesehen von den Nord-
wohnungen, die nur einen geringen Teil der Anlage ausmachen – in den gut geschnittenen
und belichteten Wohnungen mit ungewöhnlich großen Loggien und Terrassen, die von den
Mietern äußerst geschätzt werden.250 Trotz kleinerer Sanierungsmaßnahmen stellt die In-
standhaltung der gesamten Anlage für die GSW eine hohe finanzielle Belastung dar, die
nicht allein aus den typischen Unterhaltungskosten gedeckt werden konnten. So erfordert
der produktspezifische Alterungsprozess von Rohrleitungen und Dichtungen, insbesonde-
re am Dach, umfassendere Sanierungsarbeiten. Diese werden zusätzlich durch die bei der
Planung in der 70er Jahren unberücksichtigt gebliebenen Ausbaumöglichkeiten wesentli-
cher Elemente erschwert (bspw. einbetonierte Wasserrohre). Ferner erleichtert die teilwei-
se horizontale Verlegung der Rohrleitungen, die mit der terrassenförmigen Staffelung der
Wohnungen vorgegeben ist, ein leichtes Eindringen von Wasser im Falle undichter Leitun-
gen. Wasserschäden sind zudem Auslöser für vollständige Entkernungen von Wohnungen,
die aufgrund der bei der Reparatur der Wasserschäden freizulegenden asbestfaserhalti-
gen Materialien notwendig werden251.
Finanzielle Belastungen ergeben sich zudem durch den anhaltenden Vandalismus, der
sich besonders in den Fluren, Treppenhäusern und Aufzügen bemerkbar macht. Flure und
Treppenhäuser wurden allerdings im Zuge der Quartiersaufwertung saniert und stärker be-
leuchtet. Das freundliche Farbkonzept in den Fluren greift die mit Ornamenten versehene
Gestaltung der Außenfassaden auf.
4.4 Vom Konzept zur Gegenwart
Eine Gesamtbetrachtung der Anlage und des zugrunde liegenden Konzepts muss zu-
nächst berücksichtigen, dass die „Schöneberger Terrassen“, wie alle anderen sozialen
Wohnungsbauprojekte, nie für eine Konzentration sonst schwer vermittelbarer Mieter aus-
250 Archiv GSW, Quartierskonzept Schöneberger Terrassen, 2. Stärken- Schwächen- Analyse vom
18.10.1996.
251 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXII.
Abb. 41
Gestaltung der innenliegenden Flure im Gebäudeteil E,
3.OG, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
Abb. 42
Gestaltung der innenliegenden Flure im Gebäudeteil E,
1.OG, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
84
gelegt wurden. Sie heben sich im Gegenteil auch vom typischen sozialen Wohnungsbau
insofern ab, als sie als ein beispielgebendes Vorzeigeprojekt beabsichtig und umgesetzt
wurden und ähnlich wie der Sozialpalast (Schöneberg) allein in ihrer Bauform nicht für den
sozialen Wohnungsbau der 60er/70er Jahre stehen.252 Ebenso Zeugnis dafür ist das unaus-
gewogene Kosten-Nutzen-Verhältnis, das einerseits die wirtschaftliche Euphorie zu Beginn
der 70er Jahre widerspiegelt, andererseits die damalige eher unverhältnismäßige staatliche
Mittelvergabe in Frage stellt.
Damit wird das eigentliche Problem deutlich: Staatliche Intervention konzentrierte sich auf
die Schaffung finanzieller und rechtlich günstiger Rahmenbedingungen sowie die Durch-
führung von Wettbewerben. Darüber hinaus überließ sie die Bewirtschaftung der freien
Marktwirtschaft bei gleichzeitig eingeschränkter Belegungshoheit der Wohnungsunter-
nehmen.253 Unter den Bedingungen knapp gewordener Belegungsbestände wurden ins-
besondere die „weniger Durchsetzungsfähigen, die nur schwach oder gar nicht mehr in
den Arbeitsmarkt integrierten Haushalte“254 mit einer neuen Wohnungsnot konfrontiert. Eine
Konzentration sozialer Probleme war daher ausgerechnet in den Wohnquartieren die Folge,
die nie für eine solche Belastung ausgelegt waren. Hinzu kam der Imageverlust, der die
Arbeit der Wohnungsunternehmen und das Leben der Bewohner gleichermaßen erschwer-
te. Allseits gelobte Vorzüge, die die „Schöneberger Terrassen“ gegenüber den „typischen
sozialen Wohnungsbauten“ auszeichnen, treten nun sowohl als Nach- als auch als Vorteile
zu Tage. Auf der einen Seite führte das überschaubare Wohnungsbauprojekt in innerstäd-
tischer Lage, eingegliedert in Quartiere mit gemischten Bevölkerungsstrukturen, stabilen
Nachbarschaften und ausreichender Infrastruktur nicht zu den vergleichbar schwerwie-
genderen Folgen, die aus der isolierten Lage der Großwohnsiedlungen am Stadtrand ohne
ausreichende Infrastruktur resultierten. Auf der anderen Seite gelangten vorhandene Miss-
stände aus der Umgebung in die „Schöneberger Terrassen“, deren zu allen Seiten geöffne-
te Anlage gerade auf eine leichte Eingliederung in bestehende Strukturen abzielt.
Die in den „Schöneberger Terrassen“ vereinten Ansätze stehen damit beispielgebend für
die fortschrittlichen Bemühungen des sozialen Wohnungsbaus, stellen aber auch die Un-
vereinbarkeit autoritärer Planung und übermäßiger staatlicher Intervention mit dem Bedürf-
nis nach selbstbestimmten Wohnen und Wohnbedingungen255 sowie unvorhersehbaren
Bevölkerungs- und Wohnungsmarktentwicklungen unter Beweis.
Das „bemerkenswerte“256, „schon gelungene“257 Sonderprojekt wurde unter den heutigen
Vorrausetzungen, „gegen [deren] selbstgeschaffene Hindernisse [man] ständig anarbeiten
muss“258, seiner ursprünglichen Funktion als Vorzeigeobjekt für „optimales innerstädtisches
Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung“ teilweise beraubt. Die aktuelle Mieterzusam-
mensetzung, die kostspielige Bewältigung des Vandalismus, die Asbestproblematik259 in
Verbindung mit hohem Leerstand und die sinnvolle Nutzung der innen liegenden Räume
252 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXV.
253 Herlyn/Saldern/Tessin, 1987, S. 262.
254 Krings-Heckemeier u. a., 1998, S. 144.
255 Häußermann/Siebel, 2006, S. 322.
256 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXV.
257 Experteninterview I, Anhang I, S. LXV.
258 Ebd.
259 Paul, 2010: „Asbest im Badezimmer“.
4.4 Vom Konzept zur Gegenwart
4 DIE SCHÖNEBERGER TERRASSEN IM WANDEL DER ZEIT
85
belasten nicht nur das Image der „Schöneberger Terrassen“, sondern auch das bereits
zwiespältige Verhältnis zu den Bauten der Nachkriegsmoderne nachhaltig. Erforderliche
„wohnumfeldverbessernde“ Maßnahmen, wie die Schließung der Anlage, die einerseits das
Konzept verneinen und andererseits jedoch notwendig erschienen und das Sicherheits-
gefühl der Bewohner erheblich verbesserten, zeugen von den oft nur schwer vereinbaren
idealen Vorstellungen und den Realitäten.
Auch wenn die „Schöneberger Terrassen“, trotz der veränderten Wahrnehmung, nicht akut
von Abriss bedroht sind, soll mit der folgenden abschließenden Denkmalbewertung für
die Einzigartigkeiten der Architektur und des ihr zugrunde liegenden Wohnungskonzepts
die nötige Aufmerksamkeit erzeugt werden, um die Anlage auch weiterhin als wohn- und
lebenswerten Ort von geschichtlicher und architektonischer Bedeutung zu erhalten.
Denn „eigentlich haben wir hier traumhafte Wohnungen – von der Einzimmer- bis zur über
100 Quadratmeter großen Vierzimmerwohnung – in guter Bauqualität und moderner Aus-
stattung. Nur das Image des Quartiers war etwas angekratzt. Es kostet viel Mühe und Ar-
beit, so etwas wieder auszubessern.“260
260 Wolfgang Schatz (damaliger Leiter der für die Schöneberger Terrassen zuständigen GSW-Geschäftsstel-
le), zitiert in: Der Hausmeister, der zuhört, Archiv GSW, Beitrag für Wohnen in Berlin/Brandenburg 1999.
5
DENKMALWERT DER
NACHKRIEGSMODERNE
88
DENKMALWERT DER
NACHKRIEGSMODERNE
5
5.1 Die Nachkriegsmoderne und ihre Akzeptanzprobleme
Nach umfassender Analyse der historischen und wohnungspolitischen Gegebenheiten, ih-
ren wichtigsten Akteuren und der maßgebenden Architekturstile im Zusammenhang mit
dem Wohnkomplex der „Schöneberger Terrassen“ und deren Entwicklung gilt es nun das
Wohnbauprojekt nach denkmalpflegerischen Maßstäben in Wert zu setzen.
Der Begriff der „Inwertsetzung“ zielt wortwörtlich auf eine erhöhte „Werte-„ oder Bedeu-
tungsbeimessung ab. Dieses Bestreben setzt jedoch voraus, dass bereits eine gesell-
schaftliche Abwertung eines Objektes stattgefunden hat oder aber, dass das Objekt nie
einen gesellschaftlichen Wert besaß. Bauten der Nachkriegsmoderne, sprich der 50er bis
80er Jahre, litten oder leiden unter einem solchen Werteverlust, der noch anhält. Zahlrei-
che Publikationen, Tagungen und Diskussionen widmeten sich seit den 90er Jahren allein
diesem Umstand und wie ihm entgegenzuwirken sei.261 Folgend soll ein kurzer Überblick
über die am häufigsten aufgeführten und diskutierten Ursachen der Akzeptanzprobleme
gegeben werden.
Das für die breite Öffentlichkeit wohl schwerwiegendste Argument gegen den Erhalt mo-
derner Architektur der 50er bis 70er Jahre äußert sich in dem Vorurteil, dass die in den 60er
Jahren in den Vordergrund tretende „Großtafelästhetik“ sich allein an funktional ausgerich-
teten Parametern orientierte. Die angesichts der bis in die 80er Jahre bestehende Woh-
nungsnot erforderlichen unverzüglichen Baumaßnahmen riefen angeblich eine Architektur
minderwertiger (künstlerischer) Qualität hervor, die nicht für die Ewigkeit gedacht war262.
Tatsächlich spielt die Ästhetik oder der von Alois Riegel geprägte Kunstwert, der unter
anderem auch das ästhetische Empfinden erfasst, bei Akzeptanzproblemen in der Bevöl-
kerung eine wesentlich größere Rolle, als die Denkmalpflege bei der Bewertung eines Ob-
jektes diesem beimessen würde.263 Der ‚relative‘ Kunstwert wie er von Dolff-Bonekämper
neu vergegenwärtigt wurde264, nährt sich überwiegend aus dem „Akt der Erinnerung“265,
der immer in Abhängigkeit von eigenen Erlebnissen ganz unterschiedliche Emotionen her-
vorruft. Der Erinnerungswert beruht dementsprechend auf subjektiven Wahrnehmungen,
deren Bestandteile meist aus „emotionalen Nöten“266 gebildet werden, die jedoch unaus-
gesprochen bleiben und einen vernünftigen Diskurs verhindern.267 Eine unter der Lei-
tung von Ingeborg Flagge im Rahmen einer Tagung vom Deutschen Nationalkomitee für
Denkmalschutz geführte Diskussion versuchte diese emotionale Befangenheit durch eine
261 Vgl. u. a. Publikation zur Tagung des DNK (2007): 1960 plus – ein ausgeschlagenes Erbe?, Bd. 73.
262 Buttlar, S. 126 ff.
263 Buttlar, S. 129.
264 Dolff-Bonekämper, in: Meier/Scheuermann, 2010, S. 28 f.
265 Ebd., S. 29.
266 Höhle, in Meier/Scheuermann, 2010, S. 46.
267 Ebd.
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
89
„psychologische Einschätzung der Zeit an sich“, die mit dem Wort „Bedrohung“ zusam-
mengefasst wird, zu ermitteln und darin die Ursache für die oftmals vehemente Ablehnung
von Nachkriegsbauten zu suchen:268
Die Boomjahre des Wohnungsbaus und der Industrie führten zu einer Architektur der
Massenhaftigkeit, die von Winfried Nerdinger als „selbstbewusste Architektur, aber ohne
Rücksicht auf Ort, Kontext, Region und Material“269, von Heinrich Klotz als „öden Bauwirt-
schaftsfunktionalismus“, „Betonbrutalismus, Machtdemonstration der Profitinteressen“ 270
bezeichnet wurde und in einer „Zeit wachsender Anonymität“271 „von den Menschen als
Arroganz“272 und zunehmend als Bedrohung wahrgenommen wurde. Dieser, von früheren
Denkmalpflegern als „geschichtsvergessen und denkmalfeindlich [bezeichnete] Stadtum-
bau“273 wurde unter anderem in Alexander Mitscherlichs Buch „Die Unwirtlichkeit unserer
Städte“274 kritisiert, in Bürgerprotesten, insbesondere in Form von Hausbesetzungen und
nicht zu vergessen, im Denkmalschutzjahr 1975.275 Auch heute noch, mehr als 30 Jahre
später, wird die Debatte durch Artikel namhafter Fachjournalisten und sogar des ehema-
ligen Berliner Senatsbaudirektors Hans Stimmann genährt.276 Mittlerweile treffen diese je-
doch zunehmend auf Unverständnis.
Die anhaltende Diskussion ist jedoch nicht negativ zu bewerten. Denkmalstreit kann über-
aus ertragreich sein, wenn er in der Lage ist, die „emotionalen Nöte“, mit denen ein Objekt
aufgeladen ist, zur Sprache zu bringen. In diesem Fall verkörpert das Bauwerk über seine
anderen denkmalwürdigen Werte hinaus den von Dolff-Bonekämper geprägten Begriff des
Streitwerts.277 Je höher der Streitwert, desto bedeutungsschwerer ist das Objekt und desto
mehr lohnt sich die Diskussion, die zudem einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung
der Gesellschaft278 und als darauffolgenden Schritt auch zur gesellschaftlichen Akzeptanz
leistet.
Darüber hinaus arbeitet auch die Zeit für das noch junge Denkmal: „So lehrt uns die Er-
fahrung, dass wir Kunstwerke, die vor vielen Jahrhunderten entstanden sind, öfter höher
bewerten als moderne[…]“279. Jörg Haspel, der amtierende Landeskonservator, spricht von
mehr Gelassenheit, die mit der zeitlichen Distanz einhergeht.280 Daneben wird die Debatte
weitergehen und neue Werke, die für einen Erhalt plädieren hervorbringen, wie der im Ok-
tober 2014 erschienene Architekturführer281, der eine Vielzahl noch völlig unbekannter Bau-
werke der Nachkriegsmoderne, darunter auch die „Schöneberger Terrassen“, präsentiert.
268 Flagge, in: DNK, 2007, S. 7.
269 Nerdinger, zitiert in: Conradi, in: DNK, 2007, S. 11.
270 Klotz, zitiert in: Conradi, in: DNK, 2007, S. 11.
271 Flagge, in: DNK, 2007, S. 7.
272 Ebd.
273 Conradi, in: DNK, S. 11.
274 Mitscherlich, Alexander: Die Unwirtlichkeit unserer Städte. Frankfurt 1965.
275 Engel, 2007, S. 346.
276 Posener, 2010 oder Stimmann, 2007.
277 Dolff-Bonekämper, 2010, S. 33 ff.
278 Haspel, in: DNK, 2007, S. 49.
279 Riegl, in: Bacher, 1995, S. 92.
280 Haspel, in: DNK, 2007, S. 49.
281 von Buttlar/Wittman-Englert/Dolff-Bonekämper, 2013.
90
Tatsache ist, dass mit dem Nichterhalt eines so jungen Kulturerbes eine große Chance
vertan würde, die Gebäude zu erhalten und dies vielleicht sogar noch in Zusammenarbeit
mit den Architekten oder zumindest im Sinne der Erbauer - eine Seltenheit im Fachgebiet
der Denkmalpflege.
5.2 Der Denkmalbegriff im Berliner Denkmalschutzgesetz
Die Debatte um das Akzeptanzproblem macht deutlich, wie viele im Krieg zerstörte deut-
sche Städte nun einer „dritten Zerstörung“ gegenüberstehen.282 Dies ist vielleicht über-
trieben formuliert, mittlerweile gibt es viele positive Beispiele für eine erfolgreiche Unter-
schutzstellung nachkriegsmoderner Bauten283, doch ist es verblüffend festzustellen, wie
viel Ablehnung bei der Diskussion um den Erhalt nachkriegsmoderner Objekte immer
noch hervortritt. Gerade im durch Kriegszerstörungen und durch Nachkriegsabrisse ge-
beutelten Berlin sollte die Gegenwart nicht durch Kopien von historischen Gebäuden oder
durch Abriss negiert werden, sondern mit umso mehr Umsicht und Verantwortung das neu
Geschaffene als ein weiteres Zeugnis der Geschichte bewahrt werden.
Denkmalschutzgesetze, als wichtigstes Durchsetzungsinstrument der Denkmalpflege, sind
in der Akzeptanzdebatte von nur geringer Wirkung. Ihre Forderung nach einer wissen-
schaftlich fundierten Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe284 sind jedoch der ers-
te Schritt, durch nachweisbare Forschung Überzeugs- und Denkmalvermittlungsarbeit zu
leisten, sodass sich ein im Gesetz ebenfalls vorausgesetztes Erhaltungsinteresse der Allge-
meinheit285 mit der Zeit entwickeln kann. Die durch das Gesetz vorgegebenen Richtwerte
sollen deshalb als Rahmen für eine denkmalpflegerische Betrachtung und Bewertung der
„Schöneberger Terrassen“ dienen.
Im föderalen Bundesstaat der Bundesrepublik Deutschland ist die Gesetzgebungskompe-
tenz im Bereich der Denkmalpflege den Bundesländern zugeordnet. Dies führte zu 16 teil-
weise unterschiedlich ausgestalteten Landesdenkmalschutzgesetzen. Im Folgenden wird
daher auf das Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) vom 14.12.2005 Bezug genom-
men. Bei einer Unterschutzstellung differenziert dieses zunächst zwischen der Denkmalfä-
higkeit und der Denkmalwürdigkeit. Nach der ständigen Rechtsprechung bezieht sich die
Denkmalfähigkeit auf die Gültigkeit einer oder mehrerer Bedeutungskategorien, während
sich die Denkmalwürdigkeit durch ein vorliegendes öffentliches Erhaltungsinteresse äu-
ßert.286 Beide Voraussetzungen müssen für eine Unterschutzstellung gegeben sein.287 Fer-
ner wird im § 2 DSchG Bln innerhalb der einzelnen Denkmalkategorien zwischen Baudenk-
mälern, Denkmalbereichen sowie Garten- und Bodendenkmälern unterschieden. Gemäß
den Begriffsbestimmungen im § 2 DSchG Bln entsprächen die „Schöneberger Terrassen“
einem Denkmalbereich, der § 2 Abs. 3 DSchG Bln zufolge als eine „Mehrheit baulicher
Anlagen einschließlich der mit ihr verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen und
Frei- und Wasserflächen“ definiert wird und der hier „in Form einer Gesamtanlage als eine
282 Heuter zur Rechtsprechung und Denkmaltheorie, in: Buttlar/Heuter, 2007, S. 28 f. und Buttlar: 1. These
zum Denkmalschutz der Nachkriegsmoderne: Aktualität und Dringlichkeit, in: Meier/Scheuermann, 2010,
S. 124 und Zawatka-Gerlach, 2013: „Debatte um Baudenkmale. Zwischen Bestandschutz und Stadtentwick-
lung“.
283 DNK, 2007 und Schönball, 2013: „Deutsche Denkmal-Republik“.
284 Vgl. 1995 § 1 Abs. 1 DSchG Bln.
285 Vgl. § 2 Abs. 2 DSchG Bln vom 14.01.2005.
286 Haspel/Martin/Drewes/Wenz, 2008, S. 89 und S. 114.
287 Ebd., S. 114
5.2 Der Denkmalbegriff im Berliner Denkmalschutzgesetz
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
91
Mehrheit baulicher Anlagen verstanden wird, die durch einen inneren Funktionszusammen-
hang gekennzeichnet ist und in der Regel konzeptionell in einem Zug geplant und errichtet
worden ist“288. Nicht jeder einzelne Teil eines Denkmalbereichs muss dabei ein Denkmal
sein. Wie bereits oben ausführlich dargestellt, wurden die „Schöneberger Terrassen“ in ei-
nem Zeitraum von nur drei Jahren ohne größere Unterbrechungen geplant und umgesetzt,
wobei alle Bauabschnitte denselben konzeptionellen Ansprüchen unterlagen.
Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 DSchG Bln gelten, wie auch für alle anderen im Sinne des Gesetzes
festgelegten Denkmale, dieselben vier Bedeutungskategorien des § 2 Abs. 2 DSchG Bln
als Prüfungskriterien für die Eignungsfeststellung eines Objektes als Denkmal. Demnach
werden alle denkmalwürdigen Objekte einer fachlich objektiven Überprüfung auf ihre ge-
schichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung hin unterzo-
gen.
Des Weiteren verfügt das Berliner DSchG Bln über eine Besonderheit in Bezug auf eine
zeitliche Begrenzung, die hier für Denkmale nicht vorgeschrieben ist.289 Stattdessen be-
dient man sich oftmals der Faustregel von 30 Jahren, einer Generation290, da erst dann
der erforderliche Abstand gegeben ist, der die persönliche Befangenheit auf einen Grad
reduziert, der zum ersten Mal eine objektive Bewertung ermöglicht. Anschließend besteht
die Hoffnung, dass durch Historisierung und sachkundige Bewertung sich ein Erbe her-
auskristallisiert, das ohne Interessenskonflikte durch die aktuelle Gegenwart angeeignet
werden kann291. Daneben bedient man sich unter anderem der Begriffsbestimmung einer
„abgeschlossenen Epoche“292. Dies ist im Allgemeinen dann der Fall, „wenn sich das Bau-
geschehen in stilistischer und bautechnischer Hinsicht grundlegend geändert hat“293. Wie
im Abschnitt zur Nachkriegsmoderne erläutert, kann demzufolge auch die Nachkriegs-
moderne mittlerweile als abgeschlossene Epoche betrachtet werden. Ob sich die „Schö-
neberger Terrassen“ in die Epoche der Nachkriegsmoderne einfügen und die gesetzlich
bestimmten Bedeutungskategorien erfüllen sowie dem Erhaltungsinteresse der Allgemein-
heit gerecht werden, soll im Folgenden untersucht werden. So traurig die Umstände auch
sind, die zu der großflächigen Zerstörung des historisch gewachsenen Berlin im Krieg und
später zu einem eher rücksichtslosen Wiederaufbau geführt haben, ist die Generation der
Autorin nicht mehr mit dem belastenden „Psychoschema des Vatermordes“294 aufgewach-
sen. Die zeitliche Distanz, auch wenn im Gesetz nicht vorgeschrieben, arbeitet somit doch
in erheblichem Maße für das junge Erbe der Nachkriegsmoderne.
5.3 Untersuchung der Denkmalfähigkeit
Neben den vier Bedeutungskategorien, die hier als Richtmaß für die „Schöneberger Ter-
rassen“ zu prüfen sind, wird nicht nur das Gebäude, also die Bausubstanz, auf ihre ge-
schichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und städtebauliche Bedeutung hin unter-
288 Ebd., S. 94, Defintion des LDA.
289 Haspel/Martin/Schmidt, 2000, S. 36.
290 Siegel, 1985, S. 257; Buttlar, in: Meier/ Scheuermann, 2010, S. 124 und Heuter, in: Buttlar/Heuter, 2007,
S. 28.
291 Haspel, in: DNK, 2007, S. 49 f. und Heuter, in: Buttlar/Heuter, 2007, S. 29.
292 Heuter, in: Buttlar/Heuter, 2007, S. 28 und Buttlar, in: Meier/Scheuermann, 2010, S. 124.
293 Heuter, in: Buttlar/Heuter, 2007, S. 28
294 Buttlar, in: Meier/Scheuermann, 2010, S. 124.
92
sucht. Ebenso bedeutsam ist der soziale Ansatz, dem der gesamte Wohnkomplex in seiner
Konzeption zugrunde lag. Gerade mit Blick auf die vorangegangene Annäherung an den
Komplex wird die Untrennbarkeit von Architektur und sozialem Wohnungsbaukonzept der
60/70er Jahre ersichtlich. Als großes Vorzeigeprojekt der 70er Jahre gepriesen, bei dem
nunmehr „aus Fehlern gelernt […]“295 wurde, ist dem Wohnungskonzept der „Schöneberger
Terrassen“ während seines Entstehungsprozesses mehr Bedeutung beigemessen worden,
als zunächst angenommen. Das Konzept des sozialen Wohnungsbaus, das hier sowohl op-
timales innerstädtisches als auch individuelles Wohnen mit den Ansätzen der Gemeinnüt-
zigkeit, verknüpft lässt sich, wie bereits analysiert, in der architektonischen Ausgestaltung
wiederfinden. Andererseits beinhaltet es ein Stück Gedankengut, das ebenso ein Schutz-
gut (in Form seiner Nutzung -> Garagenplätze etc.) darstellen sollte und in der Bewertung
einen nicht zu verachteten Rang einnimmt.
5.3.1 Geschichtliche Bedeutung
Eine geschichtliche Bedeutung besitzt eine Anlage „wenn sie von geschichtlichen Per-
sonen, Ereignissen oder Entwicklungen zeugt; sie muss diese Bedeutung heute und für
zukünftige Generationen anschaulich machen.“296 Dabei kann es sich im Speziellen sowohl
um Orts-, Architektur-, Bau-, Technik-, Sozial- und auch Stadtentwicklungsgeschichte etc.
handeln.297 Rückblickend auf die Historie des West-Berliner Städtebaus, insbesondere des
sozialen Wohnungsbaus, stellen die „Schöneberger Terrassen“ ein interessantes Beispiel
für den damals vorrangig staatlich gesteuerten Wohnungsbau dar, der richtungsweisend
zwischen den Zeiten steht. Sie verkörpern sowohl die wohnungspolitischen West-Berliner
Zielsetzungen der 60er Jahre bezüglich derer Berlin auch aufgrund seiner isolierten Lage
und der damit einhergehenden Flächenknappheit eigene Wege ging, als auch die schritt-
weise Abkehr vom Entwurfssystem mit der Maßgabe „Urbanität durch Dichte“ und „Funk-
tionstrennung“ hin zu mehr Rückbesinnung auf historisch gewachsene städtebauliche und
soziale Strukturen. Dies wird besonders deutlich im Nutzungskonzept (Einzelhandels- und
Freiraumkonzepte) sowie den Block einnehmenden Gebäudekubatur, die sich an die an-
grenzende kleinteilige Blockrandstruktur historischer Stadtquartiere anlehnt. Diese Form
der Rückbesinnung fand, so auch durch die GSW, erst Anfang der 80er Jahre verbreitete
Anwendung im sozialen Wohnungsbau, wurde hier aber als eine zunächst privatwirtschaft-
liche, von der Berliner Kindl Brauerei in Auftrag gegebenen Planung schon früher umge-
setzt. Als ein Wohnkomplex, der sich zunächst nicht an die typischen Zeilenbauten des so-
zialen Wohnungsbaus anzupassen hatte, repräsentiert er eindrucksvoll die verschiedenen,
sich teilweise überschneidenden Architekturstile der (internationalen) Nachkriegsmoderne
(siehe 5.3.2, „Künstlerische Bedeutung“). Ebenso bezeugen bautechnische Aspekte die
geschichtliche Bedeutung (siehe 5.3.3 „Wissenschaftliche Bedeutung“).
Wie bereits angesprochen, ist nicht nur die Substanz mittlerweile historisch bedeutsam.
Retrospektiv vermittelt auch der Bauprozess einen aufschlussreichen Einblick in die woh-
nungspolitischen Aktivitäten der Stadt und deren zugrunde liegenden Entscheidungskrite-
rien. Historisch bedeutsam und zugleich Grund für diesen Einblick ist dabei der Umstand,
295 Bauarchiv TS, HA III/21, Berliner Morgenpost vom 12.02.1978.
296 Haspel/Martin/Wenz/Drewes, 2008, S. 109 („Aussagewert“ statt vieler z. B. BWVGH v. 10.05.1988,
1229=EzD 2.2.6.1 Nr 1; HessVGH v. 12.09.1995, BRS 57, Nr. 262; OVGNds v. 04.06.1982, NVwZ 1983, 231;
BayVGH in BayVBI 1986, 399).
297 Haspel/Martin/Schmidt, 2000, S. 31.
5.3 Untersuchung der Denkmalfähigkeit
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
93
dass das Vorhaben von einer zu 100 % von der Stadt kontrollierten städtischen Wohnungs-
baugesellschaft umgesetzt wurde, durch die mehr als bei anderen gemeinnützigen Gesell-
schaften die wohnungspolitischen Ziele West-Berlins zum Ausdruck kamen. So stehen die
Bauten gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaften im Rahmen des sozialen Wohnungs-
baus nicht nur für den politischen Konsens bezüglich der staatlichen Steuerung der Woh-
nungsvorsorge über den gemeinnützigen Sektor. Vielmehr weisen ihre Bautätigkeiten auf
die Beteiligung städtischer Wohnungsbaugesellschaften am gewinnbringenden Trend des
rationalisierten Wohnungsbaus hin, der in innerstädtischen Gebieten in erheblichem Maße
für die Kahlschlagsanierung verantwortlich war und der auch auf dem Block der „Schö-
neberger Terrassen“ verheerende Auswirkungen hatte. Neben den historischen Brauerei-
gebäuden des „Berliner Schloßbräu“ von 1871298, welche die dort über 100 Jahre lang
ausgeübte Bierbraukunst anschaulich repräsentierten, verfügte der Baublock über noch
bewohnbare Altbausubstanz. Diese war umso wertvoller, als sie als einzige die Straßenver-
breiterungsmaßnahmen, in deren Zuge die prachtvollen Fassaden an der Dominicusstraße
verloren gingen, überlebt hatte. Sie wurde zu Gunsten der Errichtung der „Schöneberger
Terrassen“ dem Abriss preisgegeben. Insbesondere das Eckgebäude (Ecke Dominicus-
straße/ Feurigstraße) wies mit seiner abgeschrägten und mit dekorativen Balkonen verse-
henen Ecke auf die einstige Pracht hin.
Damit repräsentieren die „Schöneberger Terrassen“ sowohl den wenig rücksichtsvollen
Umgang mit der Altbausubstanz im Zuge der Kahlschlagsanierung, als auch die gängige
Verfahrensweise, unsanierte Altbausubstanz und aufgegebene Industrie- und Infrastruktur-
flächen unter dem Druck der West-Berliner Ressourcenknappheit durch wesentlich kom-
paktere Neubaustrukturen zu ersetzen. Aber auch die gegenläufigen Entwicklungen, die
durch verstärkten Protest gegen die Kahlschlagsanierung zum Ausdruck gebracht wurden,
hatten während des Bauprozesses Einfluss auf zumindest einen letzten noch stehenden
Teil der verbliebenden Altbauten. Die teilweise bestandorientierte Stadterneuerung, die
sich im Erhalt und der Modernisierung der an der Prinz-Georg-Straße/Ecke Ebersstraße
gelegenen Blockrandbebauung sowie in dem in der historisch vorgegebenen Bauflucht
fortgesetzten Neubau wiederfindet, beweist die zunächst zögerliche, doch kontinuierliche
Rückbesinnung auf historisch gewachsene Strukturen wie auf deren Substanz.
Hinsichtlich des zugrunde liegenden Konzepts „optimales innerstädtisches Wohnen“ für
die breite Masse, sind hier auch die durch die zunehmenden finanziellen Haushaltsbelas-
tungen neu entwickelten Finanzierungsinstrumente für Bauvorhaben ab den 70er Jahren
aufzuführen, unter deren Belastung die Stadt immer noch zu leiden hat. Die erheblich
gestiegenen Standards bezüglich der Wohnungsgrößen und der Wohnungsausstattung
stehen dagegen noch für die Euphorie des Wirtschaftswachstums der 60er Jahre. Die-
se sollten mit Hilfe der Subventionierung im sozialen Wohnungsbau breiten Schichten der
Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Auch die Ausstattung mit Gemeinschaftsein-
richtungen, mit einem in die Planung einbezogenem Einzelhandelskonzept mit Nahversor-
gungseinrichtungen sowie die zentrale Lage, die eine optimale innerstädtische Anbindung
gewährt, beweisen die Anlehnung an bewährte soziale Wohnungsbaukonzepte der vor-
angegangenen Jahrzehnte, allerdings unter der Berücksichtigung der Anforderungen an
gewandelte Sozialstrukturen.
298 G.G., 1960, URL (01.02.2014).
94
Abb. 43
Terrassierte Mittelspange von oben, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
95
Damit wäre die geschichtliche Bedeutung als Denkmalkategorie bei der Begründung der
Denkmalfähigkeit an erster Stelle anzuführen. Ihre Bedeutungsschwere würde alleine schon
eine Denkmalfähigkeit begründen.
5.3.2 Künstlerische Bedeutung
Künstlerische Bedeutung erlangt ein Gebäude insbesondere dann, wenn es das „ästhe-
tische Empfinden in besonderem Maße anspricht oder zumindest den Eindruck erweckt,
dass es etwas nicht Alltägliches darstelle.“299 Unter 5.1 wurde bereits im Rahmen des The-
mas „Akzeptanzprobleme“ bezüglich der Nachkriegsmoderne näher auf die zum Teil weit
auseinandergehenden Vorstellungen vom ästhetischen Wert der Großtafelbauweise ein-
gegangen und deren Ursachen im Zusammenhang mit einer „psychologischen Einschät-
zung der Zeit“300 erörtert. Die dort aufgeführte, durch vergangene Ereignisse belastete
Wahrnehmung von Bauten der Nachkriegsmoderne gilt selbstverständlich ebenso für die
„Schöneberger Terrassen“.
Dieser Umstand wird den „Schöneberger Terrassen“ ihre künstlerische Bedeutung nicht
absprechen können, ihm fällt jedoch bei der Denkmalvermittlung eine gewichtige Rolle zu,
die stets berücksichtigt werden muss. Ein weiterer wesentlicher Teil der ästhetischen Emp-
findung wird über die gestalterischen Qualitäten ausgelöst. Diese liegen bei den „Schöne-
berger Terrassen“ sowohl im Detail als auch im Inneren der Anlage bzw. des Gebäudes und
der Konstruktion, also größtenteils „im Verborgenen“. So erschließt sich dem Betrachter die
alles dominierende Makrostruktur, zusammengesetzt aus teilweise gleichgroßen und doch
flexibel gestaffelten Wohnungseinheiten erst im Inneren des Komplexes. Eindrucksvoll de-
monstrieren die „Schöneberger Terrassen“ bauliche Rationalität und Fortschrittsglauben,
insbesondere im Hinblick auf die angewandte Technik der Montagebauweise aus Fertig-
betonteilen (in Schottenbauweise), die Anlehnung an Megastrukturen sowie bezüglich der
Auseinandersetzung mit strukturalistischen und funktionalistischen Ansätzen. Damit ver-
einen sie zum Teil parallel vorherrschende Architekturrichtungen mit den zweckrationali-
sierten Konstruktionsarten des sozialen Wohnungsbaus. Architekturgeschichtliche Aspekte
sind als Teil der geschichtlichen Bedeutung auch in diese Kategorie einzuordnen, werden
hier aber aufgrund der inhaltlich sinnvolleren Darlegung im Zusammenhang mit der künst-
lerischen Bedeutung erörtert. Besonders hervorzuheben ist unter anderem die Strömung
des „Brutalismus“, deren „Wucht der Form in Kombination mit der Wahrhaftigkeit und Sicht-
barkeit der Konstruktion“301 und seiner Materialien durch die „Schöneberger Terrassen“
anschaulich verkörpert wird. Darüber hinaus beachtlich sind die flexible und wandelbare
Architektur der „Metabolisten“ und der wieder zu mehr Überschaubarkeit zurückkehrende
„Strukturalismus“. So bilden zahlreiche Gliederungselemente (farbige Treppenhaustürme,
zurückspringende Gebäudeteile, Loggien, Auskragungen etc.) sowie die zu vielfältigen
Nutzungen einladenden Innenhöfe Anhaltspunkte im Raum und brechen die Makrostruk-
tur wieder auf ein menschliches Maß der Überschaubarkeit und Identifikation herunter.
Auch die Wahrnehmung der Fassaden wandelt sich bei eingehender Betrachtung. Sich
abwechselnde Oberflächen aus Kieselwaschbeton und plastischen Sichtbeton-Fertigtei-
299 Haspel/Martin/Schmidt, 2000, S. 32 (B VerwGE 11, 32, 35; OVG Berlin, Urteil vom 23.06.1989, NJW
1990, S. 2019 und Haspel/Martin/Wenz/Drewes, 2008, S. 111 (z. B. OVG berin v. 23.06.1989, 2b 45.87, für
eine Brauerei).
300 Flagge, in: DNK, 2007, S. 7.
301 Busse, 2014, S. 89.
96
Abb. 44
Terrassierte Mittelspange von unten, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
Abb. 45
Terrassierte Mittelspange von oben, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
97
len, ein detailliert ausgearbeitetes Farbkonzept, dass sich an vielen Details im gesamten
Komplex wiederfindet sowie andere erwähnte Gliederungselemente beleben die Fassade
und tragen die im Inneren des Komplexes verborgenen Qualitäten nach außen. Der zur
Schau getragene Beton steht in starkem Kontrast zu den angrenzenden Altbauten und
verkörpert, wie auch alle anderen Architekturströmungen, ein Stück Zeitgeschichte, an das
unterschiedliche Erinnerungen geknüpft sind. So steht der (Beton-) Brutalismus als ein Zei-
chen für die Massenproduktion der Gesellschaft, der er geradewegs entsprechen sollte.302
Die gezielte Entwicklung einer höheren, über allem stehenden baukünstlerischen Form, die
ähnlich wie bei den Großsiedlungen zunächst die Gestalt eines verdichteten Siedlungsrau-
mes annimmt, wird in den „Schöneberger Terrassen“ besonders anschaulich. Sie besteht
zwar aus mehreren, teilweise terrassierten Einzelgebäuden, die aber mit ihrer im Zentrum
dramatisch ansteigenden Höhenstaffelung zugleich ein einzelschöpferisches Werk darstel-
len. Durch die vorgegebene Blockform mit ihrer futuristisch anmutenden städtebaulichen
Figur im Inneren bildet sie ein Gesamtkunstwerk, welches auch aufgrund der Gesamtleis-
tung, die in der Hand eines Architekten von der Konstruktion bis ins letzte Detail lag, stärker
als Einheit als die weiträumig angelegten Großsiedlungen wahrgenommen wird.
Die Elemente unterhalb dieser gesamtkünstlerischen Ebene sind, wie bereits in 2.5.2 analy-
siert, Ausdruck des wohnungspolitischen Ziels „optimalen innerstädtischen Wohnens“. Die-
ses entfaltet formgebende Wirkung in einer Mischung aus Hügel- und Terrassenhaus mit
großzügigen Wohnungs- und Terrassengrundrissen, guten Belichtungsverhältnissen, be-
grünten und ruhig gelegenen Innenhöfen, ebenerdigen Parkmöglichkeiten, Gemeinschafts-
einrichtungen und einem in der Planung integrierten Einzelhandelskonzept in zentraler und
gut angebundener Lage. Massiv öffentlich gefördert, sind die „Schöneberger Terrassen“
ein nicht allein auf funktionale Parameter zur schnellen und kostengünstigen Unterbringung
von Massen ausgerichteter Wohnungsbau. Sie heben sich insofern von anderen (Groß-)
Siedlungsbauten der 60er und 70er Jahre ab, als sie den diversen Qualitätsansprüchen
an die unterschiedlichsten Wohnformen entsprechen und sozial gerechte Mieten gewähr-
leisten, ohne dabei auf die schlichten Zeilenbauten der 60er Jahre zurückzugreifen. Im
Gegenteil korrespondiert der Wohnkomplex mit der angrenzenden Blockrandbebauung
unter Verwendung neuer architektonischer Ansätze und ihrer gestalterischen Qualität. Zwar
wurde auch hier in einer städtebaulichen Figur gedacht, jedoch wurde dabei eine archi-
tektonisch anspruchsvolle (gestalterische wie auch den Wohnbedürfnissen angepasste)
Durchbildung der einzelnen Baukörper nicht vernachlässigt. Die „Schöneberger Terras-
sen“ repräsentieren somit ein Beispiel für einen Wohnkomplex, der an das für Deutschland
eher unbekannte Motto „low rise - high density“ für Großprojekte im innerstädtischen Woh-
nungsbau anknüpft.
Die „Schöneberger Terrassen“ weisen eine hinreichende künstlerische Bedeutung auf. Zu
beachten ist, dass die architektonische Form das wohnungspolitische Gedankengut be-
sonders deutlich transportiert, die dementsprechend insbesondere im Zusammenhang mit
der künstlerischen Bedeutung genannt werden sollte.
302 Peter Smithson: „Der Brutalismus versuchte der Gesellschaft der Massenproduktion zu entsprechen.“,
zitiert in Banham, 1966, S. 47.
98
Abb. 46
Vorderer Innenhofbereich von oben, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
Abb. 47
Hinterer Innenhofbereich von oben, 2017 [Fotografin: Petra Mainka]
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
99
5.3.3 Wissenschaftliche Bedeutung
Wissenschaftliche Bedeutung wird einem Objekt dann zugesprochen, wenn es für die Wis-
senschaft insgesamt oder einen Wissenschaftszweig von Bedeutung ist“303. Dabei „steht
insbesondere der dokumentarische Wert […] für die Wissenschaft im Vordergrund, weil
sie den bestimmten Wissensstand einer Epoche bezeugt.“304 Bezüglich der Bauten der
60er und 70er Jahre kommt diesen eine solche Bedeutung insbesondere mit dem Aufstieg
der Hightech-Architektur zu305. Durch die Erforschung des Einsatzes von innovativer Bau-
technik im Zuge dieser Entwicklung weisen die Bauwerke nicht nur einen Zeugniswert für
kunsthistorische, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte auf, sondern auch für die verwen-
deten Verfahren und Techniken. Mit der zunehmenden Weiterentwicklung und Anwendung
technischer Errungenschaften in der Architektur wurden die neuen Verfahrensweisen bei
der Herstellung und im Wohnungsbau (serielle Herstellung von Fertigteilen, Skelett- und
Montagebauweise etc.) zunächst als kostengünstige Lösung für die rasche Unterbringung
der Bevölkerung geschätzt. Alsbald avancierten sie jedoch zum Symbol des technischen
Fortschritts und wurden fortan auch stärker als ästhetisches Mittel eingesetzt. Die für die
„Schöneberger Terrassen“ verwendete Montagebauweise im Großtafelsystem wurde erst-
mals ab den 60er Jahren von den USA aufgegriffen.306 Die „Schöneberger Terrassen“ stel-
len insofern eine Besonderheit dar, als diese Konstruktionsweise für Wohnkomplexe in die-
ser eher kleinen Dimension nur selten Anwendung fand307. Plattenbauten waren vor allem
für Großsiedlungen vorgesehen, wie die Gropiusstadt oder das Märkische Viertel.
Steht doch die gesamte Architekturepoche der Nachkriegsmoderne als Zeugnis für den
Wissensstand bezüglich der industriellen Bauweise der 60er und 70er Jahre, die mit der
Verwissenschaftlichung und Optimierung der Architektur eine Revolution erfuhr, so ist der
dokumentarische Wert speziell der „Schöneberger Terrassen“ für den Montagebau im
Großtafelsystem umstritten. Da sich jedoch die einzelnen Bedeutungskategorien teilweise
überlagern und es fraglich ist, ob z. B. die „städtebauliche Bedeutungskategorie überhaupt
eine eigenständige Denkmaleigenschaft begründen“308 kann, wird zur Begründung hier auf
das Zusammenspiel von Konstruktion, Gestaltung und Funktion hingewiesen. Letztere stellt
die Beziehung zum sozialen Wohnungsbaukonzept her, das durch die dem Zweckrationa-
lismus unterworfene Planung, Konstruktion und Gestaltung des Wohnkomplexes Ausdruck
findet. Die Vorteile des industriellen Bauens, wie Verbilligung und Beschleunigung des Bau-
prozesses, führten immer dann zur Anwendung dieser Bauweise, wenn Mangel an Wohn-
raum herrschte, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 70er Jahre hinein der Fall war
und spiegelt somit auch immer ein Stück Zeitgeschichte wider. Hinzu kommt in den „Schö-
neberger Terrassen“ die Auseinandersetzung mit kulturellen und sozialen Aspekten des
Wohnens, welche günstiges, gesundes sowie optimiertes innerstädtisches Wohnen durch
unterschiedliche Wohnungstypen für Familien verschiedener Herkunft, Familiengröße und
mit unterschiedlichen Bedürfnissen berücksichtigen will. Die dabei zumeist in Variabilität
und Flexibilität eingeschränkten industriellen Bauweisen erwiesen sich in den „Schöneber-
303 Haspel/Martin/Wenz/Drewes, 2008, S. 112 (BVWGH, DVB1. 1988, 1220).
304 Ebd. (BVWGH, DVB1. 1988, 1221).
305 Wittmann-Englert, https://www.pressestelle.tu-berlin.de/newsportal/innenansichten/2012/tui0512_
ungeliebte_hightech-architektur/ (11.05.2012).
306 Terlau-Friemann, 2002, S. 59.
307 Ebd., S. 61.
308 Haspel/Martin/Schmidt, 2000, S. 34.
100
ger Terrassen“ als äußerst wandelbar und zeigen, welche Vielfalt in äußerer Gestalt und an
Wohnungsgrundrissen möglich ist.
Wird also von einer Überlagerung der Bedeutungskategorien ausgegangen, durch deren
Zusammenspiel das Bauwerk eine Bedeutungsschwere erlangt, die eine Denkmaleigen-
schaft rechtfertigen würde, muss hier auch die wissenschaftliche Bedeutung in ihrer Eigen-
schaft, die Denkmalfähigkeit begründen zu können, hervorgehoben werden.
5.3.4 Städtebauliche Bedeutung
Eine städtebauliche Bedeutung wird einem Objekt zuteil, „wenn ein Gebäude oder Grup-
pen von Gebäuden zu einer stadtgeschichtlichen oder stadtentwicklungsgeschichtlichen
Unverwechselbarkeit führen und stadtbildprägende Bedeutung“309 und damit eine „gewis-
se optische Dominanz“310 besitzen.
Ein Hauptmerkmal der „Schöneberger Terrassen“ bildet die bereits als eine „städtebauliche
Dominante“ erwähnte, sich aus der Mittelspange erhebende 11-geschossige Höhenstaf-
felung. Sie liegt im Inneren des Wohnkomplexes verborgen und ist nur aus der Luft er-
kennbar. Allerdings ist die gesamte Anlage als öffentlich zugänglich konzipiert und genutzt
worden. Gerade der an der Dominicusstraße gelegene großzügige Haupteingang, der sich
direkt gegenüber dem Hochhaus befindet, eröffnet dem Eintretenden einen hervorragen-
den Blick auf diese interessante Dominante. Die im Zuge der Sanierungsmaßnahmen vor-
genommene Schließung der Eingangsbereiche, selbst wenn sie wie im Haupteingangsbe-
reich nur aus Glas ist, mindert die Wirkung der skulpturalen Figur, da sie sich nunmehr der
Öffentlichkeit nicht mehr auf so demonstrative Weise präsentieren kann.
Was bleibt ist jedoch die städtebaulich prägende Wirkung der Schöneberger Terrassen,
die sie an der Dominicusstraße entfaltet. Trotz der erwünschten zurücknehmenden An-
lehnung an die angrenzende Bebauung bzw. die Eingliederung in das Stadtgefüge, tritt
die Hauptfassade, insbesondere hervorgerufen durch die Auskragungen und die Treppen-
haustürme (deren nun hellgrau verputzte Außenwände die Wirkung jedoch abmindern), auf
eine wuchtige und kontrastierende Weise in Erscheinung. Durch das Aufgreifen der an der
diagonal gegenüberliegenden Blockrandbebauung stark ausgeprägten Berliner Ecke an
der Dominicusstraße, Ecke Feurigstraße wurde darüber hinaus mit der piazzettaähnlichen
Straßenerweiterung an dieser Stelle eine stadtraumprägende Situation geschaffen, deren
Bedeutung auf der Skala der Denkmalwerte allerdings einzustufen bleibt. Die im starken
Kontrast zu den angrenzenden Altbauten stehende Fassadengestaltung und Materialität
illustrieren zudem anschaulich die städtebauliche Entwicklungsgeschichte und deuten be-
reits auf den schrittweise eintretenden Paradigmenwechsel von den Leitbildern der 60er
Jahre zu einer behutsamen Stadterneuerung hin.
Auch die im Hinblick auf das Konzept des sozialen Wohnungsbaus prägenden Merkmale,
wie die einladenden Innenhöfe als Hinweis auf die für den sozialen Wohnungsbau typi-
schen gemeinschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, verlieren durch die nun geschlossenen
Eingangsbereiche an Bedeutung. Die ehemals offenen Eingangssituationen sollten darü-
309 Haspel/Martin/Wenz/Drewes, 2008, S. 113 (Z. B. ThürOVG v. 30.10.2003, EzD 2.1.3 Nr 9 im Anschluss
an Sächs OVG v. 12.06.1997 EzD 2.1.2 Nr. 12).
310 Ebd. (OVG Berlin v. 26.07.1997, 2 B 3.94, OVGE 22, 180 = EzD 2.2.2 Nr. 16).
5.3 Untersuchung der Denkmalfähigkeit
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
101
ber hinaus einen Austausch mit der Umgebung ermöglichen und infrastrukturelle Aufgaben
für das gesamte, zum Teil gerade mit Spielplätzen unterversorgte Quartier übernehmen.
Hinsichtlich der städtebaulichen Bedeutung kann, gerade durch die nachträgliche vorge-
nommenen Veränderungen an den Gebäuden, nicht eindeutig von einer hinreichenden
Bedeutung ausgegangen werden, die eine Denkmalfähigkeit begründen würde.
5.4 Bewertung der Denkmalfähigkeit der Schöneberger Terrassen
Die abschließende Beurteilung der Denkmalfähigkeit der „Schöneberger Terrassen“ wird
unter besonderer Berücksichtigung des dem gesamten Wohnkomplex zugrunde liegenden
Konzepts des sozialen Wohnungsbaus vorgenommen.
Folgende bereits in der Einleitung formulierte Fragen werden an dieser Stelle wieder aufge-
griffen und erörtert.
• Ist die Bausubstanz bzw. die Architektur der „Schöneberger Terrassen“ denkmal-
fähig?
• Wenn ja, ist darüber hinaus auch das ihnen zugrunde liegende Konzept schüt-
zenswert?
• Wenn ja, ist das Konzept der „Schöneberger Terrassen“ auch dann schutzwürdig,
wenn das Konzept eines sozial orientierten und gemeinschaftsfördernden Woh-
nungsbaus selbst nicht in jedweder Hinsicht Erfolg hatte?
• Könnte dies beispielsweise darin begründet sein, dass die Ansätze des sozialen
Wohnungsbaus der 60er und 70er Jahre jenseits der rein finanziellen Unterstüt-
zung hier so umgesetzt worden sind, dass sie auch heute noch ein besonderes
Beispiel für sozial gemischtes und gemeinschaftsbewusstes Wohnen sind?
In Anbetracht der Tatsache, dass dem Wortlaut des Gesetzes zufolge schon eine Denk-
malkategorie ausreichen würde, besäße das Objekt allein wegen seiner geschichtlichen
Bedeutung Denkmalfähigkeit. Diese wird zudem im Gegensatz zu der städtebaulichen Be-
deutung als eine Bedeutungskategorie, die eigenständig eine Denkmalfähigkeit begrün-
den kann, von der Rechtsprechung nicht in Frage gestellt,311 obgleich gerade in Bezug
auf die geschichtliche Bedeutung unverkennbare Verknüpfungen und Überschneidungen
mit anderen Prüfkriterien bestehen. So müsste hier als weitere ausschlaggebende Bedeu-
tungskategorie zumindest die künstlerische, wenn nicht gar auch die wissenschaftliche
Bedeutung zur Eignungsfeststellung der Denkmalfähigkeit herangezogen werden. Unge-
achtet der Auswahl an weiteren heranzuziehenden Bedeutungskategorien zur Begründung
der Denkmalfähigkeit ist das Objekt als solches denkmalfähig.
311 Haspel/Martin/Schmidt 2000, S. 34 (OVG Berlin, Urteil vom 06.03.1997- OVG 2 B 33.91 -, OVG E 22,
121, m. w. N., NVwZ – RR 1997, 591).
102
Fraglich bleibt, wie die Veränderungen an der Bausubstanz sich auf die Bedeutung des
Bauwerks und der damit verbundenen Denkmalfähigkeit auswirken. Nachträgliche Verän-
derungen „schließen eine Denkmaleigenschaft nicht aus“312, können jedoch die Bedeutung
für eines oder mehrere der Prüfkriterien bis zum Ausschluss vermindern. Vorgenommene
Veränderungen haben in den „Schöneberger Terrassen“ zumindest zu einer teilweisen He-
rabsetzung der künstlerischen Bedeutung geführt. So sind z. B. die Eingangsbereiche im
Zuge der Sanierungsmaßnahmen in ihrem Erscheinungsbild erheblich und nachhaltig um-
gestaltet worden, was zu einem, wenn auch geringem, Verlust an Bausubstanz geführt hat.
Die Schließung der Zugänge sowie die Abnahme der farbigen Eternitplatten an den Trep-
penhaustürmen entlang der Dominicusstraße wirken sich wesentlich gravierender auf das
Erscheinungsbild der „Schöneberger Terrassen“ aus, sind aber weniger von Bedeutung,
da sie reversibel und somit nicht von andauernder Natur sind. Angesichts der Größe und ih-
rer Wirkungsentfaltung auf den Betrachter fallen die nachträglichen Veränderungen zudem
weniger ins Gewicht als es zunächst den Anschein haben mag. Kleinere Maßnahmen zur
Aufwertung der Innenhöfe und der Nutzung der Anlage, wie zum Beispiel die Bemalung
der Durchgänge, Verankerung neuer Fahrradständer etc., sind ebenfalls zu vernachlässi-
gen, da sie die künstlerische Bedeutung der Anlage nur indirekt bis überhaupt nicht beein-
trächtigen und stellenweise den „Gebrauchswert“313 des Objektes steigern.
Daneben können diese Veränderungen auch als Altersspuren314 verstanden werden, somit
selbst ein Teil der Geschichte der „Schöneberger Terrassen“ werden und als solche einen
Zeugniswert für die Entwicklung des Objektes oder die gesamte sozial- und wohnungs-
politische Entwicklung Berlins besitzen. Der Werdegang der „Schöneberger Terrassen“ ist
schließlich kein Einzelphänomen, auch wenn dieser Umstand den Seltenheitscharakter
des Objektes in Frage stellt. Kritisch zu betrachten sind dagegen die den Nachkriegs-
bauten bevorstehenden energetischen Sanierungsarbeiten. Hier bleibt abzuwarten, welche
Auswirkungen eine energetische Ertüchtigung des Komplexes zur Folge haben wird. Im
Ergebnis beeinträchtigen die bislang erfolgten Veränderungen die Denkmalfähigkeit des
Gebäudes nicht.
Die letztlich zu ermittelnden Schutzgüter sind zwar erst im Rahmen eines detaillierten Denk-
malpflegeplans abschließend festzusetzen, welcher den Rahmen dieser Ausführungen
vom Umfang her sprengen würde, doch sind einzelne Elemente hervorzuheben. So ist zum
Beispiel die Gesamtheit der städtebaulichen Form mit ihrer mittig gelegenen Staffelung
ein zentrales schützenswertes Element. Darüber hinaus sind die um den hinteren Innenhof
gruppierten terrassierten Gebäudeteile und die gegenüberliegenden Loggienbänder sowie
die Fensterunterteilung, deren Größe und Anordnung und die Sichtigkeit des Materials we-
sentliche Merkmale und daher als schutzwürdig anzusehen. Auch das Farbkonzept sollte
in seiner ursprünglichen Form erhalten werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass auch
kleinere funktionale Details bei einer Denkmalpflegeplanentwicklung zu berücksichtigen
312 Ebd., S. 37 (OVG Berlin, Urteile vom 12.08.1994 – OVG 2B 13.91 -, LKV 1995, 226 und vom 11.07.1997,
LKV 1998, 158 ff.)
313 Der „Gebrauchswert“ ist einer der vom österreichischen Kunsthistoriker und Denkmalpfleger Alois
Riegel geprägten Denkmalwerte. Der der Denkmalwertkategorie der Gegenwartswerte (im Gegensatz zu
den Erinnerungswerten) zugeordnete Wert zielt in erster Linie auf den „praktischen Gebrauchswert oder
schlankweg Gebrauchswerte“ ab. Nachzulesen in: Alois Riegel (1903) „Der moderne Denkmalkultus. Sein
Wesen und seine Entstehung“, in: Bacher, 1995, S. 81 ff.
314 Markgraf, 2011, S. 33.
5.4 Bewertung der Denkmalfähigkeit der Schöneberger Terrassen
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
103
sind, wenn diese für die ursprünglich angedachte Nutzung des Gebäudes und dessen
Einrichtungen von Bedeutung sind und die Funktionalität der Architektur zum Ausdruck
bringen.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass sich bei einer erneuten, in der Zukunft liegenden denk-
malpflegerischen Betrachtung stets andere Deutungsvorgänge ergeben können, die dem
Objekt neue Eigenschaften zuweisen. Dieser nie endende Deutungsvorgang spricht einer-
seits für den Erhalt eines Objektes, andererseits kann er in einer anderen Gegenwart, in
der das Objekt eine verstärkte negative Konnotation erhält oder als bedeutungsloser ein-
gestuft wird, den Erhalt eines Objektes auch in Gefahr bringen. Nach Alois Riegel arbeitet
die Zeit meistens für ein Denkmal.315 Darüber hinaus spielt auch die Nutzung, die es im
gegenwärtigen Leben der Menschen erfährt, also der „Gebrauchswert“, eine maßgebende
Rolle. Auf den Gebrauchswert der „Schöneberger Terrassen“ wird an anderer Stelle noch
näher eingegangen. Fest steht, dass die Anlage zunächst einmal nicht abrissgefährdet ist,
andererseits vor weiteren (erheblichen) Veränderungen, die die Denkmalfähigkeit in Zukunft
möglicherweise beeinträchtigen könnten, ungeschützt ist.
Weniger eindeutig lässt sich abschließend die Frage klären, ob auch das den „Schöne-
berger Terrassen“ zugrunde liegende Konzept des „optimalen innerstädtischen Wohnens“
ein eigenständiges Schutzgut darstellen kann. Im Gegensatz zu den 20er und 30er Jah-
re-Siedlungen, die von der innovativen Motivation „Veranschaulichung von Solidarität und
sozialer Gleichheit“ durchdrungen sind, besitzen die Grundmotive der „Schöneberger
Terrassen“ nicht mehr dieselbe Brisanz. Gleichwohl greifen die „Schöneberger Terrassen“
zahlreiche Ideen des Reformwohnungsbaus der 20er und 30er Jahre-Siedlungen (z. B.
Gemeinschaftseinrichtungen, vorteilhafte Wohnungsverhältnisse für alle) und des sozialen
Wohnungsbaus der 60er Jahre (z. B. integratives Wohnen durch verschiedene Wohnungs-
größen, Berücksichtigung von benötigten Infrastruktureinrichtungen, Einzelhandelskonzept,
Parkraumkonzept) auf und vereinen diese. Dabei wurden sie auf die damals aktuellen Woh-
nungsbedürfnisse und Erkenntnisse zugeschnitten. Offenkundig werden sie dem Betrach-
ter erst bei näherer Auseinandersetzung mit der Architektur. So ist zwar das Konzept, wel-
ches unterschiedliche Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Megastrukturen
mit den Wünschen nach Selbstverwirklichung kombiniert, als Gedankengut schutzwürdig.
Es kann jedoch nur durch den Erhalt der Substanz, die letztendlich dieses Gedanken-
gut verkörpert und deren Nutzung langfristig gesichert werden. Demnach kann das Kon-
zept „Schöneberger Terrassen“ nur als Gesamtheit, bestehend aus dem wechselseitigen
Einfluss von Architektur und den umgesetzten Überlegungen zum „optimalen innerstädti-
schem Wohnen“, ein denkmalfähiges Schutzgut bilden.
Fraglich bleibt, welche Auswirkungen der Umstand zur Folge hat, dass das Konzept aktuell
nicht in jeder Hinsicht erfolgreich ist. So wurden, wie bereits ausgeführt, einzelne Nutzungs-
vorschläge nicht im erwünschten Maße angenommen. Das würde darauf hindeuten, dass
sie den aktuellen Bewohnerbedürfnissen nicht entsprechen. Wie bereits in 4.4 zusammen-
gefasst, liegen die Ursachen dafür nicht allein in der konzeptionellen Umsetzung, sondern
auch in der Zusammensetzung der Mieterschaft und deren Umgang und Wahrnehmung
von den bereitgestellten Nutzungsmöglichkeiten. Die fehlende Nutzung einzelner Teil-
bereiche ist daher primär den aktuellen Umständen geschuldet und keiner grundlegend
315 Alois, in: Bacher, 1995, S. 92 f.
104
fehlerhaften Auslegung. Für diese Sicht spricht, dass die „Schöneberger Terrassen“ den
Anforderungen aktueller innovativer Ansätze im Wohnungswesen, wie z. B. den generati-
onsübergreifenden oder integrativen Wohnungsbaukonzepten entsprechen, auch wenn für
sie mit derlei Bezeichnungen noch nicht geworben wurde. Bestimmte Charakteristika, die
aktuelle „zukunftsweisende Wohnprojekte in der Stadt“316 auszeichnen, sind unter ande-
rem die „zentrale Lage im Stadtteil“, „Läden und Märkte für den täglichen Bedarf“, „Kinder-
tagesstätten“, „gut erreichbare öffentliche Verkehrsmittel“, „vielfältig nutzbare Freiflächen
im Grünen“, „Gemeinschafts- und Veranstaltungsräume“, „Aufenthalts-, Kommunikations-
und Spielbereiche“ sowie „barrierefrei und rollstuhlgerecht“ ausgebaute Wohnungen und
Zugänge, wo „Jung und Alt miteinander unter einem Dach“ wohnen und das Angebot
von „preisgünstigem Wohnen für sozial Schwächere“ 317. Dies stellt fast eine passgenaue
Beschreibung der „Schöneberger Terrassen“ dar, obwohl diese Merkmale Beschreibun-
gen verschiedener Modellprojekte für generationsübergreifendes und integratives Wohnen
in Berlin von 2007 entnommen sind.318 Die fortbestehende Eignung der „Schöneberger
Terrassen“ für aktuelle und zukünftige Wohnbedürfnisse in einer Zeit der zunehmenden
Pluralisierung der Lebensstile und Heterogenität der Einwohner sowie einer zunehmend
alternden Bevölkerung mit einem steigenden Anteil von Menschen ausländischer Herkunft
spricht ebenso dafür, die Schutzwürdigkeit des Konzepts nicht aufgrund aktueller Um-
setzungsschwierigkeiten abzulehnen. Es erfüllt sogar die komplexen und vielschichtigen
Anforderungen moderner Konzeptionen. Das Konzept „Schöneberger Terrassen“ als ein
Berliner Projekt des sozialen Wohnungsbaus der 70er Jahre stellt somit ein weiteres, wenn
auch kein eigenständiges Schutzgut dar.
Um einen aus diesen Aspekten abzuleitenden, adäquaten denkmalpflegerischen Um-
gang mit dem Objekt ermitteln zu können, müssen auch hier zunächst die zu erhaltenden
Schutzgüter identifiziert werden. Eine Schutzwürdigkeit des konzeptionellen Ansatzes im-
pliziert, dass dabei nicht nur die Substanz des Gebäudes sowie seine architektonische und
künstlerische Gestaltung, sondern auch die an das Gebäude gekoppelte Nutzung bei der
Schutzgutermittlung berücksichtigt werden muss. Damit ist neben den für die Architekturge-
schichte bedeutsamen Elementen auch die Nutzung einzelner Gebäudeteile zu bewahren.
So wäre beispielsweise eine Umnutzung des Erdgeschosses als weitere Gewerbefläche in
privatwirtschaftlicher Hinsicht vielleicht gewinnbringend, sie würde jedoch diesen Gebäu-
deteil ihrer ursprünglichen Funktion als Garage für die Bewohner berauben, mit der hier
auch bewusst eine Abschottung hin zum öffentlichem Straßenland vorgenommen wurde.
Andere konzeptionelle Ansätze, wie zum Beispiel die zahlreichen Gemeinschaftseinrichtun-
gen wie Gemeinschaftsräume und -küchen, Fitnessräume und das Schwimmbad, werden
hingegen ihrer ursprünglich angedachten Nutzung nicht gerecht, solange sie von den
Bewohnern nicht als ein vorteilhaftes Allgemeingut geachtet und selbstverwaltend genutzt
werden. Hier wäre es sinnvoll, alternative Nutzungskonzepte innerhalb des ursprünglich
angedachten Nutzungsrahmens in Zusammenarbeit mit privaten Trägern zu entwickeln.
Dies würde zu einer eher bestimmungsgemäßen Verwendung der Räumlichkeiten führen
und wäre daher im Gegensatz zu einer Umnutzung erstrebenswert. Die entsprechenden
Räumlichkeiten sind als ein Ort der Begegnung und der Kommunikation für den Wohnkom-
plex erdacht worden, sodass auch künftige Nutzungen diesen Zweck fördern sollten. Zu
316 Initiative „Kostengünstiges qualitätsbewusstes Bauen“ 2008, http://www.baugruppen-architekten-ber-
lin.de/media/ presse/080318_ wohnprojekte.pdf (11.04.2014).
317 Ebd.
318 Ebd.
5.4 Bewertung der Denkmalfähigkeit der Schöneberger Terrassen
5 DENKMALWERT DER NACHKRIEGSMODERNE
105
beachten wäre stets, dass die Bewohner von den Maßnahmen auch tatsächlich profitieren
können und die den „Schöneberger Terrassen“ immanenten Probleme nicht verstärkt wer-
den. So könnten beispielweise die bereits schallisolierten, aber nicht belichteten Fitness-
und Ballspielräume in der Mittelspange als Proberäume oder Kinosäle, die dagegen stär-
ker belichteten Gemeinschaftsräume als Unterrichtsräume für Volkshochschulkursen oder
ähnliches genutzt werden.
Auch wenn den „Schöneberger Terrassen“ vielleicht nicht mit denselben strengen denk-
malpflegerischen Schutzmaßstäben begegnet werden kann wie sie sonst in der Denkmal-
pflege Anwendung finden, sondern die „Erhaltungsstrategien […] sich […] primär an Kri-
terien einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Gebäudebestandes orientieren“319 müssen,
wäre mit der Unterschutzstellung jedoch eines der wichtigsten Ziele des Denkmalschutzes
erfüllt – die Aufrechterhaltung der originären Gebäudenutzung und damit auch der Erhalt
der Gebäudesubstanz. Denn nur die Erhaltung der Gebäudenutzung kann eine zukünftige,
dauerhafte Erhaltung im Sinne des Erbauers und damit auch der Denkmalpflege
gewährleisten und eine verstärkte Wertschätzung des Wohnkomplexes durch die Bewohner
herbeiführen, sodass in Zukunft zu der Denkmalfähigkeit die Denkmalwürdigkeit durch ein
zunehmendes Erhaltungsinteresse hinzutritt. Ein solches allgemeines Erhaltungsinteresse
ist nach dem Urteil des OVG Berlin von 1997320 dann anzunehmen, „wenn die Denkmal-
würdigkeit in das Bewusstsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiten Kreises von
Sachverständigen eingegangen ist.“ Im Hinblick auf einen Kreis von Sachverständigen,
unabhängig von seiner Größe, besteht spätestens seit der Aufnahme der „Schöneberger
Terrassen“ in die 2014 veröffentlichte Publikation „Baukunst der Nachkriegsmoderne. Ar-
chitekturführer Berlin 1949-1979“, die in der Reihe „Forschung zur Nachkriegsmoderne“
an der TU Berlin erschienen ist, ein Erhaltungsinteresse an der Anlage. Obwohl die Anlage
nunmehr seit März 2017 unter Denkmalschutz steht, kann hier nicht abschließend beurteilt
werden, ob seitens der Bewohner bzw. der Öffentlichkeit ein breites Erhaltungsinteresse
vorliegt. Das Gebäude ist noch weitgehend unbekannt und der Prozess der Auseinander-
setzung und Wertschätzung der „Schöneberger Terrassen“ hat gerade erst im Zusammen-
hang mit der Unterschutzstellung begonnen.
319 Langenberg 2009, http://www.tucottbus.de/wolkenkuckucksheim/inhalt/de/heft/ausgaben/108/Lan-
genberg/langenberg.php (28.10.2013).
320 OVG Berlin, Urteil vom 6.3.1997 – OVG 2 B 33.91 -, OVG E 22,121 NVwZ – RR 1997, 591.
6
AUSBLICK UNF FAZIT
108
AUSBLICK UND FAZIT
Im Hinblick auf den laufenden Prozess der Auseinandersetzung mit und der Wertschätzung
von Nachkriegsbauten, soll diese Arbeit aktuelle Argumente liefern.
Das noch ungewisse Erhaltungsinteresse wird die zukünftige Nutzung und den Umgang
mit dem Objekt unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten in Frage stellen und mög-
licherweise gefährden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn sich ein denk-
malpflegerischer Umgang mit den Nutzungsinteressen des Eigentümers als unvereinbar
herausstellen sollte. Im Hinblick auf die aktuell ungeklärte Ausrichtung der ehemaligen Ge-
meinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft, mittlerweile umbenannt in GSW
Immobilien AG321, die – nach deren Verkauf an die internationalen Fondsgesellschaften
Whitehall (Goldman & Sachs) und Cerberus 2004322 – ein Teil des Wohnungsbestandes
veräußerte323 und nun vom Immobilienunternehmen Deutsche Wohnen AG übernommen
wurde324, bleibt auch die Entwicklung der „Schöneberger Terrassen“ abzuwarten. Für einen
Teil des Wohnungsbestandes sind voraussichtlich bis 2022 die Bestimmungen des Wo-
BindG in Verbindung mit dem WoFG, also insbesondere die Miet- und Belegungsbindung
einzuhalten. Zur weiteren Entlastung der Wohnungsbaugesellschaften gilt für einen Teil der
belegungsgebundenen Wohnungen eine „Lockerung des Belegungsbestandes“ bis Ende
2014.325 Daneben tritt zum 01.04.2014 bis zum 01.04.2017 das „Maßnahmenprogramm zur
Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges“ auch für die „Schöneberger Terrassen“ in
Kraft, das auch weiterhin bezahlbarere Mieten von Sozialwohnungen gewährleisten soll.326
Die nach Ablauf der gesetzten Fristen eintretende Entwicklung der „Schöneberger Terras-
sen“ lässt sich noch nicht bestimmen. Erfreulich ist jedoch die jüngst erfolgte Unterschutz-
stellung, da eine möglichst originalgetreue Erhaltung eher gewährleistet sein wird, solange
sicher ist, dass der gesamte Wohnkomplex in einer Hand bleibt.
Mit der Aufnahme der Anlage auf die Denkmalschutzliste im Frühjahr 2017 sind die „Schö-
neberger Terrassen“ als ein sowohl denkmalfähiges, wie auch eindeutig geklärtes denk-
malwürdiges Objekt einzuschätzen. Architektonisch stellen sie auf anschauliche Weise die
Produktionslogik des Großsiedlungsbaus vor. Im Vergleich mit diesem hebt sich die ge-
stalterische Qualität des Quartiers der „Schöneberger Terrassen“ sowie deren gehobene
Ansprüche an unterschiedliche Wohnbedürfnisse und eine hohe Lebensqualität innerhalb
einer Großstadt deutlich von den Großsiedlungen ab. So vereinen insbesondere die ter-
321 Experteninterview II, Anhang I, S. LXXIII.
322 GSW Immbobilien AG o. J., https://www.gsw.de/files/4913/6439/3681/Historie_GSW_1924_2012_Fi-
nal_weiss_deutsch.pdf (12. 11.2013).
323 Dubro 2012, http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=tp&dig=2012%2F04%2F10%-
2Fa0139&cHash=3622999ce7/ (12.04.2012).
324 Mortsiefer/Schönball 2013, http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/deutsche-wohnen-will-gsw-
groesstes-privates-wohnungsunternehmen-in-berlin-entsteht/8666808.html (12.04.2014).
325 Archiv der GSW.
326 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 2014, http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/presse-
box/archiv_volltext.shtml?arch_1402/nachrichte5174.htmlPressebox / Meldungen (11.04.2014).
6
6 AUSBLICK UND FAZIT
109
rassierten Gebäudeteile des Wohnkomplexes unterschiedliche Formen des gesellschaftli-
chen Zusammenlebens in Megastrukturen mit den Wünschen nach Selbstverwirklichung
innerhalb individueller Rückzugsorte. Das dem zu Grunde liegende Konzept „optimales
innerstädtisches Wohnen“, das auch heute noch aktuelle Ansätze des Wohnens integriert,
ist unabhängig von dem Erfolg einzelner Maßnahmen dabei ebenso als ein Schutzgut zu
bewerten und zu berücksichtigen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass trotz der zunehmenden Zahl an Veröffentlichungen zum
Thema Nachkriegsmoderne, zahlreiche Bauwerke und Aspekte der Nachkriegsarchitektur
derzeit noch nicht ausreichend bis gar nicht beachtet werden. Hier besteht noch weiter
Nachholbedarf. Bei der Recherche zu den „Schöneberger Terrassen“ konnte meist auf
Primärquellen, wie auf noch vorhandene Bauakten zurückgegriffen werden. Alle Daten und
Fakten zur Entwicklungsgeschichte, zum Bauprozess und den Sanierungsmaßnahmen so-
wie Pläne, Bauzeichnungen und aufschlussreiches Bildmaterial aus den 50er bis 70er Jah-
ren wurden aus dem Landesarchiv, dem Archiv des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg
sowie mit der freundlichen Unterstützung der GSW aus deren ausgelagerten Unterlagen
und den unterstützenden Interviews zusammengetragen und aufbereitet. Ebenfalls kontak-
tiert wurde die zuletzt auf dem Grundstück der „Schöneberger Terrassen“ ansässige Ber-
liner Kindl Brauerei, die als einzige Institution gegebenenfalls noch über relevante Unterla-
gen zu den Planungsanfängen des Wohnkomplexes hätten verfügen können. Dies ist nach
Auskunft der Berliner Kindl AG allerdings nicht der Fall. Der Architekt Waldemar Poreike
stand zum Zeitpunkt der Recherche leider nicht mehr für ein Interview zur Verfügung. Auch
die in seinem Architekturbüro noch aufbewahrten Unterlagen wurden mit der Auflösung
des Büros im Jahre 2000 mangels Interesse vernichtet.
In Bezug auf die Grundlagenliteratur zur Nachkriegsmoderne erscheint der Forschungs-
stand als noch unzureichend. Ein weiterer wichtiger Beitrag wurde unter anderem mit der
bereits zitierten Publikation „Baukunst der Nachkriegsmoderne. Architekturführer Berlin
1949-1979“ geleistet (der in der Reihe „Forschung zur Nachkriegsmoderne“ an der TU
Berlin erschien). Es bleibt zu hoffen, dass dieser den Grundstein für eine differenzierte wis-
senschaftliche Aufarbeitung des Themas gelegt hat, um der Nachkriegsmoderne endlich
ihren rechtmäßigen Platz in der Architekturgeschichte und somit auch in der denkmalpfle-
gerischen Auseinandersetzung einzuräumen.
LITERATURVERZEICHNIS
112
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113
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ungeliebte_hightech-architektur/ (11.05.2012).
Bauakten
BAUARCHIV DES BESZISKAMTS: Dominicusstraße 37-43, Schöneberger Terrassen im
Verw.-Bezirk Schöneberg, Ordner HA I-IX.
ARCHIV DER GSW: Bauakten der Schöneberger Terrassen (o. T.).
GSW Immoblien AG: Unterlagen der Abteilung Vertragsmanagement/
Mietentwicklung (o. T.).
Weitere Publikationen aus dem
Institut für Stadt- und
Regionalplanung
Online-Veröffentlichungen
Das vollständige Programm fi nden sie unter www.isr.tu-berlin.de
Nr. 61
Anna Maria Parnitzke
Wohnraum für Wohnungslose – Ist Housing First die Antwort?
Eine vergleichende Analyse der Herausforderungen, Kosten und Strategien im Umgang mit
Wohnungslosigkeit in Deutschland und Norwegen
Vor dem Hintergrund des auch in modernen Wohlfahrtsstaaten gravierenden Problems der Wohnungslosigkeit
setzt sich die Studie mit dem vielversprechenden Housing First-Ansatz der Wohnungslosenhilfe auseinander,
der darauf basiert, Wohnungslose bedingungslos und direkt mit Wohnraum zu versorgen. Anhand von je
einem Fallbeispiel in Deutschland und Norwegen wird dabei untersucht, inwieweit der Ansatz ein effektives
Modell der Wohnungslosenhilfe ist. Ebenso werden angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen auf den
Wohnungsmärkten Herausforderungen und Möglichkeiten der Wohnungsbeschaffung analysiert.
2016, 114 S., ISBN 978-3-7983-2851-8 kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/impulse
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Institut für Stadt- und Regionalplanung
Anna Maria Parnitzke
Wohnraum für Wohnungslose –
Ist Housing First die Antwort?
Eine vergleichende Analyse der Herausforderungen, Kosten und Strategien im
Umgang mit Wohnungslosigkeit in Deutschland und Norwegen
Nr. 62
Anja Neubauer
Es bewegt sich was im ländlichen Raum
Vom Wandel und Erhalt der Alltagsmobilität älterer Menschen in Sarow
Der demografi sche Wandel, der in den ländlich-peripheren Räumen Ostdeutschlands ab 1989 einsetzte, führt zur
Schließung von Daseinsvorsorgeeinrichtungen. Dies hat für den prozentual zunehmenden Anteil Älterer und ihre
Alltagsmobilität umfangreiche Folgen. In einer qualitativen Studie im vorpommerschen Dorf Sarow werden die
Mobilitätsbedarfe und -probleme älterer Menschen anhand einer Bürgerausstellung in den Fokus gerückt. Um
Expertenmeinungen und Planwerke ergänzt, werden in dieser Form der Action Research Wünsche mit Planungen
abgeglichen. Ziel ist eine bessere Regional Governance.
2017, 202 S., ISBN 978-3-7983-2870-9 kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/impulse
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Institut für Stadt- und Regionalplanung
Anja Neubauer
Es bewegt sich was im ländlichen Raum
Vom Wandel und Erhalt der Alltagsmobilität älterer Menschen in Sarow
Nr. 63
Anna Galda
Ernährungssystemplanung in Deutschland
Eine qualitative Spurensuche in der deutschen Planung
Die Publikation macht das seit etwas 20 Jahren in der internationalen Praxis der Stadtplanung praktizierte
Instrument des Food System Planning, was hier mit Ernährungssystemplanung übersetzt wird, zum Gegenstand.
Im Rahmen der Arbeit wird das Ernährungssystem als innovatives Untersuchungs- und Analyseraster für
Prozesse der Stadtentwicklung in Deutschland vorgestellt und das Instrument der Ernährungssystemplanung
auf seine Übertragbarkeit in einen deutschen Planungskontext überprüft.
2017, 150 S., ISBN 978-3-7983-2901-0 kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/impulse
ISR Impulse Online
Institut für Stadt- und Regionalplanung
Anna Galda
Ernährungssystemplanung in Deutschland
Eine qualitative Spurensuche in der deutschen Planung
Nr. 64
Philipp Perick
Strategische Planungsräume – zur Rolle eines neuen
Instruments der Stadtentwicklungsplanung
Am Beispiel der Londoner Opportunity Areas, Berliner Transformationsräume
und Wiener Zielgebiete
Strategische Planungsräume sind ein teilraumbezogenes Management-Instrument der Stadtent-
wicklungsplanung zur Organisation räumlicher bzw. raumstruktureller Veränderungsprozesse. Die vorliegende
Arbeit beschreibt Strategische Planungsräume am Beispiel der Londoner Opportuni-ty Areas, die Berliner
Transformationsräume und die Wiener Zielgebiete als ein neues Instrument, das der planenden Behörde
einen teilräumlichen Bezugsrahmen für Kooperationsprozesse von AkteurInnen mit unterschiedlichen
Handlungslogiken zur Verfügung stellt. Durch ihre Hinterle-gung mit Managementstrukturen bieten Strategische
Planungsräume der planenden Behörde die Möglichkeit zur Koordination der kooperierenden AkteurInnen mit
dem Ziel „leadership“ im Inte-resse der Belange des Gemeinwohls zu bemühen.
2017, 148 S., ISBN 978-3-7983-2955-3 kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/impulse
ISR Impulse Online
Institut für Stadt- und Regionalplanung
Philipp Perick
Strategische Planungsräume – Zur Rolle eines
neuen Instruments der Stadtentwicklungsplanung
Am Beispiel der Londoner Opportunity Areas,
Berliner Transformationsräume und Wiener Zielgebiete
Arbeitshefte
Das vollständige Programm fi nden sie unter www.isr.tu-berlin.de
Nr. 80
Magdalena Konieczek-Woger, Jacob Köppel
Für wen planen wir?
Analyse und Vergleich zweier Planungskontroversen –
Ursachen und mögliche Handlungsstrategien
Am Beispiel der Planungskontroversen um „BER“ und „Stuttgart 21“ wird die These untersucht, dass großen
Projekten generell ein Konfl iktpotential innewohnt und es grundlegende Mängel im Planungssystem gibt: Es
mangelt u.a. an Rationalität, Refl ektivität und Legitimität der Planung und Einbeziehung der Bürger. Obgleich
viele dieser Probleme nicht gelöst werden können und große Projekte oft konfl iktträchtig sind, kann man früh-
zeitig gegensteuern und das Ausmaß minimieren – etwa durch eine frühere und umfassendere Beteiligung mit
Austausch von Argumenten und ernsthafte Einbeziehung in die Planung.
2016, 223 S., 18,50 €
ISBN 978-3-7983-2798-6 (print), ISBN 978-3-7983-2799-3 (online)
kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/publikationen
Arbeitshefte des Instituts für Stadt- und Regionalplanung
der Technischen Universität Berlin
Magdalena Konieczek-Woger, Jacob Köppel
Für wen planen wir?
Analyse und Vergleich zweier Planungskontroversen –
Ursachen und mögliche Handlungsstrategien
80
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Nr. 81
Laura Bornemann, Sebastian Gerloff, Magdalena Konieczek-Woger, Jacob Köppel, Inken Schmütz,
Mario Timm, Henry Wilke
Stadtplanung Heute – Stadtplanung Morgen
Eine Berufsfeldanalyse
Das Forschungsprojekt leistet mit dieser Berufsfeldanalyse einen Beitrag zur Diskussion über das Selbstbild
der Disziplin Stadt- und Raumplanung und die Gestaltung der universitären Ausbildung. 16 leitfadengestützte
Interviews mit ExpertInnen aus verschiedenen stadt- bzw. raumplanerischen Arbeitsfeldern und eine umfang-
reiche, deutschlandweite Online-Umfrage geben detailliert Auskunft über aktuelle und zukünftige Aufgaben der
Stadtplanung. Ergänzt wird die Analyse durch einen ausführlichen Vergleich der Curricula aller konsekutiven
Planungsstudiengänge im deutschsprachigen Raum.
2017, 267 S., 19,50 €
ISBN 978-3-7983-2879-2 (print), ISBN 978-3-7983-2880-8 (online)
kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/publikationen
Nr. 78
Sylvia Butenschön (Hrsg.)
Landesentwicklung und Gartenkultur
Gartenkunst und Gartenbau als Themen der Aufklärung
Seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts war die Entwicklung ländlicher Regionen ein wichtiges Anliegen in
allen deutschen Staaten. Dazu wurden Programme zum Ausbau der Infrastruktur aber auch zur Förderung des
Garten- und Obstbaus aufgelegt. Die Tagungsbeiträge der Fachtagung „Landesentwicklung durch Gartenkultur“
beleuchten diese Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen auf dem Lande aus
unterschiedlichen disziplinären Blickwinkeln und mit einem besonderen Fokus auf den Themen Gartenbau,
Gartenkunst und Landschaftsgestaltung.
Berlin, 2014, ISBN: 978-3-7983-2685-9 18,50 €
Nr. 79
Toni Karge
Neue Urbane Landwirtschaft
Eine theoretische Verortung und Akteursanalyse der Initiative Himmelbeet im Berliner Wedding
Im ersten Teil erfolgt eine stadttheoretische Auseinandersetzung, in der urbane Gärten mit der europäischen
Stadtbaugeschichte, der stadtutopischen Ideengeschichte, dem Stadt-Land-Diskurs und Gender-Aspekten
in Bezug gesetzt werden. Die fallbezogene Akteursanalyse im zweiten Teil basiert auf einer einjährigen
Untersuchung des Berliner Himmelbeets und analysiert Schlüsselakteure und Akteursgruppen anhand ihrer
Beiträge auf den Ebenen Ideen, Netzwerk, Finanzen, Arbeit und Macht. Die Ergebnisse werden auf die theoreti-
schen Zusammenhänge des ersten Teils übertragen.
2016, 180 S., 18,50 €
ISBN 978-3-7983-2754-2 (print), ISBN 978-3-7983-2755-9 (online)
kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/publikationen
Sonderpublikationen
Das vollständige Programm fi nden sie unter www.isr.tu-berlin.de
Anja Besecke, Josiane Meier, Ricarda Pätzold, Susanne Thomaier (Hrsg.)
Stadtökonomie – Blickwinkel und Perspektiven
Ein Gemischtwarenladen
„Economics is not about money“ – das gilt auch für die Stadt- und Regionalökonomie, in deren Mittelpunkt die
vielgestaltigen Beziehungen zwischen räumlicher Entwicklung und wirtschaftlichen Prozessen stehen. Dieser
Band würdigt Prof. Dr. Dietrich Henckel, den langjährigen Leiter des Fachgebietes Stadt- und Regionalökonomie
am Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin. Er offeriert – im Sinne eines „Gemischtwarenladens“
– kurzweilige Einblicke in die Themen-, Methoden- und Interpretationsvielfalt auf die Prinzipien städtischer
Entwicklung.
2017, 247 S., 22,50 €
ISBN 978-3-7983-2918-8 (print), ISBN 978-3-7983-2919-5 (online)
kostenloser Download unter www.isr.tu-berlin.de/publikationen
Ursula Flecken, Laura Calbet i Elias (Hg.)
Der öffentliche Raum
Sichten, Refl exionen, Beispiele
Der öffentliche Raum ist zugleich konstituierendes Element und Gedächtnis der Stadt. Er ist in höchstem Maße
komplex und unterliegt ständigen Veränderungen. In der Entwicklung der Städte muss er deshalb immer wieder
neu verhandelt werden. Raumwissenschaften und Stadtplanung haben als integrale Disziplinen den Anspruch,
unterschiedlichste Perspektiven zum öffentlichen Raum zusammen zu führen. Dieser Sammelband bietet ein
vielschichtiges Bild der Funktionen, Aufgaben und Bedeutungen des öffentlichen Raumes. Er versteht sich als
Beitrag, der die aktuelle Debatte bereichern und voranbringen soll.
2011, 250 S., ISBN 978-3-7983-2318-6 19,90 €
Sylvia Butenschön (Hrsg.)
Garten – Kultur – Geschichte
Gartenhistorisches Forschungskolloquium 2010
Der Tagungsband des Gartenhistorischen Forschungskolloquiums 2010 gibt einen aktuellen Einblick in das von
WissenschaftlerInnen verschiedener Disziplinen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtete Forschungsfeld
der Gartengeschichte. So behandeln die 20 Textbeiträge Aspekte der Gartenkultur aus einem Zeitraum von über
400 Jahren und einem Betrachtungsgebiet von ganz Europa - von den Wasserkünsten in Renaissancegärten
über das Stadtgrün des 19. Jahrhunderts bis zu Hausgärten des frühen 20. Jahrhunderts und Fragen des denk-
malpfl egerischen Umgangs mit Freifl ächen der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
2011, 134 S., ISBN 978-3-7983-2340-7 14,90 €
Jens Beck, Sylvia Butenschön, Heike Palm
Amtshausgärten
Ländliche Gartenkultur an den Verwaltungssitzen im Kurfürstentum/Königreich Hannover
Spargelbeete, Hopfenstangen, Pfi rsichspaliere, Heckenlauben und Apfelbäume – viele Apfelbäume – wur-
den gezählt, wenn ein Amtmann den Amtshof mit den zugehörigen Gärten von seinem Vorgänger übernahm.
Im 18. und 19. Jahrhundert waren die Amtssitze die unteren Verwaltungsbehörden im Kurfürstentum und
Königreich Hannover und sie repräsentierten den Landesherren in jedem Winkel der Provinz. Die Gärten dieser
Verwaltungssitze sind ein bislang unerforschter Bereich der ländlichen Gartenkultur.
Am Fachgebiet Denkmalpfl ege der Technischen Universität Berlin wurden diese Amtshausgärten in einem mehr-
jährigen, von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt eingehend untersucht. Dieses Buch
gibt Einblicke in das Gartenwesen an ausgewählten Amtshöfen, es erzählt von Möglichkeiten und Grenzen in der
Anlage und Bewirtschaftung der Gärten, von ihren Eigenarten und Besonderheiten in Struktur und Gestaltung.
2016, 308 S., 978-3-7983-2809-9 (print) 34,00 €
Portrait des Instituts für Stadt- und Regionalplanung
Menschen beanspruchen in sehr unterschiedlicher Art und Weise ihren Lebensraum. Die damit ver-
bundenen Auseinandersetzungen um verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden, die Natur,
Gebäude, Anlagen oder Finanzmittel schaffen Anlass und Arbeitsfelder für die Stadt- und Regional-
planung. Das Institut für Stadt- und Regionalplanung (ISR) an der Technischen Universität Berlin ist
mit Forschung und Lehre in diesem Spannungsfeld tätig.
Institut
Das 1974 gegründete Institut setzt sich heute aus sieben Fachgebieten zusammen: Bestandsent-
wicklung und Erneuerung von Siedlungseinheiten, Bau- und Planungsrecht, Denkmalpfl ege, Orts-,
Regional- und Landesplanung, Planungstheorie, Städtebau- und Siedlungswesen sowie Stadt- und
Regionalökonomie. Gemeinsam mit weiteren Fachgebieten der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt
verantwortet das Institut die Studiengänge Stadt- und Regionalplanung, Urban Design, Real Estate
Management und Urban Management.
Mit dem Informations- und Projektzentrum hat das ISR eine zentrale Koordinierungseinrichtung, in
der die Publikationsstelle und eine kleine Bibliothek, u.a. mit studentischen Abschlussarbeiten an-
gesiedelt sind. Der Kartographieverbund im Institut pfl egt einen großen Bestand an digitalen und
analogen Karten, die der gesamten Fakultät zur Verfügung stehen.
Studium
Stadt- und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin ist ein interdisziplinärer und pro-
zessorientierter Bachelor- und Masterstudiengang. Die Studierenden lernen, bezogen auf Planungs-
räume unterschiedlicher Größe (vom Einzelgrundstück bis zu länderübergreifenden Geltungsberei-
chen), planerische, städtebauliche, gestalterische, (kultur-)historische, rechtliche, soziale, wirtschaft-
liche und ökologische Zusammenhänge zu erfassen, in einem Abwägungsprozess zu bewerten und
vor dem Hintergrund neuer Anforderungen Nutzungs- und Gestaltungskonzepte zu entwickeln.
Traditionell profi lieren sich die Studiungänge der Stadt-und Regionalplanung an der TU Berlin durch
eine besondere Betonung des Projektstudiums. Im zweijährigen konsekutiven Masterstudiengang
können die Studierenden ihr Wissen in fünf Schwerpunkten vertiefen: Städtebau und Baukultur, Be-
standsentwicklung und Integrierte Stadtentwicklung, Raumplanung, Recht und Verwaltung, Globale
Stadtentwicklungsprozesse sowie Stadt- und Regionalforschung. Internationale Kooperationen, un-
ter anderem mit Ägypten, Argentinien, China, Italien, Polen und dem Iran, werden für interdisziplinäre
Studien- und Forschungsprojekte genutzt.
Forschung
Das Institut für Stadt- und Regionalplanung zeichnet sich durch eine breite Forschungstätigkeit der
Fachgebiete aus. Ein bedeutender Anteil der Forschung ist fremdfi nanziert (sog. Drittmittel). Auf-
traggeber der Drittmittelprojekte sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Europäische
Kommission, Ministerien und deren Forschungsabteilungen, Bundesländer, Kommunen, Stiftungen
und Verbände sowie in Einzelfällen Unternehmen. Eine weitere wichtige Forschungsleistung des Ins-
tituts sind Dissertationen und Habilitationen.
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte fl ießen sowohl methodisch als auch inhaltlich in die Lehre ein.
Eine profi lgestaltende Beziehung zwischen Forschungsaktivitäten und Studium ist durch den eigenen
Studienschwerpunkt „Stadt- und Regionalforschung“ im Master vorgesehen.
Sowohl über Forschungs- als auch über Studienprojekte bestehen enge Kooperationen und institu-
tionelle Verbindungen mit Kommunen und Regionen wie auch mit anderen universitären oder außer-
universitären wissenschaftlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen über das ISR fi nden Sie auf der Homepage des Instituts unter:
http://www.isr.tu-berlin.de/ und in dem regelmäßig erscheinenden „ereignISReich“, das Sie kosten-
los per Mail oder Post beziehen können.
Universitätsverlag der TU Berlin
ISBN 978-3-7983-2970-6