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FORSCHUNGSJOURNAL SOZIALE BEWEGUNGEN 27. Jg. 1 |2014
PULSSCHLAG
PROJEKTBERICHT
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zeptionen von Öffentlichkeitsbeteiligung („de-
liberative Demokratie”) haben ein großes Po-
tenzial, in verschiedenen Fragen bessere und
besser legitimierte Entscheidungen zu generie-
ren, die von zufriedeneren Beteiligten mit ge-
schaffen, umgesetzt oder akzeptiert werden.
Deliberative Verfahren zeichnen sich durch ih-
ren Fokus auf den Austausch von Argumenten
aus. Die starken Bedarfe an deliberativer Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und die bisherige ge-
sellschaftliche Praxis erlauben hier kein Zurück.
Ein deliberativer Wandel des repräsentativen
Systems sollte, kann und muss gestaltet wer-
den. Denn der Einsatz deliberativer Öffentlich-
keitsbeteiligungsprozesse ist nicht trivial. Im
Folgenden werden thesenförmig Eckpunkte und
Empfehlungen für diese Transformation for-
muliert, wie sie im Forschungsprojekt DELI-
KAT erarbeitet wurden. Sie basieren auf einer
umfassenden Analyse und Reflexion bestehen-
der Verfahren und Beteiligungsprozesse sowie
auf Expert/innendiskussionen zu den Möglich-
keiten, Voraussetzungen und Gestaltungspro-
blemen deliberativerer Demokratie. Ausgehend
von grundlegenden Richtlinien für gute Betei-
ligungsprozesse werden Aspekte vertieft, die
von besonderer Bedeutung aus Sicht der inte-
grativen, deliberativ-emanzipatorischen Demo-
kratietheorie sind (Inklusion, Transparenz,
Empowerment und sicherzustellende Rahmen-
bedingungen guter Beteiligungsprozesse). Des
Weiteren werden die dafür notwendigen trans-
formatorischen Schritte und auch Grenzen der
Gestaltbarkeit beschrieben. Im Zentrum der
Empfehlungen steht dabei der Vorschlag eines
Partizipationsmainstreamings als Basis einer
rechtlich kodifizierten und institutionell abge-
sicherten Kultur der Beteiligung.
Die Empfehlungen zeigen dabei dezidiert
eine Grundrichtung an. Innerhalb dieser sind
gleichwohl große Varianzen möglich. Wir un-
terbreiten dazu Vorschläge, die unterschiedli-
che Entwicklungspfade oder Intensitäten skiz-
zieren. Zugleich nennen wir Minimalanforde-
rungen, die erfüllt sein müssen, wenn dieser
generelle Entwicklungsschritt mit Erfolg ge-
gangen werden soll.
Partizipation mainstreamen.
Politikempfehlungen des Forschungspro-
jekts „DELIKAT – Fachdialoge deliberative
Demokratie”
Im Oktober vergangenen Jahres ging ein vom
Umweltbundesamt initiiertes und finanziertes
Grundlagenforschungsprojekt zu Ende, wel-
ches die Potenziale deliberativer Verfahren der
Öffentlichkeitsbeteiligung für die Transforma-
tion der repräsentativen Demokratie in ein ko-
operativeres, deliberativeres und partizipative-
res System erforschte. Die Wissenschaftler aus
Berlin und Stuttgart1 nahmen dazu zunächst
eine Bestandsaufnahme vor. Die Vielzahl vor-
handener Verfahren deliberativer Beteiligung
wurde erfasst, die einzelnen Verfahren (und
konkrete Umsetzungsvarianten) hinsichtlich
ihrer Eigenschaften analysiert, klassifiziert und
in eine Partizipationsmatrix eingeordnet. Die-
se Matrix ordnete die Verfahren insbesondere
hinsichtlich der jeweiligen demokratietheoreti-
schen Konzeptionen, denen sie grundlegend
folgen (neoliberal, funktionalistisch, delibera-
tiv i.e.S., emanzipatorisch). In anschließenden
Workshops mit Expert/innen wurden wichti-
ge Bedingungen gelingender Partizipation und
Faktoren der Ausgestaltung eines möglichen
Wandels im Form von Szenarien erörtert. Ab-
schließend wurden die Ergebnisse aus v.a. de-
mokratietheoretischer Perspektive reflektiert.
Alles zusammen mündete in Politikempfehlun-
gen, die im Folgenden in gekürzter Form do-
kumentiert werden.
Partizipation mainstreamen! –
den Wandel reflexiv gestalten!
Öffentlichkeitsbeteiligung – darunter verstehen
wir die Beteiligung von Privatpersonen ohne
Mandat an politischen Aushandlungsprozessen
– gehört zu den am meisten diskutierten Kon-
zepten der gegenwärtigen Diskussion um die
Demokratie, ihre Krise und ihre Zukunftspo-
tenziale. Insbesondere dialogorientierte Kon-
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Die Verfahrensebene – gute Beteiligungs-
prozesse sicherstellen!
Partizipation ist nur sinnvoll, wenn sie gut
gemacht wird. Handwerklich ungeschickt ge-
staltete Beteiligungsprozesse führen zu Frust-
rationen, zum Beispiel, wenn zu der zu klä-
renden Fragestellung nicht passende Verfah-
ren zur Anwendung kommen oder unrealisti-
sche Erwartungen bezüglich der Möglichkei-
ten des Prozesses geschürt werden. Sonst
droht die Gefahr, dass der generellen Politik-
oder Parteienverdrossenheit die neue Kompo-
nente der Partizipationsverdrossenheit hinzu-
gefügt wird.
Deliberative Öffentlichkeitsbeteiligung muss
daher immer die anerkannten Qualitätskriteri-
en für gelingende Beteiligungsprozesse beach-
ten, insbesondere:
Rechtzeitigkeit – Beteiligung sollte begin-
nen, solange ein Entscheidungsspielraum
besteht.
Angemessenheit/Kontextabhängigkeit – es
gilt, die passenden Verfahren zur Fragestel-
lung zu finden; Online und Präsenzverfah-
ren sollten in Zukunft noch stärker kom-
biniert werden.
Konsistenz – es können i.d.R. nur einer
Logik folgende Verfahrenselemente kom-
biniert werden.
Inklusion, Fairness und Empowerment –
nur die Sicherstellung einer hohen Inklusi-
on aller betroffenen sowie darüber hinaus-
gehender Perspektiven und eines fairen
Umgangs sichert die Legitimität der Pro-
zessergebnisse. Notwendig ist der aktive
Ausgleich von sozialen Ungleichheiten vor
Beginn und während des Verfahrens.
Transparenz muss unter den Beteiligten
über Ziele, Voraussetzungen und politisch-
administrative Rahmenbedingungen des
Prozesses bestehen sowie über alle für die-
sen Prozess wichtigen Informationen, In-
teressen und Standpunkte.
Öffentlichkeit herstellen – für die Akzep-
tanz und Legitimität erzielter Ergebnisse
in der breiteren Bevölkerung ist auch Trans-
parenz nach außen erforderlich (Prozess-
transparenz, Ergebnistransparenz).
Informationsbereitstellung ist ein Schlüs-
sel für die Transparenz nach innen und
außen. Sie sollte umfassend sein, gut zu-
gänglich und leicht verständlich.
Beachtung der Mikropolitik – Verfahren
müssen anspruchsvoll angeleitet werden,
ohne von Verfahrensbegleiter/innen domi-
niert zu werden; dies verlangt professio-
nelle Erfahrung und eine förderliche Kom-
munikationskultur.
Flexibilität – Beteiligungsprozesse sollten
Raum für ungeplante Entwicklungen las-
sen und flexibel reagieren können.
Teilnahmeanreize und Feedback – sich zu
beteiligen hat zur Voraussetzung, dass es
honoriert wird. Der wichtigste Anreiz ist
es, zu sehen, wie die Ergebnisse umgesetzt
werden.
Sicherer Rahmen – ein guter Prozess ver-
fügt über ausreichend Ressourcen und Pla-
nungssicherheit, also über eine klare und
rechtlich verbindliche Regelung seiner Ini-
tiativrechte, Kompetenzen und Umset-
zungsansprüche.
„Sich nichts vormachen” – deliberative
Demokratie braucht Offenheit und
Transparenz!
Öffentlichkeitsbeteiligung ist kein Allheilmit-
tel für gegenwärtige Probleme. Vielmehr sind
der deliberativen Öffentlichkeitsbeteiligung
deutliche Grenzen gesetzt, wo antagonisti-
sche Interessen und ungleiche Machtvertei-
lung Verständigung ausschließen. Zu oft fin-
det Öffentlichkeitsbeteiligung noch in Set-
tings der Unklarheit und Unverbindlichkeit
statt und droht damit Alibibeteiligung zu
werden.
Im Interesse der Herstellung gleicher Au-
genhöhe ist es für die Beteiligten wichtig, dass
zu jeder Zeit klar ist, was unter welchen Vor-
aussetzungen und mit welchem Entscheidungs-
spielraum und welcher Implementationsverbind-
lichkeit entschieden werden kann, was also die
jeweiligen Ziele angestoßener Prozesse sind und
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ob diese mit dem entsprechenden Verfahren
überhaupt zu erreichen sind (Rahmentranspa-
renz).
Erst die Klärung dieser Fragen ermöglicht
eine realistische Situationsdefinition und an-
schließende Entscheidungen für oder gegen
eine Teilnahme und für oder gegen bestimm-
te Verfahren. Ist beispielsweise ein konkreter
Interessenskonflikt mit bekannten Entschei-
dungsoptionen zu lösen, eignen sich eher bar-
gaining-orientierte Verfahren vom „neolibera-
len Pol“ des verfügbaren Spektrums,
beispielsweise Mediation. Nur bei einer tat-
sächlichen Offenheit der Situation und des
Entscheidungshorizontes ist es sinnvoll, um-
fassende deliberative Verfahren anzustoßen.
Ziel einer aktiven Beteiligungspolitik ist es
grundsätzlich, Partizipation zu initiieren, be-
vor der Entscheidungsspielraum stark einge-
schränkt ist.
Transparenz nach innen und außen ist
zudem ein Schlüssel für die Sicherstellung der
Legitimität von Prozessergebnissen. Dies gilt
gleichermaßen für die am Prozess Beteiligten
wie für die (beobachtende) Öffentlichkeit.
Dabei sollte das Prinzip der Transparenz
nicht überall und zu jeder Zeit in gleichem
Maße gelten. Gute Deliberation braucht auch
geschützte Räume. In diesen können alle Ar-
gumente offen auf den Tisch gelegt werden,
ohne dass Teilnehmende befürchten müssen,
dass ihnen unfertige oder unüberlegte Posi-
tionen später von der Öffentlichkeit vorge-
halten werden. Ansonsten besteht die Ge-
fahr, dass man nur „geglättete“, öffentlich-
keitstaugliche aber inhaltsleere Statements
erhält und weniger artikulationsstarke Teil-
nehmer/innen abgeschreckt werden könnten.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen Trans-
parenzgebot und geschützter Diskussionsat-
mosphäre kann aufgefangen werden, indem
sich (eher explorative) Phasen der geschütz-
ten Deliberation mit Zusammenfassungs- und
Berichtsphasen abwechseln. Letztere stellen
eine Transparenz der Argumente her, ohne
dass Äußerungen konkreten Personen zure-
chenbar sind.
Beteiligung ermöglichen – Inklusion
sicherstellen – Empowerment anstoßen!
Es geht der deliberativen Demokratie um
breite gesellschaftliche Beteiligung, so ge-
nannte Jedermannbeteiligung zur Erarbei-
tung allgemeiner Normen und nicht nur die
Beteiligung augenscheinlicher Stakeholder.
Und diese verlangt breite Information über
bestehende Beteiligungsmöglichkeiten und
den Ausgleich bestehender Ungleichheiten
in den Beteiligungschancen. Damit breite Öf-
fentlichkeitsbeteiligung zu besser legitimier-
ten Entscheidungen führt, müssen Anstren-
gungen unternommen werden, dass nicht
bestimmte Gruppen dominieren. Immer be-
teiligte „Profi-Bürger” (männlich, weiß, äl-
ter, gut gebildet und wohlsituiert), können
nicht das Ziel sein.
In Beteiligungsprozessen, insbesondere in
solchen, die Themen von allgemeinem Inter-
esse behandeln, müssen daher immer Elemen-
te des Empowerments benachteiligter Grup-
pen enthalten sein, die deren Präsenz und
Einfluss sicherstellen. Ohne Empowerment gibt
es unter Verhältnissen ausgeprägter sozialer
Ungleichheit keine Legitimität deliberativer
Prozesse!
Dies beginnt bei der selektiven Anspra-
che beteiligungsferner Gruppen. Die Maß-
nahmen finden ihre Fortsetzung in der ge-
sonderten Unterstützung im Prozess, wo
manifeste Ungleichheiten Beteiligung er-
schweren. Konkrete Handlungsoptionen sind
hier die Bereitstellung verständlicher und
leicht zugänglicher Informationen; gege-
benenfalls die Bereitstellung sprachlicher
und kultureller Übersetzung. Letzteres be-
zieht sich auf die unterschiedlichen ge-
schlechter- oder herkunftsbezogenen und
klassenspezifischen Habitusformen und da-
mit verbundene Hierarchien. Hier haben Pro-
zessbegleiter/innen eine wichtige soziale
Ausgleichsfunktion und brauchen entspre-
chende Sensibilisierung. Verfahren, die ei-
ner emanzipatorischen Demokratiekonzep-
tion folgen, stellen hierfür konkrete Me-
thoden bereit.
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Verlässliche Rahmenbedingungen
schaffen
Wie das repräsentative System und seine Insti-
tutionen auch, braucht die Beteiligung der
Bevölkerung finanzielle Ressourcen, verfügba-
re Zeit, institutionelle Unterstützung, Organi-
sator/innen (Prozessbegleitung) und Wissen.
Für gute Beteiligung muss der Gesetzgeber
auf allen Entscheidungsebenen klare Rahmen-
bedingungen schaffen und die Gesellschaft
notwendige Ressourcen bereitstellen. Das be-
inhaltet klare Budgets. Da Öffentlichkeitsbe-
teiligung graduell Aufgaben bisheriger Orga-
ne zumindest in Teilen übernimmt, kann auch
eine Umschichtung von Ressourcen erfolgen.
Konkrete Einsparungen erfolgen durch die
zeitliche Entlastung von Politik und Verwal-
tung, die Expertise aus der Bevölkerung ge-
winnen.
Verbindlichkeit herstellen!
Alibibeteiligung, die nur Akzeptanz beschaf-
fen will und an deren Ergebnisse sich niemand
gebunden fühlt, sowie Beteiligung, deren
Durchführung von der Willkür von Amtsträ-
ger/innen abhängt, ist motivationsfeindlich und
Ausdruck obrigkeitsstaatlicher Gewährungspo-
litik.
Deliberativere und partizipativere Demokra-
tie braucht daher klar definierte Initiativrech-
te für die Bürger/innen und klare Vereinba-
rungen über die Umsetzung der Ergebnisse von
Beteiligung!
Ressourcen bereitstellen!
Die hohen demokratietheoretisch relevanten
normativen Ansprüche an Beteiligungsprozes-
se implizieren Kosten, die für Prozessbeglei-
tung, Wissensbeschaffung, Informationsbereit-
stellung, Öffentlichkeitsarbeit, Räume oder
Technikinfrastruktur aufgewendet werden
müssen. Des Weiteren ist die Bereitstellung
einer Infrastruktur für Beteiligungswissen er-
forderlich (Förderung von Publikationen, Wis-
sensplattformen u. ä.), eine Förderung der sys-
tematischen und vergleichenden Evaluation von
Beteiligungsprozessen und vor allem Beteili-
gungspraxis als Möglichkeit des Erfahrungs-
austauschs.
Beteiligung braucht Würdigung!
Sanfte Anerkennungs- und Anreizsysteme er-
scheinen sinnvoller als die direkte finanzielle
Entlohnung, solange Beteiligung keine finan-
ziellen Nachteile verschafft. Eine direkte Ent-
lohnung würde wiederum die Entwicklung ei-
ner Profi-Bürger/innenschaft, mithin eine neue
Klasse von Politiker/innen fördern und das
Grundanliegen von Öffentlichkeitsbeteiligung
als Laienbeteiligung konterkarieren.
Die Zugangschancen erhöhen!
Berufstätigkeit und Kindererziehung, Armut
oder ländliche Wohnorte dürfen keine Aus-
schlusskriterien sein. Dies bedingt beispielswei-
se die Übernahme von Reisekosten, Sicherstel-
lung von Kinderbetreuung sowie bei Sozial-
leistungsbezieher/innen die Anerkennung des
Engagements in Beteiligungsprozessen. Lang-
fristig ist Beteiligungspolitik somit auch Zeit-
politik. Kurzfristige Möglichkeiten, eine Ent-
wicklung in diese Richtung sicherzustellen, sind
beispielsweise: die Schaffung eines Beteiligungs-
urlaubs (analog zum in verschiedenen Bundes-
ländern üblichen Bildungsurlaub) oder ein
Rechtsanspruch zumindest auf Freistellung, aus
dem keine Nachteile für Arbeitnehmer/innen
resultieren dürfen (dafür sind Kompensationen
zu erwägen). Langfristig geht es um die Neu-
justierung des Verhältnisses von Arbeit, Frei-
zeit und solchen Zeitkontingenten, die – ge-
setzlich verankert – für gesellschaftlich-politi-
sches Engagement reserviert sind.
Bildungs- und Sozialpolitik für Beteili-
gung: sozialer Ausgleich und Lernen
Langfristig ist es jedoch auch eine Überforde-
rung von Beteiligungsprozessen, alle bestehen-
den eklatanten sozialen Ungleichheiten auszu-
gleichen. Politik für mehr Beteiligung braucht
somit auch eine Sozial- und Bildungspolitik,
die Ungleichheiten beseitigt. Die Befähigung,
eigene Interessen und Ansichten zu formulie-
ren, zu vertreten und auch zu hinterfragen,
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muss erlernt werden. Wer früh den argumenta-
tiven Austausch erlernt, inklusive der darin
notwendig enthaltenen Anerkennung für sei-
ne/ihre Positionen, wird später nicht resignie-
ren.
Partizipation mainstreamen! Beteiligung
als Querschnittsthema
Der konkrete Ansatzpunkt für eine gelingen-
de Transformation, der notwendige Unterbau
für eine neue Beteiligungskultur, ist die insti-
tutionelle Absicherung gelingender Beteiligung
durch ein Mainstreaming von Partizipation. Auf
allen Ebenen und in allen Fragen und Sachbe-
reichen sind Strukturen zur Sicherstellung von
Öffentlichkeitsbeteiligung zu schaffen.
Dieser Ansatz des Partizipationsmainstrea-
mings verlangt politische Entscheidungen auf
allen Ebenen (Kommunen, Länder, Bund) zur
Abgabe eigener Kompetenzen an die interes-
sierte Laienöffentlichkeit und zum Umbau der
Verwaltungen zu Strukturen, die in allen Fra-
gen von öffentlichem Interesse öffentliche Pro-
zesse stützen. Bürger/innen sollten zukünftig
von Verwaltungen ebenso wertgeschätzte Auf-
traggeber sein wie ihre übergeordneten politi-
schen Institutionen.
Hierbei sind durchaus verschiedene Wege
möglich, die sich alle um die Schaffung recht-
lich verbindlicher und verlässlicher Strukturen
drehen. Sie dienen einerseits der Bereitstellung
von Beteiligungswissen/Kompetenzen und ha-
ben zugleich eine Kontrollfunktion für gute
Beteiligung im Sinne des Demos. Drei unter-
schiedlich weit gehende, aber auch gut kombi-
nierbare Ansätze schlagen wir vor:
Es werden Beratungsstellen für Öffentlich-
keitsbeteiligung geschaffen, die sowohl
Politik als auch Verwaltung und Bürger/
innen bei der Initiierung und Durchfüh-
rung partizipativer Prozesse unterstützen.
Dieses niedrigschwellige Unterstützungsan-
gebot sollte die Schaffung von Partizipati-
onsunterstützer/innenstellen (ähnlich So-
zialarbeiter/innen) beinhalten.
Es werden Anreize gesetzt, um Stabsstel-
len für Partizipation in allen Verwaltungs-
einheiten zu etablieren. Es handelt sich
hierbei um zentrale Stellen, die das The-
ma Partizipation in der Verwaltung etab-
lieren sollen und zur Vermittlung von ent-
sprechenden Partizipationskompetenzen
beitragen. Das Ziel solcher Einrichtungen
ist vor allem eine steigende Akzeptanz und
Öffnung für das Thema „Partizipation“
in der Verwaltung. Sie dienen zudem als
unterstützende Querschnittseinrichtung
für die Durchführung konkreter Prozes-
se.
Es werden Ämter unabhängiger Bundes-
und Landesbeauftragen für Partizipation
(vergleichbar den Datenschutzbeauftragten)
geschaffen. Ihr Zweck ist die Erarbeitung
und Verbreitung von Beteiligungsstandards
(gegebenenfalls auch Zertifizierungen) und
deren kontinuierliche Bewertung und Prü-
fung in Beteiligungsprozessen.
In einem ersten Schritt sollten bestehende Pra-
xen, angewandte Gütekriterien und Praxiser-
fahrungen in einem systematischen Partizipati-
onssurvey erfasst werden. Entscheidend für die
Umsetzung von Partizipationsmainstreaming ist
es, von der Praxis wegzukommen, Beteiligungs-
prozesse erst dann zu initiieren, wenn ein ma-
nifester Konflikt besteht.
Den Wandel strukturieren –
Partizipationskultur als Leitbild
Gute Beteiligungsprozesse sind dauerhaft nur
in Verbindung mit einem gesamtgesellschaftli-
chen Wandel möglich. Die vielfältigen Praxen
und Forderungen aus der Zivilgesellschaft gilt
es in ein Leitbild für Politik und Verwaltung
zu transformieren.
Die Aufwertung von deliberativer Öffent-
lichkeitsbeteiligung zum anerkannten Weg
politischer Legitimitätsbeschaffung in Ergän-
zung zu und Verzahnung mit den Verfahren
des repräsentativen Systems stellt einen fun-
damentalen Wandel in der Art und Weise,
allgemeinverbindliche Entscheidungen zu tref-
fen, dar. Dazu bedarf es einer weitergehen-
den Kultur der Partizipation, der Befähigung
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von Menschen im Allgemeinen, aber auch
besonders von Politiker/innen und Verwal-
tung zur Partizipation. Diese Partizipations-
kultur generalisiert und fördert Wissen über
Partizipation und dazu nötige Fähigkeiten
wie argumentativen Austausch, Aufmerksam-
keit für andere Interessen und Vorstellungen
oder Geduld, sich auf kollektive Prozesse ein-
zulassen. Sie beinhaltet aber auch geänderte
Rollenverständnisse von Politik und Verwal-
tung, denn in einer stärker partizipativen De-
mokratie verschiebt sich deren Aufgabenbe-
reich.
Rolle der Politik
Die Organe des repräsentativen Systems wer-
den mehr und mehr Beratungs- und Entschei-
dungsprozesse abtreten. Sie behalten ihre Be-
deutung vor allem in der Beschaffung von
Legitimität, wenn eine (nahezu) konsensuale
Einigung in Beteiligungsverfahren nicht erzielt
werden kann und dort, wo Beteiligung (noch)
nicht stattfindet. Zugleich kann die Fachpoli-
tik in Grundfragen Beteiligungsprozesse initi-
ieren.
Rolle der Verwaltung
Die Rolle von Verwaltungen verschiebt sich
dahin, Beteiligungsprozesse entweder aktiv zu
initiieren oder aus der Zivilgesellschaft initi-
ierte Partizipation institutionell zu unterstüt-
zen, beziehungsweise zu moderieren und als
kommunale, regionale oder nationale Schnitt-
stelle für die partizipative Umsetzung von Er-
gebnissen zu sorgen. Dazu müssen Partizipa-
tionskompetenz und -akzeptanz in allen Ver-
waltungen verankert werden. Voraussetzung
ist ein Verständnis, wonach Beteiligung auf
Augenhöhe keine Störung im Betriebsablauf
darstellt, sondern eine Indienstnahme der Ver-
waltung durch ihre letztlichen Auftraggeber
– die Bevölkerung. Zugleich kann nicht oft
genug betont werden, dass die Verwaltungen
von der „Weisheit der Vielen“ profitieren, weil
Beteiligung leichter zu Entscheidungen führt,
die näher an den Interessen der Menschen
liegen.
Grenzen der Planbarkeit: den Meta-
diskurs führen – über Deliberation
deliberieren
Trotz konzeptueller Klarheit und konzeptuell
überzeugender demokratietheoretischer Begrün-
dungen sind Öffentlichkeitsbeteiligung und
deliberative Demokratie zunächst und immer
wieder neu zu lernen; sie müssen verstanden
und angenommen werden, sie müssen sich unter
wandelnden Bedingungen und gemachten Er-
fahrungen beständig erneuern.
Der Gestaltbarkeit und Planbarkeit sind auch
Grenzen gesetzt. Nimmt man die Ideen der
deliberativen, emanzipativen und kooperativen
Demokratie ernst, so muss man sie auch refle-
xiv auf sich selbst anwenden. Letztlich bleibt
immer ein Moment der Eigenwilligkeit sozia-
ler Prozesse bestehen – eine Einsicht, die gera-
de die Politik der Partizipation aufnehmen will.
Erste Metadiskurse, in denen Beteiligungskon-
zepte selbst partizipativ ausgestaltet werden,
gibt es bereits.
Widerstände verstehen, aufnehmen und
entkräften
Eine aktive Partizipationspolitik darf sich kei-
nen Illusionen darüber hingeben, dass sie ein
Selbstläufer sei. Die Ausweitung von Öffent-
lichkeitsbeteiligung impliziert ganz klar eine
Beschneidung von Machtchancen von Politik
und auch von Verwaltungen. Ebenso ist mit
Widerständen aus der Wirtschaft zu rechnen,
wenn „bürger/innennahe Themen”, zum Bei-
spiel die Forderung nach stärkeren Umwelt-
schutzrichtlinien, unmittelbaren Einfluss auf
die Wirtschaftlichkeit bestimmter Sektoren ha-
ben. Doch zu erwartende Widerstände kön-
nen zumindest in parlamentarischer Politik wie
auch in der Verwaltung dadurch gemindert
werden, dass diese lernen können und müs-
sen, dass Beteiligung Wissen, Kompetenzen
und Lösungspotenziale bereitstellt sowie eine
begrenzte ‚Machtübernahme‘ derjenigen dar-
stellt, von denen „alle Gewalt ausgeht”.
Insbesondere die zentrale Aufgabe, die Ver-
waltungen in der zukünftigen Durchführung
von Beteiligung zukommt, macht es notwen-
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dig, massive Anstrengungen zur Schulung von
Verwaltungsangestellten und -beamt/innen zu
unternehmen und klare Verpflichtungen und
Regelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu
treffen. Beteiligung muss also wesentlicher
Ausbildungs- und auch Fortbildungsbestand-
teil sowie Berufsalltag von Verwaltungen wer-
den!
Mit der Umsetzung eines solchen ambitio-
nierten, aber reflexiven Programms besteht die
Chance, Demokratie wieder mit neuem Leben
zu füllen und Herausforderungen der Zukunft
besser zu meistern!
Peter Ullrich ist Bereichsleiter „Soziale Be-
wegungen Technik, Konflikte“ am Zentrum
Technik und Gesellschaft der Technischen
Universität Berlin. Kontakt: [email protected]
berlin.de
Anmerkung
1Der Gesamtprojekt wurde bearbeitet von
Sophia Alcántara (DIALOGIK & Universi-
tät Stuttgart), Nicolas Bach (nexus Institut,
Berlin), Rainer Kuhn (DIALOGIK & Uni-
versität Stuttgart) und Peter Ullrich (Tech-
nische Universität Berlin, Zentrum Technik
und Gesellschaft, Institut für Protest- und
Bewegungsforschung i.G.).
PROJEKTVORSTELLUNG
.................................................................................................................................
Die Griechen, die Deutschen und
die Krise (GGCRISI)
Die öffentliche Auseinandersetzung mit
diesen Fragen steht im Zentrum des kürzlich
angelaufenen Forschungsprojekts GGCRISI,
das am Institut für Soziologie der Freien Uni-
versität Berlin angesiedelt ist. Unter der Lei-
tung von Prof. Dr. Jochen Roose und Prof.
Maria Kousis PhD vom Institut für Soziologie
der Universität Kreta wird das vom Bundesmi-
nisterium für Bildung und Forschung, sowie
dem griechischen Ministerium für Bildung,
Religionsangelegenheiten, Kultur und Sport
geförderte Projekt zu gleichen Teilen und in
enger Kooperation bearbeitet.
Analysen von Debatten zur Krise
Die Eurozonenkrise, die seit 2009 Europa in
Atem hält, hat – mit der erwartbaren Verzöge-
rung wissenschaftlichen Arbeitens – erhebliches
Forschungsinteresse auf sich gezogen. Schon
sind einige erste Studien erschienen. Neben
Verlauf und Ursachen der Krise selbst (z.B.
Illing 2013, Schuppan 2013) sind die sozialen
Folgen und ihre gesellschaftliche Verarbeitung
von großem Interesse. Dazu gehört neben der
Einstellungsforschung (z.B. Lengfeld et al.
2012) auch die Analyse des massenmedialen
Krisendiskurses. Dabei stand bisher vor allem
die Diffusion spezifischer semantischer Mus-
ter und diskursiver Bilder, wie etwa der Kon-
struktion von kultureller Andersartigkeit der
südeuropäischen Krisen-Länder und deren Be-
völkerung, im Vordergrund. Unter Verwendung
der kritischen Diskursanalyse haben Bickes und
andere (2012) kurz nach der „heißen Phase”
der Griechenlandkrise eine umfangreiche Pres-
seanalyse von deutschen und griechischen Zei-
tungen vorgelegt. Sie arbeiten Hintergrundan-
nahmen heraus, deuten Metaphern und finden
dabei diskriminierende, zum Teil auch rassis-
tisch anmutende, Interpretationen. „Vieles wur-
de (…) gesagt. Und zwar in einer unverblüm-
ten, lauten, hämischen und beleidigenden Spra-
che, die nachvollziehbare Verletzungen und Em-
pörung in Griechenland ausgelöst hat” (Bickes
et al. 2012: 222). Das mediale „Griechenland-
Bashing” war auch Gegenstand einiger weite-
rer Analysen (u.a. Mylonas 2012, Tracy 2011,
Wer ist schuld an der finanziellen Schieflage
in der Eurozone? „Faule Griechen”? Die kurz-
sichtigen Gründer der Eurozone? Oder die
eigennützigen deutschen „Export-Weltmeister”?
Wer ist verantwortlich für Erfolge und Misser-
folge im Krisenmanagement? Welche Akteure
sollten handeln und in Zukunft für Maßnah-
men zur Bekämpfung der sozialen, politischen
und ökonomischen Folgen der Krise zuständig
sein?
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