scieee Science in your language
[en] (orig)
Universität-Gesamthochschule
Paderborn
Armut, Arbeitsmarkt- und
Sozialpolitik.
Eine kritische Bestandsaufnahme der
wissenschaftlichen und politischen
Diskussion in der Bundesrepublik
Deutschland
Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors
der Philosophie im Fachbereich der Universität-Gesamthochschule
Paderborn
Vorgelegt von
Christoph Rohleder
Paderborn 1998
1 Armut und Armutsforschung _______________________________________________10
1.1 Einleitung____________________________________________________________ 10
1.2. Armutsbegriffe _______________________________________________________ 18
1.2.1 Definition von Armut __________________________________________________________ 18
1.2.2 Alternative Bedeutungen von Armut ______________________________________________ 19
1.2.2.1. Absolute Armut __________________________________________________________ 20
1.2.2.1.1 Ermittlung der Armutslinie _________________________________________________ 21
1.2.2.1.2 Kritik _________________________________________________________________ 22
1.2.2.2 Relative Armut ___________________________________________________________ 24
1.2.2.2.1 Relative Einkommensarmut _________________________________________________ 25
1.2.2.2.2 Sozio-kulturelles Existenzminimum____________________________________________ 27
1.2.2.2.3 Relative Deprivation______________________________________________________ 29
1.2.2.2.4 Lebenslagenkonzept______________________________________________________ 31
1.2.2.2.5 Multiple Deprivation______________________________________________________ 34
1.2.2.3 Primäre, sekundäre und tertiäre Armut ________________________________________ 36
1.2.3 Vergleich der verschiedenen Armutsbegriffe anhand der Maslow´schen Bedürfnispyramide _38
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut __________________________________________________ 41
1.3.1 Armut als Subkultur ____________________________________________________________ 42
1.3.1.1. Kultureller Ansatz __________________________________________________________ 42
1.3.1.2 Situativer Ansatz ___________________________________________________________ 43
1.3.1.3 Etikettierungsansatz _________________________________________________________ 44
1.3.1.4 Werteansatz_______________________________________________________________ 44
1.3.1.5 Kritik ____________________________________________________________________ 45
1.3.2 Stigmatisierungskonzept _________________________________________________________ 45
1.3.2.1 Stigmatisierungsansatz nach Goffmann ___________________________________________ 45
1.3.2.2 Stigmatisierungsansatz nach Hohmeier ___________________________________________ 47
1.3.2.3 Stigmatisierungsansatz nach Kührt ______________________________________________ 49
1.3.2.4 Kritik ____________________________________________________________________ 51
1.3.3 Randgruppenkonzept ___________________________________________________________ 52
1.3.3.1 Randgruppenverständnis der 60er Jahre __________________________________________ 52
1.3.3.2 Randgruppenverständnis der 70er Jahre __________________________________________ 55
1.3.3.3 Randgruppenverständnis der 80er Jahre __________________________________________ 56
1.3.3.4 Randgruppenverständnis der 90er Jahre __________________________________________ 57
1.3.3.5 Kritik ____________________________________________________________________ 58
1.4 Erfassung von Armut___________________________________________________ 59
1.4.1 Armutsdokumentation in Deutschland____________________________________________ 59
1.4.1.1 Anforderungen an eine Berichterstattung ______________________________________ 59
1.4.1.2 Gesellschaftliche Einflußfaktoren ____________________________________________ 60
1.4.2 Armutsrelevante Datenquellen __________________________________________________ 62
1.4.2.1 Sozialhilfestatistik ________________________________________________________ 62
1.4.2.2 Kritik ____________________________________________________________________ 63
1.4.2.3 Sonstige Quellen _________________________________________________________ 64
1.4.3 Meßkonzepte _______________________________________________________________ 66
1.4.3.1 Normative Bestimmungen __________________________________________________ 66
1.4.3.2 Ressourcenkonzept _______________________________________________________ 69
1.4.3.3 Lebenslagenkonzept ______________________________________________________ 72
1.4.3.4 Ressourcenkonzept versus Lebenslagenkonzept________________________________ 74
1.5 Armutsstudien in Deutschland ___________________________________________ 87
1.5.1 Sozialhilfestatistik ______________________________________________________________ 87
1.5.2 Caritas-Armutsuntersuchung ___________________________________________________ 88
1.5.3 Untersuchung des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ___________________ 89
1.5.4 Dynamische Armutsuntersuchungen_____________________________________________ 91
1.5.4.1 Sozioökomisches Panel ___________________________________________________ 91
1.5.4.2 Bielefelder Sozialhilfestatistik _______________________________________________ 93
III
1.5.4.3 Bremer Längsschnittstudie _________________________________________________ 94
1.5.4.4 Zusammenfassung und Kritik der dynamischen Armutsuntersuchungen _____________ 95
2 Theoretische und empirische Analysen armutsverursachender Faktoren____________87
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext ______________________________________ 87
2.2 Armut und Arbeitslosigkeit______________________________________________ 94
2.2.1 Einleitendes_________________________________________________________________ 94
2.2.2 Zur Empirie der Arbeitslosigkeit _________________________________________________ 96
2.2.2.1 Ausmaß der Arbeitslosigkeit________________________________________________ 96
2.2.2.2 Struktur der Arbeitslosigkeit _______________________________________________ 100
2.2.3 Arbeitsförderungsgesetz______________________________________________________ 105
2.2.4 Ursachen des Anstiegs von Arbeitslosigkeit ______________________________________ 110
2.2.4.1 Demographische Ursachen ________________________________________________ 110
2.2.4.2 Mismatch und Hysterese__________________________________________________ 112
2.2.4.3 Strukturwandel und Arbeitslosigkeit _________________________________________ 113
2.2.4.1.2 Nachfragefaktoren ______________________________________________________ 120
2.2.4.1.3 Angebotsfaktoren ______________________________________________________ 122
2.2.4.3.3 Kritik ________________________________________________________________ 126
2.2.4.3 Globalisierung und Arbeitslosigkeit__________________________________________ 127
2.2.4.2.1 Politische, ökonomische und technische Faktoren_______________________________ 128
2.2.4.2.3 Außenhandel__________________________________________________________ 129
2.2.4.2.4 Direktinvestitionen______________________________________________________ 130
2.2.4.2.5 Technologie-Patente_____________________________________________________ 133
2.2.4.2.6 Arbeitskosten__________________________________________________________ 133
2.2.4.2.7 Ausbildungsniveau _____________________________________________________ 135
2.2.4.2.8 Soziale Sicherung _______________________________________________________ 137
2.2.4.2.9 Zusammenfassung der globalen Einflüsse_____________________________________ 138
2.2.5 Arbeitsmarkttheorien und Arbeitslosigkeitsinzidenz ________________________________ 139
2.2.5.1 Funktionen des Arbeitsmarkts______________________________________________ 139
2.2.5.2 Neoklassische Modelle ___________________________________________________ 142
2.2.5.2.1 Basismodell ___________________________________________________________ 142
2.2.5.2.2 Humankapitaltheorie_____________________________________________________ 144
2.2.5.2.3 Suchtheorie ___________________________________________________________ 146
2.2.5.2.4 Kritik ________________________________________________________________ 147
2.2.5.2.5 Principal-Agent-Ansätze__________________________________________________ 148
2.2.5.2.5.1 Kontrakttheorie _____________________________________________________ 148
2.2.5.2.5.2 Effizienzlohntheorie __________________________________________________ 149
2.2.5.2.5.3 Kritik _____________________________________________________________ 150
2.2.5.3 Segmentierungsansätze __________________________________________________ 151
2.2.5.3.1 Dualer Arbeitsmarkt _____________________________________________________ 151
2.2.5.3.2 Dreigeteilter Arbeitsmarkt _________________________________________________ 156
2.2.5.3.2.1 Das unstrukturierte Segment ___________________________________________ 157
2.2.5.3.2.2 Das fachliche Segment________________________________________________ 158
2.2.5.3.2.3 Das betriebsinterne Segment ___________________________________________ 159
2.2.5.3.3 Segmentation und Klassenlagen____________________________________________ 161
2.2.5.3.4 Kritik und Zusammenfassung ______________________________________________ 164
2.2.6 Zusammenfassung und Schlußfolgerungen_______________________________________ 165
2.3 Armut und Sozialpolitik ________________________________________________ 168
2.3.1 Einleitendes________________________________________________________________ 168
2.3.2 Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland________________________________ 172
2.3.2.1 Grundlagen und institutionelle Regelungen____________________________________ 172
2.3.2.2 Reformen der GRV und Regeländerungen ____________________________________ 174
2.3.2.3 Die Entwicklung des Niveaus der GRV _______________________________________ 179
2.3.2.4 Entwicklungen wichtiger Parameter und Rahmenbedingungen der GRV ____________ 180
2.3.2.4.1 Einfluß des demographischen Wandels auf die GRV _____________________________ 181
2.3.2.4.2 Einfluß des ökonomischen Wandels auf die GRV________________________________ 182
2.3.2.4.3 Einfluß des sozialen Wandels auf die GRV_____________________________________ 183
2.3.2.5 Reformmodelle zur Änderung des Systems der GRV ___________________________ 184
IV
2.3.2.5.1 Kapitaldeckungsverfahren ________________________________________________ 184
2.3.2.5.2 Grundrente____________________________________________________________ 185
2.3.2.5.3 Elternrente ____________________________________________________________ 186
2.3.2.5.4 Voll-Eigenständige System________________________________________________ 186
2.3.2.5.5 Flexible Leistungsrente___________________________________________________ 189
2.3.3 Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland_________________________________ 191
2.3.3.1 Demographischer und sozialer Einfluß auf Strukturen familiären Zusammenlebens ___ 193
2.3.3.2 Aufwendungen und Wohlstandspositionen von Familien _________________________ 194
2.3.3.2.1 Humanvermögenskonzept_________________________________________________ 194
2.3.3.2.2 Die Entwicklung der Wohlstandspositionen von Familien _________________________ 196
2.3.3.3 Modelle zum Familienlastenausgleich _______________________________________ 203
2.3.3.3.1 Dualer Familienlastenausgleich_____________________________________________ 203
2.3.3.3.2 Familien-Lasten- und Familien-Leistungsausgleich ______________________________ 205
2.3.3.3.3 Die Reform des Familienlastenausgleichs nach dem Jahressteuergesetz 1996 ___________ 206
2.3.4 Systeme zur sozialen Absicherung _____________________________________________ 207
2.3.4.1 Sozialhilfe ______________________________________________________________ 207
2.3.4.1.1 Grundlagen der Sozialhilfe_________________________________________________ 208
2.3.4.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt_________________________________________________ 210
2.3.4.1.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen ___________________________________________ 212
2.3.4.1.4 Kritik ________________________________________________________________ 214
2.3.4.2 Soziale Grundsicherung___________________________________________________ 215
2.3.4.2.1 Grundlagen der Gestaltung ________________________________________________ 215
2.3.4.2.2 Bedarfsorientierte Mindestsicherung ________________________________________ 216
2.3.4.2.3 „Negative Einkommensteuer“ ______________________________________________ 218
2.3.4.2.4 Reformvorschläge von politischen Parteien____________________________________ 219
2.3.4.2.4.1 Soziale Grundsicherung im Sinne der Partei Bündnis 90/Die Grünen_______________ 220
2.3.4.2.4.2 Soziale Grundsicherung im Sinne der FDP__________________________________ 221
2.3.4.2.4.3 Soziale Grundsicherung im Sinne der SPD__________________________________ 223
2.3.4.2.4.4 Soziale Grundsicherung im Sinne der PDS__________________________________ 225
2.3.4.2.4.5 Soziale Grundsicherung im Sinne der CDU/CSU _____________________________ 227
2.3.5 Zusammenfassung und Schlußfolgerungen_______________________________________ 227
2.4 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik _________________________ 233
2.4.1 Beschäftigungspolitische Konzepte und Strategien ________________________________ 236
2.4.1.1 Zweiter Arbeitsmarkt _____________________________________________________ 237
2.4.1.2 Beschäftigungsstrategie der OECD__________________________________________ 239
2.4.1.3 Weißbuch der Europäischen Kommission ____________________________________ 241
2.4.2 Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit _______________ 243
3 Zusammenfassung und Ausblick ___________________________________________246
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1.2.2.1: Einflußfaktoren der absoluten Armut
Abbildung 1.2.3: Maslow`sche Bedürfnispyramide
Abbildung 1.4.3.3: Das Systemisch-interaktionistische Modell „Pentagon der Armut“
Abbildung 1.4.3.4: Input-Output-Modell
Abbildung 2.1.a: Das gesellschaftliche Umfeld der Armut
Abbildung 2.1.b: Grundmodell der Perpetuierung von Armut –
Armut in unterschiedlichen Lebenssegmenten
Abbildung 2.2.4.1.a Entwicklungsprozeß von Erwerbspersonen und Erwerbstätigen
Abbildung 2.2.4.3: Erwerbstätige im Inland zusammengefaßt in drei Sektoren (in%)
Abbildung 2.2.4.2.4: Bilanz der deutschen Direktinvestitionen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1.1: Armutsthematisierung und Armutsbilder im Wandel (BRD 1949 bis 1992)
Tabelle 1.4.2.2: Charakteristika ausgewählter Datenquellen für eine
Armutsberichterstattung in Deutschland
Tabelle 1.4.1: Ressourcendefinitionen von Armut sowie die bei deren Ermittlung
erforderlichen normativen Entscheidungen
Tabelle 2.2.2.1: Indikatoren der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit, alte
Bundesländer 1983-1993, (Personen in Mio.)
Tabelle 2.2.2.2.a: Gruppenanteile (in%) unter den Arbeitslosen 1986-1992
Tabelle 2.2.2.2.b: Effekte ausgewählter Einflußfaktoren auf die
Verbleibswahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit nach 6 und nach 12 Monaten (in%)
Tabelle 2.2.3.a: Veränderungen des Arbeitsförderungsgesetzes 1975-1994
Tabelle 2.2.3.b: Entlastung des Arbeitsmarkts durch arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit ( Jahresdurchschnitt in 1000)
Tabelle 2.2.4.3.a: Vergleich von Ländergruppen bezüglich des Wachstumsanteils am
BIP einzelner Sektoren (1981-92 Veränderung in Prozentpunkten)
Tabelle 2.2.4.b: Dienstleistungsberufe in Wirtschaftsabteilungen des Produzierenden
Gewerbes: Anteil an den jeweils insgesamt sozialversichungspflichtig Beschäftigten
(in%)
Tabelle 2.2.4.1.2 Strukturentwicklung des Privaten Verbrauchs (Anteil in%, in Preisen
von 1985)
VIII
Tabelle 2.2.4.1.3: Entwicklung der Qualifikationsanforderungen von 1985 bis 2010
Tabelle 2.2.4.2.4: Vergleich der aus- und einfließenden Direktinvestitonen
Tabelle 2.2.4.2.7: Erwerbstätigkeit von unausgebildeten und ausgebildeten
Arbeitskräften in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, Westdeutschland, 1973-1989
Tabelle 2.3.1: Die Leistungen des Systems sozialer Sicherung in der Bundesrepublik
Deutschland 1994
Tabelle 2.3.2.2.: Die Gesetzliche Rentenversichung
Tabelle 2.3.2.3 Durchschnittliche Rentenhöhe 1966 bis 1994 in DM/Monat in der RVA
und RVAng. (alte Bundesländer)
Tabelle 2.3.2.4.1: Künftige Beitragssätze in der Sozialversicherung (Prognos-
Modellrechnung auf der Basis unterschiedlicher ökonomicher und demographischer
Entwicklungsannahmen)
Tabelle 2.3.3 Kernbereich der Familienpolitik
Tabelle 2.3.3.1: Pluralität familialer Lebensformen
Tabelle 2.3.3.2.1: Schätzung des Beitrages der Familien zur Humanvermögensbildung
(Modell einer Zwei-Kinder-Familie) in DM
Tabelle 2.3.3.2.2.a: Die relative Wohlstandsposition von Personen in Haushalten
unterschiedlicher Größe nach sozialer Stellung bzw. überwiegendem Einkommen der
Bezugspersonen 1992 (in %)
Tabelle 2.3.3.2.2.b: Die Entwicklung der reltiven Wohlstandspositionen von Personen
in Selbständigen-, Arbeitnehmern- und Nichterwerbstätigenhaushalten
unterschiedlicher Größe von 1972-1992 (alte Bundesländer in %)
Tabelle 2.3.3.2.2.c: Verteilung von Personen in (Ehe-) Paar-Haushalten ohne Kinder
auf Klassen von Wohlstandspositionen von 1973 bis 1990 (alte Bundesländern in %)
Tabelle 2.3.3.2.2.d: Verteilung von Personen in (Ehe-) Paar-Haushalten mit minder-
und volljährigen Kindern auf Klassen von Wohlstandspositionen von 1973-1990 (alte
Bundesländer in %)
Tabelle 2.3.3.2.2.e: Die Verteilung von Personen in Alleinerziehenden-Haushalten mit
mindestens einem minder- oder volljährigen Kind auf Klassen von
Wohlstandspoitionen in den alten Bundesländern von 1973-1990 (alte Bundesländer in
%)
Tabelle 2.3.3.3.1: Elemente des Familienlastenausgleichs 1995 (Angaben monatlich)
Tabelle 2.3.5: Vergleich der Parteienkonzepte für eine wirksame Absicherung gegen
Armut
Tabelle 2.4.1.1.a: Fiskal-Bilanz
Tabelle 2.4.1.1.b: Sozial-Bilanz
IX
Abkürzungsverzeichnis
ABM Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
AD Arbeitslosenverband Deutschland
AFG Arbeitsförderungsgesetz
AFRG Arbeitsförderungsreformgesetz
AL Arbeitslosigkeit
ALG Arbeitslosengeld
ALHi Arbeitslosenhilfe
ALQ Arbeitslosenquote
ALU Arbeitslosenunterstützung
APEC Asian Pacific Economies
ASEAN Association of South East Asian Nations
BA Bundesanstalt für Arbeit
BAGFW Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Bedarfsg. Bedarfsgerechtes
BeitrAB Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
BfA Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
BIP Bruttoinlandsprodukt
BSHG Bundessozialhilfegesetz
DGB Deutsche Gewerkschaftsbund
Einschl. Einschließlich
EP Erwerbspersonen
Erwerbsl. Erwerbslose
ESF Europäischen Sozialfonds
EVS Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
EWR Europäische Wirtschaftsraum
FKPG Gesetz zur Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogrammes
FLA Familienleistungsausgleich
FleSelAs flexible System eigenständiger und leistungsbezogener
Alterssicherung
FLLA Familien-Lasten und Familien-Leistungsausgleich
FuE Forschung und Entwicklung
FuU Fortbildung und Umschulung
GRV gesetzliche Rentenversicherung
HBL Hilfe in besonderen Lebenslagen
X
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
ISF Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung
IWF Internationaler Währungsfond
LSA Längsschnitt-Stichprobe von Sozialhilfeakten
LVA Landesversicherungsanstalten (LVA)
NAFTA Nordamerikanischen Freihandelszone
OECD Organization for economic corporation and development
RVA Rentenversicherung der Arbeiter
RVAng. Rentenversicherung der Angestellten
RWI Rheinisch-Westfälisches Institut
fürWirtschaftsforschung
SfB Sonderforschungsbereich
SOEP Sozio-ökonomisches Panel
Stabilisierungsprog. Stabilisierungsprogramm
Unzur. Vers. Unzureichende Versicherungsansprüche
VDR Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
VES Voll Eigenständiges System der Altersvorsorge
ZeS Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen
Hinweis:
Zur Vermeidung ungebräuchlicher Bezeichnungen sind verwendete Symbole jeweils
modellspezifisch definiert. Die Definition eines Symbols gilt somit ausschließlich in
Bezug auf das jeweils zugehörige Modell.
1.1 Einleitung
10
Armut, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik – Eine kritische Bestandsaufnahme der
wissenschaftlichen und politischen Diskussion in der Bundesrepublik Deutschland
1 Armut und Armutsforschung
1.1 Einleitung
„Ein ungewohnter Bazillus schleicht sich in die deutsche Wohnstube und bohrt sich ins
mittelständische Lebensgefühl: die Angst vor Armut. Unter zyklischen Schwankungen wächst
der allgemeine Wohlstand, aber gleichzeitig steigt die Zahl der Armen - falls man Statistiken
glaubt. Für eine wachsende Bevölkerungsschicht scheint die Lebensqualität auf Rand genäht.
Gleichzeitig schwellen die Vermögen breiter Massen in die Nähe zweistelliger
Billionensummen. Kampfbegriffe wie jene von der Armuts- oder der Zwei-Drittel-Gesellschaft
machen die Runde. Kann ein Land reich sein und seine Bewohner zugleich arm? Die Welt
04.10.97“1
Es existiert also auch in einer „reichen“ und entwickelten Volkswirtschaft der westlichen Welt
Armut. Solche und ähnliche Berichte, die Schreckenszahlen über die soziale Entwicklung
beinhalten, häufen sich in der Tagespresse. Der analytische Umgang mit diesen
Informationen erfordert die Berücksichtigung des geschichtlichen Verlaufs, der zu
gegenwärtigen Problemdeutungen beigetragen hat.
Die wirtschaftliche Entwicklung in Westdeutschland in der Nachkriegszeit und die damit
einhergehende Verringerung der Arbeitslosigkeit haben dazu geführt, daß Armut lange Zeit
kein bedeutendes gesellschaftspolitisches Thema war. In den 50er und 60er Jahren wurde
Armut als weitgehend beseitigt angesehen. Von ihr waren nicht mehr die arbeitenden bzw. die
arbeitsfähigen Menschen betroffen, sondern nur noch soziale Randgruppen. Mit der 1958
eingeführten Dynamisierung der Renten konnte ein wesentlicher Teil der Altersarmut
abgebaut werden. Den verbleibenden Armen wurde durch das 1961 verabschiedete
Bundessozialhilfegesetz (BSHG) eine Existenzabsicherung in Form der Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) gewährt. Aufgrund der damaligen Bewertung der Situation sollte in
erster Linie Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL) bereit gestellt werden. Inspiriert auch von
der Studentenbewegung Ende der 60er Jahre beschäftigten sich die Armutsforscher
schwerpunktmäßig mit den sozialen Merkmalen von Randgruppen. Zu diesem Zeitpunkt galt
Armut als exzentrische und periphere Ausnahmesituation am Rande der Gesellschaft.
1.1 Einleitung
11
Seit dem Rückgang der Nachkriegsarmut kam es durch die Wirtschaftskrise der 70er Jahre
und die damit einhergehende ansteigende Arbeitslosigkeit zu einer erneuten
armutstheoretischen Debatte. Zu diesem Zeitpunkt entstand die Diskussion um „die neue
soziale Frage“, in der Geißler (1976) davon ausging, daß Armut nicht mehr das Problem
„exotischer Randgruppen“ sei. Geißler nahm an, daß nicht mehr der alte Konflikt zwischen
Kapital und Arbeit im Mittelpunkt stehe, sondern vielmehr der neue Gegensatz zwischen
Organisierten (Kapitaleignern und Arbeitnehmern) und Nichtorganisierten. Neben der Armut
bei Rentnern, Obdachlosen, Behinderten, Ausländern bzw. Sozialhilfeempfängern sahen
Balsen et al. (1984) durch die seit Jahren anhaltende Massenarbeitslosigkeit sowie die
Kürzungen bei der Arbeitslosenunterstützung eine neue Form der Armut aufkommen, die
Armut der Arbeitslosen.
In der Folgezeit wurde Armut unter dem Schlagwort der „Neuen Armut“ zum Gegenstand
wissenschaftlicher und sozialpolitischer Auseinandersetzungen. Grundlegend neu an der
Entwicklung war, daß sich eine Zunahme von Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit bei
gleichzeitiger wirtschaftlicher Prosperität einstellte. Hierbei wurde offensichtlich, daß das
bestehende System der Arbeitslosenversicherung unzureichend war und zu einem immer
häufigeren Sozialhilfebezug von Arbeitslosen führte. In diesem Zusammenhang entstand die
Befürchtung, daß bei anhaltender sozialer Polarisierung ein zunehmender Teil der
erwerbsfähigen Bevölkerung aus dem Beschäftigungssystem ausgegrenzt werden könnte,
wohingegen die „Kernbevölkerung“ weiterhin am wirtschaftlichen Wachstum partizipieren
würde.
Die wachsende Anzahl von Langzeitarbeitslosen führte in den 80er Jahren dazu, daß der
Schwerpunkt der Diskussion um die Folgen von Armut und Arbeitslosigkeit auf dem
Langzeitfall lag. In diesem Zusammenhang wurde Armut mit Langzeitarmut gleichgesetzt.
Nach Annahme der konventionellen Forschung war Armut meist der Endzustand sozialer
Abstiegskarrieren, die von einer Eigendynamik sozialer Deprivation sowie häufig auch von
Reaktionen wohlfahrtsstaatlicher Instanzen angetrieben wurden. In den meisten
Untersuchungen wurde Armut im jeweiligen Querschnitt gemessen, mit dem Nachteil, daß
Bewegungen in die Armut oder aus ihr heraus nicht sichtbar werden.
Die von der konventionellen Forschungsrichtung vertretenen Aussagen, in denen die
wachsende Zahl der Sozialhilfeempfänger herausgestellt wurde, sind durch die neuere
Forschung, die Längsschnittdaten berücksichtigt, relativiert. Diese neue Forschungsrichtung,
die 1988 an der Universität Bremen von Leibfried und Voges initiiert wurde, basierte auf einer
1.1 Einleitung
12
Bremer Längsschnittstichprobe in Daten der Sozialverwaltung. Innerhalb dieser
Untersuchungen wurden insbesondere individuelle Armutsverläufe betrachtet. Die Vertreter
dieser sogenannten dynamischen Armutsforschung nahmen an, daß das in der Öffentlichkeit
häufig präsentierte Bild von der Sozialhilfe als „Armutsfalle“, aus der es kein Entrinnen mehr
gebe, falsch sei.
Im Gegensatz zu der statischen Betrachtung wählt die dynamische Armutsforschung als
Bezugseinheit einzelne Lebensphasen der Individuen. Danach wird Armut nicht als Merkmal
von Schichten, Bevölkerungssegmenten oder Personen gesehen, sondern als eine mehr
oder weniger lange Episode im Leben von Menschen. Wird Armut als Lebensphase
konzeptualisiert, ändern sich die Gesichtspunkte, unter denen Arme klassifiziert werden.
Danach ist Armut ein Phänomen, das sich nicht auf traditionelle Randschichten der
Gesellschaft beschränkt, sondern temporär auch in besser gestellte Schichten hineinreichen
kann.
Die 90er Jahre sind durch die gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung mit dem
Problem der Ausgrenzung und Verarmung geprägt. Die Armutsproblematik hat nach der
Wiedervereinigung an Aktualität gewonnen, da das soziale Sicherungssystem durch den
tiefen ökonomischen und gesellschaftlichen Umbruch an die Grenzen seiner
Leistungsfähigkeit gekommen ist.
Aufgrund der Massenarbeitslosigkeit sowie dem Bedeutungsrückgang von
Mindestsicherungselementen in der Sozialversicherung stellen Armut und
Sozialhilfebedürftigkeit gegenwärtig gravierende sozialpolitische Probleme dar. Ziel der
vorliegenden Arbeit ist es, einen Beitrag für ein besseres Verständnis des Zusammenhangs
von Armut, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik zu leisten. Die Auswahl der Mittel oder Instrumente,
mit denen Armut beseitigt oder verhindert werden soll, setzt voraus, daß ein gesellschaftlicher
und politischer Konsens darüber besteht, was unter Armut zu verstehen ist. Aus diesem
Grund werden zu Anfang Definitionen und Konzepte von Armut erläutert. Weiterhin ist es
notwendig, den Anteil der Bevölkerung zu bestimmen, der in Armut lebt sowie die jeweiligen
Ursachen zu erfassen.
Um ein Verständnis und ein „Register“ der verschiedenen Erklärungsansätze und
Beschreibungen von Armut zu erlangen, ist es notwendig aufzuzeigen, in welchen Fällen von
Armut gesprochen werden kann. In Kapitel 1.2 werden verschiedene Problemdefinitionen
aufgeführt, die eine Vielzahl unterschiedlicher Armutsbegriffe implizieren. Im weiteren werden
alternative Bedeutungen der Armut vorgestellt. Hierbei wird die absolute Armutsdefinition
1.1 Einleitung
13
erläutert, und es werden Möglichkeiten der Festlegung einer Armutslinie geprüft. Aufgrund der
Mängel dieses Konzeptes wurden relative Armutsbestimmungen entwickelt, die anschließend
skizziert werden. Innerhalb des relativen Armutsverständnisses werden verschiedene
Ansätze erörtert. Ferner wird das Konzept der primären, sekundären und tertiären Armut
vorgestellt, das Armut in Abhängigkeit vom Gesellschaftsniveau klassifiziert.
Die analytische Auseinandersetzung mit der Existenz von Armut führt zu verschiedenen
interaktionistischen Konzepten, die in Kapitel 1.3 vorgestellt werden. Hierunter fallen das
Konzept der Subkultur, das Stigmatisierungskonzept sowie das Randgruppenkonzept.
Innerhalb dieser Ansätze bestehen differenzierte, zum Teil subtile Verständnisformen. Die
Gemeinsamkeit dieser Konzepte besteht darin, daß gemäß dem unterstellten
Armutsverständnis kognitive Schematisierungen devianter Personen und Lebenslagen für die
Existenz von Armut als ursächlich angesehen werden. Demnach führt soziale
Wissensproduktion zu Deprivationen.
Für ein besseres Verständnis der aktuellen Armutsuntersuchungen in Deutschland ist die
Problematik der Armutsberichterstattung von Bedeutung, die in Kapitel 1.4 aufgezeigt wird.
Zur Messung des Bevölkerungsanteils, der (laut der Definition) von Armut betroffen ist, ist es
notwendig, eine sinnvolle Informationsgrundlage bereitzustellen. Dieses setzt eine kritische
Überprüfung der Möglichkeiten einer Erfassung von Armut voraus. Aus diesem Grund werden
die Anforderungen an eine aussagekräftige Armutsberichterstattung aufgeführt sowie
gesellschaftliche Einflußfaktoren erläutert, die Einfluß auf das derzeitige Niveau der
Berichterstattung ausüben. Im weiteren werden verschiedene Datenquellen hinsichtlich ihrer
Eignung zur Armutsberichterstattung analysiert. Abschließend werden verschiedene
Meßkonzepte dargestellt, die unterschiedliche Zugangsweisen zum Armutsproblem
aufweisen. Je nachdem, welches dieser Konzepte der Analyse zugrunde gelegt wird,
variieren Umfang, Struktur und Ursachen der Armut in der Deskription, woraus auch
unterschiedliche Problem- und Aufgabenstellungen für eine Armutspolitik resultieren.
Die aktuelle Existenz von Armut ist ein Indikator für problematische Folgen und bislang
ungelöste Fragen eines beschleunigten sozialökonomischen Wandels in Deutschland. Die
bis jetzt bestehenden Armutsbefunde, die auf sozialpolitisch allemal brisante Sachverhalte
verweisen, lassen es als nützlich erscheinen, die Hintergründe dieser Entwicklung anhand
unterschiedlicher Datenquellen genauer zu erforschen. Aus diesem Grund wird in Kapitel 1.5
versucht, das Ausmaß, die Entwicklung und die Struktur des von Armut betroffenen
Personenkreises empirisch aufzuzeigen. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit beziehen
sich überwiegend auf die alten Bundesländer, da in den neuen Bundesländern besondere
1.1 Einleitung
14
Einflüsse bestehen, die eine separate Analyse erfordern. Es werden hierbei die Ergebnisse
verschiedener Studien vorgestellt. Die in der Sozialhilfestatistik ausgewiesene Entwicklung
der Ursachenstruktur für den Sozialhilfeanspruch verdeutlicht, daß seit Mitte der achtziger
Jahre die arbeitsmarktlich bedingte Verursachung von Armut stark zugenommen hat.
Desweiteren stellt sich eine Vielzahl von Unterversorgungslagen in Bereichen wie Arbeit oder
Bildung heraus. Es wird deutlich, daß sich diese Unterversorgungserscheinungen auf
bestimmte Bevölkerungsgruppen konzentrieren und teilweise in kumulierter Form bestehen.
Eine genauere Ursachenanalyse mit Hilfe biographieorientierter Untersuchungen ist auf der
Grundlage von Sozialverwaltungsdaten allerdings nur bedingt möglich.
Hinsichtlich sozialstruktureller Merkmale ist festzustellen, daß neben traditionellen
Armengruppen, wie Behinderten, Alleinerziehenden oder unzureichend versorgten Rentnern,
insbesondere solche Personen von Armut betroffen sind, denen es trotz Arbeitsfähigkeit und -
willigkeit nicht möglich ist, ihren Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu sichern.
Die umfangreiche Existenz von Armut in einem vergleichsweise reichen Land wie der
Bundesrepublik Deutschland legt es nahe, einen Wandel in der Struktur der Gesellschaft zu
vermuten. Durch einen solchen Wandel sind die gegenseitigen strukturerhaltenden
Erwartungen bedroht, was die Koordination der Akteure über gemeinsam anerkannte Normen
gefährdet. Bei der Bestimmung der Ursachen für das Ausmaß der gegenwärtigen Armut
werden zu Anfang in Kapitel 2 die Anforderungen an eine Ursachenanalyse beschrieben.
Innerhalb dieser Arbeit wird dann die Konstitution der Einkommensarmut als Focus gewählt.
Die empirischen Ergebnisse der Armutsstudien führen zu dem Schluß, daß für den aktuellen
Strukturwandel der Armut einerseits Arbeitslosigkeit und andererseits das soziale
Sicherungssystem verantwortlich sind. Daher werden dann im einzelnen die
ungleichheitsrelevanten Wirkungen des Arbeitsmarktes und des sozialen Sicherungssystems
untersucht.
Das Phänomen der Arbeitslosigkeit wird zunächst empirisch aufgezeigt. Hierbei werden das
Ausmaß der Arbeitslosigkeit wie auch deren Struktur bzw. Verteilung skizziert. Hinsichtlich
des Zusammenhangs von Arbeitslosigkeit und Armut ist es besonders interessant, welche
gesellschaftlichen und persönlichen Faktoren zu Langzeitarbeitslosigkeit oder
Mehrfacharbeitslosigkeit geführt haben. Die Ergebnisse zeigen die Konturen der
Ungleichverteilung von Arbeitslosigkeitsbetroffenheit. Im weiteren wird das
Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vorgestellt. Hierbei werden am AFG zwischen 1975 und 1994
vorgenommene Veränderungen aufgeführt, die zu einer stärkeren Inanspruchnahme der
1.1 Einleitung
15
Sozialhilfe geführt haben. Desweiteren werden die Entlastungen des Arbeitsmarkts durch
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit dargestellt, wodurch das
tatsächliche Defizit an Arbeitsplätzen noch deutlicher wird.
Im Anschluß daran werden die Ursachen des Anstiegs von Arbeitslosigkeit besprochen.
Neben demographischen Ursachen sowie den Phänomenen der Mismatch-Arbeitslosigkeit
und der Hysterese werden insbesondere die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichem
Strukturwandel und Arbeitslosigkeit sowie die Einflüsse der Globalisierung auf den Anstieg der
Arbeitslosigkeit hinterfragt. Die Beschreibung der Zusammenhänge von Strukturwandel und
Arbeitslosigkeit orientiert sich an der Drei-Sektoren-Hypothese von Fourastiè (1969).
Desweiteren werden Nachfrage- und Angebotsfaktoren differenziert, die zu dem unterstellten
Strukturwandel beigetragen haben. Es stellt sich hierbei heraus, daß sich durch den
Strukturwandel die Knappheitsverhältnisse am Arbeitsmarkt verändert haben, was bei einer
rigiden Lohnpolitik zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt hat.
Mit der zunehmenden Globalisierung von Unternehmen und Märkten steigt die
weltwirtschaftliche Arbeitsteilung. Diese wird durch politische, ökonomische und technische
Entwicklungen gefördert. Im Hinblick auf Außenhandel, Direktinvestitionen, Arbeitskosten,
Ausbildungsniveau, soziale Sicherung und Patentanmeldungen werden die Einflüsse der
Globalisierung auf das Niveau der Arbeitslosigkeit in Deutschland differenziert.
Sodann werden arbeitsmarkttheoretische Erklärungsansätze in Bezug auf eine differentielle
Arbeitslosigkeitsinzidenz dargestellt. Ausgehend von den Funktionen Anpassung und
Verteilung des Arbeitsmarktes werden verschiedene arbeitsmarkttheoretische Konzepte
vorgestellt, wobei neoklassische Modelle und Segmentierungsansätze unterschieden werden.
Die neoklassischen Ansätze beruhen auf einem Grundmodell mit restringierenden
Annahmen, das in verschiedenen theoretischen Weiterentwicklungen modifiziert wurde. Die
Gemeinsamkeit der Segmentierungsansätze besteht darin, daß sie unterschiedliche
Teilarbeitsmärkte innerhalb eines Gesamtarbeitsmarktes unterstellen. In dieser Arbeit wird
versucht, die grundlegenden Argumentationslinien dieser Konzepte aufzuzeigen und sie
hinsichtlich ihrer Erklärungskraft für die bestehende Arbeitslosigkeit zu überprüfen.
Anschließend werden Konsequenzen der Globalisierung und des Strukturwandels resümiert,
Möglichkeiten zur Behebung der hierdurch bedingten Arbeitslosigkeit und mögliche Reformen
der Arbeitspolitik besprochen. Es werden beschäftigungspolitische Konzepte und Strategien
vorgestellt, die zu einem Anstieg der Beschäftigung führen sollen.
1.1 Einleitung
16
Neben der Arbeitslosigkeit hat das System der sozialen Sicherung einen erheblichen Einfluß
auf das Ausmaß von Armut. Eine wachsende Anzahl von Menschen wird durch die
Sicherungssysteme nicht ausreichend geschützt und ist auf Sozialhilfe angewiesen.
Angesichts dessen werden im Kapitel „Armut und Sozialpolitik“, nach der Erläuterung des
bisherigen Systems der sozialen Sicherung, die Alterssicherung und die Familienpolitik in der
Bundesrepublik sowie neue Konzepte der sozialen Absicherung erörtert.
Bei der Analyse der Alterssicherung in der Bundesrepublik werden zunächst Grundlagen und
institutionelle Regelungen vorgestellt, wodurch ein Verständnis der nachfolgenden
Reformmodelle ermöglicht werden soll. In den empirischen Armutsstudien hat sich
herausgestellt, daß die Armutsbetroffenheit von Rentenbeziehern in den letzten Jahren
zurückgegangen ist. Es werden die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)
und Regeländerungen aufgezeigt, die für diese Entwicklung bestimmend waren. Zudem
werden demographische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklungen dargestellt, die
zukünftig Einfluß auf die Armutsgefährdung im Alter haben können. Im Hinblick auf diese
Problematik werden anschließend Reformmodelle zur Änderung des Systems der GRV
vorgestellt, die darauf abzielen, Armut im Alter zu vermeiden.
In Kapitel 1.5 war aufgezeigt worden, daß Familien mit mehreren Kindern sowie
Alleinerziehende überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Aus diesem Grund wird nun
die Familienpolitik in der Bundesrepublik analysiert. Um einen Überblick zu ermöglichen,
werden zunächst die Kernbereiche der Familienpolitik vorgestellt. Desweiteren werden die
demographischen und sozialen Einflüsse auf die Strukturen familiären Zusammenlebens
skizziert, die zu der armutsrelevanten Pluralität familiärer Lebensformen geführt haben.
Um die Zunahme der Armutsbetroffenheit von Familien mit Kindern sowie von
Alleinerziehenden zu erklären, werden die Aufwendungen und Wohlstandspositionen dieser
Personengruppen dargestellt. Im Rahmen des Humanvermögenskonzepts erfolgt eine
Schätzung des Beitrages der Familien zur Humanvermögensbildung. Zudem wird die
Entwicklung der Wohlstandspositionen von Familien im Zeitraum 1972 bis 1992 aufgezeigt,
womit verdeutlicht wird, inwieweit Kosten für Kinder durch Transferzahlungen kompensiert
werden.
Anschließend werden verschiedene Modelle zum Familienlastenausgleich vorgestellt. Neben
dem dualen Familienlastenausgleich, dem Familien-Lasten- und Familien-Leistungsausgleich
wird die Reform des Familienlastenausgleichs nach dem Jahressteuergesetz 1996 diskutiert.
1.1 Einleitung
17
Weiterhin werden Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit
aufgezeigt.
Den dritten Schwerpunkt des Kapitels 2 bilden die Systeme zur sozialen Absicherung. Hier
wird das System der Sozialhilfe und das der sozialen Grundsicherung unterschieden. Um ein
besseres Verständnis zu ermöglichen, werden zunächst die Grundlagen der Sozialhilfe
erläutert. Desweiteren werden die beiden Bereiche laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
und Hilfe in besonderen Lebenslagen (HBL) analysiert. Auch bei der sozialen Grundsicherung
werden zunächst die Grundlagen dieses Konzepts besprochen. Weiterhin werden die
Vorschläge einer bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie einer negativen
Einkommensteuer erläutert, was das Verständnis für die nachfolgend vorgestellten
Reformvorschläge von politischen Parteien erleichtern soll.
Die Reformvorschläge der Bundestagsparteien werden unter folgenden Aspekten analysiert;
Bedarf versus Anreizkompatibilität, Familien-Haushalt- versus Individualprinzip,
pauschalisierte versus individualisierte Leistungsausgestaltung, unbedingte versus bedingte
Gewährung, eigenständige versus integrierte Organisation, Finanzierung und Anpassung der
sozialen Grundsicherung. Das Spektrum der Vorschläge der Parteien reicht von kleinen
systemimmanenten Veränderungen bis zu systemtransformierenden Reformen.
Abschließend werden die Ergebnisse des Kapitels „Armut und Sozialpolitik“ aus eigener Sicht
bewertet.
Im letzten Kapitel der Arbeit werden die Resultate zusammengefaßt und mögliche
Perspektiven einer problemlösenden Sozialpolitik aufgezeigt.
1.2 Armutsbegriffe
18
1.2. Armutsbegriffe
1.2.1 Definition von Armut
Der Begriff Armut hat eine lange Geschichte und dient traditionell zur Kennzeichnung von
Elendslagen vielfältiger Art und Weise. Seinen Ursprung hat das Wort in der Alltagssprache.
In die wissenschaftliche Diskussion wurde der Begriff erst relativ spät aufgenommen.1
Zunächst versteht man relativ pragmatisch unter Armut, daß die betroffenen Personen zu
wenig Geld besitzen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.2
Bei der Analyse sozialer Probleme, wie z.B. der Armut, gibt es i.d.R. keine einheitlichen,
gesamtgesellschaftlich verbindlichen Definitionen. Es existieren vielmehr unterschiedliche
gesellschaftliche Definitionen mit darin enthaltenen differenten Interessen und
Wertvorstellungen.3 Die drei wichtigsten Problemdefinitoren von Armut sind in der
Gegenwartsgesellschaft4:
l Wissenschaft;
l Politische Öffentlichkeit;
l Politisch-soziale Praxis, d.h. Sozialverwaltung, soziale Professionen und
Wohlfahrtsverbände.
Im Bereich der Wissenschaft in der (Alt-) Bundesrepublik Deutschland nahm das Thema
Armut lange Zeit eine Randstellung ein, was vermutlich auch auf seine moralische Besetzung
zurückzuführen ist. In den 70er Jahren wandte sich die „kritische“ Sozialwissenschaft den
gesellschaftlichen Randgruppen zu, wobei diese Forschungsrichtung individuelle
Armutslagen besonders im biographischen Kontext untersuchte. In der zweiten Hälfte der
70er Jahre trat eine weitere Forschungsrichtung hinzu, die soziale Indikatoren konstruierte,
anhand derer die Wohlfahrtsentwicklung der Bevölkerung und deren Gefälle beobachtet
werden sollte.5
Die tendenzielle Verdrängung des Themas aus der politischen Öffentlichkeit hatte ihre
Ursache im geringen Protestpotential der Armen.6 Einen weiteren Grund für die geringe
öffentliche Thematisierung stellt vermutlich die marktwirtschaftliche Ideologie dar, in der es
plausibel scheint, wenn Arme als „Asoziale“ verstanden werden, die ihr Schicksal selbst
verschuldet haben; auf diese Weise kann Armut als sozialpolitisches Thema minimiert
werden.7
1.2 Armutsbegriffe
19
Der politisch-sozialen Praxis kommt auch in diesem Fall, eine besondere Bedeutung zu, da
sie Faktor und zugleich Produkt der Konstruktion des sozialen Problems ist.8 In diesem
Bereich kann eine Dramatisierung von sozialen Problemlagen naheliegen, in dem Sinne, viele
Menschen als auf externe Hilfe angewiesen zu definieren, da die Betonung von
Hilfsbedürftigkeit der Klientel sozialen Professionen hilft, das eigene Tätigkeitsfeld
abzusichern oder auszubauen.9
Die Entscheidung für eine Definition ist kaum zu trennen von der kritischen Sichtung
verschiedener theoretischer Annahmen über die Ursachen von Armut, die den einzelnen
Definitionen zugrunde liegen. Es ist festzustellen, daß Definition, Messung und Erklärung von
Armut sich in einem interdependenten Verhältnis befinden.10 Die Definition von Armut kann
zusätzlich dadurch erschwert sein, daß die Beschreibung von Armut möglicherweise implizit
die Forderung nach gesellschaftlicher Veränderung transportiert. Vielfach wird der Begriff der
Armut nur sehr allgemein umschrieben11:
Diese weite Formulierung läßt diffuse Interpretationen zu. In der Literatur sind verschiedene
Konzepte zu finden, die versuchen, den Begriff genauer zu fassen.12 Im Resultat ist
festzuhalten, daß der Begriff Armut ein mehrdimensionales Problem beschreibt, das die
materielle Armut als Kern hat, aber auch immaterielle Armut, wie z.B. „Unterversorgung“
sozio-kultureller Bedürfnisse, enthalten kann.13 Armut steht begrifflich immer im
Spannungsverhältnis zu Reichtum. In einer Gesellschaft läßt sich nur dann sinnvoll von Armut
reden, wenn auf der anderen Seite Reichtum existiert.14 Simmel (1908) machte in seinem
Aufsatz „Der Arme“ darauf aufmerksam, daß Armut wie auch die Armen selber erst dann als
solche begriffen werden, wenn die Gesellschaft ihnen diesen Status zugesteht.15 In dieser
Sichtweise ist Armut eher als politisch-normativer Begriff zu verstehen denn als
wissenschaftlicher.
Es besteht also eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen von Armut.16 Im folgenden
werden die Bedeutungen der einzelnen Konzepte näher vorgestellt.
1.2.2 Alternative Bedeutungen von Armut
Armut wird als Mangelsituation bezeichnet, die unterschiedliche
Formen und Intensitätsgrade annehmen kann
1.2 Armutsbegriffe
20
1.2.2.1. Absolute Armut
Als Begründer der systematischen Armutsforschung, der absoluten Armutsdefinitionen im
besonderen, ist zuerst Charles Booth zu nennen, der 1889 in der Studie „Life and Labour of
the People in England“ einen Einkommensmaßstab zur Armutsbestimmung eingeführt hat.
Diesen Ansatz führte Seebohm Rowntree17 1902 fort, indem er in York eine Studie über die
Lebensverhältnisse der Armen erstellte.18
Innerhalb der Armutsforschung haben Versuche, Kriterien absoluter Armut festzulegen, die
längste Tradition. Historisch gesehen bilden absolute Armutsdefinitionen den Beginn der
systematischen Armutsforschung.19 Die Gemeinsamkeit dieser verschiedenen Versuche ist
darin zu sehen, daß unabhängig von kontextuellen Bedingungen und Ursachen der Armut die
physische Existenz des Menschen im Mittelpunkt der Betrachtung steht.20
Unter dem Begriff der absoluten Armut, die auch als existentielle bzw. primäre Armut
bezeichnet wird, ist die Unmöglichkeit zu verstehen, die längerfristige körperliche
Selbsterhaltung zu gewährleisten, also der Mangel an zum Überleben notwendiger Nahrung,
an Kleidung, Obdach, Gesundheitspflege und anderen Grundbedarfsgütern.21 Die
Befriedigung dieser Bedürfnisse kann als existenznotwendige Bedingung menschlichen
Lebens bezeichnet werden, bzw. als „physisches Existenzminimum“.22 Brentano (1978)
bezeichnete diesen Zustand als absolut arm, „... weil ungeachtet jeglicher kontextueller
Bedingungen und Ursachen der Armut ein die bloße physische Existenz des Menschen
gewährleistender Lebensstandard bestimmt wird.23“ Können Menschen die materiellen Mittel
zur Sicherung der körperlichen Existenz aufbringen, so gehören sie nach dieser Definition
nicht zu den absolut Armen.24 In der strengen Form enthält das Verständnis von einem
physischen Existenzminimum einen theoretischen Universalitätsanspruch (raum- und
zeitunabhängig), der nur Faktoren wie Geschlecht, Alter oder Klima als relativierend
berücksichtigt.25
Die Art und Weise, mit der die Grundbedürfnisse der körperlichen Selbsterhaltung befriedigt
werden, ist aber abhängig von den gesellschaftlichen Bedingungen. Die Beschaffenheit der
vorgefundenen und bearbeiteten Natur, klimatische und gesellschaftliche Bedingungen, wie
z.B. die Formen der Produktion, Nahrungs- und Kleidungsgewohnheiten, das
Entwicklungsniveau der Gesellschaft, die Modalitäten der sozialen Kontrolle und der Technik,
sind hierbei wichtige Einflußgrößen.26 Diese müssen bei der Bestimmung des aktuellen
Ausmaßes der notwendigen Mittel zur Befriedigung der Grundbedürfnisse berücksichtigt
werden.27 Bei absoluten Armutskonzepten werden i.d.R. eher marktfähige private Güter und
1.2 Armutsbegriffe
21
weniger Kollektivgüter berücksichtigt.28 Als Indikatoren zur Bestimmung der absoluten Armut
lassen sich der Grad der Unterernährung sowie das Ausmaß von Krankheiten, die als Folge
der Unterernährung entstehen, operationalisieren.29 Die „Folie“ der absoluten Armut ist daher
das Streben nach dem existentiellen Überleben.30 Die folgende Abbildung verdeutlicht
nochmals die Einflußfaktoren.31
Abbildung 1.2.2.1: Einflußfaktoren im Konzept der absoluten Armut
1.2.2.1.1 Ermittlung der Armutslinie
Die Grenze zwischen absolut Armen und Nichtarmen, die auch als Armutslinie bezeichnet
wird, kann durch die Operationalisierung von Standards für jedes Grundbedürfnis verdeutlicht
werden. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten zur Bestimmung von Armutsgrenzen im
Sinne von existentiellen Notlagen. Im ersten Fall spricht man von der versorgungsorientierten
Armutsdefinition, die sich an der konkreten Lebenslage der entsprechenden Person oder des
Haushalts orientiert und auf Dimensionen, wie z.B. Ernährung, Kleidung oder Gesundheit,
abstellt. Hiervon ausgehend werden beispielsweise Mindestnahrungsmittelmengen oder eine
Mindestversorgung an Kleidung festgelegt, die die Grenze zur absoluten Armut darstellen.
Das versorgungsorientierte Verständnis ist oft in soziologischen Untersuchungen
anzutreffen.32
1.2 Armutsbegriffe
22
Im zweiten Fall, der ressourcenorientierten Armutsdefinition, stehen die vorhandenen
Ressourcen, wie z.B. Einkommen, Vermögen oder Arbeitskapazität, im Mittelpunkt der
Betrachtung. Bei der Berechnung werden die für das physische Existenzminimum
notwendigen Kohlenhydrate, Proteine, Fette und andere notwendige Nährstoffe als
Lebensmittel in einem „Warenkorb“ quantitativ und qualitativ zusammengefaßt. Je nach
Genauigkeit der Ermittlung werden Gewichts-, Alters- und Geschlechtsunterschiede der
Menschen für das physische Existenzminimum berücksichtigt. Der Warenkorb wird anhand
vorhandener Daten für Haushaltsausgaben preislich eingeschätzt. Anschließend wird der
Gesamtbetrag als Nahrungsbudget in Beziehung zum insgesamt zur Verfügung stehenden
Einkommen gesetzt.33
Der Vorteil des ressourcenorientierten Ansatzes besteht darin, daß alle Mittel zur physischen
Existenzsicherung durch das Äquivalent Geld bewertbar sind. Die monetäre
Operationalisierung erlaubt gesellschaftliche Vergleiche hinsichtlich der Höhe der Standards
und der dafür erforderlichen Kosten.34 Hierbei sind die unterschiedlichen
Lebenshaltungskosten oder der Entwicklungsstand der Produktion der einzelnen Länder zu
beachten.35 Durch die Orientierung am Einkommen sind die Ermittlung der Armutslinie sowie
die Berechnung der zur Beseitigung absoluter Armut erforderlichen Mittel möglich. Diese
Betrachtungsweise ist überwiegend bei wirtschaftswissenschaftlichen Untersuchungen
anzutreffen.36 Allerdings ist zu bedenken, daß das Einkommen nicht immer der maßgebende
Indikator ist. So ist z.B. bei Agrargesellschaften oder Tauschwirtschaften nicht das
Einkommen, sondern anderes Vermögen wie z.B. Grundbesitz entscheidend.37
1.2.2.1.2 Kritik
Da sich die Wirtschaftsformen der Gesellschaften und damit auch die Mechanismen
verändern, die die Verteilung der materiellen Mittel auf die Individuen regeln, kann mit solchen
Meßverfahren nicht geklärt werden, wie die unzureichende Versorgungslage der betroffenen
Menschen entstanden ist, und auf welche Art und Weise sie strukturell behoben werden
kann.38 Die unzureichende Berücksichtigung der Ursachen der Armut und der Möglichkeiten
ihrer Bekämpfung führt dazu, daß solche Konzepte den gesellschaftlichen status quo als
Rahmenbedingung stillschweigend akzeptieren.39
Problematisch ist die „messende Definition“ der absoluten Armut auch deshalb, weil der
ernährungsphysiologische Mindestbedarf der Menschen individuell unterschiedlich ausfällt.
1.2 Armutsbegriffe
23
Ein weiteres Problem ist die Praktikabilität der so ermittelten Standards, da hinsichtlich der
Zusammenstellung des „Warenkorbs“, z.B. einer sparsamen und gleichzeitig nahrhaften
Mahlzeit, Informationsdefizite bestehen und „Minimal“- Anforderungen somit nicht ohne
weiteres „lebenspraktisch“ sind.40
Die Ermittlung der Subsistenzbedingungen bei anderen Grundbedürfnissen, wie z.B. den
sozialen Bedürfnissen, gestaltet sich noch schwieriger.41 Die Notwendigkeit dieses Aspektes
besteht darin, daß Menschen nicht nur als biologische Individuen existieren. Ein objektives
„sozial“-physisches Existenzminimum ist aber nicht faßbar, es läßt sich nur unter
Berücksichtigung der natürlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen
Rahmenbedingungen und der Einbeziehung subjektiver Werte annähernd umschreiben,42
was eine statische Betrachtungsweise ausschließt.
Es läßt sich demnach feststellen, daß sich die Reduzierung der Armutstandards auf das
physische Existenzminimum aus einer abstrakten Vorstellung vom Menschen herleitet, die
der Realität gerade in hochentwickelten, konsumorientierten Industriegesellschaften nicht
angemessen ist.43 In Gesellschaften wie der Bundesrepublik Deutschland ist dieser
Definitionsansatz nach Hauser (1984) weder politisch noch wissenschaftlich ein Thema.44 In
Deutschland ist „absolute Armut“ in relativ kleinen Randschichten der Gesellschaft, so etwa
bei Alkohol- und Drogenabhängigen oder bei Nichtseßhaften vorzufinden.45 Fälle des
Erfrierens von Obdachlosen, das zeitweilige Hungern von älteren Menschen oder auch von
Ausländerfamilien, die aus Angst vor Stigmatisierung keine Sozialhilfe beanspruchen, sind
extreme Folgen „absoluter Armut“, aber eben Ausnahmen.46 Das absolute Armutsverständnis
trifft aber auch heute noch auf Massen von Menschen in der dritten und vierten Welt zu, die
ihre physischen Grundbedürfnisse nicht ausreichend befriedigen können.47
Trotz der aufgeführten Nachteile wird der absolute Armutsbegriff in den USA auch heute noch
von Wohlfahrtsverwaltungen und Sozialwissenschaftlern verwendet. Die einmal festgelegten
Bezugsgrößen werden dabei lediglich um die Inflationsrate bereinigt.48 In Europa wurde in
einer Studie über Armut in Dänemark eine ähnlich enge Definition verwendet, die nur
physische und keine sozialen Bedürfnisse berücksichtigte.49 In der Bundesrepublik besteht
auch in der Gesetzgebung die Ansicht, daß zu einem menschenwürdigen Leben mehr als die
Behebung organischer Mangelzustände gehöre. Aus diesem Grund wird hier der Inhalt der
„absoluten Armut“ und damit derivativ die Armutsgrenze mit einem sozio-kulturellen
Existenzminimum gleichgesetzt50, welches über dem physischen Existenzminimum liegt.51
Damit ist aber der Übergang zu einer anderen Definition bereits gegeben.
1.2 Armutsbegriffe
24
1.2.2.2 Relative Armut
Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Konzipierung einer absoluten Armutsdefinition haben
verschiedene Armutsforscher seit den 50er Jahren dieses Jahrhunderts die
Armutsbestimmung relativ zu fassen versucht.52 Jedoch gibt es zu den Bezugspunkten
dieser Relativität viele Vorstellungen. Nach Auffassung der International Labour Conference
(1970) sollen folgende Bereiche in die Armutsbetrachtung einbezogen werden53:
l Einkommen;
l Arbeitsbedingungen;
l Lebensbedingungen, Umwelt (Wohnung, Infrastruktur, Freizeit, etc.);
l Gleichmäßige Behandlung.
Kennzeichnend für diesen Ansatz ist, daß die Zugehörigkeit zur Armutspopulation in Relation
zu Merkmalen anderer Bevölkerungsgruppen bestimmt wird.54 Diese Orientierung bietet sich
insbesondere bei der empirischen Analyse der Einkommensarmut an. Hier wird unter
Zuhilfenahme verschiedener Armutsindikatoren die Distanz zu einem bestimmten
Bezugspunkt auf der Verteilungskurve sichtbar gemacht. Personen, die im unteren Extrem
der Verteilung liegen, sind demnach als arm zu bezeichnen.55 Diese Vorgehensweise bietet
den methodischen Vorteil, daß bei Änderungen des Niveaus der Einkommensverteilung keine
Neudefinition notwendig wird.56 Es ist jedoch anzumerken, daß bei einem Ziel
„Verteilungsgerechtigkeit“ unterschiedliche Ausdeutungen bestehen und in der normativen
Diskussion diese Zielsetzung umstritten ist. Als normative Richtungsangabe läßt sich bei
diesem Ansatz „mehr Gleichheit“ nennen.57
Nach Auffassung der Vereinten Nationen (1971) sind Personen arm, die „depriviert sind im
Hinblick auf das Maß an Lebenschance, Lebenskomfort und Selbstrespekt, das die
Gemeinschaft, der sie angehören, als normal ansieht“58. Die Europäische Union versteht
unter Armen „Einzelpersonen und Familien, die über so geringe Mittel verfügen, daß sie von
der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als
Minimum annehmbar ist“59. Im Hinblick auf das Europa nach Maastricht wurde „in dem
Mitgliedstaat“ durch „in der Gesellschaft“ ersetzt, womit die EU als Ganzes den
Vergleichsrahmen bildet.60 Diese Orientierung verdeutlicht den Zuschreibungscharakter der
relativen Armut.61
Versteht man unter der Konkretion des relativen Armutsbegriffs relevante Abstände in
verschiedenen Lebenslagen, die mit ungleichen Chancen einhergehen, so ist Armut durch
1.2 Armutsbegriffe
25
den relativen Ausschluß von und/oder Benachteiligung bei Bedürfnisbefriedigungsmitteln und
-möglichkeiten einschließlich sozialer Aktivitäten gekennzeichnet. Die Ausdehnung des
Begriffs Armut über quantitativ faßbare Einkommensgrößen hinaus führt allerdings zu der
Schwierigkeit, aussagekräftige Armutsindikatoren zu ermitteln, zu gewichten und miteinander
zu verbinden. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, daß sich im Zuge der
Weiterentwicklung der Gesellschaften auch die Armutsbedingungen sowie deren
Erscheinungsformen laufend verändern.62
Das Konzept der relativen Armut wird überwiegend bei empirischen Analysen verwendet,
auch wenn dies methodologisch durch die unzureichende Datengrundlage und das Fehlen
allgemein akzeptierter Kriterien bei der Auswahl relevanter Indikatoren zur Erfassung von
Armut Schwierigkeiten mit sich bringt. Innerhalb des relativen Konzeptes lassen sich
unterschiedliche Ansätze gegeneinander abgrenzen, die im folgenden aufgeführt werden.
1.2.2.2.1 Relative Einkommensarmut
In der Bundesrepublik legten Achinger, Archinel und Bangert (1952) die ersten Arbeiten zum
Thema nach einem Untersuchungskonzept vor63, dem auch heute noch vorrangige
Bedeutung eingeräumt wird.64 Dieses, in der empirischen Armutsforschung der
Bundesrepublik häufig verwendete Konzept beruht auf der Annahme, daß Geld oder
Einkommen als ein Substitut für eine große Anzahl stark differierender Bedürfnisse
angesehen werden kann,65 womit Einkommensgrößen als Indikatoren für Lebensstandard
oder Lebensqualität zu verwenden sind.66 Viele Untersuchungen belegen einen engen
Zusammenhang zwischen monetärer Einkommensarmut und anderen Lagen der
Unterversorgung.67 Eine weiter gefaßte Definition bezieht neben dem Einkommen zusätzlich
liquidierbare Forderungen ein, in Form von Vermögenswerten oder Rechtsansprüchen, die in
Nahrungsmittel, Kleidung etc. umsetzbar sind.68
Als Vergleichsmaßstab für die Einkommenshöhe gilt oftmals der gesellschaftliche
Durchschnitt bzw. die entsprechende Modalgruppe.69 Anders ausgedrückt bedeutet dies, daß
Haushalte mit einem deutlich geringeren Einkommen oder Lebensstandard als andere
Haushalte einer entsprechenden Vergleichsgruppe als relativ arm gelten. Ab einem
bestimmten Abstand erfolgt eine klare Trennung von der übrigen Bevölkerung: “Families
whose incomes are below this line clearly are far removed from the mainstream level of living
of their societies“70. Folglich ist es bei diesem Ansatz nicht notwendig, Präferenzen
hinsichtlich der Bedürfnisse sowie deren Befriedigung definitorisch festzulegen.
1.2 Armutsbegriffe
26
Probleme ergeben sich bei der Festlegung eines geeigneten Maßstabes, da hierbei subjektive
Komponenten eine Rolle spielen. Es existieren verschiedene Varianten, die sich durch die Art
der verwendeten Verteilungskenngrößen unterscheiden. In einer Variante wird davon
ausgegangen, daß die Armutsgrenze sich nach Quantilen bzw. Dezilen richtet. Danach
wären beispielsweise 20- oder 10 % der einkommensschwächeren Personen arm.71 Die
Armut dieser Personen wäre also abhängig von ihrer Position auf der Einkommensskala.
Problematisch ist diese Definition, da hiernach Armut immer im gleichen Maße bestände und
praktisch nicht zu beseitigen wäre.72
Desweiteren besteht die Möglichkeit, die Armutsgrenze von einem bestimmten Prozentwert
des Mittelwertes einer Einkommensverteilung aus zu bestimmen. Als Mittelwert dienen hier
das arithmetische Mittel oder auch der Einkommensmedian.73 Die Armutsgrenze wird nun bei
einem Prozentwert von beispielsweise 50 % dieser Verteilungskenngröße festgesetzt74,
wobei die Bandbreite der Armutsgrenze von 40 % bis 80 % des Parameters reicht.75 Es
handelt sich hierbei um eine nicht weiter begründete Konvention.76 Hauser et al. (1981)
definierten dabei einzelne Armuts- „Klassen“. Sie legten bei 40 % des äquivalenten
Nettoeinkommens die Grenze von strenger, bei 50 % von mittlerer und bei 60 % von geringer
relativer Einkommensarmut fest.77
Die Orientierung am Durchschnittseinkommen ist insofern problematisch, als sie die
Einkommensverteilung und deren Streubreite nivelliert und Verarmungsprozesse größerer
Bevölkerungsgruppen durch den Zugewinn anderer Gruppen nicht erkannt werden können.78
Je mehr eine Verteilung asymmetrisch ist, desto weniger ist das arithmetische Mittel
definitorisch geeignet. Insbesondere beim Einkommen, das typischer Weise eine linkssteile
Verteilung aufweist, ist das arithmetische Mittel als Meßgröße nicht sinnvoll.79 Alternativ dazu
läßt sich auch ein Prozentsatz des äquivalenzgewichteten Nettomedianeinkommens
einsetzen. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, daß er nicht von
„Ausreißern“ beeinflußt wird. Aus diesem Grund hat er als charakterisierende Maßzahl der
Verteilung im Rahmen von Armutsanalysen einen Vorteil.80 In neueren Veröffentlichungen des
Statistischen Amtes der Europäischen Union zum Thema Armut wird dem Median der
Vorrang gegenüber dem arithmetischen Mittel eingeräumt.81
Weiterhin ist eine Orientierung am Modus möglich, der ebenso wie der Median nicht für
Extremwerte anfällig ist. Er charakterisiert in einer Einkommensverteilung die bei einem
Einkommenswert oder in einem Einkommensbereich dichteste Besetzung mit Haushalten.
Unter der Annahme, daß die Einkommen aller Haushalte bekannt sind, ließe sich durch
1.2 Armutsbegriffe
27
Auszählen das Einkommen ermitteln, über das majoritär Haushalte in einer Gesellschaft
verfügen.82
Die am schwersten zu ermittelnde Form der Einkommensarmut stellt die versteckte Armut
dar. Dies sind in der Bundesrepublik Personen und Haushalte mit einem Einkommen
unterhalb des jeweiligen Sozialhilfeniveaus, die Sozialhilfe jedoch nicht in Anspruch nehmen.
Gründe für dieses Verhalten können Mangel an Informationen, Furcht vor Rückgriff auf
Verwandte, Scham oder Stolz, demütigende Behandlung durch die Ämter etc. sein.83
Besonders betroffen sind hierbei Haushalte mit ledigen, geschiedenen oder verwitweten
Haushaltsvorständen, Einpersonenhaushalte und Haushalte mit weiblichem
Haushaltsvorstand.84 Die Erforschung der demographischen Struktur der betroffenen
Personenkreise hat für die Ursachenanalyse und die Konzipierung sozialpolitischer
Maßnahmen einen besonderen Stellenwert.85
Ferner sind verschiedene Lebensbereiche zu berücksichtigen. Armut ist als
mehrdimensionales Problem zu verstehen, wobei Interdependenzen bestehen können. Der
Betrachtung dieser komplexen Bedingungen kann die einseitig auf das Einkommen
konzentrierte Sichtweise nicht genügen.86 Das Einkommen stellt ein Mittel zur Erlangung von
Gütern und Dienstleistungen dar. Eine Orientierung an dieser Größe impliziert, daß der
Wohlstand nicht direkt gemessen wird, sondern eine wohlstandsäquivalente Größe.87 Ein
weiteres Problem: Bei dem hier skizziertem Konzept werden völlig verschiedene Situationen
bezüglich der Möglichkeit der Bedürfnisbefriedigung als gleichwertig angesehen, was einen
zeitlichen und räumlichen Vergleich erschwert.88
Vertreter des Konzepts der relativen Einkommensarmut verwiesen auf die subjektive
Komponente dieses Ansatzes, nach der die Bedürfnisbefriedigung von der relativen Stellung
bei der Einkommensverteilung abhängt. Miller (1967) bemerkte dazu: „So wie die Einkommen
steigen, nehmen auch die ‘Bedürfnisse’ zu und zwar offensichtlich in der Weise, daß ein
großer Bevölkerungsanteil unter dem Existenzminimum bleibt“89. Ein solches Konzept
impliziert jedoch auch die Möglichkeit, daß sich bei einem erheblichen generellen
Einkommensrückgang innerhalb eines Landes die Berechnung der Armutsgrenze nicht
ändert, was bedeuten könnte, daß auch bei den „Nichtarmen“ das physische
Existenzminimum nicht gesichert wäre. Diese Problematik verbietet methodologisch die
Gleichstellung von Verteilungsungleicheit und Armut.90 In diesem Ansatz wird darüberhinaus
der Ursprung der Armut vernachlässigt.91
1.2.2.2.2 Sozio-kulturelles Existenzminimum
1.2 Armutsbegriffe
28
Im Gegensatz zur „existenzminimalen“ Notlage, bei der die Betroffenen durch völlige
Hilflosigkeit gekennzeichnet sind, handelt es sich bei dem Nichterreichen des sozio-
kulturellen Existenzminimums nicht unbedingt um eine Gefährdung des Lebens.92 Diese
Definition, die auch mit den Begriffen „konventionelles“ oder „kulturelles“ Existenzminimum
umschrieben wird, beinhaltet eine Erweiterung des physischen Existenzminimums und
enthält, in Abhängigkeit von dem gesellschaftlichen Niveau, neben materiellen auch
immaterielle Komponenten.93 Die Benachteiligung besteht im Ausschluß von öffentlichen,
gesellschaftlich üblichen Lebenschancen. Solche Benachteiligungen lassen sich als
Armutszustand bezeichnen, da sie die Teilnahme am gesellschaftlich erwarteten sozialen
Leben verhindern. Durch die Vielzahl von Ressourcen, Berufstätigkeiten und anderen
Aktivitäten in arbeitsteiligen Gesellschaften fällt hier auch der Umfang an möglichen
Benachteiligungen sehr hoch aus.94 Innerhalb der empirischen Armutsforschung ist daher bei
der Verwendung der sozio-kulturellen Definition besonders die zeit-, land- und
kulturspezifische Variabilität des Existenzminimums zu beachten.95
Die Mittel zur Befriedigung des sozio-kulturellen Existenzminimums sind als „fließende
Größen“ zu beurteilen, da sie jeweils in Abhängigkeit vom gesellschaftlichen Kontext zu
sehen sind. Aufgrund dieses Verhältnisses ist die exakte Bestimmung eines sozio-kulturellen
Existenzminimums äußerst schwierig. Im Unterschied zur Bestimmung der absoluten Armut
fließen bei der relativen Definition von Armut mehr subjektive Werturteile ein. Außerdem ist die
Einbeziehung nicht-monetärer Bedürfnisse insofern problematisch, als dadurch eine
eindeutig ökonomische Sichtweise erschwert wird. 96
Der Sozialstandard ist hinsichtlich der Kriterien „Angemessenheit und Ausgewogenheit,
Effizienz und Finanzierbarkeit“ fortwährend zu überprüfen.97 Piachaud (1992) stellte dazu
fest, daß die Festlegung von Mindeststandards auf der Meinung von Experten beruhe, bzw.
deren Anforderungen über ein menschenwürdiges Dasein widerspiegele. Der Standard könne
daher nur in dem Sinne objektiv sein, daß er explizit, eindeutig und überprüfbar sei. Der
Notwendigkeit, Werturteile einfließen zu lassen, läßt sich nicht entgehen.98
Analog zur Kritik am Begriff des physischen Existenzminimums gilt für den des sozio-
kulturellen Existenzminimums, daß die Ursachen der Armut sowie die Möglichkeiten deren
Bekämpfung nicht berücksichtigt werden. Auf diesen Zusammenhang wies bereits Simmel
(1908) hin, indem er die Wohlfahrt, deren Ziel es sei, die Subsistenz zu erhalten, als
kollektiven Egoismus bezeichnete, der nur der Erhaltung des gesellschaftlichen Status quo
diene. Ziel der Armenpflege sei es, „... gewisse extreme Erscheinungen der sozialen
1.2 Armutsbegriffe
29
Differenziertheit so weit abzumildern, daß jene Struktur weiter auf dieser ruhen kann. Fußte
sie in dem Interesse für den individuellen Armen, so wäre dem Prinzip nach gar keine Grenze
gegeben, an der die Güterverschiebung zu seinen Gunsten halt machen müßte, bevor sie die
Ausgleichung erreichte ...“99.
Ein Verständnis von Armut als sozialer Benachteiligung setzt die formal-rechtliche
Gleichstellung aller Gesellschaftsmitglieder voraus. Die Bestimmung der Armutszone ist nur
über Werturteile möglich, die sich in Konventionen niederschlagen.100 Die Milderung des
Armutszustandes zielt dann auf die Reduzierung der realen sozialen Abstände ab. Das
bedeutet eine „gerechtere“ Verteilung des Einkommens und Vermögens, sowie die Förderung
von kollektiven sozialen Sicherungen. Irrelevant erscheinen in diesem Zusammenhang
Maßnahmen wie Almosen oder Spendenaktionen.101 Ein internationaler Vergleich zeigt, daß
ein sozio-kulturelles Existenzminimum allgemeiner ideeller Bestandteil sozialpolitischer
Überlegungen ist.102
1.2.2.2.3 Relative Deprivation
Der Begriff „Deprivation“ wird vor allem in der Soziologie und der Psychologie verwendet103,
wobei diese Herkunft darauf hinweist, daß bei diesem Konzept das Empfinden des Menschen
in Relation zu seinem sozialen Umfeld im Mittelpunkt steht.104 Piachaud (1992) sprach in
diesem Zusammenhang von einem Verhaltensansatz.105 In der Bundesrepublik wird dieser
Ansatz als „Konzept der Lebensqualität“ bezeichnet. Die zentrale Annahme hierbei ist, daß
Armut im Hinblick auf den gesellschaftlichen Durchschnitt anhand der Kriterien
Lebenschancen, Lebenskomfort und Selbstrespekt bestimmt werden sollte.106
Eine umfassende Definition erfordert dann die simultane Betrachtung verschiedener Arten
relativer Benachteiligungen: Die “objective deprivation“ als intersubjekiv nachvollziehbare, die
“conventionally acknowledged or normative deprivation“ als staatlich anerkannte und die
“individual subjective or group deprivation“ als subjektiv wahrgenommene Form von Armut.107
Den höchsten Stellenwert nimmt hier die objektive Benachteiligung ein, die durch die beiden
anderen Formen ergänzt wird. Townsend (1979), der für Großbritannien das Konzept der
relativen Deprivation entwickelt hat, bestimmte die Position, die eine Person im sozialen
System der Gesellschaft einnimmt, in Abhängigkeit folgender Kriterien108:
I. Zugang zu fünf schichtenspezifisch verteilten Ressourcen. Diese sind
Bareinkommen, Kapitalvermögen, Sonderleistungen der Arbeitgeber, Sozialleistungen
und Leistungen privater Art;
1.2 Armutsbegriffe
30
II. Stabilität der Ressourcenverteilung.
III. Bestandteil dieses Rasters ist ein Deprivationsindex.
Den nationalen Lebensstil versuchte Townsend, unter Berücksichtigung von Ergebnissen aus
Interviews, mit insgesamt 60 Indikatoren zu erfassen, und zwar für die Bereiche Nahrung,
Kleidung, Heizung, Beleuchtung, Elektrizität, Haushaltsausstattung, Wohnverhältnisse,
Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Bildung, Umwelt, Familie, Erholung und soziale Kontakte zu
erfassen.109 Bei der Berechnung des Deprivationsindexes wählte Townsend zwölf Indikatoren
aus, zwischen denen keine Hierarchie besteht. Die relative Deprivation einer Person drückte
sich durch die Anzahl der nicht erfüllten Bedingungen innerhalb dieser Indikatoren aus. Dabei
wurde das der Person zur Verfügung stehende Einkommen berücksichtigt. Er ging weiterhin
davon aus, daß der Erfüllungsgrad dieser Bedingungen ab einem bestimmten Einkommen,
dem Grenzeinkommen, sinke und im weiteren überproportional falle. Diese Schwelle, ab der
die Erfüllung überproportional sinkt, sah Townsend als Armutsgrenze an: “The evidence from
this survey ... suggests that thus a threshold may exist“110. Im weiteren bereinigte er die
Berechnung des Einkommens um den Faktor Haushaltsgröße, um eine generelle Schranke
angeben zu können und definierte es als Prozentsatz des englischen Sozialhilfesatzes. Für
England nahm Townsend an, daß unter einem Einkommen von 150 % des englischen
Sozialhilfesatzes der Deprivationsgrad rapide ansteige.111
Der Vorteil dieses Ansatzes im Vergleich zu anderen relativen Konzepten liegt darin, daß die
Armutsgrenze nicht nur nach Einkommensungleichheiten festgelegt wird. Die
haushaltsspezifischen Einkommensverhältnisse werden vielmehr den Kosten
gegenübergestellt, die bei einer als üblich geltenden gesellschaftlichen Teilnahme am
öffentlichen Leben anfallen. Der Autor fokussierte in seinem Armutsbegriff folglich die
Unfähigkeit, am jeweiligen Lebensstil einer Gesellschaft teilzuhaben.112 Die oben aufgeführte
Operationalisierung verdeutlicht, daß die verschiedenen Deprivationsformen zusammen
auftreten können und in ihren typischen Interdependenzen eine multiple Struktur von Armut
und Ungleichheit erzeugen können.113 Weiterhin bietet das Konzept Ansatzpunkte für eine
Ursachenanalyse, womit es für empirische Untersuchungen und die gesellschaftspolitische
Diskussion von hoher Bedeutung ist.114 Hauser und Neumann (1992) bezeichnen die
Untersuchung von Townsend gar als „Markstein in der empirischen Sozialforschung von
Armut als Phänomen multipler Deprivationserscheinungen“115.
Die Überlegungen Townsends ermöglichen eine differenzierte Erfassung von Armut als
komplexer Lebenssituation. Er berücksichtigte dabei nicht nur wertbestimmte Kategorien, wie
Macht, Prestige, Partizipation etc., sondern beschrieb auch objektivierbare
1.2 Armutsbegriffe
31
Lebensumstände.116 Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß Townsend bei der Auswahl der
Kriterien zur Definition von Armut Wahrnehmungen und Erfahrungen von Betroffenen
berücksichtigte und sich nicht ausschließlich auf Aussagen von Sozialwissenschaftlern
beschränkte.117
Nachteilig an Townsends Konzept ist, daß sein an Lebenssituationen orientierter Ansatz aus
theoretischer Sicht möglichst viele Aspekte umfassen müßte. Dadurch steigt jedoch die
Komplexität, so daß wegen der Operationalisierbarkeit Vereinfachungen vorgenommen
werden müssen.118 Weiterhin gilt der von Townsend errechnete Deprivationsindex nur relativ
bezüglich der Gesellschaft und besitzt nur für den Betrachtungszeitpunkt Gültigkeit. Das
methodische Konzept läßt sich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch auf andere
Gesellschaften übertragen.119
Die Bestimmungsmöglichkeit eines eindeutigen „Grenzeinkommens“ ist zweifelhaft. Schulz
(1989) bemerkte in diesem Zusammenhang, daß aus der disproportionalen Änderung des
Verhältnisses von Einkommen und der damit verbundenen geringeren Teilnahme am
allgemeinen Lebensstil, nicht entschieden werden kann, ob hier die Armut beginne.120
Desweiteren unterliegt die Feststellung der nationalen Lebensgewohnheiten subjektiven
Faktoren.121 Townsend räumte bei seiner Untersuchung über England ein, daß das Ergebnis
nicht unbedingt schlüssig sei.122
Ein weiterer Kritikpunkt besteht darin, daß diese Konzeption an der Norm, dem allgemein
Üblichen ausgerichtet ist und nicht am minimal Notwendigen. Diese Forderung
berücksichtigten Mack & Lansley (1985) in ihrer Untersuchung. Nachdem sie festgestellt
hatten, daß die Wahrnehmung von „unentbehrlichen Notwendigkeiten“ auf einem einheitlichen
Konsens beruhe, fragten sie anschließend, wieviele Personen unfreiwillig einige dieser
Bedürfnisse nicht befriedigen können: “...the findings on people`s attitudes to necessities and
on the overall level of lack of necessities are likely to be a good reflection of reality“123. Nach
diesem Verständnis gelten Personen als arm, wenn sie drei oder mehr der aufgestellten
Bedingungen aufgrund fehlender Mittel nicht erfüllen können.124 Die Feststellung eines
konkretes Ausmaßes der Deprivation als Armutsgrenze hat auch in diesem Ansatz etwas
willkürliches.
1.2.2.2.4 Lebenslagenkonzept
Der Begriff der Lebenslage wird vornehmlich bei der Sozialstrukturanalyse in der
Armutsforschung angewendet und ist hierbei synonym mit dem Begriff „Soziallage“ bzw.
1.2 Armutsbegriffe
32
„soziale Lage“ zu verwenden.125 Die „soziale Lage“, im Zusammenhang mit der Analyse
sozialer Ungleichheit in der Gesellschaft, wurde bereits bei Friedrich Engels (1845) und Max
Weber (1894) thematisiert.126 Der Begriff der „Lebenslage“ geht auf Neurath (1931)
zurück.127 Nach ihm ist Lebenslage „... der Inbegriff all der Umstände, die verhältnismäßig
unmittelbar die Verhaltensweise eines Menschen, seinen Schmerz, seine Freude bedingen.
Wohnung, Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege, Bücher, Theater, freundliche menschliche
Umgebung, all das gehört zur Lebenslage, auch die Menge der Malariakeime, die bedrohlich
einwirken“128. Die erste soziologische Armutsforschung der Nachkriegszeit, die
bemerkenswerte qualitative Elemente im Sinne von „Lebenslagebildern“ enthielt, führte Münke
(1956) durch.129
Weisser, dem gelegentlich diese Begriffsbildung zugeschrieben wird, prägte den Begriff der
Lebenslage (1953-1978) erneut.130 Er definierte den Begriff jedoch unscharf, was an der
Vielzahl von Operationalisierungsversuchen erkennbar ist.131 Unter dem Begriff der
Lebenslage sind die individuellen sozialen Chancen eines Individuums in einer Gesellschaft
zu verstehen. Weisser definierte die Lebenslage als den „ ... Spielraum, den die äußeren
Umstände dem Menschen für die Erfüllung der Grundanliegen bieten, die er bei unbehinderter
und gründlicher Selbstbesinnung als bestimmend für den Sinn seines Lebens ansieht“132. In
dieser Begriffsbestimmung berücksichtigte Weisser eine subjektive Komponente: die
Kompetenz zur Interessensentfaltung.133
Die Möglichkeiten der Interessensentfaltung beziehen sich im einzelnen darauf, innerhalb der
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein angemessenes Maß an existentiellen
Bedürfnisssen zu befriedigen.134 Weitere Bedürfnisse stellen Kommunikations-, Interaktions-
und Kooperationsmöglichkeiten sowie Lern- und Erfahrungspotentiale und
Entscheidungsfreiheiten dar.135 Der Ansatz des Lebenslagekonzeptes beinhaltet neben
materiellen Werten, wie Einkommens- und Vermögensverteilung, auch immaterielle Werte
wie z.B. Arbeitszufriedenheit, Sicherheit oder Selbstbewußtsein. Zudem werden negativ
beurteilte Zustände, wie beispielsweise Arbeitsmühen, Trennung von der Familie, langer
Arbeitsweg oder Schmutz, berücksichtigt.136 Mit dem Begriff der Lebenslage soll die
Gesamtheit der Bedingungen und Merkmale der individuellen und sozialen Wirklichkeit zu
erfasst werden.137
Hauser (1984) nahm an, daß die Armutsgrenze innerhalb dieser Definition als Lebenslage
anzusehen sei, die in einer Gesellschaft gerade noch als zumutbar beurteilt wird. 138
Lebenslagen werden ständig gesellschaftspolitisch mitgestaltet, wie z.B. in der Wohnungs-
oder der Bildungspolitik. Aus dieser Perspektive heraus ist Gesellschaftspolitik zugleich
1.2 Armutsbegriffe
33
Armutspolitik. Die Höhe der Armutsgrenze soll dabei die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft
nicht gefährden.139 Weisser stellte fest, daß eine „optimale Wirtschaftsordnung“ zwangsläufig
unterschiedliche Lebenslagen produziere, da die Aussicht auf Verteilungsvorteile für viele
Menschen ein zentrales Antriebsmoment bilde. Werde das „kulturelle Optimum“140 erreicht,
seien unterschiedliche Lebenslagen legitim.141
Alternativ zu dem Konzept von Weisser entwickelte Nahnsen (1975) einen Zugang zum
Lebenslagenkonzept, in dem sie „objektive“ wie „subjektive“ und „materielle“ wie
„immaterielle“ Aspekte der Lebensverhältnisse in die Betrachtung einbezog.142 Sie war im
Gegensatz zu Weisser der Ansicht, daß die Untersuchung der Beschaffenheit von
Lebenslagen sowie die Bewertung durch die Katalogisierung von Bedürfnissen kein
erfolgversprechender Zugriff sei. Nahnsen begründete ihre Ansicht damit, daß den Menschen
aufgrund ihrer sozialen Prägungen eine deformationsfreie Interessensreflexion nicht möglich
sei und somit ein Katalog nicht aufstellbar sei. Nach ihrer Ansicht birgt das Konzept von
Weisser eher die Gefahr, daß Interessen oktroyiert und nicht ermittelt werden.143
Nahnsen ging davon aus, daß sich der Spielraum zur Interessensbefriedigung abschätzen
lasse, da es Hypothesen über die Bedingungen gäbe, die die Wahrnehmung von Interessen
sowie deren Befriedigung beeinflussen. Sie umschrieb diesen Spielraum innerhalb der
verschiedenen Lebenslagen als ein Bündel von fiktiven, interdependenten Einzelspielräumen.
Konkret handelte es sich dabei um144:
l den Versorgungs- und Einkommensspielraum, der sich auf den Umfang der möglichen
Versorgung mit Gütern und Diensten bezieht;
l den Kontakt- und Kooperationsspielraum, der die Kommunikations- und
Interaktionsmöglichkeiten, die Pflege sozialer Kontakte und das Zusammenwirken mit
anderen meint;
l den Lern- und Erfahrungsspielraum, der durch Sozialisationsbedingungen die Chancen
zur Interessenentfaltung und -realisierung beeinflußt;
l den Muße- und Regenerationsspielraum, der Arbeitsbedingungen, Wohnmilieu etc.
betrifft;
l den Dispositions- und Partizipationsspielraum, der die Chancen des Individuums
bestimmt, in den verschiedensten Lebensbereichen mitzuentscheiden und mitzugestalten.
Bei diesem Ansatz erweist sich die Abgrenzung und Gewichtung der einzelnen
Handlungsfelder als problematisch.145 Weiterhin bestehen hier Schwierigkeiten bei der
Operationalisierung der gesellschaftlichen Ungleichheiten sowie der Bewertung der
1.2 Armutsbegriffe
34
Standards, die als Grenzwerte angesehen werden können, wenn man sozialpolitisch
bestimmbare Normen und Werte für ein menschenwürdiges Leben festlegen möchte.146 Die
Komplexitätsproblematik der Umsetzung dieses Konzeptes zeigt sich von der quantitativen
Analyse regionalspezifischer Strukturdaten über die qualitative Analyse prozeßproduzierter
Daten der Sozialämter bis hin zu Tiefeninterviews. Die Umwandlung der subjektiven
Äußerungen aus einzelnen Interviews in objektive Lebenslagebilder von Gruppen erfordert
mehrere aufeinanderfolgende Analyseschritte, bei denen sukzessive der Abstraktionsgrad
gesteigert wird. Dadurch können übergreifende Zusammenhänge herausgearbeit werden.147
Neben der Ermittlung von Handlungsspielräumen ist zu untersuchen, inwiefern diese
tatsächlich genutzt werden. Amann (1983) schien eine individualisierte Erfassung des
Spielraums aus der Perspektive der Einzelperson möglich, da interindividuelle Variationen
lebensgeschichtlicher Gestaltung nachgewiesen seien. Ungeachtet dessen seien die
Interdependenzen zwischen subjektiven Handlungsspielräumen und vollzogenen Handlungen
bei verschiedenen „objektiven“ Lebenslagen nur schwer erfaßbar. Im Gegensatz zu
makrosoziologischen Untersuchungen, die auf „subjektiven“ Maßen von Zufriedenheit
beruhen, wie sie beispielsweise im „System sozialer Indikatoren“148 verwendet werden, sei
eine Analyse der Mikrosphäre auf der Basis von Deutungs- und Verarbeitungsmustern
notwendig, um somit die Erscheinungsformen vollzogenen oder verhinderten Handelns mit
„objektivierbaren“ Handlungsspielräumen in Bezug setzen zu können.149 Ein solche
Sichtweise erfordert die Berücksichtigung der gesamten, innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes gegebenen, kognitiven Repräsentationen der Lebenssituation als einer
personalen Existenzweise.150
Die Ergebnisse der Lebenslauf- und Lebensverlaufsforschung lassen vermuten, daß
Soziallagen eine erhebliche Instabilität aufweisen und eine prozessuale Dynamik im
Lebensablauf besteht. Handlungsspielräume sind historisch geprägt und ein Ergebnis sich
wandelnder äußerer Bedingungen. Als dynamischer Begriff zielt die „Lebenslage“ auf die
kognitiven Deutungs- und Verarbeitungsmuster ab, die sich mit den äußeren
Lebensbedingungen im menschlichen Lebenslauf in wechselnder Abhängigkeit entwickeln.151
1.2.2.2.5 Multiple Deprivation
Diese Form des Armutsverständnisses geht über die Analyse des Lebensstandards und der
Verfügbarkeit von Ressourcen hinaus. Es wird versucht, die relative Benachteiligung in
unterschiedlichen Bereichen darzustellen. Hierbei kristallisieren sich folgende fünf Bereiche
heraus152:
1.2 Armutsbegriffe
35
l Mangel an physischem Komfort;
l Krankheit;
l Mangel an zureichender sozialer Sicherheit;
l Entbehrung von Wohlfahrtswerten;
l Benachteiligung durch mangelnde Achtung und Autorität.
Anhand dieser Dimensionen wird untersucht, ob eine Benachteiligung oder Unterversorgung
besteht. Dies betrifft z.B. die Versorgung mit Wohnraum, Verbrauchsgütern oder den
Energieverbrauch.153 Mit diesem Konzept wird versucht, die Frage zu beantworten, welche
lang- und kurzfristigen Probleme sich aufgrund eines ökonomischen Mangels und
unzureichender Konsumchancen im Sinne eines Mindestwarenkorbes ergeben. In der
Bundesrepublik findet dieses Konzept dort indirekt seinen Niederschlag, wo Armut, unter
Berücksichtigung der verschiedenen Modelle sozialer Schichtung, als Zugehörigkeit zur
Unterschicht definiert wird.154
Die Entwicklung der „Randgruppendiskussion“ hat erheblich zu einer Erweiterung des
Armutsverständnis beigetragen. Neben der quantitativen Geldarmut wurden die sozialen
Lebens- bzw. Partizipationschancen am gesellschaftlichen Leben mit einbezogen.155 Durch
Berücksichtigung der Lebenssituation, der Arbeitsmarktchancen, der Bildungsmöglichkeiten
etc. werden diejenigen Lebensverhältnisse stärker berücksichtigt, die überwiegend qualitativ
bewertet werden.156 Hier zeigt sich die spezifische Problematik dieses Konzeptes. Aufgrund
des qualitativen Charakters ist eine quantitative Operationalisierung nur schwer möglich, so
daß der Aussagewert eher als gering einzuschätzen ist. Ein weiteres Problem stellt die
Gewichtung der unterschiedlichen und komplexen Komponenten dar. Hierbei werden
verschiedene Erscheinungen des sozialen Lebens, die mit dem traditionellen Verständnis von
Armut nur noch wenig gemeinsam haben, unter diesem Begriff subsumiert.157
Unterläßt man eine quantifizierende Operationalisierung und orientiert sich an nominalen
Werten, ergibt sich die Schwierigkeit einer Einschätzung von Personen, die in verschiedenen
Bereichen Deprivationen aufweisen, aber auch über ein hohes Einkommen verfügen, wie z.B.
der reiche Suchtkranke. Fallen alle Personen, die in irgendeinem Bereich Deprivationen
aufweisen, unter die Definition „arm“, so wird nur schwer eine obere Grenze für den Anteil der
Armen an der Gesamtbevölkerung zu finden sein. Zählt man hingegen nur die Personen zu
den Armen, die bestimmte Deprivationen aufweisen und ein unzureichendes Einkommen
beziehen, so ist das Konzept der multiplen Deprivation überflüssig.158 Dieser Ansatz wird
1.2 Armutsbegriffe
36
oftmals von Soziologen vertreten, die Armut als relative Benachteiligung von Individuen in
verschiedenen Bereichen, wie Einkommen, Bildung, Sozialprestige etc., verstehen.159
1.2.2.3 Primäre, sekundäre und tertiäre Armut
Die Begriffe der primären, sekundären und tertiären Armut gehen auf Strang (1967) zurück,
der für sein Konzept den Anspruch erhob, das Phänomen Armut umfassend zu beschreiben.
In Abhängigkeit vom Gesellschaftsniveau definierte er zusammenfassend folgende drei
Formen der Armut:
- Die „primäre Armut“ wird als die „reinste Ausprägung objektiver Armut“ oder als „Urarmut“160
verstanden. Dieser Armutsbegriff beruht auf der Malthus´schen Gesellschaftstheorie, die ein
notwendiges Auseinanderfallen von Bevölkerungsvermehrung und Nahrungsmittelproduktion
unterstellt. Somit komme es zu einer periodisch wiederkehrenden physischen
Existenzbedrohung.161 Historisch läßt sich diese Armutsform den vor- und frühindustriellen
Gesellschaften sowie geschlossenen Agrargesellschaften zuordnen. Ihr liegt das Fehlen
einer Absicherung der physischen Existenz zugrunde.162
- Der Begriff der „sekundären Armut“ bzw. „secondary poverty“ stammt ursprünglich von
Rowntree (1901). Dieser verstand darunter einen Zustand, in dem eine Familie über
genügend Mittel verfüge, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen, aber es nicht schaffe, ihre
Mittel sinnvoll einzusetzen. Einen solchen Mißstand bezeichnete er als Ineffizienz beim
Konsum.163 Strang (1967) hingegen verstand unter sekundärer Armut ein „subjektiv-
sozialpsychologisches Phänomen“, das den Mangel an höher bewerteten Gütern betrifft,
deren Besitz in der jeweiligen Gesellschaft als notwendig angesehen werde.164 Entstanden
sei sie durch den Abbau der ständisch-hierarchischen Ordnung, wodurch neue und
bewegliche sozio-ökonomische Anspruchsniveaus hervorgerufen wurden, was zur
Relativierung des Armutsbegriffs beigetragen hat. Die „sekundäre“ Armut wird auch als
„Bewußtseinsarmut“ bezeichnet, und stellt eine subjektiv empfundene relative Armut dar.165
- Die „tertiäre Armut“ beinhaltet eine Vielfalt unterschiedlicher individualspezifischer
Mangelsituationen und individueller Lebensnotstände in entwickelten Industriegesellschaften.
Strang (1967) beschrieb diesen Armutstyp als komplex, amorph und diffus. Es handelt sich
um eine relative Armutsbestimmung, die sich auf das gesellschaftsspezifische Niveau
bezieht. Tertiäre Armut stellt für eine „nivellierte Mittelstandsgesellschaft“166 die typische Form
der Armut dar. Dieser Armutstyp kann als individual-spezifische Mangelsituation beschrieben
werden, die durch soziale Desorganisation oder Desintegration gekennzeichnet ist. Gelindert
1.2 Armutsbegriffe
37
werden kann sie überwiegend durch besondere Lebenslagehilfen. Kennzeichnend ist hier die
vom Einkommensniveau losgelöste Armut, obwohl auch materielle Not eine Komponente sein
kann.167
Die empirische Umsetzung dieses Armutsverständnisses ist schwierig, da ein so
umfassendes, diffuses Bild von Armut nur schwer zu operationalisieren ist.168 Die Kategorien
von Strang haben sich als hilfreiches Charakteristika zur Erfassung des geschichtlichen
Wandels der Armut und des Armutsbegriffes erwiesen.169 Für eine hinreichende Erfassung
der Armut in einer modernen Reichtumsgesellschaft sind die Kategorien jedoch zu
unbestimmt.170
Tertiäre Armut meint eine Form der Einzelarmut, die abhängig ist von der „Konstitution“ der
Betroffenen, etwa der Schwäche, nicht in der Lage zu sein, persönliche Beziehungen
einzugehen. Klanfer (1969) entwickelte einen Begriff der tertiären Armut, bei dem soziale
Isolation im Mittelpunkt steht. Hier geht es um folgende Sachverhalte:171:
l Vereinsamung;
l Die Gesellschaft fühlt sich gegenüber dem Armen nicht verantwortlich;
l der Arme gilt als Kranker, da er ein Opfer seiner eigenen Schwächen und Laster sei;
l die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt konzentriert sich auf das Potential, das spezifischen
Anforderungen genügt (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand);
l Mangelnde Anerkennung für Individuen seitens anderer gesellschaftlicher Schichten wie
auch innerhalb des eigenen Milieus.
In einer Weiterentwicklung des Begriffes der tertiären Armut bezog Stromberger (1978)
Deprivationserscheinungen im Sozialverhalten und materielle Armutsbedingungen
aufeinander. Hier wird soziale Isolation als Teil ökonomischer Deprivation angesehen.172
Geißler (1976) nahm an, daß Armut nicht in rein materielle und in immaterielle Formen
aufgeteilt werden könne. Vielmehr befänden sich Armut und soziale Isolierung in einem
Kreislauf: „Wer arm ist, verliert den sozialen Anschluß, und wer den Anschluß verliert, ist
arm“173. Die Abgrenzung der nicht-materiellen von der materiellen Armut wird neuerdings mit
den Begriffen qualitativ und quantitativ versucht. Dabei wird unter qualitativer Armut das
Defizit an Lebensqualität verstanden, während quantitative Armut sich an der
Einkommenshöhe orientiert. Die Unterscheidung von qualitativer und quantitativer Armut
erbringt demnach kein neues Verständnis von Armut, sondern fügt sich eher in die
Systematik von Strang ein.174
1.2 Armutsbegriffe
38
1.2.3 Vergleich der verschiedenen Armutsbegriffe anhand der Maslow´schen
Bedürfnispyramide
Zum Vergleich der verschiedenen Armutsbegriffe werden die vorgestellten Verständnisformen
in den fünf Bedürfnisgruppen nach Maslow gegenübergestellt.
Maslow, ein Vertreter der Humanistischen Psychologie, unterschied in seinem
Motivationsmodell (1943) fünf Bedürfnisgruppen. Für ihn stellt die Selbstverwirklichung die
höchste Stufe der menschlichen Entwicklung dar. Um dieses Niveau zu erreichen, ist die
vorherige Befriedigung jeweils niedrigerer Bedürfnisstufen notwendig. Maslow postulierte ein
dynamisches Aktivierungsprinzip, wonach durch die Sättigung niedrigerer Bedürfnisse die
jeweils nächst höheren angeregt werden. Dabei sind mit Ausnahme des Bedürfnisses nach
Selbstverwirklichung alle anderen potentiell vollständig zu befriedigen und werden daher auch
als Sättigungsbedürfnisse bezeichnet, die einen homöostatischen Charakter aufweisen. Das
bedeutet, daß die Nichterfüllung dieser Bedürfnisse zu körperlicher und/oder psychischer
Deprivation führt, was mit Verhaltensänderungen einhergeht.
Die Begründung für die unterstellte Reihenfolge besteht darin, daß der Mensch nur in
Grenzen konsumieren könne. Es sei nicht möglich unbegrenzt zu essen und zu trinken,
ständig Auto zu fahren oder fernzusehen etc. Das Prinzip vom „abnehmenden Grenznutzen“
meint, daß bei Sättigungsbedürfnissen der Nutzen mit fortdauerndem Konsum geringer
ausfällt. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung stellt dagegen ein Wachstumsbedürfnis dar,
das mit zunehmender Erfüllung nicht nachläßt, sondern sich weiter steigert. Dies wird in der
Abbildung durch gestrichelte Linien auf der Ebene der Selbstverwirklichung zum Ausdruck
gebracht.175
Das Modell von Maslow ist bis heute nicht empirisch umgesetzt. Dies ist auf die Schwierigkeit
zurückzuführen, die einzelnen Bedürfnisklassen zu operationalisieren. Ein Kritikpunkt besteht
darin, daß sich in dem Bedürfnismodell drei verschiedene Aspekte der Hierarchisierung
überschneiden. Es wird z.B. davon ausgegangen, daß die Befriedigung des
Sicherheitsbedürfnisses eine notwendige Voraussetzung für die Befriedigung des
Zuneigungsbedürfnisses sei. Zugleich wird die Hierarchisierung auch als
Entwicklungszusammenhang begriffen. Die Bedürfnisse entstehen demnach sowohl
ontogenetisch als auch phylogenetisch in einer bestimmten Reihenfolge. Letztlich impliziert
die Bedürfnispyramide auch eine Wertehierarchie, in der die Selbstverwirklichung den
höchsten Zweck des menschlichen Lebens darstellt. Die Befriedigung der anderen
Bedürfnisse wird dabei jedoch nicht sekundär. Maslow räumte ein, daß für manche
Menschen die hierarchische Ordnung nicht gilt. So ist es z.B. möglich, daß Zuneigung vor
1.2 Armutsbegriffe
39
Sicherheit rangiert. Innerhalb der psychologischen Fachdisziplinen ist das Modell als
spekulativ und empirisch nicht verifizierbar weitgehend beiseite gelegt worden.176
Die theoretische Plausibilität sowie die inhaltliche Offenheit lassen jedoch einen Vergleich der
einzelnen Bedürfnisgruppen mit den Armutsbegriffen zu. Die Analogie beider Konzepte
besteht darin, daß die Relevanz der Armutsbegriffe in Abhängigkeit von der gesellschaftlichen
Genese gesehen wird. Ähnlich „durchlaufen“ die Menschen in ihrer psychogenetischen wie
ontogenetischen Entwicklung das Modell von Maslow.
Bei einem Vergleich der einzelnen Ebenen der Konzepte ist festzustellen, daß die Analogie
mit zunehmendem Hierarchieniveau komplexer wird. Der Begriff der absoluten Armut deckt
sich zum großen Teil mit Maslows Ebene der physiologischen Bedürfnisse. Ähnlich wie bei
der Ermittlung der Armutslinie im Konzept der absoluten Armut versuchte Maslow
physiologische Grundbedürfnisse herauszuarbeiten, deren Befriedigung unbedingte
Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Organismus ist. Solange dieser Zustand nicht
gewährleistet ist, sind weitergehende Bedürfnisse irrelevant. „If all the needs are unsatisfied,
and the organism is then dominated by the physiological needs, all other needs may become
simply nonexistent or be pushed into the background“177.
Das sozio-kulturelle Existenzminimum enthält neben materiellen auch immaterielle
Komponenten. Unter die immateriellen Komponenten fallen auch Bedürfnisse, die Maslow
unter Sicherheitsmotiven subsumierte, also Stabilität, Unabhängigkeit, eine strukturierte
Gesellschaftsordnung, Schutz etc. Beispielsweise können Personen, die sich im Strafvollzug
befinden, diese Bedürfnisse nur unzureichend befriedigen. Aus diesem Grund ist die
mangelnde Befriedigung dieser Bedürfnisse gemäß dem sozio-kulturellen Existenzminimum
als Benachteiligung anzusehen.178
Der Verhaltensansatz im Begriff der relativen Deprivation konstituiert sich zu einem
wesentlichen Teil aus sozialen Motiven, wie sie von Maslow aufgeführt wurden. In diesem
Konzept bestimmt sich die Selbstwahrnehmung des Menschen in Relation zu seinem
sozialen Umfeld. Faktoren wie Macht, Prestige oder Partizipation spielen hierbei eine Rolle. In
ähnlicher Weise beschrieb Maslow die Bedürfnisorientierung nach vorheriger Befriedigung
der beiden ersten Ebenen: „He will hunger for affectionate relations with people in general,
namely, for a place in his group or family, and he will strive with great intensity to achieve this
goal“179.
1.2 Armutsbegriffe
40
Das Konzept der Lebenslage umfaßt neben materiellen Werten, wie Einkommens- und
Vermögensverteilung, auch immaterielle Werte, wie Ansehen, Selbstbewußtsein und Erfolg.
Unter „Ich-Motive“ faßte Maslow eben diese immateriellen Werte zusammen. Er differenzierte
hierbei zwei Klassen. In der ersten Klasse geht es um das Streben nach Stärke, Leistung,
Eignung etc. Die zweite Klasse ist durch das Streben nach Status, Prestige und Beachtung
gekennzeichnet. Maslow wies hierbei darauf hin, daß das Ausmaß bei diesen Faktoren
individuell erheblich variieren könne.180
Das Konzept der multiplen Deprivation umfaßt die relative Benachteiligung unter nahezu allen
Lebensbedingungen. Das bedeutet, daß mit zunehmender Lebenskomplexität die Anzahl
potentieller Deprivationen in gleichem Maße steigt. Eine Parallele zum Begriff der
Selbstverwirklichung besteht darin, daß diese ihrer Natur nach unendlich ist. Daraus folgt,
daß eine Annäherung an eine situativ bestehende Vorstellung von Selbstverwirklichung mit
einem Anstieg neuer Bedürfnisse einhergeht. Das Dilemma besteht folglich darin, daß die
multiple Deprivation mit zunehmender Komplexität mehr potentielle Deprivationen aufweist
und die Selbstverwirklichung im gleichen Maße mehr Bedürfnisse.
Der Vergleich zwischen den verschiedenen Armutsbegriffen und den einzelnen Ebenen der
Bedürfnispyramide von Maslow ist diffizil. Man kann sicherlich nicht von einer Kongruenz
sprechen, was unter anderem auf die unterschiedlichen Ausgangspunkte zurückzuführen ist.
Die Analogie kann vielmehr verdeutlichen, daß der Kernpunkt der verschiedenen
Armutsdefinitionen bei der Bedürfnisbefriedigung eines Menschen oder auch bei den zur
Bedürfnisbefriedigung verfügbaren Mitteln liegt. Die Konzepte unterscheiden sich also in ihren
Begriffen vom Bedürfnis. Als generelle Bezugspunkte der verschiedenen
Armutsinterpretationen können die physische Subsistenz, der Lebensstandard, der
Lebensstil, die soziale Integration sowie die Lebensqualität fungieren. Die Berücksichtigung
untergeordneter Bedürfnisse zielt dabei auf einzelne Spezifikationen ab. Innerhalb der
verschiedenen Definitionen kann Armut als eine Situation beschrieben werden, in der bei
einem der oben aufgeführten Bezugspunkte nur unzureichende Realisierung erreicht werden
kann. Dies setzt den Vergleich zwischen einem notwendigen Niveau der
Bedürfnisbefriedigung hinsichtlich der einzelnen Punkte und der realen Ausprägung der
Befriedigung voraus. Tritt bei einem solchen Vergleich eine deutliche Diskrepanz auf, so kann
diese als Armut bezeichnet werden.
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 41
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut
Die Bestimmung der Ursachen von Armut ist von der vorausgehenden Armutsdefinition sowie
von den identifizierten gesellschaftlichen Kontexten abhängig. Folglich existiert eine Vielzahl
theoretischer Ansätze zur Ursachenbestimmung, die sich aus verschiedenen
wissenschaftlichen Sichtweisen herleiten. Zu nennen sind hierbei polit-ökonomische,
soziologische, verteilungstheoretische, kulturell-anthropologische, sozialpsychologische,
kommunikationstheoretische, bedürfnistheoretische, biologische und individual-
psychologische Erklärungsmuster, die teils einzeln, teils miteinander kombiniert, zur
Erklärung von Armut herangezogen werden können.1
Kickbusch (1976) schlug eine zusammenfassende dichotome Unterscheidung der
wissenschaftlichen Denkmuster vor, die folgende Einteilung macht2:
l Armut gilt als selbstverschuldet, als Folge moralischer Minderwertigkeit; ihren Ausdruck
findet sie in einer „Gegenkultur“, die das vorherrschende Arbeits- und Leistungsethos
ablehnt;
l Armut gilt als gesellschaftliches Problem mit schwerpunktmäßig ökonomischen, in jedem
Falle strukturellen Ursachen, das zu einer verminderten Lebensqualität bei den
Betroffenen führt.
Die in zahlreichen Ansätzen herausgestellten Konfigurationen armutsverursachender
Bedingungen werden durch diese Einteilung stark simplifiziert. Angesichts der Vielfalt der
unterschiedlichen Armutsbegriffe ist diese dichotome Einteilung nur schwer
aufrechtzuerhalten. Der Nutzen einer solchen Unterscheidung ist darin zu sehen, daß
etwaige Schwerpunkte konzeptioneller und empirischer Arbeiten leichter zu identifizieren sind.
Bei interaktionistischen Konzepten besteht die Annahme, daß soziale Probleme
gesellschaftlich-kommunikativ produziert werden und nur begrenzt eine „unabhängige“
Existenz besitzen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hier die Erzeugung kognitiver
Schematisierungen devianter Personen und Lebenslagen, die maßgeblich den Umgang mit
den Betroffenen regeln. Danach werden Deprivationen in Anlehnung an den symbolischen
Interaktionismus durch soziale Wissensprozesse, Definitionen und Zuschreibungen
geschaffen. Es ist somit möglich, daß die Problemlagen der Betroffenen Konstrukte
gesellschaftlicher Interaktion darstellen, ohne daß ein davon unabhängiges Substrat existiert.3
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 42
1.3.1 Armut als Subkultur
Verschiedene Konzepte zur Subkultur der Armut versuchen, Armut zu beschreiben und zu
erklären. Die Gemeinsamkeit dieser Konzepte besteht darin, daß sie einen als abweichend
empfundenen Lebensstil der Armen fokussieren.4 Die Existenz von Subkulturen läßt sich als
notwendige Begleiterscheinung komplexer Gesellschaften verstehen, wobei der Anthropologe
Lewis (1968) als prominentester Vertreter dieses Ansatzes davon überzeugt war, daß in
sozialistischen Ländern keine Armutskulturen existieren. Armutskulturen entstünden dann,
wenn ein geschichtetes soziales System zerfällt oder von einem neuen System abgelöst
wird.5
Subkulturen im Bereich abweichenden Verhaltens werden als das Resultat aktueller
Statusprobleme betrachtet. Alternativ dazu lassen sie sich auch im strikt anthropologischen
Sinne als durch Tradition verfestigte Systeme ansehen.6 Ein weiterer Erklärungsansatz zur
Entstehung der Armut als Subkultur ist, daß Individuen oder gesellschaftliche Gruppen nur
begrenzte Zugangsmöglichkeiten zu Ausbildungseinrichtungen, medizinischer Versorgung
oder beruflicher Fortbildung haben. Dies führt zur Isolation von der gesellschaftlichen Umwelt
und zu einer geringen Teilnahme am sozialen Leben.7
Stjernquist (1987) nahm folgende vier Gründe an, die Menschen dazu bewegen, sich einer
Subkultur anzuschließen:8:
I. Extreme Armut am Rande der physischen Subsistenz;
II. Erziehungsdefizite;
III. Mangel an gemeinsamer Aktivität und Kooperation innerhalb der „hauptkulturellen“
Bezugsgruppe;
IV. Außenseiterrolle in der Gesamtgesellschaft.
Innerhalb des Verständnisses von Armut als Subkultur werden der kulturelle und situative
Ansatz sowie der Etikettierungs- und Werteansatz unterschieden, wobei teilweise nur
marginale Differenzen bestehen.
1.3.1.1. Kultureller Ansatz
Bei diesem Ansatz werden Arme als eine eigenständige, sich selbst reproduzierende Gruppe
verstanden, welche nur sehr eingeschränkt an den Institutionen der dominierenden Kultur
teilnimmt.9 Die verschiedenen in diesem Zusammenhang verwendeten Kulturbegriffe zielen
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 43
auf eine umfassende normative Ausrichtung menschlichen Handelns ab.10 Als Subkultur, die
auch als Eigenkultur oder Gegenkultur bezeichnet wird11 und nicht einheitlich definiert ist, wird
die Gesamtheit kollektiver Besonderheiten einer Minderheit verstanden.12
Aufgrund der gesellschaftlichen Umweltbedingungen entwickeln die Armen eine spezifische
Lebensweise, die für diese Subkultur zum charakteristischen Lebensstil wird.13 Diese wird
durch Sozialisationseffekte von Generation zu Generation in sehr beständiger Form
weitergegeben. Lewis betonte dabei die besondere Bedeutung der intergenerationellen
Weitergabe innerhalb der Familie im Vergleich zu anderen Sozialisationsagenten.14
1.3.1.2 Situativer Ansatz
Vertreter des situativen Ansatzes nehmen an, daß abweichende Verhaltensweisen,
Mangelerscheinungen und andere Unzulänglichkeiten des Lebens bei den Armen darauf
beruhen, daß die wohlhabenden Schichten den Armen den Zugang zu annehmbaren
Positionen und Ressourcen verweigern. Die Armutsproblematik ließe sich somit nur durch
eine radikale Umstrukturierung der Gesellschaft lösen, etwa durch revolutionäre Gewalt der
Armen gegenüber den etablierten Schichten.15
Alternativ dazu besteht eine etwas andere Form des situativen Ansatzes, indem Arme als
eine heterogene Teilgesellschaft angesehen werden. Hier wird angenommen, daß die
Teilkulturen von der sie umgebenden Kultur nicht abgeschlossen sind und daß teilweise
kulturelle Gemeinsamkeiten in verschiedenen Lebensbereichen bestehen können. Das
Verhalten der Armen ist dann abhängig von den Situationen und den Gelegenheiten, die sich
ihnen bieten. Die Stimuli der Situation bestimmen die Reaktionen der Armen. Ihr Verhalten gilt
hier als kulturell erlernt, d.h. reaktiv und kreativ, und wäre somit auch kurzfristig
veränderbar.16
Valentine (1968), einer der Hauptkritiker von Lewis und Vertreter des situativen Ansatzes,
unterteilte die ‘Kultur der Armut’ in drei verschiedene Gruppen.17 Die erste Gruppe weise
existentielle Probleme auf, die auf äußere Bedingungen zurückzuführen seien wie z.B.
Arbeitslosigkeit. Die zweite Gruppe zeichne sich durch spezifische Verhaltensmuster und
Formen interpersoneller Beziehungen aus, die weniger kulturelle Muster als reaktive
Anpassungen an besondere Situationen seien.18 In der dritten Gruppe existieren Werte und
Einstellungen, die nicht unbedingt als Bestandteile einer Subkultur, sondern eher als
unvermeidliche emotionale Reaktionen auf eine Armutssituation in einer westlichen
Gesellschaft zu Werten seien, also situationsabhängig seien.19
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 44
1.3.1.3 Etikettierungsansatz
Innerhalb dieses Ansatzes werden die Verhaltensweisen der Armen vor der „Folie“ der
dominierenden Kultur interpretiert. Bei dieser Betrachtungsweise wird unterstellt, daß Arme
Personen und Gruppen repräsentieren, deren Wert-Normgefüge aufgrund mangelnder
Durchsetzungsmacht den Wert-Normgefügen der dominierenden Kultur nach- und
untergeordnet sind. Die unteren Klassen werden durch die Angehörigen der dominierenden
Kultur etikettiert. Die Möglichkeit zur Etikettierung ergibt sich aus der stärkeren Macht der
Angehörigen der dominierenden Kultur. Den Armen werden dabei Eigenschaften,
Einstellungen und Verhaltensweisen, die nach Ansicht der dominierenden Kultur inakzeptabel
sind, unterstellt.20
Die aus der Konfrontation folgenden Diskriminierungen führten zu spezifischen
Verhaltensmustern der Armen, die als Reaktionen auf die negativen Zuschreibungen
anzusehen seien. Unterstützend wirke hierbei das Stigma der beeinträchtigten Lebensweise
durch den Ressourcenfluß der Nichtarmen an die Armen, wobei erstere nichts
zurückerhalten und bei wachsenden Wohlfahrtsbudgets verstärkte Kontrollen fordern. Der
Fokus dieses Ansatzes liegt folglich auf den Techniken, Kräften und Prozessen der
gesellschaftlichen Produktion von abweichendem Verhalten.21
1.3.1.4 Werteansatz
Nach diesem Erklärungsansatz besteht bei den Armen ein doppeltes Wertesystem bzw. eine
„Wert-Norm-Bandbreite“, die in ihrer Hierarchie und Spannweite ausgedehnter ist als die der
dominierenden Kultur. Es wird versucht, eine Vereinigung von „Innenstandpunkt“ und
vergleichendem Standpunkt herbeizuführen. Zudem besteht die Annahme, daß einer
Unterklasse die Werte und Verhaltensweisen der Mittelschicht bekannt sind und als
erstrebenswert gelten. Obwohl diese nicht real gelebt werden können, stellen sie neben dem
im Alltag befolgten Wert-Normgefügen ein toleriertes Regelsystem dar.22
Das Nebeneinander von Anerkennung der dominierenden Werte und nicht konformen Werten
im Verhalten der Armen läßt sich als Reduktion von Erwünschtem zu Erwartbarem
verstehen. Dieser Kompromiß bedeutet jedoch nicht den Verzicht auf Ansprüche. Die Kultur
der Armut bildet hier eine kulturelle Ressource, die Armutsgruppen entwickeln, um
anderweitige Mängel zu kompensieren, womit die Verhaltensweisen einen
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 45
gruppenspezifischen Anpassungsmechanismus darstellen. Eine solche Interpretation
unterstellt weite Spielräume der persönlichen Einschätzung, womit Werte von dem sozialen
Stellenwert, den sich Individuen zuschreiben, beeinflußt werden.23
1.3.1.5 Kritik
Der Erklärungswert des Verständnisses von Armut als Subkultur ist aus verschiedenen
Gründen anzuzweifeln. Bei einer Zielsetzung, Armut zu beseitigen, müßte die Zugehörigkeit
zur Subkultur abgegrenzt werden. Hierbei besteht jedoch die Schwierigkeit, einen qualitativen
Indikator zu finden. Es ist ebenfalls fraglich, inwieweit Beobachtungserklärungen, die für
Minoritäten gültig sind, auf homogenere Gesellschaften übertragbar sind.24
Eine weitere Schwäche liegt darin, daß Armut nur in Teilaspekten erklärt wird, obwohl
Vertreter des Konzeptes „Subkultur der Armut“ den Anspruch auf Universalität erheben. Es
wird versucht die Armut in der Kultur, den Werten und den Einstellungen der Armen
nachzuweisen.25 Ein praktischer Nachteil besteht darin, daß der Subkulturansatz im
wesentlichen nur für hochentwickelte westliche Gesellschaften konzipiert ist. Innerhalb dieses
Erklärungsbezuges konzentriert er sich auf abweichende Minoritäten.26 Beispielsweise
enthalten die Arbeiten von Lewis über ethnische Minderheitsgruppen in den USA ungefähr 70
Indikatoren, wobei er feststellte, daß diese nur im kulturellen Kontext der jeweiligen
Gesellschaft zu handhaben seien, was die Auswahl der jeweils relevanten Indikatoren
erschwert.27
1.3.2 Stigmatisierungskonzept
Der Ursprung dieses Begriffes ist bei den antiken Griechen zu finden. Danach gilt ein Stigma
„... als Verweis auf körperliche Zeichen, die dazu bestimmt waren, etwas Ungewöhnliches
oder Schlechtes über den moralischen Zustand des Zeichenträgers zu offenbaren“28.
Entwickelt hat sich der Stigmatisierungsansatz aus dem symbolischen Interaktionismus.
1.3.2.1 Stigmatisierungsansatz nach Goffmann
Der Stigmabegriff geht im sozialwissenschaftlichen Sprachgebrauch auf Goffmann (1967)
zurück. Er dient der Erklärung sozialpsychologischer Sachverhalte im Zusammenhang mit
personaler Identitätsbildung. Ein Stigma bedeutet die Diskreditierung einer verachtbaren
Eigenschaft einer Person durch die Gesellschaft. Da Eigenschaften nicht objektiv kreditierend
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 46
oder diskreditierend seien, erlangten sie diese Eigenschaft erst im Zusammenhang mit den
Erwartungen an einen bestimmten Typus. Goffmann bezog den Begriff des Stigmas nicht auf
bestimmte Individuen, im Sinne einer Dichotomisierung in „Stigmatisierte“ und „Normale“,
sondern auf einen durchgehenden sozialen Zwei-Rollen-Prozeß, in dem jedes Individuum in
irgendeiner Form an beiden Rollen partizipiert. Danach sind „der Normale“ und „der
Stigmatisierte“ nicht Personen, sondern Perspektiven.29 Goffmann unterschied drei Typen
von Stigmata30:
l Physische Deformationen;
l Individuelle „Charakterfehler“;
l Phylogenetische Stigmata von Rasse, Nation und Religion.
Nach Goffman existiert in jeder Gesellschaft unterhalb der Ebene formaler und fixierter
Normen eine Reihe von Attributen und informellen Maßstäben, die zur Kategorisierung von
Personen dienen. Diese Attribute symbolisieren Eigenschaften, Verhaltensweisen und
Merkmale und dienen in Interaktionen zur Bewertung und Typisierung. Aufgrund dieser
Beurteilung werden weitere nicht sofort erkennbare Eigenschaften unterstellt, womit es
möglich ist, einem nicht näher bekannten Menschen eine „soziale Identität“ zuzuordnen.
Goffman unterschied eine virtuelle soziale Identität, die auf Erwartungen und Zuschreibungen
basiert und eine aktuelle soziale Identität, die sich an der Wirklichkeit orientiert. Durch diese
Kategorisierung ist es möglich, soziale Handlungsfelder zu strukturieren bzw. die Komplexität
der sozialen Welt zu reduzieren, was zu einer erhöhten Sicherheit im gesellschaftlichen
Umgang führt.31
Zu beachten ist, daß nicht alle Attribute gleichrangige Implikationen enthalten. Einerseits
existieren Merkmale, die für bestimmte Rezeptoren eindeutig mit mehr oder weniger
festgelegten Verhaltensvorschriften verbunden sind. Andererseits gibt es Merkmale, die
hinsichtlich der Frage des angemessenen Verhaltens zweifelhaft sind. Für alle Merkmale gilt,
daß sie ihre Bedeutung und ihre erforderlichen Verhaltenskonsequenzen nur im
Zusammenhang mit einem sozialen Definitionsprozeß und in Relation zu einem sozialen
Bezugssystem erhalten. Isoliert betrachtet ist es möglich, daß sie völlig belanglos sind. Aus
diesem Grund sind Stigmata in historischer und interkultureller Hinsicht außerordentlich
variabel.32
Das gesellschaftliche Verhalten gegenüber Personen mit diskreditierbaren Attributen, das mit
einer stark negativen Bewertung derjenigen einhergeht, die sie tragen, bezeichnet Goffmann
als Stigmatisierung. Diese Personen werden von der Gesellschaft in negativer Weise als
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 47
abweichend wahrgenommen, was sich, in Abhängigkeit vom Kontext und der
gesellschaftlichen Gewichtung der Abweichung, auch in problematischen Interaktionen
bemerkbar macht.33
Goffman selbst hat den Stigmabegriff nicht als Instrument zur Untersuchung der Entstehung
und Aufrechterhaltung von Armut angesehen. Der Stigmatisierungsansatz fand Anfang der
70er Jahre Eingang in die Armutsforschung. Seine Anwendung ist darauf zurückzuführen,
daß in einer an Leistung orientierten Industriegesellschaft, verbunden mit zunehmenden
Wohlstand, Armut als negative Abweichung bzw. diskreditierendes Merkmal wahrgenommen
wird. Damit sind Arme den gleichen Stigmatisierungsprozessen ausgesetzt wie andere von
der Norm Abweichende.34
1.3.2.2 Stigmatisierungsansatz nach Hohmeier
Die Modifizierung des Stigmaverständnisses zeigt sich bereits in der Begriffsbestimmung.
Danach versteht man die Eigenschaft, die der Diskreditierung unterworfen wird, als objektiv
gegebenes Merkmal, dem vorurteilshaft negative Eigenschaften zugeschrieben werden. Ein
Stigma ist demnach ein Sonderfall des Vorurteils und beruht auf Verallgemeinerungen von
geprüften wie auch ungeprüften Erfahrungen. Aufgrund der Generalisierung erfolgt eine
Übertragung eines negativ besetzten Merkmals auf die gesamte Person in allen sozialen
Bezügen, womit das Stigma die gesamte Interaktion zwischen dem Betroffenen und der
Gesellschaft bestimmt.35
Hohmeier (1975) beschrieb detailliert die Durchsetzung von Stigmata, die von der Wichtigkeit
und Verbindlichkeit einer gebrochenen Norm, dem Eingreifen von Sanktionsinstanzen, dem
Verhalten betroffener gesellschaftlicher Gruppen und der Macht, über die Stigmatisierer und
Stigmatisierte verfügen, abhängt. Stigmatisierungen sind gegen machtlose Gruppen leichter
durchzusetzen als gegen mächtige Gruppen. Letzteren ist es eher möglich,
Stigmatisierungen durchzusetzen als Machtlosen. Die negativen Folgen einer Stigmatisierung
ortete Hohmeier in drei Ebenen36:
I. Teilhabe des Individuums an der Gesellschaft;
II. Interaktion mit Nicht-Stigmatisierten;
III. Veränderung der Person und ihrer Identität.
Die am schwersten wiegende Schädigung der betroffenen Person liegt auf allen drei Ebenen
in der Nicht-Anerkennung als Person und als gesellschaftlichem Partner. Der dominante
Einfluß der Stigmatisierung bestimmt maßgeblich den Handlungsspielraum einer betroffenen
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 48
Person. Aufgrund des äußerlichen Drucks durchläuft der Stigmatisierte verschiedene
Phasen, was schließlich zur Übernahme der zugeschriebenen abweichenden Rolle führen
kann. Hohmeier verwies in diesem Zusammenhang auf den Mechanismus der „self-fulfilling
prophecy“.37
Mit zunehmender Differenzierung der Gesellschaft verlagern sich verschiedene Funktionen
von der Familie und der Nachbarschaft auf Organisationen. Diesen kommt die Aufgabe zu,
Hilfen und Betreuung in sozial schwierigen Situationen anzubieten, Abweichungen
festzulegen, Deviante zu identifizieren und die Einhaltung von Normen durchzusetzen. Als
Kontrollinstanzen sind hier beispielsweise Sozialarbeit, Polizei, Strafjustiz und -vollzug sowie
partiell auch die Schule zu nennen. Diese Institutionen können in unterschiedlicher Weise
unabsichtlich zur Stigmatisierung ihrer Klientel beitragen. Hierbei kann der bloße Kontakt zu
einer Institution, wie z.B. bei Patienten einer Heilanstalt, eine Stigmatisierung bedeuten.38
Die Konzepte der Festlegung der sozialen Identität von Klienten durch Organisationen nannte
Hohmeier „Alltagstheorien“. Diese Theorien bestimmen den Umgang mit Stigmatisierten als
„sozialen Problemfällen“ und legen die Rolle fest, die an die Stigmatisierten vermittelt werden
soll. Aufgrund des Machtgefälles sind diese Bestimmungen von den Interessen der
einflußnehmenden Institutionen und Personen geprägt, wohingegen die Stigmatisierten nur
einen geringen Einfluß nehmen. Die „Alltagstheorien“ unterliegen nach Hohmeier einem
sozialen Wandel. Wurde manchen Devianten bis vor einigen Jahrzehnten eher
Selbstverantwortlichkeit zugesprochen und damit schuldhaftes Verhalten, wird denselben in
der heutigen Zeit eher die Verantwortlichkeit ganz oder teilweise abgesprochen. Dieser
Wandel ändert jedoch nichts an dem Stigmatisierungseffekt. Die Ursachen der
Stigmatisierung faßte Hohmeier in vier allgemeinen Hypothesen zusammen39:
l Ursachen der Stigmatisierung liegen in den Interessen gesellschaftlicher Institutionen, wie
Wirtschaft, Kirche oder Familie, im Agieren von Machtgruppen in einer Gesellschaft,
sowie in den bestehenden Herrschaftsstrukturen.
l Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Dynamik gesellschaftlicher Differenzierung,
insbesondere der Herausbildung neuer Normen, und Stigmatisierung.
l In den verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen besteht im zunehmendem Maß
eine Zweck-Mittel-Orientierung. Orientieren sich Gruppen nicht an den veränderten
Verhältnissen, geraten sie in eine gesellschaftliche Marginalität und werden stigmatisiert.
l Stigmatisierung ist eine Folge der anthropologischen Grundausstattung des Menschen,
die das Bedürfnis, sich von anderen zu unterscheiden, nach Triebentladung von
Aggressionen, nach Verdrängung belastender Ansprüche sowie nach Orientierung an
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 49
übernommenen Vorurteilen beinhaltet.
1.3.2.3 Stigmatisierungsansatz nach Kührt
Kührt (1982) bezog den Stigmatisierungsansatz explizit auf die deutsche Gesellschaft. Hier
konstatierte er einen dominanten gesellschaftlichen Anspruch an das Individuum zur
Verwertung seiner Arbeitskraft. Aufgrund dieses an Leistung orientierten Wertesystems, das
jedem die Chance nach beruflichem Aufstieg unterstellt, spiegelt die gesellschaftliche
Stellung die individuelle Leistung wider. Bei Personen, die diesen Ansprüchen z.B. durch
Arbeitslosigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nicht genügen, wird dies als individuelles Versagen
interpretiert. Wegen dieses „Versagens“ werden diesen Personen die zur Erfüllung
gesellschaftlicher Rollen notwendigen Eigenschaften abgesprochen.40
Aus dieser Perspektive lassen sich Stigmata als Manifestationen der Leistungsideologie
verstehen. Die ausschließliche Betrachtung individueller Unzulänglichkeiten bei der Erklärung
von beruflichem Versagen z.B. trägt aber eher zur Verschleierung denn zur Aufklärung der
tatsächlichen Ursachen dieses Prozesses bei. Die objektive Funktion von Stigmata liegt
demnach weniger in der Rezeption gesellschaftlicher Realität als in der Legitimierung
herrschender Ideologien und der Stabilisierung bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse.41
Im Rahmen eines Aktionsforschungsprojektes des EG-Modellvorhabens zur Bekämpfung der
Armut führte Kührt in den Jahren 1978 bis 1980 eine Untersuchung durch, die sich auf eine
Siedlung am Rande einer Kleinstadt von 50.000 Einwohnern bezog.42 Der Autor beschrieb die
gesellschaftliche Komplexität des Kreislaufs, in den das Individuum durch Armut und soziale
Deklassierung gerät und die diesem Kreislauf immanente Unentrinnbarkeit. Ausgehend von
Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit bis hin zur Reproduktion der Armut in der
nächsten Generation skizzierte der Autor folgendes Acht-Stationen-Modell, das er als den
„Teufelskreis der Armut“ bezeichnete43:
l Der einzelne Haushalt kann seine Arbeitskraft nicht mehr verwerten und hat keine
Ansprüche auf Sicherungsleistungen über dem Sozialhilfeniveau;
l der Haushalt ist auf Sozialhilfe angewiesen;
l die Haushaltsmitglieder sind durch die ökonomische Situation weitreichenden
Handlungsbeschränkungen unterworfen;
l diese Umstände wirken sich mittel- und langfristig negativ auf die physische Konstitution
und psychosoziale Lage der Haushaltsmitglieder aus;
l die Lebenssituation wird durch Stigmatisierungs- und Segregationsprozesse verfestigt,
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 50
was eine weitere Einschränkung der Handlungsspielräume und eine Verschlechterung
der psychosozialen Lage bedeutet;
l beide Faktoren schränken die Verwertbarkeit der Arbeitskraft der Haushaltsmitglieder
weiter ein, womit die deprivierte Situation verfestigt wird;
l die Auswirkungen dieser Lebenssituation übertragen sich durch Sozialisationsprozesse
auf die nachfolgenden Generationen;
l die benachteiligte Sozialisation führt zu mangelnden schulischen und beruflichen
Qualifikationen der Kinder und damit zu einer fehlenden oder unzureichenden
Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt. Damit ist Niedrigeinkommen und
Sozialhilfebedürftigkeit als „Erbe“ vorprogrammiert.
Die materielle Deprivation führt zu bestimmten Bewußtseinsformen und Handlungsmustern,
die mit physischen und psychischen Mangelerscheinungen verbunden sind. Somit verhindert
die materielle Armut die Chance, Verhaltensweisen und Orientierungen zu entwickeln, die aus
der benachteiligten Lebenssituation hinausführen. Je weiter die Betroffenen vom
gesellschaftlichen Durchschnitt entfernt sind, desto stärker wird diese soziale Lage durch
Stigmatisierungsprozesse geprägt. Diese wirken in verschiedenen Formen
armutsverfestigend, wobei Kührt, bezogen auf seine Siedlungs-Untersuchung, folgende
sechs Wirkungsfelder herausarbeitete44:
l Einschränkung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Vorurteile der Arbeitgeber
gegenüber Siedlungsbewohnern;
l Vorbehalte von Wohnungsvermietern gegenüber den Siedlungsbewohnern, regionale
Immobilität im Stadtgebiet;
l Einschränkung des sozialen Verkehrskreises durch Fehlen von Kontakten zur Reststadt;
l aufgrund ungleicher Behandlung entstandener Verzicht auf Inanspruchnahme der
Behörden;
l durch das schlechte soziale Milieu bedingte unzureichende Schulbildung der Kinder;
l anschließend schlechte Berufsausbildung, was durch Vorbehalte der ausbildenden
Betriebe verstärkt wird.
Diese Wirkungen führten dazu, daß die Siedlungsbewohner von der Restgesellschaft
abgetrennt und ausgeschlossen wurden, was einer sozialen Segregation gleichzusetzen ist.
Die Tendenz zur sozialen und räumlichen Ausgrenzung von Armen und anderen
Problemgruppen ist weit verbreitet. Typischerweise befinden sich in der Bundesrepublik
Deutschland Armutssiedlungen am Stadtrand, in der Nähe von Müllkippen, Industriegebieten,
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 51
Bahngleisen etc.45 Diese residentiale Segregation wird auch durch die kommerzielle
Verwertung des Bodens bestimmt, mit der einkommensschwache Familien ausgegrenzt
werden, und durch das Bestreben der „Normalbevölkerung“, eine räumliche Distanz zu
stigmatisierten Gruppen zu halten.46 Dies führt zu einer homogenen Bevölkerung in
Armutssiedlungen, was wiederum mit einer Häufung sozialer Probleme und einer weiteren
Stigmatisierung einhergeht.47
1.3.2.4 Kritik
Die Stigmatisierungskonzepte von Goffmann und Hohmeier zeichnen sich dadurch aus, daß
sie den Prozeß der Verfestigung und Reproduktion von Armut erklären können, vorausgesetzt
Armut stellt ein „diskreditierendes“ Merkmal dar. Werth (1991) nahm an, daß Armut in
unterschiedlichem Maße diskreditierend sei bzw. Stigmatisierungsprozesse auslöse. Als
Beispiel führte die Autorin an, daß eine arme und unauffällige Rentnerin mit hoher
Wahrscheinlichkeit weniger der Gefahr einer Stigmatisierung ausgesetzt sei als ein
alkoholabhängiger Nichtseßhafter. Durch die Stigmatisierung werden die
Handlungsmöglichkeiten der Betroffenen eingeengt, was eine geringere Wahrscheinlichkeit
für eine Änderung der Situation durch die Betroffenen selbst bedeutet. Resignieren die
Betroffenen, so erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit, daß sie ihre Kinder auf diese Rolle
hin sozialisieren. Die dadurch „vererbte“ Stigmatisierung bedeutet schließlich eine
Reproduzierung des Elends.48
In beiden Konzepten ist die Erklärung der Ursachen der Stigmatisierung nur unzureichend.
Goffmann setzte für die Stigmatisierung ein diskreditierbares Merkmal voraus, wobei er die
Existenz eines solchen Merkmals nicht weiter hinterfragte. Hohmeiers vier Hypothesen zur
Erklärung der Ursachen weisen einen starken Allgemeinheitsgrad auf, was die Aussagekraft
einschränkt. Den Konzepten gelingt es nicht, die Frage nach der Entstehung und
Verfestigung der gesellschaftlichen Stigmata und den stigmatisierenden Institutionen zu
beantworten. Die Hervorhebung des Faktors der gesellschaftlichen Reaktion auf Abweichung
ist zu einseitig, weil hierbei die eigentliche Ursache, die die Stigmatisierung ausgelöst hat,
unzureichend behandelt wird.49
Der Ansatz von Kührt ist darauf gerichtet, Armut von der Entstehungsseite her zu beleuchten
sowie die Verfestigung von Verelendungszuständen bei gesellschaftlichen Gruppen zu
erklären. Die Aussagefähigkeit des Konzeptes besteht darin, herrschende gesellschaftliche
Ideologien und Institutionen als Betreiber eines Teufelskreises der Armut erkennbar zu
machen, in welchem das Elend eine personenübergreifende gesellschaftliche Verfestigung
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 52
erfährt und die Persönlichkeit des Betroffenen möglicherweise deformiert wird. Der Ansatz
von Kührt zeichnet sich dadurch aus, daß er neben der Stigmatisierungstheorie auch
materielle Aspekte beachtet. Desweiteren werden potentiell armutsfördernde Faktoren
berücksichtigt, wie z.B. die Arbeitsmarktlage, womit dieser Ansatz eine größere
Erklärungskraft besitzt als die reine Stigmatisierungstheorie.
1.3.3 Randgruppenkonzept
1.3.3.1 Randgruppenverständnis der 60er Jahre
In den 50er Jahren wurden einzelne soziale Gruppierungen, wie z.B. Obdachlose, als
„Randständige“ angesehen, die aus individuellen Gründen die Integration in die Gesellschaft
versäumt haben.50 Der Begriff „Randgruppe“, der ursprünglich auf Kleining (1961)
zurückgeht51, ist mit stigmatisierenden Konnotationen besetzt, die sich auch in den
überwiegend disziplinierend ausgerichteten Konzepten der damaligen Sozialarbeit
widerspiegelten. Im Verlauf der 60er Jahre entwickelte sich der Randgruppenbegriff zum
Prädikat für die gesamte benachteiligte Bevölkerung.52 In diesem Zusammenhang setzte
Fürstenberg (1965) den Begriff erstmals als Analyseinstrument für gesellschaftliche
Probleme ein. Fürstenberg verstand unter Randgruppen mehr oder weniger organisierte
Zusammenschlüsse von Personen, die durch ein niedriges Niveau in der Anerkennung sozio-
kultureller Werte und Normen sowie eine geringe soziale Integration gekennzeichnet sind. Die
Ausprägung dieser Faktoren bei den einzelnen Personen bestimmt über die Zugehörigkeit zur
Randgruppe oder zur Kerngesellschaft. Als Gründe für die Entstehung von Randgruppen gab
Fürstenberg an53:
l Unwirksamkeit des Sozialisationsprozesses;
l Abbau der sozio-kulturellen Persönlichkeit;
l Veränderung der für das Individuum richtungsweisenden Normen und Werte als Folge
sozialen Wandels und sozialer Mobilität;
l Kulturkontakte, die das Wertesystem einer Gesellschaft relativieren oder fragwürdig
werden lassen.
Die Entstehung von Randgruppen wurde durch den Mangel an Anpassung des Individuums
an die Gesellschaft und ihre sich verändernden Anforderungen erklärt, womit der individuelle
Charakter des Problems betont wurde. Fürstenberg ging nicht auf die Verfestigung und
Reproduktion von Randgruppen ein; insgesamt war sein Ansatz eher beschreibend als
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 53
erklärend. Ein weiteres Problem besteht darin, einen Schwellenwert bei den Faktoren
festzulegen, die über die Zugehörigkeit zur Kern- oder Randgruppe entscheiden.
Bei Friedrich und Schaufelberger (1975) wurde das Randgruppenphänomen explizit unter
dem Gesichtspunkt der Armut behandelt. Unter Armut verstanden die Autoren, daß sich
Personen „... in einer Position relativer Benachteiligung im Vergleich zur übrigen Gesellschaft
im Hinblick auf ökonomische Güter und, daraus folgend, im Hinblick auf Macht, Prestige und
Ausbildungschancen befinden“54. Sie klassifizierten Bevölkerungsgruppen, die unter
Armutsbedingungen lebten, als soziale Randgruppen. Die gesellschaftliche Lage von
Randgruppen wurde folgendermaßen charakterisiert55:
l Geringes Einkommen, schlechte Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten;
l beengte, überfüllte und unzureichend ausgestattete Wohnungen;
l Abhängigkeit von der Sozialversorgung.
Dieses Randgruppenverständnis ist für eine Situation, in der Armut kein
gesamtgesellschaftliches, sondern eher ein partielles Problem darstellte, nachvollziehbar.56
Bei der gesellschaftlichen Einordnung der Armutsbevölkerung orientierten sich Friedrich und
Schaufelberger an der Terminologie von Marx. Danach bestehen neben dem
Lumpenproletariat die arbeitsfähigen Armen, die Waisen- und Pauperkinder57,
Arbeitsunfähige, Witwen etc. Desweiteren wiesen sie darauf hin, daß die Zeitdauer zu
berücksichtigen sei, in der ein Individuum oder eine Gruppe unter den Bedingungen der Armut
lebt.58 Die Berücksichtigung der Zeitdauer begründet sich durch die Annahme, daß
hinsichtlich der Sozialisationsmuster, der Orientierungen, Verhaltensweisen und der
innerfamiliären Dynamik erhebliche Unterschiede zwischen kurz- und langfristigen
Armutsbedingungen bestehen. Hinsichtlich der Dauer des Lebens unter Armutsbedingungen
unterschieden die Autoren folgende drei Gruppen59:
l Arbeiter, Angestellte, evtl. in geringem Umfang auch kleine Selbständige, deren berufliche
Qualifikation nicht dem technisch-ökonomischen Entwicklungsstand entspricht. Diese
Gruppe lebt i.d.R. erst kurze Zeit unter Armutsbedingungen.
l Ungelernte Arbeiter mit geringer spezifischer Qualifikation, die in Zeiten ökonomischer
Krisen entlassen werden. Die Armut dieser Gruppen erscheint in hohem Maße als
Chronifiziert.
l Die traditionell Armen, die nie oder nicht mehr arbeiten können, wie z.B. Behinderte,
Kranke, Invalide, Arbeitsunfähige, Witwen und geschiedene Frauen ohne Versorgung und
schließlich die Alten. Für diejenigen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit ihren
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 54
Arbeitsplatz verloren haben, und für Ältere, die aus dem Arbeitsprozeß
ausgeschieden sind, bestehen i.d.R. erst seit kurzer Zeit Armutsbedingungen. Für die
anderen Teile dieser Gruppe tritt die Armut jedoch chronifiziert auf.
Innerhalb ihrer Untersuchungen nahmen die Autoren eine weitere Typisierung von
Armutsgruppen vor. Kriterien waren hierbei die Stabilität bzw. Instabilität der ökonomischen
Lage sowie die Familienstruktur und -dynamik einschließlich des sozialen Netzwerkes. Im
einzelnen wurden folgende drei Gruppen unterschieden:
l Deklassierte Arbeiterfamilien: Diese Gruppe ist in hohem Ausmaß gefährdet, ihren
sozio-ökonomischen Zustand zu chronifizieren. Der Abstieg ist aufgrund von längerfristiger
Krankheiten, Arbeitsunfällen, Lebenszyklusproblemen, psychischen oder familiären
Problemen, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunzufriedenheit erfolgt.
l Traditionelle Randschichtfamilien: Sie sind gekennzeichnet durch über Generationen
bestehende Abhängigkeit von der Sozialadministration und durch soziale
Unterprivilegierung, die z.B. durch andauernde Arbeitslosigkeit verursacht wird.
l Klinische Randschichtfamilien: Hier handelt es sich um Familien, in denen eine
Verhaltenstörung, eine andere Persönlichkeitsproblematik oder eine psychische
Erkrankung eines oder mehrerer Familienmitglieder das gesamte Geschehen der
Famliengruppe prägt, wie es z.B. durch Alkoholismus geschehen kann.
Anhand dieser Typenbildung ist es möglich zu untersuchen, inwieweit sich der
sozialbiographische Hintergrund in der ökonomischen Lage und den Familienverhältnissen
niederschlägt.
An dem Konzept von Friedrich und Schaufelberger ist zu kritisieren, daß durch die
Konzentration auf die Typologie von Randgruppen die Gefahr einer weiteren Stigmatisierung
besteht. Das Problem der Stigmatisierung und Ausgrenzung von Randgruppen blieb in ihren
Arbeiten unberücksichtigt. Ebenso wurde der Verlauf von Deklassierungsprozessen nur
unzureichend behandelt.60 Der verwendete Armutsbegriff zielt nur auf die sozio-ökonomische
Perspektive ab, womit wesentliche andere Dimensionen des Lebenslagenkonzepts
vernachlässigt wurden.
Der Randgruppenbegriff in den Arbeiten von Fürstenberg sowie von Friedrich und
Schaufelberger wurde an dem Gesellschaftsbild der 60er Jahre ausgerichtet, nach dem die
gesellschaftliche Stellung hauptsächlich durch Leistung und Aufstiegswillen bestimmt wurde.
Diese Orientierung hat als Nachteil, daß soziale Ungleichheit fast ausschließlich als
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 55
ökonomische Benachteiligung angesehen wurde.61 Die Ursachen der
Randgruppenzugehörigkeit wurden lediglich auf der individuellen, und nicht auf der
gesellschaftlichen Ebene untersucht, was zwangsläufig zu einer Individualisierung des
Randgruppenproblems und zu einer einseitigen Schuldzuweisung führte.62 Zum damaligen
Zeitpunkt dominierte die Annahme, daß gesellschaftlich benachteiligte Gruppen im Laufe der
Zeit an der allgemeinen Wohlfahrtsentwicklung teilhaben und sich gesellschaftlich integrieren
würden. Diese Fehldiagnose erklärt sich angesichts des starken Wirtschaftswachstums der
damaligen Zeit, das mit einer beispiellosen Verbesserung des Lebensniveaus und einem
breiten Ausbau des Sozialstaats einherging.
1.3.3.2 Randgruppenverständnis der 70er Jahre
Im Diskurs der Studentenbewegung Ende der 60er Jahre sowie durch die Wirtschaftskrise
Mitte der 70er Jahre wurde deutlich, daß eine Vielzahl von benachteiligten und
unterversorgten Gruppen existierte. Dieser Perspektivenwechsel führte dazu, daß diese
Gruppen nicht als „Restbestände“ oder Peripherprobleme einer ansonsten intakten
Gesellschaftsordnung angesehen wurden. In den Arbeiten von Stallberg und Stallberg (1976)
wurden die Randgruppen nicht mehr dem Gesellschaftskern gegenübergestellt. Das
Phänomen der Randgruppen wurde vielmehr als regulierungsbedürftiges
gesamtgesellschaftliches Problem angesehen.63
Karstedt (1975) entwickelte ein interaktionistisches Randgruppenkonzept, in dem die
Randgruppen nicht mehr als „außerhalb der Gesellschaft“ stehend angesehen wurden. Unter
sozialen Randgruppen verstand die Autorin z.B. „Zigeuner“, ausländische Arbeitnehmer oder
Homosexuelle. Die Gemeinsamkeit der verschiedenen Gruppen wurde darin gesehen, daß
sie von den herrschenden Normen und Werten abweichen. Durch diese Form des
„Nonkonformismus“ könnten Randgruppen eine Bedrohung für die gesellschaftliche Mehrheit
darstellen.64 Der Prozeß der Ausgliederung von Randgruppen lasse sich in vier Dimensionen
aufteilen, die Karstedt in einem Interaktionszusammenhang sah65:
l Abweichung der Randgruppe von den herrschenden Normen;
l Strategien der herrschenden Gruppen zur Sicherung der Legitimationsbasis und der
sozialen Ressourcen;
l Problemlösungsstrategien der Randgruppen im Interaktionsprozeß mit der Mehrheit;
l Entwicklung eines spezifischen Selbstbildes bzw. Rollenverhaltens der
Randgruppenangehörigen.
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 56
Karstedt unterschied Stadien situationsspezifischer Randständigkeit und
Randgruppenzugehörigkeit, zwischen denen ein fließender Übergang angenommen wurde.
Als Beispiel für situationsspezifische Randständigkeit wurden ungelernte Arbeitskräfte
angeführt, die einer ökonomischen Benachteiligung unterworfen waren. Bei einem Verlust des
Arbeitsplatzes wäre es möglich gewesen, daß sie einen Randgruppenstatus erreicht
hätten.66 Weiterhin nahm Karstedt an, daß Randständigkeit nicht statisch sei, sondern in
einem komplizierten Interaktionsprozeß jeweils neu produziert und reproduziert werde.67
Durch die interaktionistische Sichtweise Karstedts wird der Prozeß der Entstehung und der
Verfestigung von Randgruppen deutlich. Der Zusammenhang zwischen Armut und
Randgruppenzugehörigkeit wurde jedoch nur unzureichend berücksichtigt.68
1.3.3.3 Randgruppenverständnis der 80er Jahre
Aufgrund der veränderten sozialen Verhältnisse ab Mitte der 70er Jahre und mit dem Ende
des Wirtschaftswunders entstand Anfang der 80er Jahre eine veränderte Sichtweise sozialer
Probleme. Arbeitslosigkeit, Sozialhilfestatus, Verarmung, Obdachlosigkeit und Wohnungsnot
betrafen immer breitere gesellschaftliche Gruppen und keineswegs nur mehr Randgruppen.
Diese Entwicklung schlug sich u.a. in der Studie von Hauser, Cremer-Schäfer und Nouvertné
(1981) nieder, die nicht vom Begriff der Randgruppe, sondern vom weiter gefaßten Begriff der
„sozialen Problemgruppe“ ausgingen. Unter diesem Begriff werden hier Personenkategorien
verstanden, die neben dem allgemeinen Struktureffekt der Ungleichheit, wie er durch die
Einkommensverteilung gegeben ist, noch eine weitere Benachteiligung erfahren. Im
Unterschied zur Randgruppe hätten sie einen gesellschaftlich anerkannten Status und
würden nicht als Bedrohung gesellschaftlicher Ordnung angesehen. Demnach wäre eine
soziale Problemgruppe dann eine Randgruppe, wenn sie von sozialem Ausschluß,
verbunden mit besonderen Kontrollprozessen, betroffen ist und neben der Benachteiligung in
verschiedenen Lebensbereichen auch stigmatisiert wird.69
Aufgrund der sozialen Ausschließung und der Kontrolle durch Behörden, Justiz etc. würden
Randgruppen stärker beeinträchtigt, als dies i.d.R. bei Problemgruppen, wie z.B. den armen
alten Menschen, vorzufinden sei. In ihrer Aufzählung von Randgruppen unterschieden die
Autoren Insassen totaler Institutionen, wie Strafanstalten, psychiatrische Krankenhäuser und
Fürsorgeerziehungsheime, und stigmatisierte Gruppen, wie Strafentlassene, Nichtseßhafte,
Landfahrer, Obdachlose, Entlassene aus psychatrischen Krankenhäusern, Drogensüchtige,
Alkoholiker, auffällige Jugendliche, Prostituierte, Homosexuelle und Behinderte.70
Eine differenzierte Gruppenanalyse bezüglich der Benachteiligungen ergab, daß das
Kriterium der relativen Einkommensarmut in unterschiedlicher Deutlichkeit auf die Mehrheit
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 57
der Randgruppen zutraf. Mit der Einkommensarmut korrelierten nahezu alle anderen von den
Autoren untersuchten Benachteiligungen, wie schlechte Wohnungsversorgung, Krankheit und
reduzierte Zugangschancen zur Gesundheitsversorgung, minimale Mobilitätschancen durch
Bildungs- und Qualifikationsdefizite, Ausgliederung aus dem Arbeitsmarkt, Betroffenheit durch
sozial unzureichend abgesicherte Lebenssituationen, oder Unterbrechung der Möglichkeit zur
Eigenvorsorge.71
Zwischen den aufgeführten Merkmalen bestünden Interdependenzen. Die dargestellten
Benachteiligungen seien nicht nur Begleiterscheinungen von Randständigkeit, sondern
ebenso Rekrutierungsmerkmale für den Randgruppenstatus. Insbesondere im zeitlichen bzw.
biographischen Verlauf von Randständigkeit ließen sich Ursache und Wirkung kaum
unterscheiden. Die Analyse von Randgruppenbiographien ergab weiterhin, daß Personen im
Zeitverlauf unterschiedlichen Randgruppen angehörten und die Grenzen zwischen den
einzelnen Randgruppen unscharf waren.72
Im Gegensatz zur Epoche des deutschen Wirtschaftswunders, die einen abgestuften
Fortschritt für nahezu alle Bevölkerungsgruppen erbrachte, zeigte sich in den 80er Jahren der
Trend zu einer gespaltenen sozialökonomischen Entwicklung der Gesellschaft. Diese
Divergenz wurde auch mit dem Begriff der „Zwei-Drittel-Gesellschaft“73 beschrieben, welcher
meint, daß auf der einen Seite Wohlstands- und Reichtumsbedingungen für den
überwiegenden Teil der Gesellschaft bestehen, während auf der anderen Seite
Verarmungsprozesse und soziale Deprivationsprozesse für eine Minderheit von etwa einem
Drittel vorherrschen. Gemeint ist also, daß der wachsende Wohlstand der Mehrheit mit
zunehmenden Ausgliederungsprozessen für einzelne Gruppen einhergehe.74 Die Entwicklung
seit Mitte der 80er Jahre läßt in der Tat erkennen, daß der zunehmende Reichtum unserer
Gesellschaft insgesamt nicht mit einer Verminderung der sozialen Probleme oder sozio-
ökonomischer Mangellagen einhergeht. Während eine breite Mehrheit der Gesellschaft (noch)
am Wohlstand und Reichtum partizipiert, nehmen die Prozesse von Verarmung und
Randständigkeit zu.75 Die quantitativen Relationen von „arm“ und „reich“ verschieben sich
dabei.
1.3.3.4 Randgruppenverständnis der 90er Jahre
In neueren Untersuchungen über Randgruppen zeigte sich eine Vielzahl von
Benachteiligungen in allen gesellschaftlichen Lebenslagedimensionen, die kumulativ bei
verschiedenen Bevölkerungsgruppen zusammentreffen. Für die Zugehörigkeit zu einer
Randgruppe hielten Bolte und Hradil (1988) nur ein bestimmtes Maß an sozialen
1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinblick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut 58
Benachteiligungen für notwendig, wobei sich die Benachteiligungen nicht auf alle Kriterien
sozialer Ungleichheit beziehen müßten. Die Randständigkeit könne sich dabei aus
ungünstigen materiellen Bedingungen, wie Armut und Obdachlosigkeit, aus einem
besonderen Verhältnis zu staatlichen Stellen, wie es z.B. beim Strafvollzug besteht, oder aber
auch aus belasteten Beziehungen zur übrigen Bevölkerung, die durch Vorurteile,
Diskriminierungen oder Isolation entstehen können, entwickeln.76
1.3.3.5 Kritik
Insgesamt gibt es zum Thema „Randgruppen“ eine verwirrende Fülle von Ansätzen und
Perspektiven, die sämtlich den Aspekt der sozialen Integration betonen.77 Das
Randgruppenkonzept hat eine Vielzahl von Erkenntnissen über die Konstitution von
Armutsgruppen gebracht, jedoch bietet es keine Einsicht in die gesellschaftlichen
Entstehungs- und Entwicklungszusammenhänge von Armut.78 Der Randgruppenbegriff
besitzt eher deskriptiven Charakter und entfaltet seinen Nutzen im politisch-öffentlichen
Diskurs. Durch die sich verändernden Ungleichheitsstrukturen wird die Klärung, was heute
und künftig Randgruppen sind bzw. sein werden, erschwert. So ist es durchaus möglich, daß
in Zukunft bestimmte Formen sozialer Ungleichheit und Benachteiligung entstehen, die nicht
mit dem Randgruppenbegriff zu fassen sind. Dann wäre eine neue Terminologie erforderlich.
Solange diese jedoch nicht existiert, hat der Begriff der Randgruppe in der Armutsforschung
seine Brauchbarkeit.79
1.4 Erfassung von Armut
59
1.4 Erfassung von Armut
1.4.1 Armutsdokumentation in Deutschland
1.4.1.1 Anforderungen an eine Berichterstattung
In den sozialpolitischen Diskussionen des vergangenen Jahrzehnts tauchte immer wieder die
Forderung nach einer institutionalisierten Armutsberichterstattung auf,1 analog zu den
regelmäßig erscheinenden Familien-, Jugend- und sonstigen Regierungsberichten2, wobei
weder Bundesregierung noch Bundestag diese Forderung bislang aufgegriffen haben.3 Seit
1985 hat eine Publikationswelle von kommunalen Armutsberichten eingesetzt. Anlaß dieser
publizistischen Aktivitäten der Kommunen war die Konfrontation mit steigenden
Sozialhilfekosten, die von den Kommunen getragen werden. Armut wird in diesen Berichten
durchgängig nach den Sozialhilfekriterien definiert. Seitens der Kommunen besteht das
Interesse, diese Armutslasten an den Bund und die Sozialversicherungen zu übertragen.4
Eine Berichterstattung, die lediglich Angaben über die Zahl von Arbeitslosen und
Sozialhilfeempfängern oder über die Verteilung von Einkommen und Vermögen auf die
privaten Haushalte enthält, ist unzureichend. Zusätzlich notwendig sind Informationen, wie
Menschen mit Bildung oder Wohnraum, mit Gesundheitsgütern oder der Möglichkeit zur
kulturellen und sozialen Teilhabe an unserer Gesellschaft versorgt sind. Nur so besteht die
Möglichkeit, Strukturen und Zusammenhänge zu erkennen.5 Eine aussagekräftige
Armutsberichterstattung läßt sich durch folgenden Anforderungskatalog kennzeichnen6:
l Armutserfassung;
l Zugrundelegung verschiedener Armutsschwellen;
l detaillierte Beschreibung der Situation von armen in Relation zu nicht-armen
Bevölkerungsgruppen;
l statistische Erfassung auf Haushalts- und Personenebene einschließlich der Erfassung
innerfamiliärer Transfers;
l Aussagen über repräsentative arme und nicht-arme Bevölkerungsgruppen sowie
armutsgefährdete Gruppen;
l Anwendung von qualitativen und quantitativen Methoden, subjektiven und objektiven
Indikatoren und Kennzahlen auf Mikro- und Makroebene.
l Prüfung und Bewertung der Funktionsfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung
hinsichtlich Armutsvermeidung und -bekämpfung;
1.4 Erfassung von Armut
60
l Bezug zur theoretischen Erklärung von Armut.
Die Berichterstattung muß Persönlichkeitsrechte und Regelungen des Datenschutzes
besonders beachten. Dabei müssen positive und negative Auswirkungen der
Berichterstattung vor der Durchführung abgewogen werden.7
1.4.1.2 Gesellschaftliche Einflußfaktoren
In der Bundesrepublik existiert keine umfassende Armutsberichterstattung, auch keine
Analyse der Prozesse, die Armut produzieren. Dies läßt auf politischer Ebene die
Schlußfolgerung zu, daß es keinen durchsetzungsfähigen Willen gibt, der das Problem der
Armut zu lösen beabsichtigt.8 Eine Rolle spielt sicherlich das Risiko, das von einer
Sozialberichterstattung ausgeht, da diese Wählerinen und Wählern die Probleme des
sozialpolitischen Systems im Blick auf die eigenen Lebensverhältnisse im Vergleich mit
anderen Gruppen demonstriert.9
Im Bundessoziahilfegesetz (BSHG) ist der Begriff der Armut nicht aufgeführt. Es ist hier
vielmehr die Rede von der Führung eines Lebens, das der „Würde des Menschen“ entspricht.
Aufgrund dieser Formulierung ist die amtliche Armutsgrenze unterhalb der Sozialhilfeschwelle
zu vermuten. Angesichts dieser verbalen Nichtzurkenntnisnahme von Armut staatlicherseits
wäre eine systematische und kontinuierliche amtliche Armutsberichterstattung geradezu
überraschend.10 Schließlich würde allein das Konstatieren von Armut sozialpolitische
Defizite, und damit Handlungsbedarf signalisieren.11 So wird auch erklärlich, warum sich die
Regierung so schwer tut, eine praktikable Sozialhilfeschwelle oder gar eine Armutsschwelle
zu definieren und der Öffentlichkeit über die Lebenssituation der Menschen am unteren
Randbereich unserer Gesellschaft Kenntnis zu verschaffen.12
Ein pragmatisches Problem bei primärstatistischen Erhebungen besteht in der exakten
Ermittlung der Sozialhilfeempfänger, da der Tatbestand des Sozialhilfebezugs als
diskriminierend angesehen und daher von Befragten u.U. verschwiegen wird. Als noch
schwieriger erweisen sich Schätzungen über die Höhe der Dunkelziffer von potentiell
anspruchsberechtigten Sozialhilfeempfängern. Es besteht die Befürchtung, daß eine
Einbeziehung aller Anspruchsberechtigten in das Leistungsgefüge des BSHG die Ausgaben
der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) verdoppeln würde. Dies bildet ein Motiv dafür,
daß eine Aufklärung über Sozialhilfeansprüche bisher nur sehr zaghaft betrieben wurde.13
1.4 Erfassung von Armut
61
Aus dem vorherrschenden Blickwinkel der Politik besteht Handlungsbedarf gegenüber Armut
nur auf individueller Ebene. Aus dieser Sichtweise wird Armut allein als Mangel an
wirtschaftlichen Ressourcen, wie Einkommen und Vermögen, verstanden, stellt also „nur“ ein
materielles Problem dar. Die Auswirkungen der materiellen Mangelsituationen auf den
Menschen werden nicht weiter berücksichtigt. Hier sind zwei fragwürdige Effekte zu
erkennen14:
l Die Armutspolitik wird immunisiert. Der politische Handlungsbedarf gilt als nur bei
bedauernswerten Einzelnen gegeben. Die Verteilungspolitik erlangt eine Legitimation.
l Die Wirkung von Armutspolitik für den Einzelnen verläuft diametral. Zum einen kann die
Fürsorge eine beträchtliche Verbesserung seiner materiellen Situation bedeuten, zum
anderen erfolgt durch die Stigmatisierung eine subjektive und teilweise auch objektive
Belastung. Letztere läßt sich jedoch nur schwer sozialwissenschaftlich erfassen und bleibt
damit weitgehend unbekannt.
Fokussiert man die politische Sichtweise, so existiert Armut so lange nicht, wie sie nicht als
machtpolitischer zu berücksichtigender Faktor in Erscheinung tritt.15 Voraussetzung hierfür
wäre die Organisation der Armen, was die Überwindung verschiedener Hindernisse erfordern
würde. Die Macht einer Gruppe hängt wesentlich von ihrer Homogenität ab, die bei der
Armutsbevölkerung jedoch nicht gegeben ist.16 Ein weiteres Einflußkriterium einer Gruppe ist
ein Droh- oder Verweigerungspotential, das den Armen fehlt. Ihr Verweigerungshandeln
blockiert nicht, wie dies Gewerkschaften vermögen, die stoffliche Reproduktion einer
Gesellschaft.17 Arme haben keine parlamentarische Lobby.18 So besteht bei dem Problem
der Armut die Gefahr, daß Daten darüber solange relativiert und in Frage gestellt werden, bis
das Problem zu entschwinden droht. Dem dient auch der Versuch, die Armutsproblematik
über die Definition zu lösen. Geht man davon aus, daß nur staatlich unterstützte Personen als
potentiell arm gelten, so kann es keine Armut geben, da ja genau diese Menschen durch die
Sozialhilfe unterstützt werden und somit oberhalb der Armutsgrenze leben.19
Die Armutsforschung ist in den letzten Jahrzehnten innerhalb der EU-Länder weiter
fortgeschritten. Ausschlaggebend für diese anwachsende Thematisierung waren die sozialen
Veränderungen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit. Wirksam wurde auch das Interesse der EU-
Kommission und der Wohlfahrtsverbände an Armutsstudien.20 So ist insbesondere in den
80er Jahren in den Niederlanden, in Spanien und Frankreich Armutsforschung intensiver
betrieben worden. Intranationalen Anstoß gibt dabei der Kenntnismangel der Politik bei der
Diskussion eines garantierten Mindesteinkommens21 oder bei der konkreten Definition einer
Mindestsicherung bzw. Mindestsicherungsleistung, die der Vermeidung von Armut dienen
soll.22
1.4 Erfassung von Armut
62
1.4.2 Armutsrelevante Datenquellen
1.4.2.1 Sozialhilfestatistik
Die Sozialhilfestatistik gilt als eine wichtige Informationsquelle für alle, die ein Interesse an der
Beobachtung, Erklärung und Lösung sozialer Probleme haben. Hierzu gehören vor allem
Betroffene, Verbände, Journalisten, Sozialverwalter, Sozialplaner, Sozialwissenschaftler
sowie Kommunal- und Landespolitiker. Diese Datenquelle zeichnet sich dadurch aus, daß sie
kontinuierlich auf breiter Basis über die Entwicklung Auskunft gibt. Der Anspruch auf den
Bezug von Sozialhilfe gilt als „quasi offizielle Armutsdefinition“.23 Von ihrem Potential her ist
die Sozialhilfestatistik geeignet, für eine wichtige Teilgruppe der Armutsbevölkerung eine
profunde Beschreibung zu liefern, durch die auch Prozesse des sozialen Wandels und der
Entstehung neuer Ungleichheiten erkennbar werden, was wiederum die politische
Aufmerksamkeit auf Entwicklungen im Terrain von Armut und Sozialhilfe lenken kann.24
Aufgrund zunehmender Kritik an der Erhebungspraxis der Sozialhilfestatistik wurde im
Rahmen der Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das „Gesetz zur Umsetzung
des Föderalen Konsolidierungsprogrammes - FKPG“ vom 23. Juni 1993 eine Systematik
beschlossen, die seit dem 1. Januar 1994 wirksam ist. Der Schwerpunkt der Reform ist die
Empfängerstatistik, die insbesondere die Bezieher von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
(HLU), die etwa drei Viertel aller Sozialhilfeempfänger ausmachen und die ca. 40 % der
Ausgaben der Sozialhilfeträger verursachen, erfaßt. Die Empfänger von Hilfen in besonderen
Lebenslagen (HBL) weisen dagegen eine geringere Armutsrelevanz auf. Aus diesem Grund
werden die Empfängergruppen in der Sozialhilfestatistik getrennt ausgewiesen. Zusätzlich
wird noch eine Statistik über die kurzzeitigen Empfänger laufender HLU angelegt.25
Durch die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, die im November 1993 in Kraft
getreten ist, fallen Asylbewerber, abgelehnte Bewerber und geduldete Ausländer nicht mehr
unter das BSHG. Folglich werden ab 1994 die Leistungen die sich an diesen Personenkreis
richten, nicht mehr in der Sozialhilfestatistik, sondern in der neuen
Asylbewerberleistungsstatistik ausgewiesen.26
Anfangsschwierigkeiten bei der Praktizierung der neuen Statistik führten dazu, daß bei der
neuen Statistik über die Empfänger von laufender HLU für das Berichtsjahr 1994
unvollständige Daten vorliegen. Einige Berichtsstellen hatten noch Schwierigkeiten,
1.4 Erfassung von Armut
63
vollständige Angaben zu der umstrukturierten Sozialhilfestatistik zu liefern. Weiterhin war die
Aussagekraft einiger neuer Erhebungsinhalte noch eingeschränkt, da oftmals
„Restpositionen“ (z.B. sonstiges oder unbekannt) angegeben wurden. Dies betraf
insbesondere die Erhebungsmerkmale „Erwerbsstatus“ und „Besondere soziale Situation bei
der Hilfegewährung“. Da einigen Sozialhilfeträgern zum Zeitpunkt der Erhebung die
entsprechenden Informationen nicht vorlagen, war es nicht möglich, bestimmte im BSHG
vorgesehene weitergehende Aufgaben durchzuführen. Aufgrund dieser Veränderungen sind
die Ergebnisse der neustrukturierten Sozialhilfestatistik nur bedingt mit den Daten der
früheren Statistik zu vergleichen.27
Die reformierte Sozialhilfestatistik ist in folgende Teilerhebungen untergliedert, zwischen
denen Unterschiede in Erhebungsverfahren, Berichtszeitraum bzw. -punkt und Inhalt
bestehen28:
l Statistik der Empfänger:
- Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kurzzeitempfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen
l Statistik der Ausgaben und Einnahmen.
1.4.2.2 Kritik
Ein prinzipielles Problem der Sozialhilfestatistik als Instrument der Armutsberichterstattung
liegt darin, daß sie von einer Rechnungshof- und nicht von einer Problemperspektive geprägt
ist.29 Das hat eine Fokussierung auf die quantitative Entwicklung von Fallzahlen und
Ausgaben zur Folge, wohingegen die Erfassung der Problemlagen in der Bevölkerung Lücken
aufweist.30 Die Multidimensionalität des Armutsproblems erfordert die Beschreibung des
Armutsproblems anhand unterschiedlicher Merkmale.31 Die Erfassung von Alter, Geschlecht
und Nationalität, wie auch materieller Aspekte der Lebenssituation und der Haushalts- und
Familienstruktur einschließlich aller Veränderungen, die für die Berechnung der Sozialhilfe
von Relevanz sind, ist in der bestehenden Form der Sozialhilfestatistik realisiert. Mängel
treten dagegen bei der Erfassung verschiedener Lebenslagen, wie z.B. der Wohnsituation,
der Gesundheit oder sozialer Partizipation auf. Merkmale von Haushaltsmitgliedern, die selbst
keine Sozialhilfe beziehen, werden nur unzureichend erfaßt.32
Das dynamische Element der Sozialhilfestatistik weist Mängel auf. Bei jeder Unterbrechung
des Leistungsbezugs ist ein Abgangsbogen und bei einer erneuten Hilfegewährung ein
Zugangsbogen auszufüllen. Somit ist aus der Statistik nicht zu entnehmen, ob bereits in
1.4 Erfassung von Armut
64
früheren Zeiträumen laufende HLU in Anspruch genommen wurde. Die Statistik stellt auf die
Erfassung der Dauer der aktuellen „Sozialhilfeepisode“ und nicht auf die Gesamtdauer der
möglicherweise diskontinuierlichen „Sozialhilfekarrieren“ ab.33
Da nicht alle Anträge auf Gewährung von Sozialhilfe positiv entschieden werden, wäre es
interessant, die absolute Anzahl der Menschen zu erfahren, die beim Sozialamt jemals um
Hilfe nachgesucht haben. Eine Untersuchung der abgelehnten Fälle würde Aufschluß darüber
geben, wie viele Menschen zumindest in der Nähe der Sozialhilfeschwelle leben und eventuell
in naher Zukunft Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Zudem wäre es sinnvoll, die
Beratungsleistungen der Verwaltung, die bisher in keiner Statistik aufgeführt werden,
statistisch zu erfassen. Der Sinn einer solchen Erfassung läßt sich aus der Bedeutung der
Beratung ableiten, da in § 8 Abs. 1 BSHG die persönliche Hilfe an erster Stelle genannt wird
und in Abs. 2 auf die „Beratung in Fragen der Sozialhilfe“ und „Beratung in sonstigen sozialen
Angelegenheiten“ als Formen der persönlichen Hilfe hingewiesen wird.34
1.4.2.3 Sonstige Quellen
In den verschiedenen armutsrelevanten Datenquellen hat die Kategorie des Einkommen eine
dominante Stellung. Dem multidimensionalen Charakter der Armut kann aufgrund der
Erhebungsproblematik in diesen Quellen nicht vollkommen Rechnung getragen werden.
Hierfür wären Erhebungen notwendig, die auf die Erfassung des Lebensstandards abzielen.
Eine Bewertung der relevanten Datenquellen erfolgt anhand sechs ausgewählter
Armutsdimensionen. Diese sind im einzelnen: Einkommen, Wohnen, Gesundheit, Bildung,
soziale Sicherung und soziale Integration. Zur Erfassung von Risikogruppen sind beispielhaft
alte Menschen, Ausländer, Arbeitslose, Jugendliche und Langzeitarme aufgeführt. Bei den
Untersuchungsmerkmalen bedeutet „erfaßt“ bzw. „identifizierbar“ eine wenigstens minimale
Abbildung der Dimension der Risikogruppe. Eine weitere Anforderung an Primärstatistiken
besteht darin, daß diese bevölkerungsrepräsentativ sein müssen, wobei grundsätzlich die
Erfassung der gesamten Armutsbevölkerung angestrebt wird. Die Tabelle auf der folgenden
Seite gibt eine Übersicht wichtiger regelmäßig publizierter Statistiken und Erhebungen.35
1.4 Erfassung von Armut
65
Tabelle 1.4.2.3 Charakteristika ausgewählter Datenquellen
für eine Armutsberichterstattung in Deutschland
1.4 Erfassung von Armut
66
Es zeigt sich, daß keine der Datenquellen mehrere Armutsdimensionen gleichzeitig
zufriedenstellend erfaßt, den methodischen Anforderungen vollständig genügt und alle
Risikogruppen ausreichend berücksichtigt. Die Einkommensinformationen aus dem jährlich
durchgeführten Mikrozensus, der als Mehrzweckstichprobe angelegt ist, sind für die
Armutsforschung unzureichend, da im unteren Einkommensbereich eine zu grobe
Klassifizierung besteht. Auch sind die Ergebnisse insofern fragwürdig, als sie auf der
Selbsteinschätzung der Befragten beruhen, womit die Richtigkeit zweifelhaft ist. Die Daten
der Einkommens- und Verbrauchstichprobe stellen einerseits sehr differenzierte
Informationen über die Einkommenssituation zur Verfügung, andererseits liegen die Daten nur
im Turnus von 5 Jahren vor. Zudem ist die Zuverlässigkeit dieser Informationen, insbesondere
bei gesellschaftlichen Randgruppen aufgrund von Stigmatisierungseffekten, fragwürdig.36 Die
auf Wohlfahrtsmessung abzielenden Erhebungen, allgemeine Bevölkerungsumfragen und
das Wohlfahrtssurvey weisen bei Einkommens- und einkommensnahen Dimensionen nur
wenige Variablen auf. Festzustellen ist, daß Erhebungen, die viele Armutsdimensionen
erfassen, bei den einzelnen Variablen wie Einkommen und Transfers relativ wenig detailliert
sind. Einen vertretbaren Kompromiß bildet das SOEP.37 Es erfaßt viele Armutsdimensionen
sowie die wichtigsten Risikogruppen und läßt aufgrund der Stichprobengröße noch am
ehesten eine Disaggregation zu.38 Ein weiteres Problem der meisten für das Thema Armut
relevanten Studien besteht darin, daß die Armen in der Stichprobe unterrepräsentiert sind,39
und daß die Daten teilweise erst mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung von fünf bis
sechs Jahren zur Verfügung stehen.40
1.4.3 Meßkonzepte
1.4.3.1 Normative Bestimmungen
Bei der Erfassung von Armut ist es zwingend notwendig, vorweg die Definition von Armut zu
klären. In Kapitel 1.2 dieser Arbeit wurde dargelegt, daß es aufgrund der komplexen Struktur
des Armutsphänomens eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionen gibt. Besondere
Bedeutung gewinnt hierbei der Aspekt, daß jeder Armutsbegriff politisch-normativer Natur ist.
In Abhängigkeit von der gesellschaftlichen Übereinkunft ist zu entscheiden, ab welchem Grad
der Unterausstattung oder Unterversorgung Armut vorliegt. Somit hängt die Armutsgrenze
von der gesellschaftlichen Einschätzung des Niveaus ab, von dem an die materiellen und
immateriellen Notlagen von Menschen als Arm zu bezeichnen sind. Ab dieser Schwelle ist
der wohlhabende Teil der Gesellschaft bereit, von dem erwirtschafteten Wohlstand einen Teil
1.4 Erfassung von Armut
67
für die Behebung von Notlagen anderer aufzuwenden.41 Die Festsetzung der Armutsgrenze
ist somit eine politisch-normative Entscheidung.42 Folgende Übersicht verdeutlicht nochmals
den Einfluß normativer Entscheidungen43:
Tabelle 1.4.1 Ressourcendefinitionen von Armut sowie die bei deren Ermittlung erforderlichen
normativen Entscheidungen
Physisches Existenzminimum Festlegung des zum Überleben in der jeweiligen
Gesellschaft erforderlichen „Warenkorbes“. Auswahl der
zur Bewertung heranzuziehenden Preise.
Konventionelles oder sozio-
kulturelles Existenzminimum
Festlegung des in der jeweiligen Gesellschaft zur
Sicherung einer menschenwürdigen Existenz
erforderlichen „Warenkorbes“. Auswahl der zur
Bewertung heranzuziehenden Preise.
Lohnorientiertes Existenzminimum Festlegung der relevanten Lohngruppe, der relevanten
Normalarbeitszeit, eines prozentualen Abschlages zur
Ermittlung des Existenzminimums.
Niedrigeinkommensorientiertes
beziehungsweise
bezieherorientiertes
Existenzminimum
Festlegung der relevanten Vergleichsgruppe, die die
Bezieher von Mindestleistungen nicht umfassen darf;
gegebenenfalls Festlegung eines prozentualen
Abschlags zur Ermittlung des Existenzminimums.
Durchschnittseinkommens-
orientiertes Existenzminimum
Festlegung des Durchschnittseinkommens aller
Haushalte als Bezugsgröße; Festlegung eines
prozentualen Abschlags zur Ermittlung des
Existenzminimums.
Teilhabeorientiertes
Existenzminimum (Townsend-
Modell, deprivation standard)
Festlegung der Einzelaspekte, die angemessene
Teilhabe konstituieren, sowie eines existenzminimalen
Einkommens dort, wo Desintegration sprunghaft
zunimmt.
Quelle: In Anlehnung an Hauser, R. & Klein, T. (1985). Alternative Methoden der Leistungsbemessung für die Sozialhilfe: Die
Einkommens- und Verbrauchstichprobe als eine ihrer empirischen Grundlagen. In: Blätter der Wohlfahrtspflege. S. 29-32. Hier
S. 30.
Die Problematik der Bestimmung von Armut läßt sich an der von der EU-Kommission
vorgeschlagenen 50 % Grenze des durchschnittlich verfügbaren Einkommens eines
jeweiligen Landes verdeutlichen. Vorab ist es notwendig, einen Einkommensbegriff zu
bestimmen. Hierbei taucht die Schwierigkeit auf, selbsterzeugte und dann konsumierte
Produkte, das Bewohnen einer Sozialwohnung oder andere staatliche oder betriebliche
Vergünstigungen zu bewerten. Weiterhin ist die Festlegung eines Mittelwertes und einer
1.4 Erfassung von Armut
68
Äquivalenzskala notwendig. Auch ist zu entscheiden, ob die Berechnungen und statistischen
Analysen auf Basis der Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen durchgeführt
werden oder ob alternativ dazu Stichproben erhoben werden sollen.44
Mit der Vielschichtigkeit von Ressourcen- und Versorgungsbereichen nehmen die
Entscheidungsprobleme bei Untersuchungen zu. Neben der steigenden Anzahl der
festzulegenden Unterversorgungsschwellen sind auch die möglichen Kumulationen und
Kompensationen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind bei einem Lebenslagenkonzept
mehr normative Entscheidungen notwendig als im Ressourcenkonzept. Die mit der
Annäherung an das Armutsphänomen einhergehende Komplexität des
Lebenslagenkonzeptes erfordert eine Vielzahl normativer Vorentscheidungen, womit im
Entscheidungsprozeß ein erheblicher Ermessensspielraum besteht.45
Ein generelles Problem der unterschiedlichen Bestimmungen von Armut ist die Abgrenzung
der Zeiteinheit. Die Frage ist, ob die Untersuchung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen sein soll,
und wie lange der Zustand der Unterversorgung andauern muß, damit er als Armut zu
bezeichnen ist.46 In einer Zeitpunktbetrachtung hat diese Entscheidung wesentlichen Einfluß
auf die Feststellung des Umfangs der Armut. Je kürzer die Periode gewählt wird, desto
größer fällt die erfaßte Armut aus. In einer Zeitraumbetrachtung können dagegen langfristige
Prozesse erfaßt werden. Diese Betrachtung erfordert die Unterscheidung zwischen
permanenter und temporärer Einkommensschwäche. Hierbei ist die Festlegung der Perioden
relevant, die ein Haushalt oder Individuum unterhalb der Einkommensschwächegrenze gelebt
haben muß, um als permanent einkommensschwach anerkannt zu werden. Je weniger
Zeitperioden verlangt werden, desto höher fällt der Anteil der permanent
Einkommensschwachen aus.47
Letztlich ist auch der räumliche Geltungsbereich, für den der Armutsstandard gelten soll,
festzulegen.48 Eine einheitliche nationale Armutsgrenze berücksichtigt nur unzureichend die
unterschiedlichen regionalen Lebenshaltungskosten.49 Da in der Praxis von niemandem ein
Wohnortwechsel verlangt werden kann, um die Lebenshaltungskosten zu senken, ist es
sinnvoll, die Einkommensgrenzen nach den jeweiligen regionalen Niveaus der Lebenskosten
zu bereinigen. Da ein solcher Preisdeflator nicht zur Verfügung steht, werden im BSHG die
Kosten für Unterkunft und Heizung individuell berücksichtigt.50
Aufgrund der Werturteilsfreiheit von Wissenschaft ist es fraglich, inwiefern diese ein Konzept
zur Lösung der Armutsproblematik hervorbringen kann. Die wissenschaftliche Aufgabe
besteht eher darin, eine sinnvolle Informationsgrundlage für diese Entscheidungsfindung zur
1.4 Erfassung von Armut
69
Verfügung zu stellen. Voraussetzung dafür ist die Analyse der Lebensumstände in der
entsprechenden Gesellschaft. Dabei gilt es zu beachten, daß nicht ein einzig richtiger
Armutsbegriff existiert, sondern verschiedene begriffliche Konzepte nebeneinanderstehen, mit
deren Hilfe das Armutsproblem untersucht werden kann. In Deutschland liegt inzwischen eine
Vielzahl theoretischer Studien und empirischer Analysen zu dem Thema vor.
1.4.3.2 Ressourcenkonzept
Die sozialwissenschaftliche Armutsforschung hat sich auf das Ressourcenkonzept
konzentriert. Unter Ressourcen sind Einkommen, Vermögen, Arbeitskapazität oder auch
Gesundheit zu verstehen.51 Als zentraler Indikator wird in empirischen Untersuchungen
hauptsächlich die Ausstattung mit Einkommen operationalisiert.52 In der ökonomischen
Literatur ist nach Buhmann (1988) die Haig-Simons Definition des Einkommens weitgehend
akzeptiert. Danach entspricht dem Einkommen der Wert des Konsums in einer Periode
zuzüglich der positiven oder negativen Nettoveränderung des Vermögens in der gleichen
Periode. Dieser umfassende Einkommensbegriff, der eine hohe Aussagekraft beinhaltet, ist in
einer empirischen Untersuchung jedoch nur mit beträchtlichen Abstrichen
operationalisierbar.53
In Deutschland wird bei der Untersuchung der relativen Einkommensarmut auf das
durchschnittliche Haushaltseinkommen abgestellt. Die Verwendung der Einkommensstatistik
ist jedoch aufgrund erheblicher Mängel sowie der zeitlichen Verzögerungen als problematisch
anzusehen.54 Daher wird ersatzweise auf die Resultate der Sozialhilfestatistik
zurückgegriffen, wobei die laufende HLU als Indikator für Einkommensarmut verwendet wird.
Die Armutsgrenze wird hierbei inoffiziell als das Anspruchsniveau für HLU angesehen. Die
Entwicklung der Empfängeranzahl unterliegt der politisch-administrativen Festlegung des
Sozialhilfeniveaus. Auch hier weist die amtliche Statistik eine Vielzahl von Mängeln auf.55
Beim Konzept der relativen Einkommensarmut wird angenommen, daß bei ausreichender
Verfügbarkeit von monetären Mitteln keine Armut vorliegt, da bei Liquidität in einer
funktionierenden Marktwirtschaft ohne Rationierung alle erforderlichen Grundbedarfsgüter
gekauft werden können. Diese Definition betont die Selbstverantwortung, da es bei
unwirtschaftlicher Verwendung zu gravierenden Unterversorgungen in einzelnen
Lebensbereichen kommen kann.56
Das Einkommen stellt i.d.R. ein Faktoreinkommen bzw. Individualeinkommen dar, das durch
das Steuersystem und das System der sekundären Einkommensverteilung57 begrenzt
1.4 Erfassung von Armut
70
korrigiert wird. Es ist notwendig, die Größe und Struktur der Haushalte zu berücksichtigen,
um eine Festlegung des Bedarfs der Haushaltsangehörigen zu ermöglichen.58 Um
Bedarfsunterschiede und Kostenvorteile von Haushalten unterschiedlicher Größe und
Altersstruktur auszugleichen, werden die absoluten Einkommensabgaben unter Zuhilfenahme
von Äquivalenzskalen in sogenannte Äquivalenzeinkommen umgerechnet. Mit Hilfe dieser
Skalen ist es möglich, die Frage zu beantworten, wieviel mehr an Ressourcen einem n-
Personenhaushalt zur Verfügung stehen muß, um das gleiche Wohlstandsniveau wie ein n-1
Personenhaushalt zu erreichen. Äquivalenzskalen fungieren damit in vergleichbarer Weise
wie Preisdeflatoren, die Wohlstandsvergleiche ähnlicher Haushalte bei unterschiedlichem
Preisniveau zulassen.59 Vereinfacht lassen sich Äquivalenzskalen nach Buhmann (1988)
folgendermaßen darstellen60:
Das Ergebnis ist ein unter Bedarfsgesichtspunkten erweitertes Pro-Kopf-Einkommen. Die
Höhe dieses Einkommen spiegelt das wohlstandsäquivalente Einkommensniveau aller
Haushalte wider. Es bildet die Grundlage für die Ableitung einer Armutsgrenze unter
Berücksichtigung der gesamten Einkommensverteilung bei unterschiedlichen
Haushaltszusammensetzungen.61
In der Bundesrepublik wird i.d.R. auf die Regelsatzproportionen des BSHG zurückgegriffen,
die Größe und Alterszusammensetzung von Haushalten berücksichtigen. Die
Personengewichte gemäß der Sozialhilfe ordnen den Faktor 1,0 für den Haushaltsvorstand,
0,8 für den Ehepartner sowie für andere Personen über 18 Jahren zu. Kinder bis 7 Jahre
werden mit 0,5 bzw. bei alleinerziehendem Elternteil mit 0,55 berücksichtigt. Kinder von 7 bis
einschließlich 14 Jahren gehen mit 0,65 in die Berechnung ein. Die Altersgruppe von 15 bis
unter 18 Jahren sowie Alleinstehende zwischen 18 und 25 Jahren werden mit dem Faktor 0,9
bewertet.62 Wird das absolute Haushaltseinkommen durch die Summe der individuellen
Bedarfsgewichte eines Haushaltes dividiert, so erhält man das allgemeine
Äquivalenzeinkommen.
W = Äquivalenzeinkommen
D = absolutes verfügbares
W = D/Se Einkommen
S = Famliengröße
e = Äquivalenzelastitzität
1.4 Erfassung von Armut
71
Die Armutsschwelle der relativen Einkommensarmut wird als prozentualer Abstand zum
durchschnittlichen, jährlichen Haushaltseinkommen bestimmt. Der Haushalt wird dabei als
Einkommenseinheit definiert. Es wird unterstellt, daß das Einkommen aller
Haushaltsmitglieder zusammengelegt wird und der Konsum der einzelnen
Haushaltsmitglieder das gleiche Bedürfnisbefriedigungsniveau erreicht.63 Am
gebräuchlichsten ist hierbei die bereits erwähnte 50 % Armutsgrenze des durchschnittlichen,
jährlichen Haushalteinkommen64, die allgemein als relative Einkommensarmut bezeichnet
wird.65
Die Orientierung an Einkommensdaten ist mit dem Problem behaftet, daß diese oftmals nicht
verläßlich sind. So übersteigt beispielsweise in einigen Ländern der Gesamtkonsum das
angegebene Einkommen der Haushalte. Erklären läßt sich dies durch die Existenz einer
Schattenwirtschaft. Weiterhin sind in ländlichen Regionen oftmals die Naturaleinkommen von
großer Bedeutung.66
Neben dem Einkommen ist die Vermögensausstattung zu berücksichtigen. Friedman (1969)
verstand unter Vermögen die „Summe all dessen, was als Quelle zukünftiger
Einkommensströme angesehen werden kann“67. Bei der Umsetzung dieses umfassenden
und abstrakten Vermögensbegriffs tritt eine Vielzahl operationaler Schwierigkeiten auf, die
eine Untersuchung der personellen Vermögensverteilung stark einschränken.68 Das BSHG
zählt dagegen vereinfachend Geld, bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen und
sonstige Vermögenswerte zum Vermögensbestand. Außer Betracht fällt hierbei Vermögen,
das nicht gepfändet werden kann, insbesondere Sachen zum persönlichen Gebrauch.69
Innerhalb der Bedürftigkeitsprüfung wird neben der Vermögensausstattung des Antragstellers
auch die weiterer Personen des Haushalts oder der Familie berücksichtigt. Bei der HLU wird
die gesamte Vermögensausstattung mit Ausnahme des Hausrats sowie selbstgenutztem
Haus- und Grundbesitz berücksichtigt. Die einbezogenen Vermögenswerte wirken auf den
Bezug von laufender HLU in der Weise, daß die Zahlung gemäß dem Subsidiaritätsprinzip
erst dann erfolgt, wenn das anzurechnende Vermögen verbraucht worden ist. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist der Betroffene aus politischer Sicht nicht arm.70
Der wichtigste Vorteil des Ressourcenkonzepts besteht darin, daß eine metrische Methode
verwendet wird, wodurch die Berechnungen einfacher durchzuführen sind. Bei der
Diskussion über das Ressourcenkonzept mit der Einkommensarmut als zentraler Dimension
gilt in ähnlicher Weise die Kritik, die schon bei dem Konzept der relativen Einkommensarmut
skizziert wurde.
1.4 Erfassung von Armut
72
1.4.3.3 Lebenslagenkonzept
Einen anderen Zugang zum Armutsproblem stellt die Lebenslagenanalyse dar, die eine
Operationalisierung des bereits in Kapitel 1.2.2.2.4 vorgestellten Konzeptes zum Inhalt hat.
Hierbei wird nicht nach Ressourcen gefragt, die einen bestimmten Lebensstandard
ermöglichen. Der Schwerpunkt liegt bei der tatsächlichen Versorgungslage von Personen,
Haushalten oder sozialen Gruppen in verschiedenen zentralen Lebensbereichen. Das
Konzept der Lebenslage berücksichtigt dabei, daß die Ausstattung mit Sachgütern nicht allein
als Verfügbarkeit über Ressourcen thematisiert werden kann, sondern auch eine
strukturbestimmende Wirkung besitzt. Diese besteht darin, daß von Sachgütern implizit
Handlungsmuster ausgehen, und die Qualität sozialer Beziehungen in Milieus oder
Netzwerken mit der verfügbaren technisch-materiellen Ausstattung variiert.71
Unterversorgung in einem oder mehreren Bereichen gilt dabei als Ausdruck einer
depravierten Lebenslage. Vorteil des Lebenslagenkonzeptes ist es, daß objektive
Lebensbedingungen mit subjektiven Verarbeitungsmustern verbunden werden, wobei
beachtet wird, daß das individuelle Erleben einer Situation selbst Bestandteil derselben ist.72
Statistisch gesehen ist es hier, genau wie bei den anderen Ansätzen notwendig, Merkmale zu
ermitteln, um sie anschließend operationalisieren zu können. Als äußerst problematisch
gestaltet sich daher jedoch die Erkennung objektiv gegebener
Selbstverwirklichungsspielräume sowie deren Beurteilung. Für die einzelnen Bereiche sind
jeweils Indikatoren auszuwählen, mit denen die Versorgungslage gemessen wird. 73 Letztlich
ist auch bei diesem Ansatz die Unterversorgungsschwelle festzulegen, die sich am
durchschnittlichen Versorgungsniveau oder an einem vorab normativ festgelegten
Grundbedarf orientieren kann.74
Die Erfassung von Lebenslagen muß neben den Grundbedürfnissen die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen berücksichtigen, innerhalb derer die individuellen Bedürfnisse befriedigt
werden. Als Orientierungsmaßstab dient hierbei nicht die tatsächliche, sondern die mögliche
Bedürfnisbefriedigung. Die normative Festlegung der Ausstattungs- und Versorgungsminima,
bei deren Unterschreiten Armut vorliegt, ist aufgrund der Wertabhängigkeit i.d.R.
gesellschaftlich umstritten.75 Ebenso erweist sich die Festlegung und Abgrenzung der
verschiedenen sogenannten Lebenslagengruppen als schwierig.76 Eine Ausklammerung
dieser qualitativen Dimensionen und die Konzentration auf Faktoren, die quantitativ erfaßbar
sind, bedeutet jedoch eine unzureichende Erfassung armutserklärender Umstände.77
1.4 Erfassung von Armut
73
Tschümperlin (1988) hat versucht, das Lebenslagenkonzept als Modell durch ein „Pentagon
der Armut“ anschaulich darzustellen, das eine Vielzahl möglicher Armutsfaktoren verknüpft.78
Abbildung 1.4.3.3: Das Systemisch-interaktionistische Modell „Pentagon der Armut
Biographie / Persönlichkeit
- Alter / Krankheit / Behinderung / Gebrechlichkeit
- Mangel an intellektuellen Fähigkeiten
- Sozialisationsdefizite
- Passivität / Fatalismus / Suchtverhalten
- Fehlender Zeithorizont / Frustrationsintoleranz
- Übertriebende Anspruchshaltung / mangelnde
Leistungsbereitschaft.
Soziale Netze
- Bedeutungsverlust von Familie und
Verwandtschaft
- Krisenanfälligkeit der Kleinfamilie -
Scheidung
- Alleinerziehung
- Anonymes Wohnen ohne Nachbarschafts-
beziehungen
- Fehlende Beziehungen am Arbeitsplatz
Gesellschaftliche Werthaltungen
- Wandel von natürlicher zu künstlicher
Subsidiarität
Õ Sozialrechte statt zwischenmenschliche
Verantwortlichkeit
- Auf persönliche Autonomie zielendes
Selbstverwirklichungsstreben
- Gewinn von Status und Selbstwertgefühl
über Konsum
Arbeit / Einkommen
- Mangel an Bildung / Ausbildung
- Rationalisierung von Arbeitsprozessen / weniger
Nischen für Leistungsschwache / Verengung des
Marktes für Ungelernte Õ niedrige Löhne
- Hohe geographische und professionelle
Mobilitätsforderungen
- Schlechte Arbeitsverteilung / zu wenig Teilzeitstellen
- Lücken im Sozialversicherungssystem / kleine oder
uneinbringliche Alimente / geringe Kinderzulagen
- Arbeitslosigkeit
Kosten / Konsum
- Aggressive Werbung / übertriebenes
Konsumbedürfnis
- Verschuldung / Konsumkredite
- Steigende Freizeitkosten
- Zu hohe Kosten für die Befriedigung von
Grundbedürfnissen (Wohnen, Krankenversicherung,
Ernährung)
- Fehlende Zeit zum preisbewußten Einkaufen
- Hohe Kosten für professionelle Fremdbetreuung der
Kinder
1.4 Erfassung von Armut
74
Bei dem „Pentagon der Armut“ handelt es sich um ein theoretisches Modell. Die im Pentagon
aufgezählten Faktoren können sowohl Ursache wie Folge von Armut sein. So lassen sich
Sozialisationsdefizite wie mangelnde Ich-Stärke als Ursache und als Folge von
Armutsprozessen verstehen.79
Eine theoretische Präzisierung des Begriffes der Lebenslage bietet sich bis jetzt jedoch noch
nicht an. Es handelt sich eher um eine bestimmte Sichtweise, ein noch nicht ausgereiftes
Forschungskonzept, dessen Anwendung zum Zwecke empirischer Untersuchungen noch
allerlei Fragen aufwirft.80 Nach Hauser und Neumann (1992) kann das Lebenslagekonzept
„nur als eine Leitidee verstanden werden, die in empirischen Untersuchungen vorwiegend
explorativ umgesetzt wird“81. Es bleibt festzustellen, daß es „das“ theoretische Konzept der
Lebenslage bisher nicht gibt und Versuche einer empirischen Operationalisierung sowie der
Datenbeschaffung eher als heuristische Ansätze zu sehen sind, um ungenügend
differenzierende Klassen- und Schichtkonzepte zu überwinden.82
Als Fazit ist zum Konzept der Lebenslage festzustellen, daß bei der empirischen Umsetzung
und bei der Anwendungsorientierung erhebliche Defizite bestehen.83 So konstatierte
Zimmermann (1993), daß man sich bei den bisherigen Versuchen, das Lebenslagenkonzept
für die Armutsforschung empirisch umzusetzen, auf verschiedene Versorgungslagen, wie
z.B. Ernährung, Kleidung oder Wohnumwelt, beschränke, womit immer nur ein Teilbereich
des Lebenslagenkonzept abgedeckt wurde.84 Die Datenbeschaffung sowie die empirisch-
statistischen Modelle blieben weit hinter den theoretischen Konzeptionen zurück.85 Der
Anspruch des Lebenslagenkonzepts, differenzierte Analysen sozialstruktureller Verteilungen
erbringen zu können, wird durch die Vielzahl möglicher Dimensionen und ihrer
Wirkungszusammenhänge zunichte gemacht. Es besteht auch die Gefahr, daß die
expansive Typologienbildung zu Lebenslagen soziale Ungleichheit relativiert, was in
Diskussionen um „Individualisierung“ oder „Pluralisierung der Lebensweisen“ zum Ausdruck
kommt.86
1.4.3.4 Ressourcenkonzept versus Lebenslagenkonzept
Zwischen den beiden Ansätzen sind Überschneidungen der Art möglich, daß Arbeit in
Verbindung mit Gesundheit einerseits als Lebensbereich und andererseits als Ressource
angesehen werden kann, da die Berufsausbildung für den Großteil der Erwerbstätigen die
Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeitsmarkt und die Erzielung von Einkommen ist.87 In
diesem Zusammenhang erscheinen die beiden Konzepte eher als zwei unterschiedliche
Zugangsweisen zum Armutsproblem. Somit könnte es sinnvoll sein, das Ressourcen- und
1.4 Erfassung von Armut
75
das Lebenslagenkonzept für eine Armutsanalyse miteinander zu kombinieren. Dies wird
sowohl im Rahmen des Wohlfahrtssurveys88 als auch innerhalb des SOEP89 praktiziert.
Am Beispiel des Input-Output-Modells lassen sich sowohl das Ressourcenkonzept als auch
das Lebenslagenkonzept als Operationalisierungsansätze verdeutlichen. Die folgende
Abbildung zeigt für eine Untersuchungseinheit (Person, Haushalt, soziale Gruppe) das
Wirtschaftssystem als Input-Output-Modell, das als offenes System durch eine Reihe von
Faktoren beeinflußbar ist.
Abbildung 1.4.3.4: Input-Output-Modell
Input System Output
Ressourcen Lebenslagen
Die Abbildung zeigt, daß beim Ressourcenansatz idealtypisch alle Ressourcenpotentiale mit
in die Analyse eingehen, bzw. beim Lebenslagenansatz alle Handlungsspielräume. Die
verschiedenen Armutsanalysen unterscheiden sich dadurch, daß sie teilweise am Input
(zufließende Ressourcen) oder teilweise am Output (resultierende Lebenslagen) ansetzen
oder beide Dimensionen berücksichtigen.90
Die meisten Untersuchungen stellen auf die Einkommensarmut ab, da die materielle
Lebenssituation als das „Fundament“ zur Befriedigung zahlreicher immaterieller Bedürfnisse
angesehen wird.91 Die Lebenslagenansätze stellen insofern eine sinnvolle Ergänzung des
Ressourcenansatzes dar, als hiermit die Möglichkeit besteht, die Differenz zwischen einem
bestimmten Versorgungsniveau, auf das infolge der Verfügbarkeit bestimmter Ressourcen
geschlossen wird, und der tatsächlichen Versorgungslage in verschiedenen Lebensbereichen
nachzuweisen. Ungelöste Probleme bei der Umsetzung von lebenslagenbasierten Konzepten
bestehen insbesondere bei der Auswahl und Eingrenzung der relevanten Lebens- und
Versorgungsbereiche, deren Gewichtung, der Berücksichtigung individueller Präferenzen
sowie der Bestimmung von Mindeststandards. Aus diesen Gründen kombinieren die meisten
Studien das Konzept der Ressourcen- bzw. Einkommensarmut mit der
lebenslagenorientierten Analyse der Versorgung in verschiedenen Lebensbereichen. Es
liegen also diesen Studien gemischte Ressourcen- und Lebenslagenkonzepte zugrunde.92
Untersuchungseinheit
1.5 Armutsstudien in Deutschland
87
1.5 Armutsstudien in Deutschland
Eine Bilanzierung der verausgabten Sozialleistungen der Bundesrepublik Deutschland läßt
den Schluß zu, daß die Armut eben dadurch drastisch zurückgegangen sein müsse. Im
Zeitraum von 1960 bis 1993 sind die Ausgaben von 69,2 Milliarden DM auf 859 Milliarden DM
gestiegen. Einschließlich der neuen Bundesländer ergab sich für 1993 ein gesamtdeutsches
Sozialbudget von mehr als 1.062 Milliarden DM.1 Aus dem Antwortentwurf der
Bundesregierung auf die Große Anfrage bezüglich „Armut in der Bundesrepublik
Deutschland“ geht hervor, daß jede dritte Mark 1993 für die soziale Absicherung ausgegeben
wurde. Bedingt auch durch die Wiedervereinigung haben sich die sozialen Leistungen im
Zeitraum 1989 bis 1994 von 420 Mrd. DM auf 1.106 Mrd. DM erhöht.2
Diese Daten lassen vordergründig vermuten, daß der Wohlstand der wirtschaftlich
Schwächsten massiv angehoben worden sei. Eine nähere Betrachtung ergibt jedoch, daß ein
Teil des Sozialbudgetanstiegs auf einen demographischen Wandel zurückzuführen ist,
infolge dessen verstärkt ältere Menschen Leistungen aus der Renten- und
Krankenversicherung erhalten. Auch der Anstieg der Sozialhilfeausgaben von 1,9 Milliarden
DM (1963/1964) auf 40,1 Milliarden (1992) in den alten Ländern erfordert eine differenzierte
Betrachtung. So ist ein wachsender Anteil dieser Expansion im Zusammenhang mit der
unzulänglichen Absicherung bei Langzeitarbeitslosen und Pflegefällen zu sehen.3
Anhand der wichtigsten vorliegenden Studien wird im folgenden versucht, das tatsächliche
Ausmaß der Armut in Deutschland zu skizzieren. Bei diesem Vorhaben werden zuerst
Entwicklung und Struktur der Sozialhilfeempfänger anhand der amtlichen Statistiken
vorgestellt.4 Ausgehend von diesen Ergebnissen werden verschiedene Untersuchungen
betrachtet, die das Armutsausmaß unter differierenden Gesichtspunkten darstellen. In
Anlehnung an diese Untersuchungen wird der Bezug von Sozialhilfe als Armutsindikator
angenommen.
1.5.1 Sozialhilfestatistik
Die Analyse der Sozialhilfestatistik ergibt, daß die Anzahl der Sozialhilfeempfänger stark
angewachsen ist, wobei die unterschiedlichen Bezugslängen zu berücksichtigen sind. Die
jüngsten HLU-Empfänger (unter 7 Jahre) wiesen das stärkste Wachstum auf, wohingegen
der Anteil der über 65-jährigen deutlich abnahm. Hinsichtlich des Geschlechts zeigt sich, daß
der Anteil der Frauen überwog, jedoch im Zeitraum 1985-1993 deutlich rückläufig war. Die
1.5 Armutsstudien in Deutschland
88
Analyse der Haushaltstypen ergibt, daß Ehepaare und Haushalte mit Kind(ern) sowie
alleinerziehende Frauen den stärksten Zuwachs aufwiesen. Innerhalb der Ursachenstruktur
ging der Anteil der Ursache der unzureichenden Versicherungs- und Versorgungsansprüche
deutlich zurück, wohingegen derjenige der Anteil der Ursache Arbeitslosigkeit stark
angestiegen ist. Die Verweildauer ist bei männlichen erwerbsfähigen Personen im Alter von
25- bis 50 Jahre am kürzesten.
Als Kritik an der Sozialhilfestatistik ist zu bemerken, daß die offiziellen Zahlen nur einen Teil
der Armutspopulation beschreiben. Nur die Personen, denen öffentliche Hilfe gewährt wird,
werden erfaßt. Es handelt sich hierbei um die sogenannte „bekämpfte Armut“. In der Literatur
wird davon ausgegangen, daß die Dunkelziffer um 50-100 % höher liegt.5 Demnach ist die
Sozialhilfequote nur bedingt geeignet, Verarmungsprozesse quantitativ aufzuzeigen. Es
bestimmt sich dieses Armutsverständnis durch die politisch-administrative Festsetzung des
Sozialhilfeanspruchs.
1.5.2 Caritas-Armutsuntersuchung
Im Jahr 1986 beschäftigte sich die Caritas erstmals mit dem Thema Armutsforschung. Über
mehrere Zwischenschritte in den Jahren 1987-89 legte die „Arbeitsgruppe Armutsdiskussion“
1990 einen ersten Zwischenbericht vor, der ein Armutsuntersuchungskonzept des Instituts für
Sozialpolitik an der Universität Frankfurt (Prof. Dr. Hauser) zur Grundlage hatte.6 Die Caritas-
Studie umfaßte insgesamt 4.072 Klienten, die in 1.512 Caritas-Einrichtungen in einer
Querschnittbefragung untersucht wurden. Der große Stichprobenumfang ermöglichte es, die
Struktur der Armutsbevölkerung zu berücksichtigen. Zusätzlich wurden die von den
Sozialstationen Betreuten betrachtet, die offene Hilfen der Caritas empfingen.7
In der Caritas-Armutsuntersuchung wurde der Ressourcenbegriff der relativen Armut
angewendet, womit an der Schlüsseldimension der Armut, dem Einkommen, festgehalten
wurde. Dabei wurde Armut als relative Einkommensarmut operationalisiert.8 Zusätzlich
wurden die Sozialhilfegrenze berücksichtigt und verschiedene Versorgungslagen in wichtigen
Lebensbereichen. Die Lage der Caritas-Klienten, die zu den Einkommensarmen gehörten,
wurde dabei mit der Situation der Nicht-Einkommensarmen und mit den
Durchschnittsangaben der Gesamtbevölkerung verglichen. 9
Personen, die innerhalb der Sozialhilfe unter den Zweig der HBL fielen, wurden nicht
berücksichtigt. Die Personen, die HLU erhielten, wurden neben den relativ
Einkommensarmen in Abhängigkeit von der Bezugsdauer zusätzlich untersucht. Die Caritas
1.5 Armutsstudien in Deutschland
89
verstand unter Bezug von Sozialhilfe (HLU) die bekämpfte Armut. Beurteilt man die Höhe der
Sozialhilfeleistungen als ausreichend für ein sozio-kulturelles Existenzminimum, muß bei
diesen Personen die Armut als beseitigt angesehen werden.10 Da nicht alle Personen ihren
Rechtsanspruch auf Sozialhilfe geltend machten, gab es Personen, deren Einkommen
unterhalb der Sozialhilfeschwelle lag.11 Diese verdeckte Armut war ebenfalls Gegenstand der
Untersuchung der Caritas. Die Personen, die zur Kategorie der bekämpften Armut zählten,
wurden zusammen mit den Personen, die zu derjenigen der verdeckten Armut gehörten, als
Sozialhilfebedürftige bezeichnet. Dieser Begriff ist nicht mit dem Begriff der relativen Armut
identisch.12
Die Studie ergab, daß hinsichtlich sozialstruktureller Merkmale die Alleinerziehenden am
meisten von bekämpfter und relativer Armut betroffen sind. Die Arbeitslosen waren häufiger
von bekämpfter und relativer Armut betroffen als die Alten, wobei letztere den größten Anteil
an der verdeckten Armut hatten. Weiterhin ergab sich, daß mit wachsender Haushaltsgröße
die Notwendigkeit außerfamilialer Unterstützung anwuchs. Die Ursachenanalyse ergab, daß
Arbeitslosigkeit die Hauptursache darstellte, wovon hauptsächlich Männer betroffen waren.
Ungefähr 8 % der Empfänger bezogen Sozialhilfe aufgrund administrativer Verzögerungen.
Hinsichtlich der Dauer der Armutslage ergab sich, daß die Arbeitslosen den größten Anteil bei
den Kurzzeitbeziehern darstellten, die Alten den größten Anteil bei den Langzeitbeziehern.
Insbesondere verwitwete Männer und Frauen gehörten zu den Langzeitbeziehern.
Das Bildungsniveau als zentrale ökonomische Ressource war bei den Caritas-Klienten
unterdurchschnittlich. Dies bezog sich sowohl auf die schulische Bildung als auch auf die
Berufsausbildung, wobei hier die Unterschiede noch deutlicher waren. Schließlich wiesen die
Caritas-Klienten eine Vielzahl von Deprivationen bei verschiedenen Lebenslagenindikatoren
auf.
Der Versuch, neben der bekämpften und der relativen Armut die versteckte Armut zu
ermitteln, zeichnet die Studie aus. Es wurden verschiedene Versorgungslagen sowie die
Dauer der Armut erfaßt. Diese Ergebnisse wurden nach der Aufgliederung der Caritas-
Klienten differenziert. Zu beachten ist, daß die Stichprobe der Caritas-Klienten eine
überproportionale Repräsentation der unteren Schichten enthielt, womit Verallgemeinerungen
einzelner Ergebnisse in bezug auf die Gesamtbevölkerung nur bedingt möglich sind.
1.5.3 Untersuchung des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes
1.5 Armutsstudien in Deutschland
90
Diese Untersuchung orientierte sich an einem gemischten Ressourcen- und
Lebenslagenkonzept. Da sie die Armut und die Unterversorgung in Deutschland seit der
Vereinigung möglichst zeitnah dokumentieren sollte, wurde statt der amtlichen Statistik auf
das SOEP als Datenquelle zurückgegriffen. Da mit dieser Datenquelle nur ein relativ grobes
Bild der Lebenssituation in den neuen Bundesländern gewonnen werden kann, wurden für die
Studie auch eigene Erhebungen und Auswertungen auf nationaler und lokaler Ebene
durchgeführt.13
Die Auswertung gesamtdeutscher Daten ermöglicht eher einen Überblick über die Trends
beim Armutsproblem im Untersuchungszeitraum, während die exemplarische Untersuchung
auf lokalen Ebenen eher für eine Veranschaulichung der besonderen Problemsituationen in
den neuen Bundesländer geeignet war. Bei ausgewählten Armutsgruppen wurde eine
quantitative Sozialhilfesondererhebung sowie eine qualitative Erhebung von Deutungs- und
Bewältigungsmustern durchgeführt.14
Die Auswertung der Daten der SOEP zeigt, daß im Untersuchungszeitraum 30 % der
Bevölkerung mindestens einmal von Armut betroffen waren, wobei dies überwiegend
kurzfristige Armutsperioden waren. Bezüglich sozio-struktureller Merkmale kristallisierten sich
Frauen, ältere Menschen, Arbeitslose, gering Qualifizierte, getrennt Lebende und größere
Familien als besondere Problemgruppen heraus. Weiterhin wurde nachgewiesen, daß
Unterversorgungslagen oftmals mit subjektiver Unzufriedenheit hinsichtlich des eigenen
Gesundheitszustands einhergingen.
In der Sozialhilfesonderuntersuchung ergab sich, daß bei Personen über 60 Jahre
unzureichende Versicherungs- bzw. Versorgungsansprüche die Hauptursache von Armut
darstellte. Bei Personen im erwerbsfähigen Alter dominierte Arbeitslosigkeit als Hauptgrund
des Sozialhilfebezugs, wobei hier Männer öfter als Frauen betroffen waren. Für ein Viertel der
betroffenen Frauen stellte der Ausfall des Ernährers die Hauptursache dar. Hinsichtlich des
Schulabschlusses und des Berufsausbildungsabschlusses ist festzustellen, daß mit
abnehmendem Niveau der Sozialhilfebezug stieg. Bei der zeitlichen Erfassung des
Sozialhilfebezugs ergab sich, daß die Langzeitbezieher insbesondere aus Ehepaaren und
Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern bestanden.
Die qualitative Erhebung ergab, daß die Bewältigung von Einkommensarmut und anderen
Unterversorgungslagen abhängig war von Faktoren wie Alter, Geschlecht, Familienstand und
Bildungsstatus. Hiervon wurde auch die Verhaltensstrategie der Betroffenen beeinflußt.
1.5 Armutsstudien in Deutschland
91
Durch die Studie ist es gelungen, ein zeitnahes und zugleich differenziertes Bild von Armut in
den alten und neuen Bundesländern aufzuzeigen. Neben der Beachtung dynamischer
Aspekte orientierte sich die Studie an einem pragmatisch integrierten Ressourcen- und
Lebenlagenkonzept. In der Sozialhilfesonderuntersuchung wurde versucht, Bedingungen
aufzuzeigen, die Einfluß auf die subjektive Betroffenheit von Armut haben. In diesem
Zusammenhang wurde versucht, die persönlichen Deutungs- und Verarbeitungsmuster
herauszufinden. Nachteilig war, daß verdeckte Armut nicht berücksichtigt wurde.
1.5.4 Dynamische Armutsuntersuchungen
Nach Annahme der konventionellen Forschung ist Armut zumeist der Endzustand sozialer
Abstiegskarrieren, die von einer Eigendynamik sozialer Deprivationen sowie häufig auch von
Interventionen wohlfahrtsstaatlicher Instanzen angetrieben werden. Diese Aussagen wurden
jedoch durch eine neue Forschungsrichtung, die Längsschnittdaten berücksichtigt,
relativiert.15 Die zunehmende Zahl von Langzeitarbeitslosen führte in den 80er Jahren dazu,
daß die Diskussion um die Folgen von Armut und Arbeitslosigkeit sich am Langzeitfall
orientierte. Überwiegend wurde Armut mit Langzeitarmut gleichgesetzt. 16 Im Gegensatz zu
der statischen Betrachtung wählt die dynamische Armutsforschung als Bezugseinheit
einzelne Lebensphasen der Individuen. Danach wird Armut nicht als Merkmal von Schichten,
Bevölkerungssegmenten oder Personen angesehen, sondern als eine mehr oder weniger
lange Episode im Leben von Menschen.17
Im Rahmen der konventionellen Forschung wurde die Dauer der Armutsbetroffenheit nur am
Rande behandelt, da andere Fragestellungen als wichtiger erachtet wurden. In den
Untersuchungen, die Ergebnisse zur Dauer des Hilfebezugs enthalten, wurde Armut i.d.R. im
Querschnitt zu einem Stichtag gemessen, was den Nachteil hat, daß Bewegungen in die
Armut oder aus ihr heraus nicht sichtbar werden. Eine biographische Längsschnittperspektive
führt dagegen zu einem erweiterten, dynamischen Kausalitätsbegriff. Bei der Betrachtung der
Ursachen, die in die Armut führen, wird deutlich, daß sich die Ursachen während des Weges
durch die Armut ändern können, und daß der Weg aus der Armut nicht immer mit der
Aufhebung der Ursachen verbunden ist, die in die Armut führten.18
1.5.4.1 Sozioökomisches Panel
Voraussetzung für eine empirische Umsetzung sind geeignete Längsschnittdaten, wie sie im
Rahmen des SOEP zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Erhebung werden seit 1984
1.5 Armutsstudien in Deutschland
92
jährlich etwa 5.000 Haushalte zu unterschiedlichen sozio-ökonomischen Themen befragt.19
Bei der Auswertung des SOEP stand die Betroffenheit von Armut innerhalb eines bestimmten
Zeitraums sowie die Analyse der Mobilität zwischen verschiedenen Einkommenspositionen
im Mittelpunkt. Die Dauer einzelner Armutsperioden wurde dagegen vernachlässigt. In der
Untersuchung wurde davon ausgegangen, daß Personen, die im gesamten
Beobachtungszeitraum höchstens in zwei Jahren von Armut betroffen waren, zu den
Kurzzeitarmen zählen; fielen sie über einen längeren Teil des Untersuchungszeitraums unter
die Armutsgrenze, so zählten sie zu den Langzeitarmen.20
Längsschnittanalysen weisen einen hohen Anteil von Personen aus, die im
Untersuchungszeitraum mindestens einmal arm waren.21 Habich und Headey (1991) führten
vor diesem Hintergrund eine Untersuchung über die Längsschnittergebnisse des SOEP von
1984 bis 1989 durch. In ihrer Studie orientierten sie sich an der relativen Einkommensarmut.
Sie stellten fest, daß die Armutsquote, die im Zeitraum von 1984 bis 1989 nahezu konstant
war, durchschnittlich 11 % betrug. Weiterhin zeigte sich, daß 75 % der Gesamtbevölkerung
im angegebenen Zeitraum niemals arm waren, und daß 15 % nur kurzfristig, d.h. höchstens
für zwei Jahre unter der Armutsgrenze, lagen. Demnach waren 10 % längerfristig oder
häufiger als zweimal arm, und 3 % waren über den gesamten Untersuchungszeitraum von
Armut betroffen.22 Zu einem vergleichbarem Ergebnis kam Sopp (1994), der in seiner
Untersuchung das SOEP (West) in sechs Einkommensgruppen aufteilte. Bei der Analyse
ergab sich, daß 44 % derjenigen, die sich 1984 im untersten Sextil befanden, 1990 immer
noch oder wieder dort zu finden waren. Die Untersuchung zeigte auf, daß mehr als der Hälfte
der untersuchten Personen ein kurzfristiger Aufstieg in eine bessere Einkommensposition
gelungen war.23
Busch-Geertsema und Ruhstrat (1992) wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß ein
Ergebnis, das zwischen 10- und 20 % der Haushalte der alten Bundesrepublik in einem
Zeitraum von sechs Jahren während mindestens drei Jahren als arm ausweist, auch als
Bestätigung der Annahme einer hohen Zahl von Langzeitarmen beurteilt werden kann.
Folglich spiegelt sich im Ergebnis der Studie nicht eine falsche Annahme des Anteils der
Langzeitbezieher wider, sondern eine hohe Fluktuation, von der ein unerwartet hoher Anteil
der betroffenen Bevölkerung tangiert ist. Die beiden Autoren wiesen auch darauf hin, daß das
quantitative Ausmaß von Langzeitarmut sich noch höher darstellen würde, wenn Personen in
stationären Einrichtungen, wie Nichtseßhafte, Strafentlassene, psychisch Kranke etc.,
entsprechend repräsentiert gewesen wären.24
1.5 Armutsstudien in Deutschland
93
Resümierend läßt sich feststellen, daß die Ergebnisse des SOEP auf eine hohe Fluktuation
der Armutsbevölkerung innerhalb des Untersuchungszeitraum hindeuten. Es bestand jedoch
ein „Bodensatz“, dem es nicht gelang, dauerhaft in eine sichere Einkommensposition zu
gelangen, was zu mehrfachen Armutsepisoden oder mehrfachem Sozialhilfebezug führen
kann.25 Weiterhin gilt es zu beachten, daß viele betroffene Personen auch in „armutsfreien“
Jahren im „Umfeld“ von Sozialhilfe und Armut verbleiben, da es i.d.R. nur zu einer
geringfügigen Verbesserung des Einkommensniveaus kommt.26
1.5.4.2 Bielefelder Sozialhilfestatistik
Im Jahr 1989 entstand das Projekt „Verbleib in Sozialhilfe“ in Kooperation zwischen der
Universität und der Stadt Bielefeld. In diesem Zusammenhang wurde die Bielefelder
Datenbank „Sozialhilfe-Statistik“ entwickelt, mit der es möglich ist, Zugänge, Abgänge und
Bestände systematisch voneinander zu trennen und Verlaufsprozesse einzelner
Bedarfsgemeinschaften zu rekonstruieren. Mit dieser Methode ist es möglich, wachsende,
konstante und abnehmende Teilgruppen der Sozialhilfeempfänger zu identifizieren.27
Neben der Dauer des Bezugs wurde auch die Ursache, die zum Sozialhilfebezug geführt hat,
erfaßt. Die Analyse verschiedener Ursachengruppen ergab innerhalb dieser Teilgruppen eine
unterschiedliche Fluktuation. Die Ursachengruppe unzureichende Versorgungsansprüche
zeichnete sich durch ein hohes Maß an Konstanz mit geringen Zu- und Abflüssen aus, womit
sie eine verfestigte Teilgruppe der Bielefelder Sozialhilfeempfänger darstellte. Die
Ursachengruppe Arbeitslosigkeit wies dagegen wesentlich höhere Zu- und Abgänge auf.28
In allen Teilgruppen bestand Fluktuation, wobei ein bestimmter Personenkreis dauerhaft
Sozialhilfe bezog. Dies spiegelt sich in der unterschiedlichen Bezugsdauer wider. Im Jahr
1987 hatten mehr als ein Drittel aller Abgänger weniger als ein Jahr Sozialhilfe bezogen
(gegenüber 29 % im Bestand), wohingegen ungefähr ein Viertel aller Fälle im Bestand mehr
als fünf Jahre Sozialhilfe bezogen hatten (gegenüber 3 % bei den Abgängern).
Die Dynamik des Zu- und Abgangsprozesses in die und aus der Sozialhilfe wird durch die
Betrachtung der Entwicklung des Kurzzeitbezugs dokumentiert. Im Zeitraum 1977 bis 1980
betrug der mittlere Sozialhilfebezug eines Arbeitslosen ca. 35 Monate. Im Jahre 1989/1990
betrug die erwartete mittlere Bezugsdauer für einen in die Sozialhilfe eingetretenen
Arbeitslosen etwa 13 Monate.29 Die Ergebnisse der Bielefelder Studie zeigen, daß sich die
Bewegungen in die Sozialhilfe und aus ihr heraus beschleunigt haben. Da die gesamte
Zeitdauer vom erstmaligen bis zum letztmaligen Sozialhilfebezug erfaßt wurde, ist es
1.5 Armutsstudien in Deutschland
94
weitgehend auszuschließen, daß es sich hierbei immer wieder um den gleichen
Personenkreis handelte.30
1.5.4.3 Bremer Längsschnittstudie
Die wohl bedeutendste Längsschnittstudie ist die Bremer 10 %-Längsschnitt-Stichprobe von
Sozialhilfeakten (LSA). Die LSA wird seit 1987 vom Zentrum für Sozialpolitik der Universität
Bremen (ZeS) und dem Sonderforschungsbereich (Sfb) 186 „Statuspassagen und
Risikolagen im Lebensverlauf“ in Zusammenarbeit mit der Bremer Landesregierung erhoben.
Innerhalb der LSA wurde als Sonderfall eine Kohorte von erfolgreichen Neuantragstellern auf
Sozialhilfe aus dem Jahre 1983 (586 Fälle) gezogen, was den Vorteil hatte, daß alle
Antragsteller ungefähr gleiche gesamtgesellschaftliche und administrative
Ausgangspositionen besaßen. Desweiteren wurde die 10 %-Stichprobe um alle Neuzugänge
ergänzt, so daß sie im Jahr 1995 etwa 12.000 Akten umfaßte und jährlich um etwa 1.000
Akten zunimmt.31
Anhand der Aktendaten konnten die verschiedenen Sozialhilfeverläufe rekonstruiert werden.
Dabei war es möglich, alle Typen von Kurzzeitbeziehern sowie die Dauer einzelner oder
mehrfacher Sozialhilfeepisoden zu erfassen. Da einige Lebensbereiche in den Akten nur sehr
schlecht dokumentiert waren, insbesondere die genauen Wege in die und aus der Sozialhilfe,
wurden die Aktendaten um eine qualitative Datenquelle ergänzt. Unterstützend wurden im
Projekt „Sozialhilfekarrieren“32 offene Interviews mit Hilfeempfängern durchgeführt, die sowohl
problemzentrierte als auch narrative Elemente enthielten.33
Die Ergebnisse der Bremer Studie stellen die Sichtweise der herkömmlichen
Armutsforschung, die sich auf sozialstrukturelle Typen konzentriert hat, wie beispielsweise
Arbeitslose, Alleinerziehende oder alte Menschen, die oftmals dem Zeittyp der Langzeitarmut
zugeordnet werden, in Frage. Es stellt sich heraus, daß Zeittypen und sozialstrukturelle
Typen nur bedingt einander entsprachen, wobei jedoch einige Gruppen, wie Alleinerziehende
oder ältere Personen, überproportional von kontinuierlichem Langzeitbezug betroffen waren.
Kurze Sozialhilfeepisoden wurden größtenteils durch Warten auf vorrangige Leistungen
ausgelöst. Neben der Ausbildung, waren familiäre Ursachen, wie Scheidung oder Geburt
eines Kindes, wie auch Zuwanderung und insbesondere Arbeitslosigkeit Indikatoren für
Kurzzeitbezug. Danach scheint Arbeitslosigkeit entgegen der herrschenden Meinung weniger
1.5 Armutsstudien in Deutschland
95
als allgemein angenommen mit dem Risiko von langfristiger Armut verbunden. Vielmehr
übernahm die Sozialhilfe hier eine Überbrückungsfunktion.
Busch-Geertsema und Ruhstrat (1992) wiesen auf die Gefahr hin, daß die Ergebnisse der
Bremer Studie unkritisch übernommen werden. Es ist erforderlich, die zugrundeliegenden
Methoden und die Aussagekraft von Längsschnittanalysen zu berücksichtigen. Bei einer
Querschnittsanalyse besteht die Möglichkeit, den Anteil von Kurzzeitbeziehern von Sozialhilfe
zu unterschätzen, da diese zum Zeitpunkt der Untersuchung teilweise schon wieder aus dem
Bezug ausgeschieden sind. Bei der Längsschnittanalyse ergibt sich der gegenteilige Effekt.
Langzeitbezieher summieren sich über den Untersuchungszeitraum zu einem wesentlichen
Anteil der Sozialhilfeempfänger auf. Dieser „Kumulationseffekt“ von Langzeitarmen kann zu
zwei Ergebnissen führen. Zum einen, daß von einer Antragskohorte nur ein geringer Teil als
Langzeitsozialhilfebezieher ausgewiesen wird und zum anderen, daß in der
Gesamtpopulation eines Jahres ein hoher Anteil von Langzeitbeziehern festzustellen ist.34
Ein weiterer Kritikpunkt an der Bremer Studie besteht darin, daß die Personen, die
ausschließlich HBL erhalten haben, nicht berücksichtigt wurden.35 Die selektive Betrachtung
einer Jahrgangskohorte führt zu einem verengtem Blickwinkel. Eine die Fallstudie
übergreifende Repräsentativität der Ergebnisse ist aufgrund der zeitlichen (Schwerpunkt:
80er Jahre) und räumlichen (Bremen) Begrenzung nicht gegeben. Aufgrund dieser Probleme
sind Verallgemeinerungen aus den Ergebnissen nicht ohne weiteres möglich.36 Festzustellen
ist jedoch, daß wichtige Befunde der Bremer Studie mit Ergebnissen anderer Studien, wie
z.B. der Bielefelder-Sozialhilfestatistik oder den SOEP-Analysen, im Einklang stehen.
1.5.4.4 Zusammenfassung und Kritik der dynamischen Armutsuntersuchungen
Die Analyse des SOEP zeigt für den Untersuchungszeitraum eine hohe Fluktuation der
Armutsbevölkerung, wobei aber bestimmte Personengruppen dauerhaft auf Sozialhilfe
angewiesen waren. Diese Ergebnisse stimmen mit der Bielefelder Studie überein, nach der
die Anzahl der Sozialhilfeempfänger anstieg, die durchschnittliche Dauer jedoch gesunken ist.
Dies läßt vermuten, daß sich die Bewegungen in die Sozialhilfe und aus ihr heraus
beschleunigt haben. Innerhalb der Bielefelder Sozialhilfestatistik kristallisierten sich drei
besondere Problemgruppen heraus: die Langzeitarbeitslosen ohne AFG-Leistungen, ältere
Menschen mit unzureichenden Versicherungs- und Versorgungsansprüchen sowie
Alleinerziehende mit häuslicher Bindung durch Kinder.
1.5 Armutsstudien in Deutschland
96
In der Bremer Studie stellte sich ein hoher Anteil kurzer Verweildauer im Sozialhilfebezug
heraus. Insgesamt haben 57 % der Bedarfsgemeinschaften, die in Bremen 1983 erstmalig
Sozialhilfe bekommen haben, im Median diese nicht länger als vier Monate bezogen. Es
waren 14 % aller untersuchten Fälle Langzeitbezieher mit einer mittleren Verweildauer von 63
Monaten. Anhand einer Stichprobe der Bremer Sozialhilfeakten ergab sich, daß 40 % der
Kurzzeitfälle auf Zahlungen von anderen Stellen warteten. Bei Langzeitfällen waren familiäre
Gründe mit 32 % die häufigste Ursache, wobei sich überwiegend Frauen in dieser Gruppe
finden, die wegen Erziehungstätigkeit, Trennung, Scheidung oder zu geringen Unterhalts
Sozialhilfe bezogen.37
In der Bremer Studie wurde deutlich, daß Personen mit zunehmendem Alter sowie
Alleinerziehende und kinderreiche Familien relativ geringere Chancen zum Ausstieg aus der
Sozialhilfe haben. Kurze Sozialhilfeepisoden waren bei den Ursachen Warten auf vorrangige
Leistungen und Arbeitslosigkeit festzustellen. Entgegen der vorherrschenden Auffassung war
Arbeitslosigkeit eher der wesentliche Grund für Kurzzeitbezug und nicht für Langzeitbezug.
Bei den Wartefällen ist festzustellen, daß diese teilweise administrativ verursacht waren.
Die dynamische Armutsforschung hat durch den Perspektivwechsel von der Querschnitts-
zur Längsschnittsanalyse eine Erweiterung der Armutsforschung herbeigeführt. Neben
strukturellen Ursachen wurden auch individuelle Faktoren berücksichtigt. Dies führte dazu,
daß nicht sozialstrukturelle Typen wie Arme Alte, Alleinerziehende etc. herausgestellt wurden,
sondern in der Zeitdimension Langzeitfälle und Kurzzeitfälle. Durch diese Vorgehensweise ist
ein differenziertes Bild einer heterogenen Armutsbevölkerung entstanden.38
Ein methodischer Nachteil der dynamischen Armutsforschung liegt darin, Armut mit
Sozialhilfebezug gleichzusetzen. Gemessen an der Armutsanalyse anhand des
Ressourcenansatzes oder des Lebenslagenansatzes stellt dies eine unvollständige
Beschreibung dar. Auch wurde die hohe Dunkelziffer derjenigen Hilfeberechtigten, die keinen
Antrag stellten, nicht berücksichtigt. Randgruppen wie Obdachlose und Nichtseßhafte blieben
unberücksichtigt.
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
87
2 Theoretische und empirische Analysen armutsverursachender Faktoren
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
Im Vergleich zur Bestimmung absoluter Ursachen kommen bei einem relativen Armutsbegriff
zahlreiche materielle und immaterielle Ursachenbestimmungen hinzu. Eine umfassende
Ursachenanalyse muß sowohl das Wirtschaftssystem als auch politische Prozesse
berücksichtigen, die im Bereich der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Arbeitsmarkt- und
Sozialordnung, entstehen.1 Ein solcher Erklärungsansatz umfaßt verschiedene
Einflußfaktoren, wie z.B. die konjunkturelle Lage, das vorhandene System der sozialen
Sicherung, die gesellschaftlichen Normen und Prozesse, die Definition von abweichendem
Verhalten sowie die Umsetzung solcher Normen durch Sozialverwaltung,
Wohlfahrtsverbände und Arbeitgeber. Ferner spielen Faktoren wie berufliche Qualifikation, die
Biographie von Armen sowie die im Sozialisationsprozeß entstandenen Verhaltensmuster
von Armen eine Rolle.2
Da eine allgemeingültige, vollständige und konsistente Bedingungsanalyse, die umfassend
von der partiellen Mikro- bis zur Makroebene der Komplexität armutsverursachender Faktoren
gerecht wird, nicht existiert, sind Ursachenanalysen ganz überweigend zu den pragmatischen
Ansätzen zu zählen, die unterschiedliche Problemfelder analysieren, ohne einen
umfassenden theoretischen Bezug herzustellen der eine Theorie zum Armutsphänomen
anbietet.
Innerhalb dieser Arbeit wird im weiteren die Konstitution der Einkommensarmut fokussiert.
Bei dieser Armutsform existiert eine Vielzahl von Ursachen, die unmittelbar für einen
Armutszustand verantwortlich sind. Im Mittelpunkt stehen hier Mängel in der Funktion des
Arbeitsmarktes sowie des sozialen Sicherungssystems, die vor allem zur Erklärung
kurzfristiger Armutsperioden beitragen. Personen sind von Einkommensarmut betroffen,
wenn bei ihnen folgende drei Bedingungen kumulativ zutreffen3:
I. Sie erzielen kein ausreichendes Markteinkommen (Primäreinkommen) aus eigener
Arbeitsleistung oder aus Vermögensbesitz, oder die institutionell bedingten Abzüge
vom Markteinkommen in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind zu
hoch;
II. Sie erhalten keine ausreichenden privaten Transfers von anderen
Familienmitgliedern oder müssen zuviel an andere Familienmitglieder abgeben;
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
88
III. Sie beziehen keine ausreichenden öffentlichen Transfers im Rahmen des Systems
der sozialen Sicherung.
Diese drei Punkte lassen sich in einer weitergehenden Analyse vertiefen. Daß ein
unzureichendes Primäreinkommen nicht unbedingt mit Einkommensarmut gleichzusetzen
ist, liegt an verschiedenen intervenierenden Einflußfaktoren. Einen Einfluß üben hierbei die
unter Punkt zwei aufgeführten privaten Transferbeziehungen aus, bei denen zwei Ebenen zu
unterscheiden sind. Zum einen gibt es die institutionelle Ebene, auf der die Unterhaltsrechte
und -pflichten zwischen Familienmitgliedern festgelegt sind und zum anderen die faktische
Ebene, die die tatsächlich fließenden Unterhaltszahlungen bzw. Transfers charakterisiert.
Insbesondere auf der institutionellen Ebene ist der Einfluß der Rechtspolitik, als
systembedingter Faktor, offensichtlich. Die Armutsbetroffenheit ist hierbei um so größer, je
enger der Kreis der gegenseitig Unterhaltsverpflichteten gezogen und je geringer das
Ausmaß der Unterhaltsverpflichtung festgelegt wird. Auf der zweiten Ebene besteht ein
indirekter Einfluß, in der Form, daß die rechtlichen Grundlagen wesentlichen Einfluß auf die
erfolgreiche Durchsetzung der Unterhaltsverpflichtungen haben. Folglich läßt sich Armut auch
als Korrelat der Rechtspolitik verstehen.4
Bei einer Analyse des dritten Punktes ist festzustellen, daß die Zielsetzung der sozialen
Sicherung außerhalb der Sozialhilfe darin besteht, über Transfers Armut zu vermeiden. Daher
ist auf dieser Analysestufe Armut mit Sozialhilfebedürftigkeit gleichzusetzen.
Armutsverursachende Gründe liegen folglich in unzureichender Definition von Umständen, bei
deren Eintritt Sozialleistungen gewährt werden sowie in der ungenügenden Ausgestaltung
und Bemessung von Sozialleistungen in den einzelnen sozialen Sicherungssystemen.
Folgende Problembereiche sind hierbei zu berücksichtigen5:
l Die sozialen Sicherungssysteme sind einseitig konzentriert auf abhängig Beschäftigte und
sie vernachlässigen Selbständige, Hausfrauen und Ein-Elternteil- Familien.
l Die Abhängigkeit der Höhe der monetären Transfers von der Höhe und der Dauer des
vorangegangenen Erwerbseinkommens impliziert die Möglichkeit, daß ehemalige
Niedriglohnempfänger oder Personen mit geringen Anwartschaftszeiten trotz dieser
Leistungen unter die Sozialhilfeschwelle abrutschen.
l Da monetäre Transfers unabhängig davon, ob der Grund, der zur
Inanspruchnahme geführt hat, noch besteht, zeitlich beschränkt sind, ist es möglich, daß
bei anhaltender Dauer der Situation die betreffenden Leistungsempfänger nach Ablauf
der Leistungsgewährung unter die Armutsgrenze fallen.
l Das soziale Sicherungssystem deckt z.B. Rehabilitationsbedürftigkeit oder Invalidität nicht
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
89
hinreichend ab.
l Die Höhe des Kinderlastenausgleichs ist unzureichend. Damit besteht für Familien mit
geringem Einkommen die Gefahr, mit zunehmender Kinderzahl unter die Armutsgrenze
zu fallen.
Diese Faktoren verdeutlichen, daß verschiedene situative Gruppen durch das Netz der
sozialen Sicherung fallen können und somit sozialhilfebedürftig werden. Aus diesem Grund ist
Armut, wenn sie im Sinn von Sozialhilfebedürftigkeit verstanden wird, auch ein Korrelat des
sozialen Sicherungssystems.6
Zu beachten ist, daß die Struktur einer Armutspopulation nicht mit den Ursachen der Armut
gleichzusetzen ist. Folglich sind Merkmale, die charakteristisch für eine Armutspopulation
sind, nicht generell als Armut hervorrufende Eigenschaften zu interpretieren, sondern
vielmehr als Merkmale, die möglicherweise durch die Armut selbst bedingt werden. So muß
z.B. niedrige Bildung, Alleinerzieherstatus oder abweichendes Verhalten, wie z.B.
Drogenabhängigkeit, nicht zwingend eine Ursache für Armut sein, sondern diese Faktoren
können ebenso Ergebnisse eines Lebens in Armut sein.7
Armut entsteht im System gesellschaftlicher Rahmenbedingungen und als
Begleiterscheinung kurz- und langfristiger gesellschaftlicher Entwicklungen. Hauser et al.
(1981) machten auf den Gesamtkontext in der (west-) deutschen Gesellschaft aufmerksam,
also das überwiegend marktwirtschaftlich orientierte Wirtschaftssystem der Bundesrepublik,
welches mit einer starken sozialpolitischen Komponente ausgestattet ist.8 Sie bemerkten
dabei auch, daß dieser Kontext bei einer umfassenden Ursachenanalyse der Armut
mitzubehandeln ist, beschränkten sich jedoch auf das Aufzeigen der Ergebnisse, sofern sie
für das Fortbestehen des Armutsproblems in der Bundesrepublik bedeutsam sind.9
Schmolling (1994) faßte die auf Armut einwirkenden gesellschaftlichen Faktoren
folgendermaßen zusammen10:
Abbildung 2.1.a: Das gesellschaftliche Umfeld der Armut.
Armut
Arbeitsmarkt Soziale Sicherung
Wirtschaft Politik
bewirkt
vermindert
Wirtschaftspolitik
Sozialpolitik
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
90
Die Bundesrepublik ist als Erwerbsgesellschaft zu kennzeichnen, in der dem Arbeitsmarkt
eine besondere Bedeutung zukommt. Der Stellenwert des Berufslebens führt zu einer hohen
Bedeutung der Berufsausbildung, die wesentlichen Einfluß auf das Verarmungsrisiko hat. Ist
ein Teil der Bevölkerung von Arbeitslosigkeit betroffen, hängt es vom System der sozialen
Sicherung ab, ob es zur Verarmung kommt.11
Das Politiksystem bildet ein gesellschaftliches Teilsystem wie andere auch, wobei das
Interesse an der eigenen Konstanz Vorrang hat. Das Politiksystem hat damit soziologisch
betrachtet a priori nicht ohne weiteres ein Interesse daran, die vielfältigen Belastungen der
Sozialhilfeempfänger abzubauen.12 Armutsvorbeugende und -verhindernde Konzepte können
somit nur bedingt umgesetzt werden, abhängig von ihrem politischem Druckpotential. Die
Wirtschaftslage beeinflußt das Armutsausmaß, indem sie die Mittel zur Finanzierung
notwendiger politischer Maßnamen beeinflußt sowie die quantitative und qualitative Nachfrage
an Arbeitskräften mitbestimmt. Die exportabhängige deutsche Wirtschaft ist gegenüber
exogenen Faktoren, wie z.B. den weltwirtschaftlichen Entwicklungen, besonders sensibel.13
Sidler (1989) fokussierte in seiner Betrachtung das Verteilungssystem, wobei er die
Dominanz der wirtschafts- oder produktionsgebundenen Verteilung betonte. Armut konstituiert
sich danach als abgegrenztes Extrem ungleicher Verteilung materieller Güter. Dieses
Problem ist wiederum nur ein Teilaspekt der Frage nach sozialer Ungleichheit überhaupt.14 In
dieser Makrobetrachtung ist Armut unter sozialanthropologischen und allgemein-
soziologischen Aspekten zu anlysieren. Damit sind Problemfelder angesprochen, die in den
verschiedenen theoretischen Ansätzen i.d.R. nur gestreift werden.15
Auf die Bedeutsamkeit des sozial-räumlichen Kontextes, in dem eigene und fremde Armut
erlebt, bewertet und verarbeitet wird, wiesen Alisch und Dangschat (1993) hin. Die Autoren
nahmen eine zunehmende Konzentration von Armut in Großstädten an, insbesondere eine
räumliche Ballung in bestimmten städtischen Teilgebieten. Dabei bestimmt die regionale
Entwicklung der Arbeitsmärkte, ob die jeweilige Stadtregion zu den „Gewinnern“ oder zu den
„Verlierern“ gehört. Die „Gewinner“ („Verlierer“) zeichnen sich durch niedrige (hohe)
Bildung / Ausbildung
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
91
Arbeitslosenraten, moderne (veraltete) Wirtschaftsstrukturen, hohe (niedrige) Raten der
Wertschöpfung etc. aus. Diese Entwicklung führt zu einer stärkeren Belastung der
Kommunen mit Sozialausgaben, was dazu führt, daß Armut nicht angemessen
wahrgenommen und bekämpft wird, da sie nur als Kostenfaktor gesehen wird.16
Eine differenzierte Erklärung konkreter Armutslagen ermöglicht das Karrieremodell, das von
Kortmann (1986) schematisch skizziert wurde. Das Modell macht deutlich, daß
Unterversorgung ein Ergebnis abgelaufener und ablaufender Interaktionen zwischen „Armen“
und „Normalen“ ist. Den Ausgangspunkt bilden die Handlungen des Armen. Zeigt der Arme
dabei abweichendes Verhalten, so reagieren die „Normalen“ durch Ausschluß aus der
Verteilung.
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
92
Abbildung 2.1.b: Grundmodell der Perpetuierung von Armut - Armut in unterschiedlichen
Lebenssegmenten.
Vgl. Kortmann, K. (1986). Blätter der Wohlfahrtspflege, 11/86, S. 259.
Nach einer bestimmten „marktradikalen“ Auffassung benötigt jede Wirtschaftsgesellschaft zur
Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit die Existenz armer Menschen.17 Dies folgte
daraus, daß eine Leistungsgesellschaft gekennzeichnet sei durch das Gegenüber der
leistenden Gruppe, die an der Fülle gesellschaftlicher Chancen teilnimmt, und der nicht
leistenden Gruppe, die daran nur begrenzt partizipiert, entsprechend dem Motto: „ohne Moos -
nix los“18. Aus dieser Konfrontation resultiere eine Leistungsmotivation bei jenen Gruppen, die
eine gesellschaftliche Leistung erbringen und ein Leistungsanreiz innerhalb der (noch) nicht
leistenden Gruppen.19 Aus sozialdarwinistischer Sicht wird Armut als verdientes Resultat der
Untüchtigkeit und Leistungsschwäche des armen Menschen gedeutet. Demnach setzen sich
im konkurrierenden Verhalten um Ansehen und Reichtum die Besten durch, während die
Schwächsten auf der Strecke bleiben.20
Eine weitere Deutung zielt auf die Disziplinierungsfunktion von Armen. Diese hätten Einfluß
auf Nichtarme bzw. Leistende, in dem Armut als abschreckend wahrgenommen werde.
Daraus folge die Bereitschaft, den Anforderungen einer Erwerbstätigkeit standzuhalten, da
andernfalls die Gefahr bestehe, zu den Armen zu gehören. Armut als sichtbare Realität
fördert demnach die funktionstüchtige Gesellschaft.21 Durch die Angst vor dem persönlichen
Versagen werde die Produktivität der Volkswirtschaft verbessert und dies sei daher aus Sicht
BildungStatus
der Eltern
Familiäre
Situation
Stellung im
Erwerbs-
einkommen
Wohnen
Partizipation
Alters-
einkommen
Gesundheit
Lebens-
erwartung
2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
93
der allgemeinen Wohlfahrt in Kauf zu nehmen.22 Eine solche Sichtweise verweist auf
Vertrauen in die Marktwirtschaft als hinreichendes Armutsbekämpfungsinstrument.23
Bei einer „marktradikalen“ Einstellung werden keine Anstrengungen unternommen, um die
sozialpolitische Armut zu überwinden, vielmehr gilt sie als ein funktional nützlicher und
notwendiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Simmel sah die Umsetzung dieser Auffassung
darin gegeben, daß „... Armenpflege ... nicht einmal der Tendenz nach die Differenzierung der
Gesellschaft in Arme und Reiche aufheben will“24. Die Reduzierung von Armut auf
individuelles Versagen rechtfertigt Elend als notwendige Kehrseite des Wohlstandes, was zur
Verfestigung der Armut führt. Die Notwendigkeit zur Veränderung von Strukturen, die als
Daueraufgabe demokratischer und dynamischer Gesellschaften anzusehen ist, wird dabei
übersehen und verdrängt.25 Die Weltwirtschaftspolitik, die Einfluß auf das Wohlstandsgefälle
hat, induziert weltweite Armutswanderungen, womit die Armutsproblematik in den reichen
Ländern weiter verschärft wird. Auch für die deutsche Gesellschaft stellt dies gegenwärtig ein
Problem dar.26
Im aktuellen Strukturwandel der Armut kristallisieren sich drei Aspekte heraus. Erstens
existiert eine soziale Spaltung. Trotz der bestehenden Fluktuation ist es durch den
allgemeinen Anstieg von Armut naheliegend, daß die Anzahl von Langzeitfällen steigt.
Zweitens vollzieht sich eine Entgrenzung von Armut. Damit ist die vorübergehende
Betroffenheit von Armut auch bei Personen gemeint, die nicht zu den traditionellen
Randschichten gehören. Drittens ist eine Pluralisierung von Abspaltungs- und Konfliktlinien zu
konstatieren, was sich an sozialstrukturellen Merkmalen feststellen läßt. So ist z.B. die
Gruppe der Arbeitslosen von ökonomischen Ungleichheiten betroffen, und bei
alleinerziehenden Frauen sind Wandelungen familialer Lebensformen und Lebensziele sowie
sozialpolitische Regelungen für Armutsbetroffenheit verantwortlich.27
Der Arbeitsmarkt spielt mit den ihm immanenten Mechanismen der Produktion und
Reproduktion sozialer Ungleichheit eine wichtige Rolle. Zudem ist der Wandel sozio-
struktureller Merkmale zu berücksichtigen. Diese sind im Kontext mit dem sozialen
Sicherungssystem zu sehen, das einen weiteren Sektor von ungleichheits(re)produzierenden
Effekten darstellt. Die empirischen Ergebnisse legen es nahe, daß diese beiden
ungleichheitsrelevanten Bedingungszusammenhänge für die gegenwärtige Armutssituation in
Deutschland in erster Linie verantwortlich sind. Aus diesem Grund werden im Anschluß die
ungleichheitsrelevanten Wirkungen des Arbeitsmarktes und des sozialen Sicherungssystems
herausgearbeitet.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
94
2.2 Armut und Arbeitslosigkeit
2.2.1 Einleitendes
In Kapitel 1.5 wurde gezeigt, daß Arbeitslosigkeit die zentrale Ursache für Armut war. Für ein
Verständnis des Phänomens Arbeitslosigkeit ist es notwendig, den Begriff der ‘Arbeit’ zu
erläutern. Etymologisch beschreibt Arbeit Mühsal bzw. Unlust sowie schmerzverursachende
körperliche Anstrengung. Diese abwertende Einschätzung der Arbeit beruht auf der
Zwanghaftigkeit der Arbeit, die durch die biologische Abhängigkeit des Menschen von der
Natur gegeben ist. Historisch hat sich ein Verständnis von Arbeit als eines zentralen
Lebenswertes entwickelt. Der Zwangscharakter der Arbeit wird weniger betont, zugunsten der
Ansicht, Arbeit als Möglichkeit zur Selbstverwirklichung zu verstehen.1
Arbeit ist allgemein als zielgerichtete Tätigkeit zur Befriedigung materieller, seelischer oder
geistiger Bedürfnisse zu verstehen. Im engeren Sinn beschreibt Arbeit jede Erwerbstätigkeit
zur Sicherung des Lebensunterhalts, die in selbständiger oder abhängiger Form ausgeübt
wird. Oftmals wird auch das Ergebnis der Erwerbstätigkeit als Arbeit bezeichnet, wobei hier
das engere Arbeitsverständnis zugrunde gelegt wird.2
Der Bezug von Einkommen durch Arbeit ist in modernen Gesellschaften ein zentraler Faktor
zur Sicherung der Lebensgrundlage. Ist es aus individuellen oder gesellschaftlichen Gründen
nicht möglich, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, so ist die Existenzsicherung gefährdet.
Die Ablösung des Feudalismus durch marktwirtschaftliche Systeme hat traditionelle
Armutsursachen wie Krankheit und Alter um das Problem der Arbeitslosigkeit erweitert. Erst
durch die Entstehung des Kapitalismus ist die heute vorherrschende „abhängige
Beschäftigung“ entstanden, mit der gleichzeitig auch Beschäftigungslosigkeit im Sinne
heutiger Arbeitslosigkeit zum Problem geworden ist. Im Verlauf der industriellen Entwicklung
in Deutschland ergaben sich verschiedene Phasen hoher Massenarbeitslosigkeit, wie sie
auch seit Mitte der 90er Jahre besteht.
Die Wohnbevölkerung eines Landes läßt sich in Erwerbspersonen und Nicht-
Erwerbspersonen unterteilen. Letztere sind hier ansässige Menschen, die nicht erwerbsfähig
sind, weil sie z.B. zu jung, zu alt oder physisch oder psychisch nicht in der Lage sind, einer
Erwerbstätigkeit nachzugehen. Weiterhin fallen hierunter die Personen, die nicht erwerbswillig
sind, obwohl sie erwerbsfähig sind, weil sie andere Einkünfte beziehen wie z.B.
Kapitaleinkünfte. In diese Kategorie fallen auch „potentielle“ Erwerbspersonen, die nur
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
95
zeitweise nicht erwerbstätig sind, z.B. wegen Umschulung oder Kindererziehung. Diese
Gruppe der Nichterwerbspersonen wird als „stille Reserve“ bezeichnet. Die Erwerbspersonen
bilden den Teil, der fähig und willig ist, einem Erwerb nachzugehen, wobei nicht tatsächlich
alle erwerbstätig sind. Die nichterwerbstätigen Personen in der Erwerbsbevölkerung bilden
die registrierten Arbeitslosen, die Erwerbstätigen sind entweder selbständig oder abhängig
arbeitend.
Laut §101 des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ist jede Person ohne dauerhaftes
Arbeitsverhältnis arbeitslos, die beim Arbeitsamt registriert ist. Gesamtwirtschaftliche
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn die Anzahl der Arbeitslosen die Anzahl der offenen Stellen
übersteigt, bzw. das Arbeitskräftepotential unterausgelastet ist.3 In der Wirtschaftstheorie
dominieren zwei Definitionen. Nach der produktionstheoretischen Definition wird
Arbeitslosigkeit als Unterauslastung des Produktionsfaktors Arbeit verstanden. Die
markttheoretische Definition führt Arbeitslosigkeit auf einen Überschuß des auf dem
Arbeitsmarkt auftretenden Arbeitsangebotes gegenüber der Arbeitsnachfrage zurück. In der
gesellschaftlichen Vorstellung spiegelt Lohnarbeit den typischen Arbeitsbegriff wider. Aus
diesem Grund hat das „normale“ Verständnis von Arbeitslosigkeit Lohnarbeit im Blick.4
Es gibt verschiedene Definitionen der Arbeitslosenquote. Kennzeichnend ist, daß die relative
Unterauslastung des Kräfteangebots angezeigt wird. Die Arbeitslosen werden zu den
Erwerbspersonen (EP= Erwerbstätige plus Arbeitslose) in Beziehung gesetzt, wobei der
Kreis der Erwerbstätigen unterschiedlich abgegrenzt wird. I.d.R. beschränkt man sich auf die
abhängigen zivilen Erwerbstätigen, d.h. auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
(einschließlich Auszubildende), geringfügig Beschäftigte und Beamte (ohne Soldaten). Die
Berechnung der Arbeitslosenquote (auf der Basis der abh. ziv. EP) ergibt sich wie folgt:
registrierteArbeitslose
abh ziv ET Arbeitslose. . +ù 100. Diese Art der Quotenberechnung hat in Deutschland die längste
Tradition. Aus datentechnischen Gründen beziehen sich alle Arbeitslosenquoten von
Regionen und Teilpopulationen bisher stets nur auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen.
Eine alternative Berechnung berücksichtigt alle zivilen Erwerbstätigen (alle ziv. ET), d.h. man
ergänzt die abhängigen zivilen Erwerbstätigen um die nicht-abhängigen, also die
Selbständigen und die mithelfenden Familienangehörigen. Die Berechnung der
Arbeitslosenquote (auf der Basis aller ziv. EP) ergibt sich folgendermaßen:
Arbeitslose
alle ziv ET Arbeitslose +.ù100. Diese Art der Berechnung gilt vielen als analytisch vorzugswürdig. Im
Ausland ist sie gebräuchlicher und deshalb für internationale Vergleiche notwendig.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
96
Bei der Untersuchung von Arbeitslosigkeit und Armut ist festzustellen, daß sich erstere i.d.R.
nur auf einzelne Personen bezieht, während Armut normalerweise die ganze Familie betrifft.
Durch die Arbeitslosigkeit der Haupterwerbsperson einer Familie können mehrere
Familienmitglieder von Armut betroffen sein. Armutslagen, die durch unzureichendes
Markteinkommen aus Arbeitsleistung oder Vermögensbesitz entstehen, sind im Kontext eines
marktwirtschaftlich orientierten Staates zu sehen.
Um einen Anhaltspunkt für wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen zu gewinnen, ist es
sinnvoll festzustellen, daß der Mangel an Arbeitsplätzen sowie niedrige Lohnsätze
systembedingte Determinanten darstellen. Andere Determinanten sind eher auf individuelle
Umstände zurückzuführen, wobei es möglich ist, daß beide Ursachenkomplexe zusammen
wirken. Somit ist individuelle Armut in bezug auf das Primäreinkommen als system- und
individuell bedingtes Korrelat einer Marktwirtschaft anzusehen. Die Ausprägung ist dabei u.a.
abhängig von5:
l der Arbeitsmarktlage allgemein und branchenspezifisch;
l den Wirtschaftskonjunkturen;
l dem als notwendig angesehenen Ausmaß der Lohnsatzdifferenzierung, das zur
Aufrechterhaltung von Arbeits- und Aufstiegsanreizen bestehen soll;
l den Regelungen der zulässigen Einkommenserzielung (z.B. Verbot von Überstunden);
l dem Angebot an Teilzeitbeschäftigung und ähnlichen Arbeitsformen abseits des
„Normalarbeitsverhältnisses“;
l den Möglichkeiten im Bereich der Selbständigen Erwerbstätigkeit.
Diese Faktoren bestimmen nicht allein über Armut, da diese auch durch private oder
staatliche Transfers kompensiert werden kann.6 Besteht für einen Arbeitslosen ein Anspruch
auf Arbeitslosengeld oder -hilfe, so ist Armut im Sinne eines Bezugs von Sozialhilfe
möglicherweise zu vermeiden. Entscheidend ist die Höhe dieser Leistungen.
2.2.2 Zur Empirie der Arbeitslosigkeit
2.2.2.1 Ausmaß der Arbeitslosigkeit
Die offiziell konstatierte Arbeitslosenquote betrug 1950 in der Bundesrepublik Deutschland 7,3
%. Im weiteren Verlauf nahm sie kontinuierlich ab und betrug 1960 etwa 1 %. Mit wenigen
Ausnahmen war dieses Niveau bis 1973 konstant. Durch zwei Rezessionen kam es im
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
97
folgenden zu einem stetigen Anstieg der Arbeitslosenquote, die 1983-1984 auf über 8 %
anstieg. Durch zyklische Erholungsphasen kam es bis 1991 zu einem Rückgang der
Arbeitslosigkeit. Aufgrund der Rezession 1992-1993 stieg die Arbeitslosigkeit erneut an und
erreichte für die BRD einen historischen Höchststand. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit wurde
als kurzfristiges, konjunkturbedingtes Problem angesehen, das keynesianisch zu lösen sei.
Phasen konjunktureller Erholung führten zeitweise zu einem Rückgang der Arbeitslosenquote
um ungefähr 1 bis 2,5 Prozentpunkte, was für einen Ausgleich der langfristigen Entwicklung
unzureichend war.7 Der Sachverständigenrat hat in seinem Jahresgutachten 1994-1995
versucht, die Größenordnung der konjunkturellen Arbeitslosigkeit im Jahr 1994 abzuschätzen.
Bei der Ermittlung bot es sich an, die aktuelle Situation mit einer spannungsfreien
wirtschaftlichen Situation, wie sie im Jahr 1989 mit einer Arbeitslosenquote von 7,6 %
bestanden hatte, zu vergleichen. Im Jahr 1994 betrug die Arbeitslosenquote durchschnittlich
9%, was einen Anstieg von etwa 450.000 Arbeitslosen bedeutet, der auf konjunkturelle
Abläufe zurückzuführen war. Bezogen auf die Ausgangsperiode 1989/90 ergab sich für 1994
eine konjunkturell bedingte Arbeitslosigkeit in Höhe von 500.000 bis 600.000 Personen. Selbst
bei optimistischen Konjunkturprognosen war also weiterhin mit einem hohen Niveau der
Arbeitslosigkeit zu rechnen, was sich in der Folgezeit auch bestätigte.
Eine differenzierte Betrachtung der Arbeitsmarktentwicklung zeigt widersprüchliche Befunde.
Folgende Tabelle spiegelt die Entwicklung im Zeitraum 1983-1993 wider.
Tabelle 2.2.2.1: Indikatoren der Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit, alte Bundesländer
1983-1993, (Personen in Mio.).
Jahr 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993
Erwerbstätige 26,2 26,2 26,4 26,8 27,0 27,2 27,6 28,4 29,2 29,4 29,0
darunter:
Sozial-
versich.pflichti
ge
20,1 20,1 20,4 20,7 21,0 21,2 21,6 22,4 23,2 23,5 23,1
davon: teilzeitig 1,78 1,83 1,87 1,95 2,03 2,11 2,21 2,38 2,54 2,67 2,76
Erwerbsquote
Männer (in %)
82,0 81,4 81,9 82,0 82,3 82,5 82,2 82,7 82,2 82,2
Frauen (in %) 50,7 51,7 52,7 53,4 54,0 55,0 55,5 58,5 58,4 59,5
Arbeitslose 2,25 2,26 2,3 2,22 2,22 2,24 2,03 1,88 1,68 1,8 2,27
Arbeitslosenqu
ote Männer (in
8,4 8,5 8,6 8,0 8,0 7,8 6,9 6,3 5,8 6,2 8,0
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
98
%)
Frauen (in %) 10,1 10,2 10,4 10,5 10,2 10,0 9,4 8,4 7,0 7,2 8,4
Dauer der
Arbeitslosigkeit
Monate
Männer
6,1 6,6 6,5 6,4 6,3 6,3 6,3 6,3 6,4 6,3 6,1
Frauen 6,8 7,4 7,4 7,1 7,4 7,5 7,4 7,2 7,1 7,1 7,1
Wiederbeschäf
-tigungsquote
Männer (in %)
74 70,7 78,2 78,0 72,4 72,3 62,0 57,2 51,0 42,5 44,4
Frauen (in %) 60,5 58,9 64,3 63,7 61,0 60,3 54,8 49,6 46,1 35,9 37,5
Anteil
Leistungs-
bezieher (in %)
67,9 65,8 64,5 63,2 62,5 63,9 65,9 66,3 66,4 69,1 74,8
AL-Zugang 3,7 3,67 3,75 3,63 3,72 3,66 3,8 3,7 3,66 3,96 4,54
davon zuvor
erwerbstätig
(%)
78,6 76,1 74,8 74,7 74,2 73,9 69,7 61,1 57,2 57,3 56,5
AL-Abgang 3,57 3,69 3,72 3,76 3,63 3,78 3,94 3,97 3,71 3,66 4,06
Anteil Sozial-
hilfeempfänger
an Erwerbsl.
(%)
9,3 10,5 12,7 12,2 13,1 13,0 13,1 10,5
Quelle: Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt 1993, 1994
Die Anzahl der Erwerbstätigen stieg also in den alten Bundesländern bis 1992 stetig an. Der
deutliche Zuwachs im Jahr 1990 ist auf die zusätzliche Erfassung von geringfügigen,
sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen zurückzuführen, wobei hier die
kontinuierliche Erhöhung von Teilzeitarbeitsplätzen eine wesentliche Rolle gespielt hat. Aus
der Tabelle geht eine ansteigende Frauenerwerbstätigkeit hervor. Der Anteil der
erwerbstätigen Frauen stieg von 50,7 % (1983) auf 59,5 % (1992). Die erhöhte
Frauenerwerbsbeteiligung beruht im wesentlichen auf Teilzeitarbeitsplätzen. Trotz des
Anstiegs der Arbeitsplätze kam es bis 1988 zu keinem wesentlichen Rückgang der
Arbeitslosenquote. Im Zeitraum 1988-1991 war ein deutlicher Abbau der Arbeitslosigkeit zu
verzeichnen, danach war wieder ein Anstieg zu konstatieren.
Der Zuwachs an Arbeitsverhältnissen in diesen Jahren hat anfangs nur positiven Einfluß auf
die männlichen Arbeitslosen gehabt, wohingegen arbeitslose Frauen erst seit 1988
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
99
nennenswert von dem Anstieg der Arbeitsplätze profitieren. Die durchschnittliche Dauer der
Arbeitslosigkeit war im Gesamtzeitraum bei beiden Geschlechtern relativ konstant. In diesem
Zusammenhang ist es wichtig, die Entwicklung der Wiederbeschäftigungsquote zu beachten.
Bei männlichen Arbeitslosen war sie im Zeitraum 1983-1993 von 74 % auf 44,4 % und bei
Frauen von 60,5 % auf 37,5 %, zurückgegangen.8 Vergleicht man hiermit das Verhältnis der
Bestands-, Zugangs- und Abgangszahlen, so fällt auf, daß die Zugangszahlen fast doppelt so
hoch waren wie die Bestandszahlen, was auf eine erhebliche Fluktuation unter den
Betroffenen schließen läßt. Die Konstanz der durchschnittlichen Arbeitslosigkeitsdauer ist mit
einer zunehmenden Ungleichheit im Arbeitsmarkt zu erklären. Das bedeutet einen
zunehmenden Anteil an Langzeitarbeitslosen und einen zunehmenden Teil temporär
Betroffener. Es wird hier eine Parallele zu den Ergebnissen der dynamischen
Armutsforschung deutlich.
Die Dynamik der Arbeitslosigkeit läßt sich durch den Vergleich der Bewegungsvorgänge mit
den entsprechenden Bestandsgrößen ermitteln. Im Jahr 1994 bezogen durchschnittlich 2,6
Millionen Personen Arbeitslosengeld, wobei etwa ein Drittel den Langzeitarbeitslosen
zuzuordnen war, d.h. diese Personen hatten mindestens seit einem Jahr Arbeitslosenhilfe
bezogen. Im gleichen Zeitraum wies die Statistik ungefähr jeweils 4,5 Millionen Zu- und
Abgänge in die bzw. aus der Arbeitslosigkeit aus. Wird das arithmetische Mittel der über ein
Jahr kumulierten Zu- und Abgänge in Relation zum Jahresdurchschnittsbestand an
Arbeitslosen gesetzt, so erhält man einen „Fluktuationskoeffizient“ der 1994 1,7 betrug.
Werden die Langzeitarbeitslosen von dem arithmetischen Mittel abgezogen, erhöht sich der
Fluktuationskoeffizient auf etwa 2,3.9
Im internationalen Vergleich ist festzustellen, daß der westdeutsche Fluktuationskoeffizient im
Jahr 1988 knapp über dem Durchschnitt der Europäischen Gemeinschaft lag. In den USA
betrug dieser Wert in diesem Zeitraum das siebenfache. Die unterschiedliche Dynamik wird
oftmals für die ungleiche Entwicklung der Arbeitslosenquote verantwortlich gemacht. Es
besteht die Annahme, daß mit steigender Fluktuation sich die Wahrscheinlichkeit für
Arbeitslose, einen Arbeitsplatz zu erhalten, erhöht. Danach müßte Langzeitarbeitslosigkeit
entsprechend weniger anzutreffen sein. Ein Vergleich mit den USA ergibt, daß der Anteil der
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
100
Langzeitarbeitslosen rund ein Drittel des entsprechenden Wertes für Westdeutschland
betrug. Diese Differenz ist neben unterschiedlichen institutionellen Regelungen auch auf eine
andere Anpassungsform von Arbeitsvolumen und -nachfrage zurückzuführen. Während sich
in den USA die Anpassung hauptsächlich durch Einstellung und Entlassung vollzieht, erfolgt
diese in Deutschland durch Überstunden und Kurzarbeit. Es wirkt weniger die
Geschwindigkeit, sondern eher die unterschiedliche Form der Anpassung. Dies hat zur Folge,
daß ein Konjunkturaufschwung in den USA zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit führt,
wohingegen in Deutschland Kurzarbeit in Vollzeitarbeit umgeformt wird. Der Vorteil der
deutschen Verlaufsform liegt darin, daß das Humankapital erhalten bleibt und die
Beschäftigten nicht arbeitslos werden. Für Arbeitslose bedeutet dies in einem
Konjunkturaufschwung jedoch eine geringere Chance auf einen Arbeitsplatz, d.h. sie bleiben
vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.10
2.2.2.2 Struktur der Arbeitslosigkeit
Die Analyse der Arbeitslosigkeit läßt sich mit Hilfe der Komponenten Betroffenheitsquote
sowie mittlere abgeschlossene Dauer einer Arbeitslosigkeitsspanne differenziert vornehmen.
Die Betroffenheitsquote beschreibt das durchschnittliche Risiko, arbeitslos zu werden.
Ermittelt wird sie, indem die Anzahl der Arbeitslosenzugänge in einem Jahr in Relation zum
Bestand an Erwerbspersonen zu Beginn des Zeitraums gesetzt wird. Die abgeschlossene
Dauer einer Arbeitslosigkeitsspanne ist als das Verbleibrisiko in Arbeitslosigkeit zu
interpretieren. Wenn sich Zu- und Abgänge aus Arbeitslosigkeit über den Zeitraum
ausgleichen und kein Einfluß der bisherigen Verweildauer in Arbeitslosigkeit besteht, gibt der
Quotient aus dem durchschnittlichen Arbeitslosenbestand und der Summe der Zugänge die
abgeschlossene Arbeitslosigkeitsdauer wider.11
Hinsichtlich der Struktur der Arbeitslosigkeit ist festzustellen, daß demographische und sozio-
ökonomische Disparitäten bestehen. Der Unterschied zwischen Frauen und Männern hat
sich im Zeitverlauf nivelliert, was auf den Beschäftigungsrückgang im sekundären Sektor
zurückzuführen ist, von dem überwiegend Männer betroffen waren. Jugendliche lagen knapp
über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote. Personengruppen im Alter von 55 bis 59
Jahren und 60 bis 64 Jahren wie auch Schwerbehinderte zeigten einen vergleichbaren Verlauf
über dem Durchschnitt. Personen ohne Ausbildung sind seit 1982 von der höchsten
Arbeitslosigkeit betroffen. Ausländer wiesen über den gesamten Zeitraum eine hohe
Arbeitslosigkeit aus, wobei der Verlauf darauf schließen läßt, daß Ausländer überwiegend in
konjunkturabhängigen Branchen beschäftigt waren.12
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
101
Zwischen Frauen und Männern bestanden nur geringfügige Unterschiede in der
Betroffenheitsquote. Eine deutlich überdurchschnittliche Betroffenheitsquote wiesen
Jugendliche, Personen ohne Berufsausbildung und Ausländer auf. Bei Jugendlichen kann
dies auf Mängel an Berufserfahrung bzw. betriebsspezifischer Qualifikation zurückgeführt
werden. Weiterhin besteht bei Jugendlichen, wie auch bei Personen ohne Berufsausbildung,
ein geringerer Kündigungsschutz, damit leichte Austauschbarkeit. Die unterdurchschnittliche
Betroffenheit der Älteren und der Schwerbehinderten ist teilweise auf den umfassenden
Kündigungsschutz dieser Personengruppen zurückzuführen. Bei älteren Personen kommt
oftmals eine hohe betriebsspezifische Qualifikation dazu.13
Ältere und Schwerbehinderte weisen eine weit überdurchschnittliche Dauer der
Arbeitslosigkeit auf. Diese Gruppen wurden durch die Kündigungsschutz-bestimmungen am
besten geschützt. Arbeitslosigkeitsdauer steht hier im reziproken Verhältnis zur
Betroffenheitsquote. Die geringste Dauer wiesen Jugendliche auf. Dies ist in Anbetracht der
geburtenstarken Jahrgänge gegen Ende der achtziger Jahre bemerkenswert. Die kurze
Dauer hängt teilweise mit dem schwachen Kündigungsschutz sowie den geringeren
berufsspezifischen Qualifikationen zusammen. Diese Faktoren führten einerseits zwar zu
einer hohen Betroffenheitsquote, andererseits aber zu einer geringen Arbeitslosigkeitsdauer.
Personen ohne Berufsausbildung wiesen eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer auf,
wobei auch hier eine hohe Betroffenheitsquote festzustellen ist. Aufgrund geringer
betriebsspezifischer Qualifikation können diese Personen leichter entlassen werden, auf der
anderen Seite -bei Bedarf- auch eher eingestellt werden. Dies erklärt auch die hohe
durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer der ausländischen Arbeitnehmer, die oftmals über
keine Ausbildung verfügen.14
Bei der Betrachtung der Entstehung und Dauerhaftigkeit von Langzeitarbeitslosigkeit
kristallisieren sich zwei Faktoren heraus, die Konzentration von „nachteiligen Merkmalen“ bei
den Betroffenen sowie die selbstverstärkende Tendenz der Entmutigung und Dequalifikation.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen lag im Jahr 1980 bei 12,9 % und war seitdem mit kurzen
Unterbrechungen bis 1994 auf 32,5 % angestiegen. Eine genauere Differenzierung
hinsichtlich sozio-struktureller Merkmale zeigt, daß bei einem Alter über 54 Jahren,
gesundheitlichen Einschränkungen und fehlender Berufsausbildung die Eingliederung von
Arbeitslosen in das Erwerbsleben deutlich schwieriger wurde. Oftmals ist bei Arbeitslosen
eine Kombination dieser Merkmale vorzufinden, da beispielsweise in hohem Alter
gesundheitliche Probleme vermehrt auftreten. Dies führt zu einer überdurchschnittlichen
Dauer der Arbeitslosigkeit. Folgende Tabelle verdeutlicht diesen Zusammenhang.15
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
102
Tabelle 2.2.2.2.a: Gruppenanteile (in %) unter den Arbeitslosen 1986-1992.
Jahr Gruppe I Gruppe II Gruppe III
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
Bestand Abgang
37,5 51,9
37,1 50,7
37,5 48,1
37,7 46,2
36,8 49,4
34,5 45,7
33,6 41,9
Bestand Abgang
35,2 34,3
34,7 34,7
31,7 36,1
28,8 37,9
27,3 32,2
26,8 32,3
27,4 35,1
Bestand Abgang
27,3 13,7
28,2 14,6
30,9 15,8
33,5 15,9
35,9 18,3
38,7 22,0
39,0 22,9
Veränderung
Absolut in %-Punkte - 3,9 - 10,0 - 7,8 + 0,8 + 11,7 + 9,2
Gruppe I: mit abgeschlossener Berufsausbildung, unter 55 Jahre, gesund
Gruppe II: ohne abgeschlossene Berufsausbildung unter 55 Jahre, gesund
Gruppe III: mit oder ohne Berufsausbildung, über 54 Jahre, gesundheitliche
Einschränkungen
Quelle: IAB Nr. 6/03.061993, eigene Berechnungen
Mit zunehmender durchschnittlicher Dauer der Arbeitslosigkeit erhöhte sich der Anteil im
Bestand, was sich bei der Gruppe III durch die Bestandsveränderung von +11,7 bzw. +9,2
Prozentpunkte bei den Abgängen ausdrückt. Ein Vergleich dieser beiden Gruppenanteile
ermöglicht die Ermittlung des Arbeitslosigkeitsvolumens. Dieses errechnet sich durch
Multiplikation des Durchschnittsbestands mit der Zeit, z.B. gemessen in Personenjahren.
Personen aus Gruppe I stellten 1992 mit 41,9 % den größten Anteil der Abgänger dar.
Innerhalb dieser Gruppe dauerte eine durchschnittliche Arbeitslosigkeitsperiode 21,6 Wochen,
wobei für jeden 10. Arbeitslosen die Stellensuche länger als ein Jahr dauerte. Der
Bestandsanteil dieser Gruppe betrug 1992 durchschnittlich 33,6 %.
In Gruppe II betrugen 1992 die Abgänge 35,1 % und der Bestand 27,4 %. Die
durchschnittliche Dauer betrug 23,1 Wochen, womit sie unter dem Durchschnitt von 28,4 lag.
Dies läßt den Schluß zu, daß eine fehlende Ausbildung nicht zu wesentlich größeren
Eingliederungsschwierigkeiten führte. Zu beachten ist jedoch eine andere Verteilung. In dieser
Gruppe betrug der Anteil der Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, 15 %. Ein
deutlicher Unterschied bestand zur Gruppe III, die neben einer fehlenden Ausbildung noch
durch gesundheitliche Einschränkungen oder fortgeschrittenes Alter gekennzeichnet war.
Diese Gruppe machte in diesem Zeitraum 39 % des Bestandes und 23 % der Abgänge aus.
Die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit betrug 48,9 Wochen, wobei 25 % der
Arbeitslosigkeitsperioden länger als 1 Jahr dauerten. Eine weitere Differenzierung innerhalb
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
103
dieser Gruppe ergibt, daß das Alter den größten Einfluß auf die Dauer der Arbeitslosigkeit
hatte. Lagen gesundheitliche Vermittlungseinschränkungen bei Arbeitslosen unter 55 Jahren
mit Ausbildung vor, so stieg die durchschnittliche Arbeitslosigkeitsdauer von 28,4 auf 34,4
Wochen, bei Personen ohne Ausbildung auf 41,2 Wochen. Bei Arbeitslosen über 54 Jahre
stieg das Verbleibrisiko auf 65 Wochen, auch wenn keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen vorlagen.
Angesichts dieser Entwicklung entstand die Überzeugung, daß das Phänomen
Arbeitslosigkeit längerfristiger, struktureller Natur sei. Aufgrund der weiteren Zunahme dieses
Anteils, trotz wirtschaftlichen Aufschwungs, muß konstatiert werden, daß sich ein „Sockel“
von Arbeitslosen gebildet hat, denen der Wiedereintritt ins Beschäftigungssystem nicht
gelingt.16 Daß das Risiko arbeitslos zu werden, mit abnehmender Qualifikation der
Berufsausbildung steigt, unterstützt diese These. Bogai (1995) konstatierte, daß die Zahl der
Arbeitsplätze für geringqualifizierte Tätigkeiten in den alten Bundesländern zwischen 1976 bis
1991 um über 3 auf 5,5 Millionen gesunken ist. Es sei anzunehmen, daß sich diese Anzahl
bis zum Jahre 2010 noch einmal halbieren wird.17
Langzeitarbeitslosigkeit kann ein sich selbst verstärkender Prozeß sein. Aufgrund
unzureichender anderer Möglichkeiten beurteilen Unternehmen die Produktivität eines
Bewerbers häufig anhand leicht feststellbarer Kriterien wie der Dauer der bisherigen
Arbeitslosigkeit. Dabei besteht die Annahme, daß das Humankapital des Arbeitslosen mit
zunehmender Dauer an Wert verliere, und der Bezug zur Arbeitswelt verloren gehe. Diese
Annahme wird als Humankapital-Hypothese bezeichnet. Daß Unternehmen mit zunehmender
Arbeitslosigkeitsdauer die Produktivität eines Arbeitslosen geringer einschätzen, kann auch
als Stigmatisierungseffekt bezeichnet werden.18
Bei formal gleicher Qualifikation wird i.d.R. der kurzfristig Arbeitslose dem
Langzeitarbeitslosen vorgezogen. Hierdurch entsteht Langzeitarbeitslosigkeit aufgrund eines
Sortierprozesses. Wegen der geringen Einstellungschancen von Langzeitarbeitslosen stellen
sich Entmutigungseffekte ein, was zu einer nachlassenden Suchintensität führen kann.
Arbeitslosigkeit besitzt daher eine inhärente Tendenz zur Verfestigung.19
Ob eher die Humankapital-Hypothese und die Annahme eines Stigmatisierungseffekts
zutreffen, oder ob es sich um einen Sortierprozeß handelt, ist für arbeitsmarktpolitische
Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Im ersten Fall wäre es angebracht, vor allem
Fortbildung, Umschulung und Lohnsubventionen für Langzeitarbeitslose einzusetzen. Liegt
ein Sortierprozeß vor, so wären für bestimmte Problemgruppen, deren
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
104
Wiederbeschäftigungschancen von Beginn an als gering einzuschätzen sind, Interventionen
sofort vorzunehmen. Steiner (1994) hat die Relevanz der beiden Hypothesen für die alten
Bundesländer untersucht. Im Ergebnis stellte sich heraus, daß mit zunehmender
Verweildauer die Abgangsrate sank. Hiervon war nur ein geringer Anteil von Arbeitslosen
betroffen, wobei der Anteil dieser Gruppe fortlaufend zunahm. Folgende Tabelle verdeutlicht,
welche Faktoren die individuelle Verbleibswahrscheinlichkeit in Arbeitslosigkeit
beeinflussten20:
Tabelle 2.2.2.2.b: Effekte ausgewählter Einflußfaktoren auf die Verbleibswahrscheinlichkeit in
Arbeitslosigkeit nach 6 und nach 12 Monaten (in %).
Monate Männer
6 12 Frauen
6 12
Referenzgruppe
Ausländer/in
Kinder unter 6 Jahren
Gesundheitliche Einschränkungen
Alter bis 26 Jahre
Alter bis 55 Jahre
Keine Berufsausbildung
Höhere Berufsausbildung
Betriebszugehörigkeitsdauer (25 Jahre)
Berufseinsteiger
Primärer Sektor
Bausektor
Tertiärer Sektor
Nord
Süd
Rückgang der regionalen ALQ um 10 %
Eine frühere AL-Episode (6 Monate)
Mehr als eine frühere AL-Episode
(Dauer der letzten = 6 Monate)
Kein Bezug von Arbeitslosengeld
(Lohnersatzquote = 0 %)
Reduktion der Lohnersatzquote um 10 %
44,6
52,5
-
57,3
32,3
82,9
48,9
30,6
50,4
66,0
22,6
31,3
50,7
58,0
33,9
31,1
44,4
51,0
32,5
44,2
23,2
31,5
-
36,9
13,1
71,1
27,5
12,0
29,1
47,7
7,5
12,4
29,5
37,8
14,2
12,3
23,0
29,7
13,3
22,9
68,0
76,2
80,0
74,7
54,4
-
70,4
72,4
90,0
69,8
59,3
-
62,1
56,3
37,6
-
74,4
80,5
55,9
67,7
34,9
48,8
55,0
40,3
19,4
-
37,6
45,3
74,6
35,0
24,6
-
26,7
23,6
10,6
-
46,4
59,6
22,0
34,6
Quelle: Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995) Arbeitsmarktdynamik, Langzeitarbeitslosigkeit und der Beitrag der
Arbeitsmarktpolitik. a.a.O., S. 49.
Die Tabelle beschreibt den Einfluß einzelner Effekte auf die 6- und 12-Monats-Verbleibswerte.
Diese ergaben sich durch Vergleich mit einer Referenzgruppe21, die dieses Merkmal nicht
aufwies, bezüglich der anderen Effekten jedoch parallel lag. Somit ist es möglich, den Einfluß
eines Faktors näherungsweise zu bestimmen. Wie aus der Tabelle zu ersehen, bestehen
erhebliche geschlechtsspezifische Differenzen. Bei den Frauen bestand eine
überdurchschnittlich hohe Verbleibswahrscheinlichkeit, wenn Kinder unter sechs Jahren
vorhanden waren. Im Gegensatz zum Faktor einer höheren Berufsausbildung war der
Einflußfaktor Alter (über 55 Jahre) für eine extrem hohe Verbleibwahrscheinlichkeit in
Arbeitslosigkeit verantwortlich. Deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede bestanden
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
105
außerdem bei der Betriebszugehörigkeitsdauer, dem Sektor der früheren Beschäftigung, der
Regionalität sowie bei früheren Arbeitslosigkeitsepisoden.22
2.2.3 Arbeitsförderungsgesetz
Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG), das am 01.07.1969 in Kraft getreten ist, wurde
wesentlich durch keynesianische Vorstellungen geprägt. Ziel des AFG ist es „die
Herausbildung einer am Wachstumsziel orientierten Beschäftigungsstruktur zu fördern und
andererseits den mit dem Wachstum verbundenen Strukturwandel, dessen
Anpassungslasten zu großen Teilen die Arbeitnehmer treffen, sozial abzufedern“23. Demnach
ist das AFG einer vorausschauenden präventiven Arbeitsmarktpolitik zuzuordnen, die
Arbeitslosigkeit, unterwertige Beschäftigung und Arbeitskräftemangel vermeiden soll.
Die Arbeitslosenversicherung läßt sich durch drei zentrale Merkmale charakterisieren24:
l Die sozialstaatliche Absicherung hängt von einer Vorbeschäftigung ab. Arbeitslosigkeit mit
Armut und/oder sozialem Abstieg ist unter diesem Aspekt am ehesten bei den
Gruppen zu erwarten, die keine Vorbeschäftigung aufweisen, v.a. bei Jugendlichen und
Hausfrauen.
l Die Absicherung hängt von dem früheren Arbeitsentgelt ab. Besonders gefährdet sind
deshalb die niedrigen Lohngruppen und z.T. auch diejenigen, die nur durch
Sonderzulagen oder Überstunden, die bei der Berechnung der Arbeitslosenunterstützung
(ALU) nicht angerechnet werden, auf ein vergleichsweise hohes Arbeitsentgelt kamen.
l Das höhere Arbeitslosengeld (ALG) ist terminiert, die kurzfristige Absicherung ist besser
als die langfristige.
In dieser Arbeit ist es nicht möglich, die zahlreichen Veränderungen des AFG-Systems
zuungunsten der Sozialhilfe vollständig aufzuführen. Die folgende Tabelle spiegelt die
Kürzungen und Streichungen von Leistungen sowie Erhöhungen von
Anspruchsvoraussetzungen wider.
Tabelle 2.2.3.a: Veränderungen des Arbeitsförderungsgesetzes 1975-1994.
Jahr Gesetzliche Grundlage Inhalt
1975 Haushaltsstrukturgesetz Streichung der Arbeitslosenhilfe für Schul- und
Hochschulabsolventen
1975 4. AFG Novelle Umwandlung der Sperrzeiten in
Anspruchsverkürzungen der Bezugszeiten für
Arbeitslosengeld und -hilfe
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
106
1979 5. AFG Novelle Verschärfung der Verfügbarkeitsregelung
dahingehend, daß nur Leistungen erhält, wer für das
Arbeitsamt täglich persönlich erreichbar ist
1983 AFG Konsolidierungsgesetz Erhöhung der notwendigen Anwartschaftszeiten für
Arbeitslosengeld von 6 auf 12 Monate, für
Arbeitslosenhilfe von 70 auf 150 Tage
1984 Haushaltsbegleitgesetz Kürzung von Arbeitslosengeld und -hilfe für Betroffene
ohne Kinder von 68 % auf 63 % bzw. von 58 % auf 56
% des früheren Nettoeinkommens
1985 7. AFG Novelle Einführung der Regelprüfung zur Herabsetzung der
Arbeitslosenhilfe für Dauerarbeitslose
1989 9. AFG Novelle Absenkung der Fördersätze für
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
1993 Spar-, Konsolidierungs- und
Wachstumsgesetz
Kürzungen von Arbeitslosengeld und -hilfe um 3 %
1994 Beschäftigungsförderungsge
setz
Begrenzung des Bezugs von originärer
Arbeitslosenhilfe auf ein Jahr
Absenkung des förderungsfähigen Arbeitsentgeltes bei
ABM auf 90 % des Tariflohns
Quelle: Trube, A. (1997). S. 69.
Es wird deutlich, daß das AFG in der ursprünglichen Form durch zahlreiche Novellen und
Änderungen zumeist absenkend modifiziert wurde. Der Beitragssatz stieg von 1,3 % (1969)
auf 6,5 % (seit 1992) des Bruttoarbeitsentgelds. Durch veränderte
Anspruchsvoraussetzungen, Bemessungsgrundlagen und Lohnersatzraten wurden das
Arbeitslosengeld und die -hilfe gekürzt. Im Jahr 1984 wurde das Arbeitslosengeld von 68 %
des Nettoarbeitsentgelts für Leistungsempfänger ohne Kinder auf 63 % gekürzt. In den
folgenden Jahren kam es zu Leistungsverlängerungen für ältere Arbeitnehmer. Seit 1994
beträgt das Arbeitslosengeld 63 % für Arbeitslose mit Kindern und 60 % für Arbeitslose ohne
Kinder. Die Arbeitslosenhilfe beträgt für Arbeitslose ohne Kinder 53 %, mit Kindern 57 % des
Nettoarbeitsentgelts.25
Voraussetzung für den Anspruch auf ALG ist eine Mindestversicherungszeit von 360
Kalendertagen in den vorangegangenen 3 Jahren. Die Bezugsdauer richtet sich nach der
Versicherungszeit und dem Alter. Die Mindestversicherungszeit ermöglicht für 156 Tage den
Bezug von ALG. Personen unter 42 Jahre können nach langjähriger Versicherungszeit
maximal 312 Tage ALG beziehen. Bei der Arbeitslosenhilfe (ALHi) ist die Anschluß-ALHi mit
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
107
unbegrenzter Laufzeit von der originären ALHi mit maximaler Laufzeit von 312 Tagen zu
unterscheiden. Die Anschluß-ALHi setzt den Bezug von ALG im letzten Jahr vor der
Antragstellung voraus. Für die originäre ALHi ist es notwendig, im letzten Jahr vor
Antragstellung mindestens 150 Tage beitragspflichtig beschäftigt gewesen zu sein. Es
besteht nur ein Anspruch auf ALHi, wenn „Bedürftigkeit“ vorliegt. Sollte diese nicht gegeben
sein, kommt es nicht zu Kompensationszahlungen.26
Im Bereich Fortbildung und Umschulung (FuU) kam es im Rahmen des Spar-,
Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms zur Abschaffung des Rechtsanspruchs und
zur Beschränkung der Förderung auf Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit unmittelbar Bedrohte
und auf Ungelernte. Das Unterhaltsgeld wurde der Höhe des Arbeitslosengeldes (60 %)
angepaßt. Ähnliche Modifikationen sind auch in den Bereichen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld,
Zumutbarkeitsregelung, Sperrzeit, Förderung benachteiligter Jugendlicher, Eingliederung von
Aus- und Übersiedlern, beruflicher Rehabilitation und dem Vorruhestand zu verzeichnen.
Durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurde für den Zeitraum 1995-1999 mit
dem „AFG-Plus“ die Möglichkeit geschaffen, die berufliche Qualifizierung und
Beschäftigungsaufnahme zu verbessern.27
Das AFG ist hinsichtlich der allgemeinen Zielerreichung Vermeidung von Arbeitslosigkeit und
unterwertiger Beschäftigung, Sicherung beruflicher Mobilität, Ausgleich des Strukturwandels
und arbeitsmarktpolitisch positiver Effekte zu beurteilen. In der ursprünglichen Konzeption war
das AFG nicht auf tiefgreifende Wirtschaftskrisen ausgerichtet, und es war als Komponente
einer wirtschaftlichen Globalsteuerung gedacht.28
Mit dem AFG, das die Bundesanstalt für Arbeit (BA) verwaltet, wird Arbeitsmarktpolitik in
einem engen Sinn des Wortes betrieben. Die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu schaffen, ist sehr
gering, ebenso wie die beschäftigungspolitische Effektivität. Festzustellen ist, daß die BA in
Zeiten hoher Arbeitslosigkeit eine wichtige Interaktionsebene zwischen Arbeitsuchenden und
Arbeitgebern sichert. Durch den hohen Ausschöpfungsgrad der offenen Stellen in den
Arbeitsämtern und aufgrund der geringen Laufzeit offener Stellen wird eine noch höhere
Arbeitslosigkeit verhindert. Durch die arbeitsmarktpolitischen Instrumente Kurzarbeit,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, berufliche Fortbildung und Umschulung und
Vorruhestandsgeld/Altersübergangsgeld wurde die Zahl der Arbeitslosen erheblich
verringert.29 Folgende Tabelle verdeutlicht den Einfluß der BA.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
108
Tabelle 2.2.3.b: Entlastung des Arbeitsmarkts durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der
Bundesanstalt für Arbeit (Jahresdurchschnitt in 1000).
Maßnahmeart 198
0
198
2
198
4
198
6
198
8
199
0
199
1
199
2
199
3
1994
*
A. Inanspruchnahme
Kurzarbeit
Allgemeine ABM (1)
ABM-Stabilisierungsprog. Bund
Vollzeit-FuU (2)
Vorruhestandsgeld (3)
Altersübergangsgeld (4)
137
41
-
91
-
-
606
29
-
120
-
-
384
71
-
128
-
-
197
102
-
154
30
-
208
115
-
199
47
-
56
83
-
215
36
-
145
83
-
237
23
-
283
78
-
250
12
1
767
44
7
238
6
2
550
54
-
252
3
2
Zusammen 269 755 583 483 569 390 488 624 106
4
861
B.
Beschäftigungsäquivalent
Kurzarbeit
Allgemeine ABM
ABM-Stabilisierungsprog. Bund
Vollzeit - FuU
Vorruhestandsgeld
Altersübergangsgeld
46
66
-
91
-
-
195
46
-
120
-
-
129
107
-
128
-
-
72
143
-
154
30
-
66
161
-
199
47
-
20
116
-
215
36
-
43
116
-
237
23
-
89
110
-
250
12
1
228
61
9
238
6
2
173
76
-
252
3
2
Zusammen 203 361 364 399 473 387 419 462 544 506
C. Entlastung der
Arbeitslosenzahl
Kurzarbeit
Allgemeine ABM
ABM-Stabilisierungsprog. Bund
Vollzeit - FuU
Vorruhestandsgeld
Altersübergangsgeld
31
57
-
74
-
-
130
41
-
103
-
-
86
95
-
118
-
-
48
129
-
143
30
-
44
146
-
181
47
-
13
105
-
191
36
-
29
105
-
210
23
-
59
99
-
220
12
1
152
55
9
207
6
2
116
68
-
218
3
2
Zusammen 162 274 299 350 418 345 367 391 431 407
*Schätzung. (1) Allgemeine Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung. - (2) Ohne Einarbeitung, bis 1992 einschl. Maßnahmen zur
Verbesserung der Vermittlungsaussichten (Par. 41 a AFG. - (3) Vorruhestandsfälle mit Zuschuß zum Vorruhestandsgeld
(aus Haushaltsmitteln der BA). - (4) Einschl. der aus dem Bundeshaushalt zu finanzierenden Empfänger;
Altersübergangsgeld im Westen ist durch Umzüge bedingt.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit; Berechnung des IAB
Die Tabelle verweist darauf, daß die offizielle Arbeitslosenstatistik nur ein unvollständiges Bild
gibt. Insgesamt fehlten im Jahr 1994 ungefähr 6 Millionen Arbeitsplätze.30
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
109
Angesichts geringen Wachstums, zunehmender Inflation und erheblicher Haushaltsdefizite
kam es zur Abkehr von der keynesianischen Wirtschaftspolitik. In der Auswirkung von Daten
über Einnahmen und Ausgaben ist festzustellen, daß die Instrumente des AFG immer
weniger präventiv und gegensteuernd, sondern vielmehr reaktiv eingesetzt wurden. Ein
weiterer Kritikpunkt am AFG bezieht sich auf die angebotsseitige Ausrichtung am
Arbeitsmarkt, die durch FuU, Eingliederungszuschüsse für Arbeitslose und Vorruhestands-
und Verfügbarkeitsregelungen zum Ausdruck kommt. Maßnahmen wie ABM,
Lohnkostenzuschüsse nach §§ 242s, 249h sowie Kurzarbeitergeld beeinflussen die
Nachfrageseite des Arbeitsmarktes..31
Aufgrund der Mängel des AFG beschloß die Bundesregierung 1996 ein
Arbeitsförderungsreformgesetz (AFRG), das 1998 in Kraft treten wird. Hauptziele sind die
Verbesserung der Erwerbschancen von Arbeitslosen und Hilfen zur Vermeidung von
Arbeitslosigkeit. Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden modifiziert und erweitert.
Dies betrifft Trainingsmaßnahmen, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen,
Eingliederungsverträge für Langzeitarbeitslose sowie Unterstützung von
beschäftigungswirksamen Sozialplanmaßnahmen.32
Ein weiteres Ziel ist die Angleichung des Arbeitsförderungsrechts an das
Sozialversicherungsrecht. Durch eine Organisationsreform soll die Effizienz der BA
verbessert werden.33 Die Gestaltungsfreiheit der Arbeitsämter wird durch eine Erhöhung des
Teilbudgets erweitert, mit dem die Möglichkeit besteht, auf örtliche und aktuelle Erfordernisse
zu reagieren. Mit der Verpflichtung der Arbeitslosen zur aktiven Beschäftigungssuche, der
Befristung der persönlichen Arbeitslosenmeldung auf drei Monate sowie der Erweiterung der
Definition zumutbarer Beschäftigung sollen Leistungsmißbrauch und illegale Beschäftigung
eingeschränkt werden. Weiterhin wird die Entlastung der Beitragszahler durch einen
verminderten Mitteleinsatz angestrebt.34
Die Beurteilung des AFRG fällt unterschiedlich aus. Während die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) das AFRG als positive Neuerung beurteilt, sieht der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in der Gesetzesänderung eine rückwärts gerichtete
arbeitsmarktpolitische Weichenstellung. Nach Meinung des DGB sollte unbedingt an den
ursprünglichen Zielen des AFG festgehalten werden. Ähnliche Stellungnahmen formulierten
die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und der
Arbeitslosenverband Deutschlands (AD).35
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
110
2.2.4 Ursachen des Anstiegs von Arbeitslosigkeit
2.2.4.1 Demographische Ursachen
Demographisch bedingte Arbeitslosigkeit kann eine Ursache des Anstiegs der Arbeitslosigkeit
darstellen. In der neueren Literatur wird darunter ein durch Veränderungen in der
Bevölkerungszahl und Bevölkerungszusammensetzung verursachtes, zu großes Angebot an
Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt verstanden. Diese Einflußfaktoren sind von „sozio-
ökonomischen“ Variablen, wie z.B. Beteiligung am Erwerbsleben oder Bildungsabschluß zu
trennen.36 Ein Vergleich zwischen der Arbeitsmarktbilanz und den Beschäftigungsproblemen
zeigt, daß der Anstieg der Bevölkerung hierbei eine Rolle gespielt hat. Wie die folgende
Abbildung verdeutlicht, ist die Anzahl der Erwerbspersonen im Zeitraum 1980-1992 um drei
Millionen Personen gestiegen. Dies ist auf Nettoeinwanderungen, sowie das Eintreten
geburtenstarker Jahrgänge in den Arbeitsmarkt zurückzuführen, aber auch auf eine erhöhte
Erwerbstätigkeit von Frauen. Im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 2,1
Millionen zu. Es wird deutlich, daß ein Anstieg der Arbeitsplätze durch ein gestiegenes
Arbeitsangebot übertroffen werden kann. Es ist davon auszugehen, daß sich der Ausländer-
und Frauenanteil zukünftig weiter erhöhen wird, wohingegen die absolute Zahl der männlichen
Erwerbspersonen abnehmen wird.37 Folgende Abbildung verdeutlicht diese Entwicklung.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
111
Abbildung 2.2.4.1.a: Entwicklungsprozeß von Erwerbspersonen und Erwerbstätigen.
Vgl. Franz, W. (1995), S. 15.
Das effektive Arbeitsvolumen pro Kopf hat zwischen 1950 und 1975 um 16,14 Stunden pro
Monat abgenommen. Im Jahr 1975 (1993) betrug das Arbeitsvolumen in Millionen
Arbeitsstunden 46.802 (46.155) bei etwa 26 (29) Millionen Erwerbstätigen, was einer
durchschnittlichen Arbeitszeit je Erwerbstätigen von 1.798 (1.591) Stunden gleichkam.38
Die Wohnbevölkerung stieg zwischen 1950 und 1972 von 50 auf 60 Millionen.39 Bis 1975
befand sich die Wirtschaft hinsichtlich der Nurverbraucher und der produzierenden
Verbraucher im Gleichgewicht. In den folgenden Jahren drängten geburtenstarke Jahrgänge
auf den Arbeitsmarkt, womit das Arbeitsangebot stieg. Da die Arbeitsnachfrage nicht
entsprechend anwuchs, führte diese Entwicklung zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit. Die
Betrachtung der Alterspyramide im Jahr 1989 zeigt, daß Personen zwischen 20 und 30
Jahren einen Schwerpunkt bildeten. Das bedeutet, daß aus Nurverbrauchern potentiell
produzierende Verbraucher geworden sind, was sich in einer erhöhten Arbeitslosigkeit
niederschlug.40 Die Erklärung der Persistenz von Arbeitslosigkeit durch eine gestiegene
Erwerbsquote41 hat jedoch vordergründigen Charakter. Aus ökonomischer Sicht bleibt zu
fragen, warum nicht genügend Arbeitsplätze für das gestiegene Arbeitskräfteangebot
geschaffen wurden.42
Die Untersuchung nach Geschlecht und ausgewählten Altersgruppen ergibt, daß die
Erwerbsquote der Männer in der Altersgruppe 15 bis 64 Jahre nach einem leichten Rückgang
Anfang der 80er Jahre nahezu konstant geblieben ist. Der Rückgang war im wesentlichen auf
die sinkende Erwerbsquote älterer Männer (60 bis 64 Jahre) zurückzuführen. Eine Erklärung
für diese Entwicklung könnte die antizipierte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten im Jahr 1984 sein. Der Anteil der Frauen im Alter von
15 bis 64 Jahre ist in dem angegebenen Zeitraum von 50 % auf 60 % angestiegen, wobei die
schon erwähnte unterschiedliche Konzeption in der Erfassung den Anstieg überzeichnet. Die
erhöhte Erwerbsbeteiligung ist besonders auf die Altersgruppe von 30 bis 49 Jahren
zurückzuführen.43
Der Einfluß der konjunkturellen Entwicklung auf die Erwerbsquote ist anders als bei der
Beschäftigungsentwicklung zu vernachlässigen. Der Frauenanteil an den Beschäftigten hat
sich im beobachteten Zeitraum von 38,2 auf 43,2 % erhöht. Parallel zu dieser Entwicklung hat
sich die Wirtschaftsstruktur verändert. Im sekundären Sektor kam es zu einem
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
112
Beschäftigungsrückgang und im tertiären Sektor zu einem Anstieg. Der erhöhte Frauenanteil
ging mit einer Zunahme der Teilzeitbeschäftigung in diesem Sektor einher.44
2.2.4.2 Mismatch und Hysterese
Eine friktionelle Ursache der Arbeitslosigkeit stellt das „Mismatch“ Phänomen dar.45 Dieses
bezieht sich auf die Kontakt- und Kontraktwahrscheinlichkeit zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer.46 Aufgrund des Strukturwandels bestehen zwischen Arbeitsnachfrage und –
angebot Disparitäten. Dies folgt auch daraus, daß Anforderungen bei Arbeitsplätzen nicht mit
Qualifikationen der Bewerber übereinstimmen.47 Weiterhin ist es möglich, daß geographische
Abstände zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bestehen. Diese
Strukturdiskrepanzen und Mobilitätsdefizite werden als „Matchingprobleme“ bezeichnet.48 Die
empirische Bestimmung der Mismatch-Arbeitslosigkeit ist problematisch.49 Der
Sachverständigenrat hat zur ungefähren Abschätzung der Größenordnung von Mismatch-
Arbeitslosigkeit folgende Überschlagsrechnung für das Jahr 1991 aufgestellt:
- registrierte offene Stellen 330.000
- Einschaltungsgrad der Arbeitsämter 33 %
- insgesamt zu besetzende offene Stellen 1.000.000
- Anteil sofort zu besetzender offener Stellen 71 %
- Gesamtzahl sofort zu besetzender offener Stelle 710.000
- „friktionelle“ Arbeitslosenquote im Jahre 1991 200.000
- Größenordnung einer „Mismatch-Arbeitlosigkeit“ 510.000
Die Ergebnisse verweisen auf die Bedeutung des Problems. In einer Befragung des IAB-
Betriebspanels gaben die Unternehmen Qualifikationsdefizite, mangelnde persönliche
Eignung und zu hohe Einkommensvorstellungen als häufigste Gründe an. Matchingprobleme
und Mobilitätsdefizite stellen miteinander verbundene Probleme dar.50
Im Hinblick auf Langzeitarbeitslosigkeit ist das Phänomen der Hysterese zu beachten.
Hysterese beschreibt allgemein eine Situation, in der eine temporäre Veränderung einer
exogenen Variable zu einer dauerhaften Veränderung einer endogenen Variablen führt. 51 In
Bezug auf die Arbeitslosenproblematik stellt die exogene Variable die Lage der Wirtschaft im
Konjunkturzyklus dar, während die Arbeitslosenquote als endogene Variable fungiert. Eine
Zeitreihenbetrachtung verdeutlicht, daß in den Konjunkturzyklen seit den siebziger Jahren in
Westeuropa ein signifikant positiver Unterschied (von Zyklus zu Zyklus) im Niveau der
Arbeitslosenquoten besteht. Für Deutschland wird angenommen, daß mit jeder
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
113
konjunkturellen Krise die Sockelarbeitslosigkeit um etwa 600.000 Personen zugenommen
hat.52 Demnach führen negative exogene Schocks zu einer persistierenden Erhöhung der
Arbeitslosigkeit.53
Beim Konzept der Hysterese wird davon ausgegangen, daß die Erhöhung der Arbeitslosigkeit
auf konjunkturelle Zyklen zurückzuführen sei, was langfristig zu einer Zunahme der
‘Sockelarbeitslosigkeit’ führe.54 In diesem Fall wäre der exogene Wandel der
Knappheitsverhältnisse am Arbeitsmarkt zu vernachlässigen. Das Hysterese-Konzept
bezieht sich auf historische Abläufe am Arbeitsmarkt. Wirtschaftspolitisch wäre es folglich
notwendig, durch antizyklische Interventionen die Dualisierung des Arbeitsmarkts zu
verhindern.55
Als Kritik ist anzumerken, daß das Konzept der Hysterese mit verschiedenen
makroökonomischen Analysen unvereinbar ist. Anzuführen ist hier z.B. die Ermittlung des
Lohnverhaltens. Ökonometrische Untersuchungen von Lohngleichungen zeigen, daß in Zeiten
hoher Arbeitslosigkeit keine aggressive Lohnpolitik praktiziert wurde, die zu einer Abkopplung
Arbeitsloser geführt hätte. Empirisch ist festzustellen, daß der Beschäftigungsanstieg in der
zweiten Hälfte der siebziger Jahre sowie ab 1983 mit einem hohen Lohnanstieg einherging,
was der These einer aggressiven Lohnpolitik im Sinne des Insider-Outsider-Mechanismus
widerspricht. Das Hysterese-Konzept wird teilweise durch mikroökonometrische Studien zum
Verhalten von Arbeitslosen bestätigt. Danach läßt die Intensität der Arbeitsplatzsuche nach
einem Jahr erheblich nach. Aus einer Sondererhebung der Bundesanstalt für Arbeit im Jahr
1953 geht hervor, daß zu jener Zeit ein höherer Anteil von Langzeitarbeitslosen bestand als in
den achtziger Jahren. Es kam jedoch in der Folgezeit zu einem Abbau der
Langzeitarbeitslosen. Das Hysterese-Konzept kommt hier in einen Erklärungsnotstand, da
es, ohne sich auf den Strukturwandel zu beziehen, begründen müßte, warum die
Langzeitarbeitslosigkeit einen so unterschiedlichen Verlauf genommen hat.56
2.2.4.3 Strukturwandel und Arbeitslosigkeit
Um den Zusammenhang zwischen Strukturwandel und Arbeitslosigkeit erkennbar zu
machen, ist es vorweg notwendig, den Begriff der Struktur zu erläutern. Aus den
verschiedenen Strukturdefinitionen ziehe ich die von Thalheim (1939) heran, nach der
Struktur als „die Art und Weise, wie die Teile eines Ganzen untereinander und zu diesem
Ganzen verbunden sind“57, verstanden wird. Bezogen auf die Wirtschaftsstruktur ist hiermit
das Verhältnis einzelner Wirtschaftsbereiche und -sektoren untereinander und zur gesamten
Volkswirtschaft gemeint. Strukturwandel beschreibt nun, wie sich die einzelnen Teile der
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
114
Gesamtwirtschaft in ihrer Konstellation im Zeitablauf verändern. In Abgrenzung zu periodisch
wiederkehrenden konjunkturellen Phänomenen zeichnet sich Strukturwandel durch
Langfristigkeit der Entwicklung, Nachhaltigkeit, Einmaligkeit oder Irreversibilität aus.58
Eine variable Wirtschaftsstruktur sowie ein positives Wachstum des BSP kennzeichnen eine
evolutorische Wirtschaft. Hierbei sind die Strukturwandlungen gleichermaßen
Begleiterscheinungen und Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum. Von
Wirtschaftszweigen mit hohen Produktivitätsfortschritten werden mehr Produktionsfaktoren
angezogen, was zur Anteilserhöhung bei hochproduktiven und zur Anteilsverminderung in
weniger produktiven Branchen führt. Diese Verschiebung führt zu Wachstum. Durch
Veränderung der Preisrelationen sowie unterschiedlicher Preiselastizitäten der Nachfrage
kommt es im weiteren zu einer Verschiebung der Nachfragestruktur, was den Prozeß von der
Nachfrageseite her unterstützt. Ein kausaler Zusammenhang zwischen Strukturwandel und
Wachstum konnte bis jetzt allerdings nicht empirisch nachgewiesen werden.59
Einen sehr verbreiteten Erklärungsansatz für Strukturwandel und Wachstum stellt die Drei-
Sektoren-Hypothese dar, deren bekannteste Vertreter A.G.B. Fisher, C. Clark und
insbesondere J. Fourastié sind. Der Ansatz basiert auf der Annahme, daß sich in einer
Volkswirtschaft die Produktions- und Beschäftigtenstrukturen mit steigendem Pro-Kopf-
Einkommen weiter entwickeln. In diesem historischen Vorgang wird der primäre Sektor von
dem sekundären und dieser vom tertiären Sektor abgelöst. Fourastié unterschied die
Sektoren hinsichtlich der Entwicklung der Arbeitsproduktivität. Der primäre Sektor stellt
demnach einen Bereich mit mittelmäßigem technischen Fortschritt dar, im sekundären
Sektor besteht ein hoher technischer Fortschritt und im tertiären Sektor besteht kein oder nur
geringer technischer Fortschritt. Fourastié sah im technischen Fortschritt den „Grund- und
Hauptfaktor der wirtschaftlichen Entwicklung, weil das Ausmaß seiner Wirkungen so
außerordentlich ist“60. Clark sah die sektorale Abgrenzung durch die unterschiedlichen
Produktionsbedingungen gegeben, und Fisher stellte die Einkommenselastizität der
Nachfrage in den Mittelpunkt.61 Die Zuordnung zu den Wirtschaftsbereichen erfolgt heute
überlicherweise so:
Primärer Sektor: Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Jagd und Fischerei.
Sekundärer Sektor: Grundstoffindustrien, verarbeitende Industrien, Bauindustrie und
Versorgungsbetriebe (Elektrizität, Gas, Wasser).
Tertiärer Sektor: Private und öffentliche Dienstleistungen (Verteilung, Handel,
Transport, Banken, Versicherungen, öffentliche Verwaltung).
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
115
In der Vorstellung Fourastié’s bestand zwischen angebots- und nachfrageseitigen
Determinanten eine Interdependenz, die zu einem Wandel der Beschäftigungs- und
Produktionsstruktur führe. Zu beachten ist hierbei, daß sich zwar beide Determinanten in die
gleiche Richtung entwickeln können, es hierbei aber zu zeitlichen Disparitäten kommen kann.
Tuchfeldt (1995) nahm an, daß sich der Strukturwandel in der Realität fragmentarisch
vollziehe, da jede Anpassung Zeit und Geld erfordere. Die mangelnde Strukturflexibilität liege
in einer Vielzahl von Faktoren begründet, die einzeln und/oder zusammen einen
Anpassungsdruck darstellen könnten.62
Der sektorale Strukturwandel beschreibt eine strukturelle Veränderung der Volkswirtschaft, in
der Produktion und Beschäftigung zunehmend in den tertiären Sektor verlagert werden.
Dieser Prozeß wird auch als Tertiarisierungsprozeß bezeichnet. In den Zeiten des
„Wirtschaftswunders“ kam es in der BRD zu einer forcierten Arbeitsplatzverlagerung von der
Landwirtschaft zur Industrie, was mit einer Aufwertung der Arbeitskraft einherging. Die zu
erzielenden Löhne lagen höher als die Anspruchslöhne früherer Tätigkeiten womit die
Arbeitsplätze in der Industrie sehr attraktiv waren. Dieser Wandel spiegelte sich in einem
schrumpfenden Anteil der Landwirtschaft wider, deren „Abgänge“ von der Industrie
übernommen wurde und später von der Industrie zum modernen Dienstleistungssektor63
übergingen.64 Fourastié ermittelte in seiner Studie, daß im Jahr 1850 in allen Ländern
ungefähr 80 % der Erwerbsbevölkerung im primären, 8 % im sekundären und 12 % im
tertiären Sektor beschäftigt waren. Dieser Anteil besteht heute noch in den am wenigsten
entwickelten Ländern.65 Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die relative Verteilung der
Erwerbstätigen in der Bundesrepublik Deutschland nach zusammengefaßten
Wirtschaftsbereichen von 1882 bis 1991. Die Bereiche Handel und Verkehr,
Dienstleistungsunternehmen und Staat werden dem tertiären Sektor zugeordnet.66
Abbildung 2.2.4.3: Erwerbstätige in der BRD zusammengefaßt in drei Sektoren (in %).
Entwicklung der Erwerbstätigen nach Sektoren
0
10
20
30
40
50
60
1882
1907
1933
1950
1965
1975
1983
1989
Jahr
Prozent
Primärer Sektor
Sekundärer Sektor
Tertiärer Sektor
Quelle: Statistische Jahrbücher Deutsches Reich, Statistisches Bundesamt,
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
116
Fachserie 18, Reihe 1.1., 1996, eigene Berechnungen.
Die Ergebnisse bestätigen zunächst die Aussagen von Fourastié. Der Anteil der inländischen
Erwerbstätigen im primären Sektor ist in dem Zeitraum 1960-1991 um 11 Prozentpunkte
zurückgegangen. Der Rückgang im sekundären Sektor betrug 9 Prozentpunkte, während im
tertiären Sektor ein Zugang von 20 Prozentpunken zu verzeichnen war. In den 50er Jahren
nahm die Arbeitslosigkeit kontinuierlich ab, was vornehmlich auf einen Beschäftigungsanstieg
im sekundären Sektor zurückzuführen war. In den beiden großen Rezessionen 1974-1975
und 1981-1983 kam es zu einem dauerhaften Rückgang der Beschäftigung im sekundären
Sektor. Aufgrund der Rohstoffpreisverteuerung verschlechterten sich die Terms-of-trade, was
die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Industrie weiter reduzierte. Auch durch den
zunehmenden weltweiten Konkurrenzdruck wurde in der Industrie der Einsatz von sach- und
humankapitalintensiven Produktionstechnologien notwendig, was zum Abbau von
unqualifizierten Arbeitskräften führte.67
Die Industrie, insbesondere das verarbeitende Gewerbe, entlohnt einfache Arbeit von
ungelernten Arbeitern überdurchschnittlich. Zurückzuführen ist dies auf die komplementäre
Beziehung zwischen Mensch und Maschine, die in der Industrie überwiegt. Die relative
Abnahme des sekundären Sektors bedeutet folglich eine Abwertung der rein physischen
Arbeitskraft in Relation zum Humankapital. Diese Entwicklung wird durch technischen
Fortschritt und weltwirtschaftlichen Strukturwandel weiter verstärkt. Der Strukturwandel
bedeutet für den Faktor Arbeit eine „Humankapitalintensivierung“.68 Zugleich vollzieht sich eine
Ablösung menschlicher Arbeit durch Produktionstechnologie.
Im Zeitraum 1970-1975 hat der tertiäre Sektor den primären Sektor anteilig überholt und stellt
seitdem den größten Sektor bezüglich der Erwerbstätigkeit dar. Dieser Wechsel dokumentiert
den Übergang in den reichen Ländern von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft.
Dieser basiert unter anderem auf der Sättigung materieller Bedürfnisse und einem Anstieg
immaterieller Bedürfnisse. Dienstleistungen lassen sich in gehobene und einfache
Dienstleistungen unterteilen. Letztere erfordern unqualifizierte oder nur angelernte Arbeit, was
mit erheblichen Lohnunterschieden einhergeht. In gehobenen Dienstleistungsbereichen spielt
unqualifizierte Arbeit nur eine untergeordnete Rolle.69 Der Industriesektor stellt einen
wichtigen Pfeiler der Wirtschaftskraft dar, mit einer Vielzahl von Beschäftigten, den Motor der
wirtschaftlichen Entwicklung bildet jedoch der Dienstleistungssektor. Die Lage der Industrie
ist mit der der Landwirtschaft zur Zeit des Übergangs zur Industriegesellschaft zu
vergleichen.70 Inzwischen verdrängt allerdings auch in bestimmten Dienstleistungsbranchen
Technologie die menschliche Arbeitskraft.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
117
Neben der Längsschnittanalyse besteht bei dieser Frage die Möglichkeit, die empirische
Basis durch eine Querschnittsanalyse zu ergänzen. Hierbei werden mehrere Länder
berücksichtigt. Die zu einem bestimmten Zeitpunkt erhobenen Daten werden verglichen und
analysiert.71 Bei dieser Untersuchung müßten laut Fourastié die Anteile des tertiären Sektors
um so größer sein, je wirtschaftlich fortgeschrittener ein Land ist bzw. je höher das Pro-Kopf
Einkommen liegt. In der Untersuchung von Görgens (1975) wurden die Beschäftigten- und
Produktionsanteile von 15 Industrieländern72 in zwei Einkommensgruppen
(Bruttosozialprodukt pro Kopf) im Jahr 1966 gegliedert. Hierbei ergab sich eine tendenzielle
Bestätigung der Dreisektoren-Hypothese, wobei die Ausdehnung des tertiären Bereichs
vorwiegend zu Lasten des Agrarsektors ging.73
Die gleiche Untersuchung für das Jahr 1987 ergab, daß die sektorale Verteilung der
Beschäftigung in beiden Gruppen nahezu identisch war. Beim Vergleich der
Produktionsanteile wiesen die relativ ärmeren Industriestaaten sogar einen höheren Wert im
tertiären Sektor auf als die wohlhabenderen Industrieländer. Diese Ergebnisse widersprachen
dem unterstellten Entwicklungsverlauf.74 Als Einwand an dieser Argumentation ist
anzuführen, daß die ausgewählten Länder möglicherweise einen zu geringen relativen
Einkommensunterschied aufwiesen. Folgende Tabelle spiegelt den Beitrag einzelner
Sektoren im Vergleich zwischen Ländern mit höherem Einkommensgefälle zum Wachstum
des BIP wider.
Tabelle 2.2.4.3.a: Vergleich von Ländergruppen bezüglich des Wachstumsanteils am BIP
einzelner Sektoren (1981-92 Veränderung in Prozentpunkten).
Anteil am Wachstum
des BIP
Ländergruppe
Primärer Sektor Sekundärer Sektor Tertiärer Sektor
Länder mit geringem
Einkommensniveau
(bis $ 695)
14 27,9 24,4
Länder mit mittlerem
Einkommensniveau
($ 695 - $ 8.625)
2,3 510,3
Länder mit hohem
Einkommensniveau
(Japan*) ($ 8.626
oder mehr)
0,2 22,7 23,7
* Für diese Einkommensgruppe liegen nur für Japan vollständige Daten vor.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
118
Quelle: Weltbank (Hrsg.): World Tables 1995, Washington 1995. S. 32-45, eigene Berechnungen.
In Ländern mit geringem Einkommen hatte sich das Einkommen zwischen 1981-1992 von
590 auf 1.079 Millionen erhöht, was einen absoluten (relativen) Anstieg von 489 Millionen (82
%) ausmacht. In der Ländergruppe mit mittlerem Einkommensniveau stieg das Einkommen
von 2.404 auf 2.858 Millionen, was einen absoluten (relativen) Anstieg von 454 Millionen (19
%) darstellt. In Ländern mit hohem Einkommen stieg diese Größe von 10.394 auf 13.884
Millionen, was einen absoluten (relativen) Zuwachs von 3.490 Millionen (34 %) bedeutet. Ein
Vergleich der Ländergruppen zeigt, daß die Ländergruppe mit dem geringsten
durchschnittlichen Einkommen im primären Sektor die höchsten relativen Zuwächse erzielte,
wobei dieser Anteil mit zunehmenden Einkommensniveau abnahm. Auch im sekundären und
tertiären Sektor stieg der relative Anteil in einkommensschwachen Ländern stärker als in den
beiden anderen Ländergruppen. Festzustellen ist, daß in den beiden höheren Gruppen ein
zunehmender Anstieg des Wachstums auf der Linie vom primären zum tertiären Sektor
bestand. In der niedrigsten Gruppe wurde der größte Wachstumsanteil im sekundären Sektor
erzielt. Bei der Interpretation ist zu beachten, daß absolute Zahlen eine andere Rangfolge
ergeben.
Die Ergebnisse des internationalen Vergleichs sind mit den Befunden der historischen
Analyse in Deutschland kompatibel. Die Situation der niedrigsten Ländergruppe ist mit der
Struktur in Deutschland vor 1939 vergleichbar, da auch hier bis zu diesem Zeitpunkt die
höchsten Zuwächse im sekundären Sektor erzielt wurden. Die beiden anderen
Ländergruppen spiegeln hierarchisch den dann folgenden wirtschaftlichen Verlauf wider: Mit
zunehmenden Einkommen stiegen die Zuwächse im tertiären Sektor.
Die Betrachtung der Bruttowertschöpfung für den Zeitraum 1973-1993 zeigt, daß
überdurchschnittlich wachsende Branchen zum größten Teil zum tertiären Sektor gehörten.
Der Anteil des tertiären Sektors betrug im Jahr 1993 in den alten Bundesländern 63 % der
Bruttowertschöpfung. Die Relationen in den neuen Bundesländern gestalteten sich ähnlich.
Der Dienstleistungssektor erweist sich jedenfalls bisher als zentrale Kraft bei der
Beschäftigungsentwicklung. Gemessen an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
sind im tertiären Sektor im Zeitraum 1980-1992 ungefähr 2,8 Millionen Arbeitsplätze
geschaffen worden, wohingegen im sekundären Sektor Arbeitsplätze abgebaut wurden.
Diese Verschiebung wird noch deutlicher, wenn Dienstleistungen miteinbezogen werden, die
nicht im tertiären Sektor erbracht wurden. Der Anteil der Dienstleistungsberufe hat sich im
primären und sekundären Sektor deutlich erhöht. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
119
die Notwendigkeit industrieller Dienstleistungen wie z.B. Marketing oder Forschung und
Entwicklung. Folgende Tabelle gibt einen Überblick.75
Tabelle 2.2.4.3.b: Dienstleistungsberufe* in Wirtschaftsabteilungen des Produzierenden
Gewerbes: Anteil an den jeweils insgesamt sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (in %).
Wirtschaftsabteilungen 1980 1992 1994
Energiewirtschaft, Bergbau
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Produzierendes Gewerbe
insgesamt
38,6
35
17,1
32,3
43,2
37,8
19,3
35,3
45,1
39,2
19,7
36,2
* Einschließlich technische Berufe; Angaben für das frühere Bundesgebiet.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeit; Berechnungen des ifo Instituts.
Anhand der Beschäftigtenstruktur wird erkennbar, daß die Dynamik des
Tertiarisierungsprozesses nicht wesentlich auf dem statistischen Effekt der Auslagerung von
bisher in anderen Sektoren miterfaßten Dienstleistungstätigkeiten beruht.76 In den alten
Bundesländern üben zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen
Dienstleistungsberuf aus. Insbesondere durch die dynamische Entwicklung
unternehmensbezogener Dienstleistungen wird die Interdependenz sowie die
Komplementarität zwischen dem tertiären und dem sekundären Sektor deutlich.77
Wegen der Globalisierung einhergehenden Marktveränderungen, etwa der Verkürzung von
Innovationszyklen, ist davon auszugehen, daß sich der Wertschöpfungsanteil von
Dienstleistungen in Zukunft weiter erhöhen wird. Mit der Entwicklung des Europäischen
Binnenmarktes ist eine weitere Liberalisierung und Deregulierung zu erwarten, wodurch das
Wachstum des tertiären Sektors verstärkt werden dürfte.78 Es ist anzunehmen, daß durch
den Einfluß der Informations- und Kommunikationstechnologie sich die
Wertschöpfungsketten in Dienstleistungsbereichen wie beispielsweise dem Tourismus
grundlegend verändern werden. Die Verringerung der Arbeitszeit, demographische
Entwicklungen, Wertewandel in der Gesellschaft, zunehmende Mobilität, erlebnisorientierte
Freizeitgestaltung sowie ein höheres Gesundheitsbewußtsein können weiterhin zum Anstieg
haushaltsbezogener Dienstleistungen führen.79 Siebe (1995) kam zu einem ähnlichen
Ergebnis. In Anlehnung an das RWI-Strukturmodell (Rheinisch-Westfälisches Institut für
Wirtschaftsforschung) versuchte er, mögliche Pfade der sektoralen und
gesamtwirtschaftlichen Produktions- und Beschäftigungsentwicklung bis zum Jahr 2005 zu
antizipieren. Er kam zu der Annahme, daß die wesentlichen sektoralen Tendenzen des
Strukturwandels sich weiter fortsetzen werden.80
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
120
Bei einem internationalen Vergleich des Tertiarisierungsprozesses besteht die Schwierigkeit,
daß unterschiedliche Organisationsstrukturen, statistische Abgrenzungen und
Preisbasisjahre zugrundeliegen. Die von der OECD ausgewiesenen Daten über Produktion
und Beschäftigung geben jedoch Aufschluß über die Entwicklung in den Mitgliedsländern.
Diese Daten über die Erwerbstätigen im tertiären Sektor verdeutlichen, daß in Ländern wie
Frankreich, Italien und insbesondere in den USA der Tertiarisierungsprozeß weiter
fortgeschritten ist.81
Der Strukturwandel impliziert exogene Veränderungen der Knappheitsverhältnisse am
Arbeitsmarkt, die bei rigider Lohnpolitik zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit führen.
Wirtschaftspolitisch wird häufig gefordert, durch eine Flexibilisierung der Lohnstruktur
Arbeitslose zu reintegrieren.82
2.2.4.1.2 Nachfragefaktoren
Das Bild vom Bedürfniswandel, wie es in Kapitel 1.2 an der Maslow`schen Pyramide
vorgestellt wurde, verweist darauf, daß Armut an die Entwicklung der Bedürfnisse gebunden
ist. Im folgenden soll gezeigt werden, daß Armut und zugleich Bedürfnisse Antriebe für die
wirtschaftliche Entwicklung darstellen, was wiederum zu Strukturwandel führt. Aufgrund der
sich damit verändernden Nachfrage entstehen „neue“ Bedürfnisse und „neue“ Armut. Unter
diesem Gesichtspunkt erzeugt „alte“ Armut „neue“ Armut.
Durch demographische Veränderungen wird nicht nur die absolute Höhe der privaten
Nachfrage beeinflußt, sondern auch deren Struktur. Dies ist auf die Veränderung der
Einkommensverteilung und der Altersstruktur zurückzuführen. Die durchschnittliche
Haushaltsgröße stellt einen Faktor dar, mit dessen Ansteigen eine Verminderung des
durchschnittlichen Einkommens einhergeht, womit der Anteil der Nachfrage nach Gütern des
Grundbedarfs steigt. Kompensiert wird dieser Effekt durch das Entstehen von economies of
scale in größeren Haushalten.83
Mit steigendem Einkommen fällt der Anteil der Grundbedürfnisse zugunsten von Gütern des
gehobenen Bedarfs. Dies ist darauf zurückzuführen das sich mit der Befriedigung der
dringlichsten Bedürfnisse eine Sättigungsgrenze einstellt und im weiteren eher höherwertige
Güter nachgefragt werden. Als erster formulierte Engel (1857) diesen Zusammenhang,
nachdem er in einer Untersuchung feststellte, daß der Anteil der Nahrungsmittelausgaben an
den Gesamtausgaben bei steigendem Realeinkommen sinkt, was einer
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
121
Einkommenselastizität84 kleiner eins entspricht. Dieser Zusammenhang wird als das
Engelsche Gesetz bezeichnet und wurde für die Bundesrepublik Deutschland empirisch
bestätigt.85
Die relativen Güterpreise verändern die Struktur der privaten Konsumgüternachfrage. Das
Ausmaß der Reaktion der Nachfrage auf Preisänderungen läßt sich mit Hilfe der
Preiselastizität quantifizieren. Ebenso wie bei der Einkommenselastizität ist auch die
Preiselastizität bei der Nachfrage um so größer, je weniger das betreffende Gut benötigt wird.
Hinsichtlich der statistischen Überprüfung ist anzumerken, daß hier ein hohes
Aggregationsniveau besteht, weshalb es möglich ist, daß Substitutionseffekte nicht zwischen,
sondern innerhalb der Wirtschaftsbereiche stattfinden, was jedoch nicht erfaßt wird. Troge
(1982) vermutete, daß die Gleichläufigkeit von Preis- und Einkommenselastitzität bei einer
feineren Disaggregation nicht gegeben sei.86 Zusammenfassend ist festzustellen, daß der
Veränderung relativer Güterpreise im Vergleich zu Variationen des realen Einkommens bei
der Erklärung des Wandels der Nachfragestruktur eher eine untergeordnete Bedeutung
zukommt.
Fourastié ging davon aus, daß die bei niedrigem Pro-Kopf-Einkommen überwiegenden
Grundbedürfnisse von einer agrarisch strukturierten Wirtschaft am besten befriedigt werden
können. Nach Fourastié treten mit zunehmenden Wohlstand bei diesen Gütern
Sättigungserscheinungen auf, wodurch die Nachfrage nach Gebrauchsgütern, die im
sekundären Sektor gefertigt werden, steige. Personen, die in Deutschland als relativ arm zu
bezeichnen sind, geben das zur Verfügung stehende Einkommen hauptsächlich für Nahrung,
Kleidung, Wohnung und Heizung aus. Bei einem Anstieg der Einkommen kommt es zu einer
veränderten Nachfragestruktur. Aufgrund des zunehmenden Wohlstands entstehen
Bedürfnisse nach besserer Ernährung, eigenem Haus oder Zweitwagen. Bestehen keine
maßgeblichen Eingriffe durch die Bevölkerungsentwicklung oder durch internationale
Faktoren, verschiebt sich die Produktionsstruktur vom primären zum sekundären Sektor.87
Diese Entwicklung beruht auf dem Gesetz der partiellen Sättigung, das in Kapitel 1.2.3
vorgestellt wurde.
Nach diesem Gesetz existiert eine Nachfrageverschiebung, die langfristig dazu geführt hat,
daß Agrarprodukte relativ weniger und Dienstleistungen relativ mehr nachgefragt werden.
Aufgrund der ausreichenden Versorgung mit Agrarprodukten und des hier nur begrenzt
möglichen Konsums bestand bei diesen Produkten Sättigung. Die Bedürfnisse richteten sich
im weiteren auf industrielle Produkte, wie z.B. Auto, Fernseher oder Waschmaschine. Da
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
122
auch diese Güter nur begrenzt konsumiert werden können, stellte sich wieder Sättigung ein,
was zu einer erhöhten Nachfrage nach Gütern aus dem tertiären Sektor führte.
Festzustellen ist, daß Niveau und Struktur der Konsumgüternachfrage das Wohlstandsniveau
und den Entwicklungsstand einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Anfang der siebziger Jahre
betrug in der BRD der Anteil für Produkte des täglichen Bedarfs etwa 56 % des gesamten
Ausgabenbudgets, wohingegen im Jahr 1992 der entsprechende Anteilswert 49 % betrug.
Folgende Tabelle zeigt die Veränderung des Privaten Verbrauchs, wobei zwischen
Verbrauchs- und Gebrauchsgütern sowie Dienstleistungen unterschieden wird.88
Tabelle 2.2.4.1.2: Strukturentwicklung des Privaten Verbrauchs (Anteil in %, in Preisen von
1985).
Jahr
Güterart
1970 1980 1985 1990 1992
Verbrauchsgüter 43,23 41,55 40,11 37,61 37,05
Gebrauchsgüter 25,04 25,05 23,33 26,12 26,48
Dienstleistungen 30,06 31,53 34,43 34,01 34,05
Quelle: RWI (1993), eigene Zusammenstellung89
Die Tabelle zeigt, daß in den Relationen die Dienstleistungsnachfrage gestiegen und der
Verbrauchsgüterkonsum gesunken ist. Der Anteil der Gebrauchsgüternachfrage ist nahezu
konstant geblieben. Es ist festzustellen, daß mit zunehmenden Sozialprodukt pro Kopf die
Dienstleistungen des privaten Konsums relativ und auch absolut zugenommen haben.90
2.2.4.1.3 Angebotsfaktoren
In der Vorstellung Fourastié`s besteht zwischen angebots- und nachfrageseitige
Determinanten eine Interdependenz, die zu einem Wandel der Beschäftigungs- und
Produktionsstruktur führe. Neben dem Einfluß der Veränderung der Endnachfragestruktur sah
Fourastié auf der Angebotsseite den technischen Fortschritt als eine weitere
Erklärungsvariable für den beschriebenen Strukturwandel. Auf den Arbeitsmarkt haben
wirtschaftliche Wachstumsstrategien und damit auch der technische Fortschritt als Faktoren
für Produktivitätssteigerungen maßgeblichen Einfluß.91 Unter technischem Fortschritt sind
Rationalisierungsmaßnahmen sowie die Anwendung moderner Technik und
arbeitsorganisatorische Konzepte zu verstehen. Hiermit gehen strukturelle Veränderungen
einher, die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben.92
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
123
Der technische Fortschritt stellt eine exogene Kraft dar, die endogenisiert wird, da nur
derjenige technische Fortschritt Bestand hat, der zu Kosteneinsparungen oder neuen
Konsumwerten führt. Die Entwicklung des Verhältnisses von Arbeit zu Kapital ist von deren
Kosten abhängig.93 Bei hohen Löhnen kann es für den Betrieb vorteilhaft sein, den
Kapitalanteil zu erhöhen, was bei niedrigen Realzinsen zusätzlich verstärkt wird. Eine
verbesserte Kapitalausstattung fällt oftmals mit einem rationalisierten Produktionsprozeß
zusammen.94 Diese angebotsseitige Erklärung der heutigen Arbeitslosigkeit wird als
technologische Arbeitslosigkeit bezeichnet.95 Wie bereits aufgezeigt, steigt die
gesamtwirtschaftliche Beschäftigung, folglich kann Arbeitslosigkeit nicht primär
technologische Ursachen haben.
Der Anstieg der Produktivität führt zu einer Einkommenszunahme, die den Wandel der
Nachfragestruktur ermöglicht. Ohne Leistungssteigerung ließen sich Arbeitskräfte, die für die
Produktion lebensnotwendiger Güter erforderlich sind, nicht freisetzen und ständen somit für
die Produktion höherwertiger Güter nicht zur Verfügung. Durch Variationen der
Produktivitätszuwächse zwischen den Branchen kommt es zu Veränderungen in der
Produktions- und Beschäftigtenstruktur. Die Möglichkeit der Faktorsubstitution bestimmt dabei
das Ausmaß der Produktivitätssteigerung. Aufgrund von dadurch bestimmten
Branchenunterschieden kommt es zum unterschiedlichen Bedarf an Arbeitskräften. Im
primären Sektor mit einem nur durchschnittlichen technischen Fortschritt kommt es aufgrund
von Nachfragebeschränkungen zu einer Verringerung des Beschäftigtenanteils.96
Die veränderte Produktionsweise seit der industriellen Revolution führte zu einem höheren
Output. Im weiteren Verlauf nahm der Anteil der Industrie an der Gesamtproduktion absolut
und relativ zu, was an der Beschäftigung von Arbeitskräften sowie der Struktur des
Sozialprodukts zu erkennen ist. Durch diesen Strukturwandel wurde die Annahme, daß die
Landwirtschaft das Zentrum der Produktion sei, relativiert. Es setzte sich die Überzeugung
durch, daß im wesentlichen die Industrie den Wohlstandsanstieg hervorbringe.
Die im Agrarbereich freigesetzten Arbeitskräfte haben zum Ausbau des sekundären Sektors
beigetragen. Da in diesem Sektor die Nachfrage die Produktion trotz des hohen
Produktivitätswachtums überstieg, konnten die freigesetzten Arbeitnehmer hier
aufgenommen werden, was zur Anteilserhöhung an der Gesamtproduktion und -
beschäftigung führte. Dieser Prozeß hielt in Deutschland ungefähr bis 1970 an. Im weiteren
Verlauf wurde aufgrund des technischen Fortschritts im sekundären Sektor das
Nachfragewachstum vom Produktivitätswachstum überholt, was zunächst zur relativen und
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
124
schließlich zum absoluten Rückgang der hier Beschäftigten geführt hat, da die Nachfrage
einer Sättigungsgrenze zustrebte.
Der Anteil des tertiären Sektors nahm aufgrund einer steigenden Nachfrage im Zeitverlauf zu.
Dies führte zu einer erhöhten Beschäftigung, da hier eine Steigerung der Arbeitsproduktivität
schwierig war. Es ist hierbei anzumerken, daß zunehmend auch im tertiären Sektor durch
den verstärkten Einsatz der Produktionsfaktoren Technik und Kapital Produktivitätsfortschritte
erzielt werden können.
Die Technologisierung der Wirtschaft u.a. mit Mikroelektronik, Bio- und Gentechnologie und
Materialtechnik ermöglicht vernetzte Anwendungsbereiche wie97:
I. Organisations- und Kommunikationstechniken (Verkehrstechniken, Nachrichten- und
Kommunikationstechniken, Informationsbasierte Mehrwertdienste98, Büro- und
Organisationstechniken).
II. Automations- und Steuerungstechniken (Produktionsplanung und
Qualitätsmangement, Produktionssteuerung und -logistik).
III. Bearbeitungs- und Verfahrenstechniken (Materialbe- und -verarbeitungstechniken,
Prozeß- und Verfahrenstechniken, Komponenten- und Bauteilintegration, Material- und
Werkstofftechniken).
Im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit hat die Prognos AG (1996) innerhalb der Studie „Die
Zukunft der Arbeitslandschaft bis 2010 nach Umfang und Tätigkeitsprofilen“99 den
Arbeitskräftebedarf nach Umfang, Tätigkeiten und Qualifikationsebenen untersucht. Dabei
wurden die technisch-organisatorischen und sozio-ökonomischen Einflüsse erfaßt und
entsprechende Auswirkungen auf die Tätigkeitsstrukturen/-anforderungen projiziert. Es ergab
sich, daß tendenziell eine Verschiebung innerhalb der Tätigkeitsstruktur von den
unqualifizierten zu den qualifizierten Tätigkeiten, wie auch von Produktions- zu
Dienstleistungstätigkeiten zu erwarten sei. Durch technologische Einflußfaktoren, wie
beispielsweise Innovationen im Bereich der „Automations- und Steuerungstechniken“ würden
einfache produktionsorientierte Tätigkeiten relativ an Gewicht verlieren. Auch das
„outsourcing“ (organisatorisch bedingte Rationalisierung) sowie kosteninduzierte
Veränderungen in der Fertigungstiefe bzw. Standortverlagerung würden in diese Richtung
wirken.100
Durch „Organisations- und Kommunikationstechniken“ würden produktionsorientierte
Tätigkeiten mit Führungsaufgaben im primären und sekundären Sektor einen (weniger
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
125
ausgeprägten) Bedeutungsverlust erfahren. Sozio-ökonomische Einflüsse wie
kosteninduzierte Standortverlagerungen und Unternehmensstrategien wie z.B. „lean
mangement“ seien gleichgewichtet. Eine positive Beschäftigungsentwicklung würde durch die
zunehmende Technisierung und Automatisation in Dienstleistungsbereichen insoweit
erfolgen, als hierfür entsprechende Wartungstätigkeiten notwendig werden. Innerhalb der
Handelstätigkeiten und Büroarbeiten würden unqualifizierte Tätigkeiten deutlich an Bedeutung
verlieren, was insbesondere bei letzteren auf substitutiven Technologieeinsatz
zurückzuführen sei.
Es wird erwartet, daß Tätigkeiten im Bereich „Forschung und Entwicklung“ zunehmen
werden. Trotz Standortverlagerungen ganzer FuE-Abteilungen ins Ausland kann der
Wettbewerbsdruck zu überkompensierenden Innovationsanstrengungen führen. Der
Tätigkeitsbereich „Organisation und Management“ kann einen Bedeutungszuwachs erfahren,
was auf eine zunehmende Komplexität und die Integration der Produktionsprozesse
zurückzuführen ist, die dispositive und konzeptionell planende Tätigkeiten erfordern. Im
Bereich „Allgemeine Dienstleistungen“ ist es möglich, daß der Anteil der Un- und Angelernten
abnimmt, was auf die Implementation von Organisations- und Kommunikationstechniken
zurückzuführen wäre. Mit dem Einsatz neuer risikoreicher Verfahrenstechnologien (Bio-
/Gentechnik) würde der Anteil für allgemeine Sicherheitstätigkeiten steigen. Aufgrund
komplexer Anforderungen, die sich im Kontext zunehmender
Globalisierung/Internationalisierung der Wirtschaft ergeben, könnte der Tätigkeitsbereich
„Beraten und Betreuen“ ansteigen, durch Organisations- und Kommunikationstechniken auch
der Tätigkeitsbereich „Publizieren/künstlerisch arbeiten“.101 Folgende Tabelle verdeutlicht die
von Prognos vermutete Entwicklung der Qualifikationsanforderungen:
Tabelle 2.2.4.1.3: Entwicklung der Qualifikationsanforderungen von 1985 bis 2010.
Erwerbstätige nach unterschiedlichen Anforderungsprofilen der Tätigkeiten 1985 und 2010
- ohne Auszubildende, Anteile in % -
1985 2010
höherqualifizierte
Tätigkeiten 28 40
Führungsaufgaben, Organisation und Management,
qualifizierte Forschung und Entwicklung, Betreuung,
Beratung, Lehren u.ä.
mittelqualifizierte
Tätigkeiten
45 43
Fachtätigkeiten in der Produktion, Maschinen-
einrichten u.ä., Reparieren, Fachver(ein)käufer,
Sachbearbeiter, Assistententätigkeiten in Forschung
und Entwicklung, nichtakademische Betreuung u.ä.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
126
einfache Tätigkeiten 27 17
Hilfstätigkeiten in Produktion, Reinigung, Bewirtung,
Lagerhaltung, Transport, einfache Bürotätigkeiten,
Verkaufshilfen u.ä.
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit (IAB)/Prognos-Projektion 1988/89 (obere
Projektionsvariante) aus: Prognos AG (P.Hofer/I. Widig/H. Wolff): Arbeitslandschaft bis 2010, BeitrAB 131, Nürnberg 1989.
Geltungsbereich: alte Bundesländer.
2.2.4.3.3 Kritik
Die Voraussage Fourastié’s, daß Volkswirtschaften bei der Versorgung mit Gütern aus dem
primären Sektor an Sättigungsgrenzen stoßen, wird in der Literatur teilweise bezweifelt, weil
sich die Nachfrage von Grundnahrungsmitteln zu höherwertigen Nahrungsmitteln verlagere.
Im sekundären Sektor verschiebt sich die Nachfrage breiter Bevölkerungsgruppen durch
Produktinnovationen und qualitative Verbesserungen zu hochwertigen Gütern. Die Produktion
dieser Güter ist mit einer höheren Arbeitsintensität verbunden, wodurch eher ein
interindustrieller Strukturwandel der Beschäftigtenstruktur induziert wird als ein sektoraler
Wandel. Es besteht die Annahme, daß es weder im primären noch im sekundären Sektor zu
einem Rückgang der Produktion kommen werde. Die Entwicklung hin zum tertiären Sektor
vollziehe sich über eine Erhöhung der Produktivität der ersten beiden Sektoren.102
Zwischen sekundärem und tertiärem Sektor besteht teilweise eine Substitutionskonkurrenz in
der Form, daß Industrieprodukte in „konsumnäheren Zustand“ verkauft werden, wodurch
Dienstleistungen nicht mehr benötigt werden. Beispielhaft sind hier bügelfreie Textilien oder
Fertiggerichte zu nennen. Darüber hinaus ist festzustellen, daß Güter mit einer hohen
Einkommenselastizität nicht ausschließlich im tertiären Bereich produziert werden.103
Als Kritik an Fourastié’s Ausführungen ist auch anzuführen, daß er Nachfragekomponenten,
wie private Investitionsgüternachfrage, Staatsnachfrage, Auslands- und
Vorleistungsnachfrage als so geringwertig eingeschätzt hat, daß sie seiner Meinung nach
keinen nennenswerten Einfluß auf den strukturellen Wandel ausüben. Diese Einschätzung ist
insbesondere dann fragwürdig, wenn diese Nachfragekomponenten deutlicher von anderen
Einflußfaktoren bestimmt werden als die private Nachfrage nach Konsumgütern. 104
Allerdings ist es möglich, solche Einflüsse durch entsprechenden Export in
entwicklungsfähige ausländische Märkte zu kompensieren.
Die Abschätzung der quantitativen Beschäftigungseffekte des technologischen Fortschritts ist
schwierig. Neue Technologien als Verfahrensinnovationen haben eher
arbeitskräfteeinsparende Wirkung, wohingegen Produktinnovationen Arbeitsplätze schaffen.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
127
Hinsichtlich der Frage, ob in der Beschäftigungsbilanz die Verluste oder Zugewinne
überwiegen, existieren keine empirischen Belege. Festzustellen ist, daß große Unternehmen
am häufigsten innovieren, wobei dies insbesondere für Produktinnovationen gilt. Bei mittleren
und kleineren Unternehmen überwiegen Verfahrensinnovationen. 105 Als Fazit stellt sich
jedenfalls heraus, daß der technologische Wandel den Strukturwandel zugunsten der
wirtschaftsbezogenen Dienstleistungstätigkeiten begünstigt hat.106
2.2.4.3 Globalisierung und Arbeitslosigkeit
Durch die zunehmende Globalisierung von Unternehmensstrukturen und Märkten kommt es
zu einer weltwirtschaftlichen Verflechtung.107 Globalisierung wird nicht einheitlich definiert.
Laut OECD (1994) existieren folgende Kennzeichen der Globalisierung108:
l Verstärkte Entwicklung internationaler strategischer Allianzen;
l hohes Gewicht der Auslandsproduktion durch Direktinvestitionen;
l internationale Ausrichtung nicht nur der Produktion, sondern auch anderer
Unternehmensfunktionen, wie z.B. Finanzierung, FuE, Marketing, Beschaffung;
l breite geographische Streuung der Auslandsaktivitäten;
l Koordination der gesamten Auslandsaktivitäten.
Eine zunehmende Weltexportquote bedeutet eine steigende Globalisierung. Im Jahr 1950
betrug die Weltexportquote ca. 7 %, und stieg im weiteren über 12 % (1973) auf 17 % im
Jahre 1993. Hierbei ist anzumerken, daß der tertiäre Sektor eine geringere Globalisierung als
die Industrie aufwies. Dieser Anstieg ist auf zwei Entwicklungen zurückzuführen.109
Der Handel der Industrienationen konzentrierte sich Anfang des 20. Jahrhunderts auf den
Export von Fertigwaren und den Import von Rohstoffen. Dies bedeutete nur eine geringe
Handelsverflechtung zwischen den großen Volkswirtschaften. Heute exportieren und
importieren Industrieländer vorwiegend Fertigwaren, die oftmals zur gleichen Branche
gehören. Dieser intra-industrielle Handel ist auf den steigenden Wohlstand zurückzuführen,
mit dem die Produktbedürfnisse potentieller Kunden immer differenzierter werden, was zur
Spezialisierung der Anbieter führt. Weiterhin führt technischer Fortschritt, insbesondere im
Investitionsgüterbereich, zu Differenzierung.
Die Herstellung eines industriellen Produkts erfordert eine Vielzahl verschiedener
Vorprodukte, die ihrerseits technisch hochwertige Fertigwaren sind. Der verstärkte
internationale Handel ist auf gesunkene Transport- und Kommunikationskosten sowie eine
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
128
zunehmende Feinstruktur des technischen Wissens zurückzuführen, womit komplexe
Produktionsprozesse subtil untergliedert werden können. Diese Entwicklung hilft dabei, die
besonderen Möglichkeiten und das hochspezialisierte Wissen einzelner Volkswirtschaften
international zu nutzen.110
Eine weitere strukturelle Veränderung liegt in dem Aufstieg von ehemaligen
Entwicklungsländern, insbesondere im östlichen Teil Asiens, zu wichtigen Exportnationen.
Allerdings ist festzustellen, daß deren Einfluß auf die Struktur des Welthandels oftmals
überschätzt wird. Der Anteil der Schwellenländer am Welthandel mit industriellen Fertigwaren
betrug 1990 unter 2 %, wobei dieser Anteil freilich steigt.111
2.2.4.2.1 Politische, ökonomische und technische Faktoren
Durch den zunehmenden Abbau von Handelshemmnissen sind die Transaktionskosten im
internationalen Handel gesunken. Ausländische Absatz- und Beschaffungsmärkte sind somit
einfacher zu erreichen, was zu einem Anstieg des internationalen Handels führt. Die
Liberalisierung des Güterverkehrs wurde durch den Abbau von tarifären und nicht-tarifären
Handelshemmnissen innerhalb von regionalen Integrationsräumen wie z.B. dem
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Nordamerikanischen Freihandelszone (NAFTA),
der Association of South East Asian Nations, (ASEAN) oder der Asian Pacific Economies
(APEC) weiter verstärkt.112
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte hat das Entstehen globaler Finanzmärkte ermöglicht,
womit die Kapitalbeschaffung multinationaler Unternehmen wesentlich erleichtert wurde, und
Transaktionskosten reduziert wurden. In OECD-Ländern kam es zu einer Liberalisierung von
Direktinvestitionen, die in der zunehmenden Gewährung der Inländerbehandlung für
ausländische Unternehmen zum Ausdruck kommt. Auch dieser Abbau der Hemmnisse
wurde durch regionale Integrationsinitiativen unterstützt. Hierdurch wurden Kosten der
Unternehmen reduziert, was die Internationalisierung von Unternehmen, und damit die
Globalisierung der Wirtschaft, vorantreibt. Die Deregulierung und Privatisierung im
Dienstleistungsbereich führte zu einem Anstieg der nationalen und internationalen
Wettbewerbsintensität. Aufgrund der Schwierigkeiten beim Handel mit Dienstleistungen
erfolgt hier die Wettbewerbsausweitung i.d.R. über Direktinvestitionen. Vor allem in den
Sektoren Transport, Telekommunikation, Versicherung und Banken schlägt sich diese
Entwicklung nieder.113
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
129
Technische Fortschritte im Bereich von Transport-, Informations- und
Kommunikationssystemen erleichtern die Globalisierung der Wirtschaft. Durch den
kostengünstigen und schnellen Transport von Personen, Gütern und Informationen verlieren
geographische Hindernisse an Bedeutung. Durch internationale Informationsnetzwerke ist es
möglich, Unternehmensstandorte zu verbinden, was eine zentrale Koordination der
Unternehmensaktivitäten zuläßt. Mit der internationalen Aufspaltung der Wertschöpfungskette
ist es möglich, die internationale vertikale Arbeitsteilung zu intensivieren, was zur
Reduzierung der Kosten beiträgt. Aufgrund kürzerer Produktzyklen steigt der FuE-Aufwand,
was eine rasche Verbreitung des technologischen Wissens erfordert, die durch
Internationalisierung ermöglicht wird. Folglich sind in innovationsintensiven Branchen die
meisten Direktinvestitionen zu erwarten.114
Für Unternehmen ist die Produktion im Ausland aufgrund von Skaleneffekten (economies of
scale) vorteilhaft. Da sich FuE-Aufwendungen und andere zentrale Unternehmensleistungen
wie Marketing oder Beschaffung auf einen höheren Output verteilen, kommt es zu einer
Senkung der Stückkosten. Desweiteren besteht die Möglichkeit, Synergievorteile (economies
of scope) durch die Verbindung internationaler Erfahrungen in verschiedenen Märkten und
Produktbereichen zu nutzen. Aus den Beziehungen zu verschiedenen Lieferanten, Kunden
oder Technologiepartnern können weitere Wettbewerbsvorteile entstehen. Das Ausnutzen
internationaler Standortunterschiede ermöglicht es Unternehmen, jeweils die
kostengüngstigsten Produktionsfaktoren in einem Land einzusetzen und international zu
verbinden. Dies bezieht sich auf Arbeitskräfte und technologisches Know-How. Schließlich ist
es für ein Unternehmen möglich, durch Bildung strategischer Allianzen die Marktmacht zu
verstärken, um somit die eigene Wettbewerbssituation zu verbessern.115
2.2.4.2.3 Außenhandel
Eine Analyse der außenwirtschaftlichen Einflüße ergibt, daß in Deutschland die Vereinigung
zunächst zu erhöhten Importen und/oder zu geringeren Exporten geführt hat, weswegen die
Leistungsbilanz seit 1991 eine negative Tendenz ausweist. Dies ist auf den Nachfrageanstieg
bei Konsum- und Investitionsgütern zurückzuführen. Durch die Entwicklung neuer
gesamtdeutscher Kapazitäten sind angebotsorientierte Effekte entstanden, die zur
Verbesserung der Position auf dem Weltmarkt der Bundesrepublik z.B. in den Bereichen
Schiffbau und Stahlbau geführt haben. Durch die europäische Integration sowie durch die
Öffnung der „Ostmärkte“ besteht die Wahrscheinlichkeit, daß die Außenhandelsverflechtung
weiterhin zunimmt.116
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
130
Die Analyse der deutschen Wettbewerbsposition auf den Weltmärkten für das Jahr 1992
ergab, daß die deutschen Exporteure eine breitere Produktpalette angeboten haben als die
Hauptwettbewerber Japan, USA oder Frankreich, die eine höhere Spezialisierung aufwiesen.
Der Import war analog strukturiert. Länder mit einem hohem Maß an Spezialisierung
importierten ein breites Spektrum von Produktgruppen, in denen keine
Spezialisierungsvorteile bestanden. Aufgrund der damit einhergehenden Arbeitsteilung führte
dies zu einem höherem Weltmarktanteil dieser Länder bei hochspezialisierten
Produktgruppen. Die deutsche Exportstruktur ist unvorteilhaft, da nur 20 % der deutschen
Exporten zu Warengruppen gehören, die ein überdurchschnittliches Wachstum im
Weltexport aufwiesen. Dagegen wurden 55% der Exporte mit Warengruppen erzielt, die über
5 % hinter der Entwicklung des gesamten Weltexports lagen. Hinsichtlich der
Niedriglohnkonkurrenz ist festzustellen, daß nur ein Achtel der deutschen Ausfuhren starker
Niedriglohnkonkurrenz ausgesetzt war. Für über 55 % der deutschen Exporte war die
Niedriglohnkonkurrenz schwach oder zu vernachlässigen. 117
2.2.4.2.4 Direktinvestitionen
Für Unternehmen sind Direktinvestitionen im Ausland vorteilhaft, da somit die Möglichkeit
besteht, bessere, komplementäre oder billigere Produktionsfaktoren zu nutzen und so die
Wettbewerbsposition zu verbessern. Die deutschen Direktinvestitionen im Ausland haben ein
mittelmäßiges Niveau und fließen hauptsächlich in andere Industrieländer. Die USA bildeten
für alle Industrieländer Mitte der 80er Jahre den bedeutendsten Investitions- Auslandsstandort.
Anfang der 90er Jahre lagen die deutschen Direktinvestitionen bezogen auf die
Bruttoanlageinvestitionen im Inland vor den japanischen und amerikanischen Konkurrenten,
jedoch hinter den europäischen Ländern. Im internationalen Vergleich fällt auf, daß die nach
Deutschland fließenden Direktinvestitionen gering ausfielen, was durch die folgende Tabelle
verdeutlicht wird:
Tabelle 2.2.4.2.4: Vergleich der aus- und einfließenden Direktinvestitionen.
Land
Ausfließende Direktinvestitionen
1986/1989 1990/1993
Einfließende Direktinvestitionen
1986/1989 1990/1993
USA
Japan
EU*
Deutschland
Frankreich
Großbritannien
2,8 4,4
3,8 2,5
8,4 8,0
5,9 5,9
6,7 10,9
22,0 11,9
6,3 2,9
0,0 0,1
5,7 6,3
1,6 1,7
3,8 7,0
13,8 11,9
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
131
Niederlande
Südostasiatische
Staaten*
19,3 22,0
4,3 2,8
10,8 12,9
5,4 4,6
* Inkl. innereuropäische Direktinvestionen
** Südkorea, Singapur und Taiwan
Quelle: Internationaler Währungsfonds, OECD, Statistiken nationaler Ämter, Berechnungen des ifo Instituts.
Während im Rohstoffsektor der Anteil der Direktinvestitionen zurückging, ist im
Dienstleistungssektor, insbesondere im Banken- und Versicherungswesen, eine Expansion
zu verzeichnen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Dienstleistungen oftmals nicht
international exportierbar sind und somit Direktinvestitionen im Ausland die Möglichkeit zur
Markterschließung darstellen. Liberalisierungen in diesem Bereich ermöglichen den
Marktzugang von ausländischen Anbietern.
Rund 88 % der deutschen Direktinvestitionen flossen in andere Industrieländer, wobei die
Mitgliedstaaten der EU den Schwerpunkt bildeten, etwa 10 % in Entwicklungsländer, wobei
der Anteil kontinuierlich sank und die restlichen 2 % in mittel- und osteuropäische Länder. Bei
osteuropäischen Transformationsländern zeigte sich eine Veränderung. Bei Ländern wie
Ungarn, der ehemaligen Tschechoslowakei und Polen stieg die Investitionsneigung deutscher
Unternehmen. Der inländische Wandel der Branchenstruktur spiegelt sich auch bei
deutschen Auslandsinvestitionen wider. Während Unternehmen aus dem
Dienstleistungsbereich anwachsend zu Investitionen im Ausland beitrugen, war der Anteil von
Unternehmen aus dem sekundären und primären Sektor rückläufig.
Negative Rückwirkungen der Direktinvestitionen, die sich in einem Rückgang der
Inlandsbeschäftigung niederschlugen, bestanden in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Ein
Großteil der unmittelbaren und mittelbaren Direktinvestitionen im Ausland vollzog sich nach
wie vor im sekundären Sektor. Jedoch ist festzustellen, daß dieser absolut und relativ seit
1991 zugunsten des Dienstleistungssektors sinkt. Die folgende Abbildung verdeutlicht die
Entwicklung der deutschen Direktinvestitionen.118
Abbildung 2.2.4.2.4: Bilanz der deutschen Direktinvestitionen.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
132
Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 89
Zwischen 1985-1993 haben sich die deutschen Direktinvestitionen verdreifacht. Diese
Entwicklung ist im internationalen Vergleich als durchschnittlich einzustufen. Somit kann von
einer regelrechten Auswanderung deutscher Unternehmen und damit von einem
großangelegten Export von Arbeitsplätzen, Einkommen und Technologie nicht gesprochen
werden. Die Expansions- und Investitionspläne deutscher Unternehmen im Ausland
unterschieden sich nur unwesentlich von französischen und britischen Trends, wobei die
Briten noch stärker auf das Ausland konzentriert waren.119
Bezüglich ausländischer Direktinvestitionen in Deutschland ist festzustellen, daß der jährliche
Direktinvestitionenzufluß nach Deutschland im internationalen Vergleich sehr gering ausfiel.
Es ist jedoch möglich, daß in Deutschland ansässige ausländische Unternehmen auf selbst
erwirtschaftete Gewinne und Gewinnrücklagen zurückgreifen konnten, wodurch sie nicht auf
Kapitalzuflüsse aus dem Ausland angewiesen waren.120 Insgesamt ist es der EG gelungen,
ihre Position als Anlageregion im weltweiten Direktinvestitionsboom Ende der 80er Jahre zu
verbessern, wobei Deutschland an dieser Entwicklung relativ wenig Anteil hatte. Es ist
festzustellen, daß Deutschland gegenüber Ländern, die als unmittelbare
Standortkonkurrenten in Betracht kommen, zurückgefallen ist. Dies läßt auf einen
diesbezüglichen Standortnachteil schließen.121
Der langfristig steigende Außenwert der DM gegenüber dem Franc und die dadurch
entstandene Senkung der relativen Lohnstückkosten führte zu steigenden Direktinvestitionen
in Frankreich. Allerdings trat dieser Zusammenhang im Vergleich mit dem US-Dollar nicht auf.
Zwischen den Direktinvestitionen und den Exporten besteht ein komplementäres Verhältnis.
Die deutschen Direktinvestitionen haben eine exportsichernde Funktion. Hinsichtlich der
Antriebe grenzüberschreitender Investitionen ist festzustellen, daß primär Absatzmotive den
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
133
Ausschlag geben und Kostensenkungen nur zweitrangig sind. Direktinvestitionen stellen vor
allem ein Element expansiver Unternehmensstrategien dar und weniger ein Instrument zur
Anpassung einer rückläufigen Nachfrage.122
Der relativ geringe Anteil ausländischer Investitionen in Deutschland ist nach herrschender
Auffassung vorzugsweise vor allem auf die im internationalen Vergleich überdurchschnittlich
hohen Lohn- und Lohnnebenkosten zurückzuführen. Verstärkt werde dies durch die liberale
Handelspolitik, die eine Bedienung des deutschen Marktes mit Importen ermöglicht. Der hohe
Anteil deutscher Direktinvestitionen in ausländische Handels- und
Dienstleistungseinrichtungen impliziert keine Substitution der inländischen Produktion.
Hinsichtlich inländischer Arbeitsplätze besteht aber durch die Schwäche von
Direktinvestitionen ausländischer Unternehmen ein Nachteil.
2.2.4.2.5 Technologie-Patente
Durch die Globalisierung des technologischen Wettbewerbs in den achtziger Jahren sind
internationale Patentanmeldungen deutlich angestiegen. Aufgrund der hohen
Innovationsdynamik in den USA existieren hier die meisten patentaktiven Unternehmen.
Gemessen an der Patentaktivität liegt die deutsche Innovationsdynamik unter dem
Weltdurchschnitt. Beurteilt man unter diesem Aspekt die deutsche Forschungsstruktur, so
ergibt sich der ungünstige Befund, daß in dynamischen Branchen relativ wenige, und in
stagnierenden Branchen überdurchschnittlich viele Patente angemeldet werden. Eine
subtilere Unterscheidung nach technischen Fachgebieten ergibt dagegen eine hohe deutsche
Flexibilität beim Erschließen neuer Forschungsfelder. Insgesamt ist festzustellen, daß es der
deutschen Industrie gelungen ist, Vorteile in traditionellen Branchen zu erzielen, in denen eine
weltweit moderate technische Entwicklung besteht. Es wurden aber auch neue, dynamische
Technikfelder erschlossen.123
2.2.4.2.6 Arbeitskosten
Im Rahmen der Globalisierung ist es für die Industrie leichter, kostengünstige
Produktionsstandorte in weniger entwickelten Ländern aufzubauen. Die industrielle Fertigkeit
war in ihren Anfängen vor allem rohstoff- und materialorientiert. Durch Veränderung der
Zusammensetzung der Kostenelemente, die mit dem Anstieg der Arbeitskosten einherging,
besteht heute vornehmlich eine Orientierung am Arbeitsmarkt.124 Werden höhere Löhne nicht
durch Qualifikation und Produktivität ausgeglichen, kommt es zu einer Anpassung der Löhne
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
134
oder zur Suche nach billigeren Produktionsstandorten. Das deutsche Beschäftigungssystem
zeichnet sich durch hohe Arbeitsintensität, hohe Produktivität und qualifizierte Arbeit aus.
Geringer Qualifizierte sind benachteiligt. Die Schaffung von Beschäftigung und Einkommen
für diese Personen setzt voraus, daß Arbeitsplätze geschaffen werden, die auch bei
Besetzung mit Geringqualifizierten wirtschaftlich sind.125
Früher waren Entwicklungsländer weltwirtschaftlich nur in Segmenten wettbewerbsfähig, die
eine hohe Arbeitsintensität aufwiesen und/oder bei denen relativ standardisierte Technologien
angewendet wurden. Dies gilt z.B. für die Herstellung von Bekleidung, Textilien oder
Spielwaren. Diese Zuordnung zu einzelnen Branchen ist heute jedoch kaum mehr möglich,
weil auch Unternehmen aus Hochtechnologiebereichen dazu übergehen, einzelne Teile des
Produktionsprozesses in „Billiglohnländer“ auszulagern. Dies führt zu einem intra-industriellen
Handel zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Aufgrund dieser Entwicklung ist es zu
einer globalen Konkurrenz für die deutschen Industriearbeiter bzw. zu einem
Standortwettbewerb gekommen, da vergleichbare industrielle Produkte auch in weniger
entwickelten Ländern mit geringeren Arbeitskosten hergestellt werden können.126
In der westdeutschen Industrie kostete eine Arbeiterstunde im Jahr 1995 durchschnittlich
45,52 DM, womit sie den ersten Platz in der Arbeitskosten-Rangliste der OECD-Länder
einnahm. Mit 29,85 DM in den neuen Bundesländern kostete eine Arbeitsstunde schon mehr
als in Frankreich und den USA. Die geringsten Kosten bestanden in Portugal mit 9,28 DM je
Arbeiterstunde. Die Arbeitskosten stellen neben Material- und Energiekosten, Realzinsen,
Abgabenbelastung und Nicht-Preisfaktoren wie Lieferfristen, technischen Standard,
Produktqualität und Servicenetz den wichtigsten Indikator der internationalen Kosten-
Wettbewerbsfähigkeit dar.127
Durch eine entsprechend höhere Produktivität besteht die Möglichkeit, hohe Arbeitskosten zu
kompensieren. Heute ist es jedoch bei Produktionsverlagerungen ins Ausland möglich, den
technischen Standard sowie das entsprechende Know-How mit zu exportieren. Folglich
gewichten Investoren den Aspekt des Produktivitätsunterschiedes weniger als die
unterschiedliche Arbeitskosten. Der bestehende Produktivitätsvorteil in einem Land schützt
nicht mehr vor einem Arbeitsplatzexport. Während im Jahr 1989 die Arbeitskosten in
Westdeutschland nur 28 % über dem Durchschnitt der übrigen OECD-Länder lagen, belief
sich dieser Unterschied 1995 auf 56 %. Hierbei spielte allerdings die Aufwertung der DM
gegenüber den Währungen der wichtigsten Industrieländer eine Rolle.128
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
135
Zwei weitere Faktoren haben maßgeblichen Einfluß. Im internationalen Vergleich der
Direktentgelte belegte Westdeutschland nach Dänemark und der Schweiz mit gut 25 DM den
dritten Platz. Die Arbeitskosten in dem westdeutschen verarbeitendem Gewerbe stiegen
preisbereinigt genauso schnell wie die reale Wertschöpfung.129
Zu einem Anstieg der realen Lohnstückkosten kommt es, wenn die Arbeitskosten je
Arbeitnehmer preisbereinigt schneller steigen als die von ihm erbrachte Wirtschaftsleistung.
Die Folge ist, daß unrentable Arbeitsplätze abgebaut und durch Kapital ersetzt werden.
Hierdurch kommt es zu einem erneuten Ausgleich zwischen Produktivität und Arbeitskosten,
jedoch bei einer geringeren Anzahl von Arbeitsplätzen. Dies führt zu dem Schluß, daß der
ökonomische Lehrsatz, nach dem sich die Lohnsteigerungen am Produktivitätsfortschritt zu
orientieren haben, in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit unangemessen ist. Deshalb wird vielfach
eine zurückhaltende Lohnpolitik gefordert. Nach den amtlichen Angaben des Statistischen
Bundesamtes ist die Produktivität je Erwerbstätigen in der westdeutschen Industrie im
Zeitraum 1980-1995 um 30 % gestiegen, was dazu geführt hat, daß die realen
Lohnstückkosten 1995 um 1 % niedriger als 1980 lagen. Dem Beschäftigungsrückgang von
15% wurde nur unzureichend Rechnung getragen.130
In allen OECD-Ländern steigen seit Anfang der siebziger Jahre die Personalzusatzkosten
stärker als die Direktlöhne. Diese Entwicklung ist in Westdeutschland besonders ausgeprägt,
was zu durchschnittlichen Personalzusatzkosten von 20,44 DM je Arbeiterstunde im Jahr
1995 geführt hat.131 Diese betrugen in Dänemark beispielsweise nur 7 DM je Stunde, so daß
trotz des höheren Lohnniveaus deutlich geringere Arbeitskosten bestanden.132
Auch in Zukunft wird sich vermutlich die Anzahl der Menschen in schnell wachsenden
Volkswirtschaften wie z.B. in China oder Indien erheblich erhöhen. Diese Länder befinden
sich im Übergang vom Entwicklungsland zum Schwellenland oder vom Schwellen- zum
Industrieland, was ein großes industrielles Angebotspotential impliziert. Zu beachten ist, daß
diese Länder nicht nur exportieren, sondern auch entsprechend importieren werden. Es ist
anzunehmen, daß mit steigendem Wohlstand die Nachfrage nach höherwertigen und
differenzierten Produkten auch aus den westlichen Industrieländern steigen wird.133
2.2.4.2.7 Ausbildungsniveau
Wirtschaftswissenschaftler argumentieren in Deutschland sei es notwendig, die
Produktpalette sowie die Produktionstechnologie einer höheren Wissensintensität
anzupassen. Auf diesem Weg könnte die deutsche Volkswirtschaft längerfristig ihre
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
136
internationale wirtschaftliche Position erhalten, verbunden mit einem relativ hohem Pro-Kopf-
Einkommen.134 Nachteilig hierbei ist, daß in einer Volkswirtschaft, die sich vorwiegend auf
„wissensintensive“ Güter konzentriert, einfache Arbeit immer weniger nachgefragt wird.135
Das bedeutet, daß durch den weltwirtschaftlichen Strukturwandel die rein physische
Arbeitskraft abgewertet wird. Dies ist unproblematisch, wenn sich die Struktur des
Arbeitsangebots langfristig an die neuen Gegebenheiten qualitativ und quantitativ anpaßt. Wird
der durchschnittliche Ausbildungsstand der Arbeitskräfte erheblich verbessert, so verkleinert
sich die Zahl der unausgebildeten Arbeitskräfte.136 Diese Entwicklung hat in Deutschland
bereits teilweise stattgefunden, wie die folgende Tabelle verdeutlicht. 137
Tabelle 2.2.4.2.7: Erwerbstätigkeit von unausgebildeten und ausgebildeten Arbeitskräften* in
verschiedenen Wirtschaftsbereichen, Westdeutschland, 1973-1989.
Veränderung Anteil der
unaus-
gebildeten
Arbeits-
kräfte
Änder-
ung
dieses
Anteils
unausgebildet ausgebildet insgesamt 1973
**
1989 1973-
1989
Sektor in 1000
Personen
v.H. in 1000
Personen
v.H. in 1000
Persone
n
v.H. v.H. v.H./Ja
hr
Primärer Sektor
(Landwirtschaft)
-1.076 -69,6 +182 +47,3 -894 -46,3 80,1 45,3 -3,5
Sekundärer
Sektor
(Industrie)
-2.418 -50,2 +936 +11,7 -1.482 -11,6 37,6 21,2 -3,5
Tertiärer Sektor
Dienstleistungen
Staat
-902
-271
-29,3
-35,8
+3.676
+683
+54,9
+41,0
+2.770
+412
+28,4
+17,0
31,5
31,2
17,3
17,1
-3,7
-3,7
Insgesamt -4.676 -45,8 +5.343 +31,7 +667 +2,5 37,7 19,9 -3,9
*Mindestanforderung für Ausgebildete ist ein Hauptschulabschluß und eine Lehrlingsausbildung. **Der Anteil für 1973 wurde
durch rückwärtige Trendextrapolation der Daten 1976-89 ermittelt.
Quelle: Unveröffentlichte Mikrozensusdaten der Bundesanstalt für Arbeit, eigene Zusammenstellung.
Die Ergebnisse verdeutlichen, daß ein generationsbedingter Austausch zwischen
unqualifizierten älteren und qualifizierten jüngeren Arbeitskräften stattgefunden hat. Rund 4,7
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
137
Millionen Arbeitsplätze für unqualifizierte Arbeitskräfte sind weggefallen, mit 2,4 Millionen zum
größten Teil in der Industrie. Bei den qualifizierten Arbeitskräften stieg im gleichen Zeitraum
die Zahl der Arbeitsplätze um etwa 5,3 Millionen, wobei hier im Dienstleistungssektor mit etwa
3,7 Millionen der größte Anstieg zu verzeichnen ist.138 Diese Daten betreffen die qualitative
Anpassung; das Problem der Quantität des Arbeitsangebots ist damit noch nicht gelöst.
2.2.4.2.8 Soziale Sicherung
Es existierten in der Vergangenheit zwei Anpassungsformen an die weltwirtschaftliche
Umwertung von Arbeitskraft, die vereinfachend als das „europäische“ und das
„amerikanische“ Modell bezeichnet werden. In Deutschland kam es durch das relativ hohe
Lohnniveau bei einfacher Arbeit zu einem langsamen Wandel der Beschäftigtenstruktur, was
zu Arbeitslosigkeit und auch zur Armut führte. Aufgrund stark regulierter Arbeitsmärkte in
Form protektionistischer Arbeitsplatzkonservierung spricht man für Westeuropa auch von
„Eurosclerosis“.139 Im Gegensatz zu dem Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit in
Westeuropa hat sich die Arbeitslosigkeit in den USA verringert. Die Beschäftigung in den
USA ist in dem Zeitraum von 1969 bis 1993 um über 40 Millionen Personen angestiegen. In
Westeuropa hingegen wurden zwischen 1965 und 1993 nur etwa 6,2 Millionen neue
Arbeitsplätze geschaffen.140
In den USA besteht eine geringere soziale Absicherung der Arbeitslosen als in Deutschland.
Die geringere Entlohnung unqualifizierter Tätigkeiten spiegelte sich in einer größeren
Ungleichheit der Einkommensverteilung in den USA verstärkt wider. Diese ist auch auf den
Zuwachs des „Low-productivity service sector“ zurückzuführen, der den Rückgang des
sekundären Sektors überkompensierte. Der Strukturwandel bedeutet für Arbeitskräfte, die
vormals in der Industrie tätig waren, die Übernahme schlecht bezahlter
Dienstleistungstätigkeiten. Der Übergang vom Industrie- zum Dienstleistungssektor ging mit
einer Zunahme der Einkommensungleichheit von 15 % einher.141 Nach Freemann und Katz
(1993) beruht dieser Anstieg zu einem Drittel auf Deindustriealisierung.142
Die unter Reallohneinbuße geratene untere Einkommensgruppe in den USA wird als
„shrinking middle class“ bezeichnet. Hier ist jedoch anzumerken, daß gleichzeitig die
Erwerbsbeteiligung der Frauen angestiegen ist, was zu einem Anstieg der
Haushaltseinkommen geführt hat. Festzustellen ist, daß es dem „amerikanischen“ Modell
gelungen ist, die Folgen des Deindustrialisierungprozesses im Arbeitsmarkt einigermaßen
abzufedern. In den europäischen Ländern mit einer umfassenderen sozialen Unterstützung
ist die Lohnstruktur nicht oder nur wenig verändert worden, wobei hier die Arbeitslosigkeit und
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
138
insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zugenommen haben.143 Bei einem Vergleich
zwischen den europäischen Ländern und den USA müßte allerdings der Begriff von
„Beschäftigung“ näher untersucht werden.
2.2.4.2.9 Zusammenfassung der globalen Einflüsse
Deutsche Unternehmen beschäftigten 1993 über 500.000 Arbeitskräfte in Niedriglohnländern.
Es sind steigende (lohn-) kostenbedingte Produktionsverlagerungen zu konstatieren, die sich
nicht mehr nur auf die traditionellen Branchen wie Textil- und Bekleidungsindustrie beziehen.
Der größte Teil dieser Arbeitskräfte ist in industriellen Produktionsstätten beschäftigt, wobei
die Anzahl rapide angestiegen ist. Die Betrachtung der Produktion deutscher Unternehmen in
Niedriglohnländern in Relation zum Gesamtumsatz der deutschen Industrie ergibt, daß
Produktionsverlagerungen für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung bisher nur eine
untergeordnete Rolle spielen, ihr Umfang jedoch tendenziell steigend ist.144
Gewichtiger ist die Produktionsverteilung innerhalb der europäischen Industrieländer. Dies
läßt sich an den an Deutschland vorbeigehenden ausländischen Direktinvestionen ablesen.
Wenn deutsche Unternehmen in Europa vergleichbare Produktionsstätten aufbauen, so
ermöglicht dies die Nutzung von Standortvorteilen durch geringere Kosten oder wachsende
Absatzmöglichkeiten. Es besteht somit eine substitutive Beziehung zur Inlandsproduktion bei
Direktinvestitionen eher in Industrieländern als in Niedriglohnländern. Es ist auch möglich, daß
zwischen in- und ausländischer Produktion komplementäre Beziehungen bestehen, wie z.B.
durch die Öffnung von Märkten oder durch technologische Impulse, die durch die
Auslandsproduktion entstanden sind.145
Deutschland als Produktionsstandort hat aufgrund der gestiegenen Lohnstückkosten
Probleme im internationalen Kostenwettbewerb. Aufgrund der zunehmenden
Internationalisierung von Unternehmen und Märkten ist der Standort Deutschland steigender
Konkurrenz ausgesetzt. In den alten Bundesländern bestehen Standortvorteile für die
Ansiedlung von höherwertigen Aktivitäten im Sinne von FuE. Durch die an Deutschland
vorbeigehenden Direktinvestitionen bestehen jedoch zukünftig Risiken, so daß fraglich ist, ob
dieser Vorteil bestehen bleibt. Von lohnkostenbedingten Produktionsverlagerungen sind
hierzulande hauptsächlich wenig qualifizierte Arbeitskräfte in traditionellen
Konsumgüterindustrien betroffen. Aufgrund der zu hohen Personalkosten sind diese
Fertigungen auf Dauer in Deutschland nicht rentabel. Durch eine Produktionsverlagerung ist
es unter bestimmten Bedingungen möglich, eine in Deutschland verbleibende
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
139
unternehmerische Wertschöpfung wettbewerbsfähig zu halten. Folglich führt die engere
Verknüpfung mit Niedriglohnländern zu einem produktivitätsorientierten Strukturwandel.146
Die alleinige Analyse außenwirtschaftlicher Verflechtungen der deutschen Wirtschaft
ermöglicht es nicht, den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erklären. Als Indiz für eine
nachlassende Standortqualität können die geringen Direktinvestitionen in Deutschland
gewertet werden. Mit der Forderung nach einer hohen Beschäftigung in Deutschland
innerhalb des Globalisierungsprozesses verbindet sich der Gedanke, hochproduktive
Arbeitsplätze zu fördern, da nur so das hohe Lohnniveau in Deutschland gehalten werden
kann. In Deutschland wie auch in anderen entwickelten Industrieländern existieren aber auch
Arbeitskräfte, die nicht für Höchstlohntätigkeiten qualifiziert werden können. Somit müßten
innerhalb des Globalisierungsprozesses auch hierzulande Arbeitsplätze für einfache Arbeit
geschaffen werden. Sollten diese auch für internationale Märkte produzieren, so setzt das
eine starke Lohndifferenzierung voraus.147
2.2.5 Arbeitsmarkttheorien und Arbeitslosigkeitsinzidenz
Die empirischen Ergebnisse aus Kapitel 2.2.2 verdeutlichen, daß bei Arbeitslosigkeit
hinsichtlich der Dimensionen Betroffenheit, Verbleib und Mehrfacharbeitslosigkeit starke
Differenzierungen zu erkennen sind. Im folgenden werden verschiedene
arbeitsmarkttheoretische Ansätze vorgestellt, die die Risikokonzentration auf bestimmte
Personengruppen oder Merkmale erklären wollen. Die Wirtschaftsdynamik erfordert eine
hohe Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes. Wenn in einigen Wirtschaftszweigen die
Nachfrage sinkt und in anderen steigt, müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Ist
die Mobilität jedoch beschränkt, kommt es zu Friktionen im Strukturwandel. Aufgrund
veränderter Qualifikationsanforderungen kann es zu Profildiskrepanzen zwischen
Arbeitsnachfrage und -angebot kommen.
Für die Beurteilung wirtschaftspolitischer Maßnahmen zur Verminderung von Arbeitslosigkeit
ist die Analyse der Funktionsfähigkeit von Arbeitsmärkten von zentraler Bedeutung. Im
Rahmen dieser Arbeit ist eine umfassende Darstellung der verschiedenen
Arbeitsmarkttheorien allerdings nicht möglich.
2.2.5.1 Funktionen des Arbeitsmarkts
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
140
Der Arbeitsmarkt ist durch die Funktionen Anpassung und Verteilung charakterisiert. Die
Anpassung wird durch Vermittlung zwischen Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften
erfüllt. Die Verteilung erfolgt durch die Zuweisung der erwirtschafteten Ergebnisse in Form
von Arbeitseinkommen an die Arbeitskräfte, was Einfluß auf sozialmaterielle Lebenschancen
hat, womit ein enger Bezug zur Armut besteht.148
Der Anpassungsfunktion des Arbeitsmarktes lassen sich drei Anpassungsparameter
zuordnen. Erstens die Strukturierung der Arbeitsnachfrage nach Art und Umfang. Im
einzelnen Betrieb bestimmt sich die Nachfrage durch die Anzahl der angebotenen
Arbeitsplätze und die betriebliche Arbeitsplatzstruktur. Weiterhin wird der mengenmäßige
Arbeitseinsatz durch die Arbeitszeit der Beschäftigten festgelegt. Durch Kumulation der
Daten der einzelnen Betriebe läßt sich so die gesamtwirtschaftliche Arbeitsnachfrage
bestimmen. Den zweiten Parameter bildet die Strukturierung des Arbeitsangebots nach Art
und Umfang. Mikroökonomisch haben hierbei betriebliche Maßnahmen wie
Qualifizierungsangebote oder sonstige Nutzungsanforderungen Einfluß. Makroökonomisch
konstituiert sich die Menge und Qualifikation des Arbeitsvolumens und die Arbeitsstruktur vor
allem durch die Organisation der Berufe. Den dritten Parameter stellt die Zuordnung der
Arbeitskräfte nach Menge und Qualität dar.149 Diese Allokation erfolgt auf der Ebene des
einzelnen Betriebes durch die Aufteilung des Arbeitsangebots auf die verfügbaren
Arbeitsplätze durch Auswahlverfahren. Gesamtwirtschaftliche Einflußfaktoren sind hierbei die
staatliche Lohn- und Einkommenspolitik sowie Teile der staatlichen Sozialpolitik.150
Die Funktion der Arbeitswelt als der zentralen Verteilungsinstanz wirtschaftlicher und sozialer
Chancen ist nicht allein auf die aktive Erwerbsbevölkerung beschränkt. Das Einkommen und
die soziale Position von Rentnern, Pensionären und berufsunfähigen Personen wie Kranken
und Invaliden bestimmt sich maßgeblich durch staatliche und private Transferleistungen,
welche nach Höhe und Dauer ihrerseits durch die Stellung des einzelnen oder seiner
Angehörigen im Beschäftigungssystem berechnet werden. Die wirtschaftliche und soziale
Stellung von nichterwerbstätigen Familienmitgliedern wie Kindern, Jugendlichen, Hausfrauen
oder Hausmännern wird im wesentlichen durch die Arbeitsmarktposition der Erwerbstätigen
in der Familie bestimmt. Zu beachten ist jedoch, daß die dominante Stellung des
Arbeitsmarktes hinsichtlich der Verteilungsstruktur durch Umverteilungseffekte des
Sozialstaats und durch Sozialpolitik in Richtung Gleichverteilung abgefedert werden kann.151
Es existieren drei wesentliche Bestimmungsgrößen für die Struktur und Dynamik der
Verteilung von Entlohnungs- und Beschäftigungschancen. Als zentraler Parameter für die
Chancenverteilung ist die Arbeitsplatzstruktur anzusehen, da diese das potentielle Ausmaß
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
141
der Gleichheit und Ungleichheit von Arbeitsmarktchancen bestimmt. Die Arbeitsplatzstruktur
wird ihrerseits durch die horizontale Arbeitsteilung, die sich in der Berufsstruktur widerspiegelt
und die vertikale Arbeitsteilung, die in betrieblichen Hierarchien und im qualitativen Gefälle der
Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen zwischen den Betrieben zum Ausdruck kommt,
bestimmt. Zu beachten ist, daß die vertikale Verteilung von Arbeitsplätzen kein Maßstab für
die Bewertung der einzelnen Positionen im Arbeitsplatzgefälle darstellt. Es ist durchaus
möglich, daß die gleiche Hierarchie mit der gleichen Anzahl von Positionen mit einem sehr
unterschiedlichen Lohngefälle einhergeht. Sie bestimmt also nicht die Lohndifferentiale
zwischen gelernten und ungelernten Arbeitskräften oder Akademikern und Facharbeitern.
Zudem werden dabei Unterschiede im gleichen Beruf oder für die gleiche Tätigkeit in
verschiedenen Betrieben in gleichen oder unterschiedlichen Branchen nur unzureichend
berücksichtigt.152
Den zweiten Parameter der Chancenverteilung auf dem Arbeitsmarkt stellt die
Arbeitskräftestruktur dar, wobei die Gewichtung in der arbeitsmarkttheoretischen Literatur
unterschiedlich gesehen wird. Im Mittelpunkt der Arbeitskräftestruktur steht die Verteilung von
generellen und spezifischen Qualifikationen, die durch Politik sowie schulische und berufliche
Bildung bestimmt wird. In der Humankapitaltheorie besteht die Annahme, daß durch das
Angebot von Bildung und Ausbildung das Produktionssystem und damit auch die
Anforderungsprofile weitgehend determiniert werden. Demnach bedeutet eine Verbesserung
der Qualifikationsausstattung der Arbeitskräfte eine veränderte Gestaltung der Arbeitsplätze
und der Qualitätsanforderungen.
Demgegenüber bestreitet die Segmentationstheorie den Einfluß des Arbeitskräfteangebots.
Vielmehr sei die Qualifikation der Arbeitskräfte ein Ergebnis der Arbeitsteilung sowie der
davon abhängigen Gestaltung der Arbeitsplätze. Nach dem Arbeitsplatzwettbewerbsmodell
von Thurow (1978) werden die Qualifikationsanforderungen vollständig durch die Technologie
bestimmt.153 Die Arbeitskräftetheorie bestreitet den Einfluß des Qualifikationsangebots auf die
Nachfrageseite. Vertreter dieser Theorie gehen davon aus, daß bei der großen Mehrzahl von
Arbeitsplätzen so geringe Qualifikationsanforderungen bestehen, daß eine unterschiedliche
Entlohnung aufgrund der Ausbildung nur schwer zu rechtfertigen sei.154 Dazu bemerkte
Sengenberger (1987), daß sowohl der Arbeitsplatz- als auch der Arbeitskräftestruktur
Einflußpotential zuzuschreiben sei, womit ein interdependentes Verhältnis bestände.
Die Allokation der Arbeitskräfte auf Arbeitsplätze stellt die dritte wichtige Verteilungsvariable
bei der Erklärung von Chancen im Arbeitsmarktprozeß dar. Die Allokationsregeln bestimmen,
wer wie nach welchen Maßstäben Zugang zu bestimmten Arbeitsplätzen erhält. Je
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
142
spezifischer sie formuliert sind, desto mehr werden bestimmte Arbeitskräfte oder
Arbeitskräftegruppen positionsmäßig arretiert. Zu nennen sind hierbei155:
l Demographische Merkmale des Arbeitnehmers (Alter, Geschlecht, Rasse, Nationalität
etc.);
l rechtliche Normen (Verbot bestimmter Beschäftigungen oder Tätigkeiten für Frauen,
Kinder oder andere Personengruppen;
l Qualifikationsvoraussetzungen (Facharbeiterbrief, erfolgreiche Absolvierung von
Weiterbildungskursen etc.).
Bei dem Verständnis des Arbeitsmarktes lassen sich ökonomisch und sozialwissenschaftlich
ausgerichtete Betrachtungsweisen unterscheiden. Im folgenden wird zuerst die
neoklassische Arbeitsmarkttheorie vorgestellt, die Lohndifferentiale, einen uneingeschränkten
Marktmechanismus vorausgesetzt, als Ausdruck des Produktivitäts- und Leistungsgefälles
der Arbeitenden erklärt. Der Lohn ist demnach der objektive Maßstab für die Leistung und
unterschiedliches Einkommen ein Ausdruck der Produktivitätsdifferenz. Wird der Wettbewerb
auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt, so kann es nach neoklassischer Auffassung dazu
kommen, daß Facharbeiter trotz ähnlicher Ausbildung, vergleichbaren Arbeitsaufgaben und
gleichem Qualifikationsprofil in verschiedenen Branchen ein unterschiedliches Einkommen
erzielen. Bei diesen idealtypischen Annahmen kam es zu theoretischen Weiterentwicklungen,
die anhand modifizierter Annahmen des Grundmodells eine realitätsnähere Sichtweise
anstreben. Im Unterschied dazu geht der Segmentationsansatz in der Arbeitsmarkttheorie
davon aus, daß kein objektiver Maßstab und kein eindeutig determinierender
Bewertungsmechanismus für die Lohnbestimmung existiere. Die Lohnhöhe und die
Lohnstruktur seien vielmehr auf gesellschaftliche Macht und Konventionen zurückzuführen;
der Prozeß der Lohnfindung ist dann erheblich komplizierter zu deuten.
2.2.5.2 Neoklassische Modelle
2.2.5.2.1 Basismodell
Kennzeichen der neoklassischen Arbeitsmarkttheorie ist, daß sie einen speziellen
Anwendungsfall der Allgemeinen Gleichgewichtstheorie für Arbeitsmarktvorgänge darstellt.156
Der Arbeitsmarkt mit dem homogenen Faktor Arbeit funktioniere gleichermaßen wie der
Gütermarkt.157 Das Modell basiert auf folgenden Prämissen: Atomistische Angebots- und
Nachfragestruktur, Preisflexibilität, uneingeschränkte Mobilität von Arbeit und Kapital,
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
143
vollkommene Information über das Marktgeschehen, Konkurrenz zwischen den Akteuren,
keine Beschränkungen des Marktzutritts. Unter diesen Annahmen funktioniert der Markt wie
ein sich selbst regulierendes System. Die restringierenden Annahmen im neoklassischen
Modell werden in den folgenden fünf Thesen erläutert.158
1. Es existiert im neoklassischen Modell nur ein Arbeitsmarkt, auf dem sämtliche
Transaktionen stattfinden. Die Arbeitskräfte sind aufgrund des homogenen Grenznutzens
vollständig substituierbar. Unterschiedliche Teilarbeitsmärkte werden nicht berücksichtigt.
Über „Qualitätszuschläge“ könnte die unterschiedliche Teilarbeitsmarktstruktur berücksichtigt
werden.
2. Es existieren keine Marktbeeinträchtigungen wie z.B. monopolhafte Strukturen oder
Absprachen, Regelungen, Gesetze die den Markt reglementieren. Demnach besteht ein
funktionierender Wettbewerb zwischen Anbietern und Nachfragern.
3. Der flexible Lohnsatz gleicht Arbeitsnachfrage und -angebot aus. Entscheidungsträger sind
nutzenmaximierende Haushalte und profitmaximierende Unternehmen. Aufgrund der
Annahme vollkommener Konkurrenz sind alle Marktteilnehmer Preisnehmer bzw.
Mengenanpasser. Relationsveränderungen auf dem Arbeitsmarkt führen sofort zu einem
veränderten Preis der Arbeitskräfte, wodurch ein neuer Gleichgewichtszustand eintritt.
Voraussetzung hierfür ist eine zweiseitige Lohnelastizität. Dem Lohnsatz kommt aufgrund
seiner Stellung als „Bindeglied-Variable“, mit der die Pläne von Unternehmen und Haushalten
koordiniert werden, eine zentrale Bedeutung zu.
4. Eine weitere Bedingung für einen neuen Gleichgewichtszustand ist vollkommene
Markttransparenz. Alle Informationen über offene Stellen und Lohnsätze sind den
Markteilnehmern bekannt. Somit kann mit ökonomisch rationalen Entscheidungen gerechnet
werden.
5. Der Ausgleichsprozeß geht von einer unbegrenzten Mobilitätsbereitschaft und –fähigkeit
aus. Mobilitätskosten bleiben unberücksichtigt.
Produziert ein Unternehmen bei abnehmenden Skalenerträgen, so stimmen im
Gewinnmaximum Wertgrenzprodukt und Faktorpreis überein. Das bedeutet, daß die
Entlohnung eines Faktors dem Wert entspricht, den der Einsatz einer zusätzlichen
Faktoreinheit an zusätzlichem Wert schafft. Durch die Ermittlung der optimalen
Faktoreinsatzmenge ist die Nachfrage auf dem Markt für den Faktor Arbeit festgelegt.
Aufgrund der Homogenitätsannahme beim Faktor Arbeit gilt die beliebige Austauschbarkeit als
gesichert. Folglich existiert kein Anreiz für ein Unternehmen, Arbeitskräfte langfristig zu
binden. Koordinations-, Kontroll- und Motivationsprobleme innerhalb der Unternehmung
bleiben unberücksichtigt.159 Klassische Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn bei einem gegebenen
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
144
Bestand an den zur Arbeit komplementären Faktoren Real- und Humankapital das Niveau des
Produzentenreallohns relativ zum Grenzprodukt der Arbeit bei Vollbeschäftigung zu hoch
ist.160
Bei der Bestimmung des Arbeitsangebots besteht die Annahme, daß die rational handelnden
Haushalte ihren Nutzen aus Einkommen und Freizeit ziehen, die in einem
Substitutionsverhältnis stehen. Unter den verschiedenen Einkommen-Freizeit-Kombinationen
wählen Haushalte diejenige mit dem individuell größten Nutzen. Im Haushaltsoptimum gilt,
daß die Grenzrate der Substitution zwischen Einkommen und Freizeit der Höhe des
Reallohnsatzes entspricht.161
Arbeitslosigkeit entsteht danach durch einen zu hohen Lohnsatz, der ein die Nachfrage
übersteigendes Arbeitsangebot induziert. Folglich sind tarifliche Lohnsatzfestlegungen oder
gesetzliche Mindestlöhne als Störungen des marktlichen Steuerungsmechanismusses zu
interpretieren.162 Da das neoklassische Grundmodell von einer Homogenitätsannahme der
Arbeitskräfte ausgeht, lassen sich keine Schlüsse hinsichtlich der personal strukturellen
Verteilung von Arbeitslosigkeit ziehen.163
Diese Theorie kann unfreiwillige Arbeitslosigkeit nicht erklären. Aufgrund der realitätsfernen
Prämissen des neoklassischen Grundmodells sind theoretische Weiterentwicklungen
entstanden. Diese versuchen einzelne Prämissen des Grundmodells aufzuheben oder zu
modifizieren, um somit die Kritik zu entschärfen.
2.2.5.2.2 Humankapitaltheorie
Die historischen Wurzeln der Humankapitalansätze reichen bis zu Adam Smith zurück. Die
moderne Ausformulierung begann Ende der 50er Jahre und ist mit den Autoren Becker,
Schultz, Oi und Mincer verbunden. Ausgangspunkt war die Erklärung von realen
Phänomenen wie selektiver Arbeitslosigkeit, stabiler Einkommensdisparität sowie
unterschiedlicher Einstellungs- und Kündigungspraxis bei Arbeitnehmern. Diese Unterschiede
wurden auf unterschiedliche Bildungsinvestitionen bzw. Humankapitalinvestitionen164
zurückgeführt. Die Grundidee dieser Ansätze besteht darin, daß die Produktivität des Faktors
Arbeit eine Funktion der getätigten Investitionen sei, womit die realitätsferne
Homogenitätsannahme beim Faktor Arbeit wegfällt. Wesentliche Elemente dieser Ansätze
seien hier kurz vorgestellt:
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
145
Durch betriebsspezifisches Humankapital und die damit einhergehende Heterogenität der
Qualifikation fällt eine a priori vorausgesetzte Substituierbarkeit der Arbeitskräfte weg. Die
Humankapitalinvestitionen lassen sich in unterschiedliche Qualifikationen differenzieren.
Überbetriebliche Qualifikation hat eine allgemein produktivitätsteigernde Wirkung, spezielle
Qualifikation hat eine Steigerung der Produktivität am jeweiligen Arbeitsplatz zur Folge. Da der
Arbeitnehmer die Qualifikation der speziellen Ausbildung nicht in einen höheren Lohnsatz in
anderen Unternehmen umsetzen kann, besteht nur eine geringe Motivation, eigene Mittel für
diese Investition aufzubringen. Auf Seiten der Unternehmung besteht das Interesse, die
Ausbildungskosten möglichst lange zu nutzen, womit die Kategorie des ‘labor turnover’ in die
neoklassische Theorie eingeführt wird. Die Kündigungswahrscheinlichkeit eines
firmenspezifisch ausgebildeten Arbeitnehmer ist dadurch reduziert, daß ihm ein höherer
Lohnsatz gezahlt wird, als er in vergleichbaren Unternehmen erzielen könnte. Aufgrund des
hiermit induzierten Trainee-Überangebots kommt es zu einer Aufteilung der Investitionskosten
zwischen Arbeitgeber und -nehmer.165 Beim Erwerb einer allgemeinen Qualifikation liegen die
Kosten und Erträge aufgrund der spezifischen Eigentumsverhältnisse des Humankapitals
hauptsächlich beim Arbeitnehmer (oder bei der öffentlichen Hand). Folglich liegt der Lohnsatz
während bzw. nach der überbetrieblichen Ausbildungsphase unter bzw. über der
Grenzproduktivität.166
Weisen Arbeitskräfte weder eine spezifische noch eine allgemeine Qualifikation auf, hat eine
längere Arbeitsbeziehung keinen Vorteil. Folglich reichen kleine Lohnunterschiede für einen
Arbeitsplatzwechsel aus. Aufgrund der fehlenden Betriebsbindung ist es in diesem Fall auch
für das Unternehmen unvorteilhaft, spezifische Qualifikationen zu vermitteln. Die
Humankapitaltheorie beinhaltet Erklärungsansätze für unterschiedliches Mobilitätsverhalten
und Arbeitslosigkeitsrisiko sowie für Lohnunterschiede. Diese Überlegungen schlagen sich in
Segmentationsmodellen nieder. Nach der Humankapitaltheorie unterliegt es der individuellen
Entscheidung, ob und in welche Ausbildung mit entsprechenden Einkommens- und
Arbeitsmarktchancen ein Arbeitsanbieter investiert. Arbeitslosigkeit und Armut sind folglich
selbstverschuldet und unterliegen bei unterstelltem Rationalverhalten dem individuellen
Präferenzmuster.167
In den 70er Jahren wurde die Humankapitaltheorie um sogenannte „Signaling“- oder
„Screening“ Modelle erweitert. Danach wird die grundsätzliche Annahme, daß mit
zunehmender Qualifikation die Produktivität steige, angezweifelt. Die Unternehmung wird bei
der Einschätzung der Produktivität eines potentiellen Mitarbeiters mit einem
Selektionsproblem konfrontiert. Dabei haben spezielle Qualifikationen eine Signalwirkung, die
dem Unternehmer helfen, die zu erwartenden Lernkosten sowie die Produktivität des
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
146
Betreffenden einzuschätzen. Allgemeine Qualifikationen stellen einen Nachweis für
allgemeine Lernfähigkeit und Disziplin dar, die beim Erwerb von „special skills“ notwendig
sind. Wenn mit zunehmender Arbeitslosigkeitsdauer das Humankapital an Wert verliert, so ist
auch „vorhandene Arbeitslosigkeit“ ein Selektionskriterium, unabhängig davon, ob dieser
Zusammenhang für den konkreten Bewerber zutrifft.168
Die Humankapitaltheorie erklärt nicht die Persistenz von Arbeitslosigkeit. Es bleibt ein großer
Teil der Lohnunterschiede ungeklärt, da andere Faktoren hier ebenfalls Einfluß haben. Der
Ansatz ist angebotsorientiert, da er die Anbieter von Arbeitskraft fokussiert und
nachfragebedingte Determinanten der Lohndifferenzierung vernachlässigt.169
2.2.5.2.3 Suchtheorie
Die in Kapitel 2.2.2 aufgezeigte Relation von Bestandsdaten und Bewegungsdaten in der
Arbeitslosenstatistik verweist auf eine erhebliche Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt. Die
Theorie der Arbeitsplatzsuche geht auf die Arbeiten von Alchian, Holt, Mortensen, Phelps und
Stigler zurück. Die Suchtheorie versucht die Determinanten aufzuzeigen, die für die
unterschiedliche Verweildauer in Arbeitslosigkeit verantwortlich sind. Im Gegensatz zu dem
neoklassischen Grundmodell werden hier Faktorreallokationen nicht als friktionslos
verstanden. Es bestehe vielmehr eine temporäre (Such-) Arbeitslosigkeit. Dabei werden die
Annahmen einer vollständigen Information und Homogenität des Faktors Arbeit aufgegeben.
Aufgrund der Marktintransparenz sei der Arbeitsuchende bereit, Zeit für die Arbeitsplatzsuche
aufzuwenden.170 Die Qualifikation der Arbeiter sei genau meßbar. Demnach läßt sich jedem
Arbeiter und Arbeitsplatz ein bestimmtes Qualifikationsprofil zuordnen. Der
humankapitaltheoretisch als positiv angenommene Zusammenhang zwischen Bildung
(Qualifikation) und Einkommen wird auch hier unterstellt.
In der Suchtheorie wird die individuelle Entscheidung zur Erklärung der gewählten
Arbeitslosigkeitsdauer fokussiert. Es besteht die Annahme, daß die Arbeitsuche bei
Arbeitslosigkeit erfolgt. Diese ist demnach „freiwillig“ gewählt, um Informationen über
Arbeitsplatzangebote zu erhalten. Im Unterschied zum neoklassischen Grundmodell besteht
nach diesem Konzept neben Freizeit und Arbeitszeit noch Zeit für Arbeitsplatzsuche, wobei
für die letzten zwei Faktoren ein Substitutionsverhältnis angenommen wird, was eine
konstante Freizeit voraussetzt, die im Optimierungskalkül nicht weiter beachtet wird.171
Für den Arbeitsuchenden stellt sich die Frage, ab welcher Lohnhöhe er ein Arbeitsangebot
akzeptieren will. Es wird unterstellt, daß der Arbeitsuchende mit zunehmender Suchdauer
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
147
einen höheren Lohn erwarten kann. Die optimale Lohnhöhe ergibt sich dann durch das
Abwägen von Suchkosten und -ertrag. Mit zunehmender Qualifikation steigt der
Lohnanspruch sowie die Anzahl der offerierten Stellen. Der Einfluß auf die
Arbeitslosigkeitsdauer ist hiernach nicht eindeutig. Mit zunehmender Zeitpräferenz würden die
Suchkosten steigen, und die Arbeitslosigkeitsdauer sinke. Durch Transferleistungen würden
die Suchkosten beeinflußt. Eine Reduzierung verkürze die Arbeitslosigkeitsdauer. In diesem
Modell resultiert die Arbeitslosigkeitsdauer aus der „freiwilligen“ Entscheidung der Betroffenen.
Danach sind Langzeitarbeitslose für ihr Schicksal selbst verantwortlich; durch einen
geringeren Anspruchslohn hätten sie schneller eine Beschäftigung gefunden.172
Bezogen auf die deutschen Verhältnisse ist festzustellen, daß bei einer freiwilligen Aufgabe
des Arbeitsplatzes eine Sperrzeit besteht, innerhalb derer keine Zahlungen von
Lohnersatzleistungen erfolgen. Weiterhin sinkt mit fortlaufender Dauer die Höhe der
Unterstützungsleistungen, was ansteigende Suchkosten bedeutet. Aufgrund der geringen
materiellen Ressourcen, die bei Langzeitarbeitslosen zu vermuten sind, besteht eine hohe
Zeitpräferenz, was einen geringen Lohnanspruch zur Folge hat. Es ist somit wahrscheinlich,
daß Langzeitarbeitslose keinen zu hohen Lohnanspruch erheben, sondern trotz
angemessener Forderung keinen Arbeitsplatz erhalten.173
Den suchtheoretischen Ansätzen kommt das Verdienst zu, Determinanten der friktionellen
Arbeitslosigkeit aufgezeigt zu haben. Sie eignen sich für die mikroökonomische Modellierung
des Stellensuchverhaltens von Arbeitslosen.174 Ein Vergleich der offenen Stellen und der
bestehenden Arbeitslosigkeit führt zu dem Schluß, daß friktionelle Armut nur einen kleinen Teil
der Arbeitslosigkeit ausmacht, der aufgrund temporärer Begrenzung in Bezug auf Armut von
nachrangiger Bedeutung ist. Für langfristige Arbeitslosigkeit besitzen suchtheoretische
Ansätze nur eine begrenzte Erklärungskraft. Eine Reduzierung der Arbeitslosenunterstützung
hätte somit nur begrenzten Einfluß auf Langzeitarbeitslosigkeit.175 Für die Bekämpfung der
friktionellen Arbeitslosigkeit ist es notwendig, die Informations- und Beratungssysteme zu
verbessern, sowie das Anspruchsniveau realistisch zu halten.
2.2.5.2.4 Kritik
Die angeführten neoklassischen Ansätze stellen Modifikationen des idealtypischen
Grundmodells dar, mit denen realitätsnähere Erklärungsmodelle für bestehende Disparitäten
beim Lohneinkommen und bei der Verteilung von Arbeitslosigkeit zur Verfügung stehen. Diese
haben einen positiven Einfluß auf die Entwicklung der Segmentationsansätze gehabt. Eine
umfassende Erklärung für die Verteilung von Arbeitslosigkeitsrisiken liefert jedoch keiner
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
148
dieser Ansätze. Auch die modifizierten neoklassischen Ansätze unterstellen einen Homo
oeconomicus, der seinen Nutzen maximiert. Die Ansätze sind angebotseitig orientiert, womit
dem Individuum die Verantwortung für seine wirtschaftliche Situation zukommt.
Arbeitslosigkeit wäre demnach entweder freiwillig gewählt (Suchtheorie) oder weitgehend
selbst verursacht (Humankapitaltheorie).
2.2.5.2.5 Principal-Agent-Ansätze
Im Gegensatz zu den oben angesprochenen Ansätzen wird bei der Kontrakttheorie und der
Effizienzlohntheorie die einzelne Unternehmung nicht als black box betrachtet.
Untersuchungsgegenstand ist hier die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
zwischen den ein Principal-Agent-Problem besteht. Demnach ist der Unternehmer (Prinzipal)
produktionsbedingt auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern (Agenten) angewiesen.
Aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten des Prinzipals sowie Informationsvorteilen des
Agenten besteht die Möglichkeit, daß letzterer eigennützig, nicht im Sinne des Prinzipals,
handelt. Als Lösung der asymmetrischen Informationsverteilung zugunsten der Agenten und
zu Ungunsten der Prinzipale wird die Gestaltung der Arbeitsverträge angesehen. Über diese
soll sichergestellt werden, daß der Agent im Sinne des Prinzipals handelt.
2.2.5.2.5.1 Kontrakttheorie
Die Entwicklung dieser Theorie in den 70er Jahren ist mit den Namen Azariadis, Baily,
Gordon und Okun verbunden. In der Kontrakttheorie wird von unvollständiger Information
sowie der Heterogenität des Faktors Arbeit ausgegangen. Innerhalb dieser Theorie wird ein
weitgehender bis völliger Verzicht auf kostspielige Suchaktivitäten bei unvollkommener
Information als ökonomisch rationales Verhalten interpretiert.
Die Kernaussage dieser Theorie besteht darin, daß aufgrund unsicherheitsbedingter Kosten
und Risiken für Unternehmer und Arbeitnehmer beide Parteien Kontrakte mit festen Löhnen
eingehen. Dies ist so lange von Vorteil, wie die zu erwartenden Informations-, Fluktuations-,
Such- und Umstellungskosten höher sind als die Verluste, die sich aus den vom
Gleichgewichtslohn abweichenden Fixlöhnen ergeben. Der „kontrakttheoretische Deal“
zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer ist als „Versicherungsvertrag“ zu verstehen. Der
Unternehmer bietet eine längerfristige Anstellung mit einem festen Lohnsatz und der
Arbeitnehmer akzeptiert über einen längeren Zeitraum einen niedrigen, aber stabilen Lohn.176
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
149
In der Weiterentwicklung dieses Ansatzes wird der Arbeitsmarkt in einen Auktions- und einen
Nichtauktionsmarkt disaggregiert. Demnach schließen Unternehmen mit allgemein
qualifizierten Arbeitnehmern Auktionskontrakte, wohingegen speziell qualifizierten
Arbeitnehmern längerfristige Fixlohnkontrakte offeriert werden. Das spiegele sich in
Krisenzeiten wider, in denen Arbeitnehmer mit Fixlohnkontrakten trotz massiver
Entlassungswellen im Auktionsteil weiter beschäftigt würden. Aus der Kontrakttheorie folgt,
daß es bei exogenen Störungen auf dem Arbeitsmarkt eher zu Mengen- als zu
Preisreaktionen kommt.177
2.2.5.2.5.2 Effizienzlohntheorie
Diese Theorie wurde insbesondere von Akerlof, Lazear, Stiglitz und Weiss entwickelt, mit
dem Ziel, mikroökonomisch bedingte Lohnrigidität und unfreiwillige Arbeitslosigkeit zu
erklären, wobei die Arbeitsnachfrageseite fokussiert wird. Im Gegensatz zum neoklassischen
Grundmodell entfällt hier die Homogenitätsannahme beim Faktor Arbeit. Grundlegend ist die
Annahme, daß zwischen Lohnhöhe und Arbeitsproduktivität ein positiver Zusammenhang
bestehe, wobei die Unternehmer schlechter als die Arbeitnehmer über deren Produktivität
informiert seien. Aufgrund dieser asymmetrischen Informationsverteilung nutzten die
Arbeitgeber den Lohn, um die Produktivität der Arbeitnehmer zu erhöhen. Die Lohnhöhe
beeinflusse den Ausgleich von Arbeitsnachfrage und -angebot sowie die Produktivität der
Arbeitnehmer.178
Lohnsteigerungen seien solange rentabel, wie die zusätzlichen Produktivitätsgewinne nicht
überkompensiert würden. Es sei möglich, daß der gewinnmaximierende Effizienzlohn über
dem Markträumungslohn liege, was zu Arbeitslosigkeit führe. Für die Unternehmer bestehe
kein Anreiz, die Löhne zu senken, da dies mit entsprechenden Gewinneinbußen verbunden
sei. Die Unternehmer minimierten nicht die Lohnkostensumme, sondern die
Lohnstückkosten.
In der Literatur werden drei Ansätze diskutiert, die den positiven Zusammenhang zwischen
Lohnhöhe und Produktivität zum Gegenstand haben.179
Der Shirking-Ansatz unterstellt, daß Effizienzlohn „Bummelei“ verhindere. Aufgrund
unvollständiger Informationen sowie zu hohen Kontrollkosten verfüge der Arbeitnehmer über
einen Spielraum hinsichtlich seiner Arbeitsleistung. Alternativ zu Kontrollen bestehe durch die
Zahlung von über dem Markträumungslohn liegenden Effizienzlöhnen ein Anreiz, die
Bummelei (Shirking) zu reduzieren, um die Wahrscheinlichkeit eines Arbeitsplatzverlustes zu
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
150
minimieren. Handelten alle Unternehmen in dieser Weise, führe dies zu Arbeitslosigkeit, was
auf Seiten der Arbeitnehmer zusätzliche Disziplin bewirke. Im Labour-Turnover-Ansatz wird
die Arbeitskräftefluktuation fokussiert, die für die Unternehmen Kosten darstellen. Diese seien
um so höher, je größer die unternehmensspezifischen Kenntnisse des Arbeitnehmers sind.
Durch die Zahlung von über dem Markträumungslohn liegenden Effizienzlöhnen versuchten
die Arbeitgeber, die Fluktuationsneigung des Arbeitnehmers zu reduzieren. Der Adverse
Selection-Ansatz unterstellt, daß der von einem Bewerber geforderte Mindestlohn positiv mit
seiner Leistungsfähigkeit korreliere. Da Arbeitnehmer über ein unterschiedliches
Leistungsniveau verfügten, welches die Arbeitgeber nur unzureichend einschätzen könnten,
versuchten die Arbeitgeber, über den Anspruchslohn die leistungsfähigsten Bewerber zu
selektieren.180
An der Effizienzlohntheorie scheint mir positiv, daß Lohn nicht nur als ein Kostenfaktor
angesehen wird, sondern auch der Einfluß auf die Arbeitsproduktivität berücksichtigt wird. Der
Erklärungsgehalt für unfreiwillige Arbeitslosigkeit ist jedoch beschränkt. Andere
Anreizmechanismen zur Steigerung der Produktivität wie z.B. eine Entlohnung nach
Seniorität (Dauer der Betriebszugehörigkeit) bleiben unbeachtet. Auch kann die
Effizienzlohntheorie nicht die Existenz von Gewerkschaften erklären. Die
Arbeitsvertragsparteien unterscheiden sich durch den Grad ihrer materiellen Spielräume. Auf
Seiten der Arbeitnehmer bestehen z.B. Mobilitätskosten sowie eine größere existentielle
Abhängigkeit, die zu vertraglichen Disparitäten zuungunsten des Arbeitnehmers führen. Diese
werden in der Effizienzlohntheorie jedoch nicht beachtet.181
2.2.5.2.5.3 Kritik
Als Kritik an der Kontrakttheorie ist festzustellen, daß wesentliche realitätsferne Prämissen
des neoklassischen Basismodells beibehalten werden. Auch ist das Konzept
Falsifizierungsversuchen nur schwer zugänglich.182 Das Phänomen saisonaler
Arbeitslosigkeit läßt sich zu einem gewissen Teil unter Kontraktgesichtspunkten
analysieren.183
Unterstellt man bei der Effizienzlohntheorie eine durch die Unternehmer induzierte
hochlohnbedingte Massenarbeitslosigkeit, so müßte die Lohndrift zwischen Tariflohn und
Effektivlohn zugenommen haben. Das Gegenteil ist der Fall. Schließlich stellt sich die Frage,
warum das Effizienzlohnproblem nicht schon in den fünfziger und sechziger Jahren
auftrat.184 Eine empirische Überprüfung der Effizienzlohntheorie ist sehr schwierig, da
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
151
zentrale Faktoren wie Arbeitsmotivation und individuelle Leistungsintensität kaum zu
operationalisieren sind.185
2.2.5.3 Segmentierungsansätze
Unter Arbeitsmarktsegmentation ist eine besondere Form der Arbeitsmarktstrukturierung186
zu verstehen. Die Segmentationstheorie unterstellt die Existenz mehrerer unterschiedlicher
Teilarbeitsmärkte innerhalb eines Gesamtarbeitsmarktes. Innerhalb der einzelnen Segmente
sind verschiedene Arbeitnehmergruppen unter spezifischen Bedingungen wie Einkommen,
Arbeitsbedingungen, Aufstiegschancen oder Beschäftigungsstabilität beschäftigt, wobei der
Zugang zu einzelnen Segmenten einer Klassifizierung unterliegt. Es wird nicht davon
ausgegangen, daß zwischen Arbeitskräften und -plätzen Konkurrenz bestehe oder daß diese
untereinander substituierbar seien. Sie werden also nicht mehr als homogene Größen
betrachtet. Der Austausch von Arbeitskräften zwischen den Teilmärkten sei eher als
Ausnahme anzusehen. 187
Im Rahmen des Konzepts der Arbeitsmarktsegmentation sind im einzelnen verschiedene
Erklärungsansätze zu finden, was auf die unterschiedliche Ausdifferenzierung des
Arbeitsmarkts in verschiedenen Ländern zurückzuführen ist. Zentrales Kennzeichen aller
dieser Ansätze ist die Grundidee der Differenzierung des Arbeitsmarktes in Segmente. Die
Unterschiede zwischen den Ansätzen bestehen in deren Aussagen über Entstehung, Art,
Anzahl und Größe der Segmente, wie auch in den postulierten arbeitsmarktpolitischen
Konsequenzen.
Entstanden ist die Segmentationstheorie im Zusammenhang mit Fallstudien über städtische,
US-amerikanische Ghetto-Arbeitsmärkte188, die Aufschlüsse über Armut und
Unterbeschäftigung von schwarzen Arbeitnehmern geben sollten.189 Diese Überlegungen
waren die Grundlage für Transformationsversuche auf industrialisierte Gesellschaften wie
Großbritannien, Kanada, Frankreich, Italien oder die Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb
der deutschen Segmentationsforschung sind insbesondere die Arbeiten von Lutz (1966-1987)
und Sengenberger (1975-1987) hervorzuheben.
2.2.5.3.1 Dualer Arbeitsmarkt
Die ersten Untersuchungen, die auf die Existenz von internen und externen Arbeitsmärkten
hingewiesen haben, stammen von Kerr (1954) und Dunlop (1957). Nach diesen Studien
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
152
existiert kein konkurrierender Gesamtarbeitsmarkt, in dem die Marktkräfte wirksam werden.
Kerr formulierte diesen Zusammenhang so: “An increasing number of labor markets,
however, are more specifically defined at any moment of time and have their dimensions less
constantly changed over time. These are the ‘institutional markets’. Their dimensions are set
not by the whims of workers and employers but by rules, both formal and informal“190. In
Anlehnung an diese Untersuchungen entwickelten Doeringer und Piore (1971) ein Modell, das
dem internen Arbeitsmarkt ein primäres und dem externen Arbeitsmarkt ein sekundäres
Segment zuordnet.191
Innerhalb des neoklassischen Wettbewerbsmodell wird der Mechanismus zur Vermittlung
von Angebot und Nachfrage, das Lohnregulativ, fokussiert. Folglich gilt der externe
Arbeitsmarkt in diesem Ansatz als Gestaltungsbereich der Arbeitsmarktpolitik, während die
Existenz von internen Arbeitsmärkten nicht weiter beachtet wird. Der Segmentationsansatz
betont dagegen die internen Märkte, die sich nach Doeringer und Piore (1971) durch
spezifische Entgelt- und Allokationsregeln auszeichnen. Die Verbindung zum externen
Arbeitsmarkt existiert am unteren Ende einer internen hierarchischen Vakanzenkette.
Freiwerdende Stellen oberhalb dieses Niveaus werden mit Beförderungen oder Umsetzungen
von Arbeitnehmern ausgeglichen, die bereits zum internen Markt gehören.192 Den Grund zur
Entstehung von internen Märkten innerhalb früherer Wettbewerbsmärkte sahen Doeringer
und Piore (1971) durch spezifische Qualifikationen, Qualifizierungen am Arbeitsplatz sowie
Gewohnheitsrechte gegeben. Die beiden Autoren konstatierten für das Jahr 1965, daß
ungefähr 80 % der US-amerikanischen Beschäftigten im internen Markt beschäftigt seien.193
Die duale Theorie spaltet den Gesamtarbeitsmarkt vertikal in den primären und sekundären
Markt. Der wesentliche Unterschied bestehe in den Arbeitsbedingungen, die sich konträr
gegenüberstünden.194 Der primäre Sektor zeichne sich durch besser bezahlte und stabile
Beschäftigungen aus, während im sekundären Sektor niedrige Bezahlung und instabile
Beschäftigungsverhältnisse bestünden. Im primären Arbeitsmarkt existiere eine obere
Schicht mit hohem beruflichen Status. Diese Gruppe ist durch besonderen Verdienst, Status,
den Beförderungschancen und Einsatzmöglichkeiten gekennzeichnet. Das
Fluktuationsmuster dieser Gruppe sei mit dem des sekundären Segments zu vergleichen,
allerdings handele es sich hier i.d.R. um Aufstiegsmöglichkeiten. Die untere Schicht im
primären Sektor, maßgeblich durch den Facharbeiter repräsentiert, sei durch stark
formalisierte und ausgeprägte Arbeits- und Verfahrensregeln gekennzeichnet.
Im sekundären Segment unterschieden Doeringer und Piore hierarchisch drei Arten von
Beschäftigungssituationen. Den untersten Bereich bildeten völlig unstrukturierte
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
153
Beschäftigungsverhältnisse, wie Gelegenheitstätigkeiten im Baugewerbe oder Heimarbeit.
Darauf folgten Arbeiten mit kurzen Mobilitätsverläufen, niedrigen Einkommen und schlechten
Arbeitsbedingungen, wie sie bei Hilfsarbeitern bestehen. Die höchste Stufe bildeten
Arbeitsplätze mit geringen Beförderungs- und Wechselmöglichkeiten, die knapp unterhalb
des primären Segments stünden.195
Das Konzept der Dualisierung geht im wesentlichen von einer entspechenden Gliederung des
Gütermarktes aus, der in einen Kern- und einen peripheren Sektor aufgeteilt sei. Zudem
Kernsektor wird der großindustrielle Bereich mit monopolistischer oder oligopolistischer
Struktur, standardisierter Massenproduktion sowie geringen Konjunkturschwankungen
gezählt. Zu diesem Sektor gehöre das primäre Segment. Dem peripheren Sektor wird
dagegen der Klein- und Mittelbetrieb zugerechnet, welcher stark konjunkturabhängig ist. Es
besteht die Annahme, daß eine völlige und generelle Standardisierung der Produktion und
eine entsprechende Stabilisierung der Nachfrage nicht möglich sei. Absatzschwankungen
würden hauptsächlich vom peripheren Sektor kompensiert, da dieser nicht über die
entsprechende Marktstärke und ausreichenden Ressourcen verfüge. Die im peripheren
Sektor bestehende Ertragsschwäche führe zu unsicheren Arbeitsverhältnissen und hohen
Fluktuationsraten. Im Kernsektor hingegen seien stabile Beschäftigungsverhältnisse
vorherrschend. Folgende Abbildung veranschaulicht die in diesem Modell gemeinten
Zusammenhänge.196
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
154
Abbildung 2.2.5.3.1: Produktmarkt und Arbeitsmarkt im dualistischen Arbeitmarktmodell.
Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 222.
Das duale Arbeitsmarktkonzept enthält als integrativen Teil der dualen Dynamik eine
Arbeitskräfteallokation nach sozialen Merkmalen. Danach werden Arbeitnehmer nicht nur
nach individuellen, sondern auch nach sozialen Merkmalen dem primären oder sekundären
Sektor des Arbeitsmarktes zugeordnet. In letzterem sind vorwiegend Arbeitskräftegruppen
stabile
Nachfrage
Kernunternehmen;
mächtige Groß-
unternehmen mit
hohen Profiraten;
hohe Markt-
konzentration
instabilie
Nachfrage
periphere Unter-
nehmen; Klein- und
Mittelunternehmen mit
geringen Ressourcen
und Ertragskraft;
intensiver Wettbewerb
primäre Arbeits-
plätze;
stabil, gutbezahlt;
stetige Einkommen,
Aufstiegsleitern und
Karrierechancen
primäre Arbeitskräfte:
stabiles Erwerbs-
verhalten; gewerk-
schaftlich organisiert;
I.d.R. Männer im
mittleren und höheren
Erwerbsalter
sekundäre
Arbeitsplätze; instabil,
schlecht bezahlt, ohne
Aufstiegschancen,
unsteter
Einkommensstrom
sekundäre Arbeits-
kräfte: instabiles
Erwerbsverhalten, nicht
gewerkschaftlich
organisiert. I.d.R.
Frauen, Jugendliche,
rassische Minder-
heiten, soziale
Randgruppen
Kernbereich der Wirtschaft
Nachfrageseite Angebotsseite
Primärer Arbeitsmarkt
Nachfrageseite Angebotsseite
Randbereich der Wirtschaft Sekundärer Arbeitsmarkt
Produktmarkt Arbeitsmarkt
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
155
wie Jugendliche, Frauen, ethnische Minderheiten sowie gesellschaftliche Randgruppen
vorzufinden.197
Da die relative Größe der einzelnen Sektoren auf gesellschaftliche Arbeitsteilung
zurückzuführen ist, bleibt die Zahl der guten Arbeitsplätze stets begrenzt. Aus diesem Grund
ist ein Wechsel vom sekundären zum primären Sektor nur begrenzt möglich. Folglich ist mit
angebotspolitischen Mitteln, wie z.B. Qualifizierungsmaßnahmen, weder der Anteil der
primären Arbeitsplätze zu erhöhen noch die Arbeitsmarktspaltung aufzuheben.198
Im Gegensatz zu dem Konzept des dualen Arbeitsmarkts geht sowohl die neoklassische
Humankapitaltheorie, als auch ein Teil der soziologischen Schichtungstheorien davon aus,
daß die Verteilung der Arbeitsmarktchancen weniger auf die Arbeitsplatzstruktur
zurückzuführen sei, sondern vielmehr auf individuelle Unterschiede der Arbeitskräfte, die
deren Produktivität im Arbeitsprozeß bestimmen. Demnach ließe sich durch
produktivitätssteigernde Qualifizierung die Anzahl inferiorer Beschäftigungsverhältnisse
dezimieren.199
Das Basiskonzept des dualen Arbeitsmarktes von Doeringer und Piore ist in verschiedenen
Richtungen modifiziert worden, wobei die strikte Dichotomie gelockert wurde. Der primäre
Arbeitsmarkt wurde beispielsweise in Untersegmente mit abhängigen und unabhängigen
Beschäftigungsverhältnissen aufgeteilt, womit Unterschieden in der Qualifizierung, Allokation
und Entlohnung bestimmter Gruppen innerhalb des Sektors Rechnung getragen wurde.
Desweiteren wurden dynamische Elemente berücksichtigt. Bei einer zeitlichen Betrachtung
des sekundären Segments fällt auf, daß dieses in der Bundesrepublik Deutschland in den
60er und frühen 70er Jahren vorwiegend von Gastarbeitern besetzt war. Durch die
wirtschaftlichen Veränderungen ist in der Folgezeit ein bedeutender Teil der einheimischen
Arbeitskräfte in dieses Segment gerutscht, womit die Nationalität nicht mehr das zentrale
Merkmal für die Zuweisung der Arbeitskräfte zu den Teilarbeitsmärkten darstellt.200
Trotz verschiedener Modifikationen des Modells bleibt der Isomorphismus von Produkt- und
Arbeitsmarkt bzw. Angebot- und Nachfrageseite erhalten. Diese Konstanz, so wird
angenommen, sei auf Prozesse positiver Rückkopplung zurückzuführen. Die technologische
Dominanz und wirtschaftliche Überlegenheit der Unternehmen im Kernsektor werde durch
eine stabile Produktnachfrage gefestigt. Dadurch sei es den Arbeitgebern im primären Sektor
möglich, überlegene Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen anzubieten, wodurch sie sich die
qualifiziertesten Arbeitskräfte aussuchen könnten.201
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
156
In einer Vielzahl statistischer und ökonometrischer Untersuchungen in den USA wurde das
duale Arbeitsmarktmodell nach unterschiedlich restriktiven Annahmen untersucht. Hierbei
ergab sich ein statistischer Zusammenhang zwischen einem Dualismus des Gütermarkts in
den Vereinigten Staaten und korrespondierenden Differenzen der Beschäftigungsstabilität in
den entsprechenden Arbeitsmarktsektoren. Neben diesen Untersuchungen, die die
Wirtschaftssektoren auf der Basis der Branche definierten, ergaben Tests, daß ein höherer
Dichotomiegrad zwischen Kern- und Peripheriebereichen besteht, wenn eine Klassifizierung
anhand von Unternehmensmerkmalen vorgenommen wird. Diese Merkmale umfassen die
wirtschaftliche Umgebung der Unternehmen, insbesondere den Gütermarkt, aber auch
Merkmale der inneren Struktur wie das Ausmaß an Arbeitsteilung, Produktionsverfahren,
Produktvielfalt oder berufliche Aufstiegschancen.202 Weiterhin ergaben die Untersuchungen,
daß Arbeitnehmer mit ähnlichen Bewerbungskriterien bessere Karrieremöglichkeiten im
primären als im sekundären Sektor haben.203
2.2.5.3.2 Dreigeteilter Arbeitsmarkt
Bezogen auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundeserepublik
Deutschland wurde der Segmentierungsansatz erstmals von Lutz (1966/1973/1987) und
Sengenberger (1975/1978/1987) am ‘Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung’ (ISF) in
München formuliert.204 Im Unterschied zu Doeringer und Piore ging der Ansatz des ISF eher
von angebotsorientierten Konzepten, insbesondere dem des Humankapitalansatzes aus.
Danach ist die Arbeitsmarktsegmentation weniger auf eine Dichotomie des Gütermarktes
zurückzuführen, sondern vielmehr auf eine gegenseitige Bindung von Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, welche auf beidseitigem Interesse beruht. Zentral für diesen Ansatz sind die
Investitionen in das Humankapital des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer ist daran interessiert,
seine erworbenen Kenntnisse profitabel einzusetzen. Für den Arbeitgeber sind diejenigen
Mitarbeiter besonders wertvoll, die durch längere Betriebszugehörigkeit und langwierigen
Einarbeitungszeiten spezifische Qualifikationen für einen Arbeitsplatz erworben haben. Aus
diesem Grund versuche der Arbeitgeber durch materielle und immaterielle Gratifikationen
sowie Hindernisse für einen Arbeitsplatzwechsel den Arbeitnehmer in seinem Betrieb zu
halten.205
Die Aufteilung des Arbeitsmarkts vollziehe sich im wesentlichen durch die Qualifikation der
Arbeitnehmer, welche maßgeblich die Beziehungen zwischen den Arbeitsmarktparteien
bestimme. Hier wird angenommen, daß die Individuen sich rational an den erwarteten
Erträgen wie Einkommen, aber auch an den Kosten, die beispielsweise durch Mobilität
entstehen, orientieren. Im Gegensatz zum Ansatz von Doeringer und Piore, der sich auf die
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
157
neoinstitutionelle Schule der 40er und 50er Jahre bezog, stelle das Konzept des dreigeteilten
Arbeitsmarktes eher auf die ökonomistische Schule ab, was sich in den propagierten
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen widerspiegelt. Im dualen Ansatz wurden
arbeitsmarktpolitische Möglichkeiten eher als Beeinflussung der Nachfrageseite des
Arbeitsmarktes gesehen, während die Vorschläge des ISF-Ansatzes sich eher auf die
Angebotsseite des Arbeitsmarktes bezogen. Allerdings negieren weder die duale Theorie
noch der Ansatz des dreigeteilten Arbeitsmarktes die Effizienz von angebots- bzw.
nachfrageseitigen Maßnahmen.206
Eine wesentliche Unterscheidung zwischen den beiden Ansätzen besteht in den
Vorstellungen von Anzahl und Art der Segmente, was auf die unterschiedlichen Bedingungen
des deutschen im Vergleich zum US-amerikanischen Arbeitsmarkt zurückzuführen ist.207
Aufgrund des differenzierten deutschen Berufsbildungssystems, welches zu relativ weit
verbreiteten berufsfachlichen Teilmärkten geführt hat, besteht kein stringenter
Zusammenhang von Gütermarkt- und Arbeitsmarktstruktur und -dynamik in der
Bundesrepublik. Ebenso existiert kein güterwirtschaftlicher Dualismus.208 Im Ansatz des ISF
wurden das unstrukturierte, das fachliche und das betriebsinterne Segment unterschieden.
Diese Segmente werden im folgenden vorgestellt.
2.2.5.3.2.1 Das unstrukturierte Segment
Das zentrale Merkmal unstrukturierter Arbeitsmärkte ist die Bindungslosigkeit im
Arbeitsverhältnis. Die Arbeitstätigkeiten in diesem Segment erfordern nur
„Jedermannsqualifikationen“ bzw. zivilisatorische Grundfähigkeiten sprachlicher, körperlicher
und disziplinatorischer Art. Aufgrund des fehlenden Humankapitals sind die Arbeitnehmer
jederzeit ohne großen Kosten untereinander substituierbar. Auf der anderen Seite ist der
Arbeitnehmer nicht an einen bestimmten Arbeitgeber oder an eine bestimmte
Arbeitgeberkategorie gebunden.
Da die Arbeitsplätze und die Arbeitskräfte homogen sind, nur geringe Kosten der Anpassung
beim Wechsel des Arbeitsplatzes bestehen sowie geringe Mobilitätshemmnisse existieren,
nähert sich dieser Arbeitsmarkt dem klassischen Wettbewerbsmodell, bei dem das
Lohndifferential die Arbeitskräfteallokation übernimmt. Voraussetzung für Lohnsteuerung ist
die leichte Registrierung der individuellen Leistung, was insbesondere bei einfachen,
unqualifizierten Tätigkeiten, etwa bei stückzahlabhängigen Montagearbeiten zutrifft. In einer
arbeitsteiligen Produktion mit unterschiedlichen Tätigkeiten und nicht homogenen
Arbeitsanforderungen, die stark von der Kooperation unterschiedlich qualifizierter Arbeitskräfte
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
158
abhängig ist, müssen andere Organisations- und Steuerungsprinzipien an die Stelle des
Lohns treten.209
Voraussetzung für die Entstehung von unstrukturierten Arbeitsmärkten ist ein geringer und
unspezifischer Sachkapitaleinsatz in der Produktion, der bei konjunkturellen Schwankungen
ohne hohe Kosten stillgelegt werden kann. Weil die Kapitalausstattung der Arbeitsplätze
niedrig ist muß die stetige Kapitalausstattung nicht sicher gestellt werden, womit auch das
Interesse der Arbeitgeber an einem längerfristigen Arbeitsverhältnis prinzipiell entfällt.
Unstrukturierte Arbeitsmärkte ohne dauerhafte Beziehung zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer sind also tendenziell dann zu erwarten, wenn die Produktion eher arbeits- denn
kapitalintensiv ist.210
In diesem Segment ist es eher nützlich, wenn das Arbeitskräfteangebot personell
diskontinuierlich ist, wie es beispielsweise bei Studenten der Fall ist, die nur vorübergehend
jobben. Die notwendige Mobilität oder Substitution von Arbeitskräften setzt dabei nur eine
geringe Aktivität von regulierenden Institutionen wie etwa Gewerkschaften oder staatlichen
Instanzen voraus. Eine weitere Bedingung liegt in einer hinreichend großen Verfügbarkeit von
Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt, die das Interesse an einer Arbeitskräftebindung
unterlaufen. Unter diesen Umständen wird die Fähigkeit der Arbeitskräfte, sich kollektiv zu
organisieren, vermindert.211
Wie aufgezeigt, ist die Existenz und Funktionsweise von unstrukturierten Arbeitsmärkten an
verschiedene Bedingungen geknüpft, die in der Bundesrepublik nur vereinzelt gegeben sind.
Aus diesem Grund gilt in diesem Konzept der unstrukturierte Arbeitsmarkt in Deutschland
eher als eine Randerscheinung.212
2.2.5.3.2.2 Das fachliche Segment
In diesem Segment, so wird angenommen, besteht eine enge Beziehung zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Bindung ist jedoch nicht auf die jeweilige Person bezogen,
sondern vielmehr auf eine standardisierte, berufs- oder branchenspezifisch transferierbare
Qualifikation, die von mehreren Arbeitgebern nachgefragt wird. Diese Qualifikation orientiert
sich an Berufsbildern, nach denen bestimmte Ausbildungsinhalte festgelegt werden, die von
einer überbetrieblichen Institution geprüft und zertifiziert werden. Der Zugang zu den
einzelnen Teilmärkten des strukturierten Arbeitsmarktes ist nur möglich, wenn der
erforderliche Qualifikationsnachweis vorliegt.213
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
159
Das Konzept des fachlichen Segments unterstellt standardisierte berufliche
Qualifikationsprofile für standardisierte Arbeitsplatzanforderungen. Damit besteht ein
geringerer Informationsaufwand bei der Eignungsprüfung des Bewerbers und aufgrund der
standardisierten Arbeitsplatzanforderungen bestehen geringere Einarbeitungszeiten. Die
interne Flexibilität des Arbeitskräfteeinsatzes in einem Teilmarkt ist dadurch gegeben, daß
einzelne Arbeitnehmer weder durch spezifische Arbeitsplatzanforderungen noch durch
betriebsspezifische Qualifikationen an den Einzelbetrieb gebunden sind.214
Verändert ein Arbeitgeber die Qualifikationsanforderungen für einen Arbeitsplatz in der Form,
daß von den jeweils Beschäftigten spezifische Kenntnisse oder Fertigkeiten verlangt werden,
so ist das fachliche Profil des Arbeitsplatzes hinfällig.215 Um die Existenz von fachlichen
Teilarbeitsmärkten zu gewährleisten, sind technische Neuerungen in den
Produktionsverfahren oder Innovationen im Produkt innerhalb des entsprechenden
Marktbereichs einheitlich zu gestalten, wobei neue Marktteilnehmer sich anpassen müssen.
Für die Funktionsweise ist es unabdingbar, daß weder die Substituierbarkeit noch die
Mobilitätsfähigkeit der Arbeitnehmer einen hohen Aufwand für Anbieter und Nachfrager
erfordern.216
Eine effiziente Allokationsstruktur auf fachlichen Arbeitsmärkten, verbunden mit der
Möglichkeit einer Beschäftigungskontinuität für Arbeitskräfte, läßt sich hiernach durch die
Erfüllung von zwei Bedingungskonstellationen realisieren. Die erste besteht darin, daß eine
größere Zahl von Nachfragern auf dem Teilarbeitsmarkt existiert und die Arbeitskraftnachfrage
auf Mikroebene quantitativ temporär variiert, auf Makroebene jedoch konstant ist. Unter diesen
Umständen ist es für den mobilen Arbeitnehmer vorteilhaft, in sein Humankapital zu
investieren.217 Die zweite Bedingungskonstellation stellt auf qualitative
Nachfrageschwankungen ab, die durch Sortimentsmodifikationen oder Veränderungen in den
Verfahren der Leistungserstellung entstehen können. Beschäftigungssicherung erfolgt in
diesem Fall durch den Wechsel von Arbeitsanforderungen innerhalb eines Betriebes. Durch
eine breite Grundqualifikation des Facharbeiters gewinnt dieser die Fähigkeit, jeweils neu
auftretende Aufgaben zu bewältigen.218
2.2.5.3.2.3 Das betriebsinterne Segment
Im betriebsinternen Arbeitsmarkt, so das Konzept, besteht eine wechselseitige Abhängigkeit
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Letzterer besitzt, im Gegensatz zum fachlichen
Segment keine allgemeine Qualifikation, sondern eine besondere Humankapitalausstattung
mit spezifischen Qualifikationen, die für den jeweiligen Arbeitgeber sehr wertvoll sind. Aus
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
160
diesem Grund sowie wegen der besonderen Anforderungen, die der Arbeitsplatz stellt, sind
diese Arbeitnehmer nicht einfach substituierbar. Die betriebsspezifischen Qualifikationen sind
nur durch eine langjährige Tätigkeit in dem Unternehmen zu erlangen.219
Bei einem Arbeitsplatzwechsel dieser Arbeitnehmer verliert der jeweilige Arbeitgeber die
Möglichkeit, aus der Humankapitalinvestition weiterhin Gewinn zu erzielen. Desweiteren ist es
möglich, daß bei einer Neubesetzung des Arbeitsplatzes Produktionsrückgänge entstehen,
da ein geeigneter Nachfolger nicht immer zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite verliert
der Arbeitnehmer bei einem Wechsel die Möglichkeit, den größtmöglichen Nutzen aus seinen
Qualifikationen zu ziehen. Für den Arbeitgeber besteht ein weiterer Vorteil durch längere
Betriebszugehörigkeit, da damit i.d.R. eine größere Identifikation und Loyalität des
Arbeitnehmers einhergeht. Zudem entwickelt sich im Zeitverlauf eine Kooperation zwischen
den Arbeitnehmern, von der eine produktivitätssteigernde Wirkung ausgehen kann.220
Der interne Markt zeichnet sich dadurch aus, daß er relativ abgeschottet ist und nicht von
Nachfrageschwankungen auf dem Gütermarkt abhängt. In einer wirtschaftlichen Rezession
wird der Arbeitgeber eher Kurzarbeit als Anpassungsreaktion wählen, da somit das
Humankapital des Arbeitnehmers für den Betrieb erhalten bleibt. Dies ist auch im Interesse
der Arbeitnehmer, die ihre organisatorische Stärke für die Schließung ihres internen Marktes
einsetzen.221 Die sich abzeichnende langfristige wirtschaftliche Entwicklung führt nach
diesem Konzept zu verstärkter zwischenbetrieblicher Arbeitsteilung und damit auch zu
steigenden betriebs- und unternehmensspezifischen Arbeitsplatzanforderungen, was die
Schließung von internen Märkten fördert.222
Das betriebsinterne Segment läßt sich durch eine vertikale und horizontale Dimension
beschreiben. Die vertikale Dimension besagt dabei, daß der Arbeitnehmer über einen „entry
port“ eintritt. Von diesem kann er sich auf der innerbetrieblichen Beförderungskette nach oben
arbeiten, wobei die Betriebsleitung entscheidet, ob der Mitarbeiter wieder auf den externen
Arbeitsmarkt entlassen oder innerhalb des Betriebs weiterbeschäftigt wird.223 Die horizontale
Dimension beschreibt laterale Arbeitskräftebewegungen, die sich auf derselben betrieblichen
Ebene vollziehen. Verfügt ein Arbeitnehmer über die notwendigen Fähigkeiten, um
verschiedene Aufgaben in einem Betrieb durchzuführen (z.B. Springer), ist ein temporärer
Arbeitsplatzwechsel bei betrieblichen Erfordernissen möglich.224
Empirisch ist davon auszugehen, daß mit zunehmender Betriebsgröße sich
Organisationsstrukturen herausbilden, die mit dem Konzept des betriebszentrierten Marktes
weitgehend übereinstimmen. Das betriebsinterne Segment konstituiert sich hauptsächlich
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
161
aus inländischen Männern, da diesen traditionell die höchste Zuverlässigkeit und Loyalität
zugemessen wird und sie die höchste Qualifikation besitzen.225
2.2.5.3.3 Segmentation und Klassenlagen
Die Autoren Heinze et al. (1981) verbanden Max Webers Klassentheorie mit dem Konzept der
innerbetrieblichen Segmentierung. Sie gingen davon aus, daß eine systematisch ungleiche
Zugänglichkeit der auf dem Arbeitsmarkt zur Verteilung anstehenden Güter für bestimmte
Gruppen ein Resultat der „normalen“ Funktionsweise des Arbeitsmarktes sei und nicht durch
eine extern hervorgerufene Störung der Ausgleichsmechanismen verursacht werde.226
Insbesondere Randbelegschaften sind nach dieser Auffassung von einem Verarmungsrisiko
bedroht.
Die Autoren orientierten sich an dem Konzept der Klassenlage von Max Weber als
Determinante der Lebenschancen für die Mehrzahl der Individuen. Weber betrachtete die
Herausbildung von Klassenlagen unter zwei Gesichtspunkten. Zum einen richte sich die
Klassifizierung nach Art und Weise des beruflichen Erwerbs. Die unterschiedliche
Verkäuflichkeit von Qualifikationen, sachlichem Eigentum oder Produktionsmitteln bestimme
die Erwerbsklasse. Eine weitere Determinante der Klassenstrukturierung bilde die Höhe des
verfügbaren Einkommens oder die Verfügungsgewalt über soziale und kulturelle Ressourcen.
Die Höhe des materiellen und kulturellen Konsums determiniere danach die Besitzklasse.227
Weber sah die Einteilung in Produktionsmitteleigentum und Lohnarbeit, wie Marx sie
vorgenommen hatte, nur als eine mögliche Beschreibung von Klassenlagen an. In Webers
Einteilung ist es durchaus möglich, daß der Besitz bestimmter Qualifikationen den Besitz
bestimmter Produktionsmittel (über-) kompensiert. Somit bestimmt die „Art des Erwerbs“
nicht die Höhe und Qualität des Konsums. Diese prinzipielle Offenheit bedeutet gleichzeitig,
daß die gleiche Klassenlage in Bezug auf die Einkommensart mit drastischen Unterschieden
einhergehen kann. Nach Weber besteht neben dem Inter-Klassenkonflikt (Arbeit und Kapital)
auch ein Intra-Klassenkonflikt in bezug auf erwerbswirtschaftliche Arbeit. Aus der Erwerbsart
unabhängiger Erwerbstätiger bestimmt sich die Klassenlage, diese wiederum aus den am
Markt anzubietenden Leistungen, womit die Klassenlage gewissermaßen eine Marktlage
umschreibt. Eine Marktlage impliziert hiernach bestimmte Konfliktressourcen und daran
anknüpfende Machtstrategien, womit sie zu einer bestimmbaren Entität wird.228
Maßgebliche Größen des Intra-Klassenkonflikts, auf den im weiteren eingegangen wird, sind
„alle Formen relevanter Attribute, die Individuen in die Verhandlung einbringen können“229. Für
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
162
diese Merkmale prägte Giddens (1979) den Ausdruck ‘market capacity’.230 Hierunter fallen
neben unmittelbaren ökonomischen Einflußfaktoren, wie Eigentum oder Geld, und
organisatorischen Ressourcen, wie Verbandsmacht, auch „kulturelle“ Determinanten, wie
Herkunft, Alter und Geschlecht. So ist auch die von Weber bezeichnete „auf dem Markt
anzubietende Leistung“ zu verstehen. Diese richtet sich jedoch nicht nach streng objektiven
Maßstäben, sondern beinhaltet auch Marktchancen, die sich z.B. aus der Monopolisierung
von bestimmten Qualifikationen ergeben. Eine privilegierte bzw. benachteiligte Lage auf dem
Arbeitsmarkt ist von den zur Verfügung stehenden Ressourcen abhängig.231
Für eine weitere Analyse der Benachteiligungsprozesse am Arbeitsmarkt, läßt sich das
Konzept der „sozialen Schließung“ von Weber heranziehen, welches besagt, daß soziale
Kollektive ihre Erwerbschancen durch Monopolisierung des Zugangs zu knappen Gütern, wie
z.B. beruflichen Qualifikationen, verbessern. Bei der Strategie der „Schließung“ läßt sich
zwischen erworbenen und zugeschriebenen Merkmalen unterscheiden. Ausschlußregeln, die
sich auf erworbene Merkmale beziehen, sind z.B. Beschränkungen des Zugangs zu
hochbewerteten Positionen durch Festlegung von Mindestqualifikationen als
Voraussetzungen für die Übernahme. Ausschlußregeln, die auf zugeschriebene Merkmale
abzielen, sind beispielsweise ein Beschäftigungsverbot für Personen eines bestimmten
Geschlechts, Alter oder ethnische Zugehörigkeit.232
In dem Konzept wird davon ausgegangen, daß Schließungsstrategien als Mechanismen zur
Strukturierung von Marktlagen fungieren. Folglich sind homogene Marktlagen auf das
Vorhandensein gleichartiger Machtressourcen im Konkurrenzkampf auf dem Arbeitsmarkt
zurückzuführen. Fraglich ist nun, warum es bestimmten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt nicht
gelingt, entweder erfolgreiche Strategien zur „sozialen Schließung“ zu entwickeln oder sich
den Schließungsstrategien konkurrierender Arbeitskraftanbieter zu widersetzen.233
Die aufgezeigten ökonomischen Gründe verdeutlichen die Existenz einer Hierarchie von
Teilmärkten, die Arbeitsplätze mit jeweils unterschiedlicher Qualität,
Beschäftigungssicherheit, Entlohnung etc. aufweisen. Aus der Sichtweise der
Segmentierungstheorie ist hierbei besonders interessant, daß die Mobilität zwischen diesen
Arbeitsmarktsegmenten äußerst begrenzt ist, und nicht alle Arbeitskräftegruppen die gleiche
Chance haben, zu einem der beiden Segmente Zugang zu finden. An bestimmten
demographischen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Herkunft etc. läßt sich das betreffende
Arbeitsmarktsegment feststellen. Die daraus resultierende benachteiligte Arbeitsmarktlage für
Frauen, Jugendliche, Ältere etc. läßt sich als Resultat von Strategien „sozialer Schließung“
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
163
konzeptualisieren, die den Ausschluß der betroffenen Personenkategorien von privilegierten
Arbeitsmarktlagen unter Rückgriff auf kulturelle Merkmalszuschreibungen legitimieren.
Es stellt sich hierbei die Frage, warum die betroffenen Gruppen keine wirksamen
Gegenmachtstrategien entfalten können. Eine Begründung hierfür ist darin gegeben, daß sie
Einkommen selbst als zeitlich begrenztes Zusatzeinkommen betrachten, wie das bei Frauen
teilweise der Fall ist, die sich bereits an der familiären Phase orientieren oder bei älteren
Arbeitnehmern, die sich kurz vorm Rentenalter befinden. Neben diesem objektiv
beschränkten zeitlichen Rahmen bestehen subjektive Barrieren für die Bereitschaft zur
engagierten Vertretung der Interessen solcher benachteiligten Arbeitnehmergruppen. Der
Grund hierfür liegt darin, daß die gewerkschaftlichen Interessenvertreter hauptsächlich die
Forderungsstruktur jener Arbeitnehmer wahrnehmen, die sich durch einen besonders hohen
Organisationsgrad und überdurchschnittliche Aktivität auszeichnen. Die Spaltung des
Arbeitsmarktes setzt sich somit innerhalb der Gewerkschaft fort, womit sich die Interessen
der Arbeitnehmergruppen immer weiter heterogenisieren. Eine vereinheitlichende
Repräsentation aller Arbeitskraftanbieter durch die Gewerkschaften wird dann immer
schwieriger.234
Die mangelnde Fähigkeit, sich den Strategien der „sozialen Schließung“ erfolgreich zu
widersetzen, ist also darauf zurückzuführen, daß es den benachteiligten
Arbeitnehmergruppen an individuellen wie an organisationellen Machtressourcen fehlt. Den
betroffenen Arbeitnehmern fehlt das gemeinsame Bewußtsein hinsichtlich ihrer
Unterprivilegierung am Arbeitsmarkt, zum anderen lassen sich zeitliche, finanzielle oder
andere Kosten einer Organisationsbildung nicht mit ihrer Doppelrolle vereinbaren. Die
Unterprivilegierung wird durch die Gewerkschaft als ausführendes Organ der privilegierten
Stammbelegschaften gefördert. Ziele wie Beschäftigungssicherheit, Aufstiegschancen etc.
sind nur dadurch zu erreichen, daß Arbeitskräfte auf dem externen Arbeitsmarkt um so
ungeschützter den Konkurrenzbeziehungen ausgesetzt werden.235
Die Armutsproblematik im Sozialstaat resultiert demnach primär daraus, daß die mächtigen
organisierten Interessen sich gegenüber nicht-organisierten Interessen strukturell
durchsetzen, wobei den Produzenten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) und Nichtproduzenten
(nicht am Erwerbsleben partizipierende Bevölkerungsgruppen) besondere Bedeutung
zukommt.236 Eine Strategie der Armutsbekämpfung muß nach diesem Konzept primär an der
Beeinflussung der Allokationsprinzipien des Arbeitsmarktes und am primären
Verteilungsprozeß ansetzen, während auf soziale Sicherungssyteme bezogene Strategien
von sekundärer Bedeutung sind.
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
164
Die systematische Erzeugung und Erhaltung von Ungleichheit jenseits eines bestimmten
Basisniveaus ist konstitutives Element von Gesellschaften mit marktwirtschaftlicher Ordnung
und als solches normativ anerkannt. Die Übertragung der Ungleichheit im Marktsystem findet
sich folgerichtig auch im System der Transferzahlung wieder.
2.2.5.3.4 Kritik und Zusammenfassung
Der wesentliche Unterschied zwischen dem dreigeteilten und dem dualen Ansatz besteht
darin, daß der erstgenannte Segmentierung nicht im Sinne von Wirtschaftszweige, sondern
auf der Ebene der Einzelbetriebe gegeben sieht. Das bedeutet, daß die Unterscheidung in
bessere oder schlechtere Beschäftigungsverhältnisse auf die Unternehmensebene verlagert
ist. Hier existieren der privilegierte Bereich der Stammbelegschaft und der unterprivilegierte
Bereich der Randbelegschaft, die sich durch Lohnniveau und Beschäftigungsform
unterscheiden. Der Ansatz ist dadurch gekennzeichnet, daß als Ursache für die
Segmentierung nicht Gütermarktstrukturen angesehen werden, sondern vielmehr ein
betriebliches Rationalprinzip, nach dem aufgrund schwankender Nachfrage die
Austauschbarkeit der Arbeitskräfte möglichst groß und die Anlernkosten möglichst gering zu
halten sind. Die Arbeitskräfteanpassung an die Güternachfrage läßt sich dann am besten bei
Arbeitsplätzen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen durchsetzen, womit ein Anreiz zur
weiteren Dequalifizierung dieser Arbeitskräfte gegeben ist.
Die These von der Dreiteilung des Arbeitsmarktes wurde für die Bundesrepublik empirisch
bestätigt.237 Im Dienstleistungssektor insbesondere in Niedriglohnbereichen wie dem
Einzelhandel, sind relative Segmentierungen zu verzeichnen. Die Segmentierungsprozesse
drücken sich in vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigungsformen, Dienst-
und Werkverträgen, freier Mitarbeit und Scheinselbständigkeit aus. Nach Kühl (1995) war der
Anteil gering qualifizierter, niedrig bezahlter Dienstleistungen größer als der hochwertiger, gut
bezahlter Tätigkeiten. Es besteht somit die Gefahr der Entwicklung von „Zwei-Klassen-
Qualifikationen“ im Dienstleistungsbereich. Einer dünnen Schicht hochqualifizierter
Arbeitnehmer steht demnach eine breite Schicht gering qualifizierter gegenüber.238
Der Einfluß der Arbeitsmarktsegmentation auf die Gesamtbeschäftigung ist dahingehend
einzuschätzen, daß die Allokationsfunktion des Lohnes durch andere
Organisationsmechanismen ersetzt worden ist. Es ist zu vermuten, daß durch die Existenz
von Zutrittsbeschränkungen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu einem Arbeitsmarkt ohne
Zutrittsbeschränkung eine geringere Beschäftigung besteht.239
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
165
Eine Möglichkeit, den Mißstand zwischen privilegierten und benachteiligten Arbeitskräften zu
reduzieren, wäre, daß die gewerkschaftlich organisierten Arbeitskräfte ihre Lohnforderungen
zurückhalten. Hierfür wäre es notwendig, die Machtposition der benachteiligten Arbeitskräfte
zu stärken. Diese Machtverschiebung wäre mit hohen Kosten verbunden, da die privilegierten
Arbeitskräfte im politischen Prozeß eine Mehrheit bilden. Aus diesem Grund bietet es sich
eher an, die Wettbewerbsfähigkeit der benachteiligten Arbeitskräfte zu verbessern, was durch
geeignete Qualifizierungsprogramme und eine Öffnung der Tarifverträge realisiert werden
könnte.
2.2.6 Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt. Dies gilt
insbesondere für hochqualifizierte Arbeitskräfte, die eine höhere geographische Flexibilität
aufweisen. Arbeitskräfte mit geringem Humankapital weisen i.d.R. eine geringere Mobilität auf.
Der Wert ihrer Arbeitsleistung bestimmt sich durch das allgemeine regionale
Wohlstandsniveau. Dies gilt insbesondere für persönliche Dienstleistungen (z.B. Friseur), da
auch hier das Produkt immobil ist, womit ein geographischer „Schutzzoll“ besteht. Dagegen
weisen leicht transportierbare Güter sowie Ideen und Kenntnisse eine international sehr hohe
Mobilität auf, die durch technischen Fortschritt weiter verstärkt wird. Durch die zunehmende
Mobilität der Güter sowie den Abbau der Handelshemmnisse kommt es zu einer Angleichung
der internationalen Faktorpreise, wie sie vom Samuelson-Theorem beschrieben wird.240
Die hohe Kapitalmobilität verschärft den Standort-, Steuer-, Institutionen- und
Arbeitsmarktwettbewerb. Aufgrund der Wettbewerbsordnung sind Kapitalbesitzer darauf
angewiesen, Knappheiten zu überwinden, Finanzierungslücken zu schließen und
Arbeitsplätze zu schaffen, in denen Leistung und Lohn einander entsprechen. Kapitalmangel
in Ländern mit einem niedrigen Lohnniveau und leistungswilligen Arbeitskräften führt zu einer
weiteren Verschärfung. Neben dem Handel mit Gütern und Dienstleistungen konkurrieren
auch die nationalen Arbeitsmärkte über den weltweiten Kapitalmarkt. Handel ist ein Substitut
für Faktorbewegungen, was Humankapital und Investitionskapital betrifft.
Der Strukturwandel begünstigt intelligente Arbeit für innovative Produkte und bevorteilt den
modernen Dienstleistungsbereich im Vergleich zur traditionellen Industrie. Dem deutschen
Angebot an industrieller Arbeitskraft verbleiben im weltwirtschaftlichen Strukturwandel drei
Vorteile: Durch technische Innovationen ist es möglich, eine temporäre Innovationsrente zu
erzielen. Eine überdurchschnittliche Präzision und Zuverlässigkeit ermöglicht es,
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
166
Prämiengelder einzustreichen. Außerdem hat die deutsche Industriearbeit ein wohlhabendes
Umfeld, womit eine Nachfrage nach neuen und teuren Gütern gegeben ist.
Arbeitsplätze in den alten Industrieländern sind gefährdet, wenn die Exklusivität der
Fertigerzeugnisse nicht mehr gewährleistet ist. Die Herstellung durchschnittlicher Produkte
ist in Deutschland aufgrund des hohen Lohnniveaus nicht günstig. Das bedeutet, daß
hinsichtlich des Lohnniveaus eine Tendenz zum Gleichstand existiert. Mit anderen Worten
gleicht sich für einfache Arbeiten das deutsche Lohnniveau dem der weniger entwickelten
Länder, wie z.B. den Ländern im Ostblock, an. Diese Entwicklung wird durch das Theorem
vom „internationalen Faktorpreisausgleich durch Handel“ 241 beschrieben. Aus der
Bezeichnung geht hervor, daß eine Lohnnivellierung allein durch Handel möglich ist, ohne
Kapital- oder Arbeitstransfers. Aufgrund der Modellannahmen (keine Transport-
Kommunikations-, Transaktionskosten) gilt dies jedoch nicht für einfache Arbeit an exklusiven
Erzeugnissen.
Nach dieser Argumentationslinie bleiben den deutschen Unternehmen drei Möglichkeiten. Die
erste Möglichkeit besteht darin, beschäftigungssteigernde Produktinnovationen zu entwickeln,
die primär von monetär „Bessergestellten“ nachgefragt werden, was hochqualifizierte
Arbeitskräfte erfordert. Die zweite Möglichkeit besteht darin, arbeitssparende
Verfahrensinnovationen zu gestalten, was jedoch technologische Arbeitslosigkeit provoziert.
Durch die höhere Produktivität können die verbleibenden Arbeitsplätze für „traditionelle“
Produkte gehalten werden. Hierbei ist es flankierend erforderlich, daß gering qualifizierte
Arbeiter in ihren Lohnforderungen zurückhaltend agieren. Somit wäre es möglich, daß
Unternehmen über einen finanziellen Spielraum verfügen, der neue Produktinnovationen
begünstigt. Werden diese Möglichkeiten nicht realisiert, kommt es zu einer
Standortverlagerung in Länder, die eine kostengünstigere Produktion ermöglichen.
Wenn es in Deutschland nicht zu technologischen Innovationen kommt, wird einfache Arbeit,
die nicht in hochwertige Produkte einfließt, einen Wertverlust erfahren. Dies folgt daraus, daß
neben dem Anstieg der physischen Produktivität die internationalen Marktbedingungen bzw.
die Terms of Trade Einfluß auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit haben.242 Durch
Länder, die über ein großes Angebot an einfacher Arbeit bei niedrigem Lohnniveau verfügen,
kommt es zur Verschlechterung der Terms of Trade. Aufgrund des zunehmenden
internationalen Wettbewerbs steigt die Nachfrage an hochqualifiziertem Personal. Durch
diese Verknappung kommt es zu einer Verbreiterung der vertikalen Einkommenshierarchie,
womit die Verdienstungleichheit ansteigt. Diese Verschiebung beruht auf dem internationalen
2.3 Armut und Arbeitslosigkeit
167
Zuwachs von Anbietern einfacher Arbeiter, was eine Veränderung der Knappheitsrelationen
impliziert. Folgt man dieser Deutung, so ergibt sich daraus:
Eine Kompensation der Verdienstungleichheit führt zu einer geringeren Anpassung an die
neuen Produktionsbedingungen. Anreize zur Weiterbildung oder Umschulung werden durch
sozialen Ausgleich vermindert. Die relative Verschlechterung der Wettbewerbsposition ist
dann nur durch Lohnmäßigung von Anbietern einfacher Arbeit zu kompensieren. Kommt es
nicht zu einer Lohnanpassung, werden diese Arbeitnehmer arbeitslos. Besonders betroffen
sind hierbei Arbeitnehmer, die beruflich und geographisch immobil sind.
2.3 Armut und Sozialpolitik
168
2.3 Armut und Sozialpolitik
2.3.1 Einleitendes
Sozialpolitik kann im Anschluß an Gerhard Weisser verstanden werden als der „Inbegriff
derjenigen Maßnahmen, die bestimmt sind, die Lebenslage von sozial schwachen oder
gefährdeten Bevölkerungsschichten“, aber auch von sozial entsprechend einzuschätzenden
Einzelpersonen, „zu verbessern“.1 Zudem soll Sozialpolitik der Gefährdung der
wirtschaftlichen und sozialen Situation bei unvorhersehbaren Ereignissen durch
entsprechende Maßnahmen entgegenwirken. Bei der Umsetzung werden drei Ziele verfolgt:
Sicherung und Erhöhung der materiellen Freiheit aller durch die Gewährleistung individueller
Erwerbschancen; soziale Gerechtigkeit (Startgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit);
Sicherung des inneren Friedens der Gesellschaft.2 Gemäß den im Grundgesetz verankerten
Grundrechten und dem Sozialstaatsprinzip stellt soziale Sicherheit für alle Bürger ein
bedeutsames Staatsziel dar, das durch ein differenziertes System der sozialen Sicherung
erreicht werden soll.3
Bei der Realisierung sozialpolitischer Ziele bestehen verschiedene Ordnungsprinzipien.
Üblicherweise werden hier genannt: das Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip, die Prinzipien
Selbstverantwortung und soziale Selbstverwaltung und das Prinzip der Ordnungskonformität
der Sozialpolitik.4
Der Solidaritätsbegriff ist nicht eindeutig bestimmt, sondern eröffnet einen
Interpretationsspielraum zwischen Äquivalenz und Altruismus. Er beschreibt eine reziproke
Verbundenheit des einzelnen mit sozialen Gebilden sowie zwischen Gruppen. Institutionell
wird Solidarität z.B. dahingehend interpretiert, daß Beiträge, nicht jedoch Leistungen der
Krankenversicherung, einkommensabhängig ausgestaltet sind. Subsidiarität ist eine
Zuordnungsregel und ein Zuständigkeitsprinzip. Es spiegelt die Vorstellung einer „natürlichen“,
einem selbstverantwortlichen Bürger angemessenen Gesellschaftsordnung wider. Danach
sollen Familien und anderen kleineren Sozialgebilden Aufgaben, die sie selbst ausführen
können, nicht staatlicherseits entzogen werden. Es sei primär Selbsthilfe einzufordern
(Entzugsverbot) und zu ermöglichen (subsidiäre Assistenz). Größere Sozialgebilde sollen
kleineren die notwendige Hilfe zur Verfügung stellen, die diese zur Aufgabenerfüllung
benötigen. Es sei Aufgabe der Gesellschaft, den einzelnen nach erfolgreicher Hilfe zur
Selbsthilfe in seine Selbstverantwortung zurückzuführen (subsidiäre Reduktion). Das Prinzip
der Selbstverantwortung ähnelt dem Subsidiaritätsprinzip. Es meint, daß die Freiheit und
2.3 Armut und Sozialpolitik
169
Selbstverantwortung der einzelnen durch sozialpolitische Maßnahmen nicht eingeschränkt
werden dürfen. Die Situation des einzelnen Menschen, seine individuellen Beiträge und
Bedürfnisse sollen im Mittelpunkt des Systems stehen. Der einzelne sei für sich selbst
verantwortlich.5
Zwischen diesen Prinzipien bestehen Interdependenzen. Solidarisches Verhalten im Sinne
von Uneigennützigkeit ist in einer Gruppe nur gesichert, wenn dieses nicht von einzelnen
Mitgliedern mißbraucht wird. Dies soll durch die Selbstverantwortung der Mitglieder
gewährleistet sein, welche wiederum nur praktikabel ist, wenn der einzelne oder die kleinere
Gruppe über die Fähigkeit verfügt, bestimmte Lebenslagen zu bewältigen. Treten hierbei
Schwierigkeiten auf, sind diese durch solidarische Hilfe zu beheben. Solidarität setzt also
Selbstverantwortung voraus, die wiederum der Ergänzung durch Solidarität bedarf. Gemäß
dem Subsidiaritätsprinzip sind Individuen und soziale Gruppen in die Lage zu versetzen,
selbstverantwortlich zu handeln. Da Solidarität mit zunehmender Gruppengröße schwieriger
wird, soll das Subsidiaritätsprinzip nicht dazu führen, daß einzelne oder soziale Gruppen mit
zu großen Anforderungen belastet werden, was Solidarität der größeren sozialen Einheiten
gegenüber den kleineren voraussetzt.6
Die aufgeführten Prinzipien führen zu dem Prinzip sozialer Selbstverwaltung, das für den
Bereich der sozialen Sicherung eine wichtige Bedeutung hat. Darunter ist die
selbstverantwortliche, dezentralisierte Erfüllung von Aufgaben im Sinne des
Subsidiaritätsprinzips durch Solidargemeinschaften zu verstehen. Durch diese Aktivitäten
kommt es zur Entlastung des Staates.
Sozialpolitik soll dem Prinzip der Ordnungskonformität genügen. Dies zielt auf die
Abstimmung von Sozialordnung und -politik mit der Wirtschaftsordnung und -politik ab, wobei
i.d.R. die soziale Dimension funktional der wirtschaftlichen untergeordnet ist. Beide Bereiche
sind an den Zielen und Prinzipien der Gesellschaftsordnung auszurichten. In der Praxis
reduzieren sich prinzipiengeleitete Vorschriften oftmals auf die Prüfung der
Anspruchsvoraussetzung.7
Die Entwicklung des Sozialstaates beinhaltete im wesentlichen den Ausbau eines
Sicherungssystems für neue Risiken und Risikogruppen, dessen Grundstein in den achtziger
Jahren des 19. Jahrhunderts mit der Errichtung der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung
gelegt wurde. Unter sozialer Sicherung i.e.S. versteht man die Gesamtheit aller Einrichtungen
und Maßnahmen, deren Intention es ist, Bürger gegen Risiken zu schützen, die temporär
2.3 Armut und Sozialpolitik
170
oder dauerhaft mit Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit oder Tod des Ernährers verbunden
sind. Zu den Bestandteilen der sozialen Sicherung i.e.S. zählen8:
l Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung;
l Alters- und Hinterbliebenenversicherung;
l Unfallversicherung;
l Krankenversicherung;
l Arbeitslosenversicherung.
Zum System der sozialen Sicherung i.w.S. gehören auch Elemente, die nicht auf dem
Versicherungsprinzip beruhen, wie Kriegsopferversorgung, Sozialhilfe sowie Sozialtransfers
im Rahmen der Wohnungspolitik, Ausbildungsförderung und Familienpolitik (einschl.
Mutterschutz). Diese Systeme können nach dem Versicherungs- oder Versorgungs- oder
Fürsorgeprinzip gestaltet werden, wobei auch Mischformen möglich sind.9
Das Versicherungsprinzip versucht das für den Einzelfall unkalkulierbare Risiko und damit
verbunden den Bedarf an Mitteln für eine größere Gesamtheit mit vergleichbaren Risiken
kalkulierbar zu machen. Die Sozialversicherung stellt ein nach dem Grundsatz der Solidarität
modifiziertes Individualversicherungsprinzip dar. Die Versicherungsbeiträge der Einzelnen
orientieren sich nicht an der individuellen Risikowahrscheinlichkeit und haben in ihrer Höhe
nicht unbedingt Einfluß auf die Leistungen, zum Teil sind sie von der Dauer der
Beitragszahlung abhängig. Neben der relativen Beitragsäquivalenz der Leistungen ist
festzustellen, daß diese auf einem Rechtsanspruch beruhen und der Umfang normiert ist.
Die Leistungen des Versorgungsprinzips sind ebenfalls nach Art und Höhe normiert.
Ansprüche entstehen insbesondere durch Leistungen für den Staat, z.B. als Beamter oder
Wehrdienstleistender. Die Finanzierung erfolgt aus Steuereinnahmen, womit eine
Abhängigkeit von der Haushaltslage des Staates sowie anderweitigen politischen Zielen
besteht. Beim Fürsorgeprinzip werden Sach- und/oder Geldleistungen zur Verfügung gestellt,
wenn ein Schadensfall oder eine Notlage eintritt. In der Bundesrepublik besteht sozialrechtlich
zumeist ein Anspruch „dem Grunde nach“. Der Umfang der Leistungen wird jeweils
festgelegt. Aufgrund der Finanzierung durch Steuermittel bestehen die gleichen
Abhängigkeiten wie beim Versorgungsprinzip.10
Die Gestaltung der Leistungen kann durch das Kausal- oder das Finalprinzip gekennzeichnet
sein. Beim erstgenannten werden Schadensursachen wie z.B. Unfall-, Kranken-, Berufs-,
Erwerbsunfähigkeitsversorgung unterschieden. Es ist möglich, daß trotz völlig
übereinstimmender Lebenslagen der Betroffenen unterschiedliche Leistungen gewährt
2.3 Armut und Sozialpolitik
171
werden. So erhält die Witwe eines tödlich verunglückten Arbeitnehmers eine andere Rente
als die Witwe eines „normal“ verstorbenen Arbeitnehmers. Das Finalprinzip zielt dagegen
unabhängig von der Schadensursache auf eine adäquate Behebung des Schadens ab. Die
gewährten Leistungen orientieren sich ausschließlich an diesem Ziel.11
Das System der sozialen Sicherung wird durch das Umlageverfahren finanziert. Die in einer
Periode erhobenen Beiträge sollen so bemessen sein, daß sich Einnahmen und Ausgaben in
einer Periode entsprechen. Dieses Verfahren beruht auf der Ansicht, daß die Ansprüche der
Sozialleistungsempfänger real nur aus dem laufenden Sozialprodukt finanziert werden
können. Es sei ein konsumtiver Verzicht der erwerbstätigen Bevölkerung zugunsten von
Sozialeinkommensbeziehern notwendig, um Preisniveaustabilität zu gewährleisten.12
Die folgende Tabelle spiegelt die Elemente des Systems der sozialen Sicherung, mit ihren an
den Ausgaben gemessenen Gewicht, als Bestandteile des Sozialbudgets in der
Bundesrepublik wider.13
Tabelle 2.3.1: Die Leistungen des Systems sozialer Sicherung in der Bundesrepublik
Deutschland 1994.
Leistungen nach Institutionen in Mio. DM in % des
Bruttoinlands-
produkts
in % des
Sozial-
budgets
Soziale Sicherung
Rentenversicherung
Arbeiterrentenversicherung
Angestelltenrentenversicherung
Knappschaftliche Rentenversicherung
Krankenversicherung
Unfallversicherung
Arbeitsförderung
Arbeitslosengeld
Kindergeld
Erziehungsgeld
Sondersysteme
Altershilfe für Landwirte
Versorgungswerke
Beamtenrechtliches System
Pensionen
Familienzuschläge und Beihilfen
820.726
335.493
170.690
140.266
24.538
228.174
19.377
126.669
45.870
21.029
6.681
8.558
5.804
2.754
74.745
49.867
24.878
24,8
10,1
5,1
4,2
0,7
6,9
0,6
3,8
1,4
0,6
0,2
0,3
0,2
0,1
2,3
1,5
0,8
74,6
30,3
15,4
12,7
2,2
20,6
1,8
11,5
4,1
1,9
0,6
0,8
0,5
0,2
6,8
4,5
2,2
Arbeitgeberleistungen
Entgeltzahlung im Krankheitsfall
Betriebliche Altersversorgung
sonstige Arbeitgeberleistungen
Zusatzversorgung im öffentl. Dienst
87.863
45.312
23.390
5.460
13.701
2,6
1,4
0,7
0,2
0,4
7,9
4,1
2,1
0,5
1,2
Entschädigungen
Kriegsopferversorgung
sonstige
18.413
14.694
3.718
0,6
0,4
0,1
1,7
1,3
0,4
2.3 Armut und Sozialpolitik
172
Soziale Hilfen und Dienste
Sozialhilfe
Jugendhilfe
Ausbildungsförderung
Wohngeld
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Vermögensbildung
106.519
57.987
24.880
2.283
6.169
3.580
11.620
3,2
1,7
0,7
0,1
0,2
0,1
0,3
9,6
5,2
2,2
0,2
0,6
0,3
1,1
Indirekte Leistungen
Steuerermäßigungen einschl.
Ehegattensplitting
Vergünstigungen im Wohnungsbau
72.665
67.220
5445
2,2
2,0
0,2
6,6
6,1
0,5
Sozialbudget 1.106.186 33,3 100
Quelle: BMA, Sozialbudget 1994 in Lampert, H. (1996), a.a.O., S. 229.
2.3.2 Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland
2.3.2.1 Grundlagen und institutionelle Regelungen
Die Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist differenziert ausgestaltet. Eine
Gemeinsamkeit der Alterssicherungssysteme liegt in den Zielen bzw. Zielbereichen, bei
denen ein weitgehender gesamtgesellschaftlicher Konsens besteht. Für den Bereich der
Alterssicherung werden durchweg folgende Funktionen genannt14:
l Gewährleistung eines altersgemäßen Lebensstandards;
l Sicherung der relativen Einkommensposition im Kohortenvergleich;
l Vermeidung von Armut im Alter.
In Deutschland besteht eine faktische Dreiteilung der Alterssicherung in
Pflichtalterssicherungssysteme für abhängig Beschäftigte (gesetzliche Rentenversicherung
(GRV), Beamtenversorgung) sowie für Teile der Selbständigen (Altershilfe für Landwirte,
berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der verkammerten freien Berufe),
Zusatzalterssicherungssysteme (betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft,
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst) und Eigenvorsorge (private Alterssicherung), was
auch als „Drei-Säulen-Konzept“ bezeichnet wird.15 Dieser Ansatz basiert auf der Vorstellung,
daß mit der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung sowie mit Leistungen aus
Eigenvorsorge ein Halten des bisherigen „Einkommens-Status-Quo“ möglich sei. Es können
hier folgende Alterssicherungssysteme unterschieden werden16:
l GRV;
l Beamtenversorgung;
2.3 Armut und Sozialpolitik
173
l Öffentliche Zusatzversorgungssysteme;
l Betriebliche Altersversorgungssysteme;
l Altershilfe für Landwirte;
l Berufsständische Versorgungseinrichtungen;
l Sonstige Versorgungseinrichtungen.
Ihren Ursprung hat die Rentenversicherung in der 1881 eingeleiteten Sozialgesetzgebung,
aus der sich 1891 die Invaliditäts- und Altersversicherung der Arbeiter und
geringverdienenden Angestellten entwickelte, die noch heute das Gerüst der GRV darstellt.
Die GRV ist das größte Alterssicherungssystem, in das 1994 über 44 Millionen Beitragszahler
und etwa 16 Millionen Rentner integriert waren. Die Ausgaben beliefen sich 1994 auf 338
Milliarden DM, was etwa ein Drittel aller direkten Sozialleistungen ausmachten. Im folgenden
wird die GRV näher untersucht.17
Die verschiedenen Träger der GRV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigenem
Haushalt. Sie unterliegen einer begrenzten staatlichen Aufsicht. Die wichtigsten Einzelträger
sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin sowie die
Landesversicherungsanstalten für Arbeiter (LVA). Alle Rentenversicherungsträger sind in
einer Dachorganisation, dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR),
zusammengeschlossen, der administrative Aufgaben wahrnimmt.18
Es besteht für alle beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Beamte) eine
Zwangsmitgliedschaft, unabhängig von der Höhe des verdienten Entgeltes. Diese Regelung
ist auf die staatliche Fürsorge- bzw. Versorgungspflicht zurückzuführen. Eine umfassende
Versorgung ist nur auf Basis einer intergenerational sowie interpersonal umverteilenden
Versicherung mit Mitgliedschaftszwang möglich.19 Der GRV-Beitrag bei abhängig
Beschäftigten belief sich Mitte der neunziger Jahre durchschnittlich auf ca. 19 % des
Bruttoeinkommens, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils mit der Hälfte belastet
wurden.20
Die Finanzierung der GRV erfolgt durch das Umlageverfahren. Die aktiven Beitragszahler
finanzieren die Renten für die Altenbevölkerung, was auch als „Generationenvertrag“
bezeichnet wird. Wenn die Beitragseinnahmen für die vollständige Deckung der laufenden
Ausgaben der GRV nicht ausreichen, unterstützt der Bund die Rentenversicherungsträger mit
Steuermitteln.21
2.3 Armut und Sozialpolitik
174
2.3.2.2 Reformen der GRV und Regeländerungen
Die heutige Ausgestaltung der GRV ist durch drei Rentenreformen geprägt. Durch die
Rentenreform 1957 erfolgte eine Neuordnung, die folgende zentrale Veränderungen enthielt22:
l Neue Rentenformel:
l Ankoppelung der Rente an die Lohnentwicklung;
l Bestimmung der Rente als Lohnersatz zur Lebensstandardsicherung;
l Anpassung der Arbeiterrentenversicherung an die der Angestellten;
l Einführung des vorgezogenen Ruhestandes für Frauen und Arbeitslose ab 60 Jahren.
Renten fungieren seitdem als Lohnersatzleistungen, womit sie den Fürsorgecharakter
verloren haben. Weitere Bestandteile der Reform waren eine Änderung der Finanzstruktur,
die individuelle leistungsbezogene Rentenberechnung sowie dynamische Anpassungen der
Bestandsrenten. Die Rentenhöhe wurde an die Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen
Bruttoarbeitslohn gekoppelt, was dazu führte, daß das reale Rentenniveau seit 1957 stärker
anstieg als die Nettolöhne. Aufgrund der soliden Finanzierungslage der GRV in den 60er
Jahren kam es zu Leistungserweiterungen.23
Die Rentenreform beruhte auf der Annahme konstanter gesellschaftlicher Strukturmerkmale.
Es wurde von einer Kontinuität der Arbeitsgesellschaft, der Arbeitnehmergesellschaft, dem
„Normalarbeitsverhältnis“ sowie einer Familienverfassung mit Alleinernährer, Vollhausfrau und
Kindern ausgegangen. Die Funktionslogik des Rentensystems basierte darauf, daß die
abhängig beschäftigten Familienernährer einen Anteil ihres Entgelts für den Unterhalt der
Alten entrichteten, wodurch sie gleichfalls einen Rentenanspruch erwarben. Der Unterhalt des
ehelichen Rentnerhaushaltes sollte zu Lebzeiten des Familienernährers gesichert sein und
nach seinem Tod den Unterhalt seiner Witwe garantieren. Es bestand die Annahme, daß die
„Frau in der Familie“ für die Nachwuchssicherung sorge, was zur beitragsfinanzierten
Sicherung der Hinterbliebenenversorgung führte. Es wird deutlich, daß der Rentenreform
neben dem sogenannten Generationenvertrag auch die Vorstellung eines
„Geschlechtervertrags“ zugrunde lag.24
Im Jahr 1968 wurde die Versicherungspflichtgrenze für höherverdienende Angestellte
aufgehoben. Die Rentenreform im Jahr 1972 hatte folgende Bestandteile25:
l Einführung einer flexiblen Altersgrenze (zwischen 63 und 67 Jahren);
l Möglichkeit einer vorgezogenen Rente für Behinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige ab
2.3 Armut und Sozialpolitik
175
dem Alter von 62 Jahren;
l Ausrichtung der Rente auf ein Mindesteinkommen;
l Öffnung der GRV für alle Bevölkerungsgruppen.
Seit 1972 besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Beitragsentrichtung für nicht abhängig
Beschäftigte, womit es z.B. für Hausfrauen und Selbständige möglich ist, die GRV als
Beitragsempfänger und Leistungsentrichter zu nutzen. Zudem wurde die sogenannte „Rente
nach Mindesteinkommen“ eingeführt, die insbesondere für langjährig versicherte Frauen, die
oftmals einen geringen Bruttoarbeitsverdienst hatten, vorteilhaft war. Für Personen mit 35
anrechnungsfähigen Versicherungsjahren wurde eine flexible Altersgrenze eingeführt, womit
die Möglichkeit bestand, bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten.26
Aufgrund der steigenden Arbeitslosigkeit Mitte der 70er Jahre sowie der zunehmenden Zahl
älterer Menschen kam es zu Finanzierungsdefiziten der Sozialversicherungsträger, die zu
Leistungseinschränkungen führten.27 Im Jahr 1980 wurde der vorgezogene Renteneintritt für
Behinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige ab 60 Jahre ermöglicht. Im Rahmen des
Haushaltsbegleitgesetzes 1984 wurden die für eine Regelverrentung mit 65 Jahren
erforderlichen Versicherungsjahre von 15 auf 5 gesenkt. Die Bedingungen für eine Erwerbs-
und Berufsunfähigkeitsrente wurden erschwert.28
Die Rentenreform 1992 zielte darauf ab, Anreize für einen späteren Renteneintritt zu geben
sowie vorgezogenen Ruhestand abzubauen. Ziel der Neuregelung war eine „ausgewogene
Verteilung der zusätzlichen Belastungen“ bei gleichzeitigem „Festhalten an der lohn- und
beitragsbezogenen lebensstandardsichernden Rente“29. Die Reform enthielt folgende
Kernpunkte30:
l Mit der neuen Rentenformel wurde versucht, eine versicherungsmathematische
Rentenanpassung zu realisieren. Danach ist ein bis zu drei Jahre früherer Rentenbezug
möglich, jedoch mit 3,6 % Abschlag pro Jahr. Ein verzögerter Rentenbeginn bis zu zwei
Jahren führt zu einer Erhöhung der Rente um bis zu 7 %.
l Ab 2001 soll das Eintrittsalter jährlich um drei Monate, ab 2004 um sechs steigen. Dies
soll dazu führen, daß die Altersgrenze für Männer im Jahr 2006 bei 65 Jahren liegt. Für
Frauen soll dies im Jahr 2012 der Fall sein. Aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit,
Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit soll weiterhin ein vorgezogener Rentenzugang möglich
sein.
l Es besteht die neue Möglichkeit einer Teilverrentung mit 1/3, 1/2 oder 2/3 Rentenbezug.
Dadurch ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeit möglich.31
2.3 Armut und Sozialpolitik
176
l Die Rentenhöhe ist an die Entwicklung der Nettolöhne gekoppelt.
l Umwandlung der „Ausfallzeiten“ in „Anrechnungszeiten“. Die Ausbildungszeit wurde von
13 auf 7 Jahre verkürzt, die Kindererziehungszeit von 1 auf 3 Jahre erhöht.
l Der Bundeszuschuß wurde aufgrund der Koppelung an die Bruttolohnentwicklung erhöht
und der Beitragssatz dynamisiert.
l Beitragssatz, Bundeszuschuß und Rentenanpassung unterliegen einem
Selbstregulierungsprozeß, womit kurzfristig orientierte politische Entscheidungen nicht
mehr notwendig sind.
l Modifizierung der Rentenformel (siehe unten).
Die Rentenformel ist seit 1992 wie folgt gestaltet:32
Monatsrente: = Ep Raf aR Zf
Ep: Summe der Entgeltpunkte
Raf: Rentenartfaktor
aR: aktueller Rentenwert
Zf: Zugangsfaktor
Durch die neu eingeführten Entgeltpunkte entfällt die Orientierung an den anrechnungsfähigen
Versicherungsjahren. Für jedes Versicherungsjahr wird das Durchschnittsentgelt aller
Arbeitnehmer ermittelt. Entspricht eine Beitragsleistung genau dem
Jahresdurchschnittsbeitrag, so erhält der Versicherte einen Entgeltpunkt, der maßgeblich die
Rentenhöhe bestimmt. Die Rente ist im wesentlichen (arbeits-) leistungsbezogen, da die Zahl
der Entgeltpunkte durch die Höhe der geleisteten Beiträge sowie der Zahl der Beitragsmonate
bestimmt wird. Diese Regelung entspricht dem Äquivalenzprinzip bzw. einer relativen
Abhängigkeit von Beitrags- und Rentenleistung. Die Summe aller Entgeltpunkte, die der
Versicherte in seiner Erwerbstätigkeit gesammelt hat, stellt der Faktor Ep in der Rentenformel
dar. 33
Zur Differenzierung „normaler“ Renten, wie z.B. Alters-, Schwerbeschädigten- oder
Berufsunfähigkeitsrenten, dient der Rentenartfaktor (Raf), der zwischen 1,0 (Altersrenten) und
0,67 (Berufsunfähigkeitsrenten) schwankt. Der aktuelle Rentenwert (aR) stellt die frühere
allgemeine Bemessungsgrundlage dar, multipliziert mit dem Steigerungssatz 1,5 und geteilt
durch zwölf, weil seit 1992 direkt Monatsrenten berechnet werden. Der Zugangsfaktor (Zf) ist
ein neues Element in der Rentenberechnung, welches das Eintrittsalter in den Ruhestand
berücksichtigt. Bei einem vorzeitigen Bezug verringert sich die Rente, bei späterem Bezug
erhöht sie sich.34
2.3 Armut und Sozialpolitik
177
In der GRV wird zwischen Versichertenrenten und Hinterbliebenenrenten unterschieden.
Personen mit Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben keine eigenen Beiträge entrichtet.
Dieser Personenkreis wird auch als „latent Versicherte“ bezeichnet. Die Versichertenrenten
unterteilen sich in Invaliditätsrenten und Altersrenten. Bei den Invaliditätsrenten wird im
deutschen Rentenrecht zwischen Schwerbehinderung, Berufsunfähigkeit und
Erwerbsunfähigkeit differenziert. Altersrenten gliedern sich wie folgt35:
l Normales Altersruhegeld: Hierauf besteht nach dem Erreichen des Regelrentenalters
sowie der Erfüllung besonderer Versicherungszeiten ein Anspruch. Für alle Versicherten
liegt das Regelrentenalter bei 65 Jahren, die Wartezeit36 beträgt 60 Monate.
l Vorgezogenes (flexibles) Altersruhegeld: Diese Form können Versicherte in Anspruch
nehmen, die das 63. Lebensjahr erreicht haben und eine Wartezeit von 35
Versicherungsjahren aufweisen.
l Vorzeitiges Altersruhegeld für Frauen: Wenn die Versicherten in den letzten 20 Jahren
über die Hälfte der Monate Pflichtbeiträge eingezahlt haben, besteht mit dem Erreichen
des 60. Lebensjahres ein Anspruch auf diese Rentenform.
l Vorzeitiges Altersruhegeld wegen Arbeitslosigkeit: Weisen Versicherte in den letzten
anderthalb Jahren eine Arbeitslosigkeitsdauer von 52 Wochen auf, können sie mit
Erreichen des 60. Lebensjahres dieses Altersruhegeld beziehen.
l Flexibles Altersruhegeld für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige: Für diesen
Personenkreis besteht die Möglichkeit, das Altersruhegeld mit dem 60. Lebensjahr in
Anspruch zu nehmen.37
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für eine Rentenreform im Jahr 1999
beschlossen. Dieser Beschluß beruft sich auf die veränderten Bedingungen des
internationalen Wettbewerbs, der Lohnzusatzkosten der Betriebe, der Beitragsbelastung der
Arbeitnehmer und der demographischen Entwicklung. Ziel der Reform ist es, den Faktor
Arbeit durch eine Absenkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zu entlasten.
Weiterhin werden die sinkende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung
berücksichtigt, die einen starken Einfluß auf die Finanzierbarkeit der GRV haben.38
Die Reform der Rentenversicherung soll auf dem bestehenden System basieren. Das Prinzip
der Lohn-, Leistungs- und Beitragsbezogenheit der Renten sowie das Umlageverfahren
sollen bestehen bleiben. Wie schon im Rentenreformgesetz 1992 besteht die grundsätzliche
Zielsetzung, Rentner, Beitragszahler und Bund bei den Anpassungen gleichermaßen zu
belasten.39
2.3 Armut und Sozialpolitik
178
Ein Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt in der stärkeren Berücksichtigung von
Kindererziehung. Die hierfür aufgebrachte Zeit wird neben evtl. vorhandenen zeitlichen
Beitragszahlungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Der Wert für
Kindererziehungszeiten soll langfristig von derzeit 75 % des Durchschnittsverdienstes auf
100 % angehoben werden. Die Rentenformel wird um einen demographischen Faktor
erweitert, der der längeren durchschnittlichen Rentenbezugsdauer, als Folge des Anstiegs
der Lebenserwartung, Rechnung tragen soll. Dadurch würde das Rentenniveau langsamer
steigen. Schließlich bestehen Änderungen hinsichtlich des Anspruchs wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit, bei Altersrenten, dem Bundeszuschuß und dem Beitragssatz.40 Folgende
Tabelle spiegelt die Organisation der GRV wider.
Tabelle 2.3.2.2: Die Gesetzliche Rentenversicherung.
Organisation
Zielsetzung GRV definiert sich als Regelsicherung für einen Großteil der
Bevölkerung. Zielsetzung ist die lebensstandardsichernde,
leistungsbezogene Rente
Konzeption Pflichtversicherung mit der Möglichkeit freiwilliger Mitgliedschaft
Organisation Parafiskalische Körperschaften des öffentlichen Rechtes, für Angestellte
auf Bundes-, für Arbeiter auf Landesebene organisiert, zusätzlich
kleinere Einzelträger. Zusammengeschlossen im Verband Deutscher
Rentenversicherungsträger
Finanzierung Pflichtbeiträge von z.Zt. ca. 19 % des Bruttoeinkommens; je zur Hälfte
von Versichertem und Arbeitgeber zu tragen. Staatlicher Zuschuß z.Zt.
knapp 20 % des Rentenvolumens
Erfaßter
Personenkreis
Pflichtversicherte: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Wehr- und
Zivildienstleistende, einzelne Selbständigengruppen sowie freiwillig
Versicherte. Dazu latent Versicherte sowie Hinterbliebene
Rentenarten und Leistungen
Grundunter-
scheidung
Versichertenrenten als Invaliditäts- oder Altersrenten und
Hinterbliebenenrenten
Verrentung zum
Regelalter
Normales Altersruhegeld mit 65 Jahren nach einer Wartezeit von 35
Versicherungsjahren
Frühere Verrentung Flexibler Ruhestand (alle Versicherten ab 63 Jahre), vorzeitiges
Altersruhegeld (Frauen und Arbeitslose ab 60 Jahre,
Schwerbehinderung), allgemeine Invaliditätsrenten ohne
2.3 Armut und Sozialpolitik
179
Altersbegrenzung
Spätere Verrentung Hinausgeschobenes Altersruhegeld
Quelle: In Anlehnung an Schmidt, P. (1994). Die Wahl des Rentenalters: Theoretische und empirische Analyse des
Rentenzugangsverhaltens in West- und Ostdeutschland. Frankfurt am Main et al. S. 44.
2.3.2.3 Die Entwicklung des Niveaus der GRV
Wie bereits in Kap. 1.5 beschrieben ist der Anteil von Rentnern, die von Armut betroffen sind,
zurückgegangen. Die Betrachtung der Gesamteinkommenssituation der alten Bevölkerung
ergibt, daß das bedarfsgewichtete Durchschnittseinkommen der über 65-jährigen Personen
in den alten Bundesländern nur knapp unter dem Durchschnittswert der Gesamteinkommen
in diesem Teil Deutschlands liegt. In den neuen Bundesländern hat sich durch die
Übertragung des Rentensystems der alten Bundesländer die Einkommenssituation der alten
Menschen erheblich verbessert.41 Die relative Einkommensposition der Altenbevölkerung in
den neuen Bundesländern lag im Jahr 1990 bei 77 %. Im Jahr 1994 lag sie mit 104 % über
dem Gesamtdurchschnitt. Der Anteil der über 65-jährigen Personen in Privathaushalten, die
weniger als 50 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens zur Verfügung haben,
bewegte sich in den alten Bundesländern im Zeitraum 1990 bis 1993 zwischen 7- und 9 %. In
den neuen Bundesländern war der Anteil aufgrund der gleichmäßigeren
Einkommensverteilung erheblich niedriger.42
Personen über 60 Jahre machten etwa 10 % aller Bezieher von HLU aus, wobei Unterschiede
hinsichtlich Geschlecht und Nationalität bestanden. Ältere Frauen (über 60 Jahre) hatten
einen Anteil von 71 %, womit sie auch unter Berücksichtigung des höheren Frauenanteils in
der Bevölkerung ab 60 Jahre (62 Frauen : 38 Männer) überrepräsentiert waren. Im Vergleich
zu der entsprechenden Gruppe in der Bevölkerung lag der Anteil der Bezieher von HLU bei
1,7% der älteren Frauen, der Anteil bei älteren Männern belief sich auf 1,1 %. Für die gesamte
Bevölkerung betrug die Quote ca. 3 %, womit ältere Personen unterrepräsentiert waren.43
Die Hauptursache für den Bezug von HLU im Alter stellten unzureichende Versicherungs- und
Versorgungsansprüche dar, wovon insbesondere Haushalte mit weiblichem
Haushaltsvorstand betroffen waren.44 Bezüglich der Nichtbeanspruchung von Sozialhilfe bzw.
der verdeckten Armut haben Auswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
ergeben, daß Personen ab 65 Jahren eine Ausschöpfung von 43 % aufwiesen. Der
Durchschnitt von Personen unter 65 Jahren lag bei 75 %.45
2.3 Armut und Sozialpolitik
180
Zusammenfassend ist festzustellen, daß alte Menschen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung
unterproportional von Armut betroffen waren.46 Folgende Tabelle spiegelt die Entwicklung der
Rentenhöhe wider.
Tabelle 2.3.2.3: Durchschnittliche Rentenhöhe 1966 bis 1994 in DM/Monat in der RVA und
RVAng. (alte Bundesländer).
Rentenart 1966 1975 1980 1985 1990 1994
Männer
Renten wegen Berufsunfähigkeit
Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
Regelaltersrenten (65 Jahre)
Renten wegen Alters (langjährig Versicherte)
Witwerrente
Frauen
Renten wegen Berufsunfähigkeit
Renten wegen Erwerbsunfähigkeit
Regelaltersrenten (65 Jahre)
Renten wegen Alters (langjährig Versicherte)
Witwenrenten
Waisenrenten
201
275
376
-
166
84
121
163
-
189
82
464
663
932
1.112
361
178
225
359
641
490
201
596
874
1.183
1.455
458
232
302
431
840
654
241
683
1.025
1.309
1.764
548
408
399
476
1.018
788
256
872
1.309
1.356
2.055
304
562
548
499
1.170
917
273
1.020
1.555
1.707
2.218
332
728
1.002
699
1.015
995
292
Quelle: Rentenversicherungsbericht 1995, BTDrs. 13/2017, S. 122 ff. In Lampert, H. (1996), a.a.O., S. 259.47
Die Tabelle verdeutlicht, daß die Dynamisierung der Renten zu einer Niveausteigerung
geführt hat, die wesentlichen Einfluß auf die Armutsbetroffenheit hatte. Weiterhin werden
Unterschiede zwischen einzelnen Rentenarten sowie zwischen Männern und Frauen
sichtbar. Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Rentenarten sowie der Rentenhöhe ist
der im Jahr 1977 eingeführte Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen zu beachten. Dieser
sieht eine gleichmäßige Aufteilung der in der Zeit der Ehe erworbenen Versorgungsrechte des
erwerbstätigen Ehepartners vor. Der Ehepartner mit den höheren
Versorgungsanwartschaften ist dazu verpflichtet, die Hälfte des Unterschiedsbetrages auf
den Ehepartner mit den niedrigeren Versorgungsanwartschaften zu übertragen. 48
2.3.2.4 Entwicklungen wichtiger Parameter und Rahmenbedingungen der GRV
Im folgenden werden demographische, ökonomische und gesellschaftliche Entwicklungen
aufgezeigt, die zukünftig dazu führen könnten, daß das Ziel der Armutsvermeidung im Alter
nicht erreicht wird.
2.3 Armut und Sozialpolitik
181
2.3.2.4.1 Einfluß des demographischen Wandels auf die GRV
Es besteht die Erwartung, daß die umlagefinanzierte GRV im nächsten Jahrhundert in
finanzielle Schwierigkeiten gerät. Im Jahr 1992 kamen auf 100 Personen im Alter von 20 bis
59 Jahre etwa 35 Personen mit einem Alter von 60 Jahren und mehr. Bis zum Jahr 2030 wird
damit gerechnet, daß zwischen 66 und 72 Personen ab 60 Jahre auf 100 Personen im
erwerbsfähigen Alter kommen, was eine Verdopplung des Altersquotienten bedeutet. Dies ist
auf die Zunahme der älteren Bevölkerung49 und auf sinkende Geburtenzahlen, die sich seit
Mitte der 70er Jahre etwa halbiert haben, zurückzuführen.50 Durch niedrige Geburtenquoten
kommt es zu einem größeren Anteil älterer Menschen, die von den „Aktiven“ versorgt werden
müssen. Hierdurch ist es möglich, daß eine Senkung des Rentenniveaus notwendig wird,
was dazu führen kann, daß große Teile der alten Generation von
Mindestsicherungsproblemen betroffen wären.51
Verstärkt wird die zu erwartende Belastung der GRV durch die Annahme, daß ab dem Jahr
2010 das Arbeitsangebot sinkt.52 Da die Relationen ausschlaggebend sind, führen die
demographischen Veränderungen zwangsläufig zu einer verstärkten Belastung des
Rentensystems.53 Folgende Tabelle verdeutlicht die erwartete Entwicklung der Beitragssätze
in der Sozialversicherung.
Tabelle 2.3.2.4.1: Künftige Beitragssätze in der Sozialversicherung (Prognos-Modellrechnung
auf der Basis unterschiedlicher ökonomischer und demographischer
Entwicklungsannahmen).
Status
quo
Optimistische Variante Pessimistische Variante
Jahr 1995 2010 2030 2040 2010 2030 2040
Versicherungszweig Beitragssätze in % des Bruttoentgelts*
Rentenversicherung**
Krankenversicherung***
Pflegeversicherung
Arbeitslosenversicherung
18,6
13,1
1,0
6,5
22,4
13,9
1,7
5,4
26,3
14,9
2,2
3,3
26,3
16,0
2,3
4,0
23,0
14,4
1,8
5,3
28,5
15,3
2,4
3,6
28,7
16,1
2,6
5,3
Sozialversicherung
insgesamt
39,2 43,4 46,7 48,6 44,5 49,8 52,7
*bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze
** der Arbeiter und Angestellten
*** gesamtdeutsche Durchschnitte
2.3 Armut und Sozialpolitik
182
Quelle: DRV-Schriften, 4/1995, S. 11
In der prognostizierten Entwicklung fällt die Nettoquote der Arbeitnehmerverdienste bis zum
Jahre 2040 im günstigeren Fall auf 58 %, im ungünstigeren Fall auf 54,5 %. Das würde
bedeuten, daß Arbeitnehmern von ihrem Einkommen wenig mehr als die Hälfte zur Verfügung
stünde. Für Unternehmen würde dies einen entscheidenen Anstieg der Personalzusatzkosten
darstellen. Aufgrund der hohen Abgabenbelastung wäre eine Abwanderung in die
„Schattenwirtschaft“ zu befürchten.54
2.3.2.4.2 Einfluß des ökonomischen Wandels auf die GRV
Die Auflösung des „Normalarbeitsverhältnisses“ ist auf den Anstieg der Teilzeitbeschäftigung
und befristeten Arbeit sowie auf die zunehmende Zahl „Scheinselbständiger“ zurückzuführen.
Letztgenannte Form, die insbesondere im Dienstleistungssektor versicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnissen vorgezogen wird, führt im Alter zu Absicherungslücken. Diese
Entwicklung hat zur Forderung nach Einführung einer Mindestsicherung in der
Altersversorgung geführt.55
In einer SOEP-Erhebung im Frühjahr 1994 zeigte sich, daß in Westdeutschland etwa 3,3
Millionen Erwerbstätige geringfügig beschäftigt waren, was bezogen auf die Gesamtzahl der
Erwerbstätigen einer Quote von 11 % entspricht. Im Jahr 1987 betrug diese Quote 7 %.
Beachtet man die rund 700.000 mithelfenden Familienangehörigen, waren 1994 in
Westdeutschland rund 4 Millionen Menschen in sozial „ungeschützten“
Beschäftigungsverhältnissen tätig. In Ostdeutschland ist eine ähnliche Entwicklung zu
erkennen.56 Durch die gestiegene Zahl der Sozialhilfeempfänger besteht eine weitere
Gefährdung für eine eigenständige Alterssicherung, da in Sozialhilfeleistungen keine
Vorsorgeaufwendungen enthalten sind. Hiervon sind insbesondere Alleinerziehende
betroffen.57
Für die meisten Männer besteht noch das „Normalarbeitsverhältnis“. Teilzeitbeschäftigung ist
hauptsächlich bei Frauen vorzufinden, wobei es sich überwiegend um Ehefrauen
erwerbstätiger Männer handelt. Durch den Anstieg der Teilzeitarbeit erfolgt hier eine Erhöhung
der Rentenanwartschaften.58 Durch die abgeleitete „Hinterbliebenensicherung“ wird auch für
ehemals teilzeitbeschäftigte Witwen die Mindestsicherung im Alter gewährleistet. Für
Geschiedene erfolgt dies durch den „Versorgungsausgleich“ in bescheidenerem Maße.59
2.3 Armut und Sozialpolitik
183
2.3.2.4.3 Einfluß des sozialen Wandels auf die GRV
Das bisherige Konzept der GRV ist auf eine lebenslange reine Einverdiener-Ehe und eine
modifizierte Einverdiener-Ehe, in der die Frau zur Erziehung der Kinder ihre Erwerbstätigkeit
unterbricht, ausgelegt. Die Höhe der Rente bemißt sich nach der Dauer der
versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie nach dem im Lebensdurchschnitt erzielten
Entgelt. Die Rentenberechnung orientiert sich am traditionellen männlichen Lebensmuster,
womit die Pluralisierung der Lebensstile in Deutschland unbeachtet bleibt.60
Die Einverdiener-Ehe wird durch die ehebezogene Hinterbliebenenrente unterstützt. Diese
wird unabhängig davon gewährleistet, ob der überlebende Ehepartner durch Kindererziehung
an einer Erwerbstätigkeit gehindert wurde oder nicht. Es sind keine besonderen Beiträge für
einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente notwendig. Der alleinige Tatbestand der Ehe mit
einer verstorbenen versicherten Person konstituiert einen Anspruch. Dieser Umstand führt
dazu, daß die Nichterwerbstätigkeit eines Ehepartners begünstigt wird. Die gleiche
Ausrichtung spiegelt sich auch bei der Rentenanrechnung von Kindererziehungszeiten wider.
Nichterwerbstätige kindererziehende Personen erhalten ebenso viele Entgeltpunkte auf ihrem
Rentenkonto wie erwerbstätige kindererziehende Personen.61
Diese Form von Subventionierung der Nichterwerbstätigkeit eines Ehepartners führt dazu,
daß erwerbstätige Alleinerziehende und Ehepaare mit beiderseitiger Erwerbstätigkeit die
Hinterbliebenenrenten und Kindererziehungszeiten dieser Personen mitfinanzieren, ohne
selber von diesen Leistungen zu profitieren. Zudem besteht für nichterwerbstätige Ehepartner
keine Anreizwirkung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, um im Alter finanziell abgesichert
zu sein. Eine längere Erwerbsunterbrechung ist jedoch angesichts zunehmender
Scheidungsquoten bedenklich, da sich mit zunehmender Dauer zukünftige
Einkommenserzielungschancen vermindern. Im Gegensatz zu einer bestehenden Ehe, in der
Einkommenskapazitätsverluste bei den Partnern angerechnet werden, ist im Scheidungsfall
die Last nur von dem Partner zu tragen, der die Erwerbstätigkeit unterbrochen hat. Da i.d.R.
eine männliche Versorgerehe besteht, laufen Frauen häufig Gefahr, im Falle einer Scheidung
im Alter unzureichend finanziell abgesichert zu sein.62
Die GRV ist auf „Normalbiographien“ ausgelegt. Durch die Zunahme individualisierter
Lebensentwürfe steigt das Interesse an einer Risikovorsorge.63 Die im geltenden Rentenrecht
unterstellten Normen der lebenslangen Ehe und der „Nur“-Hausfrauenehe wie auch das
sogenannte Normalarbeitsverhältnis entsprechen nicht mehr der Realität.64 Anhand von
Längsschnittdaten des SOEP zeigten u.a. Rolf und Schupp (1992), daß eine zunehmende
2.3 Armut und Sozialpolitik
184
Erwerbsbeteiligung von Müttern (insbesondere mit Kleinkindern), der Anstieg von
Teilzeitarbeitsverhältnissen, sinkende Heirats- und Geburtenraten, steigende
Scheidungsziffern, der Anstieg von Alleinerziehenden sowie von nichtehelichen
Lebensgemeinschaften zu einer Erosion dieser „Normalbiographie“ führen.65
Die angespannte Situation der GRV ist auch darauf zurückzuführen, daß sie Lasten trägt, die
bei einer aufgabengerechten Finanzierung von anderen Sozialleistungssystemen oder vom
Staat getragen werden müßten.66 Aufgrund der Massenarbeitslosigkeit wurden großzügige
Frühverrentungsmöglichkeiten geschaffen, die größtenteils von den Beitragszahlern der GRV
finanziert wurden.67
2.3.2.5 Reformmodelle zur Änderung des Systems der GRV
2.3.2.5.1 Kapitaldeckungsverfahren
Wie bereits ausgeführt, werden beim Umlageverfahren die Beiträge der erwerbstätigen
Generation zur Finanzierung der Renten genutzt. Beim Kapitaldeckungsverfahren werden die
Beiträge der Versicherten verzinslich angelegt und zu einem Kapitalstock aufgebaut. Hiervon
werden später die Renten finanziert. Der Barwert der erwarteten Rentenbezüge soll somit
immer dem Barwert der Beitragszahlungen entsprechen.68
Nachteilig ist, daß der Zinssatz bei einer Kapitaldeckung nicht prognostizierbar ist, womit die
Höhe der aus dem Kapitalstock resultierenden Rente ungewiß wird. Ein weiterer
Unsicherheitsfaktor ist durch Inflation gegeben.69 Zudem ist es fraglich, ob das Kapital in der
erforderlichen Größenordnung in Deutschland gewinnbringend anzulegen ist und zum
entsprechenden Zeitpunkt wieder in liquider Form zur Verfügung steht. Bei ausländischen
Anlagemöglichkeiten bestehen politische Unsicherheiten und Wechselkursrisiken.70
Ein erhebliches Problem besteht im Falle von Übergangszeiten beim Wechsel von
Rentensystemen. Bereits erworbene Rentenanwartschaften sind verfassungsrechtlich
geschützt und müssen eingelöst werden. Die folgende Generation müßte dann die
Rentenansprüche der dann Alten finanzieren und gleichzeitig Maßnahmen für eine private
Altersversorgung ergreifen. Alternativ wäre es möglich, daß die GRV zusätzliche
Einnahmequellen gewinnt oder Kredite aufnimmt. Bei letzterem ist jedoch zu beachten, daß
marktübliche Zinsen zu entrichten wären.71
2.3 Armut und Sozialpolitik
185
Der Vorteil dieses Verfahrens besteht darin, daß eine kapitalfundierte Finanzierung vom
demographischen Wandel unabhängig ist. Außerdem besteht die Annahme, daß höhere
Ersparnisse und Investitionen zu mehr Wachstum führen, was jedoch nicht empirisch belegt
ist.72
2.3.2.5.2 Grundrente
Die Idee der Grundrente geht auf Miegel und Wahl (1985) zurück. Nach diesem Konzept
sollen insbesondere wirtschaftlich Leistungsfähige für ihre Altersabsicherung selbst
aufkommen. Die beiden Autoren plädierten für eine einkommensproportionale Aufteilung der
Mittel zur Finanzierung der Grundrente. Den Individuen soll dabei weitgehende
Dispositionsfreiheit hinsichtlich der Aufteilung des Lebenseinkommens gewährt werden.73
Diese Regelung hat den Nachteil, daß sie wie eine Lohnsteuer wirkt und somit Einfluß auf die
Arbeitsangebotsentscheidung hat. Ein steuerfinanziertes Alterssicherungssystem würde den
Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit vermindern. Desweiteren würde das
Äquivalenzprinzip, nach dem sich Vorleistung und Leistung bzw. Beitrag und Rente zu
entsprechen haben, aufgelöst. Die Beitrags- oder Steuerzahler hätten im Hinblick auf die
Grundrente keinen Vorteil gegenüber denjenigen, die weniger oder nichts bezahlen. Es wäre
ratsam bei einem gleichen (Grund-) Rentenanspruch einen gleichen Pflichtbeitrag
einzuführen. Bei einkommensschwachen Personen wäre dieser evtl. durch Sozialtransfers
zu kompensieren.74 Neben der Grundrente wäre ergänzend eine betriebliche und private
Altersversorgung möglich, mit der ein höheres Alterseinkommen realisierbar wäre. Folglich
würde sich eine stärkere Ungleichheit der Altersversorgung oberhalb des Grundrentenniveaus
einstellen.75
Bei diesem Reformkonzept besteht die Schwierigkeit einer zeitlichen Abstimmung zwischen
Beitrags- und Leistungsniveau. Treten demographische Veränderungen nach Einführung des
Grundrenten-Modells auf, wäre durch die Grundrente als Instrument der Mindestsicherung ein
konstantes Rentenniveau zu gewährleisten. Ebenso wäre ein flexibler Beitragssatz
erforderlich. Diese Regelung würde allerdings das Äquivalenzprinzip und damit die
intergenerationale Gerechtigkeit gefährden.76
Auch bei diesem Verfahren besteht die Übergangsproblematik der Doppelbelastung für die
nachfolgende Generation, jedoch in quantitativ geringerem Ausmaß. Der Vorteil eines
Grundrentensystems ist darin zu sehen, daß jede Person unabhängig von ihrer Erwerbs- und
2.3 Armut und Sozialpolitik
186
Familienbiographie eine armutsvermeidende eigene Rente erhält. Das Ziel der
Lebensstandardsicherung im Alter ist hiermit jedoch nicht erreichbar.77
2.3.2.5.3 Elternrente
Nach diesem Konzept soll ein eigenständiger und ausreichender Rentenanspruch im Falle
von Kindererziehung bestehen. Die Erziehungsleistung des entsprechenden Elternteils wird
als Naturalbeitrag angesehen, der zur Sicherung des zukünftigen Sozialproduktes führt und
zukünftige Rentenzahlungen gewährleistet. Die Höhe der Elternrente soll ab zwei Kindern
eine Grundsicherung ermöglichen.78 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten muß
hierfür etwa 30 Entgeltpunkte betragen, was bedeutet, daß bei zwei Kindern 20 Jahre lang
jeweils 0,75 Entgeltpunkte oder für jedes Kind 15 Jahre lang ein Entgeltpunkt verrechnet wird.
Diese Anrechnungszeiten liegen höher als die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
in anderen Reformvorschlägen.79 Auch nach diesem Modell bestünde Rentensplitting, da
Frauen ohne einen entsprechenden Ausgleich der Rentenansprüche oftmals nur eine
Basisversorgung zustehen würde.80
Das Modell ist verteilungspolitisch fragwürdig. Die finanziellen Aufwendungen für die
Elternrenten würde eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung für die
Rentenversicherungsträger bedeuten, da die eingesparte Hinterbliebenenrente geringer
ausfiele.81 Folglich wäre entweder eine massive Beitragserhöhung notwendig, oder das
Niveau der lohnbezogenen Versichertenrenten würde entsprechend gesenkt. Sind Frauen
trotz Kindererziehung berufstätig, würden sie direkt durch höhere Beiträge oder indirekt durch
Minderung ihrer lohnbezogenen Renten benachteiligt. Durch diese Regelung würden das
traditionelle Leitbild der Hausfrauenehe und die Nichterwerbstätigkeit von Frauen unterstützt.
Es bestünde die Gefahr, daß das Erwerbspersonenpotential zurückgehen würde, womit die
ökonomische Grundlage der Alterssicherung gefährdet wäre.82
Die Einführung des Modells würde erhebliche finanzielle Ressourcen für die
Transferzahlungen beim Kinderlastenausgleich, für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und
für institutionelle Hilfen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern. Die einseitige
Konzentration auf die Kinderzahl blendet die komplexen Zusammenhänge in einer modernen
Volkswirtschaft aus.83
2.3.2.5.4 Voll-Eigenständige System
2.3 Armut und Sozialpolitik
187
Die Grundidee dieses Reformvorschlags, das als „Voll Eigenständiges System der
Altersvorsorge“ (VES) bezeichnet wird, beruht auf Überlegungen, die zu Anfang dieses
Jahrhunderts entwickelt wurden, nach denen eine aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen
finanzierte Hinterbliebenenversorgung aus verteilungspolitischen Gründen abzulehnen sei.
Statt dessen soll für alle Personen im erwerbsfähigen Alter eine eigenständige
Altersversicherung eingeführt werden. Diese Gedanken wurden in den 60er und frühen 70er
Jahren weiter diskutiert, jedoch wurde kein umfassendes Konzept entwickelt. Im Jahr 1981
erschien ein Sammelband zu den „Alternativen der Rentenreform 84“, in denen ein solches
Sicherungsmodell erstmals vorgestellt wurde.84
Im Unterschied zur Grundrente und zum Kapitaldeckungsverfahren handelt es sich beim VES
um eine Modifikation des bestehenden Rentenversicherungssystems, mit dem die mittel- und
langfristigen Probleme der Altersversorgung gelöst werden sollen. Voraussetzung ist eine
stärkere Betonung des Versicherungs- und Solidaritätsgedanken. Neben dem Ziel der
Lebensstandardsicherung verfolgt das VES auch die Absicht einer Mindestversorgung im
Alter. Zudem soll eine größere Neutralität der GRV gegenüber unterschiedlichen
Lebensentwürfen bestehen. Dies soll durch eine geringere Konzentration auf die
Berufsbiographie, eine angemessene Berücksichtigung von Kindererziehung und unbezahlter
Pflegetätigkeit sowie durch Förderung der Frauenerwerbstätigkeit realisiert werden.85
Im VES sind folgende Veränderungen gegenüber dem geltenden Rentenrecht vorgesehen. Es
würde für alle Personen im erwerbsfähigen Alter eine Rentenversicherungspflicht bestehen,
unabhängig davon, ob sie tatsächlich erwerbstätig sind oder nicht. Weiterhin würde ein
Mindestbeitrag zur GRV eingeführt, wodurch die Leistungsgerechtigkeit der
Einkommensumverteilung im Alterssicherungssystem durch ein ausgeglichenes Verhältnis
von Leistung (Beitrag) und Gegenleistung (Rente) verstärkt werden soll. Aufgrund dieser
Modifikationen käme es zu einer Beitragsentlastung, womit der Solidargedanke effektiver
umgesetzt werden könnte als im bestehenden Rentenversicherungssystem. Weiterhin soll
somit die Anreizkompatibilität zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage erhöht
werden.86
Für nichterwerbstätige und erwerbsverhinderte Personen wäre im VES ein „Beitragsgarant“
heranzuziehen, der für die Beitragszahlung der Rentenversicherung aufkäme. Liegt eine
Erwerbsverhinderung vor, z.B. durch Krankheit, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit, wäre
dies der Staat bzw. der jeweils zuständige Sozialleistungsträger. Für Nichterwerbstätige, bei
denen keine Erwerbsverhinderung vorliegt, käme die Person, i.d.R. der Ehepartner, für die
Beitragszahlung auf, die für den laufenden Unterhalt der Person verantwortlich ist. Andernfalls
2.3 Armut und Sozialpolitik
188
würden Ehepaare begünstigt, die sich die Nichterwerbstätigkeit eines Partners finanziell
leisten können. Verfügen Familien aufgrund einer hohen Kinderzahl oder eines zu niedrigen
Einkommens über zu geringe finanzielle Mittel, wäre es möglich, durch Transferzahlungen die
Mindestbeitragspflicht zu kompensieren.87
Da der Staat für kindererziehende Elternteile den Mindestbeitrag während dieser Zeit
übernehmen würde, wären diese Personen gegenüber Erwerbstätigen beim Aufbau der
Rentenanwartschaft nicht benachteiligt. Die Beitragsübernahme würde unabhängig davon
erfolgen, ob der kindererziehende Elternteil erwerbstätig ist oder nicht. Im Unterschied zum
geltenden Rentenversicherungsrecht würde im VES ein zeitliches Nacheinander und ein
gleichzeitiges Nebeneinander von Kind und Beruf berücksichtigt. Eine Beitragsbefreiung hätte
den Vorteil, daß situativ diese Haushalte finanziell entlastet wären. Somit könnte es zu einer
Umverteilung von Familien ohne oder mit einem Kind zu Familien mit mehreren Kindern
innerhalb einer Generation kommen.88
Im Gegensatz zur Rentenberechnung des geltenden Rechts würden bei Ehepaaren, die
gemeinsam während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt, womit die
innerfamiliale Arbeitsteilung berücksichtigt würde. Nach geltendem Rentenversicherungsrecht
sind Männer und Frauen mit einer kontinuierlichen Vollzeit-Erwerbsbiographie bevorteilt.
Haus- und Familienarbeit bleiben größtenteils unberücksichtigt.89 Im VES wird die individuelle
Erwerbsbiographie in Bezug auf die Rentenhöhe weniger gewichtet, wovon insbesondere
nichterwerbstätige, haushaltsführende Personen profitieren würden.90 Diese Regelungen
sollen eine Hinterbliebenenversorgung überflüssig machen, was zu Verteilungs- und
Arbeitsanreizwirkungen sowie zu finanziellen Entlastungen des Rentenversicherungssystems
führen soll.91
Die Finanzierung des VES soll wie im bestehenden Rentenversicherungssystem
hauptsächlich durch Beiträge erfolgen. Durch die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf
alle Personen und durch die Einführung eines Mindestbeitrags würden für Arbeitgeber keine
Vorteile mehr durch die Einstellung geringfügig Beschäftigter oder durch Verträge mit
„Scheinselbständigen“ entstehen. Desweiteren würde Schwarzarbeit an Attraktivität verlieren.
Läge das Einkommen unter der Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitrag, bestünde ein
Anreiz, erwerbstätig zu werden.92
Im VES wären nicht mehr Arbeitsverhältnisse, sondern Personen versicherungspflichtig.
Somit würde der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung zugunsten eines entsprechend
höheren Lohnes entfallen. Die Einführung eines Mindestbeitrags würde jeder Person eine
2.3 Armut und Sozialpolitik
189
Rente garantieren, die über dem Sozialhilfeniveau liegt. Die Bemessungsgrundlage für den
Mindestbeitrag soll dann bei 75 % des Durchschnittsentgelts aller erwerbstätig Versicherten
liegen. Die Beitragsbemessungsgrenze, welche die obere Schranke der staatlichen
Alterssicherung bestimmt, könnte gesenkt werden, da die Rente nicht mehr für die
Versorgung von zwei Personen konzipiert ist.93
Als Kritik ist anzuführen, daß der monatliche Mindestbeitrag nach dem jetzigen Stand etwa
460 DM betragen würde, was auch in Familien mit teilzeitbeschäftigten Frauen zu einer
Verminderung des verfügbaren Haushaltseinkommens im Vergleich zur heutigen Situation
führen kann.94 Somit bestünde mit Ausnahme des Zeitraums, in dem die Erziehung von
Kleinkindern berücksichtigt wird, ein erheblicher Druck für Frauen, berufstätig zu sein. Es ist
nicht davon auszugehen, daß der Arbeitsmarkt das zusätzliche Arbeitskräfteangebot, das
hierdurch erzeugt werden würde, in absehbarer Zeit absorbieren kann. In den zuletzt
vorgestellten Varianten würde das VES dazu führen, daß die Einverdienerfamilie in der
Erwerbsphase erheblich belastet würde, und in Relation zum vorher bezogenen
Erwerbseinkommen im Alter überversorgt wäre. Positiv ist hingegen die Orientierung an der
Erwerbsmotivation sowie die Ausrichtung auf eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen
Männern und Frauen. Der Übergang zum VES wäre relativ unproblematisch, da es viele
Elemente des bestehenden Rentenversicherungssystems übernimmt.95
2.3.2.5.5 Flexible Leistungsrente
Mit dem flexiblen System eigenständiger und leistungsbezogener Alterssicherung (FleSelAs)
soll eine Anpassung der Alterssicherung an die sogenannte Pluralisierung der Lebensformen
erfolgen. Das Modell will verschiedenen Lebensläufen und Haushaltssituationen, ohne
rollenpolitischen Druck zu erzeugen, gerecht werden. Ziel ist es, den Wandel der
Familienstruktur im Rentenversicherungssystem zu berücksichtigen. Im Vergleich zu
anderen Konzepten soll die Reform auf der Leistungsseite der sozialen Alterssicherung in
einem kürzeren Zeitraum wirksam werden. Beim FleSelAs wird von einem 15-Jahreszeitraum
ausgegangen, so daß eine Reform ab 1997 im Jahr 2012 wirksam würde. Zudem besteht das
Ziel der Kostenneutralität, da eine Steuerfinanzierung auf lange Sicht nicht als sinnvoll
angesehen wird. Neue Begünstigungen innerhalb des Systems würden durch Aufhebung
bestehender Begünstigungen ausgeglichen.96
Das Reformmodell orientiert sich nicht an der Leitfigur des Rentensystems, dem jetzigen
sog. „Standardrentner“, der auf der Annahme 45-jähriger Erwerbsbeteiligung beruht. Wie
bereits angemerkt, basiert diese Vorstellung vom Standardrentner nicht mehr auf einem
2.3 Armut und Sozialpolitik
190
zeitgemäßen Familienbild. Es fehlt die Berücksichtigung einer Erziehungsphase, die in der
Modellüberlegung bezüglich der Standardbiographie des FleSelAs vorläufig auf sechs Jahre
angesetzt ist.97
Der Standardrentner soll bei einem Eintritt zum Regelrentenalter 68 % des gegenwärtig
durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommens beziehen. Das würde bedeuten, daß dieser
Standardrentner, sofern er kein Kind erzogen hat, bei dem neuen Modell nach 45 Jahren
Erwerbstätigkeit das Rentenniveau erreicht hätte, das ihm nach heutigem
Verteilungsschlüssel bereits nach 39 Jahren zugestanden wird, was eine Verminderung von
etwa 13 % bedeutet. Hat er zusätzlich zu den 45 Jahren Erwerbstätigkeit ein Kind erzogen,
würde er die Standardrente erhalten, deren Höhe sich nicht verändert. Wenn seine Frau die
Erziehung übernommen hat, würde sie die Differenz als eigenständige Anwartschaft in das
gemeinsame Budget des Rentnerhaushalts einbringen. Diese Neudefinition der
Rentenbiographie würde zu einer Beitragsfinanzierung von Erziehungszeiten führen. Die
Ausgleichsfunktion für erziehungsbedingte Erwerbsverhinderung wäre somit explizit in den
Rentenanspruch integriert. Das zu verteilende Rentenvolumen bliebe konstant, jedoch würde
die Verteilung differenzierter. Es bestünde somit eine Leistungsrente für Beruf und Erziehung,
mit einer weitgehend standardisierten Kompensation.98
Die Kindererziehungszeit würde bis zum sechsten Lebensjahr des jüngsten Kindes
berücksichtigt. Für diese Zeit würde angenommen, daß die Pflichtbeiträge eines
Durchschnittsverdieners eingezahlt wurden. In der Rentenreform entspräche dies einem
Entgeltpunkt pro Jahr. Es wäre möglich, daß sich Partner die Anwartschaften gemäß ihrer
Erziehungsbeteiligung aufteilen. Eine Verrechnung der Erziehungsanwartschaften mit
Ansprüchen aus Beiträgen von gleichzeitiger Erwerbsarbeit wäre nicht möglich. Erzieht ein
Elternteil drei oder mehr Kinder, würde ihm ab dem 45. Lebensjahr beitragsfrei eine Gutschrift
in Höhe der Hälfte des Durchschnittsbeitrags (0,5 EP) gutgeschrieben. Diese Regelung ist
als ein Element der Mindestsicherung für Vielkinderfamilien vorgesehen. Aus diesem Grund
würde eine Gutschrift mit gleichzeitigen Erwerbsbeiträgen verrechnet. Der eigenständige
Anspruch würde insbesondere Alleinerziehenden zugute kommen.99
Haushalte sollen nach diesem Konzept einen Mindestbeitrag für die Alterssicherung von
nicht-erwerbstätigen, jedoch uneingeschränkt erwerbsfähigen Personen entrichten, falls kein
Ausnahmetatbestand vorliegt.100 Die Höhe dieser Abgabe entspräche der Hälfte des Beitrags
vom Durchschnittseinkommen aller Versicherten (0,5 EP). Von dieser Regelung wären
hauptsächlich kinderlose Nur-Hausfrauen betroffen. Angesichts der Übergangsbrüche und
Sicherungslücken nach dem Tod eines Partners sieht das FleSelAs keine völlige Abschaffung
2.3 Armut und Sozialpolitik
191
der Hinterbliebenenrente vor.101 Allerdings würde bei der Hinterbliebenenrente das eigene
Einkommen angerechnet. Als Orientierung soll die Funktionsbestimmung des
Bundesverfassungsgerichts gelten, nach der die Hinterbliebenenrente einen Ausgleich für den
durch Kindererziehung verursachten Ausfall einer eigenständigen Altersversorgung
darstellt.102
Im FleSelAs wird davon ausgegangen, daß mit zunehmenden, auf Erwerbsarbeit
beruhenden, Ansprüchen des überlebenden Partners der Erziehungsaufwand entsprechend
geringer ausgefallen ist. Umgekehrt wird bei einem geringen auf Erwerbsarbeit beruhenden
Anspruch von einer hohen Erziehungs- oder Pflegebelastung ausgegangen, was zu einem
erhöhten Ausgleich für Erziehungsleistungen führen soll. Die Alterssicherung soll in diesen
Fällen erhöht werden, da der für Hinterbliebene geltende Ableitungswert von 60 % der
Versichertenrenten oftmals nicht ausreicht, Altersarmut zu vermeiden. Das Modell beinhaltet
eine Formel, in der die Höhe der Einkommensanrechnung und der Prozentsatz des
ableitbaren Anteils der Versichertenrente vom letzten gemeinsamen Haushaltseinkommen
enthalten sind. Bei einem geringen Einkommen ist der Prozentsatz der Ableitung höher und
die Anrechnung geringer. Das soll Über- und Unterversicherung vermeiden.103
Zusammenfassend ist festzustellen, daß nach diesem Modell aufgrund der Absenkung des
Rentenniveaus die Finanzierung der Kindererziehung verbessert würde. Das FleSelAs-Modell
bevorteilt kinderreiche Hausfrauenfamilien, wohingegen Familien mit zwei erwerbstätigen
Eltern und einem oder zwei Kindern tendenziell zu den Nettozahlern gehören würden. Für
eine genaue Beurteilung des Modells ist die Kenntnis der spezifizierten Modellparameter
notwendig.104
2.3.3 Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland
Unter Familienpolitik ist die Gesamtheit der öffentlichen Maßnahmen und Einrichtungen zu
verstehen, die darauf ausgelegt sind, die Familie als Institution zu erhalten und zu fördern.
Unter dem Begriff der Familie wird im weiteren Sinne eine Gruppe von Menschen verstanden,
die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind. Im engeren Sinne bezieht sich
der Begriff auf ein Elternpaar oder auf einen Elternteil mit einem oder mehreren (auch
adoptierten) Kindern. Von diesem Familienverständnis geht die Familienpolitik in der
Bundesrepublik aus. Innerhalb dieser sogenannten Kernfamilie wird begrifflich differenziert
zwischen der vollständigen Familie, mit einem verheirateten Elternpaar und ihren ledigen
Kindern, und der unvollständigen Familie, in der alleinstehende ledige, verwitwete,
geschiedene oder getrennt lebende Elternteile mit einem oder mehreren Kindern
2.3 Armut und Sozialpolitik
192
zusammenleben.105 Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kernbereiche der
Familienpolitik.106
Tabelle 2.3.3: Kernbereiche der Familienpolitik.
Art der
Leistungen
Transferzahlungen Steuerliche Vorteile Soziale Dienste Sonstige Regelungen
Familienlasten-
ausgleich
Kindergeld Kinderfreibeträge
Familiensplitting - -
Eheförderung Eheschließungs-
prämien
Ehestandsdarlehen
Ehegattensplitting
Freibeträge
Eheberatung Ehe- und
Scheidungsrecht
Alleinstehende
Eltern
Zuschläge zum
Kindergeld
Spezielle Transfers
Unterhaltsvorschuß
Spezielle
Freibeträge
Unterhalts-
vorschuß
Scheidungs- und
Unterhaltsrecht
Scheidungsfolgen-
recht
Familien mit
kleinen Kindern
Erziehungsgeld Steuerliche Vorteile Kinderbetreuung Sorgerecht
Adoptionsrecht
Erziehungsurlaub
Rentenrecht
Mutterschaft Mutterschaftsgeld,
Geburtenzuschüsse
Steuerliche Vorteile Mutterschaftshilfen
und -dienste
Mutterschutz
Arbeitsrecht
Arbeitszeiten
Abtreibungsrecht
Quelle: Bahle, T. (1995), a.a.O. S. 20.
Ziel der Familienpolitik ist es, Probleme der ungleichen wirtschaftlichen und sozialen
Lebenslage der Familienmitglieder, die auf der Zugehörigkeit zu Familien unterschiedlicher
Größe, Struktur und Schichtung beruhen, auszugleichen. Familien werden zwar um ihrer
selbst willen gegründet, jedoch sind hiermit erhebliche Wirkungen für die Gesellschaft
verbunden, die als positive externe Effekte bezeichnet werden.107 Die Geburt und Erziehung
von Kindern, deren Pflege, Versorgung, Ausbildung und Sozialisation sind hierbei zu
erwähnen. Damit erfüllt die Familie funktionale Notwendigkeiten eines jeden gesellschaftlichen
Systems, das auf Selbsterhaltung ausgelegt ist. Als Familienfunktionen werden auch die
Sicherung der intergenerativen Solidarität sowie die Regenerationsmöglichkeit innerhalb der
Familien angesehen.108
Solche Leistungen wirken sich aus auf die körperliche und psychische Kondition der jeweils
nachwachsenden Generation, und auf die Entwicklung und Förderung von Begabungen und
Talenten. Die Vermittlung sozialer und kultureller Werte in der Familie stellt Grundlagen bereit
2.3 Armut und Sozialpolitik
193
für die personale Entfaltung der Kinder und Jugendlichen. Zudem ist hervorzuheben, daß
durch die Familie die Systeme sozialer Sicherung in gewissem Umfange entlastet werden.109
Diese Funktionen lassen sich zusammenfassend als Beitrag der Familien zur Bildung des
„Humanvermögens“ in einer Gesellschaft verstehen. „Humanvermögen“ ist die Summe der
Erfahrungen, Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Lebensbewältigung und
Lebensgestaltung in einer Bevölkerung gemeint.110
2.3.3.1 Demographischer und sozialer Einfluß auf Strukturen familiären
Zusammenlebens
Das familiäre Zusammenleben wird durch die demographische, sozial-strukturelle und
ökonomische Entwicklung beeinflußt. Im Zusammenhang mit der demographischen
Entwicklung verändern sich die Lebensformen, was zur Zeit unter den Stichworten
Individualisierung und Pluralisierung vielfach diskutiert wird. Für große Teile der Bevölkerung
wurden in den letzten Jahren die Spielräume zur individuellen Lebensführung und -planung
wesentlich erweitert.111 Zugleich haben sich traditionelle soziale und familiäre
Einschränkungen gelockert. Diese Entwicklung hat dazu geführt, daß es keine
Selbstverständlichkeit mehr ist, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Vielmehr unterliegt
diese Entscheidung den individuellen Lebensentwürfen. Eine wachsende Zahl vornehmlich
junger Menschen lebt mit einem Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Die
sogenannte Einelternfamilie existiert in wachsender Zahl, auch als bewußt gewählte
Lebensform.112 Folgende Tabelle spiegelt die verschiedenen Lebensformen wider.113
Tabelle 2.3.3.1: Pluralität familialer Lebensformen.
Partnerschaft Elternschaft mit
eigenem Kind
Elternschaft mit
Kindern dritter Eltern
ohne Kinder
lebenslange Ehe Normalfamilie Familie mit
Adoptivkindern
z.B. Ehe mit
Doppelkarriere
Sukzessive
Partnerschaft mit
Eheschluß
Geschiedene und
Verwitwete mit
Partner und Kindern
Stiefelternverhältnis sukzessive Ehe
ohne Eheschluß Illegitime Elternschaft „Onkelehe“ nichteheliche
Lebensgemeinschaft
ohne stabile
Partnerschaft
Einelternfamilien z.B. Kinderheim -
Homosexuelle
Dauerbeziehung
zwischen zwei
Müttern mit Kindern - -
2.3 Armut und Sozialpolitik
194
erweiterte Formen z.B. Familiengruppe,
Mehrgenerationen-
haushalt
Kinderdörfer -
Quelle: Voges, W. (1995), a.a.O. S. 82.
Die traditionelle Kleinfamilie, die aus dem berufstätigem Vater, der Hausfrau und Mutter sowie
zwei und mehr Kindern besteht, ist heute nicht mehr die beherrschende Lebensform. Der
Anteil von Einpersonenhaushalten stieg zwischen 1972 und 1990 um 63 % und macht heute
etwa ein Drittel aller Haushalte aus. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil nichtehelicher
Lebensgemeinschaften von 0,7 % auf 3,6 % angestiegen. Auf der anderen Seite stieg die
Rate der Ehescheidungen. Auf 10.000 bestehende Ehen kamen 1972 etwa 55 Scheidungen,
1989 waren es rund 84. Die Anzahl Alleinerziehender betrug 1990 über 1,8 Millionen, was
gegenüber 1972 einen Anstieg von 25 % bedeutet. Die Geburtenrate ist erheblich gesunken.
Gegenwärtig kommen auf je 1.000 Frauen im Durchschnitt 1.400 Kinder. Insbesondere der
Anteil von Frauen mit drei und mehr Kindern ist rückläufig.114 Aufgrund der sinkenden
Kinderzahl und der steigenden Lebenserwartung verkürzt sich die aktive Erziehungszeit, und
das Zusammenleben im Haushalt ohne Kinder verlängert sich. Der Anteil der traditionellen
Familienhaushalte, insbesondere von Mehrkinderfamilien, hat abgenommen.115
2.3.3.2 Aufwendungen und Wohlstandspositionen von Familien
2.3.3.2.1 Humanvermögenskonzept
Lampert (1993) hat Berechnungen durchgeführt, die der Größenordnung der tatsächlichen
Transfer- und Leistungsströme zwischen Familie und Gesellschaft nachgehen. Die
Abschätzung des ökonomischen Werts des Beitrags der Familien zur
„Humanvermögensbildung“ erfordert die Konstruktion von Familienmodellen sowie spezielle
Annahmen. Im folgenden Beispiel wird exemplarisch ein Ehepaar, das im Zeitraum 1983-
1992 zwei minderjährige Kinder erzogen hat, die im Abstand von zwei Jahren geboren
wurden, dargestellt. Die folgende Tabelle spiegelt die Ergebnisse wider.
Tabelle 2.3.3.2.1: Schätzung des Beitrages der Familien zur Humanvermögensbildung
(Modell einer Zwei-Kinder-Familie) in DM.
Angestellten-
Haushalt
Arbeiter-
Haushalt
(1) a) Monetärer Versorgungsaufwand
b) Wert des Betreuungsaufwands
303.000 303.000
2.3 Armut und Sozialpolitik
195
und der kinderbedingten Haushaltstätigkeiten
bei Variante 1*
bei Variante 2
Gesamter Versorgungs- u. Betreuungsaufwand
bei Variante 1
bei Variante 2
486.000
588.000
790.000
892.000
486.000
588.000
790.000
892.000
(2) Entlastung durch staatliche Transfers** 130.000 139.000
(3) Wert der beitragsfreien Krankenversicherung 67.500 63.000
(4) Anteil der staatlichen Transfers (2)
am Aufwand für die Kinder (1)
bei Variante 1
bei Variante 2
16,5 %
14,6 %
17,6 %
15,6 %
(5) Anteil der staatlichen Transfers (2) und der Wert der
beitragsfreien Krankenversicherung (3) am Aufwand für die
Kinder (1)
bei Variante 1
Bei Variante 2
23,0 %
20,5 %
23,7 %
21,2 %
(6) Nettoeinkommensentgang 84.000 62.000
*Der Stundenlohn errechnet sich in Variante 1 aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst einer Arbeiterin und der
effektiven Jahresarbeitszeit. Variante 2 errechnet sich in gleicher Weise aus dem Bruttojahresverdienst einer
Kindergärtnerin.
** nach der Gesetzeslage vom 01.01.1993 (die für den Gesamtzeitraum als gültig unterstellt wurde).
Quelle: Lampert, H. (1995), a.a.O. S. 20.
Es wurde davon ausgegangen, daß die Mutter ab der Geburt des ersten Kindes die
Erwerbstätigkeit für insgesamt acht Jahre unterbrochen hat. Als Erwerbsausfall wurde das
jeweilige Durchschnittseinkommen eines Angestellten und eines Arbeiters zugrunde gelegt.
Desweiteren wurden die Entlastungswirkungen durch Transferzahlungen berücksichtigt. Für
den Zeitraum 1983-1992 wurden die im Jahr 1992 geltenden Werte für das Kindergeld und die
Kinderfreibeträge verrechnet. Für den restlichen Zeitraum wurden die entsprechenden Werte
für das Jahr 1993 angenommen. (Diese Vorgehensweise führt zu einer Überzeichnung des
Transferausgleichs). Das Arbeitseinkommen, der Versorgungsaufwand für die Kinder sowie
die familienpolitischen Leistungen wurden ab 1990 als konstant unterstellt womit die
Gesamtaufwendungen unterschätzt wurden. In der Modellrechnung wurden der monetäre
Aufwand und der Betreuungsaufwand für Kinder sowie der Nettoeinkommensverlust während
der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ermittelt. Weiterhin wurde der Anteil der staatlichen
Leistungen im Rahmen des Familienlastenausgleichs am Aufwand für die Kinder
2.3 Armut und Sozialpolitik
196
berücksichtigt. Nicht beachtet wurden berufliche Qualifikationsverluste, die sich durch die
langjährige Unterbrechung der Erwerbstätigkeit ergeben.116
Die monetären Aufwendungen wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg für
das Jahr 1983 ermittelt und entsprechend der Preisentwicklung bis 1990 hochgerechnet.
Hierunter fallen z.B. Ausgaben für Ernährung oder Bekleidung. Der Betreuungsaufwand
spiegelt den tagesdurchschnittlichen zeitlichen Aufwand wider, wobei er mit zwei
unterschiedlichen Bruttostundenverdiensten bewertet wurde.117
Im Ergebnis stellte sich heraus, daß der Betreuungsaufwand bei der ersten Variante 790.000
DM und bei der zweiten Variante 892.000 DM beträgt. Für ein Kind ist jeweils der halbe Wert
anzunehmen. Im Angestelltenhaushalt kommt es während des Zeitraums zu einem
Nettoeinkommensentgang von 84.000 DM, bei einem Arbeiterhaushalt von 62.000 DM. Als
Transferleistungen wurden Kindergeld, Steuerfreibeträge für Kinder, Erziehungsgeld, der
Wert der Kindererziehungsjahre und der beitragsfreien Krankenversicherung für die nicht
erwerbstätigen Familienmitglieder berücksichtigt. Es ergab sich ein Entlastungsbetrag für den
Angestelltenhaushalt von 197.500 DM und für den Arbeiterhaushalt von 202.000 DM. Zieht
man von der niedrigeren Variante der Bewertung des Betreuungsaufwandes die staatlichen
Transfers ab, so ergibt sich für den Angestelltenhaushalt ein Nettoversorgungs- und
Betreuungsaufwand von 660.000 DM und für den Arbeiterhaushalt von 651.000 DM.118
2.3.3.2.2 Die Entwicklung der Wohlstandspositionen von Familien
Bei der Beschreibung der Entwicklung der Einkommenslage von Familien gilt als
Untersuchungseinheit jeder Haushalt, in dem mindestens ein Kind unter 18 Jahren mit einem
Erwachsenen zusammenlebt. Inwieweit diese Haushalte die den Familien zugeschriebenen
Funktionen erfüllen, bleibt aber offen. Die Interpretation statistischer Ergebnisse hinsichtlich
der Wohlstandspositionen von Familien ist auch abhängig von normativen Vorstellungen über
die Ziele und das angemessene Ausmaß des staatlichen Familienlastenausgleichs.119 Wie
bereits angeführt, hat die Geburt und die Erziehung von Kindern eine gesellschaftliche
Bedeutung, jedoch ist anzunehmen, daß das individuelle Elterninteresse dominiert. Daraus
läßt sich folgern, daß nur eine teilweise Übernahme der Kinderkosten durch
Transferzahlungen zu Lasten kinderloser Erwachsener gerecht sei. Analog zum progressiven
Lohnsteuersatz kann die Entlastung von Erziehungskosten mit zunehmendem Einkommen
abnehmen. Die Unterschiede in den Wohlstandspositionen verschiedener Haushaltstypen in
den alten Bundesländern spiegelt folgende Tabelle wider.120
2.3 Armut und Sozialpolitik
197
Tabelle 2.3.3.2.2.a: Die relative Wohlstandsposition von Personen in Haushalten
unterschiedlicher Größe nach sozialer Stellung bzw. überwiegendem Einkommen der
Bezugsperson (alte Bundesländer im Jahr 1992 in %)
Haushalts-
größe
Alle Land-
wirte
andere
Selb-
ständig
e
Beamte Ange-
stellte
Arbeiter Arbeits-
lose
Rentner Pen-
sionäre
Sozial-
hilfeem-
pfänger
Alle
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 und mehr
Personen
100,0
101,6
112,0
100,7
91,3
76,7
63,4
111,8
115,3
104,6
102,7
93,4
222,7
135,6
126,9
89,1
86,6
78,6
112,3
118,7
125,4
100,5
86,5
76,1
108,7
109,0
120,2
98,0
83,1
76,5
78,0
110,8
123,2
102,1
90,0
76,8
55,7
97,1
111,0
109,2
93,5
83,1
88,4
102,8
98,5
104,0
95,1
80,5
122,0
103,2
100,8
95,0
89,9
75,3
47,9
100,6
104,8
107,5
101,3
87,9
Quelle: Statistisches Bundesamt (1993). In: Hauser, R. (1995), a.a.O., S. 137.121
In der ersten Zeile wird die durchschnittliche Wohlstandsposition von Personen in einzelnen
sozialen Gruppen in Relation zur durchschnittlichen Wohlstandsposition aller Personen in
den alten Bundesländern aufgezeigt. In den Spalten wird jeweils für die einzelnen sozialen
Gruppen die Wohlstandsposition für Personen unterschiedlicher Haushaltsgrößen in Relation
zur durchschnittlichen Wohlstandsposition aller Personen in der jeweiligen sozialen Gruppe
angegeben. Die Einteilung der Haushaltsgruppen orientierte sich ausschließlich an der
Mitgliederzahl. Dadurch wurden z.B. Alleinerziehende mit einem Kind der gleichen Gruppe
wie Ehepaare ohne Kinder zugeordnet. Für größere Haushalte werden jedoch immerhin
Trends ersichtlich.122
Die Tabelle verdeutlicht, daß die Unterschiede zwischen einzelnen sozialen Gruppen ein
erhebliches Ausmaß hatten. Die Gruppe andere Selbständige lag über dem doppelten
Wohlstandsniveau des Durchschnitts, wohingegen die Gruppe der Sozialhilfeempfänger ein
Wohlstandsniveau unter der Hälfte des Durchschnitts aufwies.123 Ein Vergleich der
Wohlstandspositionen aller Personen hinsichtlich der Haushaltsgröße zeigt, daß Haushalte
mit zunehmender Personenzahl eine abnehmende Wohlstandsposition aufwiesen. Eine
besondere Diskrepanz bestand zwischen Zwei-Personen-Haushalten und Haushalten mit
fünf und mehr Personen bei sozialen Gruppen, in denen das Erwerbseinkommen
vorherrscht, wie bei Selbständigen, Beamten, Angestellten und Arbeitern. In sozialen
Gruppen, in denen das Transfereinkommen dominierte, wie bei Arbeitslosen, Rentnern,
Pensionären und Sozialhilfeempfängern, fielen die Unterschiede geringer aus. Mit Ausnahme
der Pensionäre handelte es sich hierbei um Gruppen, die eine unterdurchschnittliche
Wohlstandsposition aufwiesen.124
2.3 Armut und Sozialpolitik
198
Die Ergebnisse zeigen, daß nur ein beschränkter Familienlastenausgleich bestand. Bei
sozialen Gruppen, die eine unterdurchschnittliche Wohlstandsposition aufwiesen, bestand
eine stärkere Nivellierung der Wohlstandsposition zwischen einzelnen Haushaltsgrößen als
bei erwerbstätigen Gruppen mit überdurchschnittlicher Wohlstandsposition. Ausnahmen
stellten in der erwerbstätigen Gruppe Arbeiter und Landwirte dar, bei den Transferempfängern
waren es Pensionäre.125
Seit 1972 haben sich die relativen Wohlstandspositionen zwischen einzelnen sozialen
Gruppen und zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe verschoben. Hierfür sind
veränderte Bevölkerungs- und Haushaltsstrukturen, konjunkturelle Schwankungen mit
zunehmender Arbeitslosigkeit, unterschiedliche Lohn- und Gewinnquoten, Änderungen des
Erwerbsverhaltens und der Lohn- und Renditestruktur verantwortlich. Die Reformen des
Steuersystems und des Systems der sozialen Sicherung stellten gewichtige Einflüsse dar.
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der relativen Wohlstandspositionen zwischen 1972
und 1992.
Tabelle 2.3.3.2.2.b: Die Entwicklung der relativen Wohlstandspositionen von Personen in
Selbständigen-, Arbeitnehmer- und Nichterwerbstätigenhaushalten unterschiedlicher Größe
von 1972-1992 (alte Bundesländer in %).
Personen in sozialer
Gruppe/Haushaltsgröße
1972 1975 1978 1981 1984 1987 1990 1992
1. Selbständige inkl.
Landwirte
Alle
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 u.m. Personen
185,3
137,3
151,9
111,8
102,9
71,5
153,3
135,2
140,4
108,5
101,9
75,2
168,3
146,9
139,5
107,8
102,5
72,6
131,6
146,5
143,7
102,7
96,9
74,0
166,7
160,2
145,5
98,9
93,6
68,3
193,5
161,6
142,6
96,8
91,6
64,5
219,7
157,6
137,6
94,3
89,3
64,7
193,9
149,4
137,0
94,0
88,1
65,4
2. Arbeitnehmer
Alle
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 u.m. Personen
90,0
129,3
130,3
104,0
89,9
75,8
94,9
128,5
129,2
103,1
90,0
76,9
93,4
128,9
130,2
101,9
89,1
75,7
97,9
123,8
128,6
101,6
88,4
77,3
95,8
118,4
126,1
100,0
87,5
75,4
95,1
113,7
123,1
99,6
87,2
76,1
93,2
113,5
123,4
99,7
86,9
74,5
95,1
114,3
123,6
99,7
86,1
73,5
2.3 Armut und Sozialpolitik
199
3. Nichterwerbstätige
Alle
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
5 u.m. Personen
86,4
104,2
101,0
102,1
91,6
72,6
90,5
106,5
101,7
100,0
86,3
70,9
89,8
106,0
102,0
98,7
85,4
72,7
93,3
105,6
102,8
98,3
82,7
71,1
88,4
106,3
103,2
96,4
82,2
69,7
85,0
103,8
103,3
98,0
84,1
73,2
82,0
102,1
104,1
98,8
85,0
70,1
84,8
101,9
104,6
100,0
84,3
68,8
Quelle: Statistisches Bundesamt (1993). In: Hauser, R. (1995), a.a.O., S. 140.126
Angesichts des Ursachenbündels ist es nicht möglich, das Ausmaß einzelner Faktoren bei
den Veränderungen darzustellen. Die Tabelle gibt die kombinierten Einflüsse wider. Der
Einfluß der in dieser Periode wirksamen Regelungen des Familienlastenausgleichs läßt sich
nicht explizit ausweisen. In der Zeile Alle sind die Entwicklungen der
gruppendurchschnittlichen Wohlstandspositionen in Relation zur durchschnittlichen
Wohlstandsposition aller Personen aufgezeigt.127
Bis Anfang der achtziger Jahre verschlechterte sich die relative Position der Selbständigen.
Im weiteren Verlauf verbesserte sich die Position und hatte im Jahr 1992 das
Ausgangsniveau überschritten. Für die Gruppe der Arbeitnehmer und Nichterwerbstätigen ist
eine gegenläufige Entwicklung feststellbar. Bei den Arbeitnehmern stellte sich gegenüber der
Ausgangslage eine Verbesserung ein, wohingegen das Niveau der Nichterwerbstätigen leicht
abnahm.128
Bei den Selbständigen ist der Abstand der Haushalte mit drei und mehr Personen vom
Gruppendurchschnitt während des gesamten Zeitraums deutlich vergrößert. Dieser Trend
hatte bei Arbeitnehmer-Haushalten ein geringeres Ausmaß. Hier sind nur geringe
Verschiebungen in der relativen Position zwischen Zwei-Personen-Haushalten und größeren
Haushalten festzustellen. Bei Nichterwerbstätigen-Haushalten sind wieder deutlichere
Verschiebungen erkennbar. Bis auf die Gruppe der Zwei-Personen-Haushalte ist die relative
Wohlstandsposition bei allen Gruppen gesunken.129
Zusammenfassend ist festzustellen, daß sich in allen sozialen Gruppen die relative Position
der Haushalte mit mehr als zwei Personen in dem Untersuchungszeitraum verschlechtert
hat, wobei schon die Ausgangslage unterdurchschnittlich war. Von dieser Entwicklung waren
insbesondere Familien mit Kindern betroffen.
2.3 Armut und Sozialpolitik
200
Im folgenden wird die Entwicklung der Verteilungsunterschiede zwischen Ehepaaren ohne
Kinder und Ehepaaren mit Kindern sowie Alleinerziehenden in den alten Bundesländern
dargestellt. Als Bezugspunkt wird die durchschnittliche Wohlstandsposition der
Gesamtbevölkerung gewählt. Abweichungen werden als ein Vielfaches dieses
Bezugspunktes ausgedrückt, da es möglich ist, allgemeine Erhöhungen des
Wohlstandsniveaus von Verteilungsänderungen zu unterscheiden. 130 Die folgende Tabelle
zeigt den Anteil von Personen in (Ehe-) Paar-Haushalten ohne Kinder in den verschiedenen
Wohlstandspositionen im Zeitraum 1973-1990.
Tabelle 2.3.3.2.2.c: Verteilung von Personen in (Ehe-) Paar-Haushalten ohne Kinder auf
Klassen von Wohlstandspositionen von 1973 bis 1990 (alte Bundesländern in %).
Wohlstandspositionsklasse von dem unter 0,5-fachen der durchschnittlichen
Wohlstandsposition bis zum über 1,5-fachen
Jahr
< 0,5 0,5-
0,75
0,75-
1,0
1,0-
1,25
1,25-
1,5
> 1,5 Anteil der Personen in diesem
Haushaltstyp an der Gesamt-
bevölkerung
1973
1978
1983 (a)
5,9
5,6
5,5
18,4
19,0
18,7
20,8
22,9
22,7
19,0
19,7
19,0
14,0
12,8
12,2
21,8
20,1
21,9
20,5
22,0
21,8
1983 (b)
1985
1987
1990
4,8
4,4
3,5
4,6
16,0
17,1
20,6
19,6
23,9
22,3
20,7
22,0
18,4
18,8
19,4
19,8
13,5
13,3
12,8
12,5
23,5
24,1
23,0
21,5
21,7
22,7
22,8
24,0
Quelle. In Anlehnung an Hauser, R. (1995), a.a.O. S. 142.131
Anmerkung: Für das Jahr 1987 in der Gruppe < 0,5 liegen unter 60 Fälle vor.
Die Ergebnisse in der Tabelle verdeutlichen, daß der Anteil dieser Haushaltsform an der
Gesamtbevölkerung beständig zugenommen hat. Lebte 1973 etwa ein Fünftel aller Personen
in diesem Haushaltstyp, war es 1990 knapp ein Viertel. In diesem Haushaltstyp wiesen
weniger als die Hälfte der Personen eine unterdurchschnittliche Wohlstandsposition auf. Die
Veränderungen in den einzelnen Klassen sind zu gering, als daß sich eine Entwicklung
erkennen läßt. Etwa 5 % dieser Personengruppe befand sich in einer Wohlstandsposition
unterhalb der Hälfte des Gesamtdurchschnitts.132
Zum Vergleich wird in der folgenden Tabelle der Anteil von Personen in (Ehe-) Paar-
Haushalten mit Kindern in verschiedenen Wohlstandspositionen im Zeitraum 1973-1990
dargestellt.
2.3 Armut und Sozialpolitik
201
Tabelle 2.3.3.2.2.d: Verteilung von Personen in (Ehe-)Paar-Haushalten mit minder- und
volljährigen Kindern auf Klassen von Wohlstandspositionen von 1973-1990 (alte
Bundesländer in %).
Wohlstandspositionsklasse von dem unter 0,5-fachen der durchschnittlichen
Wohlstandsposition bis zum über 1,5-fachen
Jahr
< 0,5 0,5-
0,75
0,75-
1,0
1,0-
1,25
1,25-
1,5
> 1,5 Anteil der Personen in diesem
Haushaltstyp an der Gesamt-
bevölkerung
1973
1978
1983 (a)
7,9
7,6
8,2
31,5
31,9
28,9
28,4
28,7
28,7
16,2
16,2
17,2
7,7
7,6
8,8
8,3
7,5
8,3
59,9
57,3
53,8
1983 (b)
1985
1987
1990
7,1
7,2
7,2
7,7
29,3
31,9
27,9
28,4
28,2
27,3
30,2
28,6
19,8
16,9
18,8
18,9
8,1
9,5
9,0
8,6
7,5
7,2
6,9
7,8
52,0
50,4
50,9
48,4
Quelle. In Anlehnung an Hauser, R. (1995), a.a.O. S. 144.133
Die Ergebnisse in der Tabelle zeigen, daß die Verteilung bei den Personen, die in (Ehe-)Paar-
Haushalten mit minder- und volljährigen Kindern lebten, sich deutlich von der bei kinderlosen
Paaren unterschied. Etwa zwei Drittel dieses Haushaltstyps wiesen relativ konstant eine
Wohlstandsposition unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt auf. Betrachtet man die
über- und unterdurchschnittlich situierten Randgruppen, so ist keine Veränderung der
Verteilungssituation dieser Gruppen in den letzten beiden Dekaden zu erkennen. Die letzte
Spalte zeigt, daß der Anteil dieses Haushaltstyps in der Gesamtbevölkerung in den letzten
beiden Dekaden um 10 Prozentpunkte zurückgegangen ist.134
Eine weitere Vergleichsmöglichkeit bietet die Situation der Alleinerziehenden-Haushalte. In der
folgenden Tabelle wird der Anteil von Alleinerziehenden in verschiedenen
Wohlstandspositionen im Zeitraum 1973-90 aufgezeigt.
Tabelle 2.3.3.2.2.e: Die Verteilung von Personen in Alleinerziehenden-Haushalten mit
mindestens einem minder- oder volljährigen Kind auf Klassen von Wohlstandspositionen in
den alten Bundesländern von 1973-1990 (alte Bundesländer in %).
Wohlstandspositionsklasse von dem unter 0,5-fachen der durchschnittlichen
Wohlstandsposition bis zum über 1,5-fachen
< 0,5 0,5- 0,75- 1,0- 1,25- > 1,5 Anteil der Personen in diesem
2.3 Armut und Sozialpolitik
202
Jahr
0,75 1,0 1,25 1,5 Haushaltstyp an der Gesamt-
bevölkerung
1973
1978
1983 (a)
10,8
19,2
27,1
24,8
27,5
29,6
24,3
25,4
20,9
18,8
13,7
11,0
9,8
7,1
6,0
2,2
3,2
4,1
1983 (b)
1985
1987
1990
20,4
25,6
20,3
21,9
31,4
25,1
26,8
27,4
22,6
22,8
28,3
20,9
12,4
13,6
12,1
12,7
6,7
7,5
7,9
7,3
6,4
*
*
9,7
5,3
5,5
5,5
6,0
Quelle. In Anlehnung an Hauser, R. (1995), a.a.O. S. 145.135
Anmerkung. Für die Wohlstandspositionsklasse über 1,25 ab 1983 (b) liegen weniger als 60 Fälle vor, sie weisen daher einen
hohen Unsicherheitsspielraum auf. Ein * kennzeichnet Zellenbesetzungen mit weniger als 30 Fällen.
Im Jahr 1973 lagen etwa 60 % der Alleinerziehenden mit ihren minder- und volljährigen
Kindern unter der durchschnittlichen Wohlstandsposition. Dieser Anteil stieg in der Folgezeit
auf etwa drei Viertel. Der Anteil der Personengruppe dieses Typs, die eine
Wohlstandsposition unter der Hälfte des Durchschnitts aufwies, betrug 1973 etwa ein
Zehntel, wohingegen der Anteil 1990 über einem Fünftel lag. Der Anteil dieser
Personengruppe ist in dem Untersuchungszeitraum von ca. 2- auf 6 % angestiegen, was
bedeutet, daß eine wachsende Gruppe von dieser Entwicklung betroffen war.136
Es ergibt sich eine deutliche Rangfolge zwischen den Personen in den drei
Haushaltsgruppen. Die (Ehe-)Paar-Haushalte ohne Kinder waren deutlich
überdurchschnittlich positioniert. Hier bestanden die geringsten Anteile unterhalb des
Durchschnitts. Die Situation der (Ehe-)Paar- Haushalte mit Kindern wies eine schlechtere
Position auf, jedoch lag sie vor der ungünstigen Lage der Mitglieder von Alleinerziehenden-
Haushalten.137
Die Ergebnisse bestätigen die Analyse der durchschnittlichen Wohlstandspositionen von
Haushalten unterschiedlicher Größe. Haushalte mit vier und mit mehr als fünf Personen fielen
im Durchschnitt zurück. Die Positionierung aller (Ehe-)Paar-Haushalte mit Kindern erscheint
dagegen relativ stabil. Es ist anzunehmen, daß dies auf gegenläufigen Verschiebungen der
Haushaltstrukturen beruht.138
Es wird deutlich, daß Familien mit mehr als zwei Kindern überdurchschnittlich den unteren
und mittleren Einkommensschichten angehörten. Bei Alleinerziehenden war die Lage
besonders prekär, insbesondere wenn mehr als ein Kind zu betreuen war. Dies läßt auf einen
unzureichenden Familienlastenausgleich schließen.
2.3 Armut und Sozialpolitik
203
Willeke und Onken (1990) haben von 1954 bis 1986 eine Vielzahl von Familientypen
untersucht und dabei Auswirkungen von Kindergeld und kinderbedingten Steuerentlastungen
auf das Wohlstandsniveau der Familien fokussiert. Im Ergebnis stellte sich heraus, daß das
Wohlstandsniveau139 einer Familie mit einem Kind im Jahr 1986 zwischen 74- und 80 % des
verfügbaren Pro-Kopf-Einkommens eines kinderlosen Ehepaares betrug. Für eine Familie mit
zwei Kindern betrug der entsprechende Wert zwischen 60- und 71 %, bei einer Familie mit
drei Kindern zwischen 53- und 68 % und bei einer Familie mit vier Kinder zwischen 48- und
67 %. Der Unterschied des Wohlstandsniveaus zwischen den meisten Familien mit Kindern
und kinderlosen Ehepaaren war im Untersuchungszeitraum ungefähr konstant.140
2.3.3.3 Modelle zum Familienlastenausgleich
Werden Familienleistungen nicht mehr aus eigenem Antrieb oder eigenen Ressourcen
erbracht, wirft dies sozialpolitische Probleme auf. Kinder sind aufgrund positiver externer
Effekte nicht ausschließlich Privatangelegenheit, sondern auch von öffentlicher Bedeutung.
Für die moderne, arbeitsteilige und marktwirtschaftlich verfaßte Gesellschaft der
Bundesrepublik sind Leistungen der Familie zur Realisierung eines umlagefinanzierten
Alterssicherungssystems essentiell. Somit ist die Internalisierung der positiven externen
Effekten von Familien mit Hilfe eines adäquaten Familienlastenausgleichs erforderlich.
Dessen Ziel ist die gesellschaftlich optimale Allokation von Ressourcen, um soziale
Gerechtigkeit bei der Internalisierung von externen Effekte zu gewährleisten und finanzielle
Mehraufwendungen von Eltern mit Kindern gegenüber kinderlosen Paaren zu kompensieren.
Welcher Anteil der familiären Gesamtaufwendungen von den Familien privat zu erbringen ist
und welcher Anteil von der Gesellschaft für die positiven externen Effekte zu tragen ist,
unterliegt einer politischen Entscheidung.141
Aufgrund allgemeiner Prinzipien der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung bestehen
bestimmte formale und materielle Anforderungen an einen Familienlastenausgleich.142 Für
die Familienpolitik ist das Subsidiaritätsprinzip bei staatlichen Interventionen von materieller
Bedeutung. Die Transparenz des Familienlastenausgleichs bezüglich seiner politischen
Rahmenbedingungen muß gegeben sein, da die Individuen ansonsten nicht
selbstverantwortlich handeln können. Für die „Berechenbarkeit“ langfristiger Entscheidungen
müssen die Regelungen einigermaßen beständig sein.143
2.3.3.3.1 Dualer Familienlastenausgleich
2.3 Armut und Sozialpolitik
204
Im dualen Familienlastenausgleich existieren ein horizontaler und ein vertikaler Mechanismus.
Beim horizontalen Leistungsausgleich wird die geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
von Eltern mit Kindern steuerlich berücksichtigt. Aus diesem Grund wird das Einkommen,
das für das sozial-kulturelle Existenzminimum eines Kindes erforderlich ist, nicht
besteuert.144 Der vertikale Familienlastenausgleich beinhaltet Kompensationszahlungen in
Form von Kindergeld, um allen Kindern die gleichen Entwicklungschancen zu garantieren.145
Der Ausgleich familiärer Aufwendungen für die nachwachsende Generation erfolgt durch146:
l Normative Regelungen wie z.B. Mutterschutz oder Erziehungsurlaub;
l adäquate Besteuerung wie z.B. Kinder- oder Ausbildungsfreibetrag;
l Transferzahlungen wie z.B. Kindergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe;
l ein umfangreiches Angebot an öffentlichen Dienstleistungen wie z.B. Krippen oder
Kindergartenplätze.
Den Schwerpunkt des dualen Familienlastenausgleichs bildet der monetäre Ausgleich von
Unterhaltsaufwendungen bei der Besteuerung und über das Kindergeld.147 Die folgende
Abbildung stellt die wichtigsten Elemente des Familienlastenausgleichs gemäß dem
Rechtsstand 1995 wider.148
Tabelle 2.3.3.3.1: Elemente des Familienlastenausgleichs 1995 (Angaben monatlich).
1. Kindergeld
l 1. Kind (generell) 70,- DM
l 2. Kind (einkommensabhängig) 130,- bis 70,- DM
l 3. Kind (einkommensabhängig) 220,- bis 70,- DM
l 4. und weitere Kinder (einkommensabhängig) 240,- bis 70,- DM
2. Erziehungsgeld
für jedes Kind während der ersten 24 Lebensmonate, 600,- DM
wobei ein Elternteil in dieser Zeit nicht voll erwerbstätig sein darf;
seit 1994 ab dem ersten Monat einkommensabhängig.
3. Anrechnung von drei Erziehungsjahren bei der GRV
für jedes Kind (fiktive Betragszahlung, Stand 1993), 543,- DM
falls ein Elternteil während der Erziehungszeit nicht
rentenversicherungspflichtig erwerbstätig ist (inkl. Arbeitgeberanteil).
4. Entlastung durch Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer und
Kindergeldzuschlag für jedes Kind 75,- bis 181,- DM
Quelle: Kleinhenz, G. (1995), a.a.O., S. 79.
2.3 Armut und Sozialpolitik
205
Das Bundesverfassungsgericht hat zum dualen Familienlastenausgleich festgestellt, daß die
Höhe der einkommensteuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nicht dem
sozio-kulturellen Existenzminimum entspricht, das der Staat den Bedürftigen im Rahmen der
Sozialhilfe gewährt. Gemessen an den Verfassungsgeboten der Gleichbehandlung sowie des
Schutzes von Ehe und Familie habe der Staat mit dieser Regelung gegen den Grundsatz der
horizontalen Gerechtigkeit bzw. der gleichen Belastung von gleich Leistungsfähigen
verstoßen.149
Der duale Familienlastenausgleich in seiner jetzigen Form wird hinsichtlich der
Verteilungsgerechtigkeit als ungerecht angesehen. Grundsätzlich wird ein gleicher Bedarf für
Kinder unterstellt, jedoch wird nicht für jedes Kind die gleiche Vergünstigung gewährt.150 Die
Minderung des steuerpflichtigen Einkommens durch Kinderfreibeträge führt aufgrund des
progressiven Steuertarifs zu einem inversen Verteilungseffekt, da mit steigendem
Einkommen die Entlastung zunimmt.151 Zahlen Eltern keine Steuern, entfällt dieser Vorteil.
Für diese Personengruppe besteht die Möglichkeit, Kindergeldzuschlag in Höhe von 65 DM zu
beantragen. Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß die Höhe des Kindergeldes und der
Einkommensgrenzen nicht an die allgemeine Preis- oder Einkommensentwicklung gekoppelt
ist. Dadurch besteht die Gefahr, daß der Realwert der Leistungen ständig sinkt und
diskontinuierliche Anpassungen erfolgen. Schließlich ist das System sehr
verwaltungsaufwendig, da mehrere Behörden beteiligt sind.152
2.3.3.3.2 Familien-Lasten- und Familien-Leistungsausgleich
Beim Konzept des Familien-Lasten- und Familien-Leistungsausgleichs (FLLA) werden für die
Berücksichtigung von Kinderlasten folgende Zielsetzungen formuliert: Eine gerechte
Besteuerung von Familien, eine Kompensation für die gesellschaftlich relevante Leistung
sowie die Gewährleistung der Bedarfsgerechtigkeit.153
Im Unterschied zum dualen FLA orientiert sich der FLLA an drei Elementen. Erstens sollen
gesetzlich verbindliche Unterhaltsleistungen für Kinder in Höhe des sozio-kulturellen
Existenzminimums als Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit anerkannt werden.
Zweitens soll versucht werden, durch Erziehungsgeld, und Anrechnung von Erziehungszeiten
und -urlaub in der Rentenversicherung den positiven externen Effekten gerecht zu werden.
Drittens soll die Bedarfsgerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen auch oberhalb des
Existenzminimums berücksichtigt werden. Hierfür soll die auf das sozio-kulturelle
Existenzminimum bezogene Sozialhilfe durch eine Kinderhilfe ersetzt werden.154
2.3 Armut und Sozialpolitik
206
Aufgrund der stärkeren Berücksichtigung des Erziehungsaufwandes in der GRV könnte die
Wahlfreiheit der Eltern zwischen Erziehung und Erwerbstätigkeit verbessert und der
Stellenwert von Familienarbeit gesellschaftlich angehoben werden. Der
Familienlastenausgleich zielt eine bedarfsbezogene Einkommensumverteilung an, die an der
Anzahl der Kinder orientiert ist. Bedarfsgerechtigkeit kann sich dabei auf ein sozio-kulturelles
Existenzminimum oder auf die Gleichheit verschiedener höherer Standards „des Bedarfs“
beziehen. Bei letzterem ist der Einwand möglich, daß durch eine Angleichung der Pro-Kopf-
Einkommen negative Anreize auf den Ressourceneinsatz ausgelöst würden, was zu einer
verminderten Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft führen könne. Aus diesem Grund sei eine
bedarfsgerechte Einkommensumverteilung für Familien oberhalb des sozio-kulturellen
Existenzminimums bedenklich.155
2.3.3.3.3 Die Reform des Familienlastenausgleichs nach dem Jahressteuergesetz 1996
Das Jahressteuergesetz 1996 stellte einen Kompromiß der unterschiedlichen Auffassungen
über die Ausgestaltung des Familienlastenausgleichs dar. Im wesentlichen blieb das Prinzip
des dualen Systems bestehen.
Die Bundesregierung zielte auf einen Ausbau des dualen Familienlastenausgleichs ab. Der
Kinderfreibetrag sollte auf die Höhe des Existenzminimums (7.200 DM) angehoben werden.
Damit sollte das Kindergeld den familiären Problemkonstellationen gerecht werden. Durch die
Anhebung der Freibeträge sollten Besserverdienende stärker begünstigt werden. Diese
Regelung sollte zu einem Freibetrag von 7.200 DM führen. Mit einem (Grenz-) Steuersatz von
40 % sollte eine steuerliche Entlastung von 240 DM im Monat bewirkt werden. Bei einem
Steuersatz von 53 % (19 %) wäre die monatliche Entlastung auf 318 DM (114 DM) gestiegen
(gesunken).156
Von der SPD wurde alternativ zum Nebeneinander verschiedener Begünstigungen wie
Kindergeld und Kinderfreibeträge ein einheitliches Kindergeld in Höhe von 250 DM im Monat je
Kind vorgeschlagen. Damit sollten alle Familien und Kinder gleichgestellt werden und eine
höhere Entlastung von den Kinderkosten erreicht werden. Damit werde der Beschluß des
Bundesverfassungsgerichtes zur Steuerfreiheit des Kindesexistenzminimums
berücksichtigt.157 Familien im unteren Einkommensbereich mit mehreren Kindern sollten
Anrecht auf ein Zusatzkindergeld haben. Das Kindergeld würde vom Finanzamt verwaltet.
Der Betrag sollte automatisch mit der Steuerschuld verrechnet werden. Wenn keine
Steuerlast besteht, würde der Kinderbetrag vom Finanzamt überwiesen. Das Konzept zielt
2.3 Armut und Sozialpolitik
207
darauf ab, den Familienlastenausgleich zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Ein
Nachteil des Modells ist, daß keine Dynamisierung des Kindergeldes vorgesehen ist.158
Als Kompromiß zwischen den verschiedenen Vorstellungen ergaben sich folgende
Änderungen.159
l Das monatliche Kindergeld beträgt ab 1997 jeweils 220 DM für das erste und zweite Kind,
300 DM für das dritte Kind und jeweils 350 DM für das vierte und die weiteren Kinder;160
l der Kinderfreibetrag beträgt ab 1997 6.912 DM;
l der Kindergeldzuschlag sowie die einkommensabhängige Minderung des Kindergeldes
entfallen;
l die Altersgrenze für das Kindergeld beträgt 18 Jahre;
l zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld besteht eine Wahlmöglichkeit der Eltern;
l die Zahlung des Kindergeldes erfolgt als Steuervergütung durch die Finanzämter. Bei
nichtsteuerpflichtigen Eltern wird das Kindergeld durch das Finanzamt ausgezahlt.
Der Schwerpunkt des dualen Systems hat sich in Richtung eines einheitlichen Kindergeldes
verschoben, womit der Kinderfreibetrag an Bedeutung verloren hat. Positiv ist, daß Steuer-
und Transfersystem integriert wurden, womit ein geringerer Verwaltungsaufwand besteht. Die
Verbesserungen im Leistungsniveau betreffen insbesondere Familien mit einem Kind, bei
denen der Leistungsanstieg 85 DM beträgt. Bei Mehrkinderfamilien beträgt der
Leistungsanstieg durchschnittlich nur 42 DM je Kind, obwohl in dieser Familiengruppe die
größeren finanziellen Probleme bestehen. Das Kindergeld deckt folglich nur einen Teil des
Kinderexistenzminimums ab, womit Mehrkinderfamilien mit niedrigem Einkommensniveau
weiterhin durch Armut gefährdet sind.161
2.3.4 Systeme zur sozialen Absicherung
2.3.4.1 Sozialhilfe
In dem Antwortentwurf der Bundesregierung zur Anfrage: „Armut in der Bundesrepublik
Deutschland“ wurde die Anzahl der Sozialhilfebezieher nicht als Armutsindikator interpretiert.
Nach Ansicht der Bundesregierung waren Sozialhilfebezieher nicht von Armut betroffen.
Folglich sei die steigende Anzahl der Sozialhilfeempfänger kein Hinweis auf wachsende
Armut in der Gesellschaft. Die Bundesregierung führte in diesem Zusammenhang an, daß
durch eine Anhebung der Regelsätze die Anzahl der Leistungsberechtigten erweitert werden
2.3 Armut und Sozialpolitik
208
könne. Dies sei jedoch nicht als Anzeichen für eine zunehmende Verbreitung von Armut zu
werten, sondern als eine Anhebung des materiellen Niveaus bei Sozialhilfebeziehern.162
Die Gleichstellung von Sozialhilfeberechtigung und Armut ist sicherlich problematisch. Die
Schlußfolgerung, daß, aufgrund des bestehenden Rechtsanspruchs auf Sozialhilfe, Armut in
unserer Gesellschaft nicht existiere, ist aber eine normative Entscheidung. Die
Sozialhilfegrenze kann jedenfalls als ein Kriterium zur Erfassung und Beschreibung sozialer
Benachteiligung verstanden werden.
2.3.4.1.1 Grundlagen der Sozialhilfe
Innerhalb des Systems sozialer Sicherung stellt Sozialhilfe das Hauptinstrument der
staatlichen Armutsbekämpfung dar. Sie soll vorhandene Lücken auf einem
Mindestsicherungsniveau schließen und zu niedrige Leistungen in den sogenannten
„gehobenen“ bzw. vorgelagerten Teilsystemen wie z.B. der Arbeitslosenhilfe aufstocken.163
Die Sozialhilfe stellt das unterste Sicherheitsnetz dar, das so feinmaschig sein sollte, daß
jeder eine Grundsicherung erhält. Zum Zeitpunkt der Konzeption der Sozialhilfe war diese
Hilfestellung insbesondere für Personen mit atypischen Lebensläufen sowie für Randgruppen
der Gesellschaft gedacht.164
Das gesetzliche Verständnis der Sozialhilfe spiegelt sich im Bundessozialhilfegesetz (BSHG)
vom 30.06.61 wider, das am 01.06.62 in Kraft trat. Vor Inkrafttreten des BSHG basierte die
öffentliche soziale Fürsorge noch auf der Reichsfürsorgepflichtverordnung vom 13.02.24,
sowie den Reichsgrundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge
vom 04.12.24. Der Ansatzpunkt der Sozialhilfe ist die Menschenwürde. Ihre Ausgestaltung ist
ein Maßstab für das Vorhandensein von Armut: „Aufgabe der Sozialhilfe ist es, dem
Empfänger der Hilfe die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des
Menschen entspricht. Die Hilfe soll ihn soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu
leben; hierbei muß er nach seinen Kräften mitwirken“165. Diese Formulierung läßt erkennen,
daß die Sozialhilfe nicht allein darauf ausgerichtet ist, die physische Existenz zu erhalten,
sondern darüber hinaus auch sozio-kulturelle Bedürfnisse zu berücksichtigen.
Das BSHG basiert auf verschiedenen Grundsätzen, wie z.B. dem Subsidiaritätsprinzip, was
bedeutet, daß die Leistungen nachrangig gewährt werden.166 Andere Leistungsansprüche,
Private Unterhaltsansprüche sowie die Verpflichtung, den Lebensunterhalt durch Einsatz der
eigenen Arbeitskraft zu bestreiten, haben demnach Vorrang.167 Es sind nur Personen
anspruchsberechtigt, die nicht selber für ihre Existenz sorgen können, keine
2.3 Armut und Sozialpolitik
209
unterhaltspflichtigen Angehörigen haben und keine ausreichenden Leistungen von anderen
Sozialleistungsträgern erhalten.168 Das BSHG stellt einen Rechtsanspruch auf eine
Sicherung eines sozio-kulturellen Existenzminimums dar, ohne Rücksicht auf eigenes
Verschulden und weitgehend ohne Rückzahlungsverpflichtung.169 Die Gewährung der
Sozialhilfe setzt keinen Antrag des Bedürftigen voraus, sondern nur die Kenntnis seitens des
Sozialhilfeträgers. Die Höhe richtet sich im wesentlichen nach der Person, den
Familienverhältnissen sowie den regionalen Verhältnissen.170
Da mit dem Bezug von Sozialhilfe die Möglichkeit einer individuellen Existenzsicherung
besteht, die der gesellschaftlichen Norm „Einkommen für Arbeitseinsatz“ zuwider läuft, wird
stets der Verdacht laut, daß Empfänger von Sozialleistungen vorsätzlich den Lebensunterhalt
auf Kosten anderer bestreiten. Dieser Verdacht, der historisch keine neue Erscheinung
darstellt, äußerte sich bereits in den „Blätter(n) der Armenwesen“ vom April 1866: „Die Armen
müssen in ihren Wohnungen aufgesucht und controllirt werden“171. Der im Juni 1993 neu
aufgenommene § 117 umschreibt dies dagegen zeitgemäß: „Die Träger der Sozialhilfe sind
befugt, Personen, die Leistungen nach diesem Gesetz beziehen, auch regelmäßig im Wege
des automatisierten Datenabgleichs daraufhin zu überprüfen ...“172. Solche Maßnahmen
zielen darauf ab, jene ausfindig zu machen, die fälschlicherweise in den Genuß von
Sozialleistungen gekommen sind.173 Ein weiteres latentes ordnungspolitisches
Konfliktpotential der Sozialhilfe besteht darin, daß Sozialhilfeleistungen nicht an eigene
Vorleistungen gekoppelt sind, wie sie in den Leistungssystemen der Sozialversicherung in
Form von Beiträgen vorgesehen sind.174
Die gesamten Regelungen des BSHG folgen dem Prinzip, daß Sozialhilfe erst dann gewährt
wird, wenn alle anderen Möglichkeiten der Selbst- und Fremdhilfe erschöpft sind. Die
Sozialleistungen sind hierarchisch geordnet: Lohnersatzleistungen einschließlich der
Differenzierung zwischen Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe und schließlich
Sozialhilfe.175 Mit zunehmender Distanz zum aktiven Erwerbsleben sinken die Geldleistungen
mit dem Ziel, „Anreize“ für die Arbeitsaufnahme zu schaffen.176 Im Gegensatz zu anderen
öffentlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder -hilfe lastet der Sozialhilfe der Makel eines
Almosens an. Dies gilt besonders für Personen, die längerfristig arbeitslos sind und von
Sozialhilfe leben. Arbeitslosenhilfe wird dagegen als Folge einer Arbeitsleistung angesehen
bzw. als ein Rechtsanspruch, den sich niemand wahrzunehmen scheut.177
Im BSHG werden drei Formen der Leistungsgewährung unterschieden: Persönliche Hilfe,
Geld- und Sachleistung.178 Bezüglich der Hilfeart werden die Bereiche HLU und HBL
unterschieden. Für die Finanzierung der Sozialhilfe sind zunächst die Länder zuständig. Sie
2.3 Armut und Sozialpolitik
210
bestimmen, inwieweit die Mittel von den Gemeinden aufzubringen sind. Es besteht die
Gefahr, daß die jeweils verfügbaren Mittel nicht dem eigentlichen Bedarf entsprechen. Dies
betrifft hauptsächlich die HLU, da hier der größte Ermessensspielraum besteht.179
2.3.4.1.2 Hilfe zum Lebensunterhalt
Bei der HLU werden einmalige und laufende Leistungen unterschieden.180 Einmalige
Leistungen können unabhängig von laufenden Leistungen genehmigt werden und zielen
darauf ab, bestimmte, nicht regelmäßig anfallende Bedarfe abzudecken.181 Mit laufenden
Leistungen soll der allen Menschen eigentümliche Grundbedarf des täglichen Lebens, also
Ernährung, Unterkunft oder Kleidung gewährleistet werden, um somit einer allgemeinen
Hilfsbedürftigkeit zu begegnen. Die Regelsätze der HLU werden für jedes Familienmitglied
nach altersspezifisch gestaffelten Personengewichten berechnet, wobei für die Festsetzung
der Regelsatzhöhe die Bundesländer verantwortlich sind.182 Eine Ausnahme sind die Kosten
für Unterkunft und Heizung, die in der tatsächlichen Höhe gewährleistet werden, wobei der
„angemessene Umfang“ die Obergrenze bildet.183 Insgesamt setzen sich die laufenden
Leistungen im wesentlichen aus dem maßgeblichen Regelsatz, den Kosten für Unterkunft
und Heizung und evtl. Mehrbedarfszuschlägen zusammen. Weiterhin werden Beiträge zur
Krankenversicherung und Kosten einer angemessenen Altersversorgung berücksichtigt.184
Bis 1990 definierte der Warenkorb der Sozialhilfe, dessen Zusammenstellung sich nach dem
Bedarfsprinzip richtete, die Armutsgrenze.185 Das Verteilungsprinzip hatte insofern Einfluß,
als es die möglichen Auswirkungen des Bedarfsprinzips begrenzte, da laut BSHG zwischen
der Höhe der Sozialhilfe und dem Niveau der untersten Erwerbseinkommen ein merklicher
Abstand bestehen muß.186 Dieses sogenannte „Abstandsgebot“ wurde 1981 im § 22 des
BSHG aufgenommen. Diese Überlegung weist eine lange Tradition auf. Schon in der
Armenordnung der Stadt Eisenach aus dem Jahre 1892 hieß es z.B.: „Die Hauptrichtschnur
für die Herren Armenpfleger bei der Beurteilung über die Höhe der zu gewährenden
Unterstützungen wird immer der Gedanke sein müssen, daß ein Almosenempfänger sich
nicht besser stehen darf, als ein Arbeiter, der mit seinem Wochenverdienst sich und seine
Familie ohne jede fremde Hilfe durchbringt ...“187.
Seit dem 01.07.90 basiert die Bemessung auf dem Statistik-Regelsatz. Danach wird der
Bedarf eines Sozialhilfeempfängers anhand der Verbrauchsgewohnheiten unterer
Einkommensgruppen durch die Verwendung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
des Statistischen Bundesamtes bemessen. Damit wird durch zirkuläres Vorgehen auf das
tatsächliche Verbrauchsverhalten in unteren Einkommmensgruppen abgestellt.188 Der Ansatz
2.3 Armut und Sozialpolitik
211
ist problematisch, da untere Lohngruppen in der Vergangenheit z.T. so wenig verdienten, daß
sie ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehmen mußten. Daß das Statistikmodell nicht am
Durchschnittseinkommen orientiert ist, wie es Hauser et al. vorgeschlagen haben, wird so
begründet, daß dadurch zwischen Armut und Reichtum eine feste Beziehung eingeführt
worden wäre.189
Die Festlegung eines für den Regelsatz relevanten Aufwandes erfordert die Unterscheidung
von Ein- und Mehrpersonenhaushalten. Aus diesem Grund wird jeweils eine Referenzgruppe
festgelegt, deren untere Einkommensgrenze über der jeweiligen Sozialhilfeschwelle liegt.190
Die Sozialhilfesätze waren ursprünglich nicht dynamisiert. Sie sollten anhand der Zahlen der
neuesten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe jeweils zum 1. Juli neu berechnet
werden.191 Diese Regelung wurde mit Verabschiedung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms vom 23.06.93 ab dem 01.07.93, zeitlich befristet, ausgesetzt.
Alternativ dazu wurden die Regelsätze halbjährlich festgesetzt, wobei die Höhe der
Anpassungen zwischen dem 01.07.93 und dem 30.06.96 gedeckelt wurden. Danach durfte
der Eckregelsatz (für den Haushaltsvorstand) jährlich um bis zu 2 % angehoben werden. Die
Erhöhung durfte jedoch nicht die voraussichtliche Entwicklung der durchschnittlichen
Nettolohn- und -gehaltssumme für den entsprechenden Zeitraum in den alten Bundesländern
übersteigen.192
Da die Bundesregierung davon ausging, daß die unteren Lohneinkommen in den nächsten
Jahren real absinken könnten, führten diese Konsolidierungsmaßnahmen zu einer
entsprechenden Senkung des realen Sozialhilfeniveaus. Die Änderungen bedeuteten eine
Reduzierung des sozialstaatlich garantierten Existenzminimums in der Größenordnung der
bei den Regelsätzen nicht berücksichtigten Preisanpassung. Die reale Höhe der Regelsätze
sank damit bis Juni 1996 um etwa 10 % unter das Niveau von 1993.193 Hanesch (1994) stellte
zu den Veränderungen fest, daß die „... beschlossene Aussetzung dieses
Bemessungssytems und die willkürliche Festsetzung der Regelsätze (...) die Entwicklung
des Niveaus der Hilfe zum Lebensunterhalt vollends zum Spielball politischer und fiskalischer
Interessen (hat) werden lassen“194.
Das Gesetz zur Umsetzung des föderalen Konsolidierungsprogramms modifizierte auch das
Abstandsgebot. Bis Juni 1993 sah der § 22 Abs. 3 BSHG vor, daß bei der Festsetzung der
Regelsätze die Unterhaltskosten die Höhe der durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelte unterer
Lohngruppen (einschließlich Kinder- und Wohngeld) nicht überschreiten dürften. Von diesem
Abstandsgebot waren größere Bedarfsgemeinschaften ausgenommen, da bei ihnen eine
angemessene Bedarfsdeckung als vorrangig angesehen wurde. Im Rahmen des
2.3 Armut und Sozialpolitik
212
Konsolidierungsprogramms wurde diese Ausnahmeregel im Juli 1993 aufgehoben, womit der
Grundsatz der Bedarfsorientierung bei der HLU allgemein außer Kraft gesetzt wurde.
Gelindert wurde diese Änderung mit dem zweitem Gesetz zur Umsetzung des Spar-,
Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21.12.93, welches das Abstandsgebot auf
Haushaltsgemeinschaften mit bis zu fünf Personen beschränkt.195
Die Einführung des Statistikmodells als Grundlage der Regelsatzbemessung war von Beginn
an umstritten196, zum einen deshalb, weil das Bedarfsprinzip nicht mehr berücksichtigt wird,
und zum anderen, weil die konkrete Umsetzung sowohl mit erheblichen methodischen
Mängeln als auch mit massiven politisch-administrativen Eingriffen belastet ist.197
Festzustellen ist, daß die Einführung des neuen Bemessungsschemas eine prozentuale
Erhöhung der Regelsätze bedeutet, gleichzeitig aber für bestimmte Personengruppen eine
deutliche Kürzung darstellt.198
Gemäß den §§ 18-20 BSHG sieht die HLU auch eine sogenannte „Hilfe zur Arbeit“ vor, der die
Absicht zugrunde liegt, auf ein Beschäftigungsverhältnis des Sozialhilfeempfängers
hinzuwirken.199 Damit soll die materielle Situation des Beziehers von HLU verbessert und der
subsidiäre Charakter der HLU betont werden.200 Gemäß dem § 18 BSHG muß der
Hilfesuchende nach Kräften versuchen, von der Hilfe unabhängig zu werden. Zur
Gewährleistung des Lebensunterhalts muß er seine Arbeitskraft unter zumutbaren
Umständen einsetzen.201 Weiterhin sieht das Gesetz ein Angebot geeigneter Tätigkeiten für
sogenannte „arbeitsentwöhnte“ Hilfesuchende vor, um sie wieder an Arbeit zu gewöhnen, und
für jene Hilfesuchenden, deren Arbeitsbereitschaft unsicher ist.202 Abgesehen von
begründeten Ausnahmen besteht bei einer Weigerung des Hilfesuchenden, eine zumutbare
Arbeit auszuführen, kein Anspruch mehr auf HLU.203 Diese Regelung verdeutlicht, daß sich
der Gesetzgeber nicht allein auf die durch das Abstandsgebot induzierten Anreize zur
Erwerbsarbeit verlassen hat.
2.3.4.1.3 Hilfe in besonderen Lebenslagen
Die Sozialhilfe beinhaltet neben der Möglichkeit der Bereitstellung der erforderlichen Mittel für
den Lebensunterhalt auch die HBL. Im Gegensatz zur HLU ist die HBL nicht auf eine
allgemeine wirtschaftliche Bedürftigkeit, sondern auf spezielle Notlagen und
Bedarfssituationen ausgerichtet.204 Diese Hilfe wird auch dann gewährt, wenn davon
auszugehen ist, daß der Hilfesuchende zwar in der Lage ist, alleine oder durch die Hilfe
Dritter205 seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, die Aufwendungen zur Bestreitung eines
besonderen Bedarfs aber seine Kräfte übersteigen.206 Dies ist z.B. bei Krankheit,
2.3 Armut und Sozialpolitik
213
Schwangerschaft, Pflege, Behinderung und Rehabilitation der Fall, wenn kein anderer
Kostenträger zuständig ist.207 Die Sozialhilfe fungiert dabei als Ersatz für nicht erzielten
Arbeitslohn und andere Einkünfte.208
Ein Anspruch auf HBL besteht, wenn die monatlichen Einkünfte des Hilfesuchenden und
seines nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. seiner Eltern während der Dauer des
Bedarfes nicht die gesetzlich geregelten Einkommensgrenzen übersteigen.209 Die Grenzen
für die verschiedenen Hilfearten sind unterschiedlich hoch. Liegt das Einkommen unter der
Grenze für eine bestimmte Hilfeleistung, so besteht ein uneingeschränkter Anspruch auf HBL.
In folgenden Ausnahmefällen wird der Anspruch jedoch begrenzt210:
l Soweit von einem anderen Sozialversicherungsträger Leistungen für einen besonderen
Zweck gewährt werden, für den sonst ein Anspruch auf Sozialhilfe bestanden hätte;
l wenn zur Deckung des Bedarfs nur geringfügige Mittel erforderlich sind;
l wenn Personen voraussichtlich längere Zeit der Pflege in einer Anstalt, einem Heim oder
einer gleichartigen Einrichtung bedürfen;
l soweit bei der Hilfe in einer Anstalt oder einer ähnlichen Einrichtung Aufwendungen für
den häuslichen Lebensunterhalt eingespart werden.
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze, ist trotzdem ein Anspruch auf HBL
möglich. Da die Aufbringung der Mittel nur im angemessenem Umfang zuzumuten ist,
bestimmt sich die Hilfestellung vor allem nach Art des Bedarfs sowie der Dauer und der Höhe
der erforderlichen Aufwendungen. Im gleichen Umfang wie bei der HLU ist auch bei der HBL
das Vermögen einzusetzen.211
Die Anspruchsvoraussetzungen variieren mit den einzelnen Hilfearten. In der strengsten
Form besteht ein uneingeschränkter Rechtsanspruch auf Leistungen, hier spricht man von
einer sogenannten Ist- oder Muß-Leistung. Eine etwas abgeschwächte Form stellen die Soll-
Leistungen dar, die i.d.R. gewährt werden. Im Fall einer Ablehnung muß die Verwaltung ihre
Entscheidung begründen und nachweisen. Weiterhin existieren Kann-Leistungen, über deren
Bewilligung der Sozialhilfeträger nach freiem, aber pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.
Form, Umfang sowie Anspruchsvoraussetzungen sind größtenteils gesetzlich geregelt.
Gemäß § 27 BSHG beziehen sich HBL auf folgende Bedarfssituationen:
l Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage (§ 30 BSHG);
l vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 36 BSHG);
l Krankenhilfe (§ 37 BSHG);
2.3 Armut und Sozialpolitik
214
l Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation (§ 37 a BSHG);
l Hilfe zur Familienplanung (§ 37 b BSHG);
l Hilfe für werdende Mütter (§ 38 BSHG);
l Eingliederungshilfe für Behinderte (§§ 39 - 47 BSHG);
l Blindenhilfe (§ 67 BSHG);
l Hilfe zur Pflege (§§ 68 -69 BSHG);
l Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (§ 70 BSHG);
l Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§ 72 BSHG);
l Altenhilfe (§ 75 BSHG).
Zusätzlich zu den aufgeführten Hilfeleistungen kann gemäß § 27 Abs. 2 BSHG auch Hilfe in
anderen besonderen Lebenslagen gewährt werden, vorausgesetzt, sie rechtfertigen den
Einsatz öffentlicher Mittel. Mit diesem Zusatz besteht die Möglichkeit, flexibel auf soziale
Probleme zu reagieren, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Sozialhilfegesetzes nicht
vorhersehbar waren.
2.3.4.1.4 Kritik
Die gegenwärtige Ausgestaltung der HLU ist in verschiedenen Punkten kritisierbar. Ein
Nachteil besteht darin, daß die HLU ihre Funktion als unterstes Auffangnetz nicht erfüllt, da
eine Vielzahl von Personen trotz Anspruch auf HLU diese nicht beziehen. Dies ist auf
Informationsmängel, Angst vor der Inanspruchnahme von regreßpflichtigen Eltern oder
Kindern und/oder Stigmatisierung zurückzuführen. Zudem trägt die Sozialhilfe aufgrund des
unvollständigen arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums und der mangelnden Abstimmung
mit der Arbeitsverwaltung nicht effektiv zur Reintegration der arbeitsfähigen Personen in den
Arbeitsmarkt bei.212
Durch die Soll- und Kann-Bestimmungen im BSHG besteht ein großer Ermessensspielraum
der Sozialämter, was zu einer entwürdigenden Behandlung führen kann. Durch die
Regreßmöglichkeit auf die nächsten Verwandten ohne jede Altersbegrenzung hat die
Sozialhilfe den Charakter einer Sozialleistung „zweiter Klasse“. Die Übernahme von
Mietschulden durch die Sozialhilfe ist unzureichend und führt oftmals zu Kündigungen mit
anschließender Obdachlosigkeit, was letztlich zu höheren Sozialhilfekosten führt. Kritisiert
wird auch, das durch die Sozialhilfe abgesicherte sozio-kulturelle Existenzminimum sei zu
niedrig angesetzt. Diese Kritik zielt auf den Ausbau der Sozialhilfe ab.213
2.3 Armut und Sozialpolitik
215
Andererseits wird auch Kritik an der Sozialhilfe geäußert, nach der das Sozialhilfeniveau zu
hoch sei. Weitverbreitet ist die Annahme, daß ein hoher Mißbrauch durch Nicht-Berechtigte
existiere, z.B. durch die Nicht-Angabe von Einkommens- oder Vermögensbestandteilen.
Aufgrund der vollständigen Anrechnung aller Einkünfte auf die zu gewährende Sozialhilfe
werde der Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, reduziert. Die Aufteilung der
Zuständigkeiten für die Gestaltung der gesetzlichen Regelungen (Bund) und für die
Übernahme der Kosten (Kommunen, z.T. Länder) sei unausgeglichen. Nach dieser
Einschätzung ist eine restriktive Umgestaltung der Sozialhilfe erforderlich.214
2.3.4.2 Soziale Grundsicherung
2.3.4.2.1 Grundlagen der Gestaltung
Bei den Konzepten für Mindestsicherungssysteme lassen sich verschiedene Elemente
differenzieren, die zunächst vorgestellt werden. Die Entscheidung über die Höhe des zu
garantierenden Mindesteinkommens erfordert die Orientierung am verteilungspolitischen Ziel
der Armutsvermeidung. Demnach soll jeder Bürger über ausreichend finanzielle Mittel
verfügen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Aufgrund der zeitlich und örtlich
unterschiedlichen Bedingungen ist die Höhe nicht allgemein festzulegen. Die Bestimmung
eines sozio-kulturellen Existenzminimums orientiert sich am Bedarf der Hilfeberechtigten.215
Ein anderer Ansatz stellt die Anreizkompatibilität zur Einkommenserzielung durch Arbeit in
den Mittelpunkt.216
Hinsichtlich des zu sichernden Bedarfs sind das Familien-, das Haushalts- und das
Individualprinzip zu unterscheiden. Bei der Ermittlung des sozio-kulturellen
Existenzminimums einer Haushaltsgemeinschaft werden die Vorteile, die durch das
Wirtschaften im Haushaltsverbund entstehen, berücksichtigt. Dem Familienprinzip liegt die
rechtlich abgegrenzte Familie zugrunde, was eine einfache Überprüfbarkeit ermöglicht. Nach
dem Individualprinzip wird unabhängig von der Familien- oder Haushaltssitutation für jede
Person einzeln der Bedarf festgelegt. Dies hat administrative Vorteile, jedoch können etwaige
Haushaltsvorteile nicht berücksichtigt werden.217
Bei einer pauschalisierten Leistungsausgestaltung werden ein durchschnittlicher Bedarf und
eventuell einfach zu standardisierende Sonderbedarfe, wie Alter oder Wohnort berücksichtigt.
Mit einem individualisierten Versorgungssystem kann das Ziel der Armutsvermeidung
2.3 Armut und Sozialpolitik
216
einfacher umgesetzt werden, da ein individuelles sozio-kulturelles Existenzminimum ermittelt
wird.218
Das Universalitätsprinzip sieht für alle Personen, Haushalte oder Familien einen Transfer in
Höhe des sozio-kulturellen Existenzminimums vor. Damit bestünden eine unproblematische
und transparente Form der Leistungsgewährung sowie geringe Manipulationsmöglichkeiten.
Zudem wäre die Armutsvermeidung für alle Bürger möglich. Nach dieser Regelung würden
auch vermögens- und einkommensstarke Personen eine Transferzahlung erhalten, was
einen hohen Aufwand an finanziellen Ressourcen erfordert. Alternativ wäre es möglich, den
Bezug staatlicher Transferzahlungen von Bedingungen wie Arbeitsfähigkeit, Einkommen,
Vermögen oder familiären Unterhaltsansprüchen negativ abhängig zu machen. Hierdurch
würde das für die Transferzahlungen notwendige Finanzvolumen reduziert.219
Die Organisation einer Sozialen Grundsicherung wäre als neues eigenständiges System
möglich, das mit anderen öffentlichen Systemen, wie Sozialhilfe, Sozialversicherung, Arbeits-
und Finanzverwaltung zusammenarbeitet. Alternativ bestünde die Möglichkeit, Regelungen
zur Sozialen Grundsicherung in bereits bestehende staatliche Transfersysteme zu
integrieren. Damit könnten bereits vorhandene öffentliche Verwaltungsstrukturen genutzt
werden. Da nicht alle Bevölkerungsgruppen in Sozialversicherungen integriert sind, müßten
diese entsprechend erweitert werden, da andernfalls das Ziel der allgemeinen
Armutsvermeidung nicht realisierbar wäre.220
Für die Finanzierung der Transferzahlungen könnten eigene Einnahmen eines
neugeschaffenen Systems verwendet werden, was jedoch eine Verfassungsänderung
erfordern würde. Die Verwendung von Mitteln der Sozialversicherungen wäre problematisch,
da das Äquivalenzprinzip verletzt würde. Die einfachste Regelung wäre es den
Finanzaufwand durch die Haushalte der Gebietskörperschaften, insbesondere durch den
Bundeshaushalt abzudecken, die vorwiegend auf Steuereinnahmen beruhen.221
2.3.4.2.2 Bedarfsorientierte Mindestsicherung
Ziel des Konzepts einer bedarfsorientierten Mindestsicherung ist es, die häufigsten Risiken,
wie z.B. Arbeitslosigkeit oder Alter, aus der Sozialhilfe herauszunehmen und den
entsprechenden sozialen Sicherungssystemen zu übertragen. Somit könnte die
Inanspruchnahme von HLU reduziert werden.222 Je nach Bedürftigkeitsursache würde die
bedarfsorientierte Grundsicherung als Renten- oder Lohnersatzleistung vom zuständigen
Versicherungsträger überwiesen. Die Grundsicherung bestünde aus223:
2.3 Armut und Sozialpolitik
217
l Grundsicherungsbetrag I (Grundbetrag + Bedarfspauschale, z.B. für Kleidung);
l Wohnkosten (inkl. Heizung);
l Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Einen 20 %-igen Mehrbedarfszuschlag (Grundsicherungsbetrag II) sollen nach diesem
Konzept folgende Personen erhalten:
l Ältere über 60 Jahre;
l Erwerbsunfähige;
l Nichterwerbstätige aufgrund von Kindererziehung;
l Nichterwerbstätige aufgrund von unentgeltlicher Pflege Dritter;
l geringfügig Erwerbstätige;
l Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Die Höhe des Grundsicherungsbetrags I soll dem Leistungsniveau der bisherigen Regelsätze
des BSHG entsprechen. Die Bedarfspauschale soll sich dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband zufolge auf 15 % des Grundsicherungsbetrages II belaufen. Bestehende
Mehrbedarfszuschläge des BSHG würden weiterhin bestehen bleiben. Die Anhebung des
Leistungsniveaus würde auf der Berechnungsbasis von 1990 für die öffentlichen Haushalte
einen jährlichen Mehraufwand von 16,7 Mrd. DM bedeuten.224
Die Festlegung der Bedarfssätze soll sich an der Entwicklung der GRV orientieren. Durch
stärkere Pauschalisierungen und eingeschränkte Regreßmöglichkeiten soll verdeckte Armut
reduziert werden. Arbeitsfähige Bezieher würden in die Betreuung durch die
Arbeitsverwaltung integriert werden, womit alle Hilfen der Arbeitsmarktpolitik genutzt werden
könnten. Für gering qualifizierte Personen soll es weiterhin vorteilhaft sein, eine
Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Um den Anreiz zu erhalten, würde der Anrechnungssatz für
Arbeitseinkommmen auf 80 % gesenkt werden.225
Ein wesentlicher Teil der Finanzierung der bedarfsorientierten Mindestsicherung könnte durch
Einsparungen bei Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe bestritten werden. Die zusätzlichen
Aufwendungen wären vom Bund zu tragen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei den
Sozialämtern könnte durch den reduzierten Verwaltungsaufwand der anderen Institutionen
kompensiert werden. Es besteht die Annahme, daß mit dieser Regelung die administrative
Effizienz verbessert würde. Die Empfänger könnten besser betreut werden, da sie nur noch
mit einer Administration interagieren. Ein Nachteil bestünde darin, daß Personen, die weder
2.3 Armut und Sozialpolitik
218
der Arbeitsverwaltung zugewiesen werden können noch Rente beziehen, weiterhin von
Sozialhilfe abhängig wären.226
Durch Verwaltungsvereinfachung und eine erhöhte Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes könnte
die bedarfsorientierte Mindestsicherung ein Reformkonzept sein, mit dem ein wichtiger
Beitrag zur Armutsbekämpfung möglich wäre. Zudem wäre sie durch weitere Reformen
ergänzbar.227
2.3.4.2.3 „Negative Einkommensteuer“
Das Konzept der „negativen Einkommensteuer“ mitsamt dem Begriff des Bürgergeldes
wurde von Mitschke und Engels (1973) entworfen. Es sieht einen integrierten
Transfermechanismus im Steuersystem vor, der aus einem positivem und einem negativem
Bereich bestünde. Im positiven Bereich würde besteuert, und im negativen würden
Transferzahlungen geleistet, die die „negative Einkommensteuer“ darstellen. Letztere
erhielten Personen mit zu niedrigem oder ohne Erwerbseinkommen. Der Abgleich zwischen
dem maximal zu erzielenden Transfereinkommen und dem sogenannten kritischen
Einkommen, ab dem Steuern zu entrichten wären, wäre fließend.228 Es soll nur ein Teil des
Erwerbseinkommens auf das Transfereinkommen angerechnet werden, um so
Arbeitsanreize zu gewährleisten. Damit würde die sogenannte „Armutsfalle“ vermieden
werden, die entsteht, wenn Sozialhilfeempfänger sich durch einen Zuverdienst finanziell nicht
verbessern können, da dieser auf das Transfereinkommen angerechnet wird.229
Bei der Ausgestaltung der „negativen Einkommensteuer“ wären neben der Bezugsgröße
(Individuen oder Haushalte) folgende drei Faktoren von Bedeutung:
l das garantierte Mindesteinkommen;
l der negative Steuersatz (auch Transferentzugsrate);
l das „kritische Einkommen“.
Das verfügbare Einkommen (YV) einer Person würde sich somit aus dem
Mindesteinkommen (YM), das um einen bestimmten Steuersatz (t) des Erwerbseinkommens
(YE) reduziert wird, zusammensetzen. Formal:
(1) YV= YM - t(YE) + YE
Für das kritische Einkommen (YK) würde gelten:
(2) YK = YV = YE
2.3 Armut und Sozialpolitik
219
Hier wäre das verfügbare Einkommen mit dem Erwerbseinkommen identisch. Es würden
keine Transferzahlungen fließen. Das Mindesteinkommen könnte einer definierten
Armutsgrenze bzw. dem Sozialhilfesatz entsprechen. Der negative Steuersatz könnte
beliebig linear, progressiv oder degressiv gestaltet werden. In den meisten Modellen wird ein
Steuersatz von 50 % angenommen. Bei einem Mindesteinkommen von beispielsweise 1000
DM und einem negativen Steuersatz von 50 % würde ein zusätzliches Erwerbseinkommen
von 500 DM um 250 DM reduziert, was ein Gesamteinkommen von 1.250 DM ergäbe.230
Es bestehen in der politischen Diskussion weitere Konzepte wie „Negativsteuer“ oder
„Bürgergehalt“, die sich von dem oben aufgezeigten Modell in der Ausgestaltung einzelner
Variablen, bei dem anspruchsberechtigten Personenkreis und in dem Verhältnis zu sonstigen
Sozialversicherungsleistungen unterscheiden.231
Im Konzept der „negativen Einkommensteuer“ bestehen verschiedene Ziele. Sozialpolitisch
will sie einen Ersatz für Sozialhilfe darstellen, bei der die Bedürftigkeitsprüfung entfallen
würde. Liberale Motive in diesem Konzept zielen auf eine Institutionalisierung der individuellen
Vorsorge gegenüber sozialen Risiken ab, sobald das Grundsicherungsniveau überschritten
ist. Dies würde zu sozialpolitischen Vereinfachungen und geringeren Verwaltungskosten
führen. Die „negative Einkommensteuer“ wäre beschäftigungspolitisch mit der Etablierung
eines subventionierten Niedriglohnbereichs vereinbar. Dies beträfe insbesondere Personen,
die im zweiten Arbeitsmarkt tätig sind.232 Für diesen Personenkreis wäre eine
Lohnsubventionierung möglich. Die „negative Einkommensteuer“ hätte hierbei die Funktion,
diesen Niedriglohnsektor zu kompensieren, um somit die Kombination von Erwerbs- und
Transfereinkommen zu ermöglichen.233
Bislang liegen für die Bundesrepublik Deutschland keine empirisch fundierten Prognosen zu
den Beschäftigungseffekten einer „negativen Einkommensteuer“ vor. Die Grundidee wird
unterschiedlich beurteilt. Festzustellen ist, daß sie eine Abkehr vom Kausalprinzip bedeuten
würde, nach dem soziale Leistungen nur bei bestimmten Ursachen gewährt werden. Die
Einfachheit des Konzepts hat den Nachteil, daß es nur an dem Ziel der einkommensmäßigen
Umverteilung ausgerichtet ist. Als Reformperspektive stellt sich die Frage, ob Teilelemente
einer „negativen Einkommensteuer“ in das bestehende Sozialhilfesystem integrierbar
wären.234
2.3.4.2.4 Reformvorschläge von politischen Parteien
2.3 Armut und Sozialpolitik
220
Die Reformvorschläge der verschiedenen Parteien zielen mehrheitlich auf systemimmanente
Veränderungen ab, wie eine Reform der Sozialhilfe oder die Integration der Sozialen
Grundsicherung in die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung. Daneben bestehen
systemübergreifende Reformkonzepte, die statt der beitragsfinanzierten und
lebensstandardsichernden sozialen Rentenversicherung eine steuerfinanzierte Grundrente,
die Integration von Steuer- und Transfersystem oder ein unbedingtes Grundeinkommen für
alle Bürger vorsehen.235 Im folgenden werden die einzelnen Vorschläge der
Bundestagsparteien vorgestellt.
2.3.4.2.4.1 Soziale Grundsicherung im Sinne der Partei Bündnis 90/Die Grünen
Die Forderung nach einem unbedingten Grundeinkommen wurde 1986 von der Partei Die
Grünen diskutiert. Angesichts der Funktionsdefizite des erwerbsarbeitszentrierten sozialen
Sicherungssystems in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit entstand die Überlegung, Arbeit und
existentielle Sicherheit durch die Einführung eines Grundeinkommens zu entkoppeln. Die
Leistungen und Beiträge der Sozialversicherung sollen sich nach diesem Konzpet weiterhin
an der Höhe des Erwerbseinkommens orientieren. Unabhängig von Bedingungen wie
Arbeitsfähigkeit, Einkommen oder Vermögen soll jedem Individuum aber ein
Grundeinkommen gewährt werden. Bei dieser Regelung würde die Überprüfung der
finanziellen Situation sowie der Familienverhältnisse entfallen. Neben dem Grundbetrag wäre
ein bedarfsabhängiger Mietzuschuss möglich. Mit dem Grundeinkommen soll die Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden. Die Höhe der Leistungen soll regelmäßig
angepaßt werden. Die Finanzierung soll durch Einführung einer Bruttowertschöpfungssteuer
anstelle von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, durch eine Arbeitsmarktabgabe
nicht beitragspflichtiger Erwerbstätiger oder durch andere Steuern erfolgen.236
Das Modell wurde von der Partei Bündnis 90/Die Grünen zu einem bedarfsorientierten
Grundsicherungsmodell weiterentwickelt, mit dem die Sozialhilfe entlastet werden soll. Alle in
Deutschland wohnhaften Personen, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen
verfügen, um den sozio-kulturellen Mindestbedarf zu sichern, sollen einen Anspruch auf
Grundsicherung haben. Für Personen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Behinderung
oder anderer besonderer sozialer Schwierigkeiten Bedarfe haben, die durch die
Grundsicherung nicht abgedeckt werden, soll weiterhin ein Anspruch auf HBL laut dem BSHG
bestehen.237
Die bedarfsorientierte Grundsicherung soll sich aus einer allgemeinen Pauschale für den
Lebensunterhalt sowie einem Zuschlag für Wohn- und Heizkosten zusammensetzen. Die
2.3 Armut und Sozialpolitik
221
Pauschale eines Alleinstehenden soll für jede zusätzliche Person im Haushalt - unabhängig
vom Alter - um 60 % dieser Pauschale erhöht werden. Die Wohnkostenpauschale soll
regional festgelegt werden.238 Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
sollen übernommen werden. Mehrbedarfszuschläge sollen sich auf wenige Lebens- und
Bedarfssituationen beschränken.239
Die Höhe der allgemeinen Pauschale würde sich am Sozialhilfeniveau eines Alleinstehenden
in den alten Bundesländern orientieren, jedoch mit anderen Bedarfsproportionen. Das
Leistungsniveau soll um rund 13 % über dem der Sozialhilfe liegen. Die Fortschreibung des
Grundbedarfs soll sich an der Entwicklung des personenbezogenen privaten Verbrauchs
ohne Wohnungsmieten orientieren. Hierbei würden nur die mittleren 20 % der
Einkommensschichtung berücksichtigt. Für die langfristige Fortschreibung soll die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe als Datengrundlage dienen. Für die jährliche
Fortschreibung soll auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgegriffen werden.240
Eine Unterhaltspflicht bestünde nach diesem Konzept nur zwischen zusammenlebenden
Ehegatten und bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften sowie zwischen Eltern und ihren
minderjährigen Kindern. Um Arbeitsanreize zu erhalten, sollen Erwerbseinkommen nur zu 80
% auf die Grundsicherung angerechnet werden. Wenn 80 % des Erwerbseinkommens die
Höhe des Grundsicherungsbedarf einer Einzelperson oder Bedarfsgemeinschaft ausmachen,
sollen keine weiteren Grundsicherungsleistungen mehr in Anspruch genommen werden.241
Durch die Grundsicherung entfielen die HLU außerhalb von Einrichtungen sowie das
Asylbewerberleistungsgesetz. Die Arbeitslosenhilfe würde in die Grundsicherung integriert.
Die Verwaltung soll durch kommunale Grundsicherungsämter erfolgen. Diese könnten aus
den bestehenden Sozialämtern heraus gegründet werden.242 Die Grundsicherung würde
Mehrausgaben von rund 11 Milliarden erfordern, die durch eine Reform der Vermögen-,
Erbschaft- und Einkommensteuer aufgebracht werden sollen.243 Bund, Länder und
Gemeinden sollen sich die Finanzierungsverantwortung für die Grundsicherung teilen.244
2.3.4.2.4.2 Soziale Grundsicherung im Sinne der FDP
Dieses Konzept orientiert sich an der „negativen Einkommensteuer“. Danach sollen die
Pflicht zur Steuerzahlung und das Recht auf Transferleistungen in das
Einkommensteuersystem integriert werden. Steuerschulden und Transferansprüche sollen
gegeneinander aufgerechnet werden. Der entsprechende Betrag würde entweder eine
Steuerschuld oder einen Anspruch auf Transferleistungen darstellen. Durch diese Regelung
2.3 Armut und Sozialpolitik
222
soll gewährleistet werden, daß alle Bedürftigen Leistungen erhalten und alle Leistungsfähigen
Steuern zahlen, was zu horizontaler und vertikaler Gerechtigkeit führen soll. Die Maßnahmen
sollen eine Vereinfachung des Steuer- und Transfersystems bewirken, wodurch sich eine
erhöhte Transparenz der staatlichen Umverteilungsmaßnahmen einstellen soll. Durch die
einheitliche Gestaltung der steuerfinanzierten sozialpolitischen Maßnahmen soll die
Vermeidung von Armut einfacher erreicht werden.245 Die FDP fordert eine konsequente
Vereinfachung des Systems sozialer Sicherheit. Eckpunkte dieser Reformvorschläge sind246:
l Transparenz der Leistungen;
l Handlungs- und Wahlfreiheit der Bürger bei Wahrung ihrer sozialen Sicherheit;
l weitgehender Wegfall von Sachleistungen;
l Vereinfachung und Entbürokratisierung der Vergabe staatlicher Leistungen;
l steuerliche Begünstigung privater Vorsorgemaßnahmen.
In das neue Einkommensteuersystem sollen Kindergeld, Erziehungsgeld, Kinderfreibeträge,
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Wohngeld, Arbeitslosenhilfe und
Sozialhilfe integriert werden.247
Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer würde den Anspruch für einzelne Personen
darstellen, die kein entsprechendes Einkommen beziehen. Die Höhe des
Grundsicherungsbetrages soll sich nach Familienstand und Alter richten und pauschalisierte
wie auch individuelle Zuschläge für bestimmte Sonderbedarfe enthalten. Die Fortschreibung
soll sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientieren.248 Um Arbeitsanreize zu
erhalten, sollen Erwerbseinkommen nur zu 50 % angerechnet werden. Die Höhe des
Grundsicherungsbetrages sowie des Transferentzugssatzes würde den Punkt bestimmen,
bei dem weder Transferzahlungen noch Steuerzahlungen anfallen. Dieser Punkt wird auch
als „break even income“ bezeichnet.249
Das Konzept ist so ausgestaltet, daß jeder, der Arbeit aufnimmt, besser gestellt wäre als
Bedürftige, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen und Bürgergeld beziehen. Die Höhe der
Steuerpflicht bzw. eines Anspruchs soll sich nach einer jährlich abzugebenden Erklärung
über Einkommen, Familienstand, Wohnsituation und andere Sozialmerkmale bemessen,
nach der das Finanzamt eine individuelle Einkommensgrenze berechnen würde. Wird die
Einkommensgrenze überschritten, würde der entsprechende Betrag besteuert, unterhalb
desselben würde ein Bürgergeld ausgezahlt (Negativsteuer).250
2.3 Armut und Sozialpolitik
223
Das Bürgergeld soll zu einer eigenständigen Existenzsicherung führen. Aus diesem Grund
müsse es möglich sein, durch die Aufnahme regulärer Erwerbsarbeit die individuelle
Lebenslage deutlich zu verbessern. Eine bedarfsgerechte Grundsicherung ist nicht
vorgesehen, da nach Auffassung der FDP hiermit der Arbeitsanreiz für Arbeitsfähige
vermindert würde. Aufgrund der Zielgenauigkeit des Bürgergeldanspruchs sollen der
Mißbrauch von Sozialleistungen und die Kosten der Sozialbürokratie verringert werden.
Zusätzlich sollen durch den Abbau von Arbeitslosigkeit die Chancen für ein ausreichendes
Einkommen gewährleistet werden, ohne daß zusätzliche Haushaltsbelastungen notwendig
sind.251
Die Umstellung auf das Bürgergeldsystem soll nicht zu Lasten der Bezieher mittlerer und
höherer Einkommen führen. Nach der Vorstellung der FDP sind die Spitzensteuersätze für
Einkommens- und Körperschaftssteuer mittel- und langfristig auf unter 40 % zu senken. Die
„negative Einkommensteuer“ soll von den Finanzämtern verwaltet werden, womit ein
Bürokratieabbau erreicht werde. Der Bund soll die Kosten für das System der „negativen
Einkommensteuer“ tragen.252
2.3.4.2.4.3 Soziale Grundsicherung im Sinne der SPD
Die soziale Grundsicherung soll nach sozialdemokratischer Vorstellung ein umfassendes
Konzept für alle typischen Risikosituationen darstellen. Damit sollen Lebenslagen abgesichert
werden, in denen253:
l Erwerbstätigkeit unmöglich oder nicht zumutbar ist;
l das Einkommen nicht ausreicht;
l kein Unterhalt durch die Familie erfolgt.
Der Vorschlag zielt darauf ab, bedarfsorientierte Mindestleistungen in die Zweige der
Sozialversicherung zu integrieren. Dadurch sollen die Kommunen finanziell entlastet und der
Nichtinanspruchnahme von Leistungen entgegengewirkt werden. Die Armutsrisiken
Arbeitslosigkeit, Alter, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sollen den entsprechenden
Sozialversicherungszweigen wie Arbeitslosenversicherung oder GRV direkt zugewiesen
werden. Nach Meinung der SPD soll auch für Alleinerziehende mittelfristig eine
bedarfsorientierte Mindestsicherung bestehen. Hierdurch sollen die Bürger/Bürgerinnen
gegen die standardisierbaren sozialen Massenrisiken abgesichert werden. Die Sozialhilfe soll
bei atypischen, individuellen Notlagen eingreifen, bei denen neben monetären Transfers auch
persönliche Hilfestellungen notwendig sind.254
2.3 Armut und Sozialpolitik
224
Dieses Konzept einer bedarfsorientierten Mindestsicherung orientiert sich an dem
Subsidiaritätsprinzip. Danach sollen grundsätzlich Erwerbs- und Vermögenseinkommen,
beitragsfinanzierte Sozialleistungen und Vermögen der bedürftigen Personen in die
Berechnung des Leistungsanspruchs einbezogen werden. Um Arbeitsanreize zu erhalten,
soll beim Erwerbseinkommen ein Freibetrag von 20 % des individuellen
Nettoarbeitseinkommens bestehen. Im Unterschied zum BSHG soll die familiäre
Unterhaltspflicht eingeschränkt werden. Es bestünde nur noch zwischen Eheleuten sowie
von Eltern gegenüber ihren minderjährigen bzw. in der (Erst)Ausbildung befindlichen Kindern
eine Unterhaltspflicht.255
Die Höhe der Grundsicherung soll sich an einem Warenkorb orientieren, zu dessen
Finanzierung ein Grundbetrag und eine Pauschale zur Abgeltung einmaliger Leistungen
gewährt würde. Aus rechtlichen und politischen Gesichtspunkten sei es erforderlich, daß
Sozialhilfe- und Grundsicherungsniveau gleichwertig sind. Auf Basis des heutigen
Sozialhilfeniveaus ergäbe sich ein Grundbetrag von 25 % des durchschnittlichen Nettolohnes.
Für Alleinstehende bestünde ein Zuschlag auf den Grundbetrag in Höhe von 12 %. Zudem
bestünde ein Kinderzuschlag für kindergeldberechtigte Kinder, der nach Lebensjahren
gestaffelt sein soll, und zwar 48 % bis 6 Jahre, 62 % bis 13 Jahre, 85 % bis 17 Jahre und ab
18 Jahre 76 %. Ergänzend soll eine Wohnungskostenerstattung die gesamte Warmmiete in
angemessener Höhe abdecken. Der Warenkorb würde alle fünf Jahre überprüft, und die
Fortschreibung des Leistungsniveaus würde jährlich erfolgen.256
HLU gemäß dem BSHG und bedarfsorientierte Mindestsicherung sollen nebeneinander
bestehen bleiben. Die Sozialhilfe soll den Sonderbedarf, der die pauschalisierten
Mehrbedarfszuschläge übersteigt, abdecken. Alle Bedürftigen sollen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung versichert sein.257
Die Grundsicherung soll das System lohnbezogener Sozialversicherung ergänzen. Danach
bestünde weiterhin ein enger Zusammenhang zwischen Arbeit und Einkommen sowie Arbeit
und sozialer Sicherung. Die Höhe der Sozialversicherungsleistungen würde sich nach der
Beitragszahlung richten. Hier besteht ein deutlicher Unterschied zum Konzept des
Bürgergeldes, das unabhängig von Erwerbsarbeit und Lebenslage gezahlt werden soll. Die
Umsetzung der Grundsicherung soll schrittweise erfolgen. Als erstes soll sie bei älteren
Personen sowie bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingeführt werden. Anschließend wären
Arbeitslose und Alleinerziehende mit einzubeziehen. Die administrative Zuständigkeit läge bei
den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Die Finanzierung der bedarfsorientierten
2.3 Armut und Sozialpolitik
225
Mindestsicherung soll durch den Bundeshaushalt erfolgen, was zur finanziellen Entlastung
der Kommunen führen soll.258
2.3.4.2.4.4 Soziale Grundsicherung im Sinne der PDS
Nach Auffassung der PDS soll das soziale Sicherungssystem durch die Einführung einer
allgemeinen Versicherungspflicht, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie
durch steuerliche Reformen verbessert werden. Struktur und Solidarprinzip des sozialen
Sicherungssystems sollen erhalten bleiben. Familienphasen, in denen Elternteile aufgrund
von Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen nicht erwerbstätig sein können, sollen
durch einen zusätzlichen Fond abgesichert werden. Desweiteren soll eine Anrechnung der
Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge erfolgen, die sich am
gesellschaftlichen Durchschnittseinkommen orientiert. HLU und Arbeitslosenhilfe sollen
abgeschafft werden. Bei der GRV und dem Arbeitslosengeld würden Sockelbeträge
festgelegt, die ein sozio-kulturelles Existenzminimum gewährleisten sollen. Geringere
Versicherungsansprüche sollen durch das allgemeine Steueraufkommen bis zur Höhe der
Grundsicherung aufgestockt werden. Die Grundsicherung könnte aus der Arbeitslosen-, der
Rentenversicherung oder einem neu eingerichteten Fond heraus finanziell administrativ
umgesetzt werden.259
Die Versicherungspflicht würde auf jede Erwerbsarbeitsstunde ausgedehnt. Liegt das erzielte
Einkommen unterhalb der Grundsicherungshöhe, sollen die Versicherungsbeiträge vom
Arbeitgeber allein zu entrichten sein. Es bestünde für alle Personen eine Versicherungspflicht.
Die Beitragsbemessungsgrenzen würden erhöht und die Anspruchsberechtigung
ausgeweitet. Jede Person, die sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, würde Leistungen
nach dem AFG erhalten. Hat eine Person noch keine Anwartschaften erworben, entspräche
die Höhe des Arbeitslosengeldes der Grundsicherung. Die Laufzeit wäre unbefristet, womit
ein materieller Abstieg verhindert werden soll.260
Es bestünden nach diesem Konzept keine Unterhaltsverpflichtungen mehr zwischen
Ehepartnern sowie zwischen Eltern und Kindern, womit die Bedürftigkeitsprüfung hinfällig
wäre. Dies würde jedoch nicht für Unterhaltsverpflichtungen nach dem Bürgerlichen
Gesetzbuch gelten. Dafür würden z.B. Ehegattensplitting und verschiedene Freibeträge
entfallen. Für die administrative Ausführung sollen Sozialämter in soziale Sicherungsämter
umgewandelt werden.261
2.3 Armut und Sozialpolitik
226
Zu den Anspruchsberechtigten soll jeder in der Bundesrepublik Deutschland lebende Mensch,
dessen Einkommen unterhalb der Grundsicherung liegt, gehören. Das würde bedeuten, daß
Ausländer und Flüchtlinge, die jetzt nur unzureichend versorgt werden, einen Anspruch auf
Grundsicherung hätten. Es ergäben sich folgende Gruppen von Anspruchsberechtigten:
l Arbeitslose;
l Frauen und Männer, die Familien- und Pflegearbeit oder ehrenamtliche Tätigkeiten
leisten;
l Ältere Menschen;
l Behinderte;
l Kinder und Jugendliche in verschiedenen Ausbildungsphasen.
Für Kinder wäre das existenzsichernde Kindergeld nach dem Alter gestaffelt. Das
Einkommen der Eltern würde keine Rolle spielen. Jugendliche, Auszubildende, Studierende
und Asylbewerber erhielten eine Grundsicherung in voller Höhe.262
Die Höhe der Grundsicherung soll die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
ermöglichen. Das sozio-kulturelle Existenzminimum soll durch einen Warenkorb bestimmt
werden. Die Berechnung des Warenkorbs soll durch Wissenschaftler, Politiker,
Gewerkschaftler und Vertretern aus Betroffenenverbänden erfolgen. Die Fortschreibung soll
sich an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten orientieren. Die Hälfte des
durchschnittlichen Pro-Kopf-Nettoeinkommens in der Bundesrepublik soll die untere Grenze
bilden. Dies würde eine Anhebung gegenüber dem Niveau der Sozialhilfe bedeuten.263
Damit die Grundsicherung nicht als Subvention von Niedriglöhnen fungiert, sei die Einführung
eines Mindeststundenlohns erforderlich, der bei einer Vollerwerbstätigkeit mindestens zu
einem Nettolohn in Höhe der Grundsicherung führen müsse.264 Eine etwaige Differenz
zwischen Verdienst und Grundsicherungssumme soll ausgeglichen, 20 % des Einkommens
sollen dann zusätzlich gewährt werden. Die Grundsicherung soll zu einer besseren
Umverteilung der Arbeit in der Gesellschaft sowie zu einer Aufwertung der Familienarbeit
führen.265
Die Finanzierung der Grundsicherung soll durch die Ausdehnung der Versicherungspflicht auf
alle Erwerbstätigen, eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sowie die
Heranziehung des betriebswirtschaftlichen Ertrages als zusätzlicher
Beitragsbemessungsgrundlage neben der Lohnsumme realisiert werden. Weitere potentielle
Finanzierungsquellen seien in einer verbreiterten Bemessungsgrundlage der
2.3 Armut und Sozialpolitik
227
Einkommensteuer, in der Reduzierung von Steuersubventionen, einer wirksameren
Bekämpfung von Steuermißbrauch sowie der Einführung einer Umsatzsteuer auf
Finanzgeschäfte zu sehen.266
2.3.4.2.4.5 Soziale Grundsicherung im Sinne der CDU/CSU
Die CDU/CSU hält konzeptionell an dem bestehenden System der Sozialhilfe fest. In dem
Antwortentwurf der Bundesregierung auf die Große Anfrage „Armut in der Bundesrepublik
Deutschland“ (1995) vertrat diese die Ansicht, daß für eine grundlegende Änderung des
bestehenden Systems sozialer Sicherung kein Anlaß bestehe.267 Es wird davon
ausgegangen, daß die gegenwärtige Sozialversicherung den größten Teil der Bevölkerung
gegen soziale Risiken wie Verlust der Erwerbsfähigkeit, Alter, Tod des Ernährers, Verlust des
Arbeitsplatzes und Pflegebedürftigkeit absichere.268
Durch die Erweiterung des Systems der sozialen Sicherung um die Pflegeversicherung,
durch Rentenanhebungen, die Gewährung von Wohngeld sowie die Neuregelung des
Familienleistungsausgleichs soll es zu einer Entlastung der Sozialhilfe kommen.269
2.3.5 Zusammenfassung und Schlußfolgerungen
Das komplexe System der sozialen Sicherung in Deutschland ist das Ergebnis einer
jahrzehntelangen Entwicklung. Das anfangs niedrige Sicherungsniveau wurde schrittweise
angehoben, wobei die Bedingung für den Ausbau der sozialen Sicherung in der steigenden
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft lag. Festzustellen ist, daß insofern Art
und Umfang der sozialen Sicherung im wesentlichen von der ökonomischen
Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft abhingen. Mit zunehmender ökonomischer
Leistungsfähigkeit war es möglich, soziale Sicherung auszubauen und dafür einen
gesellschaftlichen Konsens herzustellen.
In der Bundesrepublik Deutschland lag in den frühen 50er Jahren der Kostenanteil der
sozialen Sicherung in Relation zum Bruttosozialprodukt deutlich unter 20 %. Nach dem
langanhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung betrugen im Jahr 1965 die Sozialausgaben
etwa ein Viertel des Bruttosozialproduktes. Mitte der neunziger Jahre belief sich der Anteil auf
etwa ein Drittel. Ein Vergleich der sozialen Sicherung in Ländern mit vergleichsweise geringer
Wirtschaftskraft (Portugal, Griechenland) zeigt, daß in diesen Ländern die Ausgaben für
2.3 Armut und Sozialpolitik
228
soziale Sicherung, in Relation zum Bruttosozialprodukt, etwa 16- bis 18 % ausmachen.
Dagegen beträgt der Anteil für soziale Sicherung in Ländern mit hoher Wirtschaftskraft, wie
z.B. Deutschland, Frankreich, Dänemark oder den Niederlanden, etwa 30 % des
Bruttosozialprodukts. Dies verdeutlicht, daß in gesellschaftspolitischen Systemen dieses
Typs mit zunehmender Wirtschaftskraft ein überproportionaler Anstieg der Ausgaben für
soziale Sicherung einhergeht.
Der Ausbau der sozialen Sicherung vollzog sich in der Weise, daß die Geltungsbereiche
ausgeweitet wurden. Anfangs bot das Sicherungssystem nur Schutz vor grundlegenden
sozialen Risiken, im weiteren Verlauf wurden weitere Problembereiche in die soziale
Sicherung aufgenommen. Zudem wurde der schutzbedürftige Personenkreis erweitert.
Neben Arbeitnehmern wurden auch Nichterwerbstätige, Rehabilitanden und „Unterversorgte“
miteinbezogen. Schließlich wurde mit zunehmender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit das
Leistungsniveau angehoben.
Im Kapitel Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland wurde deutlich, daß die
Reformen der GRV, insbesondere die Dynamisierung der Renten, zu einer Niveausteigerung
geführt haben. Hierdurch kam es zu einer verminderten Armutsbetroffenheit bei Rentnern,
was in den vorgestellten Armutsstudien nachgewiesen wird. Aufgrund des demographischen
Wandels insbesondere einer Zunahme der älteren Bevölkerung und sinkender
Geburtenzahlen, zeichnet sich jedoch ab, daß zukünftig Mindestsicherungsprobleme für
Rentenbezieher bestehen. Ein weiteres Problem liegt im wirtschafts- und arbeitsstrukturellen
Wandel, mit dem ein Anstieg der Teilzeitbeschäftigung, der befristeten Arbeit, der
Werkvertragsarbeit und der „Scheinselbständigkeit“ einhergeht. Dies kann zu
Absicherungslücken im Alter führen. Da die Ausgestaltung der GRV vorwiegend auf eine
lebenslange Einverdiener-Ehe fixiert ist, wird die Pluralisierung der Lebensentwürfe nur
unzureichend berücksichtigt. Dieser Umstand führt dazu, daß die Nichterwerbstätigkeit eines
Ehepartners begünstigt wird. Alleinerziehende und Zweiverdiener-Ehepaare werden dagegen
benachteiligt.
Die sozialstaatlichen Leistungssysteme stehen aufgrund des demographischen,
ökonomischen und sozialen Wandels vor der Herausforderung, den vielfältigen
Lebensformen Rechnung zu tragen. Allerdings finden sich hinter den vorgestellten
sozialpolitischen Reformvorschlägen fundamentale Gegensätze in den „Familienleitbildern“.
Durch die jetzigen sozialstaatlichen Regelungen wird die traditionelle Versorgerehe
unterstützt. Mit der Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht und beruflicher
Freistellung für Kindererziehung wird versucht, die traditionelle Familienform besser als
2.3 Armut und Sozialpolitik
229
bisher abzusichern. Dagegen zielen Reformüberlegungen wie z.B. das VES darauf ab,
Anreize für eine kontinuierliche Frauenerwerbstätigkeit zu setzen, was eine andere
Orientierung enthält.
Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit, durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung
von Frauen und aufgrund von Zuwanderungen ist es denkbar, daß zukünftig der
Rentenversicherungsbeitragssatz niedriger ausfällt. Ein späteres Renteneintrittsalter könnte
zu einer doppelten Entlastung führen. Das Beitragsaufkommen würde steigen und die
Rentenausgaben sich aufgrund kürzerer Rentenlaufzeiten verringern. Mit einem besseren
Kinderbetreuungsangebot ließe sich eine höhere Frauenerwerbsquote fördern, womit die
Rentenversicherung entlastet würde. Trotz sozialpolitischer Probleme und anderer
öffentlicher finanzieller Aufwendungen verkleinern sich die Finanzierungsprobleme der
sozialen Sicherung durch Zuwanderungen. Voraussetzung ist, daß der Anteil der Migranten,
die in kontinuierlicher Beschäftigung sind, hoch ist. Eine erfolgreiche Beschäftigungspolitik ist
die Voraussetzung der Alterssicherung.
Im Kapitel Familienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland wurden Kernbereiche der
Familienpolitik diskutiert. Aufgrund der demographischen Entwicklung sowie durch
Individualisierung und Pluralisierung kam es zu einer Pluralität familialer Lebensformen,
wodurch der Anteil traditioneller Familienhaushalte, insbesondere Mehrkinderfamilien,
zurückging. Es wurde aufgezeigt, daß bei der Versorgung von Kindern ein erheblicher
monetärer und „biographischer“ Aufwand sowie Nettoeinkommensverluste durch die
Unterbrechung der Erwerbstätigkeit bestehen. Dies wurde in der Untersuchung der
Wohlstandspositionen von Familien bestätigt. Es stellte sich heraus, daß Haushalte mit
zunehmender Personenzahl eine abnehmende Wohlstandsposition aufwiesen. Dies traf
insbesondere für Personengruppen zu, in denen ein Erwerbseinkommen die materielle
Grundlage bildet. Im Zeitraum 1972 - 92 hat sich in der gesamten sozialen Schichtung die
relative Position der Haushalte mit mehr als zwei Personen verschlechtert. Diese
Untersuchungen stimmen mit den Ergebnissen der Armutsstudien überein. Die
überdurchschnittliche Betroffenheit durch Armut bei Familien mit mehr als zwei Kindern und
bei Alleinerziehenden läßt auf einen unzureichenden Familienlastenausgleich schließen.
Ferner wurden Modelle zum Familienlastenausgleich vorgestellt. Mit dem
Familienlastenausgleich nach dem Jahressteuergesetz 1996 hat sich der Schwerpunkt des
dualen Systems in Richtung auf ein einheitliches Kindergeld verschoben, und Steuer- und
Transfersystem wurden integriert. Durch die Reform sind jedoch weiterhin Mehrkinderfamilien
mit niedrigem Einkommensniveau von Armut bedroht. Schließlich wurde aufgezeigt, daß
2.3 Armut und Sozialpolitik
230
Maßnahmen notwendig sind, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit
zu erreichen.
Eine familienpolitische Schlußfolgerung läßt sich herleiten aus der normativen Grundposition,
wie sie im Humanvermögenskonzept dargestellt wurde. Demnach soll ein Teil der Belastung
von den Familien mit Kindern getragen werden, zugleich hat aber der Staat die Pflicht, einen
Teil der Kinderlasten zu übernehmen. So wird ein Ausgleich zwischen Steuerzahlern mit und
ohne Kindern angebahnt. Bei unteren Einkommensschichten wäre es möglich, einen
größeren öffentlichen Anteil zu übernehmen als in höheren. Der öffentlich übernommene
Anteil könnte mit zunehmender Kinderzahl ansteigen, da eine Familie mit zunehmender
Größe tendenziell in eine tiefere Wohlstandsposition sinkt. Als Extrem ist es denkbar, daß
Familien mit einer sehr schlechten Wohlstandsposition eine volle Kompensation der
Belastungen durch Kinder in Höhe des sozio-kulturellen Existenzminimums erhalten, und in
oberen Einkommensbereichen keine Kompensation stattfindet. Solche Unter- und
Obergrenzen existieren in der Bundesrepublik bereits bei anderen Transferleistungen.
Eine zeitgerechte Familienpolitik muß berücksichtigen, daß Familien nicht mehr unbedingt
homogene, nach traditionellen Normvorstellungen gebildete Gruppen sind. Die begriffliche
Unterscheidung von Ehe und Elternschaft ist wichtig, da viele Ehen kinderlos bleiben,
während eine wachsende Zahl von Kindern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften
aufwächst. Um eine soziale Polarisierung der Gesellschaft zwischen kinderversorgenden
Eltern und Familien (Partnerschaften) ohne Kinder zu vermeiden, muß Familienpolitik
insbesondere Familien in einkommensschwachen Verhältnissen und Ein-Eltern-Familien
berücksichtigen. Nach wie vor liegt der Erziehungsaufwand bei Kindern vorwiegend auf der
Seite der Frauen.
Aufgrund der Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bestehen gegenwärtig aber nur
unzureichende Chancen und auch wenig Anreize für eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit von
Müttern und somit auch für den Aufbau eigenständiger sozialer Sicherungsansprüche. Mit der
modifizierten „Hausfrauenehe“ wird Ehefrauen ein bestimmter Wohlfahrtsstandard garantiert,
wenn der Ehemann erwerbstätig ist (war), und solange die Ehe andauert. Für einen Großteil
der Männer ist nach wie vor ein Erwerbsmodell attraktiv, in dem sie die Ernährerrolle
übernehmen können. Frauen versuchen jedoch zunehmend, Beruf und Familie parallel zu
realisieren, auch um so eine eigenständige soziale Existenzsicherung zu erreichen. Diese
Auffassung steht dem männlich geprägten „Normalarbeitsverhältnis“ gegenüber. Durch die
unterschiedlichen Lebensentwürfe von Frauen, Männern und Familien kommt es zu
2.3 Armut und Sozialpolitik
231
Interessens- und Verteilungskonflikten zwischen Personen mit unterschiedlichen
Lebensmustern.
Es ist nicht möglich, gegenläufige Orientierungsmuster gleichzeitig sozialpolitisch zu
flankieren, wie dies z.B. bei der rentenrechtlichen Anrechnung von Kindererziehungszeiten
und dem gleichzeitigem Festhalten an der abgeleiteten Hinterbliebenenversorgung versucht
wurde. Die Forderung nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur realistisch, wenn die
gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen durch eine bedarfsdeckende Infrastruktur an
Kinderbetreuungseinrichtungen und durch entsprechend flexible arbeitszeitliche Regelungen
ergänzt wird.
Der zeitliche Erziehungsaufwand bei Eltern erfordert eine Arbeitszeitverkürzung, was einen
Verlust an Einkommen und sozialem Schutz bedeutet. Für die Inanspruchnahme der
Arbeitszeitoptionen ist folglich eine sozialpolitische Flankierung notwendig. Die Sicherung von
Eigenständigkeit, Berufskontinuität und Lebensstandard erfordert eine Sozial- und
Familienpolitik, die den Einkommensausfall und späteren Rentenverlust durch erziehungs-
oder pflegebedingte Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbsarbeit kompensiert.
Im Kapitel Systeme zur sozialen Absicherung wurde die bisherige Ausgestaltung der
Sozialhilfe erörtert. Die Sozialhilfe bildet derzeit nach Auffassung der Bundesregierung eine
wirksame Absicherung gegen Armut. Einige Bundestagsparteien haben dagegen
Reformvorschläge vorgesehen, die auf eine soziale Grundsicherung abzielen und darüber
armutsverhindern wirken wollen. Die folgende Tabelle verdeutlicht nochmals die
unterschiedlichen Konzeptionen.
Tabelle 2.3.5: Vergleich der Parteienkonzepte für eine wirksame Absicherung gegen Armut.
Partei
Faktoren
Bündnis 90/ Die
Grünen
FDP PDS SPD
Bedarf vs.
Anreizkompatibilität
bedarfsorientiertes
Grundsicherungs-
modell
keine
Bedarfsorientierung
50 % des
durchschnittlichen
Pro-Kopf Netto-
Einkommen bildet
die untere Grenze
bedarfsorientierte
Mindestleistungen
Familien-,
Haushalts- vs.
Individualprinzip
Individualprinzip Individualprinzip Individualprinzip Individualprinzip
Pauschalisierte vs.
individualisierte
Leistungsaus-
Pauschal-
Grundbetrag
+ Wohnbedarf
Pauschal-
Grundbetrag
+ Wohnbedarf
Pauschal-
Grundbetrag
+ Wohnbedarf
Pauschal-
Grundbetrag
+ Wohnbedarf
2.3 Armut und Sozialpolitik
232
gestaltung + spezifizierter
Mehrbedarf
+ spezifizierter
Mehrbedarf
+ spezifizierter
Mehrbedarf
+ spezifizierter
Mehrbedarf
Unbedingte vs.
bedingte Gewährung
Bedingt Unbedingt Unbedingt
(In der BRD lebende
Personen)
Bedingt
(Empfänger von
anderen
Sozialversicherungs
-trägern)
Eigenständige vs.
integrierte
Organisation
kommunale
Grundsicherungs-
ämter
Finanzamt Umwandlung der
Sozialämter in
soziale
Sicherungsämter
Integration in die
Sozialversicherung
Eigene Zusammenstellung
Das Leistungsniveau im SPD- und FDP-Konzept würde in etwa dem des bestehenden
Systems entsprechen. Dagegen plädieren Bündnis 90/Die Grünen und PDS für die von der
EU vorgesehene Definition der Einkommensarmutsgrenze bei 50 % des national
durchschnittlich verfügbaren Nettoeinkommens, was eine Anhebung des bestehenden
Niveaus bedeuten würde.
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
233
Im wesentlichen stellen die Modelle der Bündnis 90/Die Grünen, PDS und SPD reformerische
Ergänzungen des bestehenden Systems dar. Die Umsetzung des FDP-Konzepts, das auf
eine umfassende Steuerreform abzielt, würde eine weitreichende Umgestaltung erfordern.
Die Einschätzung der verschiedenen Modelle unterliegt normativen Vorstellungen.
Ein wachsender Finanzierungsaufwand bei Sozialleistungen erfordert Umschichtungen
innerhalb der öffentlichen Sozialausgaben, insbesondere innerhalb der familien- und
kinderbezogenen Sozialausgaben. Es stellt sich somit die politische Aufgabe, Prioritäten zu
setzen. Steuer- und sozialrechtliche Regelungen könnten so gestaltet sein, daß nicht weiter
Hausfrauenehe und Erwerbsunterbrechungen unterstützt werden, sondern Anreize für
Frauenerwerbstätigkeit bestehen. Hier ist an die Abschaffung des Ehegattensplittings und an
die Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung zu denken. Durch einen Zugewinn an
Berufskontinuität sowie einen Lohn- und Beitragsausgleich bei Erwerbsunterbrechung
und/oder Teilzeitarbeit würden für die Zukunft höhere eigenständige Rentenanwartschaften
gerade für Frauen zustande kommen. Die soziale Absicherung von Müttern und Familien
während der Erwerbsphase würde die spätere Absicherung im Alter erleichtern. Die
Rahmenbedingungen in der aktiven Erwerbs- und Elternphase haben vermutlich einen
größeren Einfluß auf die Lebensplanung als die Anerkennung eigenständiger
Rentenansprüche. Sozialpolitische Reformen mit armutsvermeidender Intention müssen
folglich mehrere Bereiche umfassen.
2.4 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Aus den skizzischen arbeitsmarkttheoretischen Überlegungen läßt sich eine „Reformlogik“
herleiten – unter Ausklammerung alternativer gesellschaftlicher Entwicklungen. Anzumerken
ist, daß diese Arbeitsmarktlogik die Expansion der Warenwirtschaft als pinzipiell „unendlich“
unterstellt.
Der Zusammenhang von Strukturwandel und Dynamik der Arbeitslosigkeit gilt für den größten
Teil der hochindustrialisierten Länder Europas, die eine ähnliche Gestaltung der Sozialpolitik
haben sowie die gleichen strukturellen Veränderungen aufweisen. In der westlichen Welt
korreliert im Ländervergleich die Rate der Arbeitslosigkeit mit dem Umfang des Sozialstaats.
Der Zielkonflikt zwischen Sozialpolitik und Beschäftigungspolitik wird durch die zunehmende
Globalisierung weiter verschärft. Im Interesse der Beschäftigung wäre dann eine
Verschärfung der Ungleichheit notwendig. Dabei steht die Spreizung der vertikalen Lohnskala
im unteren Bereich im Mittelpunkt.
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
234
Aus beschäftigungspolitischen Gründen wäre es erforderlich, das Versorgungsniveau von
Arbeitslosen zu senken um die Suchintensität von Arbeitslosen, deren Arbeitskraft durch den
Strukturwandel abgewertet wurde, zu erhöhen. Dies würde einer Langzeitarbeitslosigkeit
entgegen wirken. Voraussetzung ist jedoch, daß genügend Arbeitsplätze vorhanden sind. Der
Wechsel vom Industriearbeiter zu den Tätigkeiten im Bereich der gehobenen
Dienstleistungen ist aufgrund unterschiedlicher Qualifikationsansprüche schwierig. Aus
diesem Grund bleibt der wachsende gehobene Dienstleistungssektor den Industriearbeitern
weitgehend verschlossen. Aufgrund der niedrigen Entlohnung und des Prestigeverlustes bei
der Ausübung unqualifizierter Tätigkeiten im einfachen Dienstleistungssektor sowie des relativ
hohen Arbeitslosengeldes, für ehemals „gutverdienende“ Industriearbeitern ist mit einer
abnehmenden Suchintensität zu rechnen.
Weiterhin wäre eine Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln für Personen, die über ein Jahr
arbeitslos sind, möglich. Dies könnte durch ein stufenweises Absenken der Arbeitslosenhilfe
auf die Höhe der Sozialhilfe weiter verstärkt werden. Zu überlegen wäre hierbei wie solche
Regelverschärfungen sozial abgefedert werden können. Hierbei könnte z.B. das Alter der
Arbeitslosen berücksichtigt werden, da mit zunehmenden Alter die Flexibilität und Mobilität
nachläßt. Bei jüngeren Langzeitarbeitslosen wäre es möglich, die Anwendung von
verschärften Zumutbarkeitsregeln davon abhängig zu machen, ob die Betroffenen bereit sind
an (Re-) Qualifikationsprogrammen teilzunehmen.
Insgesamt würden diese Regeländerungen zu einer erhöhten Suchintensität führen, wobei die
unteren Segmente des Arbeitsmarktes stärker beachtet werden würden. Hier ist vor allem an
den einfachen Dienstleistungssektor zu denken, der „Low productivity service jobs“ anbietet,
in Anlehnung an die Verhältnisse in den USA, zu denken. Bei der Gestaltung der
Lohnstrukturflexibilität ist zu beachten, daß unausgebildete und minderqualifizierte
Arbeitskräfte einen realen Einkommensverlust hinnehmen müssen, was die interpersonelle
Lohndifferenzierung vergrößert. Dieser Anpassung stehen bisherige tarifvertragliche
Regelungen entgegen.
Die strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland beruht zu einem großen Teil auf zu hohen
Tariflöhnen. Diese Verteilung spiegelt nicht die Knappheitsrelationen des Arbeitsbedarfs
wider. Für mehr Beschäftigung wäre die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhöhen. Realisiert
werden könnte dies durch Öffnungsklauseln in Tarifverträgen, die eine situationsspezifische
Anwendung erlauben, sowie regional- und branchenspezifisch dezentralisierte
Tarifvereinbarungen. Führen Lohnsenkungen unter das Existenzminimum, wären diese durch
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
235
den Staat zu kompensieren. Durch die Abkoppelung des Arbeitslosengeldes vom früheren
Arbeitseinkommen würde die Bereitschaft steigen weniger attraktive Stellen anzunehmen.1
Eine beschäftigungswirksame Maßnahme würde in der Arbeitszeitflexibilisierung liegen, die
insbesondere kapitalintensiven Unternehmen zugute käme, da eine effizientere Produktion
ermöglicht würde. Die Vereinbarung von Jahresarbeitszeiten statt von Wochenarbeitszeit
könnte eine bessere Anpassung an die betrieblichen Erfordernisse erbringen.
Beschäftigungswirksame Effekte wären auch durch die Ausdehnung von
Teilzeitarbeitsplätzen zu erwarten. Eine Flexibilisierung der Tarifverträge durch tarifvertraglich
fixierte Optionsspielräume, die betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten zulassen, könnte
ebenso zu einer erhöhten Beschäftigung führen.2
Zudem wäre es erforderlich, die Flexibilität der intersektoralen sowie der interindustriellen
Lohnstruktur zu erhöhen. So wäre die Beschäftigungswirkung von Strukturkrisen besser
abzufedern. Qualifizierte Arbeitnehmer hätten einen monetären Anreiz, in
Wachstumsbranchen zu wechseln, wodurch mehr industrielle Arbeitsplätze erhalten blieben.
Auch eine interregionale Lohnflexibilität wäre erforderlich. In Regionen mit einer hohen
Arbeitslosigkeit müßte sich im Sinne des Standortwettbewerbs ein unterdurchschnittliches
Lohnniveau bilden, um so Investoren zu gewinnen. Um besonders qualifizierte Arbeitnehmer
von der Abwanderung abzuhalten, wären Lohnsenkungen für diese Arbeitskräfte
auszusetzen. Die allgemeine interregionale Lohndifferenzierung würde von den
qualifikationsbedingten Knappheitsverhältnissen innerhalb der Regionen überlagert.3
Angesichts des weltwirtschaftlich bedingten Strukturwandels wäre eine intersektorale
Flexibilität der Löhne erforderlich. In Sektoren mit starker Importkonkurrenz wäre aufgrund der
Terms of Trade eine Lohnentwicklung unterhalb des Anstiegs der Durchschnittsproduktivität
erforderlich, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Dagegen wären in
Sektoren, die aufgrund ansteigenden Exports mehr Arbeitskräfte benötigen, höhere Löhne
anzubieten. Durch diese Flexibilität könnte es zu einem intersektoralen Anpassungsprozeß
der Beschäftigten kommen.
Es wäre mit arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Regelungen möglich, besonders hohe
Verbleibswahrscheinlichkeiten in der Arbeitslosigkeit, z.B. von unverheirateten Frauen mit
kleineren Kindern sowie älteren männlichen Arbeitslosen und Personen mit gesundheitlichen
Einschränkungen auszugleichen. Für ältere Arbeitnehmer ist in den achtziger Jahren die
Möglichkeit geschaffen worden, durch „Übergangsarbeitslosigkeit“ die Altersgrenze bis zur
Frühverrentung zu überbrücken. Weiterhin wäre es denkbar, den Kündigungsschutz von
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
236
Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, wie auch von älteren Arbeitnehmer
aufzulockern, da dann die Hemmschwelle für eine Einstellung geringer wäre. Durch restriktiv
gestalteten Kündigungsschutz und hohe Sozialplankosten können Funktionsstörungen des
Arbeitsmarktes verstärkt werden. Die hohen Kündigungskosten in Form von Abfindungen
oder Sozialplänen stellen Belastungen für die Unternehmen dar.4
Eine weitere Funktionsstörung des Arbeitsmarktes kann im Steuer- und Abgabensystem
begründet sein. Der Arbeitseinsatz wird mit immer höheren Abgaben verteuert, auch zur
Finanzierung der sozialen Sicherung. Dies führt andererseits aber zu
Beschäftigungsproblemen. Soll die soziale Sicherung bestehen bleiben, müßte der Faktor
Arbeit durch eine anderweitige Finanzierung sozialer Sicherung entlastet werden. Durch eine
Senkung der Lohnzusatzkosten könnte der Anreiz zum betrieblichen Abwandern reduziert
werden, und für ausländische Unternehmen ein höherer Anreiz für Direktinvestitionen
entstehen.
Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, daß bei der Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit Maßnahmen vorzuziehen sind, die den Kontakt zur Arbeitswelt
fördern. Aus diesem Grund wären Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Vergleich zur
Umschulung und Fortbildung stärker zu gewichten. Die dabei erforderliche
Lohnsubventionierung könnte das Abstandsgebot zu regulären Beschäftigungsverhältnissen
beachten. Sie wäre auf eine eng abgegrenzte Zielgruppe bei den Langzeitarbeitslosen
anzuwenden und zeitlich zu begrenzen.
Bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wären sowohl die Wachstumskräfte zu stärken als
auch für Problemgruppen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Zu bedenken ist,
daß es kaum eine Maßnahme gibt, bei der gleichzeitig alle Gesellschaftsmitglieder
bessergestellt werden.5
Die Sozialpolitik wäre neben ihrer traditionellen Sicherungsfunktion darauf auszurichten,
Erwerbspersonen zu mobilisieren, zu qualifizieren und in das Beschäftigungssystem zu
integrieren. Andernfalls besteht die Gefahr, daß der Sozialstaat in einen Teufelskreis gelangt,
bei dem die Anzahl der Beschäftigten sinkt, und die Versorgungslasten steigen. Setzt sich
dieser Trend durch, wäre Sozialstaatlichkeit nicht mehr zu finanzieren.6
2.4.1 Beschäftigungspolitische Konzepte und Strategien
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
237
2.4.1.1 Zweiter Arbeitsmarkt
Eine Möglichkeit, das Problem der Arbeitslosigkeit zu verringern, ist der „zweite Arbeitsmarkt“.
Dieser stellt neben dem Markt und dem Staat einen dritten Sektor dar. Kennzeichnend für
diesen Sektor sind Non-Profit-Organisationen wie Beschäftigungsgesellschaften,
Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Projekte und Betriebe.7 Im Jahr 1993 wurde die
Arbeitslosigkeit durch arbeitsmarktliche Maßnahmen und subventionierte
Beschäftigungsverhältnisse um über eine Million reduziert. Ziele des zweiten Arbeitsmarkt
sind:
I. aus dem (ersten) Arbeitsmarkt Ausgegrenzte sollen in Arbeitsverhältnisse integriert
werden: Marktintegration
II. diese Personen sollen wieder in soziale Zusammenhänge integriert und stabilisiert
werden: Sozialintegration
III. Marktintegration und Sozialintegration sollen zu einer (Teil-) Kompensation
gesamtfiskalischer Kosten der Arbeitslosigkeit führen:
fiskalischer Ertrag
Der zweite Arbeitsmarkt ist durch verschiedene Probleme gekennzeichnet. Aufgrund der
Randgruppenorientierung besteht eine geringe, oft negative Profitabilität. Es bestehen im Non-
Profit-Overhead-Bereich Tätigkeiten wie betriebliche Sozialarbeit, Sozialbetreuung,
Schuldnerberatung, Kinderversorgung etc., die fixe und betrieblich nicht amortisierbare
Kosten verursachen. Es geht hier darum den Faktor Arbeit zu vermehren, was technischen
Rationalisierungen und betriebswirtschaftlichen Verhalten häufig widerspricht. Auch bei
individuellen Anpassungsschwierigkeiten (wie Unzuverlässigkeiten etc.) ist der
sozialintegrative Aspekt zu beachten, der sich aber nicht „rechnet“.8
Aufgrund dieser Restriktionen ist hinsichtlich Markt- und Sozialintegration ein Konflikt
zwischen Wirtschaftlichkeit und Effektivität der Arbeit gegeben. Diese Annahme führt zu dem
Schluß, daß die soziale Realität im Zweiten Arbeitsmarkt nicht der betrieblichen Realität im
Unternehmenssektor entsprechen kann. Im Vergleich zur alimentierenden Sozialpolitik
steigen die Aufwendungen für Beschäftigungen bei abnehmenden Erträgen. Diese
sogenannte Dilettantismus-Hypothese wurde in fiskalischen und sozialen Kosten-Nutzen-
Analysen empirisch überprüft. Die fiskalische Analyse fokussiert den Zusammenhang
zwischen kommunalem Aufwand für örtliche Beschäftigungsförderungen und folgenden
positiven Effekten9:
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
238
Tabelle 2.4.1.1.a: Fiskal-Bilanz.
Fiskal-Bilanz
Soll Haben
Gesamt Aufwendungen zur
Beschäftigungsförderung
Multiplikationseffekte (durch Einwerbung
nicht-kommunaler Mittel)
Einnahmeeffekte (Lohn-/Einkommens-
steueranteile)
Einsparungseffekte (Sozial-/Jugendhilfe)
Wertschöpfungseffekte (Körperschaftliche
Fiskal-Zuwächse)
indirekte Effekte
Konsumeffekte
Stabilisierungseffekte
fiskalischer Kosten-Nutzen-Saldo
Fiskalische Salden der Projektjahre
Quelle: Trube, A. (1997), a.a.O., S. 171
Der wichtigste Punkt innerhalb der Fiskal-Bilanzen ist die Integration in den regulären
Arbeitsmarkt, d.h. die „Marktintegration“ der Maßnahmen. In der Untersuchung ergab sich,
daß über ein Drittel aller Teilnehmer aus dem Zweiten Arbeitsmarkt eine dauerhafte
Beschäftigung im Ersten Arbeitsmarkt erhielt. Weiterhin waren 86 % der kommunal
geförderten Personen nach Beendigung der Maßnahmen nicht mehr auf Sozialhilfe
angewiesen.
Die Sozial-Bilanz erfaßt insbesondere psycho-soziale Kosten von Arbeitslosigkeit. Hier
ergaben sich folgende signifikante Entlastungen durch Beschäftigungsmaßnahmen10:
Tabelle 2.4.1.1.b: Sozial-Bilanz.
Sozial-Bilanz (Individual-Untersuchungen)
Soll
- Psychische / motivationale Belastungen
- Soziale / familiale Belastungen
- Gesundheitliche / psychosomatische
Belastungen
- Materielle Beeinträchtigungen der
persönlichen Situation
Haben
- Psychische / motivationale Entlastungen
- Soziale / familiale Entlastungen
- Gesundheitliche / psychosomatische
Entlastungen
- Materielle Entlastungen / psycho-
ökonomische Entspannungen
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
239
- Gesellschaftspolitische Desintegration - Gesellschaftspolitische Integration
Salden der individuellen Be- und Entlastungen
Quelle: Trube, A. (1997), a.a.O., S. 176
In der Studie stellte sich heraus, daß Arbeitslose, die in den Zweiten Arbeitsmarkt integriert
wurden deutlich geringere Belastungen aufwiesen. Dies läßt auf positive Wirkungen des
zweiten Arbeitsmarkts hinsichtlich der „Sozialintegration“ schließen.
Die Ergebnisse der Studie lauten zusammenfassend, daß die örtliche Ebene fiskalisch
entlastet wurde. Der Zweite Arbeitsmarkt stellt eine sinnvolle Verbindung zwischen Struktur-
und Sozialpolitik dar mit der gesellschaftliche Aufgaben durch die Beschäftigung Arbeitsloser
bearbeitet werden konnten, womit auch die persönliche Stabilität der Betroffenen verbessert
wurde.11 Die Ergebnisse der Fiskal-Bilanz wie auch der Sozial Bilanz örtlicher
Beschäftigungsförderungen führen unter Effizienz-Gesichtspunkten zu dem Schluß, daß es
sinnvoll ist, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit
(Produktivität und Wertschöpfung) wie auch des Sozialertrags (Motivation und Stabilisierung)
wird eine größere Kontinuität der Projekt- und Individualförderungen postuliert.12
2.4.1.2 Beschäftigungsstrategie der OECD
Die OECD Strategie zielt darauf ab die Anpassungs- und Änderungsfähigkeit im Arbeitsmarkt
zu unterstützen und die innovative und kreative Kapazität einer Volkswirtschaft zu
verbessern. Der Schwerpunkt liegt bei Maßnahmen die zu einer erhöhten Erwerbstätigkeit
führen können. Hierdurch soll die Anzahl der Personen die auf
Einkommensunterstützungsmaßnahmen angewiesen sind reduziert werden. Die
Empfehlungen umfassen ein breites Spektrum makroökonomischer und struktureller
Maßnahmen, mit denen die wechselseitige Verstärkung von Innovations- und
Anpassungskapazität sowie die Verbesserung der Voraussetzungen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen erreicht werden sollen. Die Empfehlungen haben für die Mehrzahl der Länder
Gültigkeit.13
Die makroökonomische Politik soll darauf ausgerichtet werden bei einer Konjunkturschwäche
den Aufschwung durch eine raschere Expansion der Binnenachfrage zu unterstützen. Im
Anschluß soll die Staatsnachfrage reduziert werden, um eine Inflation zu verhindern.
Mittelfristig sollen die öffentlichen Finanzen konsolidiert werden um die Haushaltsdefizite und
das öffentliche Schuldenniveau zu reduzieren. Hierdurch soll es zur Senkung der Zinssätze
kommen was Investitionen im privaten Sektor vereinfachen würde. Zusätzlich ließe sich die
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
240
Arbeitsmarktlage durch eine Neuorientierung sowie qualitative Verbesserungen in den
Haushalten wie z.B. die Subventionierung neuer Unternehmen, Reduzierung passiver
Maßnahmen der Einkommensstützung und die Ausdehnung aktiver arbeitsmarktpolitischer
Maßnahmen zu verbessern.14
Durch technologische Innovationen sollen ein mittel- und langfristiges Wachstum von
Produktivität und Beschäftigung sowie die Erhöhung des Lebensstandards realisiert werden.
Aus diesem Grund sollten die staatlichen Maßnahmen darauf abzielen den Zugang der
Unternehmen zu wissenschaftlichen und technologischen Kenntnissen zu verbessern. Die
internationale Zusammenarbeit soll verbessert werden, da somit Größenvorteile genutzt
werden könnten. Die Unsicherheitsfaktoren bei der Erfindung und Verbreitung neuer
Technologien sollen durch multilaterale Übereinkommen und Transparenz bei der staatlichen
Subventionierung strategischer Technologien reduziert werden.15
Eine stärkere Flexibilisierung der kurzfristigen wie auch der Lebensarbeitszeit würde nach
diesem Konzept zu einem Anstieg des Beschäftigungsniveau führen. Dies könnte durch die
Beseitigung arbeitsrechtlicher Hindernisse und die Ausweitung von Teilzeitbeschäftigung im
öffentlichen Sektor erreicht werden. Zudem könnte eine flexiblere Gestaltung der
Ruhestandsregelungen durch Reduzierung nicht kostenneutraler finanzieller Anreize für den
vorgezogenen Austritt aus dem Erwerbsleben realisiert werden. Diese Maßnahmen sollen so
ausgerichtet werden, daß für ältere Arbeitnehmer eher Anreize zur Teilnahme am
Erwerbsleben bestehen als zum Eintritt in den Ruhestand.16
Durch die Senkung der Kosten und des bürokratischen Aufwands bei
Unternehmensneugründungen, bessere Informationsbereitstellung und Beratung der
mittelständischen Unternehmen durch Gebietskörperschaften sowie leichtere Bedingungen
für die Kapitalbeschaffung sollen die Bedingungen für die Entfaltung unternehmerischer
Initiativen verbessert werden. Durch eine größere Flexibilität von Löhnen und Arbeitskosten
sei es möglich, Arbeitslosigkeit zu vermindern. Folglich sollen im öffentlichen und privaten
Sektor Entscheidungen im Bereich der Besteuerung, der Sozialpolitik, der Wettbewerbspolitik
und der Tarifverhandlungen getroffen werden, die zu einer größeren Lohnflexibilität und einer
Reduzierung der Lohnnebenkosten führen.17
Beschäftigungsschutzbestimmungen führen zu langfristigen gegenseitigen Verpflichtungen.
Dies führe dazu das Unternehmen Bewerber besonders gründlich prüfen was zu Lasten von
Stellensuchenden gehe, die ohnehin am Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Aus diesem Grund
sei ein Beschäftigungsschutz notwendig, durch den diskriminierende Entlassungen
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
241
sanktioniert werden können, der jedoch Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen
ermögliche.18
Die aktive Arbeitsmarktpolitik soll verstärkt werden. Dabei sollen die Programme auf
spezifische Zielgruppen ausgerichtet werden. Die öffentlichen Arbeitsverwaltung soll für eine
enge Verbindung zwischen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und der Zahlung von
Arbeitslosengeld sorgen. Arbeitsuchende sollen in regelmäßigem Kontakt zu den öffentlichen
Arbeitsverwaltungen stehen. Neben der öffentlichen Arbeitsverwaltung sollen private
Stellenvermittlungsbüros sowie Leiharbeitsunternehmen tätig sein. Für Arbeitslose sollen
nach gründlicher Prüfung der Arbeitsmarkterfordernisse adäquate Ausbildungsprogramme
bereitgestellt werden. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sollen auf solche Erwerbspersonen
ausgerichtet werden, die in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit betroffen sind, wie z.B.
Langzeitarbeitslose.19
Für hochqualifizierte und gut bezahlte Arbeitsplätze sei eine Verbesserung der Qualifikationen
der Arbeitskräfte notwendig, insbesondere eine qualitative Verbesserung der
Grundausbildung. Für Kinder aus benachteiligten Milieus soll das Angebot an
Vorschulprogrammen vergrößert werden. Der Übergang von der Schule ins Berufsleben soll
verbessert werden. Dies lasse sich durch eine bessere Kooperation zwischen Wirtschaft und
Bildungswesen realisieren. Zudem sei eine Erhöhung der Anreize für Unternehmen und
Arbeitnehmer erforderlich in die Fortbildung zu investieren.20
Laut OECD ist auch eine Reform des Systems der Arbeitslosenunterstützung erforderlich.
Statt passiver Einkommensunterstützungszahlungen soll die Teilnahme an aktiven
Arbeitsmarktprogrammen bevorzugt werden. Der Übergang zur Aufnahme eines
Arbeitsverhältnisses soll finanziell attraktiver gestaltet werden. Dies lasse sich realisieren
indem für Niedriglohnbezieher Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge gesenkt
und Leistungen bei Annahme einer Teilzeitbeschäftigung nur begrenzt gekürzt würden.21
2.4.1.3 Weißbuch der Europäischen Kommission
Aufgrund der ansteigenden Arbeitslosigkeit in Europa hat der Europäische Rat die
Europäische Kommission aufgefordert, ein Weißbuch über die mittelfristige Strategie für
Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zu erarbeiten. Dabei wird der komplexe
Zusammenhang einer wachstumsorientierten makroökonomischen Politik, einer effektiven
Industriepolitik (z.B. FuE, transeuropäische Infrastrukturen, neue Technologien) sowie
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
242
struktureller Maßnahmen im Bereich der Beschäftigungspolitik (Bildung und Ausbildung,
Abgabenbelastung der Arbeit) berücksichtigt.22
Die beschäftigungspolitischen Erkenntnisse und Handlungsanweisungen des EU-Weißbuch
zielen auf eine Verbesserung der Angebotsbedingungen ab. Die Argumente des Weißbuch
für eine Steigerung der Beschäftigung werden in den Kapiteln Anpassung der
Bildungssysteme, Umsetzung von Wachstum in Beschäftigung sowie Abgabenbelastung der
Arbeit beschrieben. Diese werden in im folgenden kurz vorgestellt23:
I. Berufliche Bildungssysteme sowie die systematische Gestaltung der lebenslangen
Weiterbildung und Fortbildung sollen umgestaltet werden. Dies sei durch eine
Umstrukturierung der Ausgaben für das Bildungswesen zu realisieren. Dabei sollen
der Privatsektor, und insbesondere die Unternehmen, stärker in
Berufsausbildungssysteme integriert sowie die Zusammenarbeit zwischen den
Universitäten und der Wirtschaft verbessert werden.
II. Steigerung der Beschäftigungsintensität des Wachstums. Hierfür sei eine
Arbeitsmarktpolitik notwendig, die ein vereinfachtes Regulierungs- und Anreizsystem
ermöglicht, welches zur Arbeitsplatzschaffung beiträgt, ohne dabei die Lasten des
Wandels benachteiligten Arbeitnehmergruppen aufzubürden.
III. Auf dem Arbeitsmarkt sollen vier miteinander verbundene Ziele angestrebt werden:
- Arbeitsplätze und Einkommen sollen durch eine Veränderung der Struktur und Dauer
der Arbeitszeit auf einen größeren Personenkreis verteilt werden;
- für Jugendliche und Langzeitarbeitslose soll der Zugang zum Arbeitsmarkt
verbessert werden;
- das Humankapital soll durch ständige Fort- und Weiterbildung verbessert werden;
- im Umwelt- und Dienstleistungsbereich sollen neue Arbeitsplätze und Tätigkeiten
geschaffen werden.
IV. Einzelne spezifische Forderungen sind:
- die Stundenlohnerhöhung soll unter dem Produktivitätswachstum gehalten werden;
- eine Arbeitszeitverkürzung auf freiwilliger Basis soll gefördert werden;
- die Senkung der Lohnnebenkosten soll durch eine Reduktion der Abgaben der
Arbeitgeber erreicht werden;
- bei kleinen und mittleren Unternehmen sollen finanzielle, steuerliche,
administrative und rechtliche Beschränkungen abgebaut werden, die sie
unverhältnismäßig belasten;
- durch öffentlich/private Partnerschaften sollen neue Beschäftigungsmöglichkeiten
geschaffen werden;
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
243
- Es soll ein Ausbildungsanspruch für Jugendliche unter 18 Jahren verbürgt werden.
Es wurde ein Implementationsverfahren beschlossen, durch das die
beschäftigungspolitischen Mehrjahresprogramme in die nationalen Beschäftigungspolitiken
integriert werden sollen.24
Kritisch hinzuweisen ist auf die fehlende Schärfe im Detail. Der Arbeitsmarkt erfordert zum
Teil eine differenziertere Betrachtung. So ist beispielsweise zu beachten das institutionelle
Regelungen wie z.B. der allgemeine Kündigungsschutz auch positive Effekte haben.
Insgesamt ist festzustellen das das Weißbuch der hohen Komplexität des Thema nur
unzureichend Rechnung trägt. Positiv ist, daß durch das Weißbuch die Perspektive zu einem
europaweiten Konsens über Beschäftigungspolitik bekräftigt wurde.25
2.4.2 Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit
Neben dem monetären Ausgleich soll Familienpolitik die Vereinbarkeit von Beruf bzw.
Ausbildung und Familientätigkeit ermöglichen. Dies erfordert Veränderungen der
Arbeitsbedingungen und der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Auch ist ein entsprechendes
Angebot an Betreuungsplätzen in Kinderkrippen, -gärten, -horten sowie Ganztagsschulen
notwendig.26
Die sozialstaatliche Flankierung und positive Bewertung von Kindererziehung ist für eine
Verbesserung der sozialen Situation von Frauen erforderlich. Im Zuge des Wandels der
Lebensentwürfe kommt es zu einer erhöhten Erwerbsbeteiligung von Frauen und somit auch
zu einer besseren Versorgung von Frauen.27 Immer mehr Frauen kehren nach einer Geburt
wieder zurück ins Berufsleben. Diese Entwicklung geht mit einem steigenden weiblichen
Ausbildungsniveau, sinkenden Geburtenzahlen sowie kürzeren Familienphasen einher.28
Diese Trends bedeuten jedoch keine vollständige Angleichung von weiblichen und
männlichen Erwerbsbiographien. Mit zunehmender Kinderzahl steigt bei einer Frau die
Wahrscheinlichkeit, daß sie sich ausschließlich der Familienarbeit widmet.29
Für Frauen hat Teilzeitbeschäftigung eine ambivalente Wirkung. Diese Beschäftigungsform
ermöglicht es, Familienaufgaben und Berufstätigkeit in Einklang zu bringen. Familienbedingte
Erwerbsunterbrechungen können verkürzt werden, und die Entwertung des jeweiligen
Humankapitals wird gemindert. Negativ ist aber, daß mit dem Übergang von einer Voll- auf
eine Teilzeitstelle oftmals Dequalifizierungsrisiken und in jedem Fall Einkommenseinbußen
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
244
verbunden sind. Das Teilzeitarbeitsangebot ist nicht nur quantitativ unzureichend, sondern
wird auch den verbesserten beruflichen Qualifikationen der Frauen nicht gerecht.30
Es besteht für Frauen eine Vielzahl von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt. Die
berufliche Segregation erfolgt bereits auf dem Ausbildungsstellenmarkt und in betrieblichen
Einsatzstrategien. Die potentiell eingeschränkte berufliche Verfügbarkeit von Frauen aufgrund
der Betreuung von Kindern stellt ein nachteiliges Einstellungskriterium dar. Nach dem
bestehenden Erwerbs- und Karrieremuster werden im Durchschnitt von erwerbstätigen
Männern die besseren Arbeitsplätze eingenommen und verteidigt. Von diesen
Ausgrenzungsmechanismen sind auch kinderlose Frauen betroffen.31
Die betriebliche Beschäftigungspolitik ist immer noch auf die klassische Familienform
ausgerichtet, derzufolge der Mann der Erwerbstätige ist. Die demographische Entwicklung
beeinflußt die traditionellen Rekrutierungsmuster der betrieblichen Beschäftigungspolitik.32
Aufgrund der niedrigen Geburtenrate kommt es insgesamt zu einer Verschiebung im
Altersaufbau der Bevölkerung, die das Erwerbspersonenpotential insbesondere betrifft. Im
Jahr 2010 wird der Anteil der unter 30-jährigen etwa ein Viertel betragen, während der Anteil
der über 50-jährigen knapp darüber liegen wird. Diese Entwicklung kann dazu führen, daß für
die Sicherung des Personalbestandes und der erforderlichen Qualifikationen es den
Unternehmen wichtiger wird, qualifizierte Frauen zu rekrutieren. Hierfür wären
personalwirtschaftliche Angebote erforderlich, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
fördern.33
Um Kindererziehung und Erwerbstätigkeit gleichzeitig zu ermöglichen, wäre es erforderlich,
die tarifvertragliche Normalarbeitszeit individuellen biographischen Umständen anzupassen.
Für Unternehmen besteht aufgrund von Kosten- und Rentabilitätsüberlegungen überwiegend
ein geringes Interesse an der Einrichtung von Teilzeitarbeitsplätzen. Gilt das politische Ziel,
die Arbeitsinteressen aller Erwerbspersonen zu berücksichtigen, wären dementsprechend
Arbeitszeitregelungen auf gesetzlicher Basis notwendig. Tarif- und arbeitsrechtlich
abgesicherte Regelungen müßten auf eine flexible Gestaltung der Dauer, Lage und Verteilung
der Arbeitszeit ausgerichtet sein. Die bestehenden Verordnungen bieten keinen Schutz vor
Zeitsystemen wie Nacht- und Wochenendarbeit, noch ermöglichen sie eine individuelle
Zeitgestaltung. Dadurch sind gerade Frauen benachteiligt. Der gesetzliche Erziehungsurlaub
ist als unzureichend anzusehen, da kein Anspruch auf eine Teilzeitarbeit besteht, die eine
Verbindung von Berufstätigkeit und Kindererziehung erleichtern könnte.34
2.5 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
245
Bis Mitte der 80er Jahre haben die Gewerkschaften Teilzeitarbeit von Frauen und
Arbeitszeitflexibilisierung als einen Angriff auf das Normalarbeitsverhältnis gewertet und
grundsätzlich abgelehnt. Gegenwärtig beinhalten die meisten Tarifverträge und
Betriebsvereinbarungen Möglichkeiten eines zeitlichen Nacheinanders von Kindererziehung
und Erwerbstätigkeit. Es existieren jedoch nur ansatzweise tarifliche Regelungen, die eine
zeitliche Parallelität von Beruf und Familie durch Ansprüche auf eine Voll- oder Teilfreistellung
mit Rückkehrrecht ermöglichen.35
Zur Harmonisierung von Arbeits- und Familienzeit tragen die zunehmend praktizierten
Gleitzeitregelungen bei. Aus Sicht der Unternehmen und Verwaltungen kann hierdurch die
Arbeitsintensität verbessert werden. Für Arbeitnehmer kann sich die individuelle
Zeitdisponibilität verbessern, was zu einer erhöhten Zufriedenheit und Motivation führen kann.
Im Verlauf dieser Entwicklung ist auch eine persönliche Verabredung von Jahresarbeitszeiten
möglich. Im Extrem kann diese Entwicklung zum Modell der Lebensarbeitszeit führen. Hier
wird ein breiter Flexibilitätsspielraum in verschiedenen Lebensphasen sichtbar, mit
Gestaltungschancen für die Beschäftigten. Innerhalb begrenzter Zeiträume mit schwankender
Arbeitszeit ließe sich ein Durchschnittslohn festlegen. So wäre auch ein Ausgleich zwischen
Erwerbsarbeit und Familienzeit leichter zustandezubringen. 36 Allerdings kann sich mit der
Flexibilisierung von Arbeitszeiten auch ein betriebliches Interesse verbinden, solche neuen
Regelungen nicht an die Zeitbedürfnisse der Beschäftigten, sondern allein an
arbeitsorganisatorische, unternehmensrentable Zwecke zu binden.
Das zeitliche Nebeneinander von Beruf und Familie erfordert bedarfsdeckende
Betreuungsmöglichkeiten für Kinder aller Altersstufen.37 In einer empirischen Studie stellte
sich heraus, daß die institutionelle Kinderbetreuung in der Bundesrepublik einen hohen
Qualitätsstandard aufweist, jedoch zeitlich inflexibel ist. Eine entsprechende Verbesserung
könnte es derzeit nicht erwerbstätigen Frauen erleichtern eine Teilzeitbeschäftigung
aufzunehmen.38
3 Zusammenfassung und Ausblick
246
3 Zusammenfassung und Ausblick
Im ersten Teil dieser Arbeit wurden verschiedene Definitionen von Armut dargestellt. In deren
Kern geht es um die Bedürfnisbefriedigung eines Menschen oder auch um die zur
Bedürfnisbefriedigung verfügbaren Mittel. Die unterschiedlichen Konzepte unterscheiden sich
in ihrem Verständnis von Bedürfnisse. In der Ökonomie wird davon ausgegangen, daß
Bedürfnisse einen Zustand mit subjektiven oder objektiven Mängel widerspiegeln, was die
Frage aufwirft, woran jeweils der Mangel gemessen wird.
Bezugspunkte der verschiedenen Armutsinterpretationen sind die physische Subsistenz, der
Lebensstandard, der Lebensstil, die soziale Integration sowie die Lebensqualität. Die
Berücksichtigung untergeordneter Bedürfnisse zielt dabei auf einzelne Spezifikationen ab. In
den verschiedenen Definitionen wird Armut als eine Situation beschrieben, in der einer oder
mehrere der oben aufgeführten Bezugspunkte nur unzureichend zur Geltung kommen. Dies
setzt den Vergleich zwischen einer als notwendig angesehenen Bedürfnisbefriedigung
hinsichtlich der einzelnen Punkte und der realen Ausprägung derselben voraus. Tritt bei
einem solchen Vergleich eine Diskrepanz auf, so kann diese als Armut bezeichnet werden,
die ein soziales Problem darstellt.
Die unterschiedlichen Armutskonzeptionen sind auf einen unterschiedlichen Stellenwert der
Bezugspunkte ausgelegt. Armut kann als ökonomische, soziale, psychologische, politische
oder als kulturelle Erscheinung auftreten. Die Sichtweise von Armut wird durch die jeweils
herrschenden Wertvorstellungen einer Gesellschaft bestimmt. Der Bedeutungsgehalt, der der
Armut zugemessen wird, ist abhängig von der ökonomischen, politischen und moralischen
Verfaßtheit einer Gesellschaft. So hatte Armut in feudalistischen Gesellschaften eine andere
Bedeutung als in demokratischen. Folglich wechselt die Typologie von Armut ebenso wie die
bewertende Bemessung von Armutsphänomenen.
Für eine empirische Untersuchung von Armut sind die natürlichen, gesellschaftlichen,
ökonomischen und normativen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dies gilt
insbesondere für Begriffe wie „Menschenwürde“, „soziale Integration“ etc., aber auch die
Erfassung von Armut als physisch-existentieller Notlage benötigt die Berücksichtigung dieser
Rahmenbedingungen. Daß der Armutsbegriff einem historischen Wandel unterliegt, wird
daran deutlich, daß sich die Art und Zahl der für Armut als relevant betrachteten Bedürfnisse
mit zunehmendem wirtschaftlichen Fortschritt und im Zuge gesellschaftlicher Entwicklung
weiter entwickelt haben. Folglich ist auch die Entwicklung der Armut als untrennbar von der
3 Zusammenfassung und Ausblick
247
Entwicklung der Bedürfnisse zu sehen. Die Festlegung einer bestimmten
Bedürfnisbefriedigung, ab der keine Armut mehr bestehe, hat somit normativen Charakter.
Die Auswahl eines bestimmten Armutskonzeptes in der Forschung wird durch
sozialpolitische Erkenntnisinteressen und methodologischen Gesichtspunkten beeinflußt.
Liegt der Schwerpunkt einer Studie in dem Aufzeigen der beschränkten Lebensweise von
Armen, bietet sich ein relationales Konzept an. Besteht die Intention, möglichst umfangreiche
und gesicherte Daten zu verwenden, ist die Orientierung an den Sozialhilfestatistiken sinnvoll.
Wird das Ziel verfolgt, den wachsenden Wohlstand aufzuzeigen, bietet sich das Konzept der
absoluten Armut an, da hiermit die deutlich gesunkene Zahl von in diesem Sinne Armen
dargestellt werden kann. Dies sind nur Beispiele für die Problematik des
„Forschungsdesigns“.
Für den Fortschritt in der Armutsforschung scheint ein relationales, multidimensionales
Armutsverständnis am ehesten geeignet. Hier bestehen jedoch noch erhebliche Probleme bei
der Operationalisierung dieses Armutsverständnisses. Es müßten auch allgemeingültige
Armutskriterien und -grenzen festgelegt werden.
Bei der Überprüfung von Deutungen zur Entstehung, Verfestigung und Reproduktion von
Armut wurden der Subkulturansatz, das Stigmatisierungs- und das Randgruppenkonzept
vorgestellt. Der Subkulturansatz zielt darauf ab, das Phänomen Armut zu beschreiben und zu
erklären. Er nimmt an, daß abweichendes Verhalten aus dem Empfinden von
Statusproblemen resultiere, und vermutet, daß bestimmte soziale Gruppen von bestimmten
Institutionen ausgegrenzt werden, was zu einer geringeren Teilnahme am öffentlichen Leben
führe. Der Subkulturansatz bezieht das Phänomen Armut nur auf die Armutsgruppen, die
subkulturelle Merkmale aufweisen. Folglich werden Arme, die diese Merkmale nicht
aufweisen, mit diesem Forschungsansatz nicht erfaßt.
Das Stigmatisierungskonzept ist darauf ausgerichtet, Armut von der Entstehungsseite her zu
beleuchten sowie die Verfestigung von Armutszuständen bei gesellschaftlichen Gruppen zu
erklären. Die Aussagefähigkeit des Konzeptes erweist sich dort, wo herrschende
gesellschaftliche Ideologien und Institutionen einen Teufelskreis der Armut in Gang halten, in
welchem das Elend eine personenübergreifende gesellschaftliche Verfestigung und die
Persönlichkeit des Betroffenen möglicherweise eine Deformation erfährt. Dem
Stigmatisierungskonzept gelingt es nicht, die Frage nach der Entstehung und Herrschaft von
gesellschaftlichen Stigmata und stigmatisierenden Institutionen zu beantworten. Die
3 Zusammenfassung und Ausblick
248
Hervorhebung der gesellschaftlichen Reaktionen auf Abweichungen ist zu einseitig, weil
hierbei die Ausgangslage unzureichend behandelt wird.
Im Randgruppenkonzept gelingt es durch eine interaktionistische Sichtweise den Prozeß der
Entstehung und Verfestigung von Randgruppen zu beschreiben. Der Zusammenhang
zwischen Armut und Randgruppenzugehörigkeit wird jedoch nur unzureichend berücksichtigt.
In den Blick kommen hier Anpassungsprobleme des Individuums an die Gesellschaft und
deren sich verändernde Anforderungen.
Die diagnostizierten Verhaltensweisen der Mitglieder von Randgruppen wie auch die
jeweiligen Systembedingungen oder sozialen Probleme werden hier nicht auf die
zugrundeliegenden, bestimmenden gesellschaftlichen Verhältnisse bezogen.
Es ist davon auszugehen, daß Armut durch das Zusammenwirken vielfältiger
gesellschaftlicher und individueller Faktoren entsteht. Somit ist eine systemisch-
interaktionistische Sichtweise erforderlich.
Diese Sichtweise impliziert eine zunehmende Komplexität des theoretischen Zugriffs in der
Armutsforschung. Die Analyse der verschiedenen armutsrelevanten Datenquellen ergab, daß
keine derselben die verschiedenen Armutsdimensionen umfassend aufgreift. Bei den
verschiedenen Meßkonzepten ist festzustellen, daß normative Vorentscheidungen notwendig
sind, bei denen ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Folglich kann es keinen
„wahren“ Maßstab für die Armutsmessung geben. Jeder Maßstab ist von den
forschungsleitenden Interessen und Entscheidungen abhängig und nur in dieser Hinsicht
valide. Mit Hilfe der in dieser Arbeit betrachteten Methoden können unterschiedliche
Armutszustände reflektiert werden, jedoch ist es nicht möglich, mit einer Methode alle
Problemzustände zu erfassen.
Es ist, so wurde dargelegt, ein Konzept notwendig, das die einseitige Beachtung der
Einkommensarmut überwindet und die vielfältigen Erscheinungen von Armut in ein Konzept
integriert. Hier besteht jedoch das Problem, die begrifflichen Bestimmungen hinreichend
scharf zu formulieren und zu operationalisieren, was bis jetzt in keiner Untersuchung realisiert
werden konnte. Aufgrund dieser Schwierigkeiten ging der überwiegende Teil der empirischen
Untersuchungen von relativer Einkommensarmut aus, wobei hierbei versucht wurde, die
Datengrundlage zu verbessern sowie die monetäre Armutsmessung zu präzisieren. Die
Berücksichtigung der zeitlichen Dimension von Armut sowie Längsschnittuntersuchungen mit
3 Zusammenfassung und Ausblick
249
verstärkter Ursachenanalyse, neben deskriptiven Querschnittsuntersuchungen, stellen
methodische Verbesserungen dar.
Die verschiedenen Studien belegen, daß in der Bundesrepublik die Zahl der
Sozialhilfeempfänger erheblich zugenommen hat, wobei für einen großen Teil der
Hilfeempfänger der Sozialhilfebezug nur kurzfristig bestand. Es kam verhältnismäßig oft zu
Unterbrechungen des Bezugs. Dieses Resultat läßt sich dahinghend interpretieren, daß der
Sozialhilfebezug nicht in allen Fällen „das“ kritische Lebensereignis darstellte. Folglich führte
der Bezug von Sozialhilfe auch nicht notwendig zu Passivität, Motivationsverlust oder sozialer
Deklassierung, wie die These vom Sich-Einrichten in der Sozialhilfeabhängigkeit annimmt.
Die Ergebnisse der dynamischen Armutsforschung zeigen, daß Armut oftmals nur von kurzer
Dauer ist und die Betroffenen ihre Lage durch Eigenaktivitäten i.d.R. selbst verändert haben.
Nur ein kleiner Teil verhielt sich passiv. Es wird aber auch deutlich, daß Armut kein
Phänomen ist, das sich auf traditionelle Randschichten der Gesellschaft beschränkt, sondern
daß sie temporär auch in relativ saturierte Schichten hineinreichen kann.
Aus allen bisherigen Studien geht hervor, daß hinsichtlich sozialstruktureller Merkmale
Ehepaare und Haushalte mit Kind(ern) sowie weibliche Alleinerziehende am stärksten durch
Armut gefährdet waren. Ältere Personen waren immer noch gefährdet, jedoch ist ihre
Armutsquote deutlich abnehmend, was auf eine verbesserte Rentenversorgung schließen
läßt. Die Armutsursache Arbeitslosigkeit ist seit Anfang der 80er Jahre erheblich expandiert
und stellte die zentrale Einzelursache dar. Die von Arbeitslosigkeit Betroffenen wiesen in der
Sozialhilfe allerdings durchschnittlich eine relativ kurze Verweildauer auf. Insbesondere bei
männlichen erwerbsfähigen Personen im Alter von 25- bis 50 Jahren ist eher ein
vorübergehender Sozialhilfebezug typisch. Dieser Befund relativiert die Annahme von einer
sogenannten „Neuen Armut“, die den Anstieg der Armen vornehmlich durch den Zuwachs der
Arbeitslosen, insbesondere der Langzeitarbeitslosen, erklärt.
Ein Großteil der Sozialhilfeempfänger hatte nach den vorliegenden Untersuchungen ein
unterdurchschnittliches Bildungsniveau, was zu verminderten Chancen auf dem Arbeitsmarkt
führte. Durch die wirtschaftsstruktruellen Veränderungen wurden auch Personen bedürftig,
die üblicherweise nicht der typischen Sozialhilfeklientel zuzuordnen sind. Solange diese
Personen weiterhin relativ gute Arbeitsmarktschancen haben, bestand bei ihnen eine erhöhte
Fluktuation, die analog bei den Arbeitslosenzahlen festzustellen ist.
3 Zusammenfassung und Ausblick
250
Es ist jedoch zu konstatieren, daß weiterhin eine klassische Risikogruppe existierte, bei
denen der Absprung aus der Sozialhilfe zumeist nicht gelang. Diese Gruppe ist durch geringe
Handlungsmöglichkeiten und Selbsthilfepotentiale gekennzeichnet. Für diese
Sozialhilfeempfänger reichten die Maßnahmen der Sozialbehörden offensichtlich nicht aus,
um effektiv Hilfe zur Selbsthilfe zu gewährleisten. Außerdem existierten verschiedene durch
Armut gekennzeichnete Lebenslagen auf Zeit, die quantitativ breiter verteilt waren als Anfang
der 80er Jahre angenommen.
Die Resultate der verschiedenen Studien relativieren die empirische Substanz der These
einer zunehmenden Verarmung. Die Ergebnisse verdeutlichen, daß die Armutszuwächse mit
den bisher dominanten Erklärungsansätzen, wie z.B. dem Stigmatisierungskonzept, dem
Randgruppenkonzept oder den historisch-materialistischen Konzepten, allein nicht zu
erklären sind.
In Kapitel 2 wurden die Anforderungen an eine Ursachenanalyse skizziert, wobei der
Schwerpunkt bei der Frage nach der Konstitution von Einkommensarbeit lag. Es wurde
deutlich, daß eine Vielzahl gesellschaftlicher Einflußfaktoren auf Armut besteht.
Was die deutschen Verhältnisse angeht, so sind in den alten Bundesländern tiefgreifende
Veränderungen in der ökonomischen und sozialen Struktur festzustellen, die für das
Wachstum des Armutsproblems verantwortlich sind. Im Verlauf dieser Arbeit wurde
aufgezeigt, daß Ursachen, Verläufe sowie die Mittel zur Behebung von Armut eine enge
Beziehung zu gesellschaftlichen Institutionen in anderen Lebensbereichen haben. Der
gesellschaftliche Wandel, der in der Soziologie mit „Individualisierung und Pluralisierung der
Lebensstile“ bezeichnet wird, führt zu einer Vielfalt von Armutsformen.
Aufgrund der anhaltenden Krise auf dem Arbeitsmarkt und des Strukturwandels im
Arbeitsmarkt und im Beschäftigungssystems kam es vermehrt zu arbeitsmarktbedingten
Verarmungsrisiken. Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit sowie der zunehmende Anteil von
Langzeitarbeitslosen führen dazu, daß sich die Beschäftigungs- und Einkommensrisiken auf
bestimmte Problemgruppen des Arbeitsmarktes konzentrieren. Dies ist auch auf steigende
Leistungsanforderungen der Arbeitgeber sowie auf die wachsende Konkurrenz zwischen den
Arbeitnehmern um die verfügbaren Arbeitsplätze zurückzuführen. Mit zunehmender
Arbeitslosigkeitsdauer verringern sich die Aussichten auf eine Erwerbstätigkeit. Folglich steigt
das Risiko, dauerhaft auf staatliche Transferleistungen angewiesen zu sein.
3 Zusammenfassung und Ausblick
251
Es wurde das Ausmaß der Arbeitslosigkeit in Deutschland aufgezeigt, wobei der
Schwerpunkt auf den alten Bundesländern lag. Diese Beschränkung erfolgte aufgrund der
Ausrichtung der empirischen Armutsstudien sowie der Spezifika, die den ostdeutschen
Arbeitsmarkt prägen. Der Strukturwandel des Arbeitsmarktes spiegelt sich auch in der
Erosion des „Normalarbeitsverhältnisses“ wider. Der Anteil der Vollzeitbeschäftigten sinkt,
wohingegen der Anteil derer, die in einem „atypischen“ Beschäftigungsverhältnis wie
Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung oder Scheinselbständigkeit beschäftigt sind,
zunimmt. Bei diesen Beschäftigungsformen ist jedoch eine Existenzsicherung prekär.
Außerdem besteht hier das Verarmungsrisiko verstärkt bei Unterbrechung oder Beendigung
einer Erwerbstätigkeit wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsunfähigkeit oder bei
Erreichen des Rentenalters, da in der Erwerbsbiographie oftmals nur unzureichende
Lohnersatzleistungen erworben wurden.
In Deutschland besteht zur Zeit offenbar eine strukturelle Arbeitslosigkeit, die teilweise auf zu
hohe Tariflöhne zurückgeführt wird. Eine erhöhte Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt soll zu
einer erhöhten Beschäftigung führen. Dies erfordere eine Spreizung der vertikalen Lohnskala.
Hinzu kommt, daß aufgrund des zunehmenden internationalen Wettbewerbs Personen mit
einem hohen „Humankapital“ im Vorteil sind.
Es wurde dann auf die Verteilung von Arbeitslosigkeitsrisiken eingegangen. In Bezug auf
arbeitslosigkeitsbedingte Armut wurde versucht, risikoträchtige Merkmale auszumachen, die
zu einem besonders langen Verbleib in oder zu einer Mehrfachbetroffenheit von
Arbeitslosigkeit geführt haben. Um zu konzepieren, was gegen Arbeitslosigkeit getan werden
kann, ist die Kenntnis der Ursachen der Arbeitslosigkeit erforderlich. Aus diesem Grund
wurden verschiedene Ansätze vorgestellt, die den Anstieg der Arbeitslosigkeit zu erklären
versuchen, wobei der sektorale Strukturwandel und die weltwirtschaftliche Globalisierung
fokussiert wurden. Es ist festzustellen, daß kein Erklärungsmodell existiert, das die Gründe
für Arbeitslosigkeit umfassend thematisiert. Schließlich wurden arbeitsmarkttheoretische
Ansätze auf ihre Erklärungskraft bezüglich der Risikokonzentration bei bestimmten Merkmale
bzw. Merkmalsausprägungen hingeprüft. Hier ergab sich, daß weder neoklassische Ansätze
noch segmentationstheoretische Erklärungsmodelle eine umfassende Erklärung für die
ungleiche Verteilung von Arbeitslosigkeit liefern können.
In der Bundesrepublik ist eine Tendenz zur Individualisierung bzw. Pluralisierung von
Lebensentwürfen festzustellen, die durch das bestehende soziale Sicherungssystem nur
unzureichend berücksichtigt wird. Aufgrund der traditionellen geschlechtlichen Arbeitsteilung,
nach der Tätigkeiten im Haushalt als „weiblich“ definiert sind, gehören Frauen zu den
3 Zusammenfassung und Ausblick
252
Problemgruppen des Arbeitsmarktes. Immer noch basiert sehr häufig ihre soziale Sicherung
weniger auf eigenen Ansprüchen auf Lohnersatzleistungen, sondern vielmehr auf abgeleiteten
Ansprüchen, die auf der Erwerbsarbeit des Ehemannes beruhen. Durch die Erosion des
traditionellen Familienverbundes sind Frauen verstärkt auf den Erwerb eigener
Leistungsansprüche angewiesen.
Die sozial-ökonomisch bedingten Verarmungsrisiken werden durch das soziale
Sicherungssystem nur unzureichend kompensiert. Aufgrund des Versicherungsprinzips ist
dieses System an den Lohnarbeiterstatus gekoppelt. Somit besitzen nicht alle
Bevölkerungsgruppen Leistungsansprüche. Aufgrund des Äquivalenzprinzips erwerben
Personen mit einem geringem Erwerbseinkommen einen entsprechenden Anspruch auf
staatliche Transferleistungen. Eine Lebensstandardsicherung ist i.d.R. nur durch eine
Vollzeitbeschäftigung gewährleistet. Folglich sind insbesondere Frauen, aufgrund fehlender
Mindestsicherungselemente, beim Auftreten allgemeiner Existenzrisiken von Armut gefährdet.
Es ist festzustellen, daß die Zahl derer wächst, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Wenn
staatliche Sozialpolitik die Kosten für Kinder kompensieren soll, ist der bestehende
Familienlastenausgleich als unzureichend anzusehen. Das Nebeneinander von Kindergeld
und -zuschlag, Kinderfreibetrag, Ehegattensplitting, Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende
sowie Erziehungsgeld stellt keinen angemessenen Ausgleich für kinderbedingte
Aufwendungen und Verluste dar.
Angesicht dessen wächst der Sozialhilfe die Funktion einer allgemeinen Grundsicherung zu.
Die Einkommensarmut, die als Kern des Armutsproblems angesehen werden kann, ist durch
zwei armutsverursachende Faktoren bestimmt. Primäre Verarmungsrisiken bestehen sowohl
im Arbeitsmarktsystem als auch in bestimmten Lebensformen, die als gesellschaftlich
nützlich betrachtet werden und private Kosten oder Verluste erzeugen.
Da Armut als vorübergehende Notlage bis in mittlere Schichten hinein reicht, also stärker als
früher sozial entgrenzt ist, kann sich Armenpolitik nicht mehr auf traditionelle Randschichten
begrenzen. Folglich ist Armutspolitik nicht mehr von allgemeiner Sozialpolitik trennbar. Es
muß daher über eine Grundsicherung oder eine Sockelung der Sozialversicherung als
Bestandteile einer systematisch weiterentwickelten und integrierten Armuts- und Sozialpolitik
nachgedacht werden. In diesem Zusammenhang wären Familienpolitik, Steuerpolitik und
Wohnungspolitik miteinzubeziehen. Notwendig wäre eine amtliche nationale
Armutsberichterstattung.
3 Zusammenfassung und Ausblick
253
Zusammenfassend ist festzustellen, daß Armut im alten Bundesgebiet das Resultat eines
sozialstrukturellen Wandels darstellt, dessen Problemfolgen von den bestehenden
Sicherungssystemen nur unzureichend ausgeglichen werden.
Hinsichtlich der Funktionen der Sozialpolitik ist festzustellen, daß die Existenz verrechtlichter
sozialpolitischer Leistungsansprüche die Handlungs- und Konfliktfähigkeit der abhängig
Beschäftigten während einer wirtschaftlichen Rezession erhalten. Dies korrigiert den
klassischen Krisenmechanismus des marktwirtschaftlich-kapitalistischen Systems, nach
dem die Lohnabhängigen die Kosten für ökonomische Krisen zu tragen hätten.
Bei strukturellen Krisen verlieren die sozialintegrativen Funktionen sozialstaatlicher
Leistungen an Bedeutung für das ökonomische System. Die sozio-ökonomische
Konfliktstruktur zeigt sich im Dilemma zwischen wachsenden sozialpolitischen
Leistungsanforderungen und begrenzten finanziellen Ressourcen. Angesichts dessen
erscheint es einleuchtend, daß sozialpolitische Strategien darauf auszurichten seien, die
ökonomische Funktionsfähigkeit der Erwerbsbevölkerung zu sichern, um mittelfristig die
Ressourcen zu erhalten, die staatliche -auch sozialpolitische- Handlungsfähigkeit garantieren.
Mit diesem Postulat sind bisherige sozialpolitische Leistungserwartungen und -
verpflichtungen in Frage gestellt. Daraus ergibt sich jedoch noch keine Festlegung der
konkreten Maßstäbe für sozialpolitsches Handeln. Die genaue Abstimmung der Erfordernisse
für den ökonomischen Wachstums- und Kapitalverwertungsprozeß und des Ausmaßes
staatlicher Ressourcenabschöpfung, das für sozialpolitische Maßnahmen verwendet werden
könnte, ist kaum „objektivierbar“. Es bleibt festzustellen, daß die bestehenden
sozialpolitischen Leistungssysteme reformbedürftig sind. In diesem Zusammenhang ist die
zunehmende Internationalisierung der Bedingungen von Sozialpolitik zu bedeuten.
Mit der Vollendung des Binnenmarktes besteht eine erhöhte Standortkonkurrenz in der
Europäischen Union. Da die Sozialpolitik auf die Standortqualität einen wesentlichen Einfluß
hat, ist ihre Ausgestaltung nicht mehr ausschließlich eine nationalstaatliche Frage. Durch die
veränderten Wettbewerbsbedingungen besteht für die europäischen Regierungen -
unabhänigig von ihren politisch-ideologischen Präferenzen - ein Anpassungsdruck in
Richtung Deregulierung, Abgabenentlastung und Sozialabbau. Hierdurch ist eine prinzipielle
Beschränkung der politischen Handlungsfähigkeit gegeben, die möglicherweise auf der
europäischen Ebene kompensiert werden könnte. Dies erfordert jedoch einen europäischen
Konsens, der nur durch eine europäische Regierung erreichbar wäre. Die europäische Politik
bildet gegenwärtig ein Verhandlungssystem mit vielen Akteuren. Europa ist nur insoweit
3 Zusammenfassung und Ausblick
254
handlungsfähig, wie die Interessen der Mitgliedstaaten harmonieren. Bei sozialpolitischen
Regelungen bestehen jedoch divergierende Interessen, weshalb gemeinsame Standards gar
nicht oder nur durch Koppelgeschäfte konsensfähig gemacht werden können.
Ein wesentliches Problem für Regelungen, die auf eine europäische Harmonisierung des
Konflikts zwischen Arbeitsmarkt- oder Sozialpolitik abzielen, liegt in dem unterschiedlichen
ökonomischen Entwicklungsstand der Mitgliedstaaten. Aufgrund der unterschiedlichen
Faktorproduktivität sind für ökonomisch weniger entwickelte Länder geringere Faktorkosten
zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit notwendig. Dies erfordert differenzierte
sozialstaatliche Regelungen. Eine Nivellierung von Sozialleistungen zwischen Ländern mit
unterschiedlichen Produktivitäten würde zu einer Arbeitsplatzvernichtung in den weniger
produktiven Ländern führen.
Aus diesem Grund erscheinen Regelungen auf unterschiedlichem Niveau vorerst als sinnvoll.
Wirtschaftlich stärkere Länder könnten dabei eher ein höheres sozialpolitisches Niveau
einnehmen, wohingegen weniger entwickelte Länder Standards auf niedrigerem
Anspruchsniveau vereinbaren könnten. Durch diese Regelungen könnte der jeweilige
Entwicklungsstand berücksichtigt werden sowie eine Unterbietungskonkurrenz verhindert
werden. Mit zunehmender wirtschaftlicher Integration wäre es zukünftig möglich, die
verschiedenen Standards schrittweise anzugleichen.
Eine Harmonisierung der nationalen Sozial- und Beschäftigungspolitik muß die institutionellen
Unterschiede, wie z.B. steuer- und beitragsfinanzierte Sozialstaatsmodelle oder die
Unterschiede bei der Gestaltung des Arbeitsrechts berücksichtigen. Hier wäre eine
europäische Konvention denkbar, die die Untergrenze für den Gesamtsozialaufwand eines
Landes in Abhängigkeit vom Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt festlegt. Hierdurch könnte der
Druck zum Abbau des sozialpolitischen Niveaus vermindert werden, womit nationale
Reformstrategien erleichtert würden.
Bei der Standortkonkurrenz liegt ein wichtiger Ansatzpunkt für die Stabilisierung der sozialen
Sicherheit in der Art der Finanzierung der Sozialleistungssysteme. In Deutschland werden
über zwei Drittel des gesamten Sozialbudgets über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
zur Sozialversicherung finanziert, wohingegen das allgemeine Steueraufkommen eher eine
untergeordnete Rolle spielt. Dies wirkt wie eine Sondersteuer auf den Faktor Arbeit.
Sozialleistungssysteme, deren Haupteinnahmequelle Lohnnebenkosten darstellen, sind durch
die wirtschaftliche Entwicklung besonders gefährdet. Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit
3 Zusammenfassung und Ausblick
255
wird ihre Finanzierungsbasis untergraben, was eine Kompensation durch
Beitragserhöhungen erfordern würde. Diese wiederum würden eine weitere Verschlechterung
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit bedeuten. Insofern hat die Finanzierungsart des
Sozialstaats wesentlichen Einfluß auf die Standortqualität. Eine stärkere Gewichtung
steuerfinanzierter Sozialleistungen könnte diese Problematik zumindest entschärfen.
Das in der Bundesrepublik Deutschland bestehende und historisch recht erfolgreiche
öffentliche System zur Behebung von Armutsrisiken, mit seinen beiden wichtigsten
Instrumentarien, den Sozialversicherungen und der Sozialhilfe, hatte die Dominanz von
„Normalarbeitsverhältnissen“ und „Normalfamilien“ als konzeptionelle und reale
Voraussetzung. In dem Maße, in dem – von traditionellen Mustern her betrachtet – „nicht-
normale“ Beschäftigungsstrukturen und Lebensformen Teil der gesellschaftlichen Normalität
werden, legt sich ein Paradigmenwechsel in der „Armutspolitik“ nahe, der auch von der
herkömmlichen Trennung zwischen Sozialpolitik, „Familienpolitik“ und Arbeitsmarktpolitik sich
löst. Die Entwicklung neuer politischer Konzepte zur Behebung von Armutsrisiken setzt
allerdings, bei allen konzeptionellen Differenzen, einen Konsens darüber voraus, daß die
sozialmaterielle Polarisierung der Gesellschaft durch Politik verhindert werden solle.
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Fußnoten 306
Kapitel 1.1
1 Die Welt (04.10.97). S. G 1.
Kapitel 1.2
1 Vgl. Sidler, N. (1989).
2 Vgl. Füglistaler-Wasmer, P. (1992).
3 Vgl. Nowotny, H. (1982).
4 Vgl. Leisering, L. (1993 b). S. 488 ff.
5 Vgl. Leisering, L. (1993 a). S. 166.
6 Vgl. Leisering, L. (1993 b). S. 489.
7 Vgl. Leisering, L. (1993 a), , S. 167.
8 Vgl. Leisering, L. (1993 b), , S. 490 ff.
9 Vgl. Leisering, L. (1993 a), , S. 168.
10 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 59.
11 Vgl. Füglistaler-Wasmer, P. (1992). S. 3.
12 ebenda S. 3.
13 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 118.
14 Vgl. Priebke, M. (1989). S. 75.
15 Vgl. Simmel, Georg (1908). S. 549.
16 Vgl. Jacobs, H. (1995). S. 403-420.
17 Entgegen konventionellen Annahmen behauptet Veit-Wilson J., daß Rowntree die relativen Elemente einer
Definition von Armut bekannt waren. Vgl. Veit-Wilson, J. (1986) In Room, G.J. & Henningsen, B. (1990).
S. 61.
18 Vgl. Chassé, K.A. (1988). S. 21.
19 Vgl. Bernart, Y. (1992). S. 181.
20 Vgl. Brentano, D. von (1978). S. 9.
21 Vgl. Hauser, R. (1987). In: Rauscher, A. (1987). S. 13.
22 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 39 ff.
23 Brentano, D. von (1978). S. 9 ff.
24 Vgl. Rowntree, B.S. (1910). S. 33 ff.
25 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 197.
26 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 39 ff.
27 Vgl. Brentano, D. von (1978). S. 9 ff.
28 Vgl. Hatzius, T. & Marggraf, R. (1993). S. 6.
29 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 40.
30 Vgl. Kleist, K. von (1986). S. 63.
31 In Anlehnung an Schäuble, G. (1984). S. 43.
32 Vgl. Weeber, J. (1990). S. 24.
33 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 42 ff.
34 Vgl. Weeber, J. (1990). S. 42 ff.
35 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 43.
36 Vgl. Weeber, J. (1990). S. 25.
37 Vgl. Fischer, W. (1982). S. 12.
38 Vgl. Schäuble, G.(1984). S. 42
39 Vgl. Brentano, D. von (1978). S. 71.
40 Vgl. Rowntree, B.S. (1910). S. 88 ff.
41 Vgl. Werth, B. (1991). S. 9.
42 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 40 ff.
43 Vgl. Klanberg, F. (1978). S. 30.
44 Vgl. Hauser, R. (1984). In: Lampert, H., Kühlewind, G. (1984). S. 216.
45 Vgl. Wolski-Prenger, F. (1993). S. 40.
46 Vgl. Iben, G. (1991). S. 171.
47 Vgl. Blum, D. & Strieder S. (1993). S. 13.
48 Vgl. Korpi, W. (1992). In: Leibfried, S. & Voges, W. (1992). S. 305.
49 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 61.
Fußnoten 306
50 Vgl. Kapitel 2.2.2.2
51 Vgl. Weeber, J. (1990). S. 28.
52 Vgl. Bernart, Y. (1992). S. 181.
53 Vgl. ILO -International Labour Conference- (1970). Zitiert in: Schäuble, G. (1984). S. 216.
54 Vgl. Füglistaler-Wasmer, P. (1992). S. 6 ff.
55 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 124.
56 Vgl. Klanberg, F. (1978). S. 64.
57 Vgl. Scherl, H. (1978). In: Widmaier, H.P. (1978). S. 80 ff.
58 Becher, U. (1982). S. 8.
59 ebenda S. 8.
60 Vgl. Buhmann-Priester, B. (1993). In: Glatzer, W. (1993). S. 152.
61 Vgl. Kleist, K. von (1986). S. 63.
62 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 216.
63 Vgl. Fischer, I. & Roth, M. (1986). S. 253.
64 Vgl. Altmeyer-Baumann, S. (1987). S. 106.
65 Vgl. Maier, K. (1982). S. 77.
66 Vgl. Hatzius, T. & Marggraf, R. (1993). S. 12.
67 Vgl. Hauser, R., Cremer-Schäfer, H. & Novertné, U. (1981). S. 25.
68 Vgl. Lidy, K. (1974). S. 25.
69 ebenda S. 34.
70 Smeeding T.M., Reinwater L., Rein M., Hauser, R., Schaber G. (1990). S. 58.
71 Vgl. Enderle, G. (1987). S. 29 ff.
72 Vgl. Lidy, Klaus (1974). S. 35. Die Annahme einer vollständig egalitären Gesellschaft bleibt
unberücksichtigt Vgl. Wagner, W. (1991). S. 123.
73 Vgl. Hagenaars, A.J.M. (1985). S. 26.
74 Vgl. Hauser, R & Hübinger, W. (1993). S. 76.
75 Vgl. Townsend, P. (1979). S. 248.
76 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 24.
77 Vgl. Hauser, R. et al. (1981). S. 113.
78 Vgl. Iben, G. (1991). S. 172.
79 Vgl. Hauser, R. (1995 a). S. 3-13.
80 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 216. Vgl. Krause, P. (1992). S. 4.
81 Vgl. Eurostat (1995). Zitiert in: Antwortentwurf der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten
Konrad Gilges u.a. und der Fraktion der SPD betr.: „Armut in der Bundesrepublik Deutschland“, BT-Drs.:
13/1527 (1995). S. 11.
82 Vgl. Antwortentwurf der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Konrad Gilges u.a. und
der Fraktion der SPD betr.: „Armut in der Bundesrepublik Deutschland“, BT-Drs.: 13/1527 (1995). S. 12.
83 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 52.
84 Vgl. Zander, M. (1993). S. 166-168.
85 Vgl. Hauser, R., et al. (1981). S. 63 ff.
86 Vgl. Kortmann, K. (1986). S. 257-259.
87 Vgl. Atkinson, A. B. (1989). In: Füglistaler-Wasmer, P. (1992). S. 28.
88 Vgl. Oster, S.M., Lake, E.E. & Oksman, L.G. (1978). S. 12.
89 Miller, H.P. (1967). In: Buhmann, B.I. (1988 a). S. 71.
90 Vgl. Sen, A. (1983). S. 153-169.
91 Vgl. Chassè, K.A. (1988). S. 23.
92 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 88 ff.
93 Vgl. Klanberg, F. (1978). S. 30 ff.
94 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 88 ff.
95 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 62.
96 Vgl. Scherl, H. (1978). S. 82 ff.
97 Vgl. Klanberg, F. (1977). S. 126-129.
98 Vgl. Piachaud, D. (1992). In: Leibfried, S. & Voges, W. (1992). S. 75.
99 Simmel, G. (1908). S. 518.
100 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 88.
101 ebenda S. 89.
102 Vgl. Maier, K. (1982). S. 87 ff.
103 Der Begriff der relativen Deprivation wurde wesentlich von Runciman (1966) geprägt. Vgl. Bierhoff, H.W.
& Klein, R. (1991). In: Frey, D. & Köhnken, G. (1990). S. 139.
Fußnoten 306
104 Vgl. Hatzius, T. & Marggraf, R. (1993). S. 9.
105 Vgl. Piachaud, D. (1992). S. 70.
106 Vgl. Altmeyer-Baumann, S. (1987). S. 117 ff.
107 Vgl. Townsend, P. (1979). S. 50.
108 Vgl. Altmeyer-Baumann, S. (1987). S. 116 ff.
109 Vgl. Townsend, P. (1979). S. 1173-1176.
110 Townsend, P. (1979). S. 255.
111 Vgl. Townsend, P. (1979). S. 260.
112 ebenda S. 413.
113 Vgl. Nowotny, H. (1982). In: Beck, U. (1982). S. 127.
114 Vgl. Hatzius, T. & Marggraf, R. (1993). S. 11.
115 Vgl. Hauser, R. & Neumann, U. (1992). S. 243.
116 Vgl. Chassé, K.A. (1988). S. 36.
117 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 62.
118 Vgl. Chassé, K.A. (1988). S. 36.
119 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 218.
120 Vgl. Schulz J. (1989). S. 109. Vgl. Piachaud (1992). S. 71 ff.
121 Vgl. Hagenaars, A.J.M. (1985). S. 34 ff.
122 Vgl. Townsend (1979). S. 250 ff.
123 Mack, J.H. & Lansley, S. (1985). S. 290.
124 ebenda S. 294.
125 Alternativ wird der Begriff der Lebenslage auch in folgenden Bereichen angewendet: - soziale Gerontologie;
- Familie; - Arbeitsschutz; - Gesundheitssicherung; - Wohnungswirtschaft, Theorie und Praxis sozialer
Arbeit.
126 Vgl. Clemens, W. (1994). S. 141.
127 Vgl. Neumann, U. (1993). S. 159.
128 Neurath, O. (1931). In: Haller, R. & Rutte, H. (1981). S. 512.
129 Vgl. Böttner, J. & Tobias, G. (1992). S. 107.
130 Vgl. Hauser, R. & Neumann, U. (1992). S. 246.
131 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 205.
132 Weisser, G. (1978). S. 386.
133 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 205.
134 Vgl. Lompe, K. (1987). S. 98. Vgl. Scharf, B. (1977). S. 43-48.
135 Vgl. Scharf, B. (1977). S. 48.
136 Vgl. Weisser, G. (1978). S. 360 ff.
137 Vgl. Hillen, K.B. (1975). S. 70 ff.
138 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 214-263.
139 Vgl. Glatzer, W. & Neumann, U. (1993). In: Hanesch, W. (1993). S. 48.
140 Weisser klärt diesen Begriff etwas ungenau, m.E. läßt sich darunter ein optimales gesamtwirtschaftliches
Produktionsniveau verstehen.
141 Vgl. Weisser, G. (1978). S. 525 ff.
142 Vgl. Nahnsen, I. (1975). In: Osterland, M. (1975). S. 149.
143 ebenda S. 149.
144 ebenda S. 150.
145 In einem etwas anderem Kontext schlägt Hradil (1987) folgende Gewichtung von Lebenslagenkomponenten
vor: Vorteilhafte oder unvorteilhafte Lebensbedingungen werden in dominierende (primäre), wichtige
(sekundäre) und unwichtige eingeteilt. Vgl. Hradil, S. (1987). S. 153.
146 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 242 ff.
147 Vgl. Lompe, K. (1987). S. 102-115.
148 Glatzer, W. (1993).
149 Vgl. Amann, A. (1983). S. 148.
150 Vgl. Schulz-Nieswandt, F. (1993). S. 33.
151 Vgl. Naegele, G. (1992). S. 401.
152 Vgl. Baratz, M.S. & Grigsby, W.G. (1968). Zitiert in: Chassé, K.A. (1988). S. 33.
153 Vgl. Schäuble G. (1984). S. 217.
154 Vgl. Maier, K. (1982). S.74 ff.
155 Vgl. Chassé, K.A. (1988). S. 34.
156 Vgl. Roth J. (1985) Hier wird eine Vielzahl unterschiedlicher Deprivationen in der Bundesrepublik
beschrieben.
Fußnoten 306
157 Vgl. Lidy, K. (1974). S. 45 ff.
158 Vgl. Maier, K. (1982). S.76.
159 Vgl. Lidy, K. (1974). S. 45 ff.
160 Vgl. Strang, H. (1967). S. 93.
161 Vgl. Schulz, J. (1989). S. 45.
162 Vgl. Strang, H. (1967). S.93.
163 Vgl. Hagenaars, A.J.M. (1985). S. 18.
164 Vgl. Strang, H. (1967). S.93.
165 ebenda S.94.
166 ebenda S.98.
167 ebenda S.99.
168 Vgl. Scheurle, U. (1991). S. 11.
169 Die historische Entwicklung des Armutsbegriffes läßt sich bei Kramer, R. (1990) nachlesen,
170 Vgl. Maier, K. (1982). S. 69.
171 Vgl. Klanfer, J. (1969). In: Schäuble, G. (1984). S. 246.
172 Vgl. Stromberger, G. (1978). S. 247.
173 Geißler, H. (1976). S. 28.
174 Vgl. Füglistaler-Wasmer P. (1992). S.12 ff.
175 Vgl. Maslow, A.H. (1970).
176 Vgl. Wiswede, G. (1980). S. 98 ff.
177 Maslow, A.H. (1970). S. 37.
178 ebenda S. 39.
179 ebenda S. 43.
180 ebenda S. 44.
Kapitel 1.3 Wissenschaftliche Konzepte im Hinvlick auf Entstehung, Verfestigung und
Reproduktion von Armut
1 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 315.
2 Vgl. Kickbusch, I. (1976). In: Badura, B. & Gross, P. (1976). S. 185. Hauser (1997) unterscheidet drei
Ebenen: Erstens nicht politisch steuerbare, demographische, soziale und wirtschaftliche Prozesse; zweitens
Einflüsse der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Sozialpolitik und drittens individuelle Verhaltensweisen. Vgl.
Hauser, R. (1997). In: Müller, S. & Otto. U. (1997). S. 44.
3 Vgl. Leisering, L. & Voges, W. (1992). In: Leibfried, S. & Voges, W. (1992).
4 Vgl. Werth, B. (1991). S. 49.
5 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 266.
6 ebenda S. 254 ff.
7 Vgl. Klanberg, F. (1978). S. 77 ff.
8 Vgl. Stjernquist, P. (1987). S. 19.
9 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 266.
10 Vgl. Brentano, D. von (1978). S. 40 ff.
11 Vgl. Werth, B. (1991). S. 49.
12 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 265 ff.
13 Vgl. Preußer, N. (1988). S. 61.
14 Vgl. Goetze, D. (1992). In: Leibfried, S. & Voges, W. (1992). S. 91.
15 Vgl. Füglistaler-Wasmer, P. (1992). S. 14.
16 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 268 ff.
17 Vgl. Valentine, C.A. (1968).
18 Vgl. Albrecht, R. (1991). S. 345.
19 Vgl. Goetze, D. (1992). S. 92.
20 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 271.
21 ebenda S. 272.
22 Vgl. Rodman, H. (1963). In: Schäuble, G. (1984). S. 270.
23 Vgl. Goetze, D. (1992). S. 93.
24 Vgl. Klanberg, F. (1978). S. 77 ff.
25 Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 314 ff.
26 ebenda S. 316.
27 Vgl. Scheuerle, U. (1991). S. 20. In: der Bundesrepublik wurde das Konzept der Subkultur speziell bei
Untersuchungen über Obdachlosensiedlungen angewendet. Vgl. Chassé, K.A. (1988). S. 40 ff.
Fußnoten 306
28 Vgl. Goffman, E. (1974). S. 9.
29 ebenda S. 11 ff.
30 ebenda S. 12 ff.
31 ebenda S. 67 ff.
32 Vgl. Hohmeier, J. (1975). In: Brusten, M., Hohmeier, J. (1975). S. 8.
33 Vgl. Goffman, E. (1974). S. 94 ff.
34 Vgl. Werth, B. (1991). S. 56.
35 Vgl. Hohmeier, J. (1975). S. 6 ff.
36 ebenda S. 13.
37 ebenda S. 15.
38 ebenda S. 16 ff.
39 ebenda S. 20-22.
40 Vgl. Kührt, P, (1982). S. 68.
41 ebenda S. 68.
42 ebenda S. 1.
43 ebenda S. 67.
44 ebenda S. 69.
45 Vgl. Vaskovics, L.A. (1976).
46 Vgl. Oelschlägel, D. (1994 b). S. 21.
47 Vgl. Werth, B. (1991). S. 67.
48 ebenda S. 64.
49 ebenda S. 64.
50 Ein geschichtlichen Überblick über Randgruppen bieten Kirchgässner, B. & Reuter, F. (1986).
51 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 144.
52 Vgl. Chassé, K.A. (1992). Analysen zu Randgruppen und zur Randgruppenarbeit. S. 92.
53 Vgl. Fürstenberg, R. (1965). In: Werth, B. (1991). S. 32 ff.
54 Friedrich, H. & Schaufelberger, H.J. (1975). S. 187.
55 ebenda S. 187.
56 Vgl. Werth, B. (1991). S. 37.
57 Der Begriff Pauper entstand im englischen Sprachgebrauch und bezeichnete dort einen auf Unterstützung
angewiesenen Bedürftigen. Pauperismus meint insbesondere Nahrungslosigkeit. Vgl. Altmeyer-Baumann, S.
(1987). S. 50.
58 Die Autoren orientierten sich hier an den Arbeiten von Labbens & Lewis, die die Zeitdauer in ihren
Untersuchungen (1961)in die Kategorien klinisch, präklinisch und subklinisch einteilten. Vgl. Friedrich, H.
& Schaufelberger, H.J. (1975). S. 203.
59 Vgl. Friedrich, H. & Schaufelberger, H.J. (1975). S. 189f.
60 Vgl. Werth, B. (1991). S. 40.
61 Vgl. Kögler, A. (1976). S. 18.
62 Vgl. Werth, B. (1991). S. 41.
63 Vgl. Stallberg, F. & Stallberg, R. (1976). S. 200-210.
64 Vgl. Iben, G. (1972). S. 20.
65 Vgl. Karstedt, S. (1975). S. 182.
66 ebenda S. 182.
67 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 166 ff.
68 Vgl. Karstedt, S. (1975). S. 182.
69 Vgl. Hauser, R., Cremer-Schäfer, H. & Nouvertné, U. (1981). S. 184.
70 ebenda S. 185.
71 ebenda S. 186-187.
72 ebenda S. 188 ff.
73 Vgl. Begriff der Drei-Viertel-Gesellschaft von Leibfried, S. & Tennstedt, F. (1985 b).
74 Vgl. Chassé, K.A. (1992). S. 92.
75 ebenda S. 95 ff.
76 Vgl. Bolte, M. & Hradil, S. (1988). S. 237.
77 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 168 ff.
78 Vgl. Tjaden-Steinhauer, M. (1985). S. 20.
79 Vgl. Chassé, K.A. (1992). S. 91-100.
Fußnoten 306
Kapitel 1.4 Erfassung von Armut
1 Vgl. Gillen, G. & Möller, M. (1992). S. 229.
2 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 130.
3 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 25.
4 Vgl. Hanesch, W. (1986). S. 264. Vgl. Adamy, W. (1993). S. 161-168.
5 Vgl. Gillen, G. & Möller, M. (1992). S. 229.
6 Vgl. Fischer, I. & Roth, M. (1986). S. 254.
7 ebenda S. 253.
8 Vgl. Hanesch, W. (1986). S. 264.
9 Vgl. Vogel, J. (1993). In: Glatzer, W. (1993). S. 127.
10 Vgl. Kortmann, K. (1986). S. 257.
11 Vgl. Nationale Armutskonferenz (1993). S. 276.
12 Vgl. Schneider, U. (1989). S. 274.
13 Vgl. Kortmann, K. (1986). S. 258.
14 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 132.
15 ebenda S. 130. Vgl. Schäuble, G. (1984). S. 37. Vgl. Enderle, G. (1989). S. 150.
16 Vgl. Hanesch, W., et al. (1994 b). S. 21.
17 Vgl. Opielka, M. & Zander, M. (1988). S. 30.
18 Vgl. Hanesch, W., et al. (1994 b). S. 21.
19 Vgl. Enderle, G. (1989). S. 151.
20 Vgl. Onur, L. & Orth, A. (1995). In: Perik, M. (1995). S. 99-112.
21 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 60.
22 Vgl. Weeber, J. (1990). S. 11.
23 Vgl. Schneider, U. (1997). In: Müller, S. & Otto. U. (1997). S. 12 ff. Vgl. Barlösius, E. (1995). S. 533.
24 Vgl. Buhr, P. & Ludwig, M. (1992). S. 216. Vgl. Wolff, K. & Beck, M. (1993). S. 417-442. Vgl. Voges, W. &
Leibfried, S. (1990). S. 135-141.
25 Vgl. Beck, M. & Seewald, H. (1994). S. 27. Vgl. Hoffmann, U. & Beck, M. (1994). S. 119.
26 Vgl. Beck, M. & Seewald, H. (1994). S. 28. Vgl. Hoffmann, U. & Beck, M. (1994). S. 119.
27 Statistisches Bundesamt (96).
28 Vgl. Beck, M. & Seewald, H. (1994). S. 28. Vgl. Hoffmann, U. & Beck, M. (1994). S. 119.
29 Vgl. Manderscheid, H. (1995). S. 27-30.
30 Vgl. Buhr, P. & Ludwig, M. (1992). S. 216.
31 Vgl. Ludwig-Mayerhofer, W. (1994). S. 223-239.
32 Vgl. Buhr, P. & Ludwig, M. (1992). S. 217.
33 Vgl. Ludwig, M. (1992). S. 130-140.
34 Vgl. Buhr, P. & Ludwig, M. (1992). S. 218.
35 Vgl. Fischer, I. & Roth, M. (1986). S. 255.
36 Vgl. Scheuerle, U. (1991). S. 160.
37 Vgl. Hanesch, W. et al. (1993). S. 75-106.
38 Vgl. Fischer, I. & Roth, M. (1986). S. 256.
39 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 215.
40 Vgl. Hauser, R. (1993). S. 297.
41 Vgl. Stiefel, M. (1986). S. 252.
42 Es zeigen sich hier Parallelen zur Armutsdefinition. Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 23.
43 Vgl. Klein, T. (1987). S. 118.
44 Vgl. Hauser, R. (1995 a). S. 3-13.
45 Vgl. Döring, D., Hanesch, W. &Huster, E.U. (1990). S. 15.
46 Vgl. Habich, R. & Krause, P. (1995). In: Barösius, E. Reichtinger, E. & Köhler, B.M. (1995). S. 67.
47 Vgl. Füglistaler, P. (1992). S. 40 ff. Vgl. Buhmann, B.I. (1988 a). S. 15.
48 Vgl. Alisch, M. & Dangschat, J. (1993).
49 Vgl. Habich, R. & Krause, P. (1995). In: Barösius, E. Reichtinger, E. & Köhler, B.M. (1995). S. 67.
50 § 3 Abs. 1 Regelsatzverordnung BSHG Kontrolle
51 Vgl. Habich, R. & Krause, P. (1995). In: Barösius, E., Reichtinger, E. & Köhler, B.M. (1995). S. 68.
52 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 220 ff.
53 Vgl. Buhmann, B.I. (1988 a). S. 8.
54 Vgl. Krause, P. (1992). S. 3-17.
55 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 24.
56 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 69.
Fußnoten 306
57 In Ostdeutschland gelten 45% der Menschen in Haushalten mit drei und mehr Kindern als arm, im Westen
16%. In: Die Zeit; Nr. 2 (06.01.95). S. 17.
58 Vgl. Maier, K. (1982). S. 80.
59 Vgl. Buhmann, B.I. (1988 a). S. 24.
60 Vgl. Buhmann, B.I. et al. (1988 b). S. 115-142.
61 Vgl. Krause, P. (1992). S. 7.
62 Einen guten Überblick über verschiedene Äquivalenzskalen bietet Buhmann, B.I. (1988 a). S. 24-39.
63 Vgl. Hauser, R. & Semrau, P. (1990). S. 31.
64 Vgl. Kapitel 2.2.2.1
65 Vgl. Room, G.J. & Henningsen, B. (1990). S. 62.
66 ebenda S. 63.
67 Friedman, M. (1969). Zitiert in: Buhmann, B.I. (1988 a). S. 16.
68 Vgl. Buhmann, B.I. (1988 a). S. 16.
69 § 88 Abs.1 BSHG Kontrollieren
70 Vgl. Schlohmann, H. (1990). In: Döring, D., Hanesch, W. & Huster, E.U. (1990). S. 142-157.
71 Vgl. Fürstenberg, F. (1992). S. 114.
72 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 25
73 Vgl. Adamy, W. & Hanesch W. (1990). In: Döring, D., Hanesch, W. & Huser, E.U. (1990). S. 161 ff.
74 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 26.
75 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 69.
76 ebenda S. 70.
77 Vgl. Schläuble, G. (1984). S. 239.
78 Vgl. Tschümperlin, P. (1988). S. 34-40.
79 Vgl. Iben, G. (1991). S. 177.
80 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 241 ff.
81 Vgl. Hauser, R. & Neumann, U. (1992). S. 244. Vgl. Glatzer, W. & Hübinger, W. (1990). In: Döring, D., Hanesch,
W. & Huster, E.U. (1990). S. 37
82 Vgl. Glatzer, W. & Neumann, U. (1993). Hanesch, W. (1993). S. 37-52.
83 Vgl. Lompe, K. (1987). S. 102.
84 Vgl. Zimmermann, G.E. (1993). S. 207.
85 Vgl. Döring, D. et al. (1990). S. 36.
86 Vgl. Clemens, W. (1994). S. 154.
87 Vgl. Backes, G. (1994). S. 119-131.
88 Vgl. Glatzer, W. & Zapf, W. (1984).
89 Vgl. Krupp, H.J. & Hanefeld U. (1987).
90 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 208 ff.
91 Vgl. Münke, S. (1956). S. 32.
92 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 26.
Kapitel 1.5 Armutsstudien in Deutschland
1 Vgl. Scholz, W. (1994). S. 6.
2 Vgl. Antwortentwurf der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Konrad Gilges u.a. und der
Fraktion der SPD betr.: “Armut in der Bundesrepublik Deutschland“, BT-Drs.: 13/1527 (1995). S. 4.
3 Vgl. Hochmuth, U., Klee, G. & Volkert, J. (1995). S. 85.
4 Wenn im folgenden von Empfängern gesprochen wird, sind damit Männer und Frauen gemeint.
5 Basis ist hierbei die bekämpfte Armut. Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 78.
6 Vgl. Bock, T. (1992). S. 536-537.
7 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 84-97.
8 Vgl. Kapitel 1.2.2.2.1
9 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 71 ff.
10 Vgl. Hauser, R. (1989 a). S. 121.
11 Vgl. Kapitel 1.4.1.2
12 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 73.
13 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 28.
14 ebenda S. 28.
15 Vgl. Leisering, L. & Voges, W. (1992). In: Leibfried, S. & Voges, W. (1992). S. 467.
16 Vgl. Hauser, R. & Hübinger, W. (1993). S. 64 ff.
Fußnoten 306
17 Vgl. Leisering, L. (1993 a). S. 170.
18 ebenda S. 171.
19 Vgl. Hanefeld, U. (1987).
20 Vgl. Buhr, P. (1995). Vgl. Kapitel 1.4.
21 Vgl. Kapitel 1.5.4.1 Ergebnisse des Sozio-ökonomischen Panels
22 Vgl. Habich, R. & Headey, B. (1991). S. 6.
23 Vgl. Sopp, P. (1994). In: Zwick, M.M. (1994). S. 64.
24 Vgl. Busch-Geertsema & Ruhstrat, E.U. (1992). S. 366-370.
25 Vgl. Bonß, W. & Plum, W. (1990). S 703.
26 Vgl. Habich, R., Headey, B. & Krause, P. (1991). Zitiert in: Buhr, P. (1995).
27 Vgl. Andreß, H.J. (1994). In: Zwick, M.M. (1994). S. 75-81.
28 ebenda S. 81-83.
29 ebenda S. 84-101.
30 ebenda S. 102.
31 Vgl. Buhr, P. (1995). S. 99-102.
32 Vgl. Ludwig, M. (1992). S. 140.
33 Vgl. Buhr, P. (1995). S. 102-104.
34 Vgl. Busch-Geertsema & Ruhstrat, E.U. (1992). S. 366-370. Vgl. Ludwig, M., Leisering, L. & Buhr, P.
(1995). S. 24-34.
35 Vgl. Busch-Geertsema & Ruhstrat, E.U. (1992). S. 366-370.
36 Vgl. Butterwegge, C. (1996 c). S. 83.
37 Vgl. Ludwig, M. (1992). S. 135.
38 Vgl. Völker, W. (1995). S. 61-66.
Kapitel 2.1 Armut im gesellschaftlichen Kontext
1 Vgl. Sautter, H. & Serries, C. (1993).
2 Vgl. Hauser, R. et al. (1981). S. 280 ff.
3 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 221.
4 ebenda S. 224.
5 Vgl. Hauser, R. & Neumann, U. (1992). S. 250.
6 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 229.
7 Vgl. Kührt, P. (1982). S. 24-38. Vgl. Hauser, R. & Neumann, U. (1992). S. 250. Vgl. Pentagon der Armut.
8 Vgl. Bäcker, G. (1995). S. 345-357.
9 Vgl. Hauser, R. et al. (1981). S. 280 ff.
10 Vgl. Schmolling, P. (1994). S. 220.
11 Vgl. Schmolling, P. (1994). S. 217.
12 Vgl. Schneider, U. (1989). S. 272 ff.
13 Vgl. Schmolling, P. (1994). S. 218.
14 Vgl. Hradil, S. (1995). In: Korte, H. & Schäfers, B. (1995). S. 145-164.
15 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 130.
16 Vgl. Alisch, M. & Dangschat, J. S. (1993). S. 34 ff.
17 Vgl. Enderle, G. (1989). S. 147-160.
18 Albrecht, R. (1991). S. 341.
19 Vgl. Priepke, M. (1989), ). Hier S. 79.
20 Vgl. Enderle, G. (1989). In: Buhmann B. et al. (1988 a). S. 153.
21 Vgl. Priepke, M. (1989). S. 80.
22 Vgl. Enderle, G. (1989). S. 153.
23 Vgl. Tschümperlin, P. (1988). S. 19.
24 Vgl. Simmel, G. (1908). S. 518.
25 Vgl. Iben, G. (1991). S. 178.
26 Vgl. Müller, J. (1993). S. 173-175.
27 An dieser Stelle ist die Armutsform zu beachten. Mit zunehmender materieller Sicherheit steigt der Anteil
alleinerziehender Frauen. Es liegt somit der Gedanke nahe, daß Frauen in ihrer Vergangenheit von einer
anderen Armutsform betroffen waren, die jedoch statistisch nicht erfaßt wurde.
Fußnoten 306
Kapitel 2.2 Armut und Arbeitslosigkeit
1 Vgl. Bolte, K.M. (1993). S. 14.
2 Vgl. Meiser, C. (1996). S. 7
3 Dies läßt sich anhand der Beveridge-Kurve erklären, die eine empirisch beobachtbare, negative
Beziehung zwischen der Rate der offenen Stellen und der Arbeitslosenrate beschreibt.
4 Vgl. Rein H. & Scherer, W. (1993). S.16.
5 Vgl. Hauser, R. (1984). S. 223 ff.
6 ebenda S. 224.
7 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 168.
8 Vgl. Pfaff, A.B. (1995). In: Bieback, K.J. & Milz, H. (1995). S. 28-57.
9 Vgl. Franz, W. (1995 b). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 19.
10 ebenda S. 21.
11 Diese Berechnung wird auch im Zusammenhang mit der Ermittlung der Zustrom-Dauer Kurve angewendet.
Vgl. Schettkat, R. (1992). S. 396.
12 Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 40. Vgl. Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995). Vgl. Stadermann, H.J. (1995). S. 49
ff.
13 Vgl. Schmal, A. (1993).
14 Vgl. Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 44.
15 IAB Nr. 6/03.06-1993.
16 Vgl. Salz, G. (1994). S. 30-31.
17 Vgl. Bogai, D. (1995). S. 135 ff.
18 Vgl. Kapitel 2.2.5.2 Neoklassiche Ansätze
19 Vgl. Franz, W. (1995 b). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 21 ff.
20 Vgl. Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995). S. 48.
21 Als Referenzgruppe der Männer und Frauen fungierte: Deutsche(r), keine gesundheitlichen
Einschränkungen, 30 bis 55 Jahre, Facharbeiter, wohnhaft in Nordrhein-Westfalen, frühere
Arbeitslosigkeitsepisode; die erklärenden Variablen Betriebszugehörigkeitsdauer, Berufserfahrung
insgesamt, regionale Arbeitslosenquote und deren Änderung, übriges Haushaltseinkommen sind bei den
Stichprobenmittelwerten bewertet, das Verhältnis des Betrags der Arbeitslosenunterstützung zum früherern
Netto-Erwerbseinkommen (Lohnersatzquote) wurde auf 65 Prozent gesetzt; bei den Frauen bezieht sich die
Referenzgruppe außerdem auf Unverheiratete ohne Kinder unter 6 Jahren.
22 Vgl. Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 49 ff.
23 Kühl, J. (1982). S. 175.
24 Arbeitskreis AFG-Reform (1994).
25 Vgl. Kress, U. (1996 b). S. 5-6.
26 Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 80.
27 Vgl. Kress, U. (1996 b). S. 7.
28 ebenda S. 8.
29 Vgl. Bach, H.W. (1994). S. 133-140.
30 Vgl. Ekhoff, J. (1995). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. Mehr Wettbewerb, mehr Arbeit - Ist
Vollbeschäftigung eine Illusion? (1995). S. 93-98.
31 Vgl. Kress, U. (1996 b). S. 8.
32 ebenda S. 9.
33 Vgl. Sell, S. (1994). S. 296-304.
34 Vgl. Kress, U. (1996 b). S. 10.
35 Vgl. Kress, U. (1996 a).
36 Vgl. Hohlstein, M. (1992). S. 21.
37 Vgl. Klauder, W. (1994). S. 766. Vgl. Hof, B. (1996).
38 Vgl. Bundesanstalt für Arbeit. Autorengemeinschaft. (1994). S. 269-292.
39 Vgl. Schultz, G. (1995). S. 485-496. Vgl. Kessler, H. (1991).
40 Dies bedeutet weiterhin, daß unsere Gesellschaft nicht nur „älter“ wird, weil sie aus mehr älteren Personen
besteht, sondern weil sie weniger Nachwuchs zwischen 0 und 18 Jahren hat.
41 Diese gibt den Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter an.
42 Vgl. Franz, W. (1995 b). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 9-29.
43 Vgl. Steiner, V. & Kaltenborn, B. (1995). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 31 ff.
44 ebenda S. 34.
45 Mismatch-Arbeitslosigkeit wird alternativ auch der struktruellen Arbeitslosigkeit im engeren Sinne
zugeordnet. Vgl. Rudolph, H. (1994). In: Statistisches Bundesamt. Hrsg. Merk, H.G. (1994). S. 179.
Fußnoten 306
46 In diesem Zusammenhang ist das Diagnosekonzept der Beveridge-Kurve zu beachten, die auf einen konvex-
inversen Zusammenhang zwischen der Zahl der offenen Stellen und der Zahl der Arbeitslosen jeweils
bezogen auf die Zahl der Erwerbspersonen abstellt. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich diese
Relation seit Anfang der siebziger Jahre nach rechts verschoben. Das bedeutet, einer gegebenen
Vakanzquote muß eine höhere Zahl bzw. Quote von Arbeitslosen zugeordnet werden. Vgl. Bogai, D. (1995).
S. 133.
47 Vgl. Berthold, N. & Fehn, R. (1995). S. 113.
48 Die Ursachen für Mobilitätsdefizite sind unterschiedlich. Zu erwähnen sind ein angespannter
Wohnungsmarkt, hohe Grundstückspreise, institutionelle Hemmnisse, wie z.B. regional differenzierte
Schulsysteme, soziale Bindungen, fehlende Bereitschaft zur Weiterbildung oder Lohneinbußen. Vgl. Franz,
W. (1995 a). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. (1995). S. 99-106.
49 Zur weiteren Ausführungen bezüglich der Mismatch-Problematik, -Trends, -Ursachen in Deutschland. Vgl.
Entorf, H. (1995). In: Steiner, V. & Bellmann, L. (1995). S. 31-50.
50 Vgl. Franz, W. (1995 b). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 23.
51 Der Begriff „Hysteresis“ stammt aus dem Griechischen, bedeutet „zurückbleibend“ und beschreibt die
Fortdauer der Wirkung nach Beenden der Ursache. Er wurde vom Physiker J.A. Ewing (1881) zur
Beschreibung des Magnetismus in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch eingeführt.
52 Vgl. Rösner, H.J. (1996). In: Schönig, W. & L`Höst. R. (1996). S. 180.
53 Vgl. Belke, A. & Göcke, M. (1994). S. 350 ff.
54 Vgl. Berthold, N. (1994). S. 313
55 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 188.
56 ebenda S. 189.
57 Thalheim, K.C. (1939). Zitiert in: Thuy, P. (1993). S. 9.
58 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 10.
59 ebenda S. 13. Vgl. Görgens, E. (1975). S. 12.
60 Fourastié, J. (1969). S. 44.
61 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 13
62 Vgl. Tuchfeldt, E. (1995). S. 24-27.
63 Die Vorstellung vom modernen Dienstleistungssektor klammert traditionelle Dienstleistungsgruppen wie z.B.
Hausbedienstete aus.
64 Vgl. Giersch, H. (1994). S. 151-178.
65 Fourastié, J. (1969). S. 109.
66 Der Produktionsanteil der einzelnen Sektoren hat sich in etwa gleichermaßen entwickelt.
67 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 176. Vgl. Merk, H.G. (1994). S. 6-14.
68 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 193.
69 Innerhalb der Argumentation dieser Arbeit ist diese Unterscheidung ausreichend. Eine genauere
Unterscheidung von Dienstleistungen orientiert sich an Funktionstypen. In der empirischen Forschung
werden folgende Funktionstypen unterschieden: - intermediäre bzw. produktionsnahe Dienstleistungen
(Vorleistungen für die Industrie oder andere Dienstleistungsunternehmen, z.B. das Kredit- und
Versicherungsgewerbe, wirtschaftliche, rechtliche und technische Unternehmensberatung,
Immobilienverwaltung und -pflege, Werbung, Bewachung, Wirtschaftsverbände u.ä.); - distributiven
Dienstleistungen (Handel, Verkehr, Nachrichtenwesen); - konsumbezogenen Dienstleistungen (Gaststätten
und Beherbergung, Unterhaltung, Medien und Kunst, Körperpflege u.a-); - sozialen Dienstleistungen
(Gesundheit, Erziehung, Wissenschaft, Betreuung und Pflege); - staatliche Dienstleistungen (öffentliche
Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung). Vgl. Heinze, R.G., Voelzkow, H. & Hilber, J. (1992). S.
111.
70 Vgl. Heise, A. (1996). S. 195.
71 Zur Problematik der Verwendung realer oder nominaler Preise siehe Thuy, P. (1993). S. 25 ff.
72 Im einzelnen handelt es sich hierbei um Japan, Österreich, Italien, Niederlande, Großbritannien, Finnland,
Belgien, Frankreich, Bundesrepublik Deutschland (alte Bundesländer), Norwegen, Neuseeland, Australien,
Dänemark, Kanada und USA.
73 Vgl. Görgens, E. (1975). S.13.
74 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 35.
75 Vgl. Hummel, M. (1996). S. 7. Vgl. Essig, H. (1994). S. 15-35.
76 Die Auslagerungsthese meint demgegenüber, daß es nicht so sehr einen Entwicklungsprozeß von der
Agrar- über die Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft gäbe, sondern ein Auslagern von (schon immer
vorhandenen) Dienstleistungstätigkeiten aus dem industriellen Bereich in den kostengünstigeren
Dienstleistungssektor. Vgl. Ernst, G. & Kasten, C. (1996). S. 89-95.
77 Vgl. Nowack, M. (1994). S.36-65.
Fußnoten 306
78 Vgl. Stille, F. et al. (1992). S. 16-19.
79 Vgl. Hummel, M. (1996). S. 7 ff.
80 Vgl. Siebe, T. (1995). S. 257-279.
81 Als Argument gegen die Existenz von Dienstleistungsdefiziten („Dienstleistungslücke“) in Deutschland
werden häufig internationale Unterschiede hinsichtlich der intersektoralen Arbeitsteilung angeführt, die in
Deutschland weniger ausgeprägt sei als in andern Ländern. Vgl. Schasse, U. (1995). S. 113-123.
82 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 188.
83 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 29.
84 Beschreibt die relative Änderung der nachgefragten Menge bei einer infinitesimal kleinen Änderung des
Einkommens.
85 Vgl. Reiß, W. (1992). S. 243-248.
86 Vgl. Troge, A. (1982). S. 18.
87 Fourastié prognostizierte, daß sich der Anteil des primären Sektors am gesamtwirtschaftlichen Produktions-
und Beschäftigungsaufkommen von 80 % auf 10 % verringere, der sekundäre von 10% des Produktions-
bzw. Beschäftigtenvolumens auf 35-50 % ansteige, aber durch das Ansteigen des tertiären Sektors von 10 %
auf 80 %, wieder auf 10 % sinke. Es ist nicht Gegenstand dieser Arbeit, die Validität von Fourastié’s
Aussagen zu überprüfen. Aus diesem Grund werden die Prognosen nicht weiter kritisiert.
88 Zur Entwicklung des Privaten Verbrauchs siehe Prognos-Gutachten (1995). S. 52.
89 Im Original wurde noch der Eigenverbrauch der privaten Organisationen in der Tabelle angeführt. Dieser
stellt jedoch keine Güterart dar und wird deshalb gesondert ausgewiesen. Der Anteil betrug 1970 (1,67), 1980
(1,87), 1985 (2,13), 1990 (2,25) und 1992 (2,42).
90 Vgl. Löbbe, K. et al. (1993). S. 108 ff.
91 Vgl. Klauder, W. (1994). S. 764-782.
92 Vgl. Lenk, T. (1991).
93 Krupp, H.J. (1995 a). S. 70.
94 Fourastié, J. (1969). S. 29ff
95 Eine Übersicht über verschiedene Definitionen technologischer Arbeitslosigkeit gibt: Klaus, D. (1988). S.
210 ff.
96 Fourastié, J. (1969). S. 106 ff.
97 Vgl. Beitr.AB (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). (1996). Vgl. Europäische Kommission
(1994). S. 108-114.
98 Hiermit sind Chipkarten-, Tele-Dienste und Interaktive 2-Weg-Bewegtbildsysteme gemeint.
99 Vgl. Beitr.AB (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. (1996).
100 Vgl. Fuchs, J. (1994). S. 239-258.
101 Vgl. Beitr.AB (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung). (1996).
102 Vgl. Heinze, R.G., Voelzkow, H. & Hilbert, J. (1992). S. 100 ff.
103 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 38.
104 Vgl. Thuy, P. (1993). S. 44.
105 Vgl. Bührer, W. (1995). S. 91-113.
106 Vgl. Klauder, W. (1996). S. 92.
107 Die Internationalisierung der Wirtschaft wird i.d.R. mit dem Begriff „Globalisierung“ umschrieben, womit
das Zusammenwachsen von Güter- und anderen Märkten über nationale Grenzen hinweg gemeint ist.
Hierunter ist auch die Internationalisierung von Unternehmen zu verstehen, d.h. das immer stärkere
Auslandsengagement von immer mehr Unternehmen aus immer mehr Branchen und Ländern mit immer
mehr Unternehmensfunktionen. Vgl. Jungnickel, R. (1995). In: Schmähl, W. & Rische, H. (Hrsg.). S. 46.
108 Vgl. OECD (1994). Zitiert in: Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 39 ff.
109 Vgl. Paque, K.H. (1995 b). S. 3.
110 ebenda S. 7.
111 ebenda S. 4.
112 Diese Entwicklung spiegelt sich beispielsweise in der Unternehmensstrategie der Firma Siemens wieder
deren Auslandsanteil inzwischen rund 60 % beträgt, mit steigender Tendenz. Aufgrund der zunehmenden
Liberalisierung erfolgt hier ein stärkeres Engagement im Asien-Pazifik Raum sowie in Mittel- und
Osteuropa. Vgl. Maly, W. (1995). In: Schmähl, W. & Rische, H. (Hrsg.) S. 80.
113 Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 65.
114 ebenda S. 67.
115 Bezüglich Ausmaß und Form des Auslandsengagement hat sich in der wissenschaftlichen Diskussion das
OLI-Paradigma von Dunning durchgesetzt. O: Ownership Advantage (unternehmensspezifische
Wettbewerbsfähigkeit wie z.B. economies of scale/scope, innovative Produkte oder leistungsfähige FuE),
L: Locational Advantage ( länderspezifische Standortvorteile wie z.B. Lohnniveau, Infrastruktur,
Fußnoten 306
technologische Dynamik oder Steuergesetzte), I: Internalization Advantage (Internalisierungsvorteile durch
die Reduzierung der Transaktionskosten). Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996) S. 58 ff. Vgl.
Stein, I. (1991). In: Schoppe, S. (1991). S. 49 ff.
116Vgl. Jungnickel, R. (1995). In: Schmähl, W. & Rische, H. (Hrsg.). S. 69.
117 Vgl. Hummel, M. (1996). S. 10 ff.
118 ebenda S. 14.
119 Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 86.
120 Diese Möglichkeit besteht auch für deutsche Unternehmen im Ausland.
121 Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 90.
122 ebenda S. 48.
123 Vgl. Hummel, M. (1996). S. 14.
124 Vgl. Giersch, H. (1994). S. 151-178.
125 Es tritt auch die These auf, daß ein Sinken des Lohnkostenniveaus in Deutschland ineffektiv sei, da es
aufgrund einer induzierten Währungsaufwertung zu einer Neutralisation komme. Dem steht das Argument
entgegen, daß hierdurch der Primäreffekt nur zum Teil wieder beseitigt werde und ein positiver Effekt auf die
Beschäftigung bestehen bleibe.
126 Vgl. Jens, U. (1986). S. 34 ff. Vgl. Hertel, J. (1994). S. 205-238.
127 Es bestehen strukturelle Unterschiede zwischen nationalen Systemen die zu entscheidenen Faktoren
im Standortwettbewerb von Regionen geworden sind. Laut OECD zählen hierzu die unterschiedlichen
Ausprägungen der Organisation von Unternehmen und Gütermärkten, Kapital- und Arbeitsmärkten, der
Privatisierung und Regulierung, einschließlich der Regulierung von ‘natürlichen’ Monopolen, sowie die
Steuer- und Sozialsysteme. Vgl. iwd (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft). (1996 b) S.
3. Vgl. Hummel, M. (1996). S. 4.
128 Vgl. iwd (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft) (1996 a). S. 8. Vgl. Härtel, H.-H.,
Jungnickel, R. et al. (1996). S. 217 ff.
129 Vgl. iwd (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft) (1996 a). S. 8.
130 ebenda S. 8.
131 Vgl. Maly, W. (1995). In: Schmähl, W. & Rische, H. (Hrsg.). S. 89.
132 Vgl. iwd (Informationsdienst des Instituts der deutschen Wirtschaft). (1996 b) S. 3. Die
Personalzusatzkosten der Betriebe haben sich von 39,6 % im Jahr 1975 auf 44,5 % Mitte der neunziger
Jahre, an den gesamten Personalkosten erhöht. Vgl. Seffen, A. (1995). S. 26.
133 Vgl. Paque, K.H. (1995 b). 3-9.
134 Vgl. Graff, M. (1996). S. 274-295.
135 Vgl. Bogai, D. (1995). S. 131-134.
136 Vgl. Cornelsen, C. (1994). S. 66-92.
137 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 173. Vgl. Lange, T. (1994). S. 15-19.
138 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 173
139 Vgl. Rösner, H.J. (1996). In: Schönig, W. & L`Höst. R. (1996). S. 174.
140 Vgl. Auer, P. (1995). S. 21. Hierbei ist allerdings die Definition von „Beschäftigung“ nicht einheitlich.
141 Hier wird der Bezugspunkt nicht explizit angegeben. M.E. wird hiermit auf den Gini-Koeffizient abgestellt.
142 Vgl. Freeman, R.B. & Katz, L. (1993). Zitier in Giersch, H. (1994). S. 170.
143 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 174.
144 Vgl. Härtel, H.-H., Jungnickel, R. et al. (1996). S. 242 ff.
145 ebenda 248 ff.
146 ebenda S. 257 ff.
147 ebenda S. 261 ff.
148 Vgl. Keller, B. (1995). S. 227 ff.
149 Vgl. Mismatch-Problematik.
150 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 38 ff.
151 ebenda S. 44.
152 ebenda S. 45.
153 Vgl. Thurow, L.C. (1978). In: Sengenberger, W. (1978 b).
154 Vgl. Craig, C., Rubery, J., Tarling, R. & Wilkinson, F. (1982). Zitiert in: Sengenberger, W. (1987).
155 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 46.
156 Vgl. Pfriem, H. (1979). S. 63.
157 Die Gleichsetzung von Arbeits- und Gütermärkten ist aus verschiedenen Gründen nicht plausibel. „Menschen
werden nicht für den Markt produziert ..., auf dem Arbeitsmarkt werden weder Ströme noch Bestände
fertiger Arbeitsleistungen gehandelt, sondern nur Potentiale solcher Leistungen .., auf dem Arbeitsmarkt
sind die Produzenten gleichzeitig auch Konsumenten .., und schließlich hat die Qualität der Ware
Fußnoten 306
‘Arbeitskraft’ auf dem Arbeitsmarkt einen viel entscheidenderen Einfluß als die Qualität der Güter auf dem
Gütermarkt.“ Vgl. Schmid, G. (1987). In: Buttler, F., Gerlach, K. & Schmide, R. (1987). S. 36.
158 Vgl. Lärm, T. (1982). S. 88 ff.
159 Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 92.
160 Vgl. Paqué, K.H. (1988). S. 479.
161 Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 93.
162 Dies ist die klassische Interpretation. „Keynesianische Arbeitslosigkeit“ liegt vor, wenn die Güteranbieter
aufgrund eines gesamtwirtschaftlichen Nachfragemangels und deshalb simultan bei einem
eigentlich vollbeschäftigungskonformen Reallohn die Arbeitsanbieter auf dem Arbeitsmarkt rationiert
werden.
163 Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 95.
164 Hierunter fallen Aktivitäten zur Verbesserung der Ausbildung wie auch Maßnahmen zur
Gesundheitserhaltung.
165 Vgl. Berthold, N. & Fehn, R. (1995). S. 116.
166 Vgl. Abb, F., Auer, J. & Mirz, P. (1992). S. 969-974.
167 Vgl. Priewe, J. (1984). S. 30.
168 Vgl. Altzinger, W. (1990). S. 51-58. Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 109.
169 Vgl. Keller, B. (1995). S. 232.
170 Dies beschreibt die friktionelle Komponente der Mismatch-Arbeitslosigkeit. Ein wenig effizientes staatliches
Vermittlungsmonopol für Arbeit, sowie eine staatlich organisierte Arbeitlosenversicherung, die relativ hohe
Lohnersatzraten gewährt, eine lange Bezugsdauer aufweist und administrativ eher großzügig gehandhabt
wird, weil wirksame qualifikatorische und regionale Zumutbarkeitskriterien weitgehend fehlen, verringern
hiernach die Wahrscheinlichkeit, daß Arbeitslose und freie Arbeitsplätze schnell zusammenfinden.
171 Vgl. Lärm, T. (1982). S. 102.
172 ebenda S. 105
173 Vgl. Wüstenbecker, M. (1995). S. 106 ff.
174 Vgl. Schneider, H. (1990). S. 15.
175 Analog ließe sich auch das Suchverhalten der Arbeitsnachfrager bestimmen. Hierbei müßte die
Akzeptanzqualifikation bestimmt werden die Grenzertrag und Grenzkosten der Suche in Einklang bringt.
Aufgrund der fehlenden empirischen Relevanz wird dies nicht weiter ausgeführt.
176 Vgl. Abb, F., Auer, J. & Mirz, P. (1992). S. 972.
177 Vgl. Abb, F., Auer, J. & Mirz, P. (1992). S. 972.
178 Vgl. Berthold, N. (1988). S. 485-493.
179 Vgl. Berthold, N. (1988). S. 485-493.
180 Vgl. Abb, F., Auer, J. & Mirz, P. (1992). S. 973.
181 Vgl. Sesselmeier, W. (1994). S. 139.
182 Vgl. Abb, F., Auer, J. & Mirz, P. (1992). S. 969-974.
183 Vgl. Schneider, H. (1990). S. 21.
184 Vgl. Berthold, N. & Fehn, R. (1995). S. 110-117.
185 Vgl. Keller, B. (1995). S. 232.
186 Unter Arbeitsmarktstruktur wird in diesem Zusammenhang die relativ dauerhafte, gegen kurzfristig
wirksame Marktkräfte resistente, regelhafte Gestaltung des Arbeitsmarktprozesses zu einem bestimmten
Zeitpunkt verstanden.
187 Vgl. Klein, T. (1987). S. 38 ff.
188 Vgl. Liebow, E. (1967). Zitiert in: Szydlik, M. (1990). S. 19.
189 Vgl. Doeringer, P.B. (1967). S. 206-220. Vgl. Doeringer, P.B. (1969). In: Somers, G.G. (1969). S. 257-267.
Vgl. Doeringer, P.B. & Piore, M.J. (1971).
190 Kerr, C. (1954). In: Bakke, E., et al. (1954). S. 93.
191 Vgl. Doeringer, P.B. & Piore, M.J. (1971). S. 167.
192 ebenda S. 2.
193 ebenda S. 41.
194 ebenda S. 42.
195 ebenda S. 167 ff.
196 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 222.
197 ebenda S. 224.
198 ebenda S. 225.
199 ebenda S. 225.
200 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 27 ff.
201 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 225.
Fußnoten 306
202 Vgl. Baron, J.N. & Bielby, W.T. (1984). Zitiert in: Sengenberger, W. (1987). S. 225.
203 Vgl. Rosenberg, S. (1980). Zitiert in: Sengenberger, W. (1987). S. 228.
204 Vgl. Lutz, B. & Weltz, F. (1966). Vgl. Lutz B. et al. (1973). Vgl. Lutz, B. (1987). Vgl. Sengenberger, W.
(1975). Vgl. Sengenberger, W. (1978 b). Vgl. Sengenberger, W. (1987).
205 Vgl. Lutz, B. (1987). S. 64.
206 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 33 ff.
207 Vgl. Sengenberger, W. (1978 a). S. 37.
208 Vgl. Sengenberger, W. (1979). S. 40.
209 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 120.
210 ebenda S. 121.
211 ebenda S. 122.
212 ebenda S. 121.
213 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 36.
214 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 127.
215 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 37.
216 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 128.
217 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 39.
218 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 130.
219 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 39.
220 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 169.
221 Vgl. Sengenberger, W. (1978 b). S. 13 ff.
222 ebenda S. 15.
223 Vgl. Sengenberger, W. (1987). S. 154-160.
224 ebenda S. 160-164.
225 Vgl. Szydlik, M. (1990). S. 44.
226 Vgl. Heinze, R.G. et al. (1981). S. 219 ff.
227 ebenda S. 224
228 ebenda S. 225 ff.
229 ebenda S. 226.
230 Vgl. Giddens, A. (1979). S. 125.
231 Vgl. Heinze, R.G. et al. (1981). S. 226.
232 ebenda S. 227.
233 ebenda S. 227.
234 ebenda S. 230.
235 ebenda S. 230.
236 Hier besteht eine Paralle zur Insider-Outsider Theorie. Diese führt Hochlohnarbeitslosigkeit auf einen
Interessenkonflikt zwischen den beschäftigten Arbeitnehmern (Insider) und Arbeitslosen (Outsider) zurück.
Die Insider haben kein Interesse an einem beschäftigungssteigernden Lohnunterbietungsprozeß, der ihre
reale Einkommensposition verschlechtern würde. Aufgrund von originären und politisch verursachten
Fluktuationskosten (originär: Such-, Anwerbungs-, Verhandlungs-, Verwaltungskosten; politisch:
Sozialpläne, Abfindungszahlungen) bei der Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern verfügen die
Insider über die Marktmacht, ihre Löhne über dem Anspruchlohn gleichproduktiver Outsider festlegen zu
können.
237 Vgl. Keller, B. (1995). S. 245.
238 Vgl. Kühl, J. (1995). In: Bullinger, H.J. (1995). S. 386 ff. Vgl. Blossfeld, H.P. & Mayer, K.U. (1988) S.
262-283.
239 Vgl. Reineke, U. (1986). S. 184-189.
240 Vgl. Ethier, W.J. (1994). S. 140.
241 Vgl. Ethier, W.J. (1994). S. 206.
242 ebenda S. 206.
Kapitel 2.3 Armut und Sozialpolitik
1 Vgl. Weisser, G. & Pagenstecher, U. (1957). Zitiert in: Engelhardt, W.W. (1995). In: Kleinhenz, G. (1995).
S. 9-10.
2 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 3ff.
3 Vgl. Hauser, R. & Semrau, P. (1990). S. 28.
4 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 402 ff,
Fußnoten 306
5 ebenda S. 403.
6 ebenda S. 403 ff.
7 Vgl. Schönig, W. (1995). S. 100-120.
8 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 220.
9 ebenda S. 221 ff.
10 Vgl. GVG (Gesellschaft für Versichrungswissenschaft und -gestaltung e.V.) (1996). S. 40 ff.
11 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 226.
12 ebenda S. 227 ff.
13 Vgl. Zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung für Gesamtdeutschland siehe
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (1995). S. 92-93.
14 Vgl. Hirvonen, P. (1993). S. 27 ff.
15 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 23.
16 Einen internationalen Vergleich über Rentenversicherungssysteme bringt Dürkop, H. (1992).
17 Vgl. Schmidt, P. (1995). S. 55.
18 Vgl. Lampert, H. (1994). S. 260 ff.
19 Vgl. Schmidt, P. (1995). S. 33.
20 ebenda S. 33. Zur Entwicklung des Rentenbeitrags siehe Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
(1995). S. 163.
21 Vgl. Hirvonen, P. (1993). S. 198 ff
22 Vgl. Schmidt, P. (1995). S. 56 ff.
23 ebenda S. 56 ff.
24 Vgl. Gallon, T.P. (1996). S. 43.
25 Vgl. Schmidt, P. (1995). S. 57.
26 Vgl. Rosenow, J. & Naschold, F. (1994). S. 61 ff.
27 Vgl. Hirvonen, P. (1993). S. 195 ff.
28 Vgl. Schmidt, P. (1995). S. 58 ff.
29 ebenda S. 58.
30 Vgl. Hirvonen, P. (1993). S. 195 ff. Vgl. Lampert, H. (1996). S. 250 ff.
31 Für Arbeitgeber birgt dies den Vorteil, weiterhin über das Humankapital des Mitarbeiters verfügen zu
können, ohne diesen dafür in vollem Umfang zu beschäftigen. Für den Arbeitnehmer besteht der Vorteil
eines schrittweisen Überganges in den Ruhestand.
32 Einen Vergleich der neuen Rentenformel mit der bisherigen bietet: Schmidt, P. (1995). S. 60-61.
Vgl. Nullmeier, F. & Rüb, F.W. (1993). S. 225 ff.
33 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 253 ff.
34 Vgl. Karolat, B. & Krieger, I. (1993).
35 Vgl. Bundesminsterium für Arbeit und Sozialordnung (1997 a). S. 27 ff.
36 Unter Wartezeiten sind Mindestversicherungszeiten zu verstehen die einen Leistungsanspruch
ermöglichen. Darunter fallen Beitrags-, Kindererziehungs-, Ersatz- (z.B. Wehr- u. Zivildienst) und
Ausfallzeiten (z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit).
37 Ein europäischer Vergleich hinsichtlich der Regelaltersgrenzen in den Kernsystemen der
Alterssicherung findet sich bei Krupp, H.J. (1995 b). In: Schmähl, W. & Rische, H. (1995). S. 145.
38 Vgl. Bundesminsterium für Arbeit und Sozialordnung (1997 b). S. 2-3.
39 ebenda S. 4.
40 ebenda S. 5-14.
41 Vgl. Karolat, B. & Krieger, I. (1993).
42 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 24.
43 Vgl. Kapitel 1.5.
44 Vgl. Karolat, B. & Krieger, I. (1993). S. 87.
45 Vgl. Kapitel 1.5.
46 Vgl. BT-Drs.: 13/1527 (1995).
47 Einte detaillierte Übersicht ist enthalten in: VDR Rentenversicherung in Zahlen 1996.
48 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 259.
49 Vgl. Fuhrmann, A. (1995). In: Klose, H.J. (1995). S. 5-17.
50 Vgl. Achenbach, K. & Haneberg, E. (1995). S. 5-11.
51 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 27 ff.
52 Vgl. DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung) (1990). S. 679-690. Vgl. IW (Institut der
Deutschen Wirtschaft) (1994).
53 Vgl. Börsch-Supan, A.H. (1996). In: Siebert, H. (1996). S. 33. Vgl. Dudey, S. (1993). S. 363-368.
54 Vgl. Wiegmann, V.T. (1995). In: Klose, H.J. (1995). S. 35-44.
Fußnoten 306
55 Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Arbeitszeit regelmäßig nicht mehr als 15 Stunden pro
Woche beträgt. Die Verdienstgrenze beträgt jeweils ein Siebtel des durchschnittlichen Arbeitsentgelts aller
Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten im vorvergangenen Kalenderjahr.
Weiterhin liegt eine geringfügige Beschäftigung vor, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Jahres
höchstens zwei Monate an einem Stück oder über das Jahr verteilt höchstens 50 Arbeitstage besteht. Vgl.
Buch, H. (1995). S. 148-154.
56 Vgl. Schupp, J., Schwarze, J. & Wagner, G. (1995). S. 857 ff.
57 Der Psychologe Baltes, B. wies darauf hin, daß es keinen „Krieg der Generationen“ geben werde, da jeder
Mensch das Alter antizipiere. Wer als junger Mensch den „Krieg der Generationen“ beginne, müsse damit
rechnen, daß er im Alter selbst schlecht behandelt werde. Vgl. Rinne, K. & Wagner, G. (1995 b). S. 5.
58 Dies gilt nur für „reguläre Teilzeitbeschäftigung“, d.h. 15 Wochenstunden und mehr. Geringfügig
Beschäftigte sind nicht in der GRV pflichtversichert.
59 Vgl. Wagner, G. (1993). In: Schmähl, W. (1993). S. 195.
60 Vgl. Rinne, K. & Wagner, G. (1995 a). S. 289.
61 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 26.
62 ebenda S. 27.
63 Vgl. Zapf, W. (1988). In: Rolf, G. et al. (1988). S. 371-380.
64 Vgl. Zwick, M.M. (1997). In: Müller, S. & Otto. U. (1997). S. 90.
65 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 27.
66 Vgl. Tegtmeier, W. (1995). In: Schmähl, W. & Rische, H. (1995). S. 197 ff.
67 Vgl. Rosenow, J & Naschold, KF. (1994). S. 281 ff.
68 Vgl. Ahn, H.-S. (1994). S. 139-141.
69 Vgl. Breyer, F. (1996). In: Siebert, H. (1996). S. 70.
70 Vgl. Achenbach, K. & Haneberg, E. (1995). S. 5-11.
71 Vgl. Breyer, F. (1996). In: Siebert, H. (1996). S. 70.
72 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 23-32. Ein wesentlicher Mangel des Umlageverfahrens wird oftmals
darin gesehen, daß die gesamtwirtschaftliche Ersparnis vermindert wird. Die Rentenansprüche des einzelnen
stellen für diesen eine Ersparnis dar. Gesamtwirtschaftlich trifft dies jedoch nicht zu.
73 Vgl. Miegel, M. & Wahl, S. (1985).
74 Vgl. Breyer, F. (1996). S. 74 ff.
75 Vgl. Achenbach, K. & Haneberg, E. (1995). S. 5-11.
76 Vgl. Breyer, F. (1996). In: Siebert, H. (1996). S. 74 ff.
77 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 23-32.
78 Vgl. Gallon, T.P. (1996). In: Schönig, W. & L`Hoest (1996). S. 39.
79 Vgl. Ebert, T. (1995). S. 371.
80 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 113.
81 Nach Borchert, J. wäre das Volumen der naturalbeitragsbezogenen Kindererziehungsrenten etwa doppelt so
hoch wie das der eingesparten Witwen/Witwerrenten. Vgl. Borchert, J. (1993).
82 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 115.
83 ebenda S. 117.
84 Vgl. Rolf, G. & Schupp, J. (1992). In: Hujer, R., Schneider, H. & Zapf, W. (1992). S. 117.
85 ebenda S. 118.
86 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 30.
87 Vgl. Rolf, G. & Schupp, J. (1992). In: Hujer, R., Schneider, H. & Zapf, W. (1992). S. 119.
88 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1996). S. 30.
89 Vgl. Reinl. H. (1997). In: Müller, S. & Otto. U. (1997). S. 115.
90 Vgl. Rolf, G. & Schupp, J. (1992). In: Hujer, R., Schneider, H. & Zapf, W. (1992). S. 124-140.
91 Vgl. Husmann, H. (1995). S. 24-25.
92 Vgl. Rolf, G. & Wagner, G. (1992). S. 281-290.
93 ebenda S. 285.
94 Berechnet entsprechend den Einkommensverhältnissen 1993 mit Bemessungsbasis 3600 DM und
Beitragssatz 15,4 %. Der geringe Beitragssatz berücksichtigt die von den Autoren antizipierte Entlastung
von 20 %.
95 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 108 ff.
96 Vgl. Gallon, T.P. (1996). In: Schönig, W. & L`Hoest (1996). S. 41.
97 ebenda S. 44.
98 ebenda S. 46.
99 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 126.
100 Als Ausnahmetatbestände gelten Pflege, Schwangerschaft in der Schutzfrist, Erziehung, Wehr- und
Fußnoten 306
Zivildienst, Ausbildung, Krankheit, Arbeitslosigkeit. Es bestehen erhebliche Unterschiede zu dem
Mindesbeitragselement des VES.
101 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 125.
102 Vgl. Gallon, T.P. (1996). In: Schönig, W. & L`Hoest (1996). S. 49.
103 ebenda S. 49.
104 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 128.
105 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 320.
106 Es sind weitere Bereiche vorhanden. Einen sehr umfangreichen Überblick über die Systematik der
bundesdeutschen Familienpolitik gibt: Arndt, J. (1994). S. 50-56.
107 M.E. wird hierbei übersehen, daß auch negative Effekte existieren können. Diese könnten z.B. entstehen,
wenn Kinder familienbedingt kriminell oder drogenabhängig werden.
108 Vgl. Gründger, F. (1993). In: Iwersen, A. & Tuchfeldt. E. (1993). S. 311-326.
109 Vgl. Lampert, H. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 17.
110 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 321. Einen europäischen Vergleich der Familienpolitik ist nachzulesen bei:
Dienel, C. (1994). S. 22-31.
111 Vgl. Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 339.
112 Vgl. Bäcker, G., Heinze, R.G. & Naegele, G. (1995). S. 23 ff.
113 Vgl. Voges, W. (1995). In: Schönig, W. & L’Hoest (1995).
114 Vgl. Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 18 ff.
115 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 344.
116 Vgl. Lampert, H. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 18.
117 ebenda S. 21.
118 ebenda S. 21.
119 Es existieren noch weitere normative Vorstellungen. Vgl. Willeke, F.U. & Onken, R. (1990). S. 5 ff.
120 Vgl. Hauser, R. (1995 b). In: Kleinhenz, G. (1995). S. 134 ff.
121 Anmerkung: Der Tabelle liegt das verfügbare Einkommen der Privathaushalte einschließlich der nicht
entnommenen Gewinne der Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugrunde. Der Umrechnung in
Wohlstandspositionen liegt eine Äquivalenzskala zugrunde, die der Bezugsperson ein Gewicht von 1,
weiteren Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,7 und Kindern unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,5
zuordnet. Eine sehr heterogene Gruppe weiterer Nicht-Erwerbstätigen-Haushalte wurde nicht ausgewiesen.
122 Vgl. Hauser, R. (1995 b). In: Kleinhenz, G. (1995). S. 136.
123 Vgl. Welzmüller, R. (1990). S.213.
124 Vgl. Hauser, R. (1995 b) S. 138.
125 ebenda S. 139.
126 In den Zeilen „Alle“ ist jeweils die durchschnittliche Position der sozialen Grupppe im Vergleich
zum Gesamtdurchschnitt ausgewiesen. In den Zeilen mit Personenzahlangabe ist jeweils die
durchschnittliche Position der Personen in Haushalten der jeweiligen Größe im Vergleich zum
Gruppendurchschnitt ausgewiesen. Ansonsten Erläuterungen wie in Tabelle 2.4.3.2.2.a
127 Vgl. Hauser, R. (1995 b) S. 141.
128 ebenda S. 141.
129 ebenda S. 141.
130 ebenda S. 142.
131 Da die Ergebnisse aus zwei unterschiedlich aufgebauten und abgegrenzten Statistiken abgeleitet wurden,
sind die Zahlen für 1973 bis 1983(a) (EVS) nur bedingt mit den Zahlen für 1983(b) bis 1990 (SOEP)
vergleichbar. Für die Ermittlung der Wohlstandspositionen der Personen wurde eine aus den
Regelsatzproportionen der Sozialhilfe abgeleitete Äquivalenzskala verwendet, die sich durch höhere
Gewichte für die weiteren Haushaltsmitglieder geringfügig von der Skala des Statistischen Bundesamtes
unterscheidet.
132 Vgl. Hauser, R. (1995 b). In: Kleinhenz, G. (1995). S. 142 ff.
133 wie in Tabelle 2.4.3.2.2.a
134 Vgl. Hauser, R. (1995 b) S. 144.
135 wie in Tabelle 2.4.3.2.2.a
136 Vgl. Hauser, R. (1995 b) S. 145.
137 ebenda S. 145.
138 ebenda S. 146.
139 Das Wohlstandsniveau ist definiert als das verfügbare Einkommen eines Familientypus pro Vollperson bei
einem Gewicht von 1,0 für den Ehemann, 0,8 für die Ehefrau und 0,7 für jedes Kind.
140 Vgl. Willeke, F.U. & Onken, R. (1990).
141 Vgl. Kleinhenz, G. (1994). S. 26.
Fußnoten 306
142 Vgl. Wingen, M. (1993). S. 49 ff.
143 Vgl. Kleinhenz, G. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 76.
144 Im Jahr 1996 betrug der Kinderfreibetrag 6.264 DM je Kind, im Jahr 1997 wurde er auf 6.912 DM erhöht.
145 Vgl. Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 375 ff. Vgl. Rürup, B. & Setzer, M. (1995). S. 102.
146 Einen Überblick über Profile des Lastenausgleichs gibt Willeke, F.U. (1993). S. 193-217.
147 Vgl. Kulp, E. & Lüdecke, R. (1994).
148 Vgl. Kleinhenz, G. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 79.
149 Vgl. Kleinhenz, G. (1994). S. 23.
150 Rechtsstand 01.01.95: Bei zwei Kindern verringert sich das Kindergeld ab einem Jahreseinkommen von
45.480 DM für Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben, und von 37.880 DM für Alleinstehende. Wer
mehr als 100.000 DM (Verheiratete) bzw. 75.000 DM (Alleinstehende) im Jahr verdient, erhält für jedes
Kind 70 DM. Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. (1995). S. 4.
151 Vgl. Kleinhenz, G. (1994). S. 23.
152 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 378 ff.
153 Vgl. Kleinhenz, G. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 76.
154 ebenda S. 78.
155 ebenda S. 84 ff.
156 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 387 ff
157 Hierfür ist es erforderlich, die 3.000 DM Jahreskindergeld auf einen Freibetrag umzurechnen. Bei einem
Steuersatz von 40 % entspricht dieser Wert einem Freibetrag von 7.500 DM, womit das Existenzminimum
von 7.200 DM überstiegen wäre. Bei einem (Grenz-) Steuersatz von bis zu 53 % würde dieser Wert nicht
erreicht.
158 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 385.
159 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 389.
160 Vgl. BT-Drs.: 13/1527 (1995). S. 63.
161 Vgl. Bäcker, G. & Ebert, T. (1996). S. 391.
162 Vgl. BT-Drs.: 13/1527 (1995).
163 Vgl. Hauser, R. & Semrau, P. (1990). S. 28.
164 Vgl. Hauser, R. (1989 b). In: Kitterer, W. (1989). S. 23.
165 § 1 Abs. 2 (BSHG)
166 § 2 (BSHG)
167 Vgl. Hanesch, W. (1995). S. 385.
168 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 296.
169 Vgl. Neumann-Duesberg, H. (1993). S. 129-133.
170 § § 3-7 (BSHG)
171 Zitiert in: Höft-Demski, R. (1993). S. 46.
172 ebenda S. 46.
173 ebenda S. 46.
174 Vgl. Hanesch, W. (1995). S. 385.
175 Vgl. Oelschlägel, D. (1994 a). S. 305.
176 Vgl. Huster, E.U. (1993). S. 164. § 22 (BSHG).
177 Vgl. Tobias, G. & Böttner, J. (1992). S. 49.
178 § 8 (BSHG)
179 Vgl. Lampert, H. (1996). S. 303.
180 § 21 Abs. 1 (BSHG)
181 § 21 Abs. 1a (BSHG)
182 Bei der Bemessung der Regelsätze werden die Familienmitglieder in Relation zum Haushaltsvorstand (100
%) gewichtet. Alleinstehende werden ebenso wie Haushaltsvorstände behandelt. Personen unter 7 Jahren
werden mit 50 %, Personen im Alter von 7 bis unter 14 Jahren mit 65 %, Personen im Alter von 14 bis
unter 18 Jahren mit 90 % und Personen im Alter von 18 und darüber mit 80 % gewichtet. In Abhängigkeit
vom Alter und der Anzahl der Kinder existieren Mehrbedarfszuschläge. § 23 (BSHG)
183 § 22 (BSHG)
184 § § 13-14 (BSHG)
185 Vgl. Schulz, J. (1989). S. 123 ff. Vgl. Reidegeld. E. (1988). S. 299-305.
186 Vgl. Sidler, N. (1989). S. 127 ff. Eine solche Formulierung meint, daß die Bezieher von
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohngruppen per definitionem nicht arm seien. Vgl. Adamy,
W. (1993). S. 163.
187 Zitiert in: Höft-Demski, R. (1993). S. 46 f. In einer Studie des Otto-Bume-Instituts für Sozialforschung und
Gesellschaftspolitk (ISG) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren zeigte sich, daß im
Fußnoten 306
Durchschnitt in allen Haushaltstypen das geforderte Abstandsgebot zwischen Sozialhilfeschwelle und
Durchschnittseinkommen eingehalten wird. Sozialhilfeschwelle und lohnorientierte Obergrenze nähern sich
mit steigender Kinderzahl; jedoch liegt selbst bei Familien mit drei Kindern das Haushaltseinkommen bei
Erwerbstätigkeit mehr als 10 % über dem Sozialhilfenniveau. Vgl. Breuer, W. & Engels, D. (1994). S. 33 ff.
188 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 118-119.
189 Vgl. Iben, G. (1991). S. 172.
190 Vgl. Zimmermann, G. (1993). S. 212 ff.
191 Vgl. Adamy, W. (1993). S. 162.
192 § 22 Abs. 4 (BSHG). Vgl. Leibfried, S. & Leisering, L. (1995). S. 111.
193 Vgl. Höft-Demski, R. (1993). S. 49.
194 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 119.
195 Vgl. Steffen, J. (1994), S. 69-72.
196 Vgl. Mehlich, M. (1992). S. 77-98.
197 Vgl. Hanesch, W. et al. (1994 b). S. 119.
198 Vgl. Thien, U. (1991). S. 179.
199 Vgl. Zimmermann, E. (1994).
200 Vgl. Klein, P. & Leibfried, S. (1991). S. 386-391.
201 Vgl. Rosenbladt, B. von (1991). S. 146-156.
202 § 20 Abs. 1 (BSHG)
203 § 25 Abs. 1 (BSHG)
204 § 27 (BSHG)
205 Verantwortliche Dritte sind der nicht getrennt lebende Ehepartner sowie, bei unverheirateten
Minderjährigen, die Eltern.
206 Vgl. Schulte, B. (1993). S. 600 ff.
207 Vgl. Müller, W. & Marissen N. (1988). S. 4.
208 § 76 ff (BSHG)
209 § § 79-87 (BSHG)
210 § 85 (BSHG)
211 § § 79-87 (BSHG)
212 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 21.
213 Vgl. Paritätischen Wohlfahrtsverband. (1992). S. 68.
214 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 22-23.
215 Vgl. Kapitel 1.2
216 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 25.
217 ebenda S. 25.
218 ebenda S. 25.
219 ebenda S. 29 ff.
220 ebenda S. 32.
221 ebenda S. 33.
222 Vgl. Adamy, W. & Bäcker, G. (1993). S. 41-48.
223 Tschudi, H.P. (1990) diskutiert dieses Modell für die Schweiz. Vgl. Tschudi, H.P. (1990). S. 10 ff.
224 Vgl. Paritätischer Wohlfahrtsverband. (1992). S. 68.
225 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 136.
226 ebenda S. 137. Vgl. Miegel, M. (1995). S. 146-157.
227 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 138.
228 Vgl. Schlecht, O., et al. (1996).
229 Vaubel, R. (1996). In: Siebert, H. (1996). S. 170 ff.
230 Vgl. Kress, U. (1994). S. 246-254.
231 ebenda S. 246-254.
232 Vgl. Kapitel 2.2.
233 Desweiteren bestehen noch ordnungs-, stabilitäts-, steuer- und umweltpolitische Ziele.
234 Vgl. Kress, U. (1994). S. 246-254.
235 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 46.
236 ebenda S. 47.
237 Vgl. Die Grünen (1996). S. 6.
238 Vgl. Die Grünen (1997).
239 Vgl. Die Grünen (1996). S. 8.
240 ebenda S. 11.
241 ebenda S. 15.
Fußnoten 306
242 Vgl. Fischer, A. (1996). S. 18-19.
243 Vgl. Kaltenborn, B. (1997). S. 37.
244 Vgl. Die Grünen (1996). S. 18.
245 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 48.
246 Vgl. FDP (1994 b). S. 21-25.
247 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 49.
248 Vgl. Mitschke, J. (1995). S. 30.
249 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 50.
250 Vgl. FDP (1994 c). S. 2.
251 Vgl. FDP (1994 a). S. 83.
252 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 50.
253 Vgl. SPD (1994). S. 18.
254 ebenda S. 18.
255 ebenda S. 17.
256 ebenda S. 18.
257 Vgl. Hauser, R. (1996). S. 53.
258 Vgl. SPD (1994). S. 18.
259 Vgl. PDS (1996). S. 4.
260 ebenda S. 5.
261 ebenda S. 6.
262 ebenda S. 7.
263 ebenda S. 8.
264 Vgl. PDS (1997 a).
265 Vgl. PDS (1996). S. 11.
266 Vgl. PDS (1997 c). S. 44-49. Vgl. PDS (1997 b). S. 50-54.
267 Vgl. BT-Drs.: 13/1527 (1995). S. 97.
268 CDU (1994). S. 68.
269 Vgl. BT-Drs.: 13/1527 (1995). S. 96.
Kapitel 2.4 Zur Integration von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
1 Vgl. Giersch, H. (1996). S. 60.
2 Vgl. Hochmuth, U., Klee, G. & Volkert, J. (1997). In: Müller, S. & Otto. U. (1997). S. 200 ff.
3 Vgl. Paque, K.H. (1995 a). S. 193 ff.
4 Vgl. Franz, W. (1995 b). In: Franz, W. & Steiner, V. (1995). S. 25.
5 Vgl. Franz, W. (1995 a). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. (1995). S. 99-106.
6 Vgl. Rösner, H.J. (1996). In: Schönig, W. & L`Höst. R. (1996). S. 188.
7 Vgl. Rossmanith, W. (1995). S. 17.
8 Vgl. Trube, A. (1995 a). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. (1995). S. 313.
9 Vgl. Trube, A. (1995 b). S. 27-108.
10 Vgl. Trube, A. (1995 b). S. 109-188.
11 Vgl. Trube, A. (1995 a). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. (1995). S. 313.
12 Vgl. Trube, A. (1995 b). S. 189-192.
13 Vgl. OECD (1994). S. 45.
14 ebenda S. 46.
15 ebenda S. 47.
16 ebenda S. 47.
17 ebenda S. 48.
18 ebenda S. 49.
19 ebenda S. 50.
20 ebenda S. 51.
21 ebenda S. 52.
22 Vgl. Europäische Kommission (1994). S. 9.
23 ebenda S. 143-174.
24 Vgl. Ahbe, M. (1995). In: Dokumentation des X. Malenter Symposiums. (1995). S. 291-294.
25 Vgl. Franz, W. & Profit, S. (1994).
26 Vgl. Kleinhenz, G. (1995). In: Koolmann,G. (1995). S. 86.
27 Vgl. Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 14.
28 Vgl. Max, W. (1993). In: Iwersen, A. & Tuchtfeldt, E. (1993). S. 329.
Fußnoten 306
29 Vgl. Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 15.
30 ebenda S. 17.
31 ebenda S. 23 ff.
32 Vgl. Fischer, A. (1991). S. 12.
33 Vgl. Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 20 ff.
34 Vgl. Weg, M. (1994). In: Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 106 ff.
35 ebenda S. 111 ff.
36 Vgl. Dettling, W. (1995). S. 174 ff.
37 Vgl. Colber-Schrader, H. (1994). In: Bäcker, G. & Stolz-Willig, B. (1994). S. 155-176.
38 Vgl. Flehmig, S., Binder, M. & Wagner, G. (1995).