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Aktuelles Schlagwort:
Business Process Compliance
Stefanie Rinderle-Ma, Linh Thao Ly, and Peter Dadam
Institute of Databases and Information Systems, University of Ulm, Germany
{stefanie.rinderle,thao.ly,peter.dadam}@uni-ulm.de}
1 Introduction
Für viele Unternehmen stellt die adäquate Unterstützung ihrer Geschäftsprozes-
se (business processes) einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. Hierbei werden tra-
ditionell Aspekte wie Erfassung, Modellierung und Analyse der Geschäftsprozes-
se, aber auch robuste und performante Ausführung sowie Flexibilität und Evalu-
ierung der Prozesse nach ihrer Implementierung in einem Prozess-Management-
System adressiert. Eine der wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen
heutzutage ist Business Process Compliance (BPC). Hierunter versteht man die
Ausführung der Geschäftsprozesse im Einklang mit bestimmten, für das Unter-
nehmen relevanten Normen [1]. Solche Normen können interner Natur sein (z.B.
zur Qualitätssicherung nach Six Sigma) oder von externer Seite gestellt werden,
z.B. von Genehmigungsbehörden in Form von Regulationen, durch Standards
(z.B. ISO 9001) oder auf Basis von Verträgen (business contracts) [2,1]. In der
Literatur wird hauptsächlich die Verträglichkeit der Geschäftsprozesse mit Regu-
lationen, die so genannte regulative1BPC [2], betrachtet. Ein Grund hierfür ist,
dass die Skandale um Firmen wie Enron oder Parmalat es notwendig gemacht
haben, mit Regulationen wie dem Sarbanes-Oxley Act (SOX) [4], EURO-SOX
oder BASEL II das Vertrauen der Anleger durch die Einrichtung eines effek-
tiven internen Kontrollsystems zur Identifikation, Bewertung und Vermeidung
von Risiken zu stärken.
Auch wenn mit dem Schlagwort BPC aus aktuellem Anlass vornehmlich
SOX und Basel II verbunden werden, soll hier angemerkt werden, dass regu-
lative BPC schon seit langem in verschiedenen Anwendungsbereichen gefordert
wird. Beispiele hierfür umfassen Vorschriften für die Entwicklung und Abnahme
von medizinischen Geräten und für die Patientenbehandlung (sogenannte medi-
cal guidelines [5,6]) sowie die Richtlinien des Verbandes der Automobilindustrie
(VDA-Richtlinien) (siehe Tabelle 1). Weitere Beispiele sowie eine Klassifikati-
on von Regulationen in Regulationen für Qualitätsmanagement, Finanzen und
Sicherheit finden sich in [7].
BPC weist offensichtlich Berührungspunkte mit vielen unterschiedlichen Dis-
ziplinen auf (IT, Medizin, Finanzbereich, etc). In diesem Beitrag fokussieren wir
1Neben regulativer Compliance werden u.A. auch technologische und politische Com-
pliance genannt [3].
Tabelle 1. Beispiele für Regulationen
Eine Kauforder muss von zwei unterschiedlichen Angestellten bestätigt
werden (4-Augen-Prinzip, z.B. in SOX [1])
Nach einer radiologischen Untersuchung mit wasserunlöslichem
Kontrastmittel soll aufgrund von Kontraindikation eine Woche lang
keine endoskopische Untersuchung erfolgen (Wechselwirkung zwischen
medizinischen Untersuchungen, medical guideline)
Die Montage einer Baugruppe muss geprüft und getestet werden. Zwischen
Prüfung und Test dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden (product
release management)
auf Anforderungen an die Umsetzung und Implementierung von BPC aus IT-
Sicht (siehe Abschnitt 2) und diskutieren hierzu aktuelle Forschungsansätze (Ab-
schnitt 3). Abschließend geben wir in Abschnitt 4 einen Ausblick auf zukünftige
Herausforderungen im Bereich BCP.
2 Anforderungen an die technische Umsetzung von BPC
Anforderungspaket 1: Spezifikation und Integration von Regulatio-
nen: Soll BPC systemseitig unterstützt werden, ist es zunächst erforderlich,
die zu befolgenden Regulationen in einem entsprechenden System (z.B. in ei-
nem Prozess-Management-System (PrMS)) in geeigneter Weise zu hinterlegen.
Dabei muss beachtet werden, dass beispielsweise Euro-SOX-Regulationen oder
VDA-Richtlinien auf einer recht abstrakten Ebene formuliert und deshalb nicht
direkt vom System prüfbar sind. Zu der Realisierung von BPC gehört daher folg-
lich auch die Übertragung der Anforderungen in eine systemseitig prüfbare Form
(dies kann auch die Neu-Modellierung der Richtlinien bedeuten). Weiterhin spie-
len hierbei Fragestellungen wie die geeignete Organisation und Verwaltung der
Regulationen im PrMS eine wichtige Rolle [8].
Anforderungspaket 2: Zusicherung von Verträglichkeit: Um BPC
durchzusetzen, genügt es nicht, den Fokus nur auf die Modellierzeit der zu prü-
fenden Geschäftsprozesse zu setzen. Vielmehr müssen Maßnahmen zur Umset-
zung von BPC den gesamten Prozesslebenszyklus erfassen und in geeigneter
Weise unterstützen. Konkret bedeutet dies zunächst, dass die Evaluation von
Prozessmodellen hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit bestimmten Regulationen
(z.B. durch Integration entsprechender Testschritte) unterstützt werden muss.
Darüber hinaus müssen laufende Prozessinstanzen während ihrer Ausführung
ständig überwacht werden (Compliance Monitoring), um unverträgliches Pro-
zessverhalten zu identifizieren und geeignet darauf zu reagieren. Dies ist nicht
zuletzt wichtig, da Prozesse häufig auch Änderungen unterworfen sind. Um in
diesem Fall ebenfalls BPC zu gewährleisten, müssen die Prozesse auch nach
Änderungen hinsichtlich ihrer Verträglichkeit abgesichert werden. Auch die Pro-
zessevaluation nach der eigentlichen Ausführung ist aus BPC-Sicht relevant, ins-
besondere wenn es für den jeweiligen Anwendungsfall ausreichend ist, mögliche
Unverträglichkeiten erst nachträglich zu identifizieren und zu analysieren.
Anforderungspaket 3: Weitere Aspekte: Auch die Interaktion mit dem
Benutzer spielt bei der systemseitigen Unterstützung von BPC eine wichtige
Rolle. Muss beispielsweise eine Prozessänderung aufgrund der Verletzung der
Verträglichkeit vom PrMS zurückgewiesen werden, ist eine genaue Beschreibung
der Problematik wünschenswert. Darüber hinaus muss es jederzeit möglich sein,
dass der Benutzer die Vorschläge des PrMS „überstimmt“.
3 Stand der Technik
In Abschnitt 2 wurden grundlegende Anforderungspakete für BPC beschrieben.
In diesem Beitrag fokussieren wir auf die Anforderungspakete 1 und 2, genauer
gesagt auf konkrete Ansätze zur Annotation von Prozessen mit Regulationen
und die Überprüfung und Zusicherung von BPC zur Modellierzeit, zur Laufzeit
und bei Prozessänderungen.
3.1 Annotation von Prozessmodellen mit Regulationen
In [1] wird ein Ansatz zur logikbasierten Modellierung von Regulationen ein-
geführt, mit welchen Prozessmodelle annotiert werden können. Dies erlaubt die
Visualisierung der Regulationen an den betroffenen Schritten. Die Annotation
von Prozessmodellen mit Regulationen bzw. Policies wird auch von kommer-
ziellen Systemen (z.B. Bonapart SOX Analyzer [9], IBM Business Integration
Modeler [10] und ARIS Business Architect [3]) unterstützt.
3.2 Zusicherung von Compliance zur Modellierzeit
Viele Ansätze versuchen, Compliance durch entsprechende Prüfungen des Pro-
zessmodells zu erreichen (compliance by design [1]). Grundsätzlich können zwei
Strategien unterschieden werden: entweder es werden per se nur verträgliche Pro-
zessmodelle erzeugt (compliance by generation) [11,12] oder bereits existierende
Prozessmodelle werden auf ihre Verträglichkeit geprüft (compliance by valida-
tion). Ansätze der zweiten Kategorie variieren hauptsächlich in der verwende-
ten Sprache zur Spezifikation von Regulationen und der Validationstechnik. Die
meisten Ansätze setzen hierbei auf logikbasierte Modellierung von Regulationen
(z.B. mittels Concurrent Transaction Logic [13], Temporalen Logiken [14,15,16]
oder Formal Contract Language [17]). Die Prüfung von Prozessmodellen, wel-
che beispielsweise in BPMN modelliert werden, gegen Regulationen kann dann
durch Model Checking [14,15,16] erfolgen. Ähnliche Ansätze wurden auch für
Webservice-Orchestrierungen bzw. -Choreographien entwickelt [18,19,20]. In [21]
wird über die reine Validation hinaus ein Distanzmaß für den Grad an Verträg-
lichkeit von Prozessmodellen definiert.
Bei der Zusicherung von compliance by design ist die Granulärität der zu prü-
fenden Regulationen häufig auf Prozessaktivitätsebene festgelegt. Oft beinhalten
Regulationen jedoch feingranularere Informationen, die ebenfalls Gegenstand der
Validation sind. So können beispielsweise Kontextinformationen wie der Wert der
Bestellung eines Kunden relevant für Regulationen sein. Da Kontextinformatio-
nen jedoch erst zur Laufzeit verfügbar sind, können derartige Regulationen nur
begrenzt auf Prozessmodellebene sichergestellt werden.
3.3 Zusicherung von Compliance zur Laufzeit
Die grundsätzliche Idee hierbei ist, Verträglichkeit mit Regulationen erst zur
Laufzeit zu prüfen. Grundlegend ist hierbei die Modellierung von Regulationen
(z.B. in Form von ECA-Regeln [22] oder mittels Temporalen Logiken [23]). Ei-
nige Ansätze verfolgen die Strategie, Prozessereignisse zu beobachten und mit
Regulationen zu vergleichen [24]. Hierzu gehören auch Ansätze, die die Über-
wachung von Business Contracts adressieren [25,26,27]. Eine andere Strategie
zur Unterstützung von BPC ist die Einführung von Prüfpunkten (enforcement
points) in einem Prozessmodell. An diesen Punkten wird dann die Verträglichkeit
des Prozesses z.B. durch die Hinterlegung bestimmter Regeln zugesichert. Diese
Regeln können beispielsweise in Business Rule Management Systemen wie ILOG
JRules [28] hinterlegt und zur Laufzeit ausgewertet werden. In [22] können Pro-
zessmodelle mit Prüfschritten angereichert werden. Im Falle von Unverträglich-
keit während der Prozessausführung können hinterlegte Kompensationsprozesse
(z.B. Benachrichtigung des Prozessverantwortlichen) initiiert werden.
Weitergehende Ansätze beschäftigen sich mit der Synchronisation von Pro-
zessen auf Grundlage von Regulationen (Interprozessabhängigkeiten) [29] oder
mit der automatischen Anpassung von Prozessinstanzen bei Verletzung von Re-
gulationen basierend auf Laufzeitereignissen [30].
Obwohl die Laufzeitüberwachung der Compliance wichtige Kontextinforma-
tion einbezieht, bleibt doch die Limitation bestehen, dass typischerweise kei-
ne Aussagen über zukünftige Unverträglichkeiten gemacht werden können. Hier
kann eine gezielte Kombination von Modellierzeit- und Laufzeitansätzen Abhilfe
schaffen [8].
3.4 Compliance bei Prozessänderungen
Wie bereits ewähnt darf BPC auch bei Prozessänderungen nicht verletzt werden.
Im SeaFlows-Projekt2[31,8] beschäftigen wir uns mit Zusicherung der semanti-
schen Korrektheit von Prozessen insbesondere bei deren Änderung. Hierbei ste-
hen umfassende Korrektheitskriterien und deren rasche Zusicherung (z.B. durch
Einbeziehung der Semantik von Prozessänderungsoperationen) im Fokus.
3.5 Weitere Aspekte
Die bisher diskutierten Ansätze versuchen Verträglichkeit entweder a-priori zur
Modellierzeit herzustellen oder Unverträglichkeiten bei ihrem Auftreten zur Lauf-
zeit zu entdecken. Ein dazu orthogonaler Ansatz ist die retrospektive Analyse
2gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (Nummer P5311001)
von Prozessen hinsichtlich Compliance. In [32] wird beispielsweise ein auf Tempo-
ralen Logiken basierender Ansatz vorgestellt, mit welchem Prozesslogs analysiert
werden können.
4 Zusammenfassung und Ausblick
Unternehmen sehen BPC heutzutage häufig als Bürde [4], weil ihre Einführung
mit teilweise hohem Aufwand und Kosten verbunden ist. Für die Forschung be-
steht die große Herausforderung, BPC nicht nur aus technischer Sicht zu sehen,
sondern die Implementierung und Durchsetzung von Compliance-Anforderungen
durchgängig und transparent von der Business-Sicht bis hin zur technischer Ebe-
ne, zu unterstützen (vertikale Richtung). Ebenso wichtig ist eine durchgängige
Unterstützung der Durchsetzung von Compliance-Anforderungen für alle Sze-
narien im Prozesslebenszyklus (horizontale Richtung). Falls eine solche durch-
gängige vertikale und horizontale Unterstützung von BPC gelingt, werden Un-
ternehmen BPC zukünftig auch als die große Chance sehen, Kunden von der
Qualität und Sicherheit ihrer Prozesse zu überzeugen.
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