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[de] (orig)
Vorbild USA?
Deutsche Einwanderungspolitik
auf dem Prüfstand
Andreas M. Wüst
Vorbild USA?
Deutsche Einwanderungspolitik
auf dem Prüfstand
Magisterarbeit
im Fach Politische Wissenschaft
an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Erstkorrektor: Prof. Dr. Klaus von Beyme
Zweitkorrektor: Prof. Dr. Manfred G. Schmidt
Am 25. Oktober 1995 eingereicht von:
Andreas M. Wüst
(11. Fachsemester)
Kleine Mantelgasse 5
69117 Heidelberg
Titelbild: S. Kelley, aus: Newsweek, 5. Dezember 1994, S. 7.
© Andreas M. Wüst, 1995
Für Mark
V
Vorwort
Jede Magisterarbeit hat ihre eigene Vorgeschichte. Die Ursprünge meiner Abschlußarbeit liegen drei
Jahre zurück, denn alles nahm im Herbst 1992 seinen Anfang, als ich mein erstes von zwei Semestern
als Stipendiat des Verbandes der deutsch-amerikanischen Clubs an der University of Delaware
studierte. Kursleiter meines ersten Oberseminars im Fach Politikwissenschaft war Mark J. Miller, der
es verstand, mich sehr schnell für Migrationsforschung im allgemeinen und politologische Migrations-
forschung im besonderen zu begeistern.
Im Anschluß an meine Zeit in den USA beschloß ich, Einwanderungspolitik zu meinem Magister-
thema zu machen. Bis alle Pflichtveranstaltungen hier in Heidelberg abgelegt waren, vergingen zwar
weitere drei Semester, doch habe ich mein Thema während dieser Zeit nie ganz aus den Augen
verloren. Als außerordentlich ertragreich erwies sich in diesem Zusammenhang eine dreiwöchige Reise
in die USA im Herbst 1994. Mehrere Tage durfte ich am Center for Migration Studies auf Staten
Island in New York verbringen, wo mir vor allem Lydio Tomasi und Diana Zimmerman hilfreich zur
Seite standen. Mit vielen Eindrücken und noch mehr Material trat ich die Rückreise nach Deutschland
an.
In Heidelberg konstituierte sich sehr bald darauf die Migration Studies Group, bestehend aus
Christian Groh, Gudrun-Christine Schimpf und mir, die sich zur Aufgabe machte, Migration aus
verschiedendsten Blickwinkeln zu betrachten. Unsere kleine Studiengruppe war auch für diese
Magisterarbeit von unschätzbarem Wert.
Klaus von Beyme danke ich für die Betreuung der Arbeit. Besonderer Dank geht an die Aus-
länderbeauftragte des Berliner Senats, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Ausländer, Elmar Hönekopp vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für
Arbeit und an Yda Schreuder von der University of Delaware. Für konstruktive Kritik und Unter-
stützung möchte ich mich ferner bedanken bei Freia Hoffmann, Michaela Maier, Peter O'Brien,
Christine Quittkat, Dieter Roth, Bruno Schmaus und last not least meinen Eltern Margarete und
Manfred Wüst. Gar nicht genug danken kann ich Mark J. Miller. Sein Ratschlag "just wing it" wird
mir unvergessen bleiben. Ihm diese Arbeit widmen zu können, bedeutet mir sehr viel.
Heidelberg, im Oktober 1995 Andreas Marcus Wüst
VII
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einleitung ........................................................... 1
I. Internationale Migrationsforschung -
ein Überblick
.................................................. 7
1. Von "Low" zu "High" Politics .................................... 8
2. Migrationstheorien .............................................. 9
2.1. Warum Menschen wandern .................................... 9
2.2. Fortdauernde Wanderungsströme .............................. 13
2.3. Migrationssysteme als individuelle Erklärungsansätze .............. 15
3. Integration ................................................... 16
3.1. Aufnahme im Einwanderungsland .............................. 18
3.2. Integrationsmodelle ......................................... 19
4. Politikwissenschaftliche Forschungsdiskussion .................... 23
4.1. Migrationstheorien und politische Theorien ...................... 23
4.2. Migration und nationale Sicherheit ............................. 25
4.3. Bessere Integration durch doppelte Staatsbürgerschaft? ............. 28
II. Nationales Selbstverständnis der
Zuwanderungsländer
........................................ 31
1. Nation und Nationalstaat ....................................... 31
2. US-amerikanische Traditionen .................................. 35
3. Selbstverständnis der Deutschen ................................. 39
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
VIII
III. Einwanderungspolitik ...................................... 44
1. Einwanderungspolitik in den USA ............................... 45
1.1. Kolonialpolitik ............................................. 46
1.2. Politik der offenen Tür ....................................... 48
1.3. Regulierung der Einwanderung ................................ 51
1.4. Einwanderungsrestriktion .................................... 56
1.5. Von Restriktion zu vorsichtiger Öffnung ......................... 61
1.6. Liberalisierung der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik
in den achtziger Jahren ....................................... 63
1.6.1. Flüchtlingsgesetz des Jahres 1980
und die Empfehlungen der Select Commission .............. 63
1.6.2. Einwanderungsreform- und -kontrollgesetz des Jahres 1986 ... 65
1.6.3. Einwanderungsgesetz des Jahres 1990 .................... 68
1.7. Zusammenfassung .......................................... 70
2. Ein- oder Zuwanderungspolitik in Deutschland .................... 73
2.1. Einwanderung von der Frühen Neuzeit bis zur Reichsgründung ....... 74
2.2. Arbeitskräfteimportpolitik im Kaiserreich
und in der Weimarer Republik ................................. 76
2.3. Drittes Reich, Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit ............... 80
2.4. Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland ........... 82
2.4.1. Die Rekrutierung von Gastarbeitern ...................... 83
2.4.2. Politik gegenüber Aus- und Übersiedlern .................. 90
2.4.3. Asylpolitik .......................................... 93
2.4.4. Die neuen Gastarbeiter ................................. 96
2.5. Zusammenfassung .......................................... 97
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
IX
IV. Integration von Einwanderern ............................ 100
1. Integration in den USA: E Pluribus Unum? ...................... 101
1.1. Erfolge und Mißerfolge der Einwandererintegration ............... 102
1.2. How to Become an American ................................. 111
1.3. Minderheitenpolitik und Multikulturalismus ..................... 113
2. Integration in Deutschland: Von Ausländern zu Inländern? ........ 116
2.1. Integration in historischer Perspektive .......................... 116
2.2. Die Exklusivität der deutschen Staatsangehörigkeit ............... 126
2.3. 'MultiKulti' in der Bundesrepublik ............................. 130
V. Vorbild USA? ............................................... 134
1. Einwanderungspolitik und Integration von Einwanderern
in den USA und in Deutschland im Vergleich
.................... 134
1.1. Einwanderungspolitik ...................................... 134
1.2. Integration und Integrationspolitik ............................. 141
2. Schlußfolgerungen ............................................ 144
2.1. Braucht Deutschland Einwanderer? ............................ 145
2.2. Vorschlagskatalog ......................................... 148
2.2.1. Änderung von Art. 116 GG ............................ 148
2.2.2. Neufassung des Staatsbürgerschaftsrechts ................. 149
2.2.3. Entwurf eines Einwanderungsgesetzes ................... 150
Verzeichnis der Abkürzungen .................................. 153
Bibliographie ..................................................... 154
X
Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen
Seite
Tabellen:
1. Einwanderung in die USA 1820-1930
nach ausgewählten Herkunftsregionen und -ländern ........................ 50
2. Einwanderung in die USA 1931-1990
nach ausgewählten Herkunftsregionen und -ländern ........................ 60
3. Einwanderung in die USA vor und nach
dem Immigation Act des Jahres 1990 .................................... 69
4. Bedeutende Einwanderungsgesetze,
Mehrheitsverhältnisse im Kongress und die
Parteizugehörigkeit des jeweils amtierenden Präsidenten, 1875-1990 .......... 71
5. Ausländische Wohnbevölkerung und ausländische Arbeitnehmer
in der Bundesrepublik Deutschland, 1950-94 (in Tausend) .................. 88
6. Asylbewerber, Asylentscheidungen und
Anerkennungsquoten in der Bundesrepublik Deutschland, 1953-94 ............ 94
Abbildungen:
1. Erklärungsansätze (Push-Pull)
und -bereiche (Mikro-Makro) moderner Migrationstheorien ................. 11
2. Entwicklung der Anteile ausgewählter Nationalitäten an der ausländi-
schen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, 1974, 1985 und 1994 ... 86
3. Zuwanderung von Aussiedlern in die Bundesrepublik, 1961-94 ............... 91
4. Einbürgerungsraten von Ausländern in der BRD, 1985-92 .................. 129
5. Anteil temporärer Arbeitsmigranten an der gesamten Zuwanderung
in die USA und nach Deutschland (Näherungswerte) ...................... 136
6. Wanderungssaldo von Ausländern und Zuzug von Aussiedlern
in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, 1988-93 ................. 138
1Bei der praktizierten Zitierweise im Text wurde grundsätzlich auf die Zusätze "ebenda" oder "passim" verzichtet. Ist innerhalb
der Klammern nur eine Zahl angegeben, dann steht diese für die Seitenzahl des zuvor mit Name und Erscheinungsjahr
zitierten Werks. Sind nur Autor und Jahreszahl aufgeführt, dann wird der Aufsatz oder das Werk des Autors im ganzen belegt.
1
Einleitung
Es ist bemerkenswert, wie wenig in Europa die amerikanischen
Erfahrungen - von der Revolution bis zur heutigen Metamorphose
in eine Nation von Einwanderern - reflektiert werden.
CLAUS LEGGEWIE (1993: XIV)
Wir leben in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Das Ende des Ost-West-Konflikts eröffnet
für Osteuropa, aber auch weltweit, Entwicklungsperspektiven, die noch vor zehn Jahren für
unmöglich gehalten wurden. Die Globalisierung von Marktwirtschaft und Demokratie hat
begonnen, doch sowohl die Transformationsprozesse im einzelstaatlichen wie auch im multina-
tionalen Bereich verlaufen viel langsamer und problematischer als erwartet. Vielerorts rüstet man
zu einer "Gegenmodernisierung" (Beck 1993: 99 ff.). Entgegen der Hoffnung auf ein Ende
1
nationalstaatlicher, ethnischer und religiöser Konflikte, feiern gerade diese in den letzten Jahren
eine unerwartete Renaissance; der Krieg im ehemaligen Jugoslawien ist nur das erschreckendste
vieler Beispiele. Eine von Michail Gorbatschow (1987: 171-76) noch zu Zeiten des Kalten
Kriegs in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und Entwicklungspolitik angemahnte Welt-
innenpolitik ist bisher nicht auszumachen. Verbreitete Ängste vor Veränderungen verhindern in
der Wohlstandsfestung der sogenannten Ersten Welt die breite Diskussion über Zukunfts-
konzepte und begünstigen damit vielfach ein 'Weiter so' bei einer völlig veränderten weltpoliti-
schen Lage.
Das Politikfeld Einwanderung spiegelt wie kaum ein anderes diese Zukunftsangst wider
(Winkler 1992). Die Begriffe Ausländerproblem, Asylantenflut und Überfremdung sind Beispiele
für einen defensiven und unkonstruktiven Umgang mit Veränderungen in der Gesellschaft - nicht
nur in Deutschland. Seit dem Zusammenbruch des realen Sozialismus in Osteuropa fürchtet der
Westen eine Welle barbarischer Invasoren. Der französische Innenminister Charles Pasqua
verkündete 1993 das absurde, wenn auch populäre Politikziel immigration zéro und auch in
EINLEITUNG
2
2Aus Gründen der Vereinfachung wird in dieser Arbeit bezüglich Personen und Personengruppen nur die männliche Form
verwendet. Wenn von "dem Einwanderer" die Rede ist, ist sowohl die Einwanderin als auch der Einwanderer gemeint. Auch
die "Einwanderergesellschaft" umfaßt Frauen und Männer. Sind nur Frauen oder nur Männer gemeint, dann wird dies durch
die Bezeichnung "Frauen" oder "Männer" deutlich.
Kalifornien scheint nun nicht mehr nur Kampf, sondern Krieg gegen illegal immigrants angesagt
zu sein (Miller 1994c: 5; FAZ, 10.11.1994).
Trotz eines erhöhten Zuwanderungsdrucks wird es weder zur Invasion Europas noch zur
Herausbildung einer 'Festung Europa' kommen. Am Vorabend des von Migrationsexperten wie
Stephen Castles und Mark J. Miller (1993) antizipierten Zeitalters der Wanderungsbewegungen
betreiben jedoch viele Zuwanderungsländer, allen voran Deutschland, weiterhin Einwanderungs-
verhinderungspolitik anstatt die Integration von Immigranten voranzutreiben, erweiterte legale
2
Einwanderung, beispielsweise in Form eines Einwanderungsgesetzes, zu ermöglichen und ferner
alles daranzusetzen, Ursachen für Auswanderung und Flucht zu bekämpfen. Die Änderung des
deutschen Asylrechts im Dezember 1992, seinerzeit aufgrund hoher Bewerberzahlen und
aufkommender rechtsextremer Gewalt kaum vermeidbar, kann kein Ersatz, sondern nur die
Voraussetzung für eine konstruktive Einwanderungspolitik sein (vgl. Hennig 1993; Wüst 1993).
Obwohl die Regierung Kohl erklärt, "... daß die Bundesrepublik Deutschland kein Einwan-
derungsland ist und auch nicht werden soll" (BMI 1993: 4), muß man feststellen, daß Deutsch-
land eine weit zurückreichende Einwanderungstradition hat und auch gegenwärtig neben Asylsu-
chenden und Flüchtlingen, viele Aussiedler und die Familienangehörigen hier in Deutschland
lebender Ausländer aufnimmt. Klaus J. Bade (z. B. 1992a: 398) hat in diesem Zusammenhang
wiederholt von einer "Einwanderungssituation ohne Einwanderungsland" gesprochen und damit
den in Deutschland bestehenden Zustand treffend charakterisiert. Aus ökonomischen, demogra-
phischen und humanitären Gründen ist keine Änderung dieser Einwanderungssituation absehbar,
deshalb - hierin sind sich Migrationsspezialisten einig - sind Einwanderungs- und Integrations-
konzepte dringend erforderlich und bleiben in der Diskussion (vgl. Bade 1994a).
Mehr oder weniger erstaunlich ist aber, daß solche Konzepte in Deutschland nicht auf der
politischen Tagesordnung stehen. Trotz der Äußerungen einiger FDP-Politiker im Vorfeld der
Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene im Jahr 1994, das Thema doppelte Staatsangehörig-
keit als Integrationsmaßnahme in die Konsultationen mit der CDU/CSU einzubringen, blieb auch
dieser Koalitionsvertrag "treudeutsch", wie die taz (21.10.1994) in überspitzter Weise schrieb.
Die Politik der non-decisions der achtziger setzt sich auch in den neunziger Jahren zunächst fort.
EINLEITUNG 3
Nichtsdestotrotz oder vielleicht auch gerade deshalb bleibt Einwanderungspolitik für die
Politikwissenschaft eine Herausforderung. Angesichts dieser war die Beschäftigung der Disziplin
mit dem Thema bisher vernachlässigend gering: Historiker, Soziologen, Staatsrechtler und
Ökonomen prägen die deutsche Diskussion (vgl. Angenendt 1992). Dies mag zum Teil daran
gelegen haben, daß die deutsche Politikwissenschaft zumindest bis in die siebziger Jahre hinein
versucht hat, ihr Fach gegenüber Nachbardisziplinen abzugenzen und dadurch interdisziplinäres
Arbeiten vernachlässigte (vgl. Beyme 1988: 32-43). Die politikwissenschaftliche Vernachlässi-
gung des Themas Migration bleibt unverständlich, insbesondere wenn man die Forschung in
Ländern wie den USA oder Frankreich betrachtet. Mancher mag argumentieren, dies läge daran,
daß es gar keine deutsche Einwanderungspolitik gebe. Diesen Einwand kann man entkräften,
indem man darauf aufmerksam macht, daß non-decisions paradoxerweise auch decisions sind:
"... man entschied, indem nichts entschieden wurde" (Leggewie 1993: III).
Parallel zur Asyldebatte der letzten Jahre ist neuerdings auch in Deutschland ein akademischer
"Migrationsboom" (Del Fabbro 1994) zu beobachten, doch neben dem Thema Asyl werden in
den meisten Fällen nationales Selbstverständnis (wie bei Oberndörfer 1993) oder europäische
Aspekte (Weidenfeld 1994) thematisiert. Detaillierte bilaterale Vergleiche, wie die Rogers
Brubakers (1989, 1992), sucht man hierzulande vergebens. Erfahrungen anderer Einwanderungs-
länder werden en passant und im allgemeinen nur auszugsweise behandelt, obwohl sich Politolo-
gen wie Claus Leggewie (einleitendes Zitat) deren Wichtigkeit durchaus bewußt sind.
Im Sinne Leggewies möchte die vorliegende Arbeit die Erfahrungen der USA für die deutsche
Einwanderungsdebatte nutzbar machen. Angestrebt wird zweierlei: zum einen, die deutsche
Einwanderungs- und Integrationspraxis in ihrer historischen Dimension zu beschreiben sowie
deren Hintergründe zu erläutern; zum zweiten die US-amerikanischen Erfahrungen mit Einwan-
derung und Integration darzustellen, um zu zeigen, wie eine geplante Einwanderungspolitik
aussehen, welche Folgen sie haben, was sie leisten und was sie nicht oder nur bedingt leisten
kann. Die Einwanderungspolitik beider Länder wird verglichen und die Übertragbarkeit US-
amerikanischer Konzepte diskutiert werden. Den Abschluß der Arbeit bildet ein Vorschlags-
katalog.
Die gewählte Methode der Analyse US-amerikanischer und deutscher Einwanderungspolitik
ist historisch-vergleichend. Sie ist sinnvoll, da nur die historische Dimension das Aufzeigen
verschiedener Entwicklungen und policy cycles ermöglicht. Da es einen Langzeitvergleich der
EINLEITUNG
4
3Auch neueste Abhandlungen, wie die Dissertation Bernhard Santels (1995: 17-27), tragen hierzu nur sehr wenig bei.
Einwanderungspolitik beider Länder bislang nicht gibt, wird durch die Vorgehensweise zudem
ein neuer Blickwinkel eröffnet. Die Nachteile einer solchen Überblicksdarstellung liegen vor
allem in der Notwendigkeit zur Beschränkung im Detail; die intensivere Betrachtung der neue-
sten policies versucht dieses Handicap zumindest für die Entwicklung der letzten beiden Jahr-
zehnte auszugleichen.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel. Zu Beginn werden die verschiedenen theoretischen
Migrations- und Integrationsansätze vorgestellt. Dies scheint angesichts eines policy-Vergleichs
nicht unbedingt notwendig, doch ergab sich beim Studium deutschsprachiger Literatur ein
deutliches Defizit gegenüber internationalen Publikationen: Das in Deutschland immer wieder
3
(und oft ausschließlich) rezipierte Push-Pull-Modell ist nur einer von mindestens vier Erklä-
rungsansätzen für Wanderungsbewegungen. Im Anschluß an die Vorstellung verschiedener
migrationstheoretischer Ansätze und Integrationsmodelle wird auf die aktuelle Forschungsdis-
kussion eingegangen, wobei insbesondere "Migration und nationale Sicherheit" (Weiner 1993)
sowie die Diskussion über doppelte Staatsangehörigkeit (Hammar 1990) behandelt werden.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit dem nationalen Selbstverständnis Deutschlands und
der USA. Hierbei wird deutlich werden, daß die Idee vom ethnisch-kulturellen Nationalstaat im
(bundes-)deutschen Selbstverständnis weiterlebt, obwohl die Staatsform seit 1949 republikanisch
ist, und daß in den USA republikanisches und multikulturelles Selbstverständnis seit den acht-
ziger Jahren miteinander konkurrieren. In der Diskussion über das jeweilige Staatsverständnis
werden auch die Entwicklungen der letzten Jahre (Deutsche Einheit bzw. political correctness)
Berücksichtigung finden.
Sowohl im dritten Kapitel über Einwanderungspolitik, wie auch im daran anschließenden
Kapitel wird zunächst das Wechselspiel historischer Entwicklungen und staatlicher Politik in
beiden Ländern getrennt voneinander analysiert. Das Hauptaugenmerk liegt auf den gegenwärti-
gen Einwanderungsströmen und deren gesetzlichen Grundlagen. Für die Bundesrepublik ist
hierbei der starke Zustrom von Aussiedlern und Asylsuchenden, für die USA der deutliche
Wandel in der Herkunft von Einwanderern von besonderem Interesse. Die Diskussionen im
Vorfeld der neuesten Einwanderungsgesetze in beiden Ländern werden dargestellt und ihre
(erwarteten) Auswirkungen aufgezeigt.
In Ergänzung zu Kapitel III wird im vierten Kapitel die Integration von Einwanderern und
EINLEITUNG 5
ihrer Nachkommen betrachtet. Aufgrund vollkommen unterschiedlicher staatlicher Politik
(Gastarbeiter-, Einwanderungs-, Integrations- und Sozialpolitik) werden verschiedene In-
tegrationsprozesse und -ergebnisse je nach Land und Einwanderergruppe erwartet. Im Anschluß
an die gesellschaftliche Integration ist das jeweilige Einwanderungsrecht Gegenstand des Kapi-
tels. Schließlich wird im dritten Unterkapitel auf die Diskussionen über Multikulturalismus in
beiden Ländern eingegangen.
Am Ende der Arbeit werden Möglichkeiten und Grenzen einer aktiven deutschen Einwan-
derungspolitik erörtert. Hierbei wird auf Grundlage der eigenen Erfahrungen Deutschlands und
derer des Einwanderungslandes USA versucht, Eckpfeiler eines sinnvollen Einwanderungs-
konzepts zu erarbeiten. Folglich bildet ein Vorschlagskatalog für gesteuerte Zuwanderung und
die verbesserte Integration von Einwanderern im Einwanderungsland Deutschland den Abschluß
des fünften Kapitels.
Solch eine Brücke zwischen Neuer und Alter Welt zu bauen, birgt Risiken. Bei dem der
Analyse zugrundeliegenden 'Doppelspagat' zwischen einem erklärten, klassischen und einem
unfreiwilligen Einwanderungsland einerseits und historischen Erfahrungen sowie aktuellen
Problemen andererseits, läuft man Gefahr, die komparative Methode überzustrapazieren. Deshalb
ist diese Analyse kein Vergleich an sich, sondern eine parallele Beschreibung der Einwanderungs-
politik beider Länder unter der Prämisse, daß das mit Einwanderung konfrontierte Deutschland
von einem klassischen Einwanderungsland wie den USA etwas lernen könnte. Trotz dieser
Prämisse bleibt das Ergebnis der Erörterung offen. Im Extremfall bedeutete dies, daß man über
die USA und deren politischer wie gesellschaftlicher Bewältigung von Einwanderung zwar sehr
viel lernen könnte, daß jedoch das Ergebnis dieser Einwanderungspolitik negativ oder aber für
die Bundesrepublik Deutschland unbrauchbar wäre.
Da politische, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen in den USA für die Bundesre-
publik stets von großer Bedeutung waren, die Bundesrepublik oft sogar als 'Juniorpartner' der
USA bezeichnet wurde, ist es erstaunlich, daß das US-amerikanische Einwanderungskonzept hier
bisher so wenig Beachtung fand. Bei vergleichbaren Zuwandererzahlen und einem zum großen
Teil republikanischen und nicht überwiegend multikulturellen Integrationskonzept (wie in
Kanada, Australien oder Schweden), scheint die Einwanderungspolitik der USA eher dazu
geeignet, für vergleichbare deutsche Überlegungen Orientierung zu sein. Ob allerdings die
politischen Entscheidungsträger in Deutschland gewillt sein werden, weiterführende
EINLEITUNG
6
Einwanderungs- und Integrationskonzepte zu entwickeln, bevor der Einwanderungs- und Inte-
grationsdruck zwangsläufig und mitunter überraschend schnell Entscheidungen nötig machen
wird, bleibt angesichts der bisherigen Einwanderungsverhinderungspolitik zu bezweifeln.
7
I. Internationale Migrationsforschung -
ein Überblick
Increasingly, it appears that policies toward international migration
will shape global order, or disorder, in the post-Cold War period.
MARK J. MILLER (1994e: 597)
1. Von "Low" zu "High" Politics
Wanderungsbewegungen sind immer wiederkehrende Konstanten der Weltgeschichte. Unbestrit-
ten bleibt auch, daß es immer wieder Zeiten gab, in denen Migrationen eine untergeordnete,
vernachlässigbare Rolle spielten. Auffällig scheint jedoch, daß Wanderungsbewegungen zu
manchen Zeiten, trotz ihrer großen Bedeutung, nur ein geringes wissenschaftliches, politisches
und gesellschaftliches Interesse fanden und finden.
Anfang der siebziger Jahre galt die wissenschaftliche Beschäftigung mit internationaler
Migration als ein esoterisches Unterfangen, "... save perhaps for historians of countries like the
United States, Canada, Argentina, or Australia" (Miller 1994a: 8), obwohl seit den fünfziger
Jahren in vielen europäischen Ländern ausländische Arbeiter zu Hunderttausenden angeworben
wurden. Diese Haltung änderte sich Mitte der siebziger Jahre infolge einsetzender Wirtschafts-
krisen, verbunden mit Anwerbestopps in den sogenannten Gastarbeiterländern. Erstmals fanden
die, freilich fortan aus sich selbst heraus anwachsenden, Einwandererminoritäten verstärkt
Beachtung. In Europa boten Stephen Castles und Godula Kosack 1973 ( 1985) erstmals eine
2
vergleichende Analyse über Arbeiterrekrutierung und -beschäftigung in Westeuropa. In der
Bundesrepublik Deutschland beschäftigte sich Ursula Mehrländer 1974 zum ersten Mal mit den
sozialen Aspekten der Ausländerbeschäftigung.
Mitte der siebziger Jahre war das Interesse der Wissenschaft an Ausländern und Ausländer-
politik geweckt - nicht so sehr jedoch an Migration per se. Dies lag zum Teil daran, daß soziale,
weniger migrationstechnische Aspekte im Vordergrund standen, denn originär neue Zuwan-
derung gab es zu dieser Zeit kaum noch, statt dessen allerdings reichlich Nachzug von Familien-
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
8
angehörigen und wachsende Arbeitslosigkeit unter den "inländischen Ausländern" (Bielefeld
1988).
Internationale Migration und deren Folgen blieb bis weit in die achtziger Jahre auf wenige
entwickelte Länder beschränkt. Aristide R. Zolberg vermochte so noch 1989 zum 25. Jubiläum
des IMR zu scherzen: "... if the world consisted of Albania on the one hand and Japan on the
other, there would be no International Migration Review at all" (405). Diese Zeiten sind vorbei.
Seit Ende der achtziger Jahre ist die Migrationsforschung aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht,
und internationale Wanderungsbewegungen sind neben Umweltschutz, Bevölkerungswachstum
und Armut Top-Thema nationaler wie internationaler poltischer Agenden. Perestroika machte es
gar möglich, daß Republikflucht die DDR derart ins Wanken brachte, daß sie deren Zerfall
beschleunigte und sogar Art und Geschwindigkeit der Vereinigung nachhaltig mitbestimmte.
'Kommt die D-Mark nicht zu uns, kommen wir zur D-Mark', rief das Volk und die D-Mark kam.
Selbst die bis zu diesem Zeitpunkt von der Migrationsforschung unterschätzten Albaner setzten
sich in Szene und landeten zu Tausenden im darauf überhaupt nicht vorbereiteten Süden Italiens.
Die Globalisierung der Wanderungsbewegungen hat begonnen. Asylbewerber, Armuts-,
Umwelt- und (Bürger-)Kriegsflüchtlinge drängen seit Mitte der achtziger Jahre in immer größe-
ren Zahlen nach Norden und Westen. Steigende Asylbewerberzahlen haben in einer ganzen Reihe
von Ländern inzwischen Verfassungsänderungen oder zumindest die Diskussion darüber ausge-
löst. Illegale Einwanderung beschäftigt die Innenminister der EU-Staaten wie einst nur die
Gouverneure von Kalifornien und Texas. Angesichts solch realer Probleme geht die Frage auch
an die Wissenschaft: Was tun?
Zwei Problemkreise lassen sich derzeit identifizieren: zum einen die Frage nach der Bewälti-
gung gegenwärtiger sowie zukünftiger Wanderungsbewegungen und zum anderen die Frage nach
der Integration bestehender und aller Wahrscheinlichkeit nach anwachsender Einwandererminori-
täten. Beide Problemkreise werden in der Wissenschaft, zunehmend aber auch in Politik und
Gesellschaft diskutiert. Dabei ist zu beobachten, daß die Migrationsforschung vorwiegend
bemüht ist, Migration und Integration gleichgewichtig zu behandeln sowie, aus theoretischer
Sicht, praktische, z. T. längerfristige Handlungsanleitungen zu geben, während die politischen
Akteure das Problem Migration zu 'beseitigen' versuchen und mit dieser Taktik in der Bevölke-
rung auf ein bisher überwiegend positives Echo stießen.
Die politischen Akteure setzen darauf, die Attraktivität der Einwanderungsländer und gleich-
2. MIGRATIONSTHEORIEN 9
zeitig die Zugangsmöglichkeiten zu diesen zu reduzieren. Damit kurieren sie nur die Symptome
und nicht die Ursachen weltweiter Wanderungsbewegungen. Internationale Organisationen wie
UNO oder ILO haben immer wieder darauf hingewiesen, daß sich ohne eine globale
Entwicklungs-, Investitions- und Handelspolitik der Migrationsdruck kaum verändern wird (z. B.
Böhning 1991). Ferner wird in vielen Einwanderungsländern kaum über Integrationspolitik
nachgedacht, die auch dann nötig wird, wenn keine zusätzliche Zuwanderung mehr stattfindet
(Baldwin-Edwards/Schain 1994: 7-13).
Der internationalen Migrationsforschung mangelt es nicht an Theorien zu Migration und
Integration. Leider erweist sich die Zusammenführung theoretischer Ansätze aus den ver-
schiedensten wissenschaftlichen Disziplinen als mitunter schwierig, aber nur interdisziplinär sind
die wachsenden Wanderungsströme zu begreifen. Tatsächlich arbeiten viele Migrationsspeziali-
sten interdisziplinär, was zu einer Vielfalt theoretischer Ansätze geführt hat, nicht jedoch zum
'großen Wurf' einer allgemein gültigen Migrationstheorie. Insbesondere die Politikwissenschaft
hat bisher wenig zur Theoriebildung beigetragen, obwohl Migration eines der top issues interna-
tionaler und nationaler Politik ist und bleiben wird.
2. Migrationstheorien
Es gibt eine ganze Reihe theoretischer Ansätze zur Erklärung internationaler Wanderungs-
bewegungen. Sie gliedern sich in eine Gruppe von Theorien, die die Ursachen für einsetzende
Migrationen ergründen und in eine zweite Gruppe, die deren Persistenz erklären. Während
erstere eine Domäne von Ökonomen war und ist, leisten Sozialwissenschafter nach wie vor
wesentliche Beiträge zu letzterer. Insgesamt gesehen ist die Vielfalt der Theorieansätze in der
Gruppe derjenigen Wissenschaftler, die den Ursachen für Wanderungsbewegungen nachgehen,
weit größer als in der Gruppe der 'Persistenz-Theoretiker'.
2.1. Warum Menschen wandern
Mit Blick auf Aus- und Einwanderungsländer wird zur Erklärung von Migrationen im all-
gemeinen zunächst auf Push-Pull-Modelle zurückgegriffen. Ihre Wurzeln liegen in den Arbeiten
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
10
4Portes/Rumbaut (1990: 223) weisen darauf hin, daß Push- und Pull-Faktoren "are always compiled post factum, that is, after
particular movements have been initiated" und Massey et al. (1993: 456) beklagen "the absence of historical information about
the countries involved."
des Geographen Ernest G. Ravenstein (1885; 1889) im ausgehenden 19. Jahrhundert, die
nachfolgend insbesondere von Ökonomen aufgegriffen, weiterentwickelt worden und seit den
fünfziger Jahren dieses Jahrhunderts in neoklassische (neoclassical), ökonomische Theorien der
Migration eingeflossen sind (Massey et al. 1993: 433-36).
Push-Faktoren führen nach diesen Modellen zu Auswanderung, Pull-Faktoren zu Einwan-
derung. Idealtypisch ließen sich damit nicht nur Aus- und Einwanderung, sondern auch Wan-
derungsrichtungen und -ströme erklären. Selbst wenn einige deutschsprachige Autoren den
Eindruck eines geschlossenen Theoriegebäudes in der Migrationsforschung zu vermitteln
versuchen (z. B. Tichy 1990: 54-67; Blahusch 1992: 42-44), ändert dies nichts am verein-
fachenden, ahistorischen und ferner individualistischen Charakter der Push-Pull-Modelle.
Kerngedanke auch der neueren, neoklassischen Theorien ist die Entscheidung des Individu-
ums, in das für ihn oder sie beste Land auszuwandern (Castles/Miller: 20). Alejandro Portes und
Rubén G. Rumbaut (1990: 223 f.) erläutern den Grundgedanken folgendermaßen: "... that the
most disadvantaged members of poorer societies are the most likely to participate in labour
migration and that such flows arise spontaneously out of the sheer existence of economic
inequalities worldwide." Push-Pull-Modelle, wie bei neoklassischen Migrationstheorien, sind sehr
einfach konstruiert. Sie treffen oft, wenn auch nur in Teilen zu, sind aber aufgrund ihres Ge-
neralisierungsgrads sowohl zu undifferenziert, als auch durch ihren ahistorischen Charakter
falsifikationsfeindlich (Massey et al. 1993: 456 f.). Zugutehalten muß man dieser Theorien-
4
gruppe die Berücksichtigung von Mikro- und Makroebene, d.h. der ökonomischen Lage des
Individuums einerseits und der jeweiligen Wirtschaftslage der Aus- und Einwanderungsländer
andererseits. Es fehlen jedoch, wie Portes und Böröcz (1989: 607) betonen, die Unterscheidung
zwischen diesen beiden Ebenen und deren Ausdifferenzierung.
In einem Schema, auf dem die Erklärungsbereiche einzelner Migrationstheorien dargestellt
sind (Abb. 1), nehmen neoklassische Theorien deshalb, ohne große Erklärungskraft zu besitzen,
auf den Achsen Mikro-Makro (Erklärungsebene) sowie Push-Pull (Erklärungsansatz) die
Zentralposition ein. Nur die im Anschluß behandelten Neuen Ökonomischen Theorien vermögen
es ebenfalls, sowohl Push- und Pull-Faktoren innerhalb eines Theorieansatzes, nun allerdings
lediglich auf der Mikroebene, zu berücksichtigen. Die Ansätze auf Makroebene fokussieren
2. MIGRATIONSTHEORIEN 11
5Massey et al. (1993: 439) beschreiben dieses Vorgehen als concept of relative income, d.h. Reduktion der relative deprivation
im Vergleich zu Einkommen anderer Haushalte. Dominoeffekte sind somit vorprogrammiert, da die relative Deprivation der
"anderen" Haushalte ja zunimmt und auch der Druck, das Haushaltseinkommen durch Migration aufzustocken.
P U S H
MWorld Systems M
IA
KNew Economics Neoclassical K
R R
ODual Markets O
P U L L
Abbildung 1: Erklärungsansätze (Push-Pull) und -bereiche (Mikro-Makro) moderner Migrationstheorien
hingegen entweder auf Push- oder auf Pull-Faktoren.
Neuere ökonomische (new economics) Theorien setzen nicht am Individuum, sondern am
Haushalt, in der Regel dem der Familie an, um einsetzende Migrationen zu erklären. Risk
diversification (Risikostreuung) nennen Douglas S. Massey et al. (1993: 436) die Entscheidung
einer kollektiven, gesellschaftlichen Einheit, die Einkommensbasis zu verbreitern und sich damit
selbst krisenunabhängiger zu machen. Die Makro-Ebene spielt nur eine indirekte Rolle durch das
Fehlen von sozialen Sicherungssystemen und Kreditinstituten sowie der Zugänglichkeit letzterer.
Viele Familien sehen sich somit veranlaßt, die einzige Ressource, die sie besitzen, nämlich
Humankapital, sowohl in ihrer Heimatregion, als auch im Ausland, wohldosiert zu 'investieren'.
Von Abhängigkeiten und Entwicklungshindernissen (Push) geprägt, eröffnen Arbeitsmärkte
anderer Länder den Familien Möglichkeiten (Pull), Abhängigkeiten auf lokaler Ebene zu ver-
mindern und damit die ökonomische Lage des eigenen Haushalts im Vergleich zu Nachbarhaus-
halten zu verbessern. John Bodnar (1987: 38-57) hat die Gültigkeit neoökonomischer Ansätze
5
am Beispiel der Einwanderung in die USA eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Anders als die neoklassischen Migrationstheorien, sind Neue Ökonomische Theorien empi-
risch überprüfbar. Insbesondere Rücküberweisungen von Emigranten an ihre Familien in der
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
12
6Mark J. Miller (1994a: 9) beziffert die jährlichen Rücküberweisungen auf $67 Millionen und schlußfolgert "labor migration
only [ranks] behind oil in terms of its significance to world trade."
Heimat sind ein gutes Indiz für die Validität der Theorien. Die Berücksichtigung des sozialen
6
Umfelds sowie der institutionellen Infrastruktur erweitern die Theoriebasis außerordentlich.
Ferner sind die ökonomischen Verhältnisse in und Unterschiede zwischen einzelnen Ländern
nicht die einzig erklärenden Variablen wie bei den neoklassischen Ansätzen. Die Beschränkung
des Ansatzes auf die Mikro-Ebene erscheint sinnvoll und wird deshalb begrüßt.
Auf der Makro-Ebene lassen sich zwei weitere Theorieansätze unterscheiden. Die Theorie der
Weltsysteme (world systems) setzt auf Push-Faktoren, die Theorie der zwei Arbeitsmärkte (dual
markets) hingegen auf Pull-Faktoren als Erklärungsbasis. Folgt man der Theorie der Welt-
systeme, so ist Migration "... a natural outgrowth of disruptions and dislocations that inevitably
occur in the process of capitalist development" (Massey et al. 1993: 445). Die Ausbreitung der
Marktwirtschaft in bisher unterentwickelte Länder führt demnach zur Zerstörung traditioneller
Systeme der Subsistenzwirtschaft, zu Individualisierung sowie Mobilitätssteigerung und damit zu
erhöhter Auswanderungsbereitschaft. Ganz entscheidend sind in diesem Theorieansatz die
Verbindungen zwischen investierenden und Entwicklungsländern: Sprache, Kultur und Ver-
waltungsorganisation sowie Verkehrs- und Kommunikationsverbindungen vernetzen Länder
miteinander. Kommt es zur Auswanderung, sind die Zielländer vorprogrammiert, was bei
Kolonialländern und deren Kolonien augenfällig wird (Castles/Miller 1993: 21).
Die Berücksichtigung historischer Verbindungen zwischen Aus- und Einwanderungsländern
zeichnet die Theorie der Weltsysteme besonders aus. Die Ökonomie spielt nur eine grundlegen-
de, aber keine darüber hinaus erklärende Rolle für Wanderungsströme und -richtungen. Ihre
Gültigkeit läßt sich ferner an unzähligen Beispielen (Frankreich-Algerien, USA-Puerto Rico
usw.) überprüfen.
Ist bei der World Systems Theory die weltweite Ausbreitung des Kapitalismus grundlegend,
so spielt umgekehrt bei der Dual Labor Market Theory die Rekrutierung von ausländischen
Arbeitskräften in den Industrieländern selbst die zentrale Rolle. Die ständige Nachfrage in den
Industrieländern nach billigen Arbeitskräften, die ein Faktor größerer Variabilität sind als Kapital
(Massey et al. 1993: 442), zieht ausländische Arbeitnehmer an. Dabei geht es um Arbeitsplätze,
die Einheimische aus Gründen des Prestiges und Bildungsniveaus nicht mehr besetzen, und ferner
um sehr unsichere, oft zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse. Die Folge dieser Arbeiterrekrutation
2. MIGRATIONSTHEORIEN 13
ist die bifurcation des Arbeitsmarktes, die Entstehung zweier Arbeitsmärkte, zum einen für
Einheimische, zum anderen für Einwanderer, oder, wie in Deutschland, für sogenannte Gast-
arbeiter. Letztere bilden idealiter eine ethclass, die weitgehend abgeschlossen vom einheimischen
Arbeitsmarkt ist (Tichy 1990: 145-50) und auch nur durch neue Zuwanderung erhalten werden
kann.
Die Theorie der zwei Arbeitsmärkte ergänzt die Theorie der Weltsysteme auf der Makro-
ebene: Beide Theorien sind historisch fundiert und lassen sich empirisch überprüfen. Zusammen-
genommen bieten sie eine dringend nötige Ergänzung zu den Ansätzen auf der Mikroebene.
Gemeinsam haben alle hier bisher diskutierten Migrationstheorien, daß sie die Aus- bzw. Einwan-
derungsentscheidung rein rational zu begründen versuchen. Diese Prämisse ist legitim, auch wenn
sie nur in den seltensten Fällen voll und ganz zutrifft. Mitbestimmend für die Entscheidung
auszuwandern und die Wahl eines Ziellandes sind immer auch die individuell oder in einer
Gruppe perzipierten Verhältnisse im Heimat- und Zielland (Treibel 1990: 31). Diese Perzeption
hängt sehr stark von den Medien beider Länder, aber auch von den Aus- und Einwanderungs-
erfahrungen von Familienmitgliedern und Freunden ab. Letztere spielen eine ganz entscheidende
Rolle bei den Erklärungsansätzen für das Andauern und die Zunahme bestimmter Migrationen.
2.2. Fortdauernde Wanderungsströme
Alle der bisher diskutierten Ansätze erklären zwar das Einsetzen von Wanderungsbewegungen,
aber nur zum Teil deren Verfestigung und Persistenz. Die Migrationsforschung bietet drei
theoretische Ansätze an, um die Verfestigung von Wanderungsbewegungen zu erklären: die
Netzwerk-Theorie, die Institutionen-Theorie und die Theorie der cumulative causation (an-
wachsende Ursächlichkeit).
Die Netzwerk-Theorie (network theory), auch unter der Bezeichnung "Theorie der Ketten-
wanderung" bekannt, erklärt den selbsterhaltenden Charakter von Wanderungsströmen und den
Fortbestand bestimmter Urprungs- und Einwanderungsländer, -regionen, und -(teil)orte (Por-
tes/Rumbaut 1990: 231). Soziale, nicht ökonomische Gründe bestimmen die Auswahl nachfol-
gender Auswanderer und Zielorte. Zwischen den bereits Ausgewanderten und ihrem Herkunfts-
ort bilden sich Netzwerke aus, die nachfolgenden Auswanderern die Auswanderung wesentlich
erleichtern. Ein solches soziales Netzwerk besteht z. B. aus Einwandererbriefen, die zuhause
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
14
gebliebene Angehörige oder Freunde über die Arbeitsmarktlage oder den Arbeitskräftebedarf im
Einwanderungsland informieren. Auch im Einwanderungsland entstehen Netzwerke unter
Einwanderern gleicher Herkunft, Sprache oder Religion. Typische Beispiele für Aktivitäten
solcher Netzwerke im Einwanderungsland sind die Vermittlung von Wohnungen oder die
Vergabe von Krediten (vgl. z. B. Bodnar 1987: 57-84).
Netzwerke erleichtern nicht nur die Einwanderung, sondern führen mit der Zeit zu einer
Zunahme sich verfestigender Einwanderungsströme und werden sogar zu einem neuen, von den
Bedingungen, die ursprünglich einen bestimmten Wanderungsstrom ausgelöst haben, unabhängi-
gen Faktor, der Wanderungsbewegungen verursacht (Massey et al. 1993: 450). Aufgrund der
Netzwerke wird darüberhinaus die soziale Zusammensetzung der Aus- und Einwanderer mit der
Zeit heterogener, d. h. die Auswanderung wird vom Einzel- zum Massenphänomen (z. B. Walker
1964: 47-77).
Institutionen sind Dreh- und Angelpunkt eines weiteren Erklärungsansatzes: der institutional
theory. Private Organisationen fördern Einwanderung, wobei von Unternehmerseite billige
Arbeitskräfte sowie Experten legal oder illegal angeworben, z. T. ins Land gebracht oder gar mit
Einheimischen verheiratet werden. Humanitäre Organisationen und Initiativen beraten ohne
jegliche Diskriminierung, besorgen Unterkünfte oder stellen Rechtsbeistände gegen Behörden
(Massey et al. 1993: 450). Somit bilden Institutionen, wie auch die Migranten-Netzwerke eine
wertvolle Form sozialen Kapitals, das Wanderungsströme gegen hindernde, auch staatliche
Einflüsse sichert oder zumindest zu sichern versucht.
Die Theorie der cumulative causation geht hingegen davon aus, daß sich Wanderungs-
bewegungen zu einem großen Teil selbst aufrechterhalten. Nach Douglas S. Massey et al. (1993:
451-54) wurden bisher sechs sozio-ökonomische Faktoren erörtert, die das self-sustainment
stützen:
(1) Zunächst ist hier die bereits bei den Neuen Ökonomischen Theorien angesproche-
ne relative Deprivation zu nennen: die Besserstellung der an Emigration partizi-
pierenden Haushalte führt zu noch stärkerer relativer Deprivation der anderen
Haushalte und erhöht für diese damit den Auswanderungsdruck.
(2) Finanzielles Engagement von Ausgewanderten oder Rückwanderern im Heimat-
land kann ebenfalls zur Verschärfung der Wirtschaftslage dort beitragen und
somit den Auswanderungsdruck erhöhen (insbes. Landkauf und dessen Folgen).
2. MIGRATIONSTHEORIEN 15
(3) Durch die Faktoren (1) und (2) in Verbindung mit dem Einsatz kapitalintensiver
Methoden der Landwirtschaft (commercial agriculture), vermindert sich der
Arbeitskräftebedarf im primären Wirtschaftssektor und erhöht sowie fördert die
Auswanderungsnotwendigkeit und -bereitschaft.
(4) Der Kontakt mit Konsumkultur und Marktwirtschaft hinterläßt deutliche Spuren
bei Einwanderern: Werte wandeln sich und Konsumgüter gewinnen an Bedeu-
tung. Das Ergebnis ist eine erhöhte (Wieder-)Auswanderungsbereitschaft beim
jeweiligen Auswanderer (der inzwischen möglicherweise wieder zurückgewan-
dert ist), seinen direkten Angehörigen, aber auch bei Bekannten und Freunden.
(5) Der brain drain (Abwanderung gebildeter Menschen) führt in Auswanderungs-
ländern zu verlangsamter wirtschaftlicher und kultureller Entwicklung, was den
Auswanderungsdruck erhöht. Außerdem, schreiben Massey et al., führen parallel
laufende Entwicklungs- und Bildungsprogramme zu erhöhter Auswanderungs-
bereitschaft in diesen Ländern.
(6) Folgt man der Theorie der zwei Arbeitsmärkte, dann werden bestimmte Tätig-
keiten mit der Zeit immigrant jobs. Für diese Arbeitsplätze bietet der Markt
einheimischer Arbeiter nur noch zu einem sehr geringen Teil Arbeitskräfte an, so
daß die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften erhalten bleibt.
2.3. Migrationssysteme als individuelle Erklärungsansätze
Die Vielzahl theoretischer Ansätze, Wanderungsbewegungen zu erklären, bleibt im ganzen
unbefriedigend. Die Komplexität des Themas hat eine schlüssige, allumfassende Theorie bisher
'verhindert'. In der neueren Forschung wird deshalb immer häufiger auf Migrationssysteme als
Erklärungsmodelle zurückgegriffen (z. B. Moch 1992: 16-18), bei denen in historischer Per-
spektive einige Theorieansätze gemeinsam berücksichtigt werden. Ausgehend von existierenden
Migrationsströmen fließen verschiedenste Kontexte - Demographie, Ökonomie, Gesellschaft und
Politik - in die Analyse von Migrationssystemen mit ein (Kritz/Zlotnik 1992: 3).
Damit läßt sich der Systemansatz kaum als eigene Theorie charakterisieren, doch gerade die
Zusammenstellung verschiedener, für ein oder mehrere Länder zu einem bestimmten Zeitpunkt
gültiger Migrationstheorien, verdient Beachtung. Nicht alle Theorien sind auf alle Wanderungs-
bewegungen anwendbar oder haben stets einen ähnlich hohen Erklärungsgrad. Alejandro Portes
und Jósef Böröcz (1989: 609) weisen auf die Wichtigkeit der Theorie der Weltsysteme für
Kolonialländer wie Frankreich oder Großbritannien hin, die für die Bundesrepublik Deutschland
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
16
beispielsweise nicht gegeben ist. Hier besitzt die Theorie der zwei Arbeitsmärkte weit höhere
Erklärungskraft als im Fall der Kolonialländer. Ferner spielen auch Netzwerke für manche
Einwanderergruppen oder -ethnien eine größere Rolle als für andere, wobei insbesondere der
Sozialstatus und die Sprache, aber auch kulturelle und religiöse Unterschiede zwischen Ein-
wanderern und Einheimischen von Bedeutung sind.
Migrationssysteme, ob bi- oder multipolar, berücksichtigen die Beziehungen jeder Art
zwischen verschiedenen Ländern während eines bestimmten Zeitraums und sind damit multi-
theoretische Erklärungsansätze für individuelle Migrationen.
3. Integration
Migrationstheorien beschäftigen sich mit den Ursachen für Wanderungsbewegungen, deren
Ursprungs- und Endpunkten sowie Stärke und Dauer, nicht jedoch mit der Integration von
Einwanderern in den jeweiligen Einwanderungsgesellschaften. Ohne die Behandlung der Folgen
internationaler Wanderungsbewegungen bliebe die Migrationsforschung ein unvollständiger
Forschungszweig, und dementsprechend nimmt die Beschäftigung mit der Einwandererin-
tegration, aber auch -exklusion breiten Raum unter Migrationsforschern ein.
Grob gesprochen, lassen sich in der Diskussion zwei Blickwinkel unterscheiden: die funk-
tionale und die normative Betrachtungsweise. Während Funktionalisten Kosten und Nutzen der
Einwanderer auf der einen und die Interessen der in den Migrationsprozeß involvierten Staaten
auf der anderen Seite thematisieren, dreht sich bei Normativisten die Diskussion um nationales
Selbstverständnis und die Rolle der Zugehörigkeit zum Staatsvolk einer Nation. Ersteren geht es
demnach um die Frage, wie Integration am besten (technisch) 'funktionieren' kann, während
letztere untersuchen, ob und zu welchem immateriellen Preis, insbesondere für den Staat und das
Staatsvolk, Integration von Zugewanderten überhaupt möglich ist.
Nach Portes und Böröcz (1989: 614-20) ist die Integration von Einwanderern sehr stark von
den Umständen ihrer Auswanderung (Arbeitsmigrant oder Asylsuchender), ihres beruflichen
Status (Arbeiter, spezielle Fachkraft oder Unternehmer) und von der Art der Aufnahme im
3. INTEGRATION 17
7Unter ethnic Community versteht man eine Gruppe von Menschen gleicher oder ähnlicher Herkunft, Rasse oder Religion, die
sich als Gemeinschaft verstehen und sich mitunter von anderen gesellschaftlichen Gruppen abgrenzen.
Einwanderungsland (durch Staat, Unternehmer, Bevölkerung oder die ethnic Community )
7
abhängig. Je nach Status und Art der Aufnahme im Einwanderungsland ergeben sich vollkommen
unterschiedliche Integrationsprozesse, die zu staatlicher und gesellschaftlicher Integration,
sozioökonomischer Marginalisierung, politischer Exklusion oder gar zu permanentem Minderhei-
tenstatus führen können (Castles/Miller 1993: 25).
Asylbewerber oder Flüchtlinge bringen so in aller Regel, im Vergleich zu Arbeitsmigranten,
vollkommen unterschiedliche berufliche Qualifikationen mit und sind meistens von humanitären
oder politischen Überlegungen der potentiellen Aufnahmeländer abhängig. Ferner besitzen sie
(wenn auch häufig zeitlich begrenzt) keine Rückkehroption und sind somit gezwungen, sich mit
dem Aufnahmeland, das 'zweite Heimat' wird, zu arrangieren. Arbeitsmigranten werden dagegen
aus völlig anderen, für das Einwanderungs- oder Gastland nützlichen, ökonomischen Gründen
aufgenommen und haben in aller Regel sowohl eine Rückkehroption, als auch Rückkehrpläne.
Daraus ergibt sich zunächst weder aus Sicht der Migranten, noch der Arbeitgeber, noch staatli-
cherseits die unbedingte Notwendigkeit zur Integration, denn die Anwesenheit der Arbeits-
migranten erscheint ausschließlich zweckgebunden und zeitlich befristet.
Die Erfahrungen mit unzähligen Arbeitsmigrationen, einschließlich der sogenannten Gast-
arbeitersysteme, haben die Einwanderungsländer inzwischen eines Besseren belehrt. Ziemlich
unabhängig von der ursprünglichen Intention des betroffenen Migranten, Arbeitgebers oder des
Staates vollzieht sich durch Arbeitsmigration ein Einwanderungsprozeß. Idealtypisch lassen sich
Stufen der Einwanderung von zeitlich befristeter Arbeitsmigration einzelner Migranten über die
Ausbildung sozialer Netzwerke im Einwanderungsland, Familiengründung oder -nachzug, bis hin
zu dauerhafter Niederlassung im Einwanderungsland zeichnen (Castles/Miller 1993: 25). Stufen-
weise verliert, spätestens mit der zweiten Generation der Eingewanderten, der einstige Rück-
kehrgedanke an realer, wenn auch nicht unbedingt an fiktiver und psychologisch weiterhin
wichtiger Bedeutung (Bielefeld 1988: 158; Kirbach 1994).
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
18
8Bei Portes/Böröcz ist die Typologisierung des context of reception die folgende: handicapped, neutral, advantaged. Diese
wurde im Deutschen etwas modifiziert, entspricht jedoch m.E. der Intention der Autoren.
3.1. Aufnahme im Einwanderungsland
Mitentscheidend für Art und Ergebnis des Einwanderungsprozesses ist die Art der Aufnahme
durch das Einwanderungsland. Es bestehen drei grundsätzliche Möglichkeiten der Aufnahme:
ablehnend, neutral und befürwortend (Portes/Böröcz: 618 f.). Lehnt das Einwanderungsland
8
den Migranten(typ) ab, erweist sich seine Integration als außerordentlich prekär. Dauerhafte
Niederlassung ist in solchen Fällen sehr schwierig, und der Sozialstatus läßt sich kaum ver-
bessern. Häufig lebt diese Gruppe in der Illegalität, in der tagtäglichen Furcht vor Ausweisung
oder Abschiebung (Beispiel: abgelehnte Asylbewerber in Deutschland). Ist die Aufnahme neutral,
bzw. wird ein bestimmter Migrant(entyp) ohne größere Vorurteile im Einwanderungsland
aufgenommen und besitzt eine, wenn auch zeitlich befristete Aufenthaltsberechtigung, erweist
sich Integration als deutlich einfacher, wenn auch nicht ohne Probleme und Konflikte mit der
Gesellschaft des Einwanderungslandes (Beispiel: mitteleuropäische Einwanderer in den USA).
Am besten verlaufen Integrationsprozesse, wenn Migranten(typen) vom Einwanderungsland
positiv aufgenommen werden sowie ihre Integration für gut und wichtig erachtet wird. Diese
Migranten haben von vornherein einen privilegierten Status und beste Chancen zu schneller und
vollständiger Integration in die Gesellschaft des Einwanderungslandes (Beispiele: Aussiedler in
Deutschland, ehemals sowjetische Juden in Israel).
Diese drei Arten der Aufnahme resultieren aus Faktoren wie der Zugehörigkeit zu einer
bestimmten Rasse, Religion, oder zu einem bestimmten Kulturkreis. Wichtig ist auch der wirt-
schaftliche oder kulturelle Beitrag des Migranten(-typs) für das Einwanderungsland. Ferner ist
die Zugehörigkeit des Auswanderungslandes zu einer politischen oder militärischen Gemeinschaft
(EU, WP, NATO) von Bedeutung. Schließlich beeinflussen vorhandene ethnische Gemein-
schaften (communities) im Einwanderungsland die Art der Aufnahme.
Nicht vergessen werden sollte in diesem Zusammenhang die Reaktion der Bevölkerung auf
Zuwanderung. Diese hängt auch sehr stark mit der Anzahl und regionalen Konzentration sowie
mit der Perzeption von Einwanderung und Migranten(-typen) zusammen. Insbesondere die
Aktivitäten von Anti-Immigranten- oder ausländerfeindlichen Vereinigungen und Parteien sind
imstande, Stimmung gegen Einwanderer oder Ausländer zu erzeugen und damit auch eher
3. INTEGRATION 19
9Letzteres soll in diesem Kapitel nicht näher behandelt werden, da sich Kapitel II ausschließlich damit beschäftigt .
10 Das Modell wurde ebenfalls von Baldwin-Edwards/Schain (1994: 11f.) rezipiert.
positive Aufnahmebedingungen im Einwanderungsland zu konterkarieren.
3.2. Integrationsmodelle
Ob und inwieweit Zugewanderte in den Einwanderungsländern integriert werden, hängt neben
den bisher genannten Faktoren sehr stark von der Geschichte des jeweiligen Landes, seiner
vorhandenen oder nicht vorhandenen Tradition als Einwanderungsland und dem nationalen
Selbstverständnis zusammen. Stephen Castles und Mark J. Miller (1993: 35-41) haben vier
9
Idealmodelle der Einwandererintegration entworfen, wobei nur die letzten drei für die heutigen
Einwanderungen Gültigkeit besitzen, während das erste allein dem Verständnis vergangener,
wenn auch heute noch fortwirkender Einwandererintegrationen dient:10
1. Imperiales Modell
Die Ursprünge des Modells liegen vor der Französischen und Amerikanischen Revolution. Zur
Nation gehört, wer der selben Macht oder dem selben Herrscher unterworfen ist. Damit ist
formal die Integration verschiedenster Völker in einem multi-ethnischen Reich möglich. Beispiele
sind das britische oder das österreichisch-ungarische Königreich. Für Großbritannien besaß
dieses Modell bis zum Nationality Act (Staatsbürgerschaftsgesetz) von 1981 Gültigkeit.
2. Völkisches oder ethnisches Modell
Zur Nation gehört, wer der selben Ethnie angehört. Die Nation ist damit als Abstammungs-
gemeinschaft definiert und schließt Angehörige anderer Ethnien sowohl von der Staatsbürger-
schaft, als auch von der Zugehörigkeit zur Nation aus. Deutschland gilt als das typische Beispiel
für dieses exklusionistische Modell.
3. Republikanisches Modell
Die Nation ist eine politische Gemeinschaft auf der Grundlage einer Verfassung und von
Gesetzen. Zur Nation gehört, wer die Staatsangehörigkeit besitzt. Staatsangehöriger kann
werden, wer die politischen Grundregeln akzeptiert und willens ist, die nationale Kultur an-
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
20
11 Unter Assimilation versteht man die Angleichung der Einwandererkultur an die Kultur des Einwanderungslandes.
12 Unter Akkulturation versteht man die Veränderung der verschiedenen Kulturen infolge eines Aufeinandertreffens.
Akkulturation ist somit - anders als Assimilation - ein neutraler Begriff.
13 Die Bezeichnung unmeltable ethnics rekurriert auf die Idee des melting pot (Schmelztiegel), in dem die verschiedendsten
Ethnien zu einer US-amerikanischen Ethnie verschmelzen. Es wurde und wird unterstellt, daß es Ethnien gibt, die sich nicht
'einschmelzen' lassen.
zunehmen (vor allem die Nationalsprache). Frankreich ist für dieses Modell das beste Beispiel.
4. Multikulturelles Modell
Wie beim republikanischen Modell ist die Nation eine politische Willensgemeinschaft. Der
entscheidende Unterschied besteht darin, daß kulturelle Unterschiede akzeptiert werden und kein
Assimilationsdruck von Seiten des Staates besteht. Entscheidend ist die Akzeptanz politischer
11
Grundregeln. Die besten Beispiele für multikulturelle Integrationsmodelle sind Australien und
Kanada.
Diese Integrationsmodelle machen deutlich, wie different die verschiedenen Einwanderungs-
länder, häufig abhängig von ihren Integrationstraditionen, hinsichtlich gesellschaftlicher und
staatlicher Integration von Zuwanderern handeln. Sogenannte klassische Einwanderungsländer
rdern nicht nur die gesellschaftspolitische Integration von Einwanderern, sie erwarten sie
sogar. Die jeweilige Nation ist eine Nation aus Einwanderern und dieser Tradition verpflichtet.
Dennoch variiert die Einstellung zur Akkulturation : während kultureller Pluralismus und
12
ethnische Diversität in den klassischen Einwanderungsländern Australien und Kanada seit
geraumer Zeit gesetzlich garantiert werden und auch das 'neue' Einwanderungsland Schweden
dem multikulturellen Integrationsmodell zuzurechnen ist, herrscht in den USA aufgrund weit
geringerer staatlicher Eingriffnahme in ethnisch-kulturelle Gesellschaftsbereiche eine Politik des
laissez-faire (Castles/Miller 1993: 226-29). In vielerlei Hinsicht gleicht die USA damit Frank-
reich, das den Einwanderern die Assimilation als Preis für die politische Integration abverlangt.
Die Diskussion über unmeltable ethnics verdeutlicht das Fortleben des republikanischen
13
Modells in den Vereinigten Staaten.
Exklusion statt Inklusion zeichnet eine Gruppe von Ländern aus, deren Nationalgeschichte
etwas komplizierter war und ist. Die spezielle deutsche Geschichte als lange Zeit 'unvollendete
Nation' mit einer Vielzahl von Staatsangehörigkeiten erklärt die Exklusivität eines Deutschtums,
das sich bis 1990 immer nur zeitweise und nie dauerhaft mit der deutschen Staatsangehörigigkeit
3. INTEGRATION 21
deckte (vgl. dazu ausführlich Brubaker 1992). Deutscher zu sein galt als etwas besonderes, das
weit wichtiger als die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staatsverband war. Diese Vorstellung
lebt noch heute weiter und macht das 'Eindeutschen' von Zugewanderten zu einer emotional
aufgeladenen, prekären Angelegenheit. Etwas anders liegen die Fälle Belgien und Schweiz,
wiewohl die Effekte vergleichbar sind. Beide sind Nationen multiethnischer Zusammensetzung,
in denen die Einheit unter den 'nationalen' Ethnien bereits soviel Konfliktstoff birgt, daß eine
offene Integrationspolitik gegenüber neu hinzukommenden Ethnien kaum erwartet werden kann
(Castles/Miller 1993: 223 f.).
Abhängig von der jeweiligen Integrationspraxis werden aus Einwanderern nationale Ethnien
oder nationale Minderheiten. Idealtypisch führt Integrationspolitik zur Eingliederung in die
Gesellschaft und den Staat, Exklusionspolitik dagegen zu Ghettobildung und politischem
Ausschluß. Dabei ist zu beachten, daß Integrationspolitik nicht immer und in gleichem Tempo
zur gewünschten Integration führen muß und führt, und ferner, daß der Faktor Zeit die gesell-
schaftliche und politische Exklusion durchaus aufbrechen kann.
In jedem Fall sind Migration und Integration Prozesse, die von längerer Dauer sind als
gemeinhin angenommen wird. Tomas Hammar (1990: 9-25) hat hinsichtlich der gesellschafts-
politischen Integration von Zuwandern drei Etappen ausgemacht, wobei in jedem Einwan-
derungsland das Durchschreiten der "drei Eingangstore in den Staat" an unterschiedliche Bedin-
gungen geknüpft ist und der gesamte Prozeß von wenigen Jahren bis hin zu mehreren Generatio-
nen dauern kann. In konzentrischen Kreisen gruppieren sich von innen nach außen Staatsbürger
(citizens), Ausländer mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus (foreign residents) und Ausländer mit
zeitlich befristeter Aufenthaltsdauer (foreign citizens). Der Zugang durch die Eingangstore wird
von Einwanderungsbehörden (Tor 1), Niederlassungsbehörden (Tor 2) und Einbürgerungs-
behörden (Tor 3) auf der Basis von Visa-, Aufenthalts- und Einbürgerungsbestimmungen
bewacht.
Während nun bei den exklusionistischen Ländern Tor 3 nahezu unüberwindbar ist, erweist es
sich bei den erklärten Einwanderungsländern als äußerst leicht passierbar. Letztere haben die
höchsten Hürden an den Toren 1 und 2 errichtet (1990: 197). Daraus ergibt sich für sie vor allem
ein Grenzkontrollproblem, während Länder wie Deutschland mit einer wachsenden Anzahl von
Ausländern mit sicherem Aufenthaltsstatus konfrontiert sind, die, da Tor 3 geschlossen ist und
ihre Kinder bereits im Einwanderungsland geboren sowie dort aufgewachsen sind, nicht ab-
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
22
sondern zunimmt.
Hammar hat für die ausländische Bevölkerung mit gesichertem Aufenthaltsstatus die Bezeich-
nung Halbbürger (denizens) in die Diskussion eingebracht. Bezüglich dieser Gruppe von Men-
schen drehen sich die Diskussionen um Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft, die
Hammar ausführlich behandelt und auf die im folgenden Unterkapitel eingegangen wird. In
denjenigen Ländern, die integrationsfreundlich sind, und folglich das Hauptinteresse auf den
kontrollierten Zugang in ihr Land legen, erscheinen 'Illegale' traditionell von größerem Interesse.
Der Erörterung dieses Problemfelds wird nun ebenfalls Aufmerksamkeit geschenkt.
4. POLITIKWISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNGSDISKUSSION 23
14 Miller/Denemark (1993: 44) führen aus: "Migration is well on the way to becoming a "security" issue, and this well illustrates
that narrow conceptualizations of world politics are simply untenable."
4. Politikwissenschaftliche Forschungsdiskussion
Drei ausgewählte Diskussionsfelder der Bereiche Migrationstheorien, Einwanderungs- sowie
Integrationspolitik sollen nun einige Schwerpunkte der politikwissenschaftlichen Forschungs-
diskussion beleuchten. Die Auswahl der hier weitgehend rezipierten Abhandlungen ist notwendi-
gerweise subjektiv, jedoch keinesfalls arbiträr. Die Werke Hammars und Weiners gehören
zweifellos zu den instruktivsten der letzten Jahre, die Abhandlung von Miller/Denemark stellt
einen Vorstoß in die bislang nicht diskutierte Schnittmenge von Migrationstheorien und politi-
schen Theorien dar.
4.1. Migrationstheorien und politische Theorien
Wiederholt ist in diesem Kapitel angeklungen, daß Migrationstheorien ihre Heimat in den
verschiedensten Disziplinen haben, und daß sich Migrationsforschung und Politikwissenschaft
bisher kaum gegenseitig befruchteten. Mark J. Miller und Robert A. Denemark (1993), beide
Politikwissenschaftler an der University of Delaware, haben sich kürzlich dieses Problems
angenommen. Dabei stellen sie theoretische Ansätze der Migrationsforschung denen der interna-
tionalen Beziehungen gegenüber. Das Ergebnis dieser Analyse ist ernüchternd. Dennoch kann
festgestellt werden, daß einige der Theorien der internationalen Beziehungen Einblicke in das
Phänomen Migration ermöglichen, wobei die World Systems Theory am besten wegkommt
(1993: VII).
Realismus und Neo-Realismus erhalten in der Analyse Millers und Denemarks die schlechte-
sten Noten. Den Realisten wird vor allem vorgeworfen, daß sie in traditionellem und national-
staatlichem Denken verhaftet bleiben, und aus diesem Denken heraus die Veränderung des
Themas Migration von low zu high politics nicht akzeptieren (25). Dies scheint in der Theorie
14
selbst angelegt, da zwar eine Veränderung der Identität einzelner Akteure, nicht jedoch eine
Evolution der internationalen Beziehungen an sich für möglich gehalten wird (4 f.). Bezüglich
des Neo-Realismus gehen die Autoren noch weiter. Die Theorie vereine sowohl die Defizite des
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
24
Realismus als auch die der Interdependenz-Theorie und könne uns daher "nothing about im-
migration past or present" sagen (41).
Die Interdependenz-Theorie erweist sich als instruktiver. Das issue Migration ist fürwahr ein
internationales Themengebiet (5), wenn auch ein internationales Migrationsregime nicht ein-
deutig auszumachen ist (26). "Agenda setting and linkage behavior, not structural changes or any
level of anarchy better explain the actions that have been taken and the manner in which coun-
tries are trying to cope" (32). Kritisiert wird jedoch vor allem der Ansatz einer atomistic econo-
mic reality, der weitergehende Einblicke in Migrationsmuster verhindere und zu voreiligen
Schlußfolgerungen verleiten könne (41).
Die Beiträge der marxistischen Migrationsforschung haben ebenfalls ein Janusgesicht. Mit den
Realisten teilen sie das Defizit einer nationalen Analysebasis (41), das sich stark begrenzend auf
eine umfassende Erklärungskraft auswirkt. Als erste und am intensivsten haben die Marxisten die
Themen Klasse und Klassenstruktur in die Theoriebildung eingebracht (z. B. Castles/Kosack
1985: 464-67). Dabei ist vor allem die Einbeziehung von Nicht-Staatsbürgern in die Analyse
richtungsweisend. Als neues (Sub-)Proletariat bilden Arbeitsmigranten eine industrielle Reserve-
armee, deren Mitglieder nach Belieben, entsprechend der jeweiligen nationalen Wirtschaftslage,
rekrutiert oder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden können (Miller/Denemark: 33). Diese
Effekte sind tatsächlich empirisch belegt (41). Ferner ist der soziale Aufstieg einheimischer
Arbeitnehmer ein Ergebnis der Existenz dieser neuen industriellen Reservearmee (Tichy 1990:
95). Dennoch kann nicht davon die Rede sein, daß Arbeitsmigranten keinerlei politische oder
gesellschaftliche Rechte besäßen, was von marxistischen 'Hardlinern' immer wieder behauptet
wird (Miller/Denemark: 35 f.).
Der Beitrag der Marxisten zur Theoriebildung in der Migrationsforschung ist wertvoll und
spiegelt sich vor allem in der Theorie der zwei Arbeitsmärkte wider. Das Manko globaler
Ansätze konnte jedoch erst durch die Dependenz-Theorie ausgeglichen werden, die z. T. aus der
marxistischen Forschung hervorging. Erstmals brachte diese Theorie Licht in die eigentlichen
Ursachen für weltweite Wanderungsbewegungen. Die sich verschlechternden Handelsbeziehun-
gen zwischen Nord und Süd, wachsende Armut und politische Instabilität in der "Dritten Welt"
sind entscheidende Ansatzpunkte für die Migrationsforschung (37). In die Theorie der Welt-
systeme eingeflossen vermag der Ansatz sowohl die globale Arbeitsteilung, als auch das Verhät-
nis zwischen Zentrum und Peripherie zu berücksichtigen (39). Keinesfalls wird dabei nun der
4. POLITIKWISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNGSDISKUSSION 25
Nationalstaat als Akteur außer Acht gelassen, doch erscheint er vorwiegend als einer von
mehreren Polen der jeweiligen Migrationssysteme (43). Diese Theorie impliziert die beschränkte
politische Gestaltungs- und Entscheidungskraft der Nationalstaaten bezüglich Wanderungs-
bewegungen und damit die Aufforderung an multinationale Lösungsansätze (48).
Zugegebenermaßen konnten die Autoren das Thema Migrationstheorien versus politische
Theorien respektive Theorien der internationalen Beziehungen nur andiskutieren. Darüberhinaus
konnten hier nur die wesentlichsten Ergebnisse ihrer Evaluierung dargestellt werden. Doch,
soviel scheint klar, besteht bezüglich dieses Themenbereichs auch für die Zukunft reichlich
Forschungsbedarf. Die Vielzahl kleinerer Abhandlungen zum Thema Migrationstheorie in den
letzten Jahren (vgl. z. B. IMR 87) zeugt vom Beginn einer Forschungsdiskussion.
4.2. Migration und nationale Sicherheit
In der Einleitung zu dieser Arbeit war bereits von der (perzipierten) Gefahr die Rede, die
Zuwanderungen häufig in Staat und Gesellschaft auslösen. Sollte für Einwanderungsländer durch
Zuwanderung tatsächlich eine Gefahr für Staat und Gesellschaft ausgehen, so wären Gegenmaß-
nahmen nicht nur verständlich, sondern auch legitim. Aristide R. Zolberg (1989: 412) bemerkt in
diesem Zusammenhang: "Massive immigration of any kind poses special problems to which it is
legitimate to pay attention ... ," und er fährt fort, "... liberal democracies have a right to be
prudent and hence to restrict their intake to a manageable level."
Myron Weiner (1993) hat sich vor kurzem ausführlich mit International Migration and
Security auseinandergesetzt und dafür plädiert, einen Bezugsrahmen, bestehend aus Sicherheit
und Stabilität, den bisherigen politökonomischen Konzeptionen gegenüberzustellen (3). Nach
Meinung des Politikwissenschaftlers des Massachusetts Institute of Technology (MIT) ist auf der
Grundlage eines solchen Bezugsrahmens staatliches decision-making weit besser analysierbar
und auch verständlicher. Seine Analyse fällt bei Politologen auf fruchtbaren Boden, und es kann
erwartet werden, daß Migrationsexperten politikwissenschaftlicher Herkunft in Zukunft stärker
auf Sicherheits- und Stabiltitätsfragen eingehen werden (Miller 1994e).
Weiner unterscheidet zunächst zwischen erzwungener Auswanderung einerseits und den
Problemen, die Einwanderung verursacht, auf der anderen Seite. Im ersten Fall stellt er fest, daß
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
26
15 Hier sind insbesondere Weiners 'Grenzwerte' zu berücksichtigen und ferner die perzipierte Gefahr eines Einwanderertyps
aktive Auswanderungspolitik betrieben wird, um (1993: 5 f.):
(1) kulturelle Homogenität in einem Staat oder einer Region herbeizuführen (vgl. die
sog. "ethnischen Säuberungen" in Ex-Jugoslawien),
(2) Dissidenten oder Klassenfeinde loszuwerden (z. B. Kuba oder Vietnam) oder
(3) ein außenpolitisches Ziel zu erreichen (z. B. von der DDR durch die Mauer nach
West-Berlin eingeschleuste Tamilen).
Bereits hier wird deutlich, daß Migrationen high politics sein können, doch erst die jeweilige
Einwanderungspolitik deckt die volle Bandbreite der gesellschaftspolitischen Brisanz von
Migrationen ab. Für Weiner bestehen Grenzen der Einwanderung in der sogenannten economic
absorptive capacity, dem Einwanderungsvolumen und der ethnisch-kulturellen Affinität zwischen
Einwanderertyp und Einwanderungsgesellschaft (10). Werden diese freilich schwer exakt zu
bestimmenden 'Grenzwerte' überschritten, kann es sowohl zu realer, als auch zu perzipierter
Bedrohung durch Einwanderer im Einwanderungsland und seiner Gesellschaft kommen. Weiner
nennt nf Kategorien, in denen es durch Einwanderung zu Bedrohungssituationen für das
Einwanderungs-, das Auswanderungsland sowie den Beziehungen zwischen solchen Ländern
kommen kann (11-21):
(1) bei den Einwanderern handelt es sich um Gegner des Heimatregimes, die bspw.
durch das aufnehmende Land unterstützt werden,
(2) politische Flüchtlinge werden aufgrund terroristischer Aktivitäten zu einem
schwer kalkulierbaren Risiko für das Aufnahmeland,
(3) Einwanderer werden als eine Gefahr für die ethnisch-kulturelle Identität der
Gesellschaft des Einwanderungslandes wahrgenommen,
(4) Einwanderer werden als sozioökonomische Last für das Einwanderungsland
angesehen, oder
(5) Einwanderer werden als Geiseln im Einwanderungsland behalten, um Druck auf
die Auswanderungsländer auszuüben.
Wie die Einwanderungsländer gegenüber solch potentiell gefährlichen Einwanderertypen
reagieren, ist sehr oft abhängig vom Konfliktpotential zu einer bestimmten Zeit. So ist kaum zu
15
4. POLITIKWISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNGSDISKUSSION 27
durch Staat, Gesellschaft, Politik und Medien.
erwarten, daß ein Einwanderungsland durch die Aufnahme eines bestimmten Einwanderertyps
mehrere Risiken in Kauf zu nehmen bereit ist, ohne daß ihm auf der anderen Seite ein Nutzen
entstünde. Somit ist klar, daß es nicht jedem Einwanderertyp erlaubt sein kann, in jedes Land
einzuwandern, obwohl die absorptive capacity in den meisten Ländern weit höher ist, als vielfach
behauptet wird (22). Trotz allem entsteht aus dem Einwanderungsdruck heraus auf Seiten der
'belagerten' Länder Handlungsbedarf. Weiner bietet dazu drei externe Strategien an (22-25):
(1) Entwicklungshilfe und direkte Investitionen in den Auswanderungsländern müs-
sen erhöht werden. Zwar haben solche Maßnahmen kurz- bis mittelfristig eher ein
Ansteigen des Auswanderungsdrucks zur Folge, doch scheinen sie langfristig
unvermeidbar (vgl. auch Böhning 1991: 457 f.).
(2) Auf die Auswanderungsländer kann (internationaler) diplomatischer Druck
ausgeübt werden, evtl. verbunden mit Sanktionen.
(3) Es gibt die Möglichkeit bewaffneter Intervention im Auswanderungsland (z. B.
der UNO-Einsatz im Fall der Kurden im Nordirak).
Dabei, so fährt Myron Weiner fort, kann nicht im Vordergrund stehen, Auswanderung
generell zu verhindern, sondern staatliche Repressionen in (potentiellen) Auswanderungsländern
zu sanktionieren (26). Trotz externer Möglichkeiten, den Exodus von Menschen zu verhindern,
bleibt den Zuwanderungsländern angesichts steigender Auswandererzahlen eine aktive Einwan-
derungspolitik kaum erspart. Eine Option ist hierbei, vor allem diejenigen Menschen einwandern
zu lassen, die die Bedürfnisse des Einwanderungslandes am besten erfüllen können, namentlich
Personen mit gesuchter beruflicher Qualifikation, Unternehmer oder Familienangehörige bereits
in die Einwanderungsgesellschaft integrierter Menschen (26). Solch eine Einwanderungspolitik
ist zwar rational und sättigt den Bedarf des jeweiligen Einwanderungslandes, läßt aber Millionen
armer, unqualifizierter Flüchtlinge außen vor. Deshalb, schlägt Weiner vor, sei es morally more
attractive auf der Grundlage jährlicher Zuwanderungs-Obergrenzen Flüchtlingen in den Einwan-
derungsländern einen gewissen Zulassungsbonus zukommen zu lassen (26).
Mit seiner Analyse verknüpft Weiner die Migrationsforschung mit klassischen politikwissen-
schaftlichen Forschungsfeldern: wirtschaftliche Lage, nationales Selbstverständnis und interna-
tionale Politik fließen in seinen Analyserahmen ein und eröffnen weite Felder für die politologi-
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
28
sche Migrationsforschung. Die Diskussion dieser Themenkreise steckt noch in den Kinder-
schuhen, doch der kontinuierliche Bedeutungszuwachs des Politikfelds Einwanderung macht die
Beschäftigung mit ihnen unvermeidlich.
4.3. Bessere Integration durch doppelte Staatsbürgerschaft?
Im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen Anschlägen entbrannte 1992 in der Bundesrepublik
Deutschland die Diskussion über eine bessere soziopoltische Integration der 'ausländischen
Mitbürger'. Eine wichtige Forderung der Protagonisten einer besseren Integration ist und bleibt
die Forderung nach einer schnelleren Einbürgerung von Einwanderern, auch unter Hinnahme der
doppelten Staatsangehörigkeit. Unter Politikern und Parteien ist das Thema sehr umstritten; die
Rechte fürchtet gespaltene Loyalitäten und den Verlust deutscher Identität und Kultur, während
für die Linke die Emanzipation marginalisierter Ethnien ein Herzensanliegen darstellt und
staatliche Integration 'normal' ist.
In der Wissenschaft ist die Diskussion über Wege der Integration von Einwandererminoritäten
schon einige Jahre älter. Bereits 1989 fand in West-Berlin ein internationaler Fachkongreß zum
Thema "Doppelte Staatsbürgerschaft - ein europäischer Normalfall?" statt (Ausländerbeauftragte
1994), und im Jahr darauf behandelte Tomas Hammar (1990) das Thema ausführlichst. Die
Ergebnisse Hammars gaben der Diskussion wichtige Impulse und wirken noch heute fort. Einige
werden hier kurz zusammengefaßt:
Massive Einwanderung hat in fast allen Ländern Europas zu höheren ausländischen Bevölke-
rungsanteilen geführt. Dabei fand das demokratische Grundprinzip der amerikanischen Revolu-
tion "no taxation without representation" wenig Widerhall, was bedeutet, daß die meisten
Einwanderer zwar Bürger, nicht aber Staatsbürger geworden sind (1990: 2-4). Dies hängt damit
zusammen, daß häufig die Bedingungen, Staatsbürger zu werden, schwer zu erfüllen sind, und
ferner die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft ein "Preis" für den Erwerb der neuen ist.
Naturalisierung bedeutet somit meist Aufgabe von sozialen, politischen und auch Erbschafts-
rechten im Heimatland und stellt ferner einen Verlust jahrzehntelanger nationaler Identität dar
(95). Bei gesichertem Aufenthaltsstatus und hohen Hürden der Einbürgerung ist verständlich,
warum Ausländer in Umfragen oft "kein überwältigendes Interesse an doppelter Staatsbürger-
schaft" (FR, 13.10.1994: 20) haben. Hammar schließt aus den empirischen Untersuchungen
4. POLITIKWISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNGSDISKUSSION 29
(1990: 84-96): "Many more would probably show an interest in naturalisation, if the policy were
more liberal, encouraging and inviting instead of being so restrictive" (88).
Eine erleichterte Integration von Einwanderern schließt für Hammar ausdrücklich die Duldung
doppelter Staatsangehörigkeit mit ein. Zentral ist für ihn hierbei das Wohnortprinzip. Wäre dies
im Konfliktfall entscheidend, so könnten die Problemfälle Militärdienst und Zuständigkeit einer
bestimmten Botschaft bei Auslandsreisen des Doppelstaatsbürgers leicht gelöst werden (115-17).
Auf der anderen Seite hätte die doppelte Staatsbürgerschaft für den Einwanderer eine Fülle von
Vorteilen, angefangen vom gesicherten Aufenthaltstatus in beiden Ländern, bis hin zu politischen
Partizipationsrechten (117 f.). Sollten durch die doppelte Staatsbürgerschaft dennoch Probleme
entstehen, könnten diese leicht durch bi- oder multilaterale Abkommen gelöst werden, z. B. im
Fall doppelten Wahlrechts (122). Erreicht würde durch doppelte Staatsbürgerschaft eine deutli-
che Reduzierung der ausländischen Wohnbevölkerung (denizen population), und damit ein
entscheidender Schritt zur besseren Integration von Einwandererminoritäten.
Hammar verschweigt nicht, daß die erleichterte Einbürgerung einschließlich der Hinnahme
doppelter Staatsangehörigkeit die Beschneidung des staatlichen Privilegs beinhaltet, zu ent-
scheiden, wer die Staatsbürgerschaft zu welchen Bedingungen erwerben kann (197). Dies ist
ohne Zweifel ein Souveränitätsverlust, dem nur die Gefahr einer ansonsten weiter wachsenden
und trotzdem ausgeschlossenen ausländischen Wohnbevölkerung entgegengestellt werden kann.
Ein anderer Weg zur besseren soziopolitischen Integration von Einwandererminoritäten ist die
Ausdehnung politischer Partizipationsrechte auf denizens (169-87). Diese kann oft nur auf das
lokale oder regionale Wahlrecht begrenzt sein, denn Staatsbürgerschaftsrecht und Verfassung
reservieren das nationale Wahlrecht meist für ihre Staatsangehörigen. Die möglichen Dilemmata
eines nationalen Wahlrechts für Ausländer werden offensichtlich, wenn man sich die Möglichkeit
vor Augen führt, daß Einwanderer anderer Nationalität bei außenpolitischen Verwicklungen des
Einwanderungslandes mit ihrem Auswanderungsland 'Zünglein an der Waage' politischer Ent-
scheidungen sein könnten. Auf lokaler und regionaler Ebene zeigen die Erfahrungen in skandina-
vischen Ländern (v. a. Schweden), daß trotz relativ niedriger Wahlbeteiligung das Ergebnis
positiv zu werten ist, insbesondere das gestiegene Interesse der ausländischen Wohnbevölkerung
an Parteipolitik und die intensivere Beschäftigung der Parteien mit 'Ausländerthemen' (180-84).
Eine Optimierung der Einwandererintegration verspricht sich Hammar durch eine Kombina-
tion beider Integrationsansätze. Eine volle Implementation beider Ansätze sieht er jedoch
I. INTERNATIONALE MIGRATIONSFORSCHUNG - EIN ÜBERBLICK
30
skeptisch. Ein extremes Partizipationsmodell berücksichtige nicht ausreichend die verfassungs-
rechtliche Bedeutung nationaler Staatsbürgerschaft sowie die Sorge um nationale Sicherheit. Ein
extremes Naturalisierungsmodell setze sich zu stark über das gewachsene nationale Selbstver-
ständnis einschließlich Ethnizität, Sprache und Kultur hinweg (200).
Erweiterte politische Partizipationsrechte auf lokaler oder regionaler Ebene erscheinen
hingegen nützlich, um eine ethnische Segregation von Ausländern zu verhindern (207). Dar-
überhinaus ist die Beteiligung von bestimmten Ausländern (z. B. EU-Bürger in EU-Staaten oder
Skandinavier in der Nordischen Union) an nationalen Wahlen als wenig problematisch anzusehen
(209). Erleichterte Einbürgerung steht für Hammar ganz oben auf der Liste nützlicher Maß-
nahmen zur besseren Einwandererintegration, wobei er vor allem das ius sanguinis, das Ab-
stammungsrecht als Grundprinzip des Staatsbürgerschaftrechts, kritisiert und statt dessen dem
ius soli (Territorialprinzip) Vorrang gibt (210). In diesem Zusammenhang favorisiert er ein Recht
auf Naturalisierung, das Entwicklungen wie in der Bundesrepublik (aus sich selbst heraus
wachsende Einwandererminoritäten) verhindern hilft (213).
Kernanliegen Hammars bleibt jedoch die doppelte Staatsbürgerschaft: "Dual nationality seems
to be a legal expression for a very common identification ..." (205) und sollte deshalb weit
stärker als bisher in die Überlegungen für eine bessere Integrationspolitik einfließen. Besorgnis
über gespaltene Loyalität und das Sicherheitsrisiko, das von Doppelstaatlern ausgehen könnte,
sollte zwar nicht geleugnet, kann aber durch den Hinweis auf Lösungsmöglichkeiten in Konflikt-
bereichen weitgehend ausgeräumt werden (214). Insbesondere die Koppelung von Wohnort-
prinzip und doppelter Staatsbürgerschaft, eventuell gar einer aktivierten und einer deaktivierten
(schlafenden) Staatsbürgerschaft, verspricht in diesem Bereich Fortschritte (215).
31
II. Nationales Selbstverständnis
der Zuwanderungsländer
Was ist eine Nation? Eine Gesellschaft, welche unter einem ge-
meinschaftlichen Gesetz lebt und durch ein und dieselbe gesetz-
gebende Versammlung vertreten wird.
ABBÉ SIEYOS, 1789 (in Alter 1994: 37)
Waren wir wirklich geteilt? Ich meine, die Nation war nie geteilt.
(...) [W]ir haben nie, so glaube ich, die Einheit der Kulturnation
verloren. Wenn das aber richtig ist, dann harrt die Einheit nicht
länger der Vollendung, dann ist die deutsche Einheit vollendet.
KURT H. BIEDENKOPF (1994: 344 f.)
Die Frage nach dem Selbstverständnis der beiden hier behandelten Zuwanderungsländer ist
zentral für die Interpretation ihrer jeweiligen Einwanderungs- und Integrationspolitik. Vor allem
der Identitätsfokus (Bernd Estel) auf ethnisch-kulturelle Ideen einerseits oder verfassungs-
staatliche Grundsätze andererseits, hat entscheidende Auswirkungen auf die Abgrenzung des
Staates und seiner Bürger gegenüber Zuwanderern.
1. Nation und Nationalstaat
Wie der Begriff Nationalstaat erkennen läßt, sind Staat und Nation eng miteinander verwoben;
sie scheinen sich gar gegenseitig zu bedingen. An der Bezeichnung "Vereinte Nationen" wird
wohl am offensichtlichsten, daß Nationen die Bausteine der heutigen Weltordnung sind. Der
Erfolg der nationalen Idee und die Bildung von Nationalstaaten ist indes keine 'natürliche'
Entwicklung. Wie bei anderen gesellschaftlichen Ordnungsvorstellungen auch, hing der Erfolg
oder Mißerfolg der Nationalstaatsidee ganz erheblich von der Entstehung und Verbreitung
ideenbezogenen Wissens ab (Estel 1994: 46). So überrascht es kaum, daß die Erfindung und
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
32
16 Ähnlich auch Dieter Oberndörfer (1993: 12), der jedoch zwischen der "Idee der Republik" und der "Idee der Nation"
unterscheidet, d.h. unter Nation keinesfalls eine Staatsbürgernation versteht.
17 Den Zusammenbruch des realexistierenden Sozialismus konnte Lepsius z. Zt. der Abfassung seines Aufsatzes im Jahr 1982
nicht antizipieren.
Verbreitung des Buchdrucks sowie die davon nicht unabhängige Ausdifferenzierung verschiede-
ner Schriftsprachen Grundlage für den Siegeszug nationalen Gedankenguts war (Anderson 1993:
44-54).
Was genau eine Nation ist, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Soziologe M.
Rainer Lepsius (1990: 233) definiert die Nation als "... eine gedachte Ordnung, eine kulturell
definierte Vorstellung, die eine Kollektivität des Menschen als eine Einheit bestimmt." Max
Weber macht ein "spezifisches Solidaritätsempfinden" unter Menschengruppen als die Grundlage
nationalen Zusammenhalts aus (nach Alter 1985: 17). Sprache und Nationalcharakter sind wohl
die wichtigsten Elemente eines nationalen Identitätsgebäudes, aber nicht die einzigen. Bernd
Estel (1994: 38) teilt ein solches Identitätsgebäude in kollektive Gemeinsamkeiten (z. B. Spra-
che, Kultur), Kernereignisse (z. B. der Kampf der Nation um staatliche Einheit) und in einen
Identitätsfokus auf. Letzterer bestimmt die "normative Ordnung des Kollektivs" (38) und formt
sich aus einem oder mehreren zentralen Werten. Identitätsfoki sind nicht notwendigerweise
genuin national, doch werden sie häufig in den Dienst der nationalen Idee gestellt.
Während Estel (1994: 26) zwei Nationenkonzepte, das staatsbürgerlich-territoriale und das
ethnisch-genealogische grundsätzlich unterscheidet, kommen für Lepsius (1990: 233) zur
16
Staatsbürger- und Volksnation die Kultur- und Klassennation als Ordnungsvorstellungen hinzu.
Eine Dichotomie erscheint schlüssiger. Denn zum einen erweist sich die Trennung kultureller und
ethnischer Kriterien häufig als problematisch, zum anderen wurde mit dem Zusammenbruch fast
aller (real-)sozialistischer Systeme der Begriff der Klassennation obsolet. Im Begriffspaar
17
Staatsnation und Kulturnation des deutschen Historikers Friedrich Meinecke sieht Peter Alter
(1985: 19) dementsprechend " [einen] der bekanntesten und immer noch einleuchtendsten
Ansätze, sich dem Phänomen zu nähern (...)." Während sich die Staatsnation "... als eine Gemein-
schaft des Bewußtseins und politischen Willens ..." versteht (Hornung 1986: 306), deren Bezugs-
punkt das Staatsterritorium darstellt, ist die Kulturnation vorpolitisch, d. h. sie definiert sich über
"... angeblich objektiv vorgegebene[ ] Kriterien wie gemeinsame Herkunft und Sprache, ge-
schlossenes Siedlungsgebiet, Religion, Gewohnheiten und Geschichte" (Alter 1985: 20).
Bereits die in Kapitel I.3 vorgestellten Integrationsmodelle rekurrieren auf spezifische histori-
1. NATION UND NATIONALSTAAT 33
18 Westeuropäisch ist hier kein geographischer, sondern ein ideengeschichtlicher Begriff, der die USA mit einschließt.
sche Entwicklungen. Welche Nationenkonzepte in den einzelnen Ländern zu welchen Zeit-
punkten vorherrschten und heute (noch) vorherrschen, läßt sich ebenfalls sehr gut historisch
erklären. Das Konzept der Staatsnation entspringt einer westeuropäischen Entwicklung, der
18
bewußten Nationenbildung in Frankreich, England und den Vereinigten Staaten (Alter 1985: 20
f.). Innerhalb dieser politischen Willensgemeinschaften fußt die Staatsgewalt auf der Volks-
souveränität (21). Die Verfassung, gemeinsame Werte, Institutionen und Symbole bilden dort das
einigende Band des Staates und seiner Bürger (Oberndörfer 1993: 14). Ganz entscheidend ist in
diesem Zusammenhang die Tatsache, daß in den Fällen Frankreich und England - anders als in
Deutschland oder Italien - bereits vor der Nationalstaatsgründung eine zentrale Staatsgewalt
einschließlich eines Staatsterritoriums existierte. Was die USA betrifft, so war angesichts
fehlender eigener Traditionen und der multiethnischen Zusammensetzung ein Rückgriff auf
ethnisch-kulturelle Ideen schlecht möglich.
Das mittel- bzw. osteuropäische Konzept der Kulturnation fußt ebenfalls auf dem Willen, eine
staatliche Gemeinschaft zu bilden (Alter 1985: 22). Deutsche, Italiener oder Polen verfügten
allerdings zur Zeit der Nationenbildung in Westeuropa weder über eine zentrale Staatsgewalt,
noch über ein einheitliches Staatsgebiet. Die Forderung nach einem Nationalstaat konnte somit
weder auf Grundlage einer Verfassung, von Institutionen oder einheitlicher Symbole begründet
werden - übrig blieben Sprache, Kultur und Abstammung. Die unterschiedlichen Nationen-
konzepte resultieren also nicht aus grundsätzlich differenten geistigen Grundhaltungen, sondern
waren vielmehr Mittel, ein Bewußtsein auf Basis der jeweiligen nationalen Lage zu schaffen und
aus diesem heraus den Nationalstaat zu begründen, zu festigen oder auszubauen.
Nationalbewußtsein, so stellt Alter (1985: 24) fest, ist "[k]onstitutive Grundlage sowohl der
Kultur- als auch der Staatsnation ...". Ein derartiges Bewußtsein setzt keineswegs die Existenz
eines einheitlichen Staates voraus, doch ohne es hätte eine nationale Bewegung keine gesell-
schaftliche Basis (24). Nationalbewußtsein oder nationale Identität können zwar durch Erziehung
gestärkt werden, doch besteht in der Regel schon lange vor der Nationenbildung ein gesell-
schaftlicher Zusammenhang (Estel 1994: 54 f.). Kommt es zu einer Überhöhung der kollektiven
Merkmale wie Sprache, Kultur, politische Ideale u. a., dann spricht man von einer positiven
Definition des Nationalbewußtseins, während die Abgrenzung oder der Vergleich mit fremden
Nationen als negative Definition des Nationalbewußtseins verstanden wird (Alter 1985: 24 f.). In
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
34
der Praxis ergänzen sich beide Methoden der Bewußtseinsbildung und -stärkung.
Blickt man auf die verschiedenen Phasen der Nationalstaatsgründungen vom ausgehenden 18.
bis Mitte des 20. Jahrhunderts zurück, dann hat die nationale Idee die Welt tiefgreifend ver-
ändert. An die Stelle des vormodernen, dynastischen Prinzips ist das moderne Prinzip der
Volkssouveränität getreten, politische Freiheit und Gleichheit der Bürger wurden durch nationale
Bewegungen thematisiert und zum Teil auch durchgesetzt (Estel 1994: 77). Andererseits wurde
nationales Bewußtsein häufig negativ definiert. Dies resultierte in einer deutlichen Abgrenzung
gegenüber anderen Nationen und trug damit ganz erheblich zu inter-nationalen Konflikten, bis
hin zu den beiden Weltkriegen bei. Ferner gingen Nationalstaatsgründungen und die Unter-
drückung von Minderheiten, gar eigenen Nationen innerhalb des (neuen) Staatsgebiets, meist
Hand in Hand. So wurde Schotten und Katalanen die Bildung eines eigenen Staates verwehrt und
versucht, Minderheiten eine Nationalkultur der Mehrheit aufzuzwingen. Um einen ethnisch
homogenen Nationalstaat errichten zu können, erscheinen selbst Vertreibungen, auch heute noch,
ein probates Mittel zu sein (vgl. Lepsius 1990: 236). Exemplarisch wird hier die Relevanz
nationalen Selbstverständnisses für den Umgang mit Minderheiten innerhalb des Staates deutlich.
Trotz aller gesellschaftlicher Veränderungen und globaler Herausforderungen des ausgehen-
den 20. Jahrhunderts bleibt der Nationalstaat der vorrangige Identitätsfokus für die meisten
Menschen (Kennedy 1993: 134). Im Nationalstaat findet die Nation ihre legitime politische
Organisationsform, ein Faktum, das gerade in Deutschland immer wieder angezweifelt wurde
und wird. Auch wenn internationale Organisationen wie die Europäische Union oder die Ver-
einten Nationen die Souveränität der Nationalstaaten in Zukunft weiter einschränken werden, ist
ein Ende des Nationalstaats noch nicht in Sicht. Demnach erscheint es sinnvoll, die historischen
Grundlagen von Nationalstaaten zu hinterfragen und ihre Legitimität im ausgehenden 20.
Jahrhundert zu überprüfen. Mag im vorigen Jahrhundert der Rückgriff auf ethnisch-kulturelle
Gemeinsamkeiten zur Erlangung nationaler Einheit legitim gewesen sein, so trägt heute die
Abgrenzung einer 'saturierten' Nation mittels ethnisch-kultureller Selbstdefinition deutlich
anachronistische Züge. Nationale Identität, Identitätsfoki und Nationalbewußtsein sind - wie die
Nation auch - keine auf ewig feststehenden Größen, denn sie entwickeln und verändern sich (vgl.
Estel 1994: 40; Lepsius 1990: 233).
2. US-AMERIKANISCHE TRADITIONEN 35
19 Der Gedanke der "Freiheit von" und "Freiheit zu" ist Erich Fromm (1990) entlehnt.
2. US-amerikanische Traditionen
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts entstand jenseits des Atlantiks eine durch und durch
neue Nation, die Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kampf um die Unabhängigkeit von der
britischen Kolonialmacht ("Freiheit von") und um persönliche Freiheitsrechte ("Freiheit zu")
führten zu einer völlig neuen Konzeption von Nation. "We have it in our power to begin the
19
world all over again," postulierte Thomas Paine während der Amerikanischen Revolution (nach
Schlesinger 1992: 23). In Paines Worten stecken Wurzeln des für die USA charakteristischen,
missionarischen Selbstverständnisses als "God's own country" (vgl. Estel 1994: 41).
Die USA sei eine Nation mit der Seele einer Kirche, urteilt Sydney E. Mead (nach Kamp-
hausen 1990: 222), denn die Verbindung zwischen religiösem und politischem Denken spiele eine
entscheidende Rolle im US-amerikanischen Selbstverständnis. Das verwundert kaum, wenn man
sich die Parallelität von Erlangung politischer Unabhängigkeit und religiöser Freiheit in den USA
vor Augen führt. Die Demokratie als eine Art Weltreligion der Zukunft, symbolisiert durch
Wilsons Vision "to make the world safe for democracy", unterstreicht den missionarischen
Charakter des Modells Amerika (vgl. Kamphausen 1990: 233; Schissler 1990: 260).
Ein "zivilreligiöses Kollektivbewußtsein", durch die Verbindung von Puritanismus und
Demokratie begründet, kann demnach als eine zentrale Größe für das Selbstverständnis der USA
festgehalten werden (Kamphausen 1990: 232). Ein zweites, wichtiges Element ist die sogenannte
amerikanische Erfahrung: die Anpassung an das Leben in der neuen, zunächst noch wilden und
gefährlichen Welt (Zöller 1990: 244). Diese gemeinsame Erfahrung faßte der Historiker Frede-
rick Jackson Turner (1920: 1-4) in der vielzitierten frontier-These zusammen, in der er die
Besiedlung des amerikanischen Westens als großes historisches Ereignis charakterisiert, das aus
Siedlern Amerikaner machte. Turners These verleiht der US-amerikanischen Nation ein alltags-
geschichtliches Fundament, im Sinne Estels stellt die frontier ein Kernereignis der National-
geschichte dar.
Neben diesen sozialen Komponenten prägen die politischen Traditionen des Liberalismus und
des Republikanismus das Selbstverständnis der politischen Willensgemeinschaft USA. Beide
Prinzipien existierten in der Geschichte der Vereinigten Staaten stets nebeneinander und traten
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
36
20 Eigene Zusammenstellung. Vgl. dazu auch Kamphausen 1990: 223; Schissler 1990: 261 und Shell 1994.
immer wieder miteinander in Konkurrenz. Während der Liberalismus die freie Entfaltung des
Individuums in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft propagiert, wirkt der Republikanismus als eine
Art Korrektiv, d. h. das Wohl des Gemeinwesens ist der extensiven Entfaltung des einzelnen
übergeordnet (vgl. Schissler 1990: 259 f.; Smith 1985: 12). Trotz ihrer Gegensätze besitzen diese
beiden Ordnungsprinzipien eine große inhaltliche Schnittmenge: Freiheit des einzelnen, Demo-
kratie, Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Verfassungsstaatlichkeit, Ablehnung von Staat als
alles ordnende Macht und Ideologielosigkeit können hier genannt werden. Zusammen bilden
20
diese Grundsätze den staatsnationalen Identitätsfokus der Vereinigten Staaten.
Eine "eigentümliche Festigkeit gewisser Grundsätze" hat bereits Alexis de Tocqueville in
seiner Abhandlung über die Demokratie in Amerika festgestellt (nach Kamphausen 1990: 223).
Diese givenness (Gegebenheit) der Gestalt der Republik ist ein weiteres Grundprinzip des
Selbstverständnisses (vgl. Schissler 1990: 261). Die Grundwerte, die Eingang in die Verfassung
fanden, sind deshalb im Grunde unantastbar. Wer versucht, sie gegeneinander auszuspielen,
begibt sich auf einen gefährlichen Sonderweg (Barudio 1994). Die gesellschaftspolitischen
Grundprinzipien bilden einen amerikanischen Charakter, den Gunnar Myrdal American Creed
nannte und damit einen politischen Glauben als einigendes Band aller Amerikaner ausmachte
(Schlesinger 1993: 27; Zöller 1990: 243).
Zivilreligiöses Kollektivbewußtsein, frontier-Erfahrung und der American Creed sind Säulen
eines staatsnationalen Selbstverständnisses, in dem neu geschaffene Einrichtungen, von den
politischen Institutionen bis hin zu einem für Europäer mitunter befremdlich wirkenden Fahnen-
kult, große identitätsstiftende Kraft besitzen (Beyme 1986: 12). Ethnizität und Kultur spielen
dagegen offenbar keine Rolle. Arthur M. Schlesinger (1993: 13) faßt es in folgende Worte: "The
point of America was not to preserve old cultures, but to forge a new American culture."
Konnten gemeinsame Werte, Ideen und Ziele aber tatsächlich ethnische Trennlinien aufweichen?
Zunächst war dies nicht nötig, denn die dominierende Kultur im ausgehenden 18. Jahrhundert
war die englische (Archdeacon 1983: 26). Der Lackmustest für das neue, post-ethnische Selbst-
verständnis sollte erst im darauffolgenden Jahrhundert in Form einer Herausforderung der anglo-
amerikanischen Kultur durch Immigrantenkulturen stattfinden.
Die Diversifizierung der Immigration im 19. Jahrhundert rüttelte ganz erheblich an den
bisherigen Säulen des amerikanischen Selbstverständnisses. Neben Liberalismus und Republika-
2. US-AMERIKANISCHE TRADITIONEN 37
nismus wurde von vielen WASPs (White Anglo-Saxon Protestants) der Nativismus zu einem
Grundpfeiler US-amerikanischer Identität erhoben. Für sie galt es nun, den American Way of
Life gegenüber den Kulturen der Neuankömmlinge zu verteidigen (Smith 1985: 14). Zu welchen
Exzessen dieser Nativismus führte, wird in Kapitel IV.1 beschrieben. Daß Nativismus nicht zur
dominierenden Säule amerikanischen Selbstverständnisses wurde, ist nicht zuletzt darauf zurück-
zuführen, daß die US-Amerikaner die ökonomische Notwendigkeit weitererer Einwanderung
akzeptierten (Schlesinger 1993: 30).
Nativistisches Selbstverständnis hat in der Geschichte der USA wiederholt eine wichtige Rolle
gespielt, den American Creed konnte es jedoch nicht ersetzen. Parallel zum Anwachsen der
Einwanderungsströme im ausgehenden 19. Jahrhundert erfuhr der politische Glaube an die
Assimilationskraft der USA durch die Idee des Melting Pot entscheidenden Auftrieb (Gleason
1964: 23 f.). Das gleichnamige Theaterstück von Israel Zangwill, das 1908 uraufgeführt wurde,
verhalf der Metapher zum Durchbruch (Schlesinger 1993: 32). In der Überzeugung, daß Gott
aus verschiedensten Ethnien und Kulturen im Schmelztiegel den neuen Menschen, den Amerika-
ner forme, zeigt der zivilreligiöse Charakter sein schöpferisches Ideal.
Kurz nachdem sie große Popularität erlangt hatte, wurde die Idee des Schmelztiegels zu-
mindest im Hinblick auf die stark anwachsenden, neuen Einwanderungsströme aus Süd- und
Osteuropa von vielen US-Amerikanern bereits in Frage gestellt. Angesichts gewaltiger sozialer
Veränderungen, ökonomischer Krisen und einer international angespannten politischen Lage
wurde der unbeschränkte Zustrom von Einwanderern als Gefahr für den Amerikanismus und die
innere Einheit der USA angesehen (Kamphausen 1990: 234 f.). Die Folgen des einsetzenden
Isolationismus waren massive Einwanderungsbeschränkungen, die eine Konsolidierung der zuvor
stets im Wandel begriffenen Nation mit sich brachten. Im Inneren der USA wurden Amerika-
nismus und damit Loyalität zu den Grundprinzipien der Nation für alle Amerikaner, unabhängig
von ihrer Herkunft, zur Verpflichtung (Schlesinger 1993: 37 f.)
Es dauerte bis zur Präsidentschaft John F. Kennedys, daß das Nachdenken über das
US-amerikanische Selbstverständnis zur Renaissance liberaler Traditionen führte. Sowohl die
Beendigung der Diskriminierung der schwarzen Bevölkerung, als auch die kontrollierte Öffnung
für Einwanderer verschiedenster ethnisch-kultureller Herkunft, spiegeln ein verändertes Selbst-
verständnis wider. Das eigentlich Typische der US-amerikanischen Identität, so hat Horace M.
Kallen bereits 1915 argumentiert, sei der kulturelle Pluralismus (Smith 1985: 16 f.). Für Kallen
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
38
war die Idee des Schmelztiegel abstrus: "Men may change their clothes, their politics, their
wives, their religions, their philosophies, to a greater or lesser extent: they cannot change their
grandfathers" (Kallen 1924: 122). Angesichts eines starken Assimilierungsdrucks betrachtete
Kallen ethnische Diversität als Bereicherung für die noch unfertige US-amerikanische Kultur und
somit als schützenswert (Wacker 1979: 328).
In der liberalen Grundstimmung der sechziger Jahre fielen Kallens Gedanken bei Intellektuel-
len auf fruchtbaren Boden (Archdeacon 1983: 218). Zunächst waren es Minderheiten und
Frauen, die im American Creed und im American Way of Life kein allgemein akzeptables
Identitätsangebot mehr sahen (Puhle 1994: 16). In den Sektoren Kultur und Politik galt es fortan,
die eigene Identität zu entdecken, um die Hegemonie der männlich dominierten WASP-Kultur zu
brechen. Johnsons Gesellschaftsentwurf der Great Society mündete so zwanzig Jahre später in
die Programmatik multikultureller Political Correctness (PC). Quoten und bevorzugte Be-
handlung von Minderheiten (Affirmative Action) werden seit den achtziger Jahren um die
sogenannten Kanons an Schulen und Universitäten ergänzt (16).
Wie problematisch Multikulturalismus und politische Korrektheit als Programm für eine
Gesellschaft wie die der USA werden können, haben Arthur M. Schlesinger (1993) und Robert
Hughes (1994) eindrucksvoll aufgezeigt. Am Beispiel Berkeley exerziert Hughes (1994: 89) die
ethnische, ansonsten jedoch willkürliche Kontigentierung der Hochschulbewerber. Schlesinger
(1993: 117) berichtet über einen Fall an der University of Pennsylvania, in dem einer Studentin
für die Benutzung des Wortes individual rassistische Beweggründe unterstellt wurden, da ein
nicht näher spezifiziertes Individuum stets der dominanten gesellschaftlichen Gruppe zugeordnet
würde.
Dieses letzte Beispiel zeigt, daß eine programmatisch verstandene, multikulturelle PC auf
Kollisionskurs mit einigen Grundprinzipien der USA geht, und damit am Grundkonsens und dem
bisherigen Selbstverständnis rüttelt: Wird das Individuum, seine Freiheit und Chancengleichheit
auf eine Gruppe hin relativiert, dann steht möglicherweise auch die Nation als politische Willens-
gemeinschaft freier Individuen zur Disposition (vgl. Shell 1994). "Die Correctness-Welle der
Linken," schreibt Klaus Harpprecht (1995), "die sich in ihren fanatisierenden Übertreibungen zu
oft überschlug, scheint nun auf traurige Weise zu verebben". Die Quittung für die vielfach als
'linken McCarthyismus' verstandene PC erhielten die Demokraten Clintons bei den Kongress-
wahlen im Herbst 1994: Statt daß ein Wandel des US-amerikanischen Selbstverständnisses
3. SELBSTVERSTÄNDNIS DER DEUTSCHEN 39
21 Trotz intensiver Bemühungen war es nicht möglich, neuere Umfragedaten ausfindig zu machen, die den 1959 verwendeten
Fragenkatalog benutzt haben (Trotzdem vielen Dank an Max Kaase und das Zentralarchiv für Empirische Sozialforschung in
Köln, die bei Nachforschungen behilflich waren).
22 Klaus von Beyme (1986: 143 ff.) rät angesichts niedriger Wahlbeteiligungen dazu, die vielgelobte Partizipation der US-
Amerikaner nicht überzubewerten. Anhand der Normalisierungsthese, die sinkende Wahlbeteiligungen mit gestiegenem
Vertrauen in das politische System und seinen Institutionen erklärt, läßt sich iust dieser beobachtete Widerspruch relativieren
(vgl. z. B. Hoffmann-Jaberg/Roth 1994: 133 f.).
stattfand, hat Kalifornien kürzlich begonnen, jegliche Minderheitenförderung im Bildungswesen
abzuschaffen (SZ 22./23.7.1995: 6) und damit den alten Wertekonsens beschworen.
Ein abschließender Blick auf die politische Kultur der USA im Licht von Umfragedaten zeigt,
daß 85 % der Bürger stolz oder sehr stolz auf ihr Land sind - ein einsamer Spitzenwert im
Vergleich zu anderen Industrieländern (GSS 1994; vgl. Beyme 1986: 144). Dieser Wert erhellt
die Unbeschwertheit der Bürger im Umgang mit einer Nation, die auf Verfassungsprinzipien und
nicht auf einem vor- oder übernationalen Volk als Schicksalsgemeinschaft aufbaut. Die staats-
nationale Identität schlägt sich auch in den Bezugspunkten des Nationalstolzes aus. Die überwäl-
tigende Mehrheit nannte in der Civic Culture-Studie des Jahres 1959 das politische System als
Hauptobjekt ihres Nationalstolzes (Almond/Verba 1963: 102). Noch interessanter sind die
21
äußerst niedrigen Raten politischer Zurückhaltung oder Apathie. Sie lassen auf eine Verinnerli-
chung der partizipatorischen Strukturen der amerikanischen Demokratie schließen, die bereits
Tocqueville als erziehende und einigende Kraft charakterisierte (Beyme 1986: 147; Schlesinger
1993: 25).22
3. Selbstverständnis der Deutschen
Unterscheidet man zwischen staats- und kulturnationalen Entwicklungslinien bei der Entstehung
von Nationalstaaten, so gründet sich der deutsche Nationalstaat überwiegend auf die der
Kulturnation. Bis 1871 war die deutsche Nation vor allem ein vorpolitischer Begriff, denn die
Nation befand sich vor der Gründung des deutschen Nationalstaats sozusagen auf der Suche
nach einem Staat (Brubaker 1992: 1; Hailbronner 1989: 74). Da der Begriff Kulturnation stets
sehr weit gefaßt wurde, kam es weder vor noch nach 1871 je zu einer vollständigen Deckung
eines deutschen Staates mit (dem Territorium) der deutschen Nation. Selbst wenn man nur das
zentrale Element des deutschen Kulturnationenbegriffs, die gemeinsame Sprache berücksichtigt,
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
40
muß man feststellen, daß Deutschland ein unvollendeter Nationalstaat geblieben ist (Hoffmann
1992: 70). Die Tatsache, daß einzelne, meist deutsche Staaten die Gründung eines, die deutsche
Kulturnation insgesamt umfassenden Nationalstaats mit verhindert haben, erklärt, warum sich das
deutsche Nationalbewußtsein außerhalb und gegen die existierenden deutschen Territorialstaaten
entwickelt hat (Brubaker 1992: 3).
Im Sinne Estels muß als eines der Kernereignisse in der Geschichte der deutschen Nation der
gemeinsame Kampf gegen die napoleonische Besatzung zu Beginn des 19. Jahrhunderts ver-
standen werden (Sternburg 1990: 19; Oberndörfer 1993: 34; Habermas 1993: 191). Der
napoleonisch-französischen Herrschaft gegenüber
... waren die Deutschen auf sich selbst zurückgeworfen, herausgefordert zur
Besinnung auf das eigene Wesen und dessen Erweckung (...) So knüpften die
Erwecker der Nation, vorab Dichter, Philosophen, Literaten, an die Kriterien an,
die im 18. Jahrhundert als für die Kulturnation der Deutschen bestimmend ange-
sehen wurden, nämlich an Sprache, Kultur und Geschichte (Böckenförde 1995).
Daß sich ein Rückgriff auf staatsnationales Ideengut der verhaßten Besatzer verbot, bedarf wohl
keiner näheren Begründung. Das Ergebnis der "Rückbesinnung auf das deutsche Wesen" war ein
Kulturnationalismus, der stark völkische Züge trug und deshalb auch häufig als völkischer
Nationalismus bezeichnet wird (Oberndörfer 1993: 33-47; Hoffmann 1992: 66-69).
Waren einzelne Staaten lange Zeit die ausgemachten Gegner deutschen Nationalbewußtseins
gewesen, so wurde auch nach Gründung des Bismarckreichs der Staat weiterhin dem Volk
untergeordnet. Damit blieb die Identität der Deutschen unpolitisch und der Staat auf ein "vor-
staatlich gedachtes Volk hin relativiert" (Hoffmann 1992: 72 f.). Der politische Liberalismus
erkaufte gar die deutsche Einheit mit dem Verzicht auf Freiheitsrechte. Deutschtum wurde im
Kaiserreich zum Programm. Im Sinne des Herderschen Volksgeists begaben die Deutschen sich
auf die Suche nach ihrem Wesen und ihrer Kultur (vgl. Oberndörfer 1993: 36 f.). An die Stelle
aufgeklärten Willens traten nationale Instinkte (Hoffmann 1992: 79). Die Folgen dessen waren
nicht nur abenteuerliche Geschichtsklitterungen, sondern auch eine Übersteigerung des deutschen
Volks nach innen wie außen.
Im Inneren führte der völkische Nationalismus zur Ausgrenzung alles "Fremdvölkischen", eine
Abgrenzung, die zunehmend enger und schließlich nicht nur kulturell, sondern auch biologisch
und damit rassistisch getroffen wurde (Hoffmann 1992: 84). Die Nürnberger Gesetze von 1935
3. SELBSTVERSTÄNDNIS DER DEUTSCHEN 41
23 Auf gesetzgeberische Maßnahmen, insbesondere das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, wird in Kapitel IV.2.2
näher eingegangen.
waren der Höhepunkt einer vollkommenen Übersteigerung des völkischen Nationalismus. Nach
23
außen hin hat das Deutsche Reich zwei verlustreiche Weltkriege entfesselt. Die Niederlage im
Ersten Weltkrieg hätte - trotz des harten Versailler Vertrags - zur Annäherung an den Westen
führen können, doch selbst Friedrich Ebert nährte den deutschen Nationalismus, indem auch er
den fatalen Mythos "im Felde unbesiegt" gebrauchte (Sternburg 1990: 34).
Die totale Niederlage von 1945 bot in vielerlei Hinsicht die Chance zum Neuanfang. Mit der
Aufteilung des deutschen Nationalstaats in einen ost- und einen westdeutschen Staat stellte sich
erneut die Frage nach den Grundlagen und dem Selbstverständnis der jeweiligen deutschen
Staaten. Für die DDR konnten die bisherigen Konzepte der deutschen Kultur- oder Volksnation
aufgrund der Existenz des weit größeren Weststaats keine Legitimationsgrundlage sein (Lepsius
1990: 241). Das Konzept der Staatsnation war wegen des Systemcharakters ebenfalls keine
Alternative. Übrig blieb das Konstrukt einer Klassennation, dessen Schwäche im Lauf der
40jährigen Existenz der DDR wiederholt, angefangen beim Volksaufstand 1953 über den Bau
der Berliner Mauer 1961 bis hin zur Forderung "wir sind ein Volk" im Vorfeld der Wiederver-
einigung, deutlich wurde.
Die Bürger der Bundesrepublik mußten sich, nicht zuletzt aufgrund der Vorstellungen der
westlichen Besatzer, mit der Idee der Staats(bürger)nation anfreunden. Demokratie, Rechts-
staatlichkeit und Menschenrechte wurden zu Grundpfeilern der BRD (Hoffmann 1992: 85). Eine
Abkehr von den Ideen der Kulturnation bedeuteten diese neuen Elemente deutscher Staatlichkeit
indes nicht. Trotz eines republikanischen Wertefundaments "... bezog sich das Grundgesetz des
neuen Staates auf ein völkisch-nationales Substrat" (Oberndörfer 1993: 67). Nach Art. 20 Abs.
2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, ohne daß das Grundgesetz Auskunft darüber gibt,
wer oder was das Volk ist. Man kann die Ansicht vertreten, das Volk sei nicht mehr als die
Summe seiner Staatsbürger (positivistischer Begriff) oder aber, das Volk bestehe aus der Summe
derer, die durch fortwährende Billigung die Staatsgewalt legitimieren (staatlicher Begriff). Mit
Lutz Hoffmann (1992: 103-117) läßt sich indes eine kollektive Identität der Deutschen aus-
machen, die an deutlich ältere Traditionen anknüpft. Diese Identität ist nicht staatlich begründet,
sondern wurzelt in einer "... natürliche[n] Verbundenheit, die jeder staatlichen Ordnung vor-
angeht und zugrundeliegt (109).
II. NATIONALES SELBSTVERSTÄNDNIS DER ZUWANDERUNGSLÄNDER
42
24 Natürlich gab es auch kritische Stimmen zur Vereinigung. Insbesondere Großbritannien und Frankreich befürchteten eine
Dominanz des wiedervereinigten Deutschlands. Eine erstzunehmende Opposition gegen die deutsche Vereinigung ließ sich
letzten Endes nicht ausmachen, sonst wäre es nicht zum erfolgreichen Abschluß des 2+4-Vertrags gekommen.
25 Neueste Umfragen (IPOS 1994) belegen jedoch eine Zunahme derjenigen Personengruppe, die "stolz darauf [ist], Deutscher
zu sein" (Nov. 1994: 69 %). 1992 wie 1994 ist der Nationalstolz in den neuen Bundesländern stärker ausgeprägt als in der
alten Bundesrepublik, wobei der Abstand offenbar von drei auf zehn Prozentpunkte angestiegen ist. 80 % der Befragten waren
der Meinung, daß man als Deutscher genauso stolz auf sein Land sein könne wie ein Franzose, Engländer oder Amerikaner.
Im EU-Vergleich bleibt der Nationalstolz in Deutschland trotz allem weniger stark ausgeprägt (vgl. IPOS 1994; Westle 1994:
71; vgl. auch Veen/Zelle 1995 und Westle 1993).
Nichts belegt die vom jeweiligen Staat unabhängige, nationale Identität der Deutschen besser
als die (Wieder-)Vereinigung. In Ost wie West gab es breite Unterstützung für das Aufgehen der
BRD und DDR in einem gemeinsamen deutschen Nationalstaat (Zahlen in Beyme 1991: 72 f.).
Allerdings wurde die Vereinigung, im In- und Ausland gleichermaßen, als etwas Normales und
Selbstverständliches betrachtet, und die Deutschen verfielen keineswegs in einen nationalen
24
Rausch (Sternberg 1990: 50). Nicht etwa Volk oder Nation waren die wichtigsten Themen der
Vereinigungsdebatte, sondern die Aus- und Abgabenlast als Folge der staatlichen Einheit.
Zweifelsohne ist die Volksnation als Grundlage deutscher Identität unwichtiger geworden.
Legitimationsgrundlage der alten BRD und des vereinigten Deutschlands waren und sind der
Rechtsstaat, der Sozialstaat und die Leistungen der Wirtschaft (Beyme 1991: 69).
So verwundert es kaum, daß die Deutschen in Ost und West im Vergleich zu ihren europäi-
schen Nachbarn und den USA einen unterdurchschnittlich ausgeprägten Nationalstolz besitzen:
nur gut die Hälfte der Bundesbürger war 1992 stolz darauf, Deutscher zu sein (Westle 1994:
71). Bei der Nachfrage, auf was sie denn besonders stolz seien, gaben die meisten das politische
25
System an; das ökonomische System landete auf Platz zwei (54). Im Vergleich zur Civic
Culture-Studie des Jahres 1959, als deutsche Charaktereigenschaften am häufigsten genannt
wurden, und Untersuchungen des Jahres 1978, bei denen das politische System noch hinter dem
Wirtschaftssystem landete, sind dies starke Veränderungen des deutschen Identitätsgehalts
(Westle 1994: 48; Conradt 1980: 230).
Bettina Westle (1994) hat die nationale Identität der Deutschen in Ost und West in einem
1992 durchgeführten Survey genauer unter die Lupe genommen. Dabei unterteilte sie das
kollektive Bewußtsein der Deutschen in drei Typen: traditionales, reflektiertes und postnationales
Nationalbewußtsein. Entgegen den empirischen Befunden zum Nationalstolz, bilden Deutsche
mit traditionalem Bewußtsein (48 % der Nennungen West; 55 % der Nennungen Ost) die mit
Abstand größte Gruppe (64). Da traditionales Nationalbewußtsein der eigenen Nation Priorität
3. SELBSTVERSTÄNDNIS DER DEUTSCHEN 43
26 Reflektiertes Nationalbewußtsein spricht anderen Nationen die gleichen Rechte wie der eigenen zu und ist, wie das
postnationale Bewußtsein in universaler Weise, auf "demokratiespezifische Elemente" bezogen (Westle 1994: 62 f.).
27 Karl Heinz Bohrer spricht von einer "Volksidentität regionalen Typs" (231) und schließt seine Ausführungen mit einer
Bemerkung im Hinblick auf die Folgen der deutschen Einheit: "Ohne eine kategoriale Korrektur des provinziellen
Selbstvertändnisses wird weder das innenpolitische noch das außenpolitische Problem wirklich lösbar sein" (234).
vor anderen Nationen zuspricht und gegenüber demokratischen Grundsätzen indifferent ist,
steckt gerade in ihm ein schwer kalkulierbares Gefahrenpotential (61; 72). In Zeiten politischer
26
oder ökonomischer Instabilitäten ist die Gruppe der Traditionalisten beispielsweise anfällig, im
Sinne einer Abgrenzung gegenüber Fremden politisch instrumentalisiert zu werden (vgl. Westle
1994: 73).
Die deutsche Volksnation ist demnach noch am Leben. Den Deutschen ist es offenbar noch
nicht gelungen, "... zur modernen Nation zu werden, weil es zu keiner angemessenen Uni-
versalisierung des Volksbegriffs kam" (Bohrer 1993: 225). Verstünden die Deutschen ihren
27
Staat nicht durch das Volk, sondern durch die Staatsbürger konstituiert, dann müßte Menschen
anderer Volkszugehörigkeit, ungeachtet kultureller oder biologischer Unterschiede, der Eintritt
in die Nation möglich sein (vgl. Hoffmann 1992: 112). Daß dies cum grano salis nicht der Fall
ist, wird die Erörterung der deutschen Einbürgerungspraxis in Kapitel IV.2.2 zeigen.
44
III. Einwanderungspolitik
Immigrants are aliens admitted for legal residence in the United
States. (U.S. BUREAU OF THE CENSUS 1993: 2)
Durch den langwährenden oder dauerhaften Aufenthalt ist die Bun-
desrepublik Deutschland nach ihrem Selbstverständnis kein Ein-
wanderungsland geworden, auch wenn die Anwerbung zu einer
Dauerniederlassung von Ausländern geführt hat.
(BMI 1993: 6)
Dieses Kapitel betrachtet die Einwanderungspolitik Deutschlands und der Vereinigten Staaten in
ihren historischen Dimensionen. Der Schwerpunkt der Analyse liegt auf den Entwicklungen seit
dem Zweiten Weltkrieg, insbesondere den jüngsten legislativen Maßnahmen der späten achtziger
und frühen neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Für den Schwerpunktbereich ist dann auch
eine Berücksichtigung der Entscheidungsprozesse (politics) möglich, deren Abhandlung bei der
historischen Politikfeldanalyse den Rahmen diese Arbeit sprengen würde. Eine Beschränkung auf
den Schwerpunktbereich, die eine noch intensivere Analyse aller Politikdimensionen ermöglicht
hätte, erschien nach einer Abwägung der Bedeutung historischer Entwicklungslinien für die
zentrale Fragestellung dieser Arbeit eher von Nachteil.
Die Entwicklungen und Veränderungen in der Politik der USA werden breiteren Raum
einnehmen als die Deutschlands. Dies liegt zum einen darin begründet, daß Deutschland weder
vor noch nach dem Zweiten Weltkrieg eine erklärte Einwanderungspolitik betrieben hat. Dies
heißt zwar nicht, daß es sie nicht doch gegeben hat, aber diese Tatsache macht eine systemati-
sche Aufarbeitung ungleich schwieriger. Zum anderen sind große Diskontinuitäten in der G-
eschichte Deutschlands für eine quantitative Längsschnittanalyse nachteilig. Daher wird im Fall
Deutschland überwiegend die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg betrachtet. Da am Ende dieser
Arbeit eine Evaluierung des Ist-Zustandes erfolgen und aus den amerikanischen Erfahrungen ein
Empfehlungskatalog für eine zukünftige Einwanderungspolitik in Deutschland erstellt wird, ist
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 45
28 Vgl. zur Benennung der einzelnen Phasen der Einwanderungspolitik William S. Bernard (1982: 75).
diese Vorgehensweise sinnvoll.
1. Einwanderungspolitik in den USA
Die USA gelten als Prototyp klassischer Einwanderungsländer. Einwanderer und ihre Nach-
kommen trugen dazu bei, aus den USA das zu machen, was sie heute sind: die letzte verbliebene
Weltmacht. Als einstmals konstituierender Faktor der Nationenbildung ist Einwanderung für die
USA bis heute etwas Selbstverständliches geblieben. Trotz einer mittlerweile stark ausdifferen-
zierten Einwanderungsgesetzgebung, die den Erwerb einer green card (Einwandererstatus)
hauptsächlich davon abhängig macht, ob der Antragsteller unmittelbare Familienangehörige hat,
die bereits US-Staatsbürger sind, ob er selbst eine hohe berufliche Qualifikation besitzt oder in
den USA Geld investieren möchte, gelten die Vereinigten Staaten auch heute noch als das
bedeutendste Einwanderungsland (vgl. Castles/Miller 1993: 51). Diese Perzeption resultiert nicht
zuletzt aus der Einwanderungsgeschichte und -tradition als 'Land der unbegrenzten Möglich-
keiten', das inzwischen jedoch längst an Grenzen gestoßen ist.
Die Entwicklung der Politik der USA gegenüber Einwanderern spiegelt diese zunehmende
Begrenzung des Landes wider. Die Zeit der open door policy (Politik der offenen Tür) endete
mit ersten Einwanderungsbeschränkungen im Jahr 1875. Fortan verging kein Jahr, in dem nicht
neue regulative Maßnahmen zur stärkeren Selektion von Einwanderern diskutiert oder getroffen
wurden. Diese era of regulation (Ära der Regulierung) dauerte fast ein halbes Jahrhundert und
mündete 1921/24 in die era of restriction (Ära der Restriktionen). Mit Ausnahme der Aufhebung
des Einwanderungsverbots für Asiaten im Jahr 1952, blieben die USA bis 1965 ein Land mit
einer sehr restriktiven Einwanderungspolitik, deren zentrales Element die Kontigentierung nach
Herkunftsländern bildete.28
Zu einer vollkommenen Schließung der US-amerikanischen Grenzen kam es dennoch nie.
Sowohl im Hinblick auf die Einwanderungs- als auch auf die Integrationspolitik kann man
feststellen, daß sich Phasen der Ab- und Ausgrenzung mit solchen der Öffnung und Integration
abwechselten: "History may move partly in cycles but never in circles" (Higham 1988: 330). So
kam es im Zuge der Bürgerrechtsbewegung der sechziger Jahre zu einer Liberalisierung der
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
46
Einwanderungspolitik (Castles/Miller 1993: 73). Das Quotensystem wurde abgeschafft und statt
dessen Ost- und Westhemisphärenlimits eingeführt. Das Jahresmaximum wurde von 150.000 auf
290.000 Einwanderer angehoben, wobei Familienzusammenführung zum wichtigsten Kriterium
der Erteilung einer Einwanderungserlaubnis wurde (Miller 1993a: 9). Eine ganze Reihe von
Modifizierungen erfolgte in den Jahren 1980 bis 1990, angefangen vom Refugee Act (Flücht-
lingsgesetz) 1980 über den Immigration Reform and Control Act (Einwanderungs-reform- und
-kontrollgesetz) 1986 bis zum Immigration Act (Einwanderungsgesetz) 1990. Im großen und
ganzen waren alle drei Maßnahmen Schritte zur weiteren Öffnung der USA als Einwanderungs-
land.
In den folgenden Unterkapiteln werden vor allem die Umstände und Auswirkungen, aber auch
die Motive der verschiedenen gesetzgeberischen Maßnahmen beleuchtet. Zunächst richtet sich
der Blick allerdings auf die Einwanderungssituation in den USA vor der Diskussion über Ein-
wanderungsbeschränkungen und dem Inkrafttreten erster regulativer Maßnahmen.
1.1. Kolonialpolitik
Lange bevor sich die USA im Jahr 1787 als Staat konstituierten, beeinflußte die Siedlungspolitik
der Kolonialmächte die Entwicklung des Landes ganz erheblich. Im Wettstreit um die Vorherr-
schaft in Nordamerika verfolgten die konkurrierenden europäischen Kolonialmächte völlig
verschiedene Konzepte. Der Erfolg Englands über die Hauptkonkurrenten Spanien, Frankreich
und die Niederlande erklärt sich aus ihrem frühen und entschiedenen Interesse an einer Besied-
lung. Angefangen mit der Gründung Jamestowns (im heutigen Bundesstaat Virginia) im Jahr
1607, strebten die Engländer danach, Siedlungen zu errichten, die sich selbst erhalten und
weiterentwickeln konnten (vgl. Archdeacon 1983: 1 f.). Ganz im Gegensatz dazu war Frankreich
überwiegend am Handel mit der einheimischen Bevölkerung interessiert. Deshalb errichteten
Franzosen keine eigentlichen Siedlungen, sondern sogenannte work camps (Harris 1990: 68).
Das spanisch-mexikanische Konzept von Außenposten basierte auf der Kernidee, Mexiko und
einige besiedelte Gebiete in der Karibik durch eine weit ausgedehnte Pufferzone in Nordamerika
abzusichern, nicht jedoch in diesem cordon sanitaire selbst Siedlungen zu errichten (Hornbeck
1990: 55).
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 47
29 Thomas J. Archdeacon (1983) betont, daß die Niederlande "[p]eaceful and prosperous conditions" aufwiesen, die eine
Auswanderungsbereitschaft nicht förderten (6). In England gab es hingegen sehr viele Unzufriedene, allen voran seien hier
religiöse Gruppen wie die Puritaner genannt (5).
Im Vergleich zu den Niederlanden war in England nicht nur das Reservoir an potentiellen
Siedlern ungleich größer, sondern auch die Siedlungspolitik deutlich anders. Die Virginia
29
Company, die verantwortlich für die erste englische Kolonie in Nordamerika war, ermöglichte in
weit größerem Maße den Erwerb von Land als die Niederländer (Archdeacon 1983: 5 f.).
England versprach sich durch diese Politik nicht nur, zu Hause Unzufriedene loszuwerden,
sondern auch deren Loyalität durch die Eröffnung neuer Chancen in der Ferne wiederzugewinnen
(5). Sowohl im Siedlungskonzept als auch in der Besiedlungsstrategie waren die Engländer ihren
Mitstreitern überlegen.
Vorrangiges Ziel der englischen Siedlungspolitik war eine ökonomische Nutzenmaximierung.
Kolonialmacht und Kolonisten waren sich insofern einig, daß die Anwerbung von Arbeitskräften
im Mittelpunkt der Siedlungspolitik stehen sollte (Bernard 1982: 76). Trotz einer sehr hohen
Zahl von indentured servants (vertraglich gebundene Arbeitskräfte), die ihre Arbeitskraft für
mehrere Jahre an eine Person 'verkauften', um die Überfahrt zu finanzieren, konnte der zuneh-
mende Arbeitskräftebedarf der Kolonien nicht durch Europäer gedeckt werden. Schon 1619
kam es deshalb zum ersten Sklaventransport von Afrikanern nach Virginia (Archdeacon 1983:
7). Während die Sklaveneinfuhr stark zunahm, ebbte die Einwanderung aus England im ausge-
henden 17. Jahrhundert deutlich ab. Die Glorious Revolution im Jahr 1688 verbesserte die Lage
Andersdenkender in England deutlich und beeinflußte die Auswanderungsbereitschaft dort
negativ (10).
Fortan wurde es nötig, andere Einwanderergruppen von den Britischen Inseln und dem
europäischen Festland anzuwerben. Presbyterianer, Hugenotten, Mennoniten und andere religiö-
se Minderheiten reihten sich so genauso wie viele politisch, ökonomisch und kulturell unter-
drückte Schotten und Iren in den Einwandererstrom ein. Bemerkenswert ist in diesem Zu-
sammenhang, daß die nicht-englischen Einwanderer des 18. Jahrhunderts sowohl Neuengland als
auch die Plantagen im Süden überwiegend mieden - stattdessen siedelten sie in der weltoffeneren
Kolonie William Penns (späteres Pennsylvania) oder in der bereits damals multiethnischen Stadt
New York (Archdeacon 1983: 12-15). Die künftigen Vereinigten Staaten von Amerika wurden
so durch die koloniale Siedlungspolitik Englands im Lauf des 18. Jahrhunderts zu einem Völker-
mosaik, das allerdings zunächst, insbesondere in Neuengland, von englischen Siedlern dominiert
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
48
30 Eine Last für die Allgemeinheit waren bspw. arbeitsunfähige Personen.
blieb (24).
Obwohl die Anwerbung von Siedlern das überaus vorherrschende Kriterium kolonialer
Einwanderungspolitik war, bestanden bereits Kontrollmechanismen, die unerwünschte Einwan-
derung verhindern sollten. Allen voran ist hier die Registrierung von Neuankömmlingen zu
nennen, die einen Überblick über die Einwanderer ermöglichte (Hutchinson 1981: 394). Durch
diese Maßnahme wurde eine Identifizierung von unerwünschten Einwanderern möglich. Katholi-
ken, z. T. auch Quäkern, wurde die Einreise in einige Kolonien verweigert (390). Straffälligen,
die häufig auf Weisung der britischen Regierung nach Nordamerika eingeschifft wurden, konnte
die Einwanderung zwar nicht verweigert werden, doch traf den für die Überfahrt verantwortli-
chen Kapitän in manchen Kolonien eine Strafgebühr (393). Er wurde zudem oft verantwortlich
gemacht, wenn er Personen mitführte, die eine potentielle Last für die Kolonien darstellten (390
ff.). Hier erhoben einige Kolonien Kautionen, von deren Entrichtung sie die Einwanderungs-
30
erlaubnis abhängig machten.
1.2. Politik der offenen Tür
Die Weigerung Englands, die Einwanderungspolitik zu liberalisieren und seinen Kolonisten mehr
Handlungsspielraum bei der Rekrutation von Arbeitskräften und Siedlern zuzugestehen, trug
nach Ansicht von William S. Bernard (1982: 80) mit zum Unabhängigkeitskrieg gegen England
bei. Die Befreiung von externer Kontrolle hatte zunächst jedoch keine Zunahme der Einwan-
derung zur Folge. Die Französische Revolution führte zwar zu einem Anstieg politischer Emi-
granten aus Frankreich, doch die nachfolgenden napoleonischen Kriege veranlaßten die meisten
europäischen Länder, Auswanderung weitgehend zu unterbinden (Archdeacon 1983: 28). Mit
der Restauration des alten Europas auf dem Wiener Kongreß 1815 wendete sich das Blatt. Vor
allem Iren und Deutsche trugen zum starken Anstieg der Einwanderung in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts bei.
Die Gründe für diesen transatlantischen Migrationsboom sind zahlreich. Mehrere der in
Kapitel I.2 diskutierten migrationstheoretischen Ansätze können hierbei zur Erklärung her-
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 49
31 Vgl. zur demographischen Entwicklung in Europa Archdeacon (1983: 30 f.).
32 Die Migrationsströme führten zum einen zu einer Zunahme transatlantischer Handels-Netzwerke, zum anderen ergänzten sich
Personen- und Frachttransporte.
angezogen werden. Bedient man sich des Push-Pull-Paradigmas, dann waren Bevölkerungs-
wachstum und damit auch ein Arbeitskräfteüberschuß in Europa sowie die Nachfrage nach
Siedlern und Arbeitskräften in den USA die entscheidenden Kriterien. Auf der Makroebene ist
31
zudem die fortschreitende Industrialisierung im Sinne der Theorie der Weltsysteme zu berück-
sichtigen. Gerade die Ausbreitung kommerzieller Landwirtschaft, argumentiert John Bodnar
(1985: 1-56), erkläre die einsetzende und sich geographisch von Nordost nach Südwest ver-
schiebende Auswanderungsbereitschaft im Europa des 19. Jahrhunderts. Demographische und
ökonomische Veränderungen hatten hier ferner zur Folge, daß immer weniger Land, das im
Verhältnis zu seiner Größe immer mehr an Wert verlor, das Überleben von Kindern nicht mehr
sichern konnte (Archdeacon 1983: 31 f.). Ganz im Sinne der neoökonomischen Theorien stellte
deshalb die Auswanderung eines oder mehrerer Kinder eine denkbare Option dar, das Überleben
der Familie zu sichern.
Warum erlebten nun die Vereinigten Staaten diesen einizartigen Anstieg der Einwandererzah-
len? Zunächst bleibt festzustellen, daß die Auswanderung in die USA nur eine von vielen mögli-
chen Alternativen war. Schon Ravenstein (1885: Abb. 9) hat am Beispiel der Britischen Inseln
veranschaulicht, wie die Großräume Dublin, Glasgow und London im ausgehenden 19. Jahr-
hundert massive Wanderungsgewinne aufwiesen. Landflucht über kurze Distanzen innerhalb des
Heimatlandes war das übliche Migrationsmuster dieser Zeit (183). Wer sich dennoch entschied -
und vor allem die finanziellen Mittel dazu hatte - auszuwandern, dem boten sich neben den USA
innerhalb Europas, in anderen Ländern Amerikas und in Australien genug andere, vielver-
sprechende Möglichkeiten. Trotzdem wurden die USA schon in den dreißiger Jahren des letzten
Jahrhunderts zum beliebtesten Einwanderungsland. Thomas J. Archdeacon (1983: 34) führt dies
zum einen auf den freiheitlichen Charakter der mittlerweile stabilen US-amerikanischen Demo-
kratie, zum anderen auf die ständig steigende ökonomische Attraktivität des Landes zurück.
Letztere ist zum großen Teil das Resultat eines ständig anwachsenden transatlantischen Handels,
der sich sowohl durch die Migrationsströme, als auch durch verbesserte Transportbedingungen
(Dampfschiffe ab 1850) verfestigte (34-36). Daß sich im Lauf eines Wanderungsprozesses
32
Migrationsströme selbst aufrechterhalten, wurde zwar bereits in Kapitel I.3 in der Theorie
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
50
33 Bis 1808 war der Bund laut Verfassung (Art. I, 9.1) nicht befugt, in die Einwanderungspolitik der Einzelstaaten einzugreifen,
und danach tat er es zunächst mit äußerster Zurückhaltung.
behandelt, doch sei hier in der Praxis noch einmal auf die Bedeutung von Immigrantennetzwer-
ken für die Migrationsprozesse in die USA hingewiesen (vgl. Bodnar 1985: 57-84).
Tabelle 1: Einwanderung in die USA 1820-1930 nach ausgewählten Herkunftsregionen und -ländern
Zeitraum 1820- 1831- 1841- 1851- 1861- 1871- 1881- 1891- 1901- 1911- 1921-
1830 1840 1850 1860 1870 1880 1890 1900 1910 1920 1930
Einwanderer (in Mio.) 0,15 0,6 1,7 2,6 2,3 2,8 5,2 3,8 8,8 5,7 4,1
Rate (in 1/1000 der Bev.) 1,2 3,9 8,4 9,3 6,4 6,2 9,2 5,3 10,4 5,7 3,5
Zusammensetzung (in %):
Europa 68,9 82,7 93,2 94,4 89,2 80,8 90,3 92,6 92,5 76,3 60,3
Irland 35,4 34,6 45,6 35,2 18,8 15,5 12,5 10,1 3,9 2,5 5,4
Großbritannien 17,5 12,7 15,6 16,3 26,2 19,5 15,4 7,1 6,0 6,0 8,0
Deutschland 4,7 25,4 25,4 36,6 34,0 25,5 27,7 13,1 3,9 2,5 10,0
Skandinavien 0,2 0,4 0,8 0,9 5,5 8,6 12,5 9,7 5,7 3,6 5,2
Italien 0,3 0,4 0,1 0,4 0,5 2,0 5,9 17,0 23,3 19,3 11,1
Österreich-Ungarn 0,0 0,0 0,0 0,0 0,3 2,6 6,7 15,4 24,4 15,6 1,5
Rußland 0,1 0,1 0,0 0,0 0,1 1,4 4,1 13,1 18,2 16,1 1,5
Amerika 8,1 5,6 3,6 2,9 7,2 14,4 8,1* 1,0* 4,1 19,9 36,9
Kanada/Neufundland 1,6 2,3 2,4 2,3 6,6 13,6 7,5* 0,1* 2,0 12,9 22,5
Mexiko 3,4 1,1 0,2 0,1 0,1 0,2 0,0* 0,0* 0,6 3,8 11,2
Asien 0,0 0,0 0,0 1,6 2,8 4,4 1,3 1,9 2,8 3,4 2,4
Andere (Ozeanien/Afrika) 23,0 11,7 3,1 1,1 0,8 0,4 0,3 4,6 0,6 0,4 0,4
* Angaben für Amerika, Kanada und Mexiko für den Zeitraum 1886-1894 unvollständig.
Quellen: U.S. Bureau of the Census (1911: 94 f.; 1932: 91; 1993: 10); eigene Zusammenstellung und Berechnung.
Für den US-amerikanischen Kongreß bestand keine Notwendigkeit, regulierend in den Einwan-
derungsprozess einzugreifen: die Besiedlung des Landes war noch nicht abgeschlossen und
Arbeitskräfte wurden weiterhin benötigt. Zunächst verblieb die Einwanderungspolitik in der
Verantwortung der Einzelstaaten (Hutchinson 1981: 396). Sie setzten die sehr unterschiedliche
33
Politik der einzelnen Kolonien im großen und ganzen fort. Der Ausschluß bestimmter religiöser
Gruppen wurde indes abgeschafft (396) und das Problem des 'Imports' straffälliger Einwanderer
verlagerte sich größtenteils nach Australien (401). Restriktiver wurde fortan jedoch die Einreise
von Personen gehandhabt, die eine potentielle Belastung für den Staat darstellten: Kautionen und
Strafgebühren für Zuwiderhandlung stiegen z. B. in New York auf $300 bzw. $500 pro Person
(398). Hinzu kam die Erhebung von Einwanderer-Kopfsteuern, die das Supreme Court (Verfas-
sungsgericht) 1849 jedoch für nicht verfassungsgemäß erklärte (403). Mit Ausnahme dieser
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 51
Entscheidung griff der Bund zunächst nicht in die Einwanderungspolitik der Einzelstaaten ein. Im
Jahr 1820 wurde lediglich ein Amt zur Erfassung der gesamten Einwanderung in die USA
eingerichtet, das von diesem Jahr an eine landesweite Einwanderungsstatistik führte (Bernard
1982: 84).
Staatliche Zurückhaltung ermöglichte privaten Unternehmen, eigene Einwanderungspolitik zu
betreiben. Die Besiedlung des Mittleren Westens ist hierfür ein gutes Beispiel. Eisenbahn-
unternehmen verkauften mit Zustimmung der Regierung günstig Landparzellen entlang neu-
gebauter Strecken nach Westen und sicherten somit die Rentabilität ihrer Bahnlinien (Arch-
deacon 1983: 36 f.). Aktionen dieser Art nützten den beteiligten Unternehmen, entsprachen
staatlichen Interessen und waren für (potentielle) Einwanderer äußerst attraktive Angebote.
Infolge der Politik der offenen Tür kam es zu einer Zunahme der Einwandererzahlen von
knapp 150.000 in der Dekade 1820-30 auf 2,6 Millionen 1850-59. Tabelle 1 veranschaulicht
diese Entwicklung und ferner den Rückgang der Einwandererzahlen während des Civil War
(1861-65). Daß die USA während dieser turbulenten Zeit gemieden wurden, ist nicht zuletzt ein
Beweis für den transatlantischen Informationsfluß über die aufgebauten Migrantennetzwerke
(vgl. Kap. I.2.2). Der Zustrom von Einwanderern alten Typs, in der US-amerikani-schen
Einwanderungsgeschichte old immigration genannt, herrschte bis weit in die zweite Hälfte des
19. Jahrhunderts vor: Wie Tabelle 1 zeigt, stellten Briten, Deutsche, Iren und Skandinavier in den
1880er Jahren noch 68 %, im darauffolgenden Jahrzehnt jedoch weniger als die Hälfte aller
Einwanderer. Das enorme Anwachsen des Einwanderungsstroms und die starke Veränderung in
seiner Zusammensetzung sind zwei wichtige Fakten, um die im folgenden behandelten regulati-
ven Maßnahmen zu verstehen.
1.3. Regulierung der Einwanderung
Betrachtet man das Jahrzehnt nach dem amerikanischen Bürgerkrieg, so sind keine großen
Veränderungen in der Menge und Zusammensetzung der Einwanderer feststellbar. Zwar nahm
ihre Anzahl von 2,3 Mio. in den Jahren 1861-70 auf 2,8 Mio. im Jahrzehnt darauf zu, doch sank
die Einwanderungsrate (gemessen an der Bevölkerung der USA) innerhalb desselben Zeitraums
von 6,4 auf 6,2 ‰. In der Einwandererzusammensetzung fällt bis 1880 weniger die Zunahme
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
52
34 Rückwanderung bedeutet nicht, daß die Einwanderer den USA für immer den Rücken kehrten. Auf der Basis quantitativer
Daten ist hierüber jedoch keine Aussage möglich
süd- und osteuropäischer Einwanderer, sondern vielmehr das Einsetzen asiatischer Einwan-
derung ins Auge: sie stieg von 0 % im Zeitraum 1841-50 auf 4,4 % in den 1870er Jahren an. Die
sogenannten new immigrants aus Süd- und Osteuropa nahmen erst ab den 1880er Jahren
erheblich zu und lösten in der letzten Dekade des 19. Jahrhunderts die old immigrants aus
Nordwesteuropa als stärkste regionale Einwanderergruppe ab. Im ersten Jahrzehnt dieses
Jahrhunderts erreichte schließlich die Einwanderung in die USA mit 8,8 Mio. Neuankömmlingen
und einer Einwanderungsrate von 10,4 ‰ ihren bisherigen Höchststand.
Neben den Veränderungen in der Menge und ethnischen Zusammensetzung der Einwanderer
wandelte sich auch der Charakter der Einwanderung ganz erheblich. Da die frontier inzwischen
geschlossen, d. h. die grundlegende Besiedlung des Westens der USA abgeschlossen war,
drängten immer mehr Einwanderer in die Städte im Nordosten und Mittleren Westen der USA
(Ward 1990: 310 f.). Dort machte sich sowohl der Zuwachs, als auch der Wechsel in der Zu-
sammensetzung der Einwanderer besonders bemerkbar. Im Gegensatz zu den Einwanderern von
den Britischen Inseln, aus Deutschland und Skandinavien waren die meisten Einwanderer neuen
Typs keine Siedler, sondern einfache Arbeiter (Piore 1979: 148-50). Der Übergang von indu-
striellem zu korporativem Kapitalismus, urteilt Yda Schreuder (1989: 131-36), führte zu einer
Segmentierung der Arbeit, die einen erhöhten Bedarf an ungelernten und sehr leicht austausch-
baren Arbeitskräften auf der untersten Produktionsstufe zur Folge hatte. Da die Rekrutierung
ungelernter Arbeiter immer stärker institutionalisiert wurde und darüberhinaus die Preise für eine
Überfahrt weiter gesunken waren, nahm die Arbeitsmigration in die USA stark zu (Piore 1979:
152-54). Die Folgen dieser Ausdifferenzierung eines zweiten Arbeitsmarktes für Einwanderer
(vgl. Kap. I.2.1) waren Zunahmen des Anteils männlicher Einwanderer sowie der Rückwan-
derungsraten in die Heimatländer (Archdeacon 1983: 139, Tab. V-4).34
Lange bevor die ersten Einwanderungsbeschränkungen beschlossen wurden, gab es D-
iskussionen über diverse Vorschläge zur Reduktion des Einwanderungsstroms. Schon 1838
schlug eine Kommission des Kongresses, in der Tradition kolonialer Regelungen, die Bestrafung
des 'Imports' von Verbrechern vor (Hutchinson 1981: 440). Doch erst im Jahr 1875 wurden
durch das erste US-amerikanische Einwanderungsgesetz Straffällige und Prostituierte von der
Einreise in die USA ausgeschlossen. Gefängnis- und Geldstrafen von höchstens einem bzw. fünf
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 53
Jahren und höchstens $1000 repektive $5000 für denjenigen, der Angehörige dieser Personen-
gruppen in die USA brachte, bildeten die Grundpfeiler des Einwanderungsgesetzes des Jahres
1875 (440).
Rekapituliert man das Selbstverständnis der USA als neue Nation auf der Grundlage fest-
stehender Grundsätze, insbesondere der puritanischen Tradition, dann kam der Ausschluß von
Personen, deren Verhaltensweisen als verfehlt betrachtet wurde, nicht überraschend. Das wenige
Jahre darauf erfolgte Einwanderungsverbot für Chinesen kann hingegen nur im Zuge eines
aufkommenden Rassismus verstanden werden. Der Chinese Exclusion Act des Jahres 1882 goß
den Haß vieler US-Amerikaner in die Buchstaben des Gesetzes. Chinesen, das sei ergänzt,
stellten eine beträchtliche Anzahl von Einwanderern im Südwesten, wurden in den 70er Jahren
des 19. Jahrhunderts jedoch des öfteren auch als Streikbrecher in anderen Teilen der USA
eingesetzt (Ward 1990: 306; Archdeacon 1983: 148). Da Asiaten viel stärker unter Rassismus zu
leiden hatten als sämtliche europäischen Einwandererethnien und deshalb die unbeliebtesten
Arbeitsplätze erhielten, waren sie kaum imstande, ihr Image nachhaltig zu verbessern (vgl.
Higham 1988: 25). Chinesen waren somit die ersten Opfer einer zunehmend restriktiven, ethno-
zentrischen Einwanderungspolitik.
Neben Chinesen, Kriminellen und Prostituierten wurde 1882 auch geistig Behinderten und
Personen, die aller Voraussicht nach eine Belastung für die öffentlichen Haushalte darstellten, die
Einreise in die USA untersagt (Higham 1988: 44). Eine zusätzliche Maßnahme des Jahres 1882
war die Einführung einer Kopfsteuer von 50 Cents pro Einwanderer (44).
Bereits drei Jahre später wurde im Alien Contract Labor Act die Rekrutierung von ungelern-
ten Vertragsarbeitern verboten (Hutchinson 1981: 88). Diese Maßnahme, urteilt Thomas J.
Archdeacon (1983: 144 f.), die vor allem gegen den Einsatz süd- und osteuropäischer Streik-
brecher gedacht gewesen war, sei angesichts der ohnehin verfügbaren Masse arbeitssuchender
Einwanderer relativ wirkungslos gewesen. 1891 und 1903 wurde die Liste der unerwünschten
Einwanderergruppen um Geisteskranke, Berufsbettler, Polygamisten, Anarchisten und Personen
mit ansteckenden Krankheiten erweitert (Hutchinson 1981: 441 f.). Ein bilaterales Abkommen
mit Japan (Gentlemen's Agreement) aus dem Jahr 1907 sollte die Arbeitsmigration von Japanern
eindämmen (vgl. Archdeacon 1983: 164 f.). Der Ausschluß all dieser Personengruppen stand in
der US-amerikanischen Tradition, das Land 'sauber' zu halten, nun aber mit einer zunehmend
rassistischen Komponente.
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
54
35 Letztere Regelung wurde insbesondere mit Rücksicht auf russische Juden getroffen. Politisch Verfolgte genossen indes keine
Sonderrechte (vgl. Higham 1988: 203).
36 Thomas J. Archdeacon (1983: 152) belegt noch für den Zeitraum 1899-1909 Analphabetenraten von 0,4 bis 5,1 % unter old
immigrants im Vergleich zu 24,3 bis 46,9 % unter den new immigrants.
Das Ende der era of regulation läutete das Einwanderungsgesetz des Jahres 1917 ein. Bis
zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs war der Einwanderungsstrom noch einmal angestiegen und
auch die Zusammensetzung der Einwanderer hatte sich weiter zugunsten der Süd- und Ost-
europäer, vor allem Einwanderern aus Österreich-Ungarn, Italien, aber auch Polen, das aufgrund
der Teilung des Landes in den Statistiken nicht auftaucht, verschoben. Als die europäische
Einwanderung während des Kriegs stark zurückging, begann eine Binnenmigration von schwar-
zen Amerikanern in den Norden der USA und auch die Zahl der Einwanderer aus Nord- und
Mittelamerika, vor allem aus Kanada und Mexiko, stieg deutlich an (Ward 1990: 309; Romo
1992: 49).
Migration blieb also auch während des Ersten Weltkriegs ein wichtiges Thema. Seit 1891
hatte der Kongreß drei Gesetze verabschiedet, die alle Analphabeten von der Einwanderung in
die USA ausschließen sollten - alle drei scheiterten jedoch am Veto des jeweiligen Präsidenten
(Hutchinson 1981: 433). Präsident Wilson legte zweimal sein Veto gegen den Literacy Test
(Analphabetentest) ein, doch wurde er 1917 mit Zweidrittelmehrheit von beiden Häusern des
Kongresses überstimmt (433). Das Gesetz verlangte von jedem Einwanderer über 16 Jahren
einen Nachweis seiner Lesefähigkeit in irgendeiner Sprache (433). Ausgenommen von diesem
Test blieben die unmittelbaren Familienangehörigen eines qualifizierten Einwanderers sowie aus
religiösen Gründen Verfolgte (Higham 1988: 203).35
Der literacy test brachte nicht den erhofften Erfolg einer substantiellen Einwanderungs-
reduktion. John Higham (1988: 308) begründet dies einerseits mit der Tatsache, daß der Test als
reiner Lese- anstatt Lese- und Schreibtest vom Kongreß verabschiedet wurde. Andererseits sei
die Analphabetenrate in Europa seit Ende des 19. Jahrhunderts deutlich zurückgegangen, so daß
immer weniger Einwanderer an der Hürde des Lesetests scheiterten. Darüberhinaus waren die
36
Ausnahmeregelungen bemerkenswert. So bleibt in fast allen Abhandlungen über den literacy test
unerwähnt, daß nur sechs Monate nach Verabschiedung des Gesetzes Interessengruppen im
Südwesten der USA eine Ausnahmeregelung für Mexikaner erwirkten (Calavita 1992: 7).
Eisenbahngesellschaften und Farmer wären ohne mexikanische Arbeitsmigranten nicht in der
Lage gewesen, ihren Bedarf an Gleisarbeitern respektive Erntehelfern sicherzustellen (Romo
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 55
1992: 7). Hier begann eine Politik der temporären Arbeitsmigration, die während des Zweiten
Weltkriegs in Form des bracero program (Landarbeiterprogramm) institutionalisiert wird. Auf
dieses US-amerikanische 'Gastarbeiterprogramm' wird im folgenden Unterkapitel näher einge-
gangen.
Mit dem erneuten Anstieg der Einwandererzahlen nach dem Ersten Weltkrieg blieb auch die
Frage nach einer weiteren Reduktion der Einwanderung auf der politischen Tagesordnung. Im
Hinblick auf die new immigrants erwiesen sich die bisherigen regulativen Maßnahmen als
unzureichend. Als die USA im Jahr 1920 in eine ökonomische Krise gerieten und die monatlichen
Einwandererzahlen die 50.000-Personen-Marke überschritten, entschlossen sich die Kongreß-
abgeordneten, Einwanderung deutlicher als bisher zu begrenzen (Archdeacon 1983: 171).
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
56
37 Die Berechnung der ethnischen Bevölkerungszusammensetzung konnte bestenfalls eine Annäherung sein: "Any effort to
discover where the 100,000,000 people in the United States in 1920 had really come from was bound to be a very crude
approximation at best" (Higham 1988: 323). Zunächst wurden die Quoten auf Basis des Jahres 1890 festgesetzt. Eine
Kommission begann in der Zwischenzeit, die Zusammensetzung der US-amerikanischen Bevölkerung im Jahr 1920 zu
ermitteln. Auf Grundlage deren zweifelhafter Berechnungen (mit Hilfe der Zuordnung von Nachnamen) trat die neue
Quotenregelung in vollem Ausmaß erst 1929 in Kraft (Archdeacon 1983: 172-75).
38 Ergänzungen ließen die Obergrenze in den Folgejahren leicht ansteigen.
1.4. Einwanderungsrestriktion
Wirtschaftliche Schwierigkeiten und ein erneuter Anstieg der Einwandererzahlen können die
entscheidende Wende in der US-amerikanischen Einwanderungspolitik allein nicht erklären. Viele
weitere Faktoren, angefangen von innerstädtischen Problemen bis hin zur Red Scare (Furcht vor
dem Kommunismus) infolge der kommunistischen Revolution in Rußland, sind in diesem
Zusammenhang mit zu berücksichtigen. Auf sie wird in Kapitel IV.1 noch eingegangen.
Für die Einwanderungspolitik der USA bleibt festzuhalten, daß die Restriktionsgesetzgebung
auf Basis nationaler Quoten in drei Stufen implementiert wurde. Setzte der Kongreß 1921 für
jedes Herkunftsland eine jährliche Quote von 3 % des jeweiligen (im Ausland geborenen)
Bevölkerungsanteils an der Bevölkerung der USA im Jahr 1910 fest, so wurde 1924 die Quote
zunächst auf 2 % des jeweiligen Bevölkerungsanteils im Jahr 1890 herabgesetzt (vgl. z. B.
Bernard 1982: 94-96). Fünf Jahre später wurde nicht mehr der Anteil der im Ausland geborenen
US-Bürger, sondern der nationale 'Beitrag' zur Gesamtbevölkerung der USA im Jahr 1920
maßgebend. Die rechnerische jährliche Obergrenze für die Einwanderung in die USA betrug
37
entsprechend dem Einwanderungsgesetz des Jahres 1921 387.803, drei Jahre darauf wurde sie
auf 150.000 festgesetzt (Hutchinson 1981: 185; 192).38
Da das Gesetz des Jahres 1921 nur von Mai 1921 bis Juni 1927 Gültigkeit hatte, ist eine
intensivere Erörterung dieses ersten Quotensystems wenig sinnvoll. Die Hauptunterschiede der
beiden Gesetze von 1921 und 1924 liegen in der Quote und ihrer Basis. Das Einwanderungs-
gesetz des Jahres 1924 beinhaltet deutlich niedrigere Quoten für die new immigrants als das
ältere Gesetz, da deren Bevölkerungsanteil sowohl im Jahr 1890, als auch auf Basis der neuen
Bevölkerungsformel deutlich niedriger ausfiel als 1910. Dies bedeutete eine ganz erhebliche
Diskriminierung der Einwanderer aus Süd- und Osteuropa (vgl. Higham 1988: 311).
Bemerkenswert ist das ausgeklügelte Präferenzsystem für Familienangehörige und bestimmte
Berufsgruppen. Bis zur Hälfte der jeweiligen nationalen Visa wurden für Kinder, Eltern und
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 57
Partner von US-Bürgern sowie gelernte Landwirte und ihre Familienangehörigen reserviert.
Ehefrauen und die Kinder von US-Bürgern unter 18 Jahren durften seitdem sogar außerhalb des
Quotensystems als sogenannte nonquota immigrants einwandern (Hutchinson 1981: 194).
Das gesamte Quotensystem fand nur für weiße Einwanderer Anwendung. Asiatische Einwan-
derung wurde vollkommen unterbunden, da Einwanderer fortan die Befähigung zur Einbürge-
rung besitzen mußten - Asiaten erfüllten nach Ansicht des Supreme Court (Entscheidungen im
Jahr 1923 und 1925) diese Befähigung nicht (vgl. Kap. IV.1; Vecoli 1986: 21). Für die un-
abhängigen Länder der westlichen Hemisphäre (insbes. Lateinamerika) wurden keine Quoten
festgesetzt. Als nonquota immigrants waren sie lediglich "qualitativen Einwanderungsbeschrän-
kungen" unterworfen (Zolberg 1990: 316). Daß den Einwanderern aus der westlichen Hemisphä-
re keine besondere Bedeutung beigemessen wurde, zeigt auch die Rekrutierung mexikanischer
Landarbeiter im Südwesten der USA. Aristide R. Zolberg (1990: 316-18) spricht in diesem
Zusammenhang von der Institutionalisierung einer back door (Hintertür) einschließlich einer nun
einsetzenden Ausdifferenzierung der Migranten in "importierte" Arbeitskräfte und eigentliche
Einwanderer.
Im Ergebnis brachte das Einwanderungsgesetz des Jahres 1924, das sogenannte Johnson-
Reed Act, eine dramatische Änderung bisheriger US-amerikanischer Einwanderungspraktiken.
Die Zahl der Einwanderer betrug in den dreißiger Jahren weniger als 600.000; im Vergleich zum
Zeitraum 1911-20 war dies ein Rückgang um 90 % (vgl. Tabellen 1 und 2). Erstmals verließen
in dem Jahrzehnt zwischen den Weltkriegen mehr Menschen die USA als dorthin einwanderten
(Select Commission 1981: 28). Das Gros dieser Einwanderer kam nun aus Europa, über die
Hälfte davon aus Nordwesteuropa (173). Insofern konnte das Rad der Geschichte durch massive
Restriktionen um ein ganzes Jahrhundert zurückgedreht werden.
Bis zu einer erneuten Öffnung der USA als Einwanderungsland vergingen zwar mehrere
Jahrzehnte, doch schon während des Zweiten Weltkriegs erfuhr das Johnson-Reed Act einige
Ergänzungen. Eine der erstaunlichsten, bereits unter Kapitel III.1.3 angesprochenen Maßnahmen
war das bracero program für Mexikaner. Aufgrund beträchtlicher Beschäftigungsengpässe in der
Landwirtschaft wurde 1942, unter anhaltendem Druck der Arbeitgeber, in einem bilateralen
Abkommen zwischen den USA und Mexiko ein Gastarbeiterprogramm ins Leben gerufen, das im
Jahr darauf vom Kongreß ratifiziert wurde (Calavita 1992: 19-22). Nachkriegspraktiken in der
BRD nicht unähnlich, wurde bereits in Mexiko ein Pool von Kandidaten zusammengestellt, aus
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
58
dem nachfolgend durch Repräsentanten beider Länder Arbeiter ausgewählt wurden, die zunächst
auf Kosten der US-Regierung zu ihren zukünftigen Arbeitgebern in den Vereinigten Staaten
transportiert wurden (20). Allein bis zum Ende des Kriegs wurden etwa 150.000 mexikanische
Landarbeiter (braceros) im Rahmen des Programms in den USA beschäftigt (218, App. B).
Auf erneuten Druck der Arbeitgeber wurde die Vereinbarung über das Kriegsende hinaus bis
1947 verlängert, und 1948 wurde gar ein neues Abkommen mit Mexiko geschlossen, das die
Rekrutierung von braceros in die Verantwortung der Arbeitgeber legte (27). Der Rückzug des
Staates aus der ohnehin durch das Alien Contract Labor Act des Jahres 1885 verbotenen
Vertragsarbeit hatte negative Folgen: weder die Arbeitsbedingungen noch die Bezahlung oder
Vertragsperioden der braceros unterlagen fortan staatlicher Kontrolle (42). Zusätzlich erregte
die angewachsene illegale Einwanderung, einschließlich der illegalen Rekrutierung von Mexika-
nern, immer mehr Aufsehen (31-41). Mit Ausbruch des Koreakriegs erlebte das Gastarbeiter-
programm dennoch neuen Auftrieb. Der Staat übernahm ab 1951 wieder die Verantwortung und
das Management für die Rekrutierung von Vertragsarbeitern. Dabei waren garantierte Mindest-
löhne und die Vertragsdauer (sechs Wochen bis maximal 18 Monate) für braceros die wichtig-
sten Neuerungen (46).
Da das bracero program nun wieder in geordnete Bahnen gelenkt worden war, richtete sich
die Aufmerksamkeit des Immigration and Naturalization Service (US-Einwanderungsbehörde,
INS) in einer Zeit des sich verfestigenden Ost-West-Konflikts und eines aufblühenden McCarthy-
ism auf das Problem der illegalen Einwanderung (46-50). Die Furcht, die Kontrolle über die
eigenen Grenzen zu verlieren, paarte sich mit der Angst vor der Unterwanderung der USA durch
Radikale. Hinzu kam die Befürchtung, ausgesprochen von Attorney General (Generalstaats-
anwalt) Herbert Brownell, daß Illegale auch in der Industrie Fuß fassen, die Arbeitsbedingungen
dort drücken und einheimische Arbeiter verdrängen könnten (50 f.). Die Antwort von INS und
Attorney General war Operation Wetback, eine brutale Deportationsaktion der Jahre 1954 und
1955, während derer mehr als 1,3 Millionen illegale Mexikaner aus Häusern, von Straßen und
aus Zügen in Busse verfrachtet und ins Landesinnere Mexikos gebracht wurden oder aber das
Land freiwillig verließen (Calavita 1992: 54; Zolberg 1990: 319).
Parallel zum rigiden Vorgehen gegen Illegale verstummten Proteste gegen die kontrollierte
Arbeitsmigration im Rahmen des bracero program, das mit Modifikationen bis 1964 Bestand
hatte. Die Beendigung des Programms resultierte aus einer Vielzahl von Gründen. Neben dem
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 59
39 Im Jahr 1939 lehnte der Kongreß sogar ab, 20.000 Kinder aus Nazideutschland aufzunehmen. Trotz eines Angebots
US-amerikanischer Familien, die Kinder unterzubringen, wurde die Ablehnung damit begründet, daß die Quote für
Deutschland so überschritten würde (Select Commission 1981: 199).
strukturellen Wandel in der Landwirtschaft dürfte vor allem von Bedeutung gewesen sein, daß
sich infolge der Arbeitsmigration ein von den USA nicht intendierter Einwanderungsprozess
vollzog (vgl. Calavita 1992: 141-44; Rolph 1992: 7). Die in Kapitel I.2.1 beschriebene Theorie
der zwei Arbeitsmärkte und das von Stephen Castles und Mark J. Miller (1993: 25) entwickelte
Stufenmodell von Arbeitsmigration hin zu dauerhafter Niederlassung erklären diesen schleichen-
den Einwanderungsprozeß. Im fortschreitenden Migrationsprozeß waren vor allem Immigranten-
netzwerke (Kap. I.2.2) ein Faktor, der zur Aufrechterhaltung des Migrationsstroms wesentlich
beitrug (Rolph 1992: 7).
Außer dem Gastarbeiterprogramm verdient die Aufhebung des Chinese Exclusion Act im Jahr
1943 Beachtung. Diese Maßnahme ist im Kontext des Kriegs als Antwort auf japanische Propa-
ganda zu sehen und blieb für asiatische Länder zunächst ein Ausnahmefall (Archdeacon 1983:
181). Die Festsetzung der Quote auf 105 Einwanderer pro Jahr ist das deutlichste Anzeichen
dafür, daß es sich hierbei vor allem um symbolische Politik handelte. Auch die Flüchtlingspolitik
kam nach Ende des Zweiten Weltkriegs etwas in Bewegung. Während der Nazizeit wurden nur
250.000 Flüchtlinge des Dritten Reichs in den USA als Einwanderer aufgenommen (Bernard
1982: 99). Von 1948 an wurde diese schlechte Bilanz auf Druck des Präsidenten Harry Truman
39
ad hoc durch zwei Displaced Persons Acts (1948 und 1950) etwas verbessert und bis 1952
wurden weitere 415.000 Kriegsflüchtlinge aufgenommen (Mitchell 1992: 12; Bernard 1982:
100).
Auch das McCarran-Walter Act, das 1952 gegen das Veto Trumans vom Kongreß ver-
abschiedet wurde, brachte keine grundlegenden Veränderungen der US-amerikanischen Einwan-
derungspolitik. Das Quotensystem wurde beibehalten, die Präferenzkategorien allerdings modifi-
ziert. Von nun an gab es vier Präferenzkategorien für jedes Quotenland, wobei die höchste
Präferenz nicht mehr Familienangehörigen, sondern der beruflichen Qualifikation (50 % der Visa)
eingeräumt wurde. Erst dann folgten drei weitere Präferenzklassen für Familienangehörige
(Hutchinson 1981: 308 f.). Sowohl bei den Präferenzklassen als auch bei der nonquota-Kategorie
wurden ab 1952 auch Ehemänner von US-Bürgerinnen bzw. Einwanderinnen gerechnet, und
damit die Geschlechterdiskriminierung abgeschafft (Select Commission 1981: 315 f.).
Eine weitere Änderung der Einwanderungspolitik durch das McCarran-Walter Act war die
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
60
Aufhebung des Naturalisierungsverbots für Asiaten. Während die Quote für China beibehalten
wurde, erhielt Japan eine Quote von 185 zuerkannt und diversen kleineren Staaten wie Hong-
kong wurde die Minimalquote von jeweils 100 Einwanderern pro Jahr zugesprochen (Bernard
1982: 102). Als Ersatz für das bracero program wurde das H-2 program ins Leben gerufen, das
auf Antrag von Arbeitgebern ausländischen Arbeitern in stark limitierter Anzahl (ca. 30.000 pro
Jahr in den 1970er Jahren) die Arbeitsmigration in die USA gestattete (Select Commission 1981:
683 f.).
Tabelle 2: Einwanderung in die USA 1931-90 nach ausgewählten Herkunftsregionen und -ländern
Zeitraum 1931-1940 1941-1950 1951-1960 1961-1970 1971-1980 1981-1990
Einwanderer (in Mio.) 0,5 1,0 2,5 3,3 4,5 7,3
Rate (in 1/1000 der Bev.) 0,4 0,7 1,5 1,7 2,1 3,1
Zusammensetzung (in %):
Europa 65,9 60,1 52,7 37,3 17,8 9,6
Deutschland 21,6 21,9 19,0 6,0 1,5 1,0
Italien 12,9 5,6 7,4 6,2 2,9 0,4
Großbritannien 5,6 12,7 7,8 6,9 2,7 1,9
Irland 2,5 2,6 2,3 1,3 0,3 0,4
Amerika 30,3 34,3 39,6 47,5 42,9 48,8
Kanada/Neufundland 20,5 16,6 15,0 8,6 2,6 1,6
Mexiko 4,2 5,9 11,9 13,3 14,2 22,5
Kuba * * 3,1 7,7 6,2 2,2
Dominikanische Republik * * 0,4 2,8 3,3 3,4
Haiti * * 0,2 1,1 1,3 1,9
Asien 2,9 3,1 6,1 13,4 36,4 38,4
China/Taiwan 0,9 1,6 0,4 2,9 4,5 5,3
Japan 0,4 0,2 1,8 1,2 1,1 0,6
Philippinen * * 0,8 3,1 8,0 6,7
Korea * * 0,2 1,1 6,1 4,6
Indien * * 0,1 0,9 3,9 3,6
Afrika 0,3 0,7 0,6 1,2 2,0 2,6
Andere 0,6 1,9 1,0 0,6 0,8 0,6
* Keine Einzelangaben möglich.
Quellen: U.S. Bureau of the Census (1961: 93; 1972: 92; 1993: 10 f.); eigene Zusammenstellung und Berechnung.
Obwohl ex post stark kritisiert, war das Einwanderungsgesetz des Jahres 1952 in den Augen
von Edward P. Hutchinson (1981: 312) eine Art Mittelweg zwischen Forderungen nach weiterer
Einwanderungsrestriktion bzw. einer erneuten Öffnung der USA als Einwanderungsland. Vor
allem aufgrund der Präferenzkategorien und den nonquota immigrants stiegen die Einwanderer-
zahlen in den fünfziger Jahren auf über 2,5 Millionen an (Tabelle 2). Dieser Anstieg sollte nicht
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 61
40 r die Übergangsperiode bis 1968 wurden Visa der Länder, die ihre Jahresquoten nicht erfüllten, Ländern mit einem
Nachfrageüberschuß zugeteilt (Archdeacon 1983: 208).
darüber hinwegtäuschen, daß der regulative und stark selektive Charakter US-amerikanischer
Einwanderungspolitik seit 1921 erhalten und die Einwanderungsrate mit 1,5 ‰ noch unter jener
der Jahre 1831 bis 1840 blieb.
1.5. Von Restriktion zu vorsichtiger Öffnung
Mit dem irischstämmigen Demokraten und ersten Katholiken im Amt des Präsidenten, John F.
Kennedy, bahnten sich in der US-amerikanischen Einwanderungspolitik deutliche Veränderungen
an. Vorsichtige Formulierungen der Demokratischen Partei im Vorfeld der Präsidentschafts-
wahlen 1952 und 1956, die eine Liberalisierung der Einwanderungspolitik anmahnten, wichen
1960 aussagekräftigen Sätzen wie den folgenden:
The national-origins quota system of limiting immigration contradicts the foun-
ding principles of this nation. It is inconsistent with our belief in the rights of man.
The system was instituted after World War I as a policy of deliberate discrimina-
tion by a Republican Administration and Congress (nach Hutchinson 1981: 641).
Im Jahr 1963 attackierte Kennedy das bestehende Einwanderungsgesetz heftig, doch konnten die
von ihm angestoßenen Reformen erst von seinem Nachfolger Lyndon B. Johnson umgesetzt
werden (Bernard 1982: 103). Demokratische Präsidenten und ein während dieser Zeit in beiden
Häusern demokratisch dominierter Kongreß beendeten 1965 die Ära der Politik diskriminieren-
der Einwanderungsrestriktion. Durch das Hart-Cellar Act wurde das Quotensystem abgeschafft,
die Benachteiligungen für bestimmte Staaten beseitigt und das Jahreslimit auf 290.000 Ein-
wanderer erhöht (103). Dies waren beachtliche Reformen des US-amerikanischen Einwan-
derungsrechts, wenn auch keine Kehrtwende in der Einwanderungspolitik.
Aristide R. Zolberg (1990: 321) argumentiert gar, das Einwanderungsgesetz des Jahres 1965,
das drei Jahre später in Kraft trat, sei in seinem Gehalt ebenfalls ausgesprochen restriktiv
40
gewesen. Seine Kritik macht sich an den Ost- und Westhemisphärenlimits fest. Für Europa,
Afrika und Asien (östliche Hemisphäre) wurde eine jährliche Obergrenze von 170.000 Ein-
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
62
41 Zuvor habe der Gesetzgeber Einwanderung aus Ländern der Westhemisphäre sowohl als unkontrollierbar, als auch als
problematisch im Sinne einer guten Nachbarschaftspolitik angesehen (Select Commission 1981: 330).
42 Freilich läßt sich über die Zweckmäßigkeit von Flüchtlingsquoten streiten. Die Diskussion um Art. 16 Abs. 2 GG belegt die
Brisanz eines 'kontigentierten Menschenrechts'. Wichtig erscheint hier jedoch die Tatsache, daß Flüchtlinge durch das
Einwanderungsgesetz des Jahres 1965 erstmals als Einwandererkategorie institutionalisiert wurden.
wanderern festgesetzt, für die Westhemisphäre erstmals eine quantitative Begrenzung von
120.000. Letzteres lag unter der Summe damaliger, jährlicher Einwandererzahlen aus Amerika
41
(nonquota immigrants) und sei damit eine de facto-Reduktion gewesen. Dieser berechtigte
Einwand sollte jedoch nicht den Blick auf den ansonsten liberalen Charakter der Reform ver-
stellen. Innerhalb der Obergrenzen gab es von nun an keine nationalen Kontingente mehr. Für die
Osthemispäre wurde eine Begrenzung auf maximal 20.000 Einwanderer pro Land und Jahr
festgesetzt (Hutchinson 1981: 370).
Die Auswahl dieser Einwanderer erfolgte weiterhin auf der Grundlage von Präferenzklassen,
die jedoch deutlich zugunsten der Familienzusammenführung (insgesamt 74 % der Einwanderer)
modifiziert wurden (371 f.). In Washingtoner Kreisen erhielt das Einwanderungsgesetz des
Jahres 1965 deshalb auch den Spitznamen Brothers and Sisters Act (Zolberg 1990: 320). Ein
Fünftel der Einwanderervisa wurden zudem an besonders qualifizierte oder gesuchte Arbeits-
kräfte vergeben und die restlichen 6 % an Flüchtlinge kommunistischer Regime oder aus dem
Nahen Osten (Hutchinson 1981: 372). Damit wurde erstmals in der Geschichte der Einwan-
derungsgesetzgebung eine Flüchtlingsquote festgesetzt, die allerdings nur bestimmte Flüchtlinge
umfasste und mit 12.000 Personen pro Jahr zudem sehr niedrig angesetzt war.42
Durch das Western Hemisphere Act des Jahres 1976 wurden das Präferenzsystem und die
Obergrenze von 20.000 Einwanderern pro Land und Jahr auch auf die westliche Hemisphäre
übertragen. Diese Maßnahme betraf vor allem Mexikaner, die in den Jahren zuvor in weit
größerer Anzahl in die USA eingewandert waren (Zolberg 1990: 322). Der starke Zuwachs der
Einwanderer aus Lateinamerika und Asien war allgemein nicht erwartet worden, doch setzte er
sich auch in den achtziger Jahren, zunehmend in Form illegaler Einwanderung, weiter fort. Ex
post erscheinen die Maßnahmen der Jahre 1965 und 1976 in bezug auf ansteigende Einwanderer-
zahlen aus der Westhemisphäre als unzureichend (321). Dennoch können sie als entscheidende
Weichenstellung in der US-amerikanischen Einwanderungspolitik charakterisiert werden.
Wie Tabelle 2 illustriert, verschob sich die Einwandererzusammensetzung seit den Quotenge-
setzen der zwanziger Jahre deutlich zugunsten von Asiaten und (Latein-) Amerikanern. In den
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 63
siebziger Jahren kamen nur noch knapp 18 % der Einwanderer aus Europa, während allein 14 %
legal aus Mexiko einwanderten. Am auffälligsten sind jedoch die Veränderungen in bezug auf
Asien: ausgehend von nur 6 % in den fünfziger Jahren hat sich der Anteil der Asiaten zwei
Jahrzehnte später - infolge der Aufhebung nationaler Quoten - versechsfacht. Betrachtet man
ferner die beiden Jahrzehnte seit Inkrafttreten des Hart-Cellar Act im Jahr 1968, fällt auf, daß
eine große Diversifizierung der Herkunftsländer innerhalb der Kontinente stattgefunden hat. So
kamen in den dreißiger Jahren mehr als zwei Drittel aller europäischen Einwanderer aus Deutsch-
land, Italien, Großbritannien und Irland, während es in den achtziger Jahren nur noch knapp
39 % waren. Auch diese Entwicklung ist eine Folge der Aufhebung von Länderquoten.
Mit der Liberalisierung der Einwanderungspolitik in den sechziger Jahren verschafften sich die
USA nur wenige Jahre Luft: weder die Flüchtlingsquote war den Herausforderungen der siebzi-
ger Jahre gewachsen, noch hatte man sich mit der Verminderung von Arbeitsmigration und
legaler Einwanderung von Lateinamerikanern einen Gefallen getan. Insbesondere Mexikaner
ließen sich durch die neuen Gesetze nicht abschrecken und überquerten fortan illegal die lange
Grenze in den reichen Norden. Bereits Mitte der siebziger Jahre dürfte die Anzahl illegal einge-
wanderter Mexikaner zehnmal so hoch wie die Anzahl legal eingewanderter gelegen haben
(Select Commission 1981: 471). Eine Reform der Reform war also schon zu diesem Zeitpunkt
absehbar und leitete Ende der siebziger Jahre die bisher intensivste Beschäftigung des Kongresses
mit dem Thema Einwanderung ein.
1.6. Liberalisierung der Flüchtlings- und Einwanderungspolitik
in den achtziger Jahren
1.6.1. Das Flüchtlingsgesetz des Jahres 1980
und die Empfehlungen der Select Commission
Während der Regierungszeit Jimmy Carters wurden die Defizite des von Kennedy initiierten und
unter Johnson implementierten Einwanderungsgesetzes offensichtlich. Zunächst erwies sich die
Flüchtlingsquote angesichts politischer Emigration aus Kuba, Indochina, Vietnam und Haiti als
völlig unzureichend (Archdeacon 1983: 209; Rolph 1992: 8). Die Erfahrungen der siebziger
Jahre mündeten 1980 in ein Refugee Act, das die Flüchlingsquote auf 50.000 pro Jahr anhob,
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
64
wobei dem Präsidenten das Recht vorbehalten blieb, mehr Flüchtlinge aufzunehmen, falls dies aus
humanitären Gründen gerechtfertigt oder im nationalen Interesse der USA sei (Mitchell 1992:
13). Inhaltlich wurde das bisherige Flüchtlingsgesetz entrümpelt. Die Definition, wer die Be-
zeichnung Flüchtling verdiente, wurde mit der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951
in Übereinstimmung gebracht, nach der jede Person Flüchtling ist, die sich
... aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion,
Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen
ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staats-
angehörigkeit sie besitzt ... (Mitchell 1992: 14; dt. nach AuslR 1993: 245).
Mit dieser Modifizierung fiel die Beschränkung der Herkunftsländer auf kommunistische oder
Staaten des Nahen Ostens aus dem Jahr 1965 weg.
Das Flüchtlingsgesetz des Jahres 1980 leitete ein Jahrzehnt intensivster Beschäftigung mit
dem Politikfeld Einwanderung ein. Den Höhepunkt bildete das Immigration Reform and Control
Act des Jahres 1986, das die Bekämpfung illegaler Einwanderung durch Legalisierung bereits
eingewanderter Illegaler, verbesserte Grenzkontrollen und Sanktionen gegen Arbeitgeber, die
Ausländer illegal beschäftigen, zum Ziel hatte. Der bisherige Endpunkt der US-amerikanischen
Einwanderungsgesetzgebung ist das Immigration Act des Jahres 1990, das neue jährliche
Höchstgrenzen und Präferenzklassen festsetzte.
Bereits Ende 1978 wurde vom Kongreß eine Kommission zur Einwanderungs- und Flücht-
lingspolitik (Select Commission on Immigration and Refugee Policy) unter dem Vorsitz des
Rektors der Notre Dame University, Theodore M. Hesburgh, ins Leben gerufen, um die beste-
henden Gesetze und Verfahrensweisen zu untersuchen, zu evaluieren und einen Vorschlags-
katalog zu erarbeiten (Zolberg 1990: 322). Die Beratungen der Kommission erstreckten sich auf
den Zeitraum von Mai 1979 bis April 1981. Während dieser Zeit wurde die gesamte
US-amerikanische Einwanderungsgeschichte aufgerollt und die Kernprobleme der Einwan-
derungspolitik der USA in den ausgehenden siebziger Jahren mit Experten, Politikern und
pressure groups erörtert (Select Commission 1981: IX-XXX). Immer wieder war die Kommis-
sion während ihrer Beratungen mit Migrationsproblemen konfrontiert, allen voran mit den
Massenvertreibungen von Regimegegnern aus Kuba (April bis Oktober 1980).
Der Abschlußbericht der Select Commission ist ein Plädoyer für die Fortsetzung einer
konstruktiven Einwanderungspolitik, denn Einwanderung liege im nationalen Interesse der USA
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 65
(Select Commission Summary 1981: o.S.). Einwanderer und ihre Kinder, dies zeigten die
Ergebnisse der Kommission, hätten in der Vergangenheit das ökonomische System gestärkt, zur
sozialen Sicherheit beigetragen, das Land, seine Menschen und deren Sprache kulturell bereichert
sowie nach außen hin den offenen und freiheitlichen Charakter der Gesellschaft der Vereinigten
Staaten demonstriert. Die Empfehlungen der Kommission kleidete der Vorsitzende Hesburgh in
die Worte:
We recommend closing the back door to undocumented/illegal migration, ope-
ning the front door a little more to accomodate legal migration in the interests of
this country, defining our immigration goals clearly and providing a structure to
implement them effectively, and setting forth procedures that will lead to fair and
efficient administration of U.S. immigration laws (Select Commission Summary
1981: o.S.).
Zusammengefaßt hieß das: Eine Kampfansage an illegale Einwanderung und die Forderung nach
erweiterten legalen Einwanderungsmöglichkeiten. Was die Schließung der Hintertür angeht, war
sich die Kommission durchaus im klaren, daß eine verstärkte Bekämpfung der Illegalen auch
bedeutete, daß Unternehmer, die sich illegaler Einwanderer bedienten oder gar deren Grenzüber-
tritt initiierten, für ein solches Vorgehen per Gesetz bestraft werden müßten. Ferner erkannte die
Select Commission, daß eine begrenzte Legalisierung Illegaler sowohl im Interesse der Wirt-
schaft und Gesellschaft der USA als auch im Interesse der im Land lebenden illegalen Ein-
wanderer ist. Bei der vorgeschlagenen erweiterten Öffnung der Vordertür war für die Kommis-
sion eine Forcierung der Familienzusammenführung das Hauptanliegen. Es ginge nicht an, daß
Hunderttausende Familien oft jahrelang auf ein Leben in häuslicher Gemeinschaft warten müßten.
1.6.2. Das Einwanderungsreform- und -kontrollgesetz des Jahres 1986
Bis die Arbeit der Kommission erste Früchte tragen sollte, vergingen fünf Jahre harter Verhand-
lungen. Daß es so lange dauerte, lag nicht zuletzt in den verschiedenen Mehr-heitsverhältnissen
begründet. Während im Repräsentantenhaus stets die Demokraten in der Mehrheit waren, stellten
die Republikaner von 1981 bis 1987 die Mehrheit im Senat.
Zwei verschiedene politische Lager bildeteten sich parteiübergreifend und hefteten sich - jedes
für sich - das Etikett immigration reform (Einwanderungsreform) auf die Fahnen. Dabei,
argumentiert Aristide R. Zolberg (1990: 323), seien die Vorschläge für Sanktionen von Restrik-
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
66
43 NYT/CBS News poll: 35 % sprachen sich für die Beibehaltung des gegenwärtigen (1986) Zustroms von Einwanderern aus,
7 % befürworteten eine Erhöhung (Mitchell 1992: 16).
tionisten und Gewerkschaften ins Feld geführt worden, während der Ruf nach einer Art Amnestie
für Illegale aus der Ecke der liberalen Bürgerrechtler und von Hispanics erklang. In der politi-
schen Arena waren es zunächst der republikanische Senator Alan Simpson aus Wyoming und der
demokratische Kongreßabgeordnete Roman Mazzoli, die direkt im Anschluß an die Veröffentli-
chungen der Select Commission die Vorschläge in den beiden Häusern des Kongresses mehr-
heitsfähig zu machen suchten (322). Die verschiedenen Gesetzentwürfe der Jahre 1982 bis 1984
kamen häufig nicht über die Beratung in Ausschüssen hinaus. 1982 beschloß der Senat ein
Gesetz, das vom Repräsentantenhaus abgelehnt wurde, weil es die Einführung einer Ausweiskar-
te beinhaltete, die von Bürgerrechtlern als Eingriff in die Freiheitsrechte gewertet wurde (323).
Mit dem Ende des Präsidentschaftswahlkampfs kam neuer Schwung in die zuvor einge-
schlafenen Verhandlungen über ein Einwanderungsreformgesetz. Nun waren Präsident und Senat
Gegner eines zuvor vom Repräsentantenhaus verabschiedeten Gesetzes. Das Weiße Haus
charakterisierte den Entwurf als zu teuer und zu liberal, womit auch der zweite Anlauf zunächst
scheiterte (325). 1985 brachte der Demokrat Charles E. Schumer, Kongreßabgeordneter aus
Brooklyn, die mittlerweile an den Haltungen zu einem vom Senat beschlossenen Gastarbeiter-
programm verhärteten Fronten durch einen Gesetzentwurf wieder in Bewegung (LeMay 1989:
13). Im Vorfeld der Hundertjahrfeier der Freiheitsstatue wurde das Thema Einwanderung zudem
von den Medien zu einem wichtigen Thema erklärt (Zolberg 1990: 331). Meinungsforscher
machten in der Bevölkerung eine knappe relative Mehrheit (49 %) aus, die sich eine Reduktion
des Einwanderungsstroms in die USA wünschten (Mitchell 1992: 16).
43
Der letztendlich gefundene Kompromiß bot allen Parteigängern Raum, ihre Überzeugungen
darin wiederzufinden (Zolberg 1990: 336 f.). Die Bürgerrechtsfraktion setzte sich bei der
Legalisierung Illegaler durch, ohne die für sie bittere Pille eines Ausweisdokuments schlucken zu
müssen. Restriktionisten vermochten die Bestrafung illegaler Beschäftigung einzubringen und für
die Arbeitgeber blieb die Hintertür einen Spalt offen. Nur die Extremisten beider Lager votierten
gegen das Immigration Reform and Control Act (IRCA), so daß am Ende die Mehrheitsverhält-
nisse in beiden Kammern des Kongresses eindeutig waren (Repräsentantenhaus 238:173, Senat
63:24).
Kernstück des IRCA war ein umfangreiches Legalisierungsprogramm. Innerhalb von 18
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 67
44 Es gibt in den USA keinen Personalausweis oder Sozialversicherungsausweis mit Paßbild.
Monaten, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des IRCA beginnend, konnten Illegale, die nach dem
1. Januar 1982 eingewandert waren, ihre Legalisierung beantragen (Zolberg 1990: 334 f.; LeMay
1989: 14). Nach einer Ein-Jahres-Frist im Übergangsstatus wurde der Erwerb einer green card
per Gesetz garantiert. Für Arbeitsmigranten, die in den Jahren 1985 und 1986 mindestens 90
Tage in der Landwirtschaft gearbeitet hatten, galten die gleichen Fristen, nur dauerte der Über-
gangsstatus hier zwei Jahre (Rolph 1992: 15 f.). Auch die Option, weiterhin Gastarbeiter ins
Land zu lassen, falls Arbeitskräftemangel entstehen sollte, blieb am Ende erhalten (Castles/Miller
1993: 83).
Ein Novum ganz besonderer Art waren die mit IRCA verabschiedeten Employer Sanctions.
Arbeitgeber wurden von nun an zivilrechtlich, im Wiederholungsfall strafrechtlich belangt, wenn
sie Illegale beschäftigten (Zolberg 1990: 334). Die Effektivität der Sanktionen muß angezweifelt
werden, denn der Kongreß hat kein Identifikationssystem für Arbeitnehmer verabschiedet.44
Darüberhinaus bleibt die Beschäftigung Illegaler für den Arbeitgeber ohne Konsequenzen, wenn
er die Papiere seines Arbeitnehmers - ob echt oder gefälscht spielt hier keine Rolle - gesehen hat
und dies den Behörden meldet (Calavita 1995: 70 f.). Ferner unterhöhlen Maßnahmen wie die
Verpflichtung zur Voranmeldung von Farminspektionen die Stoßrichtung der Sanktionsklausel
(Miller 1993b: 5). Neben den Arbeitgebersanktionen sollte die Aufstockung der Mittel für
Grenzkontrollen um 50 % die illegale Einwanderung eindämmen helfen (Rolph 1992: 20).
Die Effekte des IRCA fallen ambivalent aus. Durch die Legalisierung von rund drei Millionen
Illegaler fiel die Anzahl der nicht registrierten Bevölkerung von schätzungsweise 4,8 Millionen
im Jahr 1986 auf etwa 3,4 Millionen im Jahr 1992 (Miller 1993a: 8; SOPEMI 1994: 132). Die
Einwanderungsstatistik der Jahre 1988 bis 1991 weist dementsprechend eine Zunahme der
Einwanderung von 643.025 auf 1.827.167 aus, doch allein 1991 trugen legalisierte Illegale
1.123.162 Personen zu diesen wahrscheinlich höchsten Wert seit 1820 bei. Ab 1992 gingen
Legalisierungen gemäß IRCA deutlich zurück (SOPEMI 1994: 131). Dagegen stieg die Anzahl
der illegalen Grenzübertritte ab 1989 wieder an (Calavita 1995: 69 f.). Um die Langzeiteffekte
des Gesetzes hinsichtlich illegaler Einwanderung abschließend beurteilen zu können, muß noch
einige Jahre abgewartet werden.
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
68
45 Darunter fallen dann auch Familienangehörige derjenigen Personen, die entsprechend IRCA legalisiert worden sind.
46 Die Investorenvisa teilen sich auf in a) 7000 für ausländische Investoren, die in städtischen Gebieten mindestens $1 Mio.
investieren möchten und b) 3000 für ausländische Investoren, die in ländlichen Gebieten mind. $0.5 Mio. investieren möchten
(Castles/Miller 1993: 177). Allerdings wurde bisher nur ein Bruchteil der Visa (1992: 200) genutzt (CMS 1993). Special
Immigrants sind bspw. ehemalige Angestellte der US-Regierung im Ausland (SOPEMI 1992: 87).
1.6.3. Einwanderungsgesetz des Jahres 1990
Mit dem Immigration Act des Jahres 1990 erfolgte eine neue Festsetzung der Obergrenzen und
der Präferenzklassen. Anders als im Vorfeld des IRCA wurde die parlamentarische Debatte
verhältnismäßig leise geführt und daher kaum von der Öffentlichkeit wahrgenommen (Miller
1993a: 9). Auf Grundlage der Empfehlungen der Select Commission wurde die Vordertür in die
Vereinigten Staaten weiter geöffnet und die Präferenzklassen wurden zugunsten der Familien-
zusammenführung modifiziert.
Zunächst entfielen die getrennten Obergrenzen für beide Hemisphären. Wie Tabelle 3 zeigt,
setzte man für den Zeitraum 1992 bis 1994 die nunmehr alle Einwanderer umfassende Ober-
grenze von 534.000 auf 714.000 Einwanderer pro Jahr herauf und erhöhte den Anteil der
Familienpräferenzkatekorien von 480.000 auf 520.000 Einwanderer pro Jahr. Bei dieser Anzahl
bleibt zu berücksichtigen, daß die Einwanderung unmittelbarer Verwandter von US-Bürgern
(Partner und Kinder) weiterhin unbegrenzt blieb. Allerdings wurde für die Jahre 1992 bis 1994
ein floor (Richtwert) von 239.000 festgesetzt, bei dessen Überschreiten eine andere Kategorie,
die Präferenzklasse für 55.000 Familienangehörige von legalisierten Illegalen gemäß IRCA,
reduziert würde (SOPEMI 1992: 87). Von 1995 an fällt diese Sonderkategorie für Familien-
angehörige unter IRCA weg, womit aber eine deutliche Erhöhung des Richtwerts für unmittelba-
re Familienangehörige von US-Bürgern im allgemeinen verbunden ist. Somit wird sich die
45
Obergrenze in diesem Jahr auf etwa 738.000 Einwanderer erhöhen.Neben der Familienzusam-
menführung war das Bemühen um eine höhere Anzahl von permanenten Arbeitsmigranten das
auffälligste Merkmal des Immigration Act des Jahres 1990. Die Einwanderung entsprechend den
beiden ökonomischen Präferenzklassen (Hochgebildete bzw. ausgebildete und ungelernte
Arbeitnehmer) wurde zusammengenommen von 54.000 auf 120.000 angehoben. Hinzu kamen
jeweils 10.000 Visa für Investoren und special immigrants. Insgesamt stieg die employment-
46
based immigration damit auf mögliche 140.000 Personen pro Jahr.
Um die "Diversifikation" der Einwanderung zu erhöhen, entstand eine Kategorie für diversity
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 69
visas in Höhe von jährlich 40.000 für den Zeitraum 1992-94, 55.000 ab dem Jahr 1995. Diese
waren mehr oder weniger für Europäer reserviert, urteilt Elisabeth S. Rolph (1992: 17 f.), und
Mark J. Miller (1993a: 9) stellt zur Vergabe dieser Visa für das Jahr 1992 in Form einer Lotterie
fest:
En réalité, 40 % de ces visas ont été réservés aux Irlandais. Comme beaucoup de
citoyens irlandais résidaient illégalement aux Etats-Unis, la loterie a fonctionné en
partie comme une politique inavouée de régularisation de ces derniers.
Durch Einführung der Lotterie hat sich illegalen Iren eine Tür geöffnet, um einen legalen Auf-
enthaltsstatus in den USA zu erlangen (WPost, 17.3.1994). Mit dieser Maßnahme, der Öffnung
einer neuen back door für Iren und andere Europäer, fällt ein Schatten auf den Glanz einer
ansonsten liberalen Reform des US-amerikanischen Einwanderungsrechts.
Tabelle 3: Einwanderung in die USA vor und nach dem Immigration Act des Jahres 1990
Präferenzklassen bis 1991 1992-1994 ab 1995
Obergrenze 534.000 714.000 738.000
Familienpräferenzklassen 480.000 520.000 543.000
Unmittelbare Familienangehörige (nicht limitiert) 264.000 239.000 317.000
Erste Präferenz 54.000 23.400 23.400
Zweite Präferenz 70.200 114.200 114.200
Dritte Präferenz 27.000 23.400 23.400
Vierte Präferenz 64.800 65.000 65.000
Präferenz gemäß IRCA -55.000 -
Ökonomische Präferenzklassen 54.000 140.000 140.000
Hochgebildete ("high level professionals") 27.000 80.000 80.000
Arbeitnehmer ("skilled and unskilled workers") 27.000 40.000 40.000
Investoren -10.000 10.000
Besondere Einwanderer ("special immigrants") nicht limitiert 10.000 10.000
Diversifikation der Einwanderung -40.000 55.000
Übergangsvisa -14.000 -
(Flüchtlinge) (1991: 139.079) (1992: 142.000) (1995: 112.000)
Quellen: U.S. Bureau of the Census (1993: 10); SOPEMI (1992: 87; 1994: 132); eigene Zusammenstellung.
Insgesamt gesehen kann den USA attestiert werden, in den achtziger Jahren die legalen Einwan-
derungsmöglichkeiten erheblich erweitert zu haben. Blickt man auf die Einwandererzahlen der
Jahre 1991 bis 1993, so ist zu erwarten, daß im letzten Jahrzehnt dieses Jahrhunderts die Anzahl
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
70
der Einwanderer auf das Niveau des ersten Jahrzehnts des 20. Jahrhunderts ansteigen und
möglicherweise die damals erreichte Rekordzahl von 8,8 Mio. Einwanderern innerhalb einer
Dekade übertreffen wird. Auch die jährlich vom Präsidenten festzusetzende Flüchtlingsquote ist
mittlerweile auf über 100.000 Personen angestiegen (SOPEMI 1994: 132). Im Kampf gegen
illegale Einwanderung scheint der erhöhte finanzielle und personelle Einsatz an der Grenze zu
Mexiko mittlerweile ebenfalls positive Effekte hervorgebracht zu haben (NYT, 9.1.1994: 16;
14.9.1994: A14).
1.7. Zusammenfassung
Der Parforceritt durch dreieinhalb Jahrhunderte Einwanderungspolitik der britischen Kolonien in
Nordamerika und späteren USA hat vor allem eines deutlich gemacht: ob offen, restringiert oder
quantitativ und qualitativ reguliert, Einwanderung an sich blieb für die politischen Akteure der
USA normal und notwendig. Die Restriktions- und Exklusionspolitik gegenüber bestimmten
ethnischen Gruppen, angefangen von Asiaten bis hin zu Süd- und Osteuropäern, aber auch für
die Flüchtlingspolitik während des Zweiten Weltkriegs bedauern die USA inzwischen (vgl. Select
Commission 1981). Indes, die Schatten der Vergangenheit reichen nicht bis in die Gegenwart.
Seit 1952 haben die Vereinigten Staaten die problematischen gesetzlichen Regelungen der Jahre
1882 bis 1924 Schritt für Schritt abgeschafft.
Die zwei bedeutendsten Einwanderergruppen der letzten beiden Jahrhunderte waren Arbeits-
migranten und Familienangehörige von US-Bürgern. Nachdem die Besiedlung der USA abge-
schlossen war, spielte die Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmer eine ganz zentrale Rolle im
Industrialisierungsprozeß der USA (vgl. Piore 1979). Nach Inkrafttreten der Quotengesetze lebte
die Arbeitsmigration unter anderem im beschriebenen bracero program fort. Wolf-Rüdiger
Böhning (1984: 7) stellt in diesem Zusammenhang fest, daß Arbeitsmigration vor 1965 die legale
Einwanderung einschließlich des Flüchtlingszustroms zahlenmäßig übertroffen hat. Mit dem
IRCA und dem Einwanderungsgesetz des Jahres 1990 wurde der Arbeitsmigration weiterhin, vor
allem in den ökonomischen Präferenzklassen, Rechnung getragen.
Seit jeher spielte auch der Familiennachzug eine wichtige Rolle im Einwanderungsprozeß.
War die ökonomische Basis eines Einwanderers abgesichert, konnten weitere Familienangehörige
nachkommen (Yans-McLaughlin 1982: 73). Die Einwanderungsgesetze der Jahre 1965 und 1990
1. EINWANDERUNGSPOLITIK IN DEN USA 71
haben die Präferenzklassen stark zugunsten der Familienzusammenführung verändert und damit
eine US-amerikanische Tradition deutlicher denn je festgeschrieben. Wer heute weder Familien-
angehörige in den USA hat, noch als erklärter Arbeitsmigrant in die USA einwandern will, dem
bleibt nur übrig, an der Lotterie teilzunehmen oder sich seine green card als Investor teuer zu
erkaufen.
Zusammengenommen sind die jährlichen Obergrenzen für Einwanderer und Flüchtlinge
beachtlich hoch. Doch auch eine faire nationale Einwanderungspolitik kann Entwicklungs- und
Handelspolitik als Instrumente internationaler Migrationspolitik nicht ersetzen. Allerdings kann
sie, dies hat das Beispiel USA gezeigt, denjenigen, die sich als Einwanderer 'qualifizieren', eine
sehr reale Chance auf ein Leben als integraler Bestandteil in einer zunächst noch fremden
Gesellschaft eröffnen. Wie schwierig sich trotz einer Bejahung von Einwanderung die Integration
auch in einem Einwanderungsland wie den USA gestalten kann, wird das vierte Kapitel zeigen.
Tabelle 4: Bedeutende Einwanderungsgesetze, Mehrheitsverhältnisse im Kongreß
und die Parteizugehörigkeit des jeweils amtierenden Präsidenten, 1875-1990
Kongreßmehrheiten Überstimmtes
Jahr Gesetz Repräsentantenhaus / Senat Präsident Präsidentenveto
Verschärfungen: (R=Republikaner, D=Demokraten)
1875 R / R R-
Exclusion Acts
1882 R / Patt R-
Chinese Exclusion Act
1885 D / R R-
Anti-Contract Labor Law
1917 D / D DJa (Wilson)
Literacy Test
1921 R / R R-
Quotengesetz
1924 R / R R-
Quote (Johnson-Reed Act)
Liberalisierungen:
1952 D / D DJa (Truman)
McCarran-Walter Act
1965 D / D D-
Hart-Cellar Act
1980 D / D R-
Refugee Act
1986 D / R R-
IRCA
1990 D / D R-
Immigration Act
Quellen: Hutchinson (1981); U.S. Bureau of the Census (1993: 275); eigene Zusammenstellung.
Die Inhalte der Einwanderungspolitik, dies wurde exemplarisch am IRCA, aber auch an (z. T.
vom Kongreß überstimmten) Vetos einer ganzen Reihe von Präsidenten deutlich, boten stets
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
72
47 Zur odd couples-These siehe Zolberg 1990.
48 Diese Angabe stammt von Mark Krikorian, Direktor des Center for Immigration Studies in Washington D. C.
49 Hinzu kommen übrigens noch anerkannte Asylbewerber. Von 300.000 Anträgen, die 1993 bis 1994 gestellt worden sind,
wurden 100.000 bearbeitet und davon 13.000 Bewerber anerkannt (SOPEMI 1994: 132).
Anlaß zu lebhaften Diskussionen in beiden Kammern des Kongresses. Wie Tabelle 4 zu entneh-
men ist, wurden mit Ausnahme des literacy test sämtliche verschärfende Maßnahmen während
der Amtszeiten republikanischer Präsidenten durchgesetzt, wobei außer der demokratischen
Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses 1917 lediglich 1882 ein Patt im Senat und 1885
eine demokratische Mehrheit im Repräsentantenhaus, ansonsten jedoch republikanische Mehr-
heiten in beiden Kammern herrschten. Im Gegensatz dazu entstanden die liberalen Einwan-
derungsgesetze in Zeiten demokratischer Mehrheiten im Kongreß, nun allerdings auch unter
Zustimmung der republikanischen Präsidenten Reagan und Bush. Parties do matter. Hinzuzufü-
gen bleibt allerdings, daß sowohl Gesetztesverschärfungen als auch -liberalisierungen bisher in
zwei voneinander deutlich getrennten Zyklen verabschiedet wurden, die durch eine dreißigjährige
Phase getrennt sind, in der deutlich weniger Einwanderer in die USA einwandern (durften) als
zuvor oder danach. Deshalb wäre es voreilig, die Liberalisierungen der letzten vierzig Jahre allein
der Politik der Demokratischen Partei zuzuschreiben. Ferner geben die Mehrheitsverhältnisse im
Kongress nur teilweise über tatsächliches Stimmverhalten Aufschluß. Bei der Abstimmung über
das Einwanderungsreform- und -kontrollgesetz 1986 kam es zu odd couples (seltsamen Bünd-
nissen) zwischen 'linken' Republikanern und 'Mitte-Rechts-Demokraten' - Allianzen, die in
ähnlicher Weise auch in Deutschland existieren (z. B. Heiner Geißler und Daniel Cohn-Bendit),
wenn sie bisher auch nicht ihren Ausdruck bei Entscheidungen im Deutschen Bundestag fanden.47
Trotz der insgesamt positiven Schlußfolgerungen bleibt offen, wie lange die Liberalisierungen der
Einwanderungbestimmungen Bestand haben werden. Der Anteil derjenigen Immigranten, die seit
dem Hart-Cellar-Act in die USA eingewandert sind, an der Gesamtzahl aller Immigranten, die
seit der Gründung Jamestowns in die USA gekommen sind, beträgt 30 %. Gegenwärtig
48
wandern einschließlich der über 100.000 Flüchtlinge über 830.000 Personen jährlich legal in die
USA ein (AP, 22.9.1995). Der Widerstand gegen dieses "historische Experiment" wächst (zit.
49
Martin 1995b: 83). Erste Opfer waren illegale Einwanderer: Mit der Proposition 187 haben die
kalifornischen Wähler im November 1994 die Sozialleistungen, ärztliche Versorgung und den
Schulbesuch Illegaler unterbunden (Spiegel 46/1994).
Inzwischen ist auch die legale Einwanderung wieder in der Diskussion. In einer im September
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 73
1995 durchgeführten Umfrage von CBS und New York Times äußerten 63 % der befragten
US-Amerikaner, daß die Einwanderungsrate gesenkt werden sollte (Ling-Ling 1995). Die
Commission on Immigration Reform, die nach Inkrafttreten des neuen Einwanderungsgesetzes
ihre Arbeit aufnahm, schlug am 12. September 1995 vor, die jährliche Obergrenze auf 550.000
Einwanderer zu senken. Die umstrittenen diversity visas sollen genauso abgeschafft werden wie
die Präferenz für erwachsene Kinder sowie für Geschwister von US-Bürgern (VOA, 12.9.1995).
Die Beratungen im Kongress haben begonnen. Angesichts eines bereits vorliegenden, sehr
restriktiven Gesetzentwurfs der Republikaner, muß damit gerechnet werden, daß es in absehbarer
Zeit zu einer gesetzlichen Reduzierung legaler Einwanderung in die USA kommen wird (AP,
22.9.1995).
2. Ein- oder Zuwanderungspolitik in Deutschland
Es gibt einige prinzipielle Unterschiede der Einwanderungspolitik in Deutschland zu der in den
USA. Die gravierendste Differenz ist, daß keine neuzeitliche Besiedlung Deutschlands stattfand.
Daraus ergibt sich, daß Deutschland keines der in Kapitel I aufgeführten klassischen Einwan-
derungsländer ist, deren Staatsgründung eng mit der Besiedlung des Landes zusammenhing. Da
sich Deutschland, in welcher historischen Staatsform auch immer, nie als Einwanderungsland
verstand, war Einwanderungspolitik meist 'nur' Zu- und nicht Einwanderungspolitik, in den
häufigsten Fällen lediglich 'Arbeitskräfteimportpolitik'. Einwanderung fand - auch aufgrund
staatlicher Politik - trotzdem statt, wenn auch in größerem Maße erst ab Ende des 19. Jahr-
hunderts.
Deshalb wird hier, im Gegensatz zum vorangegangenen Unterkapitel über die USA, Einwan-
derungspolitik erst ab Gründung des Deutschen Reichs intensiver behandelt. Ausgehend von
einigen Beispielen für Einwanderung nach Deutschland in der Frühen Neuzeit, steht die Rekrutie-
rung ausländischer Arbeitskräfte im Kaiserreich und der Weimarer Republik zunächst im Mittel-
punkt. Daran anschließend wird die Zwangsarbeit während des Zweiten Weltkriegs und der
durch die Aufteilung Deutschlands entstandene Flüchtlingsstrom analysiert. Das Hauptaugen-
merk liegt jedoch auf der Gastarbeiterrekrutierung der Bundesrepublik ab 1955, dem durch den
Anwerbestopp 1973 forcierten Familiennachzug, sowie der Aussiedler- und Asylpolitik.
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
74
50 Vgl. hierzu auch Heiner Geißler (1993: 57), der darauf aufmerksam macht, daß Friedrich der Große auch Moscheen für
Einwanderer gebaut und sogar "verbotene" Jesuiten angeworben hat.
Es wird stets versucht, die Einwanderungsströme zu quantifizieren und dem Paradoxon auf
die Spur zu kommen, warum die Bundesrepublik Deutschland, ohne eine offizielle Einwan-
derungspolitik betrieben zu haben, zu einem der wichtigsten Einwanderungsländer der Nach-
kriegszeit geworden ist.
2.1. Einwanderung von der Frühen Neuzeit bis zur Reichsgründung
Die Charakteristika der präindustriellen Einwanderung in die verschiedenen deutschen Staaten
und Städte ähneln denjenigen der Auswanderung nach Übersee in zwei Aspekten: ihrer religiösen
und ökonomischen Motivation. Beide Gründe spielten sowohl für die Auswanderung als auch für
die Aufnahme der Emigranten eine wichtige Rolle.
Mit der Reformation setzten in Europa verstärkt Vertreibungen Andersgläubiger ein, die nicht
immer kleinräumige Migrationen blieben, sondern ein zunehmend internationales Ausmaß
erreichten. Als Beispiel für die Auswanderung nach Amerika wurden bereits Mennoniten aus
deutschen Staaten und der Schweiz angeführt (Kap. III.1.1). Die ersten protestantischen Glau-
bensflüchtlinge, die in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts in deutschen Staaten Zuflucht
suchten und fanden, waren Kalvinisten aus den Niederlanden und Frankreich (Duchhardt 1992:
279). Ihnen folgten Hugenotten und Waldenser aus dem Frankreich des 17. sowie Salzburger
Protestanten im Lauf des 18. Jahrhunderts (Cohn-Bendit/Schmid 1992: 209). Die Kurpfalz und
Kurbrandenburg waren die vorrangigen Ziele der Glaubensflüchtlinge. Daß die Konfession ein
außerordentlich wichtiges, verbindendes Element zwischen Auswanderern und Einwanderungs-
gesellschaft war, bleibt unbestritten, doch gab es auch eine ganze Reihe ökonomischer Gründe,
die eine Aufnahme der Flüchtlinge für das Einwanderungsland attraktiv erscheinen ließen
(Duchhardt 1992: 280 ff.).
Exulanten und Hugenotten versprachen einen Modernisierungsschub im Aufnahmeland und
wurden deshalb oft per Einladungsdekret von Territorialherren umworben (282). Sogar Privile-
gien wie kulturelle Autonomie oder Steuerbefreiungen waren durchaus übliche Anreize für die
potentiellen Einwanderer. Die Effekte der schwer quantifizierbaren Einwanderungsströme
50
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 75
waren enorm: Hugenotten trugen wesentlich zum Aufstieg Berlins, Salzburger Protestanten zum
Landesausbau Preußens bei (282-84). Insbesondere Immigranten aus wirtschaftlich weiter
entwickelten, westeuropäischen Staaten Europas waren als 'Entwicklungshelfer' gern gesehen
(286).
Auch die diversen Einwanderungswellen von Italienern hatten in den meisten Fällen einen
ökonomischen Hintergrund. Die soziale Schichtung der italienischen Einwanderer des 13. bis 18.
Jahrhunderts war indes sehr unterschiedlich. Künstler und Financiers waren in jeder Hinsicht
umworbene und privilegierte Einwanderer, eine Kategorie, die bis heute in den meisten Einwan-
derungsländern bevorzugt behandelt wird und daher in ihrer Breitenwirkung nicht überschätzt
werden sollte (vgl. Schindling 1992: 287-90). Allerdings kamen im 17. und 18. Jahrhundert auch
sehr viele Kaufleute und Krämer aus der Lombardei in die freien Reichsstädte entlang des
Rheins. Sie stießen in Marktlücken, wie den Vertrieb von Kölnisch Wasser vor und dominierten
innerhalb kürzester Zeit auch das Schornsteinfegergewerbe in der Kurpfalz. Ihre Anzahl wird auf
1.400 Ersteinwanderer geschätzt (292). Wie bei den Glaubensflüchtlingen kann auch bei Italie-
nern davon gesprochen werden, daß sie der Wirtschaft vieler Reichsstädte wichtige Impulse
verliehen (293).
Zwei Einwanderergruppen, die beide unter der nationalsozialistischen Herrschaft ein zumeist
tödliches Schicksal ereilte, verdienen bereits an dieser Stelle Erwähnung: Juden sowie Sinti und
Roma. Jüdische Emigranten tauchten nach der römischen Zerstörung Jerusalems bereits im
ersten Jahrhundert n. Chr. in Mitteleuropa auf, wo sie bald, beispielsweise in Köln, in der
Landwirtschaft, im Handwerk, Handel oder in der Medizin tätig wurden (Gay 1993: 18). In der
religiös geprägten Welt des Mittelalters wurden Juden zwar zunehmend an den Rand des
Gesellschaft gedrängt, doch erfüllten sie nicht zuletzt deshalb äußerst wichtige Funktionen,
zunächst in Handel und Handwerk, ab dem Hochmittelalter im Geldverleih, den Christen nicht
betreiben durften (22-25). Weitere Zuwanderung osteuropäischer Juden im 17. und 19. Jahr-
hundert führten dazu, daß die jüdische Bevölkerung in Deutschland eine immer bedeutendere
Minderheit wurde. Trotz anti-jüdischer Politik fanden bereits bis Ende des 18. Jahrhunderts
10.000 bis 15.000 osteuropäische Juden in deutschen Staaten Zuflucht (217).
Auch Sinti und Roma, die ab etwa 1400 nach Deutschland kamen, wurden allenfalls geduldet
(Hehemann 1992: 271). Der Kampf gegen die "Zigeunerplage" wurde bis Mitte des 18. Jahr-
hunderts überall in Europa, z. T. äußerst heftig geführt (272 f.). Von der Bevölkerung wurden
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
76
die Verfolgungsmaßnahmen und Strafen gegen Sinti und Roma nur teilweise unterstützt; diese
Tatsache und die staatliche Zersplitterung Deutschlands machte eine effektive Abwehrpolitik
äußerst schwierig, so daß sich Sinti und Roma als Minderheit in Deutschland etablieren konnten
(274).
Diese Beispiele zeigen, daß Einwanderung in Zeiten deutscher Kleinstaaterei eine nicht zu
unterschätzende Rolle gespielt hat. Sowohl gezielte Anwerbung von Ausländern ist in der Frühen
Neuzeit nachweisbar, als auch Duldung sowie Ablehnung unerwünschter Einwanderer. Staatliche
Politik setzte den Rahmen dafür, welche Einwanderer unter welchen Bedingungen aufgenommen
bzw. abgelehnt oder gar verfolgt wurden. An den beiden letzten Beispielen (Juden, Sinti und
Roma) läßt sich darüberhinaus demonstrieren, daß sich ökonomische Interessen nicht unbedingt
mit staatlichen Interessen decken mußten, oder aber offizielle Verfolgungspolitik nicht die
erwünschten Früchte trug.
2.2. Arbeitskräfteimportpolitik im Kaiserreich
und in der Weimarer Republik
Für das 19. Jahrhundert trifft zweifellos die Charakterisierung zu, daß Deutschland ein Auswan-
derungsland war. Bereits im Unterkapitel über die Einwanderungspolitik in den USA klang an,
daß deutsche Einwanderer dort über Jahrzehnte hinweg das Gros der Einwanderer stellten.
Insbesondere in den 1850er und 1880er Jahren war der Exodus mit jeweils über einer Million
Auswanderer gravierend (vgl. Tab. 1; Bade 1992b: 12). Die Auswanderung war jedoch nur einer
von vielen parallel ablaufenden Migrationsprozessen im Deutschen Bund, im Kaiserreich und der
Weimarer Republik. Schon im Kaiserreich wurde das Auswanderungsland auch zum Einwan-
derungsland.
Die Rahmenbedingungen dieser Migrationsepoche wurden durch fortschreitende Industriali-
sierung, Bevölkerungswachstum und die Reichsgründung bestimmt. Hauptsächlich Folge der
erstgenannten waren Landflucht und Auswanderung (Bodnar 1985: 6 f.). Industriearbeit in
Städten war dabei nicht nur ein Ausweg für die ländliche Übervölkerung, sondern im Vergleich
zur Landarbeit sowohl saison- und witterungsunabhängig als auch besser entlohnt (Dohse 1981:
29). Die wachsenden Industriezentren, vor allem an Rhein und Ruhr, hatten einen enormen
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 77
51 Kleßmann (1992: 305) spricht von 350.000-500.000 fremdsprachlichen Zuwanderern. Ein statistisches Problem sei die
Quantifizierung von Polen einerseits und Masuren andererseits.
Arbeitskräftebedarf, der zunächst durch Binnenmigranten, im Lauf des Jahrhunderts aber auch
durch Ausländer gedeckt wurde. In Abwanderungsgebieten, insbesondere in der ostpreußischen
Landwirtschaft, kam es gleichzeitig zu Arbeitskräftemangel.
Ein besonderes Beispiel der Emigration von Arbeitskräften im ausgehenden 19. Jahrhundert
sind die sogenannten Ruhrpolen. Infolge der Reichsgründung eingedeutscht, waren oberschlesi-
sche Polen eine in Bergbau und Industrie des Ruhrgebiets gern gesehene Zuwanderergruppe.
Diese Reichsdeutschen polnischer Ethnizität wurden ab den siebziger Jahren des letzten Jahr-
hunderts vor Ort gezielt angeworben, wobei die Agenten Genußmittel verteilten und Tanzabende
veranstalteten (Kleßmann 1992: 304). Bis zum Ausbruch des Ersten Weltkriegs wanderten so bis
zu einer halben Million Polen aus Ostpreußen ins Ruhrgebiet ab und viele von ihnen blieben dort
- der Name von Kommissar Schimanski aus dem ARD-Tatort ist das geläufigste vieler möglicher
Beispiele für die dauerhafte Niederlassung der Ruhrpolen (305).51
Aufgrund ihres deutschen Passes sind die Ruhrpolen in der Einwanderungsgeschichte
Deutschlands ein Ausnahmefall, in gewisser Hinsicht vielleicht mit Einwanderern aus dem
Commonwealth in Großbritannien vergleichbar. Doch auch wenn man die Ost-West-Migration
der ostpreußischen Polen als Binnenwanderung ansieht und damit nicht näher betrachtet, hatte
sie eine Nachwanderung von Auslandspolen nach Preußen zur Folge, die nun ohne Zweifel als
internationale Arbeitsmigration charakterisiert werden kann.
Der "Leutenot" preußischer Junker konnte zwar durch Rekrutierung von Polen aus Rußland
oder Österreich-Ungarn begegnet werden, doch befürchtete man eine "Polonisierung des Ostens"
(Max Weber), die gerade durch die Eindeutschung der infolge der Reichsgründung in Preußen
lebenden Polen verhindert werden sollte (Bade 1992a: 311 f.). "Dieser Interessenkonflikt ließ
sich nicht harmonisch lösen," urteilt Knuth Dohse (1981: 32), denn selbst die Ökonomie mußte
mit dem Primat anti-polnischer Politik in Einklang gebracht werden. Erst 1890, als sich die Lage
der Landwirtschaft Jahr um Jahr verschlechtert hatte, hob Preußen die 1885 erlassene Grenz-
sperrung für Auslandspolen für zunächst drei Jahre auf (33). Nach Ablauf dieser Versuchs-
periode waren Polen jedoch zum integralen Bestandteil der preußischen Landarbeitnehmerschaft
geworden, so daß an eine erneute Abschottung nach Osten hin nicht zu denken war (34).
Die Bedingungen für die Zulassung "ausländischer Wanderarbeiter" (Klaus Bade) waren
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
78
streng. Da über drei Viertel aller ausländischen Arbeitskräfte in Preußen arbeiteten und meist
Polen waren, richteten sich die Kontrollmaßnahmen des preußischen Staates und der ab 1907
eingerichteten Deutschen Feldarbeiterzentrale nicht gegen die Ausländerzulassung im allgemei-
nen, sondern speziell gegen die von Polen (Bade 1992a: 315 f.; Dohse 1981: 40). Auslandspolen
wurden in Preußen nur in der Landwirtschaft zugelassen. Während der sogenannten Karenzzeit
(15. Nov. bis 1. April) mußten sie das Land verlassen und durften während ihres Aufenthalts
nicht von den Ostprovinzen in die westlichen Industriebezirke abwandern (Dohse 1981: 33). Für
nicht-polnische Arbeitsmigranten (Ruthenen, Ungarn, Italiener) galten solche Beschränkungen
nicht. In anderen Bundesstaaten, wie z. B. Thüringen, wurden Auslandspolen auch in der
Industrie eingesetzt und fielen damit auch nicht unter die genannten Beschränkungen (45).
Für das Jahr 1914 beziffert Klaus Bade (1992a: 312) die Anzahl der legal beschäftigten,
ausländischen Arbeitskräfte in Deutschland auf 1,2 Millionen. Den Angaben von Dohse (1981:
41; 49) ist zu entnehmen, daß etwa jeweils die Hälfte in Industrie bzw. Landwirtschaft tätig
waren. Bei der Rekrutierung der Ausländer spielte die Feldarbeiterzentrale mit einer Vermitt-
lungsquote von unter 15 % für Landarbeiter eine vernachlässigbare Rolle, so daß davon auszu-
gehen ist, daß private Anwerbung dominierte (39; Castles/Kosack 1985: 19).
Nicht verwundern dürften die Funktionen, die ausländische (Land-)Arbeiter im Kaiserreich
ausübten. Sie wurden nicht nur zum Füllen von Beschäftigungslücken eingesetzt, sondern auch -
wie bereits das Beispiel von Einwanderern in den USA zeigte - als Lohndrücker und Streik-
brecher. Auslandspolen waren ohnehin vollkommen rechtlos und konnten ohne weiteres abge-
schoben werden, oder wie es damals hieß, "auf den Schub" kommen (Bade 1992a: 315). Da es
im Agrarbereich kein Koalitionsrecht gab, war Lohndrückerei hier vorprogrammiert (Dohse
1981: 66). Doch auch Ruhrpolen und italienische Bauarbeiter wurden für diese Zwecke in-
strumentalisiert (48; Bade 1992a: 323). Auf jeden Fall erfüllten ausländische Arbeitskräfte auch
eine Pufferfunktion auf dem Arbeitsmarkt und stellten damit die bereits in Kapitel I.4.1 an-
gesprochene agrar-industrielle Reservearmee.
Der Kriegsausbruch 1914 erwies sich für die in Deutschland lebenden ausländischen Arbeit-
nehmer als verheerend. Die Abschottung der Grenzen wurde zwar aufrechterhalten, nun jedoch
nach innen anstatt nach außen gerichtet. Aus Wanderarbeitern wurden binnen kürzester Zeit
Zwangsarbeiter. Aufgrund der durch den Militärdienst deutscher Arbeitskräfte gerissenen
Lücken in der Industrie wurde auch in Preußen das Industriearbeitsverbot für Polen aufgehoben
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 79
(Dohse 1981: 77 f.). Insbesondere durch Zwangsrekrutierungen im eroberten russischen Teil
Polens verdoppelte sich die Anzahl der polnischen Arbeitskräfte im Lauf des Ersten Weltkriegs
auf 700.000 (80). Auch 150.000 Belgier und 30.000 Juden aus Rußland wurden im Ersten
Weltkrieg als Zwangsarbeiter in Deutschland beschäftigt (81; Blank 1992: 326).
Während des Kaiserreichs und der Weimarer Republik war Deutschland zudem das wohl
wichtigste Transitland für die Auswanderung nach Übersee. Neben Polen stellten Juden aus
sämtlichen Ländern Osteuropas die unbeliebteste, indes keinesfalls homogene Gruppe von
Durchwanderern. Allein bis 1914 wanderten zwei Millionen Juden zu deutschen Überseehäfen
(Blank 1992: 326). Nur eine verschwindend geringe Anzahl von ihnen blieb in Deutschland. Die
meisten wanderten in die USA weiter, andere remigrierten in ihre Heimatländer. Etwa die Hälfte
der 99.000 Ostjuden, die 1933 in Deutschland lebten, wurden bereits in Deutschland geboren
(Gay 1993: 224). Damit stellten die jüdischen Einwanderer aus Osteuropa bei der Machtüber-
nahme Hitlers etwa ein Fünftel aller in Deutschland lebenden Juden (226).
Die krisengeschüttelte Weimarer Republik hatte kaum noch Bedarf an ausländischen Arbeits-
kräften. 1932 betrug ihre Anzahl gerade noch 109.000 (Dohse 1981: 113). Die Bedeutung von
Ausländern war somit zwar gesunken, doch verabschiedete der Reichstag eine ganze Reihe von
neuen Regelungen, die zu erheblichen Modifizierungen in der Ausländerzulassung führten. Am
bedeutendsten war die Durchsetzung des Inländerprimats auf dem Arbeitsmarkt. Ehemaligen
Soldaten wurde die Rückkehr auf die alten Arbeitsplätze garantiert, wodurch viele jüngere
Arbeitnehmer, Frauen und Ausländer in die Arbeitslosigkeit gedrängt wurden (89 f.). Diejenigen
Ausländer, auf die nach wie vor nicht verzichtet worden konnte, wurden indes Inländern ta-
rifrechtlich gleichgestellt. Da sie unter diesen Bedingungen nicht mehr als Streikbrecher oder
Lohndrücker eingesetzt werden konnten, kann dies als beachtlicher Erfolg der Gewerkschaften
gewertet werden (92).
Ferner wurden Gewerkschaften am Zulassungsverfahren für ausländische Arbeitskräfte
paritätisch beteiligt (98). Dieses Verfahren fand zunächst nur bei Neuzulassungen Anwendung,
ab 1921 jedoch auch zur periodischen Überprüfung der gesamten Ausländerbeschäftigung: lag
kein Grund für die Beschäftigung von Ausländern vor, erhielten diese keine "Inlandsgenehmi-
gung" und die Arbeitgeber keine "Beschäftigungsgenehmigung" (99). Eine solche wurde für
maximal zwölf Monate erteilt (102). Kam es ohne Genehmigung zu einer Beschäftigung von
Ausländern, dann machte sich der Arbeitgeber - anders als im Kaiserreich - strafbar (115).
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
80
Die Arbeitskräfteimportpolitik Deutschlands verdeutlicht, wie sehr das Kaiserreich ökono-
misch auf die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften angewiesen war. Vor allem Polen
waren es, die im Ruhrgebiet die Beschäftigungsengpässe im Bergbau zu überwinden halfen und
in Ostpreußen auf den Feldern arbeiteten. Ausländische Arbeitnehmer wurden als Lückenbüßer
und Streikbrecher eingesetzt und konnten, mit Ausnahme der Ruhrpolen, von heute auf morgen
wieder ausgewiesen werden. So wurde durch die Ausländerbeschäftigung der Einfluß der
Gewerkschaften minimiert. Dies änderte sich in der Weimarer Republik. Die Durchsetzung des
Inländerprimats führte nämlich nicht nur zu einer Stärkung der Position deutscher Arbeitnehmer,
sondern auch der ausländischen. Alles in allem blieb die Position der Ausländer in Deutschland
trotzdem schwach (Castles/Miller 1993: 61). Daß ihre leicht verbesserte Lage wenige Jahre
später noch hinter den Status zurückfallen sollte, unter dem sie während des Ersten Weltkriegs
gelitten hatten, war zu diesem Zeitpunkt alles andere als absehbar.
Die turbulenten politischen und sozialen Umstände von 1871 bis 1933 machen es kaum
möglich, die Anzahl der tatsächlichen Einwanderer, also derjenigen ausländischen Arbeitnehmer,
die als "Wanderarbeiter" kamen und in Deutschland blieben, festzustellen. Darüberhinaus wäre
eine solche Quantifizierung aufgrund eben dieser Umstände wenig sinnvoll. Interessant ist jedoch
das Rekrutierungssystem, das in den sechziger Jahren in der Bundesrepublik in ähnlicher Form
wieder auftauchte und zu einem regelrechten Boom der Ausländerbeschäftigung führte.
2.3. Drittes Reich, Zweiter Weltkrieg und Nachkriegszeit
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten führte zunächst nicht zu dem ex post erwarteten
Rückgang der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Selbst die nun praktizierte staatliche
Arbeitskräftelenkung vermochte es nicht, alle Ausländer durch Deutsche zu ersetzen (Dohse
1981: 120). Bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs waren mit 310.000 Ausländern zwar deutlich
weniger in Deutschland beschäftigt als bei Ausbruch des Ersten, doch läßt sich diese vergleichs-
weise niedrige Anzahl weniger durch den gesunkenen Bedarf als durch die Meidung des deut-
schen Arbeitsmarktes erklären. Knuth Dohse (1981: 120) führt diesbezüglich aus:
... ausländische Arbeiter waren nicht freiwillig bereit, sich in ein Staatsgebiet zu
begeben, in dem die Organisationen der Arbeiterschaft zerschlagen, das Arbeits-
recht kriminalisiert, die Tarifautonomie beseitigt, die Macht des Arbeitgebers nur
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 81
rudimentär rechtlich begrenzt und Rassismus wie Fremdenfeindlichkeit zur
staatlichen Ideologie erhoben waren.
Schon vor Kriegsbeginn war klar, daß die Kriegsmaschinerie und die Versorgung der Bevölke-
rung ohne zusätzliche Arbeitskräfte nicht aufrechterhalten werden konnte (Herbert 1992: 355).
Der Überfall auf Polen hatte somit nicht nur den Zwangseinsatz von etwa 300.000 Kriegs-
gefangenen zur Folge, sondern auch die Deportation von etwa zwei Millionen Zivilisten, die
zuvor in regelrechten Treibjagden auf offener Straße gefangen genommen wurden (Dohse 1981:
121 f.). Vielerorts war die Reichsarbeitsverwaltung die erste deutsche Verwaltungsorganisation
im besetzten Polen (121).
Im Lauf des Zweiten Weltkriegs wurden aus allen besetzten Ländern Zwangsarbeiter einge-
setzt, die meisten aus der Sowjetunion, Polen und Frankreich (Herbert 1992: 361). Aus Italien,
Kroatien und Spanien konnten einige Arbeitskräfte auf freiwilliger Basis verpflichtet werden
(Castles/Miller 1993: 62). Ab Ende 1942 kamen zusätzlich zu den Kriegsgefangenen und meist
zwangsrekrutierten Zivilisten auch KZ-Häftlinge, ab 1944 auch Juden hinzu (Herbert 1992: 363
f.). Unter ökonomischem Druck warfen die Nationalsozialisten auch im Fall sowjetischer
Zwangsarbeiter zuvor getroffene Beschlüsse über Bord, eben diese Personengruppen aus
rassischen Gründen nicht zu beschäftigen. Mit 7,8 Millionen ausländischer Arbeitskräfte im
Sommer 1944 betrug der Anteil der Ausländer 26,5 % aller Beschäftigten, in der Landwirtschaft
machte er 46 %, in der Rüstungsindustrie sogar 50 % aus (361). Ab 1942, konstatiert Ulrich
Herbert (1992: 366), war die deutsche Kriegswirtschaft "... alternativlos auf die ausländischen
Zwangsarbeiter angewiesen."
Infolge der Volkstumspolitik gab es gewaltige Vertreibungs- und Umsiedlungsmaßnahmen.
Vor allem im eroberten Teil Polens kam es zu Massenvertreibungen und der Ansiedlung von
Volks- und Reichsdeutschen (Benz 1992: 377). 1939 bis 1944 wurden knapp eine Million
Menschen innerhalb des Reichs und insbesondere in die eroberten Gebiete umgesiedelt (376).
Das Kriegsende führte zu neuen Migrationsströmen. Diejenigen Personen, die während des
Kriegs ihre Heimat verloren hatten und von den Alliierten als Displaced Persons (DPs) bezeich-
net wurden, stellten mit acht bis elf Millionen Menschen neben den deutschen Flüchtlingen das
größte Kontingent der verschiedenen Migrationsgruppen in der Nachkriegszeit (Redlich/Stapf
1994: 45). Die Alliierten planten bereits während des Kriegs die Repatriierung der DPs in ihren
Heimatländern. Doch blieb die Rückführung zunächst die einzige Strategie zur Lösung des
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
82
52 Von den zwölf Millionen Heimatvertriebenen kamen rd. 3,6 Mio. in die SBZ, so daß die Gesamtzahl für Westdeutschland rd.
8,5 Mio. betrug (vgl. Benz 1992: 382).
Problems (Jacobmeyer 1992: 369). Insbesondere die Repatriierung der sowjetischen DPs erfolgte
nur unter Zwang auf Druck der Sowjetunion und führte unter ihnen, die in ihrer Heimat als
Staatsfeinde angesehen wurden, zu Gegenwehr und Verzweiflungstaten (370). Trotzdem wurden
bereits 1945 über fünf Millionen DPs in ihre Heimatländer zurückgeführt (369). Erst 1948
erklärten sich einige andere Länder bereit, DPs aufzunehmen. Letzten Endes blieben etwa
150.000 heimatlose Ausländer, zumeist Alte und Kranke, in den Westzonen zurück (371).
Ähnlich wie den DPs erging es Deutschen, die aufgrund der Gebietsverluste aus ihrer Heimat
in den ehemaligen Ostgebieten vertrieben wurden. Eine beträchtliche Anzahl der insgesamt rund
zwölf Millionen Heimatvertriebenen war bereits während des Zweiten Weltkriegs umgesiedelt
worden und damit innerhalb kürzester Zeit ein zweites Mal gezwungen abzuwandern (Lehmann
1991: 7; Benz 1992). Die Verteilung der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge regelten die
52
Alliierten. Agrarisch strukturierte Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen hatten so 1950
einen Migrantenanteil von über 20 %, in Mecklenburg betrug er sogar 42,5 % (Benz 1992: 382).
Der Zustrom war enorm und die damals erbrachte Integrationsleistung wahrscheinlich nur
angesichts der ohnehin chaotischen Nachkriegsverhältnisse zu leisten (vgl. Bade 1992b: 35).
Vor allem während und nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu Migrationsströmen in bisher
unbekanntem Ausmaß. Menschen wurden deportiert, vertrieben oder umgesiedelt - ganz so wie
es den verantwortlichen Regierungen in ihr politisches Konzept paßte. Migrationspolitik wurde
so zu einem wichtigen Element sowohl der Innen- als auch Außenpolitik. Insbesondere die
Nationalsozialisten instrumentalisierten Millionen von Ausländern und Hunderttausende von
Inländern für ihre Kriegsziele. Wie doppelbödig ihre menschenverachtende Ideologie war, belegt
die Tatsache, daß die deutsche Kriegsindustrie schon nach wenigen Jahren vom Einsatz auslän-
discher Zwangsarbeiter abhängig war, während in Europa die durch sie freigesetzten deutschen
Soldaten die Heimat der Zwangsarbeiter dem Deutschen Reich einverleibten.
2.4. Zuwanderungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland
In den ersten Jahren nach Kriegsende war das geteilte Deutschland voll und ganz mit dem
Wiederaufbau und der Integration zurückkehrender Kriegsgefangener und zuwandernder
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 83
53 Klaus J. Bade (1992b: 38) beziffert die ausländische Bevölkerung in der DDR im Jahr 1989 auf rund 190.000 Personen
(BRD 1989: 4,8 Mio.).
54 Ein Faktor dürfte hierbei auch die Entscheidung zur Wiederbewaffnung und der Aufstellung der Bundeswehr gewesen sein
(Cohn-Bendit/Schmid 1992: 81).
55 Dohse führt Kinderbetreuung, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne als vermeintliche Nebenkosten an.
56 Zu bedenken ist hier, daß dies aus ökonomischer Sicht zwar kurzfristig lohnend, jedoch Investitionen zum Zweck der
Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit (Rationalisierungen) mitunter unnötig lang verschleppt (vgl. Martin/Miller 1980:
Heimatvertriebener beschäftigt. Bis zum Mauerbau 1961 kamen 1,8 Millionen Deutsche hinzu,
die aus der SBZ in die Westzonen bzw. später in die Bundesrepublik flohen (Bade 1992a: 393).
Trotz einer Zuwanderung von über zehn Millionen Deutschen in den Westteil Deutschlands bis
Anfang der fünfziger Jahre, kam es in der Bundesrepublik bereits 1955, als noch etwa eine
Million Arbeitslose gezählt wurden, zur Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte (Tichy 1990:
89). Folgt man Knuth Dohse (1984: 658), dann entsprang die Rekrutierung von ausländischen
Arbeitnehmern hauptsächlich dem Kalkül der Arbeitgeber, die Löhne niedrig zu halten und eine
Abhängigkeit von einer immer geringer und dadurch mächtiger werdenden Arbeitnehmerschaft
zu verhindern. Der Vergleich mit der DDR zeigt, daß die Anwerbepolitik ursächlich mit dem
wirtschaftlichen Aufschwung und dem Wirtschaftssystem der Bundesrepublik zusammenhing.
Nach Ostdeutschland kam nur ein Bruchteil der Anzahl Ausländer, die in die Bundesrepublik
zugezogen waren. Aus diesem Grund bleibt die Zuwanderung in die DDR für diese Arbeit eine
53
quantité négligeable.
2.4.1. Die Rekrutierung von Gastarbeitern
Das Gastarbeitersystem ist ein Paradebeispiel für das Scheitern einer wenig durchdachten
Einwanderungsersatzpolitik. Um das Wirtschaftswunder möglichst lange zu erhalten, wurden
ausländische Arbeitskräfte angeworben, die in mehrfacher Hinsicht einen geeigneten Ausweg aus
den antizipierten Beschäftigungsengpässen versprachen (Katzenstein 1987: 214; Bade 1992a:
393 f.). Erstens war so der Nachschub an billigen Arbeitskräften im allgemeinen gesichert, was
54
bedeutete, daß eine mitunter kostenintensive Erhöhung der Frauenerwerbsquote nicht nötig
wurde (Dohse 1984: 658). Zweitens konnten Ausländer überall hingebracht werden und
55
machten damit eine Standortverlagerung von Betrieben unnötig (658 f.). Drittens bedurfte es
keiner Verbesserung der Arbeitsbedingungen; es konnten sogar weitere unattraktive Arbeits-
plätze geschaffen werden (659).56
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
84
327).
57 Der Mauerbau beendete abrupt den Flüchlingsstrom von DDR-Bürgern in die BRD und erhöhte damit zusätzlich die
Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften.
58 So wurden nach einer medizinischen Untersuchung etwa zehn Prozent aller ausländischen Bewerber zurückgewiesen. Ferner
fand eine polizeiliche Überprüfung statt. Schließlich durfte (in Deutschland) das Inländerprimat nicht verletzt werden. Die
Vermittlungsgebühr schloß auch den Transport der Ausländer zu ihrem Arbeitsort in Deutschland ein (vgl. Dohse 1981: 188
ff.).
Bereits 1955 kamen - vor Abschluß des ersten Anwerbeabkommens mit Italien im Dezember
des Jahres - 80.000 ausländische Arbeitskräfte nach Deutschland. Dies waren damals 16,5 % der
gesamten ausländischen Bevölkerung (484.000) in der BRD. Bis 1961 stieg die Anzahl auf
549.000 und die Quote der Gastarbeiter unter den Ausländern auf 80 % (vgl. Tabelle 5). Außer
mit Italien waren in der Zwischenzeit Anwerbevereinbarungen mit Spanien und Griechenland
(1960) abgeschlossen worden. 1961 folgten Verträge mit der Türkei, drei Jahre darauf mit
Portugal, 1965 mit Tunesien und Marokko und 1968 schließlich mit Jugoslawien (Bade 1992b:
16). Stützt man sich auf die in Kapitel I behandelten Migrationstheorien (Theorie der zwei
57
Arbeitsmärkte, Netzwerk-Theorie, Migrationssysteme), dann hätte die Anwerbung im Osten,
insbesondere in Polen stattfinden müssen, doch stand Osteuropa durch den Kalten Krieg nicht als
Arbeitskräftereservoir zur Verfügung (vgl. Bielefeld 1988: 107).
Die vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard ('Vater des Wirtschafts-
wunders') forcierte Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer wurde zwar von einigen Abge-
ordneten des Deutschen Bundestags abgelehnt, doch formierte sich weder in der Exekutive noch
in der Legislative eine "prinzipielle Opposition" gegen das Vorhaben (Dohse 1981: 166 ff.). Die
Abkommen regelten vor allem die Modalitäten der Anwerbung, die hier nicht im einzelnen
dargestellt werden können (vgl. z. B. Dohse 1981: 181-229). Ein zentraler Vertragspunkt war,
daß die deutsche Arbeitsverwaltung (als Teil der Bundesanstalt für Arbeit) legitimiert wurde, vor
Ort, d. h. im Ausland, Arbeitskräfte anzuwerben (175). Deutschen Arbeitgebern wurde es somit
ermöglicht, über die Arbeitsämter eine bestimmte Anzahl ausländischer Arbeitnehmer mit der
erwünschten Qualifikation zu 'bestellen', falls keine deutschen Arbeitnehmer für die zu besetzen-
den Arbeitsplätze zur Verfügung standen. Die Arbeitsverwaltung selektierte, überprüfte und
lieferte. Die Arbeitgeber hatten lediglich eine Vermittlungsgebühr von 300 DM zu entrichten
58
und in manchen Fällen - falls der vermittelte Ausländer für die Tätigkeit unbrauchbar war - sogar
ein Rückgaberecht (Bielefeld 1988: 112; Dohse 1981: 195).
Ein Monopol auf die Vermittlung ausländischer Arbeitskräfte besaß die Bundesanstalt für
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 85
Arbeit jedoch nicht, denn Arbeitgeber konnten ausländische Arbeitskräfte auch namentlich
anfordern. Gastarbeiter gaben häufig die Namen von Verwandten und Freunden an ihre Arbeit-
geber weiter, die jene dann gezielt rekrutieren konnten (Martin 1995a: 200). Darüberhinaus kam
es vor, daß Ausländer als Touristen nach Deutschland reisten und direkt bei potentiellen Arbeit-
gebern vorstellig und im nachhinein unter Einhaltung des vorgeschriebenen Behördenwegs
angeworben wurden (200). Trotz staatlicher Kontrolle wurden Migrantennetzwerke somit auch
für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte in der BRD wirksam (vgl. Kap. I.2.2).
An eine dauerhafte Beschäftigung derselben ausländischen Arbeitskräfte wurde nicht gedacht.
Die nie amtliche Bezeichnung "Gastarbeiter" drückt dies aus: "... Gast ist nur, wer nicht auf
Dauer bleibt" (Bade 1992b: 16). Immerhin elf der insgesamt 14 Millionen Gastarbeiter, die bis
1973 in die Bundesrepublik kamen, kehrten in ihre Heimatländer zurück (16). Die anderen drei
Millionen aber blieben und brachten teilweise bereits vor dem Anwerbestopp im Jahr 1973 ihre
Familien nach Deutschland. Für diese Entwicklung können drei wichtige Gründe angeführt
werden: Erstens hatten die Arbeitgeber kein Interesse daran, stets neue Ausländer anzulernen
(16). Zum zweiten wurde den ausländischen Arbeitskräften unter bestimmten Voraussetzungen
der Familiennachzug in Aussicht gestellt (Cohn-Bendit/Schmid 1992: 92). Zum dritten vollzog
sich durch die Arbeitsmigration ein schleichender Einwanderungsprozeß, der die Zuwanderer
zumindest ökonomisch, zunehmend aber auch sozial an das Zuwanderungsland band.
Obwohl es nie eine ausdrückliche Rotationspolitik der Bundesregierung gab, wurde die
dauerhafte Niederlassung ausländischer Arbeitskräfte als nicht wünschenswert betrachtet
(Brubaker 1995: 228; Böhning 1984: 126). Noch im Jahr 1972, als bereits 2,4 Millionen auslän-
dische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik beschäftigt waren und die ausländische Bevölkerung
3,5 Millionen betrug, ging das Arbeitsministerium davon aus, daß die Mehrzahl der Ausländer in
die Heimatländer zurückkehren würde (Tabelle 5; Böhning 1984: 127). Diese Annahme war
illusorisch, denn zum einen waren die Ausländer inzwischen zu einem integralen Bestandteil des
bundesdeutschen Arbeitsmarkts geworden und zum anderern verfestigte sich ihr Aufenthalts-
status von Jahr zu Jahr.
Aufgrund des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte kam es zu einer Unterschichtung des
Arbeitsmarkts: deutsche Arbeitnehmer rückten durch den zunehmenden Einsatz von Ausländern
in bessere Positionen auf, während die schlechteren Arbeitsplätze nach und nach von Ausländern
eingenommen wurden (Dohse 1984: 659). Je weiter dieser Prozeß voranschritt, desto deutlicher
Quellen: Rist (1978: 67), Tichy (1990: 18), Beauftragte (auf Anfrage).
Türken
(Ex-)
Jugoslawen
Italiener
Griechen
Spanier
Polen
0 5 10 15 20 25 30 35
(in %)
1974
1985
1994
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
86
wurde eine Zweiteilung (bifurcation) des Arbeitsmarktes in einen für Deutsche und einen für
Ausländer (vgl. Kap. I.2.1). In der industriellen Produktion war der Anteil von Ausländern
besonders hoch, einige Produktionszweige wie die Fischverarbeitung oder der Ruhrkohlebergbau
waren um 1970 fast vollständig von ausländischen Arbeitskräften abhängig (Bielefeld 1988:
115). Folglich sank die Anzahl neuer Arbeitsverträge, während der Anteil erneuerter anstieg
(Rist 1978: 64).
Abbildung 2: Entwicklung der Anteile ausgewählter Nationalitäten an der ausländischen
Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, 1974, 1985 und 1994
Die ethnische Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung verschob sich im Lauf der
siebziger Jahre von einer Dominanz der Italiener, Spanier und Griechen zu eine Übergewicht von
Jugoslawen und vor allem Türken (Bade 1992a: 395). Wie Abbildung 2 zeigt, setzte sich diese
Entwicklung bis 1994 fort. Diese Entwicklung ist nachhaltig auf den Familiennachzug zurück-
zuführen, der bei den später angeworbenen Ethnien erst mit zeitlicher Verzögerung einsetzte
(Bade 1992b: 16). Der besonders starke Zuzug türkischer Arbeitsmigranten ist auch im Zu-
sammenhang mit dem Militärputsch im Jahr 1960 zu sehen, denn mit dem Inkrafttreten einer
neuen Verfassung wurde jedem Türken das individuelle Recht auf Auslandsreisen zugestanden
und wenige Jahre später sogar der Export von überschüssigen Arbeitskräften ins Ausland als
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 87
59 Gemäß Art. 48, 50 EWG-Vertrag betraf der Anwerbestopp ausländische Arbeitnehmer aus den damals acht EG-Staaten nicht
(vgl. BMI 1993: 41 f.).
60 Entsprechend § 17 AuslG 1990 hat derjenige ein Recht darauf, Familienangehörige in die Bundesrepublik holen, wer eine
Aufenthaltserlaubnis besitzt und für Lebensunterhalt sowie ausreichenden Wohnraum für die Familie sorgen kann.
Nachziehende Kinder müssen unter 16 Jahren alt sein (§ 29 AuslG).
Instrument des Staates zur Erlangung von dauerhaften Wachstumsraten festgeschrieben (Rist
1978: 89 f.).
Während der ersten ökonomischen Krise der Bundesrepublik in den Jahren 1966/67 ging die
Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer um rund 300.000 zurück, doch bereits 1969 war sie
wieder über die Anzahl des Jahres 1966 angestiegen. Die Pufferfunktion von Ausländern auf dem
Arbeitsmarkt war somit zwar bewiesen, doch die ausländische Wohnbevölkerung stieg in weit
größerem Maß an, als die der beschäftigten Ausländer. Angesichts ökonomischer Probleme
(Ölkrise) und eines ökonomischen Strukturwandels (Rationalisierungen) erschien die Anwerbung
ausländischer Arbeitskräfte als nicht mehr zeitgemäß (Castles/Miller 1993: 109). Im Juni 1973
kündigte die SPD-geführte Bundesregierung an, die ausländische Bevölkerung "konsolidieren"
zu wollen (O'Brien 1994: 83). Eine Serie wilder Streiks unter ausländischen Arbeitnehmern
während des Sommers trug dazu bei, daß die Bundesanstalt für Arbeit am 23. November 1973
den Anwerbestopp ausländischer Arbeitnehmer verkündete (Miller 1981: 110). Infolge des
59
Anwerbestopps kam es bereits 1974 zu spürbaren Rekrutierungsproblemen in einigen Industrie-
zweigen (Dohse 1981: 309 ff.).
Wie Tabelle 5 veranschaulicht, hatte der Anwerbestopp zunächst nicht die angestrebte
Konsolidierung der ausländischen Bevölkerung zur Folge. "Man rief Arbeitskräfte und es kamen
Menschen," soll Max Frisch 1971 so treffend festgestellt haben (nach Martin 1995a: 192; O'Brien
1994: 79). Nicht nur die Arbeitskräfte blieben, weil eine Rückkehr nach Verlassen der BRD nun
nicht mehr möglich war; hinzu kamen ihre Familienangehörigen, die sie nach und nach in die
Bundesrepublik holten.
Der Familiennachzug, der bis 1990 nicht zwar nicht bundeseinheitlich geregelt war, aber
aufgrund von Art. 6 GG nicht unterbunden werden konnte, führte zu einem weiteren, nun
60
allerdings deutlich verlangsamten Anstieg der ausländischen Bevölkerung auf über fünf Millionen
im Jahr 1990 und 6,5 Millionen zwei Jahre darauf (vgl. Rittstieg 1993: 11). Die Anzahl auslän-
discher Beschäftigter schwankt seit 1973 zwischen 1,5 und 2,6 Millionen, ohne die Höchstmarke
des Jahres 1973 je wieder erreicht zu haben.
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
88
Tabelle 5: Ausländische Wohnbevölkerung und ausländische Arbeitnehmer
in der Bundesrepublik Deutschland, 1950-94 (in Tausend)
Ausländische Anteil an der Ausländische Anteil der ausl. Arbeitnehmer
Wohnbevölkerung Gesamtbev. (in %) Arbeitnehmer** an der ausl. Wohnbev. (in %)
Jahr
1950 568 * * *
1955 485 *80 16,5
1960 686 1,2 279 40,7
1965 * * 1217 *
1966 * * 1314 *
1967 1807 *991 54,8
1968 1924 3,2 1090 56,7
1969 2381 3,9 1372 57,6
1970 2977 4,9 1949 65,5
1971 3439 5,6 2241 65,2
1972 3527 5,7 2352 66,7
1973 3966 6,4 2595 65,4
1974 4127 6,7 2287 55,4
1975 4090 6,6 2039 49,9
1976 3948 6,4 1921 48,7
1977 3948 6,4 1869 47,3
1978 3981 6,5 1864 46,8
1979 4147 6,7 1937 46,7
1980 4453 7,2 2013 45,2
1981 4630 7,5 1900 41,0
1982 4667 7,6 1771 37,9
1983 4535 7,4 1709 37,7
1984 4364 7,1 1608 36,8
1985 4379 7,1 1536 35,1
1986 4513 7,4 1545 34,2
1987 4241 6,9 1624 38,3
1988 4489 7,3 1607 35,8
1989 4846 7,7 1684 34,8
1990 5343 8,4 1793 33,6
1991 5882 7,3 1981 33,7
1992 6496 8,0 2120 32,6
1993 6878 8,5 2184 31,8
1994 6991 *2141 30,6
* Keine Angaben verfügbar.
** Beinhaltet nicht die selbständigen Ausländer und mithelfende Familienangehörige
(1991: 182.700 bzw. 7,2 % der Ausländer).
Quellen: Martin (1995: 191); Beauftragte (1994: 105; tel. Anfrage); eigene Zusammenstellung, z. T. eigene Berechnungen.
Die sozialliberale Regierung bemühte sich nachfolgend, die Zuwanderung von Ausländern in die
Bundesrepublik so unattraktiv wie möglich zu machen. Zuzugssperren für Ballungsgebiete und
Arbeitsverbote für Familienangehörige von Ausländern, die nach November 1974 in die Bundes-
republik einwanderten (Stichtagregelung), führten 1975 bis 1978 zwar zur versprochenen
Konsolidierung der ausländischen Wohnbevölkerung, doch auch zum Rückgang deren Erwerbs-
quote (Tabelle 5; Katzenstein 1987: 217 f.). In zwei Schritten (1978 und 1981) wurde die
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 89
Altersgrenze für den Zuzug von Kindern der Arbeitsmigranten von 20 auf 16 Jahre herabgesetzt
(O'Brien 1994: 83).
Der Konsolidierungspolitik folgte eine Phase der Integrationspolitik (Kap. IV.2). Mit der
Amtsübernahme der christlich-liberalen Koalition im Oktober 1982 änderte sich in der Aus-
länderpolitik nichts Entscheidendes. Zwar kündigte Helmut Kohl bereits in seiner ersten Regie-
rungserklärung an, die Anzahl der "ausländischen Mitbürger" reduzieren zu wollen, doch erwies
sich die CDU/CSU-FDP-Koalition in diesem Unterfangen als ähnlich erfolglos wie die SPD-
FDP-Koalition vor ihr (O'Brien 1994: 112 f.).
Eine bereits im Kabinett Schmidt im Juli 1982 beschlossene Rückkehrförderung trat am 1.
Dezember 1983 in Kraft und beinhaltete eine einmalige Rückkehrhilfe für alle Rückkehrer
(10.500 DM und 1.500 DM für jedes rückkehrende Kind) sowie die vorzeitige Auszahlung der
Arbeitnehmeranteile in der Rentenversicherung für Ausländer aus bestimmten Ländern wie der
Türkei oder Portugal (Meier-Braun 1988: 35 f.; Miller 1994b: 12). Die Rückkehrhilfe wurde
zehn Monate lang gewährt. Schätzungsweise eine Viertelmillion Ausländer machte davon
Gebrauch. Dies kostete 220 Millonen DM an Steuergeldern und die Rückzahlung von 680
Millionen DM Sozialversicherungsbeiträge (Miller 1994b: 12 f.). Der Rückgang der auslän-
dischen Wohnbevölkerung um 200.000 Personen wurde so mit fast einer Milliarde DM bezahlt.
In der Beurteilung der Rückkehrförderung wird darauf hingewiesen, daß viele Ausländer, die
ohnehin die Bundesrepublik verlassen wollten, von den Rückkehrhilfen Gebrauch machten
(Mitnahmeeffekte), was den Erfolg der Maßnahme zusätzlich in Frage stellt (12; Meier-Braun
1988: 50 f.; Bade 1992b: 17; O'Brien 1994: 120).
Ergänzend zum Rückkehrhilfegesetz trat im Januar 1986 ein Gesetz in Kraft, das remigrieren-
den Ausländern aus Nicht-EG-Staaten ermöglichte, Bausparverträge bis zur Höhe von 60.000
DM steuerfrei auch zum Häuserbau im jeweiligen Heimatland zu nutzen (BMI 1993: 46 f.). Wie
Tabelle 5 zeigt, waren die ohnedies marginalen Effekte dieser Maßnahme nur kurze Zeit sichtbar.
Bis 1987 sank die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer im Vergleich zu 1982 (Amtsan-
tritt Kohls) zwar um 426.000, doch von 1987 bis 1990 ist sie um über eine Million auf erstmals
über fünf Millionen angestiegen.
Viele der Gäste blieben also. Im vereinigten Deutschland bilden sie beachtliche Minoritäten,
die das Ergebnis eines zunächst weder von den Arbeitsmigranten noch vom Anwerbeland
intendierten Einwanderungsprozesses sind. Viele Berufe sind mittlerweile immigrant jobs
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
90
geworden, die von Deutschen höchst ungern ausgeübt werden (vgl. Beauftragte 1994: 26 f.).
Durch das - von Arbeitsmigranten miterarbeitete - anhaltende Wirtschaftswachstum und die
Unterschichtung gelang einer ganzen Reihe von Deutschen der berufliche Aufstieg. Staatliche
Politik, das muß festgestellt werden, hatte auf die Entwicklung dieses Migrationsprozesses
äußerst geringen Einfluß. Dem ökonomischen Nutzen der Arbeitsmigration wurde die Überzeu-
gung, kein Einwanderungsland zu sein, untergeordnet. Angesichts von mittlerweile sieben
Millionen Ausländern eine solche Grundhaltung aufrechtzuerhalten, ist ein Anachronismus, der
vor allem dann äußerst schwierig zu vermitteln ist, wenn Familienangehörige der "ausländischen
Inländer" (Bielefeld) auch über zwanzig Jahre nach Erlaß des Anwerbestopps weiterhin in die
Bundesrepublik Deutschland einwandern.
2.4.2. Politik gegenüber Aus- und Übersiedlern
Nach den ausländischen Arbeitnehmern waren deutsche Aussiedler aus Osteuropa und Übersied-
ler aus der DDR die größten Zuwanderergruppen. Von 1951 bis 1988 kamen 1,6 Millionen
Aussiedler und vom Mauerbau 1961 bis 1988 noch einmal 600.000 Übersiedler in die Bundesre-
publik Deutschland (Bade 1992a: 402). Aufgrund des ethnisch-kulturellen Selbstverständnisses
Deutschlands, das in der Präambel und in Art. 116, Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesre-
publik seine rechtliche Ausprägung erfuhr, besaßen Über- und Aussiedler, obwohl sie zuvor nie
Staatsbürger der Bundesrepublik gewesen waren, eine Art "Recht auf Rückkehr" (vgl. Brubaker
1992: 168-71). Faktisch wurde damit die DDR als Staat ignoriert und dem gesamten Ostblock
eine Politik der Unterdrückung deutschstämmiger Minderheiten unterstellt: von amtlicher Seite
wurde allgemein angenommen, daß die Aussiedler aufgrund ihrer ethnisch-kulturellen Identität
unter staatlichen Repressionen zu leiden hätten (171; Gerster 1992).
In den sechziger Jahren waren die Über- und Aussiedlerzahlen, insbesondere im Vergleich zur
Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer, verschwindend gering. Infolge der Unterzeichnung
bilateraler Verträge mit einigen osteuropäischen Ländern, die die Rückkehr von Deutschstämmi-
gen in die Bundesrepublik erleichterten, stiegen die Aussiedlerzahlen in den siebziger Jahren
leicht an, ohne innerhalb eines Jahres 60.000 Personen zu überschreiten (Rudolph 1994: 115).
Mit den Reiseerleichterungen in Osteuropa schnellte die Anzahl der zuwandernden Aussiedler in
der zweiten Hälfte der achtziger Jahre in die Höhe und erreichte mit 397.000 im Jahr 1990 ihren
Quelle: Info-Dienst (69/1995: 2-4); eigene Darstellung.
1961
1962
1963
1964
1965
1966
1967
1968
1969
1970
1971
1972
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450 in Tausend
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 91
bisherigen Höchststand (Abb. 3).
Anders als Gastarbeiter waren und sind Aussiedler nicht nur de facto, sondern auch de iure
Zuwanderer, denn niemand erwartet, daß sie irgendwann einmal wieder in ihre Auswanderungs-
länder zurückkehren. Dem Grundgesetz entsprechend sind sie heimkehrende Deutsche. Doch
trotz sofortiger Einbürgerung und massiver Integrationshilfen (vgl. Kap. IV.2.1) wurden Aus-
siedler in den achtziger Jahren von Einheimischen zunehmend als Fremde angesehen. Nicht
zufällig fallen die ersten Wahlerfolge der 'Republikaner' mit den deutlich angestiegenen
Aussiedler- und den in der Zwischenzeit ebenfalls leicht zugenommenen Asylbewerberzahlen
zusammen (vgl. Roth 1989: 17).
Abbildung 3: Zuwanderung von Aussiedlern in die Bundesrepublik, 1961-94
Im Zug der Asyldebatte der späten achtziger und frühen neunziger Jahre wurden auch für die
Zuwanderung von Aussiedlern einige Hürden errichtet. Seit Juli 1990 müssen Aufnahmeanträge
bereits vom Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten gestellt werden (Bade 1992b: 35). Wie
Abbildung 3 veranschaulicht, führte diese Maßnahme dazu, daß der Zuzug von Aussiedlern
reguliert werden konnte und auf durchschnittlich 226.000 in den Jahren 1991 und 1992 zurück-
gegangen ist. Diese Durchschnittszahl wurde am 6. Dezember 1992 als Richtwert für die
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
92
61 Mit der Währungsunion (1. Juli 1990) wurden die amtlichen Zählungen eingestellt (vgl. Bade 1992b: 37).
zukünftige jährliche Zuwanderung von Aussiedlern beschlossen, von dem in Zukunft jährlich um
höchstens 10 % nach oben oder unten abgewichen werden darf (Wüst 1993: 31). Mit dieser
Entscheidung wurde ein Rückstau von damals 700.000 Aufnahmeanträgen hingenommen
(Thränhardt 1994: 48).
Das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat, differenziert nun
zwischen Rußlanddeutschen, die individuelle Verfolgung nicht nachweisen, und Personen aus
anderen Aussiedlungsgebieten, die Benachteiligungen glaubhaft machen müssen (Info-Dienst
38/1993: 17). Ferner wurde eine Deadline auf den 1. Januar 1993 festgesetzt, die eine Aufnahme
von Deutschstämmigen, die ab diesem Datum geboren wurden, nur gemeinsam mit ihren vor dem
Stichtag geborenen Eltern ermöglicht (18). Um den Zuwanderungsdruck zu reduzieren, setzt
sich die Bundesregierung seit einigen Jahren für eine Verbesserung der Lebensverhältnisse für
Deutschstämmige, insbesondere in Rußland ein (10-14). Trotz dieser Maßnahmen ist bislang
nicht absehbar, wieviele Deutschstämmige es noch in Osteuropa gibt. Die Schätzungen schwan-
ken zwischen drei und fünf Millionen (Martin 1995a: 215).
Parallel zu den steigenden Aussiedler- und Asylbewerberzahlen nahmen auch die Übersied-
lerzahlen in den Jahren 1989 und 1990 dramatisch zu. 1989 kamen 344.000 DDR-Bürger in die
Bundesrepublik, im ersten Halbjahr 1990 noch einmal 238.000 (Bade 1992b: 37). Ab Juli 1990
gibt es keine amtlichen Zählungen mehr, doch kam es infolge der deutschen Einheit zu erhebli-
chen Binnenwanderungen und Pendlerströmen, die jedoch nicht Gegenstand dieser Analyse
sind.61
Es bleibt festzuhalten, daß Übersiedler, Ost-West-Binnenmigranten und Aussiedler Ende der
achtziger und zu Beginn der neunziger Jahre das Gros der Zuwanderer in die alte und neue
Bundesrepublik stellten. Aufgrund des Asylkompromisses, der die Anzahl der in Deutschland
anhängigen Asylverfahren erheblich vermindert hat, und einem Zuzug von rund 200.000 Aus-
ländern (Familienangehörige von Arbeitsmigranten und EU-Bürger) jährlich, werden Aussiedler
in den nächsten Jahren die größte Gruppe von Zuwanderern stellen (Zahlen aus Beauftragte
1994: 17). Außerordentlich bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Festsetzung einer
Zuwanderungsquote für Aussiedler, die wegweisend für eine generelle Quotierung von Einwan-
derung sein könnte. Auch das Aufnahmeverfahren im Heimatland, das ad-hoc-policies verhindern
hilft, verdient in diesem Zusammenhang Beachtung.
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 93
2.4.3. Asylpolitik
Wie die Behandlung der US-amerikanischen Einwanderungspolitik bereits gezeigt hat, ist
Flüchtlings- oder Asylpolitik keine Einwanderungspolitik im eigentlichen Sinn. In Deutschland
ist die Asylpolitik jedoch eine Komponente der Einwanderungsersatzpolitik. Neben dem Zugug
als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers oder eines aufenthaltsberechtigten
Ausländers ist das Asylrecht sowohl vor als auch nach der Ergänzung des Grundgesetzes durch
Artikel 16a der einzige Weg, nach Deutschland legal einzuwandern.
Die sehr liberale Rahmengesetzgebung des Grundgesetzes, die bis zum Inkrafttreten des
Asylkompromisses am 1. Juli 1993 Bestand hatte, gestaltete sich in der Asylpraxis als deutlich
restriktiver. Art. 16, Abs. 2, Satz 2 GG, "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht", machte die
Gewährung von Asyl an der politischen Verfolgung eines einzelnen fest, nicht an der allgemeinen
Bedrohung von Leib und Leben eines Asylbewerbers (vgl. Bade 1992a: 417 f.). Insofern war die
Auslegung des deutschen Asylrechts enger als Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention (GK)
vom 8. Juli 1951, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat, vorschreibt:
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine
Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen
sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit,
seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner
politischen Überzeugung bedroht sein würde (AuslR 1993: 256).
Somit wurde und wird in der Praxis zwischen Asylberechtigten, De-facto-Flüchtlingen (gemäß
GK) und abgelehnten Asylbewerbern ohne Aufenthaltsgenehmigung unterschieden.
Asylberechtigte erhalten eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die den Aufenthalt in der
Bundesrepublik nicht zeitlich begrenzt oder an einen bestimmten Zweck bindet (Rittstieg 1993:
5). Sie sind daher als Einwanderer auf Basis der deutschen Asylgesetzgebung anzusehen. De-
facto-Flüchtlingen wird allenfalls eine Aufenthaltsbefugnis erteilt, in der Regel jedoch nur der
Rechtsstatus der Duldung zuteil (5). Somit besitzen sie kein Recht auf Aufenthalt, denn auch die
Aufenthaltsbefugnis kann, muß aber nicht, verlängert werden (AuslR 1993: 39-44). Allerdings ist
es möglich, einem De-facto-Flüchtling, der im Besitz einer (jeweils auf zwei Jahre befristeten)
Aufenthaltsbewilligung ist, nach acht Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erteilen
35 AuslG). Abgelehnte Asylbewerber, die nicht als De-facto-Flüchtlinge geduldet werden,
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
94
müssen Deutschland verlassen (§ 34a AsylVfG). Asylbewerber, die nicht anerkannt werden,
können deshalb nicht als Einwanderer angesehen werden.
Tabelle 6: Asylbewerber, Asylentscheidungen und Anerkennungsquoten
in der Bundesrepublik Deutschland, 1953-94
Asylbewerber entscheidungen (Asylberechtigte) an den Asylentscheidungen (in %)
Asyl- Anerkennungen Anteil der Asylberechtigten
Jahr
1953-70 90.734 *26.537 *
1971 5.338 *5.674 57,0
1972 5.289 *2.844 39,8
1973 5.595 *2.047 33,0
1974 9.424 *4.133 32,4
1975 9.627 *2.928 22,2
1976 11.123 *2.654 18,4
1977 16.410 *1.854 10,0
1978 33.136 *2.307 10,3
1979 51.493 41.262 6.573 15,9
1980 107.818 106.757 12.783 12,0
1981 49.391 110.717 8.531 7,7
1982 37.423 90.853 6.209 6,8
1983 19.737 36.702 5.032 13,7
1984 35.278 24.724 6.566 26,6
1985 73.832 38.504 11.224 29,2
1986 99.650 55.555 8.853 15,9
1987 57.379 87.539 8.231 9,4
1988 103.076 88.530 7.621 8,6
1989 121.318 120.610 5.991 5,0
1990 193.063 148.842 6.518 4,4
1991 256.112 168.023 11.597 6,9
1992 438.191 215.356 9.189 4,3
1993 322.599 513.561 16.396 3,2
1994 127.210 352.572 25.578 7,3
* Keine Angaben verfügbar.
Quelle: Bundesministerium des Inneren (auf Anfrage); eigene Zusammenstellung.
Aus Tabelle 6 wird ersichtlich, daß die Asylbewerberzahlen das erste Mal Ende der siebziger
Jahre deutlich angestiegen sind. Während 1971 ganze 5.338 Asylanträge gestellt wurden, waren
es 1980 schon 107.818. Die Anerkennungsquote sank im gleichen Zeitraum von 57 % auf 12 %.
In der ersten Hälfte der achtziger Jahre reduzierten sich die Asylbewerberzahlen und die An-
erkennungsquote stieg 1985 wieder auf 29 % an. Mit Ausnahme des Jahres 1987 sind die
Antragszahlen ab Mitte der achtziger Jahre kontinuierlich angestiegen und erreichten mit 438.191
Asylbewerbern im Jahr 1992 ihren bisherigen Höchststand. Aufgrund der schleppenden Be-
arbeitung der Anträge fiel die Anerkennungsquote erst ein Jahr später, 1993, mit 3 % auf ihren
bislang niedrigsten Wert.
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 95
62 Die Bundesbürger waren trotz einer überwältigenden Befürwortung des Asylrechts (84 % im Feb. 1992) für eine
Beschränkung des Zuzugs von Asylbewerbern (53 % im Sept. 1991). Zur Verhinderung eines Mißbrauchs des Asylrechts
sprachen sich 65 % (Feb. 1992) dafür aus, das Grundgesetz zu ändern (FGW 9/1991; 2/1992).
63 Eine große Mehrheit der Bundesbürger (76 %) war im Sept. 1991 dagegen, abgelehnte Asylbewerber auch bei Gefahr für
Leib und Leben abzuschieben (FGW 11/1991).
Der starke Anstieg der Asylbewerberzahlen lag nur zum Teil im liberalen Asylartikel des
Grundgesetzes begründet. Der Zusammenbruch der politischen Systeme Osteuropas führte 1987
bis 1989 zu einem starken Anstieg polnischer und 1990 bis 1992 rumänischer Asylbewerber. Im
Jahr 1992 kamen Asylbewerber aus dem ehemaligen Jugoslawien (122.666) hinzu, die gemein-
sam mit den Rumänen (103.787) über die Hälfte der Asylbewerber stellten.
Aktueller Migrationsdruck trieb so die Asylbewerberzahlen in die Höhe und lieferte denjeni-
gen, die Art. 16 Abs. 2 GG einschränken wollten, den aktuellen Anlaß, eine Grundgesetz-
Änderung nun in Angriff zu nehmen. Die ebenfalls angestiegenen Aussiedlerzahlen, die Probleme
im Zuge der deutschen Einheit, Parteienverdrossenheit und das Wiedererstarken der 'Republika-
ner' auf dem Rücken des vermeintlichen Ausländerproblems engten die Handlungsspielräume der
Parteien stark ein (vgl. Wüst 1993: 30 f.). Deshalb kam es Ende 1992 zum verfassungsändern-
62
den Asylkompromiß, der das Asylrecht im Kern zwar unangetastet ließ, doch ein Asylverfahren
nur dann ermöglicht, wenn der Antragssteller weder über einen "sicheren Drittstaat" einreist,
noch aus einem "sicheren Herkunftsland" stammt (Rittstieg 1993: 15). Die Problematik dieser
Ergänzung des Grundgesetzes, die zusammen mit dem Asylverfahrensgesetz Ende dieses Jahres
noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen wird, kann an dieser Stelle nicht erörtert
werden (vgl. Hailbronner 1994; Habermas 1993: 187-194). In den letzten Monaten hat nicht der
Kompromiß an sich, sondern die sogenannte Flughafenregelung des Asylverfahrensgesetzes, die
im exterritorialen Transitbereich von Flughäfen innerhalb weniger Tage "eine einigermaßen
zuverlässige Entscheidung" über offensichtlich unbegründete Asylanträge ermöglichen soll, für
Furore gesorgt (Kruse/Rückert 1995: 17; Hailbronner 1994: 33; vgl. Leicht 1995 mit unter-
schiedlicher Bewertung).63
Für die Ein- bzw. Zuwanderung bleibt festzuhalten, daß die Anzahl der Asylanträge seit Juli
1993 merklich zurückgegangen ist. Die Anzahl der Asylberechtigten nahm im Zeitraum 1990 bis
1994 von 6.518 auf 25.578 zu. Wegen des Rückstaus an Anträgen bleibt allerdings zu be-
zweifeln, ob sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Ab- und Zurück-
schiebungen auf dem Luftweg sind im gleichen Jahr auf 60.404 Personen angestiegen, was einer
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
96
64 Elmar Hönekopp (1995: 11) bemerkt, daß die Reduktion eine Reaktion auf die Beschwerden deutscher Unternehmen war,
daß aber andererseits die Anzahl 1995 wieder zugenommen hat.
Erhöhung um das Dreifache entspricht (Hailbronner 1994: 107). Was den Verbleib der abgelehn-
ten Asylbewerber angeht, zeigen die Statisiken des Bundesinnenministeriums für die Jahre 1988
bis 1990, daß neben den Asylberechtigten rund 30 % der Antragssteller als De-facto-Flüchtlinge
anerkannt wurden, während 11 % in der Bundesrepublik untergetaucht sind (145). Trotzdem
sind illegale Ausländer bisher kein Thema der politischen Auseinandersetzung um Ausländer und
Asyl.
2.4.4. Die neuen Gastarbeiter
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, erfahren Gastarbeiterprogramme neuen Typs seit
1990 verstärkt Zuspruch. Durch § 10 des 1990 verabschiedeten Ausländergesetzes (vgl. Kap.
IV.2) wurden eine ganze Reihe von Möglichkeiten geschaffen, ausländische Arbeitnehmer für
einen begrenzten Zeitraum zu beschäftigen (Meier-Braun 1995: 18 f.). Eines dieser Programme
ermöglicht im Rahmen eines Austauschs mit osteuropäischen Ländern Auslandserfahrungen zu
sammeln. 1991 machten von dieser Möglichkeit 2.200, 1992 über 4.500 Ausländer Gebrauch,
während sich bis Oktober 1992 kein einziger Deutscher für einen solchen Austausch beworben
hatte (Martin 1995a: 219; Rudolph 1994: 124). Daneben ist es Ausländern seit geraumer Zeit
erlaubt, als Tagespendler von der Grenze des Heimatlandes bis zu 50 Kilometer zu einem
Arbeitsplatz in Deutschland zu pendeln, falls kein deutscher Arbeitnehmer für den ausgeschriebe-
nen Arbeitsplatz zu finden ist (Martin 1995a: 220).
Ein anderes Programm ermöglicht seit den achtziger Jahren den projektgebundenen Einsatz
ausländischer Subunternehmer für eine Dauer von maximal zwei Jahren (Rudolph 1994: 124).
Die Anzahl der Ausländer in projektgebundenem Einsatz stieg von 6.600 Anfang 1990 auf über
100.000 im Jahr 1992 an und sank ein Jahr darauf auf knapp 80.000 (Martin 1995a: 218;
SOPEMI 1994: 89). Ungefähr die Hälfte der Arbeitnehmer, die bisher auf Grundlage dieses
64
Programms in Deutschland arbeiteten, waren Polen. Um einen schleichenden Einwanderungs-
prozeß zu verhindern, wird diesen Gastarbeitern ein Teil der Löhne erst nach der Rückkehr in ihr
Heimatland ausbezahlt (Martin 1995a: 218).
Das größte der neuen Programme für Arbeitsmigranten betrifft die Saisonarbeit. Tätigkeiten,
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 97
für die keine deutschen Arbeitnehmer gefunden werden können (z. B. Weinlese), können auf
Grundlage von § 10 AuslG für eine Dauer von bis zu 90 Tagen von Ausländern ausgeführt
werden. Die neuen Saisonarbeiter sind gefragt. In einer Reportage des Spiegels (47/1994: 59)
heißt es:
Die Erntejobber aus dem Osten sind bei den Landwirten beliebt. Anspruchslos
sind sie, fleißig und belastbar. "Keine Trottel oder Alkoholiker wie die Deut-
schen, die uns das Arbeitsamt schickt", sagt ein Bauer.
1993 gab es 181.000 ausländische Saisonarbeiter in Deutschland (SOPEMI 1994: 89). Da 98 %
der Anträge nicht allgemein, sondern mit der Anforderung bestimmter Personen verbunden
waren, kann davon ausgegangen werden, daß das Saisonarbeiterprogramm hauptsächlich zur
Legalisierung zuvor illegaler Saisonarbeit ins Leben gerufen wurde (Rudolph 1994: 124). Seit
Ende 1993 ist der Einsatz von Saisonarbeitern auf die Landwirtschaft und den Gaststättenbereich
beschränkt (Hönekopp 1995: 12).
Insgesamt lag die Anzahl neuer Gastarbeiter im Jahr 1992 bei 409.000, ein Jahr später ging sie
auf 326.000 zurück (SOPEMI 1994: 89). Im Vergleich zur alten Gastarbeiterpolitik ist vor allem
die Implementation des zuvor nicht festgeschriebenen Rotationsprinzips bemerkenswert. Ob
diese eine weitere Zuwanderung von Ausländern verhindern kann, hängt stark davon ab, inwie-
weit die neuen Gastarbeiter unverzichtbar werden und welche Ausmaße der Einsatz von auslän-
dischen Arbeitnehmern in den nächsten Jahren annehmen wird.
2.5. Zusammenfassung
Als Land mit den meisten direkt angrenzenden Nachbarländern in Europa war Deutschland über
Jahrhunderte hinweg Auswanderungs-, Transit- und Einwanderungsland. Mit allen drei Migra-
tionsmustern ist Deutschland vertraut. Am bedeutendsten war und ist die Rekrutierung auslän-
discher Arbeitnehmer. Vor allem Auslandspolen erfüllten im Kaiserreich die Funktion einer
agrar-industriellen Reservearmee. Während in Friedenszeiten streng darauf geachtet wurde, daß
die Arbeitsmigranten zu Beginn der Karenzzeit das Land wieder verließen, wurden während der
beiden Weltkriege Ausländer zu Zwangsarbeit verpflichtet. Im Zweiten Weltkrieg stieg die
III. EINWANDERUNGSPOLITIK
98
65 Vgl. hierzu und im folgenden auch das Extrembeispiel Schweiz (Schmidt 1984).
Anzahl der ausländischen Zwangsarbeiter durch Deportationen aus eroberten Gebieten auf über
acht Millionen an - das ist mehr als das Zehnfache derer im Ersten Weltkrieg.
Das Kriegsende ließ nicht nur rund zehn Millionen Ausländer in Deutschland heimatlos
werden, sondern auch zwölf Millionen Deutsche. Diese kamen als Heimatvertriebene und
Flüchtlinge größtenteils in die Bundesrepublik und wurden dort nolens volens aufgenommen.
Diejenigen, die damals nicht in die deutschen Besatzungszonen kamen, sondern als deutsche
Minderheiten in den Staaten Osteuropas blieben, zum Teil auch dort umgesiedelt wurden,
kommen mit Kindern und Enkeln als Aussiedler oder Spätaussiedler noch heute nach Deutsch-
land. Sie bilden mit über 200.000 Personen pro Jahr die größte Zuwanderergruppe. Bis Mitte der
achtziger Jahre kamen - mit Ausnahme des Jahres 1980 - weniger als 100.000 Aussiedler in die
BRD. Erst mit dem Umbruch in Osteuropa stiegen die jährlichen Aussiedlerzahlen auf beinahe
400.000 an, so daß seit 1990 einige Hürden für diese Zuwanderergruppe errichtet wurden. Seit
1993 gilt zudem ein Richtwert von 226.000 Aussiedlern pro Jahr, der um maximal 10 % über-
schritten werden darf.
Kalter Krieg und Mauerbau machten eine Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte in
Osteuropa nahezu unmöglich. Das Wirtschaftswunder führte jedoch bereits in den fünfziger
Jahren zu Beschäftigungsengpässen. Deshalb schloß die Bundesrepublik ab 1955 mit einer
ganzen Reihe von Mittelmeerländern Anwerbeverträge zur zunächst zeitlich befristeten Beschäf-
tigung ausländischer Arbeitnehmer. In knapp zwanzig Jahren stieg die Anzahl der ausländischen
Arbeitnehmer auf 2,6 Millionen an. Da es weder im Interesse der Arbeitgeber noch der auslän-
dischen Arbeitnehmer lag, nach einem oder zwei Jahren neue Arbeitskräfte anzulernen bzw.
wieder ins Heimatland zurückzukehren, verlängerte sich die Aufenthaltsdauer der Arbeits-
migranten immer häufiger. Viele blieben in der Bundesrepublik, gründeten hier Familien oder
ließen ihre Familien aus dem Ausland nach Deutschland nachkommen. Trotz des Anwerbestopps
im Jahr 1973, der Einführung von Zuzugssperren, der Stichtagregelung und Rückkehrhilfen stieg
die Anzahl der in Deutschland lebenden Ausländer auf mittlerweile rund sieben Millionen an. Der
Anteil der ausländischen Arbeitnehmer unter ihnen ist dagegen von zwei auf ein Drittel gesunken.
Mit Blick auf die politischen Akteure fällt auf, daß konservative Regierungen (im Kaiserreich
und der Bundesrepublik) die Rekrutierung von ausländischen Arbeitsmigranten ermöglicht, aber
auch deren Rückkehr stärker als linksliberale Regierungen gefördert haben. Sozialliberale
65
2. EIN- ODER ZUWANDERUNGSPOLITIK IN DEUTSCHLAND 99
Regierungen haben dagegen stets versucht, den Einsatz von Arbeitsmigranten einzudämmen.
Diese Unterschiede sind zum großen Teil auf die Klientele der Parteien zurückzuführen. Die SPD
hat als gewerkschaftsnahe Partei das Inländerprimat durchgesetzt (Weimarer Republik) und auch
durch den Anwerbestopp die inländische Arbeitnehmerschaft, die auch Ausländer umfaßte, gegen
die Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen versucht. Der CDU/CSU ging es hingegen sehr
viel stärker um den Erhalt der Wirtschaftskraft (Anwerbevereinbarungen). Auch die neuen
Gastarbeiterprogramme entspringen diesem Interesse.
Der starke Zuwanderungsdruck seit Ende der achtziger Jahre richtete die Augen der Öffent-
lichkeit auf das vermeintliche Asylproblem. Angesichts der starken Zunahme von Asylbewerbern
konnte das bis Juni 1993 gültige Asylrecht seine Rolle als Einwanderungsersatzrecht nicht mehr
erfüllen. Mit Hinweis auf die niedrigen Anerkennungsraten des jedoch restriktiv gehandhabten
Asylrechts, wurde von seiten der CDU/CSU enormer politischer Druck auf die SPD-Opposition
ausgeübt, das Grundrecht auf Asyl einzuschränken: "Jeder weitere Asylant ist ein SPD-Asylant",
verkündete beispielsweise der Generalsekretär der CDU, Volker Rühe, in einem Rundbrief an die
CDU-Ortsverbände 1992 (Faist 1994a: 61). Sogar die Aussiedler wurden als 'gute Deutsche' im
Kampf gegen die "Asylantenflut" instrumentalisiert (Bade 1992b: 24).
So kam es Ende 1992 zum "Asylkompromiß", der allerdings am Kern des Problems vor-
beigeht. Es gibt nach wie vor in Deutschland keine explizite Einwanderungspolitik, obwohl
jährlich über 220.000 Aussiedler und noch einmal rund 200.000 Ausländer legal zuwandern. Das
'Asylproblem' wurde in Form der fortgesetzten Einwanderungsverhinderungspolitik zwar vorerst
gelöst, doch wurde dadurch keineswegs dem Migrationsdruck und der Notwendigkeit weiterer
Einwanderung ausreichend begegnet. "Damit wird der Umstand ignoriert," urteilt Jürgen Haber-
mas (1993: 188), "daß die Bundesrepublik eine Einwanderungspolitik braucht, die für Im-
migranten andere rechtliche Optionen öffnet."
100
IV. Integration von Einwanderern
Zwei Passagiere in einem Eisenbahnabteil. Wir wissen nichts über
ihre Vorgeschichte, ihre Herkunft oder ihr Ziel. Sie haben sich
häuslich eingerichtet, Tischchen, Kleiderhaken, Gepäckablagen in
Beschlag genommen. Auf den freien Sitzen liegen Zeitungen, Män-
tel, Handtaschen herum. Die Tür öffnet sich, und zwei neue Reisen-
de treten ein. Ihre Ankunft wird nicht begrüßt. Ein deutlicher Wi-
derwille macht sich bemerkbar, zusammenzurücken, die freien
Plätze zu räumen, den Stauraum über den Sitzen zu teilen. Dabei
verhalten sich die ursprünglichen Fahrgäste, auch wenn sie ein-
ander gar nicht kennen, eigentümlich solidarisch. Sie treten, den
neu Hinzukommenden gegenüber, als Gruppe auf. Es ist ihr Terri-
torium, das zur Disposition steht. Jeden, der neu zusteigt, betrach-
ten sie als Eindringling. Ihr Selbstverständnis ist das von Eingebo-
renen, die den ganzen Raum für sich in Anspruch nehmen. Diese
Auffassung läßt sich rational nicht begründen. Um so tiefer scheint
sie verwurzelt zu sein.
HANS MAGNUS ENZENSBERGER (1992: 11 f.)
Die Migrationsparabel aus Enzensbergers "Die Große Wanderung" macht unmißverständlich
deutlich, wie schwierig sich die Integration von Neuankömmlingen gestalten kann. Selbst wenn
das Zusteigen erlaubt ist und die hinzukommenden Reisenden durch den Kauf einer Fahrkarte
das Recht haben, freie Plätze einzunehmen, werden die neuen erst einmal kritisch beäugt, denn
sie schränken den bisher verfügbaren Raum im Abteil ein. Daß dieser zuvor freie Raum nun
besser und zweckgebundener genutzt werden kann, spielt keine Rolle. Die neuen Fahrgäste
werden als Eindringlinge betrachtet.
Während es jedoch in der Kleingruppe möglich ist, durch Kommunikation mit den Mitreisen-
den den Status des Eindringlings abzulegen, fällt dies in der Großgruppe, der Gesellschaft, schon
schwerer. Hier hat der einzelne - um bei Enzensbergers Bild zu bleiben - selten die Chance, dem
Kontrolleur in Anwesenheit der Mitreisenden die Fahrkarte zu zeigen, um zu demonstrieren, daß
auch er ein Recht darauf hat, mitgenommen zu werden. Noch schwieriger wird es, in der Groß-
gruppe als Angehöriger einer Minderheit, Zugang zur Mehrheit zu finden und von dieser an-
genommen zu werden. Selbst ein Recht auf Aufenthalt kann diese Distanz nur schwer über-
winden helfen.
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?101
Integration hat somit zweierlei Komponenten, eine soziale und eine rechtliche. Beide ergänzen
sich. Ohne die Annahme des Zuwanderers durch die Gesellschaft einerseits und den Staat
andererseits, bleibt die Integration unvollständig. Ein diskriminierter Bürger ist deshalb genauso
unvollständig in eine Gesellschaft integriert, wie ein "ausländischer Mitbürger" als Halbbürger
(vgl. Kap. I.4.3) von der Gemeinschaft der Staatsbürger ausgeschlossen bleibt. In der Integra-
tionspraxis gibt es, je nach Land, ganz unterschiedliche Defizite.
1. Integration in den USA: E Pluribus Unum?
Aus vielen wird eins. Dieses Motto findet sich auf jedem Geldstück und -schein der USA. Doch
inwiefern trifft es zu? Gelang es der 'Nation von Einwanderern' tatsächlich, die vielen Ein-
wandererkulturen zu einer "neuen, einheitlichen Rasse" (CrPvecoeur) zu formen?
Dieses Unterkapitel untersucht, inwieweit das Motto für die old und new immigrants sowie
die neuesten Einwanderungsströme zutrifft. Dabei sind zunächst die Reibungspunkte der Ein-
wandererethnien mit der Aufnahmegesellschaft von Interesse. Wie wurden die verschiedenen
Ethnien aufgenommen? Wann und aus welchen Gründen kollidierten Minderheiten- und Mehr-
heitskultur? Wie konnten die Gegensätze aufgelöst werden? Die abschließende Frage wird sein,
ob diejenigen Einwandererethnien, die erst seit wenigen Jahrzehnten ins Land kommen, ähnlich
gute Chancen zur Integration haben wie ihre Vorgänger.
Der zweite Teil befaßt sich mit dem US-amerikanischen Einbürgerungsrecht. Da Einwan-
derungspolitik in den USA stets die Naturalisierung der Zuwanderer beinhaltete, ist dieser Teil
des Unterkapitels im Gegensatz zur Integration von Zuwanderern in der Bundesrepublik
Deutschland von geringer Bedeutung. Doch auch in den USA gab und gibt es einige Hürden,
Staatsbürger zu werden. Diese verdienen besondere Beachtung.
Abschließend wird auf die Minderheitenpolitik im Zusammenhang mit der Debatte über den
Multikulturalismus in den USA eingegangen.
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
102
66 Darüberhinaus dürfte der jahrhundertealte Konflikt zwischen Großbritannien und Irland Mißtrauen unter den
US-Amerikanern meist britischer Herkunft erweckt haben.
1.1. Erfolge und Mißerfolge der Einwandererintegration
Die Integration der verschiedenen Einwandererströme in die Gesellschaft der Vereinigten
Staaten verlief jeweils unterschiedlich. Entscheidend für den jeweiligen Integrationsprozeß waren
zum einen das vorherrschende Selbstverständnis (Kap. II.2) und der Zyklus der Einwanderungs-
ströme und -politik (Kap. III.1). Zwar bleiben Wechselwirkungen von Einwanderungs- und
Integrationspolitik unbestritten, doch im allgemeinen trafen die Neuankömmlinge, die aufgrund
einer bestimmten Einwanderungspolitik ins Land kamen, bereits auf ein nationales Selbstver-
ständnis, das die Grundpfeiler der Integrationspolitik des Landes festgelegt hatte.
Bis Mitte des 19. Jahrhunderts bereitete die Integration von Einwanderern aufgrund des
mäßigen Zustroms von Siedlern kaum Probleme. Mit der starken Zunahme des Einwanderer-
stroms ab den vierziger Jahren sollte sich dies ändern. Die wenige Jahre zuvor noch über-
schaubaren Städte wuchsen gewaltig an. Während die Oberschicht und Teile der Mittelschicht
den Innenstädten mehr und mehr den Rücken kehrten und stattdessen in suburbs zogen, trafen
die weniger privilegierten US-Amerikaner und Neuankömmlinge immer stärker inmitten der
Städte aufeinander. Für den Niedergang der Innenstädte, den Einzug von Verbrechen und
Prostitution wurden die vielen Einwanderer verantwortlich gemacht, die auch Krankheiten aus
Europa einschleppten (Archdeacon 1983: 72 f.).
Da die meisten Einwanderer Iren und häufig Katholiken waren, entzündete sich vor allem an
der Konfession Protest. Aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer hierarchisch strukturierten,
universalen Kirche wurde bezweifelt, daß Katholiken jemals Demokraten werden könnten, die
dem Staat gegenüber loyal sind (75). Unruhe stiftete auch das Verhalten kontinentaleuropäi-
66
scher Einwanderer an Sonntagen. Spaß zu haben und Alkohol zu trinken, galten als Angriff auf
die puritanische Tradition (77).
Diese beiden Beispiele weisen exemplarisch auf das Mißtrauen gegenüber und die Ängste vor
den old immigrants hin. Schon 1844 manifestierte sich die Spannung zwischen Alteingesessenen
und Neuankömmlingen in den Siegen nativistischer Kandidaten bei Wahlen in New York City
und Philadelphia (81). Zehn Jahre darauf kam es zur Gründung der fremdenfeindlichen Partei der
Know-Nothings oder American Republican Party, wie sie sich selbst bezeichnete (81). Diese
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?103
hatte zunächst nur kurze Zeit Zulauf, denn mit der Wirtschaftskrise des Jahres 1857 und dem
aufkommenden Bürgerkrieg sanken die Einwandererzahlen, und die Interessen und Sorgen der
Bürger richteten sich nun auf den internen Kampf um die Vormacht im freien Nordamerika (82).
Bereits vor Kriegsausbruch stellten Einwanderer das größte Kontingent der Soldaten in den
Nordstaaten (83). Diese Tatsache erklärt unter anderem, warum so viele von ihnen anfangs
gegen einen Krieg waren. Während des Kriegs kämpften sie jedoch mit Einheimischen Seite an
Seite, was verlorenes Vertrauen in die Immigranten wiedergewinnen half. Am Beispiel Bostons,
der Stadt, die den höchsten Anteil an Iren hatte, führt Oscar Handlin (1941: 210) zum Akkultur-
ationsprozeß im Zusammenhang mit dem Civil War aus:
The war quickened understanding and sympathy. Serving with their own kinsmen
and their own chaplain under their own green flag, assured of complete religious
equality, the Irish lost their sense of inferiority and acquired a sense of belonging.
They were no longer unwanted aliens.
Der Bürgerkrieg fungierte somit als Feuertaufe für die zuvor als suspekt betrachteten Iren.
Damit waren Integrationsprobleme zwar keineswegs beseitigt, doch hatten sich die Einwandere-
rethnien aus Nordwesteuropa durch ihr aktives Eintreten für Demokratie und gegen die Sklaverei
Achtung unter den US-Amerikanern erworben (Higham 1988: 12; Archdeacon 1983: 83 f.).
Diese Phase des Vertrauens in die Neubürger hielt bis in die achtziger Jahre an. Mit dem Ende
der Besiedlung, der immer stärkeren Konzentration der Einwanderer in den Städten sowie der
quantitativen Zunahme und dem Wechsel in der Zusammensetzung der Einwanderer, kündigte
sich allerdings im Lauf der achtziger Jahre des 19. Jahrhunderts ein Aufleben des
US-amerikanischen Nativismus an.
Erste Opfer dieser neuen Fremdenfeindlichkeit waren deutsche Einwanderer, die zwar zu den
old immigrants gezählt wurden, jedoch erst ab Mitte des Jahrhunderts das größte Kontingent der
Einwanderer stellten. Den aufsehenerregendsten Vorfall in diesem Zusammenhang stellt die
Haymarket Affair (Heumarkt-Affäre) im Mai 1886 dar. Chicagoer Anarchisten versammelten
sich zu einer Kundgebung auf dem Haymarket Square, wo während der Veranstaltung eine
Bombe explodierte, die einige Polizisten und Demonstrationsteilnehmer tötete. Obwohl nicht
festzustellen war, wer die Bombe gelegt hatte, wurden sechs Einwanderer (darunter fünf deut-
sche) und ein US-Amerikaner zum Tode, ein weiterer deutscher Einwanderer zu lebenslänglicher
Haft verurteilt (Higham 1988: 54). Die Affäre führte zu einer regelrechten Hysterie gegen
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
104
67 Vgl. zur Rolle des Juden Shylock William Shakespeares Der Kaufmann von Venedig.
ausländische Radikale und zog eine Welle von (Neu-)Gründungen fremdenfeindlicher Parteien
und Organisationen nach sich. Am bedeutendsten war die 1887 in Iowa gegründete American
Protective Association (62).
Neben dem Furcht vor Radikalismus spielte erneut der Anti-Katholizismus in den achtziger
Jahren eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Einwanderer. Deutsch-Amerikaner im Mittleren
Westen, die ihre Sprache und Religion erhalten wollten, gründeten Schulen, in denen auf Deutsch
unterrichtet wurde und auch Religionsunterricht stattfand (59). Häufig fand in diesen deutsch-
sprachigen Schulen katholischer Religionsunterricht statt. Insbesondere in Illinois und Wisconsin,
wo deutsche Einwanderer hohe Bevölkerungsanteile stellten, führte diese Praxis zu Widerständen
unter Einheimischen. Die Schule stieg dort zum Symbol des Patriotismus auf, was die Erklärung
der "Ungültigkeit" (ineligible for accreditation) deutsch-katholischer Grundschulen zur Folge
hatte (Archdeacon 1983: 109).
In den neunziger Jahren breiteten sich nativistische Grundhaltungen vom Nordosten und dort
insbesondere den Städten über die gesamten USA hinweg aus (Higham 1988: 73). Fortschreiten-
de Industrialisierung und der endgültige Wechsel der Einwandererzusammensetzung hatten eine
Konzentration der neuen Einwandererethnien in der Arbeiterschaft zur Folge. Mit der De-
pression, die zwischen1893 und 1897 ihren Höhepunkt erreichte, heizte sich die Stimmung
gegen die im Vergleich zu den bisherigen Immigranten damals so unzivilisiert wirkendenden Süd-
und Osteuropäer deutlich auf (68; 89). John Higham (1988: 88) assoziiert die Fremdenfeindlich-
keit vor allem mit den Lebensumständen der neuen Einwandererethnien:
More exclusively than most older immigrant groups, the new ones swarmed into
the slums, the factories, the mines. (...) In the crowded places where they made
their homes, they lived as a class apart, the least assimilated and most impover-
ished of the immigrants. Hence, they symbolized vividly the social and economic
ills with which nativists identified the immigrants generally. Fears of developing
class cleavage could easily center on them; and with less perversion of logic than
anti-Catholicism required, the problems of depression and unrest could be asso-
ciated with them.
Stereotypen florierten. Jeder Italiener war ein potentieller Krimineller und die osteuropäischen
Juden, die auf die Rolle des Shylock festgelegt wurden, standen in Verdacht, die
67
US-amerikanische Wirtschaft ruinieren zu wollen (90-93). So kam es gegen beide Einwanderer-
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?105
68 Bereits 1882 kam es zum Chinese Exclusion Act. Asiaten waren als Nicht-Weiße von jeher Vorurteilen ausgesetzt, doch die
enge Abgrenzung der 'angelsächsischen Rasse' gegenüber anderen Europäern erfolgte erst in 20. Jahrhundert (vgl.
Archdeacon 1983: 148 f.).
69 Die vom mainstream der Einwanderungsforschung sehr kritisch gesehene Metapher des Melting Pot wird hier lediglich
gruppen wiederholt zu Tätlichkeiten, die mitunter tödlichen Ausgang hatten. Doch zahlreiche
Versuche, Einwanderung nachhaltig zu reduzieren, scheiterten. Wie Kapitel III.1.3 gezeigt hat,
kam es lediglich zum Ausschluß ganz bestimmter Personengruppen.
Nachdem die Wirtschaftskrise überwunden war, beruhigten sich die Gemüter wieder. Der
Glaube an den Schmelztiegel USA bremste für kurze Zeit den Einfluß der Restriktionisten auf die
Bevölkerung (vgl. Kap. II.2). Die Erfolge der sozialistischen Partei der USA in den Jahren 1910
bis 1912 sowie die sich zuspitzende weltpolitische Lage gaben den Nativisten neue Nahrung. Als
dritte Dimension der Fremdenabwehr trat der Rassismus hinzu: wahrer Amerikanismus wurde
zunehmend von der Zugehörigkeit zur "angelsächsischen Rasse" abhängig gemacht (Higham
1988: 171). Ausgemachte Opfer dieses rassistischen Nativismus waren Schwarze, Asiaten,
Mexikaner, aber auch die new immigrants. Rassismus wurde zusehends hoffähig. Die erste
68
Kommission des Kongresses zur Einwanderung, nach ihrem Vorsitzenden Dillingham Com-
mission genannt, war stark von rassistischem Gedankengut beeinflußt. In ihrem Abschlußbericht,
der nach zweijährigen Beratungen 1911 veröffentlicht wurde, beschrieb die Kommision die neuen
Einwanderer aus Süd- und Osteuropa als minderwertig (inferior) und unfähig (not capable),
erfolgreiche US-Amerikaner zu werden (Select Commission 1981: 187). Mit Hilfe eines An-
alphabetentests, der in den darauffolgenden Jahren zweimal am Präsidentenveto scheiterte,
glaubte die Dillingham Commission, diese unerwünschten Ethnien ausschließen zu können.
Am Vorabend des Ersten Weltkriegs hatte der Nativismus also beachtliche Unterstützung auf
breiter Front gewonnen. Während des Kriegs verfestigte er sich weiter. Deutsch-Amerikaner
wurden massiv unter Druck gesetzt, Position für die USA und gegen Deutschland zu beziehen.
Ex-Präsident Theodore Roosevelt faßte die Forderung an die größte ethnische Community in die
Worte: "Either a man is an American and nothing else, or he is not an American at all" (nach
Schlesinger 1992: 35). Was Thomas J. Archdeacon (1983: 167 f.) als "Tragödie" für die
Deutsch-Amerikaner bezeichnete, brachte in den Augen anderer lediglich eine "Bindestrichkul-
tur" zum Verschwinden, die bis Kriegsausbruch ohnehin schon an Kraft verloren hatte (Blaschke
1992: 179). In unglaublicher Geschwindigkeit verschwand Deutsch-Amerika von der Bildfläche
(177). Der Melting Pot hatte so nach den Iren auch die Deutschen eingeschmolzen.69
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
106
verwendet, um klar zu machen, daß sich Einwandererethnien und Aufnahmegesellschaft nach anfänglichen Konflikten
aneinander gewöhnt und größtenteils akzeptiert hatten. Kurzum: der Akkulturationsprozess war abgeschlossen.
70 Unter dem Begriff Mexikanos werden Personen mexikanischer Abstammung verstanden. Da Mexikanos auch Katholiken
waren, dürfte der Anti-Katholizismus bei der brown scare eine ergänzende Rolle gespielt haben.
Doch nicht nur die deutschen Einwanderer waren Leidtragende des US-amerikanischen
Nativismus. 1916 verbreiteten führende Tageszeitungen der USA das Gerücht, daß es deutsch-
mexikanische Pläne gebe, U-Boot-Stützpunkte entlang der mexikanischen Küste zu errichten
(Romo 1992: 105). In Kalifornien vermischten sich solche Informationen mit der Suche nach
Sündenböcken für wirtschaftliche Probleme und Arbeiteraufstände. Mexikanos wurden Opfer
70
einer brown scare (Furcht vor der 'braunen Gefahr'), die deutlich rassistische Züge trug (110). Es
mag paradox erscheinen: Mexikanische Einwanderer, die zu einem beträchtlichen Teil den
Rückgang europäischer Einwanderer kompensierten und nicht zuletzt deshalb als braceros den
Analphabetentest nicht absolvieren mußten, traf der Nativismus mindestens genauso hart wie alle
anderen Einwandererethnien.
Schließlich führte auch die kommunistische Revolution in Rußland zu Reaktionen in den
USA. Das Äquivalent zur Furcht vor der 'braunen Gefahr' war die red scare, deren Schreck-
gespenst die Unterwanderung der USA durch Kommunisten darstellte. Schon zwei Jahre nach
der Revolution begannen Festnahmen von insgesamt rund 3.000 Osteuropäern, von denen knapp
1.000 deportiert wurden (Higham 1988: 230 f.). Die anti-radikale flankierte während des Kriegs
die rassistische Säule des US-amerikanischen Nativismus.
Die Alternative zu Ausgrenzung, Abschottung und Deportation war die Akkulturation und
Assimilation der verschiedenen Ethnien. Die settlement houses movement halfen Minderheiten,
sich in der US-amerikanischen Gesellschaft besser zurechtzufinden (Archdeacon 1983: 184).
Doch diese behutsame Sorge um die verschiedenen Ethnien vor Ort war nur ein Weg zur
Bekämpfung von Integrationsdefiziten. In einer Art "Kreuzzug der Amerikanisierung" (Higham
1988) forderten eine ganze Reihe von sozialen Bewegungen die Naturalisierung der Einwanderer
und die Aufgabe ihres kulturellen Gepäcks aus der Alten Welt (243). Die Forderung zur soforti-
gen Assimilation wirkte, je länger der Erste Weltkrieg dauerte, wie ein Angriff auf alles Fremde
(247). Mit Abebben der Amerikanisierungsbewegung in den zwanziger Jahren blieb hauptsäch-
lich diese Ablehnung des Fremden haften und schuf damit den Restriktionisten eine ideale
Ausgangslage für die Debatte um effektive Begrenzungen des nach dem Krieg wieder ange-
wachsenen Einwandererstroms. Auch die Entstehung des fremdenfeindlichen Ku Klux Klans im
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?107
71 Integrationsdefizite werden mit der Länge des Aufenthalts im Einwanderungsland deutlich geringer. Spätestens mit der dritten
Generation minimieren sich die sprachlich-kulturellen Differenzen zwischen Einwandererethnien und Aufnahmegesellschaft.
Jahr 1915, der ab 1920 in einigen Bundesstaaten beachtlichen Zulauf hatte, ist in diesem Zu-
sammenhang zu sehen (266 f.; Miller 1995: 8).
Wie den Tabellen 1 und 2 in Kapitel III.1 zu entnehmen ist, sind die Einwandererzahlen in den
dreißiger Jahren infolge der Quotengesetze beträchtlich zurückgegangen. Da die USA von hohen
Einwandererzahlen befreit war, konnten die bereits im Land befindlichen Einwanderer und ihre
Nachkommen erheblich leichter in die Gesellschaft integriert werden als zuvor (Archdeacon
1983: 173 f.).71
Den einzig nennenswerten Einschnitt zwischen den dreißiger Jahren und den Auswirkungen
der erneuten Öffnung der USA seit den siebziger Jahren stellt der Zweite Weltkrieg dar. Deut-
sche, italienische und japanische Staatsbürger unterlagen zwar alle verstärkten Kontrollmaß-
nahmen, doch nur Japaner und japanischstämmige US-Amerikaner (etwa 110.000 Personen) traf
das Schicksal der Internierung (193 ff.). Ähnlich wie im Ersten wurden auch im Zweiten Welt-
krieg Mexikaner und schwarze US-Amerikaner zum Füllen von Beschäftigungslücken eingesetzt.
Die neuen Arbeitnehmer stießen in Städten wie Detroit und New York häufig auf Ablehnung und
wiederholt kam es zu rassistisch motivierten Übergriffen (196-98).
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg kam es mitunter zu ethnischen Konflikten, die jedoch
weniger als direkte Auswirkungen der Einwanderung zu sehen sind. Allein die Spannungen
zwischen weißen und schwarzen US-Amerikanern, die hier immer nur kurz anklangen, böten
Raum für viele weitere Betrachtungen. Als letztes sei hier lediglich noch auf die Bewegung Joe
McCarthys (McCarthyism) aus den fünfziger Jahren verwiesen, dessen politischer Kampf sich
gegen den Kommunismus richtete. Interessanterweise wurde McCarthy überwiegend von
Katholiken unterstützt (200). Mit den Protestanten im Antikommunismus vereint, konnten
Katholiken die religiöse cleavage weiter aufweichen und ihr Image nachhaltig verbessern (201).
Betrachtet man Bildungsgrad, Einkommensverteilung und politische Einstellungen, dann stellt
man Ende der siebziger Jahre keine großen Unterschiede mehr zwischen den Einwanderer-
gruppen der old sowie der new immigration und den alteingesessenen US-Amerikanern fest (vgl.
Archdeacon 1983: 223-29). Allerdings gilt immer noch die Grundregel, daß später eingewander-
te Ethnien ein tendenziell geringeres Bildungs- und Einkommensniveau haben. Auch die Unter-
schiede zwischen den Konfessionen, insbesondere Protestanten und Katholiken, sind gering.
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
108
72 Die Idee des Triple Melting Pot geht auf Will Herberg (1955) zurück, ihre Gültigkeit wurde allerdings von Archdeacon (1983)
empirisch untermauert.
Juden schneiden beim Vergleich von Bildung und Einkommen insgesamt besser ab, doch liegt
das an der traditionell höheren Wertschätzung für Schulbesuch und Ausbildung (Bodnar 1976).
Auch was die politischen Einstellungen betrifft, sind sie liberaler und neigen eher zur Demokrati-
schen Partei als Katholiken und Protestanten. Die Unterschiede dürften sich inzwischen al-
lerdings weiter reduziert haben.
Man kann deshalb Thomas J. Archdeacon (1983: 202 f.) zustimmen, wenn er von einem
Triple Melting Pot spricht, und damit sein Hauptaugenmerk darauf legt, daß es den USA seit
dem Zweiten Weltkrieg nicht nur gelungen ist, die verschiedenen Einwandererethnien, sondern
auch die drei Hauptreligionen erfolgreich in die Gesellschaft zu integrieren. Allerdings, das
72
zeigt die Zusammenstellung Archdeacons ebenfalls, gibt es in allen drei Sparten erheblich
größere Unterschiede zwischen Schwarzen und Weißen. Dies erhärtet die These, daß die
Trennlinie Hautfarbe in weit größerem Ausmaß die US-amerikanische Gesellschaft spaltet als die
Religionszugehörigkeit oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe. Die
Reaktionen auf das Urteil im Mordprozeß gegen O. J. Simpson unterstreichen die Bedeutung der
cleavage Hautfarbe auch für das Jahr 1995 (Whitaker 1995).
Die Liberalisierung der Einwanderungspolitik führte nicht nur zu höheren Einwandererzahlen,
sondern auch zu einer deutlichen Veränderung der Einwandererzusammensetzung. Erstmals in
der langen Einwanderungsgeschichte der USA stellten ab den sechziger Jahren Nicht-Europäer
mehr als die Hälfte der legalen Einwanderer; ab den siebziger Jahren überstiegen sowohl die
Anzahl der Einwanderer aus Lateinamerika als auch aus Asien das Einwanderungskontingent aus
Europa (vgl. Tabelle 2). Unter den seitdem überwiegenden Ethnien sind sowohl 'alte Bekannte'
wie Mexikaner oder Chinesen, die zuvor in geringerer Anzahl oder als erklärte non-immigrants
eingewandert waren, als auch bislang weitgehend unbekannte Einwandererethnien wie Kubaner,
Philippinos oder Koreaner. Für Nicht-Europäer, die es in den zurückliegenden Jahrhunderten
stets deutlich schwerer als Europäer hatten, in den USA aufgenommen und integriert zu werden,
stellte und stellt sich die Frage, ob der Schmelztiegel USA tatsächlich (noch) funktioniert, in ganz
besonderer Weise.
Obwohl der Anteil der Einwanderer an der Gesamtbevölkerung der USA während der letzten
drei Jahrzehnte nie mehr so hoch war wie in sämtlichen Jahrzehnten von 1830 bis 1930, wird ihre
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?109
Ankunft nach einer Periode starker Einwanderungsbegrenzung bewußter wahrgenommen als zu
Beginn des Jahrhunderts (vgl. Portes/Rumbaut 1990: 142). Die Tatsache, daß es sich hierbei
größtenteils um neue Einwandererethnien handelt, dürfte diese Perzeption verstärken. Allerdings
gibt es auch einige Verhaltensweisen, in denen sich die neuen Einwanderer von den alten unter-
scheiden. Diese Unterschiede lassen sich zum großen Teil durch die politischen, technischen und
gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahrzehnte erklären: Migrations- und Akkultur-
ationsprozesse in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts verlaufen anders als vor hundert
Jahren. Zum einen haben die Einwanderer von heute ihre Zugehörigkeit zu einer Nation viel
stärker verinnerlicht als die old oder new immigrants, deren Herkunftsland in Form eines Na-
tionalstaats nicht oder erst kurze Zeit existierte (106-9). Zum anderen erleichtern verbesserte und
verbilligte Transportbedingungen den Kontakt mit dem Heimatland deutlich. Die erdumspannen-
de Medienlandschaft ermöglicht sowohl den indirekten Kontakt zum Heimatland als auch den
Empfang von Informationen in der eigenen Sprache. Ein dritter Faktor ist das gestiegene eth-
nische Bewußtsein, das sich infolge der Bürgerrechtsbewegung in den sechziger Jahren entwik-
kelte und nachfolgend zu einer Rückbesinnung auf die ethnische Identität führte (vgl. z. B.
Elschenbroich 1986: 131-41).
All diese Entwicklungen sind zu berücksichtigen, wenn es gilt, die Integrationsabsicht oder -
fähigkeit der neuen Einwanderer zu beurteilen. Stolz auf und Zusammenhalt innerhalb der
eigenen Ethnie sind nicht originäre Erscheinungsformen der Einwanderer seit den sechziger
Jahren, sondern gehörten bereits bei Iren, Deutschen und Italienern zum Alltag. Doch hatten die
Einwanderer, die im letzten Jahrhundert in die USA einwanderten, in den meisten Fällen nur
schriflichen Kontakt mit ihrer Heimat. Besuche oder gar Rückwanderungen wurden erst ab Ende
des 19. Jahrhunderts zahlreicher. Ein direkter Kontakt mit dem Heimatland, seiner Kultur und
Sprache fand deshalb fast ausschließlich innerhalb der Community im Einwanderungsland statt.
Auch für die neuen Einwanderer spielt die Community eine wichtige Rolle. Möglicherweise hat
sie aber - durch das gestiegene ethnische Bewußtsein - eine größere politische Bedeutung
gewonnen (vgl. Portes/Rumbaut 1990: 140 f.).
Die räumliche Verteilung und Persistenz heutiger Einwandererethnien ist ebenfalls den
Migrationsmustern früherer ähnlich (50 f.). Wie die Einwanderer vor ihnen, konzentrieren sie
sich in bestimmten Regionen und Städten. 1987 verteilten sich 71 % aller Immigranten auf die
Bundesstaaten Kalifornien (26,8 %), New York (19,0 %), Florida (9,1 %), Texas (7,0 %), New
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
110
Jersey (5,1 %) und Illinois (4,3 %). Fast die Hälfte (42 %) aller Einwanderer kam im gleichen
Jahr zudem in die Städte New York, Los Angeles, Miami, Chicago, Washington und San
Francisco (34 f.). Nicht überraschend ist, daß historische Verbindungen und geographische Nähe
ausschlaggebend bei der Wahl des Zielorts sind. Deshalb kommen die meisten Kubaner nach
Florida und insbesondere Miami, die meisten Chinesen, Philippinos und Mexikaner hingegen
nach Kalifornien (San Francisco bzw. Los Angeles) (36).
Konflikte zwischen Einwanderern und Aufnahmegesellschaft gibt es heute genauso wie früher.
In Bundesstaaten im Süden und Südwesten der USA, in die viele Lateinamerikaner einwandern,
grassiert seit Jahren die Furcht, daß Spanisch die offizielle Sprache in diesen Bundesstaaten
werden könnte. Die US English Movement ist eine Antwort auf diese Befürchtungen und hat
bereits in 22 Bundesstaaten erreicht, daß Englisch als Landessprache festgeschrieben wurde
(VOA, 14.9.1995). Zu Angriffen auf überwiegend koreanische und kubanische Geschäfte kam es
während der L.A. riots, den Rassenunruhen in Los Angeles, die sich 1992 am brutalen Vorgehen
der Stadtpolizei gegen den Schwarzen Rodney King entzündet hatten (Castles/Miller 1993: 217).
Alles in allem zeigen die Akkulturationsprozesse der verschiedenen Einwandererethnien mehr
Gemeinsames als Trennendes. Ob Haitianer und Philippinos allerdings genauso erfolgreich in die
Gesellschaft der USA integriert werden können wie Skandinavier und Polen vor ihnen, wird nur
die Zeit zeigen. Auch die Integration der old und new immigrants war nicht innerhalb einer
Generation abgeschlossen. Selbst in einer der Hochburgen der spanischen Sprache, der Stadt
Miami, erweisen sich Befürchtungen, daß Spanisch Englisch als vorherrschende Sprache ablösen
könnte, anhand empirischer Untersuchungen als unbegründet (Portes/Schauffler 1994: 658 f.).
Bilingualismus, der unter Jugendlichen in den hispanischen communities weit verbreitet ist, hat
positive Effekte auf das Abschneiden in der Schule (656-58). Kinder von Einwanderern schnei-
den durchweg besser als Kinder einheimischer Eltern ab (WPost, 24.2.1994).
Die Ausgangslage für die neuen Einwandererethnien scheint also nicht allzu schlecht zu sein.
Ob für die zweite und dritte Generation der Einwanderer von heute allerdings der American
Dream von Freiheit und Wohlstand Wirklichkeit werden wird, muß angesichts eines zunehmend
gespaltenen Arbeitsmarkts, der zur Ausübung einer anspruchsvollen Tätigkeit eine immer bessere
Ausbildung verlangt, angezweifelt werden (vgl. Perez/Portes (i.V.); Martin 1995b: 94 f.).
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?111
73 Nur das Präsidentenamt bleibt ihm vorenthalten. Das Beispiel Henry Kissinger zeigt jedoch, daß es einem eingebürgertem
Einwanderer ohne weiteres möglich ist, Minister zu werden.
74 Von 1907 bis 1952 konnten US-Amerikanerinnen sogar ihre Staatsbürgerschaft unwiderruflich verlieren, wenn sie Asiaten
heirateten (Vecoli 1986: 21).
1.2. How to Become an American
Die rechtliche Integration von Einwanderern ist im Einwanderungsland USA in aller Regel sehr
einfach. Um Staatsbürger zu werden, muß der legale Einwanderer mindestens 18 Jahre alt sein
und seit mindestens fünf Jahren in den USA gewohnt haben (Miller 1994d: 210). Für Ehepartner
gilt ein Mindestaufenthalt von drei Jahren. Einwandererkinder unter 18 Jahren werden durch die
Naturalisierung eines Elternteils US-amerikanische Staatsbürger (211). Der Einwanderer muß die
Fähigkeit nachweisen, Englisch lesen und schreiben zu können. Personen, die schon mindestens
20 Jahre in den USA leben oder über 50 Jahre alt sind, können auch ohne Nachweis von Sprach-
kenntnissen naturalisiert werden (211). Darüberhinaus muß man Grundkenntnisse über die
Geschichte und das politische System der USA besitzen. Ein 'guter Charakter' (v. a. keine
Vorstrafen) und das Schwören eines Fahneneids sind ebenfalls Voraussetzungen für die Ein-
bürgerung. Die Gebühr für eine Naturalisierung beträgt $50 (Brubaker 1989: 127). Wer einge-
bürgert ist, besitzt alle Rechte und Pflichten eines US-Staatsbürgers.73
US-Amerikaner zu werden und auch zu bleiben, war nicht immer so einfach. Wiederholt
galten schärfere Einbürgerungsrichtlinien. Bereits Ende des 18. Jahrhunderts wurde beispiels-
weise die Mindestaufenthaltsdauer für kurze Zeit auf 14 Jahre heraufgesetzt (Select Commission
1981: 33). Erst 1870 konnten Schwarze, 1897 Mexikaner und 1924 native Americans (Indianer)
US-amerikanische Staatsbürger werden (Vecoli 1986: 21; Castles/Miller 1993: 250). Frauen
erhielten erst 1922 ein von der Staatsangehörigkeit ihrer Ehemänner unabhängiges Einbürge-
rungsrecht. Erst im Lauf der vierziger Jahre des 20. Jahrhunderts kam es schließlich zur schritt-
weisen Lockerung des Naturalisierungsverbots für Asiaten; 1952 wurde es endgültig abgeschafft
(21).74
Ein Naturalisierungsverbot gilt seit 1903 bzw. 1917 für Staatsfeinde und politische Ex-
tremisten, wobei insbesondere die Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei Grund ist,
einem Ausländer die Einbürgerung zu verweigern (22 f.; berühmtes Beispiel: Charlie Chaplin).
Aus politischen Gründen ist es ferner seit 1906 möglich, naturalisierten Einwanderern die
Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen. Obwohl die Möglichkeit einer Denaturalisierung eher
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
112
75 Das ius soli wurde 1866/68 engültig als Recht zum Erwerb der US-amerikanischen Staatsbürgerschaft in der Verfassung
der Abschreckung dient, kam es in Einzelfällen immer wieder zum Entzug der Staatsbügerschaft.
Noch 1981 wurde ein Kriegsverbrecher des Zweiten Weltkriegs denaturalisiert und deportiert,
weil er bei der Einbürgerung verschwiegen hatte, daß er Wächter eines Konzentrationslagers
gewesen war (24).
Heute wird im allgemeinen toleriert, wenn Einwanderer bei der Einbürgerung ihre bisherige
Staatsangehörigkeit behalten wollen (Miller 1994d: 209). Dagegen kann einem Bürger die
Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn er aus freien Stücken die Staatsangehörigkeit eines
anderen Landes annimmt (210). Diese Praktiken tragen einerseits dem Wunsch Rechnung, die
doppelte Staatsbürgerschaft nicht zur Regel werden zu lassen, andererseits aber auch der
Problematik, daß die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft zu erheblichen Nachteilen für
den Einwanderer führen kann oder aber er aus der alten Staatsbürgerschaft nicht entlassen wird
(209 f.; vgl. Kap. I.4.3).
Angesichts der liberalen Einbürgerungsrichtlinien überrascht es nicht, daß viele Einwanderer
US-amerikanische Staatsbürger werden. Allerdings ist der Anteil von naturalisierten Einwande-
rern an den im Ausland geborenen Personen von über 70 % im Jahr 1950 auf 50 % im Jahr 1980
gesunken (215). Diese Entwicklung gibt Anlaß zu Bedenken, daß die neuen Einwandererethnien
sich schlechter in die USA integrierten als die old und new immigrants (vgl. Miller 1995: 13).
Mit Blick auf die Nationalitäten der Einwanderer zeigt sich, daß ein weit größerer Anteil der
asiatischen Einwanderer eingebürgert wird als der mittel- und nordamerikanischen Einwanderer.
Insbesondere der Vergleich der beiden Herkunftsländer mit den zahlreichsten Einwanderern in
den USA, Mexiko und den Philippinen, zeigt, daß es erhebliche Diskrepanzen bei den Ein-
bürgerungsraten gibt: Von den 1970 bis 1979 Eingewanderten haben sich im Zeitraum 1970 bis
1987 nur 10,5 % der Mexikaner, aber 58,8 % der Philippinos naturalisiert (Portes/Rumbaut
1990: 122). Im Zusammenhang mit der Zunahme des Bevölkerungsanteils hispanischer Ab-
stammung tragen diese Zahlen nicht dazu bei, Befürchtungen einer Hispanisierung der USA zu
entkräften.
Dadurch, daß die Zuschreibung der Staatsbürgerschaft nicht nur durch das ius sanguinis
(Abstammungsprinzip), sondern auch durch das ius soli (Territorialprinzip) erfolgt, stellt sich das
Problem der rechtlichen Integration für die Nachkommen der Einwanderer nicht. Sie sind von
Geburt an Staatsbürger und müssen deshalb nicht erst eingebürgert werden. Integrations
75
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?113
(14th Amendment) festgeschrieben (Brubaker 1989: 12). Alle Personen, die in den USA geboren werden, sind automatisch
Staatsbürger, selbst wenn ihre Eltern sich illegal in den Vereinigten Staaten aufhalten.
probleme tauchen somit ab der zweiten Einwanderergeneration de iure nicht mehr auf, doch
bleiben Einwandererethnien, wie das vorangegangene Unterkapitel gezeigt hat, mitunter gesell-
schaftlich diskriminiert. Die Diskriminierung von Minderheiten und die Antwort des Staates auf
Minderheitenprobleme werden im folgenden Unterkapitel beleuchtet.
1.3. Minderheitenförderung und Multikulturalismus
Bereits in Kapitel II.2 war die Rede davon, daß infolge der Bürgerrechtsbewegung und dem
Aufkommen der PC (Political Correctness) eine Debatte über das US-amerikanische Selbstver-
ständnis begonnen hat. Wie schon die Bezeichnung Civil Rights Movement sagt, ging es in den
sechziger Jahren zunächst darum, für benachteiligte Bürger, allen voran schwarze
US-Amerikaner, die gleichen Rechte durchzusetzen. Der Erfolg der Bewegung war die Gleichbe-
rechtigung aller Rassen, die freilich an den Lebensumständen von Minderheiten zunächst wenig
änderte.
Um eine Gleichstellung von Minderheiten zu erreichen, die über lange Zeit hinweg diskrimiert
wurden, gibt es seit Ende der sechziger Jahre eine Politik der Minderheitenförderung (Affirmati-
ve Action). Schulen, Colleges, Universitäten und Betriebe sind verpflichtet, die Zusammenset-
zung ihrer Schüler, Studenten oder Arbeitnehmer entsprechend der Bevölkerungszusammenset-
zung in ihrem Einzugsgebiet anzunähern (vgl. Elschenbroich 1986: 189-210). Die Folgen dieser
gesetzgeberischen Zielvorgabe waren und sind gruppenspezifische Zulassungs- oder Einstel-
lungsvoraussetzungen. So hat Affirmative Action Ausbildungs- und Berufschancen für Min-
derheiten zwar deutlich erweitert, doch auch zu einer Stärkung des "Farbenbewußtseins" und
innerhalb der weißen Mehrheit und folglich zu Protesten gegen eine reverse discrimination
(umgekehrte Diskriminierung) geführt (zit. Brumlik/Leggewie 1992: 439). Da sich der Lebens-
standard der weißen Mittelschicht im Vergleich zu anderen Industrieländern seit den siebziger
Jahren eher verschlechtert hat und Minderheiten im Gegenzug langsam - auch aufgrund der
aktiven Minderheitenpolitik - in die Mittelschicht vordringen, sehen sich viele US-Amerikaner
inzwischen als Opfer einer minority majority (Minderheiten-Mehrheit) und verlangen, wie
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
114
unlängst in Kalifornien geschehen, die Abschaffung der Affirmative Action (vgl. Kurthen/Losey
1995: 55; Kap. II.2).
Multikulturalisten gehen häufig einen Schritt weiter als die Protagonisten aktiver Minderhei-
tenförderung. In ihrem Kampf um Anerkennung der Identität eines einzelnen oder einer Gruppe
fordern sie nicht nur eine Abschaffung von de-facto-Diskriminierung, sondern den gleichen
Respekt vor jeder Kultur (Taylor 1993: 32). Dies bedeutete auch, daß jede Minderheitenkultur
Anspruch auf eine ihrem Bevölkerungsanteil entsprechende Förderung hätte (vgl. 33 f.). Ein in
den USA häufig und besonders heftig diskutiertes Problem ist die Forderung mancher Multikul-
turalisten nach der Anerkennung der Gleichwertigkeit verschiedener Kulturen (58 f.). Ein Weg
zur Durchsetzung dieser Forderung ist der kulturelle Partikularismus. Als "partikularistischer
Multikulturalismus" (Bade 1993a: 804) manifestiert er sich beispielsweise in 'multikulturellen'
Lehrplänen von Bildungseinrichtungen - vor allem Geschichtsunterricht und Geschichtsschrei-
bung können so zu einer Waffe von Partikularisten degradieren (Schlesinger 1992: 45-72). Ein
radikaler Multikulturalismus ist somit eine Mutation von Multikulturalismus zu kulturellem
Seperatismus (vgl. Hughes 1994: 140).
Der Philosoph und Politologe Charles Taylor (1993: 62 f.) sieht vor allem Probleme in der
Anerkennung der Gleichwertigkeit verschiedener Kulturen. Auf Basis einer Anerkennung
kultureller Differenz schlägt er vor, die Gleichwertigkeit verschiedener Kulturen a priori an-
zunehmen, um sich dann in freier Entscheidung ein eigenes Urteil über deren Wert bilden zu
können (70). Taylor führt dazu aus (65 f.):
Es ist ... sinnvoll, zu behaupten, eine Kultur habe einen Rechtsanspruch darauf,
daß wir uns bei der Beschäftigung mit ihr von der Annahme leiten lassen, sie
besitze einen Wert. Aber es ist nicht sinnvoll, zu behaupten, sie habe einen
Rechtsanspruch darauf, daß wir am Ende zu dem Urteil gelangen, sie sei tatsäch-
lich wertvoll oder genauso wertvoll wie irgendeine andere Kultur.
Taylor geht es weniger um die, in seinen Augen je nach Fall zweifelhafte, Anerkennung der
Gleichwertigkeit verschiedener Kulturen, sondern um die Anerkennung jedes einzelnen Men-
schen, egal welcher Herkunft oder Kultur (vgl. 14 f.). Wird als Repressionsinstrument die
Verweigerung von Anerkennung eingesetzt, dann kann der Multikulturalismus in Form der
"Politik der Anerkennung" (Taylor) dazu beitragen, dieser Unterdrückung zu begegnen und sie
auszuräumen (vgl. 26).
1. INTEGRATION IN DEN USA: E PLURIBUS UNUM?115
Eine Trennung von Gleichberechtigung und legislativem "Artenschutz" schlägt Jürgen
Habermas (1993: 173) vor. Es ist seiner Auffassung nach normativ fragwürdig, Gruppenrechte
zuzulassen. Kulturen lebten davon und reproduzierten sich dadurch, daß sie Personen zur
Aneignung und Fortführung der eigenen Kultur motivierten (173 f.). Folglich sieht Habermas die
Vorteile des Multikulturalismus in seiner befreienden Kraft (175):
In multikulturellen Gesellschaften bedeutet die gleichberechtigte Koexistenz der
Lebensformen für jeden Bürger eine gesicherte Chance, sich mit dieser Kultur -
wie mit jeder anderen - auseinanderzusetzen, sie konventionell fortzusetzen oder
sie zu transformieren, auch die Chance, sich von ihren Imperativen gleichgültig
abzuwenden oder selbstkritisch loszusagen, um fortan mit dem Stachel eines be-
wußt vollzogenen Traditionsbruchs oder gar mit gespaltener Identität zu leben.
Es ist kein Zufall, daß die Diskussion über Multikulturalismus in einer Zeit einsetzte, da die
zuvor zweifellos multiethnische, zunehmend verschiedene Hautfarben umfassende (multiracial),
aber bisher nicht unbedingt multikulturelle Gesellschaft durch die neuen Einwanderer Jahr für
Jahr an kultureller Diversität gewinnt (vgl. Hughes 1994: 122 f.). Das Anwachsen der nicht-
weißen Minderheiten durch Einwanderung und hohe Geburtenraten wird die Anerkennung
kultureller Diversität unausweichlich machen (vgl. Kurthen/Losey 1995: 55). Die Linke hat mit
der Thematisierung von PC und Multikulturalismus versucht, diesen neuen Herausforderungen
zu begegnen. Daß sie dabei auch Separatisten und Radikalisten Vorschub geleistet hat und
mitunter sozioökonomische Fragen der Beschäftigung mit gender and race issues (Geschlechts-
und Rassenfragen) geopfert hat, mag das Bild trüben (49). Doch ist es den Multikulturalisten
gelungen, ein weitreichendes eye-opening zu bewirken und einige Reformen in Gang zu bringen
(Puhle 1994: 21).
Die Rechte hat das Terrain der Mehrheitsgesellschaft verteidigt und den Multikulturalisten
vorgeworfen, die Gesellschaft "balkanisieren" zu wollen (vgl. z. B. Kurthen/Losey 1995: 49).
Darüberhinaus wird ein Angriff auf die Grundwerte der USA beklagt. Wenn kein Wertekonsens
existiere, fragen Traditionalisten, wie solle dann eine erfolgreiche Integration derzeitiger und
zukünftiger Einwanderer in die Gesellschaft möglich sein (49 f.)? Es erscheint indes unwahr-
scheinlich, daß es aufgrund von PC oder Multikulturalismus zu einer Balkanisierung der USA
kommen wird, denn das Land hat auch in der Vergangenheit einen hohen Grad an Fragmentie-
rung verkraftet (Puhle 1994: 23-25). Wahrscheinlich würde die Integration der nicht-europäi-
schen Einwandererethnien mit der Anerkennung ihrer spezifischen Kultur sogar leichter fallen als
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
116
die einiger älterer Einwandererethnien, die als Preis für die Akzeptanz und Integration mit der
Aufgabe ihrer kulturellen Identität bezahlen mußten.
2. Integration in Deutschland:
Von Ausländern zu Inländern?
In der Bundesrepublik Deutschland fällt die Integration von Zuwanderern überwiegend unter die
Rubrik Ausländerpolitik. Das liegt, wie die vorangegangenen Kapitel gezeigt haben, am Selbst-
verständnis des Landes, ein ethnisch-kulturell möglichst homogener Nationalstaat sein zu wollen.
Dieses Selbstverständnis führte und führt zu einer Integrationspolitik, die klar zwischen zu-
wandernden Ausländern und 'rückkehrenden' Deutschstämmigen unterscheidet. Während der
dauerhafte Aufenthalt der ersten Gruppe zwar toleriert aber nicht gewünscht wird, wird viel
dafür getan, daß die zweite Gruppe sich möglichst schnell heimisch fühlt.
Da einstige Arbeitsmigranten und Aussiedler seit Gründung der Bundesrepublik die größten
Zuwanderergruppen stellten, richtet sich das Hauptaugenmerk des ersten Teils dieses Unter-
kapitels auf die Integration von Arbeitsmigranten und ihrer Kinder sowie von Aussiedlern. In
historischer Perspektive wird das Wechselspiel von gesetzgeberischen Maßnahmen und der
sozialen Integration von Zuwanderern untersucht, wobei das Staatsbürgerschaftsrecht zunächst
nicht näher betrachtet wird. Letzteres wird im zweiten Teil des Unterkapitels nachgetragen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient in diesem Zusammenhang die Einbürgerung von Aus-
ländern. Abschließend wird die deutsche Debatte über die multikulturelle Gesellschaft einer
Kurzanalyse unterzogen.
2.1. Integration in historischer Perspektive
Wie Zuwanderer von einer Gesellschaft aufgenommen und in sie integriert werden, hängt stark
davon ab, ob sie von der einheimischen Bevölkerung als Bereicherung oder Last empfunden
werden (vgl. Kap. I.3). Erleichtert wird der Integrationsprozeß beispielsweise durch das Spre-
chen der gleichen Sprache oder der Zugehörigkeit zur gleichen Religionsgemeinschaft. Je größer
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?117
76 Die Integration von Juden wird in Gesamtdarstellungen (wie bspw. bei Bade) vernachlässigt und deshalb hier ausführlicher
behandelt.
die Unterschiede zwischen Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft sind, desto größer ist
auch das Konfliktpotential.
Für Glaubensflüchtlinge, die vom 16. bis 18. Jahrhundert in deutsche Staaten kamen, waren
die Aufnahmebedingungen äußerst günstig. Aufgrund ihrer Verfolgung konnten sie der Soli-
darität der Aufnahmegesellschaft gewiß sein. Da sie viele wirtschaftliche Impulse einbrachten,
wurde ihre Anwesenheit darüberhinaus als gewinnbringend angesehen (Duchhardt 1992: 287).
Sprachen sie, wie die Salzburger Protestanten, zudem die gleiche Sprache, dann stand der
zügigen Integration in die Aufnahmegesellschaft nur noch wenig entgegen (286). Mit Erfolg und
sozialem Aufstieg der Zuwanderer schlug die anfängliche Gunst allerdings oft in Neid und
Fremdenfeindlichkeit um. Ausgerechnet auf dem Schauplatz der Religionszugehörigkeit (Luthe-
raner contra Kalvinisten) kam es zu Ab- und Ausgrenzungen (Cohn-Bendit/Schmid 1992: 212).
Doch die Zuwanderer durften bleiben, vor allem da auf ihre Wirtschaftskraft schwerlich verzich-
tet werden konnte (212 f.).
Auch die Anwesenheit von Italienern führte in der Frühen Neuzeit zu Abwehrhaltungen. Nicht
zuletzt durch ein "überlegenes Handelsnetz für Südfrüchte" waren sie in Städten wie Frankfurt
am Main einheimischen Händlern überlegen (Schindling 1992: 292 f.). Unter anderem die
Verweigerung des Bürgerrechts sollte den Aufstieg der Italiener bremsen und den einheimischen
Handel priviligieren (Cohn-Bendit/Schmid 1992: 214 f.). Doch weder konnte so der wirt-
schaftliche Erfolg der italienischen Zuwanderer, noch deren Integration gestoppt werden.
Insbesondere in katholischen Städten wie Mainz, Bonn oder Köln verlief der Akkulturations-
prozeß aufgrund religiöser Gemeinsamkeiten und der daraus resultierenden Niederlassungspolitik
der Kurfürsten relativ schnell und problemlos (Schindling 1992: 293).
Juden konnten nie mit der vollen Sympathie der Mehrheitsgesellschaft rechnen. Die Refor-
76
mation verstärkte ihre Ausgrenzung sogar erheblich. Martin Luther, der anfangs eine Art
Schulterschluß mit Juden im Kampf gegen Rom suchte, verfaßte kurz vor seinem Tod zwei böse
Schmähschriften, in denen er Juden als Unglück für die Christen charakterisierte und ihre
Vertreibung empfahl (Gay 1992: 42). In Gettos verbannt und einer ganzen Reihe von Be-
schränkungen unterworfen, führten die meisten Juden über Jahrhunderte ein Leben abseits der
Mehrheitsgesellschaft. Mit Beginn des 19. Jahrhunderts begann sich das Verhältnis zwischen
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
118
77 Kleßmann (1992: 307 f.) nennt als einen der wichtigsten Beweggründe für das Aufkommen einer polnischen Gewerkschaft
den scheinbaren Widerspruch zwischen katholischer Konfession der Polen einerseits und der sozialdemokratisch geprägten,
deutschen Gewerkschaft andererseits.
Juden und Nichtjuden zu entspannen. Staat und die jüdische Minderheit fingen an, ihre gegensei-
tigen Abgrenzungen abzulegen (136 ff.). Als Folge dessen wurden im Jahr 1869 Juden sämtliche
bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte zuteil (158). Damit war juristisch vollzogen, was
ohnehin in Sprache, Kultur und nationaler Gesinnung bereits stattgefunden hatte: Juden waren
längst Deutsche (162).
Die Öffnung der Minderheit und des Staates bedeutete allerdings nicht, daß Juden fortan
gesellschaftlich integriert gewesen wären. Als Teil der wirtschaftlichen und geistigen Elite des
Landes einerseits und als arme Ostjuden andererseits, blieben Juden Neid und Verachtung
ausgesetzt (vgl. Blank 1992: 325). Ein wieder aufkommender Antisemitismus, der im Kaiserreich
seinen Anfang nahm, fand in der Gettoisierung osteuropäischer Juden während der Weimarer
Republik einen ersten Höhepunkt (327). In den Ostjuden personalisierte sich die Perzeption des
Fremden und des 'bösen' Juden in einem. Im Dritten Reich erfolgte Schritt für Schritt die völlige
Ausgrenzung aller Juden, auch derer, die über viele Generationen hinweg bereits in Deutschland
gelebt hatten. Insofern wäre eine Behandlung der Judenvernichtung in einem Kapitel über die
Integration von Einwanderern fehl am Platz. Im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen
Endlösung verdient jedoch Beachtung, daß Juden (wie auch Sinti und Roma) nicht als deutsche
Staatsbürger der Massenvernichtung zugeführt wurden. Das Reichsbürgergesetz von 1935
(Nürnberger Gesetze) machte Juden zunächst zu unvollständigen Staatsbürgern (Brubaker 1992:
167). Doch erst 1943 entzog man Juden mit dem Abtransport in die Konzentrationslager die
Staatsangehörigkeit systematisch (167, Fn 9). Juden und "andere Artfremde" wurden somit als
Staatenlose und nicht als deutsche Staatsangehörige in den KZ "abgeschlachtet" (168).
Ruhrpolen verloren hingegen ihre deutsche Staatsangehörigkeit nie wieder. Trotz Staats-
bürgerschaft wurden sie während des Kaiserreichs allerdings einer besonderen polizeilichen
Bewachung ausgesetzt (Kleßmann 1992: 305). In Wechselwirkung mit dem Ausschluß durch die
Gesellschaft (other-exclusion) erfolgte ein Selbstausschluß (self-exclusion) der polnischen
Zuwanderer. Sprache und Nationaltum wurden in den polnischen Werkskolonien gepflegt, und
1902 kam es in Bochum zur Gründung einer eigenen polnischen Gewerkschaft, die 1912 über
30.000 Mitglieder hatte (306 f.).77
Gebietsabtretungen an Frankreich infolge des Ersten Weltkriegs und die Wiederherstellung
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?119
78 Die hier angeführten Beispiele gehen z. T. auf Erzählungen der Großmutter, Mutter und des Onkels des Verfasssers zurück,
die aus dem Sudetenland vertrieben wurden und in Gemmingen im Kraichgau als Heimatvertriebene Aufnahme fanden.
79 Bis bspw. eine eigene Kirche gebaut werden konnte, mußte die bereits vorhandene (unter Protest der Andersgläubigen) geteilt
werden.
der staatlichen Einheit Polens im Jahr 1918, führten zu einer Dreiteilung der ruhrpolnischen
Community. Nur ein Drittel der insgesamt etwa 350.000 Polen blieb im Ruhrgebiet, die beiden
verbleibenden Drittel wanderten in nordfranzösische Kohlereviere oder nach Polen ab (309). Für
die im Ruhrgebiet verbliebenen Deutschen polnischer Abstammung wurde der Assimilations-
druck stärker, vielleicht aber auch nur stärker perzipiert. Polnische Vereine verschwanden
genauso wie die polnische Gewerkschaft von der Bildfläche (309). In den folgenden Jahrzehnten
schritt die Integration der Ruhrpolen so weit voran, daß sie und ihre Nachkommen spätestens bei
Gründung der Bundesrepublik ein integraler Bestandteil der westdeutschen Gesellschaft gewor-
den waren. Peter J. Katzenstein (1987: 228) erinnert in diesem Zusammenhang an die vielen
Fußballspieler ruhrpolnischer Herkunft, die für den Gelsenkirchner Traditionsverein Schalke 04
spielten, und führt aus:
As late as the 1950s West Germany's national team had players with names such
as Tilkowski, Szymaniak, or Kwiatkowski. Today's Turks play in separate soccer
clubs.
Bevor die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer begann, mußten mehrere Millionen
Heimatvertriebener, Flüchtlinge und heimkehrender Kriegsgefangener in die Gesellschaft inte-
griert werden. Obwohl ex post als Erfolgsstory verkauft, gestaltete sich die Eingliederung so
vieler größtenteils Fremder, die zwar Deutsch sprachen und die deutsche Staatsangehörigkeit
besaßen, nicht einfach. Neben gravierenden Differenzen im ökonomischen Status, gab es Unter-
schiede in Konfession, Sprache (Dialekt) und Kultur. Da sie alles verloren hatten, waren für die
78
Neuankömmlinge die sprachlichen und kulturellen Unterschiede im Vergleich zur eigenen
wirschaftlichen Lage von untergeordneter Bedeutung. Mitunter führten konfessionelle Unter-
schiede zu Konflikten, denn es kam durchaus vor, daß katholische Heimatvertriebene evange-
lischen oder Protestanten katholischen Gemeinden zugewiesen wurden. Am problematischsten
79
gestalteten sich jedoch die Ungleichheiten im Sozialstatus. Als Fremde ohne Eigentum, die
darüberhinaus häufig einen Teil des Hauses oder der Wohnung Einheimischer belegten, waren sie
einfach nur lästig (vgl. Lehmann 1991: 69 f.). Insbesondere die heimatvertriebenen Kinder
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
120
80 In der Besatzungszeit wurden die Heimatvertriebenen "mehr schlecht als recht" behandelt (Delfs 1993: 3). Dies änderte sich
mit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23. Mai 1949, das alle Heimatvertriebenen zu Staatsbürgern machte.
spürten den Status des unerwünschten Bürgers zweiter Klasse in Schule und Freizeit. Albrecht
Lehmann (1991: 70), der durch Interviews mit Heimatvertriebenen die Lage der Neuankömm-
linge versucht hat zu rekonstruieren, stellt fest:
Als Indiz für ihr Außenseitertum ist verschiedenen unserer Befragten besonders
peinlich im Gedächtnis geblieben, daß sie stets vor der Tür der Nachbarkinder
warten mußten. Die Kinder der Einheimischen aber wurden in die Wohnung
gebeten. Einige erinnerten sich an den Zwiespalt der Gefühle, wenn sie von einem
einheimischen Kind ein Schulbrot bekamen. Zuweilen bestanden regelrechte
Brotpatenschaften, bei denen die Eltern einheimischer Kinder einzelne Flücht-
lingskinder täglich bedachten. In anderen Fällen war die Wohltat in das eigene
Ermessen der Kinder gestellt. Gerade die zweite Form dürfte oft zu kränkenden
Situationen geführt haben.
Trotz gleicher Staatsangehörigkeit und einer Politik der offenen Tür für Heimatvertriebene,80
verlief deren Integration keineswegs so reibungslos wie im nachhinein auch von ihnen selbst oft
behauptet wird (68 f.). Als beachtlich große Bevölkerungsgruppe, die durch den Bund der
Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE) von 1953 bis 1957 auch in der Regierungskoalition
des zweiten Kabinetts Adenauer vertreten war, konnten sie nicht ihrem Schicksal überlassen
werden. Ab 1953 wurden ihnen Ausgleichsleistungen für Kriegsschäden und Eingliederungshilfen
gewährt, die als Starthilfe fungierten (Delfs 1993: 4). Heute sind auch die Heimatvertriebenen
fest in die Gesellschaft der Bundesrepublik integriert, auch wenn die Vertriebenenverbände
manchmal einen davon abweichenden Eindruck erwecken.
Gastarbeiter und ihre Familien hatten nicht die Möglichkeit, durch Stimmabgabe bei Wahlen
politischen Druck auszuüben. Als Ausländer standen und stehen sie unter einem eigenen Recht,
dem Ausländerrecht. Bis zur Verabschiedung des ersten Ausländergesetzes (AuslG) der BRD im
Jahr 1965 war noch die Ausländerpolizeiverordnung des Jahres 1938 gültig. Diese war in
vielerlei Hinsicht liberaler als das AuslG 1965, da sie auf einen vorrechtsstaatlichen Verwaltungs-
bereich zugeschnitten war (Dohse 1981: 245 f.). Das AuslG 1965 entstand hingegen innerhalb
eines Rechtsstaats, der die staatliche Verfügungsgewalt, auch über Ausländer, deutlich be-
schränkt. Es durchbrach diese allgemeinen Beschränkungen und verbreiterte den staatlichen
Dispositionsspielraum über Ausländer im Rechtsstaat Bundesrepublik (247). Durch die Bindung
der Aufenthaltserlaubnis an einen bestimmten Arbeitsplatz oder das Verbot unselbständiger
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?121
Arbeit wurde diese Verfügungsgewalt des Staates wieder hergestellt (248). Insgesamt gesehen
war das AuslG 1965 kein detailliertes Regulativ, sondern überließ die Erteilung, Verlängerung
oder Beendigung von Arbeitserlaubnissen größtenteils dem Ermessen der Verwaltungsbehörden
(Rittstieg 1993: 3).
Bis Ende der sechziger Jahre war die Ausländerpolitik kaum mehr als Arbeitsmarktpolitik für
Ausländer und damit der Arbeitskräfteimportpolitik im Kaiserreich durchaus vergleichbar. Erst
Anfang der siebziger Jahre begann ein Nachdenken über die Folgeprobleme der Ausländer-
beschäftigung (Bade 1992b: 16). Zunächst sollte ein ganzes Bündel von Abwehrmaßnahmen die
ausländische Bevölkerung "konsoldieren" (Kap. III.2.4.1). Ende der siebziger Jahre war trotz
einer Stagnation des ausländischen Bevölkerungsanteils klar geworden, daß die meisten Aus-
länder Deutschland nicht mehr verlassen würden. Ergänzend zur Konsolidierungspolitik begann
die Bundesregierung, über Integrationskonzepte nachzudenken.
Als erster Ausländerbeauftragter der Bundesregierung übernahm der ehemalige Ministerprä-
sident Nordrhein-Westfalens, Heinz Kühn (SPD), diese Vordenkerrolle auf regierungsamtlicher
Seite. 1979 legte er ein Memorandum vor, in dem er die "unvermeidliche Anerkennung der
faktischen Einwanderungssituation" und ein Maßnahmenbündel zur "vorbehaltlosen und dau-
erhaften Eingliederung" der Bleibewilligen forderte (zit. nach Bade 1992b: 17). Vor allem Kühns
Vorschlag, Ausländern ein kommunales Wahlrecht einzuräumen, und seine Bemerkung, eine
Einbürgerung "per Postkarte" zu ermöglichen, führte innerhalb der Opposition, aber auch bei der
Regierungskoalition zu Widerspruch (Meier-Braun 1988: 15-18). Ein kommunales Wahlrecht für
Ausländer wurde vom Kabinett abgelehnt, eine erleichterte Einbürgerung für die zweite Aus-
ländergeneration allerdings in Aussicht gestellt (17).
Die Phase der Integrationskonzepte mündete bereits 1981 in einen Wettlauf der Parteien um
eine Begrenzungspolitik. Unter Druck der Opposition und der unionsregierten Länder legte noch
die sozialliberale Koalition im Dezember 1981 ein Konzept für eine solche Politik vor (Meier-
Braun 1995: 17). Mit dem Machtwechsel in Bonn wurde zwar eine Wende in der Ausländer-
politik angekündigt, doch diese fand de facto nicht statt (vgl. Kap. III.2.4.1). Aufgrund der
Erfolglosigkeit einiger Begrenzungsstrategien wurde eine erneute Beschäftigung mit Vorschlägen
des Ausländerbeauftragten Heinz Kühn und seiner Nachfolgerin Liselotte Funcke (FDP) zur
besseren Integration der in Deutschland lebenden Ausländer nun dringlicher als je zuvor.
Mit der Neufassung des Ausländergesetzes, das am 26. April 1990 vom Bundestag und am
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
122
11. Mai 1990 vom Bundesrat verabschiedet wurde und am 1. Januar 1991 in Kraft trat, wurden
kleine Schritte auf dem Weg zur besseren Integration von Ausländern gemacht. Bemerkenswert
ist insbesondere der Einbürgerungsanspruch für Jugendliche und Erwachsene mit einem acht-
bzw. fünfzehnjährigen Aufenthalt in der Bundesrepublik (Rittstieg 1993: 10 f.). Ferner wurde
durch die Vorschriften zur Aufenthaltsverfestigung die bisherige Verwaltungspraxis und Recht-
sprechung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (vgl. 4 f.). Darüberhinaus wird durch das
AuslG 1990 der Familiennachzug erstmals bundeseinheitlich geregelt (11).
Das zwei Tage vor dem Verlust der Unionsmehrheit im Bundesrat im Schnellverfahren
verabschiedete AuslG 1990 kann jedoch keinesfalls als Zuwanderungs- oder Integrationsgesetz
verstanden werden, denn an der prinzipiellen Unterscheidung zwischen ausländischen und
deutschen Inländern wurde festgehalten. Die konzeptionelle Sprachlosigkeit der Bundesregierung
in Zuwanderungsfragen hat die Ausländerbeauftragte Liselotte Funcke am 17. Juni 1991 zum
Rücktritt bewegt (Bade 1992b: 21). Unter dem Eindruck gestiegener fremdenfeindlicher Gewalt
begründete sie ihren Rücktritt unter anderem wie folgt (nach Bade 1992b: 21):
Ermutigungen zur Integration sind kaum erkennbar, ebenso wirksame Maß-
nahmen und ausreichender Schutz gegen fremdenfeindliche Jugendbanden. Die
deutsche Bevölkerung ist zunehmend verunsichert angesichts einer ständigen
ungeregelten Zuwanderung, für deren Bewältigung sie kein politisches Konzept
erkennen kann.
Wie stellt sich nun die Integration der Ausländer und ihrer Nachkommen in die deutsche
Gesellschaft tatsächlich dar? Abgesehen von politischen Partizipationsdefiziten aufgrund niedri-
ger Einbürgerungsraten (siehe folgendes Unterkapitel IV.2.2) hat sich die sozioökonomische
Lage der Ausländer inzwischen sehr stark der deutschen Bevölkerung angenähert (Bade 1992a:
397). Auch die eigene Abgrenzung der verschiedenen Einwandererethnien hat abgenommen. So
stellt man mit Blick auf die Eheschließungen fest, daß die Anzahl der binationalen Ehen seit den
fünfziger Jahren sehr stark angestiegen ist, während die Anzahl der rein ausländischen Ehen seit
der zweiten Hälfte der sechziger Jahre stagniert (Beauftragte 1993: 106). Beim Anteil der Kinder
aus binationalen Ehen gibt es für den Zeitraum 1980 bis 1991 deutliche Unterschiede zwischen
den einzelnen Ethnien: mit nur 6 % liegt der Anteil der Kinder aus deutsch-türkischen Ehen am
niedrigsten, mit 72,8 % derjenige von Kindern aus deutsch-spanischen Ehen am höchsten
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?123
81 Der Anteil von Kindern aus deutsch-türkischen Ehen hat sich von 1980 bis 1993 jedoch verdoppelt (Thränhardt 1995: 5).
(Thränhardt 1995: 5). Die Geburtenziffer ist bei Ausländern im Zeitraum 1980 bis 1987 von
81
18,2 % auf 16,2 % gesunken, während sie bei Deutschen im gleichen Zeitraum von 9,4 % auf
10,1 % angestiegen ist (Beauftragte 1993: 55). Insbesondere bei türkischen Frauen hat sie
überdurchschnittlich abgenommen (56).
Auch was den Arbeitsmarkt und das Einkommen angeht, ist eine Konvergenz zwischen
Deutschen und Ausländern zu beobachten. Die Erwerbsquote unter Ausländern ist von 77,7 %
im Jahr 1961 auf mittlerweile unter 50 % gesunken (Heckmann 1981: 191; Beauftragte 1993:
25). Bei den deutschen Frauen liegt die Erwerbsquote inzwischen etwas höher als bei den
ausländischen, ansonsten fand eine Angleichung statt (Thränhardt 1995: 5). Das durchschnitt-
liche Nettoeinkommen der Ausländer pro Monat lag 1991 377 DM unter dem der Deutschen (7).
Sowohl absolut als auch prozentual hat sich damit der Einkommensabstand zwischen Deutschen
und Ausländern seit 1984 vergrößert. Diese Entwicklung hat allerdings keine ausländerspezi-
fischen Gründe, sondern ist die Folge eines Strukturwandels, der größere Einkommensdifferen-
zen zwischen oberen und unteren sozialen Schichten mit sich bringt (7).
Mit 15,3 % (1993) ist die Arbeitslosenquote unter ausländischen Arbeitnehmern mehr als
doppelt so hoch wie unter deutschen, doch wird sie durch die unterschiedliche Ausbildungs- und
Beschäftigungsstruktur nachhaltig mitverursacht. Ausländische Arbeitnehmer sind nach wie vor
in krisensicheren Berufen unterrepräsentiert (7). Sie sind überproportional im sekundären und
unterproportional im tertiären Sektor beschäftigt (Beauftragte 1993: 26). In der Industrie werden
Ausländer mehrheitlich als An- oder Ungelernte eingestellt (27).
Der Blick auf die zweite und dritte Generation der Ausländer zeigt, daß ausländische Schüler
nach wie vor meistens die Hauptschule besuchen (19). Die Anzahl der Ausländer ohne Schul-
abschluß ist aber rückläufig (Thränhardt 1995: 10). Verdreifacht hat sich von 1983 bis 1993 der
Anteil der ausländischen Abiturienten (10). Damit ist auch im Bildungsbereich eine leichte
Verbesserung der Lage ausländischer Jugendlicher zu attestieren. Dennoch haben wegen des
immer noch niedrigeren Bildungs- und Ausbildungsniveau ausländische Jugendliche angesichts
eines immer stärker strukturierten Arbeitsmarkts beachtliche Defizite beim Start ins Berufsleben.
Ihr Arbeitslosigkeitsrisiko ist, insbesondere ohne Schulabschluß und berufliche Ausbildung,
deutlich höher als das deutscher Jugendlicher (vgl. Bielefeld 1988: 143 f.).
Die Integration der ehemaligen Gastarbeiter und ihrer Nachkommen, die im Durchschnitt
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
124
82 Die Berechnung der Durchschnittsaufenthaltsdauer erfolgte auf Basis der über 16jährigen (Thränhardt 1995: 5).
83 Die andereren 2,6 Mio. Ausländer waren lediglich im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, einer Aufenthaltsbefugnis oder
unterlagen der Duldung. Eine Aufenthaltsbewilligung wird zweckgebunden erteilt und ist zeitlich befristet (z. B. ausländischer
Student oder Saisonarbeiter). Im Gegensatz zur Aufenthaltsbewilligung kann sich die Aufenthaltsbefugnis nach acht Jahren
zu einem Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung) verfestigen. Eine Duldung ist der unsicherste Status, der
jederzeit aufgehoben werden kann (vgl. Rittstieg 1993: 5).
bereits achtzehn Jahre lang in Deutschland leben, hat sich während der letzten Jahre sichtlich
verbessert. Trotzdem gibt es, vor allem im Bereich Bildung und Ausbildung, Integrations-
82
defizite (vgl. Thränhardt 1995: 13). Auch kinderreiche Ausländerfamilien haben es zunehmend
schwerer, ihre Haushalte ausreichend auszustatten und den Kindern (Aus-)Bildungsperspekti-ven
zu eröffnen (13).
Mit der Länge des Aufenthalts hat sich auch der Aufenthaltsstatus der meisten Ausländer
verfestigt. Im Jahr 1992 hatten 3,9 der insgesamt 6,5 Millionen Ausländer einen Aufenthalts-
titel. Nur 25,8 % der Ausländer mit Aufenthaltstitel waren im Besitz einer befristeten Auf-
83
enthaltserlaubnis, 74,2 % besaßen dagegen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine
Aufenthaltsberechtigung (BMI 1993: 23 f.). Zehn Jahre zuvor betrug der Anteil der Ausländer
mit befristetem Aufenthaltstitel noch 45,7 % (23).
Die wenigsten Ausländer wurden bislang deutsche Staatsbürger. Da die Bundesrepublik von
Anfang an klarmachte, daß mit dem Import von Arbeitskräften nicht die Einladung an die
Ausländer verbunden war, Deutsche zu werden, blieben sie Ausländer, obwohl sie immer mehr
zu ausländischen Inländern wurden. Durch diesen kategorischen Ausschluß wurde einerseits die
Rückkehrillusion der Ausländer genährt und andererseits ihre ethnische Abgrenzung gegenüber
Deutschen gefördert (vgl. Hoffmann 1992: 45-49). Es entstanden ethnische Communities, die
sich zwar deutlich von der deutschen Gesellschaft abgrenzen, die aber in Deutschland und nicht
im einstigen Auswanderungsland ihre Heimat haben (47). Eine solche Identität als ausländische
Inländer besitzt ganz besonders für bereits hier geborenen Ausländer Gültigkeit. Somit ist
Deutschland multiethnisch, die hier lebenden Ausländer sind aber keine Deutschen geworden.
Ganz im Gegensatz zu den ehemaligen Gastarbeitern sind Aussiedler per definitionem schon
Deutsche, bevor sie nach Deutschland kommen. Doch auch diejenigen Aussiedler, die mit ihrer
Ankunft in Deutschland glauben, in ihre eigentliche Heimat zurückzukehren, müssen bald
feststellen, daß sie de iure zwar Deutsche sind, aber dennoch in der Bundesrepublik de facto erst
Deutsche werden müssen. Nicht nur ihr im Ausland gepflegtes Deutschtum unterscheidet sich
ganz erheblich von der heutigen Kultur der deutschen Bevölkerung, sondern es bestehen auch
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?125
häufig gravierende Sprachprobleme. Aussiedler durchlaufen daher wie andere Zuwanderer erst
einen Integrationsprozeß, der durch kulturelle Differenzen und erhebliche technologische
Rückständigkeit in den Herkunftsländern sogar erheblich schmerzlicher verlaufen kann als bei
Arbeitsmigranten. Trotz ihrer privilegierten Behandlung als Deutsche werden sie von der
einheimischen Bevölkerung als Fremde betrachtet. Mitunter wird sogar ihr Deutschtum, das
zunächst die einzige Brücke zwischen ihnen und der Aufnahmegesellschaft ist, von den Einhei-
mischen in Frage gestellt (Bade 1992b: 33).
Die sozioökonomische Integration von Aussiedlern kann schlecht untersucht werden, da sie
als deutsche Staatsbürger, anders als Ausländer, in Statistiken nicht gesondert ausgewiesen
werden. Im Vergleich zu Arbeitsmigranten haben die Neubürger aus Osteuropa allerdings
Anspruch auf eine ganze Reihe von Integrationshilfen, angefangen von Sprachunterricht über
berufliche Fortbildung bis hin zu finanzieller Unterstützung in Form der sogenannten Einglie-
derungshilfe und eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (Koller 1995: 14-17). Ab Anfang 1993
wurden die verschiedenen Integrationshilfen reduziert, so daß die seit 1993 zugewanderten
Aussiedler weniger und für kürzere Zeit Anspruch auf die diversen Leistungen gemäß Arbeitsför-
derungsgesetz haben.
Was die berufliche Eingliederung von Aussiedlern angeht, so gibt es Anzeichen dafür, daß die
Arbeitslosigkeit unter Aussiedlern, und hier ganz besonders unter Frauen, höher ist als in der
Gesamtbevölkerung (21). Weil sie oft ihren im Ausland erlernten Beruf nicht ausüben können,
besetzten Aussiedler in Deutschland häufig weniger qualifizierte Arbeitsplätze, die im allgemei-
nen mit einem größeren Arbeitsplatzrisiko verbunden sind (21). Parallelen zu den ausländischen
Zuwanderern sind offensichtlich.
Aufgrund ihrer bevorzugten Behandlung waren Aussiedler in ähnlicher Weise wie Asylbewe-
ber Ende der achtziger Jahre Opfer von Fremdenfeindlichkeit und Sozialneid (Bade 1992b: 36).
In der FAZ (25.8.1988) hieß es sogar, daß Aussiedlerfeindlichkeit zu dieser Zeit das Stichwort
Ausländerfeindlichkeit abgelöst habe (nach Bade 1992b: 36). Tatsächlich wurde 1989, als die
'Republikaner' Erfolge bei den Wahlen zum Europaparlament und zum Berliner Abgeordneten-
haus feierten, von vielen Wählern kaum zwischen den verschiedenen Zuwanderergruppen
differenziert. Ob Übersiedler, Aussiedler oder Asylbewerber, die Wähler der REP lehnten ihre
Anwesenheit in der Bundesrepublik ab (vgl. Roth 1990: 37 f.). Aussiedler bleiben, auch als
Deutsche, vor Xenophobie nicht verschont. Als Neubürger werden sie noch geraume Zeit
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
126
84 Erst ab 1974 werden eheliche Kinder deutscher Frauen Deutsche, zuvor konnte nur der Vater einem ehelichen Kind die
deutsche Staatsangehörigkeit 'weitergeben'. Uneheliche Kinder deutscher Frauen sind indes seit Einführung des Reichs- und
Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutsche (Hoffmann 1992: 99).
Fremde im eigenen Land bleiben (vgl. Bade 1992b: 35).
2.2. Die Exklusivität der deutschen Staatsangehörigkeit
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird in den meisten Fällen iure sanguinis mit der Geburt
erworben. Wer deutsche Eltern oder zumindest ein deutsches Elternteil hat, ist Deutscher. Ob
84
man in Deutschland geboren ist, spielt für den Erwerb der Staatsangehörigkeit keine Rolle, allein
die Abstammung ist entscheidend. Das deutsche Abstammungsprinzip ist damit innerterritorial
exklusiv (weil es den Erwerb der Staatsbürgerschaft im Inland iure soli ausschließt) und exterri-
torial inklusiv (da es im Ausland Geborene iure sanguinis einschließt).
In fast allen Ländern ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit mit der Staatsangehörigkeit der
Eltern verknüpft. In 13 der 24 OECD-Staaten wird das Abstammungsprinzip jedoch durch das
Territorialprinzip (ius soli) ergänzt (SOPEMI 1994: 159-61). So ist beispielsweise ein im
Ausland geborenes Kind nur eines US-amerikanischen Elternteils nicht automatisch Staatsbürger
der USA. In Frankreich findet das ius soli dann Anwendung, wenn ein Elternteil - unabhängig
von seiner Nationalität - bereits in Frankreich geboren wurde.
Durch den prinzipiellen Ausschluß anderer Ethnien kommt in Deutschland die Staatsangehö-
rigkeit mit der Zugehörigkeit zum deutschen Volk fast vollkommen zur Deckung. Das ethnisch-
kulturelle Selbstverständnis findet so seinen Ausdruck in der Staatsangehörigkeit, deren Vor-
bedingung die Volkszugehörigkeit ist (Brubaker 1992: 51). Blickt man auf die Entwicklung des
Staatsbürgerschaftrechts zurück, dann stellt man fest, daß das ethnisch-kulturelle Prinzip erst
1842 durch das preußische Untertanengesetz Eingang in deutsches Staatsbürgerschaftsrecht fand
(Dohse 1981. 16 f.). Die Abkehr vom bis dahin gültigen Wohnortprinzip (domicilium facit
subditum) war vor allem eine Reaktion auf eine zunehmende Verarmung der Bevölkerung. Das
Allgemeine Landrecht Preußens von 1794, das Städte und Gemeinden verpflichtete, ihren
Einwohnern Schutz und Fürsorge zu gewähren, war den zunehmenden Armutswanderungen von
In- und Ausländern nicht mehr gewachsen (14). Es erfolgte eine Zuständigkeitsverschiebung im
Armenrecht von den Kommunen zum Staat (15). Dieser entkoppelte die preußische Staat-
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?127
85 Die deutsche Staatsangehörigkeit erwuchs nach Art. 3 RV der Staatsangehörigkeit zu einem der Bundesstaaten.
86 Erwerben Deutsche die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes, dürfen sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft indes behalten
(§ 25 Abs. 2 RuStAG).
87 Die hohe Rate von 6,3 % erklärt sich durch den hohen Anteil an Ermessenseinbürgerungen: in Berlin beträgt er für den
genannten Zeitraum 88 %.
angehörigkeit vom Wohnort und band sie grundsätzlich an die Abstammung von einem preußi-
schen Staatsangehörigen (17).
Die Zuwanderung von Armen war demnach der Hauptgrund für die Festschreibung des ius
sanguinis im preußischen Staatsangehörigkeitsrecht, das einflußreich für das Staatsangehörig-
keitsrecht der anderen Staaten des Deutschen Bundes und des Deutschen Reichs war. 1913 ist
85
es vom Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStAG) abgelöst worden, das noch deutlicher
als zuvor das Abstammungsprinzip zur Grundlage der Staatsangehörigkeit machte und die
Einbürgerung erheblich erschwerte. Ein von der SPD während der Debatte über das RuStAG in
den Reichstag eingebrachter Gesetzentwurf, Ausländer, die mindestens zwei Jahre in Deutsch-
land gelebt hatten, auf deren Antrag einzubürgern, wurde von den anderen großen Parteien im
Reichstag abgelehnt (Hoffmann 1992: 93-95). Wie tief das 'Recht des Blutes' in den Köpfen der
Parlamentarier verankert war, zeigt die getroffene Regelung für Findelkinder: Nicht etwa die
Tatsache, daß ein solches Kind auf deutschem Staatsgebiet gefunden wurde machte es zu einem
Deutschen, sondern die Annahme, sein Vater sei Deutscher (§ 4 Abs. 2 RuStAG).
Das RuStAG ist - in modifizierter Form - noch heute gültig. Mit ihm wurden hohe Hürden für
die Einbürgerung von Ausländern errichtet. Mindestvoraussetzung ist ein Inlandsaufenthalt von
zehn Jahren (Einbürgerungsrichtlinien 1993: 168). Darüberhinaus sind Kenntnisse der deutschen
Sprache in Wort und Schrift sowie des politischen Systems, Unbescholtenheit, der Nachweis
einer Wohnung und die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft Bedingungen für eine
86
Naturalisierung (168 ff.). Auch wenn ein Antragssteller alle Voraussetzungen erfüllt, bleibt die
Einbürgerung nach dem RuStAG eine Kann-Bestimmung und die Entscheidung eines Antrags
damit der zuständigen Einbürgerungsbehörde überlassen. Wie stark die Unterschiede in der
Einbürgerungspraxis der einzelnen Bundesländer sind, illustriert der Vergleich zwischen Berlin
und dem gesamten Bundesgebiet: von 1982 bis 1992 lag die Einbürgerungsrate in Berlin sechs-
mal so hoch wie im übrigen Bundesgebiet (Ausländerbeauftragte 1993). Wird einem Antrag
87
stattgegeben, beträgt die Einbürgerungsgebühr 500 DM. Bis Juni 1993 hatte sie bis zu drei
Bruttomonatsgehälter betragen, der Höchstsatz war allerdings auf 5000 DM limitiert (Beauf-
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
128
88 Zunächst bestand nur ein Regelanspruch, seit Juli 1993 besteht ein Rechtsanspruch auf erleichterte Einbürgerung
(Beauftragte 1993: 8).
tragte 1993: 8).
Eine erleichterte Einbürgerung ist nach §§ 9-10 RuStAG nur für Ehegatten und nichteheliche
Kinder deutscher Staatsbürger vorgesehen. Im Fall der Einbürgerung von Ehegatten reduziert
sich der Mindestaufenthalt im Inland auf fünf Jahre, und die Ehe muß seit mindestens drei Jahren
Bestand gehabt haben; für Ausländer aus dem deutschsprachigen Raum verringern sich beide
Voraussetzugen auf die Dauer von zwei Jahren (Einbürgerungsrichtlinien 1993: 177). Uneheliche
Kinder ssen einen Mindestaufenthalt von drei Jahren nachweisen und bei Antragstellung
jünger als 23 Jahre sein (§ 10 RuStAG). Die Kann-Bestimmung weicht im Fall der Ehegatten
einer Soll-Bestimmung. Uneheliche Kinder haben unter den oben genannten Voraussetzungen
gar einen Einbürgerungsanspruch. Beide Gruppen fallen in die statistische Kategorie der An-
spruchseinbürgerungen (vgl. Abbildung 4).
Durch das neue Ausländergesetz wurde seit 1991 erstmals ein Einbürgerungsanspruch für
Ausländer geschaffen, die schon längere Zeit in Deutschland leben. Jugendliche, die seit
88
mindestens acht Jahren in Deutschland leben, sechs Jahre lang hier zur Schule gegangen sind,
nicht straffällig wurden und ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, haben zwischen dem 16.
und 23. Lebensjahr mittlerweile ein Recht, Deutsche zu werden (§ 85 AuslG). Ausländer, die seit
mindestens 15 Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind, den Lebensunterhalt
für sich und unterhaltspflichtige Familienangehörige selbst bestreiten können und ferner auf ihre
bisherige Staatsangehörigkeit verzichten, sind ebenfalls auf Antrag einzubürgern (§ 86 AuslG).
Für die Familienangehörigen letzterer besteht die Möglichkeit, allerdings nicht der Anspruch,
einer erleichterten Einbürgerung ohne Erfüllung der sonst üblichen Mindestaufenthaltszeiten. Die
Einbürgerungsgebühr reduziert sich im Fall der Anspruchseinbürgerungen gemäß § 90 AuslG auf
100 DM.
Aufgrund des über Jahrzehnte hinweg äußerst restriktiven Einbürgerungsrechts lag die
Einbürgerungsrate der Ausländer in der Bundesrepublik bis 1988 unter einem Prozent. Im
Vergleich mit anderen Zuwanderungsländern war dies die mit Abstand niedrigste Rate (vgl.
Brubaker 1989: 118). Die längere Aufenthaltsdauer von Ausländern hat zusammen mit den
Einbürgerungserleichterungen die Anzahl der Anspruchseinbürgerungen seit Mitte der achtziger
Jahre deutlich ansteigen lassen. Insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes am
Quellen: Beauftragte (1993: 11); SOPEMI (1994: 88), eigene Darstellung.
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992
0
0,5
1
1,5
2
2,5
Anteil an der ausländischen Bevölkerung (in %)
Anspruchseinbürgerungen
Ermessenseinbürgerungen
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?129
89 Die Deutschen sind indes mehrheitlich (57 % bzw. 51 % im Nov. und Dez. 1994) gegen die Zulassung der doppelten
Staatsbürgerschaft (FGW 11, 12/1994).
1. Januar 1991 sind, wie Abbildung 4 zeigt, sowohl die Anspruchs- als auch die Ermessens-
einbürgerungen nochmals angestiegen. Dennoch ist die Rate der Ermessenseinbürgerungen mit
0,4 % bis 0,5 % nach wie vor vergleichsweise niedrig. Im übrigen ist erwähnenwert, daß die
Mehrheit der Türken, die derzeit die größte Gruppe der Neubürger stellen, seit 1984 unter
Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit eingebürgert werden (Beauftragte 1993: 12).
Abbildung 4: Einbürgerungsraten von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland, 1985-92
Angesichts der starken Zunahme und Aufenthaltsverfestigungen von Ausländern sind die
Zahlen enttäuschend niedrig. Auch bei Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit sind
89
nur 55 % der ausländischen Inländer bereit, deutsche Staatsbürger zu werden (FR, 13.10.1994).
Allerdings ist die Bereitschaft bei Nicht-EU-Ausländern, die nicht das Privileg der Freizügigkeit
innerhalb der EU-Staaten besitzen, etwas höher. Doch hätte man höhere Zahlen erwarten
können? Die Abgrenzung der Deutschen von den im Land lebenden Ausländern ist trotz drei bis
vier Jahrzehnten des Zusammenlebens immer noch groß. Bei einer repräsentativen Umfrage in
Heidelberg im Mai 1994 gaben 19 % der 662 befragten Deutschen an, weder am Wohnort noch
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
130
90 Bundesweit liegt die Akzeptanz von Ausländern niedriger: Im Februar 1992 befürchteten 45 % der wahlberechtigten
Deutschen, daß durch Ausländer eine Überfremdung drohe (FGW 2/1992), in Heidelberg waren es im Mai 1994 nur 23 %.
am Arbeitsplatz mit Ausländern zusammenzukommen. Unter ihnen drückten 45 % aus, daß sie
eine Überfremdung fürchteten (Hoffmann/Wüst 1994: 10). Diese Furcht ist bei denjenigen, die
mit Ausländern Kontakt haben, deutlich niedriger. Es erfolgt also eine Abgrenzung gegenüber
90
dem Fremden aus der Isolation in der eigenen Ethnie heraus und auf der Grundlage von Informa-
tionen aus dritter Hand. So können Befürchtungen und Ängste schlecht abgebaut werden.
Das zugrundeliegende Problem liegt jedoch im deutschen Selbstverständnis begründet. Die
Einbürgerungsrichtlinien (1993: 167 f.) verlangen von Ausländern die "Hinwendung zu Deutsch-
land", obwohl sie andererseits beinhalten, daß Deutschland "... nicht an[strebt], die Anzahl der
deutschen Staatsangehörigen gezielt durch Einbürgerung zu vermehren". Stehen solche Richt-
linien nicht im Gegensatz zueinander und zum obersten Ziel der Ausländerpolitik, die "In-
tegration der rechtmäßig bei uns lebenden Ausländer" (BMI 1993: 4) zu fördern? Dies kann nur
bedeuten, daß das ethnisch-kulturelle mit dem staatsnational-republikanischen Selbstverständnis
im Widerstreit steht, und von seiten des Staates bisher im Zweifelsfall zugunsten der Kultur-
bzw. Volksnation Position bezogen wurde. Lutz Hoffmann (1992: 88 f.) ist sogar der Meinung,
die Einbürgerung setze eine komplette "Umvolkung" der Antragssteller voraus. Auch die
'Schnapsidee' der Kinderstaatszugehörigkeit für junge Ausländer, die mit der Volljährigkeit
wieder erlischt, stellt in keine Abkehr von der Bedingung des 'Eingedeutschtsein' für die Ein-
bürgerung dar (vgl. ªen 1994; John 1994). Dies widerspricht der Pflicht eines demokratischen
Rechtsstaats zu kultureller Neutralität und kann deshalb kaum Voraussetzung für eine staats-
bürgerliche Integration von Zuwanderern sein (vgl. Habermas 1993: 181).
2.3. 'MultiKulti' in der Bundesrepublik
Bereits Anfang der achtziger Jahre tauchte in der Bundesrepublik Deutschland der Begriff
'multikulturelle Gesellschaft' auf. Während Nikolaus Werz (1991: 478) sein erstes Aufkommen
im Jahr 1980 in der pädagogischen Fachzeitschrift Kursbuch festmacht, sieht Jürgen Miksch
(1991: 5 f.) die Ursprünge in einem von ihm am 24. September 1980 mitorganisierten, europäi-
sche Symposium, auf dem als erste These "Wir leben in der Bundesrepublik in einer multikultu-
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?131
rellen Gesellschaft" zur Diskussion gestellt wurde. Als eine Reaktion auf diese These führt
Miksch das Heidelberger Manifest vom 17. Juni 1981 an, in dem fünfzehn deutsche Hochschul-
professoren die praktizierte Ausländerpolitik als grundgesetzwidrig und die Entwicklungen zu
multikulturellen Gesellschaften als "ethnische[] Katastrophen" bezeichnen (in Blahusch 1991: 80
f.).
Unabhängig vom erstmaligen Auftauchen des Begriffs begannen einige wenige, daran inter-
essierte Wissenschaftler, sich mit dem Thema Multikulturalismus zu beschäftigen. Es dauerte
allerdings viele Jahre, bis 'MultiKulti' bundesweit bekannt wurde. Erstaunlicherweise war es der
damalige CDU-Generalsekretär Heiner Geißler, der in einem ZEIT-Interview, das am 28.
Oktober 1988 erschien, davon sprach, daß die Bundesrepublik eine "multikulturelle Gesellschaft"
sei (Miksch 1991: 7; Werz 1991: 478). Rückblickend schrieb Geißler in seinem Buch "Zugluft"
im Jahr 1990 (179 f.),
[er] könne nicht einsehen, warum Ausländer, die in der Bundesrepublik wohnen
und arbeiten und sich hier integrieren wollen ..., eine Gefahr für uns bedeuten
sollen. Es bedeute im Gegenteil eine Chance für uns, solche Menschen bei uns zu
haben. Außerdem müsse derjenige, der an den europäischen Binnenmarkt denkt,
eine republikanische Öffnung für richtig halten und eine nationale Abschottung
für falsch. Das habe mit dem, wie ich das nenne, anthropologischen Optimismus
zu tun. Für ein Land in der Mitte Europas sei die Vision einer multikulturellen
Gesellschaft eine große Chance. Deshalb müßten wir das Land offenhalten für
Ausländer und Aussiedler. Das seien zumeist mutige, dynamische Menschen, die
Risiken auf sich nehmen und anpassungsbereit sind.
Damit war die Diskussion losgetreten und führte - wie in den USA ja auch - zunächst zu einer
Polarisierung der Öffentlichkeit. Während Edmund Stoiber vor einer "durchrassten und durch-
mischten Gesellschaft" warnte, stellten DIE GRÜNEN ihre Bundesversammlung 1989 unter das
Motto "Mut zur multikulturellen Gesellschaft" (181; Werz 1991: 478). Doch was ist 'die multi-
kulturellen Gesellschaft'? Befürworter und Gegner hatten und haben ganz unterschiedliche
Vorstellungen davon, was multikulturell war oder sein sollte, und auch innerhalb der beiden
Lager ist man sich uneins.
Für viele war und ist multikulturell nur die Zustandsbeschreibung der Gesellschaft eines
multiethnischen Zu- bzw. Einwanderungslandes. Claus Leggewie (1993: I) bringt diese Sicht-
weise auf den Punkt:
IV. INTEGRATION VON EINWANDERERN
132
Multikulturalismus [ist] nichts, woran man glauben könnte oder gar müßte, auch
nichts, was man zum Verschwinden bringt, indem man die Augen verschließt. Die
multikulturelle Gesellschaft ist einfach da.
Auch Geißler (1990: 181-93) betrachtet sie als logische Folge von bereits eingewanderten
Ausländern und der ökonomischen sowie demographischen Notwendigkeit, weiterhin Ausländer
nach Deutschland einwandern zu lassen. Es ginge nur noch um die Frage wie und nicht mehr ob
die Deutschen mit den Einwanderern zusammenleben wollten (192). Die Bedingung für dieses
Zusammenleben solle unter Bedingung einer Anerkennung der Grundwerte der Republik und der
Menschenrechte sowie das Beherrschen der deutschen Sprache auf seiten der Einwanderer und
die beiderseitige Respektierung der kulturellen Identität und Eigenart sein (193). Eine Germani-
sierung oder kulturelle Zwangsassimilierung lehnt der pragmatische Multikulturalist Geißler ab.
Von der Gruppe der Pragmatiker, die in einer multikulturellen Gesellschaft die Chance sehen,
das Miteinander von Mehrheitskultur und Minderheitenkulturen zu verbessern, nicht zuletzt
auch, um zukünftigen Herausforderungen besser begegnen zu können, unterscheidet sich die
Gruppe der Kritiker, die hinter dem Konzept eine Ideologie oder ideologische Elemente vermu-
ten (vgl. Schulte 1990: 9). Die multikulturelle Gesellschaft würde als romantisierende und
idealisierende Vorstellung in Wahrheit dazu verwendet, von Klassenkonflikten abzulenken und
die Konsum- und Genußmöglichkeiten der Ober- und Mittelschicht zu erweitern (10). Dadurch
rde versucht, die Hegemonie kapitalistisch-bürgerlicher Gruppen abzusichern (9). Dieser
Vorwurf der "Instrumentalisierung und Funktionalisierung der Immigranten und ihrer Kulturen"
(10) für die Interessen der Konsumgesellschaft ist nicht haltlos, doch bleiben seine Vertreter auch
angesichts der Forderungen vieler pragmatischer Multikulturalisten, die Hegemonie der Mehr-
heitsgesellschaft infrage zu stellen, in einer Außenseiterposition.
Multikulturalisten des mainstreams geht die schlichte Anerkennung der multikulturellen
Gesellschaft oft nicht weit genug. Sie fordern ein Abrücken von der ethnisch-kulturell begründe-
ten Nation und eine Wende hin zu einer "offenen Republik" (Oberndörfer 1992: 66-77). Diese
beinhaltet die erleichterte Einbürgerung ohne ethnisch-kulturelle Vorbehalte und den Entwurf
eines Einwanderungskonzepts (vgl. Leggewie 1993: IV ff.). Für manche gehört auch die An-
erkennung des Besonderen der jeweiligen Einwanderer zur neuen "Heimat Babylon" (Cohn-
Bendit/Schmid 1992: 319). Andere fordern aktiven Minderheitenschutz und Minderheitenför-
derung ohne die Irrwege des "'farbenblinden' Gleichheitsprinzip[s]" der Affirmative Action
2. INTEGRATION IN DEUTSCHLAND: VON AUSLÄNDERN ZU INLÄNDERN?133
beschreiten zu wollen (Brumlik/Leggewie 1992: 439 f.).
Eine Entwicklung zu einem radikalen Multikulturalismus fand in der Bundesrepublik (bisher)
nicht statt. Selbst vermeintlich linke Multikulturalisten wie Daniel Cohn-Bendit und Thomas
Schmid (1992: 336) betonen beispielsweise, daß die Einbürgerung "... kein so beiläufiger Akt wie
der Erwerb eines Videogeräts oder der Beitritt in die Gemeinde der «Quelle»-Kundschaft sein
sollte". Zu generöses Einbürgern könnte in ihren Augen das Integrationsvermögen einer Gesell-
schaft sprengen (334). Doch trotz großer 'multikultureller' Schnittmengen zwischen Teilen der
CDU, SPD, FDP und der GRÜNEN, wird eine Republik, die für verschiedene Kulturen offene ist,
immer wieder in Frage gestellt. Daß der Streit um das sogenannte Kruzifix-Urteil des Bundes-
verfassungsgerichts das letzte Gefecht zwischen Multi- und Monokulturalisten gewesen ist, bleibt
zu bezweifeln.
134
V. Vorbild USA?
Die Einwanderung, die es nicht gibt, kann man nicht regeln, und da
es sie doch gibt, sucht sie einen dann heim.
DANIEL COHN-BENDIT und THOMAS SCHMID (1992: 342)
Wir sind inzwischen ein Einwanderungsland geworden. (...) Der
Unterschied zwischen den Vereinigten Staaten und uns besteht
lediglich darin, daß die Amerikaner ein Konzept haben, und wir
haben keines.
HEINER GEIßLER (1993: 329 f.)
In zwei Schritten versucht dieses Abschlußkapitel, die Ausgangsfrage, ob und inwiefern die
US-amerikanische Einwanderungspolitik Vorbild für ein Einwanderungskonzept Deutschlands
sein kann, zu beantworten. Zunächst werden die Ein- bzw. Zuwanderungspolitik beider Länder
einschließlich ihrer Auswirkungen verglichen. Dabei werden sowohl die Gemeinsamkeiten und
Unterschiede als auch die Vor- und Nachteile der Politik beider Länder deutlich werden. Das
letzte Unterkapitel verdeutlicht, warum Deutschland auch in Zukunft Einwanderer braucht.
Schließlich wird ein Katalog vorgeschlagen, der aufzeigt, wie die Ergebnisse dieser Arbeit in
konkrete einwanderungspolitische Maßnahmen münden könnten.
1. Einwanderungspolitik und die Integration
von Einwanderern im Vergleich
1.1. Einwanderungspolitik
Das vielleicht überraschendste und erstaunlichste Ergebnis dieser Arbeit sind die Gemeinsam-
keiten in der Einwanderungspolitik der beiden behandelten Länder. Blickt man auf den Gesamt-
zeitraum vom 16. bis zum 20. Jahrhundert, dann stellt man fest, daß Einwanderung und Einwan-
1. EINWANDERUNGSPOLITIK UND DIE INTEGRATION VON EINWANDERERN IM VERGLEICH 135
derungspolitik sowohl in den USA als auch in Deutschland zyklisch waren. Interne und bzw.
oder externe Faktoren beeinflußten einerseits die Einwandererzahlen und andererseits auch die
Einwanderungspolitik. Für beide Länder konnte nachgewiesen werden, daß sowohl Prosperität
als auch stabile politische Verhältnisse zu einer Zunahme der Einwandererzahlen führten und von
einer Politik der offenen Tür für Immigranten begleitet war. Beispielhaft kann man hier für die
USA das Jahrzehnt nach dem Bürgerkrieg und für Deutschland die neunziger Jahre des 19.
Jahrhunderts anführen. Gab es indes wirtschaftliche Probleme oder politische Krisen, dann sank
die Anzahl der Zuwanderer und die Einwanderungspolitik wurde restriktiver. In beiden Ländern
machen die zwanziger und dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts diesen Zusammenhang deutlich.
Während Krisenzeiten zeigt sich eine weitere Gemeinsamkeit in der Einwanderungspolitik
beider Länder: die Rekrutierung von Arbeitsmigranten, deren Zulassung zum Arbeitsmarkt
zeitlich befristet war und ist. In den USA konnte am Beispiel mexikanischer Arbeitnehmer
gezeigt werden, wie dort der Ausfall von Einwanderern während der beiden Weltkriege und in
der Nachkriegszeit kompensiert wurde. In Deutschland fand diese Praxis in Form einer men-
schenverachtenden Zwangsrekrutierung von Fremdarbeitern ihre Entsprechung.
Bis auf den heutigen Tag gibt es in beiden Ländern Gastarbeiterprogramme. Der entscheiden-
de Unterschied zwischen den USA und Deutschland besteht darin, daß die Rekrutierung tempo-
rärer Arbeitsmigranten in den USA stets zusätzlich zur oder als Teil der Einwanderungspolitik
praktiziert wurde, während sie in Deutschland eines der wichtigsten Elemente der Einwan-
derungsersatzpolitik war und ist. Diese Differenz wird klar, wenn man sich die Rekrutierung von
Wanderarbeitern im Kaiserreich in Erinnerung ruft, oder an das Gastarbeitersystem der Bundes-
republik denkt. Doch auch im vereinigten Deutschland taucht dieses Charakteristikum deutscher
Zuwanderungspolitik wieder auf.
Errechnet man den Anteil der Gastarbeiter an der Gesamtzahl der Einwanderer einschließlich
der Arbeitsmigranten, dann müßten einige Unterschiede zwischen den USA und Deutschland
erkennbar werden. Aufgrund der deutschen Statistiken, die den Zuzug von Ausländern nicht
nach Asylbewerbern und hinzuziehenden Familienangehörigen differenzieren, ist ein solcher
Vergleich zwar kein leichtes Unterfangen, doch unter Bezug auf das Wanderungssaldo von
Ausländern unter Addition der Aussiedler und Gastarbeiter ist die in Abbildung 5 dargestellte
Näherung möglich. Die Abbildung zeigt zwar den erwarteten, leicht höheren Anteil von temporä-
ren Arbeitsmigranten in Deutschland, doch liegt deren Anteil in den USA nur geringfügig
Quellen: Eigene Berechnungen auf Basis der Tab. 5, 6, Abb. 2, SOPEMI (1994: 88, 133), Beauftragte (1993: 98).
1991 1992 1993
0
5
10
15
20
25
30 USA
BRD
V. VORBILD USA?
136
91 Allerdings gibt es hier einen beachtlichen Rückstau. Die gegenwärtigen Reformvorschläge der CIR zielen darauf ab,
darunter. Obwohl alle internationalen und vor allem die deutschen Erfahrungen mit Gastarbeitern
zeigen, daß sich durch ihren dauerrhaften Einsatz ein schleichender Einwanderungsprozeß
vollzieht, wird von diesem Element der Einwanderungsersatzpolitik seit der deutschen Ver-
einigung hierzulande erneut Gebrauch gemacht. Die USA steht Deutschland bezüglich der
Gastarbeiterprogramme in nichts nach und hat deshalb in diesem Bereich keinerlei Vorbild-
funktion.
Abbildung 5: Anteil temporärer Arbeitsmigranten an der gesamten Zuwanderung in die USA
und nach Deutschland (Näherungswerte)
Die Einwanderungspolitik gegenüber ausländischen Familienangehörigen bereits im Land
lebender Staatsbürger, Einwanderer oder Ausländer mit einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis
unterscheidet sich im Ergebnis ebenfalls kaum. In beiden Ländern genießt diese Zuwanderer-
gruppe eine hohe Priorität. In den USA hat der Familiennachzug höchste Präferenz, und die
Kategorie ist weit gefaßt. Neben der Kernfamilie eines US-Staatsbürgers oder Immigranten
dürfen seit 1968 auch entferntere Verwandte wie Geschwister und Eltern auf Grundlage der vier
Familienpräferenzklassen in die Vereinigten Staaten einwandern (vgl. Tab. 3). In Deutschland
91
1. EINWANDERUNGSPOLITIK UND DIE INTEGRATION VON EINWANDERERN IM VERGLEICH 137
entferntere Verwandte nicht mehr bevorzugt zu behandeln, d. h. diese Präferenzklassen zu streichen (vgl. VOA, 12.9.1995).
ist es ausländischen Familienangehörigen nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
erlaubt, zuzuwandern (vgl. Kap. III.2.4.1). Die wichtigsten davon sind ausreichender Wohnraum
und ein gesicherter Lebensunterhalt für die Zuziehenden. Aufgrund des bereits beklagten Defizits
deutscher Statistiken, die verschiedene Gruppen von hinzuziehenden Ausländern mit Ausnahme
der Asylbewerber nicht getrennt ausgeweisen, ist es nicht möglich, den Familiennachzug zu
quantifizieren. Da es auf Grundlage der bestehenden Gesetze einem Ausländer nur als EU-
Ausländer, Gastarbeiter oder Asylbewerber möglich ist, in die Bundesrepublik zuzuwandern,
dürfte ein nicht zu unterschätzender Anteil der Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten, wie beispiels-
weise der Türkei, von der in §§ 17-23 AuslG verankerten Möglichkeit des Familiennachzugs
Gebrauch machen.
Die ökonomischen Präferenzklassen der Einwanderungsgesetzgebung der USA finden in
Deutschland nur indirekt eine Entsprechung. Sieht man davon ab, daß auch der Familiennachzug
zum Teil ökonomisch motiviert ist, dann gibt es außer den zeitlich befristeten, neuen Gast-
arbeiterprogrammen nur hinsichtlich der Beschäftigung ausländischer Spezialisten und Hoch-
gebildeter eine Möglichkeit des dauerhaften Zuzugs. Die Anzahl dieser hochqualifizierten
ausländischen Arbeitskräfte ist - auch in den USA - gering. Der Mikrochiphersteller Intel hat
deshalb kürzlich beklagt, daß unter den gegenwärtigen Visabestimmungen kaum genug hochqua-
lifizierte Arbeitnehmer zu finden seien (San José Mercury News, 10.10.1995). Zusammen mit
Investoren, für die in den USA eine eigene (bei weitem nicht ausgenutzte) Visakategorie exi-
stiert, gehören sie zu den "unsichtbaren" Migranten, die von der einheimischen Bevölkerung
kaum wahrgenommen werden (vgl. Böhning 1991: 446).
Eine Form deutscher Einwanderungspolitik, die in der US-amerikanischen keine Parallele
findet, ist die Aussiedlerpolitik. Nur in Israel gibt es ein ähnliches Rückkehrrecht für Personen-
gruppen, die vor Jahrhunderten das Land verlassen haben. Dort basiert der Rückkehrgedanke auf
der Zugehörigkeit zu derselben Religionsgemeinschaft, hier auf der Zugehörigkeit zur selben
Ethnie (vgl. Bade/Troen 1993). Vergleicht man den Aussiedlerzuzug der letzten Jahre mit dem
Wanderungssaldo von Ausländern, dann stellt man fest, daß Aussiedler zwischen 1988 und 1993
jedes Jahr zwischen 28 % und 53 % der Einwanderer stellten (Abb. 6). Mit Ausnahme des Jahres
1992, in dem der Zuzug von Asylbewerbern den Wanderungssaldo nach oben schnellen ließ,
machten Aussiedler immer mindestens ein Drittel der permanenten Zuwanderer in die Bundesre-
Quellen: Beauftragte (1993: 98); SOPEMI (1994: 88); eigene Darstellung.
1988 1989 1990 1991 1992 1993
0
100
200
300
400
500
600
700 Wanderungssaldo
von Ausländern
Aussiedlerzuzug
V. VORBILD USA?
138
publik aus. Innerhalb der letzten drei Jahrzehnte lagen die Aussiedlerzahlen nur in den Jahren
1980, 1985, 1986, 1991, 1992 und 1993 unter den Asylbewerberzahlen. Da es sich bei Asylbe-
werbern lediglich um Antragsteller handelt, d. h. rund die Hälfte der Asylbewerber weder
anerkannt noch geduldet wird, sind Aussiedler die mit Abstand größte Einwanderergruppe der
letzten Jahre.
Abbildung 6: Wanderungssaldo von Ausländern und Zuzug von Aussiedlern
in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich, 1988-93
Mit Blick auf die Flüchtlings- und Asylpolitik konnte in Kapitel III gezeigt werden, daß die
Bundesrepublik Deutschland fast 20 Jahre vor den USA durch Art. 16 GG ein Asylrecht besaß,
das keinerlei Zulassungsbegrenzungen beinhaltete. In den USA wurde mit dem Hart-Cellar Act
erst 1965 eine Flüchtlingsquote festgesetzt. Diese ermöglichte es zunächst 12.000 Personen pro
Jahr, als Flüchtlinge in den USA aufgenommen zu werden. Erst 1980 wurde die Quote auf
mindestens 50.000 Flüchtlinge pro Jahr heraufgesetzt, wobei dem Präsidenten jedes Jahr eine
Erhöhung zugestanden wurde. Seit 1991 liegt die Quote konstant über 100.000.
Die Bundesrepublik Deutschland hatte zwar bis zum Asylkompromiß im Dezember 1992 das
liberalste Asylrecht der Welt, trotzdem stellten vor 1976 nie mehr als 10.000 Personen im Jahr
1. EINWANDERUNGSPOLITIK UND DIE INTEGRATION VON EINWANDERERN IM VERGLEICH 139
92 Auch wenn man berücksichtigt, daß die Bevölkerung der USA dreimal so hoch wie die der Bundesrepublik Deutschland ist,
entspricht die Flüchtlingsrate dem mehr als Dreifachen.
einen Asylantrag in der BRD. Mit Ausnahme des Jahres 1980 nahm die Anzahl der Antragsteller
erst ab 1988 auf über 100.000 zu. Von den Asylbewerbern wurden vor 1991 nur in den Jahren
1980 und 1985 mehr als 10.000 Personen als politisch Verfolgte anerkannt. Seit 1991 liegt die
Anerkennungsquote im Durchschnitt bei 5,4 %, d. h. im Schnitt durften während der letzten vier
Jahre 15.690 Personen als Asylberechtigte in Deutschland bleiben. Als Einwanderungsersatzrecht
war und ist das deutsche Asylrecht überfordert. Seinem Ruf als liberalstes Asylrecht wurde und
wird es faktisch nicht gerecht. Die Anerkennungsquoten in der Asylrechtspraxis sind dafür
schlicht zu niedrig. Trotz einer Aufnahme von über 700.000 Einwanderern jährlich, nehmen die
USA zusätzlich dazu fast zehnmal soviele Flüchtlinge wie die Bundesrepublik auf.92
Ein direkter Vergleich der Einwandererzahlen der USA und Deutschlands ist leider nicht
möglich. Allerdings lassen sich die immigration policies vergleichen. In den USA kamen die
meisten Immigranten auf Grundlage des jeweils geltenden Einwanderungsgesetzes ins Land. Zu
diesen Einwanderern kamen Flüchtlinge, und unter Umständen auch Gastarbeiter hinzu, die
schon längere Zeit in den USA gearbeitet haben. Zu hohen Einwandererzahlen sind die USA mit
einer Senkung von Quoten oder der Selektion durch Festlegung und Veränderung von Präferenz-
kriterien begegnet. Nach Deutschland kamen während der letzten Jahre die meisten Einwanderer
aufgrund Art. 116 Abs. 1 GG, der Volkszugehörigen die Aufnahme in der Bundesrepublik
ermöglicht. Dieser Grundgesetzartikel wurde bereits für über acht Millionen Flüchtlinge, Heimat-
vertriebene und zum Teil auch für freigelassene deutsche Kriegsgefangene unmittelbar nach der
Gründung der Bundesrepublik angewandt. Heute hat er für Aussiedler Gültigkeit. Daneben
besitzt Deutschland eine bis ins Kaiserreich zurückreichende Tradition als Gastarbeiterland.
Die massive Rekrutierung ausländischer Arbeitnehmer von 1955 bis 1973 hat dazu bei-
getragen, daß Ende 1994 fast sieben Millionen Ausländer in Deutschland lebten. Zu Beginn der
neunziger Jahre begann erneut eine Anwerbung von Gastarbeitern. Die Asylpolitik hat hingegen
nur in sehr geringem Ausmaß zum Anstieg der Ausländerzahlen in Deutschland beigetragen.
Die Frage nach der Parteiendifferenz in der Einwanderungspolitik brachte ebenfalls höchst
unterschiedliche Ergebnisse. Während in den USA ein Zusammenhang zwischen republikanisch
dominierten Häusern des Kongresses und Einwanderungsrestriktionen, sowie demokratischen
Parlamentsmehrheiten und der Liberalisierung von Einwanderungsgesetzen feststellbar war, war
V. VORBILD USA?
140
dies in Deutschland in gewisser Weise umgekehrt. Konservative Regierungen haben Arbeits-
migrationen initiiert und gefördert, während sozialdemokratische sie, auch zum Schutz der
Arbeitnehmer, gedrosselt oder gar gestoppt haben. Was die Aussiedlerpolitik angeht, ließen sich
keine Unterschiede zwischen Mitte-Links- und Mitte-Rechts-Regierungen ausmachen.
Kein Einwanderungsgesetz der USA wurde entworfen, um für die Ewigkeit Gültigkeit zu
besitzen. Im Durchschnitt wurden die Gesetze ein- bis zweimal pro Jahrzehnt ergänzt oder
verändert, nur selten kam es (wie 1921, 1965, 1990) zu einschneidenden Veränderungen des
Einwanderungsrechts. Als Steuerungselement hat sich das Instrumentarium Einwanderungs-
gesetz bewährt, wenn auch die Folgen der jeweiligen legislativen Maßnahmen zum Zeitpunkt
ihrer Verabschiedung nicht immer absehbar waren. Während die Restriktionen der zwanziger
Jahre zu einschneidend waren, erwiesen sich die Liberalisierungen der sechziger als unzurei-
chend, die der achtziger Jahre möglicherweise als zu weitreichend. Unerwünschten Effekten
wurde bisher jedoch immer wieder durch neue Einwanderungsgesetze begegnet.
Seit der grundlegenden Reform des Einwanderungsrechts in den sechziger Jahren, gibt es
keine generellen Diskriminierungen bestimmter ethnischer Gruppen mehr. Unter Erfüllung der
größtenteils auf Familienzusammenführung und berufliche Qualififikation ausgerichteten Präfe-
renzklassen ist es theoretisch jedem Antragssteller, unabhängig von seiner Nationalität, seiner
Ethnie oder Religionszugehörigkeit, möglich, in die USA einzuwandern. Daß dadurch bestimmte
Herkunftsländer durch ihren Anteil an Einwandern in der Vergangenheit oder durch ihren
ökonomisch-technologischen Entwicklungsstand im Ergebnis bevorzugt behandelt werden,
ändert nichts an den generell objektiven Zulassungskriterien. Problematisch erweisen sich
allerdings die diversity visas, die Europäer darüberhinaus bevorzugt behandeln.
Die deutsche Einwanderungspolitik, die es offiziell gar nicht gibt, lebte bisher von ad-hoc-
Entscheidungen. Geschah Unvorhergesehenes, wie im Fall der Gastarbeiter- oder der Asylpolitik,
dann wurde versucht, diese nicht intendierten Entwicklungen um jeden Preis (Rückkehrprämien,
Grundgesetzänderung) abzustellen, ohne daß über Konzepte nachgedacht wurde, wie ähnlichen
Entwicklungen in der Zukunft konstruktiv begegnet werden könnte. Die Entwicklung der
Aussiedlerpolitik zeigt, daß es auch möglich ist, Zuwanderung durch entsprechende Antrags-
verfahren und die Festsetzung einer Quote zu steuern. Die Bevorzugung dieser Zuwanderer-
gruppe auf Grundlage der deutschen Volkszugehörigkeit ist indes problematisch. Aussiedler
müssen keinerlei objektiven Kriterien, zum großen Teil nicht einmal Deutschkenntnisse nach-
1. EINWANDERUNGSPOLITIK UND DIE INTEGRATION VON EINWANDERERN IM VERGLEICH 141
weisen, um als vollkommen gleichberechtigte Staatsbürger in Deutschland aufgenommen zu
werden.
Würde ein Einwanderungsgesetz konzipiert, hätte man nicht nur die Möglichkeit, subjektive
Zuwanderungsbedingungen abzuschaffen, sondern auch den Interessen der Wirtschaft, der
bereits im Land befindlichen Immigranten, der potentiellen Einwanderer und des Staates Rech-
nung zu tragen. "Was man tabuisiert, kann man nicht gestalten," schreibt Klaus J. Bade (1994c).
Die Anerkennung der Einwanderungssituation und die Entwicklung eines Einwanderungs-
konzepts würde Deutschland eine beachtliche Gestaltungsfreiheit im Politikfeld Einwanderung
eröffnen.
1.2. Integration und Integrationspolitik
Ähnlich wie bei der Einwanderungspolitik gibt es auch hinsichtlich der Integration von Ein-
wanderern zwischen den USA und Deutschland viele Gemeinsamkeiten. Im vierten Kapitel
konnte gezeigt werden, daß Erfolg oder Mißerfolg der Integration von Immigranten am stärksten
von der wirtschaftlichen Lage des Aufnahmelandes, des Volumens des Einwanderungsstroms
sowie der ethnisch-kulturellen Affinität zwischen Einwandererethnien und der Aufnahmegesell-
schaft abhingen. Insofern haben sich diese 'Grenzwerte' Myron Weiners (vgl. Kap. I.4.2) als
nützliche Indikatoren für die ablehnende Haltung der Bevölkerungen beider Länder gegenüber
Einwanderern bestätigt.
Schlugen mehrere der Indikatoren gleichzeitig aus, dann mehrten sich Ausbrüche von Frem-
denfeindlichkeit, und es begann ein Wettlauf der Begrenzungskonzepte. In den USA wurden alle
der drei genannten, imaginären Grenzwerte während der zwei Jahrzehnte vor und nach der
letzten Jahrhundertwende mehrfach überschritten, bis in den zwanziger Jahren der Einwan-
derungsstrom infolge der Quotengesetze zu einem Rinnsal zusammenschmolz. Für die Bundesre-
publik ließen sich ähnliche Entwicklungen mit allerdings unterschiedlichen Auswirkungen Anfang
der siebziger (Anwerbestopp) und zu Beginn der neunziger Jahre (Änderung von Art. 16 GG)
aufzeigen. Selbst wenn ethnische, sprachliche, religiöse und kulturelle Affinitäten zwischen
Neuankömmlingen und Einheimischen bestanden, verliefen Akkulturationsprozesse mitunter
problematisch. Die Integration der heimatvertriebenen Deutschen diente hierfür als Beispiel.
V. VORBILD USA?
142
Die Akkulturationsprobleme blieben größtenteils auf die erste und zweite Einwanderergenera-
tion einer Ethnie beschränkt. Insbesondere im Hinblick auf neue Zuwanderergruppen galten die
jeweils älteren als akkulturiert. In beiden Ländern waren es die zuletzt immigrierten Ethnien,
deren Status am stärksten von dem der Bevölkerungsmehrheit abwich. In einem Vergleich
zwischen den zweiten Generationen mexikanischer Einwanderer in den USA und jugendlicher
Türken in der Bundesrepublik hat Thomas Faist (1994) diese Unterschiede anhand der Aus-
bildung und Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich gemacht. Trotz völlig unterschiedlicher
staatlicher Politik (korporatives versus pluralistisches System) sind die Integrationsprobleme auf
dem Arbeitsmarkt aufgrund des jeweils weit unterdurchschnittlichen Bildungsgrads durchaus
vergleichbar. Junge Türken haben es im Vergleich zu anderen Einwandererethnien in Deutsch-
land sehr viel schwerer eine Anstellung zu finden, und ein hoher Prozentsatz von ihnen ist
deshalb arbeitslos. Die Nachkommen mexikanischer Einwanderer in den USA sind aufgrund der
schlechteren beruflichen Startbedingungen viel stärker von Einkommensarmut (income poverty)
betroffen als der Bevölkerungsdurchschnitt (454).
Statusunterschiede zwischen Einwanderern und Einheimischen wurden, wie Datenmaterial zur
Stützung der Triple Melting Pot-These gezeigt hat, in den USA im Lauf der Jahrzehnte immer
geringer. Auch zwischen Deutschen und Ausländern konnte eine Konvergenz im sozioökono-
mischen Status festgestellt werden. Es spricht vieles dafür, daß sich die soziale und wirtschaftli-
che Lage der Minoritäten von heute mit zunehmender Aufenthaltsdauer nachhaltig verbessern
wird.
Trotz dieser Angleichung im Status, wurden auch bereits vor längerer Zeit Eingewanderte bei
Überschreiten eines oder mehrerer Grenzwerte Opfer von Fremdenabwehr. In der Bundesre-
publik dienten die undifferenzierte Abwehrhaltung gegenüber Fremden im Zusammenhang mit
den REP-Wahlerfolgen und die Brandanschläge auf türkische Wohnhäuser während der Asyl-
krise, in den USA die Haymarket Affair zur Illustration dieses Phänomens.
An zahlreichen Beispielen konnte in Kapitel IV gezeigt werden, daß Unterschiede in Sprache,
Religionszugehörigkeit, politischen Grundhaltungen, Kultur und Hautfarbe zwischen Einhei-
mischen und Einwanderern die Integration am ehesten erschweren. In den USA verdeutlichten
die drei Dimensionen der Fremdenabwehr (Anti-Katholizismus, Anti-Radikalismus und 'angels-
ächsischer Rassismus') die Ab- und Ausgrenzungsmechanismen, während in Deutschland die
systematische Ausgrenzung von Zuwanderern durch das ethnisch-kulturelle Selbstverständnis
1. EINWANDERUNGSPOLITIK UND DIE INTEGRATION VON EINWANDERERN IM VERGLEICH 143
und die Exklusivität des Staatsbürgerschaftsrechts zum Ausdruck kam.
Anders als in den USA, wo Immigranten nach höchstens fünf Jahren Aufenthalt einen An-
spruch auf Einbürgerung erhalten, gab es bis Ende 1990 in Deutschland für Ausländer kein Recht
auf Einbürgerung. Seit Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes besitzen ausländische Jugendli-
che, die mindestens acht, und Ausländer, die seit mindestens 15 Jahren in Deutschland leben,
zwar einen Einbürgerungsanspruch, doch hat diese Liberalisierung des deutschen Einbürgerungs-
rechts am Grundprinzip des Staatsbürgerschaftrechts, dem ius sanguinis, nichts geändert. Nicht
die Geburt in Deutschland, sondern die deutsche Volkszugehörigkeit der Eltern, führt zum
Erwerb der Staatsangehörigkeit. Diese Praxis hat nicht nur zur Folge, daß ausländische Zu-
wanderer in der Regel Ausländer bleiben, sondern auch, daß Kinder ausländischer Eltern zwar
die Staatsangehörigkeit der Eltern, nicht jedoch die deutsche erhalten. In den USA, wo neben
dem ius sanguinis auch das ius soli Anwendung findet, sind alle innerhalb des Staatsgebiets
Geborenen US-amerikanische Staatsbürger.
Obwohl Aussiedler ähnliche Integrationsprobleme haben wie zuziehende Ausländer, wird
zwischen beiden Zuwanderergruppen deutlich unterschieden. Da es offiziell in der BRD keine
Einwanderung und deshalb auch keine Einwanderungspolitik geben darf, wird eine von der Idee
her logische Grenzlinie zwischen 'heimkehrenden', exterritorialen Volkszugehörigen und innerter-
ritorialen Ausländern gezogen. Für diese gilt ein Sonderrecht, für jene deutsches Recht. Durch
das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht werden ausländische Zuwanderer und ihre Kinder zu
"Inländer[n] ohne deutsche Staatsangehörigkeit", während zuwandernde Aussiedler mit ihrem
Eintreffen in der Bundesrepublik zu deutschen Staatsbürgern werden (zit. Rittstieg 1993: 1).
Diese Ungleichbehandlung auf Grundlage der ethnischen Zugehörigkeit ist höchst zweifelhaft,
denn das subjektive Kriterium der Volkszugehörigkeit beeinflußt die Aufnahme sowie die
Unterstützung dieser Zuwanderergruppe durch den Staat maßgeblich.
Während Aussiedler per definitionem nie Ausländer waren, liegt die Einbürgerung eines
Ausländers entsprechend der Einbürgerungsrichtlinien nicht im Interesse des Staates. Dieser
systematische Ausschluß von mittlerweile sieben Millionen, zu einem beträchtlichen Anteil
bereits in Deutschland geborenen Menschen, ist Resultat eines "... Staatsbürgerschaftrecht[s], das
aus der unseligen Blütezeit des zum Nationalismus pervertierten Nationalstaatsdenkens stammt,"
stellt Richard von Weizsäcker (1995) fest und fährt im Hinblick auf die wiederholte Ablehnung
einer Staatsbürgerrechtsreform durch den Bundestag fort:
V. VORBILD USA?
144
... noch setzten sich jene Dogmatiker durch, die das alte Denken des Jahres 1913
behandeln, als stamme es unmittelbar vom Berg Sinai. Sie bestehen gegen die
Mehrheit mit einem sehr wirksamen, aber in unserer Verfassung gar nicht er-
wähnten Instrument, nämlich der Koalitionsdisziplin, die sie zur Entfaltung der
Macht brauchen. Dabei handelt es sich um eines unserer ganz zentralen gesell-
schaftlichen Probleme. Kann, darf es noch lange ungelöst bleiben? Ich meine:
Nein!
Daß ein Staatsbürgerschaftsrecht auch immer das Ergebnis eines bestimmten nationalen
Selbstverständnisses ist, hat das zweite Kapitel dieser Arbeit gezeigt. Das deutsche Selbstver-
ständnis ist inzwischen nicht mehr jenes der Nachkriegszeit oder gar das des Jahres 1913. Vor
gut 120 Jahren wurde die Freiheit der Einheit geopfert, am 3. Oktober 1990 jedoch "... in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet" (Präambel des GG). Rund 16
Millionen DDR-Bürger wurden durch die deutsche Einheit zu Staatsbürgern der neuen Bundes-
republik. An der Rechtsstellung der ausländischen Inländer hat sich durch die Einheit indes nichts
geändert. Es ist eine Frage staatlicher Fairness, sie nicht mehr länger als Bürger zweiter Klasse
zu behandeln, denn, so betont Michael Walzer (1992: 104):
Politische Gerechtigkeit läßt dauerhaftes Ausländertum nicht zu - ganz gleich, ob
es sich um bestimmte Einzelpersonen oder um eine Klasse von wechselnden
Individuen handelt. Zumindest gilt dies für eine Demokratie.
2. Schlußfolgerungen
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Im Gegensatz zu den USA hat die BRD offiziell zwar
keine Einwanderungspolitik betrieben, doch das Resultat der deutschen Zuwanderungspolitik ist
dem der Einwanderungspolitik der USA durchaus vergleichbar. Derzeit wandern pro Jahr etwa
220.000 deutschstämmige Einwanderer aus Osteuropa und mindestens noch einmal so viele
Ausländer in Deutschland ein. Hinzu kommen jährlich zwischen 100.000 und 200.000 Asylbe-
werber, von deren Anträgen etwa 15.000 anerkannt werden. Ein beträchtlicher Anteil der
abgelehnten Asylbewerber darf jedoch auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention ebenfalls
in Deutschland bleiben.
2. SCHLUSSFOLGERUNGEN 145
Trotz dieser Zuwandererzahlen und den mit der Zuwanderung verbundenen Integrations-
problemen hat die Bundesrepublik Deutschland bisher kein Einwanderungskonzept entwickelt.
In einer Art piecemeal engineering versuchte die Bundesregierung bisher, der Zuwanderung
Herr zu werden. Das Asylrecht, das in den letzten Jahren als Einwanderungsersatzrecht fungier-
te, wurde vom Bundestag auf Druck der Regierung in einer Weise verändert, die es nicht nur
Wirtschaftsmigranten nahezu unmöglich macht, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen,
sondern es politisch Verfolgten zusätzlich erschwert, überhaupt in das Asylverfahren einzutreten.
Gleichzeitig hat man begonnen, den Zuwandererstrom der Aussiedler durch stärkere Bürokrati-
sierung des Antragsverfahrens so zu regulieren, daß nun, nach mehreren Jahren starken Aussied-
lerzustroms, derzeit nur noch durchschnittlich 220.000 Aussiedler pro Jahr nach Deutschland
kommen.
Für Nicht-EU-Ausländer ist es sehr schwer geworden, sich dauerhaft in Deutschland nieder-
zulassen. Lediglich als Familienangehörige von Deutschen, Ausländern mit Aufenthaltstitel oder
als Gastarbeiter gewährt man ihnen mehr schlecht als recht Einlaß. Im Fall von Ausländern mit
Aufenthaltstitel beginnt mit der Niederlassung eine lange Zeit der rechtlichen Sonderbehandlung,
ohne daß nach absehbarer Zeit durch den Aufenthalt ein Recht darauf erwächst, eingebürgert zu
werden. Ein Ausländer als Gastarbeiter, erarbeitet sich in Deutschland nicht einmal einen sicheren
Aufenthaltsstatus.
Diese Zusammenfassung hat noch einmal die Notwendigkeit eines Einwanderungs- und
Integrationskonzepts deutlich gemacht. Übrig bleibt eine Frage, die bisher immer nur am Rande
angesprochen wurde: Braucht Deutschland überhaupt Einwanderer?
2.1. Braucht Deutschland Einwanderer?
Um der Antwort auf diese Frage näherzukommen, bieten sich zwei Wege an: der Blick in die
Vergangenheit und der Versuch einer Prognose auf Basis bereits heute verfügbarer Informatio-
nen.
Die historische Analyse, die in den Kapiteln III und IV erfolgte, brachte eine Tradition
Deutschlands als Einwanderungland ans Licht, deren auffälligstes Kriterium der Einsatz auslän-
discher Arbeitskräfte gewesen ist. Bis zum heutigen Tag kann der deutsche Arbeitsmarkt nicht
V. VORBILD USA?
146
auf ausländische Arbeitskräfte verzichten. Ihr dauerhafter Einsatz hat dazu geführt, daß für
bestimmte Tätigkeiten fast ausschließlich Ausländer eingestellt werden. Die meisten derer, die in
den sechziger Jahren angeworben wurden und noch heute in Deutschland arbeiten, stehen
inzwischen kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand. Ein großer Teil ihrer Kinder ist hier aufge-
wachsen und besser ausgebildet als die Eltern. Weder sie noch Deutsche werden bereit sein, die
frei werdenden, zumeist unattraktiven Arbeitsplätze der ehemaligen Gastarbeiter zu besetzen.
Der untere Teil des inzwischen gespaltenen Arbeitsmarkts wird auch in Zukunft kaum auf billige,
ungelernte Arbeitskräfte verzichten können. Da diese Arbeitsplätze in der Vergangenheit durch
Zuwanderer besetzt wurden, ist es wahrscheinlich, daß dies auch in der Zukunft der Fall sein
wird. Gastarbeiterprogramme, die im Hinblick auf ihre ursprüngliche Intention bereits in der
Vergangenheit gescheitert sind, werden das Arbeitskräfteproblem nur kurzfristig und auch nur
unter Inkaufnahme einer ganzen Reihe von Folgeproblemen lösen können.
Der Blick nach vorne relativiert dieses wirtschaftshistorische Argument. Es kann zwar davon
ausgegangen werden, daß es auch in der nahen Zukunft genug Arbeitsplätze geben wird, doch
werden diese eine zunehmend höhere Qualifikation erfordern. Während es mehr Arbeitsplätze im
High-Tech-Bereich und im Dienstleistungssektor geben wird, wird der Anteil einfacher Tätig-
keiten und der Bedarf an ungelernten Arbeitskräfte von heute 50 % (1985/87) auf möglicher-
weise nur noch 20 % im Jahr 2030 sinken (Klauder 1992: 456 f.). Eine solche Entwicklung
würde bedeuten, daß der gegenwärtige Bedarf an ungelernten, ausländischen Arbeitsmigranten
nur zum Teil Orientierung für eine 'ökonomische' Einwanderungsquote böte.
Das stärkste Argument für ein Einwanderungskonzept erwächst allerdings nicht aus der
wirtschaftlichen, sondern aus der demographischen Entwicklung Deutschlands. Angesichts einer
Geburtenrate von 1,3 Kindern pro Frau, werden derzeit weniger als zwei Drittel der deutschen
Bevölkerung reproduziert (Thränhardt 1994: 38). Da die Geburtenrate schon längere Zeit ähnlich
niedrig liegt, und darüberhinaus nicht abzusehen ist, daß sie in naher Zukunft wieder ansteigen
wird, ist gegenwärtig nicht nur ein Rückgang der Bevölkerung festzustellen, sondern auch eine
Überalterung. Beide Entwicklungen werden anhalten. Ohne weitere Zuwanderung sehen Modell-
rechnungen einen Bevölkerungsrückgang von 79 Millionen (1990) auf 65 Millionen bis zum Jahr
2030 voraus. Parallel würde bei einem "Wanderungssaldo Null" die Erwerbsquote von derzeit
über 40 % auf unter 30 % sinken. Selbst wenn die Frauenerwerbsquote auf das Niveau der
Männer anstiege, würde die Erwerbsquote insgesamt bis zum Jahr 2030 auf rund 35 % sinken
2. SCHLUSSFOLGERUNGEN 147
(Klauder 1992: 459 f.).
Es gibt immer wieder Vorschläge, dieser demographischen Entwicklung durch eine bessere
Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu begegnen. Elmar Hönekopp (1995:
15) weist unter anderem darauf hin, daß es möglich wäre, die Wochen- und Lebensarbeitszeit zu
erhöhen, den Militär- und Ersatzdienst weiter zu verkürzen oder die Ausbildungszeiten zu
reduzieren. Man muß sich allerdings darüber im klaren sein, daß eine Kürzung der Ausbildungs-
zeiten ebenso wie ein 'Herunterfahren' der Wirtschaftsleistung zu derzeit unabsehbaren Wett-
bewerbsnachteilen führen könnte. Der Vorschlag, Arbeitslose wieder verstärkt in den Arbeits-
markt zu integrieren, hört sich zwar gut an, konnte aber bisher von keiner bundesdeutschen
Regierung langfristig erfolgreich umgesetzt werden.
Diese Vorschläge stellen keine echten Alternativen zum Zuzug von Ausländern im erwerbs-
fähigen Alter dar. Der Zuzug von Aussiedlern kann zwar mittelfristig rund die Hälfte der Be-
schäftigungslücken füllen, doch wird das Potential deutscher Volkszugehöriger in Osteuropa bei
anhaltendem Zuzug weiter schrumpfen. Die Modellrechnung Wolfgang Klauders (1992: 461 f.)
kommt deshalb zu dem Ergebnis, daß eine Nettozuwanderung von etwa 200.000 Ausländern
zusätzlich zum Aussiedlerzuzug nötig sein wird, um in Deutschland bis ins Jahr 2030 die Er-
werbsquote auf dem Niveau von heute halten zu können.
Die Überalterung der Bevölkerung werden Einwanderer zwar nicht aufhalten, aber abmildern
können (463). Darüberhinaus würde man durch Einwanderer Zeit gewinnen, den antizipierten
Defiziten in den Sozialversicherungen, und hier insbesondere der Rentenversicherung, konzeptio-
nell zu begegnen. Einwanderung ist demographisch sinnvoll und ökonomisch notwendig.
Darüberhinaus kann sie auch eine Bereicherung sein, sofern die Absorptionsfähigkeit eines
Landes nicht überschätzt wird. Einwanderung ermöglicht einem Land große Innovations- und
Regenerationschancen. Von 114 US-amerikanischen Nobelpreisträgern in den Bereichen Medizin
oder Naturwissenschaft der Jahre 1945 bis 1984, stellt Heiner Geißler (1993: 334) fest, waren 36
ausländischer Herkunft. Ähnliches ist in Deutschland bisher nicht feststellbar.
Selbst wenn man Zuwanderung komplett unterbinden wollte, könnte man es nicht tun.
Deutschland ist internationaler und die Welt kleiner geworden. Der Anteil binationaler Ehen wird
ebenso steigen und auch der Anteil derjenigen Menschen, die ihr Heimatland verlassen. Noch
stärker wird angesichts der weltweiten Bevölkerungsexplosion der Migrationsdruck anwachsen.
Da eine nationale Abschottung aufgrund internationaler Verflechtungen für ein Land wie die
V. VORBILD USA?
148
Bundesrepublik, das vom Export lebt, irreal ist, sollte es nicht nur den ökonomischen und
technologischen Herausforderungen von heute begegnen, sondern auch den Problemen von
Armut, Überbevölkerung und politischer Verfolgung. Freilich ist die faire Einwanderungspolitik
eines Landes nur ein bescheidener Beitrag zur Lösung der Weltprobleme, doch für viele Men-
schen kann sie zu einer Chance für einen Neuanfang werden.
2.2. Vorschlagskatalog
Die nun präsentierten Vorschläge für eine deutsche Einwanderungspolitik werden in drei Schrit-
ten unterbreitet. Von Grundsätzlichem (Änderung des Art. 116 GG) über Notwendiges (neues
Staatsbürgerschaftsrecht) bis hin zu Wünschenswertem (Einwanderungsgesetz) wird versucht,
die wesentlichen Ergebnisse dieser Arbeit in Form von Empfehlungen an den Gesetzgeber
zusammenzutragen.
2.2.1. Änderung von Art. 116 GG
Vorgeschlagene Fassung: Derzeit gültige Fassung:
(1) Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehö- (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist
rigkeit besitzt. vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Rege-
oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen die (2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen
Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischenzwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai
oder religiösen Gründen entzogen worden ist,1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen,
sind auf Antrag wieder einzubürgern. rassischen oder religiösen Gründen entzogen wor-
lung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Rei-
ches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937
Aufnahme gefunden hat.
den ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag
wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausge-
bürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren
Wohnsitz in Deutschland genommen haben und
nicht einen entgegengesetzten Willen zum Aus-
druck gebracht haben.
2. SCHLUSSFOLGERUNGEN 149
93 Dies entspräche einer Aufenthaltsberechtigung oder einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Die Bedingung eines
Aufenthaltstitels würde helfen, einen 'Geburtstourismus' ausländischer Frauen zu verhindern.
94 Diese Regelung hat dann Relevanz, wenn ein im Ausland geborenes Kind unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern
iure soli eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt. Ist dies nicht der Fall, stellt sich das dargestellte Problem nicht.
95 Eine solche Vorgehensweise müßte allerdings durch bilaterale Verträge mit den Auswanderungsländern abgestimmt werden.
Eine solche Änderung würde das Prinzip der Volkszugehörigkeit aus dem Grundgesetz streichen.
Die Staatsbürgerschaft würde dadurch zur alleinigen Grundlage für die Zugehörigkeit zur
deutschen Nation. Die bevorzugte Behandlung von Aussiedlern entfiele.
2.2.2. Neufassung des Staatsbürgerschaftsrechts
Das Staatsbürgerschaftsrecht sollte in dem Sinne geändert werden, daß sowohl das
Abstammungs- als auch das Territorialprinzip zum Erwerb der Staatsangehörigkeit führt. Wer in
Deutschland geboren wird, sollte dann die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn minde-
stens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel besitzt. Würde
93
ein Kind der genannten Personengruppen im Ausland geboren, müßte die Staatsbürgerschaft des
Kindes innerhalb kurzer Zeit (z. B. eines Jahres) beantragt werden. Hier wäre es ratsam, die
Staatsbürgerschaft nur dann zu erteilen, wenn das Kind innerhalb der folgenden, beispielsweise
nf Jahre, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, d. h. das Kind und mindestens ein
Elternteil sollten sich innerhalb eines festzulegenden Zeitraums in Deutschland niederlassen. Für
ein Kind deutscher Staatsangehöriger könnte man von der Zusatzbedingung der dauerhaften
Niederlassung dann absehen, wenn es durch die Geburt im Ausland staatenlos bliebe. Will man
wie bisher doppelte Staatsbürgerschaften möglichst vermeiden, dann müßtedie Erteilung der
deutschen Staatsbürgerschaft gegebenfalls mit der Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft
verbunden sein.94
Die in Kapitel I.4.3 erörterten Probleme, die durch Duldung der doppelter Staatsbürger-
schaften entstehen können, sind indes lösbar. Doppelstaatler sollten eine ihrer Staatsbürger-
schaften zur aktiven, die andere zur schlafenden erklären. Lebt der Doppelstaatler in Deutsch-
land, sollte die deutsche Staatsbürgerschaft die aktive sein. Damit könnte man gewährleisten, daß
der Doppelstaatler nur in einem Land wählen dürfte oder Militärdienst leisten müßte, ohne daß
eine Reaktivierung der anderen Staatsbürgerschaft für die Zukunft ausgeschlossen bliebe. Unter
95
diesen Voraussetzungen könnte in größerem Ausmaß als bisher die Einbürgerung von Aus-
V. VORBILD USA?
150
ländern unter Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft erfolgen.
Die Einbürgerung dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer sollte von der Ausnahme zur
Regel werden. Zusätzlich zum Erwerb der Staatsangehörigkeit iure soli müßte ein Aufenthalts-
titel, Straffreiheit, Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie des politischen
Systems ausreichen, um einen Anspruch darauf zu erhalten, deutscher Staatsbürger zu werden.
Die derzeit erhobene, ermäßigte Einbürgerungsgebühr von 100 DM erscheint angemessen. Der
Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit sollte dem Antragsteller nahegelegt werden, die
Einbürgerung daran jedoch - unten den oben genannten Voraussetzungen - nicht scheitern.
2.2.3. Entwurf eines Einwanderungsgesetzes
Ein Einwanderungsgesetz würde helfen, die Zuwanderung besser als bisher zu steuern. Dar-
überhinaus würde es aus Zuwanderern Einwanderer machen, die in der Regel nach einer durch
das Staatsbürgerschaftsgesetz festgesetzten Aufenthaltsdauer deutsche Staatsbürger werden
könnten.
Angesichts eines Zuwanderungsbedarfs von rund 400.000 Personen im Jahr (vgl. V.2.1)
müßte die Gesamtzahl der Einwanderer jährlich etwa 400.000 bis 500.000 Personen betragen,
denn es sind auch die Abwanderung von Ausländern und Deutschen sowie der Zuzug von
Asylberechtigten mitzuberücksichtigen. Von den etwa 450.000 Einwanderervisa sollte zunächst,
wie in den USA, eine unbegrenzte Anzahl an unmittelbare Familienangehörige deutscher Staats-
bürger und Ausländer mit Aufenthaltstitel gehen. Entferntere Verwandte sollten nur dann
berücksichtigt werden, wenn eine festzulegende Obergrenze für die Familienpräferenzkategorie
insgesamt noch nicht erreicht ist. Da es in den USA einen deutlichen Rückstau von Einwan-
derungsanträgen entfernterer Familienangehöriger gibt, sollte die Gruppe enger gefaßt werden
als dort, eventuell sogar der Einzelfall geprüft werden. Denkbar wäre auch eine Kombination von
Qualifikationskriterien, wie beispielsweise der Nachweis von Familienangehörigen in Deutsch-
land und eine bestimmte berufliche Qualifikation.
Die bisherigen Erfahrungen mit Gastarbeitern und die Modellrechnungen für die Entwicklung
der Erwerbsquote in den nächsten Jahren legen nahe, daß eine ökonomische Präferenzklasse den
zweiten Grundpfeiler eines Einwanderungsgesetzes bilden sollte. Etwa ein Drittel der Visa
(150.000) sollten aus wirtschaftlichen Gründen vergeben werden, wobei die Differenzierung
2. SCHLUSSFOLGERUNGEN 151
innerhalb dieser Kategorie den Erfordernissen des Arbeitsmarkts angepaßt werden müßte. Dabei
ist insbesondere der Strukturwandel zu berücksichtigen, d. h. um das zukünftige Arbeitslosig-
keitsrisiko der Arbeitsmigranten zu minimieren, sollte der Anteil ungelernter Arbeitskräfte
glichst niedrig liegen. Der Einsatz von Grenzgängern innerhalb der 50 km-Zone erscheint
nicht so problematisch wie der Einsatz von Gastarbeitern. Die ökonomische Präferenzklasse des
Einwanderungsgesetzes dürfte dazu beitragen, den Gesamtbedarf an Gastarbeitern zu senken.
Das Asylrecht sollte durch den Entwurf eines Einwanderungsgesetzes nicht angetastet
werden. Es ist allerdings denkbar, doppelte Anträge (als Einwanderer und Asylbewerber), die
zum gleichen Zeitpunkt gestellt werden, generell abzulehnen. Wünschenswert wäre es, wenn die
Asylpraxis dem Asylrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention angepaßt würde. Diese Maß-
nahme würde die Anzahl der Asylberechtigten zwar erhöhen, den unsicheren Aufenthaltsstatus
als De-facto-Flüchtling oder gar als geduldeter Ausländer aber obsolet machen.
Aussiedler, die bisher unter Art. 116 GG ein Recht auf 'Rückkehr' besitzen, bliebe langfristig
nur der Weg, einen Antrag auf Einwanderung unter der Familien- oder der ökonomischen
Präferenzklasse bzw. einen Asylantrag zu stellen. Da bei der bestehenden Rechtslage ohnehin
angenommen wird, daß Aussiedler aus Gebieten der ehemaligen Sowjetunion verfolgt wurden
und möglicherweise noch werden, wäre ein Asylantrag ein gangbarer Weg. Ergänzend dazu
erscheint eine Übergangsregelung für Aussiedler innerhalb des Einwanderungsgesetzes sinnvoll.
Angefangen bei einer Quote von 200.000 könnte die Präferenzklasse beispielsweise innerhalb der
darauffolgenden Jahre um 20.000 pro Jahr gesenkt werden. Darüberhinaus ist zu berücksichti-
gen, daß Aussiedler unter einem veränderten Art. 116 GG im Vergleich zu anderen Einwande-
rern keine Sonderbehandlung mehr erhielten und nicht mehr automatisch durch ihren Zuzug
deutsche Staatsbürger würden. Alle Einwanderer wären somit prinzipiell gleichgestellt.
153
Abkürzungsverzeichnis
APuZ Aus Politik und Zeitgeschichte
AuslG Ausländergesetz (1965; 1990)
AsylVfG Asylverfahrensgesetz vom 27. Juli 1993
CIR Commission on Immigration Reform
CMS Center for Migration Studies
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
FR Frankfurter Rundschau
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949
GK Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951
ILO International Labour Office
IRCA Immigration Reform and Control Act (1986)
IMR International Migration Review
IPG Internationale Politik und Gesellschaft
NYT The New York Times
PC Political Correctness
RuStAG Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913
Spiegel Der Spiegel
SZ Süddeutsche Zeitung
UP University Press
WASP White Anglo-Saxon Protestant
WEP West European Politics
WPost The Washington Post
Zeit Die Zeit
154
Bibliographie
ADAMS, WILLI PAUL et al. (Hg.): Länderbericht USA (Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische
Bildung, Bd. 293), Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 1990, 2 Bde.
ALMOND, GABRIEL A./SYDNEY VERBA: The Civic Culture, Princeton/NJ: Princeton UP, 1963.
(Hg.): The Civic Culture Revisited, Boston/Toronto: Little Brown, 1980.
ALTER, PETER (Hg.): Nationalismus. Dokumente zur Geschichte und Gegenwart eines Phänomens,
München/Zürich: Piper, 1994.
Nationalismus, Frankfurt: Suhrkamp, 1985.
ANDERSON, BENEDICT: Die Erfindung der Nation. Zur Karriere eines folgenreichen Konzepts, Frank-
furt/New York: Campus, 1993.
2
An Ebb in California Illegal Alien Tide, NYT, 9.1.1994, S. 16.
ANGENENDT, STEFFEN: Ausländerforschung in Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland. Gesell-
schaftliche Rahmenbedingungen und inhaltliche Entwicklung eines aktuellen Forschungsbereiches,
Frankfurt/New York: Campus, 1992.
AP (Associated Press) mit Tagesangabe der Meldung, zugänglich gemacht durch den e-mail-Service des
Center for Immigration Studies, Washington D. C.
ARCHDEACON, THOMAS J.: Becoming American: An Ethnic History, New York: The Free Press, 1983.
ASYLVFG, in AUSLR, 1993, S. 185-230.
AUSLÄNDERBEAUFTRAGTE DES BERLINER SENATS (zit. Ausländerbeauftragte) (Hg.): Doppelte Staats-
rgerschaft - ein europäischer Normalfall? Dokumentation des Internationalen Fachkongresses
vom 18. bis 20. Oktober 1989, Berlin: Senatsverwaltung für Soziales, 1994.
4
Spitzenposition Berlins bei Einbürgerungen, Presseerklärung vom 26.2.1993.
AUSLG, in AUSLR, 1993, S. 21-76.
AUSLR (Deutsches Ausländerrecht), München: C. H. Beck (dtv), 1993.
8
BADE, KLAUS J.: Was man tabuisiert, kann man nicht gestalten, FR, 21.11.1994c, S. 12.
Ausländer, Aussiedler, Asyl. Eine Bestandsaufnahme, München: C. H. Beck, 1994b.
(Hg.): Das Manifest der 60: Deutschland und die Einwanderung, München: C. H. Beck, 1994a.
Immigration and Integration in Germany Since 1945, European Review 1 (1), 1993b, S. 75-79.
Multikulturalismus und Einwanderungssituation. Deutsche Probleme und atlantische Perspektiven, Die
Neue Gesellschaft 40 (7), 1993a, S. 801-811.
Ausländer, Aussiedler, Asyl in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn: Bundeszentrale für politische
Bildung, 1992b.
'Billig und willig' - die 'ausländischen Wanderarbeiter im kaiserlichen Deutschland, in ders. (1992a), S.
311-324.
Einheimische Ausländer: 'Gastarbeiter' - Dauergäste - Einwanderer, in ders. (1992a), S. 393-401.
BIBLIOGRAPHIE 155
Fremde Deutsche: 'Republikflüchtlinge' - Übersiedler - Aussiedler, in ders. (1992a), S. 401-410.
"Politisch Verfolgte genießen...": Asyl bei den Deutschen - Idee und Wirklichkeit, in ders. (1992a), S.
411-422.
Politik in der Einwanderungssituation: Migration - Integration - Minderheiten, in ders. (1992a), S. 442-
455.
(Hg.): Deutsche im Ausland - Fremde in Deutschland: Migration in Geschichte und Gegenwart,
München: C.H. Beck, 1992a.
2
(Hg.): Auswanderer - Wanderarbeiter - Gastarbeiter, Ostfildern: Scripta Mercaturae, 1984, 2 Bde.
Vom Auswanderungsland zum Einwanderungsland? Deutschland 1880-1980, Berlin: Colloquium,
1983.
BADE, KLAUS J./S. ILAN TROEN (Hg.): Zuwanderung und Eingliederung von Deutschen und Juden aus der
früheren Sowjetunion in Deutschland und Israel, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 1993.
BALDWIN-EDWARDS, MARTIN/MARTIN A. SCHAIN (Hg.): The Politics of Immigration in Western Europe
(Special Issue of WEP 17 (2), 1994), London: Frank Cass, 1994.
BARUDIO, GÜNTER: Die verspottete Nation, Zeit 45/1994, S. 58.
BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FÜR DIE BELANGE DER AUSLÄNDER (zit. Beauftragte) (Hg.): Bericht
der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Ausländer in der Bundesrepublik
Deutschland 1993, Bonn: Bonner Universitäts-Druckerei, 1994.
In der Diskussion: Das Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutsch-
land, Bonn 1993.
BECK, ULRICH: Die Erfindung des Politischen, Frankfurt: Suhrkamp, 1993.
BENZ, WOLFGANG: Fremde in der Heimat: Flucht - Vertreibung - Integration, in BADE (1992a), S. 374-386.
BERG-SCHLOSSER, DIRK/RALF RYTLEWSKI (Hg.): Political Culture in Germany, London: Macmillan, 1993.
BERNARD, WILLIAM S.: A History of U.S. Immigration Policy, in EASTERLIN et al. (1982), S. 75-104.
BEYME, KLAUS VON: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland nach der Vereinigung,
München: Piper, 1991.
6
Der Vergleich in der Politikwissenschaft, München: Piper, 1988.
Vorbild Amerika? Der Einfluß der amerikanischen Demokratie in der Welt, München/Zürich: Piper,
1986.
BIEDENKOPF, KURT H.: Zur Lage der Nation, in ders.: Einheit und Erneuerung. Deutschland nach dem
Umbruch in Europa, Stuttgart: DVA, 1994, S. 337-348.
BIELEFELD, ULI: Inländische Ausländer. Zum gesellschaftlichen Bewußtsein türkischer Jugendlicher in
der Bundesrepublik, Frankfurt/New York: Campus, 1988.
BLAHUSCH, FRIEDRICH: Zuwanderer und Fremde in Deutschland. Eine Einführung für soziale Berufe,
Freiburg: Lambertus, 1992.
BLANK, INGE: "...nirgends eine Heimat, aber Gräber auf jedem Friedhof": Ostjuden in Kaiserreich und
Weimarer Republik, in BADE (1992a), S. 324-332.
BLASCHKE, MONIKA: 'Deutsch-Amerika' in Bedrängnis: Krise und Verfall einer 'Bindestrichkultur', in BADE
(1992a), S. 170-179.
BIBLIOGRAPHIE
156
BÖCKENFÖRDE, ERNST-WOLFGANG: Wer ist das Volk? Rogers Brubakers Vergleich französischer und
deutscher Staatsangehörigkeit, FAZ, 11.4.1995, S. L32.
BODNAR, JOHN: The Transplanted: A History of Immigrants in Urban America, Bloomington: Indiana UP,
1985.
Materialism and Morality: Slovak-American Immigrants and Education, 1890-1940, The Journal of
Ethnic Studies 3 (4), 1976, S. 1-19.
BÖHNING, WOLF R.: Integration and Immigration Pressures in Western Europe, International Labor Review
130 (4), 1991, S. 445-458.
Studies in International Labour Migration, New York: St.Martin's Press, 1984.
BOHRER, KARL-HEINZ: Gibt es eine deutsche Nation?, in UNSELD (1993), S. 225-235.
BOUVIER, LEON F.: Peaceful Invasions: Immigration and Changing America, Lanham/New York/London:
The UP of America, 1992.
BRUBAKER, [WILLIAM] ROGERS (Hg.): Are Immigration Control Efforts Really Failing?, in CORNELI-
US/MARTIN/HOLLIFIELD (1995), S. 227-231.
Nationhood and Citizenship in France and Germany, Cambridge: Harvard UP, 1992.
Citizenship and Naturalization: Policies and Politics, in ders. (1989), S. 99-127.
Immigration and the Politics of Citizenship in Europe and North America, Lanham/New
York/London: UP of America, 1989.
BRUMLIK, MICHA/CLAUS LEGGEWIE: Konturen der Einwanderungsgesellschaft: Nationale Identität, Multi-
kulturalismus und 'Civil Society', in BADE (1992a), S. 430-442.
BUNDESMINISTERIUM DES INNEREN (zit. BMI): Aufzeichnungen zur Ausländerpolitik und zum Ausländer-
recht in der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Juli 1993, Bonn: BMI, 1993.
BÜRKLIN, WILHELM/DIETER ROTH (Hg.): Das Superwahljahr: Deutschland vor unkalkulierbaren Regie-
rungsmehrheiten?, Köln: Bund, 1994.
CALAVITA, KITTY: U.S. Immigration and Policy Responses: The Limits of Legislation, in CORNELIUS/
MARTIN/HOLLIFIELD (1995), S. 55-82.
Inside the State: the bracero program, immigration, and the INS, New York/London: Routledge,
1992.
CASTLES, STEPHEN/GODULA KOSACK: Immigrant Workers and Class Structure in Western Europe,
London: Oxford UP, 1985.
2
CASTLES, STEPHEN/MARK J. MILLER: The Age of Migration. International Population Movements in the
Modern World, New York: Guilford, 1993.
CMS (Veranstalter): 1993 National Legal Conference, Washington D.C., 25./26. März 1993.
COHN-BENDIT, DANIEL/THOMAS SCHMID, Heimat Babylon. Das Wagnis der multikulturellen Demokratie,
Hamburg: Hoffmann und Campe, 1992.
COMMITTEE OF THE JUDICIARY, UNITED STATES SENATE (zit. Committee): Selected Readings on U.S.
Immigration Policy and Law, Washington D.C.: U.S. Government Printing Office, 1980.
CONRADT, DAVID P.: Changing German Political Culture, in ALMOND/VERBA (1980), S. 212-272.
CONZEN, MICHAEL P. (Hg.): The Making of the American Landscape, London: HarperCollins, 1990.
BIBLIOGRAPHIE 157
CORNELIUS, WAYNE A./PHILIP L. MARTIN/JAMES F. HOLLIFIELD (Hg.): Controlling Immigration: a global
perspective, Stanford: Stanford UP, 1995.
DEL FABBRO, RENÉ: Neue Untersuchungen zur internationalen Migrationsforschung, Archiv für Sozial-
geschichte 34, 1994, S. 476-488.
DELFS, SILKE: Heimatvertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, APuZ B 48, 1993, S. 3-11.
DOHSE, KNUT: Massenarbeitslosigkeit und Ausländerpolitik, in BADE (1984), S. 657-672.
Ausländische Arbeiter und bürgerlicher Staat. Genese und Funktion von staatlicher Ausländer-
politik und Ausländerrecht. Vom Kaiserreich bis zur Bundesrepublik Deutschland (Sozialwissen-
schaft und Praxis, Bd. 32), Königstein (Ts.): Hain, 1981.
DUCHARDT, HEINZ: Glaubensflüchtlinge und Entwicklungshelfer: Niederländer, Hugenotten, Waldenser,
Salzburger, in BADE (1992a), S. 278-287.
EASTERLIN, RICHARD A. et al.: Immigration, Cambridge: The Belknap Press, 1982.
EINBÜRGERUNGSRICHTLINIEN, in AUSLR, 1993, S. 167-181.
ELSCHENBROICH, DONATA: Eine Nation von Einwanderern. Ethnisches Bewußtsein und Integrations-
politik in den USA, Frankfurt/New York: Campus, 1986.
Employer Want Visas For Highly Skilled Foreigners, San José Mercury News, 10.10.1995, zugänglich
gemacht durch den e-mail-Service des Center for Immigration Studies, Washington D. C.
ENZENZBERGER, HANS MAGNUS: Die große Wanderung, Frankfurt: Suhrkamp, 1992.
ESTEL, BERND: Grundaspekte der Nation, in ESTEL/MAYER (1994), S. 13-82.
ESTEL, BERND/TILMAN MAYER (Hg.): Das Prinzip Nation in modernen Gesellschaften. Länderdiagnosen
und theoretische Perspektiven, Opladen: WDV, 1994.
FAIST, THOMAS: States, Markets, and Immigrant Minorities. Second-Generation Turks in Germany and
Mexican-Americans in the United States in the 1980s, Comparative Politics (July) 1994(b), S. 439-
460.
How to Define a Foreigner? The Symbolic Politics of Immigration in German Partisan Discourse,
1978-1992, in WEP 17 (2), 1994a, S. 50-71.
FASSMANN, HEINZ/RAINER MÜNZ (Hg.): European Migration in the Late Twentieth Century, Aldershot:
Edward Elgar, 1994.
FORSCHUNGSGRUPPE WAHLEN E.V. (zit. FGW einschl. Monat/Jahr): Politbarometer, Mannheim: FGW,
1977 ff.
FROMM, ERICH: Die Furcht vor der Freiheit, München: dtv, 1990.
GAY, RUTH: Geschichte der Juden in Deutschland. Von der Römerzeit bis zum Zweiten Weltkrieg,
München: C.H. Beck, 1993.
GEIßLER, HEINER: Heiner Geißler im Gespräch mit Gunter Hoffman und Werner A. Perger, Frankfurt:
Eichborn, 1993.
Zugluft: Politik in stürmischer Zeit, München: Bertelsmann, 1990.
GERSTER, JOHANNES: Eine Chance für uns alle, in BADE (1992b), S. 105 f.
GLEASON, PHILIP: The Melting Pot: Symbol of Fusion or Confusion?, American Quarterly 16, 1964, S. 20-
46.
BIBLIOGRAPHIE
158
GORBATSCHOW, MICHAIL: Perestroika. Die zweite russische Revolution. Eine neue Politik für Europa und
die Welt, München: Droemer Knaur, 1987.
GSS (General Social Survey), 1994, Kopie der Frage 505 aus dem GSS aus dem ZA für empirische
Sozialforschung in Köln.
GUTMANN, AMY (Hg.): Charles Taylor: Multikulturalismus und die Politik der Anerkennung, Frankfurt:
Fischer, 1993.
HABERMAS, JÜRGEN: Anerkennungskämpfe im demokratischen Rechtsstaat, in GUTMANN (1993), S. 147-
196.
HAILBRONNER, KAY: Reform des Asylrechts. Steuerung und Kontrolle des Zuzugs von Ausländern
(Konstanzer Schriften zur Rechtstatsachenforschung, Bd. 8), Konstanz: Universitätsverlag Konstanz,
1994.
Citizenship and Nationhood in Germany, in BRUBAKER (1989), S. 67-79.
HAMMAR, TOMAS: Democracy and the Nation State, Aldershot: Avebury, 1990.
HANDLIN, OSCAR: Boston's Immigrants 1790-1865, Cambridge: Harvard University Press, 1941.
HARPPRECHT, KLAUS: Die Torheit der Gesinnungswächter, Zeit 5/1995, S. 50.
HARRIS, COLE: France in North America, in MITCHELL/GROVES (1990), S. 65-92.
HECKMANN, FRIEDRICH: Die Bundesrepublik: Ein Einwanderungsland?, Stuttgart: Klett-Cotta, 1981.
HEHEMANN, RAINER: "...jederzeit gottlose böse Leute" - Sinti und Roma zwischen Duldung und Ver-
nichtung, in BADE (1992a), S. 271-77.
HEIDELBERGER MANIFEST vom 17.6.1981, in BLAHUSCH (1992), S. 79-83.
HEINELT, HUBERT (Hg.): Zuwanderungspolitik in Europa. Nationale Politiken. Gemeinsamkeiten und
Unterschiede (Gesellschaftspolitik und Staatstätigkeit, Bd. 4), Opladen: Leske + Budrich, 1994.
HENNIG, EIKE: Wer von Einwanderung nicht reden will, soll am Asylrecht für politisch Verfolgte nicht
rütteln, in UNSELD (1993), S. 431-444.
HERBERG, WILL: Protestant - Catholic - Jew, New York: Doubleday, 1955.
HERBERT, ULRICH: 'Ausländer-Einsatz' in der deutschen Kriegswirtschaft, 1939-1945, in BADE (1992a), S.
354-367.
Hero of El Paso Proves That a Border Doesn´t Have to Be a Sieve, NYT, 14.9.1994, S. A14.
HIGHAM, JOHN: Strangers in the Land: Patterns of American Nativism 1860-1925, New Bruns-
wick/London: Rutgers UP, 1988.
2
Send These to Me: Immigrants in Urban America, Baltimore/London: The Johns Hopins UP, 1984.
2
HÖNEKOPP, ELMAR: The new labour migration from Eastern Europe (Diskussionspapier der Studien-
gruppe "German-American Migration and Refugee Policies", unveröffentlicht), Nürnberg: Bundes-
anstalt für Arbeit, 1995.
HOFFMANN, FREIA/ANDREAS M. WÜST: Akzeptanz von Ausländern, in STADT HEIDELBERG (Hg.): Proble-
me und politische Einstellungen in Heidelberg. Ergebnisse einer Umfrage in Heidelberg durch
Studierende des Instituts für Politische Wissenschaft an der Universität Heidelberg im Vorfeld der
Kommunal- und Europawahlen am 12. Juni 1994, Heidelberg: Stadt Heidelberg, 1994, S. 9-12.
HOFFMANN, LUTZ: Die unvollendete Republik. Zwischen Einwanderungsland und deutschem National-
staat, Köln: PapyRossa, 1992.
2
BIBLIOGRAPHIE 159
HOFFMANN-JABERG, BIRGIT/DIETER ROTH: Die Nichtwähler. Politische Normalität oder wachsende Distanz
zu den Parteien?, in BÜRKLIN/ROTH (1994), S. 132-159.
HORNBECK, DAVID: Spanish Legacy in the Borderlands, in CONZEN (1990), S. 51-62.
HORNUNG, KLAUS: Nation/Nationalismus/Nationalstaat, in MICKEL, WOLFGANG (Hg.): Handlexikon zur
Politikwissenschaft, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 1986, S. 305-309.
HUGHES, ROBERT: Nachrichten aus dem Jammertal. Wie sich die Amerikaner in political correctness
verstrickt haben, München: Kindler, 1993.
HUTCHINSON, EDWARD P.: Legislative History of American Immigration Policy, Philadelphia: University
of Pennsylvania Press, 1981.
Immigrant Kids Do Better in School, WPost, 24.2.1994.
INFO-DIENST DEUTSCHE AUSSIEDLER (zit. Info-Dienst mit Ausgabennummer und Jahresangabe), Bonn:
BMI.
INSTITUT FÜR PRAXISORIENTIERTE SOZIALFORSCHUNG (zit. IPOS): Bürger und Staat. Ergebnisse einer
repräsentativen Bevölkerungsumfrage (November 1994), Mannheim: IPOS, 1994.
International Migration: An Assessment for the ´90s, Silver Anniversary Issue of IMR 23 (3), New York:
CMS, 1989.
JACOBMEYER, WOLFGANG: Ortlos am Ende des Grauens: 'Displaced Persons' in der Nachkrigszeit, in BADE
(1992a), S. 367-373.
JOHN, BARBARA: Ein bißchen deutsch, Zeit 48/1994, S. 12.
JUST, MICHAEL: Transitland Kaiserreich: ost- und südosteuropäische Massenauswanderung über deutsche
Häfen, in BADE (1992a), S. 295-302.
Kalifornien gegen illegale Einwanderer, FAZ, 10.11.1994, S. 3.
KALLEN, HORACE M.: Culture and Democracy in the United States: Studies in the Group Psychology of
the American Peoples, New York: Boni and Liveright, 1924.
KAMPHAUSEN, GEORG: Ideengeschichtliche Ursprünge und Einflüsse, in ADAMS et al. (1990), S. 219-230.
KATZENSTEIN, PETER J.: Migrant Workers, in ders.: Policy and Politics in West Germany. The Growth of
a Semisouvereign State, Philadelphia: Temple UP, 1987, (Kap. 5) S. 209-253.
Kein überwältigendes Interesse an doppelter Staatsbürgerschaft, FR, 13.10.1994, S. 20.
KENNEDY, PAUL: The Future of the Nation-State, in ders.: Preparing for the Twenty-First Century, New
York: Random House, 1993, S. 122-134 (Kap. 7).
KIRBACH, ROLAND: Nicht mehr nach Hause, Zeit 48/1994, S. 78.
KLAUDER, WOLFGANG: Deutschland im Jahr 2030: Modellrechnungen und Visionen, in BADE (1992a), S.
455-464.
KLEßMANN, CHRISTOPH: Einwanderungsprobleme im Auswanderungsland: das Beispiel der 'Ruhrpolen', in
BADE (1992a), S. 303-310.
KOLLER, BARBARA: Aussiedler in Deutschland. Aspekte ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung, APuZ
B 48, 1993, S. 12-22.
KRITZ, MARY M./LIN LEAN LIM/HANIA ZLOTNIK (Hg.): International Migration Systems. A Global
Approach, Oxford: Claredon Press, 1992.
BIBLIOGRAPHIE
160
KRITZ, MARY M./HANIA ZLOTNIK: Global Interactions: Migration Systems, Processes, and Policies, in
KRITZ/LIM/ZLOTNIK (1992), S. 1-16.
KRUSE, KUNO/SABINE RÜCKERT: Einmal Deutschland und zurück, Zeit 39/1995, S. 17-22.
KURTHEN, HERMANN/KAY M. LOSEY: The U.S. Debate on Political Correctness, IPG 1/1995, S. 46-58.
LEGGEWIE, CLAUS: MultiKulti: Spielregeln für die Vielvölkerrepublik, Berlin: Rotbuch, 1993.
3
'Stolz, ein Deutscher zu sein...' - die neue Angst vor den Fremden, in BADE (1992a), S. 423-430.
LEHMANN, ALBRECHT: Im Fremden ungewollt zuhaus. Flüchtlinge und Vertriebene in Westdeutschland
1945-1990, München: C. H. Beck, 1991.
LEICHT, ROBERT: Harte Zeiten, in Zeit 39/1995, S. 1.
LEMAY, MICHAEL C.: The Gatekeepers: Comparative Immigration Policy, New York/London: Praeger,
1989.
LEPSIUS, M. RAINER: Nation und Nationalismus in Deutschland, in ders.: Ideen, Interessen, Institutionen,
Opladen: Westdeutscher Verlag, 1990, S. 232-246.
LING-LING, YEH: Why Immigration Should Be Cut, San Francisco Chronicle, 2.10.1995, zugänglich
gemacht durch den e-mail-Service des Center for Immigration Studies, Washington D. C.
Luck of Irish Improved With Lottery, WPost, 17.3.1994.
MEIER-BRAUN, KARL-HEINZ: 40 Jahre "Gastarbeiter" und Ausländerpolitik in Deutschland, APuZ B 35,
1995, S. 14-22.
Integration und Rückkehr?, München/Mainz: Grünewald/Kaiser, 1988.
MARTIN, PHILIP L.: The United States: Benign Neglect toward Immigration, in CORNELIUS/MARTIN/
HOLLIFIELD (1995b), S. 83-99.
Germany: Reluctant Land of Immigration, in CORNELIUS/MARTIN/HOLLIFIELD (1995a), S. 189-225.
MARTIN, PHILIP L./MARK J. MILLER: Guestworkers: Lessons from Western Europe, Industrial and Labor
Relations Review 33 (3), 1980, S. 315-330 (ND in COMMITTEE (1980), S. 222-237).
MASSEY, DOUGLAS S. et al.: Theories of International Migration. A Review and Appraisal, Population and
Development 19 (3), 1993, S. 431-466.
Mauer am Golden Gate, Spiegel 46/1994, S. 161-166.
MEHRLÄNDER, URSULA: Soziale Aspekte der Ausländerbeschäftigung (Schriftenreihe des Forschungs-
instituts der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bd. 103), Bonn-Bad Godesberg: Neue Gesellschaft, 1974.
MIKSCH, JÜRGEN (Hg.): Deutschland - Einheit in kultureller Vielfalt, Frankfurt: Otto Lembeck, 1991.
Deutsch sein heißt multikulturell sein - Eine Einführung, in ders. (1991), S. 5-16.
MILLER, MARK J.: Immigrant Integration in the United States, 1995 (unveröffentlicht).
(Rez.): Myron Weiner (Hg.): International Migration and Security, IMR 28 (3), 1994(e), S. 595-597.
Naturalization in the United States: Process, Trends and Problems, in AUSLÄNDERBEAUFTRAGTE DES
BERLINER SENATS (1994)(d), S. 207-218.
Western European Strategies to Deter Unwanted Migration: Neither New Barbarian Invasions nor
Fortress Europa, Paper for the Commission on Immigration Reform, 1994(c).
BIBLIOGRAPHIE 161
Financially-Assisted Alien Repatriation From Western Europe, 1974-1993, Paper for the Com-
mission on Immigration Reform, 1994(b).
(Hg.): Strategies for Immigration Control. An International Comparison (Special Issue of The Annals,
Vol. 534), Thousand Oaks: SAGE, 1994(a).
Employer Sanctions in Industrial Democracies: Reflections on IRCA, Testimony prepared for the
Subcommittee on International Law, Immigration, and Refugees, U.S. House of Representatives, June
16, 1993(b).
Chronique Américaine de l'Immigration Act B l'Affaire Zoe Baird, Hommes & Migrations 1162-1163
(Février-Mars), 1993(a), S. 8-15.
Foreign Workers in Western Europe, New York: Praeger, 1981.
MILLER, MARK J./ROBERT A. DENEMARK: Migration and World Politics: A Critical Case for Theory and
Policy, New York: CMS, 1993.
Minderheitenförderung beendet, SZ, 22./23.7.1995, S. 6.
MITCHELL, ROBERT D./PAUL A. GROVES (Hg.): North America: The Historical Geography of a Changing
Continent, Savage/MD: Rowman & Littlefield, 1990.
MOCH, LESLIE PAGE: Moving Europeans. Migration in Western Europe since 1650, Bloomington/
Indianapolis: Indiana UP, 1992.
NIEDERMAYER, OSKAR/KLAUS VON BEYME (Hg.): Politische Kultur in Ost- und Westdeutschland, Berlin:
Akademie Verlag, 1994.
OBERNDÖRFER, DIETER: Der Wahn des Nationalen. Die Alternative der offenen Republik, Frei-
burg/Basel/Wien: Herder, 1993.
O'BRIEN, PETER: Germany's Migrant Problem, unveröffentliches Manuskript (1994).
OECD (zit. SOPEMI mit Jahresangabe für den Berichtszeitraum): Trends in International Migration.
Continuous Reporting System on Migration, Paris: OECD, 1975 ff.
PIORE, MICHAEL J.: Birds of Passage, Cambridge: Cambridge University Press, 1979.
PORTES, ALEJANDRO/JaSEF BÖRÖCZ: Contemporary Immigration: Theoretical Perspectives on its Deterr-
minants and Modes of Incorporation, IMR 23 (3), 1989, S. 606-630.
PORTES, ALEJANDRO/LISANDRO PEREZ (i.V.): Children of Immigrants: The Adaptation Process of the
Second Generation, Vorstellung durch Portes im CMS, Frühjahr 1993.
PORTES, ALEJANDRO/RUBÉN R. RUMBAUT: Immigrant America: A Portrait, Berkeley: University of
California Press, 1990.
PORTES, ALEJANDRO/RICHARD SCHAUFFLER: Language and the Second Generation: Bilingualism Yesterday
and Today, IMR 28 (4), 1994, S. 640-661.
POZZETTA, GEORGE E. (Hg.): American Immigration & Ethnicity, New York/London: Garland Publishing,
1991, 20 Bde.
PUHLE, HANS-JÜRGEN: Multikulturalismus und der amerikanische consensus, in ZENTRUM FÜR
NORDAMERIKA-FORSCHUNG (1994), S. 5-28.
REDLICH, WIEBKE/RALF STAPF: Displaced Persons, in ABELS, BODIEN/CARINE VAN RHIJN (Hg.): History
of Daily Life. Papers of the fifth Isha Conference, Utrecht, The Netherlands, April 4-8, 1994,
Atalanta, 1994, S. 44-51.
BIBLIOGRAPHIE
162
RIST, RAY C.: Guestworkers in Germany, New York: Praeger, 1978.
RITTSTIEG, HELMUT: Einführung, in AUSLR (1993), S. 1-20.
ROLPH, ELISABETH S.: Immigration Policies: Legacy from the 1980´s and Issues for the 1990´s, Santa
Monica: RAND, 1992.
ROMO, RICARDO: East Los Angeles: History of a Barrio, Austin: University of Texas Press, 1992.
5
ROTH, DIETER: Die Republikaner, APuZ B 37-38, 1990, S. 27-39.
Sind die Republikaner die fünfte Partei?, APuZ, B 41-42, 1989, S. 10-20.
RUDOLPH, HEDWIG: Dynamics of Immigration in a Nonimmigrant Country: Germany, in FASSMANN/ MÜNZ
(1994), S.113-126.
RUSTAG, in AUSLR, 1993: 163-166.
RV (Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871), Reichsgesetzblatt, 1871, S. 63.
SANTEL, BERNHARD: Migration in und nach Europa, Opladen: Leske + Budrich, 1995.
SCHINDLING, ANTON: Bei Hofe und als Pomeranzenhändler: Italiener im Deutschland der Frühen Neuzeit,
in BADE (1992a), 287-293.
SCHISSLER, JAKOB: Politische Kultur in der öffentlichen Meinung, in ADAMS et al. (1990), S. 259-270.
SCHMIDT, MANFRED G.: Der schweizerische Weg zur Vollbeschäftigung, PVS 2/1984, S. 209-16.
SCHLESINGER, ARTHUR M: The Disuniting of America, New York/London: Norton, 1992.
SCHREUDER, YDA: Labor Segmentation, Ethnic Division of Labor, and Residential Segregation in American
Cities in the Early Twentieth Century, Professional Geographer 41 (2), 1989, S. 131-143.
SCHULTE, AXEL: Multikulturelle Gesellschaft: Chance, Ideologie oder Bedrohung?, APuZ, B 23-24, 1990,
S. 3-15.
SELECT COMMISSION ON IMMIGRATION AND REFUGEE POLICY (zit. Select Commission): U.S. Immigration
Policy and the National Interest - Staff Report, Washington D.C., 1981.
SELECT COMMISSION ON IMMIGRATION AND REFUGEE POLICY (zit. Select Commission Summary): U.S.
Immigration and the National Interest - Executive Summary of the Final Report and Recommenda-
tions of the Select Commission on Immigration and Refugee Policy with an Introduction by Chair-
man Theodore M. Heshberg, Washington D.C., 1981.
ªEN, FARUK: Ein bißchen dürftig, Zeit 48/1994, S. 12.
SHELL, KURT L.: Probleme der Institutionalisierung des Multikulturalismus (Diskussionsbeitrag), in
ZENTRUM FÜR NORDAMERIKA-FORSCHUNG (1994), S. 29-32.
SMITH, ROGERS M.: The Meaning of American Citizenship, This Constitution (8) 1985, S. 12-18.
SMITH, TIMOTHY L.: Religion and Ethnicity in America, American Historical Review 83 (December),
1978, S. 1155-1185.
SOPEMI -> siehe OECD.
STEINERT, JOHANNES-DIETER: Drehscheibe Westdeutschland: Wanderungspolitik im Nachkriegsjahrzehnt,
in BADE (1992a), S. 386-392.
STERNBURG, WILHELM VON: Deutschland und die nationale Idee, in ders. (Hg.): Geteilte Ansichten über
eine vereinigte Nation. Ein Buch über Deutschland, Frankfurt: Hain, 1990, S. 13-51.
BIBLIOGRAPHIE 163
TAYLOR, CHARLES: Die Politik der Anerkennung, in GUTMANN (1993), S. 13-78.
TICHY, ROLAND: Ausländer rein: Warum es kein "Ausländerproblem" gibt. München: Piper, 1990.
2
THRÄNHARDT, DIETRICH: Die Lebenslage der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutsch-
land, APuZ B 35, 1995, S. 3-13.
Entwicklungslinien der Zuwanderungspolitik in EG-Mitgliedsländern, in HEINELT (1994), S. 33-63.
TREIBEL, ANNETTE: Migration in modernen Gesellschaften. Soziale Folgen von Einwanderung und
Gastarbeit (Grundlagentexte Soziologie), Weinheim/München: Juventa, 1990.
Treudeutscher Koalitionsvertrag, taz, 21.10.1994, S. 1.
TURNER, FREDERICK JACKSON: The Frontier in American History, New York: Henry Holt, 1920.
Unlikely Allies Battle Congress Over Anti-Immigration Plans, NYT, 11.10.1995, S. B1.
UNSELD, SIEGFRIED (Hg.): Politik ohne Projekt? Nachdenken über Deutschland, Frankfurt: Suhrkamp,
1993.
U.S. BUREAU OF THE CENSUS (Hg.): Statistical Abstract of the United States, Washington D.C.: U.S.
Government Printing Office, 1880 ff.
VECOLI, RUDOLF J.: Immigration, Naturalization and The Constitution, News for Teachers of Political
Science (50) 1986, S. 9-29.
VEEN, HANS-JOACHIM/CARSTEN ZELLE: National Identity and Political Priorities in Eastern and Western
Germany, German Politics 4 (1), 1995, S. 1-26.
VOA (Voice of America) mit Angabe der Ausstrahlung der Berichterstattung, zugänglich gemacht durch
den e-mail-Service des Center for Immigration Studies, Washington D. C.
Völkerwanderung am Freitag, Spiegel 47/1994, S. 54-60.
WACKER, FRED R.: Assimilation and Cultural Pluralism in American Social Thought, Phylon (40) 1979, S.
325-333.
WALKER, MACK: Germany and the Emigration, 1816-1885, Cambridge/MA: Harvard UP, 1964.
WALZER, MICHAEL: Spären der Gerechtigkeit, Frankfurt/New York: Campus, 1992.
WARD, DAVID: Population Growth, Migration, and Urbanization, 1860-1920, in MITCHELL/GROVES
(1990), S. 299-319.
WEIDENFELD, WERNER (Hg.): Das europäische Einwanderungskonzept, Gütersloh: Bertelsmann, 1994.
WEINER, MYRON (Hg.): International Migration and Security, Boulder/San Francisco/Oxford: Westview,
1993.
WEIZSÄCKER, RICHARD VON: Wer ist der Fremde? Unser Staatsbürgerrecht muß dringend reformiert
werden, Zeit 11/1995, S. 16.
WERZ, NIKOLAUS: "Multikulturelle Gesellschaft" - ein umstrittener Begriff. Zur Diskussion in Frankreich
und Deutschland, Dokumente. Zeitschrift für den deutsch-französischen Dialog (6) 1991, S. 474-479.
WESTLE, BETTINA: Traditionalismus, Verfassungspatriotismus und Postnationalismus im vereinigten
Deutschland, in NIEDERMAYER/BEYME (1994), S. 43-76.
Changing Aspects of National Identity in Germany, in BERG-SCHLOSSER/RYTLEWSKI (1993), S. 271-
294.
WHITAKER, MARK: Decision ... and Division, Newsweek, 16.10.1995, S. 12-18.
BIBLIOGRAPHIE
164
WINKLER, BEATE (Hg.): Zukunftsangst Einwanderung, München: C. H. Beck, 1992.
2
WÜST, ANDREAS M.: Right-wing Extremism in Germany: Litmus Test For Democracy in the Unified
Country, Migration World Magazine 2-3/1993, S. 27-31.
YANS-MCLAUGHLIN, VIRGINIA (Hg.): Immigration Reconsidered: History, Sociology, and Politics, New
York/Oxford: Oxford UP, 1990.
Family and Community: Italian Immigrants in Buffalo 1880-1930, Urbana und Chicago: University
of Illinois Press, 1982.
ZENTRUM FÜR NORDAMERIKA-FORSCHUNG (Hg.): Probleme der Institutionalisierung des Multikul-
turalismus in den USA (ZENAF Arbeits- und Forschungsbericht, 1), Frankfurt: Johann Wolfgang
Goethe-Universität, 1994.
ZÖLLER, MICHAEL: Politische Kultur und politische Soziologie, in ADAMS et al. (1990), S. 239-258.
ZOLBERG, ARISTIDE R.: Reforming the Back Door: The Immigration Reform and Control Act of 1986 in
Historical Perspective, in YANS-MCLAUGHLIN (1990), S. 315-339.
The Next Waves: Migration Theory for a Changing World, IMR 23 (3), 1989, S. 403-430.